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DE20204147U1 - Sitzmöbel - Google Patents

Sitzmöbel

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Publication number
DE20204147U1
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DE
Germany
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seating furniture
furniture according
pivoting
scissor
backrest
Prior art date
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Application number
DE20204147U
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English (en)
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Ferdinand Lusch GmbH and Co KG
Original Assignee
Ferdinand Lusch GmbH and Co KG
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Publication date
Application filed by Ferdinand Lusch GmbH and Co KG filed Critical Ferdinand Lusch GmbH and Co KG
Priority to DE20204147U priority Critical patent/DE20204147U1/de
Publication of DE20204147U1 publication Critical patent/DE20204147U1/de
Anticipated expiration legal-status Critical
Expired - Lifetime legal-status Critical Current

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    • AHUMAN NECESSITIES
    • A47FURNITURE; DOMESTIC ARTICLES OR APPLIANCES; COFFEE MILLS; SPICE MILLS; SUCTION CLEANERS IN GENERAL
    • A47CCHAIRS; SOFAS; BEDS
    • A47C1/00Chairs adapted for special purposes
    • A47C1/02Reclining or easy chairs
    • A47C1/031Reclining or easy chairs having coupled concurrently adjustable supporting parts
    • A47C1/034Reclining or easy chairs having coupled concurrently adjustable supporting parts the parts including a leg-rest or foot-rest
    • A47C1/035Reclining or easy chairs having coupled concurrently adjustable supporting parts the parts including a leg-rest or foot-rest in combination with movably coupled seat and back-rest, i.e. the seat and back-rest being movably coupled in such a way that the extension mechanism of the foot-rest is actuated at least by the relative movements of seat and backrest
    • A47C1/0355Reclining or easy chairs having coupled concurrently adjustable supporting parts the parts including a leg-rest or foot-rest in combination with movably coupled seat and back-rest, i.e. the seat and back-rest being movably coupled in such a way that the extension mechanism of the foot-rest is actuated at least by the relative movements of seat and backrest actuated by linkages, e.g. lazy-tongs mechanisms

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  • Health & Medical Sciences (AREA)
  • Dentistry (AREA)
  • General Health & Medical Sciences (AREA)
  • Chairs For Special Purposes, Such As Reclining Chairs (AREA)

Description

Sitzmöbel
Die vorliegende Erfindung betrifft ein Sitzmöbel gemäß dem Oberbegriff des Anspruchs 1.
Bei einem solchen Sitzmöbel, das beispielsweise aus der US 4 740 031 bekannt ist, kann die Rückenlehne wandfrei verschwenkt werden. Das heißt, beim Verschwenken in eine Liegeposition wandert sie zusammen mit dem Sitzteil gegenüber dem Grundrahmen nach vorne, so dass der äußerste Abstand der Rückenlehne zum Grundrahmen in jeder Schwenkposition etwa gleich ist.
Zum Ausschwenken des Fußteiles in eine Gebrauchsstellung kann ein Handhebel vorgesehen sein, mit dem die Aufstellschere des Fußteiles entsprechend betätigt wird. Bekannt ist es auch, anstelle eines Handhebels die Verschwenkung mittels eines Bowdenzuges zu initiieren, der über einen Schalengriff betätigbar ist. In jedem Fall erfolgt die Verschwenkung des Fußteiles federunterstützt.
LOESENBECK · STRACKE · SPECHT · DANTZ - PATENTANWÄLTE - EUROPEAN*?ATENT ANd'tRa'dEMARK ATTORNEYS
Anmeldetext vom 14.03.2002 Seite 2
Bereits beim Ausschwenken des Fußteiles wird das Sitzteil relativ zum Grundrahmen nach vorne bewegt, wozu mindestens ein Schwenkhebel mit der Aufstellschere bzw. daran angeschlossenen Teilen in Wirkverbindung steht.
Eine Verschwenkung der Rückenlehne, durch die eine weitere Verschiebung des Sitzteiles erfolgt, geschieht durch Gewichtsverlagerung der das Sitzmöbel nutzenden Person, wobei die Rückenlehne mit den an dem Grundrahmen angekoppelten Schwenkbeschlägen verbunden ist, die in den sich gegenüber liegenden Seitenbereichen des Sitzmöbels angeordnet sind.
Die zur Realisierung der beschriebenen Bewegungsabläufe bei der Verstellung des Sitzmöbels notwendigen Funktionsteile sind bei dem aus der genannten US 4 740 031 bekannten Sitzmöbel so vielfältig und konstruktiv aufwendig in ihrem Zusammenspiel gestaltet, dass sie nicht nur mit erheblichem Fertigungsaufwand herzustellen sind, sondern überdies eine große Sitzhöhe und Bautiefe erfordern.
Um diese Nachteile zu beseitigen wird in der DE 200 09 447 Ul vorgeschlagen, die Schwenkbeschläge in Kulissenführungen des Grundrahmens zu führen, wobei die Schwenkbeschläge mit Rollen versehen sind, die sich in Kulissenbahnen bewegen.
Allerdings hat sich gezeigt, dass aufgrund der konstruktiv bedingten ungünstigen Verhältnisse der Rollenanordnungen und Führungsbahnen ein gleichmäßiger Bewegungsablauf beim Verfahren des Sitzteiles nicht gewährleistet ist. So kann es zu seitlichen Auslenkungen kommen, die dem Benutzer eine instabile Funktion bzw. Lagerung vermitteln. Insofern stellt diese Konstruktion keine Alternative zu der durch die US 4 740 031 bekannten dar.
Neben der beschriebenen manuellen Verstellbarkeit des Fußteiles bzw. der Rückenlehne sind auch elektromotorische Verstellungen bekannt, wozu unterhalb des Sitzteiles Stellmotoren angeordnet sind, die mit der Aufstellschere und/oder den Schwenkbeschlägen in Wirkverbindung stehen.
LOESENBECK · STRACKE · SPECHT · DANTZ - PATENTANWÄLTE -*E*UR0PEAnVATENT AND TRADEMARK ATTORNEYS
Anmeldetext vom 14.03.2002
Allerdings müssen hierfür besonders gestaltete Schwenkbeschläge eingesetzt werden, die ausschließlich für diesen Zweck geeignet sind, nicht jedoch für eine manuelle Verstellung.
5
Diese separaten Konstruktionen führen naturgemäß ebenfalls zu Kostennachteilen, da beispielsweise neben einer dadurch bedingten relativ teuren Herstellung auch eine kostenintensive Lagerhaltung erforderlich ist.
Überdies sind verschiedene Beschläge für den Einsatz lediglich eines Stellantriebs, mit dem das Fußteil verschwenkbar ist, und bei der Verwendung von zwei Stellantrieben, mit denen eine getrennte Verschwenkung des Fußteiles und der Rückenlehne möglich ist, erforderlich.
Aus alledem ergibt sich, dass die bekannten Sitzmöbel nicht in einem wünschenswert niedrigen Kostenrahmen zu fertigen sind.
Der vorliegenden Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, ein Sitzmöbel der gattungsgemäßen Art so weiter zu entwickeln, dass es konstruktiv einfachst aufgebaut ist, für unterschiedlichste Verwendungszwecke einsetzbar und kostengünstig herstell- und montierbar ist.
Diese Aufgabe wird durch ein Sitzmöbel gelöst, das die Merkmale des Anspruchs 1 aufweist.
Durch diese konstruktive Ausbildung insbesondere der für den Verwendungszweck notwendigen Funktionsteile bzw. deren Anordnung wird nun hinsichtlich des Platzbedarfes ein Optimum erreicht, das heißt, dass Anschlussangebot der Trägerplatte wird so genutzt, dass die angeschlossenen Funktionsteile unterhalb des Sitzteiles einen geringstmöglichen Raum beanspruchen.
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Anmeldetext vom 14.03.2002 Seite 4
Darüber hinaus bietet die Erfindung die Möglichkeit eines modularen Aufbaus, wobei die Trägerplatte und Funktionsteile der Aufstellschere und des Schwenkbeschlages in einer Grundkonfiguration vorliegen, die je nachdem, ob eine manuelle Verstellbarkeit des Sitzmöbels, eine ein- oder eine zweimotorige gewünscht wird, lediglich durch zusätzliche Bauteile ergänzt wird.
Hierdurch ergibt sich sowohl eine fertigungstechnische Erleichterung wie auch eine rationelle Lagerhaltung, die in jedem Fall zu einer Kostenminimierung führen.
Bei einer manuellen Verstellbarkeit des Sitzmöbels, entweder mittels eines Handhebels oder mittels eines Seilzuges, übernimmt die Trägerplatte auch Funktionsaufgaben, wenn, wie nach einer Weiterbildung der Erfindung vorgesehen ist, die Aufstellschere über einen Steuerhebel mit einem schwenkbar an der Trägerplatte befestigten Koppelglied verbunden ist, das über eine Anschlusslasche an dem gegenüber der Aufstellschere an der anderen Seite der Trägerplatte angeordneten Schwenkbeschlag gelenkig befestigt ist und eine gemeinsame Schwenkachse des Koppelgliedes und der Anschlusslasche in einer in der Trägerplatte vorgesehenen Führungsbahn verschiebbar gelagert ist.
Hierdurch wird ein abhängiger Bewegungsablauf beim Ausschwenken der des Fußteiles zwischen diesem und einem Vorschieben des Sitzteiles erreicht. Dabei ist das Koppelglied an dem Steuerhebel angeschlossen, der andererseits mit einem Scherenglied der Aufstellschere verbunden ist. Das bewegungsabhängige Vorschieben des Sitzteiles führt zu einer Lageveränderung im Sinne einer Zunahme der Wandfreiheit der Rückenlehne, so dass bei deren anschließendem Verschwenken in eine Liegeposition die zum Zwecke der Wandfreiheit notwendige Vorwärtsbewegung, die gekoppelt ist mit der Vorwärtsbewegung des Sitzteiles, durch Verschwenken der beiden Schwenkhebel, die mit dem Grundrahmen verbunden sind, problemlos erreichbar ist.
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Anmeldetext vom 14.03.2002 Seite 5
Zur Stabilisierung des gesamten Aufbaus können an den sich gegenüber liegenden Schwenkbeschlägen und Aufstellscheren diese jeweils miteinander verbindende Querholme vorgesehen sein, die Anschlüsse für Stellmotoren aufweisen, und die bei Verwendung solcher Stellmotoren montiert werden können. Zur Befestigung der Querholme sind grundsätzlich entsprechende Anschraublaschen oder dergleichen an den Schwenkbeschlägen bzw. Aufstellscheren vorgesehen.
Weitere vorteilhafte Ausbildungen der Erfindung sind in den Unteransprüchen gekennzeichnet.
Ausführungsbeispiele der Erfindung werden nachfolgend anhand der beigefügten Zeichnungen beschrieben.
Es zeigen:
Fig. 1 bis 3
ein Ausführungsbeispiel eines erfindungsgemäßen Sitzmöbels in einer geschnittenen Seitenansicht, jeweils in unterschiedlichen Funktionsstellungen
Fig. 4 und 5
ein weiteres Ausführungsbeispiel eines Sitzmöbels ebenfalls in einer geschnittenen Seitenansicht, jeweils in verschiedenen Funktions s tellungen
Fig. 6 und 7
ein weiteres Ausführungsbeispiel des Sitzmöbels in unterschiedlichen Funktionsstellungen, jeweils in einer geschnittenen Seitenansicht
Fig. 8
eine Einzelheit der Erfindung in einer Seitenansicht
Fig. 9
die Einzelheit nach Fig. 8 in einer geschnittenen Vorderansicht
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Anmeldetext vom 14.03.2002 Seite 6
Fig. 10 die Einzelheit nach Fig. 8 in einer Teildraufsicht.
In den Fig. 1 bis 7 ist ein Sitzmöbel dargestellt, das in einem Grundaufbau einen mit Seitenholmen 4 versehenen Grundrahmen aufweist, der mit Rollen 5 versehen ist. Die beiden sich gegenüber liegenden Seitenholme, 4, von denen in den Figuren einer dargestellt ist, sind abgekröpft, so dass sie bodennah verlaufen, wobei die Rollen 5 an den Enden der Seitenholme 4 festgelegt sind.
Jeder Seite des Sitzmöbels ist ein Schwenkbeschlag 6 zugeordnet, an dem ein etwa parallel zum Grundrahmen bewegbares Sitzteil 1 angeschlossen ist, wozu zwei Schwenkhebel 10 mit jedem Seitenholm 4 verbunden sind und eine Trägerplatte 8 an dem Sitzteil 1 befestigt ist.
Weiter weist das Sitzmöbel ein aus einer Nichtgebrauchs- in eine Gebrauchsstellung auf schwenkbares Fußteil 3 auf, das über Aufstellscheren 7 an der Trägerplatte 8 angeschlossen ist.
Eine schwenkbare Rückenlehne 2 ist über eine Verbindungslasche 20 mit dem jeweiligen Schwenkbeschlag 6 und über einen Anschlussflansch 19 mit der Trägerplatte 8 verbunden. Bei einem Verschwenken der Rückenlehne 2 bewegt sich diese gemeinsam mit dem Sitzteil 1 relativ zum Grundrahmen 4.
Der Einfachheit halber wird im folgenden eine Seite des Sitzmöbels beschrieben.
In den Fig. 1 bis 3 ist eine Ausführungsvariante dargestellt, bei der die Verschwenkung des Fußteiles 3 und der Rückenlehne 2 manuell erfolgt.
Hierzu ist ein Handhebel 9, alternativ dazu ein mit einem nicht dargestellten Griff versehener Bowdenzug 11 vorgesehen, die an eine Koppellasche 23 angreifen, wobei der Handhebel 9 auf einer Drehachse 18 an der Trägerplatte 8 festgelegt ist.
LOESENBECK · STRACKE -SPECHT · DANTZ - PATENTANWÄLTE - EUROPEAN PATENT AND TRADEMARK ATTORNEYS
Anmeldetext vom 14.03.2002 Seite 7
Bei Betätigung des Handhebels 9 oder im Alternativfall des Bowdenzugs 11 wird die angeschlossene Koppellasche 23 unter gleichzeitiger Unterstützung einer Zugfeder 12 in Richtung des Fußteiles 3 bewegt. Die Koppellasche 23 ist dabei endseitig an einem Steuerhebel 15 angelenkt, der einerseits mit einem Scherenglied der Aufstellschere 7 und andererseits mit einem Koppelglied 13, das an der Trägerplatte 8 befestigt ist, drehbar verbunden ist.
Das als Winkel ausgebildete Koppelglied 13 ist über eine Schwenkachse 17 an einer Anschlusslasche 14 festgelegt, die Bestandteil des Schwenkbeschlages 6 ist.
Während die Aufstellschere 7 einschließlich des Steuerhebels 15 des Koppelgliedes 13 auf der einem nicht dargestellten Seitenteil zugewandten Seite der Trägerplatte 8 angeordnet ist, ist der Schwenkbeschlag auf der gegenüber liegenden Seite angeordnet, also auf der Seite, die den unterhalb des Sitzteiles 1 vorhandenen Raum seitlich begrenzt.
Die Schwenkachse 17 ist in einer in der Trägerplatte 8 vorgesehenen Führungsbahn 16 geführt, so dass beim Hochschwenken des Fußteiles 3, das, wie erwähnt, durch den Handhebel 9 erfolgt, der Schwenkbeschlag 6 gleichfalls nach vorne bewegt wird, unter Schrägstellung der Schwenkhebel 10 und gleichzeitiger, etwa paralleler Verschiebung zum Grundrahmen nach vorne, so dass eine gewisse Freiheit der Rückenlehne 2 zu einer dahinter liegenden, nicht dargestellten Wand erreicht wird.
Während die Fig. 1 eine Stellung des Sitzmöbels wiedergibt, in der sowohl das Fußteil 3 in eine Nichtgebrauchsstellung abgeschwenkt ist wie auch die Rückenlehne 2 in einer als Sitzstellung zu bezeichnenden aufrechten Position verharrt, ist in der Fig. 2 das Fußteil 3 in eine Gebrauchsstellung aufgeschwenkt.
In der Fig. 3 schließlich ist daneben die Rückenlehne 2 in eine Liegeposition abgeschwenkt. Hierzu wird bei dem in den Fig. 1 bis 3 gezeigten Ausführungsbeispiel eines Sitzmöbels durch einen Benutzer durch Gewichtsverlagerung Druck auf die
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Anmeldetext vom 14.03.2002 Seite 8
Rückenlehne 2 ausgeübt, wodurch die Verbindungslasche 20 gegen eine angeschlossene Lenkerwippe 21 gedrückt wird, die drehbar an der Trägerplatte 8 befestigt ist und an deren anderem Ende eine Brücke 22 angeschlossen ist. Durch die Drehung der Lenkerwippe 21 wird diese Brücke 22 in ihrer Lage so verändert, dass der vorderseitige angeschlossene Schwenkhebel 10 unter Mitnahme des hinteren Schwenkhebels 10 in eine flachere Stellung nach vorne geschwenkt wird, wodurch das Sitzteil 1 noch weiter gegenüber dem Grundrahmen nach vorne bewegt wird. Hierdurch erfolgt auch eine Verlagerung der Rückenlehne 2 nach vorne, so dass ein problemloses wandfreies Verschwenken möglich ist, das heißt, der äußere Abstand der Rückenlehne zu dem Grundrahmen bleibt während des gesamten Verschwenkens der Rückenlehne 2 etwa gleich.
In den Fig. 4 und 5 ist ein Ausführungsbeispiel des Sitzmöbels dargestellt, das zur Verstellung des Fußteiles 3 mit einem Stellmotor 24, dessen Verfahrstrecke strichpunktiert gezeigt ist, verschwenkbar ist. Die Betätigung des Stellmotors 24 erfolgt über ein Steuerteil 25.
Zur Befestigung des Stellmotors 24 sind ein Querholm 26, der an den sich gegenüber liegenden Brücken 22 jedes Schwenkbeschlages 6 befestigt ist sowie ein Querholm 28 vorgesehen, der die beiden Aufstellscheren 7 miteinander verbindet.
An einem laschenförmigen Anschlussteil 27 des Querholmes 26 sowie einem Anschlussteil 29 des Querholmes 28 ist der Verstellmotor 24 jeweils festgelegt.
Durch Betätigen des Stellmotors 24 wird eine Spindel ausgefahren unter gleichzeitigem Drücken auf die Aufstellschere 7 und deren dadurch bedingtes Aufschwenken. Diese Bewegung wird unterstützt durch die Zugfeder 12.
Die Bewegungsübertragung zum Zwecke des zunächst geringen Vorschiebens des Sitzteiles 1 erfolgt über die Kopplung des Koppelgliedes 13 und der Anschlusslasche 14, entsprechend dem Funktionsablauf wie er zu den Fig. 1 bis 3 beschrieben ist.
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Anmeldetext vom 14.03.2002 Seite 9
Auf die Koppellasche 23, an der ansonsten der Handhebel 9 bzw. der Bowdenzug 11 befestigt ist, kann hierbei natürlich verzichtet werden.
Die Verschwenkung der Rückenlehne 2 erfolgt durch Gewichtsverlagerung, wie ebenfalls zu den Fig. 1 bis 3 beschrieben.
Bei dem in den Fig. 6 und 7 dargestellten Ausführungsbeispiel sind sowohl das Fußteil 3 wie auch die Rückenlehne 2 über Stellmotoren 24, 30 verstellbar.
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Da die Verschwenkung des Fußteiles 3 der zu den Fig. 4 und 5 beschriebenen entspricht, kann auf deren nochmalige Erläuterung verzichtet werden.
Der zur Verschwenkung des Rückenteiles 2 vorgesehene Stellmotor 30 ist mit dem Ende einer Spindel ebenso wie der Stellmotor 24 an einem Anschlussteil 27a festgelegt, das über einen Querholm 26a drehbar an den Trägerplatten 8 angeschlossen ist. Der Stellmotor 30 ist andererseits an einem Anschlussteil 32 befestigt, das an einem Querholm 31 angeschlossen ist, der die hinteren Schwenkhebel 10 der beiden Schwenkbeschläge 6 miteinander verbindet.
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Bei Betätigung des Stellmotores 30 drückt dessen Spindel gegen das Anschlussteil 27a. Eine gleichzeitige Verschwenkung der Schwenkhebel 10 unter Mitnahme des Sitzteiles 1 nach vorne wird durch ein Brückenglied 33 erreicht, das die Brücke 22 mit dem vorderen Schwenkhebel 10 verbindet. Hier ist also eine unabhängige Verschwenkung des Fußteiles 3 und der Rückenlehne 2 voneinander möglich. Trotzdem wird das Sitzteil soweit nach vorne gefahren, dass eine ausreichende Wandfreiheit zur problemlosen Verschwenkung der Rückenlehne 2 möglich ist.
Es ist klar erkennbar, dass Grundelemente für alle drei gezeigten und beschriebenen Ausführungsvarianten gleich sind und lediglich zur Modifikation entsprechend den weiteren Ausführungen einige zusätzliche Bauteile montiert und/oder nicht montiert
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Anmeldetext vom 14.03.2002 Seite 10
werden. Erfindungswesentlich ist, dass die Anbindung der Aufstellschere 7 auf der einen Seite der Trägerplatte 8 und die Anbindung der Schwenkbeschläge 6 auf der anderen Seite erfolgt.
Das erfindungsgemäße Sitzmöbel kann sowohl als Sessel, also als Einzelstück, wie auch als Sitzteil eines Sofas Verwendung finden, wobei im letzteren Fall das Sitzmöbel mit zumindest einem benachbarten Sitzteil verbunden ist.
Eine solche Verbindung ist in den Fig. 8 bis 10 dargestellt. Die einander gegenüber liegenden Seitenholme 4 sind durch Traversen 35 miteinander verbunden und anstelle der in den zuvor beschriebenen Ausführungsbeispielen gezeigten Rollen 5 sind hier Füße 34 vorgesehen, so dass das Sitzmöbel gegenüber dem benachbarten insoweit unverrückbar ist.
Das dem Sitzmöbel benachbarte Sitzteil weist ein Seitenteil 39 auf, an dem das Sitzmöbel festlegbar ist.
Hierzu ist an dem Seitenholm 4 ein Bügel 36 vorgesehen, der eine Anschlussplatte 37 trägt, die wiederum gestanzte Stecklaschen 38 aufweist, die mit gewissem Abstand zur Anschlussplatte 37 im übrigen verlaufen und nach oben hin offen sind.
An dem Seitenteil 39 ist ebenfalls eine Anschlussplatte 40 befestigt, die mit Stecklaschen 41 versehen ist, die jedoch gegenüber den Stecklaschen 38 entgegengesetzt gerichtet verlaufen, also von unten her offen sind, so dass das Seitenteil 39 bzw. das Sitzteil, dessen Bestandteil das Seitenteil 39 ist, auf die Stecklaschen 38 aufgesetzt werden kann, wodurch sich eine sichere Verbindung zwischen dem Sitzmöbel und dem angrenzenden Sitzteil ergibt.

Claims (14)

1. Sitzmöbel, mit einem Grundrahmen, einem mittels zwei, jeweils einer Seite des Sitzmöbels zugeordneten Schwenkbeschlägen (6), daran angeschlossenem, etwa parallel dazu bewegbarem Sitzteil (1), einem aus einer Nichtgebrauchs- in eine Gebrauchsstellung aufschwenkbaren Fußteil (3) und einer schwenkbaren Rückenlehne (2), die mit den Schwenkbeschlägen (6) verbunden ist und bei einem Verschwenken gemeinsam mit dem Sitzteil (1) relativ zum Grundrahmen bewegbar ist, wobei jeder Schwenkbeschlag (6) über zwei Schwenkhebel (10) bewegbar am Grundrahmen und an einer Trägerplatte (8) angeschlossen ist, die mit dem Sitzteil (1) fest verbunden ist und an der eine Aufstellschere (7) des Fußteiles (3) angelenkt ist, dadurch gekennzeichnet, dass die Aufstellschere (7) auf der einem zugeordneten Seitenteil des Sitzmöbels zugewandten Seite der Trägerplatte (8) und der Schwenkbeschlag (6) auf der anderen Seite der Trägerplatte (8) angeschlossen sind.
2. Sitzmöbel nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Aufstellschere (7) über einen angelenkten Steuerhebel (15) mit einem schwenkbar an der Trägerplatte (8) befestigten Koppelglied (13) verbunden ist, das über eine mittels einer Schwenkachse (17) angeschlossene Anschlusslasche (14) an dem Schwenkbeschlag (6) gelenkig befestigt ist, wobei die Schwenkachse (17) in einer in der Trägerplatte (8) vorgesehenen Führungsbahn (16) verschiebbar gelagert ist.
3. Sitzmöbel nach Anspruch 2, bei dem die Verschwenkung des Fußteiles (3) mittels eines Handhebels (9) oder eines Bowdenzugs (11) durchführbar ist, dadurch gekennzeichnet, dass der Schwenkhebel (9) oder der Bowdenzug (11) an einer Koppellasche (23) angreifen, die mit dem Steuerhebel (15) verbunden ist.
4. Sitzmöbel nach Anspruch 2 oder 3, dadurch gekennzeichnet, dass eine Zugfeder (12) vorgesehen ist, die einerseits an der Koppellasche (23) und andererseits an der Trägerplatte (8) festgelegt ist.
5. Sitzmöbel nach Anspruch 1 oder 2, bei dem die Verschwenkung des Fußteiles mittels eines Stellmotors (24) durchführbar ist, dadurch gekennzeichnet, dass dieser einerseits an einem Anschlussteil (27) befestigt ist, das an einem Querholm (26) verbunden ist, der an dem Schwenkbeschlag (6) festgelegt ist, und andererseits an ein Anschlussteil (29) angreift, das an einem Querholm (28) befestigt ist, der zwei sich gegenüber liegende Scherenglieder der Aufstellschere (7) miteinander verbindet.
6. Sitzmöbel nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Rückenlehne mittels eines Anschlussflansches (19) drehbar an der Trägerplatte (8) befestigt ist und dass an der Rückenlehne (2) eine Verbindungslasche (20) angelenkt ist, die an einer drehbar mit der Trägerplatte (8) verbundenen Lenkerwippe (21) befestigt ist, an der eine Brücke (22) angeschlossen ist, die mit dem vorderen Schwenkhebel (10) in Verbindung steht.
7. Sitzmöbel nach einem der Ansprüche 1 bis 6, bei dem zwei Stellmotoren (24, 30) zur getrennten Verstellung des Fußteiles (3) und der Rückenlehne (2) vorgesehen sind, dadurch gekennzeichnet, dass der Stellmotor (30) zur Verstellung der Rückenlehne (2) an einem Anschlussteil (27a), das an einem an den beiden gegenüber liegenden Trägerplatten (8) festgelegten Querholm (26a) angeschlossen ist, angelenkt ist und andererseits an einem Anschlussteil (32), das mit einem die beiden sich gegenüber liegenden hinteren Schwenkhebel (10) miteinander verbindenden Querholm (31) verbunden ist.
8. Sitzmöbel nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass der Stellmotor (24) ebenfalls einerseits an dem Anschlussteil (27a) angeschlossen ist.
9. Sitzmöbel nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass die Brücke (22) und der vorderer Schwenkhebel (10) durch ein Brückenglied (33) miteinander verbunden sind.
10. Sitzmöbel nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, dass der hintere Schwenkhebel (10) und/oder die Brücke (22) und/oder ein Scherenglied der Aufstellschere (7) und/oder die Trägerplatte (8) Befestigungseinrichtungen aufweisen, durch die die Querholme (26, 26a, 28, 31) befestigbar sind.
11. Sitzmöbel nach Anspruch 1, wobei das Sitzmöbel mit einem benachbarten Sitzteil eines Sofas verbunden ist, dadurch gekennzeichnet, dass an einem Seitenholm (4) des Grundrahmens ein Bügel (36) angeordnet ist, an dem eine Anschlussplatte (37) befestigt ist, die auf ihrer dem benachbarten Sitzteil zugewandten Seite mit Stecklaschen (38) versehen ist, in die Stecklaschen (41) einer Anschlussplatte (40), die mit dem Sitzteil verbunden ist, eingesteckt sind.
12. Sitzmöbel nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, dass die Stecklaschen (38, 41) gestanzt sind.
13. Sitzmöbel nach Anspruch 11 oder 12, dadurch gekennzeichnet, dass die Stecklaschen (38) der Anschlussplatte (37) des Sitzmöbels nach oben hin offen sind und die Stecklaschen (41) der Anschlussplatte (40) nach unten hin.
14. Sitzmöbel nach einem der Ansprüche 1 bis 13, dadurch gekennzeichnet, dass die Seitenholme (4) endseitig gekröpft sind, wobei die gekröpften Bereiche der Festlegung von Füßen (34) oder Rollen (5) dienen.
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