DE60004177T2 - Elektrisches Installationsgerät zum Aufschnappen auf eine Tragschiene - Google Patents
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Description
- Die vorliegende Erfindung betrifft ein elektrisches Gerät, das einen hinteren Teil umfasst, der auf einer mit einer Einhakkante versehenen Tragschiene eingerastet werden kann und das in seinem hinteren Teil mindestens eine Druckfeder mit einer rechtwinklig zur Schienenlänge stehenden Achse enthält, angeordnet in einer grundsätzlich zylinderförmigen Lagerung, die in der Einhakkante der Schiene mündet und die einen Anschlag für die Feder enthält.
- Es ist gut bekannt, dass elektrische Geräte wie z. B. Standardprofile auf Schienen eingerastet werden können. Die Verwendung von direkt auf der Schienenkante aufzubringenden spiralförmigen Druckfedern ist bekannt, wie z. B. entsprechend Dokument FR-2 551 807, dieses Dokument beschreibt jedoch keine Einsatzmittel solcher Federn in ihrer Lagerung.
- Andererseits ist es nach dem Dokument FR 2 708 154 bekannt, als Feder einen Zylinderstift aus Elastomer zu verwenden, der in die Lagerung eingesetzt wird, wobei der Einsatz durch Einpassen ausgehend von einer Öffnung der hinteren Seite des Gerätes durch das Formsenken von Wänden der Lagerung erfolgt. Die Tatsache, dass die Lagerung im hinteren Teil des Gerätes offen liegt, bringt bei einer von der Achse abweichenden Belastung der Feder das Risiko eines Herausreißens der Feder aus ihrer Lagerung mit sich. Nun ergibt sich eine solche von der Achse abweichende Belastung der Feder häufig beim Montieren oder Demontieren der Geräte.
- Das Dokument
US 4.671.697 zeigt eine Spiralfeder, die dazu dient, einen Läufer gegen den Schienenrand zu drücken. Die Feder wird auf einen im Läufer vorgesehenen L-förmigen Zapfen aufgesteckt, und der Bediener verformt also den Zapfen, um die Feder entsprechend der Druckachse des Läufers zu positionieren. Eine solche Vorrichtung setzt voraus, auf einen verschiebbaren Läufer zurückzugreifen. - Ziel der Erfindung ist die Vermeidung der Gefahr eines Ausreißens von in elektrischen Geräten verwendeten Druckfedern, um sie auf Tragschienen wie Standardprofile einzuhaken, und zwar in einer Lösung zu verringerten Herstellungskosten.
- Der Erfindung entsprechend führt die Lagerung auf der gegenüberlegenden Seite des Einhakrandes der Schiene durch eine Öffnung nach außen, die der axialen-Einführung der Feder bei der Montage derselben dient, und die Lagerung weist gegenüber dem Anschlag einen herunterklappbaren Bereich zum Festhalten der Feder auf, der auf einer elastischen Wand der Lagerung vorgesehen ist und auf welchem ein für die Feder passendes Festhaltelement angebracht werden kann, wobei der Festhaltebereich beim Einführen der Feder inaktiv und nach Einführen der Feder in die Festhalteposition heruntergeklappt ist.
- Der Bereich kann auf einer mit einer einfachen Spiralfeder – zusammenwirkenden elastischen Wand der Lagerung vorgesehen werden, z. B. mittels einer Lasche mit Abstandssteigung und Blockierschnabel oder mittels eines verriegelbaren Rahmens. Nachfolgend nun eine Beschreibung von nicht darauf beschränkten Ausführungsweisen der Erfindung, die durch die angehängten Zeichnungen veranschaulicht sind.
- Die
1 ist eine Skizze der Vorderansicht eines der Erfindung entsprechenden Elektrogerätes. - Die
2a und2b stellen die Ansicht von zwei Ausführungsvarianten der Erfindung vor der Montage von Federn dar. - Die
3 bis5 sind vergrößerte Profilansichten einer Federlagerung in der ersten Ausführungsvariante, jeweils bei der Montage der Feder, vor dem Auslösen des Schnabels sowie in Betriebsstellung. - Die
6 und7 zeigen die Lagerung in der Ansicht von unten und im Profil gemäß Zeichnung VII–VII der5 . - Die
8 ist eine Profilansicht der zweiten Ausführungsvariante. - Das in den Figuren dargestellte elektrisches Gerät ist ein Niedrigspannungsgerät, das mit einem Isolierkasten
10 , z. B. einem Isolierkörper oder Isoliersockel ausgestattet ist, und das durch Einrasten auf einer tragenden Profilschiene11 in Hutform festgesetzt werden kann. Zu seiner Rückseite12 hin, d. h. gegenüber der dem Bediener zugänglichen vorderen Seite 13, weist der Kasten10 zwei Einzüge14a und14b auf, in welche die äußeren Ränder11a ,11b der Schiene hineinreichen können. Zwei Spiralfedern20 sind jeweils in einer im Kasten nahe seiner Rückwand12 vorgesehenen zylindrischen Lagerung15 angeordnet. Jede Feder weist eine niedere Außenwindung20a und eine hohe Außenwindung20b (siehe3–5 ) auf. - Jede Lagerung
15 hat eine Achse Z, die rechtwinklig zur grundsätzlichen Ausrichtung L der Schiene liegt; die Lagerung15 mündet durch eine Öffnung17 (siehe3 und5 ) in den Einzug14a , so dass sich die Feder20 , die leicht über den Einzug14a hinausragt, mit ihrer unteren Windung20a gegen den Schienenrand einhaken kann; die Lagerung15 mündet nach oben durch eine etwa rundförmige Öffnung16 , welche die Montage der Feder zulässt. - In der Herstellungsweise der
2a und3 bis7 ist die Lagerung15 auf der Vorderseite durch eine feste Wand22 und auf der Hinterseite durch eine elastische Wand23 sowie eine feste Wand24 abgegrenzt. Die elastische Wand23 ist nach oben hin angeordnet, während die feste Wand24 nach unten hin angeordnet ist. - Die elastische Wand
23 besteht aus einer Lasche25 , die mit ihrem oberen Ende25a in den Kasten eingebaut und mit ihrem unteren Ende25b verbogen werden kann. Die Lasche25 ist zu diesem Zweck durch Seitenschlitze26 von der Fläche12 abgetrennt. Das untere Ende25b der Lasche weist eine Steigung27 sowie einen aus einem Schnabel bestehenden Bereich28 auf, der auf der oberen Windung20b der Feder verriegelbar ist. In Betriebsstellung (5 ) ist die Feder20 also nach oben hin auf dem Schnabel28 der elastischen Wand23 und nach unten hin auf einem Anschlag29 der festen Wand24 mit einem Strebebogen versehen, und sie ist seitlich durch feste Wände22 ,24 eingegrenzt. Die Lasche25 befindet sich in etwa linear ausgerichtet zur festen Wand24 , um so dazu beizutragen, eine geeignete Befestigungsfläche P auf der Ebene der Rückseite12 des Kastens festzulegen. - In der Herstellungsweise der
2b und8 bildet die elastische Wand23 einen Rahmen30 , der an seinem unteren Ende31 eingebaut ist, während sein oberes Ende eine Querstrebe32 bildet, die seitlich in den Zapfen32a endet, die dazu dienen, sich in die in der Lagerung15 angrenzenden Absätze einzuhaken. Der Rahmen30 bildet zwei Beine34 , die einen zentralen Zwischenraum35 zwischen sich lassen, in welchen sich die Feder einlässt, indem sie nach oben hin gegen einen Bereich36 des Rahmens und nach unten hin gegen den Anschlag29 anschlägt. In dem Zwischenraum35 liegt außerdem ein Fingerzapfen37 , der eine seitliche Abstützung für die Feder bildet. - In der ersten Ausführungsvariante wird die Feder gemäß Darstellung in den
3 bis5 montiert. Wie in3 zu sehen ist, wird sie durch die Öffnung17 eingeführt und durch Eindrücken in die Lagerung15 eingesenkt, bis dass ihre untere Windung20a auf der Steigung27 Halt findet. Dank der Steigung spreizt die Feder dann mit ihrer zunehmenden Absenkung die elastische Lasche25 in der senkrecht zu Z stehenden Richtung X ab (siehe gestrichelte Linien in der7 ), um dann gegen den Anschlag29 zum Stillstand zu kommen (4 ). Dann schiebt man den Schnabel28 in der zu X entgegengesetzten Richtung zurück (entsprechend dem in5 angezeigten Pfeil), so dass das obere Gewinde20b der Feder gegen den Schnabel anschlägt und die Feder und die Lasche in der Betriebsstellung gegeneinander mit einem Strebebogen versehen sind. In dieser Position befindet sich die elastische Wand23 in etwa in linearer Ausrichtung der festen Wand24 , wobei das untere Ende25b der Lasche bezogen auf die Ebene P leicht zurückgezogen ist. - In der zweiten, für längere Federn geeigneten Variante wird der Rahmen
30 , der sich ursprünglich in der in2b gezeichneten Position befindet, in der X gegenüberliegenden Richtung in die in8 dargestellte Position heruntergeklappt, wo sich die Zapfen32a in die Absätze33 einhängen, während die Feder in dem Freiraum35 des Rahmens eingeklemmt bleibt. - Der beim Aufhängen des Gerätes durch das Gerät auf die Schiene ausgeübte Druck macht sich durch ein leichtes Zusammendrücken der Feder bemerkbar, wobei die entsprechende Kraft von der elastischen Wand aufgenommen wird, auf welche sich die Feder auf der Ebene des Schnabels
28 oder des Anschlags36 verspreizt.
Claims (5)
- Elektrisches Gerät mit einem hinteren Teil, das auf einer mit einer Einhakkante versehenen Tragschiene eingerastet werden kann und das in dem unteren Teil mindestens eine Druckfeder (
20 ) enthält, die auf den Einhakrand (11a ) aufgebracht werden kann und die eine rechtwinklig zur Schienenlänge stehende Achse hat, wobei die Feder in einer grundsätzlich zylinderförmigen Lagerung (15 ) angeordnet ist, die in den Einhakrand mündet, wobei sie auf der Schienenseite einen Anschlag (29 ) für die Feder bildet, dadurch gekennzeichnet, dass: die Lagerung (15 ) gegenüber dem Einhakrand der Schiene durch eine Öffnung (16), die zur axialen Einführung der Feder bei ihrer Montage dient, nach außen mündet. die Lagerung (15 ) gegenüber dem Anschlag (29 ) einen herunterklappbaren Haltebereich (28 ,36 ) aufweist, der auf einer elastischen Wand (23 ) der Lagerung (15 ) vorgesehen ist, auf welche ein der Feder angehörendes geeignetes Halteelement (20b ) aufgebracht werden kann, wobei der Haltebereich beim Einführen der Feder inaktiv und nach dem Einführen der Feder in der Halteposition heruntergeklappt ist. - Gerät nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der Bereich (
28 ) auf einer elastischen Lasche (25 ) vorgesehen ist, welche die elastische Wand (23 ) der Lagerung (15 ) bildet. - Gerät nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Druckfeder (
20 ) eine Spiralfeder ist, die eine Einhakwindung (20a ) sowie an einem Ende der Feder, das dem Ende gegenüberliegt, an dem sich die Einhakwindung (20a ) befindet, eine das Halteelement bildende Windung (20b ) aufweist, dass die Lasche (25 ) eine durch die Einhakwindung (20a ) zu bestätigende Abspreizsteigung (27 ) aufweist und dass der Haltebereich (28 ) von einem Schnabel der Lasche (25 ) gebildet wird, der auf dem Halteelement (20b ) der Feder (20 ) verriegelbar ist. - Gerät nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Lagerung (
15 ) auf der hinteren Seite durch die elastische Wand (23 ) und durch eine feste Wand (24 ) abgegrenzt ist, wobei die elastische Wand in der Halteposition der Feder (20 ) in etwa in linearer Ausrichtung zur festen Wand liegt. - Gerät nach gemäß Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der Haltebereich (
36 ) durch einen Rahmen (30 ) gebildet wird, der als elastische Wand (23 ) der Lagerung (15 ) Bestandteil des Gehäuses ist und der einen für die Durchführung der Feder (20 ) vorgesehenen mittleren Freiraum (35 ) aufweist, wobei der Rahmen nach Einführung der Feder (20 ) in den mittleren Freiraum nach vorne hin heruntergeklappt wird, um in die in der Lagerung (15 ) eingezwängten Absätze (33 ) einzurasten.
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