DE10003504C2 - Handschleifgerät - Google Patents
HandschleifgerätInfo
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Abstract
Es wird ein Handschleifgerät mit einem motorisch bewegbaren Trägerelement zum Tragen eines Arbeitskopfes, an welchem ein Schleifmittel befestigbar ist, beschrieben. Dieses Handschleifgerät soll derart weitergebildet werden, dass der Wechsel des zum Einsatz kommenden Bereichs des Schleifpapiers möglichst schnell und einfach durchzuführen ist. Zur Lösung dieser Aufgabe wird vorgeschlagen, in dem Trägerelement oder dem Arbeitskopf wenigstens ein in Richtung des Arbeitskopfes oder des Trägerelements federnd vorgespanntes Rastelement zu lagern und in dem Arbeitskopf oder dem Trägerelement mehrere Rastvertiefungen zur wenigstens teilweisen Aufnahme des Rastelements vorzusehen, so dass der Arbeitskopf durch Verdrehen gegenüber dem Trägerelement in mehreren Winkelstellungen arretierbar ist.
Description
Die vorliegende Erfindung betrifft ein Handschleifgerät mit einem motorisch
bewegbaren Trägerelement zum Tragen eines Arbeitskopfes, an welchem ein
Schleifmittel, insbesondere Schleif- bzw. Schmirgelpapier, befestigbar ist. Bei der
Bewegung des Trägerelements bzw. Arbeitskopfes kann es sich um eine Orbital
bewegung, bei welcher eine körperfeste Achse des Arbeitskopfes auf einem
Schwingkreis umläuft, oder um eine oszillierende Verschwenkbewegung, bei welcher
der Arbeitskopf in abwechselnden Richtungen um eine gerätefeste Schwenkachse
verschwenkt wird, handeln.
Es sind sogenannte Dreieck- bzw. Deltaschleifer bekannt, welche einen im wesent
lichen dreieckförmigen Arbeitskopf aufweisen, dessen Dreiecksseiten meist konvex
gekrümmt sind. Mit derartigen Handschleifgeräten können vor allem schwer zugäng
liche Flächen, beispielsweise an Fensterrahmen, geschliffen bzw. bearbeitet werden.
Dabei wird das der Form des Arbeitskopfes angepaßte Schleifpapier naturgemäß
nur in denjenigen Bereichen abgenutzt, die mit der zu bearbeitenden Fläche in
Berührung kommen. Vielfach handelt es sich bei den abgenutzten Bereichen um die
Eckbereiche des dreieckförmigen Schleifpapiers.
Hat sich ein Eckbereich des dreieckförmigen Schleifpapiers abgenutzt, so kann bei
dem beispielsweise aus der DE 196 17 572 A1 bekannten Dreieckschleifer einer der
beiden anderen Eckbereiche zum Einsatz gebracht werden. Dies erfolgt durch
Drücken eines am Arbeitskopf befindlichen Entriegelungsschalters bzw. -knopfes
und anschließendes Entfernen der das Schleifpapier tragenden Schleifplatte von
dem Arbeitskopf. Die Schleifplatte wird dann um 120° gedreht und erneut an dem
Arbeitskopf montiert. Dieser Eckenwechselvorgang ist verhältnismäßig kompliziert
und zeitaufwendig, da ein Entriegelungsschalter gedrückt sowie die Schleifplatte von
dem Handschleifgerät abgenommen, gedreht und wieder an diesem angebracht
werden muß.
Aus den Fig. 1 bis 3 der US 5,482,499 ist ein Dreieckschleifer bekannt, dessen
Winkelverstellmechanismus im wesentlichen aus Vorsprüngen an einer Hohlwelle
sowie Aussparungen am Arbeitskopf besteht. Die Vorsprünge sowie Aussparungen
greifen formschlüssig ineinander ein und legen dadurch die Winkelstellung des
Arbeitskopfes gegenüber dem Gehäuse des Dreieckschleifers fest. Zum Verdrehen des
Arbeitskopfes gegenüber dem Gehäuse muß eine an dessen Oberseite angeordnete
Mutter gelöst werden, welche in angezogenem Zustand über einen durch die Hohlwelle
hindurch laufenden Schraubenbolzen den Arbeitskopf gegen das untere Ende der
Hohlwelle drückt und dadurch die Vorsprünge und Aussparungen in Eingriff
miteinander hält. Bei hinreichender Lösung der Mutter kann der Arbeitskopf so weit
nach unten abgezogen werden bis die Vorsprünge und Aussparungen außer Eingriff
geraten. Das Ändern der Winkelstellung des Arbeitskopfes ist somit auch bei diesem
bekannten Dreieckschleifer verhältnismäßig kompliziert.
Der aus den Fig. 6 bis 8 der US 5,482,499 bekannte Dreieckschleifer weist einen
Winkelverstellmechanismus auf, der im wesentlichen aus einer Hohlwelle, in dieser
Hohlwelle vorgesehenen Radialbohrungen, in diesen Radialbohrungen gelagerten
Kugeln, in einem Schwingarm vorgesehenen Rastvertiefungen, in welche die Kugeln
eingreifen können, einem Kolben sowie einer Druckfeder besteht. Der Arbeitskopf ist
am unteren Ende der Hohlwelle mittels einer Schraube befestigt. Zum Verdrehen des
Arbeitskopfes gegenüber dem Gehäuse muß ein an dessen Oberseite vorhandener
Knopf gedrückt werden, wodurch der Kolben entgegen der Vorspannung der
Druckfeder innerhalb der Hohlwelle nach unten bewegt wird. Dabei gerät ein taillierter
Bereich des Kolbens auf die Höhe der Kugeln, so dass sich diese radial nach innen
bewegen können und somit nicht mehr in die Rastvertiefungen eingreifen. Der
Arbeitskopf kann dann bei gedrücktem Knopf in die gewünschte Winkelstellung
gegenüber dem Gehäuse gedreht werden. Die Arretierung in dieser Winkelstellung
erfolgt durch Loslassen des Knopfes, was bewirkt, dass die Druckfeder den Kolben
nach oben drückt und der unmittelbar unterhalb des taillierten Bereiches befindliche
konische Bereich des Kolbens die Kugeln radial nach außen bewegt, so dass sie
wieder in die zugehörigen Rastvertiefungen eingreifen. Somit ist auch bei diesem
bekannten Dreieckschleifer das Verdrehen des Arbeitskopfes verhältnismäßig
kompliziert, da mit einer Hand, die nicht mehr für das Drehen des Arbeitskopfes zur
Verfügung steht, ein Entriegelungsknopf gedrückt werden muß.
Aus der Fig. 7 der EP 0 244 465 B1 ist ein Dreieckschleifer bekannt, bei welchem der
Arbeitskopf über ein Polygon- oder Sternprofil mit einer als Trägerelement
fungierenden Antriebswelle verbunden ist. Der Arbeitskopf wird dabei mittels einer
Druckfeder gegen das Trägerelement gedrückt. Zum Verdrehen des Arbeitskopfes
gegenüber dem Gehäuse muß er zunächst so weit entgegen der Kraft der Druckfeder
nach unten gezogen werden bis das die Verdrehsicherung formschlüssig bewirkende
Polygonprofil zwischen Arbeitskopf und Trägerelement außer Eingriff gerät. Erst dann
kann der Arbeitskopf unter Beibehaltung der nach unten gerichteten Zugspannung
gedreht und in eine andere Winkelstellung gebracht werden. Somit ist auch bei diesem
Dreieckschleifer trotz der Tatsache, dass kein Schalter oder Knopf betätigt werden
muß, das Verdrehen des Arbeitskopfes verhältnismäßig kompliziert, da er vor dem
Drehen axial von dem Trägerelement abgezogen werden muß. Darüber hinaus
erfordert die bekannte Konstruktion eine relativ große Vorspannung der Druckfeder, um
zu verhindern, dass sich der Arbeitskopf bei aus unsymmetrischer Belastung
resultierenden Kippmomenten nicht auf einer Seite von der als Trägerelement
fungierenden Antriebswelle abhebt. Eine hohe Druckvorspannung wirkt jedoch einer
benutzerfreundlichen Verdrehbarkeit des Arbeitskopfes entgegen, da sie das
Aufbringen einer hohen axialen Zugkraft zum Vorbereiten der Verdrehbewegung des
Arbeitskopfes erfordert.
Es ist daher die Aufgabe der vorliegenden Erfindung, ein Handschleifgerät zu schaf
fen, bei welchem der Wechsel des zum Einsatz kommenden Bereichs des Schleifpa
piers möglichst schnell und einfach durchzuführen ist.
Diese Aufgabe wird von einem Handschleifgerät mit den Merkmalen des Anspruchs
1 gelöst. Weitere Ausgestaltungen der Erfindung ergeben sich aus den Unteran
sprüchen.
Erfindungsgemäß wird ein Handschleifgerät mit einem motorisch bewegbaren
Trägerelement zum Tragen eines Arbeitskopfes, an welchem ein Schleifmittel,
insbesondere Schleif- bzw. Schmirgelpapier, befestigbar ist, vorgeschlagen, welches
dadurch gekennzeichnet ist, dass in dem Trägerelement oder in dem Arbeitskopf
wenigstens ein in Richtung des Arbeitskopfes oder in Richtung des Trägerelements
federnd vorgespanntes Rastelement gelagert ist und in dem Arbeitskopf oder in dem
Trägerelement mehrere Rastvertiefungen zur wenigstens teilweisen Aufnahme des
Rastelements vorgesehen sind, so dass der Arbeitskopf durch Verdrehen gegenüber
dem Trägerelement von Hand in mehreren Winkelstellungen arretierbar ist.
Der Vorteil des erfindungsgemäßen Handschleifgeräts besteht darin, dass der
Benutzer die Winkelstellung des Arbeitskopfes gegenüber dem Trägerelement und
somit auch gegenüber dem Gehäuse des Handschleifgeräts schalterlos, d. h. ohne
Betätigung irgendeines Schalters, von Hand verändern kann. Die Anzahl der einstell
baren bzw. arretierbaren Winkelstellungen hängt dabei von der Anzahl der Rastver
tiefungen ab. Vorzugsweise werden drei oder sechs gleichmäßig
winkelbeabstandete Rastvertiefungen sowie drei gleichmäßig winkelbeabstandete
Rastelemente vorgesehen.
Erfindungsgemäß kann das eine Rastelement oder können die mehreren Rastele
mente in dem Trägerelement oder in dem Arbeitskopf gelagert sein. Die Rastver
tiefungen sind dementsprechend in dem Arbeitskopf oder in dem Trägerelement
vorgesehen. Ob das Rastelement bzw. die Rastelemente im Trägerelement oder im
Arbeitskopf gelagert wird bzw. werden, hängt im wesentlichen davon ab, in welchem
der beiden Bauteile mehr Raum zur Aufnahme des Federelements bzw. der
Federelemente vorhanden ist, welches bzw. welche das Rastelement bzw. die
Rastelemente in Richtung des jeweils anderen Bauteils vorspannt bzw. vorspannen.
Bei den Federelementen kann es sich beispielsweise um Schraubenfedern oder
zylindrisch, insbesondere kreiszylindrisch, geformte Elemente aus elastischem
Material, insbesondere Gummi, handeln.
Vorzugsweise umfaßt der Arbeitskopf eine Drehplatte und eine Schleifplatte, an
welcher das Schleifmittel befestigbar ist. Die Schleifplatte ist ihrerseits mit der
Drehplatte verbunden. Die Drehplatte weist die Rastvertiefungen auf oder es ist das
wenigstens eine Rastelement in der Drehplatte gelagert.
Um den die Drehplatte und die Schleifplatte umfassenden Arbeitskopf an dem
Trägerelement zu lagern bzw. zu halten, ist eine drehfest mit dem Trägerelement
verbundene Halteplatte vorgesehen. Die Halteplatte befindet sich zwischen der
Drehplatte und der Schleifplatte, so dass sie bei zusammengebautem Arbeitskopf
von außen nicht zu sehen ist. Zwischen der Halteplatte und dem Trägerelement
verbleibt ein Ringspalt, in welchem die Drehplatte im wesentlichen spielfrei und
drehbar gehalten wird.
Alternativ kann der Arbeitskopf auch auf andere Weise an dem Trägerelement
gehalten werden. Beispielsweise ist eine in dem Trägerelement vorgesehene
Ringnut denkbar, welche einen Querschnitt aufweist, der mehrere Gleitelemente
formschlüssig hält. Dies ist beispielsweise bei einem Schwalbenschwanzquerschnitt
der Fall. Mehrere den Arbeitskopf durchsetzende Befestigungsmittel, vorzugsweise
Schrauben, können mit den in der Ringnut geführten Gleitelementen verbunden
bzw. verschraubt werden, so dass der Arbeitskopf sicher an dem Trägerelement
gehalten und erfindungsgemäß gegenüber selbigem verdrehbar ist. Bei einer
solchen Ausführungsform braucht der Arbeitskopf nicht zweiteilig, also die Dreh- und
die Schleifplatte umfassend, ausgebildet zu sein, sondern kann aus einem Teil
bestehen, an dessen Unterseite das Schleifmittel befestigbar ist.
Eine weitere alternative Möglichkeit zur Befestigung des Arbeitskopfes an dem
Trägerelement besteht darin, auf der dem Gehäuse des Handschleifgeräts
zugewandten Seite des Trägerelements eine Ringnut vorzusehen und den Arbeits
kopf mittels mehrerer im wesentlichen U-förmiger Haltelemente bzw. Klemmen an
dem Trägerelement zu halten. Dabei greifen die Halteelemente einerseits in die
Ringnut des Trägerelements und andererseits in geeignete Vertiefungen am Arbeits
kopf ein. Diese Vertiefungen können beispielsweise seitlich in dem Arbeitskopf
vorgesehen sein. Auch hier kann eine Befestigung der Halteelemente vorzugsweise
mittels Schrauben von der Unterseite des Arbeitskopfes her erfolgen. Auch bei
dieser Variante der Befestigung des Arbeitskopfes kann dieser einteilig ausgebildet
sein.
Alle Möglichkeiten der Befestigung des Arbeitskopfes an dem Trägerelement stellen
sicher, dass die notwendige Druckvorspannung des wenigstens einen
Federelements durch Zusammendrücken desselben zwischen Trägerlement und
Arbeitskopf erzeugt wird.
Erfindungsgemäß kann das Trägerelement einen Anschlußstutzen für eine Staubabsau
gung aufweisen. Dieser Anschlußstutzen kann über ein elastisches
Schlauchelement mit einem an der Unterseite des Gehäuses des Handschleifgeräts
ausgebildeten Absaugkanal verbunden werden. Am hinteren Ende des Gehäuses
mündet der Absaugkanal in einen Anschlußstutzen für eine Staubabsaugeinrichtung
bzw. für einen zu letzterer führenden Absaugschlauch. Um den beim Schleifen
entstehenden Spänestaub unmittelbar am Orte seiner Entstehung von der zu
bearbeitenden Fläche absaugen zu können, sind die Schleifplatte, die Halteplatte
sowie die Drehplatte mit wenigstens einem Durchgangsloch versehen.
Als Rastelemente werden vorzugsweise Kugeln verwendet. Sie erzeugen beim
Verdrehen des Arbeitskopfes gegenüber dem Trägerelement den geringsten Rei
bungswiderstand. Es sind jedoch auch zylindrische, insbesondere kreiszylindrische,
Rastelemente denkbar, solange sich diese hinreichend leicht aus den Rastvertie
fungen herausbewegen können, also kein zu hohes Anfangsdrehmoment zum
Verdrehen des Arbeitskopfes gegenüber dem Trägerelement erforderlich machen.
Bei zylindrischen Rastelementen kann dies beispielsweise durch eine
entsprechende Anfasung ihrer in die Rastvertiefungen eingreifenden Stirnseiten
gewährleistet werden.
Nachfolgend wird die vorliegende Erfindung beispielhaft anhand der beigefügten
Zeichnungen erläutert. Es zeigen:
Fig. 1 eine Explosionszeichnung eines erfindungsgemäßen Handschleifgeräts;
Fig. 2 eine Schnittdarstellung durch den vorderen Bereich eines erfindungsgemäßen
Handschleifgeräts;
Fig. 3 eine Ansicht des in Fig. 1 gezeigten Trägerelements 9 von unten;
Fig. 4 den Schnitt A-A gemäß Fig. 3;
Fig. 5 eine Ansicht der in Fig. 1 gezeigten Drehplatte 13 von oben; und
Fig. 6 den Schnitt B-B gemäß Fig. 5.
Fig. 1 zeigt ein erfindungsgemäßes Handschleifgerät 40. Zwischen zwei mittels
Schrauben 34 verbundenen Gehäusehälften 3 und 33 befindet sich ein
Elektromotor, umfassend den Stator 18 sowie den Rotor 23. Die Stromversorgung
des Elektromotors erfolgt über einen Netzstecker 32. Das zugehörige Elektrokabel
ist über einen Kabelknickschutz 31 sowie mittels einer Kabelschelle 29 und
Schrauben 30 mit dem Elektromotor verbunden.
Die Kohlebürsten 19 sind über Kohlebürstenbuchsen 21 in Kohlebürstenhaltern 20
gelagert. Ebenso sind die Kohlebürstenhalter 20 beaufschlagende Preßstifte 28
vorgesehen. Über den Schalter 38, der in Wirkverbindung mit der Platine 26 steht,
kann der Benutzer des Handschleifgeräts die Stromversorgung an- und abschalten.
Die Rotorwelle des Rotors 23 ist mittels zweier Lager 22 in den Gehäusehälften 3
und 33 gelagert, wobei für das in Fig. 1 links gezeigte Lager 22 eine Lagerbuchse 24
vorgesehen ist. Auf der Rotorwelle sitzt ein Kegelrad 25, welches mit einem
Tellerrad 2 kämmt. Das Tellerrad 2 sitzt auf einer in Fig. 1 vertikal verlaufenden
Welle 4, welche mittels der Lager 1 und 5 in den Gehäusehälften 3 und 33 gelagert
ist, wobei für das in Fig. 1 untere Lager 5 eine Lagerbuchse 6 vorgesehen ist.
Außerdem ist im vorderen Bereich des Handschleifgeräts 40 ein Lagerpreßstift 35
angeordnet.
Auf dem unteren Ende der Welle 4 sitzt drehfest ein Exzenter 7. Er weist eine
exzentrische Hülse 47 und ein an dieser angeordnetes, halbkreisscheibenförmiges
Gegengewicht 48 auf. Auf dem unteren Ende der exzentrischen Hülse 47 sitzt
drehfest der Innenring eines Lagers 8, dessen Außenring in einer
Lagersitzaussparung 49 (siehe Fig. 4) des Trägerelements 9 angeordnet ist.
Aufgrund der Exzentrizität der Hülse 47 gegenüber der Achse 50 (siehe Fig. 2) der
Welle 4 ist auch die Achse 51 (siehe Fig. 2) des Lagers 8 gegenüber der Achse 50
der Welle 4 versetzt. Dieser Versatz der Achsen 50 und 51 ist in Fig. 2 zu erkennen.
Dreht sich die Welle 4, so läuft die Achse 51 des Lagers 8 auf einem sogenannten
Schwingkreis um die gerätefeste Achse 50 der Welle 4 um. Dabei führt das Lager 8
eine sogenannte Orbitalbewegung aus und überträgt diese auf das Trägerelement 9.
Um dem Trägerelement 9 einen sicheren Halt zu geben, sind zwei in den
Gehäusehälften 3 und 33 gelagerte Schwinghalterungen 36 und 37 vorgesehen,
welche jeweils zwei voneinander beabstandete Schwingfinger aufweisen. Das
Trägerelement 9 ist mittels vier, die Durchgangslöcher 61 (siehe Fig. 3) durch
setzenden Schrauben 10 mit den in Fig. 1 unteren, freien Enden der Schwingfinger
verschraubt. Die Schwinghalterungen 36 und 37 bestehen vorzugsweise aus
Kunststoff und deren Schwingfinger weisen eine hinreichende Biegeelastizität auf,
um den, aufgrund der Orbitalbewegung des Trägerelements 9 auftretenden
Biegungen ohne weiteres nachgeben zu können. Das Trägerelement 9 wird somit in
keiner Weise an seiner Bewegung gehindert und ist gleichzeitig sicher und
unverdrehbar befestigt.
Die vorliegende Erfindung ist in den Figuren am Beispiel eines Handschleifgeräts,
welches eine Orbitalbewegung des Trägerelements 9 erzeugt, erläutert. Sie kann
jedoch auch bei beliebigen anderen Handschleifgeräten, bei welchen andersartige
Bewegungen des Trägerelements 9 erzeugt werden, beispielsweise oszillierende
Verschwenkbewegungen um eine gerätefeste Achse, Anwendung finden.
Wie den Fig. 1 und 2 zu entnehmen ist, umfaßt der Arbeitskopf 41 die Drehplatte 13
sowie die Schleifplatte 16. Sowohl die Drehplatte 13 als auch die Schleifplatte 16
sind dreieckförmig ausgebildet, wobei die Dreieckseiten leicht konvex gewölbt
verlaufen. Das an der Unterseite der Schleifplatte 16 befestigbare Schleifpapier 52
weist im wesentlichen dieselbe Geometrie auf. Je nach Anwendungsfall wird
entweder mit einem der Eckbereiche oder mit einem der gewölbten
Dreiecksseitenbereiche des Schleifpapiers 52 geschliffen.
Wie am besten in den Fig. 2, 3 und 4 zu erkennen ist, weist das Trägerelement 9
drei in einem Winkelabstand von 120° auf einem Lochkreis angeordnete Führungs-
oder Sacklöcher 53 zur Aufnahme jeweils einer Schraubenfeder 11 sowie einer als
Rastelement fungierenden Stahlkugel 12 auf. Wie in Fig. 2 zu erkennen ist, stützt
sich die Schraubenfeder 11 mit ihrem oberen Ende am Boden des jeweiligen
Sacklochs 53 ab und wird in diesem geführt. Mit ihrem in Fig. 2 unteren Ende drückt
die Schraubenfeder 11 gegen die Stahlkugel 12, wobei diese zusammen mit der
Schraubenfeder 11 aus dem Sackloch 53 herausfällt, wenn der Arbeitskopf 41
entfernt wird. Die Druckvorspannung der drei Schraubenfedern 11 ergibt sich
dadurch, dass diese durch Montage des Arbeitskopfes 41 zusammengedrückt
werden. Bei montiertem Arbeitskopf 41 werden daher die Stahlkugeln 12 ständig von
den Schraubenfedern 11 nach unten in Richtung des Arbeitskopfes 41 gedrückt.
In Fig. 5 ist die in Fig. 1 dargestellte Drehplatte 13 in Ansicht von oben gezeigt. Sie
weist ein Durchgangsloch 46 auf, an dessen Umfang sich eine kreisringförmige
Gleit- oder Lauffläche 54 für die Stahlkugeln 12 befindet. Wie in den Fig. 1 und 6
dargestellt, liegt die Ebene der Lauffläche 54 unterhalb der Ebene der die Drehplatte
13 nach oben begrenzenden Fläche. Anders ausgedrückt liegt die Lauffläche 54
vertieft in der Drehplatte 13, so dass sich ein Absatz bildet.
In der Lauffläche 54 befinden sich insgesamt sechs kugelkappenförmige Rastver
tiefungen 42, welche in einem 60° Winkelabstand zueinander angeordnet sind und
auf einem Lochkreis liegen, der denselben Durchmesser wie der Lochkreis für die
Sacklöcher 53 in dem Trägerelement 9 aufweist. Die Winkellage dreier Rastvertie
fungen 42 wird derart gewählt, dass jeweils eine Rastvertiefung 42 an der Stelle des
Schnittpunktes des Lochkreises mit einer Geraden liegt, welche durch den
Mittelpunkt M und einen Eckpunkt der Drehplatte 13 verläuft. Die übrigen drei
Rastvertiefungen 42 werden an den Stellen vorgesehen, an welchen sich der
Lochkreis mit den Winkelhalbierenden der durch die Eckpunkte und den Mittelpunkt
M verlaufenden Geraden schneidet.
Vor der Montage der Drehplatte 13 an das Trägerelement 9 werden die Schrauben
federn 11 und die Stahlkugeln 12 in die Sacklöcher 53 eingesetzt. Anschließend wird
die Drehplatte 13 derart an der Unterseite des Trägerelements 9 angebracht, dass
die in Fig. 6 gezeigte Kreisringfläche 55 der Drehplatte 13 an der in Fig. 4 gezeigten
Kreisringfläche 55' des Trägerelements 9 anliegt. Darüber hinaus liegt die in Fig. 6
gezeigte Kreisringfläche 56 der Drehplatte 13 an der in Fig. 4 gezeigten Kreisring
fläche 56' des Trägerlements 9 an. Dabei ist zu beachten, dass die in Fig. 6
eingezeichnete Dicke D des kreisringförmigen Materialabschnitts, in welchem die
Rastvertiefungen 42 vorgesehen sind, etwas kleiner als oder maximal gleich der in
Fig. 4 eingezeichneten Absatzhöhe H des Trägerelements 9 ist. Vorzugsweise
wenigstens eine der Kreisringflächen 55 oder 56 der Drehplatte 13 ist derart
dimensioniert, dass die Drehplatte 13 spielfrei auf der Kreisringfläche 55' oder 56'
des Trägerelements 9 sitzt. Die Drehplatte 13 kann dadurch bezüglich der Achse 51
des in der Lagersitzaussparung 49 befindlichen Lagers 8 zentriert werden.
Zum Sichern der Drehplatte 13 an dem Trägerelement 9 dient die in Fig. 1 gezeigte
kreisrunde Halteplatte 14. Sie kann vorzugsweise mittels dreier Befestigungsschrau
ben 15, welche entweder selbstschneidend sind oder in vorgefertigte Löcher 57 des
Trägerelements 9 eingreifen, an dem Trägerelement 9 befestigt werden. Der
Außendurchmesser der Halteplatte 14 ist größer als der Durchmesser der am
Innenrand der Lauffläche 54 befindlichen Kreisringfläche 56 der Drehplatte 13.
Dadurch entsteht zwischen dem äußeren Umfangsbereich der Halteplatte 14 und
dem Trägerelement 9 ein Ringspalt, in welchem der die Rastvertiefungen 42
aufweisende, kreisringförmige Materialabschnitt der Drehplatte 13 formschlüssig und
drehbar gehalten wird. Aufgrund der festen Verbindung der Halteplatte 14 mit dem
Trägerelement 9 kann die Drehplatte 13 nicht nach unten abgezogen bzw. nicht
aufgrund der Druckvorspannung der Schraubenfedern 11 nach unten weggedrückt
werden. Die Lage, in welcher sich die Halteplatte 14 in montiertem Zustand befindet,
ist in Fig. 6 mit gestrichelter Linie eingezeichnet.
An der Unterseite der Drehplatte 13 wird die das Schleifpapier 52 tragende
Schleifplatte 16 vorzugsweise mittels dreier Befestigungsschrauben 17 befestigt. Die
Befestigungsschrauben 17 können entweder selbstschneidend sein oder greifen in
vorgefertigte Sacklöcher 58 in der Drehplatte 13 ein. An der Unterseite der Schleif
platte 16 wird das Schleifpapier beispielsweise mittels einer Klettverbindung
gehalten.
Zum Absaugen des beim Schleifen entstehenden Spänestaubs weist das
Trägerelement 9 einen Ansaugstutzen 43 auf, welcher über eine Ansaugöffnung 59
(siehe Fig. 3) mit der Unterseite des Trägerelements 9 verbunden ist. Gemäß Fig. 1
sind zusätzlich in der Schleifplatte 16 sechs Durchgangslöcher 44 und in der
Halteplatte 14 sechs Durchgangslöcher 45 vorgesehen. Die Schleifplatte 16 weist
darüber hinaus eine vorzugsweise kreisförmige Vertiefung 60 auf, in welche die
durch die Durchgangslöcher 44 angesaugte Luft strömen kann. Anstatt der sechs
Durchgangslöcher 45 in der Halteplatte 14 kann auch nur ein mittiges, im Verhältnis
zum Durchmesser der Halteplatte 14 verhältnismäßig großes Durchgangsloch
vorgesehen werden. Die Halteplatte 14 nimmt dann die Gestalt eines Halterings an.
Der an dem Trägerelement 9 vorgesehene Ansaugstutzen 43 kann mit Hilfe eines
elastischen bzw. flexiblen Schlauchelements 27 an einen Absaugkanal 61 ange
schlossen werden, der an der Unterseite des Gerätegehäuses 3, 33 verläuft und an
seinem hinteren Ende an eine Absaugeinrichtung anschließbar ist. Der Strömungs
weg des angesaugten Spänestaubs verläuft durch in dem Schleifpapier 52 vorgese
hene Löcher, die Durchgangslöcher 44, die Vertiefung 60, die Durchgangslöcher 45,
das Durchgangsloch 46, die Ansaugöffnung 59, den Ansaugstutzen 43, das
Schlauchelement 27 und schließlich den Absaugkanal 61.
Wie in Fig. 1 zu erkennen ist, wird das Trägerlement 9 derart montiert, dass die
Ebene des in Fig. 3 eingezeichneten Schnittverlaufs A-A im wesentlichen mit der
Teilungsebene der Gehäusehälften 3 und 33 zusammenfällt, wenn man die mit
verhältnismäßig geringen Auslenkungen verbundene Orbitalbewegung des Träger
elements 9 gegenüber dem Gehäuse vernachlässigt. In einer ersten, arretierten
Winkelstellung der Drehplatte 13 gegenüber dem Trägerelement 9 fällt
beispielsweise die Ebene des in Fig. 5 eingezeichneten Schnittverlaufs B-B mit
derjenigen des Schnittverlaufs A-A in Fig. 3 zusammen. In dieser ersten, arretierten
Winkelstellung fluchten die drei Sacklöcher 53 mit den den drei Ecken der Drehplatte
13 am nächsten liegenden Rastvertiefungen 42, so dass die entsprechenden
Stahlkugeln 12 von den jeweiligen Schraubenfedern 11 in die zugehörigen
Rastvertiefungen 42 gedrückt werden. Dadurch wird in dieser ersten Winkelstellung
eine Verdrehsicherung der Drehplatte 13 gegenüber dem Trägerelement 9 erreicht.
Soll nun aufgrund Abnutzung des Schleifpapiers 52 in dem Eckbereich, welcher
unter der in Fig. 5 links liegenden Ecke der Drehplatte 13 liegt, mit einem anderen,
nicht abgenutzten Eckbereich des Schleifpapiers 52 gearbeitet werden, so ist es
erforderlich, die Drehplatte 13 und somit den gesamten Arbeitskopf 41 in einer
entsprechenden zweiten Winkelstellung zu arretieren. Um mit dem Eckbereich des
Schleifpapiers 52, welcher unterhalb der in Fig. 5 rechts unten liegenden Ecke der
Drehplatte 13 liegt, zu arbeiten, ist eine Drehung des Arbeitskopfes von oben
betrachtet um 120° im Uhrzeigersinn erforderlich. Um diese Drehung zu bewirken,
braucht der Benutzer des erfindungsgemäßen Handschleifgeräts lediglich den
Arbeitskopf 41 von Hand zu drehen, ohne zusätzliche Schalter oder
Betätigungselemente zu bedienen. Dabei muß er zunächst ein Anfangsdrehmoment
aufbringen, welches bewirkt, dass die Stahlkugeln 12 entlang der Kugelflächen der
kugelkappenförmigen Rastvertiefungen 42 in Fig. 2 nach oben sowie entgegen der
Vorspannung der Schraubenfedern 11 in die Sacklöcher 53 gedrückt werden.
Sobald sich die Stahlkugeln 12 vollständig in den Sacklöchern 53 befinden, kann die
Drehplatte 13 bzw. der Arbeitskopf 41 durch Aufbringen eines solchen
Drehmomentes, welches geringer ist als das Anfangsdrehmoment, weitergedreht
werden. Während dieser Weiterdrehbewegung können die Stahlkugeln 12 zwischen
den Rastvertiefungen 42 auf der Lauffläche 54 der Drehplatte 13 abrollen. Da die
gewünschte zweite Winkelstellung um 120° von der ersten Winkelstellung
beabstandet ist, jedoch insgesamt sechs Rastvertiefungen 42 vorgesehen sind, muß
die nach einem Verdrehwinkelweg von 60° erreichte Zwischenwinkelstellung
überdreht werden, da die Stahlkugeln 12 nach jeweils 60° Verdrehwinkelweg in die
dann mit dem jeweiligen Sackloch 53 fluchtende Rastvertiefung 42 gedrückt werden
und eingreifen. Erfindungsgemäß wird somit eine den Anforderungen des
Handschleifgeräts genügende Verdrehsicherung bei gleichzeitiger Vereinfachung
der Verstellbarkeit von einer arretierten Winkelstellung in eine andere arretierte
Winkelstellung erreicht.
Claims (8)
1. Handschleifgerät mit einem motorisch bewegbaren Trägerelement (9) zum Tragen
eines Arbeitskopfes (41), an welchem ein Schleifmittel (52) befestigbar ist, wobei
in dem Trägerelement (9) oder dem Arbeitskopf (41) wenigstens ein in Richtung des
Arbeitskopfes (41) oder des Trägerelements (9) federnd vorgespanntes Rastelement
(12) beweglich gelagert ist und in dem Arbeitskopf (41) oder dem Trägerelement (9)
mehrere Rastvertiefungen (42) zur wenigstens teilweisen Aufnahme des Rastelements
(12) vorgesehen sind, so dass durch Verdrehen des Arbeitskopfes (41) gegenüber dem
Trägerelement (9) das Rastelement (12) aus einer der Rastvertiefungen (42)
herausbewegbar und der Arbeitskopf (41) in mehreren Winkelstellungen arretierbar ist.
2. Handschleifgerät nach Anspruch 1
dadurch gekennzeichnet, dass
der Arbeitskopf (41) eine Drehplatte (13) umfaßt und eine Halteplatte (14) vorgese
hen ist, welche drehfest mit dem Trägerelement (9) verbunden ist, wobei die Dreh
platte (13) in einem Spalt zwischen dem Trägerelement (9) und der Halteplatte (14)
drehbar gehalten wird.
3. Handschleifgerät nach Anspruch 2,
dadurch gekennzeichnet, dass
der Arbeitskopf (41) des weiteren eine Schleifplatte (16), an welcher das
Schleifmittel (52) befestigbar ist, umfaßt, welche an der Drehplatte (13) befestigt ist,
so dass die Halteplatte (14) zwischen der Drehplatte (13) und der Schleifplatte (16)
liegt.
4. Handschleifgerät nach Anspruch 3,
dadurch gekennzeichnet, dass
das Trägerelement (9) einen Ansaugstutzen (43) für eine Staubabsaugung aufweist und
die Schleifplatte (16), die Halteplatte (14) sowie die Drehplatte (13) jeweils mit
wenigstens einem Durchgangsloch (44, 45, 46) versehen sind, durch welche der
beim Schleifen entstehende Spänestaub absaugbar ist.
5. Handschleifgerät nach einem der vorangehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, dass
das wenigstens eine Rastelement (12) eine Kugel ist.
6. Handschleifgerät nach einem der vorangehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, dass
zur Vorspannung des wenigstens einen Rastelements (12) eine Schraubenfeder
(11) vorgesehen ist.
7. Handschleifgerät nach einem der vorangehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, dass
drei Rastelemente (12) und drei Rastvertiefungen (42) vorgesehen sind, welche
jeweils um 120° Winkelabstand voneinander beabstandet sind.
8. Handschleifgerät nach einem der Ansprüche 1 bis 6,
dadurch gekennzeichnet, dass
drei Rastelemente (12), welche um 120° Winkelabstand voneinander beabstandet
sind, und sechs Rastvertiefungen (42), welche um 60° Winkelabstand voneinander
beabstandet sind, vorgesehen sind.
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2000
- 2000-01-27 DE DE2000103504 patent/DE10003504C2/de not_active Expired - Fee Related
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