DE9110198U1 - Material-Zuschnitt für eine Falt-Verpackung - Google Patents
Material-Zuschnitt für eine Falt-VerpackungInfo
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Description
Die Erfindung betrifft einen Material-Zuschnitt für eine FaIt-Verpackung,
der an zwei gegenüberliegenden Längsseiten jeweils einen, über einen Teil der Quererstreckung des Material-Zuschnittes
reichenden Einschnitt aufweist, welche den Zuschnitt in ein äußeres und in ein inneres Verpackungsteil unterteilen,
wobei der zwischen den Einschnitten verbleibende Zuschnitt-Bereich als Drehgelenk oder Drehbereich ausgebildet ist, der ein
vorzugsweise etwa rechtwinkliges Verdrehen und Aufeinanderlegen des inneren Verpackungsteiles gegenüber dem äußeren Verpackungsteil
erlaubt und wobei die freien, aufeinanderzu gefalteten Endbereiche des inneren Verpackungsteiles sowie des
äußeren Verpackungsteiles die Falt-Verpackung bilden.
Man kennt bereits einen Material-Zuschnitt der eingangs erwähnten Art, der durch zwei, in einer Querlinie angeordnete
und sich jeweils nur über einen Teil der Quererstreckung des Material-Zuschnittes erstreckende Einschnitte in ein inneres
sowie ein äußeres Verpackungsteil unterteilt ist. Inneres und äußeres Verpackungteil dieses vorbekannten Material-Zuschnittes
können um einen als Drehgelenk ausgebildeten, zwischen den
Einschnitten verbleibenden Zuschnitt-Bereich über Kreuz gefaltet werden. Dabei ist der das Drehgelenk bildende Zuschnitt-Bereich
durch die Form eines rechtwinkligen Dreieckes begrenzt, dessen Hypotenuse mit den Einschnitten in etwa einer
Linie angeordnet ist. Während die eine Seite dieser Dreiecksform im wesentlichen als Klapp- oder Faltlinie ausgebildet
ist, ist die andere Seite als ein mit dem benachbarten Einschnitt verbundener Schrägeinschnitt vorgesehen.
Ein in das innere Verpackungsteil eingelegtes Buch oder dergleichen
Packgut kann durch zueinander gerichtetes Umschlagen der freien Enden dieses Verpackungsteiles gegen ein Herausrutschen
gesichert werden. Durch Umschlagen der freien Enden des äußeren Verpackungsteiles läßt sich der Material-Zuschnitt anschließend
endgültig zur Faltverpackung falten. Da die Wellenrichtung des aus Wellpappe bestehenden Material-Zuschnittes
quer zu den Einschnitten verläuft, lassen sich die freien Endbereiche der Verpackungsteile an die Dicke und Breite des Verpackungsgegenstandes
anpassen, während die zulässige Tiefe dieses Packgutes durch den Abstand der freien Endbereiche des
äußeren Verpackungsteiles beziehungsweise die Quererstreckung des inneren Verpackungsteiles festgelegt ist. Die Orientierung
der Pappwellen des für den Material-Zuschnitt verwendeten Wellpappe-Materials begünstigt ein leichtes Anpassen dieses
Zuschnittes an die verschiedensten Gegenstände, weil die freien Endbereiche praktisch an beliebiger Stelle eingefaltet
werden können. Da diese Wellenrichtung aber zwangsläufig parallel zu den Falträndern des gefalteten vorbekannten Material-Zuschnittes
verläuft ist die aus ihm gefaltete Faltverpackung nur wenig formstabil. Denn insbesondere bei solchem
Packgut, das - wie beispielsweise ein Ringbuch - gegenüberliegende Seiten mit voneinander unterschiedlichen Abmessungen
aufweist, ist ein Eindrücken der entsprechenden Faltverpackung leicht möglich.
Man hat daher auch bereits eine Faltverpackung geschaffen, die aus zwei, mit ihren freien Enden jeweils etwa ringförmig verbundenen
Materialstreifen besteht, welche mit ihren zueinander über Kreuz angeordneten Ringöffnungen schachtel- oder schuberförmig
ineinander geschoben werden können. Da hier die Wellenrichtung des für die Zuschnitte verwendeten Wellpappe-Materials
quer zu den äußeren Kanten der Material-Zuschnitte verläuft, zeichnet sich die aus ihnen gefaltete vorbekannte Faltverpackung
durch ihre gute Formstabilität aus. Nachteilig bei dieser Verpackung ist jedoch deren zumindest zweiteilige Ausbildung
sowie das wenig ansprechende Äußere.
Für hochwertiges Verpackungsgut hat man daher auch bereits eine umschlagartige Verpackung geschaffen, die im wesentlichen
aus einem streifenförmigen Material-Zuschnitt besteht. Dieser
ebenfalls aus Wellpappe hergestellte Material-Zuschnitt kann mittels mehrerer in ihrer Anordnung festgelegter Klapp- oder
Faltlinien um das Packgut gefaltet werden. Zwei, jeweils an beiden Seiten vorgesehene und nach innen einklappbare Seitenklappen
sollen das Packgut gegen ein seitliches Herausrutschen sichern. Mittels eines an den freien Enden des Materialstreifens
vorgesehenen laschenförmig ausgestanzten Steckverschlusses kann diese vorbekannte Verpackung anschließend verschlossen
werden.
Da die Wellen-Längsrichtung des verwendeten Wellpappe-Materials im Bereich des Materialstreifens etwa im rechten Winkel zu
den dort vorgesehenen Falzungen oder Klapplinien angeordnet ist, hat auch diese vorbekannte Verpackung an vier ihrer acht
Randbereiche eine gute Stabilität. Im Bereich der seitlich überstehenden Seitenklappen jedoch verlaufen die dort vorgesehenen
Falz- oder Klapplinien parallel zu der Wellen-Längsrichtung des Wellpappen-Materials, so daß hier ebenfalls unerwünschte
Einformungen der aus diesem vorbekannten Material-Zuschnitt gefalteten Verpackung in ihrer Gebrauchsstellung möglieh
sind.
Es besteht daher insbesondere die Aufgabe, einen Material-Zuschnitt
der eingangs erwähnten Art zu schaffen, der allseits eine gute Forinstabilität aufweist, auch bei unterschiedlichstem
Packgut nur schwer eingedrückt werden kann, leicht herzustellen ist und sich dennoch durch ein in gefaltetem Zustand
ansprechendes Äußeres auszeichnet, so daß dieser Material-Zuschnitt auch zur Verpackung hochwertigen Packgutes verwendet
werden kann.
Die erfindungsgemäße Lösung dieser Aufgabe besteht bei dem Material-Zuschnitt
der eingangs erwähnten Art insbesondere darin, daß an den freien Endbereichen des inneren und des
äußeren Verpackungsteiles jeweils wenigstens zwei vorgefertigte und/oder gerillte Klapp- oder Faltlinien vorgesehen
sind, deren Anordnung auf dem jeweiligen Endbereich an die festgelegten Außenabmessungen der Falt-Verpackung angepaßt ist
und daß diese Klapp- oder Faltlinien den ihnen zugeordneten Endbereich des Material-Zuschnittes in zumindest zwei miteinander
verbundene Seitenklappe unterteilen. Der erfindungsgemäße Material-Zuschnitt kann also aus den unterschiedlichsten
Materialien hergestellt werden, die eine ausreichende Sicherheit gegen ein seitliches Eindrücken der daraus gefalteten
Verpackungen bieten. Dabei gestatten die im Material-Zuschnitt vorgefertigten oder vorgerillten Klapp- oder Faltlinien ein
Umschlagen der freien Endbereiche des Material-Zuschnittes zu der gewünschten Falt-Verpackung. Durch die vorbestimmte und an
das jeweilige Packgut angepaßte Anordnung der Klapp- oder Faltlinien ist die aus dem erfindungsgemäßen Material-Zu-0
schnitt gefaltete Falt-Verpackung in ihren Außenabmessungen festgelegt. In einer solchen, in ihrem Aufnahmevolumen festgelegten
Falt-Verpackung kann auch solches Packgut verpackt werden, das an gegenüberliegenden Seiten voneinander unterschiedlicher
Abmessungen aufweist und mit verschiedenen herkömmlichen Falt-Verpackungen nur schwer gegen ein Eindrücken sicher
verpackt werden könnte. Wegen ihrer hohen Forinstabilität zeichnet sich die aus dem erflndungsgemaßen Material-Zuschnitt
gefaltete Falt-Verpackung durch ein dauerhaft ansprechendes Äußeres auf, so daß der erfindungsgemäße Material-Zuschnitt
für unterschiedlichstes und auch anspruchvolles Packgut verwendet werden kann.
Eine besonders vorteilhafte und mit geringem Aufwand aus Wellpappe
herzustellende Weiterbildung gemäß der Erfindung, für die selbständig Schutz beansprucht wird, sieht bei einem Material-Zuschnitt
der eingangs erwähnten Art vor, daß an den freien Endbereichen des inneren und des äußeren Verpackungsteiles
jeweils wenigstens zwei vorgefertigte und/oder gerillte Klapp- oder Faltlinien vorgesehen sind, die den ihnen jeweils
zugeordneten Endbereich des Material-Zuschnittes in zumindest zwei, miteinander verbundene Seitenklappen unterteilen und die
sich etwa im rechten Winkel zur Pappwellen-Längsrichtung des Wellpappe-Zuschnittes erstrecken und daß die Anordnung dieser
Klapp- oder Faltlinien auf den jeweiligen Endbereich an die 0 festgelegten Außen-Abmessungen der Falt-Verpackung angepaßt
ist. Bei dieser Weiterbildung erstrecken sich die an den freien Endbereichen des inneren und des äußeren Verpackungsteiles
vorgefertigten Klapp- oder Faltlinien etwa im rechten Winkel zur Pappwellen-Längsrichtung des Wellpappe-Zuschnittes.
Somit sind auch die Randbereiche der aus dem erfindungsgemäßen Material-Zuschnitt hergestellten Faltverpackung im rechten
Winkel zur Wellenrichtung des Wellpappe-Materials angeordnet, was der Formstabilität dieser Verpackung entgegenkommt. Der
aus Wellpappe hergestellte und entsprechend leichte Material-0 Zuschnitt bietet in seinem zur Faltverpackung gefalteten Zustand
dem Packgut somit einen guten Schutz gegen ein Eindrücken insbesondere in den Randbereichen; seine hohe Formstabilität
begünstigt auch ein dauerhaft ansprechendes Äußeres der daraus gefalteten Verpackung, die sich somit auch für
hochwertiges und anspruchsvolles Packgut eignet.
Zweckmäßig ist es, wenn der zwischen den Einschnitten verbleibende
und als Drehgelenk ausgebildete Bereich des Material-Zuschnittes etwa die Form eines rechtwinkligen Dreieckes hat
5 oder durch solch eine Form begrenzt ist, dessen Hypotenuse durch eine in Querrichtung des Material-Zuschnittes orientierte
Klapp- oder Faltlinie gebildet ist und daß der eine Seitenrand als Schrägeinschnitt und der andere Seitenrand dieser
Dreiecksform im wesentlichen als Klapp- oder Faltlinie ausgebildet ist. Eine solche Dreiecksform, wie sie auch bei
dem Material-Zuschnitt der eingangs erwähnten Art bekannt ist, erlaubt es, das innere Verpackungsteil gegenüber dem äußeren
Verpackungsteil des Material-Zuschnittes über Kreuz zu verdrehen, so daß dann das innere Verpackungsteil auf dem äußeren
Verpackungsteil zu liegen kommt. Die dementsprechend ebenfalls über Kreuz angeordneten freien Enden des inneren und des äußeren
Verpackungsteiles lassen sich anschließend gut zueinander einschlagen und zu einer formschönen Verpackung falten.
Um das Packgut gegen Transportschäden gut schützen zu können und um dazu an zwei gegenüberliegenden Seiten der Faltverpackung
praktisch eine Polsterkante zu bilden, ist es zweckmäßig, wenn das äußere Verpackungsteil des zur Faltverpackung gefalteten
Material-Zuschnittes an seinen querseitigen Randbereiches jeweils vorzugsweise etwa 1 bis 2 cm über die in gefalteter
Stellung benachbarte Seitenklappe des inneren Verpackungsteiles übersteht. Eine solche Polsterkante gibt der aus dem
erfindungsgemäßen Material-Zuschnitt gefalteten Falt-Verpakkung
darüber hinaus zusätzliche Stabilität.
Zweckmäßig ist es, wenn an den Seitenrändern zumindest einer Seitenklappe des inneren Verpackungsteiles, vorzugsweise an
einer der (an den) in gefaltetem Zustand des Material-Zuschnittes öffnungsseitig oberen Seitenklappen wenigstens ein
überstehender Rastvorsprung vorgesehen ist, welcher (welche)
in gefaltetem Zustand des Material-Zuschnittes in eine innenseitige
Aussparung oder einen Einschnitt im Bereich der benachbarten FaIt- oder Klapplinie des äußeren Verpackungsteiles
einrastbar oder einsetzbar ist. Solche, an den Seitenklappen des inneren Verpackungsteilen seitlich überstehende und in
entsprechende Aussparung des äußeren Verpackungsteile einrastbare Rastvorsprünge begünstigen eine dauerhafte Forinstabilität
der Falt-Verpackung in ihrer Gebrauchsstellung.
Um nach dem Zusammenfalten des erfindungsgemäßen Material-Zuschnittes
die entsprechende Falt-Verpackung gut und mit geringem Aufwand verschließen zu können, ist es vorteilhaft, wenn
an den beiden freien Endbereichen des äußeren Verpackungsteiles ein Steckverschluß vorgesehen ist und wenn dazu vorzugsweise
der eine Endbereich des äußeren Verpackungsteiles eine Lasche aufweist, welche an einer Laschenöffnung des anderen
Endbereiches lösbar arretierbar ist.
Um auch kleineres Packgut in einer vergleichsweise großen Falt-Verpackung einpacken und um das dem Packgut zur Verfügung
zu stellende Volumen der Falt-Verpackung entsprechend begrenzen zu können, ist es vorteilhaft, wenn zumindest an einem der
beiden Endbereiche des inneren Verpackungsteiles wenigstens vier FaIt- oder Klapplinien vorgesehen sind, welche diesem
Endbereich in mindestens vier, miteinander stab- oder rohrförmig zusammenfaltbare Seitenklappen unterteilen. Somit kann der
entsprechende freie Endbereich des inneren Verpackungsteiles zu einer im Querschnitt rechteckigen Polsterung zusammengefaltet
werden, die das in der Falt-Verpackung maximal zur Verfü-0 gung stehende Packvolumen entsprechend der Größe des Packgutes
reduziert.
Weitere Merkmale der Erfindung ergeben sich aus der folgenden Beschreibung erfindungsgemäßer Ausführungsbeispiele in Verbin-5
dung mit den Ansprüchen und der Zeichnung.
Die einzelnen Merkmale können je für sich oder zu mehreren bei
einer Ausführungsform der Erfindung verwirklicht sein.
Es zeigt:
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Fig. 1 einen in seiner flachen Ausgangslage befindlichen Material-Zuschnitt
in einer Draufsicht, der durch zwei Einschnitte in ein äußeres und ein inneres Verpakkungsteil
unterteilt ist und zu einer Falt-Verpackung gefaltet werden kann,
Fig. 2 den Material-Zuschnitt aus Figur 1, ebenfalls in einer
Draufsicht, wobei das innere Verpackungsteil um einen Drehbereich des Zuschnittes gegenüber dem äußeren
Verpackungsteil über Kreuz in eine Lage gedreht
wurde, in der das innere Verpackungsteil auf dem äußeren Verpackungsteil zu liegen kommt und
Fig. 3 die aus dem in den Figuren 1 und 2 dargestellten Material-Zuschnitt
gefaltete Falt-Verpackung in einer
perspektivischen Darstellung, wobei nur ein Endbereich des äußeren Verpackungsteiles sich in einer Offenstellung
befindet.
Die Figuren 1 und 2 zeigen einen Material-Zuschnitt 1, der aus einem einstückigen Wellpappe-Zuschnitt besteht und zu einer,
in Figur 3 dargestellten Falt-Verpackung 2 gefaltet werden kann.
Aus Figur 1 wird deutlich, daß dieser Material-Zuschnitt 1 an zwei gegenüberliegenden Längsseiten 3 jeweils einen, über einen Teil der Quererstreckung des Material-Zuschnittes 1 reichenden Einschnitt 4, 5 aufweist. Diese in etwa einer Linie angeordneten Einschnitte 4, 5 unterteilen den Zuschnitt 1 in ein äußeres und ein inneres Verpackungsteil 6, 7, wobei der zwischen den Einschnitten 4, 5 verbleibende Zuschnitt-Bereich
Aus Figur 1 wird deutlich, daß dieser Material-Zuschnitt 1 an zwei gegenüberliegenden Längsseiten 3 jeweils einen, über einen Teil der Quererstreckung des Material-Zuschnittes 1 reichenden Einschnitt 4, 5 aufweist. Diese in etwa einer Linie angeordneten Einschnitte 4, 5 unterteilen den Zuschnitt 1 in ein äußeres und ein inneres Verpackungsteil 6, 7, wobei der zwischen den Einschnitten 4, 5 verbleibende Zuschnitt-Bereich
als Drehgelenk oder Drehbereich 8 ausgebildet ist. Dieser Drehbereich 8 des Material-Zuschnittes 1 wird durch die Form
eines etwa rechtwinkligen Dreieckes begrenzt, dessen Hypotenuse durch eine in Querrichtung des Material-Zuschnittes 1
5 orientierte und mit den Einschnitten 4, 5 fluchtende Klappoder Faltlinie 9 gebildet ist. Während der eine Seitenrand als
ein, in den Einschnitt 5 übergehender Schräg-Einschnitt Io ausgebildet ist, wird der andere Seitenrand dieser Dreiecksform im wesentlichen durch eine Klapp- oder Faltlinie 11 gebildet.
Zwischen dieser Klapp- oder Faltlinie 11 und dem benachbarten Einschnitt 4 ist ein rechtwinklig zum Einschnitt 4
angeordneter und in ihn übergehender Längseinschnitt 12 vorgesehen.
Wie Figur 2 zeigt, erlaubt der Drehbereich 8 ein etwa rechtwinkliges
Verdrehen und Aufeinanderlegen des inneren Verpackungsteiles 7 gegenüber dem äußeren Verpackungsteil 6. Die
nach dem Verdrehen des inneren Verpackungsteiles 7 über Kreuz überstehenden Endbereiche 13, 14 beziehungsweise 15, 16 des
inneren und des äußeren Verpackungsteiles 7, 6 werden anschließend jeweils aufeinanderzu eingeklappt und zur Verpackung
2 gefaltet, wobei die Endbereiche 15, 16 des äußeren Verpackungsteiles 6 auf den Endbereichen 13, 14 des inneren Verpackungsteiles
7 zu liegen kommen.
Zum Einschlagen sind an jedem dieser Endbereiche 13, 14 beziehungsweise
15, 16 zumindest zwei vorgefertigte oder vorgerillte
Klapp- oder Faltlinien 17, 18 vorgesehen, die den ihnen zugeordneten Endbereich 13, 14, 15 oder 16 des Material-Zuschnittes
1 in zumindest zwei miteinander verbundene Seitenklappen 19, 2o unterteilen. Diese Klapp- oder Faltlinien 17,
18 sind etwa rechtwinklig zur - hier nicht erkennbaren - Pappwellen-Längsrichtung
angeordnet, wobei die Anordnung der Klapp- oder Faltlinien 17, 18 auf dem jeweiligen Endbereich 13
bis 16 an die festgelegten Außen-Abmessungen der Faltver-
packung 2 angepaßt ist. Somit haben die Seitenklappen 19 des
inneren Verpackungsteiles 7 im Vergleich zur Höhe H der Seitenklappen 19 des äußeren Verpackungsteiles 6 eine praktisch
nur um etwa die zweifache Materialdicke geringere Höhe h.
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Mittels der Klapp- oder Faltlinien 17, 18 kann der Material-Zuschnitt
1 mit geringem Aufwand zu der in Figur 3 dargestellten Verpackung 2 gefaltet werden. Da die durch die Klapp- oder
Faltlinien 17, 18 gebildeten Ränder dieser Falt-Verpackung 2 zwangsläufig ebenfalls im rechten Winkel zur Pappwellen-Längsrichtung
des Wellpappe-Zuschnittes 1 angeordnet sind, hat die Falt-Verpackung 2 eine hohe Formstabilität, so daß auch hochwertiges
oder an seinen Seiten ungleich dimensioniertes Packgut - wie beispielsweise ein Ringbuch - gegen ein Eindrücken
und Beschädigen sicher verpackt werden kann.
Um diesen hohen Schutz der in der Falt-Verpackung 2 verpackten Gegenstände noch zu begünstigen, ist es zweckmäßig, wenn das
äußere Verpackungsteil 6 des zur Falt-Verpackung 2 gefalteten Material-Zuschnittes 1 an seinen querseitigen und in Figur 3
mit 21 angedeuteten Randbereichen jeweils vorzugsweise etwa 1 bis 2 cm über die in gefalteter Stellung benachbarte Seitenklappe
19 des inneren Verpackungsteiles 7 übersteht. Auf der den Drehbereich 8 aufweisenden Seite des zur Falt-Verpackung 2
gefalteten Material-Zuschnittes 1 wird dies beispielsweise dadurch bewerkstelligt, daß der Längseinschnitt 12 und die mit
ihm fluchtende benachbarte Faltlinie 17 des inneren Verpackungsteiles 7 gegenüber der benachbarten Faltlinie 17 des
äußeren Verpackungsteiles 6 geringfügig nach innen versetzt werden. Auf der gegenüberliegenden Seite der Falt-Verpackung 2
kann eine entsprechende Polsterkante durch eine zum Drehbereich 8 versetzte Anordnung der Klapp- oder Faltlinien 17, 18
des inneren Verpackungsteiles 7 erreicht werden.
In Figur 3 ist erkennbar, daß an den Seitenrändern zumindest
einer der in gefaltetem Zustand öffnungsseitig oberen Seitenklappe
2o des inneren Verpackungsteiles 7 ein überstehender Rastvorsprung 22 vorgesehen ist, der nach dem Umschlagen auch
des in Fig. 3 noch flachen Endbereiches des äußeren Verpackungsteiles 6 in eine innenseitige Aussparung 23 dieses äußeren
Verpackungsteiles 6 einrastet und dadurch die Seitenklappen 19, 2o des inneren Verpackungsteiles 7 in ihrer Lage fixiert.
Um eine möglichst große Stabilität der so gefalteten Verpackung 2 zu erreichen, ist es zweckmäßig, wenn vergleichbare
Rastvorsprünge 22 und Aussparungen 23 auch an der öffnungsseitig
gegenüberliegenden Seite der Falt-Verpackung 2 vorgesehen sind.
In Figur 3 ist strichpunktiert angedeutet, daß das innere Verpackungsteil
7 zumindest an einem seiner beiden Endbereiche 13, 14 zwei zusätzliche FaIt- oder Klapplinien 24, 25 aufweisen
kann, die zusammen mit den Faltlinien 17, 18 diesen Endbereich in vier Seitenklappen 19, 2o, 26 und 27 unterteilen.
Diese Seitenklappen 19, 2o, 26 und 27 können zu einer im Querschnitt
rechteckigen, stab- oder rohrförmigen Polsterung zusammengefaltet werden, die vor allem mit ihrer Seitenklappe 26
das für das Packgut zur Verfügung stehende Packvolumen der Falt-Verpackung 2 begrenzt. Auf diese Weise kann auch ein ver-5
gleichsweise kleiner Gegenstand in einer demgegenüber großen Falt-Verpackung 2 gut geschützt untergebracht werden.
Zweckmäßig ist es, wenn nach dem Zusammenfalten des Material-Zuschnittes
1 zur Falt-Verpackung 2 die beiden freien Endbereiche 15, 16 des äußeren Verpackungsteiles 6 mittels eines hier
nicht dargestellten - Steckverschlusses verschlossen werden können, der beispielsweise aus einer in die Seitenklappe
2o des Endbereiches 15 eingestanzten Lasche besteht, welche in eine an der Seitenklappe 2o des gegenüberliegenden Endbereiches
16 des äußeren Verpackungsteiles 6 ebenfalls eingestanzte
Laschenöffnung eingeschoben und dabei lösbar arretiert werden
kann.
Die aus dem Material-Zuschnitt 1 gefaltete Verpackung 2 zeichnet sich durch ihre hohe Formstabilität aus, so daß auch hochwertiges
und an seinen Seiten unterschiedlich dimensioniertes Packgut gegen ein Eindrücken und Beschädigen sicher untergebracht
werden kann. Der Material-Zuschnitt 1 ist insbesondere aus Wellpappe leicht herzustellen und weist in gefaltetem Zustand
ein ansprechendes Äußeres auf.
- Ansprüche -
Claims (8)
1. Material-Zuschnitt für eine Falt-Verpackung, der an zwei
gegenüberliegenden Längsseiten jeweils einen, über einen Teil der Quererstreckung des Material-Zuschnitts reichenden
Einschnitt aufweist, welche den Zuschnitt in ein äußeres und in ein inneres Verpackungsteil unterteilen,
wobei der zwischen den Einschnitten verbleibende Zuschnitt-Bereich als Drehgelenk oder Drehbereich ausgebildet
ist, der ein vorzugsweise etwa rechtwinkliges Verdrehen und Aufeinanderlegen des inneren Verpackungsteiles gegenüber
dem äußeren Verpackungsteil erlaubt und wobei die freien, aufeinanderzu gefalteten Endbereiche des inneren
Verpackungsteiles sowie des äußeren Verpackungsteiles die Falt-Verpackung bilden, dadurch gekennzeichnet, daß an den
freien Endbereichen (13, 14, 15, 16) des inneren und des äußeren Verpackungsteiles (7, 6) jeweils wenigstens zwei
vorgefertigte und/oder gerillte Klapp- oder Faltlinien (17, 18) vorgesehen sind, deren Anordnung auf dem jeweiligen
Endbereich (13, 14, 15, 16) an die festgelegten Außen-Abmessungen der Falt-Verpackung (2) angepaßt ist und daß
diese Klapp- oder Faltlinien (17, 18) den ihnen zugeordneten Endbereich (13, 14, 15, 16) des Material-Zuschnittes
(1) in zumindest zwei, miteinander verbundene Seitenklappen (19, 2o) unterteilen.
2. Material-Zuschnitt für eine Falt-Verpackung der aus Wellpappe hergestellt ist und an zwei gegenüberliegenden
Längsseiten jeweils einen, über einen Teil der Querer-Streckung des Material-Zuschnittes reichenden Einschnitt
aufweist, welche den Zuschnitt in ein äußeres und in ein inneres Verpackungsteil unterteilen, wobei der zwischen
den Einschnitten verbleibende Zuschnitt-Bereich als Drehgelenk oder Drehbereich ausgebildet ist, der ein vorzugsweise
etwa rechtwinkliges Verdrehen und Aufeinanderlegen des inneren Verpackungsteiles gegenüber dem äußeren Verpackungsteil
erlaubt und wobei die freien, aufeinanderzu gefalteten Endbereiche des inneren Verpackungsteiles sowie
des äußeren Verpackungsteiles die Falt-Verpackung bilden, dadurch gekennzeichnet, daß an den freien Endbereichen
(13, 14, 15, 16) des inneren und des äußeren Verpackungsteiles (7, 6) jeweils wenigstens zwei vorgefertigte
und/oder gerillte Klapp- oder Faltlinien (17, 18) vorgesehen sind, die den ihnen jeweils zugeordneten Endbereich
(13, 14, 15, 16) des Material-Zuschnittes (1) in zumindest zwei miteinander verbundene Seitenklappen (19, 2o) unterteilen
und die sich etwa im rechten Winkel zur Pappwellen-Längsrichtung des Wellpappe-Zuschnittes (1) erstrecken und
daß die Anordnung dieser Klapp- oder Faltlinien (17, 18) auf dem jeweiligen Endbereich (13, 14, 15, 16) an die
festgelegten Außen-Abmessungen der Falt-Verpackung (2) angepaßt ist.
3. Material-Zuschnitt nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet,
daß der zwischen den Einschnitten (4, 5) verbleibende und als Drehgelenk (8) ausgebildete Bereich des
Material-Zuschnittes etwa die Form eines rechtwinkligen Dreieckes hat oder durch solch eine Form begrenzt ist,
dessen Hypotenuse durch eine in Querrichtung des Material-Zuschnittes (1) orientierte Klapp- oder Faltlinie (9) gebildet
ist und daß der eine Seitenrand als Schrägeinschnitt (lo) und der andere Seitenrand dieser Dreiecksform
im wesentlichen als Klapp- oder Faltlinie (11) ausgebildet ist.
35
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4. Material-Zuschnitt nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch
gekennzeichnet, daß das äußere Verpackungsteil (6) des zur Falt-Verpackung (2) gefalteten Material-Zuschnittes
(1) an seinen querseitigen Randbereichen jeweils vorzugsweise 1 bis 2 cm über die in gefalteter Stellung benachbarte
Seitenklappe (19) des inneren Verpackungsteiles (7) übersteht.
5. Material-Zuschnitt nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß zumindest an einem der beiden
Endbereiche (13, 14) des inneren Verpackungsteiles (7) wenigstens vier FaIt- oder Klapplinien (17, 18, 24, 25) vorgesehen
sind, welche diesen Endbereich (13, 14) in mindestens vier miteinander stab- oder rohrförmig zusammenfaltbare
Seitenklappen (19, 2o, 26, 27) unterteilen.
6. Material-Zuschnitt nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß an den Seitenrändern zumindest
einer Seitenklappe des inneren Verpackungsteiles (7), vorzugsweise an einer der (an den) in gefaltetem Zustand des
Material-Zuschnittes (1) öffnungsseitig oberen Seitenklappen (2o) wenigstens ein überstehender Rastvorsprung
(22) vorgesehen ist, welcher (welche) in gefaltetem Zustand des Material-Zuschnittes (l) in eine innenseitige
Aussparung (23) oder einen Einschnitt im Bereich der benachbarten FaIt- oder Klapplinie (18) des äußeren Verpackungsteiles
(6) einrastbar oder einsetzbar ist.
7. Material-Zuschnitt nach einem der Ansprüche 1 bis 6, da-0 durch gekennzeichnet, daß an den beiden freien Endbereichen
(15, 16) des äußeren Verpackungsteiles (6) ein Steckverschluß vorgesehen ist und daß dazu vorzugsweise der
eine Endbereich des äußeren Verpackungsteiles (6) eine Lasche aufweist, welche an einer Laschenöffnung des anderen
Endbereiches lösbar arretierbar ist.
8. Material-Zuschnitt nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß der Material-Zuschnitt (1) einstückig
ausgebildet ist.
(H. Schmitt)
Patentanwalt
Patentanwalt
Priority Applications (2)
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|---|---|---|---|
| DE9110198U DE9110198U1 (de) | 1991-08-17 | 1991-08-17 | Material-Zuschnitt für eine Falt-Verpackung |
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Applications Claiming Priority (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE9110198U DE9110198U1 (de) | 1991-08-17 | 1991-08-17 | Material-Zuschnitt für eine Falt-Verpackung |
Publications (1)
| Publication Number | Publication Date |
|---|---|
| DE9110198U1 true DE9110198U1 (de) | 1991-11-07 |
Family
ID=6870360
Family Applications (1)
| Application Number | Title | Priority Date | Filing Date |
|---|---|---|---|
| DE9110198U Expired - Lifetime DE9110198U1 (de) | 1991-08-17 | 1991-08-17 | Material-Zuschnitt für eine Falt-Verpackung |
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| DE (1) | DE9110198U1 (de) |
| FR (1) | FR2680355A3 (de) |
Cited By (2)
| Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
|---|---|---|---|---|
| WO2023100020A1 (en) * | 2021-11-30 | 2023-06-08 | Stora Enso Oyj | An inner support structure of a packaging box with variable size and a packaging box |
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| FR2788748A1 (fr) * | 1999-01-25 | 2000-07-28 | Chevalier Pierre | Contenant en carton obtenu par pliage d'une bande, destine a des objets de hauteur variable et ayant des moyens de maintien en position intermediaire entre la presentation a plat et la fermeture |
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-
1992
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