DE29901162U1 - Zuschnitt aus faltbarem Material zum Auffalten eines tragfähigen Transportbehältnisses - Google Patents
Zuschnitt aus faltbarem Material zum Auffalten eines tragfähigen TransportbehältnissesInfo
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Description
Stone Europa Carton Aktiengesellschaft, Spitaler Straße 11, 20095 Hamburg
Zuschnitt aus faltbarem Material zum Auffalten eines tragfähigen Transportbehältnisses
Die Erfindung betrifft einen Zuschnitt aus faltbarem Material wie Wellpappe, Pappe od. dgl.
zum Auffalten eines tragfähigen Transportbehältnisses aus einer Anzahl aneinander über Faltlinien
angelenkter im wesentlichen rechteckiger Wandteile umfassend eine Reihe äußerer Seitenwandteile,
die zwei Paar einander gegenüberliegender Seitenwände bilden, zwei eine doppellagige
Bodenwand bildende Bodenteile, die jeweils an ein zugehöriges Seitenwandteil des
einen Seitenwandpaares angelenkt sind, und zwei innere Seitenwandteile, die einander gegenüberliegend
an das äußere Bodenteil angelenkt sind und jeweils eine doppellagige Seitenwand mit einem zugehörigen äußeren Seitenwandteil des anderen Seitenwandpaares bilden. Ein mit
dem Zuschnitt dieser Art aufrichtbares Behältnis bildet eine Verpackung mit tragfähigem Boden,
die von Hand aufgestellt und flachgelegt werden kann und zweckmäßig z.B. in Form
eines Umzugskartons oder anderer tragfähiger Mehrwegverpackungen Verwendung findet.
Eine übliche Faltkiste der genannten Art, wie sie zum Beispiel aus GB 715 203 bekannt ist, ist
nur umständlich und mit erheblichem Zeitaufwand aufzustellen bzw. flachzulegen. Eine solehe
Kiste wird in Form eines flach gelegten Ringes bereitgestellt. Dieser wird zunächst zu
einem Tubus aufgefaltet; von dieser Auffaltung ausgehend wird das innere Bodenteil um ca.
90° eingeklappt. Anschließend sind die beiden inneren Seitenwandteile aus der Ebene des
äußeren Bodenteils um ca. 90° hochzustellen und dann beim Hochfalten des äußeren Bodenteils
um 90° auf das äußere Bodenteil zu klappen und gemeinsam mit diesem um 90° in die
Bodenebene des Behältnisses zu klappen. Daraufhin ist die Verpackung durch Drehung auf
den Boden zu stellen. Nun ist im Behältnisinneren das innere Bodenteil um 90° hochzustellen.
Dann müssen die beiden inneren Seitenwandteile jeweils um 90° hochgestellt werden. Danach
ist das innere Bodenteil an den inneren Wandteilen vorbei wieder um 90° nach unten zu falten.
Das Flachlegen der Verpackung erfolgt gleichermaßen umständlich in umgekehrter Reihenfolge.
So muß das innere Bodenteil um 90° hochgeklappt werden, die beiden inneren Seitenwandteile
sind um 90° herunterzuklappen, die hochgestellte innere Bodenwand ist um 90° nach unten zu falten, die Verpackung ist durch Drehung auf den Kopf zu stellen, das äußere
Bodenteil ist um 90° hochzustellen und die inneren Seitenwandteile sowie das innere Bodenteil
sind jeweils um 90° aufzufalten.
Demgegenüber bestehen die Ziele der Erfindung darin, einen Zuschnitt zu schaffen, mit dem
das Aufstellen und Flachlegen der Verpackung erheblich vereinfacht wird, wobei umständliche
und zeitraubende Faltungen entfallen sollen.
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Die Ziele werden in Verbindung mit den Merkmalen des Zuschnitts der eingangs genannten
Art dadurch gelöst, daß jedes innere Seitenwandteil in aneinander angelenkte, durch Einklappen
aneinander bringbare Klappabschnitte derart unterteilt ist, daß es im eingeklappten Zustand
durch eine am aufgerichteten Behältnis zwischen zugehörigem äußerem Seitenwandteil
und innerem Bodenteil gebildete Einstecköffnung bewegbar ist, wobei es im Behältnisinneren
im entklappten Zustand an dem zugehörigen äußeren Seitenwandteil zur Bildung der doppellagigen
Seitenwand zu liegen kommt. Durch die erfindungsgemäße Gestaltung und Anordnung der Seitenwandteile mit ihren Klappabschnitten wird das Aufstellen bzw. Flachlegen des
Behältnisses wesentlich erleichtert. Insbesondere ist mit der erfindungsgemäßen Konstruktion
erreicht, daß die inneren Seitenwandteile nur um ca. 90° hochzufalten sind und dabei praktisch
gleichzeitig in den eingeklappten Zustand gebracht werden. In ihrem Einklappzustand
lassen sich die inneren Seitenwandteile dann einfach durch die zugehörigen Einstecköffnungen
hindurchsetzen. Dabei kommen die inneren Seitenwandteile bereits teilweise an den äußeren
Seitenwandteilen zu liegen, so daß nur noch ein einfaches Entklappen der eingeklappten
Teile zu erfolgen hat. Das innere Bodenteil befindet sich bereits nach dem Einfalten um ca.
90° im wesentlich in seiner endgültigen Bodenposition. Man erkennt, daß im wesentlichen
Unterschied zu dem Aufstellen und Flachlegen des herkömmlichen Behältnisses nicht hur
umständliche Faltungen entfallen, sondern auch die Zahl der Faltschritte reduziert ist. Im übrigen
ist das erfindungsgemäße Behältnis in Gesamtstabilität und Bodentragfähigkeit in keiner
Weise eingeschränkt, da die entklappten Abschnitte der inneren Seitenwandteile zusammen
mit den sie anlenkenden Abschnitten unmittelbar und flachflächig zur Anlage an die zugehörigen
Innenwände der äußeren Wandteile gelangen. Die aus dem erfindungsgemäßen Zuschnitt
gebildete Verpackung läßt sich gleichermaßen einfach flachlegen. Zu diesem Zweck
sind lediglich die Abschnitte der inneren Seitenwandteile durch Einklappen aneinander zu
bringen und in diesem Zustand in umgekehrte Richtung durch die Einstecköffnungen zu bewegen,
wobei sich die Teile dann nach Drehen der Verpackung mit geringstmöglichen Auffaltwinkeln
flachlegen lassen. Es wird deutlich, daß sich der erfindungsgemäße Zuschnitt besonders
vorteilhaft zur Bildung von Umzugskartons oder anderen Mehrwegverpackungen
eignet, die einen stabilen tragfähigen Boden aufweisen und besonders einfach handhabbar
sein sollen.
In besonders vorteilhafter Ausgestaltung ist die Einstecköffnung durch einen Einsteckschlitz
gebildet, dessen Steckbreite etwa der doppelten Materialstärke des Zuschnitts entspricht, wobei
das innere Seiten wandteil durch zwei in Flachenlage aneinander bringbare Klapp abschnitte
gebildet ist. Damit ist der Behältnisboden praktisch in seiner vollen Fläche doppellagig. Ein
weitere Vorteil besteht darin, daß die eingeklappten Abschnitte der inneren Wandteile nach
Passieren der Einsteckschlitze in Folge der dem Zuschnittsmaterial eigenen Rückstellkraft in
weitem Maß in Richtung auf ihre entklappte Position aufspringen.
In besonders vorteilhafter Ausgestaltung des für sich einklappbaren inneren Seitenwandteils
ist vorgesehen, daß dieses einen im Zuschnitt außen liegenden dreieckförmigen Einklappabschnitt
aufweist, der mittels Diagonalfaltlinie auf einen im Zuschnitt innen liegenden Klappabschnitt zum Herstellen einer Flachanlage der beiden Abschnitte klappbar ist. Diese
Art der Unterteilung des innen liegenden Wandteils ist besonders einfach und kostengünstig
ausführbar.
Eine besonders zweckmäßige und vorteilhafte Ausgestaltung der Erfindung besteht auch darin,
daß die im Zuschnitt außen liegenden Einklappabschnitte der inneren Seitenwandteile im
aufgerichteten Behältnis mit lösbaren Arretiermitteln an dem benachbarten Seitenwandteil
festsetzbar ausgebildet sind. Zweckmäßig kann eine einfache Nase/Schlitz-Verbindung vorgesehen
werden, die eine zuverlässige Arretierverbindung bildet und dennoch einfach und wiederholt
betätigbar ist.
Auch auf noch andere zweckmäßige und vorteilhafte Ausgestaltungen der Erfindung sind Unteransprüche
gerichtet, und besonders zweckmäßige und vorteilhafte Ausbildungsformen oder -möglichkeiten der Erfindung werden anhand der folgenden Beschreibung der in der schematischen
Zeichnung dargestellten Ausführungsbeispiele näher beschrieben. Es zeigen:
Fig. 1 ein Ausführungsbeispiel für einen erfindungsgemäßen Zuschnitt und
Fig. 2 bis 4 das Aufstellen eines aus dem Zuschnitt gemäß Fig. 1 aufrichtbaren Behältnisses.
-A-
In Fig. 1 ist ein Zuschnitt aus Wellpappe dargestellt, der in Reihenanordnung vier rechteckige
mit Faltlinien 7 aneinander gelenkte Seitenwandteile 10, 20, 30 und 40 aufweist. Die Seitenwandteile
10 und 30 bilden ein Paar einander gegenüber liegender Längsseitenwände, während
die Seitenwandteile 20,40 ein Paar einander gegenüber liegender äußerer Schmalseitenwände
des aufzurichtenden Behältnisses sind. Die Längsseitenwandteile 10, 30 sind in der
Reihenanordnung an das Schmalseitenwandteil 20 angelenkt. Das an der anderen Seite des
Längsseitenwandteils 30 angelenkte Schmalseitenwandteil 40 weist eine übliche Lasche oder
Fabrikkante 43 auf.
An die untere Längsseite des Längsseitenwandteils 10 ist mittels Faltlinie 7 ein inneres Bodenteil
11 in Form einer rechteckigen Bodenklappe angelenkt. Mit Ausnahme von schmalen
schmalseitigen Randbereichen 111 deren Maß der doppelten Stärke des Zuschnitts entspricht,
erstreckt sich das innere Bodenteil 11 über die Gesamtlänge des Seitenwandteils 10. Durch
die Ausnehmungen 111 werden Einsteckschlitze 91 gebildet (Fig. 2).
An das äußere Längsseitenwandteil 30 ist an der unteren Längsseite mittels Faltlinie 7 über
die gesamte Länge ein rechteckiges äußeres Bodenteil 31 angelenkt. An der im Zuschnitt inneren
Schmalseite des äußeren Bodenteils 31 ist mittels Faltlinie 7 ein inneres Schmalseitenwandteil
21 angelenkt. An der anderen Schmalseite des äußeren Bodenteils 31 ist mittels Faltlinie
7 ein inneres Schmalseitenwandteil 41 angelenkt. Die Breite der inneren Seitenwandteile
21,41 entspricht der Breite des das äußeren Bodenteils 31.
Die inneren Seitenwandteile 21,41 weisen auch die gleiche Breite wie die äußeren Schmalseitenwandteile
20, 40 auf. Hingegen ist die der Seitenwandhöhe entsprechende Dimension jedes inneren Seitenwandteils 21, 41 etwas kleiner als die Dimension der gleich hohen äußeren
Seitenwandteile 10, 20, 30 und 40 vorgesehen, so daß Aussparungen 213 entstehen.
Zweckmäßig sind an die äußeren Seitenwandteile 10,20, 30 und 40 zugeordnete Deckelteile
12, 22, 32 und 42 mittels Faltlinien 7 angelenkt. Derartige übliche Deckelteile sind in Fig. 1
gestrichelt dargestellt.
Je nach Einsatzzweck und Beanspruchung ist es möglich, den Zuschnitt aus einwelliger oder
mehrwelliger, insbesondere zweiwelliger Wellpappe oder dergleichen Material zu fertigen.
-5-Die
Seitenwandteile 10,20, 30 und 40 sind mit stehender Welle W vorgesehen, während die
Seitenwandteile 10,20, 30 und 40 sind mit stehender Welle W vorgesehen, während die
übrigen Teile im aufgerichteten und geschlossenen Behältnis eine liegende Welle aufweisen.
Jedes innere Seitenwandteil 21,41 ist mittels doppelter Diagonal-Faltlinie 8 in zwei im wesentlichen
dreieckförmige Klappabschnitte 211,212 bzw. 411,412 unterteilt. Die Diagonalfaltlinie
8 geht von der äußeren freien Kante 214 des Zuschnitts im Bereich der Anlenkung
des inneren Seitenwandteils 21 bzw. 41 an das Bodenteil 31 aus. Vorzugsweise beträgt der
Abstand der Diagonalfaltlinie 8 an der Kante 214 von der Faltlinie 7 ein bis zwei mal der
Stärke des Materialzuschnitts. Der im Zuschnitt nach außen weisende Dreieckabschnitt 212
bzw. 412 des inneren Seitenwandteils 21 bzw. 41 ist gleichschenklig, so daß die Diagonalfaltlinie
8 an der der Faltlinie 7 gegenüber liegenden Kante infolge der zuvor beschriebenen
Dimensionierung entsprechend weiter von der unteren Kante des zugehörigen äußeren
Schmalseitenwandteils 20 bzw. 30 beabstandet ist.
Zweckmäßig ist in jedes innere Seitenwandteil 21,41 eine Ausnehmung 61 und in jedes äußere
Seitenwandteil 20, 40 eine korrespondierende Ausnehmung 62 zur Bildung einer Eingriffsöffnung
gestanzt. Die Ausnehmungen 61, 62 sind in Fig. 1 gestrichelt dargestellt.
Anhand der Fig. 2 bis 4 wird das Aufstellen des Verpackungsbehältnisses beschrieben, wobei
der Dreieckabschnitt 212 bzw. 412 als Einklappabschnitt mittels der Diagonal-Faltlinie 8 einklappbar
ist und infolgedessen flach an den anlenkenden Abschnitt 211 bzw. 411 anlegbar ist.
Der Zuschnitt der Fig. 1 wird zunächst zu einem flachen Ring verbunden und dann aufgerichtet,
wobei die Fabrikkante 43 mittels Klebung oder Heftung innen an der Längsseitenwand
10 befestigt ist. Die Längsseitenwand 10 und die Breitseitenwand 40 können auch mittels Klebestreifen oder in sonst üblicher Weise miteinander verbunden werden.
In Richtung Pfeil A (Fig. 2) wird das die innere Bodenklappe bildende Bodenteil 11 um ca.
90° eingefaltet. Zunächst befindet sich das die äußere Bodenklappe bildende Bodenteil 31 in
der Ebene des Längsseitenteils 30. Die Klappabschnitte 211,212 und 411,412 werden zunächst
in die Ebenen der die äußeren Breitseitenwände bildenden Wandteile 20, 40 gestellt.
Praktisch zugleich werden die Klappabschnitte 212, 412 um 180° nach innen gefaltet, wie
dies mit Pfeil B dargestellt ist (Fig. 2). Sie kommen zur Flachanlage an die zugehörigen äußeren
Klappabschnitte 211,411. Aus dieser Position werden die flach aneinander liegenden
• ··
• ·
-6-
Klappabschnitte 211, 212 bzw. 411, 412 gemeinsam mit dem äußeren Bodenteil 31 um ca.
90° hochgeklappt (Pfeil C in Fig. 3). In Fig. 3 ist eine Zwischenposition dargestellt. Dabei
wird jedes Paar der flach aneinander liegenden Klappabschnitte 211, 212 bzw. 411,412 in
den zugehörigen Schlitz 91 eingesteckt und in Richtung C vollständig durch ihn hindurch in
das Innere des Behältnisses bewegt.
Die weiteren Schritte des Aufsteilens gehen aus der Draufsicht auf das offene Behältnis gemäß
Fig. 4 hervor. Der Einklappabschnitt 212 bzw. 412 wird in Pfeilrichtung D um 180°
hochgefaltet. Dabei gelangen die Nasen 51 in die zugeordneten Schlitze 52 an der Wand 10
bzw. dem Befestigungsrand 43. Man erkennt, daß jede innere Breitseitenwand durch die wieder
in eine Ebene gefalteten Klappabschnitte 211,212 bzw. 411, 412 gebildet ist. Damit ist
das Behältnis vollständig aufgerichtet.
Die Tragfähigkeit des aus den Abschnitten 11 und 31 gebildeten vollflächigen Doppelbodens,
der über die inneren Breitseitenwände 211,212 bzw. 411,412 gehalten ist, wird durch die
erfindungsgemäße Konstruktion nicht beeinträchtigt, da die Lastkräfte im befüllten Zustand
des Behältnisses gleichmäßig in die inneren Breitseitenwände eingeleitet werden und überdies
das Befüllungsgut die inneren Seitenwandteile 21 und 41 gegen die äußeren Seitenwandteile
20 und 40 preßt.
Das Behältnis läßt sich ebenso einfach wieder flachlegen. Die Arretiernasen 51 werden aus
den Schlitzen 53 gelöst, die inneren Seitenwandteile 21,41 werden mit ihren beiden Abschnitten
211, 212 bzw. 411, 412 aufeinander geklappt und die eingeklappten Seitenwandteile
21,41 werden infolge Schwenkens durch die Schlitze 91 des äußeren Bodenteils 31 nach Außen
hindurchgeführt. Das innere Bodenteil 11 wird durch Erfassen an den Randlöchern 92
hochgezogen
Danach wird der entstehende Mantelring aus seiner aufgerichteten Position in die Flachposition
gebracht, wobei die Abschnitte 10, 20 auf den Abschnitten 30,40 und die Abschnitte 11,
21 auf den Abschnitten 31, 41 zu liegen kommen.
Claims (7)
1. Zuschnitt aus faltbarem Material wie Wellpappe, Pappe od. dgl. zum Auffalten eines tragfähigen
Transportbehältnisses aus einer Anzahl aneinander über Faltlinien (7) angelenkter
im wesentlichen rechteckiger Wandteile umfassend eine Reihe äußerer Seitenwandteile
(10, 20, 30, 40), die zwei Paar einander gegenüberliegender Seitenwände bilden, zwei eine
doppellagige Bodenwandbildende Bodenteile (11, 31), die jeweils an ein zugehöriges Seitenwandteil
(10, 30) des einen Seitenwandpaares angelenkt sind, und zwei innere Seitenwandteile
(21, 41), die einander gegenüberliegend an das äußere Bodenteil (31) angelenkt
sind und jeweils eine doppellagige Seitenwand mit einem zugehörigen äußeren Seitenwandteil
(20, 40) des anderen Seitenwandpaares bilden, dadurch gekennzeichnet,
daß jedes innere Seitenwandteil (21,41) in aneinander angelenkte, durch Einklappen
aneinander bringbare Klappabschnitte (211, 212; 411, 412) derart unterteilt ist, daß es
im eingeklappten Zustand durch eine am aufgerichteten Behältnis zwischen zugehörigem
äußerem Seitenwandteil (20; 40) und innerem Bodenteil (11) gebildete Einstecköffnung
(91) bewegbar ist, wobei es im Behältnisinneren im entklappten Zustand an dem zugehörigen
äußeren Seitenwandteil (20; 40) zur Bildung der doppellagigen Seitenwand zu liegen
kommt.
2. Zuschnitt nach Anspruch 1,dadurch gekennzeichnet, daß die Einstecköffnung
(91) durch einen Einsteckschlitz gebildet ist, dessen Steckbreite etwa der doppelten
Materialstärke des Zuschnitts entspricht, wobei das innere Seitenwandteil (21,41) durch
wenigstens zwei in Flachanlage aneinander bringbare Klappabschnitte (211, 212; 411, 412)
gebildet ist.
3. Zuschnitt nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß das innere
Seitenwandteil (21,41) einen im Zuschnitt außen liegenden dreieckförmigen Einklappabschnitt
(212, 412) aufweist, der mittels Diagonalfaltlinie (8) auf einen im Zuschnitt innen
liegenden Klappabschnitt (211,411) zum Herstellen einer Flachanlage der beiden Abschnitte
(211, 212; 411, 412) klappbar ist.
4. Zuschnitt nach Anspruch 3,dadurch gekennzeichnet, daß die Diagonalfaltlinie
(8) von der äußeren freien Kante (214) des Zuschnitts im Bereich der Anlenkung des
inneren Seitenwandteils (21) an das Bodenteil (31) ausgeht und insbesondere der dreieck-
förmige Einklappabschnitt (212, 412) zumindest im wesentlichen durch einen gleichschenkligen
Dreieckabschnitt gebildet ist.
5. Zuschnitt nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß
der im Zuschnitt außen liegende Einklappabschnitt (212,412) des inneren Seitenwandteils
(21, 41) in seinem im aufgerichteten Behältnis entklappten Zustand in lösbarer Arretierverbindung
an einem benachbarten Wandteil (10,40) festsetzbar ist.
6. Zuschnitt nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß die Arretierverbindung
durch eine im oberen Innenbereich des Behältnisses zu liegen kommende Nase (51)
des Einklappabschnitts (212, 412) und einen zugehörigen Aufnahmeschlitz (52) an dem
angrenzenden Seitenwandteil (10) gebildet ist.
7. Zuschnitt nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß
der Zuschnitt ein solcher zum Auffalten eines tragfähigen Mehrwegbehältnisses, insbesondere
einer Umzugskiste ist.
Priority Applications (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE29901162U DE29901162U1 (de) | 1999-01-19 | 1999-01-19 | Zuschnitt aus faltbarem Material zum Auffalten eines tragfähigen Transportbehältnisses |
Applications Claiming Priority (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE29901162U DE29901162U1 (de) | 1999-01-19 | 1999-01-19 | Zuschnitt aus faltbarem Material zum Auffalten eines tragfähigen Transportbehältnisses |
Publications (1)
| Publication Number | Publication Date |
|---|---|
| DE29901162U1 true DE29901162U1 (de) | 1999-05-12 |
Family
ID=8068392
Family Applications (1)
| Application Number | Title | Priority Date | Filing Date |
|---|---|---|---|
| DE29901162U Expired - Lifetime DE29901162U1 (de) | 1999-01-19 | 1999-01-19 | Zuschnitt aus faltbarem Material zum Auffalten eines tragfähigen Transportbehältnisses |
Country Status (1)
| Country | Link |
|---|---|
| DE (1) | DE29901162U1 (de) |
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| DE102007039931A1 (de) | 2007-08-23 | 2009-02-26 | Gustav Stabernack Gmbh | Faltschachtel |
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