DE20000926U1 - Sessel mit Aufstehhilfe - Google Patents
Sessel mit AufstehhilfeInfo
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Description
Sessel mit Aufstehhilfe
Die Erfindung betrifft einen Sessel mit Aufstehhilfe, bestehend aus einem Korpus mit Seitenwangen, einem zwischen den Seitenwangen gehalterten Sitzteil, gegebenenfalls mit ausfahrbarer Fußstütze und gegebenenfalls mit neigungsverstellbarer Rückenlehne, wobei der Sessel insgesamt mittels paarweise angeordneter Viergelenkketten, die an den Seitenwangen als Koppel angelenkt sind, und die an einem Standfußteil als Koppel angelenkt sind, aus der Normalposition in eine angehobene leicht nach vorn abfallend geneigte Aufstehhilfsposition verstellbar ist, wobei ferner ein motorischer linear wirkender Stellantrieb vorgesehen ist, mittels dessen die Rückenlehne und/oder Fußstütze verstellbar sind und der Sessel aus der Grundposition in die Aufstehhilfsposition und zurück in die Grundposition
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verstellbar ist, wobei der Stellantrieb einerseits mit seinem ausfahrbaren Stößel an einer ersten Drehtraverse angreift, die mit Getriebegliedern für die Verstellung der Fußstützen und/oder Rückenlehnen gekoppelt ist, und andererseits mit einer zweiten Drehtraverse gekoppelt ist, die mit den Viergelenkketten für die Aufstehhilfsfunktion gekoppelt ist.
Im Stand der Technik sind derartige Sessel bekannt. Die Funktion ist häufig derart, daß bei Betätigung des Stellantriebes, der über eine drahtlose oder auch an der drahtgebundenen Fernbedienung bedienbar ist, die Fußstütze ausgeschwenkt werden kann und die Rückenlehne neigungsverstel.lt werden kann. Um den Sessel in die Aufstehhilfsposition zu verstellen, ist es möglich, den Stellantrieb derart zu betätigen, daß der Sessel von dem Standfußteil abgehoben wird, und zwar in eine leicht nach vorn geneigte Lage, so daß es für die in dem Sessel sitzende Person leicht ist, aus dem Sessel aufzustehen. Das Standfußteil kann ständig auf der Aufstandsfläche abgestellt sein oder aber auch von der Standfläche abgehoben sein, so daß der Sessel nur auf Standfüßen oder dergleichen in der
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Normalposition steht. Es ist auch möglich, das Standfußteil beispielsweise am hinteren Ende mit Rollen zu versehen und den Sessel nur am vorderen Bereich mit Fußstützen zu versehen, so daß der Sessel in Normalposition vorn auf den Füßen und hinten auf den Rollen des Standfußteils aufsteht. In der Aufstehhilfsposition steht der Sessel lediglich auf dem Standfußteil, welches dann mit den Rollen am einen Ende und mit dem Rahmen am anderen Ende auf der Aufstandsfläche aufsteht.
Bei den im Stand der Technik bekannten Sesseln dieser Art sind zwischen den Seitenwangen des Sessels beziehungsweise zwischen entsprechenden Beschlagplatten, die an den Seitenwangen befestigt sind, Traversen ausgebildet, die einerseits als Halterung für den Stellantrieb dienen und andererseits als Drehtraverse ausgebildet sind, um hierüber die Getriebeglieder des Sessels antreiben zu können. Dabei ist im Regelfall bei Sesseln mit Aufstehhilfe die Anordnung von zwei drehbaren Traversen und einer starren Haltetraverse erforderlich.
Ausgehend von diesem Stand der Technik liegt der
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Erfindung die Aufgabe zugrunde, einen Sessel gattungsgemäßer Art zu schaffen, der bei nur Anordnung von zwei Traversen direkt mit einem Antriebsmotor angetrieben werden kann, wobei zudem eine Verkantung von Beschlagteilen und sonstigen Funktionsteilen bei der Betätigung des Sessels weitgehend ausgeschlossen sein soll.
Zur Lösung dieser Aufgabe schlägt die Erfindung vor, daß jeweils ein Lenker der Viergelenkketten über den Anlenkbereich an der Seitenwange verlängert ist und die zweite Drehtraverse fest mit den Verlängerungen verbunden ist.
Durch die erfindungsgemäße Ausbildung ist es möglich, den Sessel kostengünstig mit nur zwei Traversen auszubilden, wobei die eine Traverse als Koppel zwischen den beiden an den Seitenwangen angeordneten Viergelenkketten ausgebildet ist und zwei Lenker der Viergelenkketten unmittelbar miteinander verbindet. Hierdurch wird einerseits eine Verkantung der Viergelenkketten vermieden und andererseits wird erreicht, daß -die Viergelenkketten direkt mit dem Stellantrieb angetrieben werden, wobei der
Stellantrieb zum Zwecke der Verstellung des Sessels in die Aufstehhilfsposition Zugkräfte auf die Viergelenkketten ausübt, wodurch diese aufgerichtet werden und der Sessel in die Aufstehhilfsposition überführt wird. Bei der Verstellung des Rückenlehnteils und der Fußstütze wirkt die zweite Drehtraverse lediglich als Stütze für den Stellantrieb, wobei dessen Stößel dann auf die erste Drehtraverse einwirkt, um die Verstellung der Fußstütze und gegebenenfalls der Rückenlehne zu bewirken.
Die besondere Ausbildung ist nicht nur äußerst funktionell und funktionssicher, sondern sie ist auch kostengünstig gegenüber herkömmlichen Lösungen.
Bevorzugt ist dabei vorgesehen, daß von der zweiten Drehtraverse ein Stellhebel abragt, der an dem Gehäuse des Stellantriebes an der dem Stößel abgewandten Seite angelenkt ist.
Desweiteren ist bevorzugt vorgesehen, daß die erste Drehtraverse als Koppel mit zwei Funktionshebeln der Getriebeglieder für die Verstellung der Fußstütze und/oder der Rückenlehne starr verbunden ist, wobei im
Schwenkweg der Funktionshebel an den Seitenwangen Anschläge vorgesehen sind, gegen die die Funktionshebel in der Grundstellung des Sessels angelegt sind und eine Schwenkbewegung aus der Position bei der die Fußstütze ausgeschwenkt ist und/oder die Rückenlehne in Ruhelage geneigt ist zurück in die Grundstellung ermöglichen, über die Grundstellung hinaus aber ausschließen, wobei in der Grundstellung der Stößel des Stellantriebes in einer Zwischenstellung zwischen den beiden möglichen Endstellungen steht, so daß bei einer Bewegung des Stößels über die Grundstellung hinaus über das Gehäuse des Stellantriebes Zugkräfte auf die Viergelenkkette einwirken, mittels derer die Viergelenkkette aus einer liegenden Stellung in eine aufrechte Stellung aufrichtbar sind, die der Aufstehhilfsposition entspricht.
Ein Ausführungsbeispiel der Erfindung ist in der Zeichnung dargestellt und im folgenden näher beschrieben. Es zeigt:
Figur 1 einen erfindungsgemäßen Sessel
in der Grundstellung in Seitenansicht, teilweise geschnitten;
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Figur 2 ein Detail II der Figur 1 in Ansicht;
Figur 3 bis 8 den Sessel in unterschiedlichen
Stellungen sowie mit unterschiedlichen Detailzeichnungen.
In der Zeichnung ist ein Sessel mit Aufstehhilfe gezeigt. Er besteht aus einem Korpus mit Seitenwangen 1, wobei an den Seitenwangen 1 Beschlagplatten 2, 3 als Träger von Funktionsbeschlägen vorgesehen sind. Die Anordnung der Beschlagteile ist jeweils paarweise an den beiden Seitenwangen des Sessels vorgesehen. Zwischen den Seitenwangen ist ein Sitzteil 4 gehaltert, welches mit einer ausschwenkbaren Fußstütze 5 gekoppelt ist und mit einer neigungsverstellbaren Rückenlehne 6. Der Sessel ist aus der Grundstellung gemäß Figur 1 in einer Aufstehhilfsposition gemäß Figur 7 verstellbar, wobei der Sessel insgesamt mittels Viergelenkketten 7, die an den Seitenwangen 1 als Koppel angelenkt sind und die an einem Standfußteil 8 als Koppel angelenkt sind, verstellbar ist. Der Sessel ist aus der Normalposition gemäß Figur 1 in die angehobene leicht nach vorn abfallend geneigte Aufstehhilfsposition gemäß Figur 7 verstellbar.
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Dazu ist ein motorischer linear wirkender Stellantrieb 9 vorgesehen, mittels dessen die Rückenlehne 6 und die Fußstütze 5 verstellbar sind, und mittels dessen der Sessel aus der Grundposition in die Aufstehhilfsposition und zurück in die CJrundposition verstellbar ist. Der Stellantrieb 9 greift einerseits mit seinem ausfahrbaren Stößel 10 an einer ersten Drehtraverse 11 an, die mit entsprechenden Getriebegliedern für die Verstellung der Fußstütze 5 und der Rückenlehne 6 gekoppelt ist. Andererseits ist der Stellantrieb 9 mit einer zweiten Drehtraverse 12 gekoppelt, die mit den Viergelenkketten 7 für die Aufstehhilfsfunktion gekoppelt ist. Hierzu ist jeweils ein Lenker 13 der Viergelenkketten 7 über den Anlenkbereich 14 an der Seitenwange 1 verlängert. Die zweite Drehtraverse 12 ist am Ende der Verlängerung 15 angeschlossen und mit den entsprechenden Verlängerungen der paarweise angeordneten Viergelenkketten 7 fest verbunden (unverdrehbar).
Von der zweiten Drehtraverse 12 ragt ein Stellhebel 16 ab, der an dem Gehäuse des Stellantriebes 9 an der dem Stößel 10 abgewandten Seite angelenkt ist.
Die erste Drehtraverse 11 ist als Koppel mit zwei
Funktionshebeln 17 der Getriebeglieder für die Verstellung der Fußstütze 5 und der Rückenlehne 6 starr verbunden. Die Funktionshebel 17 sind jeweils an Beschlagplatten 2 angelenkt, die an den Seitenwangen 1 des Sessels fixiert sind. Dabei ist im Schwenkweg des Funktionshebels 17 jeweils ein Anschlag 18 vorgesehen, gegen den der jeweilige Funktionshebel 7 der Grundstellung gemäß Figur 1 angelegt ist. Sofern der Sessel aus dieser Grundstellung in die Aufstehhilfsposition bewegt werden soll, bleibt der Hebel 17 an den Anschlag 18 angelegt, so daß eine weitere Drehung der Drehtraverse 11 ausgeschlossen ist. Infolgedessen bewegt sich bei weiterer Betätigung des Stellantriebes nicht mehr der Stößel 10, sondern der Antriebsmotor mit dem Gehäuse 9 bewegt sich in Richtung auf den Stößel 10 und zieht den Lenker 13 der Viergelenkkette mit, so daß sich die Viergelenkkette in die Position gemäß Figur 7 aufrichtet.
Wie aus Figur 1 ersichtlich, befindet sich der Stößel 10 in der Grundstellung in einer Mittellage, so daß er durch den Stellantrieb 9 nach rechts beziehungsweise links bewegbar ist. Sofern ausgehend von der Position gemäß Figur 1 und 2 der Stellantrieb betätigt wird, um die Fußstütze 5 zu öffnen beziehungsweise um die
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Rückenlehne 6 in der Neigung zu verstellen, so bewegt sich der Stößel 10 auf der entsprechenden Führung des Stellantriebes in der Zeichnung nach links. Dabei wird die Traverse 11 entgegen dem Uhrzeigersinn gedreht und der Hebel 17 mitgenommen, wodurch das Sitzteil 4 nach hinten verschoben und die Fußstütze 5 zwangsweise geöffnet wird. Bei weiterer Verschiebung in gleicher Richtung wird dann zusätzlich die Rückenlehne 6 in der Neigung verstellt, wie aus der Gegenüberstellung der Positionen gemäß Figur 3 und 5 ersichtlich ist. Analog erfolgt die Verstellung zurück in die Grundstellung gemäß Figur 1. Sofern der Sessel aus der Grundstellung gemäß Figur 1 in die Aufstehhilfsposition gemäß Figur 7 verstellt werden soll, wird der Stellantrieb gleichsinnig weiter betätigt, wobei allerdings der Stößel 10 seine Position beibehält und das Gehäuse des Stellantriebes 9 mit der entsprechenden Führung dem Stößel 10 angenähert wird. Dabei wirkt der Stellantrieb auf die Drehtraverse 12, die im Uhrzeigersinn gedreht wird und dadurch über die Verlängerung 15 den Lenkerhebel 13 mitnimmt und somit das Viergelenk 7 aus der liegenden Position in die aufrechte Position gemäß Figur 7 überführt. Der Bewegungsablauf beim Zurückführen in die Grundstellung gemäß Figur 1 erfolgt analog.
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Die Erfindung ist nicht auf das Ausführungsbeispiel beschränkt, sondern im Rahmen der Offenbarung vielfach variabel.
Alle neuen, in der Beschreibung und/oder Zeichnung offenbarten Einzel- und Kombinationsmerkmale werden als erfindungswesentlich ancjesehen.
Claims (3)
1. Sessel mit Aufstehhilfe, bestehend aus einem Korpus mit Seitenwangen (1), einem zwischen den Seitenwangen (1) gehalterten Sitzteil (4), gegebenenfalls mit ausfahrbarer Fußstütze (5) und gegebenenfalls mit neigungsverstellbarer Rückenlehne (6), wobei der Sessel insgesamt mittels paarweise angeordneter Viergelenkketten (7), die an den Seitenwangen (1) als Koppel angelenkt sind, und die an einem Standfußteil (8) als Koppel angelenkt sind, aus der Normalposition in eine angehobene leicht nach vorn abfallend geneigte Aufstehhilfsposition verstellbar ist, wobei ferner ein motorischer linear wirkender Stellantrieb (9) vorgesehen ist, mittels dessen die Rückenlehne (6) und/oder Fußstütze (5) verstellbar sind und der Sessel aus der Grundposition in die Aufstehhilfsposition und zurück in die Grundposition verstellbar ist, wobei der Stellantrieb (9) einerseits mit seinem ausfahrbaren Stößel (10) an einer ersten Drehtraverse (11) angreift, die mit Getriebegliedern für die Verstellung der Fußstützen (5) und/oder Rückenlehnen (6) gekoppelt ist, und andererseits mit einer zweiten Drehtraverse (12) gekoppelt ist, die mit den Viergelenkketten (7) für die Aufstehhilfsfunktion gekoppelt ist, dadurch gekennzeichnet, daß jeweils ein Lenker (13) der Viergelenkketten (7) über den Anlenkbereich (14) an der Seitenwange (1) verlängert ist und die zweite Drehtraverse (12) fest mit den Verlängerungen (15) verbunden ist.
2. Sessel nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß von der zweiten Drehtraverse (12) ein Stellhebel (16) abragt, der an dem Gehäuse des Stellantriebes (9) an der dem Stößel (10) abgewandten Seite angelenkt ist.
3. Sessel nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die erste Drehtraverse (11) als Koppel mit zwei Funktionshebeln (17) der Getriebeglieder für die Verstellung der Fußstütze (5) und/oder der Rückenlehne (6) starr verbunden ist, wobei im Schwenkweg der Funktionshebel (17) an den Seitenwangen (1) Anschläge (18) vorgesehen sind, gegen die die Funktionshebel (17) in der Grundstellung des Sessels angelegt sind und eine Schwenkbewegung aus der Position bei der die Fußstütze (5) ausgeschwenkt ist und/oder die Rückenlehne (6) in Ruhelage geneigt ist zurück in die Grundstellung ermöglichen, über die Grundstellung hinaus aber ausschließen, wobei in der Grundstellung der Stößel (10) des Stellantriebes (9) in einer Zwischenstellung zwischen den beiden möglichen Endstellungen steht, so daß bei einer Bewegung des Stößels (10) über die Grundstellung hinaus über das Gehäuse des Stellantriebes (9) Zugkräfte auf die Viergelenkkette (7) einwirken, mittels derer die Viergelenkkette (7) aus einer liegenden Stellung in eine aufrechte Stellung aufrichtbar sind, die der Aufstehhilfsposition entspricht.
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