DE19914956C2 - Elektromotorisch antreibbares Schleifgerät - Google Patents
Elektromotorisch antreibbares SchleifgerätInfo
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Description
Die Erfindung betrifft ein elektromotorisch antreibbares
Schleifgerät mit einer exzentrisch oder oszillierend oder
hin- und hergehend antreibbaren Schwingplatte, wie ein
Dreieckschleifer, welche eine abrasiv wirkende Oberfläche
aufweist oder an der ein abrasiv wirkendes Schleifmittel
befestigbar ist, wobei die Drehstellung der Schwingplatte in
ihrer senkrecht zu einer Antriebsachse gelegenen
Schwingebene bezüglich dem Maschinengehäuse und einer
exzentrisch hin- und hergehend angetriebenen
Zwischenflanschplatte verstellbar ist.
DE 42 23 107 A1 zeigt ein nicht zweifelsfrei gattungsgemäßes
Schleifgerät mit exzentrisch antreibbarer
Zwischenflanschplatte, an welcher die Schwingplatte gehalten
ist. Die Druckschrift erwähnt zwar, dass die Schwingplatte
in unterschiedlichen Verdrehpositionen gegenüber einem als
federnde Gummisäule ausgebildeten Stützmittel zwischen
Schwingplatte und Maschinengehäuse festlegbar sei. Wie dies
geschehen soll, ist aber nicht ohne weiteres ersichtlich.
Ein gattungsgemäßes Schleifgerät mit einer exzentrisch hin-
und hergehenden drehbaren Schwingplatte ist das allenthalben
als Dreieckschleifer bezeichnete Schleifgerät, dessen
Schwingplatte in der Draufsicht eine im wesentlichen
dreieckförmige Gestalt aufweist. Es eignet sich daher gut,
um in Eck- oder Falzbereiche zu gelangen, um dort Lacke
abzutragen oder eine an sich beliebige Oberfläche zu
schleifen. Die bei diesem Gerät am meisten beanspruchten
Bereiche der Schwingplatte sind die Eckbereiche. Es wurde
daher bereits vorgeschlagen, die Schwingplatte in ihrer
Schwingebene bezüglich dem Maschinengehäuse in verschiedenen
Drehstellungen anzuordnen. Hierfür ist es bekannt, die
Schwingplatte bezüglich des Maschinengehäuses und der
exzentrisch hin- und hergehend angetriebenen
zwischenflanschplatte verstellbar auszubilden. Bei einem
bekannten Dreieckschleifer kann die Schwingplatte durch
Lösen und Wiederanziehen einer Innensechskantschraube in
verschiedenen Drehstellungen montiert werden. Die
Verstellung der Schwingplatte ist aber nicht nur angesichts
des vorstehend erwähnten langsam eintretenden Verschleisses
wünschenswert sondern auch, um stets eine optimale
Zugänglichkeit zu den zu schleifenden Bereiche zu
gewährleisten. Es kann sich nämlich als wünschenswert
erweisen, für einen verhältnismässig kurzen Arbeitszeitraum
die Schwingplatte bezüglich des Maschinengehäuses um 30° bis
60° oder mehr oder weniger zu verdrehen, um eine bessere
Zugänglichkeit zu gewährleisten.
Hiervon ausgehend liegt der vorliegenden Erfindung die
Aufgabe zugrunde, die Verstellbarkeit der Schwingplatte
bezüglich des Maschinengehäuses zu vereinfachen und
bedienungsfreundlicher auszugestalten.
Diese Aufgabe wird bei einem elektromotorisch antreibbaren
Schleifgerät der gattungsgemässen Art erfindungsgemäss
dadurch gelöst, dass die Schwingplatte gegen die exzentrisch
hin- und hergehend angetriebene Zwischenflanschplatte
federnd nachgiebig vorgespannt ist und aufgrund der
federnden Vorspannung in mehreren vorgegebenen
Drehstellungen an der Zwischenflanschplatte drehfest
gehalten ist, und dass die Schwingplatte entgegen der
Vorspannung in Richtung der Antriebsachse von der
Zwischenflanschplatte abhebbar und in eine andere
Drehstellung an der Zwischenflanschplatte verdrehbar und
dort wieder drehfest an der Zwischenflanschplatte festlegbar
ist.
Mit der erfindungsgemässen Lösung braucht die Schwingplatte
lediglich manuell, also ohne ein weiteres Werkzeug, wie
einen Schraubenzieher oder einen Innensechskantschlüssel zu
erfordern, von der Zwischenflanschplatte in Richtung der
Antriebsachse abgehoben, gegenüber dieser in eine andere
vorgegebene Drehstellung verdreht und losgelassen zu werden.
Die Schleifplatte wird dann unter der Wirkung der federnden
Vorspannung in der weiteren Drehstellung gegen die
Zwischenflanschplatte gezogen. Sie rastet quasi in der neuen
Drehstellung in eine drehfeste Montageposition ein.
Wenn vorliegend von einer Zwischenflanschplatte die Rede
ist, so wird hierunter nicht notwendigerweise ein im
eigentlichen Sinne ebenes plattenförmiges Bauteil verstanden
sondern ein jegliches Bauteil, welches die eigentliche
Schwingplatte hält und während des Betriebs des Geräts mit
der Schwingplatte starr verbunden ist, also wie diese eine
Schwingbewegung ausführt.
Es wäre grundsätzlich denkbar, dass die jeweilige
Drehstellung infolge klemmschlüssig wirkender Kräfte
drehfest fixiert werden könnte. Es erweist sich jedoch als
sicherer, wenn die Schwingplatte und die
Zwischenflanschplatte über formschlüssig wirkende Mittel
zueinander unverdrehbar gestellt sind.
Diese vorstehend erwähnten formschlüssig wirkenden Mittel
könnten als zusätzliche manuell bedienbare Sicherungsmittel,
etwa in Form von Blockierstiften, vorgesehen werden.
Indessen erweist es sich als vorteilhaft, wenn die
formschlüssig wirkenden Mittel wenigstens einen stift-,
rippen- oder stegförmigen Vorsprung an dem einen Teil und
wenigstens zwei komplementär hierzu ausgebildete
Ausnehmungen an dem anderen Teil umfassen, die dann infolge
der federnden Vorspannung automatisch in Eingriff
miteinander gelangen, wenn die Schwingplatte in einer der
vorgegebenen Drehstellungen sich befindet.
Nach einer weiteren bevorzugten Ausführungsform der
Erfindung weist die Schwingplatte einen metallischen Träger
auf, an dessen werkstückzugewandter Seite ein elastomeres
Material angeformt ist, und die formschlüssigen Mittel sind
an dem metallischen Träger vorgesehen. Bei dem metallischen
Träger handelt es sich bevorzugtermaßen um eine
Aluminiumscheibe.
Es hat sich im Besonderen bei einem Dreieckschleifer als
besonders vorteilhaft erwiesen, wenn die vorgegebenen
Drehstellungen 20° bis 40°, vorzugsweise 25° bis 35°,
zueinander orientiert sind. Sie liegen vorzugsweise auf ca.
30°, 90°, 150°, 270°, 300° und 330° einer
Vollgradskalierung, wobei die 0-Grad-Stellung durch einen
Eckpunkt der Schwingplatte geht. Mit dieser bevorzugten
Einteilung lässt sich eine optimale Verwendbarkeit erzielen.
Bei einer bevorzugten Ausführungsform des erfindungsgemässen
Schleifgeräts erstreckt sich die Schwingplatte oder die
Zwischenflanschplatte mit einem vorspringenden Abschnitt
durch eine zentrale Öffnung des jeweils anderen Teils
hindurch und bewirkt auf diese Weise eine Kopplung der
beiden Teile, die auch die Funktion eines Drehpunkts beim
Verstellen der Schwingplatte hat. Obschon ein Drehpunkt auch
in anderer, an sich beliebiger Weise erreicht werden könnte,
erweist sich die vorstehende Ausbildung als besonders
vorteilhaft, da solchenfalls ein Federelement einerseits
gegen die die zentrale Öffnung umgebenden Bereiche des einen
Teils und andererseits gegen den vorspringenden Abschnitt
des anderen Teils abstützen und die beiden Teile
gegeneinander in federnd nachgiebige Vorspannung bringen
kann. Es wäre indessen auch die Verwendung eines
Zugfedermittels denkbar.
In ganz besonders bevorzugter Ausbildung der Erfindung weist
die Schwingplatte eine zentrale topfförmige Ausformung auf
ihrer der zwischenflanschplatte zugewandten Seite auf, die
vorzugsweise durch Tiefziehen eines metallischen Trägers
hergestellt werden kann. Diese topfförmige Ausformung kann
dann in eine entsprechende Formgebung der
Zwischenflanschplatte eingreifen.
In weiterer Ausbildung dieses Erfindungsgedankens ist im
Boden der topfförmigen Ausformung eine zentrale Öffnung
ausgebildet, durch die ein Wellenabschnitt der Schwingplatte
hindurchgreift. Auch hierdurch wird eine Drehkopplung bzw.
Drehführung beim Verstellen der Schwingplatte erreicht.
Der Wellenabschnitt kann von einer Feder umgeben sein, die
sich einerseits gegen den Bodenabschnitt und andererseits
gegen ein axiales Widerlager des Wellenabschnitts abstützt,
um die federnd nachgiebige Vorspannung der Schwingplatte
gegen die Zwischenflanschplatte zu bewirken.
Nach einer weiteren zweckmässigen Weiterbildung weist der
Wellenabschnitt einen Gewindeabschnitt auf, in den oder auf
den ein Schraubmittel ein- oder aufschraubbar ist, welches
das axiale Widerlager bildet. Das Schraubmittel kann auch
eine den Wellenabschnitt übergreifende Ringscheibe, die das
axiale Widerlager bildet, gegen eine Stirnseite des
Wellenabschnitts halten. Durch mehr oder weniger
weitgehendes Einschrauben des Schraubmittels kann dann die
Vorspannung der Feder und damit der Schwingplatte gegen die
zwischenflanschplatte eingestellt werden. Auf diese Weise
ist eine Vorrichtung zum Einstellen der Vorspannung der
Schwingplatte gegen die Zwischenflanschplatte gebildet.
Auch wenn ein Wellenabschnitt der Zwischenflanschplatte
durch die Öffnung im Boden der topfförmigen Ausformung
hindurchgreift, kann die Zwischenflanschplatte komplementär
zu der ihr zugewandten Seite der Schwingplatte ausgebildet
sein, um die topfförmige Ausformung der Schwingplatte
drehbar aufzunehmen. Hierdurch wird eine Drehführung und
eine stabile Ausbildung der exzentrisch antreibbaren
Bereiche des Geräts erreicht.
Weitere Merkmale, Einzelheiten und Vorteile der Erfindung
ergeben sich aus den beigefügten Patentansprüchen, für deren
Merkmale auch jeweils für sich allein betrachtet Schutz in
Anspruch genommen wird, und aus der zeichnerischen
Darstellung und nachfolgenden Beschreibung einer bevorzugten
Ausführungsform des erfindungsgemässen Schleifgeräts. In der
Zeichnung zeigen.
Fig. 1a: eine Längsseitenansicht eines erfindungsgemäss
ausgebildeten Dreieckschleifgeräts;
Fig. 1b: eine Längsschnittansicht des erfindungsgemäss
ausgebildeten Dreieckschleifgeräts nach Fig. 1a;
Fig. 2: eine Draufsicht auf die Schwingplatte des
Schleifgeräts nach Fig. 1;
Fig. 3: eine Schnittansicht der Schwingplatte nach Fig. 2;
Fig. 4: eine Draufsicht auf die der Schwingplatte
zugewandte Seite einer exzentrisch antreibbaren
Zwischenflanschplatte;
Fig. 5: eine Schnittansicht der Zwischenflanschplatte nach
in der durch die Pfeile B-B bezeichneten Ebene
Fig. 4; und
Fig. 6: eine Stirnansicht des Schleifgeräts in Richtung
des Pfeils C in Fig. 1.
Die Fig. 1a und 1b zeigen einen erfindungsgemässen
Dreieckschleifer mit einer exzentrisch hin- und hergehend
antreibbaren Schwingplatte 2, an deren ebener
werkstückzugewandter Seite über ein Klettverschlussmittel in
an sich bekannter Weise ein Schleifbelag 4 lösbar anbringbar
ist. Die Schleifplatte 2 ist auf noch näher zu beschreibende
Weise mit einer exzentrisch antreibbaren
Zwischenflanschplatte 6 in bestimmten, noch zu
beschreibenden Positionen drehfest antriebsverbunden. Die
Zwischenflanschplatte 6 weist auf ihrer Motorseite einen
Lagerabschnitt 8 auf und ist dort über ein Kugellager 10 mit
einem Exzenterzapfen 12 einer Antriebswelle 14 verbunden.
Die Antriebswelle 14 ist über eine Kronradverzahnung 16 mit
einer Motorwelle 18 um eine senkrecht zur Schwingebene
verlaufende Antriebsachse 20 antreibbar.
Die Zwischenflanschplatte 6 ist über eine
Kunststoffmanschette 22 zur Ausführung der hin- und
hergehenden exzentrischen Schwingbewegung beschränkt
beweglich am Maschinengehäuse 24 gehalten. Zur Beschränkung
der Bewegbarkeit der Zwischenflanschplatte 6 in
Umfangsrichtung ist ein axialer Vorsprung 26 vorgesehen, der
in eine entsprechende Ausnehmung 28 des Maschinengehäuses
24, das im übrigen vorteilhafterweise aus zwei
Halbschalenteilen gebildet ist, eingreift.
Wie aus der Darstellung der Schwingplatte in den Fig. 2 und
3 und der Darstellung der Zwischenflanschplatte in den Fig.
4 und 5 ersichtlich ist, sind
Schleifstaubdurchtrittsöffnungen 30 in der Schwingplatte 2
und langlochförmige Durchtrittsöffnungen 34 in der
Zwischenflanschplatte 6 vorgesehen. Auch das Schleifmittel 4
weist an der entsprechenden Stelle Durchtrittsöffnungen 36
auf. Auf der Antriebswelle 14 sitzt ein Gebläserad 38 und
erzeugt auf der motorzugewandten Seite der
Zwischenflanschplatte 6 einen Unterdruck, so dass
Schleifstaub durch die Öffnungen 36, 30 und 34 in das
Maschineninnere gesogen und unter der Wirkung des
Gebläserads 38 in einen Staubtransportkanal 40 verdrängt
wird. Der Staubtransportkanal 40 mündet in einen
Staubsammelraum 42, der von einem im wesentlichen starren,
auf das Maschinengehäuse 24 des Geräts aufschiebbaren
Gehäusebauteil 44 gebildet ist. Im Inneren des
Gehäusebauteils 44 sind einlegbare Filtermittel 46
vorgesehen, die vorzugsweise aus ebenen
Filtermaterialabschnitten gebildet sind und eine Rückhaltung
des Schleifstaubs bewirken, während die Luft durch das
Filtermittel 46 und durch schlitzförmige Austrittsöffnungen
48 in dem Gehäusebauteil 44 hindurch austreten kann.
Die Schwingplatte 2 umfasst einen metallischen Träger 50,
vorzugsweise eine Aluminiumplatte, an deren
werkstückzugewandte Seite ein elastomeres Material 52
angeformt ist, an dem über die erwähnten Befestigungsmittel
der Schleifbelag 4 befestigt ist.
Die metallische Trägerplatte 50 weist an ihrer der
Zwischenflanschplatte 6 zugewandten Seite einen
vorspringenden Abschnitt 54 in Form einer topfförmigen
Ausformung 56 auf, deren lichte Querschnittsfläche von der
werkstückzugewandten Seite her zugänglich ist, da dort das
elastomere Material 52 ausgespart ist. Im Boden 58 der
topfförmigen Ausformung ist eine zentrale Öffnung 60
vorgesehen. Wie sich der Fig. 1 entnehmen lässt, erstreckt
sich durch die zentrale Öffnung 60 hindurch ein
vorspringender Abschnitt 62 in Form eines Wellenabschnitts
64 der Zwischenflanschplatte 6. Dabei greift die topfförmige
Ausformung 56 der Schwingplatte 2 in eine konzentrische
Vertiefung 66 um den Wellenabschnitt 64 der
Zwischenflanschplatte 6 herum ein.
Von der der Schwingplatte 2 zugewandten Seite der
Zwischenflanschplatte 6 stehen stiftförmige Vorsprünge 68
etwa 1 bis 1,5 mm in Richtung auf die Schwingplatte 2 vor.
Die stiftförmigen Vorsprünge 68 sind von Einschraubbolzen 70
gebildet. Sie sind - wie aus Fig. 4 ersichtlich ist - auf
einer zu dem Wellenabschnitt 64 konzentrischen Kreislinie 72
angeordnet. Auf der entsprechenden konzentrischen Kreislinie
72' (Fig. 2) der Schwingplatte 2 sind mehrere Rastöffnungen
74 vorgesehen, in welche die Vorsprünge 68 in entsprechender
Drehposition der Schwingplatte 2 eingreifen können. Die
Rastöffnungen 64 sind, wie aus Fig. 2 ersichtlich ist, an
den Winkelpositionen 30°, 90°, 150°, 270°, 300° und 330°
vorgesehen. Durch Eingriff der Vorsprünge 68 in die
Rastöffnungen 74 ist die Schwingplatte 2 drehfest an der
Zwischenflanschplatte 6 angeordnet.
Die Schwingplatte 2 ist gegen die Zwischenflanschplatte 6
federnd vorgespannt, und zwar aufgrund eines nur aus Fig. 1
zu ersehenden Federelements 76 in Form einer Druckfeder, die
sich einerseits gegen den Boden 58 der topfförmigen
Ausformung 56 und andererseits gegen einen axialen Vorsprung
78 des Wellenabschnitts 64 der Zwischenflanschplatte 6
abstützt. Dieser axiale Vorsprung 78 ist von einer
Ringscheibe 80 gebildet, die über eine Schraube 82 gegen die
Stirnseite 84 des Wellenabschnitts 64 gehalten ist und
diesen radial übergreift. Die Schraube 82 ist in einen
Innengewindeabschnitt 86 des Wellenabschnitts 64
eingeschraubt.
Durch die Wirkung der Feder 76 wird die Schwingplatte 2
federnd nachgiebig gegen die Zwischenflanschplatte 6
vorgespannt. In einer entsprechenden Drehstellung greifen
die Vorsprünge 68 in zwei gegenüberliegende Rastöffnungen 74
ein. Wenn es nun beabsichtigt ist, die Drehstellung der
Schwingplatte 2 gegenüber dem Maschinengehäuse 24 zu
verändern, wird die Schwingplatte in Richtung der
Antriebsachse 20 manuell entgegen der Federvorspannung
geringfügig abgezogen, so dass die Vorsprünge 68 ausser
Eingriff mit den Rastöffnungen 74 gelangen. Die
Schwingplatte 2 kann dann in Umfangsrichtung verdreht
werden, wobei die topfförmige Ausformung 56 immer noch in
die konzentrische Ausnehmung 66 der Zwischenflanschplatte 6
teilweise eingreift und so eine gewisse Führung und
Stabilität beim Verdrehen der Schwingplatte 2 in eine andere
Raststellung bildet. Nach Abheben und geringfügigem
Verdrehen kann ein Benutzer die Schwingplatte 2 bequem
weiterdrehen, ohne dass er der Wirkung der Feder 36
entgegenwirken muss. Nach einer geringfügigen Verdrehung
stützen sich nämlich die Stirnseiten der vorspringenden
Bolzen 70 auf der Oberseite des metallischen Trägers 50 ab
und gleiten dort, bis sie in die folgende Rastöffnung 74
einschnappen.
Die Schwingplatte kann auf diese Weise einfach und
bedienerfreundlich verstellt werden.
Claims (13)
1. Elektromotorisch antreibbares Schleifgerät mit einer
exzentrisch oder oszillierend oder hin- und hergehend
antreibbaren Schwingplatte (2), welche eine abrasiv
wirkende Oberfläche aufweist oder an der ein abrasiv
wirkendes Schleifmittel (4) befestigbar ist, wobei die
Drehstellung der Schwingplatte (2) in ihrer senkrecht
zu einer Antriebsachse (20) gelegenen Schwingebene
bezüglich des Maschinengehäuses (24) und einer
exzentrisch hin- und hergehend angetriebenen
Zwischenflanschplatte (6) verstellbar ist, dadurch
gekennzeichnet, dass die Schwingplatte (2) gegen die
exzentrisch hin- und hergehend angetriebene
Zwischenflanschplatte (6) federnd nachgiebig
vorgespannt ist und aufgrund der federnden Vorspannung
in mehreren vorgegebenen Drehstellungen an der
Zwischenflanschplatte (8) drehfest gehalten ist, und
dass die Schwingplatte (2) entgegen der Vorspannung in
Richtung der Antriebsachse (20) von der
Zwischenflanschplatte (6) abhebbar und in eine andere
Drehstellung an der Zwischenflanschplatte (6)
verdrehbar und dort wieder drehfest an der
Zwischenflanschplatte (6) festlegbar ist.
2. Elektromotorisch antreibbares Schleifgerät nach
Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die
Schwingplatte (2) und die Zwischenflanschplatte (6)
über formschlüssig wirkende Mittel zueinander
unverdrehbar gestellt sind.
3. Elektromotorisch antreibbares Schleifgerät nach
Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass die
formschlüssig wirkenden Mittel wenigstens einen stift-,
rippen- oder stegförmigen Vorsprung (68) an dem einen
Teil und wenigstens zwei komplementär hierzu
ausgebildete Ausnehmungen (74) an dem anderen Teil
umfassen.
4. Elektromotorisch antreibbares Schleifgerät nach
Anspruch 1, 2 oder 3, dadurch gekennzeichnet, dass die
Schwingplatte (2) einen metallischen Träger (50)
aufweist, an dessen werkstückzugewandter Seite ein
elastomeres Material (52) angeformt ist und dass die
formschlüssig wirkenden Mittel an dem metallischen
Träger (50) vorgesehen sind.
5. Elektromotorisch antreibbares Schleifgerät nach
Anspruch 2, 3 oder 4, dadurch gekennzeichnet, dass die
formschlüssig wirkenden Mittel auf einer Kreislinie
(72, 72') vorgesehen sind.
6. Elektromotorisch antreibbares Schleifgerät nach einem
oder mehreren der vorstehenden Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, dass die Schwingplatte (2)
dreieckförmig ausgebildet ist und die vorgegebenen
Drehstellungen auf 30°, 90°, 150°, 270°, 300° und 330°
liegen, wobei die 0-Grad-Stellung durch einen Eckpunkt
der Schwingplatte geht.
7. Elektromotorisch antreibbares Schleifgerät nach einem
oder mehreren der vorstehenden Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, dass die Schwingplatte (2) oder die
Zwischenflanschplatte (6) sich mit einem vorspringenden
Abschnitt (62) durch eine zentrale Öffnung (60) des
jeweils anderen Teils hindurcherstreckt.
8. Elektromotorisch antreibbares Schleifgerät nach Anspruch 7,
dadurch
gekennzeichnet, dass sich ein Federelement (76)
einerseits gegen die die zentrale Öffnung (60)
umgebenden Bereiche des einen Teils und andererseits
gegen den vorspringenden Abschnitt (62) des anderen
Teils abstützt.
9. Elektromotorisch antreibbares Schleifgerät nach einem
oder mehreren der verstehenden Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, dass die Schwingplatte (2) eine
zentrale topfförmige Ausformung (56) auf ihrer der
Zwischenflanschplatte (6) zugewandten Seite aufweist.
10. Elektromotorisch antreibbares Schleifgerät nach
Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, dass im Boden (58)
der topfförmigen Ausformung (56) eine zentrale Öffnung
(60) ausgebildet ist, durch die ein Wellenabschnitt
(64) der Schwingplatte (6) hindurchgreift.
11. Elektromotorisch antreibbares Schleifgerät nach
Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, dass der
Wellenabschnitt (64) von einer Feder (76) umgeben ist,
die sich einerseits gegen den Bodenabschnitt (58) und
andererseits gegen ein axiales Widerlager (78) des
Wellenabschnitts (64) abstützt.
12. Elektromotorisch antreibbares Schleifgerät nach
Anspruch 10 oder 11, dadurch gekennzeichnet, dass der
Wellenabschnitt (64) einen Gewindeabschnitt (86)
aufweist, auf oder in den ein Schraubmittel (82) auf-
oder einschraubbar ist, welches das axiale Widerlager
(78) bildet.
13. Elektromotorisch antreibbares Schleifgerät nach
Anspruch 9, 10, 11 oder 12, dadurch gekennzeichnet,
dass die topfförmige Ausformung (56) in eine
komplementäre Ausnehmung (66) der Zwischenflanschplatte
(6) teilweise eingreift.
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- 1999-04-01 DE DE1999114956 patent/DE19914956C2/de not_active Expired - Fee Related
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