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DE20013730U1 - Vorrichtung zum Umsetzen insbesondere körperbehinderter Personen - Google Patents

Vorrichtung zum Umsetzen insbesondere körperbehinderter Personen

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Publication number
DE20013730U1
DE20013730U1 DE20013730U DE20013730U DE20013730U1 DE 20013730 U1 DE20013730 U1 DE 20013730U1 DE 20013730 U DE20013730 U DE 20013730U DE 20013730 U DE20013730 U DE 20013730U DE 20013730 U1 DE20013730 U1 DE 20013730U1
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DE
Germany
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pivoting
support
rotating part
base part
designed
Prior art date
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Application number
DE20013730U
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English (en)
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Leonair De GmbH
Original Assignee
LEONAIR PNEUMATIC GmbH
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Publication date
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Priority to DE20013730U priority patent/DE20013730U1/de
Priority to DE10038849A priority patent/DE10038849C2/de
Publication of DE20013730U1 publication Critical patent/DE20013730U1/de
Priority to PCT/DE2001/002803 priority patent/WO2002011659A1/de
Priority to EP01964847A priority patent/EP1304987B1/de
Priority to AT01964847T priority patent/ATE303780T1/de
Priority to DE50107379T priority patent/DE50107379D1/de
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Description

20272DEGM
07.08.2000
Leonair Pneumatic GmbH, Uhlandstr. 21. 71229 Leonbera
Vorrichtung zum Umsetzen insbesondere körperbehinderter Personen
Beschreibung
Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zum Umsetzen einer Person aus einer ersten Position in eine mindestens zweite Position mit einem bodenseitig angeordneten Basisteil und einem an dem Basisteil drehbar angeordneten Drehteil mit wenigstens einem im Wesentlichen senkrecht zu dem Drehteil angeordneten ersten Halteteil zum zeitweiligen Halten der Person.
Es ist bekannt, körperlich behinderte Personen, die beim Übersetzen von einer ersten Position, z.B. aus einem Rollstuhl, in eine zweite Position, z.B. auf eine Toilette, ein Bett, ein Kraftfahrzeug oder dergleichen (oder in umgekehrter Richtung) auf Pflegepersonal
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angewiesen sind, durch mechanische Hebe- und/oder Umsetzvorrichtungen zu unterstützen. Dies ermöglicht einerseits, dass eine solche Person von nur einer einzigen Pflegekraft umgesetzt werden kann und zudem die Pflegekraft selbst durch eine solche Vorrichtung körperlich entlastet wird.
Zum einen sind Hebevorrichtungen bekannt, die in erster Linie für Schwerstbehinderte Personen, von denen keine große bzw. überhaupt keine körperliche Aktivität erwartet werden kann, geeignet sind. Solche Vorrichtungen erfordern einen hohen Bedienungsaufwand und somit auch Zeitaufwand bei einem solchen Umsetzvorgang. Diese Vorrichtungen stellen sich zudem technisch aufwendig dar und sind für den der vorliegenden Erfindung zu Grunde liegenden primären Anwendungsbereich bei behinderten Personen, die durchaus in gewissem Grad selbständig aufstehen und sich hinsetzen können, deutlich überqualifiziert.
Darüber hinaus sind Vorrichtungen bekannt, bei denen das Umsetzen der behinderten Person mittels einer Drehhubvorrichtung oder mittels einer Drehscheibe, d.h. über eine horizontal durchgeführte Drehbewegung, von der ersten Position, meist die Rollstuhlposition, in die zweite Position, z.B. die Toilettenposition, bewegt werden. Die zweite Position stellt dabei in aller Regel eine von mehreren möglichen Positionen dar, beispielsweise im Falle eines in umittelbarer Nähe zu einem Bett angeordneten Sitzmöbels. Diese Drehteile dienen dabei ausschließlich zur Unterstützung des
Drehvorganges. Das Abstützen sowie Balancehalten der behinderten Person bei dem Umsetzvorgang ist allerdings allein durch die Pflegekraft zu bewerkstelligen.
Eine Vorrichtung zur Unterstützung des Stehens und anderer Körperhaltungen körperbehinderter Personen ist aus der DE 197 24 770 C 1 bekannt geworden. Die Vorrichtung weist einen auf eine Grundplatte montierten Gerätekorpus auf, an dem radial außen an einem Sitzholm eine relativ kleine Sitzfläche angeordnet ist, wobei eine auf dieser Sitzfläche sitzende körperbehinderte Person mittels einer Fußfixierung, mittels Kniepelotten sowie mittels einer Thoraxpelotte an dem Gerätekorpus fixiert gehalten wird. Zusätzlich sind Handläufe vorgesehen, um die erforderliche Ausgangsstellung für die jeweilige Therapie selbständig einnehmen zu können. An dem Sitzholm radial außen ist eine Kupplung für den Rollstuhl vorgesehen. Vor der Benutzung werden der Rollstuhl und die Vorrichtung mittels der Kupplung mechanisch verbunden. Mit Hilfe der Handläufe zieht sich der Behinderte mit eigener Kraft auf den Sitz und richtet sich - seinen körperlichen Möglichkeiten entsprechend - unter Verwendung der Fußfixierung und der Pelotten zur Sicherung und Unterstützung auf. Diese bekannte Vorrichtung dient insbesondere zur Unterstützung von Therapiebemühungen einer an einen Rollstuhl gebundenen behinderten Person. Die Drehbarkeit des gesamten Gerätekorpus geschieht über an der Grundplatte angebrachte Transportrollen und setzt somit eine relativ große freie Stand- und Rangierfläche der Vorrichtung voraus. Zudem ist die Vorrichtung nur
• ·
wenig flexibel im Hinblick auf eine Anpassung an örtliche Gegebenheiten.
Des Weiteren ist aus der DE 196 47 498 A 1 eine Vorrichtung zum Aufrichten von Personen aus einer sitzenden in eine aufrechte Position bekannt. Die Vorrichtung weist einen Rahmen und eine darauf angeordnete Fußstütze auf, auf der eine einen Seilzug und einen Gurt aufweisende Hebevorrichtung angeordnet ist. Die Fußstütze und die darauf angeordnete Hebevorrichtung sind zum Rahmen mittels eines ein Handrad und einen Zahntrieb aufweisenden Drehantriebs verdrehbar angeordnet. Diese Vorrichtung zielt insbesondere darauf ab, dass beim Umsetzen einer Person keine dritte Person erforderlich ist und richtet sich daher ausschließlich an pflegebedürftige Personen, die zwar nicht aus eigener Kraft aufstehen können, allerdings selbständig die dort beschriebene Hebemimik sowie die Antriebssteuerung bedienen können.
Eine Umsetzhilfe mit einer Drehscheibe ist beispielsweise in der DE 199 04 669 A 1 beschrieben. Auf der Drehscheibe ist ein über Scharniere schwenkbar ausgebildetes Standelement angeordnet. Die Umsetzhilfe weist insbesondere auf einer Seite eine Ausbuchtung zur Aufnahme eines Kniebereichs eines Helfers bzw. einer Pflegeperson auf. Auf der gegenüberliegenden Seite sind zwei jeweils seitlich nach außen versetzte Ausbuchtungen zur Aufnahme der Knie der umzusetzenden Person vorgesehen. Allein durch Rotation der Drehscheibe kann die umzusetzende Person somit von
einer ersten Position in eine zweite Position umgesetzt werden. Allerdings ist zum Betrieb dieser Umsetzhilfe besonders geschultes Personal notwendig.
Darüber hinaus ist aus der EP 0 633 010 Bl ein Drehteller als Sitzfläche für körperbehinderte Personen bekannt geworden. Dieser dient allerdings lediglich zur Drehung einer behinderten Person in Sitzhaltung zu Umsetzzwecken, ermöglicht allerdings nicht das Aufrichten einer rollstuhlgebundenen Person.
Ein Nachteil der genannten Vorrichtungen liegt darin, dass sich die behinderte Person während des Drehens unsicher fühlt. Ein weiterer Nachteil besteht darin, dass sich die umzusetzende Person während des Auf- und Absteigens meist unsicher fühlt, nicht zuletzt bedingt durch die geringe Kippsicherheit dieser Vorrichtungen, insbesondere entlang der Auf- bzw. Absteigrichtung. Zudem wird von der Pflegekraft eine besondere Schulung vorausgesetzt oder sogar ein hoher, ihrer Gesundheit nicht förderlicher, z.B. Rückenschäden verursachender, körperlicher Einsatz gefordert.
Darüber hinaus erfordern die meisten der bekannten Vorrichtungen einen relativ hohen Platzbedarf zum Erreichen der erforderlichen Kippsicherheit, insbesondere bei dem genannten Umsetzvorgang und der dabei erforderlichen Drehbewegung des Drehteils, und lassen sich daher nicht ausreichend nahe an die umzusetzende Person heranführen.
Es ist deshalb Aufgabe der vorliegenden Erfindung, eine Vorrichtung der eingangs genannten Art anzugeben, welche die vorgenannten Nachteile des Standes der Technik vermeidet.
Die Vorrichtung soll insbesondere beim Auf- und Absteigen der umzusetzenden Person auf die Vorrichtung eine möglichst hohe Kippsicherheit bieten, wobei angenommen wird, dass die Person über ausreichende Körperkräfte verfügt, um sich an dem Umsetzvorgang aktiv beteiligen zu können. Gleichzeitig soll eine einfache und schnelle Anpassbarkeit an die jeweiligen baulichen Gegebenheiten von Rollstuhl, Toilette und Behindertenmöbel gewährleistet sein. Darüber hinaus soll die Vorrichtung auch möglichst raumsparend aufgebaut sein. Zusätzlich soll die Vorrichtung möglichst nahe an ein Mobiliar oder eine sanitäre Einrichtung, z.B. eine Toilette, heranfahrbar und möglichst einfach und mit möglichst geringem Kraftaufwand verfahrbar sein.
Die Aufgabe wird gelöst durch die Merkmale des Hauptanspruchs. Vorteilhafte Weiterbildungen der erfindungsgemäßen Vorrichtung sind Gegenstand der Unteransprüche.
Die Besonderheit der Erfindung liegt darin, dass bei einer eingangs genannten Vorrichtung ein im Wesentlichen flach ausgebildetes, außerhalb des Basisteils 1 angeordnetes und im Wesentlichen um das
Basisteil 1 schwenkbares mindestens einteiliges Schwenkteil 3
+ vorgesehen ist.
Der Erfindung liegt dabei der Gedanke zugrunde, eine die Kippsicherung der Vorrichtung erhöhende sowie gleichzeitig als Auffahrhilfe für Rollstühle dienende Verbesserung bekannter Umsetzvorrichtungen zu schaffen. Die erste Position der umzusetzenden Person entspricht daher bevorzugt einer Auffahrstelle für einen Rollstuhl.
Die erfindungsgemäß vorgeschlagene Vorrichtung bietet wegen der genannten Auffahrfunktion des Schwenkteils eine hohe Kippsicherheit, insbesondere beim Aufrichten bzw. Hochziehen der behinderten Person aus dem Rollstuhl. Aufgrund der Verschwenkbarkeit des Schwenkteils ergibt sich diese Kippsicherheit auch in unterschiedlichen Umsetzsituationen, d.h. Umsetzbedingungen mit unterschiedlichen Umsetzwinkeln. Denn das Schwenkteil kann an in eine nahezu beliebige Position gedreht werden, um die umzusetzende Person auf das Drehteil aufzunehmen. Zusätzlich im Bereich der zweiten Position, z.B. einer Toilette, vorgesehene Stützelemente ermöglichen eine Kippfestigkeit der Vorrichtung auch in dieser Richtung. Ferner läßt sich die Vorrichtung einfach und schnell an die jeweiligen baulichen Gegebenheiten von Rollstuhl, Toilette und Behindertenmöbel anpassen.
Die Verschwenkbarkeit sämtlicher die Kippsicherheit erhöhender Stützelemente einschließlich des Schwenkteils bedingen zusätzlich eine hohe Mobilität bzw. Portabilität, d.h. gute Verfahrbarkeit, der gesamten Vorrichtung. Die Vorrichtung ist zudem leicht durch eine Person verfahrbar. Insbesondere läßt sich die gesamte Vorrichtung ähnlich einer Sackkarre mit entsprechend geringem Kraftaufwand verfahren.
Aufgrund der Verwendung des Drehteils im Zusammenspiel mit dem Schwenkteil ergibt sich zudem ein nur geringer Raumbedarf trotz der genannten hohen Kippsicherheit. Auch bei Nichtbenutzung der Vorrichtung erfordert diese möglichst wenig Stellfläche.
Da die verschiedenen Funktionen der Vorrichtung ausschließlich unter Zuhilfenahme der Füße betrieben werden können, hat die Pflegekraft während der Versorgung der behinderten Person beide Hände frei, was gleichzeitig deren Sicherheitsempfinden erhöht. Sowohl während des Befindens der behinderten Person in der Vorrichtung als auch während des Übergangs der Person vom Rollstuhl (oder der Toilette oder des Sitzmöbels) auf die Vorrichtung findet die behinderte Person einen von der Pflegekraft unabhängigen festen Halt. Es ist auch kein Rangieren der Vorrichtung erforderlich, während sich die behinderte Person darauf befindet oder gar gedreht wird.
Des Weiteren sind aus der Vorrichtung zur Herstellung der Kippsicherheit etwa herausragende Stützen auf ein
absolut erforderliches Minimum reduziert und stellen daher keine Stolperfallen für das Pflegepersonal dar.
Die erfindungsgemäße Vorrichtung wird nachfolgend anhand eines in der Zeichnung dargestellten bevorzugten Ausführungsbeispiels beschrieben, aus dem sich weitere Merkmale und Vorteile der Erfindung ergeben. In der Zeichnung sind identische oder funktional gleiche Merkmale durch übereinstimmende Bezugszahlen bezeichnet.
Im Einzelnen zeigen:
Fig. 1 eine Seitenansicht einer erfindungsgemäßen Umsetzvorrichtung;
Fig. 2 eine Frontansicht der in Fig. 1 gezeigten Umsetzvorrichtung, und zwar in der in Fig. durch den Pfeil angedeuteten Blickrichtung
Fig. 3 eine Draufsicht der in den vorherigen Figuren dargestellten Umsetzvorrichtung;
Fig. 4 eine seitliche Schnittansicht bodennaher Funktionsteile der in den vorherigen Figuren dargestellten Umsetzvorrichtung;
Fig. 5 eine Ausschnittvergrößerung des in Fig. 3 gestrichelt gekennzeichneten Teilbereichs
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Fig. 6a eine weitere der Fig. 3 entsprechenden Draufsicht zur Illustration der Schwenkstützen-Funktionalität;
Fig. 6b eine der Fig. 6a entsprechende Darstellung zur Illustration der Schwenkbogenstützen-Funktionalität;
Fig. 7 eine den Figuren 6a und 6b entsprechende Draufsicht zur Illustration der Funktionalität eines mit der Drehscheibe drehfest angeordneten Handlaufs;
Fig. 8a,b zwei der Fig. 1 entsprechende Seitenansichten der Umsetzvorrichtung zur Illustration der Verfahrbarkeit der Umsetzvorrichtung.
Die Fig. 1 zeigt eine zwischen einem gestrichelt angedeuteten Rollstuhl 80 und einem ebenfalls gestrichelt angedeuteten Toilettenbecken 90 angeordnete Umsetzvorrichtung. Diese weist eine Grundplatte 1 auf, auf der eine Drehscheibe 2 mittels eines Rollen 44 aufweisenden Rollenlagers in der Papierebene drehbar gelagert ist. Die Drehscheibe ist bevorzugt in der (senkrecht zur Papierebene liegenden) Drehebene kreisrund ausgebildet, kann allerdings, da es auf die Form der Drehscheibe 2 vorliegend nur wenig ankommt, auch jede andere Form aufweisen, beispielsweise quadratisch oder vieleckig ausgebildet sein. Aus
Platzgründen bietet sich allerdings eine runde Form an. Auf Seiten des Rollstuhls 80 schließt sich an die Grundplatte 1 eine Schwenkstütze 3 an. Die Schwenkstütze 3 weist bodenseitig Gleitelemente 32 auf, die ein leichtes Gleiten der Schwenkstütze 3 senkrecht zur Papierebene ermöglichen.
Oberhalb der Drehscheibe 2 ist ferner ein mit der Drehscheibe 2 fest verbundener und in etwa senkrecht nach oben ragender Handlauf 16 vorgesehen, in dessen oberem Bereich ein über ein Scharnier 51 in der Papierebene schwenkbar befestigter Transporthebel angeordnet ist. Der Transporthebel dient insbesondere dazu, die Umsetzvorrichtung durch nur eine Person leicht verfahren zu können.
Zur Illustration der Funktionsweise der gezeigten Vorrichtung sei angenommen, dass eine umzusetzende Person, beispielsweise eine körperbehinderte Person mit noch gering existierender Arm- und Beinfunktion, zunächst in dem Rollstuhl 80 sitzt und mittels der Umsetzvorrichtung von dem Rollstuhl 80 auf die Toilettenschüssel 90 umgesetzt werden soll. Ferner sei angenommen, dass die Schwenkstütze, wie in Fig. 1 gezeigt, durch die Pflegeperson bereits in Richtung des Rollstuhls 80 gedreht wurde. Des Weiteren sei die Drehscheibe 2 mit dem darauf verankerten Handlauf 16 um 180° gedreht, d.h. der Transporthebel 50 zeige in Richtung des Stützstocks 17.
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Die Person wird sich dabei zunächst der Vorrichtung nähern und mit den Vorderrädern 95 des Rollstuhl 80 auf die Schwenkstütze 3 auffahren. Danach wird die Person versuchen, sich mit ihrer Armkraft, gegebenenfalls unter Zuhilfenahme der anwesenden Pflegeperson, sich an dem Handlauf 16 hochzuziehen und dabei ein Kippmoment auf die gesamte Vorrichtung in Richtung des Rollstuhls 80 ausüben. Dieses Kippmoment wird durch die auf die Schwenkstütze 3 durch die Vorderräder 95 ausgeübte Anpresskraft ausgeglichen. Die Auffahrmöglichkeit des Rollstuhls auf die Schwenkstütze 3 bewirkt demnach eine zusätzliche Kippfestigkeit der gesamten Vorrichtung, und zwar im Wesentlichen durch das Eigengewicht der umzusetzenden Person.
Nachdem die umzusetzende Person in der Vorrichtung steht und sich sich am Handlauf 16 festhält, löst die Pflegekraft den Riegel 9 mit dem Fuß, hält mit ihren noch freien Händen Kontakt zu der Person und dreht diese mittels der Drehscheibe 2 so lange, bis sich die Person vor der Toilettenschüssel 90 befindet. Danach verriegelt die Pflegeperson die Drehscheibe 2 wieder. Nun kann sich die umzusetzende Person über einen Griffwechsel zunächst mit einer Hand an einem der beiden Kugelgriffe 61 und danach auch mit der anderen Hand an dem zweiten Kugelgriff abstützen und sich danach auf die Toilettenschüssel 90 nieder lassen.
Die auf den Stützstöcken 17 angeordneten Kugelköpfe dienen dabei als Dreh- und Stützlager der Handinnenfläche der umzusetzenden Person. Der auf der
Drehscheibe 2 außermittig angebrachte Handlauf 16 bewirkt große freie Stehfläche 63 und eine breite Zugangsmöglichkeit zwischen dem Handlauf 16 und der Toilette 90.
Die in Fig. 2 gezeigte Frontansicht in der in Fig. 1 eingezeichneten Richtung ,B' läßt gut erkennen, dass die Stützstöcke 17 und der Handlauf 16 mittels Lösegriffen 37 demontierbar ausgebildet sind, um den Transport der Umsetzvorrichtung zu vereinfachen.
Fig. 3 verdeutlicht zum einen den Aufbau der Grundplatte 1. Eine als Versteifung für die Grundplatte 1 angebrachte Brücke 20, 21 ist mit einem Stützfuß fest verbunden. Mehrere Rippen 6 wirken dabei als Versteifung für die Grundplatte 1. Die Rippen 6 können ebenso als Gesamtbiege- oder Schweißkonstruktion ausgeführt sein. Die Rippen 6 können alternativ untereinander fest und mit den Brücken 20, 21 als ein einziges Bauteil vorgesehen werden. Die Rippen 6 nehmen - neben aus Fig. 4 erkennbaren Lagerböcken 7 Stützrollen 44 auf, mittels derer die Drehscheibe 2 auf der Grundplatte 1 drehbar gelagert ist.
Die Schwenkstütze 3 ist in dem vorliegenden Beispiel so ausgebildet, dass sie sowohl nach oben als auch nach rechts oder links geschwenkt werden kann (siehe Fig. 6a), um die Vorrichtung an die örtlichen Gegebenheiten anpassen zu können.
Auf der gegenüberliegenden Seite der hier gezeigten
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Nullposition der Schwenkstütze sind ferner Stützelemente 18, 21, 60 (Fig. 4) vorgesehen, die zur Kippstabilisierung der Umsetzvorrichtung auch in diese Richtung dienen. Am Stützelement 60 sind ferner Laufräder 43 angeordnet, mittels derer die Umsetzvorrichtung bewegt d.h. verfahren werden kann, wobei die Laufräder 43 beim Abstellen der Vorrichtung keinen Bodenkontakt haben. Diesen erhalten sie erst beim Verfahren der Vorrichtung, d.h. wenn die Vorrichtung dazu gekippt wird.
Zudem weist die Drehscheibe 2 radial außen Ausnehmungen 64 auf, in die im Bereich der Stützelemente 20, 21 angeordnete Riegel eingreifen, womit die Drehscheibe 2 in Drehrichtung fixiert werden kann.
In der in Fig. 4 gezeigten seitlichen Schnittansicht auf die bodennahen Elemente der Umsetzvorrichtung ist erkennbar, dass zwischen der Grundplatte 1 und der Schwenkstütze 3 Führungselemente 30 vorgesehen sind, welche zum einen die Schwenkstütze 3 konzentrisch um die Grundplatte 1 führen und zum anderen die Gewichtskräfte der gesamten Vorrichtung sowie einer auf ihr befindlichen Person aufnehmen. Eine zusätzlich auf der Schwenkstütze 3 verankerte Rippenanordnung 5 dient mehreren Funktionen, und zwar zur mechanischen Versteifung der Schwenkstütze 3, als Anlageflächen 55 zur (senkrecht zur Papierebene) seitlichen Verstellung der Schwenkstütze (s. auch Fig. 6a) sowie als Anschlag 56 für die vorderen Rollstuhlräder 95 (s. Fig. 3).
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An dem Stützfuß 60 ist ein in etwa senkrecht nach oben verlaufender Stützstock 17 angebracht, der eine Bewegung der Umsetzvorrichtung ähnlich der Bewegung einer Sackkarre ermöglicht (siehe auch Figuren 8a und 8b). Zwischen dem Stützfuß 60 und dem Stützstock 17 ist eine Lagerung 4 6 vorgesehen, um die sich eine Schwenkbogenstütze 18 drehen kann. Die Radaufhängung 62 ist mit dem Stützfuß 60 fest verbunden. Die Radialführung der Drehscheibe 2 zur Grundplatte 1 erfolgt über den auf der Drehscheibe 2 fest installierten Zentralführungsbolzen 26, welcher seinerseits in einer Lagerbuchse 38 geführt wird, die von einem Zentrallagergehäuse 13 aufgenommen wird. Dieses Zentrallagergehäuse 13 ist fest mit der Grundplatte 1 verbunden.
Fig. 5 zeigt eine Riegelmimik zum Festellen/Lösen der Drehscheibe 2. Die Mimik ist von jeweils unterschiedlicher Seite her zugänglich und nur mit einem Fuß über einen Hebel 11 betätigbar. Die Mimik weist insbesondere zwei voneinander unabhängig arbeitende Riegel 9 (siehe Figur 7) zum Feststellen/Lösen der Drehscheibe 2 auf. Die Riegel, von denen in Fig. 5 nur einer dargestellt ist, sind als Fallriegelkonstruktion ausgeführt und an der Brücke 20, 21 drehbar gelagert. Figur 3 und 5 zeigen die verriegelte Stellung. Figur 7 zeigt beide Riegel in Löseposition.
Fig. 6a illustriert die Anordnung der Schwenkstütze in Relation zur Drehscheibe 2. Die Schwenkstütze 3 ist
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konzentrisch rotierbar um die unterhalb der Drehscheibe 2 angebrachte Grundplatte 1 ausgebildet.
Fig. 6b dient zur Illustration der Funktionsweise der Schwenkbogenstütze 18. Diese ist einklappbar ausgebildet und läßt sich über einen Hebel 12 per Fußkraft (der Pflegeperson) betätigen und über Magnete 42 und Blechplatinen 25 beim Transport oder der Nichtbenutzung der Umsetzvorrichtung magnetisch arretieren. Die Magnete sind insbesondere in Fig. 2 gut zu erkennen.
Fig. 7 verdeutlicht die Anordnung von Stützlager 8 und Stützblech 10. Diese wirken als Anschlag für die Drehscheibe 2, wenn sich diese in Folge eines hohen Kippmomentes am Handlauf 16 aufrichtet. Dadurch wird die Drehscheibe beim Drehen gebremst. Der Pfleger weiß somit, daß sich die behinderte Person mit ihrem Körperschwerpunkt noch nicht innerhalb der Stehfläche 63 befindet und kann entsprechend eingreifen (s. auch Fig. 4).
Ferner wird deutlich, dass der Handlauf 16 sich mit der Drehscheibe 2 dreht, so dass für die behinderte Person auch während der Drehung permanent ein fester Halt gegeben ist.
Schließlich zeigen Fig. 8a und 8b den Transport der Einrichtung dem Prinzip einer „Schubkarre" (Fig. 8a) oder dem Prinzip einer „Sackkarre" folgend, und zwar mittels der Räder 43.
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Auch dem Stützstock kommen mehrere Funktionalitäten zu, denn er dient einerseits als Anschlagteil für Behindertenmöbel wie z.B. ein Bett. Zudem dient er als Stütze für die umzusetzende Person während des AufStehens und Hinsetzens. Ferner dient er als Hebeelement für den Transport der Umsetzvorrichtung in der Weise einer Sackkarre.

Claims (27)

1. Vorrichtung zum Umsetzen einer Person aus einer ersten Position in eine mindestens zweite Position mit einem bodenseitig angeordneten Basisteil (1) und einem an dem Basisteil (1) drehbar befestigten Drehteil (2) mit wenigstens einem im Wesentlichen senkrecht zu dem Drehteil (2) angeordneten ersten Halteteil (16) zum zeitweiligen Halten der Person, gekennzeichnet durch ein im Wesentlichen flach ausgebildetes, außerhalb des Basisteils (1) angeordnetes und im Wesentlichen um das Basisteil (1) schwenkbares mindestens einteiliges Schwenkteil (3).
2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das Schwenkteil (3) an dem Basisteil (1) drehbar gehaltert ist.
3. Vorrichtung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass das Schwenkteil (3) zum Basisteil (1) konzentrisch drehbar gelagert ist.
4. Vorrichtung nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das wenigstens eine Schwenkteil (3) zum Drehteil (2) im Wesentlichen konzentrisch drehbar gelagert ist.
5. Vorrichtung nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Drehteil (2) einen Zentralführungsbolzen (26) aufweist, welcher in eine Lagerbuchse (38) kraftschlüssig eingreift, die von einem mit dem Basisteil (1) verbundenen Lagergehäuse (13) aufgenommen ist.
6. Vorrichtung nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, gekennzeichnet durch zwischen dem Basisteil (1) und dem Drehteil (2) angeordnete Führungselemente (30) zur vorzugsweise konzentrischen Führung des Schwenkteils (3).
7. Vorrichtung nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Schwenkteil (3) eine an diesem verankerte Rippenkonstruktion (5) aufweist.
8. Vorrichtung nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Schwenkteil (3) in Schwenkrichtung an dem Basisteil (1) verriegelbar ausgebildet ist.
9. Vorrichtung nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Schwenkteil (3) wenigstens zweiteilig ausgebildet ist.
10. Vorrichtung nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, dass die wenigstens zwei Teile des Schwenkteils (3) unabhängig voneinander oder gleichzeitig schwenkbar ausgebildet sind.
11. Vorrichtung nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, gekennzeichnet durch bodenseitig an dem wenigstens einen Schwenkteil (3) angeordnete Gleitelemente (32).
12. Vorrichtung nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das erste Halteteil (16) mit dem Drehteil (2) drehfest verbunden ist.
13. Vorrichtung nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das erste Halteteil (16) bezüglich der Drehachse des Drehteils (2) außermittig angeordnet ist.
14. Vorrichtung nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, gekennzeichnet durch einen an dem ersten Halteteil (16) schwenkbar angeordneten Transporthebel (50).
15. Vorrichtung nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das wenigstens eine Schwenkteil (3) in einem Winkelbereich der ersten Position angeordnet ist und in einem Winkelbereich der zweiten Position wenigstens ein im Außenbereich des Basisteils (1) angeordnetes Stützelement (60) vorgesehen ist.
16. Vorrichtung nach Anspruch 15, gekennzeichnet durch wenigstens eine mittels einer Lagerung (46) schwenkbar ausgebildete Schwenkbogenstütze (18).
17. Vorrichtung nach Anspruch 16, dadurch gekennzeichnet, dass das Stützelement (60) einen im Wesentlichen nach außen gerichtet angeordneten Hebelarm (12) aufweist und mit dem Basisteil (1) magnetisch arretierbar (25, 42) ausgebildet ist.
18. Vorrichtung nach einem oder mehreren der Ansprüche 15 bis 17, dadurch gekennzeichnet, dass oberhalb des Stützelementes (60) wenigstens ein im Wesentlichen senkrecht zu dem Drehteil (2) angeordnetes zweites Halteteil (17) vorgesehen ist.
19. Vorrichtung nach Anspruch 18, dadurch gekennzeichnet, dass das zweite Halteteil (17) in Form eines Stützstocks ausgebildet ist und an dessen freiem Ende einen Kugelknopf (61) aufweist.
20. Vorrichtung nach einem oder mehreren der Ansprüche 15 bis 19, dadurch gekennzeichnet, dass im Bereich des Stützelementes (60) wenigstens ein Transportrad (43) angeordnet ist.
21. Vorrichtung nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das erste Halteteil (16) und/oder das zweite Halteteil (17) mittels Lösegriffen (37) demontierbar ausgebildet ist.
22. Vorrichtung nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Drehteil (2) durch wenigstens drei in Drehrichtung des Drehteils (2) rollbare Stützrollen (44) auf dem Basisteil (1) gelagert ist.
23. Vorrichtung nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Drehteil (2) mittels einer Verriegelungsmimik (9, 64) in Drehrichtung verriegelbar ist.
24. Vorrichtung nach Anspruch 23, gekennzeichnet durch wenigstens ein im radial-äußeren Bereich des Drehteils (2) angeordnetes, in an der radialen Außenseite des Drehteils (2) angeordnete Ausnehmungen (64) eingreifbares Verriegelungselement (9).
25. Vorrichtung nach Anspruch 24, dadurch gekennzeichnet, dass das Verriegelungselement (9) als Fallriegel ausgebildet ist.
26. Vorrichtung nach Anspruch 24 oder 25, dadurch gekennzeichnet, dass das wenigstens eine Verriegelungselement (9) an wenigstens einem Brückenelement (20, 21) gehaltert ist.
27. Vorrichtung nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, gekennzeichnet durch ein als Anschlag für das Drehteil (2) wirkendes Stützlager (8) und Stützblech (10).
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