DE19822694C5 - Verstaubarer Klapptisch - Google Patents
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Abstract
Klapptisch
für ein
Fahrzeug mit einer Tischplatte (38), die aus einer Verstaustellung
mit vertikaler oder steil geneigter Tischoberfläche in eine Gebrauchsstellung
mit horizontaler Tischoberfläche
bewegbar ist, indem sie zuerst aus ihrer Verstaustellung nach oben
gezogen und dann um eine horizontale Schwenkachse in die Gebrauchsstellung
geklappt wird, in der sie über
eine die Tischplatte (38) tragende Halterung (1) übersteht,
wobei die Tischplatte (38) in der Verstaustellung in einem in der Halterung
(1) ausgebildeten Staufach (10) versenkt ist, das an seinem oberen
Ende eine Öffnung
(32) zum Herausziehen der Tischplatte (38) aufweist, dadurch gekennzeichnet, dass
diese Tischplatte (38) im stauraumseitigen horizontalen Randbereich
mit zwei seitlich überstehenden
Zapfen (48), ausgebildet mit einem dickeren Kopfteil (58) und einem
dünneren
Halsteil (60), versehen ist, die mit an den vertikalen Schmalseiten
des Staufaches (10) ausgebildeten Führungsschienen (50) verschiebbar
im Eingriff stehen und die nach dem Herausziehen der Tischplatte
(38) aus dem Staufach (10) in den...
Description
- Die Erfindung betrifft einen Klapptisch mit einer Tischplatte, die aus einer Verstaustellung mit vertikaler oder steil geneigter Tischoberfläche in eine Gebrauchsstellung mit horizontaler Tischoberfläche bewegbar ist, indem sie zuerst aus ihrer Verstaustellung nach oben gezogen und dann um eine horizontale Schwenkachse in die Gebrauchsstellung geklappt wird, in der sie über eine die Tischplatte tragende Halterung übersteht. In der Verstaustellung ist die Tischplatte in einem in der Halterung ausgebildeten Staufach versenkt, das an seinem oberen Ende eine Öffnung zum Herausziehen der Tischplatte aufweist.
- Während in Reisebussen oder Flugzeugen zumeist an den Rückenlehnen der Sitze Klapptische angebracht sind, die sich aus ihrer Verstaustellung in einer in die Rückseite der Rückenlehne eingeformten Mulde nach unten klappen lassen, um sie in ihre horizontale Gebrauchsstellung zu bringen, sind in älteren Abteilwagen der Deutschen Bundesbahn Klapptische der eingangs genannten Art installiert, die paarweise zwischen zwei Fensterplätzen angebracht sind, wobei sie über eine von der Wand des Abteilwagens gebildete Halterung ins Innere des Abteils überstehen. Die bekannten Klapptische weisen eine kleine Tischplatte auf, die in der Verstaustellung mit ihrer vertikal ausgerichteten Tischoberfläche gegen die Wandverkleidung anliegt. Auf der zum Abteil hin gerichteten Unterseite der Tischplatte ist eine Griffmulde ausgespart, an der sich die Tischplatte zum Auf- und Abklappen ergreifen läßt. Im Unterschied zu den zuvor genannten Klapptischen an den Rückenlehnen einer Reisebus- oder Flugzeugbestuhlung lassen sich die beschriebenen Klapptische auch in der Nähe von Sitzplätzen anbringen, vor denen sich keine Rückenlehne eines weiteren Sitzes befindet. Jedoch weisen auch diese Klapptische einige Nachteile auf, die einer Verwendung in Kraftfahrzeugen entgegenstehen. Zum einen kann die Wandverkleidung durch eine mit Essensresten oder dergleichen verschmutzte Tischplatte verunreinigt werden, wenn diese ohne eine vorherige Reinigung in die Verstaustellung bewegt wird. Während dies bei Kunststoffverkleidungen relativ unproblematisch ist, lassen sich Flecken und insbesondere Fettflecken aus Stoffverkleidungen nur schlecht entfernen. Da die Tischplatte in der Verstaustellung gegen einen Teil der Wandverkleidung anliegt, ist dieser außerdem im Unterschied zu der übrigen Wandverkleidung keinem Lichteinfall ausgesetzt. Während dies bei Kunststoffverkleidungen gewöhnlich ebenfalls unproblematisch ist, bewirkt ein Lichteinfall bei Stoffverkleidungen zumeist ein leichtes Ausbleichen der Verkleidung, wovon der von der Tischplatte verdeckte Teil der Wandverkleidung unberührt bleibt, so daß er sich nach einiger Zeit beim Ausklappen der Tischplatte als dunkler Fleck von der umgebenden Wandverkleidung abhebt. Ein weiterer Nachteil der bekannten Klapptische besteht darin, daß sie einerseits in der Verstaustellung über die Wandverkleidung überstehen, wodurch bei Unfällen die Verletzungsgefahr vergrößert und das optische Gesamterscheinungsbild nicht unerheblich beeinträchtigt wird, während sie andererseits in der Gebrauchsstellung nicht weit genug überstehen, damit sich die Tischplatte unmittelbar vor dem Benutzer befindet. Durch eine seitlich versetzte Tischplatte wird jedoch der Benutzerkomfort verringert.
- Aus der gattungsbildenden
DE 42 37 855 C1 ist ein Klapptisch für Nutzfahrzeuge bekannt, dessen Tischplatte aus einer Auszugsstellung mit vertikaler Tischoberfläche in eine Gebrauchsstellung mit horizontaler Tischoberfläche bewegbar ist. Dazu wird die Tischplatte zunächst aus einem Aufnahmeschacht einer Konsole nach oben herausgezogen und dann um eine horizontale Schwenkachse in die Gebrauchsstellung geklappt, wobei die Tischplatte über eine diese tragende Halterung übersteht. - Die
DE 37 23 027 C1 betrifft einen Kraftfahrzeugsitz mit einer an seiner Rückenlehne angebrachten Tischplatte. Dazu sind an der Rückenlehne zwei Führungsschienen befestigt, an denen jeweils ein Führungsschlitten vorgesehen ist, die mittels eines Antriebs höhenverlagerbar sind und an denen eine Tischplatte schwenkbar gelagert ist. Die Tischplatte ist über ein Antriebsritzel zwischen einer im wesentlichen vertikalen Ruhelage und einer im wesentlichen horizontalen Gebrauchslage verlagerbar. - Ein an einer Wand befestigbarer ausziehbarer Tisch insbesondere für Wohnwagen und Wohnmobile ist aus der
DE 297 11 202 U1 bekannt. Dieser Tisch weist mindestens eine Platte auf, die verschiebbar an einem Unterbau gelagert ist und beim Ausziehen von der Tischmitte weg am Unterbau Platz für die Anordnung einer Plattenverlängerung schafft. - Aus der
DE 28 16 601 A1 ist ein Sitz, insbesondere Fahrgastsitz, mit einer an der Rückfläche der Rückenlehne vorgesehenen Tischplatte bekannt, die aus ihrer horizontalen Gebrauchsstellung in eine sich parallel zur Rückfläche erstreckende Nichtgebrauchslage hochklappbar ist. Die Tischplatte ist im Anschluss an die Hochklappstellung in einen vor der Rückfläche angeordneten, mit vertikalen Führungen ausgestatteten Schacht absenkbar. - In der
DE 32 23 528 A1 ist eine Einrichtung zur schwenkbaren Anordnung einer Tischplatte an der Rückenlehne eines Fahrgastsitzes, insbesondere eines Kraftfahrzeugsitzes, beschrieben. Bei dieser Einrichtung sind zwischen der Rückenlehne und der Tischplatte Verstellmittel zum Einstellen der Neigung der in die Gebrauchslage geklappten Tischplatte vorgesehen. - Aus der
DE 34 21 547 C1 ist ein Kraftfahrzeugsitz mit einer an seiner Rückenlehne schwenkbar gelagerten Tischplatte bekannt, die von einer eingeschwenkten Ruhelage in eine ausgeschwenkte Gebrauchslage verlagerbar ist, in der sie von der Rückseite der Rückenlehne nach hinten absteht. Die Tischplatte dieses bekannten Kraftfahrzeugsitzes besteht aus wenigstens zwei Tischplattenteilen, die derart aneinandergelenkt sind, dass ihre Innenseiten aufeinanderklappbar sind. - Ausgehend von diesem Stand der Technik liegt der Erfindung die Aufgabe zugrunde, einen Klapptisch zu schaffen, der einen einfachen Aufbau aufweist und sich leicht von seiner Verstaustellung in seine Gebrauchsstellung und umgekehrt bewegen läßt.
- Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß dadurch gelöst, dass die Tischplatte im stauraumseitigen horizontalen Randbereich mit zwei seitlich überstehenden Zapfen, ausgebildet mit einem dickeren Kopfteil und einem dünneren Halsteil, versehen ist, die mit an den vertikalen Schmalseiten des Staufachs ausgebildeten Führungsschienen verschiebbar im Eingriff stehen und die nach Herausziehen der Tischplatte aus dem Staufach in den Führungsschienen die Schwenkachse bilden, um die die Tischplatte in die Gebrauchsstellung abklappbar ist, und dass die Öffnung sowohl in der Verstaustellung als auch in der Gebrauchsstellung durch die Tischplatte verschlossen wird und der in der Verstaustellung die Öffnung des Staufachs verschließende freie Rand der Tischplatte eine an die Kontur der Umgebung der Öffnung angepasste Kontur aufweist.
- Von Vorteil ist es, wenn das Staufach an seinem oberen Ende mit einer sehr schmalen Öffnung versehen ist, die erfindungsgemäß sowohl in der Verstaustellung als auch in der Gebrauchsstellung durch die Tischplatte selbst verschlossen oder verdeckt wird, so daß sie auch ohne einen Verschlußdeckel weitgehend unsichtbar ist.
- Eine bevorzugte Ausgestaltung der Erfindung sieht vor, den vorderen, von der Halterung abgewandten Rand der Öffnung in der Gebrauchsstellung als Auflage zum Abstützen der Tischplatte zu nutzen, und vorzugsweise ein Abklappen der von der Halterung weg über die Auflage überstehenden Tischplatte über die Gebrauchsstellung hinaus durch zwei an der Tischplatte bzw. an der Halterung angebrachte Anschläge zu verhindern, die in der Gebrauchsstellung in Anschlageingriff treten und bevorzugt unsichtbar im Inneren des Staufachs oder im Bereich seiner Öffnung angeordnet sind.
- Da die meisten Benutzer eine Tischoberfläche bevorzugen, die sich unmittelbar vor ihnen befindet, kann die Tischplatte gemäß einer weiteren bevorzugten Ausgestaltung in zwei Tischplattensegmente unterteilt sein, wobei zweckmäßigerweise das kleinere, in der Gebrauchsstellung zur Halterung benachbarte Segment zur Abstützung dient, während das größere Segment mit dem überwiegenden Teil der Tischoberfläche ausziehbar ist. Diese Variante ist insbesondere bei einem seitlich von einem Fahrzeugsitz, zum Beispiel in einer Tür- oder Wandverkleidung eines Personenkraftwagens untergebrachten Klapptisch sehr vorteilhaft, weil sich der Klapptisch nicht nur platzsparend unterbringen, sondern auch mit dem überwiegenden Teil der Tischoberfläche in eine bequem zugängliche Stellung vor dem Benutzer verlagern läßt und damit im Vergleich zu den bekannten Klapptischen für einen größeren Benutzerkomfort sorgt.
- Um das Herausziehen der Tischplatte aus dem Staufach zu erleichtern, kann dessen Öffnung gemäß einer weiteren vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung im Bereich eines Simses oder Absatzes der Verkleidung einer zur Unterbringung des Staufachs dienenden Türe, Innenwand oder Rückenlehne angeordnet sein, so daß sich der freie Rand der Tischplatte in der Verstaustellung leicht ergreifen und nach oben ziehen läßt.
- Zweckmäßigerweise können der freie Rand der Tischplatte und der in der Gebrauchsstellung als Auflage für die Tischplatte dienende vordere Rand der Öffnung Konturen aufweisen, die aneinander und an die Kontur des Simses oder Absatzes angepaßt sind, so daß sie sich weitgehend stufenlos in ihre Umgebung einfügen lassen.
- Um die Tischplatte in der Verstaustellung zu halten, in der die Öffnung des Staufachs durch den freien Rand der Tischplatte verschlossen wird, kann dieser freie Rand mit einem wulstartigen Vorsprung versehen werden, der in der Verstaustellung auf dem vorderen Rand der Öffnung aufliegt. Dadurch wird zum einen verhindert, daß sich die Tischplatte über ein vorgegebenes Maß hinaus in das Staufach bewegt. Zum anderen kann das Auftreten von sichtbaren Fugen zwischen dem freien Rand der Tischplatte und dem vorderen Rand der Öffnung vermieden werden.
- Alternativ dazu kann ein sogenannter Tip-Mechanismus im Staufach vorgesehen werden, der so ausgebildet ist, daß sich die Tischplatte in der Verstaustellung entgegen der Kraft einer Feder etwas nach unten drücken läßt und sich beim Loslassen anschließend durch die Kraft der Feder über die Verstaustellung hinaus nach oben bewegt, um das Ergreifen des freien oberen Randes und das Herausziehen der Tischplatte aus dem Staufach zu erleichtern. Eine mit einem Tip-Mechanismus versehene Tischplatte hat den Vorteil, daß sich ihr freier Rand in der Verstaustellung besser in die Kontur der Halterung einfügen läßt, weil der freie Rand bzw. eine am freien Rand vorgesehene Griffmulde in der Verstaustellung nicht zugänglich sein brauchen. Tip-Mechanismen der beschriebenen Art finden in kleinerem Maßstab beispielsweise bei Druckkugelschreibern Verwendung, um den Betätigungsknopf nach dem Drücken nach oben zu bewegen.
- Da das Staufach in einer Richtung entsprechend der Dicke des Staufachs nur sehr kleinen Abmessungen aufweist, ist es insbesondere bei einer Unterbringung im Inneren einer Kraftfahrzeugtüre oder Sitzrückenlehne ohne weiteres möglich, das Staufach hinter einer verschließbaren Ablage anzuordnen, deren Rückwand das Staufach nach vorne zu begrenzt. Nach vorne zu kann die Ablage durch ein Netz oder alternativ durch einen verschiebbaren Verschlußdeckel begrenzt werden, der bei verschlossener Ablage zweckmäßig von unten gegen einen den vorderen Rand der Öffnung des Staufachs bildenden Zuziehbügel anschlägt.
- Im folgenden wird die Erfindung anhand eines in der Zeichnung dargestellten Ausführungsbeispiels näher erläutert. Es zeigen:
-
1 eine perspektivische Ansicht einer Türinnenverkleidung eines Personenkraftwagens mit einer Zeitschriften- oder Kartenablage und einem nicht sichtbar in einem Staufach hinter der Ablage verstauten Klapptisch; -
2 eine Ansicht entsprechend1 , jedoch nach Betätigung eines Tip-Mechanismus des Klapptischs; -
3 eine Ansicht entsprechend1 und2 , jedoch mit ausgeklappter Tischplatte; -
4 eine Ansicht entsprechend3 , jedoch mit ausgezogener Tischplatte; -
5 eine teilweise geschnittene Vorderseitenansicht eines Teils des Staufachs, des Klapptischs und des unter dem Klapptisch im Staufach angeordneten Tip-Mechanismus; -
6 eine teilweise geschnittene Ansicht des Tip-Mechanismus nach Ausüben einer Druckkraft von oben auf die Tischplatte und nach einer anschließenden Kraftentlastung; -
7 eine Ansicht des Tip-Mechanismus in der Stellung aus6 , jedoch bei Betrachtung aus einer um 90 Grad versetzten Richtung. - Die in den
1 bis4 dargestellte Türinnenverkleidung2 für den unteren Teil einer nur teilweise dargestellten Türe1 eines Personenkraftwagens umfaßt zwei in Fahrtrichtung im Abstand voneinander angeordnete Teile4 ,6 , zwischen denen eine Karten- oder Zeitschriftenablage8 und ein in einem Staufach10 hinter der Ablage8 verstaubarer Klapptisch12 untergebracht sind. - Die Teile
4 ,6 der Türinnenverkleidung links und rechts der Ablage8 bestehen jeweils aus einem im wesentlichen ebenen Paneel14 , das lösbar befestigt ist und einen Zugang zu einem hinter der Verkleidung angeordneten Türöffnungsmechanismus oder Fensterheber (nicht dargestellt) gestattet, sowie jeweils einem oberhalb des Paneels14 angeordneten simsartigen vorspringenden Türverkleidungselement16 . Über den Verkleidungselementen16 ist ein weiters, über die gesamte Türinnenseite durchgehendes Verkleidungsteil18 befestigt. - Die zwischen den beiden Paneelen
14 angeordnete Ablage8 besteht im wesentlichen aus einer nach vorne, d. h. zum Fahrgastraum hin offenen Kunststoffwanne20 , welche die Wände der Ablage8 bildet und mit einem vertikal verschiebbaren Verschlußdeckel22 versehen ist. Der Verschlußdeckel22 ist in zwei seitlichen Führungen24 zwischen einer in1 und2 dargestellten Öffnungsposition und einer in3 und4 dargestellten Schließposition vertikal verschiebbar. Die beiden Führungen24 weisen einender zugewandte Längsnuten26 auf, in denen die entgegengesetzten Seitenränder des Verschlußdeckels22 geführt sind. Der obere Rand des aus Metall bestehenden Verschlußdeckels22 ist nach vorne umgebogen und bildet ein Griffteil28 . - Oberhalb der Ablage
8 ist zwischen den vorspringenden Türverkleidungselementen16 ein Zuziehbügel30 angebracht, der das Zuziehen des Deckels22 erleichtert, wenn sich dieser beispielsweise wegen einer Überfüllung der Ablage8 schwer schließen läßt. Der stabile Zuziehbügel30 , dessen Enden starr mit gegenüberliegenden Stirnseiten der Elemente16 verbunden sind, weist fahrgastraumseitig eine an die gerundete Kontur der Elemente16 angepaßte teilzylindrische Kontur auf. - Des hinter der Ablage
8 angeordnete Staufach10 wird nach vorne zu durch die von der Wanne20 gebildete Rückwand der Ablage8 begrenzt und kann zusammen mit der Ablage8 als vormontiertes Bauteil hergestellt werden, das zweckmäßig vor der Montage der Paneele14 zwischen die beiden Teile4 ,6 der Türinnenverkleidung2 eingesetzt wird. Das Staufach10 besteht im wesentlichen aus einem schmalen, den Klapptisch12 aufnehmenden Gehäuse, dessen oberes, hinter dem Zuziehbügel30 angeordnetes Ende offen ist, so daß der Zuziehbügel30 den vorderen Rand einer Öffnung32 des Staufachs10 bildet und diese nach vorne zu begrenzt. Türseitig kann das Gehäuse offen oder geschlossen sein, wobei die offene Version wegen des einfacheren Zugangs ins Innere des Staufachs10 während der Montage sowie wegen des geringeren Gewichts bevorzugt wird. Der Klapptisch12 ist mit einem Tip-Mechanismus34 (5 bis7 ) versehen, mit dessen Hilfe er aus einer vertikalen Verstaustellung innerhalb des Staufachs10 durch eine Druckkraft auf den oberen, in der Verstaustellung innerhalb der Öffnung32 des Staufachs10 angeordneten freien Rand36 seiner Tischplatte38 (1 ) und eine anschließende Kraftentlastung etwas nach oben bewegt werden kann, so daß der freie Rand38 ein Stück weit über die Oberseite des vorspringenden Türverkleidungselements16 übersteht (2 ). Dadurch kann die Tischplatte38 an ihrem freien Rand36 leicht ergriffen werden, um sie anschließend nach oben durch die Öffnung32 des Staufachs10 herauszuziehen und nach vorne, d. h. zum Fahrgastraum, hin abzuklappen (3 ), wobei ihre ebene Tischoberfläche in eine horizontale Gebrauchsstellung gebracht wird. - Die Tischplatte
38 des Klapptischs12 ist parallel zu ihrem freien Rand36 in zwei Teile oder Segmente unterteilt, wobei das an den Rand36 angrenzende Tischplattensegment40 erheblich größer ist als das andere Tischplattensegment42 , das in der Gebrauchsstellung die Öffnung32 verschließt (2 und3 ) und zur Abstützung der Tischplatte38 dient. Zwischen den beiden Segmenten40 ,42 sind zwei zu den Seitenrändern der Tischplatte38 parallele zylindrische Ausziehstangen44 angeordnet, die starr mit dem Segment42 verbunden sind und in entsprechenden Bohrungen des Segments40 verschiebbar sind. An den Ausziehstangen44 bzw. innerhalb des Segments40 im Bereich der Bohrungen vorgesehene komplementäre Anschläge (nicht dargestellt) treten bei voll ausgezogenem Segment40 miteinander in Anschlageingriff und verhindern eine Trennung der beiden Segmente40 ,42 . - Wie am besten in
5 dargestellt, ist der Klapptisch12 angrenzend an den zum freien Rand36 entgegengesetzten unteren Rand46 der Tischplatte38 mit zwei seitlich überstehenden Zapfen48 (nur einer dargestellt) versehen, die in vertikalen Führungsschienen50 an den entgegengesetzten Schmalseiten des Stauraums10 verschiebbar sind, nach dem Herausziehen der Tischplatte38 aus dem Staufach10 das Abklappen derselben ermöglichen und in der Gebrauchsstellung ein Verschwenken der Tischplatte38 über die Horizontale hinaus verhindern. - Die Zapfen
48 stehen in seitlicher Richtung über zwei zylindrische Beschlagelemente54 über, die starr in Aussparungen56 an den unteren Ecken der Tischplatte38 eingesetzt sind. Die einstückig mit den Beschlagelementen54 ausgebildeten Zapfen48 weisen eine zur Mittelachse52 der beiden Beschlagelemente54 konzentrische Gestalt mit einem in einem Führungskanal der Führungsschiene50 gleitenden dickeren Kopfteil58 und einem dünneren Halsteil60 auf, das einen der Tischplatte38 zugewandten schmaleren Öffnungsschlitz62 der Führungsschiene50 durchsetzt. Zur Befestigung der Beschlagelemente54 an der Tischplatte38 dienen zwei radial über einen zylindrischen Körper der Beschlagelemente54 überstehende parallele Stifte64 , die in Aufnahmebohrungen66 der Tischplatte38 eingreifen. - Der zwischen dem unteren Rand
46 der Tischplatte38 und einem Boden67 des Staufachs10 angeordnete Tip-Mechanismus34 besteht im wesentlichen aus einer nach oben überstehend auf dem Boden67 des Staufachs10 befestigten zylindrischen Hülse68 mit einem offenen oberen Ende, einem in das obere Ende der Hülse68 eingesetzten zylindrischen Betätigungselement70 , das axial in der Hülse68 verschiebbar ist und durch eine Schraubendruckfeder72 nach oben gedrückt wird, sowie einer in der Umfangsfläche des Betätigungselements70 ausgesparten geschlossenen herzförmigen Kulissenkurve74 , in der ein bewegliches Gleitelement76 verschiebbar ist. Das Gleitelement76 wird von der umgebogenen Spitze eines am Boden der Hülse68 befestigten, nach oben überstehenden Drahts78 gebildet, der durch ein nach oben umgebogenes Ende80 einer zwischen dem Staufachboden67 und der Hülse68 befestigten Blattfeder82 in Richtung des Umfangs des Betätigungselements70 vorgespannt wird, so daß seine Spitze stets gegen den Grund der Kulissenkurve74 gedrückt wird (vgl.7 ). Die Kulissenkurve74 weist aufeinanderfolgende AbschnitteI bisIV auf, zwischen denen Stufen A, B, C, D angeordnet sind. Die Kulissenkurve74 besitzt eine in der gewünschten Bewegungsrichtung (Pfeil E) des Gleitelements76 zu den Stufen A, B, C, D hin allmählich abnehmende und an den Stufen schlagartig zunehmende Tiefe, so daß das in die Kulissenkurve74 gedrückte vorgespannte Gleitelement76 die Stufen A, B, C, D nur in der gewünschten Bewegungsrichtung überwinden kann. - Wenn in der Verstaustellung (
1 ) eine Druckkraft auf den sichtbaren oberen Rand36 der Tischplatte38 ausgeübt wird, wird diese etwas nach unten in das Staufach10 gedrückt, wobei das Betätigungselement70 aus der in5 dargestellten Stellung entgegen der Kraft der Feder72 ebenfalls etwas nach unten in die Hülse68 gedrückt wird. Dabei verschiebt sich das Gleitelement76 in Richtung des Pfeils E durch den AbschnittIII der Kulissenkurve74 und gelangt über die zwischen den AbschnittenIII undIV angeordnete Stufe C in den AbschnittIV . Wenn anschließend der Druck auf den oberen Rand36 der Tischplatte38 entlastet wird, verschiebt sich das Betätigungselement70 infolge der von der Schraubendruckfeder72 aufgebrachten Federkraft nach oben, wobei sich das Gleitelement76 nach dem Passieren des AbschnittsIV über die zwischen den AbschnittenIV undI angeordneten Stufe D in die in6 dargestellte Position bewegt. Bei diesem Vorgang wird die Tischplatte38 ein Stück weit nach oben geschoben, wobei ihr freier Rand36 soweit aus der Öffnung32 austritt, daß er sich leicht ergreifen läßt (2 ), um die Tischplatte38 ganz nach oben aus dem Staufach10 herauszuziehen. - Um das Ergreifen der Tischplatte
38 zu erleichtern, ist ihr freier Rand36 mit einem in der Gebrauchsstellung über die Unterseite der Tischplatte38 überstehenden wulstförmigen Vorsprung84 versehen, der in seiner Mitte eine als Griffmulde dienende Aussparung86 aufweist. In der Verstaustellung wird der Vorsprung84 mit der Aussparung86 vom Zuziehbügel30 verdeckt, so daß die Griffmulde in dieser Stellung nicht sichtbar ist, und sich der Rand36 gut an die Kontur des umgebenden Randes der Öffnung32 anpassen läßt (1 ). - Wenn die Tischplatte
38 ganz nach oben aus dem Staufach10 herausgezogen ist, läßt sie sich um eine von der Mittelachse52 der Zapfen48 gebildete horizontale Schwenkachse in den Führungsschienen50 bis in die horizontale Gebrauchsstellung verschwenken. In dieser Stellung liegt das Tischplattensegment42 mit seiner Unterseite auf dem vom Zuziehbügel30 gebildeten vorderen Rand der Öffnung32 des Staufachs10 auf, wobei die beiden Zapfen48 jeweils gegen ein geschlossenes oberes Ende (nicht dargestellt) der Führungsschienen50 anschlagen und das Abklappen der Tischplatte38 über die Gebrauchsstellung hinaus verhindern. - Wenn die Tischplatte
38 nach dem Gebrauch des Klapptischs wieder hochgeklappt und im Staufach versenkt wird, trifft der untere Rand46 der Tischplatte38 kurz vor Erreichen der Verstaustellung auf das Betätigungselement70 , das dann durch eine Druckkraft auf den freien oberen Rand36 entgegen der Kraft der Schraubendruckfeder72 wieder aus der in6 dargestellten ausgefahrenen Position nach unten in die Hülse68 gedrückt wird. Dabei verschiebt sich Gleitelement76 am Betätigungselement70 entlang nach oben (Pfeil E) durch den AbschnittI der Kulissenkurve, bis es zuerst über die zwischen den AbschnittenI undII angeordnete Stufe A rutscht und dann nach Entlastung der Druckkraft über die Stufe B in den AbschnittIII gelangt (5 ). In dieser Stellung wird das Betätigungselement70 vom Gleitelement72 festgehalten und kann nur durch erneuten Druck auf den oberen freien Rand36 der Tischplatte36 gelöst werden, wie oben bereits beschrieben.
Claims (18)
- Klapptisch für ein Fahrzeug mit einer Tischplatte (
38 ), die aus einer Verstaustellung mit vertikaler oder steil geneigter Tischoberfläche in eine Gebrauchsstellung mit horizontaler Tischoberfläche bewegbar ist, indem sie zuerst aus ihrer Verstaustellung nach oben gezogen und dann um eine horizontale Schwenkachse in die Gebrauchsstellung geklappt wird, in der sie über eine die Tischplatte (38 ) tragende Halterung (1 ) übersteht, wobei die Tischplatte (38 ) in der Verstaustellung in einem in der Halterung (1 ) ausgebildeten Staufach (10 ) versenkt ist, das an seinem oberen Ende eine Öffnung (32 ) zum Herausziehen der Tischplatte (38 ) aufweist, dadurch gekennzeichnet, dass diese Tischplatte (38 ) im stauraumseitigen horizontalen Randbereich mit zwei seitlich überstehenden Zapfen (48 ), ausgebildet mit einem dickeren Kopfteil (58 ) und einem dünneren Halsteil (60 ), versehen ist, die mit an den vertikalen Schmalseiten des Staufaches (10 ) ausgebildeten Führungsschienen (50 ) verschiebbar im Eingriff stehen und die nach dem Herausziehen der Tischplatte (38 ) aus dem Staufach (10 ) in den Führungsschienen (50 ) die Schwenkachse bilden, um die die Tischplatte (38 ) in die Gebrauchsstellung abklappbar ist und dass die Öffnung (32 ) sowohl in der Verstaustellung als auch in der Gebrauchsstellung durch die Tischplatte (38 ) verschlossen wird und der in der Verstaustellung die Öffnung (32 ) des Staufachs (10 ) verschließende freie Rand (36 ) der Tischplatte (38 ) eine an die Kontur der Umgebung der Öffnung (32 ) angepasste Kontur aufweist. - Klapptisch nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Tischplatte (
38 ) in mindestens zwei Tischplattensegmente (40 ,42 ) unterteilt ist, von denen sich ein mit den Zapfen (48 ) versehenes Tischplattensegment (42 ) in der Gebrauchsstellung auf der Halterung (1 ) abstützt, und dass ein weiteres Tischplattensegment (40 ) mit dem überwiegenden Teil der Tischoberfläche von dem auf der Halterung (1 ) abgestützten Tischplattensegment (42 ) weg ausziehbar ist. - Klapptisch nach Anspruch 2, gekennzeichnet dadurch, dass die Tischplattensegmente (
40 ,42 ) durch mindestens ein Tragelement (44 ) miteinander verbunden sind, das über das auf der Halterung (1 ) abgestützte Tischplattensegment (42 ) übersteht, wobei das ausziehbare Tischplattensegment (40 ) gegenüber dem Tragelement (44 ) verschiebbar ist. - Klapptisch nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass mindestens zwei im Abstand angeordnete parallele Tragelemente vorgesehen sind, die von zylindrischen Ausziehstangen (
44 ) gebildet werden, welche verschiebbar in Zylinderbohrungen des ausziehbaren Tischplattensegments (40 ) eingreifen. - Klapptisch nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Tischplatte (
38 ) in der Gebrauchsstellung auf einem von der Halterung (1 ) abgewandten vorderen Rand der Öffnung (32 ) aufliegt. - Klapptisch nach einem der Ansprüche 1, 2 oder 5, dadurch gekennzeichnet, dass an der Tischplatte (
38 ) bzw. an der Halterung (1 ) mindestens zwei Anschläge angebracht sind, die in der Gebrauchsstellung im Anschlageingriff stehen und ein Abklappen der Tischplatte (38 ) über die Gebrauchsstellung hinaus verhindern. - Klapptisch nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass die Halterung (
1 ) von einer Rückenlehne eines Sitzes mit einem darin integriertem Staufach (10 ) gebildet wird. - Klapptisch nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass die Halterung (
1 ) von einer Türe oder Wand eines Fahrzeugs mit einem in eine Tür- oder Wandverkleidung (2 ) integrierten Staufach (10 ) gebildet wird. - Klapptisch nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass die Öffnung (
32 ) des Staufachs (10 ) auf der Oberseite eines Simses oder Absatzes (16 ) der Halterung (1 ) angeordnet ist. - Klapptisch nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, dass ein in der Gebrauchsstellung als Auflage für die Tischplatte (
38 ) dienender Rand (30 ) der Öffnung (32 ) eine an die Kontur des Simses oder Absatzes angepaßte Kontur aufweist. - Klapptisch nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, dass die Tischplatte (
38 ) in der Nähe ihres freien Randes (36 ) einen Vorsprung (84 ) und/oder eine Griffmulde (86 ) aufweist. - Klapptisch nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, dass der Vorsprung (
84 ) und/oder die Griffmulde (86 ) in der Verstaustellung unsichtbar sind. - Klapptisch nach einem der Ansprüche 1 bis 12, dadurch gekennzeichnet, dass sich die Tischplatte (
38 ) in der Verstaustellung entgegen der Kraft einer Feder (72 ) im Staufach (10 ) nach unten drücken läßt und sich anschließend durch die Kraft der Feder (72 ) über die Verstaustellung hinaus nach oben bewegt. - Klapptisch nach Anspruch 13, gekennzeichnet dadurch, dass innerhalb des Staufachs (
10 ) ein Tip-Mechanismus (34 ) angeordnet ist, der mit der Tischplatte (38 ) zusammenwirkt und der zwei in Bezug zueinander in Richtung der Tischplattenbewegung bewegliche Elemente (68 ,70 ), eine zwischen den Elementen (68 ,70 ) angeordnete geschlossene Kulissenkurve (74 ) und ein in die Kulissenkurve (74 ) eingreifendes Element (76 ) aufweist, das sich in der Kulissenkurve (74 ) nur in einer Umlaufrichtung (Pfeil E) bewegen kann. - Klapptisch nach einem der Ansprüche 1 bis 14, dadurch gekennzeichnet, dass die gerundeten oberen Enden der Führungen (
50 ) und zylindrische Umfangsflächen der Zapfen (48 ) die Anschläge bilden. - Klapptisch nach einem der Ansprüche 1 bis 15, dadurch gekennzeichnet, dass das Staufach (
10 ) hinter einer verschließbaren Ablage (8 ) angeordnet ist, deren Rückwand das Staufach (10 ) nach vorne zu begrenzt. - Klapptisch nach Anspruch 16, dadurch gekennzeichnet, dass die Ablage (
8 ) einen vertikal verschiebbaren Verschlußdeckel (22 ) aufweist, der in seiner Schließstellung von unten gegen einen den vorderen Rand der Staufachöffnung (32 ) bildenden Zuziehbügel (30 ) anschlägt. - Verwendung eines Klapptisches (
12 ) nach einem der vorangehenden Ansprüche in einem Kraftfahrzeug, insbesondere einem Personenkraftwagen.
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