DE19923414C1 - Armstütze für ein mehrsitziges Fahrzeug - Google Patents
Armstütze für ein mehrsitziges FahrzeugInfo
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Abstract
Die Erfindung betrifft eine zwischen den Vordersitzen eines mehrsitzigen Fahrzeugs angeordnete Armstütze, die einen karosserieseitig festgelegten, einen durch eine obere Körperöffnung zugänglichen, als Aufnahmefach nutzbaren Hohlraum umschließenden Stützenkörper, einen die Körperöffnung verschließenden als Armauflage nutzbaren Deckel, der von der Körperöffnung abschwenkbar ist, und ein an der Unterseite des Deckels abnehmbar gehaltenes Zusatzgerät aufweist, das nach Schwenken des Deckels um eine vordere Schwenkachse zum Greifen zugänglich ist. Um den Fondpassagieren Zugang zu dem in seiner Betriebsposition aus dem Stützenkörper herausgeschwenkten Zusatzgerät zu verschaffen, ist die Schwenkachse des Deckels an einer Gleitschiene festgelegt, die an einem an einer Ausschubstange angeordneten Führungsnocken längsverschieblich geführt ist. Die Ausschubstange ist unter einem spitzen Winkel zur Vertikalen aus dem Stützenkörper mittels eines Federantriebs ausschiebbar und in der Schließstellung des Deckels bei gespanntem Federantrieb mittels einer Verriegelungsvorrichtung verriegelbar.
Description
Die Erfindung betrifft eine Armstütze für ein mehrsitziges
Fahrzeug gemäß dem Oberbegriff des Patentanspruchs 1.
Bei einer bekannten Armstütze oder Armlehne dieser Art
(DE 44 28 886 A1) wird durch Drücken der Entriegelungstaste
die Verriegelungsvorrichtung gelöst, und der als Drehfeder
ausgebildete Federantrieb schwenkt über eine
Getriebeübersetzung den Deckel mit samt dem als Telefonhörer
ausgebildeten Zusatzgerät aus der Deckelschließposition um
etwa 150° in eine Endlage, in der der Telefonhörer in
Betriebsposition im unmittelbaren Zugriffsbereich des Fahrers
oder Beifahrers liegt. In dieser Endlage des Deckels ist auch
der Zugang zum Nutz- oder Aufnahmefach im Innern des
Stützenkörpers gegeben. Allerdings kann der Telefonhörer in
seiner Betriebsposition nicht von den Fondpassagieren erreicht
werden, so daß ein Telefonieren der Fondpassagiere nur mit
Hilfe von Handreichungen des Fahrers oder Beifahrers möglich
ist.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Armstütze mit
Zusatzgerät der eingangs genannten Art so zu verbessern, daß
das Zusatzgerät in seiner Betriebsposition außerhalb des
Stützenkörpers auch von den Fondpassagieren eigenständig und
bequem bedient werden kann und in dieser Betriebsposition der
Zugang zu dem Aufnahmefach für Fahrer und Beifahrer sowie für
die Fondpassagiere möglich ist.
Die Aufgabe ist erfindungsgemäß durch die Merkmale des
Patentanspruchs 1 gelöst.
Die erfindungsgemäße Armstütze mit Zusatzgerät hat den
Vorteil, daß durch die Festlegung der Schwenkachse an einer
Gleitschiene, die ihrerseits weitgehend horizontal längs eines
an einer mittels eines zweiten Federantriebs elevierbaren
Ausschubstange festgelegten Nockens verschiebbar ist, der um
seine Schwenkachse mit seiner Unterseite um mehr als 90° nach
oben geschwenkte Deckel aus seiner vorderen Position, in der
das Zusatzgerät bequem von Fahrer und Beifahrer gegriffen
werden kann, nach hinten in eine zurückverlagerte Position
verschiebbar ist, in der das Zusatzgerät von den
Fondpassagieren eigenständig gegriffen werden kann. Das
Aufnahme- oder Ablagefach im Innern des Stützenkörpers ist
dabei zugleich in der vorderen Position des Deckels für den
Zugriff durch die Fondpassagiere und in der hinteren Position
des Deckels für den Zugriff durch Fahrer und Beifahrer
behinderungsfrei geöffnet.
Vorteilhafte Ausführungsformen der erfindungsgemäßen Armstütze
mit zweckmäßigen Weiterbildungen und Ausgestaltungen der
Erfindung sind in den weiteren Patentansprüchen angegeben.
Gemäß einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung weist
die Verriegelungsvorrichtung einen an der Ausschubstange
angeordneten Verriegelungsstift und einen den
Verriegelungsstift übergreifenden, an dem Stützenkörper
festgelegten, längsverschiebbaren Riegel auf, der über einen
Bowdenzug mit einer Entriegelungstaste verbunden ist, die
vorzugsweise an der Vorderseite des Stützenkörpers unmittelbar
unterhalb des Deckels angeordnet ist. Durch diese Ausbildung
der Verriegelungsvorrichtung ist eine elegante Bedienung zum
Schließen und Öffnen des Deckels gewährleistet, bei der das
Öffnen des Deckels nach Betätigen der Entriegelungstaste
automatisch erfolgt, wobei der zweite Federantrieb über die
Ausschubstange den Deckel nach oben schiebt und gleichzeitig
der erste Federantrieb den Deckel um dessen Schwenkachse an
der Gleitschiene um ca. 110° nach oben schwenkt, und bei der
das Schließen von Hand durchgeführt wird und hierzu der Deckel
zurückgeschwenkt und leicht schräg nach unten gedrückt werden
muß, bis der an der Ausschubstange angeordnete
Verriegelungsstift am Riegel einrastet.
Gemäß einer vorteilhaften Ausführungsform der Erfindung ist
die Gleitschiene von einer Feder mit in Längsrichtung der
Gleitschiene wirkender Federkraft beaufschlagt, die die
Gleitschienen an einem Anschlag, der an dem von der
Schwenkachse abgekehrten Ende der Gleitschiene angeordnet ist,
in einer Grundposition an den Führungsnocken anlegt und bei
Verschieben der Gleitschiene gegen die Federkraft gespannt
wird. Die Gleitschiene wird in ihrer aus der Grundposition
herausgeschobenen maximalen Verschiebestellung bei gespannter
Feder mittels einer manuell lösbaren Arretiervorrichtung
verriegelt, die vorzugsweise als sog. Tippmatik ausgebildet
ist. Durch diese konstruktiven Maßnahmen wird auch eine
elegante Bedienung zur Überführung des geöffneten Deckels mit
Zusatzgerät von seiner vorderen in seine hintere Position und
umgekehrt gewährleistet, wobei von Hand ein leichter Druck
nach hinten auf den Deckel in Höhe der Gleitschiene ausgeübt
werden muß, so daß der Deckel sich nach hinten bewegt und
dabei die Feder gespannt und in seiner hinteren Position durch
die Tippmatik verriegelt wird. Durch ein erneutes leichtes
Drücken auf den Deckel in Richtung nach hinten wird der Deckel
gelöst und durch die Feder automatisch in seine vordere
Position zurückgeschoben.
Gemäß einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung ist der
Stützenkörper in ein oben offenes, schachtelartiges Gehäuse,
vorzugsweise in eine zwischen den Vordersitzen ausgebildete
Mittelkonsole, eingesetzt und in dem Gehäuse vertikal
verschieblich geführt. Zusätzlich ist eine den Stützenkörper
in mehrere Höhenstufen verrastende Höheneinstellvorrichtung
vorgesehen, so daß die eine Armauflage bildende Oberseite des
Deckels entsprechend den Bedürfnissen des Fahrers und
Beifahrers in der Höhe verstellbar ist.
Eine komfortable Bedienung der Höheneinstellvorrichtung erhält
man dadurch, daß gemäß einer weiteren Ausführungsform der
Erfindung die Höheneinstellvorrichtung einen dritten
Federantrieb, der an dem Stützenkörper mit einer vertikal nach
oben gerichteten Federkraft angreift, und einen am Gehäuse
befestigten Halter mit mehreren, vertikal übereinander
angeordneten Rastaussparungen sowie einen am Stützenkörper
festgelegten axial verschieblichen Rastriegel aufweist, der
mit seinem Riegelende unter Federkraft in die Rastausnehmungen
einzufallen vermag und mit seinem anderen Riegelende über
einen Bowdenzug mit einer zweiten Entriegelungstaste verbunden
ist.
Um ein unkontrolliertes Hochschnellen des Deckels bei
Betätigung der Höheneinstellvorrichtung zu vermeiden, ist
gemäß einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung an dem
freien Ende des Rastriegels ein nach oben abgewinkelter
Rasthaken ausgebildet, der bei in die Rastausnehmung
eingeschobenem Rastriegel unter der Wirkung des Federantriebs
die Rastausnehmung hintergreift und eine axiale
Ausziehbewegung des Rastriegels blockiert. Zur Betätigung der
Höheneinstellvorrichtung ist damit der Fahrer oder Beifahrer
gezwungen, seinen Unterarm voll auf den Deckel aufzulegen und
den Deckel samt Stützenkörper leicht nach unten zu drücken,
bis die Rastnase innerhalb der Rastausnehmung liegt und die
Entriegelungstaste sich betätigen läßt. Durch leichtes
Nachgeben des Armdrucks bewegt sich der Deckel nach oben bis
der Riegel eine andere Raststellung gefunden hat. Eine weiter
unten liegende Raststellung wird durch Niederdrücken des
Deckels samt Stützenkörper erreicht.
Die Erfindung ist anhand eines in der Zeichnung dargestellten
Ausführungsbeispiels im folgenden näher beschrieben. Es
zeigen:
Fig. 1 einen Längsschnitt einer Armstütze für einen
vier- oder fünfsitzigen Personenkraftwagen mit
Ablagefach und Telefon im geschlosssenen Zustand,
Fig. 2 eine gleiche Darstellung wie in Fig. 1 im
geöffneten Zustand mit in vorderer Position für
den Zugriff durch Fahrer und Beifahrer
befindlichem Deckel mit Telefon,
Fig. 3 eine gleiche Darstellung wie in Fig. 2 mit in
hinterer Position für den Zugriff durch die
Fondpassagiere befindlichen Deckel mit Telefon,
Fig. 4 eine gleiche Darstellung wie in Fig. 2 mit zwecks
Schließen der Armstütze von Hand zurückgeklapptem
Deckel,
Fig. 5 eine gleiche Darstellung wie in Fig. 1 mit in der
Höhe verstellter Armauflage,
Fig. 6 einen Schnitt längs der Linie VI-VI in Fig. 1,
Fig. 7 einen Schnitt längs der Linie VII-VII in Fig. 1,
Fig. 8 ausschnittweise eine Ansicht in Richtung
Pfeil VIII in Fig. 1,
Fig. 9 einen Schnitt längs der Linie IX-IX in Fig. 8,
Fig. 10 eine isolierte Darstellung einer Tippmatik für die
Verriegelung des Deckels mit Telefon in seinen
Stellungen gemäß Fig. 1 und Fig. 3 in
verschiedenen Funktionsabschnitten,
Fig. 11 ausschnittweise eine Ansicht in Richtung Pfeil
XI in Fig. 2,
Fig. 12 einen Schnitt längs der Linie XII-XII in Fig. 11,
Fig. 13 einen Schnitt längs der Linie XIII-XIII in
Fig. 11,
Fig. 14 bis 16 jeweils eine gleiche Darstellung wie in Fig. 11
bis 13 während des Abnehmens des Telefons vom
geöffneten Deckel.
Die in Fig. 1 im Längsschnitt vereinfacht dargestellte
Armstütze für einen vier- oder fünfsitzigen Personenkraftwagen
als Ausführungsbeispiel für ein mehrsitziges Fahrzeug weist
einen karosserieseitig festgelegten Stützenkörper 11, der
einen durch eine obere Körperöffnung zugänglichen, als
Aufnahmefach 12 nutzbaren Hohlraum umschließt, und einen die
Körperöffnung verschließenden Deckel 13 auf, der mit seiner
Oberseite eine Armauflage bildet. Der Stützenkörper 11 ist in
ein oben offenes, schachtelartiges Gehäuse 10 eingesetzt und
in dem Gehäuse 10 axial verschieblich geführt. Eine später
noch im einzelnen beschriebene Höheneinstellvorrichtung 14
ermöglicht ein Verrasten des Stützenkörpers 11 in mehreren
Höhenstufen, so daß die Armauflage in ihrer Höheneinstellung
in Stufen variabel ist. Das Gehäuse 10 ist zwischen den
Vordersitzen des Personenkraftwagens angeordnet und mit dem
Karosserieboden verbunden. Es bildet die sog. Mittelkonsole,
die bei Fahrzeugen mit Kardantunneln auf letzterem befestigt
ist, so daß die Armstütze von Fahrer oder Beifahrer genutzt
werden kann.
An der Unterseite des Deckels 13 ist eine der
Übersichtlichkeit halber nicht dargestellter Halterung zur
Aufnahme des Telefonhörers 15 eines Autotelefons angeordnet.
Anstelle eines Telefonhörers 15 kann aber auch ein anderes
Zusatzgerät, das für die vorübergehende Benutzung von Fahrer,
Beifahrer und Fondpassagiere vorgesehen ist, untergebracht
werden.
Für den Zugriff zum Hörer 15 wird der Deckel 13 vom
Stützenkörper 11 abgehoben und zusätzlich geschwenkt, so daß
der an seiner Unterseite festgeklemmte Hörer 15 im
Zugriffsbereich des Nutzers liegt.
Die hierzu erforderliche Verstellmechanik weist eine
Gleitschiene 16 auf, an deren in Fahrtrichtung vorderem Ende
der Deckel 13 um eine Schwenkachse 17 schwenkbeweglich
gelagert ist, wobei die Schwenkung des Deckels 13 durch einen
ersten Federantrieb 18 erfolgt. Schwenklagerung und
Federantrieb 18 sind in Fig. 7 dargestellt. Der erste
Federantrieb 18 umfaßt eine auf der Schwenkachse 17 sitzende
Drehfeder 19 und ein die Schwenkbewegung des Deckels 13
bremsendes Dämpfungsglied 20, z. B. einen Silikondämpfer, das
am Deckel 13 befestigt ist und mit einem mit der Schwenkachse
17 drehfest verbundenen Zahnsektor 21 zusammenwirkt. Der
Deckel 13 ist in einem Drehlager 22 auf der Schwenkachse 17
gelagert, die ihrerseits an der Gleitschiene 16 festgelegt
ist. Ein ebenfalls an der Gleitschiene 16 befestigter
Endanschlag 23 begrenzt die Schwenkbewegung des Deckels 13 auf
110°. Die Gleitschiene 16 ist an einem etwa horizontal
ausgerichteten Führungsnocken 24 (Fig. 2) längsverschieblich
geführt und weist hierzu einen langgestreckten Führungsschlitz
25 auf, in der der vorzugsweise als Langzapfen ausgebildete
Führungsnocken 24 mit Führungsspiel formschlüssig einliegt.
Der Führungsschlitz 25 endet dabei mit Abstand vor der
Schwenkachse 17 des Deckels 13. Die leicht bogenförmig
gekrümmte und damit der Kontur der Körperöffnung des
Stützkörpers 11 angepaßte Gleitschiene 16 wird von einer als
Rollfeder 27 ausgebildeten Feder mit in Längsrichtung der
Gleitschiene 16 wirkender Federkraft beaufschlagt. Diese
Rollfeder 27, deren Enden einerseits an der Gleitschiene 16
und andererseits an der Ausschubstange 26 festgelegt sind,
legt in einer in Fig. 2 dargestellten Grundposition das eine
geschlossene Ende des Führungsschlitzes 25 an den
Führungsnocken 24 an. Aus dieser Grundposition heraus kann die
Gleitschiene 16 durch Druck auf ihr vorderes, den Deckel 13
tragendes Ende gegen die Kraft der Rollfeder 27 in eine
maximale Verschiebeposition, wie sie in Fig. 3 dargestellt
ist, verschoben werden, wobei die Rollfeder 27 gespannt wird.
In dieser maximalen Verschiebeposition wird die Gleitschiene
16 gegen die Rückstellkraft der Rollfeder 27 mittels einer als
Tippmatik 28 ausgebildeten Arretiervorrichtung arretiert. Die
Tippmatik 28 umfaßt einen auf der Gleitschiene 16 schwenkbar
angeordneten Riegel 29, der von einem Federdraht 30 in einer
Grundposition gehalten wird und einen am Führungsnocken 24
angeordneten Stift 31, der beim Ver- und Entriegeln mit dem
Riegel 29 zusammenwirkt. Der Schwenkpunkt des Riegels 29 auf
der Gleitschiene 16 ist mit 291 bezeichnet.
Die Funktion der Tippmatik 28 ist an sich bekannt und in
Fig. 10 in ihren einzelnen Funktionsschritten a-f
dargestellt. Wird die Gleitschiene 16 aus ihrer in Fig. 2
dargestellten Grundposition in die in Fig. 3 dargestellte
maximale Verschiebeposition verschoben, so läuft der Stift 31
am Führungsnocken 24 kurz vor Erreichen der maximalen
Verschiebeposition auf den Riegel 29 auf (Fig. 10a). Beim
weiteren Verschieben wird der Riegel 29 durch den Stift 31
verschwenkt, so daß der Stift 31 an dem vorderen Riegelteil
vorbeigleiten und in die Riegelnut 292 einfallen kann
(Fig. 10b, c, und d). In Fig. 10d ist die Gleitschiene 16 in
ihrer maximalen Verschiebestellung arretiert und nimmt die in
Fig. 3 dargestellte Verschiebeposition ein. Die Rollfeder 27
ist gespannt. Soll nunmehr die Gleitschiene 16 wieder in ihre
in Fig. 2 dargestellte Grundposition zurückgeführt werden, so
ist über den Deckel 13 ein leichter Druck auf das den Deckel
13 tragende Ende der Gleitschiene 16 kurzzeitig auszuüben.
Dadurch wird der Stift 31 aus der Riegelnut 292 ausgehoben
(Fig. 10e). Wird der Deckel 13 freigegeben, so treibt die
Rollfeder 27 die Gleitschiene 16 in Richtung Pfeil 32 in Fig.
10e an und der Stift 31 bewegt sich über die Aushebeschräge
293 an der Riegelnut 292 vorbei, wonach die Gleitschiene 16
durch die Rollfeder 27 bis in ihre in Fig. 2 dargestellte
Grundposition zurückgezogen wird.
Die Ausschubstange 26 ist unter einem zur Vertikalen in
Fahrtrichtung gesehen nach hinten geneigten spitzen Winkel
mittels eines zweiten Federantriebs 33 aus dem Stützenkörper
11 ausschiebbar und muß von Hand unter Spannen des
Federantriebs 33 wieder eingeschoben werden. Hierzu ist die
Ausschubstange 26 am Quersteg eines U-förmigen Bügels 34
mittig befestigt und der Bügel 34 ist in einem am
Stützenkörper 11 befestigten Führungsschacht 35 verschieblich
aufgenommen. Der zweite Federantrieb 33 wird von einer
Druckfeder 36 gebildet, die sich zwischen dem Boden des
Führungsschachtes 35 und dem Steg des Bügels 34 abstützt. Wie
die Schnittdarstellung in Fig. 6 zeigt, wird der
Führungsschacht 35 von einem wannenartigen Bauteil 37 aus
Blech oder Kunststoff gebildet, das mit seinem flanschartig
abgewinkelten Wannenrand 371 auf die Innenwand des
Stützenkörpers 11 aufgesetzt und an diesem befestigt ist. In
der oberen Wannenwand des Bauteils 37 ist eine
Durchtrittsöffnung für die Ausschubstange 26 vorgesehen, die
gleichzeitig der Führung der Ausschubstange 26 dient.
Der zweite Federantrieb 33 wird bei mit dem Deckel 13
verschlossenem Stützenkörper 11 mit gespannter Druckfeder 36
von einer Verriegelungsvorrichtung 38 verriegelt, die mittels
einer Entriegelungstaste 39 (Fig. 8) wieder entriegelbar ist.
Die Verriegelungsvorrichtung 38 weist einen an der
Ausschubstange 26 angeordneten Verriegelungsstift 40 (Fig. 1)
und einen den Verriegelungsstift 40 übergreifenden,
federbelasteten Riegel 41 auf, der an dem Stützenkörper 11
längsverschieblich festgelegt und über einen Bowdenzug 42 mit
der Entriegelungstaste 39 verbunden ist. Die
Entriegelungstaste 39 ist an der Vorderseite des
Stützenkörpers 11 unmittelbar unterhalb des Deckels 13 neben
einer weiteren Entriegelungstaste 43 für die
Höheneinstellvorrichtung 14 der Armstütze angeordnet. Der
Riegel 41 trägt an seinem den Verriegelungsstift 40
übergreifenden freien Ende eine Abschrägung 411, die so
ausgebildet ist, daß der von der Ausschubstange 26 abstehende
Verriegelungsstift 40 beim Einschieben der Ausschubstange 26
gegen die Federkraft der Druckfeder 36 auf die Abschrägung 411
auftrifft, dadurch den Riegel 41 zurückschiebt, der nach
Vorbeibewegen des Verriegelungsstiftes 40 unter der Federkraft
der Riegelfeder 412 zurückschnappt und den Verriegelungsstift
40 übergreift.
Die Wirkungsweise der beschriebenen Verstellmechanik zum
Abschwenken des Deckels 13 vom Stützenkörper 11 ist wie folgt:
Bei einem Zugangswunsch zum Ablagefach 12 oder zum
Telefonhörer 15 ist die Entriegelungstaste 39 zu betätigen,
wodurch über den Bowdenzug 42 der Riegel 41 zurückgezogen wird
und den Verriegelungsstift 40 freigibt. Die Druckfeder 36
schiebt die Ausschubstange 26 aus, so daß die ihrerseits über
den Führungsnocken 24 an der Ausschubstange 26 festgelegte
Gleitschiene 16 aus dem Stützenkörper 11 austritt und mit
Abstand über der Gehäuseöffnung liegt. Mit Abheben des Deckels
13 von dem Stützenkörper 11 wird der erste Federantrieb 18
freigegeben und die Drehfeder 19 schwenkt den Deckel 13 in
Fig. 2 entgegen Uhrzeigersinn, bis der Deckel 13 an dem
Anschlag 23 anliegt. Der Deckel 13 mit Hörer 15 befindet sich
in seiner in Fig. 2 dargestellten vorderen Position, wo der
Hörer 15 bequem vom Fahrer oder Beifahrer gegriffen werden
kann. Gleichzeitig ist das Ablagefach 12 für den Zugriff durch
die Fondpassagiere freigelegt.
Wünscht ein Fondpassagier den Hörer 15 oder möchte der Fahrer
oder Beifahrer Zugriff zu dem Ablagefach 12 haben, so ist
durch Aufbringen eines Verschiebedrucks auf den Deckel 13 in
Höhe der Gleitschiene 16 der Deckel 13 mit Hörer 15 in die in
Fig. 3 dargestellte hintere Position zu verschieben, wobei in
der Endposition die Tippmatik 28 die Gleitschiene 16 an der
Ausschubstange 26 verriegelt. Der Hörer 15 kann nunmehr von
einem Fondpassagier bequem gegriffen werden und das Ablagefach
12 ist dem Zugriff durch Fahrer oder Beifahrer freigegeben.
Soll das Ablagefach 12 wieder geschlossen werden, so ist
zunächst durch einen kurzzeitigen Druck auf den Deckel 13 in
Höhe der Gleitschiene 16 die Tippmatik 28 wie beschrieben zu
entriegeln, wonach der Deckel 13 mit Hörer 15 durch die
Rollfeder 27 in seine in Fig. 2 dargestellte vordere Position
zurückgeschoben wird. Nunmehr ist der Deckel 13 von Hand im
Uhrzeigersinn zu schwenken bis er auf der Gleitschiene 16
aufliegt (Fig. 4) und anschließend leicht schräg nach unten zu
drücken, bis der Verriegelungsstift 40 an der Ausschubstange
26 am Riegel 41 einrastet.
Beim Abziehen des Hörers 15 vom Deckel 13 durch den Nutzer
besteht die Gefahr, daß der Deckel 13 im Uhrzeigersinn in
Richtung zur Gleitschiene 16 hin schwenkt, was das Ablösen des
Hörers 15 vom Deckel 13 behindert. Um eine solche
Schwenkbewegung zu vermeiden, ist, wie dies in Fig. 11-16
dargestellt ist, an der Unterseite des Deckels 13 eine dieses
Zurückschwenken des Deckels 13 blockierende
Verrastungsvorrichtung 44 angeordnet, die beim Abnehmen des
Hörers 15 vorübergehend aktiviert wird. Diese
Verrastungsvorrichtung 44 weist ein an dem Telefonhörer 15
anliegendes Verrastungsblech 45 auf, das an der Unterseite des
Deckels 13 in einem Schwenkpunkt 451 schwenkbar festgelegt ist
und von einem Federbügel 46 an den Hörer 15 angelegt ist. Wie
aus Fig. 13 und 16 ersichtlich ist, wird das Verrastungsblech
45 beim Abziehen des in Richtung Pfeil 47 (Fig. 15 und 16)
nach außen in Richtung Pfeil 48 in Fig. 14 geschwenkt. Dadurch
umgreift das Verrastungsblech 45 mit einer Ausbuchtung 452
einen Verrastungsbolzen 49, der am Endanschlag 23 der
Gleitschiene 16 befestigt ist und blockiert dadurch die
Verdrehung des Deckels 13. Nach Abnahme des Hörers 15 bringt
die Drahtfeder 46 das Verrastungsblech 45 wieder in die
Ausgangsstellung. Die Ausgangsstellung des Verrastungsblechs
45 ist in Fig. 11-13 und die vorübergehende Schwenkstellung
des Verrastungsblechs 45 mit Verrastung des Verrastungsblechs
45 am Verrastungsbolzen 49 ist in Fig. 14-16 dargestellt.
Die bereits erwähnte Höheneinstellvorrichtung 14 (Fig. 1, 2, 5
und 6) dient der Höheneinstellung der auf der Oberseite des
Deckels 13 ausgebildeten Armauflage, die in Schließstellung
des Deckels 13 von Fahrer und Beifahrer zur Abstützung des
Unterarms genutzt werden kann. Die Höheneinstellvorrichtung 14
weist einen am Gehäuse 10 befestigten Halter 51 mit mehreren,
vertikal übereinander angeordneten Rastaussparungen 52 sowie
einen am Stützenkörper 11 festgelegten, axial verschieblichen,
federbelasteten Rastriegel 53 auf, der mit seinem Ende unter
der Wirkung einer Riegelfeder 532 in jede der Rastaussparungen
52 einfallen kann und an seinem anderen Ende über einen
Bowdenzug 54 an die Entriegelungstaste 43 (Fig. 8)
angeschlossen ist. Der Halter 51 mit den Rastaussparungen 52
und dem in der untersten Rastaussparung 52 eingefallenen
Rastriegel 53 ist in der Schnittdarstellung in Fig. 6
besonders deutlich zu sehen. Die Höheneinstellvorrichtung 14
verfügt über einen dritten Federantrieb 55, der den im Gehäuse
10 vertikal verschieblich geführten Stützenkörper 11 mit einer
vertikal nach oben gerichteten Federkraft beaufschlagt. Der
dritte Federantrieb 55 weist im Ausführungsbeispiel zwei mal
zwei Blattfedern 56 auf, die jeweils mit ihrem einen Federende
am Stützenkörper 11 festgespannt sind, und zwar mittels einer
von der Außenwand des Stützenkörpers 11 abstehenden
Blattfeder-Aufnahme 57, und sich mit ihrem anderen Federende
am Gehäuse 10, und zwar auf einem von der Gehäuseinnenwand
abstehenden Zapfen 58, abstützen (vgl. auch Fig. 7).
Zur Betätigung der Höheneinstellvorrichtung 14 ist die
Entriegelungstaste 43 (Fig. 8) zu betätigen, wodurch über den
Bowdenzug 54 der Rastriegel 53 gegen die Kraft der Riegelfeder
532 aus der Rastaussparung 52 ausgezogen wird. Damit kann der
dritte Federantrieb 55 den Stützenkörper 11 nach oben
schieben, so daß die Armauflage nach oben verlagert wird
(Fig. 5). Will man eine niedrigere Höhe der Armauflage
einstellen, so ist über den Deckel 13 der Stützenkörper 11
gegen die Federkraft des dritten Federantriebs 55 nach unten
zu drücken, bis der Rastriegel 53 in die entsprechende
Rastaussparung 52 einfällt.
Um das Hochschnellen des Stützenkörpers 11 beim Entriegeln der
Höheneinstellvorrichtung 14 zu verhindern, trägt der
Rastriegel 53 an seinem freien, in die Rastaussparung 52
eingreifenden Riegelende einen Rasthaken 531, der nach oben
abgewinkelt ist und in der Rastaussparung 52 eine Schulter, im
Ausführungsbeispiel die Rückseite des Halters 51, übergreift.
Dieser Rasthaken 531 blockiert zunächst ein Herausziehen des
Rastriegels 53 aus der Rastaussparung 52, so daß die
Entriegelungstaste 43 blockiert ist. Zum Entriegeln der
Höheneinstellvorrichtung 14 ist daher ein leichter Druck auf
den Deckel 13 auszuüben, z. B. durch Auflage des Unterarms auf
die von der Oberseite des Deckels 13 gebildete Armauflage, und
der Stützkörper 11 leicht nach unten zu drücken, bis auch der
Rasthaken 531 sich innerhalb der Rastaussparung 52 befindet.
In dieser Stellung läßt sich die Entriegelungstaste 43
betätigen und der Rastriegel 53 aus dem Halter 51 ausziehen,
Nunmehr kann der Stützenkörper 11 durch dosiertes Nachgeben
nach oben bewegt oder durch Aufbringen eines höheren Drucks
nach unten verschoben werden.
Claims (19)
1. Armstütze für ein mehrsitziges Fahrzeug mit einem
insbesondere zwischen zwei Vordersitzen angeordneten, sitz-
oder karosserieseitig festgelegten, einen durch eine obere
Körperöffnung zugänglichen, als Aufnahmefach (12) nutzbaren
Hohlraum umschließenden Stützenkörper (11), mit einem die
Körperöffnung verschließenden, eine Armauflage bildenden
Deckel (13), der von der Körperöffnung abschwenkbar ist, mit
einem an der Unterseite des Deckels (13) abnehmbar gehaltenen
Zusatzgerät (15), insbesondere Telefon, das nach Schwenken des
Deckels (13) um eine am in Fahrtrichtung vorderen Ende des
Deckels (13) liegende Schwenkachse (17) zum Greifen zugänglich
ist, mit einem den Deckel (13) in dessen die Körperöffnung
abdeckenden Schließposition festlegenden
Verriegelungsvorrichtung (38), die eine manuell zu bedienende
Entriegelungstaste (39) aufweist, und mit einem den Deckel
(13) zum Schwenken um seine Schwenkachse (17) antreibenden
Federantrieb (18), der in Schließstellung des Deckels (13)
gespannt ist,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Schwenkachse (17) des Deckels (13) an einer
Gleitschiene (16) festgelegt ist, die an einem an einer
Ausschubstange (26) angeordneten, etwa horizontal
ausgerichteten Führungsnocken (24) längsverschieblich geführt
ist, daß die Ausschubstange (26) unter einem zur Vertikalen
nach hinten geneigten spitzen Winkel mittels eines in der
Schließstellung des Deckels (13) gespannten zweiten
Federantriebs (33) ausschiebbar ist und daß die
Verriegelungsvorrichtung (38) mit der Ausschubstange (26)
zusammenwirkt.
2. Armstütze nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Gleitschiene (16) einen langgestreckten
Führungsschlitz (25) aufweist, in der der vorzugsweise als
Langzapfen ausgebildete Führungsnocken (24) mit Führungsspiel
formschlüssig einliegt, und daß die Schwenkachse (17) an dem
in Fahrtrichtung vor dem Führungsnocken (24) liegenden Ende
der vorzugsweise leicht bogenförmig gekrümmten Gleitschiene
(16) liegt.
3. Armstütze nach Anspruch 1 oder 2,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Gleitschiene (16) von einer Feder (27) mit in
Verschieberichtung wirkender Federkraft beaufschlagt ist, die
die Gleitschiene (16) mit einem Anschlag, der an dem von der
Schwenkachse (17) abgekehrten Ende der Gleitschiene angeordnet
und vorzugsweise von dem geschlossenen Ende des
Führungsschlitzes (25) gebildet ist, in einer Grundposition an
dem Führungsnocken (24) anlegt und bei Verschieben der
Gleitschiene (16) gegen die Federkraft gespannt wird.
4. Armstütze nach Anspruch 3,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Gleitschiene (16) in ihrer aus der Grundposition
heraus verschobenen maximalen Verschiebeposition bei
gespannter Feder (27) mittels einer manuell lösbaren
Arretiervorrichtung (28) arretierbar ist.
5. Armstütze nach Anspruch 4,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Arretiervorrichtung als eine an sich bekannte
Tippmatik (28) ausgebildet ist, bei der ein an der
Gleitschiene (16) schwenkbar angeordneter Riegel (29) mit
einem am Führungsnocken (24) angeordneten Stift (31) beim Ver-
und Entriegeln zusammenwirkt.
6. Armstütze nach einem der Ansprüche 3-5,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Feder als Rollfeder (27) ausgebildet ist, deren
Federenden an der Ausschubstange (26) und an der Gleitschiene
(16) festgelegt sind.
7. Armstütze nach einem der Ansprüche 1-6,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Ausschubstange (26) am Quersteg eines U-förmigen
Bügels (34) von diesem rechtwinklig abstehend befestigt ist,
daß der Bügel (34) in einem am Stützkörper (11) befestigten
Führungsschacht (35) verschieblich aufgenommen ist und daß der
zweite Federantrieb (33) eine Druckfeder (36) aufweist, die
sich zwischen Boden des Führungsschachtes (35) und Steg des
Bügels (34) abstützt.
8. Armstütze nach Anspruch 7,
dadurch gekennzeichnet,
daß der Führungsschacht (35) von einem auf die Gehäusewand
aufgesetzten, wannenartigen Bauteil (37) gebildet ist, das in
einer Wannenwand eine gleichzeitig der Führung dienende
Durchtrittsöffnung für die Ausschubstange (26) aufweist, und
daß die die Durchtrittsöffnung enthaltende Wannenwand einen
den maximalen Ausschub der Ausschubstange (26) begrenzenden
Anschlag für den Bügel (34) bildet.
9. Armstütze nach einem der Ansprüche 1-8,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Verriegelungsvorrichtung (38) einen an der
Ausschubstange (26) angeordneten Verriegelungsstift (40) und
einen den Verriegelungsstift (40) übergreifenden, an dem
Stützkörper (11) längsverschieblich festgelegten,
federbelasteten Riegel (41) aufweist, der über einen Bowdenzug
(42) mit der Entriegelungstaste (39) verbunden ist.
10. Armstütze nach Anspruch 9,
dadurch gekennzeichnet,
daß der Riegel (41) an seinem freien Ende mit einer auf seiner
Oberseite angeordneten Abschrägung (411) versehen ist, die so
ausgebildet ist, daß der von der Ausschubstange (26)
abstehende Verriegelungsstift (40) beim Einschieben der
Ausschubstange (26) gegen die Druckfeder (36) auf die
Abschrägung (411) auftrifft.
11. Armstütze nach einem der Ansprüche 1-10,
dadurch gekennzeichnet,
daß der den Deckel (13) um seine Schwenkachse (17) schwenkende
erste Federantrieb (18) eine Drehfeder (19) und ein die
Schwenkbewegung des Deckels (13) bremsendes Dämpfungsglied
(20), z. B. einen Silikondämpfer, aufweist.
12. Armstütze nach einem der Ansprüche 1-11,
dadurch gekennzeichnet,
daß an der Unterseite des Deckels (13) einen das
Zurückschwenken des Deckels (13) beim Abnehmen des
Zusatzgeräts (15) blockierende Verrastungsvorrichtung (44)
angeordnet ist, die beim Abnehmen des Zusatzgeräts (15)
vorübergehend aktivierbar ist.
13. Armstütze nach Anspruch 12,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Verrastungsvorrichtung (44) mindestens ein an dem
Zusatzgerät (15) anliegendes, quer zur Abziehrichtung des
Zusatzgeräts (15) schwenkbares Verrastungsblech (45) aufweist,
das beim Abnehmen des Zusatzgeräts (15) gegen Federkraft
geschwenkt wird und dabei einen an der Gleitschiene (16)
gehaltenen Verrastungsbolzen (49) hintergreift.
14. Armstütze nach einem der Ansprüche 1-13,
dadurch gekennzeichnet,
daß der Stützenkörper (11) in ein oben offenes,
schachtelartiges Gehäuse (10), vorzugsweise in eine zwischen
den Vordersitzen ausgebildete Mittelkonsole, eingesetzt und in
dem Gehäuse (10) vertikal verschieblich geführt ist und daß
ein den Stützenkörper (11) in mehrere Höhenstufen verrastende
Höheneinstellvorrichtung (14) vorgesehen ist.
15. Armstütze nach Anspruch 14,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Höheneinstellvorrichtung (14) einen dritten
Federantrieb (55) aufweist, der an dem Stützenkörper (11) mit
einer vertikal nach oben gerichteten Federkraft angreift.
16. Armstütze nach Anspruch 15,
dadurch gekennzeichnet,
daß der Federantrieb (55) mindestens eine Blattfeder (56)
aufweist, die mit ihrem einen Federende am Stützenkörper (11)
festgespannt ist und sich mit ihrem anderen Federende an dem
Gehäuse (10), vorzugsweise auf einem von der Gehäuseinnenwand
abstehenden Zapfen (58), abstützt.
17. Armstütze nach einem der Ansprüche 14-16,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Höheneinstellvorrichtung (14) einen am Gehäuse (10)
befestigten Halter (51) mit mehreren, vertikal übereinander
angeordneten Rastaussparungen (52) und einen am Stützenkörper
(11) axial verschieblich festgelegten, federbelasteten
Rastriegel (53) aufweist, der mit seinem Riegelende unter
Federkraft in die Rastaussparungen (52) einzufallen vermag,
und daß der Rastriegel (53) über einen Bowdenzug (54) mit
einer zweiten Entriegeltaste (43) verbunden ist.
18. Armstütze nach Anspruch 17,
dadurch gekennzeichnet,
daß der Rastriegel (53) an seinem freien Ende einen nach oben
abgewinkelten Rasthaken (531) trägt, der bei in die
Rastaussparung (52) eingeschobenem Rastriegel (53) die
Rastaussparung (52) hintergreift und die axiale
Ausziehbewegung des Rastriegels (53) blockiert.
19. Armstütze nach Anspruch 17 oder 18,
dadurch gekennzeichnet,
daß die beiden Entriegelungstasten (39, 43) an der Vorderseite
des Stützenkörpers (11) unmittelbar unterhalb des Deckels (13)
nebeneinander angeordnet sind.
Priority Applications (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE19923414A DE19923414C1 (de) | 1999-05-21 | 1999-05-21 | Armstütze für ein mehrsitziges Fahrzeug |
Applications Claiming Priority (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE19923414A DE19923414C1 (de) | 1999-05-21 | 1999-05-21 | Armstütze für ein mehrsitziges Fahrzeug |
Publications (1)
| Publication Number | Publication Date |
|---|---|
| DE19923414C1 true DE19923414C1 (de) | 2000-11-23 |
Family
ID=7908787
Family Applications (1)
| Application Number | Title | Priority Date | Filing Date |
|---|---|---|---|
| DE19923414A Expired - Fee Related DE19923414C1 (de) | 1999-05-21 | 1999-05-21 | Armstütze für ein mehrsitziges Fahrzeug |
Country Status (1)
| Country | Link |
|---|---|
| DE (1) | DE19923414C1 (de) |
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| D1 | Grant (no unexamined application published) patent law 81 | ||
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