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DE20000380U1 - Umsetzvorrichtung für Rollstuhlfahrer, Gehbehinderte u.dgl. - Google Patents

Umsetzvorrichtung für Rollstuhlfahrer, Gehbehinderte u.dgl.

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Publication number
DE20000380U1
DE20000380U1 DE20000380U DE20000380U DE20000380U1 DE 20000380 U1 DE20000380 U1 DE 20000380U1 DE 20000380 U DE20000380 U DE 20000380U DE 20000380 U DE20000380 U DE 20000380U DE 20000380 U1 DE20000380 U1 DE 20000380U1
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DE
Germany
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transfer device
arms
support
axis
frame
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Application number
DE20000380U
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English (en)
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Erlau AG
Original Assignee
Eisen und Drahtwerk Erlau AG
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Publication date
Application filed by Eisen und Drahtwerk Erlau AG filed Critical Eisen und Drahtwerk Erlau AG
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Description

G 5595.8 t-S-.J &iacgr; : . &iacgr; H &idigr; 10.01.00
Eisen- und Drahtwerk G 5595.8-kr
Erlau Aktiengesellschaft
Erlau 16
73431 Aalen .,-.., Patentanwälte
A K. Jackisch-Kohi- u K H Knhi
Stuttgarter Str 115 - yiW il· "m
otr. no 70469 Stuttgart
Umsetzvorrichtung für Rollstuhlfahrer, Gehbehinderte
und dergleichen
Die Erfindung betrifft eine Umsetzvorrichtung für Rollstuhlfahrer, Gehbehinderte und dergleichen nach dem Oberbegriff des Anspruches 1.
Derartige Umsetzvorrichtungen dienen dazu, Rollstuhlfahrer, Gehbehinderte und dergleichen von einer Sitzgelegenheit auf eine andere Sitzgelegenheit umzusetzen. So müssen diese Personen beispielsweise von einem Rollstuhl auf die Toilette oder in einen Personenkraftwagen oder auf eine andere Sitzgelegenheit umgesetzt werden. Hierfür ist die Umsetzvorrichtung mit der Aufrichteinrichtung versehen, die ein Hebetuch oder Gurte aufweist. Der Patient sitzt im Hebetuch oder in den Gurten, die mittels eines Hebebandes angehoben oder abgesenkt werden. Diese Umsetzvorrichtungen sind insbesondere im Toilettenbereich problematisch. Da der Patient auf dem Hebetuch bzw. auf den Gurten sitzt, ist es für das Pflegepersonal sehr aufwendig und umständlich, den Patienten im Gesäßbereich frei zu machen, damit er auf die Toilette sitzen kann.
Es sind auch Umsetzvorrichtungen bekannt, bei denen die Aufrichteinrichtung durch zwei um horizontale Achsen schwenkbare Arme gebildet wird, an denen die Enden eines Gurtes befestigt sind. Dieser Gurt verläuft unter den Achseln des Patienten, so daß beim Hochschwenken der Arme der Patient angehoben wird. In diesem Falle ist
G 5595.8 S"7?-·! &idigr; : ·: H ! 10.01.00
der Gesäßbereich des Patienten frei. Das Anlegen des Gurtes ist jedoch für das Pflegepersonal aufwendig.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, die gattungsgemäße Umsetzvorrichtung so auszubilden, daß der Rollstuhlfahrer, der Gehbehinderte und dergleichen einfach von der einen Sitzgelegenheit angehoben und auf eine andere Sitzgelegenheit abgesenkt werden kann.
Diese Aufgabe wird bei der gattungsgemäßen Umsetzvorrichtung erfindungsgemäß mit den kennzeichnenden Merkmalen des Anspruches 1 gelöst.
Bei der erfindungsgemäßen Umsetzvorrichtung ist wenigstens der eine Arm der Aufrichteinrichtung um eine winklig zur Vertikalebene liegende Achse schwenkbar. Die beiden Arme werden unter den Achseln des Rollstuhlfahrers, des Gehbehinderten oder dergleichen angeordnet und anschließend aufwärts geschwenkt. Der Patient hängt dann in den beiden Armen und kann problemlos angehoben oder abgesenkt werden. Da zumindest der eine Arm um die schräg liegende Achse schwenkbar ist, erfährt dieser Arm durch die Belastung des Patienten stets eine Kraft in Richtung auf den anderen Arm. Dadurch wird der Patient zwischen den beiden Armen zangenartig gehalten. Der Patient kann mit den Armen aus einer Sitzposition bis in eine Stehposition angehoben werden. Hierbei ist er stets durch die zangenartig wirkenden Arme zuverlässig gehalten. Beim Einsatz der erfindungsgemäßen Umsetzvorrichtung im Toilettenbereich bestehen keine Probleme, da der Gesäßbereich des Patienten stets frei ist. Die Arme lassen sich ohne Schwierigkeiten durch das Pflegepersonal an den Patienten im Achselbereich anlegen, so daß er einfach und schnell umgesetzt werden kann.
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Weitere Merkmale der Erfindung ergeben sich aus den weiteren Ansprüchen, der Beschreibung und den Zeichnungen.
Die Erfindung wird anhand zweier in den Zeichnungen dargestellter Ausführungsformen näher erläutert. Es zeigen
Fig. 1
und
Fig. 2 jeweils in vereinfachter und perspektivischer Darstellung
einer erste Ausführungsform einer Umsetzvorrichtung,
Fig. 3 die Umsetzvorrichtung gemäß den Fig. 1 und 2 in Seitenansicht,
Fig. 4 die Umsetzvorrichtung nach den Fig. 1 und 2 in Rückansicht,
Fig. 5 die Umsetzvorrichtung gemäß den Fig. 1 und 2 in Draufsicht,
Fig. 6
Fig. 8 jeweils in perspektivischen Darstellungen eine zweite Ausführungsform einer erfindungsgemäßen Umsetzvorrichtung.
Die Umsetzvorrichtung dient dazu, behinderte Personen, wie Rollstuhlfahrer, Gehbehinderte und dergleichen, umzusetzen, beispielsweise vom Rollstuhl auf die Toilette, in einen PKW oder auf eine andere Sitzgelegenheit.
Die Umsetzvorrichtung nach den Fig. 1 bis 5 hat ein fahrbares Gestell 1, das zwei zueinander parallele Schenkel 2 und 3 aufweist. Sie
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stehen von einem Tragteil 4 ab, der eckigen, vorzugsweise rechtekkigen Umriß hat. An den vom Tragteil 4 abgewandten Enden sind an den Schenkeln 2, 3 Laufrollen 5, 6 gelagert. Vorteilhaft sind an jedem Schenkel 2, 3 zwei frei drehbare Laufrollen 5 und 6 vorgesehen. Sie sind jeweils um eine senkrechte Achse 7, 8 schwenkbar gelagert, so daß die Umsetzvorrichtung bequem gefahren werden kann.
Die Laufrollen 5, 6 sind an einem Tragstück 9, 10 gelagert, das an den freien Enden der Schenkel 2, 3 befestigt ist. Das Tragstück 9, 10 hat einen horizontalen Schenkel 11, 12, an dem die Laufrollen 5, 6 um ihre vertikalen Schwenkachsen 7, 8 drehbar gelagert sind. An die horizontalen Schenkel 11,12 schließt stumpfwinklig ein Anschlußstück 13, 14 an, mit dem das jeweilige Tragstück 9, 10 an einer abgeschrägten Stirnseite der Schenkel 2, 3 befestigt ist.
Das Tragteil 4 weist an seinem von den Schenkeln 2, 3 abgewandten Rand jeweils einen senkrecht abstehenden kurzen Arm 15, 16 auf, an dessen abgeschrägten Stirnseiten jeweils ein Tragstück 17, 18 mit einem entsprechenden Anschlußstück 19, 20 befestigt ist. Vorteilhaft liegen die Oberseiten der Schenkel 2, 3 und des Tragteiles 4 mit den Armen 15, 16 sowie den Schenkeln 11,12 der Tragstücke 9, 10; 17, 18 in einer gemeinsamen Ebene.
An den freien Enden der horizontalen Schenkel der Tragstücke 17, 18 ist jeweils eine Laufrolle 21, 22 frei drehbar gelagert. Sie sind um vertikale Achsen 23, 24 schwenkbar. Die Laufrollen 21, 22 sind im Ausführungsbeispiel gleich ausgebildet wie die Laufrollen 5, 6. Der' Abstand zwischen den Laufrollen 21, 22 ist größer als der Abstand zwischen den Laufrollen 5, 6.
Das Tragteil 4 des Gestelles 1 trägt eine vertikale Stütze 25, die im Ausführungsbeispiel durch zwei parallel zueinander liegende, senkrecht zum Tragteil 4 liegende Stützplatten 26, 27 gebildet ist. Sie lie-
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gen parallel zur Längsrichtung der Schenkel 2, 3 und sind am oberen Ende durch einen Querträger 28 miteinander verbunden. Er ist in Höhe des den Schenkeln 2, 3 des Gestelles 1 zugewandten Längsrandes der Stützplatten 26, 27 vorgesehen. Am gegenüberliegenden Längsrand sind die Stützplatten 26, 27 in Form von zueinander parallelen Armen 29, 30 verlängert. Sie liegen in einer Ebene mit den Stützplatten 26, 27. Am oberen Ende der vertikal sich erstreckenden Arme 29, 30 ist an den einander zugewandten Innenseiten jeweils ein Arm 31, 32 angelenkt. Die unteren Enden der Arme 31, 32 sind um horizontale Achsen 33, 34 an den oberen Enden der Arme 29, 30 der Stütze 25 angelenkt. Am oberen Ende sind die Arme 31, 32 durch einen Querträger 35 miteinander verbunden, dessen Enden seitlich über die Arme 31, 32 ragen. Auf dem Querträger 35 sind an beiden Enden Lagerböcke 36, 37 befestigt, deren einander zugewandte Stirnseiten 38, 39 (Fig. 4) vom Querträger 35 aus divergierend verlaufen. Vorteilhaft liegen die Stirnseiten 38, 39 jeweils unter einem Winkel von 45° zum Querträger 35. Die Lagerböcke 36, 37 nehmen jeweils eine Achse 40, 41 auf, die senkrecht über die Stirnseite 38, 39 ragt und am freien Ende drehfest ein Kegelrad 42, 43 trägt. Wie Fig. 4 zeigt, liegen die Drehachsen 40, 41 unter einem Winkel &agr; zu einer zwischen ihnen sich erstreckenden Vertikalebene. Der Winkel &agr; beträgt im Ausführungsbeispiel 45°. Selbstverständlich können die Drehachsen 40, 41 auch unter einem anderen Winkel zur Vertikalebene liegen. Die beiden gleich ausgebildeten Kegelräder 42, 43 sind in Eingriff miteinander. Die Längsmittellinien der Drehachsen 40, 41 liegen in der Längsmittelebene des Querträgers 28.
Mit den Drehachsen 40, 41 ist jeweils das eine Ende eines Armes 44, 45 drehfest verbunden. Sie sind spiegelsymmetrisch zueinander angeordnet (Fig. 5) und haben jeweils zwei stumpfwinklig zueinander liegende Armteile 46, 47; 48, 49. Die Armteile 46, 48 schließen an die Drehachsen 40, 41 an. Wie sich aus Fig. 3 ergibt, liegen die Längsmittellinien der Drehachsen 40, 41 und der daran anschließenden
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Armteile 46, 48 unter einem stumpfen Winkel &bgr; zueinander. Von den Drehachsen 40, 41 ausgehend erstrecken sich die Arme 44, 45 in bezug auf die Drehachsen 40, 41 schräg in Richtung auf die zu stützende und umzusetzende Person 50. Die Längsachsen der Armteile 46, 47 und 48, 49 liegen jeweils in einer gemeinsamen Ebene.
Am freien Ende der Armteile 47, 49 der beiden Arme 44, 45 ist jeweils ein Stützelement 51, 52 befestigt. Beide Stützelemente 51, 52 sind gleich ausgebildet und spiegelsymmetrisch zueinander an den Armen 44, 45 befestigt. Mit den Stützelementen 51, 52 wird die zu transportierende Person 50 unter den Achseln und teilweise im Rükken abgestützt. Zur Abstützung im Achselbereich ist das Stützelement 51, 52 an seiner Oberseite mit einer Vertiefung 53, 54 versehen. Sie ist in Richtung auf den Arm 44, 45 durch eine Erhöhung 55, 56 begrenzt, während sie zum anderen Ende des Stützelementes 51, 52 offen ist. Beim Transport bzw. Umsetzen der Person 50 liegen die Erhöhungen 55, 56 der Stützelemente 51, 52 vor dem Oberarm der Person 5.0, so daß sie während des Transports mit der Umsetzvorrichtung sicher gehalten wird. Die Erhöhungen 55, 56 liegen mit Abstand im Bereich oberhalb der Arme 44, 45.
Die Stützelemente 51, 52 sind an dem von den Armen 44, 45 abgewandten Ende mit einer Verlängerung 57, 58 versehen, die sich bis in den Rückenbereich der abzustützenden Person 50 erstreckt. Wie Fig. 5 zeigt, sind die beiden Verlängerungen 57, 58 der Stützelemente 51, 52 schräg nach innen in Richtung zueinander abgebogen. Die Verlängerungen 57, 58 sind so lang, daß sie die zu transportierende Person 50 während des Umsetzvorganges zuverlässig halten. Die Stützelemente 51, 52 haben eine so hohe Festigkeit, daß sie auch schwere Personen sicher abstützen können. Vorteilhaft sind die Stützelemente 51, 52 mit einer Abpolsterung versehen, insbesondere im Bereich der Vertiefungen 53, 54.
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Die Arme 44, 45 können mittels einer Antriebseinheit 59 in Höhenrichtung um die miteinander fluchtenden Achsen 33, 34 geschwenkt werden. Als Antriebseinheit 59 ist ein Linearantrieb vorgesehen, der im Ausführungsbeispiel eine Kolben-Zylinder-Einheit ist. Sie ist am unteren Ende auf dem Querträger 28 um eine zu den Schwenkachsen 33, 34 parallele Achse 60 schwenkbar gelagert. Die Kolbenstange 61 der Antriebseinheit 59 ist mit ihrem freien Ende an der Unterseite des Querträgers 35 angelenkt. Vom Querträger 35 stehen zwei Laschen 62, 63 senkrecht nach unten ab, zwischen denen die Kolbenstange 61 um eine parallel zur Schwenkachse 60 liegende Achse befestigt ist. Die Laschen 62, 63 erstrecken sich, wie sich aus den Fig. 3 und ergibt, über den Querträger 35 in Richtung auf die umzusetzende Person 50. Die Kolbenstange 61 greift am freien Ende der Laschen 62, 63 an. Die Antriebseinheit 59 ist im Bereich vor den Armen 31, angeordnet. Durch Ein- und Ausfahren der Kolbenstange 61 werden die Arme 31, 32 und damit die Arme 44, 45 um die Achsen 33, 34 geschwenkt. Die Antriebseinheit 59 kann elektrisch, hydraulisch und dergleichen betätigbar sein.
Um die Person 50 beispielsweise vom Rollstuhl auf den Toilettensitz umzusetzen, werden die Arme 44, 45 mittels der Antriebseinheit 59 so weit nach unten geschwenkt, daß die Stützelemente 51, 52 unter die Achseln der Person 50 gebracht werden können. Die beiden Arme 44, 45 lassen sich von Hand verschwenken, wobei die miteinander kämmenden Kegelräder 42, 43 die Bewegung der beiden Arme synchronisieren. Da die Drehachsen 40, 41 frei drehbar sind, lassen sich die Arme 44, 45 vom Pflegeperson leichtgängig in die gewünschte Stellung verschwenken. Die Stützelemente 51, 52 werden an die im Rollstuhl sitzende Person 50 angelegt. Da die Drehachsen 40, 41 unter dem Winkel &agr; zueinander angeordnet sind und die Arme 44, 45 unter dem Winkel &bgr; zu den Drehachsen 40, 41 liegen, wird bei Belastung der Stützelemente 51, 52 durch die Person 50 erreicht, daß die beiden Arme 44, 45 in Richtung zueinander geschwenkt wer-
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den. Die Person 50 wird dadurch zangenartig erfaßt und zuverlässig gehalten.
Sobald die Stützelemente 51, 52 angelegt sind, werden die Arme 44, 45 mittels der Antriebseinheit 59 um die Achsen 33, 34 aufwärts geschwenkt. Da die Stützelemente 51, 52 die Person 50 im Achselbereich untergreifen und mittels der Verlängerungen 57, 58 im Rückenbereich abstützen, wird bei dieser Schwenkbewegung der Arme 44, 45 die Person 50 aus dem Rollstuhl angehoben.
Vorteilhaft sind die beiden Schenkel 2, 3 des Gestelles 1 in einem solchen Abstand voneinander angeordnet, daß die Umsetzvorrichtung von vorn an den Rollstuhl herangefahren werden kann und die Gestellschenkel 2, 3 zwischen die Rollstuhlräder und unter die Fußstützen des Rollstuhles passen. Die Füße der umzusetzenden Person 50 können dann ohne Mühe auf den Tragteil 4 des Gestelles 1 aufgesetzt werden. Während des Anhebens der Person 50 können darum die Füße des Benutzers, wie in Fig. 3 schematisch dargestellt ist, auf dem Tragteil 4 des Gestelles 1 ruhen. Unter dem Gewicht der in den Stützelementen 51, 52 hängenden Person werden die Arme 44, 45 infolge der beschriebenen Ausbildung fest in Richtung zueinander gedrückt, so daß die Person 50 zuverlässig gehalten wird.
Die Umsetzvorrichtung läßt sich dann mit der Person 50 beispielsweise zu einem Toilettensitz fahren. Der Abstand der Gestellschenkel 2, 3 voneinander ist vorteilhaft so groß, daß sie bei einer bis zum Boden reichenden Toilette seitlich an der Toilette vorbei gehen.
Wie Fig. 3 zeigt, ist der Gesäßbereich der Person 50 in der abgestützten Lage frei, so daß vom Pflegeperson ohne Mühe die Hose und Unterhose heruntergezogen werden können. Anschließend kann die Person 50 durch Verschwenken der Arme 44, 45 sanft auf den Toilettensitz gesetzt werden. Während des Toilettenganges bleibt die
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Person 50 vorteilhaft mittels der Stützelemente 51, 52 abgestützt. Die Person 50 kann darum anschließend in der beschriebenen Weise durch Hochschwenken der Arme 44, 45 angehoben werden.
Die Umsetzeinrichtung erlaubt es dem Pflegepersonal, gehbehinderte Personen, Rollstuhlfahrer und dergleichen einfach umzusetzen. So kann beispielsweise ein Rollstuhlfahrer mittels der Umsetzvorrichtung problemlos in ein Kraftfahrzeug oder auf eine andere Sitzgelegenheit umgesetzt werden. Von Vorteil hierbei ist, daß das Gestell 1 mit den Laufrollen 5, 6, 21, 22 nur eine sehr geringe Höhe hat, so daß das Gestell 1 beispielsweise mühelos unter das Kraftfahrzeug geschoben werden kann. Der Umsetzvorgang kann dann einfach durchgeführt werden, da die Umsetzvorrichtung in eine optimale Position in bezug auf die neue Sitzgelegenheit gefahren werden kann.
Die Fig. 6 bis 8 zeigen eine Umsetzvorrichtung, die bis auf den Gestellbereich gleich ausgebildet ist wie die Ausführungsform nach den Fig. 1 bis 5. Im Unterschied zum vorigen Ausführungsbeispiel ist die Umsetzvorrichtung nach den Fig. 6 bis 8 um eine feste Achse schwenkbar am Boden angeordnet. Am freien Ende des einen Schenkels 3a des Gestelles 1a ist eine vertikale Achse 64 vorgesehen, um welche die gesamte Umsetzvorrichtung schwenkbar ist. Die Achse 64 wird durch die Mittellinie einer Buchse 65 gebildet, an der
der Gestellschenkel 3a drehfest befestigt ist. Die Buchse 65 sitzt auf einer (nicht dargestellten) Lagerachse, die senkrecht von einer Bodenplatte 76 absteht. Sie wird auf dem Boden befestigt.
Der gegenüberliegende Gestellarm 2a, der parallel zum Gestellarm 3a verläuft, ist nur kurz ausgebildet. An seinem freien Ende ist entsprechend der vorigen Ausführungsform das Tragstück 10a befestigt, das nur eine Laufrolle 6a trägt.
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Das Tragteil 4a ist etwa teilkreisförmig ausgebildet. An seiner Unterseite sind um vertikale Achsen schwenkbare Laufrollen 67 angeordnet, die entsprechend der vorigen Ausführungsform jeweils frei drehbar sind. Die Laufrollen 67 sind so über den Umfang des Tragteiles 4a angeordnet, daß die Umsetzeinrichtung nicht kippen kann.
Auf dem Tragteil 4a ist eine kreisförmige Stützplatte 68 um eine vertikale Achse 69 drehbar gelagert. Sie liegt mittig zwischen den beiden Stützplatten 26, 27 der Stütze 25. Der Durchmesser der Stützplatte 68 ist größer als die Breite der Stützplatten 26, 27, die derart senkrecht auf der Stützplatte 68 angeordnet sind, daß sie nicht über deren Umfang ragen. Dadurch kann die Stütze 25 um die Drehachse 69 ohne Schwierigkeiten gedreht werden.
Die Umsetzeinrichtung kann lediglich um die vertikale, bodenfeste Achse 64 gefahren werden. Sie eignet sich daher beispielsweise dort, wo in einer Toilette kein Platz zum Aufstellen der Umsetzeinrichtung vorhanden ist. In diesem Fall kann die Umsetzeinrichtung vor der Toilette so montiert werden, daß sie durch Verfahren um diese vertikale Bodenachse 64 in die Toilette vor den Toilettensitz gefahren werden kann. Da die Stütze 25 um die vertikale Achse 69 drehbar ist, kann die umzusetzende Person mühelos auf den Toilettensitz abgesenkt bzw. von ihm angehoben werden.
Die Umsetzeinrichtung nach den Fig. 6 bis 8 kann beispielsweise in Krankenhäusern oder Pflegeheimen neben dem Bett montiert sein, so daß mit ihr pflegebedürftige Personen mühelos umgesetzt werden können.
Bei den beschriebenen Ausführungsformen ist es vorteilhaft, wenn die Laufrollen 5, 6, 21, 22; 6a, 67 mit einer Bremse versehen sind. Die Laufrollen können dann während des Anhebens oder Absenkens der umzusetzenden Person 50 gebremst bzw. blockiert werden.

Claims (26)

1. Umsetzvorrichtung für Rollstuhlfahrer, Gehbehinderte und dergleichen, mit einem Gestell, das eine Stütze trägt, die mit einer Aufrichteinrichtung versehen ist, die aus einer unteren in eine obere Lage verstellbar ist, dadurch gekennzeichnet, daß die Aufrichteinrichtung zwei Arme (44, 45) aufweist, von denen wenigstens ein Arm um eine Achse (40, 41) schwenkbar ist, die unter einem Winkel (α) zu einer im Bereich zwischen den beiden Armen (44, 45) sich erstreckenden Vertikalebene liegt.
2. Umsetzvorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß beide Arme (44, 45) um jeweils eine Achse (40, 41) schwenkbar sind, die jeweils unter einem Winkel (α) zur Vertikalebene liegen.
3. Umsetzvorrichtung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Schwenkbewegung beider Arme (44, 45) synchronisiert ist.
4. Umsetzvorrichtung nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß jede Schwenkachse (40, 41) ein Zahnrad (42, 43) trägt, und daß beide Zahnräder (42, 43) miteinander im Eingriff sind.
5. Umsetzvorrichtung nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Zahnräder (42, 43) Kegelräder sind.
6. Umsetzvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß die beiden Arme (44, 45) unter einem stumpfen Winkel (β) an die Schwenkachsen (40, 41) anschließen.
7. Umsetzvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß die Arme (44, 45) jeweils zwei stumpfwinklig zueinander liegende Armteile (46, 47; 48, 49) aufweisen.
8. Umsetzvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß die Arme (44, 45) am freien Ende jeweils ein Stützelement (51, 52) tragen.
9. Umsetzvorrichtung nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß die Stützelemente (51, 52) den Rollstuhlfahrer (50) oder dergleichen im Achselbereich unterstützen.
10. Umsetzvorrichtung nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, daß die Stützelemente (51, 52) an ihrem oberen Rand eine Vertiefung (53, 54) aufweisen, die in Richtung auf die Schwenkachse (40, 41) der Arme (44, 45) durch eine Erhöhung (55, 56) begrenzt ist.
11. Umsetzvorrichtung nach einem der Ansprüche 8 bis 10, dadurch gekennzeichnet, daß die Stützelemente (51, 52) zur Abstützung des Rollstuhlfahrers (50) oder dergleichen im Rückenbereich mit einer Verlängerung (57, 58) versehen sind.
12. Umsetzvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 11, dadurch gekennzeichnet, daß die Arme (44, 45) zur Höhenverstellung um eine quer zu ihrer Schwenkachse (51, 52) liegende weitere Schwenkachse (33, 34) schwenkbar sind.
13. Umsetzvorrichtung nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, daß die weitere Schwenkachse (33, 34) horizontal liegt.
14. Umsetzvorrichtung nach Anspruch 12 oder 13, dadurch gekennzeichnet, daß die weitere Schwenkachse (33, 34) die Stütze (25) mit zwei Lenkern (31, 32) verbindet, welche die Schwenkachsen (40, 41) der Arme (44, 45) tragen.
15. Umsetzvorrichtung nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, daß die Lenker (31, 32) durch einen Querträger (35) miteinander verbunden sind, auf dem die Schwenkachsen (40, 41) der Arme (44, 45) gelagert sind.
16. Umsetzvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 15, dadurch gekennzeichnet, daß die Arme (44, 45) durch eine Antriebseinheit (59) in Höhenrichtung verstellbar sind.
17. Umsetzvorrichtung nach Anspruch 16, dadurch gekennzeichnet, daß die Antriebseinheit (59) ein Linearantrieb, vorzugsweise eine Kolben-Zylinder-Einheit, ist.
18. Umsetzvorrichtung nach Anspruch 16 oder 17, dadurch gekennzeichnet, daß die Antriebseinheit (59) über Laschen (62, 63) am Querträger (35) angreift.
19. Umsetzvorrichtung nach einem der Ansprüche 16 bis 18, dadurch gekennzeichnet, daß die Antriebseinheit (59) an der Stütze (25) schwenkbar gelagert ist.
20. Umsetzvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 19, dadurch gekennzeichnet, daß das Gestell (1, 1a) mit Laufrollen (5, 6, 21, 22; 6a, 67) versehen ist.
21. Umsetzvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 20, dadurch gekennzeichnet, daß das Gestell (1, 1a) zueinander parallele Schenkel (2, 3; 2a, 3a) aufweist, die von einem Tragteil (4, 4a) abstehen.
22. Umsetzvorrichtung nach Anspruch 21, dadurch gekennzeichnet, daß die Stütze (25) auf dem Tragteil (4) angeordnet ist.
23. Umsetzvorrichtung nach Anspruch 21, dadurch gekennzeichnet; daß auf dem Tragteil (4a) ein Stützteil (68), vorzugsweise eine Stützplatte, um eine vertikale Achse (69) drehbar gelagert ist.
24. Umsetzvorrichtung nach Anspruch 23, dadurch gekennzeichnet, daß das Stützteil (68) die Stütze (25) trägt.
25. Umsetzvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 24, dadurch gekennzeichnet, daß die Umsetzvorrichtung um eine bodenfeste Achse (64) verfahrbar ist.
26. Umsetzvorrichtung nach Anspruch 25, dadurch gekennzeichnet, daß die bodenfeste Achse (64) an einem der Schenkel (2a, 3a) des Gestelles (1a) vorgesehen ist.
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