DE20002348U1 - Verpackung für eine Glühlampe - Google Patents
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Description
PATENTANWÄLTE
DiPL ing HEINER LICHTI
DiPL ing HEINER LICHTI
DiPL-PHYS. DR. RER. NAT. JOST LEMPERT D-76207 KARLSRUHE (DURLACH)
POSTFACH 410760 DIPL-ING. HARTMUT LASCH TELEFON: (0721)9432815 TELEFAX: (0721)9432840
Weidenhammer Packungen 16904.0/99 La/fe
KG GmbH & Co. 09. Februar 2000
1. Industriestraße
68766 Hockenheim
Verpackung für eine Glühlampe
Die Erfindung betrifft eine Verpackung für eine Glühlampe mit einem aus Papier oder Pappe geformten, im Querschnitt quadratischen Hülsenkörper, in den die Glühlampe axial einführbar ist.
Um Glühlampen auf ihrem Transport zum Einbauort vor äußeren Einwirkungen und Beschädigungen zu schützen, ist es bekannt, für die Glühlampen eine Verpackung aus einem WeIlpappenzuschnitt vorzusehen, der zu einem auf der Ober- und Unterseite offenen zylindrischen Hülsenkörper geformt ist, in den die Glühlampe axial eingesetzt wird. In einer möglichen Ausgestaltung ist die Glühlampe in dem Hülsenkörper allein über Reibungskräfte gehalten. Es hat sich jedoch gezeigt, daß die Glühlampe in unbeabsichtigter Weise axial aus dem Hülsenkörper herausrutschen kann, weshalb es üblich ist, in den Hülsenkörper ein vorgefertigtes, aus Pappe bestehendes Bodenteil einzusetzen und dort zu festigen, das im wesentlichen quer zur Längserstreckung des Hülsenkörpers verläuft und eine zentrale Mittelöffnung besitzt, in die das untere Ende der Glühlampe unter geringem Spiel einge-
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setzt werden kann. Anschließend wird am oberen Ende der Glühlampe in den Hülsenkörper ein Deckelteil eingesetzt und fixiert, so daß die Glühlampe in dem Hülsenkörper axial gesichert ist.
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Es hat sich gezeigt, daß aufgrund der Wellpappe und der damit verbundenen Dämpfungs- und Schutzwirkung die Glühlampe zwar in ausreichender Weise vor seitlichen Belastungen geschützt ist und auch axial aus dem Hülsenkörper nicht herausfallen kann, jedoch ist die Anbringung des Boden- und Deckelteils, die separat vorgefertigt werden müssen, aufwendig und erhöht die Herstellungskosten der Verpackung.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Verpackung für eine Glühlampe der genannten Art zu schaffen, in der in einfacher Weise eine axiale Sicherung der eingesetzten Glühlampe zu erzielen ist.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß bei einer Verpackung für 0 eine Glühlampe der genannten Art dadurch gelöst, daß der Hülsenkörper im Bereich einer Längskante eine durch eine in seinen Innenraum vorstehende, einstückig angeformte Falzlasche gebildete Tasche aufweist, in die das untere, eine Fassung aufweisende Ende der Glühlampe einführbar ist.
Die Erfindung geht von der Grundüberlegung aus, daß die Glühlampe in dem Hülsenkörper nicht geradlinig ausgerichtet sein muß, sondern auch schräg innerhalb des Hülsenkörpers angeordnet sein kann. Die im Bereich der einen Längskante des Hülsenkörpers durch Stanzung ausgebildete Falzlasche kann aus der Mantellinie des Hülsenkörpers derart nach innen in den Innenraum des Hülsenkörpers ausgestellt werden, daß das untere, die Fassung aufweisende Ende der Glühlampe in die von der Falzlasche gebildete Tasche eingesetzt und 5 auf dieser abgestützt werden kann. Ein wesentlicher Vorteil
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liegt dabei darin, daß die Faltlasche einstückig an den Hülsenkörper angeformt bzw. aus einem Teilbereich der Wandung des Hülsenkörpers gebildet ist, so daß die Vorfertigung eines Abstützteils für die Glühlampe sowie dessen Montage an den Hülsenkörper entfallen kann.
In bevorzugter Ausgestaltung der Erfindung ist vorgesehen, daß die Falzlasche zwei Laschenteile aufweist, die an ihren einander zugewandten Enden miteinander verbunden sind und an ihren entgegengesetzten Enden an .die jeweilige Seitenwand des Hülsenkörpers angeschlossen sind. Auf diese Weise läßt sich die Falzlasche aus ihrer Ausgangsstellung, in der die Laschenteile einen Abschnitt der Wandung des Hülsenkörpers bilden, in einfacher Weise durch nach innen gerichteten Druck unter elastischer Verformung in die ausgestellte Stellung bringen, in der sie zusammen mit den verbleibenden Abschnitten der Seitenwandung des Hülsenkörpers die Tasche bilden. Es hat sich als vorteilhaft erwiesen, die Falzlasche achsensymmetrisch zu der Längskante des Hülsenkörpers auszubilden, wobei die Falzlasche vorzugsweise mittels einer oberen Schnittlinie und einer unteren Schnittlinie aus den an die Längskante einander angrenzenden Seitenwänden des Hülsenkörpers ausgestanzt ist. Die beiden Schnittlinien können dabei parallel verlaufen, jedoch können die Schnittlinien auch unterschiedliche Verläufe aufweisen. Die obere Schnittlinie ist vorzugsweise länger als die untere Schnittlinie, d.h. ihre Endpunkte weisen von der die Symmetrieachse bildenden Längskante einen größeren Abstand auf als die Endpunkte der unteren Schnittlinien. Auf diese Weise kann erreicht werden, daß sich die Falzlasche schräg nach oben geneigt in den Innenraum des Hülsenkörpers erstreckt und somit eine Aufnahme für das untere Ende der Glühlampe bildet.
Nachdem die Glühlampe mit ihrem unteren Ende in die Tasche eingeführt ist, sollte sie auch gegen ein Herausziehen aus dem Hülsenkörper gesichert werden. Zu diesem Zweck ist in Weiterbildung der Erfindung vorgesehen, daß an der Längs kante des Hülsenkörpers mit einem Abstand oberhalb der Tasche, der etwa der Länge der Glühlampe entspricht, eine in den Innenraum des Hülsenkörpers hervorstehende, einstückig angeformte Sicherungslasche gebildet ist. Nach Einsetzen der Glühlampe kann die Sicherungslasche derart nach innen gedrückt werden, daß sie sich an die Außenoberfläche der Glühlampe anlegt und deren Herausrutschen verhindert.
Auch die Sicherungslasche sollte zwei Laschenteile aufweisen, die an ihren einander zugewandten Enden miteinander verbunden sind und an ihren entgegengesetzten Enden an die jeweilige Seitenwand des Hülsenkörpers angeschlossen sind. Vorzugsweise sollte die Sicherungslasche ebenfalls achsensymmetrisch zu der Längskante des Hülsenkörpers ausgebildet sein.
Die Falzlasche und/oder die Sicherungslasche lassen sich nur unter ihrer elastischen Verformung aus ihrer Grundstellung, in der sie einen Teil der Mantelfläche des Hülsenkörpers bilden, in ihre nach innen vorstehende Funktionsstellung bringen. Auf diese Weise ist erreicht, daß eine Rückstellung der Laschen nur über Überwindung der elastischen Verformungskräfte möglich ist, so daß es bei eingesetzter Glühlampe nicht zu einer unbeabsichtigten Verstellung der Falzlasche oder der Sicherungslasche kommen kann.
Der Hülsenkörper besteht vorzugsweise aus Wellpappe, um die Glühlampe vor Beschädigungen zu schützen, wobei es produktionstechnisch vorteilhaft ist, den Hülsenkörper zusammen mit der Falzlasche und der Sicherungslasche aus einem ebe-5 nen Zuschnitt der Wellpappe auszubilden.
Weitere Einzelheiten und Merkmale der Erfindung sind aus der folgenden Beschreibung eines Ausführungsbeispiels unter Bezugnahme auf die Zeichnung ersichtlich. Es zeigen: 5
Figur 1 eine Verpackung für eine Glühlampe in perspektivischer Darstellung (ohne Glühlampe) ,
Figur 2 den Querschnitt II-II in Figur 1 und
Figur 3 eine Aufsicht auf einen ebenen Zuschnitt, aus dem die Verpackung erstellt werden kann.
Eine in den Figuren 1 und 2 dargestellte Verpackung für eine Glühlampe umfaßt einen aus Wellpappe bestehenden Hülsenkörper 10, wobei die Wellenstruktur der Wellpappe auf der Innenseite des Hülsenkörpers 10 angeordnet ist und sich die Wellenkämme in Umfangsrichtung erstrecken. Der Hülsenkörper 10 besitzt einen im wesentlichen quadratischen Querschnitt und besteht aus vier Seitenwänden 11,12,13 und 14, so daß der Hülsenkörper 10 die Gestalt eines oben und offenen quadratischen Zylinders besitzt.
Die Seitenwände 12 und 13 sind über eine Längskante c miteinander verbunden. Im unteren Bereich der Längskante c, jedoch mit Abstand vom unteren Ende des Hülsenkörpers 10 ist eine einstückig angeformte Falzlasche 16 ausgebildet, die zwei Laschenteile 16a und 16b aufweist, die an ihren einander zugewandten Enden an einer Falzlinie g miteinander verbunden sind. An ihren entgegengesetzten Enden sind die Laschenteile 16a und 16b jeweils über eine Falzlinie e bzw. f an die Seitenwand 13 bzw. 12 des Hülsenkörpers angeschlossen. Die Falzlasche 16 läßt sich aus einer Grundstel-
lung, in der die Laschenteile 16a und 16b in der Ebene der jeweils zugeordneten Seitenwand 12 bzw. 13 liegen, unter elastischer Verformung in den Innenraum des Hülsenkörpers 10 drücken, so daß sie in diesen unter Bildung einer Tasche 15 hervorsteht, wie es in den Figuren 1 und 2 dargestellt ist. Figur 2 zeigt, daß die Tasche 15 im Eckbereich des Querschnittes des Hülsenkörpers 10 ausgebildet ist, so daß die in den Hülsenkörper 10 einzuführende Glühlampe schräg innerhalb des Hülsenkörpers 10 angeordnet ist, wenn sie mit ihrem unteren, eine Fassung aufweisenden Ende in die Tasche 15 eingeführt ist.
An der Längskante c ist oberhalb der Falzlasche 16 mit Abstand von dieser eine Sicherungslasche 18 ausgebildet, die ebenfalls zwei Laschenteile 18a und 18b aufweist, die an einer Falzkante j an ihren einander zugewandten Enden miteinander verbunden sind und desweiteren über eine Falzkante i bzw. h einstückig an die Seitenwände 12 bzw. 13 angeschlossen sind. Auch die Sicherungslasche 18 läßt sich aus einer Grundstellung, in der die Laschenteile 18a und 18b in der Ebene der Seitenwände 12 bzw. 13 liegen, unter elastischer Verformung so nach innen drücken, daß sie in den Innenraum des Hülsenkörpers 10 hineinragt. Die Sicherungslasche 18 verhindert, daß die gemäß Fig. 1 von oben in den Hülsenkörper 10 eingeführte Glühlampe, die sich an ihrem unteren Ende in der Tasche 15 abstützt, wieder aus dem Hülsenkörper 18 nach oben herausgezogen werden kann.
Unter Bezugnahme auf Figur 3 wird im folgenden die Herstel-0 lung der Verpackung erläutert.
Ein rechteckiger, ebener Zuschnitt 20 aus zumindest einseitig gedeckter Wellpappe, deren Wellenstruktur S in Figur 3 dargestellt ist, wird durch vier parallele Falzkanten a,b,c und d in vier im wesentlichen gleichgroße, rechteckige Sei-
tenwände 11,12,13 und 14 sowie einen seitlichen, streifenförmigen Überstand 11a unterteilt. Im Bereich einer mittleren Falzkante c wird im unteren Bereich des Zuschnitts eine obere Schnittlinie k und eine untere Schnittlinie 1 ausgebildet, die jeweils achsensymmetrisch zu der Falzkante c und quer zu dieser verlaufen, wobei die obere Schnittlinie k länger ist und einen größeren Abstand in ihren Endpunkten zu der Falzkante c als die untere Schnittlinie 1 aufweist. Im dargestellten Ausführungsbeispiel sind die beiden Schnittlinien k und 1 als zueinander parallele Kreisbögen dargestellt, jedoch sind auch andere Konfigurationen möglich. Die Endpunkte der Schnittlinien k und 1 sind über jeweils eine Falzkante e bzw. f miteinander verbunden, so daß im Zusammenwirken mit dem zwischen den Schnittlinien k und 1 verlaufenden Abschnitt g der Falzkante c zwei symmetrisch zu der Falzkante c liegende Laschenteile 16a und 16b gebildet sind, die an ihren einander zugewandten Enden an der Falzkante g miteinander verbunden und an ihren entgegengesetzten Enden über die Falzkante e bzw. f an die jeweilige Seitenwand 12 bzw. 13 angeschlossen sind.
Mit Abstand oberhalb der Falzlasche 16 ist im Bereich der Falzkante c eine Sicherungslasche 18 eingestanzt. Diese ist ebenfalls achsensyiranetrisch zur Falzkante c ausgebildet und umfaßt zwei von der Falzkante c quer zu dieser sowie zu entgegengesetzten Seiten verlaufende Schnittlinien m und n, deren Endpunkte über Falzkanten h und i mit einem oberhalb der Schnittlinien m und &eegr; auf der Falzkante c liegenden Punkt verbunden sind. Auf diese Weise umfaßt die Sieherungslasche 18 zwei dreieckförmige Laschenteile 18a und 18b, die an ihren einander zugewandten Enden über eine Falzkante j, die Teil der Falzkante c ist, miteinander verbunden sind und jeweils über die Falzkante h bzw. i mit der Seitenwand 12 bzw. 13 einstückig verbunden sind.
Zur Aufrichtung des Hülsenkörpers 10 wird der Zuschnitt 20 an den Falzkanten a,b,c und d jeweils um 90° umgelegt, so daß der Überstand 11a mit dem entgegengesetzten Ende der Seitenwand 14 unter Bildung eines quadratischen Zylinders verbunden werden kann. Sodann wird die Falzlasche 16 unter elastischer Verformung der Laschenteile 16a und 16b in den Innenraum des Hülsenkörpers 10 hineingedrückt, so daß eine nach innen geöffnete Tasche gebildet ist. Daraufhin wird die Glühlampe mit ihrem unteren Ende derart von oben in den Hülsenkörper in Schrägstellung eingeführt, daß das untere Ende der Glühlampe in der Tasche zu liegen kommt und sich dort abstützt. Anschließend wird die Sicherungslasche vom Benutzer unter elastischer Verformung der Laschenteile 18a und 18b nach innen gedrückt, die ein Herausziehen der Glühlampe aus dem Hülsenkörper verhindert.
Claims (10)
1. Verpackung für eine Glühlampe mit einem aus Papier oder Pappe geformten, im Querschnitt quadratischen Hülsenkörper (10), in den die Glühlampe axial einführbar ist, dadurch gekennzeichnet, daß der Hülsenkörper (10) im Bereich einer Längskante (c) eine durch eine in seinen Innenraum vorstehende, einstückig angeformte Falzlasche (16) gebildete Tasche (15) aufweist, in die das untere, eine Fassung aufweisende Ende der Glühlampe einführbar ist.
2. Verpackung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Glühlampe schräg innerhalb des Hülsenkörpers (10) angeordnet ist.
3. Verpackung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Falzlasche (16) zwei Laschenteile (16a, 16b) aufweist, die an ihren einander zugewandten Enden miteinander verbunden sind und an ihren entgegengesetzten Enden an die jeweilige Seitenwand (12, 13) des Hülsenkörpers (10) angeschlossen sind.
4. Verpackung nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Falzlasche (16) achsensymmetrisch zu der Längskante (c) des Hülsenkörpers (10) ausgebildet ist.
5. Verpackung nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Falzlasche (16) mittels einer oberen Schnittlinie (k) und einer unteren Schnittlinie (1) aus den an der Längskante (c) aneinander angrenzenden Seitenwänden (12, 13) des Hülsenkörpers (10) ausgestanzt ist.
6. Verpackung nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß an der Längskante (c) des Hülsenkörpers (10) mit Abstand oberhalb der Tasche (15) eine in den Innenraum des Hülsenkörpers (10) vorstehende, einstückig angeformte Sicherungslasche (18) ausgebildet ist.
7. Verpackung nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß die Sicherungslasche (18) zwei Laschenteile (18a, 18b) aufweist, die an ihren einander zugewandten Enden miteinander verbunden sind und an ihren entgegengesetzten Enden an die jeweilige Seitenwand (12, 13) des Hülsenkörpers (10) angeschlossen sind.
8. Verpackung nach Anspruch 6 oder 7, dadurch gekennzeichnet, daß die Sicherungslasche (18) achsensymmetrisch zu der Längskante (c) des Hülsenkörpers (10) ausgebildet ist.
9. Verpackung nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß der Hülsenkörper (10) aus Wellpappe besteht.
10. Verpackung nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, daß der Hülsenkörper (10) aus einem ebenen Zuschnitt (20) gebildet ist.
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