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DE20013732U1 - Vorrichtung zum kippsicheren Umsetzen insbesondere körperbehinderter Personen - Google Patents

Vorrichtung zum kippsicheren Umsetzen insbesondere körperbehinderter Personen

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Publication number
DE20013732U1
DE20013732U1 DE20013732U DE20013732U DE20013732U1 DE 20013732 U1 DE20013732 U1 DE 20013732U1 DE 20013732 U DE20013732 U DE 20013732U DE 20013732 U DE20013732 U DE 20013732U DE 20013732 U1 DE20013732 U1 DE 20013732U1
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person
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DE20013732U
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Leonair De GmbH
Original Assignee
LEONAIR PNEUMATIC GmbH
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Publication date
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Description

20418DEGM
07.08.2000
Leonair Pneumatic GmbH, Uhlandstr. 21, 71229 Leonbero
Vorrichtung zum kippsicheren Umsetzen insbesondere körperbehinderter Personen
Beschreibung
Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zum Umsetzen einer Person aus einer ersten Position in eine mindestens zweite Position gemäß dem Oberbegriff des Anspruchs 1.
Es ist bekannt, körperlich behinderte Personen, die beim Umsetzen von einer ersten Position, z.B. aus einem Rollstuhl, in eine zweite Position, z.B. auf eine Toilette, ein Bett, ein Kraftfahrzeug oder dergleichen (oder etwa in umgekehrter Umsetzrichtung) auf Pflegepersonal angewiesen sind, durch mechanische Hebe- und/oder Umsetzvorrichtungen zu unterstützen. Dies ermöglicht einerseits, dass eine solche Person von nur einer einzigen Pflegekraft umgesetzt werden kann und
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zudem die Pflegekraft selbst durch eine solche Vorrichtung körperlich möglichst entlastet wird.
Zum einen sind Hebevorrichtungen bekannt, die in erster Linie für Schwerstbehinderte Personen, von denen keine große bzw. überhaupt keine körperliche Aktivität erwartet werden kann, geeignet sind. Solche Vorrichtungen erfordern einen hohen Bedienungsaufwand und damit auch Zeitaufwand bei einem solchen Umsetzvorgang. Diese Vorrichtungen stellen sich zudem technisch aufwendig dar und sind für den der vorliegenden Erfindung zu Grunde liegenden primären Anwendungsbereich bei behinderten Personen, die durchaus in gewissem Grad selbständig aufstehen und sich hinsetzen können, deutlich überqualifiziert.
Darüber hinaus sind Vorrichtungen bekannt, bei denen die Umsetzung der behinderten Person mittels einer Drehhubvorrichtung oder mittels einer Drehscheibe, d.h. über eine horizontal durchgeführte Drehbewegung, von der ersten Position, meist die Rollstuhlposition, in die zweite Position, z.B. die Toilettenposition, bewegt werden. Die zweite Position stellt dabei in aller Regel eine von mehreren möglichen Positionen dar, beispielsweise im Falle eines in umittelbarer Nähe zu einem Bett angeordneten Sitzmöbels. Diese Drehteile dienen dabei ausschließlich zur Unterstützung des Drehvorganges. Das Abstützen sowie Balancehalten der behinderten Person bei dem Umsetzvorgang ist allerdings allein durch die Pflegekraft zu bewerkstelligen.
Eine Vorrichtung zur Unterstützung des Stehens und anderer Körperhaltungen körperbehinderter Personen ist aus der DE 197 24 770 C 1 bekannt geworden. Die Vorrichtung weist einen auf eine Grundplatte montierten Gerätekorpus auf, an dem radial außen an einem Sitzholm eine relativ kleine Sitzfläche angeordnet ist, wobei eine auf dieser Sitzfläche sitzende körperbehinderte Person mittels einer Fußfixierung, mittels Kniepelotten sowie mittels einer Thoraxpelotte an dem Gerätekorpus fixiert gehalten wird. Zusätzlich sind Handläufe vorgesehen, um die erforderliche Ausgangsstellung für die jeweilige Therapie selbständig einnehmen zu können. An dem Sitzholm radial außen ist eine Kupplung für den Rollstuhl vorgesehen. Vor der Benutzung werden der Rollstuhl und die Vorrichtung mittels der Kupplung mechanisch verbunden. Mit Hilfe der Handläufe zieht sich der Behinderte mit eigener Kraft auf den Sitz und richtet sich - seinen körperlichen Möglichkeiten entsprechend - unter Verwendung der Fußfixierung und der Pelotten zur Sicherung und Unterstützung auf. Diese bekannte Vorrichtung dient insbesondere zur Unterstützung von Therapiebemühungen einer an einen Rollstuhl gebundenen behinderten Person. Die Drehbarkeit des gesamten Gerätekorpus geschieht über an der Grundplatte angebrachte Transportrollen und setzt somit eine relativ große freie Stand- und Rangierfläche der Vorrichtung voraus. Zudem ist die Vorrichtung nur wenig flexibel im Hinblick auf eine Anpassung an örtliche Gegebenheiten.
Des Weiteren ist aus der DE 196 47 498 A 1 eine Vorrichtung zum Aufrichten von Personen aus einer sitzenden in eine aufrechte Position bekannt. Die Vorrichtung weist einen Rahmen und eine daran angeordnete Fußstütze mit einer einen Seilzug und einen Gurt aufweisenden Hebevorrichtung auf. Die Fußstütze und die daran angeordnete Hebevorrichtung sind mittels eines ein Handrad und einen Zahntrieb aufweisenden Drehantriebs verdrehbar angeordnet. Diese Vorrichtung zielt insbesondere darauf ab, dass beim Umsetzen einer Person keine dritte Person erforderlich ist und richtet sich daher ausschließlich an pflegebedürftige Personen, die zwar nicht aus eigener Kraft aufstehen können, allerdings selbständig die dort beschriebene Hebemimik sowie die Antriebssteuerung bedienen können.
Eine Umsetzhilfe unter Verwendung einer Drehscheibe ist beispielsweise in der DE 199 04 669 A 1 beschrieben. Auf der Drehscheibe ist ein über Scharniere schwenkbar ausgebildetes Standelement angeordnet. Die Umsetzhilfe weist insbesondere auf einer Seite eine Ausbuchtung zur Aufnahme eines Kniebereichs eines Helfers bzw. einer Pflegeperson auf. Auf der gegenüberliegenden Seite sind zwei jeweils seitlich nach außen versetzte Ausbuchtungen zur Aufnahme der Knie der umzusetzenden Person vorgesehen. Allein durch Rotation der Drehscheibe kann die umzusetzende Person somit von einer ersten Position in eine zweite Position umgesetzt werden. Allerdings ist zum Betrieb dieser Umsetzhilfe besonders geschultes Personal notwendig.
Darüber hinaus ist aus der EP O 633 010 Bl ein Drehteller als Sitzfläche für körperbehinderte Personen bekannt geworden. Dieser dient allerdings lediglich zur Drehung einer behinderten Person in Sitzhaltung zu Umsetzzwecken, ermöglicht allerdings nicht das Aufrichten einer rollstuhlgebundenen Person.
Ein Nachteil der genannten Vorrichtungen liegt darin, dass sich die umzusetzende Person während des Auf- und Absteigens meist unsicher fühlt, nicht zuletzt bedingt durch die geringe Kippsicherheit dieser Vorrichtungen insbesondere entlang der Auf- bzw. Absteigrichtung.
Zudem wird bei den bekannten Vorrichtungen von der Pflegekraft entweder eine besondere Schulung vorausgesetzt oder sogar ein hoher, ihrer Gesundheit nicht förderlicher, z.B. Rückenschäden verursachender, körperlicher Einsatz gefordert.
Darüber hinaus erfordern die meisten der bekannten Vorrichtungen einen relativ hohen Platzbedarf zum Erreichen der erforderlichen Kippsicherheit, insbesondere bei dem genannten Umsetzvorgang, und lassen sich daher nicht ausreichend nahe an die umzusetzende Person heranführen.
Es ist deshalb Aufgabe der vorliegenden Erfindung, eine Vorrichtung der eingangs genannten Art anzugeben, welche die vorgenannten Nachteile des Standes der Technik vermeidet.
Die Vorrichtung soll insbesondere beim Auf- und Absteigen der umzusetzenden Person auf die Vorrichtung eine möglichst hohe Kippsicherheit bieten, wobei angenommen wird, dass die Person über ausreichende Körperkräfte verfügt, um sich an dem Umsetzvorgang aktiv beteiligen zu können. Gleichzeitig soll die Vorrichtung möglichst nahe an ein Mobiliar oder eine sanitäre Einrichtung, z.B. eine Toilette, heranfahrbar und möglichst einfach und mit möglichst geringem Kraftaufwand verfahrbar sein.
Die Aufgabe wird gelöst durch die Merkmale des Hauptanspruchs. Vorteilhafte Weiterbildungen der erfindungsgemäßen Vorrichtung sind Gegenstand der Unteransprüche.
Die Besonderheit der Erfindung liegt darin, dass bei einer eingangs genannten Vorrichtung wenigstens zwei bezüglich des Basisteils radial außen und im Wesentlichen senkrecht angeordnete Haltestangen, deren seitlicher Abstand größer oder gleich einer Personennormbreite bemessen ist, sowie wenigstens ein im Bereich der Haltestangen angeordnetes und wenigstens einen im Wesentlichen nach radial außen gerichteten Stützarm aufweisendes Stützteil vorgesehen sind.
Die radial außen, d.h. in einem äußeren Bereich oder außerhalb des Basisteils, angeordneten Haltestangen dienen als Abstützhilfe zum Auf- oder Absteigen der unzusetzenden Person. Da sie einer Personennormbreite etwa entsprechend auf Abstand angeordnet sind, kann
sich die Person beidseitig an den Haltestangen abstützen und sich dabei leicht zwischen diesen hindurch bewegen. Im Bereich der Haltestangen ist zusätzlich ein aus einem oder mehreren Stützelementen bestehendes und wenigstens einen Stützarm aufweisendes Stützteil angeordnet. Bei einem einzelnen Stützarm kann durch einen 'L'- oder 'T'-förmigen Verlauf des Stützarmes erreicht werden, dass auch ein bezüglich der jeweiligen Auf- oder Absteigposition der umzusetzenden Person seitliches Umkippen der Vorrichtung wirksam verhindert wird.
Die Kombination aus den Haltestangen und dem Stützteil bietet demnach beim Auf- und Absteigen der umzusetzenden Person eine hohe Kippsicherheit, und zwar insbesondere beim Aufrichten bzw. Hochziehen der umzusetzenden Person aus einer Sitzposition, um beispielsweise von einem Sitzmöbel oder einer Toilette auf die Vorrichtung zu gelangen.
In einer Ausführungsform sind die Haltestangen als Stützstöcke ausgebildet, die entweder aus einem Rundstange gefertigt sein können, um die Verletzungsgefahr zu minimieren, oder aus einer Profilstange, um die mechanische Belastbarkeit zu erhöhen, oder aus einer Kombination der beiden Werkstoffe.
Die Stützstöcke können ferner an ihren freien Enden Kugelknöpfe aufweisen, mittels derer sich die umzusetzende Person über eine einfache Handdrehung
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leicht umwenden kann, um beispielsweise eine 180°- Drehung möglichst sicher vollziehen zu können, um nach einer etwa erfolgten 180"-Drehung von der Vorrichtung wieder in Blickrichtung absteigen zu können.
Um Personen unterschiedlicher Körpergröße umsetzen zu können, kann ferner vorgesehen sein, dass der seitliche Abstand zwischen den Haltestangen einstellbar ist.
Gemäß einer weiteren Ausführungsform weist das Stützteil wenigstens eine verschwenkbare Schwenkbogenstütze auf. Die Schwenkbogenstütze(n) kann bzw. können demnach insbesondere zum Transport der Vorrichtung in Richtung des Basisteils eingeklappt werden und nur zum Betrieb der Vorrichtung herausgeklappt werden. Dadurch wird die Verfahrbarkeit der Vorrichtung, und zwar ähnlich einer Sackkarre unter Verwendung der Haltestangen, erheblich erhöht. Um zu verhindern, dass die Schwenkbogenstütze(n) während des Transports sich unkontrolliert bewegen kann bzw. können, kann weiter vorgesehen sein, dass diese an dem Basisteil arretierbar, insbesondere magnetisch arretierbar, ausgebildet ist bzw. sind.
Aufgrund der Schwenkbarkeit sämtlicher die Kippsicherheit begründenden Stützteile sowie aufgrund von im Bereich der Stützteile zusätzlich vorgesehenen Transporträdern wird eine hohe Mobilität, d.h. eine gute Verfahrbarkeit, der gesamten Vorrichtung erreicht. Die Vorrichtung ist dabei leicht und mit nur geringem
Kraftaufwand durch eine Person wie eine Sackkarre verfahrbar.
In einer weiteren Ausführungsform ist an dem Stützteil zusätzlich ein Riegelelement angeordnet, mittels dessen das Drehteil verriegelbar ist, um beispielsweise während des Auf- und Absteigens der umzusetzenden Person deren Sicherheit bzw. Sicherheitsempfinden weiter zu erhöhen.
Da aus den vorgenannten Gründen eine Verschwenkung sämtlicher schwenkbaren Teile, insbesondere der Schwenkbogenstütze(n) und des Riegelelementes, ausschließlich unter Zuhilfenahme von Füßen bewerkstelligt werden kann, hat die Pflegekraft während der Versorgung der behinderten Person beide Hände frei, was gleichzeitig deren Sicherheitsempfinden erhöht. Sowohl während des Befindens der behinderten Person auf der Vorrichtung als auch während des Übergangs der Person von einer Toilette oder von einem Sitzmöbel auf die Vorrichtung findet die behinderte Person einen von der Pflegekraft unabhängigen festen Halt. Es ist auch kein Rangieren der Vorrichtung erforderlich, während sich die behinderte Person darauf befindet oder gar gedreht wird.
Des Weiteren sind aus der Vorrichtung zur Herstellung der Kippsicherheit etwa herausragende Stützen auf ein absolut erforderliches Minimum reduziert und stellen daher keine Stolperfallen für das Pflegepersonal dar.
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Die erfindungsgemäße Vorrichtung wird nachfolgend anhand eines in der Zeichnung dargestellten bevorzugten Ausführungsbeispiels beschrieben, aus dem sich weitere Merkmale und Vorteile der Erfindung ergeben. In der Zeichnung sind identische oder funktional gleiche Merkmale durch übereinstimmende Bezugszahlen bezeichnet.
Im Einzelnen zeigen:
Fig. 1 eine Seitenansicht einer erfindungsgemäßen Umsetzvorrichtung;
Fig. 2 eine Frontansicht der in Fig. 1 gezeigten Umsetzvorrichtung, und zwar in der in Fig. durch den Pfeil angedeuteten Blickrichtung ,B';
Fig. 3 eine Draufsicht der in den vorherigen Figuren dargestellten Umsetzvorrichtung;
Fig. 4 eine weitere der Fig. 3 entsprechenden Draufsicht zur Illustration der Schwenkbogenstützen-Funktionalität;
Fig. 5 eine seitliche Schnittansicht bodennaher Funktionsteile der in den vorherigen Figuren dargestellten Umsetzvorrichtung;
Fig. 6 eine Ausschnittvergrößerung des in Fig. 3 gestrichelt gekennzeichneten Teilbereichs
Fig. 7 eine der Figur 6 entsprechende Draufsicht zur Illustration der Funktionalität eines mit der Drehscheibe drehfest angeordneten Handlaufs;
Fig. 8 zwei der Fig. 1 entsprechende Seitenansicht Der erfindungsgemäßen Vorrichtung zur Illustration ihrer Verfahrbarkeit.
Die Fig. 1 zeigt eine zwischen einem gestrichelt angedeuteten Rollstuhl 80 und einem ebenfalls gestrichelt angedeuteten Toilettenbecken 90 angeordnete Umsetzvorrichtung. Diese weist eine Grundplatte 1 auf, auf der eine Drehscheibe 2 mittels eines Rollen 44 aufweisenden Rollenlagers in der Papierebene drehbar gelagert ist. Die Drehscheibe ist bevorzugt in der (senkrecht zur Papierebene liegenden) Drehebene kreisrund ausgebildet, kann allerdings, da es auf die Form der Drehscheibe 2 vorliegend nur wenig ankommt, auch jede andere Form aufweisen, beispielsweise quadratisch oder vieleckig ausgebildet sein. Aus Platzgründen bietet sich allerdings eine runde Form an. Auf Seiten des Rollstuhls 80 schließt sich an die Grundplatte 1 eine Schwenkstütze 3 an. Die Schwenkstütze 3 weist bodenseitig Gleitelemente 32 auf, die ein leichtes Gleiten der Schwenkstütze 3 senkrecht zur Papierebene ermöglichen.
Oberhalb der Drehscheibe 2 ist ferner ein mit der Drehscheibe 2 fest verbundener und in etwa senkrecht
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nach oben ragender Handlauf 16 vorgesehen, in dessen oberem Bereich ein über ein Scharnier 51 in der Papierebene schwenkbar befestigter Transporthebel 50 angeordnet ist. Der Transporthebel dient insbesondere dazu, die Umsetzvorrichtung durch eine (Pflege-)Person leicht verfahren zu können.
Zur Illustration der Funktionsweise der gezeigten Vorrichtung sei angenommen, dass eine umzusetzende Person, beispielsweise eine körperbehinderte Person mit noch gering existierender Arm- und Beinfunktion, zunächst in dem Rollstuhl 80 sitzt und mittels der Umsetzvorrichtung von dem Rollstuhl 80 auf die Toilettenschüssel 90 umgesetzt werden soll. Ferner sei angenommen, dass die Schwenkstütze, wie in Fig. 1 gezeigt, durch die Pflegeperson bereits in Richtung des Rollstuhls 80 gedreht wurde. Des Weiteren sei die Drehscheibe 2 mit dem darauf verankerten Handlauf 16 um 180° gedreht, d.h. der Transporthebel 50 zeige in Richtung des Stützstocks 17.
Die Person wird sich dabei zunächst der Vorrichtung nähern und mit den Vorderrädern 95 des Rollstuhl 80 auf die Schwenkstütze 3 auffahren. Danach wird die Person versuchen, sich mit ihrer Armkraft, gegebenenfalls unter Zuhilfenahme der anwesenden Pflegeperson, sich an dem Handlauf 16 hochzuziehen und dabei ein Kippmoment auf die gesamte Vorrichtung in Richtung des Rollstuhls 80 ausüben. Dieses Kippmoment wird durch die auf die Schwenkstütze 3 durch die Vorderräder 95 ausgeübte Anpresskraft ausgeglichen. Die Auffahrmöglichkeit des
Rollstuhls auf die Schwenkstütze 3 bewirkt demnach eine zusätzliche Kippfestigkeit der gesamten Vorrichtung, und zwar im Wesentlichen durch das Eigengewicht der umzusetzenden Person.
Nachdem die umzusetzende Person in der Vorrichtung steht und sich sich am Handlauf 16 festhält, löst die Pflegekraft den Riegel 9 mit dem Fuß, hält mit ihren noch freien Händen Kontakt zu der Person und dreht diese mittels der Drehscheibe 2 so lange, bis sich die Person vor der Toilettenschüssel 90 befindet. Danach verriegelt die Pflegeperson die Drehscheibe 2 wieder. Nun kann sich die umzusetzende Person über einen Griffwechsel zunächst mit einer Hand an einem der beiden Kugelgriffe 61 und danach auch mit der anderen Hand an dem zweiten Kugelgriff abstützen und sich danach auf die Toilettenschüssel 90 nieder lassen.
Die auf den Stützstöcken 17 angeordneten Kugelköpfe dienen somit als Dreh- und Stützlager der Handinnenfläche der umzusetzenden Person. Der auf der Drehscheibe 2 außermittig angebrachte Handlauf 16 bewirkt große freie Stehfläche 63 und eine breite Zugangsmöglichkeit zwischen dem Handlauf 16 und der Toilette 90.
Die in Fig. 2 gezeigte Frontansicht in der in Fig. 1 eingezeichneten Richtung ,B' läßt gut erkennen, dass die Stützstöcke 17 und der Handlauf 16 mittels Lösegriffen 37 demontierbar ausgebildet sind, um den Transport der Umsetzvorrichtung zu vereinfachen.
Fig. 3 verdeutlicht zum einen den Aufbau der Grundplatte 1. Eine als Versteifung für die Grundplatte 1 angebrachte Brücke 20, 21 ist mit einem Stützfuß 60 fest verbunden. Mehrere Rippen 6 wirken dabei als Versteifung für die Grundplatte 1. Die Rippen 6 können ebenso als Gesamtbiege- oder Schweißkonstruktion ausgeführt sein. Die Rippen 6 können alternativ untereinander fest und mit den Brücken 20, 21 als ein einziges Bauteil vorgesehen werden. Die Rippen 6 nehmen Stützrollen 44 auf, mittels derer die Drehscheibe 2 auf der Grundplatte 1 drehbar gelagert ist.
Auf der gegenüberliegenden Seite einer in dem Ausführungsbeispiel außerdem vorgesehenen Schwenkstütze 3 sind Stützelemente eines Stützteils 21, 18, 60 (siehe insbesondere Fig. 5) vorgesehen, die zur Kippstabilisierung der Umsetzvorrichtung in dieser Richtung, und zwar entgegengesetzt zu dem in Fig. 1 gezeigten Pfeil ,B', dienen. An dem Stützteil 21, 18, 60 sind zusätzlich Laufräder 43 angeordnet, mittels derer die Umsetzvorrichtung in der genannten Weise bewegt d.h. verfahren werden kann.
Die Drehscheibe 2 weist radial außen Ausnehmungen 64 auf, in die im Bereich der brückenförmigen Stützelemente 20, 21 angeordnete Riegel eingreifen, womit die Drehscheibe 2 in Drehrichtung fixiert werden kann.
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Fig. 4 dient zur Illustration der Funktionsweise der Schwenkbogenstütze 18. Diese ist einklappbar ausgebildet und läßt sich über einen Hebel 12 per Fußkraft (der Pflegeperson) betätigen und über Magnete 42 und Blechplatinen 25 beim Transport oder der Nichtbenutzung der Umsetzvorrichtung magnetisch arretieren. Die Magnete sind insbesondere in Fig. 2 gut zu erkennen.
In der in Fig. 5 gezeigten seitlichen Schnittansicht auf die bodennahen Elemente der Umsetzvorrichtung ist erkennbar, dass zwischen der Grundplatte 1 und der Schwenkstütze 3 Führungselemente 30 vorgesehen sind, welche zum einen die Schwenkstütze 3 konzentrisch um die Grundplatte 1 führen und zum anderen die Gewichtskräfte der gesamten Vorrichtung sowie einer auf ihr befindlichen Person aufnehmen. Eine zusätzlich auf der Schwenkstütze 3 verankerte Rippenanordnung 5 dient mehreren Funktionen, und zwar zur mechanischen Versteifung der Schwenkstütze 3, als Anlageflächen 55 zur (senkrecht zur Papierebene) seitlichen Verstellung der Schwenkstütze (s. auch Fig. 5) sowie als Anschlag 56 für die vorderen Rollstuhlräder 95 (s. Fig. 3).
An dem Stützfuß 60 ist ein in etwa senkrecht nach oben verlaufender Stützstock 17 angebracht, der eine Bewegung der Umsetzvorrichtung ähnlich der Bewegung einer Sackkarre ermöglicht (siehe auch Fig. 8). Zwischen dem Stützfuß 60 und dem Stützstock 17 ist eine Lagerung 46 vorgesehen, um die sich eine Schwenkbogenstütze 18 drehen kann. Die Radaufhängung 62
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ist mit dem Stützfuß 60 fest verbunden. Die Radialführung der Drehscheibe 2 zur Grundplatte 1 erfolgt über den auf der Drehscheibe 2 fest installierten Zentralfuhrungsbolzen 26, welcher seinerseits in einer Lagerbuchse 38 geführt wird, die von einem Zentrallagergehäuse 13 aufgenommen wird. Dieses Zentrallagergehäuse 13 ist fest mit der Grundplatte 1 verbunden.
Fig. 6 zeigt eine Riegelmimik zum Festellen/Lösen der Drehscheibe 2. Die Mimik ist von jeweils unterschiedlicher Seite her zugänglich und nur mit einem Fuß über einen Hebel 11 betätigbar. Die Mimik weist insbesondere zwei voneinander unabhängig arbeitende Riegel 9 (siehe Figur 7) zum Feststellen/Lösen der Drehscheibe 2 auf. Die Riegel, von denen in Fig. 6 nur einer dargestellt ist, sind als Fallriegelkonstruktion ausgeführt und an der Brücke 20, 21 drehbar gelagert. Figuren 3 und 6 zeigen die verriegelte Stellung. Figur 7 zeigt beide Riegel in Löseposition.
Fig. 7 verdeutlicht die Anordnung von Stützlager 8 und Stützblech 10. Diese wirken als Anschlag für die Drehscheibe 2, wenn sich diese in Folge eines hohen Kippmomentes am Handlauf 16 aufrichtet. Dadurch wird die Drehscheibe beim Drehen gebremst. Der Pfleger weiß somit, daß sich die behinderte Person mit ihrem Körperschwerpunkt noch nicht innerhalb der Stehfläche 63 befindet und kann entsprechend eingreifen (siehe auch Fig. 6).
Ferner wird deutlich, dass der Handlauf 16 sich mit der Drehscheibe 2 dreht, so dass für die behinderte Person auch während der Drehung permanent ein fester Halt gegeben ist.
Schließlich zeigt Fig. 8 den Transport der Vorrichtung mittels der Stützstöcke 17 und der Räder 43, und zwar nach dem Prinzip einer „Sackkarre".
Insgesamt kommen den Stützstöcken mehrere Funktionalitäten zu, denn sie dienen einerseits als Anschlagteil für Behindertenmöbel wie z.B. ein Bett. Ferner dienen sie als Hochziehhilfe und Stütze für die umzusetzende Person während des Aufstehens und Umsetzens. Gleichzeitig dienen sie als Hebe- und Griffteil beim Transport der Umsetzvorrichtung.
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Claims (13)

1. Vorrichtung zum Umsetzen einer Person aus einer ersten Position in eine mindestens zweite Position mit einem bodenseitig angeordneten Basisteil (1) und einem oberhalb des Basisteils (1) drehbar angeordneten Drehteil (2) mit wenigstens einem im Wesentlichen senkrecht zu dem Drehteil (2) angeordneten Halteteil (16) zum zeitweiligen Halten der Person insbesondere während einer Umsetzbewegung mittels des Drehteils, gekennzeichnet durch wenigstens zwei bezüglich des Basisteils (1) radial außen und im Wesentlichen senkrecht angeordnete Haltestangen (17), deren seitlicher Abstand größer oder gleich einer Personennormbreite bemessen ist, sowie wenigstens ein im Bereich der Haltestangen (17) angeordnetes und wenigstens einen im Wesentlichen nach radial außen gerichteten Stützarm (18) aufweisendes Stützteil (60).
2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der seitliche Abstand zwischen den Haltestangen (17) einstellbar ist.
3. Vorrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Haltestangen (17) als Stützstöcke ausgebildet sind und an deren freien Enden jeweils einen Kugelknopf (61) aufweisen.
4. Vorrichtung nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass die Stützstöcke (17) aus einem Rundstangenmaterial und/oder einem Profilstangenmaterial gefertigt sind.
5. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass das Stützteil (60) wenigstens eine verschwenkbare Schwenkbogenstütze aufweist.
6. Vorrichtung nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass die Schwenkbogenstütze an dem Basisteil (1) arretierbar (25, 42), insbesondere magnetisch arretierbar, ausgebildet ist.
7. Vorrichtung nach Anspruch 5 oder 6, dadurch gekennzeichnet, dass die Schwenkbogenstütze mittels eines Hebelelementes ein- und ausklappar ausgebildet ist.
8. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 5 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass das Stützteil (60) zweiteilig, insbesondere zwei Schwenkbogenstützen aufweisend, ausgebildet ist.
9. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass im bodennahen Bereich des Stützteils (60) wenigstens ein Transportrad (43) angeordnet ist.
10. Vorrichtung nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Drehteil (2) mittels eines im Bereich des Stützteils (60) angeordneten Riegelelementes (9) verriegelbar ist.
11. Vorrichtung nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, dass das Riegelelement (9) durch einen insbesondere mit einem Hebelelement (11) drehfest verbundenen Fallriegel gebildet ist.
12. Vorrichtung nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Halteteil (16) bezüglich der Drehachse des Drehteils (2) außermittig angeordnet ist.
13. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Halteteil (16) und/oder die Haltestangen (17) lösbar (37) ausgebildet sind.
DE20013732U 2000-08-04 2000-08-04 Vorrichtung zum kippsicheren Umsetzen insbesondere körperbehinderter Personen Expired - Lifetime DE20013732U1 (de)

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DE20013732U DE20013732U1 (de) 2000-08-04 2000-08-04 Vorrichtung zum kippsicheren Umsetzen insbesondere körperbehinderter Personen

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DE20013732U DE20013732U1 (de) 2000-08-04 2000-08-04 Vorrichtung zum kippsicheren Umsetzen insbesondere körperbehinderter Personen

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Publication Number Publication Date
DE20013732U1 true DE20013732U1 (de) 2000-09-28

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DE20013732U Expired - Lifetime DE20013732U1 (de) 2000-08-04 2000-08-04 Vorrichtung zum kippsicheren Umsetzen insbesondere körperbehinderter Personen

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Cited By (2)

* Cited by examiner, † Cited by third party
Publication number Priority date Publication date Assignee Title
DE102015102063A1 (de) * 2015-02-12 2016-08-18 Leonair Gmbh Fahrgestell für eine drehbare Patientenplattform
DE102017006132A1 (de) * 2017-06-29 2019-01-03 Jörn Becher Hubvorrichtung für eine sitzende Person

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