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DE9110198U1 - Material-Zuschnitt für eine Falt-Verpackung - Google Patents

Material-Zuschnitt für eine Falt-Verpackung

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DE9110198U1
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DE
Germany
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folding
packaging part
packaging
material blank
folded
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DE9110198U
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Olaf Pohl 7600 Offenburg De GmbH
Original Assignee
Olaf Pohl 7600 Offenburg De GmbH
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    • B65CONVEYING; PACKING; STORING; HANDLING THIN OR FILAMENTARY MATERIAL
    • B65DCONTAINERS FOR STORAGE OR TRANSPORT OF ARTICLES OR MATERIALS, e.g. BAGS, BARRELS, BOTTLES, BOXES, CANS, CARTONS, CRATES, DRUMS, JARS, TANKS, HOPPERS, FORWARDING CONTAINERS; ACCESSORIES, CLOSURES, OR FITTINGS THEREFOR; PACKAGING ELEMENTS; PACKAGES
    • B65D5/00Rigid or semi-rigid containers of polygonal cross-section, e.g. boxes, cartons or trays, formed by folding or erecting one or more blanks made of paper

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  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Mechanical Engineering (AREA)
  • Cartons (AREA)

Description

Material-Zuschnitt für eine Falt-Verpackuna
Die Erfindung betrifft einen Material-Zuschnitt für eine FaIt-Verpackung, der an zwei gegenüberliegenden Längsseiten jeweils einen, über einen Teil der Quererstreckung des Material-Zuschnittes reichenden Einschnitt aufweist, welche den Zuschnitt in ein äußeres und in ein inneres Verpackungsteil unterteilen, wobei der zwischen den Einschnitten verbleibende Zuschnitt-Bereich als Drehgelenk oder Drehbereich ausgebildet ist, der ein vorzugsweise etwa rechtwinkliges Verdrehen und Aufeinanderlegen des inneren Verpackungsteiles gegenüber dem äußeren Verpackungsteil erlaubt und wobei die freien, aufeinanderzu gefalteten Endbereiche des inneren Verpackungsteiles sowie des äußeren Verpackungsteiles die Falt-Verpackung bilden.
Man kennt bereits einen Material-Zuschnitt der eingangs erwähnten Art, der durch zwei, in einer Querlinie angeordnete und sich jeweils nur über einen Teil der Quererstreckung des Material-Zuschnittes erstreckende Einschnitte in ein inneres sowie ein äußeres Verpackungsteil unterteilt ist. Inneres und äußeres Verpackungteil dieses vorbekannten Material-Zuschnittes können um einen als Drehgelenk ausgebildeten, zwischen den
Einschnitten verbleibenden Zuschnitt-Bereich über Kreuz gefaltet werden. Dabei ist der das Drehgelenk bildende Zuschnitt-Bereich durch die Form eines rechtwinkligen Dreieckes begrenzt, dessen Hypotenuse mit den Einschnitten in etwa einer Linie angeordnet ist. Während die eine Seite dieser Dreiecksform im wesentlichen als Klapp- oder Faltlinie ausgebildet ist, ist die andere Seite als ein mit dem benachbarten Einschnitt verbundener Schrägeinschnitt vorgesehen.
Ein in das innere Verpackungsteil eingelegtes Buch oder dergleichen Packgut kann durch zueinander gerichtetes Umschlagen der freien Enden dieses Verpackungsteiles gegen ein Herausrutschen gesichert werden. Durch Umschlagen der freien Enden des äußeren Verpackungsteiles läßt sich der Material-Zuschnitt anschließend endgültig zur Faltverpackung falten. Da die Wellenrichtung des aus Wellpappe bestehenden Material-Zuschnittes quer zu den Einschnitten verläuft, lassen sich die freien Endbereiche der Verpackungsteile an die Dicke und Breite des Verpackungsgegenstandes anpassen, während die zulässige Tiefe dieses Packgutes durch den Abstand der freien Endbereiche des äußeren Verpackungsteiles beziehungsweise die Quererstreckung des inneren Verpackungsteiles festgelegt ist. Die Orientierung der Pappwellen des für den Material-Zuschnitt verwendeten Wellpappe-Materials begünstigt ein leichtes Anpassen dieses Zuschnittes an die verschiedensten Gegenstände, weil die freien Endbereiche praktisch an beliebiger Stelle eingefaltet werden können. Da diese Wellenrichtung aber zwangsläufig parallel zu den Falträndern des gefalteten vorbekannten Material-Zuschnittes verläuft ist die aus ihm gefaltete Faltverpackung nur wenig formstabil. Denn insbesondere bei solchem Packgut, das - wie beispielsweise ein Ringbuch - gegenüberliegende Seiten mit voneinander unterschiedlichen Abmessungen aufweist, ist ein Eindrücken der entsprechenden Faltverpackung leicht möglich.
Man hat daher auch bereits eine Faltverpackung geschaffen, die aus zwei, mit ihren freien Enden jeweils etwa ringförmig verbundenen Materialstreifen besteht, welche mit ihren zueinander über Kreuz angeordneten Ringöffnungen schachtel- oder schuberförmig ineinander geschoben werden können. Da hier die Wellenrichtung des für die Zuschnitte verwendeten Wellpappe-Materials quer zu den äußeren Kanten der Material-Zuschnitte verläuft, zeichnet sich die aus ihnen gefaltete vorbekannte Faltverpackung durch ihre gute Formstabilität aus. Nachteilig bei dieser Verpackung ist jedoch deren zumindest zweiteilige Ausbildung sowie das wenig ansprechende Äußere.
Für hochwertiges Verpackungsgut hat man daher auch bereits eine umschlagartige Verpackung geschaffen, die im wesentlichen aus einem streifenförmigen Material-Zuschnitt besteht. Dieser ebenfalls aus Wellpappe hergestellte Material-Zuschnitt kann mittels mehrerer in ihrer Anordnung festgelegter Klapp- oder Faltlinien um das Packgut gefaltet werden. Zwei, jeweils an beiden Seiten vorgesehene und nach innen einklappbare Seitenklappen sollen das Packgut gegen ein seitliches Herausrutschen sichern. Mittels eines an den freien Enden des Materialstreifens vorgesehenen laschenförmig ausgestanzten Steckverschlusses kann diese vorbekannte Verpackung anschließend verschlossen werden.
Da die Wellen-Längsrichtung des verwendeten Wellpappe-Materials im Bereich des Materialstreifens etwa im rechten Winkel zu den dort vorgesehenen Falzungen oder Klapplinien angeordnet ist, hat auch diese vorbekannte Verpackung an vier ihrer acht Randbereiche eine gute Stabilität. Im Bereich der seitlich überstehenden Seitenklappen jedoch verlaufen die dort vorgesehenen Falz- oder Klapplinien parallel zu der Wellen-Längsrichtung des Wellpappen-Materials, so daß hier ebenfalls unerwünschte Einformungen der aus diesem vorbekannten Material-Zuschnitt gefalteten Verpackung in ihrer Gebrauchsstellung möglieh sind.
Es besteht daher insbesondere die Aufgabe, einen Material-Zuschnitt der eingangs erwähnten Art zu schaffen, der allseits eine gute Forinstabilität aufweist, auch bei unterschiedlichstem Packgut nur schwer eingedrückt werden kann, leicht herzustellen ist und sich dennoch durch ein in gefaltetem Zustand ansprechendes Äußeres auszeichnet, so daß dieser Material-Zuschnitt auch zur Verpackung hochwertigen Packgutes verwendet werden kann.
Die erfindungsgemäße Lösung dieser Aufgabe besteht bei dem Material-Zuschnitt der eingangs erwähnten Art insbesondere darin, daß an den freien Endbereichen des inneren und des äußeren Verpackungsteiles jeweils wenigstens zwei vorgefertigte und/oder gerillte Klapp- oder Faltlinien vorgesehen sind, deren Anordnung auf dem jeweiligen Endbereich an die festgelegten Außenabmessungen der Falt-Verpackung angepaßt ist und daß diese Klapp- oder Faltlinien den ihnen zugeordneten Endbereich des Material-Zuschnittes in zumindest zwei miteinander verbundene Seitenklappe unterteilen. Der erfindungsgemäße Material-Zuschnitt kann also aus den unterschiedlichsten Materialien hergestellt werden, die eine ausreichende Sicherheit gegen ein seitliches Eindrücken der daraus gefalteten Verpackungen bieten. Dabei gestatten die im Material-Zuschnitt vorgefertigten oder vorgerillten Klapp- oder Faltlinien ein Umschlagen der freien Endbereiche des Material-Zuschnittes zu der gewünschten Falt-Verpackung. Durch die vorbestimmte und an das jeweilige Packgut angepaßte Anordnung der Klapp- oder Faltlinien ist die aus dem erfindungsgemäßen Material-Zu-0 schnitt gefaltete Falt-Verpackung in ihren Außenabmessungen festgelegt. In einer solchen, in ihrem Aufnahmevolumen festgelegten Falt-Verpackung kann auch solches Packgut verpackt werden, das an gegenüberliegenden Seiten voneinander unterschiedlicher Abmessungen aufweist und mit verschiedenen herkömmlichen Falt-Verpackungen nur schwer gegen ein Eindrücken sicher
verpackt werden könnte. Wegen ihrer hohen Forinstabilität zeichnet sich die aus dem erflndungsgemaßen Material-Zuschnitt gefaltete Falt-Verpackung durch ein dauerhaft ansprechendes Äußeres auf, so daß der erfindungsgemäße Material-Zuschnitt für unterschiedlichstes und auch anspruchvolles Packgut verwendet werden kann.
Eine besonders vorteilhafte und mit geringem Aufwand aus Wellpappe herzustellende Weiterbildung gemäß der Erfindung, für die selbständig Schutz beansprucht wird, sieht bei einem Material-Zuschnitt der eingangs erwähnten Art vor, daß an den freien Endbereichen des inneren und des äußeren Verpackungsteiles jeweils wenigstens zwei vorgefertigte und/oder gerillte Klapp- oder Faltlinien vorgesehen sind, die den ihnen jeweils zugeordneten Endbereich des Material-Zuschnittes in zumindest zwei, miteinander verbundene Seitenklappen unterteilen und die sich etwa im rechten Winkel zur Pappwellen-Längsrichtung des Wellpappe-Zuschnittes erstrecken und daß die Anordnung dieser Klapp- oder Faltlinien auf den jeweiligen Endbereich an die 0 festgelegten Außen-Abmessungen der Falt-Verpackung angepaßt ist. Bei dieser Weiterbildung erstrecken sich die an den freien Endbereichen des inneren und des äußeren Verpackungsteiles vorgefertigten Klapp- oder Faltlinien etwa im rechten Winkel zur Pappwellen-Längsrichtung des Wellpappe-Zuschnittes. Somit sind auch die Randbereiche der aus dem erfindungsgemäßen Material-Zuschnitt hergestellten Faltverpackung im rechten Winkel zur Wellenrichtung des Wellpappe-Materials angeordnet, was der Formstabilität dieser Verpackung entgegenkommt. Der aus Wellpappe hergestellte und entsprechend leichte Material-0 Zuschnitt bietet in seinem zur Faltverpackung gefalteten Zustand dem Packgut somit einen guten Schutz gegen ein Eindrücken insbesondere in den Randbereichen; seine hohe Formstabilität begünstigt auch ein dauerhaft ansprechendes Äußeres der daraus gefalteten Verpackung, die sich somit auch für hochwertiges und anspruchsvolles Packgut eignet.
Zweckmäßig ist es, wenn der zwischen den Einschnitten verbleibende und als Drehgelenk ausgebildete Bereich des Material-Zuschnittes etwa die Form eines rechtwinkligen Dreieckes hat 5 oder durch solch eine Form begrenzt ist, dessen Hypotenuse durch eine in Querrichtung des Material-Zuschnittes orientierte Klapp- oder Faltlinie gebildet ist und daß der eine Seitenrand als Schrägeinschnitt und der andere Seitenrand dieser Dreiecksform im wesentlichen als Klapp- oder Faltlinie ausgebildet ist. Eine solche Dreiecksform, wie sie auch bei dem Material-Zuschnitt der eingangs erwähnten Art bekannt ist, erlaubt es, das innere Verpackungsteil gegenüber dem äußeren Verpackungsteil des Material-Zuschnittes über Kreuz zu verdrehen, so daß dann das innere Verpackungsteil auf dem äußeren Verpackungsteil zu liegen kommt. Die dementsprechend ebenfalls über Kreuz angeordneten freien Enden des inneren und des äußeren Verpackungsteiles lassen sich anschließend gut zueinander einschlagen und zu einer formschönen Verpackung falten.
Um das Packgut gegen Transportschäden gut schützen zu können und um dazu an zwei gegenüberliegenden Seiten der Faltverpackung praktisch eine Polsterkante zu bilden, ist es zweckmäßig, wenn das äußere Verpackungsteil des zur Faltverpackung gefalteten Material-Zuschnittes an seinen querseitigen Randbereiches jeweils vorzugsweise etwa 1 bis 2 cm über die in gefalteter Stellung benachbarte Seitenklappe des inneren Verpackungsteiles übersteht. Eine solche Polsterkante gibt der aus dem erfindungsgemäßen Material-Zuschnitt gefalteten Falt-Verpakkung darüber hinaus zusätzliche Stabilität.
Zweckmäßig ist es, wenn an den Seitenrändern zumindest einer Seitenklappe des inneren Verpackungsteiles, vorzugsweise an einer der (an den) in gefaltetem Zustand des Material-Zuschnittes öffnungsseitig oberen Seitenklappen wenigstens ein überstehender Rastvorsprung vorgesehen ist, welcher (welche)
in gefaltetem Zustand des Material-Zuschnittes in eine innenseitige Aussparung oder einen Einschnitt im Bereich der benachbarten FaIt- oder Klapplinie des äußeren Verpackungsteiles einrastbar oder einsetzbar ist. Solche, an den Seitenklappen des inneren Verpackungsteilen seitlich überstehende und in entsprechende Aussparung des äußeren Verpackungsteile einrastbare Rastvorsprünge begünstigen eine dauerhafte Forinstabilität der Falt-Verpackung in ihrer Gebrauchsstellung.
Um nach dem Zusammenfalten des erfindungsgemäßen Material-Zuschnittes die entsprechende Falt-Verpackung gut und mit geringem Aufwand verschließen zu können, ist es vorteilhaft, wenn an den beiden freien Endbereichen des äußeren Verpackungsteiles ein Steckverschluß vorgesehen ist und wenn dazu vorzugsweise der eine Endbereich des äußeren Verpackungsteiles eine Lasche aufweist, welche an einer Laschenöffnung des anderen Endbereiches lösbar arretierbar ist.
Um auch kleineres Packgut in einer vergleichsweise großen Falt-Verpackung einpacken und um das dem Packgut zur Verfügung zu stellende Volumen der Falt-Verpackung entsprechend begrenzen zu können, ist es vorteilhaft, wenn zumindest an einem der beiden Endbereiche des inneren Verpackungsteiles wenigstens vier FaIt- oder Klapplinien vorgesehen sind, welche diesem Endbereich in mindestens vier, miteinander stab- oder rohrförmig zusammenfaltbare Seitenklappen unterteilen. Somit kann der entsprechende freie Endbereich des inneren Verpackungsteiles zu einer im Querschnitt rechteckigen Polsterung zusammengefaltet werden, die das in der Falt-Verpackung maximal zur Verfü-0 gung stehende Packvolumen entsprechend der Größe des Packgutes reduziert.
Weitere Merkmale der Erfindung ergeben sich aus der folgenden Beschreibung erfindungsgemäßer Ausführungsbeispiele in Verbin-5 dung mit den Ansprüchen und der Zeichnung.
Die einzelnen Merkmale können je für sich oder zu mehreren bei einer Ausführungsform der Erfindung verwirklicht sein.
Es zeigt:
5
Fig. 1 einen in seiner flachen Ausgangslage befindlichen Material-Zuschnitt in einer Draufsicht, der durch zwei Einschnitte in ein äußeres und ein inneres Verpakkungsteil unterteilt ist und zu einer Falt-Verpackung gefaltet werden kann,
Fig. 2 den Material-Zuschnitt aus Figur 1, ebenfalls in einer Draufsicht, wobei das innere Verpackungsteil um einen Drehbereich des Zuschnittes gegenüber dem äußeren Verpackungsteil über Kreuz in eine Lage gedreht
wurde, in der das innere Verpackungsteil auf dem äußeren Verpackungsteil zu liegen kommt und
Fig. 3 die aus dem in den Figuren 1 und 2 dargestellten Material-Zuschnitt gefaltete Falt-Verpackung in einer
perspektivischen Darstellung, wobei nur ein Endbereich des äußeren Verpackungsteiles sich in einer Offenstellung befindet.
Die Figuren 1 und 2 zeigen einen Material-Zuschnitt 1, der aus einem einstückigen Wellpappe-Zuschnitt besteht und zu einer, in Figur 3 dargestellten Falt-Verpackung 2 gefaltet werden kann.
Aus Figur 1 wird deutlich, daß dieser Material-Zuschnitt 1 an zwei gegenüberliegenden Längsseiten 3 jeweils einen, über einen Teil der Quererstreckung des Material-Zuschnittes 1 reichenden Einschnitt 4, 5 aufweist. Diese in etwa einer Linie angeordneten Einschnitte 4, 5 unterteilen den Zuschnitt 1 in ein äußeres und ein inneres Verpackungsteil 6, 7, wobei der zwischen den Einschnitten 4, 5 verbleibende Zuschnitt-Bereich
als Drehgelenk oder Drehbereich 8 ausgebildet ist. Dieser Drehbereich 8 des Material-Zuschnittes 1 wird durch die Form eines etwa rechtwinkligen Dreieckes begrenzt, dessen Hypotenuse durch eine in Querrichtung des Material-Zuschnittes 1 5 orientierte und mit den Einschnitten 4, 5 fluchtende Klappoder Faltlinie 9 gebildet ist. Während der eine Seitenrand als ein, in den Einschnitt 5 übergehender Schräg-Einschnitt Io ausgebildet ist, wird der andere Seitenrand dieser Dreiecksform im wesentlichen durch eine Klapp- oder Faltlinie 11 gebildet. Zwischen dieser Klapp- oder Faltlinie 11 und dem benachbarten Einschnitt 4 ist ein rechtwinklig zum Einschnitt 4 angeordneter und in ihn übergehender Längseinschnitt 12 vorgesehen.
Wie Figur 2 zeigt, erlaubt der Drehbereich 8 ein etwa rechtwinkliges Verdrehen und Aufeinanderlegen des inneren Verpackungsteiles 7 gegenüber dem äußeren Verpackungsteil 6. Die nach dem Verdrehen des inneren Verpackungsteiles 7 über Kreuz überstehenden Endbereiche 13, 14 beziehungsweise 15, 16 des inneren und des äußeren Verpackungsteiles 7, 6 werden anschließend jeweils aufeinanderzu eingeklappt und zur Verpackung 2 gefaltet, wobei die Endbereiche 15, 16 des äußeren Verpackungsteiles 6 auf den Endbereichen 13, 14 des inneren Verpackungsteiles 7 zu liegen kommen.
Zum Einschlagen sind an jedem dieser Endbereiche 13, 14 beziehungsweise 15, 16 zumindest zwei vorgefertigte oder vorgerillte Klapp- oder Faltlinien 17, 18 vorgesehen, die den ihnen zugeordneten Endbereich 13, 14, 15 oder 16 des Material-Zuschnittes 1 in zumindest zwei miteinander verbundene Seitenklappen 19, 2o unterteilen. Diese Klapp- oder Faltlinien 17, 18 sind etwa rechtwinklig zur - hier nicht erkennbaren - Pappwellen-Längsrichtung angeordnet, wobei die Anordnung der Klapp- oder Faltlinien 17, 18 auf dem jeweiligen Endbereich 13 bis 16 an die festgelegten Außen-Abmessungen der Faltver-
packung 2 angepaßt ist. Somit haben die Seitenklappen 19 des inneren Verpackungsteiles 7 im Vergleich zur Höhe H der Seitenklappen 19 des äußeren Verpackungsteiles 6 eine praktisch nur um etwa die zweifache Materialdicke geringere Höhe h.
5
Mittels der Klapp- oder Faltlinien 17, 18 kann der Material-Zuschnitt 1 mit geringem Aufwand zu der in Figur 3 dargestellten Verpackung 2 gefaltet werden. Da die durch die Klapp- oder Faltlinien 17, 18 gebildeten Ränder dieser Falt-Verpackung 2 zwangsläufig ebenfalls im rechten Winkel zur Pappwellen-Längsrichtung des Wellpappe-Zuschnittes 1 angeordnet sind, hat die Falt-Verpackung 2 eine hohe Formstabilität, so daß auch hochwertiges oder an seinen Seiten ungleich dimensioniertes Packgut - wie beispielsweise ein Ringbuch - gegen ein Eindrücken und Beschädigen sicher verpackt werden kann.
Um diesen hohen Schutz der in der Falt-Verpackung 2 verpackten Gegenstände noch zu begünstigen, ist es zweckmäßig, wenn das äußere Verpackungsteil 6 des zur Falt-Verpackung 2 gefalteten Material-Zuschnittes 1 an seinen querseitigen und in Figur 3 mit 21 angedeuteten Randbereichen jeweils vorzugsweise etwa 1 bis 2 cm über die in gefalteter Stellung benachbarte Seitenklappe 19 des inneren Verpackungsteiles 7 übersteht. Auf der den Drehbereich 8 aufweisenden Seite des zur Falt-Verpackung 2 gefalteten Material-Zuschnittes 1 wird dies beispielsweise dadurch bewerkstelligt, daß der Längseinschnitt 12 und die mit ihm fluchtende benachbarte Faltlinie 17 des inneren Verpackungsteiles 7 gegenüber der benachbarten Faltlinie 17 des äußeren Verpackungsteiles 6 geringfügig nach innen versetzt werden. Auf der gegenüberliegenden Seite der Falt-Verpackung 2 kann eine entsprechende Polsterkante durch eine zum Drehbereich 8 versetzte Anordnung der Klapp- oder Faltlinien 17, 18 des inneren Verpackungsteiles 7 erreicht werden.
In Figur 3 ist erkennbar, daß an den Seitenrändern zumindest einer der in gefaltetem Zustand öffnungsseitig oberen Seitenklappe 2o des inneren Verpackungsteiles 7 ein überstehender Rastvorsprung 22 vorgesehen ist, der nach dem Umschlagen auch des in Fig. 3 noch flachen Endbereiches des äußeren Verpackungsteiles 6 in eine innenseitige Aussparung 23 dieses äußeren Verpackungsteiles 6 einrastet und dadurch die Seitenklappen 19, 2o des inneren Verpackungsteiles 7 in ihrer Lage fixiert. Um eine möglichst große Stabilität der so gefalteten Verpackung 2 zu erreichen, ist es zweckmäßig, wenn vergleichbare Rastvorsprünge 22 und Aussparungen 23 auch an der öffnungsseitig gegenüberliegenden Seite der Falt-Verpackung 2 vorgesehen sind.
In Figur 3 ist strichpunktiert angedeutet, daß das innere Verpackungsteil 7 zumindest an einem seiner beiden Endbereiche 13, 14 zwei zusätzliche FaIt- oder Klapplinien 24, 25 aufweisen kann, die zusammen mit den Faltlinien 17, 18 diesen Endbereich in vier Seitenklappen 19, 2o, 26 und 27 unterteilen.
Diese Seitenklappen 19, 2o, 26 und 27 können zu einer im Querschnitt rechteckigen, stab- oder rohrförmigen Polsterung zusammengefaltet werden, die vor allem mit ihrer Seitenklappe 26 das für das Packgut zur Verfügung stehende Packvolumen der Falt-Verpackung 2 begrenzt. Auf diese Weise kann auch ein ver-5 gleichsweise kleiner Gegenstand in einer demgegenüber großen Falt-Verpackung 2 gut geschützt untergebracht werden.
Zweckmäßig ist es, wenn nach dem Zusammenfalten des Material-Zuschnittes 1 zur Falt-Verpackung 2 die beiden freien Endbereiche 15, 16 des äußeren Verpackungsteiles 6 mittels eines hier nicht dargestellten - Steckverschlusses verschlossen werden können, der beispielsweise aus einer in die Seitenklappe 2o des Endbereiches 15 eingestanzten Lasche besteht, welche in eine an der Seitenklappe 2o des gegenüberliegenden Endbereiches 16 des äußeren Verpackungsteiles 6 ebenfalls eingestanzte
Laschenöffnung eingeschoben und dabei lösbar arretiert werden kann.
Die aus dem Material-Zuschnitt 1 gefaltete Verpackung 2 zeichnet sich durch ihre hohe Formstabilität aus, so daß auch hochwertiges und an seinen Seiten unterschiedlich dimensioniertes Packgut gegen ein Eindrücken und Beschädigen sicher untergebracht werden kann. Der Material-Zuschnitt 1 ist insbesondere aus Wellpappe leicht herzustellen und weist in gefaltetem Zustand ein ansprechendes Äußeres auf.
- Ansprüche -

Claims (8)

Ansprüche
1. Material-Zuschnitt für eine Falt-Verpackung, der an zwei gegenüberliegenden Längsseiten jeweils einen, über einen Teil der Quererstreckung des Material-Zuschnitts reichenden Einschnitt aufweist, welche den Zuschnitt in ein äußeres und in ein inneres Verpackungsteil unterteilen, wobei der zwischen den Einschnitten verbleibende Zuschnitt-Bereich als Drehgelenk oder Drehbereich ausgebildet ist, der ein vorzugsweise etwa rechtwinkliges Verdrehen und Aufeinanderlegen des inneren Verpackungsteiles gegenüber dem äußeren Verpackungsteil erlaubt und wobei die freien, aufeinanderzu gefalteten Endbereiche des inneren Verpackungsteiles sowie des äußeren Verpackungsteiles die Falt-Verpackung bilden, dadurch gekennzeichnet, daß an den freien Endbereichen (13, 14, 15, 16) des inneren und des äußeren Verpackungsteiles (7, 6) jeweils wenigstens zwei vorgefertigte und/oder gerillte Klapp- oder Faltlinien (17, 18) vorgesehen sind, deren Anordnung auf dem jeweiligen Endbereich (13, 14, 15, 16) an die festgelegten Außen-Abmessungen der Falt-Verpackung (2) angepaßt ist und daß diese Klapp- oder Faltlinien (17, 18) den ihnen zugeordneten Endbereich (13, 14, 15, 16) des Material-Zuschnittes (1) in zumindest zwei, miteinander verbundene Seitenklappen (19, 2o) unterteilen.
2. Material-Zuschnitt für eine Falt-Verpackung der aus Wellpappe hergestellt ist und an zwei gegenüberliegenden Längsseiten jeweils einen, über einen Teil der Querer-Streckung des Material-Zuschnittes reichenden Einschnitt
aufweist, welche den Zuschnitt in ein äußeres und in ein inneres Verpackungsteil unterteilen, wobei der zwischen den Einschnitten verbleibende Zuschnitt-Bereich als Drehgelenk oder Drehbereich ausgebildet ist, der ein vorzugsweise etwa rechtwinkliges Verdrehen und Aufeinanderlegen des inneren Verpackungsteiles gegenüber dem äußeren Verpackungsteil erlaubt und wobei die freien, aufeinanderzu gefalteten Endbereiche des inneren Verpackungsteiles sowie des äußeren Verpackungsteiles die Falt-Verpackung bilden, dadurch gekennzeichnet, daß an den freien Endbereichen (13, 14, 15, 16) des inneren und des äußeren Verpackungsteiles (7, 6) jeweils wenigstens zwei vorgefertigte und/oder gerillte Klapp- oder Faltlinien (17, 18) vorgesehen sind, die den ihnen jeweils zugeordneten Endbereich (13, 14, 15, 16) des Material-Zuschnittes (1) in zumindest zwei miteinander verbundene Seitenklappen (19, 2o) unterteilen und die sich etwa im rechten Winkel zur Pappwellen-Längsrichtung des Wellpappe-Zuschnittes (1) erstrecken und daß die Anordnung dieser Klapp- oder Faltlinien (17, 18) auf dem jeweiligen Endbereich (13, 14, 15, 16) an die festgelegten Außen-Abmessungen der Falt-Verpackung (2) angepaßt ist.
3. Material-Zuschnitt nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß der zwischen den Einschnitten (4, 5) verbleibende und als Drehgelenk (8) ausgebildete Bereich des Material-Zuschnittes etwa die Form eines rechtwinkligen Dreieckes hat oder durch solch eine Form begrenzt ist, dessen Hypotenuse durch eine in Querrichtung des Material-Zuschnittes (1) orientierte Klapp- oder Faltlinie (9) gebildet ist und daß der eine Seitenrand als Schrägeinschnitt (lo) und der andere Seitenrand dieser Dreiecksform im wesentlichen als Klapp- oder Faltlinie (11) ausgebildet ist.
35
4. Material-Zuschnitt nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß das äußere Verpackungsteil (6) des zur Falt-Verpackung (2) gefalteten Material-Zuschnittes (1) an seinen querseitigen Randbereichen jeweils vorzugsweise 1 bis 2 cm über die in gefalteter Stellung benachbarte Seitenklappe (19) des inneren Verpackungsteiles (7) übersteht.
5. Material-Zuschnitt nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß zumindest an einem der beiden Endbereiche (13, 14) des inneren Verpackungsteiles (7) wenigstens vier FaIt- oder Klapplinien (17, 18, 24, 25) vorgesehen sind, welche diesen Endbereich (13, 14) in mindestens vier miteinander stab- oder rohrförmig zusammenfaltbare Seitenklappen (19, 2o, 26, 27) unterteilen.
6. Material-Zuschnitt nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß an den Seitenrändern zumindest einer Seitenklappe des inneren Verpackungsteiles (7), vorzugsweise an einer der (an den) in gefaltetem Zustand des Material-Zuschnittes (1) öffnungsseitig oberen Seitenklappen (2o) wenigstens ein überstehender Rastvorsprung (22) vorgesehen ist, welcher (welche) in gefaltetem Zustand des Material-Zuschnittes (l) in eine innenseitige Aussparung (23) oder einen Einschnitt im Bereich der benachbarten FaIt- oder Klapplinie (18) des äußeren Verpackungsteiles (6) einrastbar oder einsetzbar ist.
7. Material-Zuschnitt nach einem der Ansprüche 1 bis 6, da-0 durch gekennzeichnet, daß an den beiden freien Endbereichen (15, 16) des äußeren Verpackungsteiles (6) ein Steckverschluß vorgesehen ist und daß dazu vorzugsweise der eine Endbereich des äußeren Verpackungsteiles (6) eine Lasche aufweist, welche an einer Laschenöffnung des anderen Endbereiches lösbar arretierbar ist.
8. Material-Zuschnitt nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß der Material-Zuschnitt (1) einstückig ausgebildet ist.
(H. Schmitt)
Patentanwalt
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DE9110198U 1991-08-17 1991-08-17 Material-Zuschnitt für eine Falt-Verpackung Expired - Lifetime DE9110198U1 (de)

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FR2680355A3 (en) 1993-02-19

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