DE19928614C1 - Spritzpistolenvorrichtung - Google Patents
SpritzpistolenvorrichtungInfo
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Abstract
Eine Spritzpistolenvorrichtung enthält einen Hauptkörper, einen Einspritzdüsenkörper (2) zum Abspritzen von Spritzflüssigkeit, der im Zentrum des Hauptkörpers vorgesehen ist, eine Haube (3) in Form eines konischen Körpers oder eines Scheibenkörpers, der den Einlaßdüsenkörper umgibt und sich nach außen hin konisch erweitert, eine Mehrzahl von Einströmöffnungen (8) für Außenluft, die in der Mitte der Haube parallel zu der Mittellinie der Haube vorgesehen ist, und eine Mehrzahl von Auslaßdüsen (9) zum Abstrahlen verdichteter Luft, die an einem Außenumfangsrand der Haube in gleichen Abständen und um 1 bis 25 zu einer parallel zur Mittellinie der Haube verlaufenden Linie geneigt vorgesehen ist.
Description
Die Erfindung bezieht sich auf eine Spritzpistolenvorrichtung zum Spritzen von Beschich
tungsmaterial auf einen Gegenstand, wie sie aus der US-A-4 767 056 bekannt ist.
Die Befestigung einer Haube an einer Spritzpistolenvorrichtung zum Spritzen von Be
schichtungsmaterial ist bereits bekannt. Fig. 11 zeigt eine herkömmliche Vorrichtung. In
dieser Figur ist ein Hauptkörper einer Spritzpistolenvorrichtung mit 1 bezeichnet; 2
bezeichnet einen Einspritzdüsenkörper, der an dem Kopf des Hauptkörpers 1 vorgesehen
ist, 3 ist eine Haube, die den Einspritzdüsenkörper 2 umgibt, und 4 ist eine Mutter zum
Festklemmen des Einspritzdüsenkörpers 2. In der vorliegenden Anordnung ist die Haube
3 an einem Außenumfang des Einspritzdüsenkörpers 2 mittels einer Schraube 5 befestigt.
Durch Betätigen eines Hebels 1a des Hauptkörpers 1 wird Spritzflüssigkeit 6 atomisiert
bzw. zerstäubt und, wie mit dünnen Linien angedeutet, auf einen Gegenstand 7 aufgesprüht
bzw. aufgespritzt.
Wenn der Hydraulikdruck bei der beschriebenen Vorrichtung zwischen 40 und 250 atm.
liegt, wird die beste Beschichtung erreicht, wenn der Spritzabstand von einer beschichte
ten Fläche 30 bis 35 cm beträgt. Wenn der Sprühabstand größer ist, spritzt das meiste des
abgespritzten bzw. abgesprühten Materials umher und verliert seine Auftragswirkung.
Die Spritzrichtung der Spritzflüssigkeit 6 ist zwar durch die Haube 3 definiert, die Spritz
flüssigkeit verspritzt jedoch unter dem Einfluß von Wind ungeordnet, wodurch ungleich
mäßige Flecken verursacht werden und die Beschichtungseffizienz vermindert wird. Wenn
ein Spritzen bzw. Beschichten in einer Schiffswerft usw. im Freien erfolgt, liegt die
Aufbringwirksamkeit des Beschichtungsmaterials auf die beschichtete Fläche unter 50%,
wodurch ein Unwirtschaftlichkeitsproblem des Beschichtungsmaterials entsteht und die
Umgebung der Schiffswerft belastet wird. Gegenwärtig werden diese Probleme dadurch
gelöst, daß die Beschichtung bei entsprechenden Windrichtungen unterbrochen wird oder ein
Spritzverhinderungsnetz verwendet wird.
Der Erfinder der vorliegenden Erfindung hat in dem JP-Gebrauchsmuster Nr. 3047146 eine
Lösung für vorstehende Probleme vorgeschlagen. Wie in Fig. 12 dargestellt, enthält eine
Spritzpistolenvorrichtung einen konkaven Raum für ein Luftreservoir, das ein festes
Volumen hat und den Einspritzdüsenkörper umgibt. Zusätzlich sind 5 bis 12 Auslaßdüsen
9 zum Aussprühen bzw. Abgeben komprimierter Luft konzentrisch in der Mitte oder an
dem Rand einer geneigten Fläche vorgesehen, die sich von einem Umfangsrand des konka
ven Raumes zur Außenseite hin konisch weitet, wobei jede Düse die komprimierte Luft
horizontal ausstößt. Bei dieser Vorrichtung wird, wie in Fig. 13 dargestellt, ein äußerer
Umfang der abgespritzten Sprühflüssigkeit durch die waagrecht abgegebene komprimierte
Luft mit einem Luftvorhang umgeben. Daher löst diese Vorrichtung die vorstehend
genannten Probleme mit einigermaßen guten Ergebnissen.
Die eingangs erwähnte US-A-4 767 056 offenbart eine Spritzpistolenvorrichtung mit einem
Hauptkörper, einem Einspritzdüsenkörper, einer Haube, einer Vielzahl von Öffnungen, die
koaxial um die Achse der Haube angeordnet sind und der Zufuhr von Luft dienen, und
einer Vielzahl von Auslaßdüsen, die am Außenumfangsrand der Haube angeordnet sind
und dem Auslaß von Druckluft dienen. Die auf einer Kreislinie um die Mittellinie der
Haube angeordneten Öffnungen sind zur Mittellinie der Haube hin geneigt und dienen der
Druckluftzufuhr unter die Haube in Richtung Mittellinie. Durch die Neigung der Öff
nungen zur Mittellinie erfährt die aus dem Einspritzdüsenkörper tretende Färbe eine radiale
Komponente, so daß das Absprühen aus der Spritzpistolenvorrichtung neben der axialen
Ausbreitung auch eine radiale Verbreiterung erfährt. Darüber hinaus ist die Druckluftver
sorgung der Öffnungen mit derjenigen der Auslaßdüsen verbunden, so daß eine unabhängi
ge Luftzufuhr durch die Auslaßdüsen und die Öffnungen nicht gewährleistet wird.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Spritzpistolenvorrichtung so weiterzubil
den, daß der Strahlquerschnitt des Sprühstrahls über einen weiten Bereich des Sprüh
abstandes erhalten bleibt.
Zur Lösung dieser Aufgabe enthält eine erfindungsgemäße Spritzpistolenvorrichtung einen
Hauptkörper, einen Einspritzdüsenkörper, eine Haube, mehrere Einströmöffnungen für
Außenluft und mehrere Auslaßdüsen zum Abstrahlen komprimierter Luft. Der Einspritzdü
senkörper ist im Zentrum bzw. der Mitte des Hauptkörpers befestigt und sprüht bzw.
spritzt Spritzflüssigkeit ab. Die Haube ist ein konischer Körper oder ein Scheibenkörper,
der sich nach außen konisch erweitert, so daß er den Einspritzdüsenkörper umgibt. Die
Mehrzahl von Einströmöffnungen für Außenluft ist in der Mitte der Haube parallel zu
einer Mittellinie der Haube angeordnet. Die Mehrzahl von Auslaßdüsen zum Abstrahlen
komprimierter Luft ist an einem äußeren Umfangsrand der Haube in gleichen Abständen
angeordnet, wobei die Achse der Auslaßdüsen zu einer Mittellinie der Haube in Um
fangsrichtung geneigt sind.
Die vorliegende Erfindung wird im folgenden genauer beschrieben.
Im Zentrum der Haube ist ein zylindrischer Raum mit festem Volumen derart ausgebildet,
daß er den Einspritzdüsenkörper umgibt. Zusätzlich ist ein äußerer Umfangsrand der
Haube zu einer zur Spritzrichtung der Spritzflüssigkeit hin abwärts geneigten Fläche
geformt, oder konkave Zwischenräume sind zwischen den Auslaßdüsen zum Abstrahlen
komprimierter Luft ausgebildet. Weiter hat jede Einströmöffnung für Außenluft einen
Durchmesser zwischen 2 und 10 mm und 4 bis 32 Einströmöffnungen sind konzentrisch in
einer Linie oder mehreren Linien in gleichen Abständen angeordnet. In den
Ausführungsformen der Erfindung ist die Einströmöffnung für Außenluft zwar rund; sie
kann jedoch auch oval oder quadratisch sein. Die Anzahl der Einströmöffnungen ist
entsprechend der Partikelgeschwindigkeit der Spritzflüssigkeit geeignet einstellbar.
Mit der vorbeschriebenen Konstruktion wird die Partikelgeschwindigkeit der
Spritzflüssigkeit vergrößert. D. h., selbst wenn ein Abstand zu einem Gegenstand groß ist,
nimmt die Geschwindigkeit der Spritzflüssigkeit nicht ab, wodurch eine gleichmäßige
Beschichtung ohne jedwelches Verspritzen bewirkt wird. Genauer nimmt bei
herkömmlichen Vorrichtungen die Partikelgeschwindigkeit aufgrund des
Berührwiderstandes der Spritzflüssigkeit mit Luft ab und die Spritzflüssigkeit zerteilt sich
in feintropfigen Nebel. Bei der erfindungsgemäßen Vorrichtung dagegen strömt Außenluft
aus den Einströmöffnungen, die an der Haube des konischen Körpers oder des
Scheibenkörpers vorgesehen sind, innen, wodurch die Partikelgeschwindigkeit der
abgestrahlten Spritzflüssigkeit sowie die Beschichtungs- bzw. Haftungseffizienz zunimmt,
ohne daß ein Verspritzen der Sprühflüssigkeit auftritt.
Genauer umgibt ein spiralförmiger Luftvorhang, der durch die komprimierte Luft gebildet
ist, die aus dem äußeren Umfangsrand der Haube mit fester Neigung abgestrahlt wird, die
abgestrahlte Sprühflüssigkeit und ihren Sprühnebel, so daß sie sich geradlinig ohne
jedwelchen Einfluß eines Querwindes bewegt (der durch hin- und her Schwenkbewegungen
der Spritzpistole selbst in einem windlosen Zustand hervorgerufen wird).
Wenn ein Wind, selbst eine leichte Brise, bläst, versprüht die Spritzflüssigkeit in
nachteiliger Weise in die Umgebung, wodurch eine Umweltverschmutzung hervorgerufen
wird und der Anhaftungswirkungsgrad der Sprühflüssigkeit auf unter 50% sinkt. Mit der
Erfindung werden diese Probleme sicher verhindert.
Zusätzlich ist die Partikelgeschwindigkeit der abgestrahlten Sprühflüssigkeit vom Zentrum
zum Rand einer Musterform der beschichteten Oberfläche gleichmäßig, wodurch sowohl
eine gleichförmige Beschichtungsdicke als auch ein scharfer Rand der beschichteten Fläche
bewirkt wird. Entsprechend wird eine feine Beschichtung ohne ungleichmäßige Flecken
oder Flüssigkeitstropfen erreicht. Da kein Beschichtungsmaterial verloren geht, werden des
weiteren die Wirtschaftlichkeit und die Beschichtungswirksamkeit verbessert. Bei
herkömmlichen Vorrichtungen prallt das Beschichtungsmaterial an Beschichtungsecken
oder Winkeln. Die Erfindung löst diese Probleme mit Hilfe des oben erwähnten
spiralförmigen Luftvorhangs.
Die Erfindung wird im Folgenden an Hand schematischer Zeichnungen beispielsweise und
mit weiteren Einzelheiten erläutert.
Es stellen dar:
Fig. 1 eine perspektivische Teilansicht einer Haube einer erfindungsgemäßen
Spritzvorrichtung,
Fig. 2 einen Mittelschnitt der Vorrichtung gemäß Fig. 1;
Fig. 3 eine Ansicht eines Schnittes längs der Linie X-X der Fig. 1;
Fig. 4-8 verschiedene abgeänderte Ausführungsformen,
Fig. 9 eine erklärende Ansicht des Betriebszustandes der Vorrichtung gemäß
Fig. 1,
Fig. 10 eine Ansicht eines Haftmusters des Beschichtungsmaterials,
Fig. 11 eine perspektivische Ansicht einer allgemein herkömmlichen Vorrichtung,
Fig. 12 eine perspektivische Ansicht eines Haubenkörpers des JP-Gebrauchsmusters
3047146, das vom Erfinder vor der vorliegenden Erfindung vorgeschlagen
wurde,
Fig. 13 eine erläuternde Ansicht eines Betriebszustandes der Vorrichtung der Fig.
12, und
Fig. 14 vergleichende Diagramme von Beschichtungscharakteristika der
Vorrichtungen gemäß Fig. 1, 11 und 12.
Fig. 1 ist eine perspektivische Teilansicht einer Haube einer Sprüh- bzw. Spritz
pistolenvorrichtung entsprechend der Erfindung und Fig. 2 ist ein Mittelschnitt davon. In
den Figur bezeichnet 1b eine Spritzleitung, 2 einen Einspritzdüsenkörper, 3 eine Haube, 4
eine Mutter zum Festklemmen des Einspritzdüsenkörpers, 5 eine Schraube, wobei alle
genannten Bauteile die gleichen wie bei der herkömmlichen Vorrichtung gemäß Fig. 11
und 12 sind. Erfindungsgemäß ist jedoch die Haube 3 in folgender Weise verbessert.
Bezugszeichen 3a bezeichnet einen konkaven Raum, der den festen Einspritzdüsenkörper
2 umgibt und ein festes Volumen aufweist, um eine feste Menge von Außenluft
aufzunehmen. Ein innerer Durchmesser "R" des konkaven Raums 3 ist etwa 1,5-2mal
größer als ein äußerer Durchmesser "r" des Einspritzdüsenkörpers 2 und seine Tiefe "S"
ist etwa 1,5-2mal größer als der äußere Durchmesser "r".
Jedes Bezugszeichen 8 bezeichnet eine Einströmöffnung für Außenluft, die um die Mitte
einer sich konisch aufweitenden Schrägfläche 3b herum in gleichen Abständen vorgesehen
sind, deren Durchmesser zwischen etwa 2 und 10 mm liegt. Wenigstens 4 und maximal 32
Einströmöffnungen 8 sind konzentrisch in einer einzigen Linie oder mehreren Linien
angeordnet (in den Figuren sind 12 Einströmöffnungen konzentrisch in einer einzigen Linie
angeordnet). Die Einströmöffnungen sind bei der vorliegenden Ausführungsform zwar
rund; sie können jedoch auch oval oder quadratisch sein. Zusätzlich kann die Anzahl der
Einströmöffnungen in Bezug auf die Partikelgeschwindigkeit der Sprühflüssigkeit gewählt
bzw. eingestellt werden. Beispielsweise geschieht die Einstellung dadurch, daß vorher
vorbereitete Abdichtventile angebracht oder entfernt werden.
Bezugszeichen 9 ist eine Auslaßdüse zum Abstrahlen komprimierter Luft, die an einem
Umfangsrand der Haube mit einer Neigung zwischen 1° und 25° zu einer Linie vorgesehen
ist, die parallel zur Mittellinie des Einspritzdüsenkörpers 2 ist (siehe Fig. 3). 4 bis 16
Auslaßdüsen sind in gleichen Abständen angeordnet (in den Figuren sind 10 Auslaßdüsen
dargestellt).
Jede Auslaßdüse 9 zum Abstrahlen komprimierter Luft hat einen Durchmesser zwischen
etwa 0,5-2,0 mm. Ein Einströmraum 10 für komprimierte Luft umgibt die Rückseite der
Auslaßdüsen 9. Bezugszeichen 11 bezeichnet eine Leitung zum Einleiten komprimierter
Luft in den Raum 10 und 12 ist ein Einstellventil für die komprimierte Luft.
Entsprechend den Ergebnissen vieler, von dem Erfinder durchgeführter Versuche ist es
besser, den äußeren Umfangsrand der vorstehend beschriebenen Haube mit einer Fläche
"p" zu versehen, die zu den Außlaßdüsen 9 für komprimierte Luft hin abwärts geneigt ist.
Diese Konstruktion verhindert wirksam, daß irgendeine Turbulenz hinter der abgestrahlten
komprimierten Luft stattfindet.
In dem vorstehend beschriebenen Beispiel ist die Haube ein konischer Körper; sie kann
auch ein Scheibenkörper mit gleicher Funktion sein. Fig. 4A ist eine perspektivische
Ansicht einer Vorrichtung mit einem Scheibenkörper und Fig. 4B zeigt einen Mittelschnitt
davon.
In diesem Fall besteht der Scheibenkörper aus einem vergleichsweise dicken Metall oder
Kunststoff (eine Dicke von 1,5-2 cm), wodurch vergleichsweise einfacher als im
vorstehenden Beispiel eine scheibenförmige Haube 3 hergestellt wird. In den Figuren
bezeichnet das Bezugszeichen 8 eine Einströmöffnung für Außenluft, die parallel zu dem
Einspritzkörper im Zentrum des Scheibenkörpers vorgesehen ist, 9 ist eine Außlaßdüse für
komprimierte Luft, 10 ist ein Einströmraum für komprimierte Luft, 11 ist eine Leitung
zum Einleiten komprimierter Luft und 12 ist ein Einstellventil für die komprimierte Luft.
Das Bezugszeichen 3a bezeichnet einen konkaven Raum, 3b ist eine geneigte Fläche, die
sich zur Vorderseite der Scheibe vom Vorderrand des konkaven Raums hin konisch bzw.
kegelig aufweitet.
In dem vorstehenden Beispiel sind an dem inneren Umfang der flachen Vorderseite "k" des
Scheibenkörpers Einströmöffnungen 8 für Außenluft vorgesehen, während Auslaßdüsen 9
für komprimierte Luft an dessen Außenumfang vorgesehen sind. In Fig. 5 sind die
Einströmöffnungen 8 für Außenluft an der Schrägfläche 3b vorgesehen, während an der
flachen Vorderseite "k" nur Außlaßdüsen 9 für komprimierte Luft vorgesehen sind.
In der vorliegenden Erfindung ist es vorteilhaft, daß die Hinterseite jeder Auslaßdüse 9 für
komprimierte Luft in der abwärts zu den Auslaßdüsen für komprimierte Luft hin geneigten
Fläche "p" vorgesehen ist, um zu verhindern, daß dort irgendeine Turbulenz stattfindet.
In jedem der vorstehenden Beispiele sind die Auslaßdüsen 9 für komprimierte Luft in der
sich konisch erweiternden Fläche (Fig. 1 und 2) oder der flachen Vorderseite des
Scheibenkörpers (Fig. 4 und 5) vorgesehen und jede Rückseite davon ist zu der abwärts
geneigten Fläche "p" ausgebildet. In Fig. 6 aber sind die Auslaßdüsen 9 für komprimierte
Luft direkt in der abwärtsgeneigten Fläche "p" angeordnet.
In jedem der vorstehenden Beispiele sind die Eintrömöffnungen 8 für Außenluft
konzentrisch in einer einzigen Linie an der konischen oder scheibenförmigen Haube
vorgesehen. Wenn ein äußerer Durchmesser "D" der Haube groß wird, werden die
Einströmöffnungen in mehreren Linien angeordnet, so daß eine genügende Einströmung
von Außenluft aufrechterhalten wird. Genauer werden, wenn der Außendurchmesser "D"
des konischen oder scheibenförmigen Körpers innerhalb von 5 bis 10 cm liegt, 4 bis 16
Einströmöffnungen von 2 bis 10 mm Durchmesser konzentrisch in einer einzigen Linie
oder zwei Linien angeordnet. Wenn der Außendurchmesser "D" mehr als 10 cm beträgt,
werden die Einströmöffnungen in mehreren (zwei, drei usw.) Linien angeordnet. Nicht
benutzte Einströmöffnungen werden durch speziell vorbereitete Abdichtventile abgedichtet.
Fig. 7 zeigt ein Beispiel eines Scheibenkörpers mit dem Außendurchmessr "D" von 13 cm,
wobei die Einströmöffnungen in drei Linien angeordnet sind. In jedem der vorstehenden
Fälle ist der Abstand zwischen benachbarten Einströmöffnungen gleich, was bewirkt, daß
die Außenluft gleichförmig eingeleitet wird.
Gemäß Fig. 8 kann anstelle der abwärts geneigten Fläche "p" ein konkaver Raum bzw.
Zwischenraum 13 zwischen zwei benachbarten Auslaßdüsen 9, 9 ausgebildet werden, um
jegliche Turbulenz an der Rückseite der Auslaßdüsen 9 zu verhindern, die an dem
Umfangsrand der Haube 3 vorgesehen sind.
In jedem der vorstehenden Beispiele hat die Spritzrichtung bzw. Strahlrichtung der
Auslaßdüse 9 für komprimierte Luft eine feste Neigung θ von 1° bis 25° zur Mittellinie
"O" des Einspritzdüsenkörpers 2, so daß sie nach links oder rechts geneigt ist. Fig. 3 ist
eine Ansicht eines Querschnitts längs der Linie X-X der Fig. 1, wobei die Auslaßdüse 9
für komprimierte Luft nach links geneigt ist. Da die Auslaßdüsen 9 um den festen
Neigungswinkel θ geneigt sind, umgibt von ihnen abgestrahlte komprimierte Luft
Sprühnebel, der von der Einspritzdüse 2 abgestrahlt wird zylindrisch, wodurch wirksam
verhindert wird, daß der Sprühnebel umherspritzt. Weiterhin kann der Sprühnebel ein
Objekt wirksam mit geringstem Einfluß äußerer Luft erreichen.
Fig. 9 ist eine erläuternde Ansicht eines Betriebszustandes der Sprühpistolenanordnung der
Fig. 1. Die Auslaßdüsen 9 für komprimierte Luft geben die komprimierte Luft mit etwa
3 bis 6 kg/m2 ab; gleichzeitig versprüht der Einspritzdüsenkörper 2 die Spritzflüssigkeit 6.
Die Spritzflüssigkeit 6 wird von einem Luftvorhang 14 mittels der komprimierten Luft
umgeben, wodurch ein unerwartetes bzw. unerwünschtes Herumsprühen bzw. -spritzen
vermieden wird.
Da jede Auslaßdüse in einem Winkel von 1° bis 25° geneigt ist, bildet beim Abstrahlen der
komprimierten Luft wie vorstehend beschrieben die komprimierte Luft eine umlaufende
Luftströmung. Die umlaufende Luftströmung umgibt bzw. umhüllt die Spritzflüssigkeit
vollständig, wodurch ihr Herumsprühen bzw. -spritzen verhindert wird und eine
gleichmäßige Beschichtung bewirkt wird. Entsprechend den Ergebnissen vieler, vom
Erfinder durchgeführter Versuche ist es vorteilhaft, die oben beschriebene Neigung
zwischen 3° und 12° zu wählen.
Wenn bei der vorliegenden Erfindung die komprimierte Luft abgestrahlt wird, strömt
Außenluft in den konischen oder scheibenförmigen Körper durch die Mehrzahl von darin
vorgesehenen Einströmöffnungen 8, wodurch die von der Einspritzdüse 2 abgestrahlte
Spritzflüssigkeit 6 in geeigneter Weise aufbereitet bzw. verfeinert wird und ihre
Strömungsgeschwindigkeit beschleunigt wird. Entsprechend wird die Beschichtungs- bzw.
Haftungswirksamkeit verbessert und die Haftung nimmt zu.
Fig. 14 ist ein Vergleichsdiagramm, das Beschichtungscharakteristika (Teilchen- bzw.
Partikelgeschwindigkeit und Beschichtungswirksamkeit in der Mitte, an der rechten Seite
und der linken Seite der abgestrahlten Spritzflüssigkeit) an Stellen 30 cm, 50 cm und 70
cm weg von der Einspritzdüse darstellt, wobei eine herkömmliche Vorrichtung "A" keine
Einströmöffnungen für Außenluft in der Haube (der Haube gemäß Fig. 11) aufweist, eine
verbesserte Vorrichtung "B" vorher von dem Erfinder vorgeschlagen wurde (die Haube
gemäß Fig. 12) und die Vorrichtung "C" die erfindungsgemäße Vorrichtung ist (die Haube
gemäß Fig. 1).
Die Versuchsbedingungen sind wie folgt:
Beschichtungsmaterial:
Rabamarine BTD® (chloriertes Gummibeschichtungsmaterial der Firma Kansai Paint Co. Ltd.,), verdünnt mit Rabamarine Verdünnung 5%
Abgabemenge des Beschichtungsmaterials: 2000 cc/m
Druck: 3,5 kg/m
Luftdruck: 6,0 kg/m2
Beschichtungsmaterial:
Rabamarine BTD® (chloriertes Gummibeschichtungsmaterial der Firma Kansai Paint Co. Ltd.,), verdünnt mit Rabamarine Verdünnung 5%
Abgabemenge des Beschichtungsmaterials: 2000 cc/m
Druck: 3,5 kg/m
Luftdruck: 6,0 kg/m2
Das Diagramm zeigt, daß in den herkömmlichen Vorrichtungen (speziell Vorrichtung "A")
die Partikelgeschwindigkeit extrem abnimmt und zwar mit einem großem Unterschied (der
Geschwindigkeit) nach links und rechts im Verhältnis zu Entfernungen von 50 cm und 70
cm.
Entsprechend ist ihre Beschichtungswirksamkeit vermindert. In der erfindungsgemäßen
Vorrichtung "C" nimmt dagegen die Partikelgeschwindigkeit kaum ab mit einem geringen
Unterschied (der Geschwindigkeit) nach rechts und links, wodurch eine deutliche
Verbesserung in der Beschichtungswirksamkeit unabhängig vom Druck der
Sprühflüssigkeit erzielt wird.
Fig. 10 zeigt die beschichteten Muster bei dem vorstehend geschilderten Versuch an der
Stelle von 70 cm. Ein Muster der herkömmlichen Vorrichtung "A" (Fig. 11) ist gestrichelt
eingezeichnet. Wie durch die Linien dargestellt, spreitet das Verspritzen "m" der
Sprühflüssigkeit nach rechts und links, wodurch ungleichförmige Flecken verursacht
werden. Das Verspritzen "m" ist in der Vorrichtung "B" mit einer verbesserten Haube
gemäß Fig. 12 (durch die lang und kurz gestrichelte Linie dargestellt) und in einer
erfindungsgemäßen Vorrichtung "C" gemäß Fig. 1 (mit einer ausgezogenen Linie
dargestellt) deutlich verhindert.
In jeder der vorstehend beschriebenen Ausführungsformen können die Auslaßdüsen zum
Abstrahlen der komprimierten Luft nach links oder nach rechts geneigt sein; nach links ist
unter Berücksichtigung der Erddrehung (für die nördliche Halbkugel) vorzuziehen. Die
Neigung liegt am vorteilhaftesten innerhalb des Bereiches zwischen 3° und 12°.
Claims (6)
1. Spritzpistolenvorrichtung, enthaltend
einen Hauptkörper (1),
einen Einspritzdüsenkörper (2) zum Abspritzen von Spritzflüssigkeit, der im Zentrum des Hauptkörpers vorgesehen ist,
eine Haube (3) in Form eines konischen Körpers oder eines Scheibenkörpers, der den Einspritzdüsenkörper umgibt und sich nach außen konisch erweitert; und
eine Mehrzahl von Auslaßdüsen (9) zum Abstrahlen komprimierter Luft, die an einem Außenumfangsrand der Haube in gleichen Abständen vorgesehen sind,
gekennzeichnet durch
eine Mehrzahl von Einströmöffnungen (8) für Außenluft, die zumindest in einem bezüglich des Radius der Haube mittleren Bereich der Haube vorgesehen und deren Achsen parallel zur Mittellinie der Haube ausgerichtet sind,
wobei die Auslaßdüsen (9) zu einer zur Mittellinie der Haube (3) parallelen Linie in Umfangsrichtung geneigt sind.
einen Hauptkörper (1),
einen Einspritzdüsenkörper (2) zum Abspritzen von Spritzflüssigkeit, der im Zentrum des Hauptkörpers vorgesehen ist,
eine Haube (3) in Form eines konischen Körpers oder eines Scheibenkörpers, der den Einspritzdüsenkörper umgibt und sich nach außen konisch erweitert; und
eine Mehrzahl von Auslaßdüsen (9) zum Abstrahlen komprimierter Luft, die an einem Außenumfangsrand der Haube in gleichen Abständen vorgesehen sind,
gekennzeichnet durch
eine Mehrzahl von Einströmöffnungen (8) für Außenluft, die zumindest in einem bezüglich des Radius der Haube mittleren Bereich der Haube vorgesehen und deren Achsen parallel zur Mittellinie der Haube ausgerichtet sind,
wobei die Auslaßdüsen (9) zu einer zur Mittellinie der Haube (3) parallelen Linie in Umfangsrichtung geneigt sind.
2. Spritzpistolenvorrichtung nach Anspruch 1,
wobei ein zylindrischer Raum (3a) mit festem Volumen koaxial zum Einspritzdüsenkörper
(2) derart vorgesehen ist, daß er den Außenumfang des Einspritzdüsenkörpers (2) umgibt.
3. Spritzpistolenvorrichtung nach Anspruch 1 oder 2,
wobei 4 bis 32 Einströmöffnungen (8) mit jeweils einem Durchmesser von 2 bis 10 mm
konzentrisch um den Einspritzdüsenkörper (2) auf einer Kreislinie oder mehreren Kreisli
nien in gleichen Abständen angeordnet sind.
4. Spritzpistolenvorrichtung nach einem der Ansprüche 1, 2 und 3,
wobei der äußere Umfangsrand der Haube (3) zu einer abwärts in Richtung der Spritzrich
tung der Spritzflüssigkeit geneigten Fläche (p) geformt ist.
5. Spritzpistolenvorrichtung nach einem der Ansprüche 1, 2, 3 und 4,
wobei ein konkaver Zwischenraum (13) zwischen benachbarten Auslaßdüsen (9) zum
Absprühen komprimierter Luft ausgebildet ist.
6. Spritzpistolenvorrichtung nach einem der Ansprüche 1, 2, 3, 4 und 5, wobei die
Mehrzahl von Einströmöffnungen (8) für Außenluft durch einige Abdichtventile entspre
chend der Notwendigkeit zur Einstellung der Einströmungsmenge von Außenluft abgedich
tet sind.
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