DE10005884A1 - Treibstangenbeschlag - Google Patents
TreibstangenbeschlagInfo
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Abstract
Der Gegenstand der Erfindung betrifft ein Fenster oder ein Tür mit einem Treibstangenbeschlag, bestehend aus mehreren miteinander kuppelbaren Beschlagteilen. Um bei einer vereinfachten Montage des gesamten Beschlagsystems die Widerstandskraft des Verschlusssystems bzw. des Treibstangenbeschlages bei einem Einbruch zu verbessern, ist vorgesehen, dass ein sich an einer Eckumlenkung 8, 9 anschließender Schließer 26 an dem der Eckumlenkung zugeordneten Enden mit einem Ablängbereich 29 versehen ist, das an dem der Eckumlenkung 8; 9; 46 entgegengesetzten Ende 36 des Schließers 26 ein Verriegelungselement 31 vorgesehen ist und dass der Schließer 26 bis annähernd bis an das untere seitliche Scharnier 22 heranreicht.
Description
Der Gegenstand der Erfindung betrifft einen Treibstangenbeschlag nach dem
Anspruch 1.
Treibstangenbeschläge der vorgenannten Art sind bereits in vielfältigen
Ausführungen bekannt. Die üblicherweise bekannten Treibstangenbeschläge
bestehen dabei zumindest aus einem Kantengetriebe, welches am aufrechten
Flügelholm gegenüberliegend zu der Scharnierseite angeordnet ist und
welches über einen Handhebel in zumindest zwei Schaltstellungen bringbar ist.
Das Kantengetriebe ist dabei Teil eines Treibstangenbeschlages, bei dem
unterhalb einer ortsfest in einer Beschlagaufnahmenut zu befestigenden
Stulpschiene eine Treibstange längsverschieblich geführt ist. Die Treibstange
ist dabei mit Kupplungsabschnitten versehen, welche mit Zahnschuhen
angrenzender Bauteile und/oder Zapfenlochverbindungen gekuppelt werden
können. Die Treibstangen dieser benachbarten Bauteile weisen dazu
komplementär zu den Kupplungsabschnitten des Kantengetriebes ausgebildete
Kupplungsvorrichtungen in Form von in den Zahnschuhen eingebrachten
Feinverzahnungen auf. Die an das Kantengetriebe grenzenden Bauteile sind
dabei wiederum mit angrenzenden Bauteilen zu kuppeln, beispielsweise über
die mit seitlichen Feinverzahnungen versehene Treibstange. So lassen sich im
allgemeinen über an das Kantengetriebe ankuppelbare Eckumlenkungen die
Bewegung der Treibstangen vom senkrechten, der Scharnierseite
gegenüberliegenden Rahmenholm auf die angrenzenden Rahmenholme
übertragen. Dadurch können auch hier Verschlussvorrichtungen bestehend aus
an der Treibstange angeordneten Verriegelungselementen und ortsfest am
Blendrahmen angeordneten Riegeleingriffen zumindest in einer
Verschlussverstellung in Wirkverbindung treten. Ferner können weitere
Beschlagbauteile, beispielsweise Ausstellvorrichtungen od. dgl. vorhanden
sein.
In einigen Ausführungen, beispielsweise um eine erhöhte Einbruchsicherheit zu
gewährleisten, ist der Treibstangenbeschlag an allen vier Holmen vorgesehen,
wobei die Bewegung der Treibstangen über zumindest drei Eckumlenkungen
auf alle Flügelholme übertragen wird. Die Übertragung auf den an der
Scharnierseite angeordneten Flügelholm erfolgt dabei entweder über den
oberen horizontalen oder den unteren horizontalen Flügelschenkel. In einigen
Ausführungen ist es möglich, dass ein kompletter umlaufender
Treibstangenbeschlag verwendet wird, bei dem die Treibstangen ein
geschlossenes Band bilden. Dazu ist beispielsweise auf dem den Scharnieren
zugeordneten Flügelholm ein sogenanntes Zwischenstück vorgesehen,
welches beidseitig einen ablängbaren Treibstangenabschnitt in Form eines an
den Schmalseiten verzahnten, flach rechteckigen Metallabschnitts vorsieht.
Derartige, zumindest einseitig ablängbare Zwischenstücke sind dabei auch im
unteren horizontalen Bereich des Flügels vorgesehen.
In all diesen Fällen ist der Flügel gegenüber dem Rahmen um eine seitliche
lotrechte Achse schwenkbar und im Falle eines Drehkippbügels zusätzlich noch
um eine untere horizontale Achse kippbar. Dazu ist ein oberes und ein unteres
Scharnier vorgesehen, wobei das untere Scharnier als Ecklager bezeichnet
wird.
Um dabei zusätzliche Verriegelungspunkte mit der daraus resultierenden
größeren Hemmung bei einem Einbruch erzielen zu können, sind ferner
Beschlagteile bekannt, die zusätzlich an derartige Zwischenstücke und/oder
andere Beschlagteile kuppelbar sind und die lediglich eine Verriegelungsstelle
aufweisen.
Ein derartiger Beschlag ist beispielsweise aus dem Produktkatalog
Beschlagtechnik der Firma SIEGENIA-FRANK KG; Druckdatum 02. 1996,
Seite 3.70 mit der Beschlagausführung FAVORIT-304, Stufe C bekannt.
Es sind bereits auch andere Anordnungen von Treibstangenbeschlägen
bekannt, bei der zum Zwecke einer Montagevereinfachung die
Eckumlenkungsbeschläge einen Ablängbereich aufweisen und die dazwischen
liegenden Beschlagteile mit den nicht ablängbaren Zahnschuhen versehen
sind. Ein derartiger Beschlag ist beispielsweise aus der DE 196 16 271 A1
bekannt.
Ein Treibstangenbeschlag nach der eingangs angegebenen Ausführung soll
durch die Erfindung dahingehend verbessert werden, dass bei einer
vereinfachten Montage des gesamten Beschlages die Widerstandskraft des
Verschlusssystems bzw. des Treibstangenbeschlages bei einem Einbruch
verbessert wird.
Diese Aufgabe wird bei einem Treibstangenbeschlag entsprechend dem
Oberbegriff des Anspruchs 1 mit den Maßnahmen nach dem kennzeichnenden
Teil des Anspruchs 1 erreicht. Durch den erfindungsgemäß vorgeschlagenen
Treibstangenbeschlag wird eine Anordnung der Beschlagteile möglich, bei der
auf einen Schließer der bislang bekannten Bauart mit einem nicht ablängbaren
Kupplungsbereich sowie einem Zwischenstück völlig verzichtet werden kann,
gleichzeitig aber die Anordnung eines Verriegelungselementes am unteren
oder oberen horizontalen Flügelschenkel nahe der aufrechten,
scharnierseitigen Flügelkante am unteren Scharnier - dem Ecklager - möglich
wird, dessen Abstand von der verschlussseitigen Flügelfalzkante, an der das
Kantengetriebe befestigt ist, durch entsprechendes Ablängen des
Ablängbereiches annähernd frei gewählt werden kann. Dabei ist die Montage
nur eines einzigen Beschlagteiles notwendig.
Die Verriegelung nahe des die Scharnierachse bildenden Ecklagers verstärkt
dabei die einbruchhemmende Wirkung des Beschlages und bewirkt eine
gezielte Steigerung des Andruckes in diesem Bereich, so dass ggf. auf
spezielle Eckbänder oder Ecklager mit Andruckverstellung verzichtet werden
kann.
Um eine Verriegelung mit dem Verriegelungselement in unmittelbarer Nähe der
Scharniere erzielen zu können, ist ferner vorgesehen, dass das
Verriegelungselement in einer ersten Verschiebeendstellung einen Abstand von
dem Ende der Stulpschiene hat, der etwa dem Durchmesser des Kopfes einer
Befestigungsschraube zuzüglich der zweifachen Materialstärke der
Stulpschiene entspricht. Dadurch wird einerseits eine zuverlässige Befestigung
des Beschlagteils bzw. des Schließers und somit auch des an diesem
angeordneten Verriegelungselementes bewirkt, andererseits wird das
Verriegelungselement an das äußerste Ende des Schließers verlagert, so dass
die Verriegelung in einem dem Ecklager unmittelbar benachbarten Bereich des
unteren oder oberen horizontalen Flügelschenkels erfolgen kann.
Idealer Weise kann der Abstand dabei zwischen 25 mm und 30 mm liegen, da
hierbei einerseits die notwendigen Abmessungen des Riegeleingriffs und des
Verriegelungselementes Rechnung getragen wird, so dass diese trotz der
knappen Platzverhältnisse massiv ausgebildet werden können.
Um die Wirkung des Verriegelungselementes am Ende der Stulpschiene zu
steigern ist dabei noch vorgesehen, dass das Verriegelungselement als
Pilzkopfzapfen ausgebildet ist. Derartige Pilzkopfzapfen lassen sich nur schwer
aus dem Schließeingriff heraushebeln, so dass eine zusätzlich
einbruchhemmende Wirkung insbesondere auch durch die Nähe der ebenfalls
stabilisierend wirkenden Scharnierseite erreicht wird.
Eine Weiterbildung sieht vor, dass zwischen dem Langloch zum Durchgriff des
Verriegelungselementes und dem Ende der Stulpschiene eine Bohrung zur
Aufnahme einer Befestigungsschraube angeordnet ist. Durch diese Bohrung
kann ein Aushebeln des Verriegelungselementes aus dem Riegeleingriff unter
elastischer oder plastischer Verformung der gesamten Stulpschiene erschwert
werden. Eine Steigerung ist dabei dadurch möglich, dass eine zweite Bohrung
in unmittelbarer Nähe des Langlochs in Richtung der zweiten
Verschiebeendstellung liegt. Die Stulpschiene wird dadurch an jedem Ende des
Langlochs an dem Flügelverankert, so dass plastische Verformungen mit der
Folge des Aufhebens des Schließeingriffs weiter erschwert werden.
Weitere Vorteile ergeben sich aus der Beschreibung der Figuren. Es zeigen
Fig. 1 ein erstes Ausführungsbeispiel einer Beschlaganordnung für ein Fenster
oder für eine Tür,
Fig. 2 eine zu der in Fig. 1 dargestellten Beschlaganordnung, alternative
Anordnung für einen besonders schmalen Flügel eines Fensters oder
einer Tür,
Fig. 3 einen Schließer zur Verwendung bei den vorgenannten
Beschlaganordnungen entsprechend den Fig. 1 und 2,
Fig. 4 ein Fenster in geschlossenem Zustand und
Fig. 5 die Anordnung von Riegeleingriffen an einem Blendrahmen.
Die Beschlaganordnung 1 entsprechend der Fig. 1 besteht aus einem
Kantengetriebe 2, das über einen Handhebel 3 in eine Verschluß-, Dreh- und
Kippstellung A, B, C bringbar ist. Das Kantengetriebe 2 besteht in ansich
bekannter Weise aus einer Stulpschiene und einer darunter längs geführten
Treibstange, an der ggf. Verriegelungselemente 4 z. B. in Form von
Schließzapfen befestigt sind, welche die Stulpschienen in dafür vorgesehenen
Langlöchern durchgreifen und mit rahmenseitig befestigten Riegeleingriffen 5 in
Form von Schließblechen zusammenwirken. Die Treibstange des
Kantengetriebes 2 besteht aus einem Stab mit flachrechteckigem Querschnitt,
dessen Endabschnitte mit Kupplungsbereichen mit Ablängbereichen 6, 7
versehen sind. Mit dem Kantengetriebe 2 sind über diese Kupplungsbereiche
Eckumlenkungen 8, 9 über Zahnschuhe 10 kuppelbar. Die Eckumlenkung 8
weist dabei ein Verriegelungselement 4 auf, welches als Kippverriegelung 11
mit einem sogenannten Kippschließblech zusammenwirkt. Dadurch wird der
Flügel in der Kippstellung C am unteren horizontalen - hier nicht dargestellten -
Flügelschenkel gegenüber dem Rahmen festgelegt. Um auch den oberen
horizontalen Rahmenschenkel in der Kippstellung C zu fixieren, schließt sich an
die Eckumlenkung 9 eine Ausstellvorrichtung 13 an. Die Ausstellvorrichtung 13
ist mit einem Ausstellarm 14 versehen, der über ein damit lösbar verbundenes
Winkelband 15 an einem blendrahmenseitig befestigten Scherenlager 16 über
einen Scharnierstift 17 verbindbar ist. Das Scherenlager 16 bildet mit dem
Winkelband 15 und dem Scharnierstift 17 ein oberes seitliches Scharnier 18,
während ein aus einem Ecklager 19, einem Ecklagerzapfen 20 und einem
Eckband 21 bestehendes unteres Scharnier 22 eine gemeinsame seitliche
Schwenkachse für den - hier nicht dargestellten - Flügel bildet. Über den
schwenkbar gegenüber dem Ecklager 19 beweglichen Ecklagerzapien 20 und
die Kippverriegelung 11 kann zudem der Flügel in eine durch die
Ausstellvorrichtung 13 begrenzte Kippstellung C überführt werden. Die
Schwenkbewegung um die durch das obere und untere Scharnier 18, 22
gebildete Achse ist hingegen in der Drehstellung B möglich. In der
Verschlußstellung A sind hingegen die Bedienungselemente 4 hinter einen
Riegelsteg der Riegeleingriffe 5 verschoben, so dass der Flügel gegenüber
dem Rahmen festgelegt ist.
Ein derartiges Fenster ist in der Fig. 4 dargestellt, bei dem der Flügel mit 23
und der Rahmen mit 24 bezeichnet ist. Die horizontale Schwenkachse Y ist
nahe dem unteren horizontalen Flügelschenkel 23a vorgesehen, während die
aufrechte Schwenkachse X seitlich neben dem Flügelschenkel 23c liegt. Die
Schwenkachse X wird durch die an dem Rahmenschenkel 24a angebrachten
Scharniere 18, 22 gebildet.
Wie aus der Fig. 1 weiter hervorgeht schließt sich n die Ausstellvorrichtung 13
eine Eckumlenkung 25 an, die über eine Zapfenlochverbindung mit der
Treibstange der Ausstellvorrichtung 13 verbindbar ist. Die Eckumlenkung 25
weist ihrerseits Verriegelungselemente 4 auf, die mit Riegeleingriffen 5 an dem
scharnierseitigen Rahmenholm des Blendrahmens in der Verschlussstellung A
zusammenwirken.
An dem unteren horizontalen Flügelschenkel ist ferner ein Schließer 26
vorgesehen, dessen Aufbau anhand der Fig. 3 erläutert wird. Der Schließer 26
weist eine unterhalb der Stulpschiene 27 längsverschiebbare Treibstange 28
auf. Die Treibstange 28 weist einen Ablängbereich 29 auf, der entsprechend
den Ablängbereichen 6 und 7 sowie einem Ablängbereich 30 der
Ausstellvorrichtung 13 bzw. des Kantengetriebes 2 entspricht. An der
Treibstange 28 ist ferner ein als Pilzkopfzapfen 31 ausgebildetes
Verriegelungselement 4 vorgesehen, welches ein Langloch 32 in der
Stulpschiene 27 durchgreift.
Der Schließer 26 wird, wie aus Fig. 1 hervorgeht, an die Eckumlenkung 8 in der
Art angekuppelt, dass über die Kürzung des Ablängsbereichs 29 und das
Kuppeln mit dem Zahnschuh 10 der Eckumlenkung 8 die aus dem
Pilzkopfzapfen 31 und einem diesem zugeordneten Schließblech 33 bis
annähernd an das untere, seitliche Scharnier 22 heranreicht. Dadurch erfolgt
zumindest eine Verriegelung des Flügels 23 in einem Bereich, der unmittelbar
an die aufrechte Schwenkachse X heranreicht.
Wie aus der Fig. 3 noch hervorgeht, ist der Pilzkopfzapfen 31 in einem Abstand
35 vom Ende 36 des Schließers 26 beabstandet, der etwa der halben Hublänge
der Treibstange 28 zuzüglich einem Durchmesser eines Kopfes einer in einer
Senkung 37 einer Bohrung 38 einsitzenden Befestigungsschraube zuzüglich
der zweifachen Materialstärke 39 der Stulpschiene 27 entspricht. Damit ist
sichergestellt, dass das Verriegelungselement 4 bzw. der Pilzkopfzapien 31 in
einer ersten Verschiebeendstellung, bei der dieser näher an dem Ende 36 der
Stulpschiene 27 liegt, einen minimalen Abstand zu dem Ende 36 aufweist, das
aber gleichzeitig noch das Anbringen einer Befestigungsschraube zum Sichern
der Stulpschiene 27 vorgesehen werden kann.
Vorzugsweise beträgt der Abstand 35 in der Verschiebeendstellung, in welcher
der Pilzkopfzapfen 31 dem Ende 36 am nächsten kommt, zwischen 20 und 30 mm.
Bei dem dargestellten Ausführungsbeispiel beträgt dieses Maß 25 mm,
was einem idealen Verhältnis von einerseits verbleibenden Materialabschnitten
und andererseits den zu minimierenden Abstand 35 entspricht.
Dem Langloch 32 ist ferner eine zweite Bohrung 40 benachbart, die an dem zur
Eckumlenkung 8 hin gelegenen Ende des Langlochs 32 angeordnet ist. Diese
Bohrung 40 dient dabei ebenfalls zur Aufnahme einer - hier nicht
dargestellten - Befestigungsschraube und erlaubt eine Befestigung der
Stulpschiene 27 in unmittelbarer Nähe des ggf. bei einem Einbruch belasteten
Pilzkopfzapfen 31.
Fig. 2 zeigt eine Beschlaganordnung, bei der entgegen der Anordnung der
Beschläge nach Fig. 1 der Schließer 45 nahe der Schwenkachse X angeordnet
ist. Der Schließer 45 ist dabei über eine Eckumlenkung 46 gekuppelt, deren
Treibstange in Antriebsverbindung mit der Treibstange der Ausstellvorrichtung
13 steht. Die Eckumlenkung 46 weist dazu ebenfalls einen Zahnschuh 10 auf,
der mit dem Ablängbereich 47 des Schließers 45 kuppelbar ist. Hierbei ist der
Schließer 45 ebenfalls mit einem Pilzkopfzapfen 31 versehen, der unmittelbar
benachbart zu dem unteren, seitlichen Scharnier 22 angeordnet ist. Die
Anordnung nach Fig. 2 eignet sich dabei insbesondere für Flügel 23, die
besonders schmal ausgebildet sind. Dazu kann zusätzlich die Eckumlenkung 9
durch eine besonders kurz bauende Eckumlenkung 9' ersetzt werden.
Ein weiterer Vorteil der Beschlaganordnung nach Fig. 1 besteht darin, dass die
Anordnung der Riegeleingriffe 5, 33 - mit Ausnahme der Kippverriegelung 11 -
auf den horizontalen Flügelschenkeln 23a, 23b jeweils von dem
scharnierseitigen Rahmenschenkel 24a ausgehend erfolgen kann, wie in Fig. 5
angedeutet. Durch die Anordnung entsprechend der Fig. 1 kann nämlich der
Sitz des Schließblechs 33 ausgehend von der Rahmenecke bestimmt werden,
an der das untere Scharnier 22 bzw. das Ecklager 19 vorgesehen ist. Bislang
wurde auf diese Art und Weise ausschließlich am oberen horizontalen
Flügelschenkel 23b verfahren, da die Ausstellvorrichtung 13 bedingt durch die
Zuordnung des Ausstellarms 14 zu dem Scherenlager 16 ebenfalls eine
Bemessung der Montageorte des an den der Ausstellvorrichtung 13
befindlichen Riegeleingriffs 5 ausgehend von dem scharnierseitigen
Rahmenschenkel 24a erfolgen musste.
Der in Fig. 5 angedeutete Abstand 48 entspricht daher dem Abstand 49, in dem
der Riegeleingriff 5 am oberen bzw. unteren Rahmenschenkel anzuordnen ist.
Soll die Anordnung entsprechend der Fig. 2 erfolgen, so sind diese
Abmessungen selbstverständlich nicht möglich.
Der Vollständigkeit halber soll noch darauf hingewiesen werden, dass bei
einem Drehflügel die Ausstellvorrichtung 13 entfällt. Dann kann der obere
horizontale Flügelschenkel 23b über die in Fig. 1 dargestellte Eckumlenkung 9
(oder 9' in Fig. 2) ebenfalls mit einem Schließer 26 versehen werden. In diesem
Falle sind die Abstände 48, 49 selbstverständlich ebenfalls gleich.
1 Beschlaganordnung
2 Kantengetriebe
3 Handhebel
4 Verriegelungselement
5 Riegeleingriff
6 Ablängbereich
7 Ablängbereich
8 Eckumlenkung
9 Eckumlenkung
9' Eckumlenkung
10 Zahnschuh
11 Kippverriegelung
12 Kippschließblech
13 Ausstellvorrichtung
14 Ausstellarm
15 Winkelband
16 Scherenlager
17 Scharnierstift
18 Oberes Scharnier
19 Ecklager
20 Ecklagerzapfen
21 Eckband
22 Unteres Scharnier
23 Flügel
23a oberer horizontaler Flügelschenkel
23b unterer horizontaler Flügelschenkel
24 Rahmen
24a Rahmenschenkel
25 Eckumlenkung
26 Schließer
27 Stulpschiene
28 Treibstange
29 Ablängbereich
30 Ablängbereich
31 Pilzkopfzapfen
32 Langloch
33 Schließblech
34 -
35 Abstand
35 Ende
36 Senkung
37 Bohrung
38 Materialstärke
39 Bohrung
45 Schließer
46 Eckumlenkung
47 Ablängbereich
48 Abstand
49 Abstand
X aufrechte Schwenkachse
Y waagerechte Schwenkachse
A Verschlußstellung
B Drehstellung
C Kippstellung
2 Kantengetriebe
3 Handhebel
4 Verriegelungselement
5 Riegeleingriff
6 Ablängbereich
7 Ablängbereich
8 Eckumlenkung
9 Eckumlenkung
9' Eckumlenkung
10 Zahnschuh
11 Kippverriegelung
12 Kippschließblech
13 Ausstellvorrichtung
14 Ausstellarm
15 Winkelband
16 Scherenlager
17 Scharnierstift
18 Oberes Scharnier
19 Ecklager
20 Ecklagerzapfen
21 Eckband
22 Unteres Scharnier
23 Flügel
23a oberer horizontaler Flügelschenkel
23b unterer horizontaler Flügelschenkel
24 Rahmen
24a Rahmenschenkel
25 Eckumlenkung
26 Schließer
27 Stulpschiene
28 Treibstange
29 Ablängbereich
30 Ablängbereich
31 Pilzkopfzapfen
32 Langloch
33 Schließblech
34 -
35 Abstand
35 Ende
36 Senkung
37 Bohrung
38 Materialstärke
39 Bohrung
45 Schließer
46 Eckumlenkung
47 Ablängbereich
48 Abstand
49 Abstand
X aufrechte Schwenkachse
Y waagerechte Schwenkachse
A Verschlußstellung
B Drehstellung
C Kippstellung
Claims (6)
1. Fenster oder Tür mit einem Treibstangenbeschlag, bestehend aus
mehreren kuppelbaren Beschlagteilen, nämlich einem Kantengetriebe
(2), einer ggf. vorhandenen Ausstellvorrichtung (13) und mindestens
einer Eckumlenkung (8, 9) sowie mindestens einem daran
anschließbaren Schließer (26),
wobei die die Beschlagteile im wesentlichen aus einer unterhalb einer eine Beschlagaufnahmenut abdeckenden, mittels Befestigungselementen ortsfest befestigten Stulpschiene zwischen zumindest zwei Verschiebeendstellungen längsverschieblich geführten Treibstange bestehen, wobei an der Treibstange Verriegelungselemente (4, 31) angeordnet sind, welche die Stulpschiene in Langlöchern durchsetzen und mit ortsfesten Riegeleingriffen (5) zumindest in der Verschlußstellung zusammenwirken,
und wobei die Beschlagteile ablängbare und nicht ablängbare Kupplungsbereiche aufweisen, die aus seitlich verzahnten Treibstangenabschnitten und mittels Feinverzahnungen hiermit kuppelbaren Zahnschuhen bestehen, wobei der Flügel (23) des Fensters oder der Tür über ein oberes und unteres seitliches Scharnier (18, 22) zumindest drehbar an dem Rahmen (24) angelenkt ist, dadurch gekennzeichnet,
dass der Schließer (26) an seinem der Eckumlenkung (8; 9; 46) zugeordneten Ende mit einem Ablängbereich (29) versehen ist, daß an dem der Eckumlenkung (8; 9; 46) entgegengesetzten Ende (36) des Schließers (26) ein Verriegelungselement (31) vorgesehen ist, und dass der Schließer (26) bis annähernd an das untere seitliche Scharnier (22) heranreicht.
wobei die die Beschlagteile im wesentlichen aus einer unterhalb einer eine Beschlagaufnahmenut abdeckenden, mittels Befestigungselementen ortsfest befestigten Stulpschiene zwischen zumindest zwei Verschiebeendstellungen längsverschieblich geführten Treibstange bestehen, wobei an der Treibstange Verriegelungselemente (4, 31) angeordnet sind, welche die Stulpschiene in Langlöchern durchsetzen und mit ortsfesten Riegeleingriffen (5) zumindest in der Verschlußstellung zusammenwirken,
und wobei die Beschlagteile ablängbare und nicht ablängbare Kupplungsbereiche aufweisen, die aus seitlich verzahnten Treibstangenabschnitten und mittels Feinverzahnungen hiermit kuppelbaren Zahnschuhen bestehen, wobei der Flügel (23) des Fensters oder der Tür über ein oberes und unteres seitliches Scharnier (18, 22) zumindest drehbar an dem Rahmen (24) angelenkt ist, dadurch gekennzeichnet,
dass der Schließer (26) an seinem der Eckumlenkung (8; 9; 46) zugeordneten Ende mit einem Ablängbereich (29) versehen ist, daß an dem der Eckumlenkung (8; 9; 46) entgegengesetzten Ende (36) des Schließers (26) ein Verriegelungselement (31) vorgesehen ist, und dass der Schließer (26) bis annähernd an das untere seitliche Scharnier (22) heranreicht.
2. Treibstangenbeschlag nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet,
daß das Verriegelungselement (31) in einer ersten
Verschiebeendstellung einen Abstand (35) von dem Ende (36) der
Stulpschiene (27) hat, der etwa dem Durchmesser des Kopfes einer
Befestigungsschraube zuzüglich der zweifachen Materialstärke (39) der
Stulpschiene (27) entspricht.
3. Treibstangenbeschlag nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet,
daß der Abstand (35) etwa zwischen 20 mm und 30 mm beträgt.
4. Treibstangenbeschlag nach einem der Ansprüche 1 bis 3,
dadurch gekennzeichnet,
daß das Verriegelungselement als Pilzkopfzapfen (31) ausgebildet ist.
5. Treibstangenbeschlag nach einem der Ansprüche 1 bis 4,
dadurch gekennzeichnet,
daß zwischen dem Langloch (32) zum Durchgriff des
Verriegelungselementes (31) und dem Ende (36) der Stulpschiene (27)
ein Bohrung zur Aufnahme einer Befestigungsschraube angeordnet ist.
6. Treibstangenbeschlag nach einem der Ansprüche 1 bis 4,
dadurch gekennzeichnet,
daß eine zweite Bohrung (40) zur Aufnahme eines
Befestigungselementes in unmittelbarer Nähe des Langlochs (32) in
Richtung der zweiten Verschiebeendstellung liegt.
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