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DE20010637U1 - Handschleifgerät - Google Patents

Handschleifgerät

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DE20010637U1
DE20010637U1 DE20010637U DE20010637U DE20010637U1 DE 20010637 U1 DE20010637 U1 DE 20010637U1 DE 20010637 U DE20010637 U DE 20010637U DE 20010637 U DE20010637 U DE 20010637U DE 20010637 U1 DE20010637 U1 DE 20010637U1
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Germany
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DE20010637U
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English (en)
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KOMPERNAS HANDELSGESELLSCHAFT
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KOMPERNAS HANDELSGESELLSCHAFT
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    • B24GRINDING; POLISHING
    • B24BMACHINES, DEVICES, OR PROCESSES FOR GRINDING OR POLISHING; DRESSING OR CONDITIONING OF ABRADING SURFACES; FEEDING OF GRINDING, POLISHING, OR LAPPING AGENTS
    • B24B45/00Means for securing grinding wheels on rotary arbors
    • B24B45/006Quick mount and release means for disc-like wheels, e.g. on power tools
    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B24GRINDING; POLISHING
    • B24BMACHINES, DEVICES, OR PROCESSES FOR GRINDING OR POLISHING; DRESSING OR CONDITIONING OF ABRADING SURFACES; FEEDING OF GRINDING, POLISHING, OR LAPPING AGENTS
    • B24B23/00Portable grinding machines, e.g. hand-guided; Accessories therefor
    • B24B23/04Portable grinding machines, e.g. hand-guided; Accessories therefor with oscillating grinding tools; Accessories therefor

Landscapes

  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Mechanical Engineering (AREA)
  • Grinding Of Cylindrical And Plane Surfaces (AREA)

Description

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Handschleifgerät
Die vorliegende Erfindung betrifft ein Handschleifgerät mit einem motorisch bewegbaren Trägerelement zum Tragen eines Arbeitskopfes, an welchem ein Schleifmittel, insbesondere Schleif- bzw. Schmirgelpapier, befestigbar ist. Bei der Bewegung des Trägerelements bzw. Arbeitskopfes kann es sich um eine Orbitalbewegung, bei welcher eine körperfeste Achse des Arbeitskopfes auf einem Schwingkreis umläuft, oder um eine oszillierende Verschwenkbewegung, bei welcher der Arbeitskopf in abwechselnden Richtungen um eine gerätefeste Schwenkachse verschwenkt wird, handeln.
Es sind sogenannte Dreieck- bzw. Deltaschleifer bekannt, welche einen im wesentlichen dreieckförmigen Arbeitskopf aufweisen, dessen Dreiecksseiten meist konvex gekrümmt sind. Mit derartigen Handschleifgeräten können vor allem schwer zugängliche Flächen, beispielsweise an Fensterrahmen, geschliffen bzw. bearbeitet werden. Dabei wird das der Form des Arbeitskopfes angepaßte Schleifpapier naturgemäß nur in denjenigen Bereichen abgenutzt, die mit der zu bearbeitenden Fläche in Berührung kommen. Vielfach handelt es sich bei den abgenutzten Bereichen um die Eckbereiche des dreieckförmigen Schleifpapiers.
Hat sich ein Eckbereich des dreieckförmigen Schleifpapiers abgenutzt, so kann bei den bekannten Handschleifgeräten einer der beiden anderen Eckbereiche zum Einsatz gebracht werden. Dies erfolgt durch Drücken eines am Arbeitskopf befindlichen Entriegelungsschalters bzw. -knopfes und anschließendes Entfernen der das Schleifpapier tragenden Schleifplatte von dem Arbeitskopf. Die Schleifplatte wird dann um 120° gedreht und erneut an dem Arbeitskopf montiert. Dieser Eckenwechselvorgang ist verhältnismäßig kompliziert und zeitaufwendig, da ein Entriegelungsschalter gedrückt sowie die Schleifplatte von dem Handschleifgerät abgenommen, gedreht und wieder an diesem angebracht werden muß.
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Es ist daher die Aufgabe der vorliegenden Erfindung, ein Handschleifgerät zu schaffen, bei welchem der Wechsel des zum Einsatz kommenden Bereichs des Schleifpapiers möglichst schnell und einfach durchzuführen ist.
Diese Aufgabe wird von einem Handschleifgerät mit den Merkmalen des Anspruchs 1 gelöst. Weitere Ausgestaltungen der Erfindung ergeben sich aus den Unteransprüchen.
Erfindungsgemäß wird ein Handschleifgerät mit einem motorisch bewegbaren Trägerelement zum Tragen eines Arbeitskopfes, an welchem ein Schleifmittel, insbesondere Schleif- bzw. Schmirgelpapier, befestigbar ist, vorgeschlagen, welches dadurch gekennzeichnet ist, dass in dem Trägerelement oder in dem Arbeitskopf wenigstens ein in Richtung des Arbeitskopfes oder in Richtung des Trägerelements federnd vorgespanntes Rastelement gelagert ist und in dem Arbeitskopf oder in dem Trägerelement mehrere Rastvertiefungen zur wenigstens teilweisen Aufnahme des Rastelements vorgesehen sind, so dass der Arbeitskopf durch Verdrehen gegenüber dem Trägerelement von Hand in mehreren Winkelstellungen arretierbar ist.
Der Vorteil des erfindungsgemäßen Handschleifgeräts besteht darin, dass der Benutzer die Winkelstellung des Arbeitskopfes gegenüber dem Trägerelement und somit auch gegenüber dem Gehäuse des Handschleifgeräts schalterlos, d.h. ohne Betätigung irgendeines Schalters, von Hand verändern kann. Die Anzahl der einstellbaren bzw. arretierbaren Winkelstellungen hängt dabei von der Anzahl der Rastvertiefungen ab. Vorzugsweise werden drei oder sechs gleichmäßig winkelbeabstandete Rastvertiefungen sowie drei gleichmäßig winkelbeabstandete Rastelemente vorgesehen.
Erfindungsgemäß kann das eine Rastelement oder können die mehreren Rastelemente in dem Trägerelement oder in dem Arbeitskopf gelagert sein. Die Rastvertiefungen sind dementsprechend in dem Arbeitskopf oder in dem Trägerelement vorgesehen. Ob das Rastelement bzw. die Rastelemente im Trägerelement oder im Arbeitskopf gelagert wird bzw. werden, hängt im wesentlichen davon ab, in welchem der beiden Bauteile mehr Raum zur Aufnahme des Federelements bzw. der
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Federelemente vorhanden ist, welches bzw. welche das Rastelement bzw. die Rastelemente in Richtung des jeweils anderen Bauteils vorspannt bzw. vorspannen. Bei den Federelementen kann es sich beispielsweise um Schraubenfedern oder zylindrisch, insbesondere kreiszylindrisch, geformte Elemente aus elastischem Material, insbesondere Gummi, handeln.
Vorzugsweise umfaßt der Arbeitskopf eine Drehplatte und eine Schleifplatte, an welcher das Schleifmittel befestigbar ist. Die Schleifplatte ist ihrerseits mit der Drehplatte verbunden. Die Drehplatte weist die Rastvertiefungen auf oder es ist das wenigstens eine Rastelement in der Drehplatte gelagert.
Um den die Drehplatte Und die Schleifplatte umfassenden Arbeitskopf an dem Trägerelement zu lagern bzw. zu halten, ist eine drehfest mit dem Trägerelement verbundene Halteplatte vorgesehen. Die Halteplatte befindet sich zwischen der Drehplatte und der Schleifplatte, so dass sie bei zusammengebautem Arbeitskopf von außen nicht zu sehen ist. Zwischen der Halteplatte und dem Trägerelement verbleibt ein Ringspalt, in welchem die Drehplatte im wesentlichen spielfrei und drehbar gehalten wird.
Alternativ kann der Arbeitskopf auch auf andere Weise an dem Trägerelement gehalten werden. Beispielsweise ist eine in dem Trägerelement vorgesehene Ringnut denkbar, welche einen Querschnitt aufweist, der mehrere Gleitelemente formschlüssig hält. Dies ist beispielsweise bei einem Schwalbenschwanzquerschnitt der Fall. Mehrere den Arbeitskopf durchsetzende Befestigungsmittel, vorzugsweise Schrauben, können mit den in der Ringnut geführten Gleitelementen verbunden bzw. verschraubt werden, so dass der Arbeitskopf sicher an dem Trägerelement gehalten und erfindungsgemäß gegenüber selbigem verdrehbar ist. Bei einer solchen Ausführungsform braucht der Arbeitskopf nicht zweiteilig, also die Dreh- und die Schleifplatte umfassend, ausgebildet zu sein, sondern kann aus einem Teil bestehen, an dessen Unterseite das Schleifmittel befestigbar ist.
Eine weitere alternative Möglichkeit zur Befestigung des Arbeitskopfes an dem Trägerelement besteht darin, auf der dem Gehäuse des Handschleifgeräts
zugewandten Seite des Trägerelements eine Ringnut vorzusehen und den Arbeitskopf mittels mehrerer im wesentlichen U-förmiger Haltelemente bzw. Klemmen an dem Trägerelement zu halten. Dabei greifen die Halteelemente einerseits in die Ringnut des Trägerelements und andererseits in geeignete Vertiefungen am Arbeitskopf ein. Diese Vertiefungen können beispielsweise seitlich in dem Arbeitskopf vorgesehen sein. Auch hier kann eine Befestigung der Halteelemente vorzugsweise mittels Schrauben von der Unterseite des Arbeitskopfes her erfolgen. Auch bei dieser Variante der Befestigung des Arbeitskopfes kann dieser einteilig ausgebildet sein.
Alle Möglichkeiten der Befestigung des Arbeitskopfes an dem Trägerelement stellen sicher, dass die notwendige Druckvorspannung des wenigstens einen Federelements durch Zusammendrücken desselben zwischen Trägerlement und Arbeitskopf erzeugt wird.
Erfindungsgemäß kann das Trägerteil einen Anschlußstutzen für eine Staubabsaugung aufweisen. Dieser Anschlußstutzen kann über ein elastisches Schlauchelement mit einem an der Unterseite des Gehäuses des Handschleifgeräts ausgebildeten Absaugkanal verbunden werden. Am hinteren Ende des Gehäuses mundet der Absaugkanal in einen Anschlußstutzen für eine Staubabsaugeinrichtung bzw. für einen zu letzterer führenden Absaugschlauch. Um den beim Schleifen entstehenden Spänestaub unmittelbar am Orte seiner Entstehung von der zu bearbeitenden Fläche absaugen zu können, sind die Schleifplatte, die Halteplatte sowie die Drehplatte mit wenigstens einem Durchgangsloch versehen.
Als Rastelemente werden vorzugsweise Kugeln verwendet. Sie erzeugen beim Verdrehen des Arbeitskopfes gegenüber dem Trägerelement den geringsten Reibungswiderstand. Es sind jedoch auch zylindrische, insbesondere kreiszylindrische, Rastelemente denkbar, solange sich diese hinreichend leicht aus den Rastvertiefungen herausbewegen können, also kein zu hohes Anfangsdrehmoment zum Verdrehen des Arbeitskopfes gegenüber dem Trägerelement erforderlich machen. Bei zylindrischen Rastelementen kann dies beispielsweise durch eine
entsprechende Anfasung ihrer in die Rastvertiefungen eingreifenden Stirnseiten gewährleistet werden.
Nachfolgend wird die vorliegende Erfindung beispielhaft anhand der beigefügten Zeichnungen erläutert. Es zeigen:
Fig. 1 eine Explosionszeichnung eines erfindungsgemäßen Handschleifgeräts;
Fig. 2 eine Schnittdarstellung durch den vorderen Bereich eines erfindungsgemäßen Handschleifgeräts;
Fig. 3 eine Ansicht des in Fig. 1 gezeigten Trägerelements 9 von unten;
Fig. 4 den Schnitt A-A gemäß Fig. 3;
Fig. 5 eine Ansicht der in Fig. 1 gezeigten Drehplatte 13 von oben; und
Fig. 6 den Schnitt B-B gemäß Fig. 5.
Fig. 1 zeigt ein erfindungsgemäßes Handschleifgerät 40. Zwischen zwei mittels Schrauben 34 verbundenen Gehäusehälften 3 und 33 befindet sich ein Elektromotor, umfassend den Stator 18 sowie den Rotor 23. Die Stromversorgung des Elektromotors erfolgt über einen Netzstecker 32. Das zugehörige Elektrokabel ist über einen Kabelknickschutz 31 sowie mittels einer Kabelschelle 29 und Schrauben 30 mit dem Elektromotor verbunden.
Die Kohlebürsten 19 sind über Kohlebürstenbuchsen 21 in Kohlebürstenhaltern 20 gelagert. Ebenso sind die Kohlebürstenhalter 20 beaufschlagende Preßstifte 28 vorgesehen. Über den Schalter 38, der in Wirkverbindung mit der Platine 26 steht, kann der Benutzer des Handschleifgeräts die Stromversorgung an- und abschalten.
Die Rotorwelle des Rotors 23 ist mittels zweier Lager 22 in den Gehäusehälften 3 und 33 gelagert, wobei für das in Fig. 1 links gezeigte Lager 22 eine Lagerbuchse
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24 vorgesehen ist. Auf der Rotorwelle sitzt ein Kegelrad 25, welches mit einem Tellerrad 2 kämmt. Das Tellerrad 2 sitzt auf einer in Fig. 1 vertikal verlaufenden Welle 4, welche mittels der Lager 1 und 5 in den Gehäusehälften 3 und 33 gelagert ist, wobei für das in Fig. 1 untere Lager 5 eine Lagerbuchse 6 vorgesehen ist. Außerdem ist im vorderen Bereich des Handschleifgeräts 40 ein Lagerpreßstift 35 angeordnet.
Auf dem unteren Ende der Welle 4 sitzt drehfest ein Exzenter 7. Er weist eine exzentrische Hülse 47 und ein an dieser angeordnetes, halbkreisscheibenförmiges Gegengewicht 48 auf. Auf dem unteren Ende der exzentrischen Hülse 47 sitzt drehfest der Innenring eines Lagers 8, dessen Außenring in einer Lagersitzaussparung 49 (siehe Fig. 4) des Trägerelements 9 angeordnet ist. Aufgrund der Exzentrizität der Hülse 47 gegenüber der Achse 50 (siehe Fig. 2) der Welle 4 ist auch die Achse 51 (siehe Fig. 2) des Lagers 8 gegenüber der Achse 50 der Welle 4 versetzt. Dieser Versatz der Achsen 50 und 51 ist in Fig. 2 zu erkennen.
Dreht sich die Welle 4, so läuft die Achse 51 des Lagers 8 auf einem sogenannten Schwingkreis um die gerätefeste Achse 50 der Welle 4 um. Dabei führt das Lager 8 eine sogenannte Orbitalbewegung aus und überträgt diese auf das Trägerelement 9.
Um dem Trägerelement 9 einen sicheren Halt zu geben, sind zwei in den Gehäusehälften 3 und 33 gelagerte Schwinghalterungen 36 und 37 vorgesehen, welche jeweils zwei voneinander beabstandete Schwingfinger aufweisen. Das Trägerelement 9 ist mittels vier, die Durchgangslöcher 61 (siehe Fig. 3) durchsetzenden Schrauben 10 mit den in Fig. 1 unteren, freien Enden der Schwingfinger verschraubt. Die Schwinghalterungen 36 und 37 bestehen vorzugsweise aus Kunststoff und deren Schwingfinger weisen eine hinreichende Biegeelastizität auf, um den aufgrund der Orbitalbewegung des Trägerelements 9 auftretenden Biegungen ohne weiteres nachgeben zu können. Das Trägerelement 9 wird somit in keiner Weise an seiner Bewegung gehindert und ist gleichzeitig sicher und unverdrehbar befestigt.
Die vorliegende Erfindung ist in den Figuren am Beispiel eines Handschleifgeräts, welches eine Orbital bewegung des Trägerelements 9 erzeugt, erläutert. Sie kann
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jedoch auch bei beliebigen anderen Handschleifgeräten, bei welchen andersartige Bewegungen des Trägerelements 9 erzeugt werden, beispielsweise oszillierende Verschwenkbewegungen um eine gerätefeste Achse, Anwendung finden.
Wie den Fig. 1 und 2 zu entnehmen ist, umfaßt der Arbeitskopf 41 die Drehplatte 13 sowie die Schleifplatte 16. Sowohl die Drehplatte 13 als auch die Schleifplatte 16 sind dreieckförmig ausgebildet, wobei die Dreieckseiten leicht konvex gewölbt verlaufen. Das an der Unterseite der Schleifplatte 16 befestigbare Schleifpapier 52 weist im wesentlichen dieselbe Geometrie auf. Je nach Anwendungsfall wird entweder mit einem der Eckbereiche oder mit einem der gewölbten Dreiecksseitenbereiche des Schleifpapiers 52 geschliffen.
Wie am besten in den Fig. 2, 3 und 4 zu erkennen ist, weist das Trägerelement 9 drei in einem Winkelabstand von 120° auf einem Lochkreis angeordnete Führungs- oder Sacklöcher 53 zur Aufnahme jeweils einer Schraubenfeder 11 sowie einer als Rastelement fungierenden Stahlkugel 12 auf. Wie in Fig. 2 zu erkennen ist, stützt sich die Schraubenfeder 11 mit ihrem oberen Ende am Boden des jeweiligen Sacklochs 53 ab und wird in diesem geführt. Mit ihrem in Fig. 2 unteren Ende drückt die Schraubenfeder 11 gegen die Stahlkugel 12, wobei diese zusammen mit der Schraubenfeder 11 aus dem Sackloch 53 herausfällt, wenn der Arbeitskopf 41 entfernt wird. Die Druckvorspannung der drei Schraubenfedern 11 ergibt sich dadurch, dass diese durch Montage des Arbeitskopfes 41 zusammengedrückt werden. Bei montiertem Arbeitskopf 41 werden daher die Stahlkugeln 12 ständig von den Schraubenfedern 11 nach unten in Richtung des Arbeitskopfes 41 gedrückt.
In Fig. 5 ist die in Fig. 1 dargestellte Drehplatte 13 in Ansicht von oben gezeigt. Sie weist ein Durchgangsloch 46 auf, an dessen Umfang sich eine kreisringförmige Gleit- oder Lauffläche 54 für die Stahlkugeln 12 befindet. Wie in den Fig. 1 und 6 dargestellt, liegt die Ebene der Lauffläche 54 unterhalb der Ebene der die Drehplatte 13 nach oben begrenzenden Fläche. Anders ausgedrückt liegt die Lauffläche 54 vertieft in der Drehplatte 13, so dass sich ein Absatz bildet.
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In der Lauffläche 54 befinden sich insgesamt sechs kugelkappenförmige Rastvertiefungen 42, welche in einem 60° Winkelabstand zueinander angeordnet sind und auf einem Lochkreis liegen, der denselben Durchmesser wie der Lochkreis für die Sacklöcher 53 in dem Trägerelement 9 aufweist. Die Winkellage dreier Rastvertiefungen 42 wird derart gewählt, dass jeweils eine Rastvertiefung 42 an der Stelle des Schnittpunktes des Lochkreises mit einer Geraden liegt, welche durch den Mittelpunkt M und einen Eckpunkt der Drehplatte 13 verläuft. Die übrigen drei Rastvertiefungen 42 werden an den Stellen vorgesehen, an welchen sich der Lochkreis mit den Winkelhalbierenden der durch die Eckpunkte und den Mittelpunkt M verlaufenden Geraden schneidet.
Vor der Montage der Drehplatte 13 an das Trägerelement 9 werden die Schraubenfedern 11 und die Stahlkugeln 12 in die Sacklöcher 53 eingesetzt. Anschließend wird die Drehplatte 13 derart an der Unterseite des Trägerelements 9 angebracht, dass die in Fig. 6 gezeigte Kreisringfläche 55 der Drehplatte 13 an der in Fig. 4 gezeigten Kreisringfläche 55' des Trägerelements 9 anliegt. Darüber hinaus liegt die in Fig. 6 gezeigte Kreisringfläche 56 der Drehplatte 13 an der in Fig. 4 gezeigten Kreisringfläche 56' des Trägerlements 9 an. Dabei ist zu beachten, dass die in Fig. 6 eingezeichnete Dicke D des kreisringförmigen Materialabschnitts, in welchem die Rastvertiefungen 42 vorgesehen sind, etwas kleiner als oder maximal gleich der in Fig. 4 eingezeichneten Absatzhöhe H des Trägerelements 9 ist. Vorzugsweise wenigstens eine der Kreisringflächen 55 oder 56 der Drehplatte 13 ist derart dimensioniert, dass die Drehplatte 13 spielfrei auf der Kreisringfläche 55' oder 56' des Trägerelements 9 sitzt. Die Drehplatte 13 kann dadurch bezüglich der Achse 51 des in der Lagersitzaussparung 49 befindlichen Lagers 8 zentriert werden.
Zum Sichern der Drehplatte 13 an dem Trägerelement 9 dient die in Fig. 1 gezeigte kreisrunde Halteplatte 14. Sie kann vorzugsweise mittels dreier Befestigungsschrauben 15, welche entweder selbstschneidend sind oder in vorgefertigte Löcher 57 des Trägerelements 9 eingreifen, an dem Trägerelement 9 befestigt werden. Der Außendurchmesser der Halteplatte 14 ist größer als der Durchmesser der am Innenrand der Lauffläche 54 befindlichen Kreisringfläche 56 der Drehplatte 13. Dadurch entsteht zwischen dem äußeren Umfangsbereich der Halteplatte 14 und
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dem Trägerelement 9 ein Ringspalt, in welchem der die Rastvertiefungen 42 aufweisende, kreisringförmige Materialabschnitt der Drehplatte 13 formschlüssig und drehbar gehalten wird. Aufgrund der festen Verbindung der Halteplatte 14 mit dem Trägerelement 9 kann die Drehplatte 13 nicht nach unten abgezogen bzw. nicht aufgrund der Druckvorspannung der Schraubenfedern 11 nach unten weggedrückt werden. Die Lage, in welcher sich die Halteplatte 14 in montiertem Zustand befindet, ist in Fig. 6 mit gestrichelter Linie eingezeichnet.
An der Unterseite der Drehplatte 13 wird die das Schleifpapier 52 tragende Schleifplatte 16 vorzugsweise mittels dreier Befestigungsschrauben 17 befestigt. Die Befestigungsschrauben 17 können entweder selbstschneidend sein oder greifen in vorgefertigte Sacklöcher 58 in der Drehplatte 13 ein. An der Unterseite der Schleifplatte 16 wird das Schleifpapier beispielsweise mittels einer Klettverbindung gehalten.
Zum Absaugen des beim Schleifen entstehenden Spänestaubs weist das Trägerelement 9 einen Ansaugstutzen 43 auf, welcher über eine Ansaugöffnung 59 (siehe Fig. 3) mit der Unterseite des Trägerelements 9 verbunden ist. Gemäß Fig. 1 sind zusätzlich in der Schleifplatte 16 sechs Durchgangslöcher 44 und in der Halteplatte 14 sechs Durchgangslöcher 45 vorgesehen. Die Schleifplatte 16 weist darüber hinaus eine vorzugsweise kreisförmige Vertiefung 60 auf, in welche die durch die Durchgangslöcher 44 angesaugte Luft strömen kann. Anstatt der sechs Durchgangslöcher 45 in der Halteplatte 14 kann auch nur ein mittiges, im Verhältnis zum Durchmesser der Halteplatte 14 verhältnismäßig großes Durchgangsloch vorgesehen werden. Die Halteplatte 14 nimmt dann die Gestalt eines Halterings an. Der an dem Trägerelement 9 vorgesehene Ansaugstutzen 43 kann mit Hilfe eines elastischen bzw. flexiblen Schlauchelements 27 an einen Absaugkanal 61 angeschlossen werden, der an der Unterseite des Gerätegehäuses 3, 33 verläuft und an seinem hinteren Ende an eine Absaugeinrichtung anschließbar ist. Der Strömungsweg des angesaugten Spänestaubs verläuft durch in dem Schleifpapier 52 vorgesehene Löcher, die Durchgangslöcher 44, die Vertiefung 60, die Durchgangslöcher 45, das Durchgangsloch 46, die Ansaugöffnung 59, den Ansaugstutzen 43, das Schlauchelement 27 und schließlich den Absaugkanal 61.
Wie in Fig. 1 zu erkennen ist, wird das Trägerlement 9 derart montiert, dass die Ebene des in Fig. 3 eingezeichneten Schnittverlaufs A-A im wesentlichen mit der Teilungsebene der Gehäusehälften 3 und 33 zusammenfällt, wenn man die mit verhältnismäßig geringen Auslenkungen verbundene Orbitalbewegung des Trägerelements 9 gegenüber dem Gehäuse vernachlässigt. In einer ersten, arretierten Winkelstellung der Drehplatte 13 gegenüber dem Trägerelement 9 fällt beispielsweise die Ebene des in Fig. 5 eingezeichneten Schnittverlaufs B-B mit derjenigen des Schnittverlaufs A-A in Fig. 3 zusammen. In dieser ersten, arretierten Winkelstellung fluchten die drei Sacklöcher 53 mit den den drei Ecken der Drehplatte 13 am nächsten liegenden Rastvertiefungen 42, so dass die entsprechenden Stahlkugeln 12 von den jeweiligen Schraubenfedern 11 in die zugehörigen Rastvertiefungen 42 gedruckt werden. Dadurch wird in dieser ersten Winkelstellung eine Verdrehsicherung der Drehplatte 13 gegenüber dem Trägerelement 9 erreicht.
Soll nun aufgrund Abnutzung des Schleifpapiers 52 in dem Eckbereich, welcher unter der in Fig. 5 links liegenden Ecke der Drehplatte 13 liegt, mit einem anderen, nicht abgenutzten Eckbereich des Schleifpapiers 52 gearbeitet werden, so ist es erforderlich, die Drehplatte 13 und somit den gesamten Arbeitskopf 41 in einer entsprechenden zweiten Winkelstellung zu arretieren. Um mit dem Eckbereich des Schleifpapiers 52, welcher unterhalb der in Fig. 5 rechts unten liegenden Ecke der Drehplatte 13 liegt, zu arbeiten, ist eine Drehung des Arbeitskopfes von oben betrachtet um 120° im Uhrzeigersinn erforderlich. Um diese Drehung zu bewirken, braucht der Benutzer des erfindungsgemäßen Handschleifgeräts lediglich den Arbeitskopf 41 von Hand zu drehen, ohne zusätzliche Schalter oder Betätigungselemente zu bedienen. Dabei muß er zunächst ein Anfangsdrehmoment aufbringen, welches bewirkt, dass die Stahlkugeln 12 entlang der Kugelflächen der kugelkappenförmigen Rastvertiefungen 42 in Fig. 2 nach oben sowie entgegen der Vorspannung der Schraubenfedern 11 in die Sacklöcher 53 gedrückt werden. Sobald sich die Stahlkugeln 12 vollständig in den Sacklöchern 53 befinden, kann die Drehplatte 13 bzw. der Arbeitskopf 41 durch Aufbringen eines solchen Drehmomentes, welches geringer ist als das Anfangsdrehmoment, weitergedreht
werden. Während dieser Weiterdrehbewegung können die Stahlkugeln 12 zwischen den Rastvertiefungen 42 auf der Lauffläche 54 der Drehplatte 13 abrollen. Da die gewünschte zweite Winkelstellung um 120° von der ersten Winkelstellung beabstandet ist, jedoch insgesamt sechs Rastvertiefungen 42 vorgesehen sind, muß die nach einem Verdrehwinkelweg von 60° erreichte Zwischenwinkelstellung überdreht werden, da die Stahlkugeln 12 nach jeweils 60° Verdrehwinkelweg in die dann mit dem jeweiligen Sackloch 53 fluchtende Rastvertiefung 42 gedrückt werden und eingreifen. Erfindungsgemäß wird somit eine den Anforderungen des Handschleifgeräts genügende Verdrehsicherung bei gleichzeitiger Vereinfachung der Verstellbarkeit von einer arretierten Winkelstellung in eine andere arretierte Winkelstellung erreicht.

Claims (8)

1. Handschleifgerät mit einem motorisch bewegbaren Trägerelement (9) zum Tragen eines Arbeitskopfes (41), an welchem ein Schleifmittel (52) befestigbar ist, dadurch gekennzeichnet, dass in dem Trägerelement (9) oder dem Arbeitskopf (41) wenigstens ein in Richtung des Arbeitskopfes (41) oder des Trägerelements (9) federnd vorgespanntes Rastelement (12) gelagert ist und in dem Arbeitskopf (41) oder dem Trägerelement (9) mehrere Rastvertiefungen (42) zur wenigstens teilweisen Aufnahme des Rastelements (12) vorgesehen sind, so dass der Arbeitskopf (41) durch Verdrehen gegenüber dem Trägerelement (9) in mehreren Winkelstellungen arretierbar ist.
2. Handschleifgerät nach Anspruch 1 dadurch gekennzeichnet, dass der Arbeitskopf (41) eine Drehplatte (13) umfaßt und eine Halteplatte (14) vorgesehen ist, welche drehfest mit dem Trägerelement (9) verbunden ist, wobei die Drehplatte (13) in einem Spalt zwischen dem Trägerelement (9) und der Halteplatte (14) drehbar gehalten wird.
3. Handschleifgerät nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass der Arbeitskopf (41) des weiteren eine Schleifplatte (16), an welcher das Schleifmittel (52) befestigbar ist, umfaßt, welche an der Drehplatte (13) befestigt ist, so dass die Halteplatte (14) zwischen der Drehplatte (13) und der Schleifplatte (16) liegt.
4. Handschleifgerät nach Anspruch 2 oder 3, dadurch gekennzeichnet, dass das Trägerteil (9) einen Ansaugstutzen (43) für eine Staubabsaugung aufweist und die Schleifplatte (16), die Halteplatte (14) sowie die Drehplatte (13) jeweils mit wenigstens einem Durchgangsloch (44, 45, 46) versehen sind, durch welche der beim Schleifen entstehende Spänestaub absaugbar ist.
5. Handschleifgerät nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das wenigstens eine Rastelement (12) eine Kugel ist.
6. Handschleifgerät nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass zur Vorspannung des wenigstens einen Rastelements (12) eine Schraubenfeder (11) vorgesehen ist.
7. Handschleifgerät nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass drei Rastelemente (12) und drei Rastvertiefungen (42) vorgesehen sind, welche jeweils um 120° Winkelabstand voneinander beabstandet sind.
8. Handschleifgerät nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass drei Rastelemente (12), welche um 120° Winkelabstand voneinander beabstandet sind, und sechs Rastvertiefungen (42), welche um 60° Winkelabstand voneinander beabstandet sind, vorgesehen sind.
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Cited By (1)

* Cited by examiner, † Cited by third party
Publication number Priority date Publication date Assignee Title
DE10132885B4 (de) * 2001-07-06 2009-01-02 Robert Bosch Gmbh Handschleifmaschine

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