DE20001477U1 - Treibstangenbeschlag - Google Patents
TreibstangenbeschlagInfo
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Description
S200104G
ANR.: 1 004 808
Der Gegenstand der Erfindung betrifft einen Treibstangenbeschlag nach dem Anspruch 1.
Treibstangenbeschläge der vorgenannten Art sind bereits in vielfältigen Ausführungen bekannt. Die üblicherweise bekannten Treibstangenbeschläge bestehen dabei zumindest aus einem Kantengetriebe, welches am aufrechten Flügelholm gegenüberliegend zu der Scharnierseite angeordnet ist und welches über einen Handhebel in zumindest zwei Schaltstellungen bringbar ist. Das Kantengetriebe ist dabei Teil eines Treibstangenbeschlages, bei dem unterhalb einer ortsfest in einer Beschlagaufnahmenut zu befestigenden Stulpschiene eine Treibstange längsverschieblich geführt ist. Die Treibstange ist dabei mit Kupplungsabschnitten versehen, welche mit Zahnschuhen angrenzender Bauteile und/oder Zapfenlochverbindungen gekuppelt werden können. Die Treibstangen dieser benachbarten Bauteile weisen dazu komplementär zu den Kupplungsabschnitten des Kantengetriebes ausgebildete Kupplungsvorrichtungen in Form von in den Zahnschuhen eingebrachten Feinverzahnungen auf. Die an das Kantengetriebe grenzenden Bauteile sind dabei wiederum mit angrenzenden Bauteilen zu kuppeln, beispielsweise über die mit seitlichen Feinverzahnungen versehene Treibstange. So lassen sich im allgemeinen über an das Kantengetriebe ankuppelbare Eckumlenkungen die Bewegung der Treibstangen vom senkrechten, der Scharnierseite gegenüberliegenden Rahmenholm auf die angrenzenden Rahmenholme übertragen. Dadurch können auch hier Verschlussvorrichtungen bestehend aus
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an der Treibstange angeordneten Verriegelungselementen und ortsfest am Blendrahmen angeordneten Riegeleingriffen zumindest in einer Verschlussverstellung in Wirkverbindung treten können. Ferner können weitere Beschlagbauteile, beispielsweise Ausstellvorrichtungen od. dgl. vorhanden sein.
In einigen Ausführungen, beispielsweise um eine erhöhte Einbruchsicherheit zu gewährleisten, ist der Treibstangenbeschlag an allen vier Holmen vorgesehen, wobei die Bewegung der Treibstangen über zumindest drei Eckumlenkungen auf alle Flügelholme übertragen wird. Die Übertragung auf den an der Scharnierseite angeordneten Flügelholm erfolgt dabei entweder über den oberen horizontalen oder den unteren horizontalen Flügelschenkel. In einigen Ausführungen ist es möglich, dass ein kompletter umlaufender Treibstangenbeschlag verwendet wird, bei dem die Treibstangen ein geschlossenes Band bilden. Dazu ist beispielsweise auf dem den Scharnieren zugeordneten Flügelholm ein sogenanntes Zwischenstück vorgesehen, welches beidseitig einen ablängbaren Treibstangenabschnitt in Form eines an den Schmalseiten verzahnten, flach rechteckigen Metallabschnitts vorsieht. Derartige, zumindest einseitig ablängbare Zwischenstücke sind dabei auch im unteren horizontalen Bereich des Flügels vorgesehen.
In all diesen Fällen ist der Flügel gegenüber dem Rahmen um eine seitliche lotrechte Achse schwenkbar und im Falle eines Drehkippflügels zusätzlich noch um eine untere horizontale Achse kippbar. Dazu ist ein oberes und ein unteres Scharnier vorgesehen, wobei das untere Scharnier als Ecklager bezeichnet wird.
Um dabei zusätzliche Verriegelungspunkte mit der daraus resultierenden größeren Hemmung bei einem Einbruch erzielen zu können, sind ferner Beschlagteile bekannt, die zusätzlich an derartige Zwischenstücke und/oder andere Beschlagteile kuppelbar sind und die lediglich eine Verriegelungsstelle aufweisen.
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Ein derartiger Beschlag ist beispielsweise aus dem Produktkatalog Beschlagtechnik der Firma SIEGENIA- FRANK KG; Druckdatum 02.1996, Seite 3.70 mit der Beschlagausführung FAVORIT-304, Stufe C bekannt.
Es sind bereits auch andere Anordnungen von Treibstangenbeschlägen bekannt, bei der zum Zwecke einer Montagevereinfachung die Eckumlenkungsbeschläge einen Ablängbereich aufweisen und die dazwischen liegenden Beschlagteile mit den nicht ablängbaren Zahnschuhen versehen sind. Ein derartiger Beschlag ist beispielsweise aus der DE 196 16 271 A1 bekannt.
Ein Treibstangenbeschlag nach der eingangs angegebenen Ausführung soll durch die Erfindung dahingehend verbessert werden, dass bei einer vereinfachten Montage des gesamten Beschlages die Widerstandskraft des Verschlusssystems bzw. des Treibstangenbeschlages bei einem Einbruch verbessert wird.
Diese Aufgabe wird bei einem Treibstangenbeschlag entsprechend dem Oberbegriff des Anspruchs 1 mit den Maßnahmen nach dem kennzeichnenden Teil des Anspruchs 1 erreicht. Durch den erfindungsgemäß vorgeschlagenen Treibstangenbeschlag wird eine Anordnung der Beschlagteile möglich, bei der auf einen Schließer der bislang bekannten Bauart mit einem nicht ablängbaren Kupplungsbereich sowie einem Zwischenstück völlig verzichtet werden kann, gleichzeitig aber die Anordnung eines Verriegelungselementes am unteren oder oberen horizontalen Flügelschenkel nahe der aufrechten, schamierseitigen Flügelkante am unteren Scharnier - dem Ecklager — möglich wird, dessen Abstand von der verschlussseitigen Flügelfalzkante, an der das Kantengetriebe befestigt ist, durch entsprechendes Ablängen des Ablängbereiches annähernd frei gewählt werden kann. Dabei ist die Montage nur ein einzigen Beschlagteiles notwendig.
Die Verriegelung nahe des die Scharnierachse bildenden Ecklagers verstärkt dabei die einbruchhemmende Wirkung des Beschlages und bewirkt eine gezielte Steigerung des Andruckes in diesem Bereich, so dass ggf. auf
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spezielle Eckbänder oder Ecklager mit Andruckverstellung verzichtet werden kann.
Um eine Verriegelung mit dem Verriegelungselement in unmittelbarer Nähe der Scharniere erzielen zu können, ist femer vorgesehen, dass das Verriegelungselement in einer ersten Verschiebeendstellung einen Abstand von dem Ende der Stulpschiene hat, der etwa dem Durchmesser des Kopfes einer Befestigungsschraube zuzüglich der zweifachen Materialstärke der Stulpschiene entspricht. Dadurch wird einerseits eine zuverlässige Befestigung des Beschlagteils bzw. des Schließers und somit auch des an diesem angeordneten Verriegelungselementes bewirkt, andererseits wird das Verriegelungselement an das äußerste Ende des Schließers verlagert, so dass die Verriegelung in einem dem Ecklager unmittelbar benachbarten Bereich des unteren oder oberen horizontalen Flügelschenkels erfolgen kann.
Idealer Weise kann der Abstand dabei zwischen 25 mm und 30 mm liegen, da hierbei einerseits die notwendigen Abmessungen des Riegeleingriffs und die Verriegelungselementes Rechnung getragen wird, so dass dies diese trotz der knappen Platzverhältnisse massiv ausgebildet werden können.
Um die Wirkung des Verriegelungselementes am Ende der Stulpschiene zu steigern ist dabei noch vorgesehen, dass das Verriegelungselement als Pilzkopfzapfen ausgebildet ist. Derartige Pilzkopfzapfen lassen sich nur schwer aus dem Schließeingriff heraushebeln, so dass eine zusätzlich einbruchhemmende Wirkung insbesondere auch durch die Nähe der ebenfalls stabilisierend wirkenden Scharnierseite erreicht wird.
Eine Weiterbildung sieht vor, dass zwischen dem Langloch zum Durchgriff des Verriegelungselementes und dem Ende der Stulpschiene eine Bohrung zur Aufnahme einer Befestigungsschraube angeordnet ist. Durch diese Bohrung kann ein Aushebeln des Verriegelungselementes aus dem Riegeleingriff unter elastischer oder plastischer Verformung der gesamten Stulpschiene erschwert werden. Eine Steigerung ist dabei dadurch möglich, dass eine zweite Bohrung in unmittelbarer Nähe des Langlochs in Richtung der zweiten
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Verschiebeendstellung liegt. Die Stulpschiene wird dadurch an jedem Ende des Langlochs an dem Flügel verankert, so dass plastische Verformungen mit der Folge des Aufhebens des Schließeingriffs weiter erschwert werden.
Weitere Vorteile ergeben sich aus der Beschreibung der Figuren. Es zeigen
Fig. 1 ein erstes Ausführungsbeispiel einer Beschlaganordnung für ein Fenster oder für eine Tür,
Fig. 2 eine zu der in Fig. 1 dargestellten Beschlaganordnung, alternative Anordnung für einen besonders schmalen Flügel eines Fensters oder einer Tür,
Fig. 3 einen Schließer zur Verwendung bei den vorgenannten Beschlaganordnungen entsprechend den Fig. 1 und 2,
Fig. 4 ein Fenster in geschlossenem Zustand und
Fig. 5 die Anordnung von Riegeleingriffen an einem Blendrahmen.
Die Beschlaganordnung 1 entsprechend der Fig. 1 besteht aus einem Kantengetriebe 2, das über einen Handhebel 3 in eine Verschluß-, Dreh- und Kippstellung A, B, C bringbar ist. Das Kantengetriebe 2 besteht in ansich bekannter Weise aus einer Stulpschiene und einer darunter längs geführter Treibstange, an der ggf. Verriegelungselemente 4 z. B. in Form von Schließzapfen befestigt sind, welche die Stulpschienen in dafür vorgesehenen Langlöchern durchgreifen und mit rahmenseitig befestigten Riegeleingriffen 5 in Form von Schließblechen zusammenwirken. Die Treibstange des Kantengetriebes 2 besteht aus einem Stab mit flachrechteckigem Querschnitt, dessen Endabschnitte mit Kupplungsbereichen mit Ablängbereichen 6, 7 versehen sind. Mit dem Kantengetriebe 2 sind über diese Kupplungsbereiche Eckumlenkungen 8, 9 über Zahnschuhe 10 kuppelbar. Die Eckumlenkung 8 weist dabei ein Verriegelungselement 4 auf, welches als Kippverriegelung 11 mit einem sogenannten Kippschließblech zusammenwirkt. Dadurch wird der
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Flügel in der Kippstellung C am unteren horizontalen - hier nicht dargestellten Flügelschenkel gegenüber dem Rahmen festgelegt. Um auch den oberen horizontalen Rahmenschenkel in der Kippstellung C zu fixieren, schließt sich an die Eckumlenkung 9 eine Ausstellvorrichtung 13 an. Die Ausstellvorrichtung 13 ist mit einem Ausstellarm 14 versehen, der über ein damit lösbar verbundenes Winkelband 15 an einem blendrahmenseitig befestigten Scherenlager 16 über einen Scharnierstift 17 verbindbar ist. Das Scherenlager 16 bildet mit dem Winkelband 15 und dem Scharnierstift 17 ein oberes seitliches Scharnier 18, während ein aus einem Ecklager 19, einem Ecklagerzapfen 20 und einem Eckband 21 bestehendes unteres Scharnier 22 eine gemeinsame seitliche Schwenkachse für den - hier nicht dargestellten - Flügel bildet. Über den schwenkbar gegenüber dem Ecklager 19 beweglichen Ecklagerzapfen 20 und die Kippverriegelung 11 kann zudem der Flügel in eine durch die Ausstellvorrichtung 13 begrenzte Kippstellung C überführt werden. Die Schwenkbewegung um die durch das obere und untere Scharnier 18, 22 gebildete Achse ist hingegen in der Drehstellung B möglich. In der Verschlußstellung A sind hingegen die Bedienungselemente 4 hinter einen Riegelsteg der Riegeleingriffe 5 verschoben, so dass der Flügel gegenüber dem Rahmen festgelegt ist.
Ein derartiges Fenster ist in der Fig. 4 dargestellt, bei dem der Flügel mit 23 und der Rahmen mit 24 bezeichnet ist. Die horizontale Schwenkachse Y ist nahe dem unteren horizontalen Flügelschenkel 23a vorgesehen, während die aufrechte Schwenkachse X seitlich neben dem Flügelschenkel 23c liegt. Die Schwenkachse X wird durch die an dem Rahmenschenkel 24a angebrachten Scharniere 18, 22 gebildet.
Wie aus der Fig. 1 weiter hervorgeht schließt sich &eegr; die Ausstellvorrichtung 13 eine Eckumlenkung 25 an, die über eine Zapfenlochverbindung mit der Treibstange der Ausstellvorrichtung 13 verbindbar ist. Die Eckumlenkung 25 weist ihrerseits Verriegelungselemente 4 auf, die mit Riegeleingriffen 5 an dem scharnierseitigen Rahmenholm des Blendrahmens in der Verschlussstellung A zusammenwirken.
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An dem unteren horizontalen Flügelschenkel ist ferner ein Schließer 26 vorgesehen, dessen Aufbau anhand der Fig. 3 erläutert wird. Der Schließer 26 weist eine unterhalb der Stulpschiene 27 längsverschiebbare Treibstange 28 auf. Die Treibstange 28 weist einen Ablängbereich 29 auf, der entsprechend den Ablängbereichen 6 und 7 sowie einem Ablängbereich 30 der Ausstellvorrichtung 13 bzw. des Kantengetriebes 2 entspricht. An der Treibstange 28 ist ferner ein als Pilzkopfzapfen 31 ausgebildetes Verriegelungselement 4 vorgesehen, welches ein Langloch 32 in der Stulpschiene 27 durchgreift.
Der Schließer 26 wird, wie aus Fig. 1 hervorgeht, an die Eckumlenkung 8 in der Art angekuppelt, dass über die Kürzung des Ablängsbereichs 29 und das Kuppeln mit dem Zahnschuh 10 der Eckumlenkung 8 die aus dem Pilzkopfzapfen 31 und einem diesem zugeordneten Schließblech 33 bis annähernd an das untere, seitliche Scharnier 22 heranreicht. Dadurch erfolgt zumindest eine Verriegelung des Flügels 23 in einem Bereich 34, der unmittelbar an die aufrechte Schwenkachse X heranreicht.
Wie aus der Fig. 3 noch hervorgeht, ist der Pilzkopfzapfen 31 in einem Abstand 35 vom Ende 36 des Schließers 26 beabstandet, der etwa der halben Hublänge der Treibstange 28 zuzüglich einem Durchmesser eines Kopfes einer in einer Senkung 37 einer Bohrung 38 einsitzenden Befestigungsschraube zuzüglich der zweifachen Materialstärke 39 der Stulpschiene 27 entspricht. Damit ist sichergestellt, dass das Verriegelungselement 4 bzw. der Pilzkopfzapfen 31 in einer ersten Verschiebeendstellung, bei der dieser näher an dem Ende 36 der Stulpschiene 27 liegt, einen minimalen Abstand zu dem Ende 36 aufweist, das aber gleichzeitig noch das Anbringen einer Befestigungsschraube zum Sichern der Stulpschiene 27 vorgesehen werden kann.
Vorzugsweise beträgt der Abstand 35 in der Verschiebeendstellung, in welcher der Pilzkopfzapfen 31 dem Ende 36 am nächsten kommt, zwischen 20 und 30 mm. Bei dem dargestellten Ausführungsbeispiel beträgt dieses Maß 25 mm, was einem idealen Verhältnis von einerseits verbleibenden Materialabschnitten und andererseits den zu minimierenden Abstand 35 entspricht.
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Dem Langloch 32 ist ferner eine zweite Bohrung 40 benachbart, die an dem zur Eckumlenkung 8 hin gelegenen Ende des Langlochs 32 angeordnet ist. Diese Bohrung 40 dient dabei ebenfalls zur Aufnahme einer - hier nicht dargestellten - Befestigungsschraube und erlaubt eine Befestigung der Stulpschiene 27 in unmittelbarer Nähe des ggf. bei einem Einbruch belasteten Pilzkopfzapfen 31.
Fig. 2 zeigt eine Beschlaganordnung, bei der entgegen der Anordnung der Beschläge nach Fig. 1 der Schließer 45 nahe der Schwenkachse X angeordnet ist. Der Schließer 45 ist dabei über eine Eckumlenkung 46 gekuppelt, deren Treibstange in Antriebsverbindung mit der Treibstange der Ausstellvorrichtung 13 steht. Die Eckumlenkung 46 weist dazu ebenfalls einen Zahnschuh 10 auf, der mit dem Ablängbereich 47 des Schließers 45 kuppelbar ist. Hierbei ist der Schließer 45 ebenfalls mit einem Pilzkopfzapfen 31 versehen, der unmittelbar benachbart zu dem unteren, seitlichen Scharnier 22 angeordnet ist. Die Anordnung nach Fig. 2 eignet sich dabei insbesondere für Flügel 23, die besonders schmal ausgebildet sind. Dazu kann zusätzlich die Eckumlenkung 9 durch eine besonders kurz bauende Eckumlenkung 9' ersetzt werden
Ein weiterer Vorteil der Beschlaganordnung nach Fig. 1 besteht darin, dass die Anordnung der Riegeleingriffe 5, 33 - mit Ausnahme der Kippverriegelung 11 auf den horizontalen Flügelschenkeln 23a, 23b jeweils von dem scharnierseitigen Rahmenschenkel 24a ausgehend erfolgen kann, wie in Fig. angedeutet. Durch die Anordnung entsprechend der Fig. 1 kann nämlich der Sitz des Schließblechs 33 ausgehend von der Rahmenecke bestimmt werden, an der das untere Scharnier 22 bzw. das Ecklager 19 vorgesehen ist. Bislang wurde auf diese Art und Weise ausschließlich am oberen horizontalen Flügelschenkel 23b verfahren, da die Ausstellvorrichtung 13 bedingt durch die Zuordnung des Ausstellarms 14 zu dem Scherenlager 16 ebenfalls eine Bemessung der Montageorte des an den der Ausstellvorrichtung 13 befindlichen Riegeleingriffs 5 ausgehend von dem scharnierseitigen Rahmenschenkel 24a erfolgen musste.
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Der in Fig. 5 angedeutete Abstand 48 entspricht daher dem Abstand 49, in dem der Riegeleingriff 5 am oberen bzw. unteren Rahmenschenkel anzuordnen ist. Soll die Anordnung entsprechend der Fig. 3 erfolgen, so sind diese Abmessungen selbstverständlich nicht möglich.
Der Vollständigkeit halber soll noch darauf hingewiesen werden, dass bei einem Drehflügel die Ausstellvorrichtung 13 entfällt. Dann kann der obere horizontale Flügelschenkel 23b über die in Fig. 1 dargestellte Eckumlenkung 9 (oder 9' in Fig. 2) ebenfalls mit einem Schließer 26 versehen werden. In diesem Falle sind die Abstände 48, 49 selbstverständlich ebenfalls gleich.
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| 1 | Beschlaganordnung | |
| 2 | Kantengetriebe | |
| 3 | Handhebel | |
| 4 | Verriegelungselement | |
| 5 | 5 | Riegeleingriff |
| 6 | Ablängbereich | |
| 7 | Ablängbereich | |
| 8 | Eckumlenkung | |
| 9 | Eckumlenkung | |
| 10 | 9' | Eckumlenkung |
| 10 | Zahnschuh | |
| 11 | Kippverriegelung | |
| 12 | Kippschließblech | |
| 13 | Ausstellvorrichtung | |
| 15 | 14 | Ausstellarm |
| 15 | Winkelband | |
| 16 | Scherenlager | |
| 17 | Scharnierstift | |
| 18 | Oberes Scharnier | |
| 20 | 19 | Ecklager |
| 20 | Ecklagerzapfen | |
| 21 | Eckband | |
| 22 | Unteres Scharnier | |
| 23 | Flügel | |
| 25 | 23a | oberer horizontaler Flügelschenkel |
| 23b | unterer horizontaler Flügelschenkel | |
| 24 | Rahmen | |
| 24a | Rahmenschenkel | |
| 25 | Eckumlenkung | |
| 30 | 26 | Schließer |
| 27 | Stulpschiene | |
| 28 | Treibstange | |
| 29 | Ablängbereich | |
| 30 | Ablängbereich |
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| 31 | Pilzkopfzapfen |
| 32 | Langloch |
| 33 | Schließblech |
| 34 | Bereich |
| 5 35 | Abstand |
| 36 | Ende |
| 37 | Senkung |
| 38 | Bohrung |
| 39 | Materialstärke |
| &iacgr;&ogr; 40 | Bohrung |
| 45 | Schließer |
| 46 | Eckumlenkung |
| 47 | Ablängbereich |
| 48 | Abstand |
| 15 49 | Abstand |
| X | aufrechte Schwenkachse |
| Y | waagerechte Schwenkachse |
| A | Verschlußstellung |
| B | Drehstellung |
| 20 C | Kippstellung |
Claims (6)
1. Fenster oder Tür mit einem Treibstangenbeschlag, bestehend aus mehreren kuppelbaren Beschlagteilen, nämlich einem Kantengetriebe (2), einer ggf. vorhandenen Ausstellvorrichtung (13) und mindestens einer Eckumlenkung (8, 9) sowie mindestens einem daran anschließbaren Schließer (26),
wobei die die Beschlagteile im wesentlichen aus einer unterhalb einer eine Beschlagaufnahmenut abdeckenden, mittels Befestigungselementen ortsfest befestigten Stulpschiene zwischen zumindest zwei Verschiebeendstellungen () längsverschieblich geführten Treibstange bestehen, wobei an der Treibstange Verriegelungselemente (4, 31) angeordnet sind, welche die Stulpschiene in Langlöchern durchsetzen und mit ortsfesten Riegeleingriffen (5) zumindest in der Verschlußstellung zusammenwirken,
und wobei die Beschlagteile ablängbare und nicht ablängbare Kupplungsbereiche aufweisen, die aus seitlich verzahnten Treibstangenabschnitten und mittels Feinverzahnungen hiermit kuppelbaren Zahnschuhen bestehen, wobei der Flügel (23) des Fensters oder der Tür über ein oberes und unteres seitliches Scharnier (18, 22) zumindest drehbar an dem Rahmen (24) angelenkt ist, dadurch gekennzeichnet,
dass der Schließer (26) an seinem der Eckumlenkung (8; 9; 46) zugeordneten Ende mit einem Ablängbereich (29) versehen ist, daß an dem der Eckumlenkung (8; 9; 46) entgegengesetzten Ende (36) des Schließers (26) ein Verriegelungselement (31) vorgesehen ist,
und dass der Schließer (26) bis annähernd an das untere seitliche Scharnier (22) heranreicht.
wobei die die Beschlagteile im wesentlichen aus einer unterhalb einer eine Beschlagaufnahmenut abdeckenden, mittels Befestigungselementen ortsfest befestigten Stulpschiene zwischen zumindest zwei Verschiebeendstellungen () längsverschieblich geführten Treibstange bestehen, wobei an der Treibstange Verriegelungselemente (4, 31) angeordnet sind, welche die Stulpschiene in Langlöchern durchsetzen und mit ortsfesten Riegeleingriffen (5) zumindest in der Verschlußstellung zusammenwirken,
und wobei die Beschlagteile ablängbare und nicht ablängbare Kupplungsbereiche aufweisen, die aus seitlich verzahnten Treibstangenabschnitten und mittels Feinverzahnungen hiermit kuppelbaren Zahnschuhen bestehen, wobei der Flügel (23) des Fensters oder der Tür über ein oberes und unteres seitliches Scharnier (18, 22) zumindest drehbar an dem Rahmen (24) angelenkt ist, dadurch gekennzeichnet,
dass der Schließer (26) an seinem der Eckumlenkung (8; 9; 46) zugeordneten Ende mit einem Ablängbereich (29) versehen ist, daß an dem der Eckumlenkung (8; 9; 46) entgegengesetzten Ende (36) des Schließers (26) ein Verriegelungselement (31) vorgesehen ist,
und dass der Schließer (26) bis annähernd an das untere seitliche Scharnier (22) heranreicht.
2. Treibstangenbeschlag nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das Verriegelungselement (31) in einer ersten Verschiebeendstellung einem Abstand (35) von dem Ende (36) der Stulpschiene (27) hat, der etwa dem Durchmesser des Kopfes einer Befestigungsschraube zuzüglich der zweifachen Materialstärke (39) der Stulpschiene (27) entspricht.
3. Treibstangenbeschlag nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Abstand (35) etwa zwischen 20 mm und 30 mm beträgt.
4. Treibstangenbeschlag nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß das Verriegelungselement als Pilzkopfzapfen (31) ausgebildet ist.
5. Treibstangenbeschlag nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß zwischen dem Langloch (32) zum Durchgriff des Verriegelungselementes (31) und dem Ende (36) der Stulpschiene (27) ein Bohrung zur Aufnahme einer Befestigungsschraube angeordnet ist.
6. Treibstangenbeschlag nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß eine zweite Bohrung (40) zur Aufnahme eines Befestigungselementes in unmittelbarer Nähe des Langlochs (32) in Richtung der zweiten Verschiebeendstellung liegt.
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Applications Claiming Priority (1)
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Publications (1)
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