DE20003841U1 - Verpackung für eine Glühlampe - Google Patents
Verpackung für eine GlühlampeInfo
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Description
Die Erfindung betrifft eine Verpackung für eine Glühlampe, mit einem aus Papier oder Pappe geformten, im Querschnitt quadratischen Hülsenkörper, in den die Glühlampe axial einführbar ist und der an seinen oberem Ende ein Aufhängeloch zum Aufstecken auf einen Halter eines Regals aufweist.
Um Glühlampen und insbesondere Röhrenlampen auf ihrem Transport zum Einbauort vor äußeren Einwirkungen und Be-Schädigungen zu schützen, ist es bekannt, für die Glühlampen eine Verpackung aus einem Wellpappenzuschnitt vorzusehen, der zu einen auf der Ober- und der Unterseite offenen zylindrischen Hülsenkörper geformt ist, in den die Glühlampe axial eingesetzt wird. Dabei kann vorgesehen sein, die Glühlampe in dem Hülsenkörper allein über Reibungskräfte zu halten, üblicherweise wird die jedoch die Glühlampe gegen ein axiales Herausrutschen aus dem Hülsenkörper gesichert. In Geschäften werden die Glühlampenverpackungen entweder in einem Regal gestapelt, insbesondere bei Röhren-
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lampen ist es jedoch auch bekannt, die Verpackungen an ihrem oberen Ende auf einen Halter eines Regals aufzustecken und somit hängend zu lagern. Zu diesem Zweck besitzen die Verpackungen an ihrem oberen Ende ein Aufhängeloch genormter Konfiguration (Euro-Loch) mit einer kreisförmigen Mittelöffnung und beiderseits seitlich daran anschließenden horizontalen Schlitzöffnungen. Da der Hülsenkörper einen quadratischen Querschnitt besitzt, wird das Aufhängeloch häufig nur in einer Seitenwand des Hülsenkörpers ausgebildet. Es hat sich gezeigt, daß bei einer derartigen Ausgestaltung die Wellpappe den bei Gebrauch auftretenden Lasten nur in geringem Umfang standhalten kann und im Bereich des Aufhängelochs zum Ausreißen neigt, wodurch die Gefahr besteht, daß die Verpackung zusammen mit der Glühlampe zu Boden fällt.
Es ist versucht worden, ein mit einem Aufhängeloch versehenes, stabiles Halteteil vorzufertigen und am oberen Ende des Hülsenkörpers an diesen anzukleben. Dieses Vorgehen ist jedoch sehr zeitaufwendig und somit teuer.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Verpackung für eine Glühlampe zu schaffen, an der in einfacher Weise ein stabiles Aufhängeloch ausbildbar ist.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß bei einer Verpackung für eine Glühlampe der genannten Art dadurch gelöst, daß die vier Seitenwände des Hülsenkörpers an dessen oberem Ende zu zwei im wesentlichen doppellagigen, zusammenhängenden Lagerwänden zusammengelegt sind und daß das Aufhängeloch im Übergangsbereich der Lagerwände ausgebildet ist.
Die Erfindung geht von der Grundüberlegung aus, für die Ausbildung des Aufhängeloches nicht nur eine Seitenwand des 5 Hülsenkörpers zu verwenden, sondern alle vier Seitenwände
für die Aufhängung mit heranzuziehen. Zu diesem Zweck werden die vier Seitenwände zu zwei im wesentlichen doppellagigen Lagerwänden zusammengefaltet oder -gelegt, wobei jede Lagerwand aus zwei Seitenwänden gebildet ist, die entweder direkt aufeinanderliegen oder in geringem Abstand zueinander angeordnet sind. Jede Lagerwand weist somit verglichen mit einer einzelnen Seitenwand eine wesentlich höhere Stabilität auf. Die Lagerwände, die vorzugsweise im wesentlichen senkrecht aufeinanderstehen, besitzen auf diese Weise eine hohe räumliche Stabilität. Dabei wird das Aufhängeloch nicht nur in einer einzelnen Lagerwand, sondern im Übergangsbereich der beiden Lagerwände ausgebildet, so daß bei aufgehängter Verpackung eine sehr günstige Lasteinleitung und Ableitung gegeben ist.
Um die im wesentlichen doppellagigen Lagerwände auszubilden, ist vorzugsweise vorgesehen, daß zwei aneinander angrenzende erste Seitenwände des Hülsenkörpers an dessen oberem Ende als in den Innenraum des Hülsenkörpers verstellbare Stützlasche ausgebildet sind, die zur Bildung der doppellagigen Lagerwände zumindest abschnittsweise mit den beiden anderen Seitenwänden in Anlage bringbar sind. Dabei umfaßt die Stützlasche insbesondere zwei Laschenteile, die an ihren einander zugewanden Enden über eine Faltlinie miteinander verbunden sind und an ihren entgegengesetzten Enden über jeweils eine Falzlinie an den Hülsenkörper angeschlossen sind. Auf diese Weise ist es möglich, den Hülsenkörper durch Hineindrücken der Stut&zgr;lasche in den Innenraum des Hülsenkörpers aus seinem quadratischen Querschnitt, bei dem die vier Seitenwände einzeln stehen, in die doppellagige Konfiguration der Lagerwände zu bringen.
In bevorzugter Ausgestaltung ist vorgesehen, daß die Stützlasche von einer im wesentlichen senkrecht zur Längser-Streckung des Hülsenkörpers verlaufenden Schnittkante in
den ersten Seitenwänden gebildet ist, die sich über zumindest die halbe Breite jeder ersten Seitenwand erstreckt. Wenn sich in einer möglichen Ausgestaltung der Erfindung die Schnittkante über die gesamte Breite jeder ersten Seitenwand erstreckt, fällt die Falzlinie der Stützlasche mit der Falzlinie zwischen der ersten und der daran anschließenden jeweiligen zweiten Seitenwand zusammen, so daß die Stützlasche in ihrem nach innen gefalteten Zustand mit ihren Laschenteilen direkt und vollflächig auf der Innenseite der jeweiligen zweiten Seitenwand anliegt. In diesem Zustand entspricht der Öffnungsquerschnitt des anschließenden Hülsenkörpers im wesentlichen dessen ursprünglichen quadratischen Querschnitt, da die Stützlasche sich nicht quer über den Öffnungsquerschnitt erstreckt, sondern ganz dicht an dessen Rand verläuft. Es sind somit weitere Maßnahmen notwendig, um die in den Hülsenkörper eingeführte Glühlampe an einem axialen Herausrutschen zu hindern.
Diese zusätzlichen Maßnahmen können vermieden werden, wenn in bevorzugter Ausgestaltung der Erfindung sich die Schnittkante in den ersten Seitenwänden zur Bildung der Stützlasche nur über 50% bis 80% der Breite jeder ersten Seitenwand erstreckt. Dies hat zur Folge, daß die Falzlinien der Stützlasche, die zwischen den Eckpunkten der Schnittkante und der Stirnseite des Hülsenkörpers verlaufen, einen gewissen Abstand zu den zweiten Seitenwänden besitzen und somit den Öffnungsquerschnitt des Hülsenkörpers verkleinern. Auf diese Weise kann eine eingesetzte Glühlampe nicht mehr aus dem Hülsenkörper axial herausrutschen, wenn die Stützlasche zur Bildung der Lagerwände in die nach innen verstellte Position hineingedrückt ist.
Es hat sich als vorteilhaft erwiesen, wenn die Laschenteile der Stützlasche und die zweiten Seitenwände am oberen Ende des Hülsenkörpers, d.h. an dessen Stirnseite, aneinander-
liegen. Da es aus den vorgenannten Gründen andererseits sinnvoll ist, daß die Stützlasche an ihrem der Stirnseite des Hülsenkörpers abgewandten Ende durch den Innenquerschnitt des Hülsenkörpers verläuft, ist in bevorzugter Ausgestaltung vorgesehen, daß die Falzlinien der Stützlasche schräg zur Längsachse des Hülsenkörpers verlaufen.
Auch am unteren Ende des Hülsenkörpers sollte eine Sicherung der eingesetzten Glühlampe gegen ein axiales Herausziehen gegeben sein. Zu diesem Zweck ist in Weiterbildung der Erfindung vorgesehen, daß an einer Längskante des Hülsenkörpers in dessen unterem Endbereich eine in den Innenraum des Hülsenkörpers vorstehende, einstückig angeformte Sicherungslasche ausgebildet ist. Nach Einsetzen der Glühlampe kann die Sicherungslasche derart nach innen gedrückt werden, daß sie innerhalb des Innenquerschnitts des Hülsenkörpers liegt und ein Herausrutschen der Glühlampe verhindert. Auch die Sicherungslasche sollte aus zwei Laschenteilen gebildet sein, die an ihren einander zugewandten Enden 0 über eine Faltkante miteinander verbunden sind, und an ihren entgegengesetzten Enden an die jeweilige Seitenwand des Hülsenkörpers angeschlossen sind. Vorzugsweise sollte die Sicherungslasche ebenfalls achsensymmetrisch zu der Längskante des Hülsenkörpers ausgebildet sein.
Die Stützlasche und auch die Sicherungslasche lassen sich nur unter elastischer Verformung aus ihrer Grundstellung, in der sie einen Teil der Mantelfläche des Hülsenkörpers bilden, in ihre nach innen versetzte Funktionsstellung bringen. Auf diese Weise ist sichergestellt, daß eine Rückstellung der Laschen nur bei Überwindung der elastischen Verformungskräfte möglich ist, so daß es bei eingesetzter Glühlampe nicht zu einer unbeabsichtigten Verstellung der Laschen und somit zum Öffnen des Hülsenkörpers kommen kann.
Der Hülsenkörper besteht vorzugsweise aus Wellpappe, um die Glühlampe vor Beschädigungen zu schützen, wobei es produktionstechnisch vorteilhaft ist, den Hülsenkörper zusammen mit der Stützlasche und der Sicherungslasche aus einem ebenen Zuschnitt der Wellpappe auszubilden. Weiter Einzelheiten und Merkmale der Erfindung sind aus der folgenden Beschreibung eines Ausführungsbeispiels unter Bezugnahme auf die Zeichnung ersichtlich. Es zeigen: 10
Figur 1 eine Verpackung für eine Glühlampe vor
Eindrücken der Stützlasche in perspektivischer Darstellung,
Figur 2 die Verpackung gemäß Fig. 1 nach Eindrücken der Stützlasche und
Figur 3 eine Aufsicht auf einen ebenen Zuschnitt, aus dem die Verpackung erstellt werden 0 kann.
Eine in den Fig. 1 und 2 dargestellte Verpackung für eine Glühlampe umfaßt einen aus Wellpappe bestehenden Hülsenkörper 10, wobei die Wellenstruktur der Wellpappe auf der Innenseite des Hülsenkörpers 10 angeordnet ist und sich die Wellenkämme in Umfangsrichtung erstrecken. Der Hülsenkörper 10 besitzt einen im wesentlichen quadratischen Querschnitt und besteht aus vier Seitenwänden 11,12,13 und 14. Die ersten Seitenwände 11 und 12 sind über eine Längskante b miteinander verbunden. Im oberen Bereich des Hülsenkörpers ist eine Stützlasche 23 ausgebildet, indem beide ersten Seitenwände 11 und 12 ausgehend von ihrer gemeinsamen Längskante b mit einer Schnittlinie e versehen sind, die sich über jeweils 2/3 der Breite jeder ersten Seitenwand 11 bzw. 12 erstreckt. Von den äußeren Endpunkten El bzw. E2 der
Schnittlinie e verläuft eine Falzlinie h bzw. i in der jeweiligen ersten Seitenwand 11 bzw. 12 schräg nach oben zur Stirnseite des Hülsenkörpers 10 und endet jeweils in oder nahe einem Eckpunkt des Querschnittes. Auf diese Weise besitzt die Stützlasche 23 zwei Laschenteile 11a und 12a, die an ihren einander zugewandten Enden an einer Falzlinie b1, die Teil der Längskante b ist, miteinander verbunden sind. Im Übergangsbereich zwischen den beiden Laschenteilen 11a und 12a ist ein Aufhängeloch 15 in Form eines standardisierten Euro-Loches mit einer kreisförmigen Mittelöffnung und beiderseits seitlich daran anschließenden, horizontalen Schlitzöffnungen ausgebildet. Ein entsprechendes Aufhängeloch 16 ist in etwa gleicher Höhe diagonal gegenüberliegend im Übergangsbereich der beiden zweiten Seitenwände 13 und 14 ausgebildet.
Fig. 1 zeigt die Ausgangsstellung des Hülsenkörpers 10, in der die Stützlasche 23 noch unverformt ist und die Laschenteile 11a und 12a einen Abschnitt der Mantelfläche des Hülsenkörpers 10 bilden. Nach Einführen einer Glühlampe wird die Stützlasche 23 unter elastischer Verformung in den Innenraum des Hülsenkörpers 10 hineingedrückt, so daß die Laschenteile 11a und 12a nahe den zweiten Seitenwänden 13 und 14 liegen und mit diesen zusammen jeweils eine doppellagige Lagerwand 21 bzw. 22 bilden. Dieser Zustand ist in Fig. 2 dargestellt. Daraus ist ersichtlich, daß die beiden Aufhängelöcher 15 und 16 in diesem Zustand in weitgehend ausgerichteter Weise aufeinanderliegen und somit gemeinsam ein doppellagiges Aufhängeloch 20 bilden.
Wie Fig. 2 zeigt, erstreckt sich jedes Laschenteil 11a bzw. 12a schräg durch den quadratischen Querschnitt des Hülsenkörpers 10, so daß dessen Eintrittsöffnung soweit verkleinert ist, daß die eingesetzte Glühlampe nicht mehr herausrutschen kann.
Im unteren Bereich des Hülsenkörpers 10 ist eine Sicherungslasche 17 ausgebildet, die ebenfalls zwei Laschenteile 11b und 12b aufweist, die an einer Falzkante b'' an ihren einander zugewandten Enden miteinander verbunden sind und desweiteren jeweils über eine Falzkante j bzw. k einstückig an die ersten Seitenwände 11 und 12 angeschlossen sind. Die Sicherungslasche 17 ist von zwei voneinander beabstandeten, senkrecht zur Längsrichtung des Hülsenkörpers 10 verlaufenden Schnittlinien f und g gebildet. Die Sicherungslasche läßt sich aus einer Grundstellung, in der die Laschenteile 11b und 12b in der Ebene der Seitenwände 11 und 12 liegen, unter elastischer Verformung so nach innen drücken, daß sie in den Innenraum des Hülsenkörpers 10 hineinragt. Die Sicherungslasche 17 verhindert somit, daß die in den Hülsenkörper 10 eingeführte Glühlampe aus diesem nach unten herausgezogen werden kann.
Unter Bezugnahme auf Fig. 3 wird im folgenden die Herstellung der Verpackung erläutert.
Ein rechteckiger, ebener Zuschnitt 18 aus zumindest einseitig gedeckter Wellpappe, deren Wellenstruktur in Fig. 3 dargestellt ist, wird durch vier parallele Falzkanten a,b,c und d in vier im wesentlichen gleichgroße, langgestreckte rechteckige Seitenwände 11,12,13 und 14 sowie einen seitlichen streifenformigen Überstand 13a unterteilt. Die innenliegenden ersten Seitenwände 11 und 12 sind mit fensterartigen Ausstanzungen 19 versehen, um das später in der Verpackung befindliche Produkt und darauf aufgedruckte Informationen betrachten zu können.
Im Bereich der mittleren, zwischen den beiden ersten Seitenwänden 11 und 12 verlaufenden Falzkante b ist im unteren Endabschnitt des Zuschnitts die Sicherungslasehe 17 ausge-
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bildet. Zu diesem Zweck sind ausgehend von der Falzkante b zwei senkrecht dazu verlaufende, voneinander beabstandete Schnittlinien f und g vorgesehen, die sich bis etwa zur Mitte der Breite der jeweiligen ersten Seitenwand 11 bzw. 12 erstrecken. Die Endpunkte der Schnittlinien f und g sind über jeweils eine Falzkante j bzw. k miteinander verbunden, so daß im Zusammenwirken mit dem zwischen den Schnittlinien f und g verlaufenden Abschnitt b1' der Falzkante b zwei symmetrisch zu der Falzkante b liegende Laschenteile 11b und 12b gebildet sind, die an ihren einander zugewandten Enden an der Falzkante b1' miteinander verbunden und an ihren entgegengesetzten Enden über die Falzkante j bzw. k an die jeweilige erste Seitenwand 11 bzw. 12 angeschlossen sind.
Im oberen Endbereich des Zuschnitts 18 ist im Abstand von dem oberen Rand ausgehend von der Falzkante b in den ersten Seitenwänden 11 und 12 eine senkrecht zur Falzkante b verlaufende Schnittlinie e ausgebildet, die sich etwa über 2/3 der Breite jeder ersten Seitenwand 11,bzw. 12 erstreckt. Die Eckpunkte El und E2 der Schnittlinie e sind jeweils über eine Falzkante h bzw. i mit der Stirnseite des Zuschnittes verbunden, wobei die Falzkanten h und i an der Stirnseite nahe dem Übergang zwischen der jeweiligen ersten Seitenwand 11 bzw. 12 und der anschließenden Seitenwand 13 bzw. 14, d.h. nahe den in Längsrichtung verlaufenden Falzkanten a und c münden, so daß die Falzkanten h und i schräg zur Längsrichtung der Falzkante b verlaufen. Auf diese Weise ist die Stützlasche 23 gebildet, die insgesamt trapezförmig ist und zwei ihrerseits trapezförmige Laschenteile 11a und 12a umfaßt, die an ihren einander zugewandten Enden über eine Falzkante b1, die Teil der Falzkanten b ist, miteinander verbunden sind und an ihren entgegengesetzten Enden über die Falzkantenh bzw. i an die jeweilige 5 erste Seitenwand 11 bzw. 12 angeschlossen sind.
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In der Stützlasche 23 ist mittig und symmetrisch zur FaIzkante b im Übergangsbereich der Laschenteile 11a und 12a ein Aufhängeloch 15 mit einer kreisförmigen Mittelöffnung und beiderseits seitlich daran anschließenden horizontalen Schlitzöffnungen eingestanzt. Ein entsprechendes Aufhängeloch 16 gleicher Formgebung ist mit einem Teilabschnitt 16a zur Hälfte in der zweiten Seitenwand 14 und mit einem weiteren Teilabschnitt 16b zur anderen Hälfte in der zweiten Seitenwand 13 ausgebildet, wobei das der Teilabschnitt 16b im Überstand 13a entsprechend fortgeführt ist. Wie Fig. 3 zeigt, sind die Aufhängelöcher 15 und 16 in geringfügig voneinander abweichender axialer Anordnung im Zuschnitt ausgebildet, was dadurch bedingt ist, daß das Aufhängeloch 15 bei Umlegen der Stützlasche 23 um die schrägen Falzkanten h und i eine axiale Verlagerung erfährt und dann mit dem Aufhängeloch 16 im wesentlichen auf einer Höhe liegt.
Zur Aufrichtung des Hülsenkörpers 10 wird der Zuschnitt 18 an den Falzkanten a,b,c und d jeweils um 90° umgelegt, so daß der Überstand 13a mit den entgegengesetzten Ende der Seitenwand 14 unter Bildung eines quadratischen Zylinders verbunden werden kann, wobei die Teilabschnitte 16a und 16b im Zusammenwirken das zweite Aufhängeloch 16 bilden. Sodann wird die Sicherungslasche 17 unter elastischer Verformung der Laschenteile 11b und 12b in den Innenraum des Hülsenkörpers 10 hineingedrückt, so daß der Austrittsquerschnitt des Hülsenkörpers verkleinert bzw. versperrt ist. Daraufhin wird die Glühlampe von oben in den Hülsenkörper 0 10 eingeführt, so daß das untere Ende der Glühlampe mit der Sicherungslasche 17 in Anlage kommt und sich dort abstützt. Daraufhin wird die Stützlasche 23 vom Benutzer unter elastischer Verformung der Laschenteile 11a und 12a so nach innen gedrückt, daß die Laschenteile 11a und 12a nahe der zweiten Seitenwände 13 und 14 des Hülsenkörpers 10 liegen
und zusammen mit diesen jeweils eine doppellagige Lagerwand 21 bzw. 22 bilden. Die Aufhängelöcher 15 und 16 liegen dabei im wesentlichen übereinander und bilden ein gemeinsames doppellagiges Aufhängeloch 20. Wie Fig. 2 zeigt, ist ein Herausziehen der Glühlampe aus dem Hülsenkörper 10 in diesem Zustand verhindert, da die Laschenteile 11a und 12a sich quer über den Öffnungsquerschnitt des Hülsenkörpers erstrecken.
Claims (14)
1. Verpackung für eine Glühlampe, mit einem aus Papier oder Pappe geformten, in Querschnitt quadratischen Hülsenkörper (10), in den die Glühlampe axial einführbar ist und der an seinem oberen Ende ein Aufhängeloch (20) zum Aufstecken auf einen Halter eines Regals aufweist, dadurch gekennzeichnet, daß die vier Seitenwände (11, 12, 13, 14) des Hülsenkörpers (10) an dessen oberem Ende zu zwei im wesentlichen doppellagigen, zusammenhängenden Lagerwänden (21, 22) zusammengelegt sind und daß das Aufhängeloch (20) im Übergangsbereich der Lagerwände (21, 22) ausgebildet ist.
2. Verpackung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Lagerwände (21, 22) im wesentlichen senkrecht aufeinanderstehen.
3. Verpackung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß zwei aneinander angrenzende erste Seitenwände (11, 12) des Hülsenkörpers (10) an dessen oberen Ende als in den Innenraum des Hülsenkörpers (10) verstellbare Stützlasche (23) ausgebildet sind, die zur Bildung der doppellagigen Lagerwände (21, 22) zumindest abschnittsweise mit den beiden anderen zweiten Seitenwänden (13, 14) in Anlage bringbar ist.
4. Verpackung nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Stützlasche (23) zwei Laschenteile (12a, 12a) aufweist, die an ihren aneinander zugewandten Enden miteinander verbunden sind und an ihre entgegengesetzten Enden über jeweils eine Falzlinie (h, i) an den Hülsenkörper (10) angeschlossen sind.
5. Verpackung nach Anspruch 3 oder 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Stützlasche (23) von einer im wesentlichen senkrecht zur Längserstreckung des Hülsenkörpers (10) verlaufenden Schnittkante (e) in den ersten Seitenwänden (11, 12) gebildet ist, die sich über zumindest die halbe Breite jeder ersten Seitenwand (11, 12) erstreckt.
6. Verpackung nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß sich die Schnittkante (e) über die gesamte Breite jeder ersten Seitenwand (11, 12) erstreckt.
7. Verpackung nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß sich die Schnittkante (e) über 50% bis 80% der Breite jeder ersten Schnittekante (11, 12) erstreckt
8. Verpackung nach einem der Ansprüche 5 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß die Falzlinien (h, i) der Stützlasche (23) zwischen den Eckpunkten (E1, E2) der Schnittkante (e) und der Stirnseite des Hülsenkörpers (10) verlaufen.
9. Verpackung nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß die Falzlinien (h, i) der Stützlasche (23) schräg zur Längsachse des Hülsenkörpers (10) verlaufen.
10. Verpackung nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, daß in einer Längskante (b) des Hülsenkörpers (10) in dessen unterem Endbereich eine in den Innenraum des Hülsenkörpers (c) vorstehende, einstückig angeformte Sicherungslasche (17) ausgebildet ist.
11. Verpackung nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, daß die Sicherungslasche (17) zwei Laschenteile (11b, 12b) aufweist, die an ihren einander zugewandten Enden miteinander verbunden sind und an ihren entgegengesetzten Enden an die jeweilige Seitenwand (11, 12) des Hülsenkörpers (10) angeschlossen sind.
12. Verpackung nach Anspruch 10 oder 11, dadurch gekennzeichnet, daß die Sicherungslasche (17) achsensymmetrisch zu der Längskante (b) des Hülsenkörpers (10) ausgebildet ist.
13. Verpackung nach einem der Ansprüche 1 bis 12, dadurch gekennzeichnet, daß der Hülsenkörper (10) aus Wellpappe besteht.
14. Verpackung nach einem der Ansprüche 1 bis 13, dadurch gekennzeichnet, daß der Hülsenkörper (10) aus einem ebenen Zuschnitt (18) gebildet ist.
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