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DE29901162U1 - Zuschnitt aus faltbarem Material zum Auffalten eines tragfähigen Transportbehältnisses - Google Patents

Zuschnitt aus faltbarem Material zum Auffalten eines tragfähigen Transportbehältnisses

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DE29901162U1
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DE
Germany
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side wall
blank
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folding
container
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DE29901162U
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STONE EUROPA CARTON AG
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STONE EUROPA CARTON AG
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Expired - Lifetime legal-status Critical Current

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    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B65CONVEYING; PACKING; STORING; HANDLING THIN OR FILAMENTARY MATERIAL
    • B65DCONTAINERS FOR STORAGE OR TRANSPORT OF ARTICLES OR MATERIALS, e.g. BAGS, BARRELS, BOTTLES, BOXES, CANS, CARTONS, CRATES, DRUMS, JARS, TANKS, HOPPERS, FORWARDING CONTAINERS; ACCESSORIES, CLOSURES, OR FITTINGS THEREFOR; PACKAGING ELEMENTS; PACKAGES
    • B65D5/00Rigid or semi-rigid containers of polygonal cross-section, e.g. boxes, cartons or trays, formed by folding or erecting one or more blanks made of paper
    • B65D5/02Rigid or semi-rigid containers of polygonal cross-section, e.g. boxes, cartons or trays, formed by folding or erecting one or more blanks made of paper by folding or erecting a single blank to form a tubular body with or without subsequent folding operations, or the addition of separate elements, to close the ends of the body
    • B65D5/0281Rigid or semi-rigid containers of polygonal cross-section, e.g. boxes, cartons or trays, formed by folding or erecting one or more blanks made of paper by folding or erecting a single blank to form a tubular body with or without subsequent folding operations, or the addition of separate elements, to close the ends of the body the tubular body presenting double or multiple walls

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  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Mechanical Engineering (AREA)
  • Cartons (AREA)

Description

Stone Europa Carton Aktiengesellschaft, Spitaler Straße 11, 20095 Hamburg
Zuschnitt aus faltbarem Material zum Auffalten eines tragfähigen Transportbehältnisses
Die Erfindung betrifft einen Zuschnitt aus faltbarem Material wie Wellpappe, Pappe od. dgl. zum Auffalten eines tragfähigen Transportbehältnisses aus einer Anzahl aneinander über Faltlinien angelenkter im wesentlichen rechteckiger Wandteile umfassend eine Reihe äußerer Seitenwandteile, die zwei Paar einander gegenüberliegender Seitenwände bilden, zwei eine doppellagige Bodenwand bildende Bodenteile, die jeweils an ein zugehöriges Seitenwandteil des einen Seitenwandpaares angelenkt sind, und zwei innere Seitenwandteile, die einander gegenüberliegend an das äußere Bodenteil angelenkt sind und jeweils eine doppellagige Seitenwand mit einem zugehörigen äußeren Seitenwandteil des anderen Seitenwandpaares bilden. Ein mit dem Zuschnitt dieser Art aufrichtbares Behältnis bildet eine Verpackung mit tragfähigem Boden, die von Hand aufgestellt und flachgelegt werden kann und zweckmäßig z.B. in Form eines Umzugskartons oder anderer tragfähiger Mehrwegverpackungen Verwendung findet.
Eine übliche Faltkiste der genannten Art, wie sie zum Beispiel aus GB 715 203 bekannt ist, ist nur umständlich und mit erheblichem Zeitaufwand aufzustellen bzw. flachzulegen. Eine solehe Kiste wird in Form eines flach gelegten Ringes bereitgestellt. Dieser wird zunächst zu einem Tubus aufgefaltet; von dieser Auffaltung ausgehend wird das innere Bodenteil um ca. 90° eingeklappt. Anschließend sind die beiden inneren Seitenwandteile aus der Ebene des äußeren Bodenteils um ca. 90° hochzustellen und dann beim Hochfalten des äußeren Bodenteils um 90° auf das äußere Bodenteil zu klappen und gemeinsam mit diesem um 90° in die Bodenebene des Behältnisses zu klappen. Daraufhin ist die Verpackung durch Drehung auf den Boden zu stellen. Nun ist im Behältnisinneren das innere Bodenteil um 90° hochzustellen. Dann müssen die beiden inneren Seitenwandteile jeweils um 90° hochgestellt werden. Danach ist das innere Bodenteil an den inneren Wandteilen vorbei wieder um 90° nach unten zu falten. Das Flachlegen der Verpackung erfolgt gleichermaßen umständlich in umgekehrter Reihenfolge. So muß das innere Bodenteil um 90° hochgeklappt werden, die beiden inneren Seitenwandteile sind um 90° herunterzuklappen, die hochgestellte innere Bodenwand ist um 90° nach unten zu falten, die Verpackung ist durch Drehung auf den Kopf zu stellen, das äußere Bodenteil ist um 90° hochzustellen und die inneren Seitenwandteile sowie das innere Bodenteil sind jeweils um 90° aufzufalten.
Demgegenüber bestehen die Ziele der Erfindung darin, einen Zuschnitt zu schaffen, mit dem das Aufstellen und Flachlegen der Verpackung erheblich vereinfacht wird, wobei umständliche und zeitraubende Faltungen entfallen sollen.
5
Die Ziele werden in Verbindung mit den Merkmalen des Zuschnitts der eingangs genannten Art dadurch gelöst, daß jedes innere Seitenwandteil in aneinander angelenkte, durch Einklappen aneinander bringbare Klappabschnitte derart unterteilt ist, daß es im eingeklappten Zustand durch eine am aufgerichteten Behältnis zwischen zugehörigem äußerem Seitenwandteil und innerem Bodenteil gebildete Einstecköffnung bewegbar ist, wobei es im Behältnisinneren im entklappten Zustand an dem zugehörigen äußeren Seitenwandteil zur Bildung der doppellagigen Seitenwand zu liegen kommt. Durch die erfindungsgemäße Gestaltung und Anordnung der Seitenwandteile mit ihren Klappabschnitten wird das Aufstellen bzw. Flachlegen des Behältnisses wesentlich erleichtert. Insbesondere ist mit der erfindungsgemäßen Konstruktion erreicht, daß die inneren Seitenwandteile nur um ca. 90° hochzufalten sind und dabei praktisch gleichzeitig in den eingeklappten Zustand gebracht werden. In ihrem Einklappzustand lassen sich die inneren Seitenwandteile dann einfach durch die zugehörigen Einstecköffnungen hindurchsetzen. Dabei kommen die inneren Seitenwandteile bereits teilweise an den äußeren Seitenwandteilen zu liegen, so daß nur noch ein einfaches Entklappen der eingeklappten Teile zu erfolgen hat. Das innere Bodenteil befindet sich bereits nach dem Einfalten um ca. 90° im wesentlich in seiner endgültigen Bodenposition. Man erkennt, daß im wesentlichen Unterschied zu dem Aufstellen und Flachlegen des herkömmlichen Behältnisses nicht hur umständliche Faltungen entfallen, sondern auch die Zahl der Faltschritte reduziert ist. Im übrigen ist das erfindungsgemäße Behältnis in Gesamtstabilität und Bodentragfähigkeit in keiner Weise eingeschränkt, da die entklappten Abschnitte der inneren Seitenwandteile zusammen mit den sie anlenkenden Abschnitten unmittelbar und flachflächig zur Anlage an die zugehörigen Innenwände der äußeren Wandteile gelangen. Die aus dem erfindungsgemäßen Zuschnitt gebildete Verpackung läßt sich gleichermaßen einfach flachlegen. Zu diesem Zweck sind lediglich die Abschnitte der inneren Seitenwandteile durch Einklappen aneinander zu bringen und in diesem Zustand in umgekehrte Richtung durch die Einstecköffnungen zu bewegen, wobei sich die Teile dann nach Drehen der Verpackung mit geringstmöglichen Auffaltwinkeln flachlegen lassen. Es wird deutlich, daß sich der erfindungsgemäße Zuschnitt besonders vorteilhaft zur Bildung von Umzugskartons oder anderen Mehrwegverpackungen
eignet, die einen stabilen tragfähigen Boden aufweisen und besonders einfach handhabbar sein sollen.
In besonders vorteilhafter Ausgestaltung ist die Einstecköffnung durch einen Einsteckschlitz gebildet, dessen Steckbreite etwa der doppelten Materialstärke des Zuschnitts entspricht, wobei das innere Seiten wandteil durch zwei in Flachenlage aneinander bringbare Klapp abschnitte gebildet ist. Damit ist der Behältnisboden praktisch in seiner vollen Fläche doppellagig. Ein weitere Vorteil besteht darin, daß die eingeklappten Abschnitte der inneren Wandteile nach Passieren der Einsteckschlitze in Folge der dem Zuschnittsmaterial eigenen Rückstellkraft in weitem Maß in Richtung auf ihre entklappte Position aufspringen.
In besonders vorteilhafter Ausgestaltung des für sich einklappbaren inneren Seitenwandteils ist vorgesehen, daß dieses einen im Zuschnitt außen liegenden dreieckförmigen Einklappabschnitt aufweist, der mittels Diagonalfaltlinie auf einen im Zuschnitt innen liegenden Klappabschnitt zum Herstellen einer Flachanlage der beiden Abschnitte klappbar ist. Diese Art der Unterteilung des innen liegenden Wandteils ist besonders einfach und kostengünstig ausführbar.
Eine besonders zweckmäßige und vorteilhafte Ausgestaltung der Erfindung besteht auch darin, daß die im Zuschnitt außen liegenden Einklappabschnitte der inneren Seitenwandteile im aufgerichteten Behältnis mit lösbaren Arretiermitteln an dem benachbarten Seitenwandteil festsetzbar ausgebildet sind. Zweckmäßig kann eine einfache Nase/Schlitz-Verbindung vorgesehen werden, die eine zuverlässige Arretierverbindung bildet und dennoch einfach und wiederholt betätigbar ist.
Auch auf noch andere zweckmäßige und vorteilhafte Ausgestaltungen der Erfindung sind Unteransprüche gerichtet, und besonders zweckmäßige und vorteilhafte Ausbildungsformen oder -möglichkeiten der Erfindung werden anhand der folgenden Beschreibung der in der schematischen Zeichnung dargestellten Ausführungsbeispiele näher beschrieben. Es zeigen:
Fig. 1 ein Ausführungsbeispiel für einen erfindungsgemäßen Zuschnitt und
Fig. 2 bis 4 das Aufstellen eines aus dem Zuschnitt gemäß Fig. 1 aufrichtbaren Behältnisses.
-A-
In Fig. 1 ist ein Zuschnitt aus Wellpappe dargestellt, der in Reihenanordnung vier rechteckige mit Faltlinien 7 aneinander gelenkte Seitenwandteile 10, 20, 30 und 40 aufweist. Die Seitenwandteile 10 und 30 bilden ein Paar einander gegenüber liegender Längsseitenwände, während die Seitenwandteile 20,40 ein Paar einander gegenüber liegender äußerer Schmalseitenwände des aufzurichtenden Behältnisses sind. Die Längsseitenwandteile 10, 30 sind in der Reihenanordnung an das Schmalseitenwandteil 20 angelenkt. Das an der anderen Seite des Längsseitenwandteils 30 angelenkte Schmalseitenwandteil 40 weist eine übliche Lasche oder Fabrikkante 43 auf.
An die untere Längsseite des Längsseitenwandteils 10 ist mittels Faltlinie 7 ein inneres Bodenteil 11 in Form einer rechteckigen Bodenklappe angelenkt. Mit Ausnahme von schmalen schmalseitigen Randbereichen 111 deren Maß der doppelten Stärke des Zuschnitts entspricht, erstreckt sich das innere Bodenteil 11 über die Gesamtlänge des Seitenwandteils 10. Durch die Ausnehmungen 111 werden Einsteckschlitze 91 gebildet (Fig. 2).
An das äußere Längsseitenwandteil 30 ist an der unteren Längsseite mittels Faltlinie 7 über die gesamte Länge ein rechteckiges äußeres Bodenteil 31 angelenkt. An der im Zuschnitt inneren Schmalseite des äußeren Bodenteils 31 ist mittels Faltlinie 7 ein inneres Schmalseitenwandteil 21 angelenkt. An der anderen Schmalseite des äußeren Bodenteils 31 ist mittels Faltlinie 7 ein inneres Schmalseitenwandteil 41 angelenkt. Die Breite der inneren Seitenwandteile 21,41 entspricht der Breite des das äußeren Bodenteils 31.
Die inneren Seitenwandteile 21,41 weisen auch die gleiche Breite wie die äußeren Schmalseitenwandteile 20, 40 auf. Hingegen ist die der Seitenwandhöhe entsprechende Dimension jedes inneren Seitenwandteils 21, 41 etwas kleiner als die Dimension der gleich hohen äußeren Seitenwandteile 10, 20, 30 und 40 vorgesehen, so daß Aussparungen 213 entstehen.
Zweckmäßig sind an die äußeren Seitenwandteile 10,20, 30 und 40 zugeordnete Deckelteile 12, 22, 32 und 42 mittels Faltlinien 7 angelenkt. Derartige übliche Deckelteile sind in Fig. 1 gestrichelt dargestellt.
Je nach Einsatzzweck und Beanspruchung ist es möglich, den Zuschnitt aus einwelliger oder mehrwelliger, insbesondere zweiwelliger Wellpappe oder dergleichen Material zu fertigen.
-5-Die
Seitenwandteile 10,20, 30 und 40 sind mit stehender Welle W vorgesehen, während die
übrigen Teile im aufgerichteten und geschlossenen Behältnis eine liegende Welle aufweisen.
Jedes innere Seitenwandteil 21,41 ist mittels doppelter Diagonal-Faltlinie 8 in zwei im wesentlichen dreieckförmige Klappabschnitte 211,212 bzw. 411,412 unterteilt. Die Diagonalfaltlinie 8 geht von der äußeren freien Kante 214 des Zuschnitts im Bereich der Anlenkung des inneren Seitenwandteils 21 bzw. 41 an das Bodenteil 31 aus. Vorzugsweise beträgt der Abstand der Diagonalfaltlinie 8 an der Kante 214 von der Faltlinie 7 ein bis zwei mal der Stärke des Materialzuschnitts. Der im Zuschnitt nach außen weisende Dreieckabschnitt 212 bzw. 412 des inneren Seitenwandteils 21 bzw. 41 ist gleichschenklig, so daß die Diagonalfaltlinie 8 an der der Faltlinie 7 gegenüber liegenden Kante infolge der zuvor beschriebenen Dimensionierung entsprechend weiter von der unteren Kante des zugehörigen äußeren Schmalseitenwandteils 20 bzw. 30 beabstandet ist.
Zweckmäßig ist in jedes innere Seitenwandteil 21,41 eine Ausnehmung 61 und in jedes äußere Seitenwandteil 20, 40 eine korrespondierende Ausnehmung 62 zur Bildung einer Eingriffsöffnung gestanzt. Die Ausnehmungen 61, 62 sind in Fig. 1 gestrichelt dargestellt.
Anhand der Fig. 2 bis 4 wird das Aufstellen des Verpackungsbehältnisses beschrieben, wobei der Dreieckabschnitt 212 bzw. 412 als Einklappabschnitt mittels der Diagonal-Faltlinie 8 einklappbar ist und infolgedessen flach an den anlenkenden Abschnitt 211 bzw. 411 anlegbar ist.
Der Zuschnitt der Fig. 1 wird zunächst zu einem flachen Ring verbunden und dann aufgerichtet, wobei die Fabrikkante 43 mittels Klebung oder Heftung innen an der Längsseitenwand 10 befestigt ist. Die Längsseitenwand 10 und die Breitseitenwand 40 können auch mittels Klebestreifen oder in sonst üblicher Weise miteinander verbunden werden.
In Richtung Pfeil A (Fig. 2) wird das die innere Bodenklappe bildende Bodenteil 11 um ca. 90° eingefaltet. Zunächst befindet sich das die äußere Bodenklappe bildende Bodenteil 31 in der Ebene des Längsseitenteils 30. Die Klappabschnitte 211,212 und 411,412 werden zunächst in die Ebenen der die äußeren Breitseitenwände bildenden Wandteile 20, 40 gestellt. Praktisch zugleich werden die Klappabschnitte 212, 412 um 180° nach innen gefaltet, wie dies mit Pfeil B dargestellt ist (Fig. 2). Sie kommen zur Flachanlage an die zugehörigen äußeren Klappabschnitte 211,411. Aus dieser Position werden die flach aneinander liegenden
• ··
• ·
-6-
Klappabschnitte 211, 212 bzw. 411, 412 gemeinsam mit dem äußeren Bodenteil 31 um ca. 90° hochgeklappt (Pfeil C in Fig. 3). In Fig. 3 ist eine Zwischenposition dargestellt. Dabei wird jedes Paar der flach aneinander liegenden Klappabschnitte 211, 212 bzw. 411,412 in den zugehörigen Schlitz 91 eingesteckt und in Richtung C vollständig durch ihn hindurch in das Innere des Behältnisses bewegt.
Die weiteren Schritte des Aufsteilens gehen aus der Draufsicht auf das offene Behältnis gemäß Fig. 4 hervor. Der Einklappabschnitt 212 bzw. 412 wird in Pfeilrichtung D um 180° hochgefaltet. Dabei gelangen die Nasen 51 in die zugeordneten Schlitze 52 an der Wand 10 bzw. dem Befestigungsrand 43. Man erkennt, daß jede innere Breitseitenwand durch die wieder in eine Ebene gefalteten Klappabschnitte 211,212 bzw. 411, 412 gebildet ist. Damit ist das Behältnis vollständig aufgerichtet.
Die Tragfähigkeit des aus den Abschnitten 11 und 31 gebildeten vollflächigen Doppelbodens, der über die inneren Breitseitenwände 211,212 bzw. 411,412 gehalten ist, wird durch die erfindungsgemäße Konstruktion nicht beeinträchtigt, da die Lastkräfte im befüllten Zustand des Behältnisses gleichmäßig in die inneren Breitseitenwände eingeleitet werden und überdies das Befüllungsgut die inneren Seitenwandteile 21 und 41 gegen die äußeren Seitenwandteile 20 und 40 preßt.
Das Behältnis läßt sich ebenso einfach wieder flachlegen. Die Arretiernasen 51 werden aus den Schlitzen 53 gelöst, die inneren Seitenwandteile 21,41 werden mit ihren beiden Abschnitten 211, 212 bzw. 411, 412 aufeinander geklappt und die eingeklappten Seitenwandteile 21,41 werden infolge Schwenkens durch die Schlitze 91 des äußeren Bodenteils 31 nach Außen hindurchgeführt. Das innere Bodenteil 11 wird durch Erfassen an den Randlöchern 92 hochgezogen
Danach wird der entstehende Mantelring aus seiner aufgerichteten Position in die Flachposition gebracht, wobei die Abschnitte 10, 20 auf den Abschnitten 30,40 und die Abschnitte 11, 21 auf den Abschnitten 31, 41 zu liegen kommen.

Claims (7)

-7-Schutzanspriiche:
1. Zuschnitt aus faltbarem Material wie Wellpappe, Pappe od. dgl. zum Auffalten eines tragfähigen Transportbehältnisses aus einer Anzahl aneinander über Faltlinien (7) angelenkter im wesentlichen rechteckiger Wandteile umfassend eine Reihe äußerer Seitenwandteile (10, 20, 30, 40), die zwei Paar einander gegenüberliegender Seitenwände bilden, zwei eine doppellagige Bodenwandbildende Bodenteile (11, 31), die jeweils an ein zugehöriges Seitenwandteil (10, 30) des einen Seitenwandpaares angelenkt sind, und zwei innere Seitenwandteile (21, 41), die einander gegenüberliegend an das äußere Bodenteil (31) angelenkt sind und jeweils eine doppellagige Seitenwand mit einem zugehörigen äußeren Seitenwandteil (20, 40) des anderen Seitenwandpaares bilden, dadurch gekennzeichnet, daß jedes innere Seitenwandteil (21,41) in aneinander angelenkte, durch Einklappen aneinander bringbare Klappabschnitte (211, 212; 411, 412) derart unterteilt ist, daß es im eingeklappten Zustand durch eine am aufgerichteten Behältnis zwischen zugehörigem äußerem Seitenwandteil (20; 40) und innerem Bodenteil (11) gebildete Einstecköffnung
(91) bewegbar ist, wobei es im Behältnisinneren im entklappten Zustand an dem zugehörigen äußeren Seitenwandteil (20; 40) zur Bildung der doppellagigen Seitenwand zu liegen kommt.
2. Zuschnitt nach Anspruch 1,dadurch gekennzeichnet, daß die Einstecköffnung (91) durch einen Einsteckschlitz gebildet ist, dessen Steckbreite etwa der doppelten Materialstärke des Zuschnitts entspricht, wobei das innere Seitenwandteil (21,41) durch wenigstens zwei in Flachanlage aneinander bringbare Klappabschnitte (211, 212; 411, 412) gebildet ist.
3. Zuschnitt nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß das innere Seitenwandteil (21,41) einen im Zuschnitt außen liegenden dreieckförmigen Einklappabschnitt (212, 412) aufweist, der mittels Diagonalfaltlinie (8) auf einen im Zuschnitt innen liegenden Klappabschnitt (211,411) zum Herstellen einer Flachanlage der beiden Abschnitte (211, 212; 411, 412) klappbar ist.
4. Zuschnitt nach Anspruch 3,dadurch gekennzeichnet, daß die Diagonalfaltlinie (8) von der äußeren freien Kante (214) des Zuschnitts im Bereich der Anlenkung des inneren Seitenwandteils (21) an das Bodenteil (31) ausgeht und insbesondere der dreieck-
förmige Einklappabschnitt (212, 412) zumindest im wesentlichen durch einen gleichschenkligen Dreieckabschnitt gebildet ist.
5. Zuschnitt nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß der im Zuschnitt außen liegende Einklappabschnitt (212,412) des inneren Seitenwandteils (21, 41) in seinem im aufgerichteten Behältnis entklappten Zustand in lösbarer Arretierverbindung an einem benachbarten Wandteil (10,40) festsetzbar ist.
6. Zuschnitt nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß die Arretierverbindung durch eine im oberen Innenbereich des Behältnisses zu liegen kommende Nase (51) des Einklappabschnitts (212, 412) und einen zugehörigen Aufnahmeschlitz (52) an dem angrenzenden Seitenwandteil (10) gebildet ist.
7. Zuschnitt nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß der Zuschnitt ein solcher zum Auffalten eines tragfähigen Mehrwegbehältnisses, insbesondere einer Umzugskiste ist.
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