-
Die Erfindung betrifft eine Lagervorrichtung für ein Mobilgerät, umfassend eine Tragkomponente, die dazu eingerichtet ist, das Mobilgerät zu tragen, eine Basiskomponente und eine Zwischenkomponente, über die die Tragkomponente an der Basiskomponente gelagert ist, wobei die Tragkomponente um eine erste Schwenkachse schwenkbar an der Zwischenkomponente oder einem die Tragkomponente mit der Zwischenkomponente verbindenden Führungsmittel gelagert ist, wobei die erste Schwenkachse ortsfest durch einen ersten Kopplungsabschnitt der Tragkomponente verläuft, wobei die Zwischenkomponente durch einen ersten Aktor der Lagervorrichtung entlang einem vorgegebenen Bewegungspfad bezüglich der Basiskomponente verschiebbar ist, und wobei der erste Kopplungsabschnitt derart zwangsgeführt ist, dass die erste Schwenkachse entlang einem ersten Verschiebepfad bezüglich der Zwischenkomponente verschiebbar ist. Daneben betrifft die Erfindung ein Kraftfahrzeug.
-
Es ist bekannt, in Kraftfahrzeugen oder auch in anderen Bereichen, beispielsweise an Arbeitstischen, Lagervorrichtungen für Mobilgeräte, insbesondere für Smartphones, Tablets und Ähnliches, vorzusehen, die eine komfortable Bedienung der Mobilgeräte ermöglichen sollen, dazu dienen die Mobilgeräte zu laden oder Ähnliches. Eine solche Lagervorrichtung ist beispielsweise aus der Druckschrift
DE 10 2016 224 883 A1 bekannt. Dort wird vorgeschlagen, eine Verstellmechanik für eine Aufladevorrichtung für ein Mobilgerät zu nutzen, die eine Änderung der Ausrichtung und Position der Aufladevorrichtung und somit des Mobilgeräts ermöglicht, um einen hohen Bedienkomfort zu erreichen. In dieser Druckschrift wird von einem manuellen Einstellen der Verstellmechanik gegen eine Selbsthemmung ausgegangen. Die dort offenbarte Verstellmechanik scheint wenig geeignet zu sein, eine automatisierte Verstellung, insbesondere bezüglich eines Verschwenkens, zuzulassen.
-
Die Druckschrift
DE 199 23 414 C1 offenbart eine Armstütze, wobei ein karosserieseitig festgelegter Hohlraum durch einen als Armauflage nutzbaren Deckel verschlossen ist. An der Unterseite des Deckels ist ein abnehmbares Zusatzgerät angeordnet, dass nach einem Verschwenken des Deckels um eine vordere Schwenkachse zugänglich ist. Um Passagieren im Fahrzeugfond Zugang zu dem Zusatzgerät zu verschaffen, ist die Schwenkachse des Deckels an einer Gleitschiene festgelegt, die an einem an einer Ausschubstange angeordneten Führungsnocken geführt ist. Die Ausschubstange ist mittels eines Federantriebs ausschiebbar.
-
Aus der Druckschrift
WO 95/ 00 360 A1 ist eine Vorrichtung zur Aufnahme eines Notizblocks in einem Kraftfahrzeug bekannt. Die Vorrichtung umfasst ein Aufnahmegehäuse, beispielsweise in einer Armlehne oder eine Mittelkonsole, innerhalb dem ein Schlitten längsverschiebbar gelagert ist. An einem vorderen Ende des Schlittens ist eine Trägerplatte über Schwenkarme gelagert, die in der äußeren Endlage des Schlittens unter Einwirkung von Federn angehoben wird.
-
Der Erfindung liegt somit die Aufgabe zugrunde, eine verbesserte Lagervorrichtung für ein Mobilgerät anzugeben, durch die insbesondere eine automatisierte Positionierung bzw. Verschwenkung der Lagervorrichtung ermöglicht wird.
-
Die Aufgabe wird erfindungsgemäß durch eine Lagervorrichtung der eingangs genannten Art gelöst, wobei die Tragkomponente um eine zweite Schwenkachse schwenkbar an einem zweiten Aktor oder einer die Tragkomponente mit dem zweiten Aktor verbindenden Aktuierungskomponente gelagert ist, wobei die zweite Schwenkachse ortsfest durch einen zweiten Kopplungsabschnitt der Tragkomponente verläuft, der starr mit dem ersten Kopplungsabschnitt verbunden ist, womit ein Achsenabstand zwischen der ersten und zweiten Schwenkachse vorgegeben ist, wobei der zweite Kopplungsabschnitt derart zwangsgeführt ist, dass die zweite Schwenkachse entlang einem zweiten Verschiebepfad bezüglich der Zwischenkomponente verschiebbar ist, wobei zumindest ein Abschnitt des ersten Verschiebepfades gewinkelt zu einem von diesem Abschnitt um den Achsenabstand beabstandeten Abschnitt des zweiten Verschiebepfades verläuft.
-
Durch die beschriebene Ausgestaltung können zwei im Wesentlichen unabhängige Bewegungsfreiheitsgrade erreicht werden, nämlich einerseits eine Bewegung entlang dem Bewegungspfad durch den ersten Aktor und, wie im Folgenden genauer erläutert wird, eine elegant anmutende Schwenkbewegung der Tragkomponente zum Aufstellen des Mobilgeräts. Wird durch den zweiten Aktor nämlich der zweite Kopplungsabschnitt und somit die zweite Schwenkachse entlang dem Abschnitt des zweiten Verschiebepfades verschoben, so resultiert aus der gewinkelten Führung der Abschnitte des ersten und zweiten Verschiebepfades zueinander eine zur Bewegungsrichtung der zweiten Schwenkachse bzw. des zweiten Kopplungsabschnitts gewinkelt verlaufende Bewegung der ersten Schwenkachse bzw. des ersten Kopplungsabschnitts und somit eine Verschwenkung der Tragkomponente um die Schwenkachsen. Somit kann beispielsweise ein unteres Ende des Mobilgeräts zur Fahrzeugfront hin verlagert werden, während das obere Ende aufgestellt wird. Im aufgestellten Zustand erfolgt hierbei eine robuste Abstützung der Tragkomponente und somit des Mobilgeräts über den ersten Kopplungsabschnitt, der sich beispielsweise ungefähr auf halber Höhe des aufgestellten Tragabschnitts befinden kann.
-
Bei der jeweiligen Schwenkachse handelt es sich um eine gedachte Mittellinie, um die die Tragkomponente schwenkbar ist. Die jeweilige Schwenkachse kann mit einer realen Achse zusammenfallen, die beispielsweise den jeweiligen Kopplungsabschnitt durchsetzt und in einer Ausnehmung bzw. Durchbrechung der Zwischenkomponente bzw. des Führungsmittels aufgenommen ist. Es sind jedoch auch Ausgestaltungen ohne eine reale, die Tragkomponente durchsetzende Achse möglich, beispielsweise wenn an gegenüberliegenden Seiten der Tragkomponente Vorsprünge vorgesehen sind, die in Ausnehmungen bzw. Durchbrechungen der Zwischenkomponente bzw. des Führungsmittels eingreifen bzw. diese durchsetzen oder umgekehrt und die Geometrie und Abmessungen der Vorsprünge so gewählt sind, dass eine Rotation ermöglicht wird. Die erste und zweite Schwenkachse sind vorzugsweise zumindest näherungsweise parallel und könne beispielsweise in einem Winkel von weniger als 5° zueinander stehen.
-
Durch den zweiten Aktor kann insbesondere die zweite Schwenkachse näherungsweise horizontal verschoben werden. Die zweite Schwenkachse kann sich im Bereich des unteren Endes der Tragkomponente bzw. des getragenen Mobilgerätes befinden. Die erste Schwenkachse bzw. das obere Ende eines getragenen Mobilgerätes wird bei hierbei, insbesondere nach oben, verschwenkt und die Tragkomponente bzw. das Mobilgerät wird durch die hierdurch aufgestellt. Durch Umkehr der Bewegungsrichtung kann anschließend wieder ein Herabschwenken des Mobilgeräts bzw. der Tragkomponente erfolgen, beispielsweise wenn das Mobilgerät nicht benötigt wird oder, wie später noch erläutert wird, verhindert werden soll, dass ein Fahrer während eines manuellen Fahrbetriebs durch das Mobilgerät abgelenkt wird.
-
Die Basiskomponente kann einteilig sein oder auch aus mehreren Teilkomponenten gebildet sein, die beispielsweise miteinander verklebt, verrastet oder verschraubt sein können. Beispielsweise kann die Basiskomponente ein wannenförmiges Gehäuse umfassen, das die weiteren Teilkomponenten der Basiskomponente aufnimmt.
-
Der zweite Verschiebepfad kann geradlinig verlaufen oder einen Krümmungsradius aufweisen, der wenigstens 10mal oder wenigstens 100mal größer als die Länge des zweiten Verschiebepfades ist. Anders ausgedrückt ist der Verschiebepfad im Wesentlichen geradlinig. Dies kann beispielsweise dadurch realisiert werden, dass Vorsprünge oder eine durchgehende Achse, die die zweite Schwenkachse vorgeben, in schlitzförmigen Ausnehmungen bzw. Durchbrechungen der Zwischenkomponente geführt sind, die sich im Wesentlichen geradlinig, vorzugsweise im Wesentlichen horizontal, erstrecken. Der zweite Verschiebepfad kann somit durch eine Kulissenführung an der Zwischenkomponente vorgegeben werden.
-
Ergänzend oder alternativ kann der erste Verschiebepfad kreissegmentförmig sein. Dies ist prinzipiell ebenfalls durch eine entsprechend geformte Kulissenführung an der Zwischenkomponente realisierbar. Bevorzugt wird hingegen eine Führung über ein Führungsmittel genutzt. Hierbei kann die erste Schwenkachse positionsfest bezüglich des Führungsmittels sein und das Führungsmittel selbst kann um eine weitere Schwenkachse schwenkbar sein, die sowohl bezüglich dem Führungsmittel als auch bezüglich der Zwischenkomponente positionsfest ist. Der Abstand zwischen der ersten Schwenkachse und der weiteren Schwenkachse definiert somit einen Radius, auf dem die erste Schwenkachse und somit der erste Kopplungsabschnitt zwangsgeführt wird.
-
Es kann somit beispielsweise erreicht werden, dass eine Linearverschiebung des zweiten Kopplungsabschnitts durch den zweiten Aktor zu einer Kreisbewegung des ersten Kopplungsabschnitts und somit zu einer entsprechenden Verschwenkbewegung der gesamten Tragkomponente führt. Die geradlinige Verschiebung des zweiten Kopplungsabschnitts kann beispielsweise durch einen Linearaktor oder einen rotierenden Aktor in Verbindung mit einer Zahnstange, einem Gewinde oder Ähnlichem realisiert werden.
-
Soll der zweite Aktor unmittelbar mit dem zweiten Kopplungsabschnitt gekoppelt sein, kann es vorteilhaft sein, den zweiten Aktor bei einer Bewegung der Zwischenkomponente entlang den Bewegungspfad mitzubewegen. Häufig ist es jedoch vorteilhaft, den zweiten Aktor ortsfest bezüglich der Basiskomponente anzuordnen. Um dies zu ermöglichen, kann die Bewegung der Zwischenkomponente entlang dem Bewegungspfad durch die Aktuierungskomponente von dem zweiten Aktor entkoppelt werden.
-
Ist die Aktuierungskomponente beispielsweise um die zweite Schwenkachse bezüglich der Zwischenkomponente schwenkbar und ist die zweite Schwenkachse bezüglich der Aktuierungskomponente ortsfest, kann die Aktuierungskomponente um eine weitere Schwenkachse, die ortsfest bezüglich der Aktuierungskomponente und dem Aktor ist, um diesen schwenkbar sein. Wird nun der Bewegungspfad, beispielsweise durch eine geeignet Kulissenführung, so vorgegeben, dass die Zwischenkomponente bzw. die zweite Schwenkachse bei einer Bewegung der Zwischenkomponente bei konstanter Position entlang des zweiten Verschiebepfades, auf einer Kreisbahn um die weitere Schwenkachse geführt wird, deren Radius dem Abstand zwischen zweiter und weiterer Schwenkachsen entspricht, resultiert eine Entkopplung der Bewegung der Zwischenkomponente von der Position der weiteren Schwenkachse und somit des Aktors.
-
Der Bewegungspfad kann gewinkelt zum zweiten Verschiebepfad, insbesondere in einem Winkel von wenigstens 30° oder wenigstens 45°, verlaufen. Alternativ oder ergänzend kann zumindest ein Abschnitt des Bewegungspfads mit einer Hochrichtung der Lagervorrichtung einen Winkel von weniger als 20° oder weniger als 10° einschließen. Insbesondere können der erste und der zweite Aktor im Wesentlichen senkrecht zueinanderstehende Bewegungsrichtungen des ersten Kopplungsabschnitts bewirken, wobei der erste Aktor insbesondere im Wesentlichen zur Vertikalbewegung und der zweite Aktor im Wesentlichen zur Horizontalbewegung des ersten Kopplungsabschnitts dienen kann. Da es, wie obig erläutert, vorteilhaft sein kann, einen gekrümmten bzw. kreissegmentförmigen Bewegungspfad zu nutzen, kann jedoch zumindest über Teile des Bewegungspfades von dieser Vorgabe abgewichen werden.
-
Der erste Verschiebepfad kann mit der ersten Schwenkachse einen Winkel von wenigstens 80° oder wenigstens 85° einschließen. Ergänzend oder alternativ kann der zweite Verschiebepfad mit der zweiten Schwenkachse einen Winkel von wenigstens 80° oder wenigstens 85° einschließen. Vorzugsweise stehen die Schwenkachsen zumindest im Wesentlichen senkrecht zum jeweiligen Verschiebepfad.
-
Die Tragkomponente kann eine Ladekomponente zum, insbesondere induktiven, Laden einer Energiespeichereinrichtung des Mobilgeräts aufweisen. Die Ladekomponente kann beispielsweise eine Induktionsspule sein. Alternativ wäre es auch möglich, Ladekontakte in Form eines Ladesteckers oder Ähnliches an der Tragkomponente vorzusehen. Die Ladekomponente kann beispielsweise über Schleifkontakte bestromt bzw. gesteuert werden.
-
Die Ladevorrichtung kann ein Verschlussmittel aufweisen, das in einer Schließstellung eine Öffnung eines Aufnahmeraums der Basiskomponente verschließt, wobei der Aufnahmeraum zumindest in der Schließstellung die Tragkomponente, und insbesondere ein durch die Tragkomponente getragenes Mobilgerät, aufnimmt, wobei das Verschlussmittel in wenigstens einer Offenstellung den Aufnahmeraum und somit die Tragkomponente, und insbesondere das Mobilgerät, zumindest abschnittsweise freigibt. Dies kann beispielsweise zweckmäßig sein, wenn ein Verstauen oder Laden des Mobilgeräts während des Fahrbetriebs erfolgen soll, ohne dass hierdurch die für Bedienelemente oder Komfortfunktionen zur Verfügung stehende Fläche des Fahrgastraums eingeschränkt wird. Insbesondere kann das Verschlussmittel in der Schließstellung eine Armlehne ausbilden.
-
Die Nutzung eines Verschlussmittels ist, wie später noch genauer erläutert werden wird, auch zweckmäßig, wenn in bestimmten Fahrsituationen, beispielsweise während eines manuellen Fahrbetriebs oder wenn erkannt wird, dass eine Fahrsituation besonders hohe Aufmerksamkeit des Fahrers erfordert, eine Ablenkung des Fahrers durch das Mobilgerät vermieden werden soll. Beispielsweise ist es möglich, dass Verschlussmittel automatisiert zu steuern und nur unter bestimmten Bedingungen, beispielsweise bei einer zumindest teilautomatisierten Fahrt, vorzugsweise nur bei einer automatisierten fahrt, die nicht durchgehend durch den Fahrer überwacht werden muss, Zugriff auf das Mobilgerät zu ermöglichen.
-
Das Verschlussmittel kann durch Verschwenken um eine, insbesondere im Wesentlichen parallel zum zweiten Verschiebepfad, verlaufende, weitere Schwenkachse und/oder durch Verschieben, insbesondere im Wesentlichen parallel zum zweiten Verschiebepfad, von der Schließstellung in die Offenstellung oder eine jeweilige der Offenstellungen verbringbar sein. Bildet das Verschlussmittel beispielsweise eine Armlehne, kann es zweckmäßig sein, die Schwenkachse im Bereich des vom jeweiligen Insassen bzw. von dessen Sitz abgewandten Endes des Verschlussmittels anzuordnen, sodass das Verschlussmittel manuell oder durch ein Aktor nach oben und vom Insassen bzw. Sitz weg verschwenkt werden kann.
-
Bei der Verschiebung des Verschlussmittels kann es sich insbesondere um eine Linearverschiebung handeln, es ist jedoch auch möglich, dass das Verschlussmittel auf einem gekrümmten Pfad geführt wird, wobei der Krümmungsradius vorzugsweise wenigstens 10mal oder wenigstens 100mal so groß ist wie die maximale Verschiebestrecke.
-
Insbesondere kann das Verschlussmittel einerseits durch das Verschwenken in eine erste Offenstellung verbringbar sein und andererseits durch das Verschieben in eine zweite Offenstellung. Beispielsweise kann durch ein Verschwenken im Wesentlichen die gesamte Oberseite des Aufnahmeraums freiliegen, während das Verschlussmittel in der Offenstellung bezüglich des Verschiebens insbesondere nur einen Längsabschnitt des Aufnahmeraums freigibt, beispielsweise nur jenen Längsabschnitt, innerhalb dem die Tragkomponente angeordnet ist, und oberhalb eines weiteren Längsabschnitts des Aufnahmeraums, der beispielsweise als Staufach dient, als Armauflagefläche verbleibt. Hierdurch kann bei aufgelegtem Arm im Handbereich ein komfortabler Zugriff auf das Mobilgerät möglich sein.
-
Unter einer im Wesentlichen parallelen Lage der weiteren Schwenkachse bzw. der Verschieberichtung parallel zum zweiten Verschiebepfad kann insbesondere verstanden werden, dass der zweite Verschiebepfad mit dem Verschiebepfad des Verschlussmittels bzw. mit dessen Schwenkachse einen Winkel von weniger als 10° oder von weniger als 5° einschließt. Insbesondere kann hierunter verstanden werden, dass nur toleranzbedingte Abweichungen von der Parallelitäten auftreten.
-
Das Verschieben und/oder Verschwenken des Verschlussmittels kann aktorisch durch einen weiteren Aktor der Lagervorrichtung oder auch manuell erfolgen. Beispielsweise kann für ein Verschwenken eine manuelle Betätigung erforderlich sein, während ein Verschieben in bestimmten Betriebssituationen automatisch ausgelöst wird.
-
Das Verschlussmittel kann durch Verschieben in eine Verschieberichtung von der Schließstellung in die Offenstellung oder eine der Offenstellungen verbringbar sein, wobei ein Verlängerungsabschnitt, der eine durch das Verschlussmittel gebildete Armauflagefläche in der Schließstellung in Verschieberichtung verlängert, an dem Grundkörper in eine Hubrichtung beweglich gelagert ist, die gewinkelt, insbesondere im Wesentlichen senkrecht, zu der Verschieberichtung steht, sodass der Verlängerungsabschnitt in Richtung der Basiskomponente verlagerbar ist, um das Verschlussmittel über die von der Basiskomponente abgewandte Seite des Verlängerungsabschnitts in Richtung der Offenstellung zu verschieben.
-
Durch ein Absenken des Verlängerungsabschnitts und das Führen des Verschlussmittels in den Bereich oberhalb dieses Verlängerungsabschnitts kann insbesondere erreicht werden, dass durch das Verbringen des Verschlussmittels in die Offenstellung die Armauflagefläche nicht oder nur unwesentlich in die Verschieberichtung verlängert bzw. verlagert wird, wodurch insbesondere vermieden werden kann, dass die Armauflagefläche hierbei in einen potentiell durch Insassen der Rückbank belegten Bereich oder anderweitig genutzte Bereiche eindringt. Durch das beschriebene Vorgehen kann somit erreicht werden, dass bei dem Verbringen des Verschlussmittels in die Offenstellung die Armauflagefläche um die Länge des Verlängerungsabschnitts verkürzt wird und nicht die gesamte Länge der Armauflagefläche verschoben wird. Sogleich kann durch Nutzung des absenkbaren Verlängerungsabschnitts eine Stufe innerhalb der Armauflagefläche, wie sie beispielweise bei einem teleskopartigen Zusammenschieben einer mehrteiligen Armauflagefläche auftreten würde, vermieden werden.
-
Unter dem Verlauf der Hubrichtung im Wesentlichen senkrecht zur Verschieberichtung kann insbesondere verstanden werden, dass die Hubrichtung mit der Verschieberichtung einen Winkel von wenigstens 60° oder wenigstens 80° einschließt. Die Absenkung des Verlängerungsabschnitts in Hubrichtung kann durch einen separaten Aktor erfolgen, es ist jedoch auch möglich, eine Aktor, der zur Verschiebung des Verschlussmittels dient, auch zum Absenken des Verlängerungsabschnitts zu nutzen, beispielsweise indem ein Getriebe genutzt wird, das über eine erste Bewegstrecke bzw. einen ersten Drehwinkel des Aktors die Absenkung des Verlängerungsabschnitts durchführen und erst nach Erreichen einer Zielposition bzw. eines Anschlags das Verschlussmittel verschiebt.
-
Eine Führungskomponente der Lagervorrichtung kann um eine weitere Schwenkachse schwenkbar an der Basiskomponente gelagert sein, wobei das Verschlussmittel, insbesondre linear, verschiebbar an der Führungskomponente gelagert ist, sodass das Verschlussmittel in einer ersten Schwenkstellung der Führungskomponente zwischen der Schließstellung und einer der Offenstellungen verschiebbar ist, wobei ausgehend von der Schließstellung ein Verschwenken der Führungskomponente in eine zweite Schwenkstellung das Verschlussmittel in die andere Offenstellung verbringt. Hierdurch können die obig erläuterten unterschiedlichen Offenstellungen mit geringem technischen Aufwand realisiert werden.
-
Die Führungskomponente kann insbesondere einen Verschluss bzw. Deckel für ein Teilvolumen des Aufnahmeraums bilden bzw. das Verschlussmittel kann in der zweiten Offenstellung den Bereich dieses Teilvolumens überdecken, sodass durch ein Verschieben des Verschlussmittels nur jenes Teilvolumen des Aufnahmeraums freigegeben werden kann, in dem die Tragkomponente angeordnet ist, um beispielsweise ein Einlegen, Entnehmen bzw. Bedienen des Mobilgeräts zu ermöglichen. Durch ein Verschwenken des Verschlussmittels kann hingegen beispielsweise der gesamte Aufnahmeraum freigegeben werden.
-
Neben der erfindungsgemäßen Lagervorrichtung betrifft die Erfindung ein Kraftfahrzeug, das wenigstens eine erfindungsgemäße Lagervorrichtung umfasst. Die Ansteuerung des ersten und zweiten Aktors und/oder wenigstens eines weiteren Aktors zum Verstellen des Verschlussmittels kann durch eine Steuereinrichtung der Lagervorrichtung oder des Kraftfahrzeugs erfolgen. Eine entsprechende Ansteuerung kann insbesondere in Abhängigkeit einer Betriebssituation des Kraftfahrzeugs erfolgen.
-
Der zweite Verschiebepfad kann einen Winkel von weniger als 20° oder weniger als 10° mit der Fahrzeuglängsrichtung einschließen und/oder der Bewegungspfad kann zumindest abschnittsweise einen Winkel von weniger als 20° oder weniger als 10° mit der Fahrzeughochrichtung einschließen. Somit kann im Wesentlichen ein Verschwenken der Tragkomponente um die Fahrzeugquerachse erfolgen und eine Bewegung entlang dem Bewegungspfad kann primär dem Anheben der Tragkomponente dienen, beispielsweise um einen Insassen beim Einsteigen zum Einlegen des Mobilgeräts in die Tragkomponente aufzufordern bzw. um ein Entnehmen des Mobilgeräts aus der Tragkomponente nach dem Abstellen des Kraftfahrzeugs zu erleichtern.
-
Eine Steuereinrichtung des Kraftfahrzeugs kann dazu eingerichtet sein, bei Erfüllung wenigstens einer eine Betriebssituation des Kraftfahrzeugs auswertenden Betriebsbedingung jeweils den ersten Aktor anzusteuern, um die Zwischenkomponente von einer ersten in eine zweite Stellung zu verbringen, und/oder den zweiten Aktor anzusteuern, um die Tragkomponente von einer ersten Stellung in eine zweite Stellung zu verbringen. Insbesondere kann bei Erfüllung einer jeweiligen Betriebsbedingung jeweils nur der erste oder nur der zweite Aktor angesteuert werden, sodass in unterschiedlichen Betriebssituationen einerseits ausschließlich ein Anheben der Zwischenkomponente und somit der Tragkomponente durch den ersten Aktor oder andererseits nur ein Schrägstellen der Tragkomponente durch den zweiten Aktor erfolgen kann.
-
Die Betriebsbedingung oder eine jeweilige der Betriebsbedingungen kann eine Einstiegsbedingung sein, die erfüllt wird oder nur dann erfüllbar ist, wenn ein Einsteigen eines jeweiligen Fahrzeuginsassen in das Kraftahrzeug erkannt wird, oder eine Automatisierungsbedingung sein, die erfüllt wird oder nur dann erfüllbar ist, wenn das Kraftfahrzeug durch die oder eine weitere Steuereinrichtung des Kraftfahrzeugs zumindest teilautomatisiert mit einem vorgegebenen Mindestautomatisierungsgrad geführt wird, oder eine Fahrtendbedingung sein, die erfüllt wird oder nur dann erfüllbar ist, wenn ein Abstellen des Kraftfahrzeugs an einer Parkposition erkannt wird. Die genannten Situationen sind besonders relevant bezüglich des Zugriffs eines Fahrzeuginsassen auf ein Mobilgerät bzw. um den Insassen aufzufordern, das Mobilgerät an der Tragkomponente abzulegen.
-
Zur Auswertung der Einstiegsbedingung kann insbesondere ein Betreten des Kraftfahrzeugs erkannt werden. Dies ist beispielsweise möglich, indem eine Sitzplatzbelegung durch einen Gewichtssensor im Sitz oder eine Kamera erkannt wird, indem Daten eines Türsensors oder eines Gurtsensors ausgewertet werden oder Ähnliches. Die Tragkomponente kann in diesem Fall, insbesondere nach einer Freigabe durch das Verschlussmittel, angehoben werden, um den Fahrzeuginsassen zum Einlegen des Mobilgeräts aufzufordern.
-
Nach einem erkannten Einlegen des Mobilgeräts oder nach einer bestimmten Zeit kann die Tragkomponente automatisch wieder abgesenkt werden. Ein Einlegen kann durch einen tragkomponentenseitigen Sensor oder auch durch die obig erläuterte Ladekomponente erkannt werden, da ein Einlegen des Mobilgeräts beispielsweise die Induktivität einer Ladespule ändert. Nach dem Absenken der Tragkomponente kann beispielsweise das Verschlussmittel wieder in die Schließstellung verbracht werden, um z.B. eine Armlehne bereitzustellen bzw. den Fahrer darauf hinzuweisen, dass ein Zugriff auf das Mobilgerät im Fahrbetrieb, zumindest bei manuellem Fahren, nicht zweckmäßig ist.
-
Um den Fahrer darauf hinzuweisen, dass keine Nutzung des Mobilgeräts erfolgen sollte, kann bei Nichterfüllung der Automatisierungsbedingung die Tragkomponente zunächst flach liegen und insbesondere durch das Verschlussmittel verdeckt sein. Bei hinreichend hohem Automatisierungsgrad kann die Tragkomponente und somit das Mobilgerät aufgestellt werden, insbesondere nachdem es durch das Verschlussmittel freigegeben wurde, da bei hinreichender Automatisierung eine Ablenkung des Fahrers durch ein Mobilgerät unproblematisch ist.
-
Die Fahrtendbedingung kann beispielsweise erfüllt sein, wenn ein Parkgang eingelegt wird, die Zündung abgeschaltet wird oder Ähnliches. In diesem Fall kann die Tragkomponente, insbesondere nach ihrer Freigabe durch verbringen des Verschlussmittels in eine Offenstellung, angehoben werden, um ein Entnehmen des Mobilgeräts zu erleichtern bzw. einen Insassen an die Entnahme des Mobilgeräts zu erinnern.
-
Wie bereits diskutiert, kann die Lagervorrichtung das oder ein Verschlussmittel aufweisen, das in einer Schließstellung eine Öffnung des Aufnahmeraums der Basiskomponente verschließt, wobei der Aufnahmeraum zumindest in der Schließstellung die Tragkomponente, und insbesondere ein durch die Tragkomponente getragenes Mobilgerät, aufnimmt, wobei das Verschlussmittel in wenigstens einer Offenstellung den Aufnahmeraum und somit die Tragkomponente, und insbesondere das Mobilgerät, zumindest abschnittsweise freigibt. Die Lagervorrichtung kann einen dritten Aktor zur Bewegung des Verschlussmittels aufweist, wobei die oder eine Steuereinrichtung des Kraftfahrzeugs dazu eingerichtet ist, bei Erfüllung wenigstens einer die Betriebssituation des Kraftfahrzeugs ausgewerteten Betriebsbedingung den dritten Aktor zum Verbringen des Verschlussmittels in die Offenstellung anzusteuern. Wie bereits erläutert wurde, kann das Verschlussmittel insbesondere bei Erfüllung der Einstiegsbedingung, der Automatisierungsbedingung und/oder der Fahrtendbedingung in die Offenstellung verbracht werden und ansonsten, insbesondere während eines manuellen Fahrbetriebs, in der Schließstellung sein.
-
Es ist auch möglich, dass bei einer Erfüllung verschiedener Betriebsbedingungen verschiedene Offenstellungen genutzt werden. Beispielsweise kann beim Einsteigen ein Aufschwenken des Verschlussmittels ausgelöst werden, um den Insassen besonders deutlich darauf hinzuweisen, das Mobilgerät in die Tragkomponente einzulegen. Bei hinreichendem Automatisierungsgrad kann hingegen vorzugsweise ein Verschieben in eine Offenstellung erfolgen, sodass bei der Bedienung des insbesondere automatisch aufgestellten Mobilgeräts das Verschlussmittel weiterhin als Armablagefläche genutzt werden kann.
-
Eine von dem Aufnahmeraum abgewandte Außenfläche des Verschlussmittels kann als Armlehne für einen Fahrzeuginsassen ausgebildet sein. Es kann sich hierbei beispielsweise um eine türseitige Armlehne, um eine bodenseitig zwischen einem Fahrer- und einem Beifahrersitz angeordnete Armlehne oder auch um eine am Sitz angebrachte Armlehne handeln. Insbesondere kann zwischen dem Fahrer- und Beifahrersitz je eine Armlehne für den Fahrer und Beifahrer vorgesehen sein, die jeweils durch eine erfindungsgemäße Lagerkomponente bzw. deren Verschlussmittel ausgebildet ist. Eine Beschränkung des Zugriffs auf das Mobilgerät in Abhängigkeit des Automatisierungsgrades kann hierbei insbesondere nur für die fahrerseitige Lagervorrichtung vorgesehen sein.
-
Weitere Vorteile und Einzelheiten ergeben sich aus den folgenden Ausführungsbeispielen sowie den zugehörigen Zeichnungen. Hierbei zeigen schematisch:
- 1 eine Detailansicht eines Ausführungsbeispiels einer erfindungsgemäßen Lagervorrichtung, und
- 2 eine Detailansicht eines Ausführungsbeispiels eines erfindungsgemäßen Kraftfahrzeugs.
-
1 zeigt eine Detailansicht einer Lagervorrichtung 1 für ein Mobilgerät 2, das beispielsweise in einem Kraftfahrzeug genutzt werden kann, um neben der Lagerfunktion eine Armlehne bereitzustellen. Eine Tragkomponente 3, die dazu eingerichtet ist, das Mobilgerät 2 zu tragen, ist über eine Zwischenkomponente 5 an einer Basiskomponente 4 gelagert, die im Beispiel wannenförmig ist und einen Aufnahmeraum 25 einerseits für die genannten Komponenten und andererseits zur Ablage von Gegenständen in einem Teilvolumen 43 des Aufnahmeraums 25 bereitstellt. Optional kann die Lagervorrichtung 1, wie im Beispiel gezeigt ist, durch ein Verschlussmittel 23 verschließbar sein, beispielsweise um ein durch einen Fahrer eingelegtes Mobilgerät 2 während eines manuellen Fahrbetriebs abzudecken und hierdurch eine Ablenkung des Fahrers zu minimieren.
-
Die Tragkomponente 3 soll im gezeigten Ausführungsbeispiel einerseits in Hochrichtung in 1 anhebbar sein, um beispielsweise einen Fahrzeuginsassen nach dem Einsteigen aufzufordern, das Mobilgerät 2, also beispielsweise ein Smartphone, in die Tragkomponente einzulegen beziehungsweise ein Entnehmen des Mobilgeräts 2, beispielsweise nach dem Abstellen des Kraftfahrzeugs in einer Parkposition, zu erleichtern. Andererseits soll es möglich sein, die Tragkomponente 3 und somit das durch diese getragene Mobilgerät 2 zu verschwenken und somit aufzustellen, um einen höheren Bedienkomfort bei der Nutzung des Mobilgeräts 2 im Kraftfahrzeug zu erreichen, beispielsweise wenn eine solche Bedienung durch einen Fahrer problemlos möglich ist, da das Fahrzeug automatisiert geführt wird und somit keine ständige Aufmerksamkeit des Fahrers für den Fahrbetrieb erforderlich ist. Um diese Bewegungsfreiheitsgrade zumindest näherungsweise unabhängig voneinander nutzen zu können, wirken zwei Aktoren 9, 16 mit einer im Folgenden genauer erläuterten Verstellkinematik zusammen.
-
Eine näherungsweise vertikale Anhebung der Tragkomponente 3 wird dadurch erreicht, dass die Zwischenkomponente 5 entlang einem vorgegebenen Bewegungspfad 11 verschiebbar an der Basiskomponente 4 gelagert ist. Im Beispiel wird dies dadurch erreicht, dass die Zwischenkomponente 4 schlitzförmige Durchbrechungen 12 aufweist, durch die Streben 13 geführt sind, die durch die Basiskomponente 4 ausgebildet oder starr an dieser befestigt sind. Wird durch einen Aktor 9 somit, wie durch den Pfeil 10 dargestellt ist, eine nach oben wirkende Kraft auf die Zwischenkomponente 5 ausgeübt, so wird diese entlang dem Bewegungspfad 11 verstellt, womit aufgrund der Abstützung der Tragkomponente 3 an der Zwischenkomponente 5 auch die Tragkomponente 3 und somit das Mobilgerät 2 angehoben werden.
-
Die Krümmung der Durchbrechungen 12 und somit des Bewegungspfads 11 in Kreissegmentform dient dazu, die Verschiebung der Tragkomponente 3 entlang dem Bewegungspfad 11 von einer Verschwenkung der Tragkomponente 3 zu entkoppeln. Wie im Folgenden noch genauer erläutert werden wird, wird die Verschwenkung dadurch ausgelöst, dass durch einen Aktor 16 eine Aktuierungskomponente 17 und über diese eine Schwenkachse 15, die ortsfest durch den Kopplungsabschnitt 18 der Tragkomponente 3 verläuft, verschoben wird. Im Beispiel wird hierzu der gesamte Aktor 16, wie durch den Pfeil 46 dargestellt ist, gegenüber dem Grundkörper 4 verschoben, beispielsweise indem ein Zahnrad des Aktors in eine Zahnstange des Grundkörpers 4 eingreift. Es wäre selbstverständlich auch möglich, einen starr am Grundkörper 4 befestigten Aktor zu nutzen, der durch eine Zahnstange, ein Gewinde oder Ähnliches eine Verschiebung der Aktuierungskomponente 17 antreibt. Da der Kopplungsabschnitt 18 im Beispiel durch die Durchbrechung 19 der Zwischenkomponente 5 entlang einem im Wesentlichen horizontalen Verschiebepfad 20 zwangsgeführt ist und der Aktor 16 und somit das andere Ende der Aktuierungskomponente 17 auf einer festen Höhe angeordnet sind, würde eine Verschiebung der Zwischenkomponente 5 ausschließlich in Vertikalrichtung aufgrund der Verschwenkung der Aktuierungskomponente 17 zu einer Veränderung der Position des Kopplungsabschnitts 18 und somit der Drehachse 15 bezüglich der Zwischenkomponente 5 führen, die, wie später noch erläutert wird, zu einer Verschwenkung der Tragkomponente 3 führen würde.
-
Um dies zu verhindern, folgt der Bewegungspfad 11 durch geeignete Formung der Durchbrechungen 12 im Wesentlichen einer Kreisbahn mit einem Radius, der dem Abstand der Schwenkachse 15, 47 der Aktuierungskomponente 17 entspricht. Dies führt dazu, dass bei einer Bewegung der Zwischenkomponente 5 entlang dem Bewegungspfad 11 die Position des zwischenkomponentenseitigen Endes der Aktuierungskomponente 17 und somit der Drehachse 15 beziehungsweise des Kopplungsabschnitts 18 bezüglich der Zwischenkomponente 5 zumindest im Wesentlichen unverändert bleibt, wodurch die Anhebung der Zwischenkomponente 5 entlang dem Bewegungspfad 11 von der Verschwenkung der Tragkomponente 3 im Wesentlichen vollständig entkoppelt ist.
-
In einer alternativen Ausgestaltung wäre es beispielsweise auch möglich, den Aktor 16 zur Verschiebung des Kupplungsabschnitts 18 bezüglich der Zwischenkomponente 5 an der Zwischenkomponente 5 selbst anzuordnen. In diesem Fall könnte der Kopplungsabschnitt 18 auch unmittelbar an dem Aktor 16 um die Schwenkachse 15 schwenkbar gelagert sein und/oder es könnte ein geradliniger, insbesondere vertikaler, Bewegungspfad 11 genutzt werden.
-
Wie bereits vorangehend erläutert wurde, wird eine Verschwenkung der Tragkomponente 3 dadurch ausgelöst, dass durch den Aktor 16 der Kopplungsabschnitt 18 und somit die Schwenkachse 15 entlang dem Verschiebepfad 20 verschoben wird. Die Verschwenkung resultiert hierbei daraus, dass der starr mit dem Kopplungsabschnitt 18 verbundene Kopplungsabschnitt 8 über ein Führungsmittel 7 entlang eines weiteren Verschiebepfads 14 zwangsgeführt ist. Da die Verschiebepfade 14, 20 für die beiden Kopplungsabschnitte 8, 18 gewinkelt zueinander verlaufen und die Kopplungsabschnitte 8, 18, beziehungsweise die bezüglich der Kopplungsabschnitte 8, 18 ortsfesten Schwenkachsen 6, 15, starr miteinander verbunden beziehungsweise in einem festen Achsabstand angeordnet sind, resultiert aus der Verschiebung des Kopplungsabschnitts 18 im Wesentlichen horizontal entlang des Verschiebepfads 20 ein Anheben des Kopplungsabschnitts 8 entlang dem Verschiebepfad 14, der im Beispiel kreissegmentförmig ist.
-
Die Zwangsführung des Kopplungsabschnitts 8 wird im Beispiel dadurch realisiert, dass die Tragkomponente 3 um eine Schwenkachse 6 schwenkbar an dem Führungsmittel 7 gelagert ist, wobei die Schwenkachse 6 ortsfest bezüglich des Kopplungsabschnitts 8 ist. Das Führungsmittel 7 ist zudem um die Schwenkachse 48 schwenkbar an der Zwischenkomponente 5 gelagert, so dass der Abstand der Schwenkachsen 6, 48 die Bewegung der Schwenkachse 6 beziehungsweise des Kopplungsabschnitts 8 auf eine Kreisbahn und somit den Verschiebepfad 14 einschränkt.
-
In einer alternativen Ausgestaltung könnte der Kopplungsabschnitt 8 auch unmittelbar an der Zwischenkomponente 5 gelagert sein, um eine geeignete Zwangsführung zu erreichen, beispielsweise indem an gegenüberliegenden Seiten senkrecht zur Bildebene an dem Kopplungsabschnitt 8 vorgesehene Stifte eine geeignet geformte, schlitzförmige Ausnehmung der Zwischenkomponente 5 durchsetzen, die eine Kulissenführung für den Kopplungsabschnitt 8 bildet.
-
Wird nun beispielsweise der Kopplungsabschnitt 18 entlang dem Verschiebepfad 20 verschoben, bis die Schwenkachse 15 die Position 50 erreicht, so resultiert aus der Zwangsführung des Kopplungsabschnitts 8 eine Verlagerung der Schwenkachse 6 an die Position 49, womit der in der 1 linke Abschnitt der Tragkomponente 3 und somit ein durch diesen getragenes Mobilgerät 2 nach oben verschwenkt wird.
-
Wird vor einem solchen Verschwenken das Verschlussmittel 23, falls vorhanden, von der in der 1 gezeigten Schließstellung 24 in die Offenstellung 26 verbracht, indem sein Ende 51 in Richtung des Pfeils 53 verschoben wird, beispielsweise durch einen Aktor 28, kann das Mobilgerät 2 somit komfortabel genutzt werden. Hierbei kann insbesondere die vom Aufnahmeraum 25 abgewandte Seite des Verschlussmittels 23 eine Armlehne 44 bilden. In diesem Fall kann ein Fahrzeuginsasse, beispielsweise ein Fahrer, seinen Arm auch in der Offenstellung 26 auf diese Armlehne 44 auflegen und kann somit komfortabel das aufgestellte Mobilgerät bedienen.
-
Bevorzugt weist die Tragkomponente 3 eine Ladekomponente 21, beispielsweise eine Induktionsspule, zum Laden einer Energiespeichereinrichtung 22 des Mobilgeräts 2 auf. Die Ladekomponente 21 kann beispielsweise durch nicht gezeigte Schleifkontakte bestromt beziehungsweise gesteuert werden.
-
Das Verschlussmittel 23 verschließt in der in 1 gezeigten Schließstellung 24 den Aufnahmeraum 25 vollständig und verbirgt somit sowohl die Tragkomponente 3 beziehungsweise ein dort angeordnetes Mobilgerät 2 als auch das Teilvolumen 43 vor einem Fahrzeuginsassen. Wie bereits obig erwähnt wurde, kann die Tragkomponente 3 beziehungsweise das Mobilgerät 2 dadurch freigegeben werden, dass das Verschlussmittel 23 durch den Aktor 28 in Richtung des Pfeils 53 von der Schließstellung 24 in die Offenstellung 26 verschoben wird. Hierzu kann beispielsweise ein Zahnrad des Aktors 28 in eine Zahnstruktur des Verschlussmittels 23 eingreifen. Im Beispiel ist das Verschlussmittel 23 über ein nur schematisch dargestelltes Lager 27, beispielsweise ein Gleitlager, an der Führungskomponente 32 abgestützt. Alternativ wäre eine Abstützung unmittelbar an der Basiskomponente 4 möglich. Die Nutzung der zusätzlichen Führungskomponente 32 ermöglicht es, das Verschlussmittel 23 zusätzlich durch ein Verschwenken um die Schwenkachse 29, wie durch den Pfeil 30 dargestellt ist, in eine weitere Offenstellung zu verbringen.
-
Ist die Führungskomponente 32 über hinter der Bildebene liegende Scharniere 31 an der Basiskomponente 4 befestigt, kann sie aus der gezeigten Schwenkstellung 33 in der gezeigten Perspektive nach oben und hinten in eine zweite nicht gezeigte Schwenkstellung verschwenkt werden, wodurch auch das Verschlussmittel 23 mit verschwenkt wird und sich anschließend in einer Offenstellung befindet, in der sowohl jener Bereich des Aufnahmeraums 25, der die Tragkomponente 3 aufnimmt, als auch das weitere Teilvolumen 43 offen liegen, womit ein Fahrzeuginsasse Zugriff auf beide Bereiche hat.
-
2 zeigt eine Detailansicht eines Kraftfahrzeugs 34, das zwei der erläuterte Lagervorrichtungen 1, 35, nämlich eine Lagervorrichtung für ein Mobilgerät des Fahrers beziehungsweise des Fahrzeuginsassen 37 auf dem Fahrzeugsitz 41 und eine Lagervorrichtung 32 für ein Mobilgerät eines Insassen des Fahrzeugsitzes 52, also eines nicht gezeigten Beifahrers, aufweist. Für die Lagervorrichtung 1 ist das Verschlussmittel 23 in der Offenstellung 26 dargestellt, womit die aus Übersichtlichkeitsgründen nicht dargestellte Tragkomponente und somit ein durch diese getragenes Mobilgerät 2 freiliegt.
-
Das Verschlussmittel 23 der Lagervorrichtung 35 ist hingegen in der Schließstellung 24 dargestellt. Hierbei wird im Beispiel ein Verlängerungsabschnitt 45 genutzt, der die durch das jeweilige Verschlussmittel 23 gebildete Armlehne 44 in der Schließstellung 24 in Fahrzeuglängsrichtung verlängert. Der Verlängerungsabschnitt 45 ist insbesondere durch einen nicht gezeigten weiteren Aktor in Fahrzeughochrichtung verstellbar, um ihn vor einem Öffnen des Verschlussmittels 23 durch Verschieben in Richtung der Basiskomponente 4 abzusenken. Somit kann bei angehobenem Verlängerungsabschnitt 45 eine glatte Armlehne bereitgestellt werden und nach einem Absenken des Verlängerungsabschnitts 45 ein Freiraum bereitgestellt werden, in den das Verschlussmittel 23 beim Verschieben in die Offenstellung 26 eingeführt werden kann. Durch diese Ausgestaltung wird vermieden, dass die gesamte Armlehne 44 verschoben werden muss und hierdurch beispielsweise in einem Freiraum für Fahrzeuginsassen auf einer nicht gezeigten Rückbank eingreift.
-
Die Aktoren 9, 16 und 28 der jeweiligen Lagervorrichtung 1, 35 werden durch eine Steuereinrichtung 36 des Kraftfahrzeugs angesteuert. Im Beispiel werden hierbei bedarfsgerecht drei unterschiedliche Zustände eingenommen. Zum einen kann der in 1 gezeigte Zustand angenommen werden, in dem die Tragkomponente 3 in den Aufnahmeraum 25 abgesenkt ist und im Wesentlichen horizontal liegt, während sich das Verschlussmittel 23 in der Schließstellung 24 befindet. Zum anderen kann das Verschlussmittel 23 in die Offenstellung 26 verschoben und die Tragkomponente 3 angehoben werden, z.B. um den Fahrzeuginsassen 37 anzuleiten, das Mobilgerät 2 in die Tragkomponente 3 einzulegen, was beispielsweise als Begrüßungsszenario beim Einsteigen des Fahrzeuginsassen 37, also bei Erfüllung einer Einstiegsbedingung, erfolgen kann. Die Einstiegsbedingung kann beispielsweise Signale von Türsensoren 38 an den Fahrzeugtüren, von Gewichtssensoren 42 in den Sitzen 41, 52 beziehungsweise von einer Innenraumkamera 40 auswerten.
-
Zum andere kann diese ein Anheben der Tragkomponente dazu dienen, ein Entnehmen des Mobilgeräts zu erleichtern, beispielsweise wenn eine Fahrtendbedingung erfüllt wird, die ein Abstellen des Kraftfahrzeugs in einer Parkposition indiziert. Dies kann beispielsweise seitens der Steuereinrichtung 36 durch Erkennen des Einlegens eines Parkgangs, des Abschaltens einer Zündung oder Ähnliches erkannt werden.
-
Für das erläuterte Anheben wird zunächst der Aktor 28 durch die Steuereinrichtung 36 angesteuert, um das Verschlussmittel 23 in die Offenstellung 26 zu verbringen, wonach die Zwischenkomponente 5 und somit die Tragkomponente 3 durch Ansteuern des Aktors 9 entlang dem Bewegungspfad 11 angehoben werden.
-
In Fahrsituationen, in denen eine Nutzung des Mobilgeräts 2 ohne Fahrerablenkung möglich ist, insbesondere dann, wenn seitens der Steuereinrichtung 36 ein Betrieb des Kraftfahrzeugs mit hinreichendem Automatisierungsgrad erkannt wird beziehungsweise die Steuereinrichtung 36 selbst das Kraftfahrzeugs mit hinreichendem Automatisierungsgrad führt, kann ebenfalls der Aktor 28 angesteuert werden, um das Verschlussmittel 23 von der Schließstellung 24 in die Offenstellung 26 zu verbringen, wonach mit Hilfe des Aktors 16, wie obig erläutert, die Tragkomponente 3 und somit ein dort angeordnetes Mobilgerät nach oben verschwenkt wird.
-
Zumindest für die dem Fahrer zugeordnete Tragkomponente 1 kann hierbei das Öffnen des Verschlussmittels 23 beziehungsweise das Aufstellen der Tragkomponente 3 nur bei hinreichend hoher Automatisierung des Fahrbetriebs möglich sein und ansonsten blockiert sein. Es ist jedoch auch möglich, dass ein Fahrer eine solche Blockade durch eine explizite Bestätigung überstimmen kann oder dass beispielsweise ein manuelles Öffnen des Aufnahmeraums 25 durch Verschwenken des Verschlussmittels 23 Fahrsituationsunabhängig möglich ist.
-
Durch die beschriebene beispielhafte Ausgestaltung wird einerseits eine Komfortable Ablage- und Auflademöglichkeit für Mobilgeräte bereitgestellt, ohne hierfür einen Teil der im Cockpit verfügbare Fahrzeugoberfläche verbrauchen zu müssen, da das Mobilgerät 2 bei Nichtbenutzung durch die Armlehne 44 überdeckt ist. Zudem kann bei einem manuellen Fahrbetrieb eine Ablenkung des Fahrers durch das Mobilgerät 2 vermieden und zugleich bei hinreichender Automatisierung eine komfortable Nutzung des Mobilgeräts 2 ermöglicht werden. Das Anheben der Tragkomponente 3 beim Einsteigen erleichtert dem Fahrzeuginsassen 37 nicht nur das Einlegen des Mobilgeräts 2, sondern vermittelt als Teil eines Begrüßungsszenarios dem einsteigenden Fahrzeuginsassen 37 auch einen wertigen Eindruck.