DE19926753C2 - Sicherheitseinrichtungen für Munitionen sowie Munition mit einer solchen Sicherheitseinrichtung - Google Patents
Sicherheitseinrichtungen für Munitionen sowie Munition mit einer solchen SicherheitseinrichtungInfo
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Description
Die vorliegende Erfindung betrifft eine Sicherheitseinrichtung für
Munitionen gemäß dem Oberbegriff des Anspruchs 1 sowie eine Munition oder
pyrotechnische Vorrichtung gemäß dem Oberbegriff des Anspruchs 9.
Bei Munitionen und pyrotechnischen Vorrichtungen, deren
Funktionsablauf durch eine elektronische Steuerung vorgegeben ist, muß die
Zündkette derart ausgestaltet sein, daß ein unbeabsichtigtes Auslösen unter
keinen Umständen auftreten kann. Weiterhin muß für eine derartige Munition
eine sichere Lagerung, Transport und Handhabung gewährleistet sein.
In der Regel greift eine Sicherungseinrichtung bei der Sicherung des
Zündmittels für die Munition oder die pyrotechnische Vorrichtung ein. Die
Sicherungseinrichtung ist dabei üblicherweise derart ausgebildet, daß sie
entweder manuell oder automatisch das Zündmittel aktiviert, welches dann die
Munition zündet.
In der Praxis besteht jedoch eine nicht unerhebliche Gefahr darin, daß
Sicherheitseinrichtungen für Munitionen beispielsweise durch Vibrationen
während des Transportes oder bei der Handhabung aktiviert werden.
Aus diesem Grund ist es bereits seit langem bekannt, die
Sicherungseinrichtungen möglichst so zu gestalten, daß eine unbeabsichtigte
Aktivierung praktisch ausgeschlossen ist.
So beschreibt beispielsweise die DE 39 34 573 A1 eine
Schaltungseinrichtung für die Endstellungs-Detektion eines
Verlagerungselementes, bei dem es sich insbesondere um ein linear oder
rotatorisch bewegliches Entsicherungselement in einem Munitionsartikel
handelt. Diese Schalteinrichtung soll bei Erreichen eines Anschlages eine
definierte Kontaktgabe ermöglichen. Zu diesem Zweck wird vom
Verlagerungselement ein Kissen aus plastisch-elastischem, elektrisch
leitendem Material gegen mindestens zwei Kontakte gedrückt, über welche ein
Stromkreis geschlossen wird, aus dem heraus dann die Folgefunktionen des
Munitionsartikels angesteuert werden können.
Nachteilig hieran ist es jedoch, daß im Stand der Technik der DE 39 34
573 A1 nur eine einstufige Sicherheitseinrichtung beschrieben ist, welche,
wenn sie einmal absichtlich oder unabsichtlich aktiviert ist, unweigerlich zur
Zündung der Munition führt.
Ein weiterer Ansatz zur Absicherung von Munition und pyrotechnischen
Vorrichtungen ist beispielsweise in der DE 42 40 809 A1 offenbart.
Dort wird eine Sicherungsvorrichtung für eine Munition beschrieben,
wobei die Sicherungsvorrichtung ein Gehäuse aufweist, in dem ein
Schieberorgan zwischen einer Sicherstellung und einer Scharfstellung
verstellbeweglich geführt ist. Das Schieberorgan ist mit einem Zündmittel
versehen, das in der Scharfstellung mit einer Zündelektronikeinrichtung
kontaktiert ist. Es ist mit Kontaktstiften ausgebildet, die mit dem Zündmittel
kontaktieren und in der Sicherstellung mittels eines Kurzschlußelementes
elektrisch kurzgeschlossen sind. In der Scharfstellung sind die Kontaktstifte mit
Kontaktelementen kontaktiert, die am Gehäuse vom Kurzschlußelement
entfernt vorgesehen und mit der Zündelektronikeinrichtung verbindbar bzw.
verbunden sind.
Des weiteren offenbart die DE 42 40 809 A1, daß die Kontaktstifte eine
elektrisch leitende Folie durchstoßen, wobei die Folie mit Sollbruchlinien
versehen sein kann und wobei die Kontaktstifte elektrisch mit Leiterbahnen auf
der Folie in Kontakt treten.
Nachteilig an sämtlichen im Stand der Technik beschriebenen
Sicherungseinrichtungen für Munitionen ist es jedoch, daß diese nur einstufig
sind und nach ihrer Aktivierung irreversibel zur Zündung der Munition führen,
wodurch ein nicht unbeachtliches Gefahrenpotential bei der Handhabung,
Transport und Lagerung von Munition bestehen bleibt.
Ausgehend von diesem Stand der Technik ist es daher Aufgabe der
vorliegenden Erfindung, Munitionen und pyrotechnische Vorrichtungen noch
sicherer bei der Handhabung, Transport und Lagerung zu machen, wobei
jedoch gleichzeitig die Zuverlässigkeit der Munition bei beabsichtigter Zündung
gegeben ist.
Die Lösung dieser Aufgabe erfolgt durch die kennzeichnenden Merkmale
des Patentanspruchs 1 in Bezug auf eine Sicherungseinrichtung und in Bezug
auf Munition durch die kennzeichnenden Merkmale des Patentanspruchs 9.
Erfindungsgemäß weist die Sicherheitseinrichtung für Munitionen ein
elektronisches Zündsystem auf einer Platine, eine Spannungsquelle und ein
elektrisch zündbares Anzündmittel auf, wobei die Sicherheitseinrichtung ein
durch Zünden des Anzündmittels bewegbares Glied aufweist, welches durch
seine Bewegung ein erstes Schaltelement in einen aktivierenden
Schaltzustand versetzt.
Ferner weist die Sicherheitseinrichtung wenigstens ein weiteres, einen
Schaltzustand bewirkendes Element auf, wobei das erste und das weitere
Schaltelement über eine UND-Verknüpfung verknüpft sind, um die Munition
von einem Sicherzustand in einen Scharfzustand zu überführen.
Wird nun zum Beispiel das erste Schaltelement aus irgendeinem Grund,
beispielsweise durch Vibrationen, während des Transportes oder durch
Fehlfunktionen des Schaltelementes, unbeabsichtigt aktiviert, so kann aufgrund
der notwendigen UND-Verknüpfung zwischen erstem und weiterem
Schaltelement die Munition nicht gezündet werden, da das zweite Glied in der
UND-Kette fehlt, wenn es sich um eine unbeabsichtigte Aktivierung des ersten
Schaltelementes handelt.
Nur wenn das erste und das zweite Schaltelement aktiviert sind, wird die
Munition tatsächlich gezündet.
Würde im anderen Fall, beispielsweise durch Fehlfunktion, das zweite
Schaltelement aktiviert werden, ohne daß das erste Schaltelement aktiviert
wurde, so bliebe die Munition ebenfalls sicher, da die UND-Bedingung nicht
erfüllt wäre.
Es hat sich als vorteilhaft herausgestellt, daß das bewegbare Glied
gemäß Anspruch 2 ein Kolben ist, der innerhalb eines Gehäuses über die
Explosionsgase eines gezündeten Anzündmittels bewegbar ist, also durch die
Explosionsgase linear angetrieben wird.
Hierdurch kann ein derartiger Kolben beispielsweise einen Schalter
insbesondere einen Mikroschalter oder einen Reedschalter gemäß Anspruch 3,
aktivieren, um beispielsweise die Platine eines elektronischen Zündsystems mit
einer Spannungsquelle, wie in Anspruch 4 beansprucht, zu verbinden.
Als besonders vorteilhaft für die Ausgestaltung der
Aktivierungsmöglichkeit für das erste Schaltelement hat sich gemäß Anspruch
5 wenigstens ein Hebel herausgestellt, der durch seine Betätigung den
Schalter, beispielsweise Mikroschalter oder Reedschalter, als erstes
Schaltelement betätigt, wenn er selbst von dem bewegbaren Glied mechanisch
betätigt wird.
Als besonders vorteilhaft für das weitere, einen Schaltzustand bewirkende
Element haben sich gemäß Anspruch 6 elektrische Leiter direkt auf der Platine
der Steuerelektronik bewährt, welche durch das bewegbare Glied, also
beispielsweise den Kolben, unterbrochen werden können, um so zu einer
Aktivierung des zweiten Elementes zu kommen und die Munition in den
Scharfzustand zu überführen.
Im einfachsten Fall stellen die zu unterbrechenden Leiter des weiteren
Schaltelementes Kurzschlußbrücken gemäß Anspruch 7 dar.
Eine bevorzugte Ausführungsform ist es, die Platine gemäß Anspruch 8
mit Sollbruchstellen zu versehen, um sicherzustellen, daß das bewegbare
Glied die Platine an der richtigen Stelle ausstanzt, um so das weitere Element
in einen aktivierenden Schaltzustand zu versetzen und die gesamte Munition in
den Scharfzustand zu überführen.
Als sinnvoll hat sich erwiesen, einen Scherstift gemäß Anspruch 9 zur
Sicherung des bewegbaren Gliedes - also beispielsweise des Kolbens - gegen
ungewollte Bewegung aufgrund äußerer Einflüsse, wie Vibrationen, Fall,
Transport usw. zu sichern.
Weitere Vorteile und Merkmaie ergeben sich aufgrund der Beschreibung
eines Ausführungsbeispiels sowie anhand der Zeichnung.
Es zeigt:
Fig. 1 einen schematischen Längsschnitt durch eine erfindungsgemäße
Sicherheitseinrichtung.
In Fig. 1 ist mit 1 eine erfindungsgemäße Sicherheitseinrichtung
bezeichnet. In einem Gehäuse 2 befindet sich am unteren Ende 3 ein übliches
Anzündmittel 4, das zum erstmaligen Initiieren der Munition vorgesehen ist. In
dem zylindrischen Hohlraum 5 befindet sich ein Kolben 6 als bewegbares
Glied, der mit einem Scherstift gegen ungewollte Bewegung gesichert ist.
Am in Fig. 1 oberen Ende 7 ist ein elektronisches Zündsystem auf einer
Platine 8 vorgesehen. Die Platine 8 weist Leiterbahnen 9 in Form von
Kurzschlußbrücken auf, welche über Sollbruchstellen 10 geführt sind. Alle in
Fig. 1 nicht näher gezeigten Anzündmittel, die elektrisch/elektronisch ausgelöst
werden sollen, sind auf der Steuerplatine 8 mittels Leiterbahnen 9
kurzgeschlossen. Die Spannungsversorgung der Steuerplatine 8 wird über
einen Mikroschalter 11 als erstes Schaltelement geführt und ist somit von der
Elektronik getrennt. Die Spannungsversorgung ist in Fig. 1 nicht gezeigt.
Soll nun eine Munition bzw. eine pyrotechnische Vorrichtung, welche mit
einer elektronischen Steuerung und Batterieversorgung ausgerüstet ist,
aktiviert werden - also vom Sicherzustand in den Scharfzustand überführt
werden - so findet folgender Ablauf statt:
Das Anzündmittel 4, welches zum erstmaligen Initiieren der Munition
vorgesehen ist, wird über einen elektrischen Impuls gezündet. Durch die bei
der Zündung des Anzündmittels 4 entstehenden Explosionsgase entsteht im
zylindrischen Hohlraum 5 ein erhöhter Druck, wodurch sich der Kolben 6 in
dem zylindrischen Hohlraum 5 in Richtung der Platine 8 bewegt. Durch die
Kolbenwegung wird der Mikroschalter 11 betätigt. Hierdurch wird die
Steuerelektronik auf Platine 8 mit der Spannungsquelle verbunden und
aktiviert.
Der Kolben 6 drückt gegen die Platine 8 und durchtrennt die
Kurzschlußbrücken 9 der eigentlichen Anzündmittel, welche die Munition bzw.
die Submunitionen aktivieren sollen, indem er an den Sollbruchstellen 10 das
Platinenmaterial ausstanzt. Die weiteren in Fig. 1 nicht gezeigten Anzündmittel
sind hiermit nicht mehr kurzgeschlossen, die UND-Verknüpfung zwischen
Schalter 11 und den Kurzschlußbrücken 9 als weiteren Schaltelementen ist
erfüllt, die Spannungsversorgung ist auf die Platine 8 geschaltet und der
Funktionsablauf der Elektronik auf der Platine 8 beginnt, die elektrische
Ablaufsteuerung der weiteren Anzündmittel zu aktivieren, um die Munition in
gewünschter Art zu zerlegen.
Die Bewegung des Kolbens 6 im zylindrischen Hohlraum 5 kann neben
der hier beschriebenen Art auch noch durch ein Verzögerungselement, durch
den Abschußdruck oder durch eine mechanische Bewegung ausgelöst werden,
falls dies für den arttypischen Einsatz der Munition sinnvoll ist.
Claims (10)
1. Sicherheitseinrichtung für Munitionen mit einem elektronischen
Zündsystem auf einer Platine (8), einer Spannungsquelle und einem
elektrisch zündbaren Anzündmittel (4),
dadurch gekennzeichnet, daß
die Sicherheitseinrichtung (1) ein durch Zünden des Anzündmittels (4) bewegbares Glied (6) aufweist, welches durch seine Bewegung ein erstes Schaltelement (11) in einen aktivierenden Schaltzustand versetzt; und
die Sicherheitseinrichtung (1) wenigstens ein weiteres, einen Schaltzustand bewirkendes Element (9) aufweist, wobei das erste (11) und das weitere Schaltelement (9) über eine UND- Verknüpfung verknüpft sind, um die Munition von einem Sicherzustand in einen Scharfzustand zu überführen.
die Sicherheitseinrichtung (1) ein durch Zünden des Anzündmittels (4) bewegbares Glied (6) aufweist, welches durch seine Bewegung ein erstes Schaltelement (11) in einen aktivierenden Schaltzustand versetzt; und
die Sicherheitseinrichtung (1) wenigstens ein weiteres, einen Schaltzustand bewirkendes Element (9) aufweist, wobei das erste (11) und das weitere Schaltelement (9) über eine UND- Verknüpfung verknüpft sind, um die Munition von einem Sicherzustand in einen Scharfzustand zu überführen.
2. Sicherheitseinrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet,
daß das bewegbare Glied ein Kolben (6) ist, der innerhalb eines
Gehäuses über die Explosionsgase des Anzündmittels (4) bewegbar
ist.
3. Sicherheitseinrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet,
daß das erste Schaltelement ein Schalter (11), insbesondere ein
Mikroschalter oder Reedschalter, ist.
4. Sicherheitseinrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch
gekennzeichnet, daß das erste Schaltelement (11) die Platine (9)
des elektronischen Zündsystems mit der Spannungsquelle
verbindet.
5. Sicherheitseinrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch
gekennzeichnet, daß das erste Schaltelement (11) über wenigstens
einen Hebel, der an dem Kolben (6) befestigt ist, betätigt wird.
6. Sicherheitseinrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch
gekennzeichnet, daß als weiteres, einen Schaltzustand bewirkendes
Element elektrische Leiter (9) auf der Platine durch das bewegbare
Glied (6) unterbrochen werden.
7. Sicherheitseinrichtung nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet,
daß die elektrischen Leiter Kurzschlußbrücken (9) sind.
8. Sicherheitseinrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch
gekennzeichnet, daß die Platine (8) Sollbruchstellen (10) aufweist,
an denen das bewegbare Glied (6) die Platine (8) ausstanzt, um so
das weitere Element (9) in einen aktivierenden Schaltzustand zu
versetzen.
9. Sicherheitseinrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch
gekennzeichnet, daß der Kolben (6) durch einen Scherstift gehalten
wird, der durch eine Bewegung des Kolbens (6) infolge des
Druckaufbaues durch das Anzündmittel (4) abgeschert wird.
10. Munition oder pyrotechnische Vorrichtung,
dadurch gekennzeichnet, daß
sie eine Sicherheitseinrichtung (1) nach wenigstens einem der
Ansprüche 1 bis 9 aufweist.
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