DE19853935A1 - Hebevorrichtung für ein Reserverad eines Fahrzeugs - Google Patents
Hebevorrichtung für ein Reserverad eines FahrzeugsInfo
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Abstract
Zur erleichterten Entnahme eines Reserverads eines Fahrzeugs, insbesondere Personenkraftfahrzeugs, aus einer Reserveradaufnahme mit einer Hubeinrichtung zum Anheben eines in der Reserveradaufnahme befindlichen Reserverads wird vorgeschlagen, daß die Hubeinrichtung (10) einen Antriebsmechanismus (21), insbesondere eine teleskopierbare Hubsäule (30) mit Gasdruckfedern (21') zum Anheben des Reserverads (12) aufweist.
Description
Die Erfindung bezieht sich auf eine Hebevorrichtung für ein
Reserverad eines Fahrzeugs, insbesondere Personenkraftfahrzeugs,
gemäß den oberbegrifflichen Merkmalen des Anspruches 1.
Bei dem größten Teil der üblichen Fahrzeugtypen ist das darin
mitgeführte Reserverad in einer Reserveradmulde aufgenommen, die
im Boden des Kofferraums ausgebildet ist. In der Regel ist das
Reserverad darin mittels einer Befestigungseinrichtung, z. B.
einer Flügelschraube, am Muldenboden festgelegt. Insbesondere bei
Fahrzeugen mit einer bis zum Kofferraumdeckel hochgezogenen
Heckwand ist das Herausnehmen des Reserverades sehr mühsam und
ggf. sogar gesundheitsschädlich, da das Reserverad in einer
vorgebeugten Körperhaltung aus der Reserveradmulde herausgehoben
werden muß, so daß es zu Rücken- oder Bandscheibenschäden kommen
kann.
Zum Erleichtern des Heraushebens eines Reserverades aus der
Reserveradmulde sind aus der GB 21 55 421 A und der
DE 40 40 950 C1 bereits Entnahmehilfen bekannt, wobei diese im
wesentlichen ein Zugband umfassen, das in der Reserveradmulde so
befestigt ist, daß das Reserverad beim manuellen Ziehen am
anderen Ende des Zugbandes entsprechend einseitig angehoben wird.
Derartige Entnahmehilfen ermöglichen jedoch nur ein teilweises
Anheben des Reserverades aus der Reserveradmulde heraus, nicht
aber ein vollständiges Herausheben des Reserverades aus der
Reserveradmulde oder gar ein Anheben über die Ladekante einer
Heckwand. Die Entlastung des Rückens einer Person, die das
Reserverad mittels einer solchen Entnahmehilfe heraushebt, wird
somit nur in geringem Umfang ermöglicht.
Die Aufgabe der Erfindung besteht daher darin, eine
Hebevorrichtung für ein Reserverad eines Fahrzeugs, insbesondere
eines Personenkraftfahrzeugs, vorzuschlagen, die ein
umständliches und körperschädliches Handhaben bei der Entnahme
des Reserverades aus der Reserveradmulde weitgehend vermeidet.
Diese Aufgabe wird gelöst durch eine Hebevorrichtung für ein
Reserverad eines Fahrzeugs mit den Merkmalen des Anspruches 1.
Eine solche Hebevorrichtung mit einem Antriebsmechanismus hebt
das Reserverad bis auf eine für die Handhabung angenehme Höhe an.
Das Verschmutzen von Kleidungsstücken beim Anlehnen einer Person
an die Heckwand des Fahrzeugs und das mühevolle und ggf.
gesundheitsschädliche Anheben des Reserverades aus der
Reserveradaufnahme heraus entfallen.
Vorteilhafte Ausgestaltungen sind Gegenstand von abhängigen
Ansprüchen. So ermöglicht die Lagerung des Reserverades auf einem
Scherenhubgestänge ein besonders weites Hervorheben des
Reserverades aus der Reserveradaufnahme. Besonders vorteilhaft
ist dabei der Einsatz eines versetzt aufgebauten Mehrfach-
Scherenhubgestänges oder einer teleskopierbaren Hubsäule, wobei
gleichzeitig mit dem Anheben des Reserverades eine Verlagerung in
Richtung des Fahrzeughecks erfolgt.
Die Lagerung einer Trägerplatte zum Abstützen des Reserverades an
einer Trägerführungsschiene mit einem im wesentlichen L-förmigen
Aufbau an der beweglich gelagerten Strebe bzw. Stange des
Scherenhubgestänges ermöglicht ein Schrägstellen des Trägers für
das Reserverad, so daß dieses noch einfacher abgenommen bzw.
wieder aufgesetzt werden kann. Eine Führungsnut für den Bolzen
der lose gelagerten Stange des Scherenhubgestänges, die vor dem
Übergang in den nach oben führenden Schenkel eine Rastnut
aufweist, ermöglicht ein vorübergehendes Festlegen des Trägers
für das Reserverad in einer horizontalen Lage, um beispielsweise
das Reserverad in dieser horizontalen Lage an dem Träger
befestigen zu können.
Als Antriebsmechanismen zum aktiven Anheben des Reserverades
werden Gasdruckfedern besonders bevorzugt. Bei einfachem Aufbau
und geringem Platzbedarf ermöglicht dies ein besonders
gleichmäßiges und kraftsparendes Anheben des Reserverades von der
Reserveradaufnahme hoch. Alternativ oder in Kombination mit einer
solchen Gasdruckfeder ermöglicht ein Kurbelgestänge mit einer
Handkurbel oder einem Elektromotor als Antrieb das Anheben auch
besonders schwerer Reserveräder bzw. deren Absenken.
Zwei Ausführungsbeispiele einer Hebevorrichtung für ein
Reserverad wird nachfolgend anhand der Zeichnung näher erläutert.
Es zeigen:
Fig. 1 einen schematischen Schnitt durch den Kofferraum eines
Fahrzeugs, aus dessen Reserveradmulde ein Reserverad
mittels eines Scherenhubgestänges hochgehoben ist;
Fig. 2 einen vergrößerten Ausschnitt des Trägers für ein
Reserverad der Hebevorrichtung;
Fig. 3 eine Seitenansicht ähnlich Fig. 1, mit einer
bevorzugten Hebevorrichtung in Form einer
teleskopierbaren Hubsäule; und
Fig. 4 eine Vorderansicht der Hubsäule gemäß dem Pfeil A in
Fig. 3.
Wie aus Fig. 1 ersichtlich, umfaßt ein Kofferraum 1 eines
Kraftfahrzeugs, insbesondere einer Stufenheck-Limousine, im
wesentlichen eine Trennwand 2 zwischen Kofferraum 1 und
Fahrgastzelle, einen Boden 3 des Kofferraums 1 und eine
Heckwand 4 mit einer Ladekante. In den Boden 3 des Kofferraums 1
ist eine Reserveradmulde 5 eingelassen, die eine umlaufende
Reserveradmulden-Seitenwand 6 und einen Reserveradmulden-Boden 7
aufweist.
Auf dem Boden 7 der Reserveradmulde 5 ist eine Hubeinrichtung 10
gelagert, in dem dargestellten Ausführungsbeispiel ein Mehrfach-
Scherenhubgestänge 10'. Das Mehrfach-Scherenhubgestänge 10' trägt
an seiner Oberseite einen Träger 11, an dem ein Reserverad 12
mittels einer Reserveradbefestigungseinrichtung, z. B. einer
Flügelschraube 13 befestigbar ist, die durch eine entsprechende
Öffnung in der Reserveradfelge 12a hindurchgeführt und in eine
Gewindeöffnung des Trägers 11 für das Reserverad 12 eingeschraubt
ist.
Das Mehrfach-Scherenhubgestänge 10' besteht bei dem dargestellten
Ausführungsbeispiel aus einem unteren Bodengestängeabschnitt und
einem oberen Trägergestängeabschnitt mit parallel geführten
Gestängen, wie dies bei Scherenhubgestängen üblich ist. Zur
Vereinfachung wird nachfolgend lediglich eine Seite des Mehrfach-
Scherenhubgestänges 10' erläutert. Die parallel geführte Seite
ist entsprechend aufgebaut.
Der Bodengestängeabschnitt des Mehrfach-Scherenhubgestänges 10'
besteht im wesentlichen aus zwei Bodengestängestangen 14 bzw. 15.
Die erste Bodengestängestange 14 ist mit ihrem einen Ende nahe
der Seitenwand 6 der Reserveradmulde 5 an deren Boden 7 so
angelenkt, daß das andere Ende der Bodengestängestange 14 aus der
als Reserveradmulde 5 ausgebildeten Reserveradaufnahme hochhebbar
ist. An diesem anderen Ende der Bodengestängestange 14 ist eine
Trägergestängestange 16 angelenkt, deren oberes Ende an einem
festliegenden Trägerlager 18 des Trägers 11 für das Reserverad 12
angelenkt ist. Dieses zweite Ende der Trägergestängestange 16 ist
dabei so an dem Trägerlager 18 angelenkt, daß die
Trägergestängestange 16 von dem Träger 11 nach unten abschwenkbar
ist. Die Längen der Streben bzw. Stangen 14, 15 sind dabei
bevorzugt so bemessen, daß sie etwas kürzer als der
Felgendurchmesser sind, so daß in abgesenkter Position
platzsparend in der Radschüssel des Reserverades 12 untergebracht
sind.
Die zweite Bodengestängestange 15 ist mit ihrem ersten Ende in
einer Muldenführungsschiene 19 gelagert, die sich in
Längsrichtung auf den Lagerpunkt der ersten
Bodengestängestange 14 hin über den Boden 7 der Reserveradmulde 5
erstreckt. An dem anderen Ende der Bodengestängestange 15 ist
eine zweite Trägergestängestange 17 gelagert. Deren anderes,
zweites Ende ist in einer Trägerführungsschiene 20 gelagert, die
sich an dem Rand oder der Unterseite des Trägers 11 für das
Reserverad 12 erstreckt, wobei die Längsrichtung dieser
Trägerführungsschiene 20 in Richtung des Trägerlagers 18 weist.
Wie bei einem Scherenhubgestänge üblich, sind die beiden
Bodengestängestangen 14 und 15 sowie die beiden
Trägergestängestangen 16 und 17 jeweils untereinander über je ein
zentrales Bodengestängelager 21 bzw. ein Trägergestängelager 22
aneinandergekoppelt.
Während bei einem üblichen Scherenhubgestänge zum vertikalen
Anheben einer Last die Führungsschienen und die
Gestängestangenlager so angeordnet sind, daß sich ein insgesamt
symmetrischer Aufbau ergibt, wird bei dem dargestellten
Ausführungsbeispiel ein asymmetrischer Aufbau bevorzugt. Dadurch
erfolgt gleichzeitig mit dem Anheben des Trägers 11 für das
Reserverad 12 eine Bewegung zum Heck des Fahrzeugs hin. Im
einzelnen ist dabei die Mulden-Führungsschiene 19 vorzugsweise
von der Seitenwand 6 der Reserveradmulde 5 weg in Richtung der
Mitte der Reserveradmulde 5 verlagert. Weiterhin sind das
Bodengestängelager 21 und das Trägergestängelager 22 etwas
außermittig der Bodengestängestangen 14 und 15 bzw. der
Trägergestängestangen 16 und 17 angeordnet.
Zum teilautomatischen oder automatischen Anheben des Trägers 11
für das Reserverad 12 ist ein als Gasdruckfeder ausgebildeter
Antriebsmechanismus 21 an den Träger 11 für das Reserverad 12
oder, wie dargestellt, an das Scherenhubgestänge 10' angekoppelt.
Vorzugsweise wird die Gasdruckfeder 21 dabei mit ihrem einen Ende
an dem Lager zwischen einer der Bodengestängestangen 14, 15 und
der daran angekoppelten Trägergestängestange 16 bzw. 17
angekoppelt. Das andere Ende der Gasdruckfeder 21 wird an dem
Boden 7 der Reserveradmulde 5 so gelagert, daß die
Gasdruckfeder 21 bei abgesenktem Scherenhubgestänge 10' ganz
zusammengedrückt und bei ausgefahrenem Scherenhubgestänge 10 ganz
herausgedrückt ist.
Alternativ zu einer Gasdruckfeder 21 oder zur Unterstützung einer
Gasdruckfeder 21 zum Anheben eines besonders großen und schweren
Reserverades 12 oder besonders weit auszustreckendem Mehrfach-
Scherenhubgestänge 10' kann auch ein mechanischer Antrieb,
beispielsweise ein Kurbelgestänge, als aktive bzw. aktivierbare
Mechanik eingebaut sein. In diesem Fall bietet sich eine in dem
Boden 3 des Kofferraums 1 neben der Reserveradmulde 5
eingelassene Handkurbel zum Betätigen des Kurbelgestänges an.
Alternativ oder zusätzlich kann auch ein Elektromotor zur
Betätigung des Kurbelgestänges, d. h. zum Anheben und Absenken
des Trägers 11 für das Reserverad 12 eingebaut sein.
In einer bevorzugten Ausführungsform ist der Träger 11 für das
Reserverad 12 in der emporgehobenen Stellung um das
Trägerlager 18 in die in Fig. 1 gestrichelt dargestellte,
geneigte Lage verschwenkbar. Dazu sind entweder die
Trägergestängestangen 17 aus der entsprechenden
Trägerführungsschiene 20 auskoppelbar, oder die
Trägerführungsschiene 20 ist entsprechend, wie in Fig. 2
dargestellt, ausgebildet. In dieser besonders bevorzugten
Ausführungsform ist die Trägerführungsschiene 20 im wesentlichen
L-förmig ausgebildet, wobei sie eine Führungsnut 23 aufweist, in
der ein Bolzen 24 geführt wird, der aus dem entsprechenden Ende
der Trägergestängestange 17 herausragt. Der Hauptabschnitt der
Führungsnut 23 verläuft dabei parallel zum Träger 11 für das
Reserverad 12 und dient als Führung des Bolzens 24 während des
Anhebens des Trägers 11. In der ganz angehobenen Stellung des
Trägers 11 befindet sich der Bolzen 24 am Ende des Abschnitts der
Führungsnut 23, der parallel zum Träger 11 verläuft. Von dort aus
führt die Führungsnut 23 nach oben durch den sich nach oben
erstreckenden kurzen L-Schenkel der Trägerführungsschiene 20.
Dabei verläuft der kurze Schenkel der Trägerführungsschiene 20
bzw. der entsprechend darin nach oben geführte Abschnitt der
Führungsnut 23 längs einer Kreisbahn mit dem Trägerlager 18 als
Mittelpunkt. Durch diese Anordnung ist der Träger 11 nach dem
vollständigen Anheben aus der Reserveradmulde 5 nach oben und
hinten über die Heckwand 4 hinaus in die in Fig. 1 gestrichelte
Lage verkippbar.
Um ein unbeabsichtigtes Verkippen des Trägers 11 in der
angehobenen Stellung zu verhindern, ist der Bolzen 24 der
Trägergestängestange 17 in einer Rastnut 25 automatisch
einrastbar. Die Rastnut 25 ist vorzugsweise an der Oberkante der
Führungsnut 23 in deren parallel zum Träger 11 verlaufenden
Abschnitt kurz vor dem Übergang in den nach oben verlaufenden
Abschnitt in die Trägerführungsschiene 20 eingelassen.
Alternativ zu einem Scherenhubgestänge oder Mehrfach-
Scherenhubgestänge 10' können auch andere Formen von
Hubeinrichtungen eingesetzt werden. So ist beispielsweise der
Einbau einer teleskopierbaren Hubsäule anstelle eines
Scherenhubgestänges möglich. Eine solche Hubsäule würde dabei
vorzugsweise mit einem Ende in einer Lage vergleichbar der Lage
der Bodengestängestange 14 am Boden 7 der Reserveradmulde 5
gelagert. Anstelle des Einbaus der Hebevorrichtung 10 in einer
Reserveradmulde 5 eines Kraftfahrzeugs ist auch der Einsatz einer
solchen Hebevorrichtung direkt auf dem flachen Boden 3 eines
Kofferraums 1 oder aber an anderer Stelle des Kraftfahrzeuges
möglich, um ein entsprechend gelagertes Reserverad 12 von der
Lagerstellung in eine Stellung zu bringen, in der es bequem
erreichbar ist. So kann beispielsweise bei einem Geländewagen, an
dem das Reserverad 12 an der Heckklappe montiert ist, die
Hubeinrichtung 10 dazu benutzt werden, das stehend gelagerte
Reserverad 12 kontrolliert auf dem Boden abzusetzen bzw. mittels
des Antriebsmechanismus 21 in die Aufbewahrungsstellung an der
Reserveradaufnahme an der Heckklappe des Geländewagens
hochzuheben.
In Fig. 3 und 4 ist eine bevorzugte Ausführungsform der
Hubeinrichtung 10 dargestellt, nämlich in Form einer
teleskopierbaren Hubsäule 30. Bauteile mit gleicher Funktion wie
in der Fig. 1 sind mit dem gleichen Bezugszeichen versehen,
nämlich insbesondere der Kofferraum 1, die Reserveradmulde 5,
deren Seitenwand 6 und deren Boden 7. Ebenso ist der Boden 3 des
Kofferraums 1 und die Heckwand 4 dargestellt, wobei diese jedoch
im Unterschied zu der Fig. 1 auf der rechten Seite dargestellt
ist. In Übereinstimmung mit Fig. 1 ist ebenfalls ein
Reserverad 12 dargestellt, das mittels einer Flügelschraube 13
oder eines ähnlichen Schnellverschlusses über die Felge 12a mit
dem Träger 11 verschraubt ist. Der Träger 11 ist hierbei nur als
Hülse dargestellt, die auf der teleskopierbaren Hubsäule 30
angeordnet ist.
Die teleskopierbare Hubsäule 30 besteht aus einem Basisteil 34,
einem Mittelteil 35 und einem Trägerteil 36, die an
dazwischenliegenden Gelenken 31 und 32 miteinander verbunden
sind. Das Basisteil 34 ist am Boden 7 der Reserveradmulde 5
befestigt, insbesondere verschraubt, wie dies auch in Fig. 4
dargestellt ist. An dem hier linken Ende des Basisteils 34 greift
eine Gasdruckfeder 21 an, deren Kolbenstange mit dem unteren
Bereich des Mittelteils 35 verbunden ist. In dem Mittelteil 35
sind zwei parallel angeordnete Gasdruckfedern 21' angeordnet,
deren Druckzylinder durch eine Halteklammer 35 befestigt ist bzw.
sind. Die Kolbenstangen der beiden Gasdruckfedern 21' in dem
Mittelteil 35 führen nach unten zu dem Gelenk 31 am Basisteil 34.
An der gegenüberliegenden, zur Heckwand 4 hin gewandten Seite des
Mittelteils 35 ist eine weitere Gasdruckfeder 21 befestigt, deren
Kolbenstange am Trägerteil 36 angelenkt ist. Dadurch ist das
Trägerteil 36, an dem der Träger 11 für das Reserverad 12
befestigt ist, immer bestrebt, um das Gelenk 32 nach oben zu
schwenken, hier über die Rückwand 4, so daß das Reserverad 12 in
einer griffgünstigen Stellung hochgehoben wird.
Zum Zusammenklappen der teleskopierbaren Hubsäule wird ein
leichter manueller Druck auf das Reserverad 12 ausgeübt, so daß
entsprechend der schematisch dargestellten Kurve Z zunächst der
obere Teil der Hubsäule 30 um das untere Schwenkgelenk 31 nach
innen verschwenkt. Durch das Gewicht des Reserverades 12 werden
dann in etwa senkrechter Stellung des Mittelteils 35 durch die
Masse die in dem Mittelteil 35 gelagerten Gasdruckfedern 21'
beaufschlagt, so daß vorwiegend durch das Eigengewicht des
Reserverades 12 die Gasdruckfedern 21' nach unten zum
Basisteil 34 hingedrückt werden. Hierdurch wird dann anschließend
auch das Trägerteil 36 gegen die heckseitige Gasdruckfeder 21
leicht nach unten verschwenkt und schließlich das Mittelteil 35
zusammen mit dem daran angekoppelten Trägerteil 36 über bzw. in
das Basisteil 34 gegen die untere Gasdruckfeder 21 verschwenkt.
Es sei darauf hingewiesen, daß die Hebelauslegung und die
Federkraft der Gasdruckfedern 21, 21' so ausgelegt sind, daß die
teleskopierbare Hubsäule 30 mit geringem manuellem Druck in die
Kofferraummulde abgesenkt werden kann. Entsprechendes gilt für
das Hochfahren aus der Mulde 5 der Reserveradaufnahme heraus, so
daß nach Lösen eines nicht näher dargestellten
Schnellverschlusses die teleskopierbare Hubsäule 30 in die
dargestellte angehobene Position (entgegengesetzt der Kurve Z)
verfährt.
In Fig. 4 ist die Vorderansicht der teleskopierbaren Hubsäule 30
als bevorzugte Ausführungsform der Hubeinrichtung 10 dargestellt.
Hieraus ist die Anlenkung der einzelnen Gasdruckfedern 21, 21'
ersichtlich. In Fig. 3 ist weiterhin an der Unterkante des
Trägerteils 36 eine Warnleuchte dargestellt, um hier die
nachfolgenden Verkehrsteilnehmer im Falle des Reserveradwechsels
zu warnen. Weiterhin ist in Strichpunktlinien eine verkürzte
Heckwand 4' dargestellt, die einen Anschlag 41 trägt. Hierdurch
ist eine Einstellung der exakten Endposition mit stärkerer oder
schwächerer Neigung des Reserverades 12 über der Heckwand 4
einstellbar.
Wie aus Fig. 3 bei Schwenkung um 90° ersichtlich ist, könnte die
teleskopierbare Hubsäule 30 auch an der Rückwand eines
Geländewagens zum definierten Absenken des Reserverades 12
dienen, wobei hier die Rückwand 4' in etwa der Heck-Stoßstange
entsprechen würde. Durch die entsprechenden Hebellängen und die
Wahl der Federkraft der Gasdruckfedern 21, 21' ist zudem ein
nahezu kräftefreies Anheben des Reserverades 12 vom Boden aus
entlang der Zusammenfaltkurve Z möglich. Insbesondere sei auch
darauf hingewiesen, daß in der zusammengeklappten Position das
Trägerteil 36 genau über dem Basisteil 34 liegt, wozu auch beide
entgegengesetzt schräg angeschnitten sind. Das Mittelteil 35 ist
hierbei etwas schmäler gestaltet (vgl. Fig. 4), so daß dieses
zusammen mit den vier Gasdruckfedern 21, 21' in kompakter Weise
innerhalb der Radschüssel des Reserverades 12 aufgenommen ist.
Hierdurch ergibt sich insbesondere eine kompakte Bauweise, die
auch eine Nachrüstung an bestehenden Fahrzeugen ermöglicht. Es
sei darauf hingewiesen, daß durch einfachen Austausch der
Gasdruckfedern 21, 21' eine Anpassung an das jeweilige
Reserverad-Gewicht ermöglicht wird, so daß praktisch ohne großen
Kraftaufwand ein Zusammenfalten und Hochheben des Reserverades 12
möglich ist. Insbesondere sei hier auf die automatisch
einsetzende Teleskopbewegung der beiden Gasdruckfedern 21' im
Mittelteil 35 hingewiesen.
Claims (14)
1. Hebevorrichtung für ein Reserverad eines Fahrzeugs,
insbesondere Personenkraftfahrzeugs, mit einer
Reserveradaufnahme und einer Hubeinrichtung zum Anheben
eines in der Reserveradaufnahme befindlichen Reserverads,
dadurch gekennzeichnet, daß
die Hubeinrichtung (10) einen Antriebsmechanismus (21) zum
Anheben des Reserverads (12) aufweist.
2. Hebevorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß
die Hubeinrichtung (10) ein Scherenhubgestänge (10'),
insbesondere ein Mehrfach-Scherenhubgestänge (10') aufweist,
dessen unterer Abschnitt (14, 15) am Boden (7) des Fahrzeugs
gelagert ist und dessen oberer Abschnitt (16, 17) das
Reserverad (12) trägt.
3. Hebevorrichtung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß
das Scherenhubgestänge (10') einen zur Kofferraumöffnung hin
versetzten Aufbau aufweist.
4. Hebevorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß zur Lagerung des Reserverads
(12) an der Hubeinrichtung (10) ein Träger (11) an dieser
gelagert ist, wobei der Träger (11) um ein Trägerlager (18)
verkippbar ist, insbesondere von einer im wesentlichen
horizontalen Lage in eine geneigte Lage.
5. Hebevorrichtung nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß
der Träger (11) über eine erste Trägergestängestange (16) an
dem Trägerlager (18) und über eine zweite
Trägergestängestange (17) gelagert ist, deren trägerseitiges
Ende in einer L-förmigen Führungsnut (23) gelagert ist,
wobei ein Abschnitt der Führungsnut (23) teilbogenförmig
nach oben verläuft.
6. Hebevorrichtung nach Anspruch 4 oder 5, dadurch
gekennzeichnet, daß der Träger (11) in zumindest einer
Zwischenstellung, insbesondere einer angehobenen und nicht
verkippten Stellung, verrastbar ist.
7. Hebevorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß der Antriebsmechanismus (21) als
Gasdruck-Federspeicher ausgebildet ist.
8. Hebevorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß der Antriebsmechanismus (21)
einen Kurbelantrieb aufweist.
9. Hebevorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß die Antriebsmechanismus (21)
einen elektromotorischen Antrieb aufweist.
10. Hebevorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß die Hubeinrichtung (10) eine
teleskopierbare Hubsäule (30) umfaßt, die aus einem
Basisteil (34), einem Mittelteil (35) und einem Trägerteil
(36) besteht, die an Gelenken (31 und 32) miteinander
verbunden sind.
11. Hebevorrichtung nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet,
daß das Mittelteil (35) gegenüber dem Basisteil (34) in der
Höhe teleskopierbar ist, insbesondere mittels zwei
Gasdruckfedern (21'), deren Druckzylinder im Mittelteil (35)
durch eine Halteklammer (37) befestigt ist/sind.
12. Hebevorrichtung nach Anspruch 10 oder 11, dadurch
gekennzeichnet, daß die Oberkanten des Basisteils (34) und
die Unterkanten des Trägerteils (36) zueinander schräg
verlaufend angeordnet sind und in zusammengeklappter
Stellung einander benachbart gegenüberliegen.
13. Hebevorrichtung nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet,
daß das Mittelteil (35) in der Breite schmäler ist als das
Basisteil (34) und das Trägerteil (36).
14. Hebevorrichtung nach einem der Ansprüche 10 bis 13, dadurch
gekennzeichnet, daß die Hubsäule (30) in zusammengeklapptem
Zustand in die Radschüssel bzw. Reserveradfelge (12a)
eingepaßt ist.
Priority Applications (3)
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|---|---|---|---|
| DE1998153935 DE19853935A1 (de) | 1998-11-23 | 1998-11-23 | Hebevorrichtung für ein Reserverad eines Fahrzeugs |
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Applications Claiming Priority (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
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| DE1998153935 DE19853935A1 (de) | 1998-11-23 | 1998-11-23 | Hebevorrichtung für ein Reserverad eines Fahrzeugs |
Publications (1)
| Publication Number | Publication Date |
|---|---|
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ID=7888687
Family Applications (1)
| Application Number | Title | Priority Date | Filing Date |
|---|---|---|---|
| DE1998153935 Withdrawn DE19853935A1 (de) | 1998-11-23 | 1998-11-23 | Hebevorrichtung für ein Reserverad eines Fahrzeugs |
Country Status (3)
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|---|---|
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| DE (1) | DE19853935A1 (de) |
| WO (1) | WO2000030917A1 (de) |
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