DE20009000U1 - Blinkvorrichtung für Kraftfahrzeuge - Google Patents
Blinkvorrichtung für KraftfahrzeugeInfo
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Description
F 143a Maximilian Fetscher, Bonefeider Straße 4, 56279 Hardert
Die Erfindung bezieht sich auf eine Vorrichtung zur blinkkennzeichnenden Lichtgebung an Kraftfahrzeugen, bestehend aus mindestens zwei vorderen und zwei hinteren, seitlichen Blinkleuchten, die einerseits zur Kennzeichnung der Fahrtrichtungsänderung über Leitungen mit einem Blinkrelais von einem Richtungsschalter anschaltbar sind und die andererseits über Leitungen mit einem Warnblinkrelais von einem Warnblinkschalter zur Warnblinkkennzeichnung mit Strom beaufschlagbar sind.
Kraftfahrzeuge, dazu gehören nicht nur Personenkraftwagen, sondern auch Lastkraftwagen, Motorräder und Trikes, sind mit einer Vorrichtung zur blinkkennzeichnenden Lichtgebung versehen. Eine solche Vorrichtung besteht immer aus zwei vorderen und zwei hinteren Blinkleuchten, die seitlich am Kraftfahrzeug angeordnet sind. Bei Personenkraftwagen und Lastkraftwagen können auch seitlich noch im mittleren Bereich Blinkleuchten vorgesehen sein. Diese Blinkleuchten dienen zunächst zur Richtungsanzeige und werden von einem linken und einem rechten Blinkrelais mit Strom versorgt, wobei die Blinkrelais von einem Richtungsschalter über einen sogenannten Blinkhebel anschaltbar sind. Unabhängig von dieser Fahrtrichtungsanzeige sind alle Blinkleuchten über ein Warnblinkrelais anschaltbar, welches von einem Warnblinkschalter aktiviert wird. Dadurch sollen andere Fahrzeuge auf eventuelle Gefahren aufmerksam gemacht werden.
Dieses Warnblinkrelais und damit alle Blinkleuchten werden beispielsweise dann angeschaltet, wenn ein Kraftfahrzeug ein ande-
res Kraftfahrzeug abschleppt. Ändern diese Kraftfahrzeuge nun beispielsweise durch abbiegen ihre Fahrtrichtung oder ihre Fahrspur, kann zwar der Richtungsschalter betätigt und damit das Blinkrelais angesteuert werden, die Blinkleuchte lassen jedoch die Änderung der Fahrtrichtung oder der Fahrspur nicht erkennen. Bei eingeschaltetem Warnblinkrelais sind die Blinkrelais für Richtungsänderungen wirkungslos.
Der Erfindung liegt nun die Aufgabe zugrunde, eine Vorrichtung aufzuzeigen, die es auch ermöglicht, dass bei eingeschaltetem Warnblinkrelais eine Änderung der Fahrspur und der Fahrtrichtung beispielsweise nachfolgenden Fahrzeugen über die Blinkleuchten angezeigt bzw. kenntlich gemacht werden kann.
Zur Lösung dieser Aufgabe wird gemäß der Erfindung bei einer Vorrichtung der eingangs beschriebenen Gattung vorgeschlagen, dass in der von dem Warnblinkrelais zu den Blinkleuchten führenden Leitung mindestens ein Schaltkontakt angeordnet ist, der bei geschlossenem Warnblinkschalter bei der Schließung des Richtungsschalters geöffnet und damit die Stromzufuhr von dem Warnblinkrelais zu den Blinkleuchten unterbrochen wird.
Durch die erfindungsgemäße Ausgestaltung der Vorrichtung wird immer dann, wenn das Warnblinkrelais angeschaltet ist und dennoch eine Änderung der Fahrtrichtung oder der Fahrspur angezeigt werden soll, die Stromzufuhr von dem Warnblinkrelais zu den Blinkleuchten unterbrochen. Während der gleichzeitigen Anschaltung des Blinkrelais sind nur die Blinkleuchten für die Richtungsanzeige des Kraftfahrzeuges wirksam. Sobald das Blinkrelais für die Richtungsanzeige wieder abgeschaltet wird, können alle
Blinkleuchten wieder von dem Warnblinkrelais beeinflußt werden. Damit wird die Verkehrssicherheit erheblich verbessert.
Dem Schaltkontakt, der in der Leitung von dem Warnblinkrelais zu den Blinkleuchten angeordnet ist, ist in vorteilhafter Weise ein Schaltmagnet als Betätigunselement zugeordnet, der bei der Anschaltung eines Blinkrelais angesteuert wird und den entsprechenden Schaltkontakt betätigt.
Es ist vorteilhaft, den Schaltkontakt und den Schaltmagnet in einem mit Anschlußklemmen versehenen Gehäuse anzuordnen. Dadurch ist es in einfacher Weise möglich, bereits auf dem Markt befindliche Kraftfahrzeuge so nachzurüsten, dass auch dort bei eingeschalteter Warnblinkanlage und gleichzeitiger Betätigung des Richtungsschalters die Blinkleuchten nur die Richtungsanzeige erkennen lassen.
Weitere Merkmale einer Vorrichtung gemäß der Erfindung sind in den Ansprüchen 2 bis 7 offenbart.
Die Erfindung wird nachfolgend anhand eines in einer Zeichnung dargestellten Ausführungsbeispieles näher erläutert.
In dieser Zeichnung ist ein Blockschaltbild einer Vorrichtung zur blinkkennzeichnenden Lichtgebung an Kraftfahrzeugen dargestellt, welche beispielsweise aus vier Blinkleuchten IvI, IhI, lvr und Ihr besteht. Die Blinkleuchten IvI und IhI befinden sich an der linken Fahrzeugseite, wobei die Blinkleuchte IvI vorne und die Blinkleuchte IhI hinten angeordnet ist. Die Blinkleuchten lvr und Ihr befinden sich dementsprechend an der rechten
Seite des Kraftfahrzeuges. Sowohl den Blinkleuchten IvI und IhI als auch den Blinkleuchten lvr und Ihr ist ein getrenntes Blinkrelais 21 bzw. 2r zugeordnet. Diese Blinkrelais 21 und 2r können durch einen Richtungsschalter 3 je nach Bedarf angeschaltet werden, wobei ein an sich bekannter Stromkreis geschlossen wird. Bedarfsweise können in den zu den Blinkleuchten IvI, IhI und lvr, Ihr führenden Leitungen noch Kontrollampen vorgesehen sein.
Ferner besitzt die Vorrichtung ein Warnblinkrelais 4, welches über eine Leitung 11 durch einen Warnblinkschalter 5 anschaltbar ist. Diesem Warnblinkrelais 4 ist eine Kontrollampe 6 zugeordnet. In die von dem Warnblinkrelais zu allen Blinkleuchten IvI, IhI, lvr, Ihr führende Leitung 7 ist ein Schaltkontakt 8 eingesetzt. Dem Schaltkontakt 8 ist ein beispielsweise als Schaltmagnet 9 ausgebildetes Betätigungselement zugeordnet, der immer dann wirksam wird, wenn eines der Blinkrelais 21 oder 2r über den Richtungsschalter 3 mit Strom beaufschlagt wird. Die Ansteuerung des Schaltmagnets 9 hat zur Folge, dass die von dem Warnblinkrelais 4 zu den Blinkleuchten IvI, IhI, lvr, Ihr führende Leitung 7 unterbrochen wird. Dies ist dann, wenn die sogenannte Warnblinkanlage nicht eingeschaltet ist, bedeutungslos. Wenn jedoch die Warnblinkanlage über das Warnblinkrelais 4 durch den Warnblinkschalter 5 wirksam ist, wird immer dann, wenn ein Blinkrelais 21, 2r über den Richtungsschalter 3 zur Wirkung kommt, die Warnblinkanlage unwirksam, dass heißt, die Blinkleuchten IvI, IhI und lvr, Ihr werden dann nicht durch das Warnblinkrelais 4, sondern nur durch eines der Blinkrelais 21 oder 2r mit Strom versorgt. Bei eingeschalteter Warnblinkanlage wird dieselbe also bei einer Betätigung des Richtungsschalters 3 so lange unwirksam, bis der Richtungsschalter 3 wieder in seine
neutrale Lage zurückkehrt. Sobald der Richtungsschalter 3 wieder seine neutrale, gezeichnete Lage erreicht hat, wird der Schaltmagnet 9 wieder stromlos und der Stromkreis zu den Blinkleuchten IvI,IhI und lvr, Ihr ist wieder geschlossen. Dadurch ist sichergestellt, dass bei eingeschalteter Warnblinkanlage bei einer Änderung der Fahrspur oder der Fahrtrichtung diese Änderung anderen Verkehrsteilnehmern deutlich angezeigt und kenntlich gemacht werden kann.
Der Schaltkontakte 8 und der Schaltmagnete 9 sind, wie die Zeichnung erkennen läßt, in einem besonderen Gehäuse 10 mit entsprechenden Anschlußklemmen angeordnet. Dadurch ist es möglich, das Gehäuse 10 in bereits auf dem Markt befindliche Kraftfahrzeuge einzubauen und auch dort zu erreichen, dass die erläuterte Unwirksamkeit der Warnblinkanlage immer dann eintritt, wenn der Richtungsschalter 3 betätigt und eine Änderung der Fahrspur oder der Fahrtrichtung angezeigt werden soll.
Im dargestellten Ausführungsbeispiel mündet in die Leitung 11 zwischen dem Warnblinkschalter 5 und dem Warnblinkrelais 4 eine Leitung 12, die mit einem Schaltrelais 13 verbunden ist, das seinerseits über einen Sensor 14 angesteuert werden kann. Dieser Sensor 14 kann beispielsweise als Druckschalter ausgebildet sein, der in die Bremsleitung eingesetzt ist. Vorzugsweise ist dieser Öldruckschalter bzw. dessen Schaltdruck regelbar ausgebildet. Wird nun, beispielsweise bei einer Vollbremsung, der Schaltdruck erreicht, wird über das Schaltrelais 13 mit Selbsthalterung, ohne dass es einer manuellen Betätigung bedarf, das Warnblinkrelais 4 angesteuert und damit die Warnblinkanlage angeschaltet. Über ein gleichzeitig angesteuertes Zeitglied, wel-
ches einstellbar sein kann, wird das Schaltrelais 13 dann wieder in seine Ausgangslage bzw. unwirksame Stellung zurückgesetzt und damit die Warnblinkanlage nach einer vorgegebenen Zeit abgeschaltet .
Der Sensor 14 kann anstatt der Ausbildung als Öldruckschalter mit dem Airbag-Kontakt gekoppelt sein, was dann dazu führt, dass bei einer Auslösung des Airbags die Warnblinkanlage über das Schaltrelais 13 angeschaltet wird. Das Abschalten der Warnblinkanlage kann nun dadurch erfolgen, dass zunächst der Warnblinkschalter 5 betätigt wird. Dabei wird im Schaltrelais 13 der zunächst durch den Sensor 14 geschlossene Stromkreis unterbrochen, wobei die Warnblinkanlage durch die einmalige Betätigung des Warnblinkschalters 5 weiter blinkt. Ein erneutes (zweites) Betätigen des Warnblinkschalters 5 schaltet dann die Warnblinkanlage ab. Es ist jedoch auch möglich, zwei Sensoren 14 vorzusehen, von denen dann der eine als Öldruckschalter wirkt, während der andere mit dem Airbag-Kontakt verbunden ist.
In Abänderung des erläuterten Ausführungsbeispieles ist es möglich, die Funktionen des Schaltrelais 14 mit in das Warnblinkrelais 4 zu integrieren und dem Warnblinkrelais 4 mindestens einen Sensor 14 zuzuordnen.
Claims (7)
1. Vorrichtung zur blinkkennzeichnenden Lichtgebung an Kraftfahrzeugen, bestehend aus mindestens zwei vorderen und zwei hinteren, seitlichen Blinkleuchten, die einerseits zur Kennzeichnung der Fahrtrichtungsänderung über Leitungen mit einem Blinkrelais von einem Richtungsschalter anschaltbar sind und die andererseits über Leitungen mit einem Warnblinkrelais von einem Warnblinkschalter zur Warnblinkkennzeichnung mit Strom beaufschlagbar sind, dadurch gekennzeichnet, dass in der von dem Warnblinkrelais (4) zu den Blinkleuchten (1vl, 1hl, 1vr, 1hr) führenden Leitung (7) mindestens ein Schaltkontakt (8) angeordnet ist, der bei geschlossenem Warnblinkschalter (5) bei der Schließung des Richtungsschalters (3) geöffnet und damit die Stromzufuhr von dem Warnblinkrelais (4) zu den Blinkleuchten (1vl, 1hl, 1vr, 1hr) unterbrochen wird.
2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass dem Schaltkontakt (8) ein Schaltmagnet (9) zugeordnet ist.
3. Vorrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass der Schaltkontakt (8) und der Schaltmagnet (9) in einem mit Anschlußklemmen versehenen Gehäuse (10) angeordnet sind.
4. Vorrichtung nach mindestens einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass dem Warnblinkrelais (4) ein von einem Sensor (14) ansteuerbares Schaltrelais (13) zugeordnet ist.
5. Vorrichtung nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass das Schaltrelais (13) mit dem Warnblinkrelais (4) integriert ist.
6. Vorrichtung nach Anspruch 4 oder 5, dadurch gekennzeichnet, dass der Sensor (14) als Druckschalter ausgebildet ist.
7. Vorrichtung nach Anspruch 4 oder 5, dadurch gekennzeichnet, dass der Sensor (14) mit dem Airbag-Kontakt gekoppelt ist.
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Legal Events
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