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DE20311904U1 - Handschleifgerät - Google Patents

Handschleifgerät

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Publication number
DE20311904U1
DE20311904U1 DE20311904U DE20311904U DE20311904U1 DE 20311904 U1 DE20311904 U1 DE 20311904U1 DE 20311904 U DE20311904 U DE 20311904U DE 20311904 U DE20311904 U DE 20311904U DE 20311904 U1 DE20311904 U1 DE 20311904U1
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DE
Germany
Prior art keywords
housing
palm
switch
actuating element
handle part
Prior art date
Legal status (The legal status is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the status listed.)
Expired - Lifetime
Application number
DE20311904U
Other languages
English (en)
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
KOMPERNAS HANDELSGMBH
Original Assignee
KOMPERNAS HANDELSGMBH
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
Filing date
Publication date
Application filed by KOMPERNAS HANDELSGMBH filed Critical KOMPERNAS HANDELSGMBH
Priority to DE20311904U priority Critical patent/DE20311904U1/de
Publication of DE20311904U1 publication Critical patent/DE20311904U1/de
Anticipated expiration legal-status Critical
Expired - Lifetime legal-status Critical Current

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    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B24GRINDING; POLISHING
    • B24BMACHINES, DEVICES, OR PROCESSES FOR GRINDING OR POLISHING; DRESSING OR CONDITIONING OF ABRADING SURFACES; FEEDING OF GRINDING, POLISHING, OR LAPPING AGENTS
    • B24B49/00Measuring or gauging equipment for controlling the feed movement of the grinding tool or work; Arrangements of indicating or measuring equipment, e.g. for indicating the start of the grinding operation
    • B24B49/16Measuring or gauging equipment for controlling the feed movement of the grinding tool or work; Arrangements of indicating or measuring equipment, e.g. for indicating the start of the grinding operation taking regard of the load
    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B24GRINDING; POLISHING
    • B24BMACHINES, DEVICES, OR PROCESSES FOR GRINDING OR POLISHING; DRESSING OR CONDITIONING OF ABRADING SURFACES; FEEDING OF GRINDING, POLISHING, OR LAPPING AGENTS
    • B24B23/00Portable grinding machines, e.g. hand-guided; Accessories therefor
    • B24B23/02Portable grinding machines, e.g. hand-guided; Accessories therefor with rotating grinding tools; Accessories therefor
    • B24B23/03Portable grinding machines, e.g. hand-guided; Accessories therefor with rotating grinding tools; Accessories therefor the tool being driven in a combined movement

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  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Mechanical Engineering (AREA)
  • Finish Polishing, Edge Sharpening, And Grinding By Specific Grinding Devices (AREA)

Description

Anmelder: Kompemaß Handelsgesellschaft mbH
Unsere Akte: 58821 MÜ / MF / US
Handschleifgerät
Die Erfindung betrifft ein Handschleifgerät mit einem motorisch bewegbaren Trägerelement zum Tragen einer Arbeitsplatte, an welcher ein Schleifmittel, insbesondere Schleif- bzw. Schmirgelpapier, befestigbar ist.
Das Schleifen mit einem Handschleifgerät, insbesondere das Bearbeiten von ebenen Flächen, betrifft üblicherweise einen Vorgang, bei dem durch die Bewegung der Arbeitsplatte bzw. des Schleifmittels, wie z.B. Schleifpapier, welches die Oberfläche des Werkstoffs bzw. Werkstücks" berührt, zur Verbesserung der Oberflächenbeschaffenheit Material abgetragen wird.
Bei der Bewegung der Arbeitsplatte bzw. des Trägerelements kann es sich um eine Orbitalbewegung, bei welcher eine körperfeste Achse der Arbeitsplatte auf einem Schwingkreis umläuft, oder um eine oszillierende Verschwenkbewegung, bei welcher die Arbeitsplatte in abwechselnden Richtungen um eine gerätefeste Schwenkachse verschwenkt wird, handeln.
Darüber hinaus sind sog. Exzentertellerschleifer bekannt, bei denen sich die Arbeitsplatte bzw. der Schleifteller sowohl auf einer Kreisbahn kreisend als auch um ihre bzw. seine Achse rotierend bewegt. Ein solcher Exzenterschleifer ist z.B. aus der EP-A 0 583 450 bekannt.
Um die Motordrehzahl und damit die kreisende Exzenterbewegung sowie Rotation des Schleiftellers in Abhängigkeit von der Andruckkraft, mit der das Handschleifgerät bzw. der Schleifteller gegen die Bearbeitungsoberfläche gedrückt wird, steuern zu können, verwendet der bekannte Exzentertellerschleifer eine
elektrische Einrichtung mit einem Mikroschalter. Der Mikroschalter steuert die elektrische Einrichtung, die die dem Motor zugeführte Leistung regelt, derart, dass bei einer höheren Andruckkraft durch den Bediener auf den Exzenterschleifer bzw. einer höheren Normalkraft eine höhere Drehzahl eingestellt wird und entsprechend bei einer niedrigeren Andruckkraft durch den Bediener auf den Exzenterschleifer bzw. einer niedrigeren Normalkraft eine niedrigere Drehzahl eingestellt wird.
Dabei wird der Mikroschalter von dem Schleifteller und der Antriebswelle des Motors, die im Gehäuse axial verschiebbar gelagert sind, betätigt. Wird das Handschleifgerät gegen die Werkstückoberfläche gedrückt, verschiebt sich der gegenüber dem Gehäuse federnd abgestützte Schleifteller samt Antriebswelle axial in das Gehäuse und betätigt den Mikroschalter.
Der Nachteil besteht darin, dass spezielle Verschiebelager erforderlich sind, um die Antriebswelle samt Schleifteller axial verschiebbar im Gehäuse zu lagern. Derartige Verschiebelager sind in der Regel kostspielig und insbesondere bei Schleifgeräten, bei denen die Arbeitsplatte in Betrieb Rüttelbewegungen ausführt, einem erhöhten Verschleiß ausgesetzt.
Es ist daher die Aufgabe der vorliegenden Erfindung, ausgehend von dem Stand der Technik gemäß EP-A 0 583 450, ein Handschleifgerät zu schaffen, bei dem die Regulierung der Drehzahl des Motors in Abhängigkeit der Andruckkraft der Arbeitsplatte des Handschleifgeräts auf die Bearbeitungsoberfläche eines Werkstücks in einfacher Weise und kostengünstig realisierbar ist, wobei gleichzeitig eine Verringerung der Lebensdauer des Handschleifgeräts durch Hochdrehen der Motordrehzahl in nicht auf die Bearbeitungsoberfläche aufgesetzten Zustand vermieden wird.
Diese Aufgabe wird jeweils durch die Merkmale der unabhängigen Ansprüche 1 und 2 gelöst. Vorteilhafte Ausführungsformen ergeben sich aus den Unteransprüchen.
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Erfindungsgemäß wird ein Handschleifgerät vorgeschlagen, bei dem an der der Arbeitsplatte abgewandten Seite des Gehäuses ein gegenüber dem Gehäuse in Richtung einer Anfangsposition vorgespanntes Handflächen-Betätigungselement zum manuellen Betätigen des Schalters von außerhalb des Gehäuses vorgesehen ist, wobei es hierzu durch eine Andruckkraft des Bedieners, die entgegen der Vorspannkraft und zumindest mit einer Kraftkomponente in einer zu der Ebene der Arbeitsplatte im wesentlichen senkrechten Richtung wirkt, um einen Verschiebeweg aus der Anfangsposition in eine Endposition verschiebbar ist, wobei der Anfangsposition des Handflächen-Betätigungselements eine niedrigere Drehzahl zugeordnet ist, und der Endposition des Handflächen-Betätigungselements eine höhere Drehzahl zugeordnet ist.
Der Kerngedanke der Erfindung besteht darin, dass durch das federnd gegenüber dem Gehäuse abgestützte Handflächen-Betätigungselement zumindest die Kraftkomponente der Andruckkraft des Bedieners auf das Gehäuse des Handschleifgeräts bzw. der gegenüber dem Gehäuse abgestützten Arbeitsplatte auf die Bearbeitungsoberfläche des Werkstücks übertragen wird. Der vorzugsweise als Mikroschalter ausgestaltete Schalter im Gehäuse wird in Abhängigkeit der Andruckkraft betätigt, wobei durch den Mikroschalter ab einer bestimmten Andruckkraft bzw. einer Referenzkraft durch den Bediener auf das Handflächen-Betätigungselement eine höhere Drehzahl des Motors eingestellt wird, und bei einer Andruckkraft geringer als die bestimmte Andruckkraft bzw. die Referenzkraft oder keiner Andruckkraft die Drehzahl gedrosselt bzw. eine niedrigere Drehzahl eingestellt wird. Dabei wird die Referenzkraft von der Federkonstanten der Feder bestimmt, die das Handflächen-Betätigungselement in die Anfangsposition vorspannt.
Durch das Handflächen-Betätigungselement, das der Bediener mit der Handinnenfläche niederdrückt, kann die Ursache einer Erhöhung des Andrucks der Arbeitsplatte bzw. des Schleifmittels auf die Bearbeitungsoberfläche, d.h. die manuelle Andruckkraft auf das Gehäuse des Handschleifgeräts durch den Bediener, unmittelbar zur Betätigung des im Gehäuses befindlichen Mikroschalters zur Regelung der Motordrehzahl herangezogen werden. Folglich
♦ t · *
muß lediglich das Handflächen-Betätigungselement verschiebbar und vorgespannt im Gehäuse angeordnet sein.
Alternativ kann bei einem Handschleifgerät, welches ein seitlich am Gehäuse schwenkbar gelagertes Griffteil aufweist, das in eine Einklappstellung vorgespannt ist und gegen die Vorspannkraft manuell in eine Ausklappstellung bewegbar ist, eine Übertragungsmechanik vorgesehen sein, über die der Schalter durch eine Schwenkbewegung des Griffteils betätigbar ist, wobei der Einklappstellung des Griffteils eine niedrigere Drehzahl zugeordnet ist und der Ausklappstellung eine höhere Drehzahl zugeordnet ist.
Der Alternativlösung liegt der Gedanke zugrunde, dass durch die manuell herbeigeführte Schwenkbewegung des Griffteils entgegen der Vorspannung das Gehäuse bzw. die Arbeitsplatte bereits mit einer zusätzlich zum Eigengewicht des Handschleifgeräts wirkenden Andruckkraft gegen die Bearbeitungsoberfläche beaufschlagt wird, wobei mittels einer entsprechenden Übertragungsmechanik direkt auf den Mikroschalter eingewirkt wird, der ab einer bestimmten Betätigungsbzw. Referenzkraft durch den Bediener auf das Griffteil eine höhere Drehzahl des Motors einstellt, und bei einer Betätigungskraft geringer als die bestimmte Betätigungs- bzw. der Referenzkraft oder keiner Betätigungskraft die Drehzahl drosselt bzw. eine niedrigere Drehzahl einstellt. Die Referenzkraft wird von der Federkonstante der Feder bestimmt, die das Griffteil in die Einklappstellung vorspannt. Hat das Griffteil seine Ausklappstellung erreicht, so kann es der Bediener zusätzlich nach unten drücken, um die Andruckkraft der Arbeitsplatte auf die Bearbeitungsoberfläche weiter zu steigern.
Der Vorteil besteht darin, dass die Übertragungsmechanik die Drehbewegung des Griffteils zur Betätigung des Mikroschalters umsetzt, wobei im Wesentlichen gleichzeitig die Andruckkraft der Arbeitsplatte auf die Bearbeitungsoberfläche gesteigert wird.
Eine weitere Möglichkeit besteht erfindungsgemäß darin, an dem Handschleifgerät sowohl ein Handflächen-Betätigungselement als auch ein schwenkbares Griffteil
vorzusehen. Auch bei dieser Variante ist ein seitlich am Gehäuse schwenkbar gelagertes Griffteil vorgesehen, das in eine Einklappstellung vorgespannt ist und gegen die Vorspannkraft manuell in eine Ausklappstellung bewegbar ist. An der der Arbeitsplatte abgewandten Seite des Gehäuses ist ein gegenüber dem Gehäuse in Richtung einer Anfangsposition vorgespanntes Handflächen-Betätigungselement zum manuellen Betätigen des Schalters von außerhalb des Gehäuses angeordnet, wobei es hierzu durch eine Andruckkraft des Bedieners, die entgegen der Vorspannkraft und zumindest mit einer Kraftkomponente in einer zu der Ebene der Arbeitsplatte im wesentlichen senkrechten Richtung wirkt, um einen Verschiebeweg aus der Anfangsposition in eine Endposition verschiebbar ist, wobei der Anfangsposition des Handflächen-Betätigungselements eine niedrigere Drehzahl zugeordnet ist und der Endposition des Handflächen-Betätigungselements eine höhere Drehzahl zugeordnet ist. Zusätzlich ist eine Übertragungsmechanik vorgesehen, über die der Schalter durch eine Schwenkbewegung des Griffteils betätigbar ist, wobei der Einklappstellung des Griffteils eine niedrigere Drehzahl zugeordnet und der Ausklappstellung eine höhere Drehzahl zugeordnet ist.
Dadurch ist es möglich, eine andruckkraftabhängige Regulierung der Drehzahl des Motors auch bei zwei unterschiedlichen Handhabungsarten des Handschleifgeräts durchzuführen, nämlich bei Beaufschlagung des Gehäuses mit einer Andruckkraft auf der der Arbeitsplatte abgewandten Seite des Gehäuses und bei Beaufschlagung des Gehäuses mit einer Andruckkraft durch das Griffteil.
Vorzugsweise ist das Handflächen-Betätigungselement gegenüber dem Gehäuse mittels einer Feder, insbesondere einer Spiralfeder vorgespannt. Spiralfedern sind bereits in verschiedenen Größen und Federkonstanten kommerziell erhältlich und sind darüber hinaus zum Vorspannen in einer einzigen Richtung verwendbar und somit zum federnden Abstützen des Handflächen-Betätigungselements, welches in Richtung senkrecht zur Arbeitsplatte bewegbar ist, geeignet.
Durch die Anordnung des Handflächen-Betätigungselements in einem oberen Bereich des Gehäuses befindet sich das Handflächen-Betätigungselement in dem
Bereich des Gehäuses, der der Hand des Bedieners eine geeignete und leicht zugängliche Auflagefläche bietet.
Ein weiterer Vorteil ergibt sich, wenn in der Endposition die nach außen gerichtete 5 Oberfläche des Handflächen-Betätigungselements bündig in die Oberfläche des das Handflächen-Betätigungselement aufnehmenden Oberteils des Gehäuses eingepasst ist. Um mit der Hand im gedrückten Zustand des Handflächen-Betätigungselements eine noch höhere Kraft auf das Handschleifgerät bzw. die Arbeitsplatte aufzubringen als die Kraft, die erforderlich ist, um die höhere Drehzahl einzustellen, kann die Hand des Bedieners am gesamten Gehäuseoberteil anliegen, so dass eine größere Auflagefläche für die Hand des Bedieners vorhanden ist. Die Handhabung des Handschleifgeräts ist folglich erleichtert.
Vorzugsweise besteht das Handflächen-Betätigungselement aus einer im wesentlichen einer Handflächenwölbung angepassten Platte mit einem vom Plattenrand der Platte senkrecht abstehenden, die Platte umlaufenden Rand, an dessen freien Ende ein quer abstehender Flansch gebildet ist, wobei die dem umlaufenden Rand gegenüberliegende Seite des Handflächen-Betätigungselements in geeigneter Weise die Auflagefläche für eine Hand bildet und der umlaufende Rand im entlasteten Zustand des Handflächen-Betätigungselements sich von der Gehäuseoberfläche senkrecht erstreckt und den Bereich zwischen der Platte und der Gehäuseaußenseite abschließt.
Der umlaufende Rand des Handflächen-Betätigungselements erstreckt sich vorzugsweise durch eine Durchgangsöffnung im Gehäuse des Handschleifgeräts und ist durch den umlaufenden Flansch unverlierbar in der Durchgangsöffnung gehalten. Dadurch wird sichergestellt, dass das Gehäuse im Bereich der Durchgangsöffnung geschlossen ist.
Um das Griffteil in Richtung auf eine Einklappstellung vorzuspannen, wird eine Rückstellfeder, die vorzugsweise als Spiralfeder ausgeführt ist, verwendet. Spiralfedern sind bereits vorgefertigte und preiswerte Spannelemente, die einfach
zu montieren sind und dennoch eine lang andauernde und zuverlässige Rückstellwirkung aufweisen.
Das Griffteil umfasst einen in etwa U-förmigen Bügel und eine Welle, die drehfest mit den Schenkelenden des U-förmigen Bügels verbunden ist, wobei sich die Welle durch das Gehäuse erstreckt und darin drehbar gelagert ist. Dadurch wird erreicht, dass die Schwenkbewegung, die von außerhalb des Gehäuses durch den Bediener bewirkt wird, in das Innere des Gehäuses, d. h. auf die Welle, die sich mit der Schwenkbewegung des Bügels verdreht, übertragbar bzw. im Innern des Gehäuses zur Weiterübertragung abnehmbar ist. Der Bügel mit Welle stellt somit eine sehr einfache und zuverlässige Schnittstelle zur Übertragung einer Schwenkbewegung außerhalb des Gehäuses in eine Drehbewegung innerhalb des Gehäuses dar.
Der maximale Winkel, um den der U-förmige Bügel verschwenkbar ist, beträgt vorzugsweise in etwa 90°. Bei maximal ausgeschwenktem 'Bügel ist ein Anschlagpunkt erreicht, in der die Rückstellfeder keine Andruckkraftkomponente mehr aufnimmt und die gesamte Andruckkraft folglich auf das Gehäuse des Handschleifgeräts und somit auf die Arbeitsplatte, die wiederum gegen die Bearbeitungsoberfläche des Werkstücks gedrückt wird, wirkt.
Vorzugsweise liegen dabei die Längsachse der Welle und der U-förmige Bügel in Ausklappstellung in einer Ebene, die im Wesentlichen parallel zu einer Ebene der Arbeitsplatte ist. Dadurch wird erreicht, dass die der Arbeitsplatte abgewandte Seite des U-förmigen Bügels eine parallel zur Bearbeitungsoberfläche verlaufende Angriffsfläche zum Abstützen der Hand des Bedieners bildet und die beiden Schenkelenden sowie der Steg des U-förmigen Bügels Angriffspunkte in einer Ebene parallel zu einer Ebene der Arbeitsplatte sind. Dadurch wirkt die von dem Bediener auf den Bügel aufgebrachte Andruckkraft senkrecht zur Bearbeitungsoberfläche, d. h. es treten keine Verluste durch unwirksame Kraftkomponenten auf, die parallel zur Arbeitsplatte verlaufen.
Zur Ausnutzung der durch den U-förmigen Bügel verursachten Drehbewegung der Welle zum Betätigen des Mikroschalters umfasst die Übertragungsmechanik ein exzenterartiges Mitnehmerelement, welches an der Welle des Griffteils vorgesehen ist, und eine in Richtung auf das Mitnehmerelement vorgespannte Schubstange, wobei das Mitnehmerelement infolge einer Drehung der Welle die Schubstange entgegen der Vorspannung in Richtung zum Mikroschalter verschiebt, um diesen zu betätigen. Eine derartige Transmissionseinrichtung ist sowohl günstig realisierbar als auch sicher und zuverlässig im Betrieb, da die Drehbewegung mittels eines einfachen Mitnehmerelements in eine Verschiebebewegung der Schubstange übertragbar ist.
Bei einer vorteilhaften Ausgestaltung der Übertragungsmechanik ist das Mitnehmerelement einstückig mit der Welle gebildet, so dass eine kompakte und feste Verbindung zwischen Welle und Mitnehmerelement geschaffen wird, wobei im Falle der Herstellung der Welle einschließlich des Mitnehmerelements mittels Spritzgussverfahren eine schnelle und kostengünstige Fertigung möglich ist.
Für den Fall, dass sich der Schaltstift des Schalters auf der der Schubstange abgewandten Seite befindet, ist der Schalter vorzugsweise um eine Achse drehbar gelagert im Gehäuse angeordnet, derart, dass der Schalter durch die Schubstange sich um die Achse drehend nach oben geschoben und gegen die Innenseite des Gehäuses bzw. bei Vorhandensein des Handflächen-Betätigungselements gegen dessen Unterseite gedrückt und dadurch betätigt wird. Bei der erfindungsgemäßen Kombination von Handflächen-Betätigungselement und Griffteil (samt dazugehöriger Übertragungsmechanik), kann dadurch der Schalter einerseits mit dem Handflächen-Betätigungselement, das in einer zur Ebene der Arbeitsplatte senkrechten Richtung verschoben wird, sowie andererseits mit der Schubstange, die vorzugsweise ebenfalls in einer Richtung senkrecht zur Arbeitsplatte, jedoch auf der von dem Handflächen-Betätigungselement abgewandten Seite des Schalters liegend verschoben wird, betätigt werden. Somit ist auch bei der Variante mit kombiniertem Handflächen-Betätigungselement und Griffteil lediglich ein einziger Schalter erforderlich.
Um ein Verschieben des Schalters aus seiner Lage beim Betätigen durch das Handflächen-Betätigungselement in der einen Drehrichtung zu verhindern, ist im Gehäuse ein Anschlag vorgesehen, wohingegen der Schalter weiterhin in der anderen Drehrichtung zum Betätigen durch die Schubstange verschwenkbar ist.
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Schließlich ist es vorteilhaft, einen manuell betätigbaren Hauptschalter vorzusehen, wobei der Schalter nur dann durchschaltbar ist, wenn der Hauptschalter eingeschaltet ist. Der Vorteil besteht darin, dass zunächst mit der einen Hand des Bedieners der Hauptschalter zum Einstellen der niedrigeren Drehzahl des Elektromotors aktiviert wird, und erst beim oder nach dem Aufsetzen des Handschleifgeräts bzw. der Arbeitsplatte auf die Bearbeitungsoberfläche entweder das Handflächen-Betätigungselement oder das Griffteil betätigt werden, wodurch eine höhere Drehzahl des Elektromotors eingestellt wird, wenn die Arbeitsplatte am Werkstück anliegt und mit einer entsprechenden Andruckkraft gegen die Bearbeitungsoberfläche gedrückt wird.
c) Ausführungsbeispiele
Ausführungsformen gemäß der Erfindung werden im Folgenden anhand der Figuren beispielhaft näher beschrieben. Es zeigen:
Fig. 1a, 1b jeweils eine Seitenansicht im Teilschnitt eines Handschleifgeräts gemäß einer ersten Ausführungsform, und zwar das Handflächen-Betätigungselement in Fig.1a in der Anfangsposition und in Fig.1b in
der Endposition;
Fig.2 eine Seitenansicht des Handflächen-Betätigungselements in den
Fig.1a und 1b;
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Fig.3 eine Ansicht von oben auf das Handflächen-Betätigungselement in
den Fig.1a und 1b;
Fig.4a, 4b jeweils eine Seitenansicht im Teilschnitt eines Handschleifgeräts gemäß einer zweiten Ausführungsform, und zwar das Griffteil in Fig.4a in der Einklappstellung und in Fig.4b in der Ausklappstellung;
Fig.5a, 5b jeweils eine Seitenansicht im Teilschnitt eines Handschleifgeräts gemäß einer dritten Ausführungsform, und zwar das Griffteil in Fig.5a in der Einklappstellung und in Fig.5a in der Ausklappstellung, wobei sich das Handflächen-Betätigungselement in beiden Figuren in seiner Anfangsposition befindet.
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Fig.1 zeigt ein erfindungsgemäßes Handschleifgerät 1 in Form eines Exzentertellerschleifers. Die vorliegende Erfindung kann jedoch auch im Rahmen anderer Handschleifgeräte verwirklicht werden, bei denen ein rotierend und/oder oszillierend angetriebenes Schleifmittel gegen die Bearbeitungsoberfläche eines Werkstücks gedrückt werden muss, wie z.B. bei Band- oder Schwingschleifern oder als Schleifgerät umrüstbaren Winkelschleifern.
In einem Gehäuse 2, welches üblicherweise aus Kunststoff hergestellt ist und aus zwei Gehäusehälften besteht, die mittels Schrauben miteinander verbunden sind, ist ein Elektromotor 3 mit einer Antriebswelle 4 angeordnet. Die Stromversorgung des Elektromotors 3 erfolgt über ein Stromkabel 31, das über einen Kabelknickschutz 32 sowie mittels einer (nicht gezeigten) Kabelschelle und (nicht gezeigten) Schrauben mit dem Elektromotor 3 verbunden ist.
Das Gehäuse 2 ist durch eine horizontale Trennwand 11 in einen oberen und einen unteren Gehäusebereich, der sich nach unten öffnet, unterteilt. An der Hinterseite bzw. in Fig. 1a links am Gehäuse 2 ist einstückig ein rohrförmiges Anschlußteil 12 zum direkten Anschluss eines Staubfangbehältnisses, z.B. ein Staubfangsack oder ein starrer Staubfangbehälter, an eine Durchgangsöffnung, die das Innere des unteren Gehäusebereich mit der Umgebung verbindet, am unteren Gehäusebereich ausgebildet.
1 .: &iacgr;&KHgr;-&Igr; &Kgr;":
Wie ebenfalls in Fig.1a zu sehen ist, verläuft die Antriebswelle 4 des Elektromotors 3 vertikal und ist über einen Zahnriemenantrieb 35 mit einer ebenfalls vertikal verlaufenden Arbeitswelle 33 antriebsmäßig verbunden. Alternativ kann die Antriebswelle 4 mit der Arbeitswelle 33 auch über ein Zahnradpaar aus direkt miteinander kämmenden Zahnrädern antriebsverbunden werden. Dreht sich die Antriebswelle 4, wird durch die antriebsmäßige Verbindung die Arbeitswelle 33 ebenfalls in Drehung versetzt. Die Antriebswelle 4 und die Arbeitswelle 33 sind jeweils in zwei gegenüber dem Gehäuse 2 abgestützten und darin orts- und drehfest angeordneten Lager 34 gelagert.
Die Arbeitswelle 33 ist drehfest mit einem Trägerelement 5 zum Tragen einer Arbeitsplatte 6 verbunden, wobei sich das Trägerelement 5 entsprechend der Drehung der Arbeitswelle 33 dreht. An der Arbeitsplatte 6 ist ein Schleifmittel 7, wie z.B. Schleif- oder Schmirgelpapier, befestigbar. Das Schleifpapier wird z.B. mittels einer Klettverbindung an der Unterseite der Arbeitsplatte 6 gehalten.
Die Rotationsachse der Arbeitsplatte 6 ist am Trägerelement 5, das sich im unteren Gehäusebereich durch eine Öffnung im Gehäuse 2 vom Gehäuseinneren nach außen erstreckt, exzentrisch gelagert. Dreht sich die Arbeitswelle 33 und somit das Trägerelement 5, läuft die Rotationsachse der Arbeitsplatte 6 auf einem sog. Schwingkreis um die gerätefeste Achse der Arbeitswelle 33 um. Die Arbeitsplatte 6 führt eine sog. Orbitalbewegung aus.
Das in Fig.1 gezeigte Handschleifgerät 1 betrifft einen Exzentertellerschleifer mit einer Arbeitsplatte 6, die in einer (nicht in den Figuren dargestellten) Ansicht von unten eine im Wesentlichen runde Form aufweist. Es sind jedoch auch andere geometrische Formen für die Arbeitsplatte 6, wie z.B. drei- oder viereckige Formen, möglich.
Zusätzlich umfasst das Gehäuse 2 einen Gehäusegriff 36, der seitlich am unteren Gehäusebereich bzw. links in Fig. 1a einstückig gebildet ist, mit einer Durchgriffsöffnung 37 zum Halten und Führen des Gehäuses 2 durch eine Hand eines Bedieners. Oben an der Innenseite der Durchgriffsöffnung 37 ist ein
Hauptschalter 26 angeordnet, der mit einer elektrischen Steuereinrichtung 8 zum Steuern der Drehzahl des Elektromotors 3 bzw. der Antriebswelle 4 verbunden ist und zum Ein- und Ausschalten des Elektromotors 3 dient.
Im oberen Gehäusebereich des Gehäuses 2 ist ein Mikroschalter 9 angeordnet und mittels nicht in der Zeichnung gezeigter Haltemittel ortsfest auf der Trennplatte 11 befestigt. Der Mikroschalter 9 umfasst ein Schaltergehäuse 22 und einen Schaltstift 23, der über die Oberseite des Schaltergehäuses 22 vorsteht und durch Verschieben in vertikaler Richtung in das Schaltergehäuse 22 einen darin befindlichen (nicht in der Figur gezeigten) Schaltmechanismus betätigt.
An der Oberseite des Gehäuses 2 bzw. im oberen Gehäusebereich ist eine Durchgangsöffnung 17 vorgesehen, in der ein Handflächen-Betätigungselement 10 angeordnet ist. Das Handflächen-Betätigungselement 10 ist in Form eines flachen Zylinders gebildet und umfasst eine handflächenwölbungsartig gekrümmte Platte 14 und eine am Rand der Platte 14 umlaufende Seitenwand 15, die in vertikaler Richtung nach unten gerichtet ist. An der Seitenwand 15 ist wiederum ein rechtwinklig abstehender umlaufender Flansch 16 gebildet.
Die Platte 14 ist zumindest auf ihrer von außen zugänglichen Seite der Form nach einer Handinnenfläche eines Bedieners nachempfunden. Die Betätigung des Handflächen-Betätigungselements 10 erfolgt demnach ähnlich wie bei manchen Küchengeräten durch Niederdrücken der Platte 14 mittels der Handinnenfläche.
Bei den in den Fig. 1a, 1b bzw. 5a, 5b gezeigten Ausführungsformen steht die Wirkrichtung der auf das Handflächen-Betätigungselement 10 aufgebrachten Andruckkraft im wesentlichen senkrecht auf der Ebene der Arbeitsplatte 6 bzw. Bearbeitungsoberfläche 51, so dass auf diese im wesentlichen die gesamte Andruckkraft wirkt. Alternativ kann es vorteilhaft sein, den oberen Gehäusebereich des Exzenterschleifers einschließlich Handflächen-Betätigungselement 10 derart geneigt zu gestalten, dass Letzteres nicht wie in den Fig. 1a, 1b bzw. 5a, 5b im wesentlichen parallel zur Arbeitsplatte 6 bzw. der Bearbeitungsoberfläche 51 verläuft, sondern in den vorgenannten Figuren von links unten nach rechts oben
geneigt bzw. schräg gestellt verläuft. In diesem Fall weist die auf das Handflächen-Betätigungselement 10 aufgebrachte Andruckkraft eine vertikale sowie eine horizontale Kraftkomponente auf. Nur die vertikale Kraftkomponente trägt dazu bei die Arbeitsplatte 6 auf die Bearbeitungsoberfläche 51 zu drücken, während die horizontale Kraftkomponente in den Fig. 1a, 1b bzw. 5a, 5b nach rechts wirkt, d. h. in der Hauptbewegungsrichtung des Exzenterschleifers 1. Dadurch wird die die Durchgriffsöffnung 37 durchgreifende Hand beim Bewegen des Exzenterschleifers 1 über die Bearbeitungsoberfläche 51 von der anderen Hand bzw. der von dieser bewirkten, horizontalen Kraftkomponente unterstützt. Auch unter ergonomischen Gesichtspunkten ist diese alternative Variante vorteilhaft.
Das Handflächen-Betätigungselement 10 erstreckt sich durch die Durchgangsöffnung 17 von außerhalb des Gehäuses 2 ins Innere des oberen Gehäusebereichs. Dabei befindet sich die Platte 14 außerhalb des Gehäuses 2 und das Ende der umlaufenden Seitenwand 15, an der der Flanschte gebildet ist, im Gehäuse 2. Form und Abmessungen des Handflächen-Betätigungselements 10 sind derart, dass die Durchgangsöffnung 17 im Gehäuse 2 durch das Handflächen-Betätigungselement 10 nach außen hin geschlossen ist.
Wie weiterhin in Fig. 1a zu sehen ist, greift an der Unterseite des Handflächen-Betätigungselements 10 eine Spiralfeder 27 an, die auf einen einstückig an der Unterseite des Handflächen-Betätigungselements 10 gebildeten zylindrischen Haltevorsprung 39 aufgesetzt ist und gegenüber einem Steg 40 des Gehäuses 2, der quer zur Antriebswelle 4 in die Zeichenebene hinein verläuft, abgestützt ist. Sie spannt das Handflächen-Betätigungselement 10 in Richtung der in Fig. 1 dargestellten Anfangsposition vor, wobei das Handflächen-Betätigungselement 10 durch den Flansch 16, dessen obere Seite in der Anfangsposition an der Innenseite des Gehäuses 2 nahe der Durchgangsöffnung 17 anliegt, unverlierbar im Gehäuse 2 gehalten wird.
An der Unterseite des Handflächen-Betätigungselements 10 ist ein nach unten gerichteter Betätigungs-Vorsprung 38 zum Betätigen des Mikroschalters 9
vorgesehen, der einstückig mit der Platte 14 gebildet ist und in der Anfangsposition des Handflächen-Betätigungselements 10 von dem freien Ende des Schaltstiftes 23 des Mikroschalters 9 beabstandet ist.
Ist der Mikroschalter ausreichend nahe am Handflächen-Betätigungselement 10 angeordnet oder ist der Schaltstift 23 des Mikroschalters mit einer entsprechenden Länge gebildet, kann der Mikroschalter auch unmittelbar von dem Handflächen-Betätigungselement 10, d. h. ohne den Betätigungs-Vorsprung 38, betätigt werden. Eine Übertragungsmechanik bzw. ein Betätigungs-Vorsprung ist folglich nicht zwingend erforderlich.
Fig. 1a zeigt das Handflächen-Betätigungselement 10 des Handschleifgeräts 1 in der Anfangsposition und Fig. 1b zeigt das Handflächen-Betätigungselement 10 des Handschleifgeräts 1 in der Endposition.
Wie im einzelnen der Fig. 1b zu entnehmen ist, wird in der Ehdposition das Handflächen-Betätigungselement 10 gegen die Vorspannung der Spiralfeder 27 so weit in das Gehäuse gedrückt, dass die Oberseite des Handflächen-Betätigungselements 10 mit der Oberseite des Gehäuses 2 nahe der Durchgangs-Öffnung 17 bündig abschließt und der Schaltstift 23 des Mikroschalters 9 durch den an der Unterseite des Handflächen-Betätigungselements 10 gebildeten Betätigungs-Vorsprung 38 in das Schaltergehäuse 22 geschoben ist bzw. sich in der Betätigungsstellung befindet.
Das in den Figuren 2 und 3 in einer Seitenansicht und einer Draufsicht gezeigte Handflächen-Betätigungselement 10 entspricht im Wesentlichen dem in den Fig. 1a, b gezeigten Handflächen-Betätigungselement 10, jedoch ist bei dem in Fig. 2 gezeigten Handflächen-Betätigungselement 10 zusätzlich eine Ausnehmung 41 an der umlaufenden Seitenwand 15 und entsprechend auch am Flansch 16 vorgesehen, wie in Fig.3 zu sehen ist. Die Ausnehmung 41 befindet sich in dem im Gehäuse 2 angeordneten Zustand oberhalb des in Fig.1a,b gezeigten Stegs 40 zum Abstützen der Spiralfeder 27 jeweils an gegenüberliegenden Seiten der Seitenwand 15 und ermöglicht ein Verschieben des Handflächen-
Betätigungselements 10 in das Gehäuse 2 bis die Oberkante der Ausnehmung 41 bzw. die Unterkante des Handflächen-Betätigungselements 10 im Bereich der Ausnehmung 41 am Steg 40 (in Fig. 1a, b zu sehen) anliegt.
Das in Fig. 4a, b gezeigte Handschleifgerät 1 entspricht im Wesentlichen dem in Fig. 1a, b gezeigten Handschleifgerät 1. Gleiche Teile sind in den folgenden Figuren mit gleichen Bezugszeichen angegeben. Von einer Beschreibung gleicher Teile wird jedoch im Folgenden abgesehen.
Fig. 4a zeigt ein Handschleifgerät 1 mit einem Griffteil 18, welches vorne bzw. rechts in Fig. 4a am Gehäuse 2 schwenkbar um eine in die Zeichenebene verlaufende Drehachse 24 gelagert ist und von einer in Fig. 4a gezeigten Einklappstellung in eine in Fig. 4b gezeigte Ausklappstellung bewegbar ist. Das Griffteil 18 liegt in der in Fig. 4a gezeigten Einklappstellung in einer auf der Arbeitsplatte 6 im Wesentlichen senkrecht stehenden Ebene und in der in Fig. 4b gezeigten Ausklappstellung in einer zur Ebene der Arbeitsplatte 6 im Wesentlichen parallelen Ebene.
Das Griffteil 18 umfasst einen in etwa U-förmigen Bügel 29 und ist jeweils mit seinen beiden Schenkelenden mittels eines (nicht in den Figuren gezeigten) Befestigungsmittels mit den beiden Enden einer Welle 30 drehfest verbunden. Der Abstand zwischen den beiden Schenkelenden des U-förmigen Bügels 29 entspricht in etwa der Länge der Welle 30. Zur Aufnahme bzw. Durchführung des (nicht in den Figuren gezeigten) Befestigungsmittels ist die Welle 30 als Hohlwelle ausgebildet.
Im Gehäuse 2 ist eine Wellenaufnahme 42 in Form einer Durchgangsbohrung gebildet, in welcher die Welle 30 drehbar angeordnet ist. Die Wellenaufnahme 42 befindet sich in etwa auf halber Höhe des Gehäuses 2 und erstreckt sich im Wesentlichen senkrecht zur Antriebswelle 4 und quer zur Haupt-Vorschubrichtung des Gehäuses 2, die in Fig. 4a, b von links nach rechts durch das Gehäuse 2 verläuft.
Wie weiterhin Fig. 4a, b zu entnehmen ist, ist in der Wellenaufnahme 42 eine radiale Durchgangsöffnung 43 vorgesehen, die in Längsrichtung der Wellenaufnahme 42 betrachtet in einem mittleren Bereich und im Querschnitt der Wellenaufnahme 42 betrachtet auf der linken, dem Gehäuseinneren zugewandten Seite gebildet ist. Die Durchgangsöffnung 43 verbindet den Innenraum der Wellenaufnahme 42 mit dem Inneren des Gehäuses 2.
An der Welle 30 ist zusätzlich ein Mitnehmerelement 20 vorgesehen, welches in Form eines Mitnehmervorsprungs einstückig mit der Welle 30 gebildet ist. Im Querschnitt betrachtet ist der Mitnehmervorsprung 20 in Form eines Nocken gebildet, der beispielsweise einen als spitzwinkliges Dreieck ausgebildeten Querschnitt aufweisen kann, der sich in radialer Richtung verjüngt.
Ist die Welle 30 in der Wellenaufnahme 42 des Gehäuses 2 angeordnet, erstreckt sich der Mitnehmervorsprung 20 von der Außenfläche der Welle 30 in radialer Richtung durch die Durchgangsöffnung 43 in der Wellenaufnahme 42 und steht ins Gehäuseinnere vor.
Eine Rückstellfeder 28 in Form einer Spiralfeder ist mit dem einen Ende am radial äußeren Ende des Mitnehmervorsprungs 20 und mit dem anderen Ende am Gehäuse 2 befestigt. Durch die Spiralfeder 28 ist das Griffteil 18 samt Welle 30 über den Mitnehmervorsprung 20 derart vorgespannt, dass das Griffteil 18 in einer Drehrichtung im Gegenuhrzeigersinn vorgespannt ist und ohne Einwirkung von außen selbsttätig in der Einklappstellung gehalten wird. In der Einklappstellung liegt das Griffteil 18 mit seiner Oberseite am Gehäuse 2 an.
Im Bereich oberhalb des Mitnehmervorsprungs 20 ist ein gegenüber dem Gehäuse 2 abgestützter Mikroschalter 9 mit Schaltergehäuse 22, einer darin befindlichen (nicht in der Figur gezeigten) Schaltmechanik und einem Schaltstift 23 angeordnet. Der Mikroschalter 9 ist hinsichtlich seiner Lage derart angeordnet, dass sich der Schaltstift 23 des Mikroschalters 9 zum Betätigen der Schaltmechanik im Mikroschalter 9 auf der dem Mitnehmerelement 20 zugewandten Seite des Mikroschalters 9 befindet.
Wird das Griffteil 18 samt Welle 30 und Mitnehmervorsprung 20 durch die Hand eines Bedieners gegen die Vorspannung der Spiralfeder 28 von der Einklappstellung in die Ausklappstellung bewegt, greift der Mitnehmervorsprung 20 an dem in seinem Drehweg befindlichen Schaltstift 23 des Mikroschalters 9 an und schiebt diesen in das Schaltergehäuse 22, wodurch der Mikroschalter 9 betätigt und dadurch der Elektromotor 3 mit einer höheren Drehzahl betrieben wird. Wird das Griffteil 18 freigegeben, bewegt es sich selbsttätig von der Ausklappstellung in seine vorgespannte Einklappstellung zurück. Da sich mit dem Griffteil 18 auch die Welle 30 samt Mitnehmerelement 20 von selbst zurückbewegt, wird auch der Schaltstift 23 selbsttätig in die in Fig. 4a gezeigte vorgespannte Normalstellung bzw. Ausgangsposition zurückbewegt.
Bei der in den Fig. 4a, b gezeigten Ausführungsform umfasst die Übertragungsmechanik die Welle 30 und den einstückig mit der Welle 30 gebildeten Mitnehmervorsprung 20. Durch die Übertragungsmechanik ist es möglich, mittels einer Schwenkbewegung des Griffteils 18 den Mikroschalter 9, wie zuvor beschrieben, zu betätigen.
Fig. 5a, b zeigen ein Handschleifgerät 1 in Form eines Exzentertellerschleifers, bei dem der Mikroschalter 9 sowohl durch ein Handflächen-Betätigungselement 10 als auch durch das Griffteil 18 betätigbar ist. Da die Beschreibung des Handflächen-Betätigungselements 10 bereits anhand des Ausführungsbeispiels in den Fig. 1a, b und des Griffteils 18 bereits anhand des Ausführungsbeispiels in den Fig. 4a, b erfolgt ist, werden im Folgenden lediglich die zusätzlichen Elemente bzw. Mechanismen dieser Ausführungsform beschrieben, wobei gleiche Teile mit gleichen Bezugszeichen angegeben sind.
Bei dem in Fig. 5a, b gezeigten Handschleifgerät 1 ist der Mikroschalter 9 im oberen Gehäusebereich des Gehäuses 2 mit der den Schaltstift 23 aufweisenden Seite nach oben gerichtet bzw. dem Handflächen-Betätigungselement 10 zugewandt angeordnet. Im linken oberen Bereich des Schaltergehäuses 22 ist eine Durchgangsbohrung 44 vorgesehen, die sich in die Zeichenebene durch den
Mikroschalter 9 hindurch erstreckt. Durch die Durchgangsbohrung 44 im Mikroschalter 9 verläuft eine Achse 45, die mit ihren beiden Enden jeweils gegenüber einer Gehäusehälfte abgestützt ist. Der Mikroschalter 9 ist um die Achse 45 drehbar angeordnet, liegt jedoch mit seiner Unterseite, wie in Fig. 5a zu sehen ist, an der Trennwand 11 des Gehäuses 2 an. In dieser Stellung wird der Mikroschalter 9 nicht betätigt.
Wie weiterhin in Fig. 5a zu sehen ist, ist eine Schubstange 21 in Ausnehmungen 46, die in Querrippen des Gehäuses 2 vorgesehen sind, vertikal verschiebbar angeordnet, wobei sich das obere Ende der Schubstange 21 unterhalb des Mikroschalters 9 befindet und das untere Ende der Schubstange 21 etwas oberhalb des an der Welle 30 befestigten Mitnehmerelements bzw. des Mitnehmervorsprungs 20 angeordnet ist. Die Schubstange 21 ist mittels einer Schubstangen-Rückstellfeder 47, welche auf die Schubstange 21 aufgeschoben ist und diese umgibt, in Richtung auf den Mitnehmervorsprung 20 vorgespannt. Hierzu stützt sich die Schubstangen-Rückstellfeder 47 an einer »Stützrippe des Gehäuses 2 ab. Auf das untere Ende der Schubstange 21 ist eine Kunststoffkappe 48 aufgesetzt, um die Schubstangen-Rückstellfeder 47 an der Schubstange 21 abzustützen.
Wird das Griffteil 18 aus der in Fig. 5a gezeigten Einklappstellung in die in Fig. 5b gezeigte Ausklappstellung bewegt, so wird die Welle 30 samt Mitnehmervorsprung 20 im Uhrzeigersinn bewegt. Während seiner Schwenkbewegung greift der Mitnehmervorsprung 20 am unteren Ende der Schubstange 21 an und schiebt diese in den Fig. 5a, b nach oben. Die Schubstange 21 durchdringt durch eine unterhalb des Mikroschalters 9 vorgesehene Durchgangsöffnung die Trennwand 11, greift an der Unterseite des Mikroschalters 9 an und dreht den Mikroschalter 9 im Gegenuhrzeigersinn um die Achse 45 derart aus seiner Lage, dass der Schaltstift 23 des Mikroschalters 9 gegen den Betätigungsvorsprung 38 des Handflächen-Betätigungselements 10 gedrückt und zum Betätigen des Mikroschalters 9 in das Schaltergehäuse 22 geschoben wird.
Bewegt sich das Griffteil 18 aus der in Fig. 5b gezeigten Ausklappstellung in die in Fig. 5a gezeigte Einklappstellung zurück, wird die Schubstange 21 mittels der Schubstangen-Rückstellfeder 47 in die vorgespannte Ausgangsposition zurückgestellt, so dass der Mikroschalter 9 infolge seiner Schwerkraft und durch den gegenüber dem Schaltergehäuse 22 vorgespannten Schaltstiftes 23 selbsttätig drehend in seine Ausgangsposition zurückkehrt. Die Unterseite des Mikroschalters 9 liegt dann zumindest teilweise an der Oberseite der Trennwand 11 an.
Gemäß der in den Fig. 5a, b gezeigten Ausführungsform des Handschleifgeräts 1, bei der der Mikroschalter 9 im oberen Gehäusebereich angeordnet ist, ist zur Betätigung des Mikroschalters 9 durch das Handflächen-Betätigungselement 10 eine Übertragungsmechanik in Form eines Betätigungsvorsprungs 38 vorgesehen, während zur Betätigung desselben Mikroschalters 9 durch das Griffteil 18 eine Übertragungsmechanik umfassend die Welle 30, den Mitnehmervorsprung 20 und die Schubstange 21 vorgesehen ist.
Ist dagegen der Mikroschalter 9, wie in Fig. 4a, b gezeigt, im unteren Gehäusebereich nahe der Welle 30 des Griffteils 18 angeordnet, kann zur Betätigung des Mikroschalters 9 durch das Griffteil 18 eine Übertragungsmechanik lediglich in Form eines Mitnehmervorsprungs 20 vorgesehen sein, während zur Betätigung desselben Mikroschalters durch ein Handflächen-Betätigungselement eine Übertragungsmechanik umfassend einen Betätigungs-Vorsprung und/oder eine Schubstange, die in Richtung auf das Handflächen-Betätigungselement vorgespannt ist, vorgesehen sein kann.
Die Aufgabe der Übertragungsmechanik zwischen Griffteil 18 und Mikroschalter 9 besteht bei den Ausführungsformen gemäß der Fig. 4a, b und Fig. 5a, b darin, die Dreh- bzw. Schwenkbewegung des Griffteils 18 in eine irgendwie geartete lineare Bewegung zur Betätigung des Schaltstiftes 23 umzusetzen. Alternativ ist denkbar, den Mikroschalter 9 relativ zu der Welle 30 des Griffteils 18 derart anzuordnen, dass die Drehbewegung der Welle 30 direkt ohne Umsetzung in eine Linearbewegung den Mikroschalter 9 betätigt.
In den Figuren 1a, 1b, 4a, 4b, 5a und 5b umfasst die elektrische Steuerung zur Steuerung des Elektromotors die elektrische Steuereinrichtung 8, den Hauptschalter 26 und den Mikroschalter 9, wobei der Hauptschalter 26 und der Mikroschalter 9 jeweils über geeignete Verbindungskabel 50 mit der elektrischen Steuereinrichtung 8 verbunden sind, die wiederum am Elektromotor 3 angeschlossen ist.
Wird der Hauptschalter 26 betätigt, so dreht sich die Antriebswelle 4 des Elektromotors 3 entsprechend einer ersten, niedrigeren Drehzahl. Durch das Betätigen des Handflächen-Betätigungselements 10 gemäß Fig. 1a, b oder des Griffteils gemäß Fig.4a, b bzw. Fig.5a, b wird eine zweite, höhere Drehzahl der Antriebswelle 4 des Elektromotors 3 eingestellt. D.h. die Drehzahl des Handschleifgeräts 1 wird beim Drücken des Handschleifgeräts 1 gegen eine Bearbeitungsoberfläche 51 infolge des Niederdrückens des Handflächen-Betätigungselements 10 oder des Griffteils 18 durch die Hand des Bedieners erhöht bzw. beim Entlasten reduziert. Dabei bietet die Ausführurtgsform gemäß. Fig. 5a,b den besonderen Vorteil, dass &zgr;. B. in Abhängigkeit von den konkreten Platzverhältnissen am Arbeitsplatz oder sonstigen Erfordernissen das Hochschalten der Drehzahl wahlweise mittels des Handflächen-Betätigungselements 10 oder des Griffteils 18 erfolgen kann.
BEZUGSZEICHENLISTE
5 1 Handschleifgerät 35 27 Spiralfeder
2 Gehäuse 28 Rückstellfeder
3 Elektromotor 29 Bügel
4 Antriebswelle 30 Welle
5 Trägerelement 31 Stromkabel
10 6 Arbeitsplatte 40 32 Kabelknickschutz
7 Schleifmittel 33 Arbeitswelle
8 elektr. Steuereinrichtung 34 Lager
9 Mikroschalter 35 Zahnriemenantrieb
10 Handflächen- 36 Gehäusegriff
15 Betätigungselement 45 37 Durchgriffsöffnung
11 horizontale Trennwand 38 Betätigungls-Vorsprung
12 Anschlußteil 39 Haltevorsprung
13 Getriebeeinheit 40 Steg
14 Platte 41 Ausnehmung
20 15 Seitenwand 50 42 Wellenaufnahme
16 Flansch 43 Durchgangsöffnung
17 Durchgangsöffnung 44 Durchgangsbohrung
18 Griffteil 45 Achse
19 Übertragungsmechanik 46 Ausnehmung
25 20 Mitnehmerelement 55 47 Schubstangen-
21 Schubstange Rückstellfeder
22 Schaltergehäuse 48 Kunststoffkappe
23 Schaltstift 49 Durchgangsöffnung
24 Drehachse 50 Verbindungskabel
30 25 Anschlag 51 Bearbeitungsoberfläche
26 Hauptschalter

Claims (18)

1. Handschleifgerät (1), mit
- einem Gehäuse (2),
- einem Elektromotor (3) mit einer Antriebswelle (4),
- einem motorisch bewegbaren Trägerelement (5) zum Tragen einer Arbeitsplatte (6), an der ein Schleifmittel (7) anbringbar ist, und
- einer elektrischen Steuereinrichtung (8) mit einem Schalter (9) zur Steuerung der Drehzahl des Elektromotors (3),
dadurch gekennzeichnet, dass
- an der der Arbeitsplatte (6) abgewandten Seite des Gehäuses (2) ein gegenüber dem Gehäuse (2) in Richtung einer Anfangsposition vorgespanntes Handflächen-Betätigungselement (10) zum manuellen Betätigen des Schalters (9) von außerhalb des Gehäuses (2) vorgesehen ist, wobei es hierzu durch eine Andruckkraft des Bedieners, die entgegen der Vorspannkraft und zumindest mit einer Kraftkomponente in einer zu der Ebene der Arbeitsplatte (6) im wesentlichen senkrechten Richtung wirkt, um einen Verschiebeweg aus der Anfangsposition in eine Endposition verschiebbar ist,
wobei
- der Anfangsposition des Handflächen-Betätigungselements (10) eine niedrigere Drehzahl zugeordnet ist und
- der Endposition des Handflächen-Betätigungselements (10) eine höhere Drehzahl zugeordnet ist.
2. Handschleifgerät (1), mit
- einem Gehäuse (2),
- einem Elektromotor (3) mit einer Antriebswelle (4),
- einem motorisch bewegbaren Trägerelement (5) zum Tragen einer Arbeitsplatte (6), an der ein Schleifmittel (7) anbringbar ist,
- einer elektrischen Steuereinrichtung (8) mit einem Schalter (9) zur Steuerung der Drehzahl des Elektromotors (3), und
- einem Griffteil (18), welches seitlich am Gehäuse (2) schwenkbar gelagert ist,
- wobei das Griffteil (18) in eine Einklappstellung vorgespannt ist und gegen die Vorspannkraft manuell in eine Ausklappstellung bewegbar ist,
dadurch gekennzeichnet, dass
- eine Übertragungsmechanik vorgesehen ist, über die der Schalter (9) durch eine Schwenkbewegung des Griffteils (18) betätigbar ist,
- der Einklappstellung des Griffteils (18) eine niedrigere Drehzahl zugeordnet ist und
- der Ausklappstellung eine höhere Drehzahl zugeordnet ist.
3. Handschleifgerät (1) nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass
- ein Griffteil (18) vorgesehen ist, welches seitlich am Gehäuse (2) schwenkbar gelagert ist, wobei das Griffteil (18) in eine Einklappstellung vorgespannt ist und gegen die Vorspannkraft manuell in eine Ausklappstellung bewegbar ist, und
- eine Übertragungsmechanik (19) vorgesehen ist, über die der Schalter (9) durch eine Schwenkbewegung des Griffteils (18) betätigbar ist, wobei der Einklappstellung des Griffteils (18) die niedrigere Drehzahl zugeordnet ist, und der Ausklappstellung die höhere Drehzahl zugeordnet ist.
4. Handschleifgerät (1) nach Anspruch 1 oder 3, dadurch gekennzeichnet, dass das Handflächen-Betätigungselement (10) gegenüber dem Gehäuse (2) mittels einer Feder, insbesondere einer Spiralfeder (27), vorgespannt ist.
5. Handschleifgerät (1) nach einem der Ansprüche 1, 3 oder 4, dadurch gekennzeichnet, dass das Handflächen-Betätigungselement (10) in einem oberen Bereich des Gehäuses (2) angeordnet ist.
6. Handschleifgerät (1) nach einem der Ansprüche 1 und 3 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass in der Endposition die nach außen gerichtete Oberfläche des Handflächen- Betätigungselements (10) bündig in die Oberfläche des das Handflächen- Betätigungselement (10) aufnehmenden oberen Bereichs des Gehäuses (2) eingepasst ist.
7. Handschleifgerät (1) nach einem der Ansprüche 1 und 3 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass das Handflächen-Betätigungselement (10) eine im wesentlichen einer Handflächenwölbung angepasste Platte (14) mit einer vom Plattenrand der Platte (14) senkrecht nach unten gerichteten umlaufenden Seitenwand (15), an deren freiem Ende ein quer abstehender Flansch (16) gebildet ist, aufweist.
8. Handschleifgerät (1) nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass sich die umlaufende Seitenwand (15) des Handflächen-Betätigungselements (10) durch eine Durchgangsöffnung (17) im Gehäuse (2) erstreckt und durch den umlaufenden Flansch (16) unverlierbar in der Durchgangsöffnung (17) gehalten wird.
9. Handschleifgerät (1) nach einem der Ansprüche 2 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass das Griffteil (18) gegenüber dem Gehäuse (2) mittels einer Rückstellfeder, insbesondere einer Spiralfeder (28), vorgespannt ist.
10. Handschleifgerät (1) nach einem der Ansprüche 2 bis 9, dadurch gekennzeichnet, dass das Griffteil (18) einen in etwa U-förmigen Bügel (29) und eine Welle (30), die drehfest mit den Schenkelenden des U-förmigen Bügels (29) verbunden ist, umfasst, wobei sich die Welle (30) durch das Gehäuse (2) erstreckt und darin drehbar gelagert ist.
11. Handschleifgerät (1) nach einem der Ansprüche 2 bis 10, dadurch gekennzeichnet, dass der U-förmige Bügel (29) maximal in etwa um 90° verschwenkbar ist.
12. Handschleifgerät nach einem der Ansprüche 2 bis 11, dadurch gekennzeichnet, dass in der Ausklappstellung die Längsachse der Welle (30) und der U-förmige Bügel (29) in einer Ebene liegen, die im Wesentlichen parallel zu der Ebene der Arbeitsplatte (6) ist.
13. Handschleifgerät (1) nach einem der Ansprüche 2 bis 12, dadurch gekennzeichnet, dass die Übertragungsmechanik (19) ein exzenterartiges Mitnehmerelement (20), welches an der Welle (30) des Griffteils (18) vorgesehen ist, und eine in Richtung auf das Mitnehmerelement (20) vorgespannte Schubstange (21) umfasst, wobei das Mitnehmerelement (20) infolge einer Drehung der Welle (30) die Schubstange entgegen der Vorspannung (21) in Richtung zum Schalter (9) verschiebt, um diesen zu betätigen.
14. Handschleifgerät (1) nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, dass das Mitnehmerelement (20) einstückig mit der Welle (30) gebildet ist.
15. Handschleifgerät (1) nach einem der Ansprüche 2 bis 14, dadurch gekennzeichnet, dass der Schalter (9) um eine Achse (45) drehbar gelagert ist.
16. Handschleifgerät (1) nach Anspruch 15, dadurch gekennzeichnet, dass ein Anschlag (11) im Gehäuse (2) vorgesehen ist, um ein Verschieben des Schalters (9) aus seiner Lage in der einen Drehrichtung zu verhindern, wohingegen der Schalter weiterhin in der anderen Drehrichtung zum Betätigen durch die Schubstange verschwenkbar ist.
17. Handschleifgerät (1) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass weiterhin ein manuell betätigbarer Hauptschalter (26) vorgesehen ist, wobei der Schalter (9) nur dann durchschaltbar ist, wenn der Hauptschalter (26) eingeschaltet ist.
18. Handschleifgerät (1) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Schalter (9) ein Mikroschalter ist.
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