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DE20103926U1 - Vorrichtung zum Ankuppeln der Patientenaufnahme an fahrbaren Patienten-Liftgeräten - Google Patents

Vorrichtung zum Ankuppeln der Patientenaufnahme an fahrbaren Patienten-Liftgeräten

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DE20103926U1
DE20103926U1 DE20103926U DE20103926U DE20103926U1 DE 20103926 U1 DE20103926 U1 DE 20103926U1 DE 20103926 U DE20103926 U DE 20103926U DE 20103926 U DE20103926 U DE 20103926U DE 20103926 U1 DE20103926 U1 DE 20103926U1
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DE
Germany
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patient
coupling
lifting
patient support
receiving
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DE20103926U
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Bernd Kraft & Co KG GmbH
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Bernd Kraft & Co KG GmbH
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Description

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Gebrauchsmuster
BERND KRAFT GmbH & Co. KG,
Industriestraße 3, 35582 Wetzlar
Vorrichtung zum Ankuppeln der Patientenaufnahme an fahrbaren Patienten-Liftgeräten
Beschreibung:
Bei der vorgeschlagenen Neuerung handelt es sich um eine Vorrichtung entsprechend dem Oberbegriff von Anspruch 1. Ziel der Erfindung ist es, die Herstellkosten für diese Vorrichtungen zu verringern und gleichzeitig die Bedienbarkeit zu verbessern. Diese Aufgaben werden mit den Merkmalen des Schutzrechtsanspruchs 1 gelöst. Die Nachteile der Vorrichtungen nach dem Stand der Technik werden damit vermieden.
Patienten-Liftgeräte haben in jüngerer Zeit eine sehr starke Verbreitung &iacgr;&ogr; gefunden. Sie werden benutzt als Überführungs-, Bade- und Umbetthilfe für behinderte Patienten, die sich nicht mehr aus eigener Kraft fortbewegen können. Entsprechend der Altersstruktur in unserer Bevölkerung, mit einem zunehmenden Anteil älterer Menschen, steigt naturgemäß auch die Zahl von bettlägerigen und behinderten Menschen hohen Alters, die der Pflege bedürfen.
Patienten-Liftgeräte verfügen über ein flaches Fahrgestell, mit dem Betten, Badewannen und Behandlungstische usw. unterfahren werden können. Seitlich an diesem Fahrgestell ist eine vertikale Hubsäule befestigt, die über eine Hubeinrichtung verfügt, mit der die Patientenaufnahme an der Hubsäule senkrecht auf und ab bewegt werden kann.
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Die Hubeinrichtung ist so ausgeführt, daß sie außer den Vertikal laste &eegr; auch Drehmomente übernehmen kann, die von dem Gewicht der Patienten herrühren, das in einiger Entfernung von der Vertikalachse der Hubsäule wirkt.
Die Patientenaufnahme kann aus einem Stuhl, einer Liege oder aus einem Gurtsystem bestehen, die entsprechend den unterschiedlichen Verwendungszwecken verschieden ausgestaltet sind. Die Patientenaufnahme ist an der Hubeinrichtung mittels eines Wechseladapters auswechselbar befestigt und kann wie erwähnt mechanisch angetrieben auf und ab bewegt werden.
Entsprechend den Bedürfnissen des zu behandelnden Patienten läßt sich die &iacgr;&ogr; geeignete Patientenaufnahme an dem Wechseladapter befestigen. So kann z. B.
der Stuhl gegen eine Liege ausgewechselt werden, wenn der Zustand des Patienten dies erforderlich macht.
Mit der Hubeinrichtung ist es möglich, die Patientenaufnahrrie auf eine Höhe zu verfahren, die der augenblicklichen Höhenposition des aufzunehmenden Patienten entspricht. Das Patienten-Liftgerät wird dann mittels des Fahrgestells dicht an den Patienten herangefahren. Zur Sicherheit des Patienten befinden sich an den Laufrollen des Fahrgestells auch Bremsen bzw. Feststelleinrichtungen, die nun betätigt werden, um ein unbeabsichtigtes Wegrollen des Patienten-Liftgerätes zu verhindern.
Anschließend wird der Patient manuell auf die Patientenaufnahme gesetzt oder gelegt. Vorteilhaft ist dabei, daß das Pflegepersonal den Patienten nicht manuell anheben oder absenken muß. Es findet lediglich ein horizontaler Transfer statt, der für das Pflegepersonal sehr viel weniger anstrengend ist, als wenn der Patient in der Vertikalen bewegt werden müßte.
Anschließend wird der Patient mit dem Patienten-Liftgerät an die gewünschte Stelle gefahren. Hierzu kann er auf der Patientenaufnahme sitzen oder liegen, je nachdem wie sein Zustand dies zuläßt. Zur Sicherheit kann der Patient auch an
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der Patientenaufnahme mittels Gurten fixiert werden, damit ein Herabfallen ausgeschlossen ist.
Wenn der Patient durch Korrekturbewegungen des Fahrgestells in der richtigen Position relativ zur neuen Aufnahmefläche ausgerichtet ist, wird die Patientenaufnahme durch Betätigung der Hubeinrichtung senkrecht so verfahren, daß sich der Patient in der richtigen Höhe bezüglich der neuen Aufnahmefläche befindet.
Nachdem die Feststelleinrichtung des Fahrgestells betätigt wurde, wird der Patient dann manuell auf die neue Auflagefläche gehoben, was wiederum ohne &iacgr;&ogr; vertikale Bewegungen erfolgt. Auch bei diesem Wechsel wird wieder das Pflegepersonal von manuellen Hubvorgängen entlastet. Das Patienten-Liftgerät wird anschließend zur Seite geschoben und der Patient kann behandelt werden. Der Transfer zurück zum Bett des Patienten findet analog in umgekehrter Reihenfolge statt.
Die Patientenaufnahme ist wie erwähnt so gestaltet, daß sie den jeweiligen Anforderungen entspricht. Im Wesentlichen haben sich folgende Ausführungen bewährt:
- Sitzlifte zum Umbetten der Patienten sowie zum Transfer vom Bett zum sitzenden Baden und zur Toilette.
- Liegelifte zum Umbetten der Patienten sowie zum Transfer vom Bett zum liegenden Baden.
- Gurtlifte zum Umbetten der Patienten und zum sitzenden Baden sowie zum Umsetzen von Bett, Rollstuhl, Toilette und Stuhl auf andere Patientenaufnahmen.
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• ·
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- Schaufeltragen zum Einsatz im Intensiv-, OP-, Anästesie- und Röntgenbereich sowie in der Aufnahmestation.
Diese verschiedenen Ausführungen sind entsprechend ihrem Verwendungszweck hoch spezialisiert und müssen je nach anstehender Aufgabe an dem Patienten-Liftgerät ausgewechselt werden, wozu der Wechseladapter vorhanden ist.
Für die Ausführung der Hubsäule mit der Hubeinrichtung gibt es mehrere Varianten. Bei einer dieser Varianten besteht die Hubsäule aus einem hohlen Hubmast, der an seinem unteren Ende über einen elektrischen Antriebsmotor mit &iacgr;&ogr; Getriebe verfügt. Der Antriebsmotor wird vorzugsweise aus einem wiederaufladbaren Akku gespeist. Von dem Getriebe wird eine vertikal angeordnete Gewindespindel in Rotation versetzt, die in dem Hubmast angeordnet und dort auch gelagert ist.
Mit der Gewindespindel steht eine Gewindemutter in Verbindung, an welcher ein Mitnehmer befestigt ist, der den Wechseladapter mit der Patientenaufnahme trägt. Damit sich der Mitnehmer vertikal auf und ab bewegen läßt, ist der Hubmast mit einem senkrechten Schlitz ausgestattet, in dem der Mitnehmer geführt ist.
Wenn der elektrische Antriebsmotor über sein Getriebe die Gewindespindel in Rotation versetzt, so wird die Gewindemutter entsprechend der Drehrichtung auf oder ab bewegt. Das Mitdrehen der Gewindemutter mit der Spindel wird von dem Mitnehmer verhindert, der in dem genannten Schlitz geführt wird. Der mit der Gewindemutter in Verbindung stehende Mitnehmer führt die entsprechenden Vertikalbewegungen aus.
Bei anderen Ausführungen verfügt die Hubsäule über hydraulische Hubeinrichtungen, die entweder manuell oder elektrisch betätigt werden können. In diesen Fällen besteht die Hubsäule aus einer Anordnung von Rohren, die in
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vertikaler Richtung teleskopartig auseinanderfahren können und in ihrem Innenraum über einen Hydraulikzylinder verfügen.
Der Hydraulikzylinder wird entweder von einer elektrischen Ölpumpe oder von einer manuellen Pumpe mit Hydrauliköl beaufschlagt und erzeugt den gewünschten Vertikalhub. Die genannten Rohre, welche die tragende Struktur der Hubsäule bilden, verfügen über Gleitlager, so daß sie außer den Vertikallasten auch die Drehmomente aufnehmen können, die von dem außermittigen Lastangriff (Gewicht des Patienten) herrühren.
Der grundsätzliche Aufbau der Patienten-Liftgeräte ist jedoch gleich, unabhängig
&iacgr;&ogr; davon, wie die Hubsäule mit der Hubeinrichtung aufgebaut ist. In jedem Fall ist im oberen Bereich der Hubsäule eine Aufnahmekupplung vorhanden. Diese Aufnahmekupplung ist so konzipiert, daß die verschiedenen Patientenaufnahmen (Stuhl, Liege, Gurt) daran befestigt werden können, die zu diesem Zweck über ein entsprechendes Kupplungselement verfügen, das zu der Aufnahmekupplung paßt. Die Aufnahmekupplung und das Kupplungselement bilden zusammen den Wechseladapter.
Die Wechseladapter nach dem Stand der Technik haben den Nachteil, daß nach dem Zusammenfügen von Aufnahmekupplung und Kupplungselement Verriegelungseinrichtungen betätigt werden müssen, damit eine feste Verbindung zwischen beiden entsteht. Dies ist einerseits umständlich in der Handhabung und andererseits besteht immer die Gefahr, daß eine solche Verriegelungseinrichtung versagt, und der Wechseladapter bei Belastung ausklinkt.
Je mehr Bauteile in einem solchen Wechseladapter untergebracht sind, um so größer ist auch die Gefahr, daß einzelne Bauelemente versagen oder falsch bedient werden, wie dies bei den Wechseladaptern nach dem Stand der Technik der Fall ist.
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• · ■
Mit der hier vorgeschlagenen Neuerung werden diese Nachteile vermieden. Es ist vorgesehen, daß die Aufnahmekupplung des Wechseladapters so ausgebildet ist, daß das Kupplungselement nur bei Schrägstellung der Patientenaufnahme in die Aufnahmekupplung eingelegt werden kann. Unter ihrem Eigengewicht wird sich die Patientenaufnahme wieder in ihre Normallage zurückdrehen, wenn sie losgelassen wird. Diese Lage wird durch das Gewicht des Patienten anschließend noch weiter fixiert, da der Wechseladapter entsprechend ausgebildet ist.
Wenn sich die Patientenaufnahme in dieser Normallage befindet, so ist ein &iacgr;&ogr; ungewolltes Auskuppeln völlig unmöglich, da der Wechseladapter mit Formschluß verriegelt ist. Der Wechseladapter kann selbst dann nicht auslösen, wenn die Patientenaufnahme durch falsche Bedienung beim Abwärtsfahren auf den Boden oder Einrichtungsgegenstände aufsetzt.
Diese vorteilhafte Ausgestaltung des hier vorgeschlagenen Wechseladapters wird dadurch erreicht, daß die Aufnahmekupplung über ein horizontales Rohrelement verfügt, das über verschiedene Bauelemente mit der Hubeinrichtung der Hubsäule verbunden ist. In dieses Rohrelement ist ein Längsschlitz gefräst, dessen Breite seinem inneren Durchmesser entspricht.
Dieses Rohrelement ist dann so an der Hubeinrichtung befestigt, daß dieser Schlitz mit seiner Breitseite unter einem schrägen Winkel nach oben und etwas Richtung Hubsäule weist.
Das Kupplungselement verfügt über ein Zylinderelement, dessen Länge derjenigen des Rohrelementes entspricht. Der Durchmesser des Zylinderelements ist so gewählt, daß dieses mit etwas Spiel über den Längsschlitz in das Rohrelement eingelegt werden kann. Das Zylinderelement ist mit einem Aufnahmeflansch fest verbunden, an dem der Befestigungsflansch der Patientenaufnahme angeschraubt werden kann. Dieser Befestigungsflansch ist an dem Gestänge der Patientenaufnahme befestigt, das die eigentliche Auflage für den Patienten trägt.
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Das Rohrelement verfügt in seinem mittleren Bereich über eine zusätzliche Ausfräsung, an die sich nach unten hin eine vertikale Anschlagplatte anschließt, die fest mit ihm verbunden ist. Wenn die Patientenaufnahme mittels des Wechseladapters an der Hubsäule befestigt ist, so sind die vertikale Anschlagplatte und der Befestigungsflansch miteinander in Kontakt, wobei an der Anschlagplatte Einstellschrauben vorhanden sind, mit denen die Winkelstellung der Patientenaufnahme relativ zur Vertikalachse verstellt werden kann.
Die Funktion der hier vorgeschlagenen Neuerung ist dann wie folgt:
An den Befestigungsflansch der Patientenaufnahme wird zunächst das &iacgr;&ogr; Kupplungselement angeschraubt. Dieses besteht aus dem Zylinderelement und dem damit verbundenen Aufnahmeflansch, der mit dem Befestigungsflansch der Patientenaufnahme verschraubt wird. Für den weiteren Betrieb des Patienten-Liftgerätes bleibt das Kupplungselement mit der Patientenaufnahme verbunden.
Die Patientenaufnahme wird dann manuell angehoben und dabei ihr Oberteil, wo sich das Kupplungselement befindet, etwas Richtung Hubsäule geneigt. Nur in dieser Schräglage läßt sich das Zylinderelement schräg von hinten in den Längsschlitz des horizontalen Rohrelements einhängen. Nachdem das Zylinderelement in das horizontale Rohrelement eingelegt ist, wird die Patientenaufnahme in ihre Normallage zurück geschwenkt. Schwenkachse ist hierbei die gemeinsame Symetrieachse von Zylinderelement und horizontalem Rohrelement.
Dieser Schwenkvorgang endet, wenn der Aufnahmeflansch des Kupplungselements an die Anschlagplatte der Aufnahmekupplung stößt. Falls Einstellschrauben benutzt werden, so stößt der Aufnahmeflansch gegen diese Schrauben. Da sich diese unterhalb der Schwenkachse befinden, kann durch ein Verdrehen der Schrauben die Lage der Patientenaufnahme justiert werden.
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Bei dem beschriebenen Schwenkvorgang legt sich der Aufnahmeflansch des Kupplungselements in die Ausfräsung des horizontalen Rohrelements. Damit ist eine formschlüssige und sehr stabile Verbindung der Patientenaufnahme mit der Hubeinrichtung der Hubsäule hergestellt. Ein seitliches Ausweichen ist nicht möglich, da der Aufnahmeflansch in der Ausfräsung seitlich geführt ist. Ein Ausweichen in vertikaler Richtung ist ebenfalls nicht möglich, da der Aufnahmeflansch vom Eigengewicht der Patientenaufnahme und später zusätzlich vom Gewicht des Patienten fest gegen die Anschlagplatte gedrückt wird und ein Ausrasten des Zylinderelements aus dem horizontalen Rohrelement
&iacgr;&ogr; in vertikaler Richtung nicht möglich ist, da der Längsschlitz schräg nach hinten weist.
So lange sich die Patientenaufnahme in Normallage befindet, kann der Wechseladapter nicht ausrasten. Dadurch das die Schwenkachse in horizontaler Richtung relativ weit von dem Lastangriffspunkt des Eigengewichts der Patientenaufnahme und des Patientengewichts entfernt ist, entsteht im Bezug auf die Schwenkachse ein sehr großes Drehmoment, das von der Anschlagplatte und dem Aufnahmeflansch einerseits und dem Zylinderelement und dem horizontalen Rohrelement andererseits aufgenommen wird.
Durch die Reaktionskräfte des Drehmoments wird das Zylinderelement innerhalb des horizontalen Rohrelements nach vorne, d. h. in seine stabile Lage gedrückt. So lange dieses Drehmoment wirkt, ist ein Auskuppeln des Wechseladapters unmöglich. Das heißt, so lange sich ein Patient auf der Patientenaufnahme befindet, kann der Wechseladapter nicht ausgekuppelt werden. Erst wenn durch manuellen Eingriff (ohne Patient) die Patientenaufnahme in Schräglage geschwenkt wird und damit das Drehmoment an dem Wechseladapter verschwindet, läßt sich das Zylinderelement schräg nach hinten aus dem Längsschlitz des horizontalen Rohrelements herausheben und damit die Patientenaufnahme von der Hubsäule des Patienten-Liftgerätes lösen.
Die hier vorgeschlagene Neuerung hat demnach mehrere erhebliche Vorteile:
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- Die Herstellkosten sind gering, da keine Mechanik mit bewegten Bauteilen benötigt wird.
- Die Bedienung ist sehr einfach, da zum Ankuppeln der Patientenaufnahme an der Hubeinrichtung der Hubsäule nur ein einfacher Einhängevorgang stattfinden muß.
- Von ganz besonderer Bedeutung ist die große Sicherheit des erfindungsgemäßen Wechseladapters, da die Verbindung zwischen Aufnahmekupplung und Kupplungselement während der Belastung mit einem Patienten nicht gelöst werden kann.
&iacgr;&ogr; Die erfindungsgemäße Neuerung wird anhand eines Beispiels und der Abb. 1 und 2 näher erläutert. Es sind jedoch auch andere Ausführungen der vorgeschlagenen Neuerung vorgesehen.
Abb. 1 zeigt das Patienten-Liftgerät in seinem grundsätzlichen Aufbau mit dem erfindungsgemäßen Wechseladapter. Dargestellt ist ein Hubmast in geschlitzter Ausführung mit Spindelantrieb an der Hubeinrichtung.
Abb. 2 zeigt den Wechseladapter in vergrößerter Darstellung.
Zu Abb. 1
An dem Fahrgestell (1), das über Laufrollen (2) verfügt, ist eine vertikale Hubsäule (3) befestigt. Diese besteht aus einem Hubmast (4), der über einen Längsschlitz (5) verfügt, sowie einem elektrischen Antrieb (6), der sich am unteren Ende des Hubmastes (4) befindet. In dem Längsschlitz (5) wird ein Mitnehmer (7) geführt, der mit einer Gewindemutter in Verbindung steht, die von einer Gewindespindel vertikal auf und ab bewegt werden kann.
Sowohl die Gewindemutter als auch die Gewindespindel sind innerhalb des Hubmastes (4) untergebracht und daher nicht gezeichnet. Die Gewindespindel I-0463g.doc
wird von dem elektrischen Antrieb (6) rotatorisch angetrieben und ist an ihrem unteren und oberen Ende in dem Hubmast (4) gelagert.
An dem Mitnehmer (7) ist ein Einstellrohr (8) befestigt, das über einen Badewannengleiter (15) sowie über Rastbohrungen (9) verfügt und einen Verstelladapter (10) trägt, der an dem Einstellrohr (8) verschieblich gelagert ist. An dem Verstelladapter (10) ist mittels eines Verbindungselements (16) das horizontale Rohrelement (17) der Aufnahmekupplung (11) befestigt. Das horizontale Rohrelement (17) verfügt über einen Längsschlitz (20) sowie eine Ausfräsung (21) und ist an seiner Unterseite im Bereich der Ausfräsung (21) fest
&iacgr;&ogr; mit einer Anschlagplatte (22) verbunden.
In das horizontale Rohrelement (17) ist das Zylinderelement (18) eingelegt, das an seiner Vorderseite den Aufnahmeflansch (19) trägt, an den mittels Schrauben (23) der Befestigungsflansch (24) angeschraubt ist. Dieser Befestigungsflansch (24) steht mit dem tragenden Gestänge (25) der Patientenaufnahme (26) in Verbindung, das seinerseits den Stuhl (12) trägt. Dieser besteht aus einer Rückenlehne (27) und einer Sitzfläche (28) sowie Verbindungsteilen (29).
Zu Abb 2
In dieser Abbildung ist der Wechseladapter mit seinen verschiedenen Bauteilen vergrößert dargestellt. Bei der linken Darstellung handelt es sich um die Aufnahmekupplung während rechts das Kupplungselement dargestellt ist.
Die Aufnahmekupplung verfügt über ein horizontales Rohrelement (17) mit einem Längsschlitz (20) und einer Ausfräsung (21). Der Längsschlitz (20) ist so angeordnet, daß seine offene Seite schräg nach oben, hinten zeigt. Das horizontale Rohrelement (17) ist fest mit einer vertikal ausgerichteten Anschlagplatte (22) verbunden, die über Justierschrauben (31) verfügt.
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Zur Befestigung des horizontalen Rohrelements (17) der Aufnahmekupplung an dem Verstelladapter (10) dient ein Verbindungselement (16). Es kann sich hierbei z.B. um eine Schweißnaht handeln. Der Verstelladapter (10) ist mit einem Einstellrohr (8) verbunden, an dem er vertikal verschieblich geführt ist.
Zur Fixierung in vertikaler Richtung dient ein Bolzen (13), der in die Rastbohrung (9) des Einstellrohrs (8) einrastet. Zum Verstellen kann der Bolzen (13) mittels des Verstellknopfs (14) aus der Rastbohrung (9) herausgezogen werden. Das Einstellrohr (8) ist über einen Mitnehmer (7) mit der vertikalen Hubsäule (3) verbunden (beide nicht gezeichnet).
&iacgr;&ogr; Das Kupplungselement verfügt über ein Zylinderelement (18), das mittels einer Schweißnaht (32) mit dem Aufnahmeflansch (19) verbunden ist. Dieser Aufnahmeflansch (19) ist mit Gewindebohrungen (30) ausgerüstet, die zum Anschrauben des Befestigungsflansches (24) der Patientenaufnahme (26) dienen (beide nicht gezeichnet).
Beim Ankuppeln wird das Zylinderelement (18) über den Längsschlitz (20) in das horizontale Rohrelement (17) gelegt. Hierzu muß es so gedreht werden, daß der Aufnahmeflansch (19) etwas schräg gestellt ist. Nach dem Ankuppeln wird der Aufnahmeflansch (19) wieder nach unten in Normallage geschwenkt und legt sich dabei in die Ausfräsung (21), bis er gegen die Justierschrauben (31) der Anschlagplatte (22) stößt. Damit ist der Ankuppelvorgang beendet.
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:; &Oacgr;&Ogr;
Bezugszeichenliste
1 Fahrgestell
2 Laufrolle
3 vertikale Hubsäule 4 Hubmast
5 Längsschlitz
6 elektrischer Antrieb
7 Mitnehmer
8 Einstellrohr
&iacgr;&ogr; 9 Rastbohrungen
10 Verstelladapter
11 Aufnahmekupplung
12 Stuhl
13 Bolzen
14 Verstellknopf
15 Badewannengleiter
16 Verbindungselement
17 horizontales Rohrelement
18 Zylinderelement 19 Aufnahmeflansch
20 Längsschlitz
21 Ausfräsung
22 Anschlagplatte
23 Schraube
24 Befestigungsflansch
25 tragendes Gestänge
26 Patientenaufnahme
27 Rückenlehne
28 Sitzfläche
29 Verbindungsteile
30 Gewindebohrung
31 Justierschraube
32 Schweißnaht
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Claims (4)

1. Vorrichtung zum Ankuppeln der Patientenaufnahme an fahrbaren Patienten- Liftgeräten, an denen ein Wechseladapter zwischen der Hubeinrichtung der Hubsäule und der Patientenaufnahme angeordnet ist, dadurch gekennzeichnet, daß der Wechseladapter aus einer Aufnahmekupplung und einem Kupplungselement besteht, wobei die Aufnahmekupplung über ein horizontales Rohrelement (17) mit Längsschlitz (20) und Ausfräsung (21) verfügt, wobei der Längsschlitz (20) schräg nach oben, hinten geöffnet ist, und daß das horizontale Rohrelement (17) mit einer Anschlagplatte (22) fest verbunden ist und mittels eines Verbindungselements (16) und anderen Einrichtungen mit der Hubeinrichtung in Verbindung steht und daß das Kupplungselement über ein Zylinderelement (18) verfügt, das mittels einer Schweißnaht (32) mit einem Aufnahmeflansch (19) verbunden ist, in dem Gewindebohrungen (30) vorhanden sind, die zum Anschrauben des Befestigungsflanschs (24) dienen.
2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Anschlagplatte (22) über Justierschrauben (31) verfügt.
3. Vorrichtung nach Anspruch 1 und 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Bauteile der Aufnahmekupplung und des Kupplungelements über eine korrossionsfeste Oberflächenbeschichtung verfügen.
4. Vorrichtung nach Anspruch 1 und 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Bauteile der Aufnahmekupplung und des Kupplungelements aus korrossionsfestem Material bestehen.
DE20103926U 2001-03-07 2001-03-07 Vorrichtung zum Ankuppeln der Patientenaufnahme an fahrbaren Patienten-Liftgeräten Expired - Lifetime DE20103926U1 (de)

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