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DE19843658A1 - Gerät zur Untersuchung einer weiblichen Brust - Google Patents

Gerät zur Untersuchung einer weiblichen Brust

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DE19843658A1
DE19843658A1 DE1998143658 DE19843658A DE19843658A1 DE 19843658 A1 DE19843658 A1 DE 19843658A1 DE 1998143658 DE1998143658 DE 1998143658 DE 19843658 A DE19843658 A DE 19843658A DE 19843658 A1 DE19843658 A1 DE 19843658A1
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    • A61MEDICAL OR VETERINARY SCIENCE; HYGIENE
    • A61BDIAGNOSIS; SURGERY; IDENTIFICATION
    • A61B6/00Apparatus or devices for radiation diagnosis; Apparatus or devices for radiation diagnosis combined with radiation therapy equipment
    • A61B6/04Positioning of patients; Tiltable beds or the like
    • A61B6/0407Supports, e.g. tables or beds, for the body or parts of the body
    • A61B6/0414Supports, e.g. tables or beds, for the body or parts of the body with compression means
    • AHUMAN NECESSITIES
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    • A61B6/00Apparatus or devices for radiation diagnosis; Apparatus or devices for radiation diagnosis combined with radiation therapy equipment
    • A61B6/50Apparatus or devices for radiation diagnosis; Apparatus or devices for radiation diagnosis combined with radiation therapy equipment specially adapted for specific body parts; specially adapted for specific clinical applications
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Abstract

Gerät zur Untersuchung einer weiblichen Brust in liegender oder den Oberkörper gebeugter Untersuchungsposition einer Patientin mit wenigstens einer diagnostischen Untersuchungseinrichtung (2, 3, 70), mit welcher Bildinformationen aus dem Körperinneren eines Lebewesens gewonnen werden können, zwei relativ zueinander verstellbaren Kompressionsvorrichtungen (7, 8), welche einen Raum (R) zur Aufnahme der Brust einschließen, und Mitteln zur Lagerung der Patientin, welche eine zumindest den Bauch einer Patientin stützende, mit wenigstens einer Auflagefläche (20) versehene Patientenauflage (19, 40, 50) umfassen, welche wenigstens im wesentlichen horizontal ausgerichtet ist, wobei die Patientenauflage (19, 40, 50) den für die zu untersuchende Brust vorgesehenen Raum (R) zwischen den Kompressionsvorrichtungen (7, 8) weder ganz noch teilweise überdeckt.

Description

Die Erfindung betrifft ein Gerät zur Untersuchung einer weib­ lichen Brust mit wenigstens einer diagnostischen Untersu­ chungseinrichtung, mit welcher Bildinformationen aus dem Kör­ perinneren eines Lebewesens gewonnen werden können, zwei re­ lativ zueinander verstellbaren Kompressionsvorrichtungen, welche einen Raum zur Aufnahme der Brust einschließen, und einer Patientenauflage, welche wenigstens im wesentlichen ho­ rizontal ausgerichtet ist.
Ein derartiges Gerät in Form eines Röntgengerätes ist bei­ spielsweise aus der US 5,078,142 bekannt und wird sowohl für die Diagnostik als auch für Interventionen, d. h. für minimal invasive Eingriffe unter Röntgenkontrolle, an einer Brust ei­ ner Patientin eingesetzt. Während der Untersuchung bzw. der Intervention liegt die Patientin unter anderem mit ihrem Bauch auf einer Patientenauflage. Der Aufstieg auf die Pati­ entenauflage ist im vorliegenden Fall dadurch erleichtert, daß die Patientenauflage ein um eine horizontale Achse schwenkbares, d. h. ein abklappbares, Fußteil aufweist, wel­ ches, nachdem die Patientin eine gebeugte Stellung an dem Röntgengerät eingenommen hat, in die Horizontale verfahren wird.
Die Patientin wird derart auf der Patientenauflage gelagert, daß die zu untersuchende bzw. einer Intervention zu unterzie­ hende Brust der Patientin durch eine kreisrunde Öffnung der Patientenauflage in den zwischen zwei Kompressionsvorrichtun­ gen eingeschlossenen Raum hängt. Im Vorfeld der Untersuchung bzw. der Intervention wird die Brust zwischen den Kompressi­ onsvorrichtungen komprimiert. Bei der Gewinnung von Röntgen­ aufnahmen durchdringt ein von einer Röntgenstrahlenquelle ausgehendes Röntgenstrahlenbündel sowohl die Kompressionsvör­ richtungen als auch die Brust und trifft auf einen Röntgen­ strahlenempfänger, z. B. einen Röntgenfilm, welcher anschlie­ ßend zur Bildgewinnung ausgewertet wird.
Als nachteilig erweist sich bei dem bekannten Röntgengerät, daß brustwandnahe Gewebebereiche der zu untersuchenden Brust aufgrund der Rückhaltewirkung der Patientenauflage von Gewebe um die kreisrunde Öffnung herum teilweise nicht radiologisch abbildbar und durch ihre Lage in der Öffnung der Patienten­ auflage einer Intervention nicht zugänglich sind. Beispiels­ weise müssen bei üblichen Mammographieaufnahmen, wie bei der medio-lateral-obliquen Aufnahme, Teile des der zu untersu­ chenden Brust benachbarten Armes sowie des Oberbauches für eine maximale Darstellung des Gewebes zusammen mit der Brust komprimiert werden, was durch die kreisrunde, der Form der Brust angepaßten Öffnung der Patientenauflage nicht möglich ist. Der radiologisch nicht abbildbare bzw. nicht zugängliche brustwandnahe Gewebebereich hat dabei mindestens eine Stärke, welche der Dicke der Patientenauflage entspricht.
Der Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, ein Gerät der eingangs genannten Art derart auszubilden, daß auch brust­ wandnahe Gewebebereiche der zu untersuchenden Brust abbildbar und einer Intervention zugänglich sind.
Nach der Erfindung wird diese Aufgabe gelöst durch ein Gerät zur Untersuchung einer weiblichen Brust in liegender oder den Oberkörper gebeugter Untersuchungsposition einer Patientin mit wenigstens einer diagnostischen Untersuchungseinrichtung, mit welcher Bildinformationen aus dem Körperinneren eines Le­ bewesens gewonnen werden können, zwei relativ zueinander ver­ stellbaren Kompressionsvorrichtungen, welche einen Raum zur Aufnahme der Brust einschließen, und Mitteln zur Lagerung der Patientin, welche eine zumindest den Bauch einer Patientin stützende, mit wenigstens einer Auflagefläche versehene Pa­ tientenauflage umfassen, welche wenigstens im wesentlichen horizontal ausgerichtet ist, wobei die Patientenauflage den für die zu untersuchende Brust vorgesehenen Raum zwischen den Kompressionsvorrichtungen weder ganz noch teilweise über­ deckt. Dadurch, daß die Patientenauflage den Raum zwischen den Kompressionsvorrichtungen in keiner Weise überdeckt, kann die zu untersuchende Brust im Zuge der Lagerung der Patientin an dem Gerät mit wenigstens gebeugtem Oberkörper frei zwi­ schen die Kompressionsvorrichtungen hängen, so daß kein Ge­ webe, insbesondere kein brustwandnahes Gewebe, durch die Pa­ tientenauflage in irgendeiner Form zurückgehalten wird. Auf diese Weise wird bei der Kompression der Brust bedingt durch den Schwerkrafteinfluß, auch das brustwandnahe Gewebe erfaßt und einer Untersuchung bzw. einer Intervention zugänglich. Das erfindungsgemäße Gerät bietet dabei nicht nur den Vor­ teil, daß mehr Gewebe bei einer Untersuchung erfaßt wird, sondern daß die Untersuchung für eine Patientin auch weniger schmerzhaft ist, da im Unterschied zu einer stehenden Unter­ suchungshaltung aufgrund des Schwerkrafteinflusses die Brust nicht durch starken manuellen Zug in den Raum zwischen die Kompressionsvorrichtungen gebracht werden muß. Die Mittel zur Lagerung umfassen dabei vorzugsweise verschiedene Lagerungs­ elemente, so daß eine Patientin verschiedene Untersuchungs­ haltungen, nämlich eine den Oberkörper gebeugte stehende, eine den Oberkörper gebeugte kniende oder eine liegende Un­ tersuchungshaltung, an dem Gerät einnehmen kann.
Nach Ausführungsformen der Erfindung umfaßt die diagnostische Untersuchungseinrichtung eine Röntgeneinrichtung und/oder eine diagnostische Ultraschalleinheit. Die Ultraschalleinheit weist dabei einen für diagnostische Zwecke geeigneten Ultra­ schallapplikator und die Röntgeneinrichtung ein für Mammogra­ phieaufnahmen geeignetes, eine Röntgenstrahlenquelle und ei­ nen Röntgenstrahlenempfänger umfassendes Röntgensystem auf, wobei von der Röntgenstrahlenquelle im Betrieb ein Röntgen­ strahlenbündel zu dem Röntgenstrahlenempfänger ausgeht, des­ sen patientenseitiger Randstrahl wenigstens im wesentlichen horizontal verläuft, so daß nur die zu untersuchenden Gewebe­ bereiche der Brust von dem Röntgenstrahlenbündel durchdrungen werden. Das erfindungsgemäße Gerät kann also als diagnosti­ sche Untersuchungseinrichtung eine diagnostischen Ultra­ schalleinheit, eine Röntgeneinrichtung oder beides aufweisen, wobei im zuletzt genannten Fall mit ein und demselben Gerät Brustgewebe alternativ mittels Ultraschall oder Röntgenstrah­ lung untersucht werden kann. Im Falle der Untersuchung der Brust mit Ultraschall ist, falls erforderlich, zwischen den Kompressionsvorrichtungen ein die Brust aufnehmendes Medium vorgesehen, welches im wesentlichen die gleiche Schallimpe­ danz wie Körpergewebe aufweist, so daß sich der diagnostische Ultraschall praktisch ungehindert in das Brustgewebe ausbrei­ ten kann.
Eine bevorzugte Ausführungsform der Erfindung sieht vor, daß die Mittel zur Lagerung ein abgewinkeltes Lagerelement zur Lagerung des Bauches und/oder des Hüftbereiches einer eine den Oberkörper gebeugte Untersuchungshaltung einnehmende Pa­ tientin umfassen. Die gebeugte Untersuchungshaltung einer Pa­ tientin bietet den Vorteil, daß die Patientin einfacher und schneller auf der Patientenauflage bzw. die zu untersuchende Brust der Patientin zwischen den Kompressionsvorrichtungen positioniert werden kann, da Arme und Oberkörper der Patien­ tin frei bewegt werden können. Darüber hinaus kann das Gerät schneller verlassen werden, was den Patientendurchsatz und somit die Wirtschaftlichkeit des Gerätes erhöht. Ein weiterer Vorteil dieser Ausführungsform der Erfindung liegt darin, daß es bei einer Untersuchung bzw. einer Intervention an einer Patientin in gebeugter Untersuchungshaltung durch die nied­ rige Position der Beine im Vergleich zum Kopf der Patientin zu keinen relevanten Umverteilungen von Blutvolumina im Kör­ per der Patientin kommt. Auf diese Weise wird eine häufig bei Patientinnen auftretende hypotone Kreislaufreaktion vermie­ den, wenn sich diese aus einer liegenden Position von einer Patientenauflage erheben. Unter einem abgewinkelten Lager­ element wird dabei ein Lagerelement verstanden, welches eine gekrümmte Oberfläche aufweist, die an die Körperform im Hüftbereich eines den Oberkörper gebeugten Menschen angepaßt ist. Eine Ausführungsform eines abgewinkelten Lagerelementes kann eine wenigstens im wesentlichen horizontal ausgerichtete Oberfläche aufweisen, die mit einer wenigstens im wesentli­ chen vertikal ausgerichteten Oberfläche des Lagerelementes verbunden ist, und zwar vorzugsweise durch eine gekrümmte Oberfläche.
Varianten der Erfindung sehen vor, daß das abgewinkelte La­ gerelement wenigstens oberflächlich aus einem elastischen Ma­ terial ist und vorzugsweise eine im Inneren angeordnete für Röntgenstrahlung undurchlässige Abschirmung aufweist. Das oberflächlich elastische Material ist vorteilhaft für eine angenehme Lagerung einer Patientin und ist vorzugsweise des­ infizierbar. Die Abschirmung hingegen schützt die Genitalien einer Patientin vor Röntgenstrahlung in der gebeugten Unter­ suchungshaltung, wenn die Untersuchung der Brust mit Röntgen­ strahlung erfolgt.
Eine Ausführungsform der Erfindung sieht vor, daß die Mittel zur Lagerung einen höhenverstellbaren Fußtritt umfassen, auf dem die Patientin während einer Untersuchung stehen kann. Der Fußtritt ermöglicht es, daß eine Patientin in Untersuchungs­ haltung ihr Körpergewicht selbst in gewissem Rahmen durch den Kontakt zu einer Trittfläche abfangen kann, weshalb Komponen­ ten der Mittel zur Lagerung in einigen Bereichen nicht so stabil ausgeführt sein müssen, wie bei herkömmlichen Patien­ tenliegen. Die Höhenverstellbarkeit des Fußtrittes ermöglicht es außerdem, unterschiedliche Beinlängen von Patientinnen auszugleichen, so daß unterschiedlich große Patientinnen an dem Gerät jeweils eine angenehme Untersuchungshaltung einneh­ men können.
Eine besonders bevorzugte Variante der Erfindung sieht vor, daß der Fußtritt einen bogenförmig gekrümmten Bereich auf­ weist. Auf diese Weise kann eine Patientin eine mit einem oder beiden Füßen gegen den bogenförmigen Bereich des Fuß­ trittes gestemmte Haltung einnehmen, so daß ein Abrutschen von dem Fußtritt in gebeugter Untersuchungshaltung verhindert wird. Des weiteren ermöglicht es die Ausführungsform des Fuß­ trittes mit einem bogenförmig gekrümmten Bereich, daß der Winkel im Hüftgelenk einer Patientin bei gebeugter Untersu­ chungshaltung größer als 90° sein kann, was sich insbesondere bei Bewegungseinschränkungen dieses Gelenkes als vorteilhaft erweisen kann.
Gemäß einer Ausführungsform der Erfindung sind das abgewin­ kelte Lagerelement und/oder der Fußtritt an einem Geräteteil angeordnet, welches gegenüber der diagnostischen Untersu­ chungseinrichtung verstellbar ist. Auf diese Weise besteht die Möglichkeit, das an dem Geräteteil angeordnete abgewin­ kelte Lagerelement und den Fußtritt gemeinsam, beispielsweise derart relativ zu dem Röntgensystem einzustellen, daß unter­ schiedlich große Patientinnen für Untersuchungen jeweils op­ timal in bezug auf das Röntgensystem gelagert werden können.
Eine Variante der Erfindung sieht dabei vor, daß das Geräte­ teil eine für Röntgenstrahlen undurchlässige Abschirmung auf­ weist, so daß die Genitalien einer Patientin in gebeugter Un­ tersuchungshaltung an dem Gerät vor Röntgenstrahlung ge­ schützt werden, wenn die Untersuchung der Brust mit Röntgen­ strahlung erfolgt.
Gemäß einer weiteren Variante der Erfindung ist das Geräte­ teil relativ zu der diagnostischen Untersuchungseinrichtung fixierbar, so daß eine, beispielsweise durch Stoßeinwirkung, unerwünschte Verstellung des Geräteteils aus einer einmal ge­ fundenen Untersuchungseinstellung für eine Patientin verhin­ dert werden kann.
Eine Variante der Erfindung sieht vor, daß die Patientenauf­ lage eine Anzahl miteinander verbundener, jeweils eine Aufla­ gefläche aufweisender Auflageelemente umfaßt, welche derart bewegbar und in ihrer Ausrichtung relativ zueinander verän­ derbar sind, daß die Länge der Patientenauflage einstellbar ist. Wenn also zur Positionierung einer Patientin an dem Ge­ rät das Geräteteil, an dem das abgewinkelte Lageelement und der Fußtritt angeordnet sind, entsprechend zu der diagnosti­ schen Untersuchungseinrichtung fixiert worden ist, kann auch die Länge der Patientenauflage variabel an den Zwischenraum zwischen der einen, der Patientenauflage nächstliegenden Kom­ pressionsvorrichtung und dem abgewinkelten Lagerelement zur bequemen Lagerung der Patientin angepaßt werden.
Gemäß einer Ausführungsform der Erfindung sind die Auflage­ elemente mittels eines Verstellmechanismus in einen Spei­ cherbereich im Inneren des abgewinkelten Lagerelementes ein- und ausfahrbar. Auf diese Weise können nicht benötigte Aufla­ geelemente problemlos zwischengespeichert und bei Bedarf zur Lagerung einer Patientin herangezogen werden.
Eine andere Variante der Erfindung sieht vor, daß die Patien­ tenauflage von einer Folie gebildet ist, welche gemäß einer Ausführungsform der Erfindung mittels eines Verstellmechanis­ mus derart auf eine in dem abgewinkelten Lagerelement ange­ ordnete Vorrichtung auf- bzw. von der Vorrichtung abwickelbar ist, daß die Länge der Patientenauflage einstellbar ist. Auch auf diese Weise kann die Länge der Patientenauflage an unter­ schiedliche Anforderungen in bezug auf die Körpergröße von Patientinnen angepaßt werden.
Gemäß einer Ausführungsform der Erfindung weist der Verstell­ mechanismus wenigstens eine Teleskopstange auf. Vorzugsweise sind zwei, beidseitig unterhalb der Patientenauflage angeord­ nete Teleskopstangen vorgesehen, welche jeweils mit ihrem ei­ nen Ende beispielsweise an dem Geräteteil und mit ihrem aus­ fahrbaren Ende beispielsweise mit einem Ende der Folie bzw. mit dem ersten Auflageelement der eine Vielzahl miteinander verbundener Auflageelemente aufweisenden Patientenauflage verbunden sind. Das Ein- und Ausfahren der Teleskopstangen bewirkt dabei die Längenänderung der Patientenauflage. Die Teleskopstangen entfalten außerdem eine Stützwirkung, indem sie einen Teil des Körpergewichtes einer auf der Patienten­ auflage gelagerten Patientin aufnehmen.
Gemäß einer Variante der Erfindung ist die Patientenauflage dabei in einer bestimmten Stellung fixierbar. Beispielsweise wirkt ein separat angeordneter oder ein entsprechender Auslö­ semechanismus an dem Gerät mit geeigneten Mitteln zur Fixie­ rung der Teleskopstangen zusammen, so daß eine Veränderung der Länge der Patientenauflage nur nach Betätigung des Aus­ lösemechanismus möglich ist. Auf diese Weise wird eine unge­ wollte Veränderung der Länge der Patientenauflage aus einer für eine Patientin gefundenen Einstellung verhindert.
Eine bevorzugte Ausführungsform der Erfindung sieht vor, daß die Auflagefläche der Mittel zur Lagerung mittels eines an das abgewinkelte Lagerelement ansetzbaren Auflageelementes verlängerbar ist. Vorzugsweise wird dabei der an dem Geräte­ teil angeordnete Fußtritt derart vertikal verfahren, daß der Rand des bogenförmig gekrümmten Bereiches des Fußtrittes eine Lagerfläche und die gekrümmte Oberfläche oder ein entspre­ chend ausgeführter Abschnitt der gekrümmten Oberfläche des abgewinkelten Lagerelementes eine zweite Lagerfläche für das Auflageelement bilden. Das Auflageelement ist an seinen La­ gerflächen entsprechend ausgebildet, um ein Abrutschen von den Lagerflächen des Fußtrittes bzw. des abgewinkelten La­ gerelementes zu verhindern. Die Verlängerung der Auflageflä­ che ist dergestalt, daß es einer Patientin ermöglicht wird, eine liegende Untersuchungsposition an dem Gerät einzunehmen.
Eine weitere bevorzugte Ausführungsform der Erfindung sieht vor, daß in den Fußtritt eine Vorrichtung zur Lagerung von Beinen einer Patientin einpaßbar ist. Auf diese Weise werden weitere bequeme Lagerungsmöglichkeiten in kniender Position der Patientin, in denen beispielsweise kurze Interventionen durchgeführt werden können, ermöglicht. Die Vorrichtung ist verstellbar, d. h. an den Körperbau einer Patientin anpaßbar, ausgeführt und weist vorzugsweise verstellbare Auflageflächen für Oberschenkel und/oder Knie und/oder Schienbeine und/oder Fußrücken auf.
Gemäß einer Variante der Erfindung kann die Vorrichtung bei Nichtgebrauch in eine Parkstellung gebracht werden, so daß diese bei der Wahl anderer als der knienden Lagerungsmöglich­ keiten die Lagerung und den Untersuchungsvorgang einer Pati­ entin nicht behindert.
Gemäß einer weiteren Variante der Erfindung sind die Kompres­ sionsvorrichtungen mit der diagnostischen Untersuchungsein­ richtung gekoppelt, so daß gemäß einer besonders bevorzugten Ausführungsform der Erfindung, bei der die diagnostische Un­ tersuchungseinrichtung und die Patientenauflage relativ zu­ einander um eine Achse verstellbar, d. h. schwenkbar bzw. drehbar, sind, die Kompressionsvorrichtungen synchron mit der diagnostischen Untersuchungseinrichtung verstellt werden kön­ nen. Die Verstellung der diagnostischen Untersuchungseinrich­ tung zusammen mit den Kompressionsvorrichtungen um eine Achse bietet dabei die Möglichkeit, diagnostische Bildaufnahmen von einer Brust aus unterschiedlichen Richtungen anzufertigen.
Varianten der Erfindung sehen vor, daß in den aufgrund von Relativbewegungen zwischen der Patientenauflage und den mit der diagnostischen Untersuchungseinrichtung gekoppelten Kom­ pressionsvorrichtungen entstehenden Raum zwischen der Patien­ tenauflage und der am nächsten zu der Patientenauflage ange­ ordneten Kompressionsvorrichtung verschieden geformte Aufla­ geelemente einfügbar sind bzw. in dem Raum ein verformbares faltenbalgartiges Auflageelement vorgesehen ist, welches zu­ mindest indirekt mit der Kompressionsvorrichtung und der Pa­ tientenauflage verbunden ist. Beide Varianten der Erfindung ermöglichen es dabei auf vorteilhafte Weise, daß bei Drehun­ gen der diagnostischen Untersuchungseinrichtung zusammen mit den Kompressionsvorrichtungen der zwischen der Patientenauf­ lage und der am nächsten zu der Patientenauflage angeordneten Kompressionsvorrichtung entstehende Raum zur bequemen Lage­ rung einer Patientin überbrückt werden kann.
Eine Variante der Erfindung sieht vor, daß das faltenbalgar­ tige Auflageelement lösbar mit der Patientenauflage verbunden ist, so daß bei Drehwinkeln größer ca. 60° das faltenbalgar­ tige Auflageelement die Drehung der diagnostischen Untersu­ chungseinrichtung relativ zu der Patientenauflage nicht be­ hindert.
Eine Ausführungsform der Erfindung sieht vor, daß die Patien­ tenauflage fest mit einer die am nächsten zu der Patienten­ auflage angeordnete Kompressionsvorrichtung aufweisenden Ein­ heit verbunden ist. Gemäß einer Variante der Erfindung liegt die Auflagefläche der Patientenauflage dabei wenigstens im wesentlichen mit der oberen, patientenseitigen Kantenfläche der Einheit in einer wenigstens im wesentlichen horizontal verlaufenden Ebene. Die Patientenauflage wirkt dabei gleich­ sam wie eine Verbreiterung des patientenseitigen Abschlusses der Einheit, so daß bei der Lagerung einer Patientin unange­ nehme Druckstellen durch die obere, patientenseitige Kanten­ fläche der Einheit vermieden werden. Nach einer Variante der Erfindung ist das abgewinkelte Lagerelement dabei mit einem horizontal verlaufenden Schlitz ausreichender Größe versehen, so daß im Falle von Drehbewegungen der die Kompressionsvor­ richtung aufweisenden Einheit und somit auch der Patienten­ auflage diese durch den Schlitz des abgewinkelten Lagerele­ mentes geführt werden kann.
Eine Ausführungsform der Erfindung sieht vor, daß an dem Ge­ rät Vorrichtungen vorgesehen sind, welche nicht mit Röntgen­ strahlung zu beaufschlagende Körperteile, z. B. die nicht zu untersuchende Brust, einer Patientin aus dem Strahlenfeld der Röntgenstrahlenquelle heraushalten. Derartige Vorrichtungen können beispielsweise sogenannte Abweiser für Gewebe sein, welche hilfsweise zur Lagerung von Körperteilen einsetzbar sind. Die Abweiser können fest mit dem Gerät verbunden sein, so daß sie bei Gebrauch stets zur Hand sind und bei Nichtge­ brauch in entsprechende Parkpositionen gebracht werden kön­ nen, oder aber an das Gerät ansetzbar sein.
Eine weitere Variante der Erfindung sieht Stützen für den Kopf und die Arme einer Patientin vor. Die Stützen sind vor­ teilhafterweise verstellbar an dem Gerät, beispielsweise an Gelenkarmen des Gerätes, angeordnet, so daß sie jeweils auf unterschiedliche Körperformen von zu untersuchenden Patien­ tinnen anpaßbar sind.
Ausführungsbeispiele der Erfindung sind in den beigefügten schematischen Zeichnungen dargestellt. Es zeigen:
Fig. 1 ein erfindungsgemäßes Gerät zur Untersuchung einer weiblichen Brust,
Fig. 2-4 stark vereinfachte Ansichten in Richtung des Pfei­ les II aus Fig. 1,
Fig. 5 die Ansicht einer in dem Fußtritt plazierbaren Vor­ richtung für eine kniende Untersuchungshaltung ei­ ner Patientin,
Fig. 6 die Parkposition der Vorrichtung aus Fig. 5,
Figur7 eine Ausführungsform einer Patientenauflage aufwei­ send eine Anzahl miteinander verbundener Auflage­ element,
Fig. 8 eine Patientenauflage in Form einer Folie,
Fig. 9 die Verlängerung der Auflagefläche durch ein an das abgewinkelte Lagerelement ansetzbares Auflageele­ ment,
Fig. 10, 11 stark vereinfachte Ansichten des Röntgensystems bzw. der Ultraschalleinheit, der Kompressionsvor­ richtungen und von Patientenauflagen bei schräger Bildaufnahmerichtung.
Fig. 1 zeigt in schematischer Darstellung ein Ausführungsbei­ spiel eines erfindungsgemäßen Gerätes 1 zur Untersuchung ei­ ner weiblichen Brust. Das Gerät 1 weist eine erste diagnosti­ sche Untersuchungseinrichtung in Form einer Röntgeneinrich­ tung und eine zweite in Form einer Ultraschalleinheit 70 auf.
Die Röntgeneinrichtung umfaßt ein eine Röntgenstrahlenquelle 2 und einen Röntgenstrahlenempfänger 3 aufweisendes Röntgen­ system. Die Röntgenstrahlenquelle 2 und der Röntgenstrah­ lenempfänger 3 sind an einem Geräteteil 4 angeordnet, welches gegen eine auf einem Sockel 5 des Gerätes 1 befestigte Halte­ rung 6 um eine vertikal verlaufende Achse A drehbar gelagert ist (vgl. Doppelpfeil a). Die Röntgenstrahlenquelle 2 und der Röntgenstrahlenempfänger 3 sind an dem Geräteteil 4 derart relativ zueinander ausgerichtet, daß der patientenseitige Randstrahl RS eines im Betrieb von der Röntgenstrahlenquelle 2 ausgehenden Röntgenstrahlenbündels wenigstens im wesentli­ chen horizontal verläuft und das Röntgenstrahlenbündel auf den Röntgenstrahlenempfänger 3 auftrifft.
Das Gerät 1 weist Kompressionsvorrichtungen in Form zweier Kompressionsplatten 7 und 8 zur Kompression einer Brust für Untersuchung derselben auf. Die Kompressionsplatte 8 ist im Falle des vorliegenden Ausführungsbeispiels mit dem Röntgen­ strahlenempfänger 3 in einer Einheit 9 angeordnet, welche von einem Haltearm 10 des Geräteteils 4 gehalten wird. Der Rönt­ genstrahlenempfänger 3 ist in der Einheit 9 unmittelbar hin­ ter der Kompressionsplatte 8 angeordnet. Die Einheit 9 ist auf Seiten der Kompressionsplatte 8 offen, so daß die Kom­ pressionsfläche 11 der Kompressionsplatte 8 frei zugänglich ist.
Die Kompressionsplatte 8 und der Röntgenstrahlenempfänger 3 müssen abweichend von der vorstehend beschriebenen Ausfüh­ rungsform jedoch nicht notwendigerweise in einer Einheit 9 angeordnet sein. Vielmehr können beide auch voneinander ge­ trennt und in einigem Abstand voneinander angeordnet sein.
Die Kompressionsplatte 7 ist über einen relativ zu dem Gerä­ teteil 4 verschieblichen Haltearm 12 mit dem Geräteteil 4 verbunden (vgl. Doppelpfeil b). Die Kompressionsplatten 7, 8 sind also derart relativ zueinander verschieblich angeordnet, daß der Raum R, den die beiden Kompressionsplatten 7, 8 mit­ einander einschließen, je nach Verschieberichtung der Kom­ pressionsplatte 7 vergrößert oder verkleinert werden kann.
Abweichend von dieser Ausführungsform kann auch der Haltearm 10 verschieblich ausgeführt sein, so daß der Raum R vergrö­ ßert oder verkleinert werden kann.
Die Kompressionsplatten 7, 8 sind derart relativ zu dem Rönt­ gensystem angeordnet, daß ein von der Röntgenstrahlenquelle 2 ausgehendes Röntgenstrahlenbündel die vertikal ausgerichteten Kompressionsflächen 11, 13 der Kompressionsplatten 7, 8 durchdringt. Die Kopplung der Kompressionsplatten 7, 8 mit dem Röntgensystem über das Geräteteil 4 bewirkt, daß die Aus­ richtung des Röntgensystems relativ zu den Kompressionsplat­ ten 7, 8 auch bei Drehungen des Geräteteils 4 um die Achse A stets erhalten bleibt.
An dem Haltearm 12 ist außerdem die bereits erwähnte diagno­ stische Ultraschalleinheit 70 angeordnet, welche eine in den Figuren nicht näher dargestellten Ultraschallapplikator auf­ weist. Die Ultraschalleinheit 70 ist an dem Haltearm 12 ver­ tikal in die Richtungen des Doppelpfeiles g verschieblich an­ geordnet und befindet sich in der in Fig. 1 dargestellten Si­ tuation in einer Parkposition.
Das Gerät 1 ermöglicht es also eine Brust sowohl mit Röntgen­ strahlung als auch mit Ultraschall zu untersuchen. Für eine Untersuchung der Brust mit Ultraschall wir die Ultraschall­ einheit 70 dabei aus ihrer Parkposition in ihre in Fig. 1 mit gestrichelten Linien angedeutete Therapieposition hinter die Kompressionsplatte 7 gebracht. Die Kompressionsplatte 7 ist dabei aus einem für Ultraschall durchlässigen Material aus­ gebildet und der Raum R erforderlichenfalls mit einem für Ultraschall durchlässigen Medium versehen, welches eine Schallimpedanz im Bereich der Schallimpedanz von Körpergewebe aufweist.
Das Gerät 1 muß jedoch nicht notwendigerweise sowohl eine Röntgeneinrichtung als auch eine Ultraschalleinheit 70 auf­ weisen. Das Gerät 1 kann vielmehr nur eine der beiden Unter­ suchungseinrichtungen aufweisen.
Zusätzlich zu der Halterung 6 ist an dem Sockel 5 des Gerätes 1 ein im Falle des vorliegenden Ausführungsbeispiels L-förmig ausgebildetes Geräteteil 14 angeordnet, welches gegenüber dem Sockel 5 vorzugsweise in die Richtungen des Doppelpfeiles c verfahrbar ausgeführt ist. Das Geräteteil 14 ist mit Fest­ stellmitteln 15, z. B. mit auf das Geräteteil 14 einwirkenden Klemmvorrichtungen, versehen, welche es ermöglichen, das Ge­ räteteil 14 relativ zu dem Sockel 5 in einer Stellung zu fi­ xieren. Im übrigen existieren derartige Feststellmittel in nicht dargestellter Weise auch für das Geräteteil 4, um das Geräteteil 4 in einer bestimmten Stellung relativ zu der Hal­ terung 6 fixieren zu können.
An dem Geräteteil 14 sind Mittel zur bequemen Lagerung einer in Fig. 1 nicht dargestellten, mit dem Gerät 1 zu untersu­ chenden Patientin angeordnet. Die Mittel zur Lagerung umfas­ sen ein an dem Geräteteil 14 angeordnetes abgewinkeltes La­ gerelement 16, welches zur Lagerung des Bauches und/oder des Hüftbereiches einer eine den Oberkörper gebeugte Untersu­ chuhgshaltung einnehmende Patientin vorgesehen ist.
Eine weiteres an dem Geräteteil 14 angeordnetes Mittel zur Lagerung bildet ein Fußtritt 17, welcher einen bogenförmig gekrümmten Bereich 18 aufweist und höhenverstellbar, d. h vertikal verstellbar an dem Geräteteil 14 angebracht ist (vgl. Doppelpfeil d).
Im Falle des in Fig. 1 gezeigten Ausführungsbeispieles ist als Mittel zur Lagerung außerdem eine fest mit der die Kompressi­ onsplatte 8 und den Röntgenstrahlenempfänger 3 aufweisenden Einheit 9 verbundene, eine Auflagefläche 20 aufweisende Pati­ entenauflage 19 vorhanden, welche wenigstens im wesentlichen horizontal ausgerichtet ist und zur Lagerung des Bauches ei­ ner Patientin dient. Die Auflagefläche 20 der Patientenauf­ lage 19 liegt dabei wenigstens im wesentlichen mit dem pati­ entenseitigen Abschluß der Einheit 9, also der Kantenfläche 21 der Einheit 9, in einer wenigstens im wesentlichen hori­ zontal verlaufenden Ebene. Die Auflagefläche 20 schließt sich also praktisch nahtlos an die Kantenfläche 21 der Einheit 9 an, so daß sich eine durchgehende Lagerungsfläche ohne kan­ tige Erhebungen zur bequemen Lagerung einer Patientin ergibt. Die Kantenfläche 21 ist dabei vorzugsweise mit einer weichen Kunststoffolie oder Schaumstoff überzogen um die Bildung von Druckstellen am Körper einer Patientin zu vermeiden.
Sind die Kompressionsplatte 8 und der Röntgenstrahlenempfän­ ger 3 nicht in einer Einheit 9, sondern jeweils getrennt von­ einander angeordnet, ist die Einheit 9 physikalisch gleichzu­ setzen mit der Kompressionsplatte 8. In diesem Fall ist also die Patientenauflage 20 mit der Kompressionsplatte 8 in der für die Einheit 9 beschriebenen Weise verbunden.
Die Patientenauflage 19 weist eine im Falle des vorliegenden Ausführungsbeispiels feste Länge auf. Zur Anpassung der Lage­ rungsfläche an die Größe einer zu untersuchenden Patientin wird das Geräteteil 14 deshalb entsprechend in die Richtungen des Doppelpfeiles c verfahren bzw. die Höhe des Fußtrittes 17 entsprechend in die Richtungen des Doppelpfeiles d einge­ stellt.
Aufgrund der festen Verbindung der Patientenauflage 19 mit der Einheit 9 führt die Patientenauflage 19 bei Drehbewegun­ gen des Geräteteils 4 um die Achse A zusammen mit der Einheit 9 entsprechende Drehbewegungen durch. Bei derartigen Drehbe­ wegungen verändert die Patientenauflage 19 ihre Lage relativ zu dem abgewinkelten Lagerelement 16. Um bei derartigen Dreh­ bewegungen größere Lagerungslücken zu vermeiden, ist das ab­ gewinkelte Lagerelement 16 mit einem Schlitz 22 versehen, welcher derart ausgeführt ist, daß sich die Patientenauflage 19 durch den Schlitz 22 bewegen kann. Die Fig. 2 bis 4 zeigen hierzu drei stark vereinfachte Ansichten in Richtung des Pfeiles II aus Fig. 1 bei verschiedenen Winkelstellungen der Einheit 9 und der Patientenauflage 19 relativ zu dem ab­ gewinkelten Lagerelement 16. Aufgrund des in dem abgewinkel­ ten Lagerelements 16 vorhandenen Schlitzes 22 und der Ver­ fahrbarkeit des abgewinkelten Lagerelementes 16 in die Rich­ tungen des Doppelpfeiles c werden bei schrägen Bildaufnahme­ richtung (vgl. Fig. 3, 4) größere Lagerungslücken zwischen der Patientenauflage 19 und dem abgewinkelten Lagerelement 16 vermieden.
Als weiteres Mittel zur Lagerung ist an dem Gerät 1 ein Auf­ lageelement 23 für den Körperbereich oberhalb des Brustberei­ ches einer Patientin vorgesehen, welches zwischen dem Geräte­ teil 4 und der Kompressionsplatte 7 angeordnet ist. Das Auf­ lageelement 23 ist fest oder auch lösbar mit der Kompressi­ onsplatte 7 verbunden und verschieblich an dem Geräteteil 4 gelagert, so daß es die Verstellbewegungen der Kompressions­ platte 7 in die Richtungen des Doppelpfeiles b mitvollziehen kann. Das Auflageelement 23 kann dabei fest oder lösbar mit dem Geräteteil 4 verbunden sein. Die Verbindung des Auflage­ elementes 23 mit der Kompressionsplatte 7 ist derart ausge­ führt, daß das Auflageelement 23 die Kompressionsplatte 7 nicht überragt, also nicht in den Raum R zwischen den Kom­ pressionsplatten 7, 8 hineinragt.
In dem Auflageelement 23 ist weiterhin eine in Fig. 1 mit ge­ strichelten Linien angedeutete Vorrichtung 24 angeordnet, welche in ihrer Lagerungsebene verschieblich ist, d. h. die Vorrichtung kann sowohl nach vorne als auch beidseitig aus dem Auflageelement 23 herausgezogen werden, so daß die Vor­ richtung 24 in Abhängigkeit von der jeweiligen Untersuchungs­ haltung einer Patientin derart plazierbar ist, daß im Falle der Untersuchung mit Röntgenstrahlung nicht mit Röntgenstrah­ lung zu beaufschlagende Körperteile bzw. Gewebe, z. B. die nicht zu untersuchende Brust, einer Patientin auf der Vor­ richtung 24 gelagert und somit aus dem Strahlenfeld der Rönt­ genstrahlenquelle 2 herausgehalten werden kann. Die Vorrich­ tung 24 dient also als Abweiser für Gewebe.
Das Auflageelement 23 kann abweichend von der Darstellung in Fig. 1 auch derart mit der Kompressionsplatte 7 verbunden sein, daß dessen Auflagefläche mit der patientenseitigen obe­ ren Kantenfläche der Kompressionsplatte 7 wenigstens im we­ sentlichen in einer wenigstens im wesentlichen horizontal ausgerichteten Ebene liegt, so daß sich eine ebene Auflage­ fläche ergibt. Das Auflageelement 23 darf dabei jedoch nicht in den Strahlenkegel der Röntgenstrahlung ragen.
Zur Lagerung des Kopfes einer Patientin während einer Unter­ suchung ist auf dem Lagerelement 23 eine Stütze 25 angeord­ net, welche ebenfalls in ihrer Lage verändert werden kann.
Des weiteren sind an dem Geräteteil 14 beidseitig der Patien­ tenauflage 19 an Gelenkarmen befestigte Stützen für die Arme einer Patientin angeordnet. In Fig. 1 ist nur eine derartige an Gelenkarmen 26, 27 angeordnete Stütze 28 für einen Arm ei­ ner Patientin sichtbar.
Die Untersuchung der Brust einer Patientin mit dem erfin­ dungsgemäßen Gerät 1 erfolgt vorzugsweise in gebeugter Unter­ suchungshaltung der Patientin. Bei der Lagerung der Patientin tritt diese auf den Fußtritt 17 und beugt ihren Oberkörper, so daß die Hüften und der Bauch der Patientin an dem abgewinkelten Lagerelement 16 bzw. der Körperbereich unter­ halb des Brustkorbes, also der Bauch, an der Auflagefläche 20 der Patientenauflage 19 zur Anlage kommen. Das Geräteteil 14 und der Fußtritt 17 werden derart eingestellt, daß sich der Brustbereich der Patientin im Bereich des Raumes R zwischen den Kompressionsplatten 7, 8 befindet. Die Schulterpartie der Patientin wird vorzugsweise auf dem Auflageelement 23, der Kopf auf der Stütze 25 und die Arme auf den Armstützen gela­ gert. Zur Abstützung des eigenen Körpergewichtes und somit zur Einnahme einer bequemeren Körperhaltung kann die Patien­ tin ihre Füße gegen den bogenförmig gekrümmten Bereich 18 des Fußtrittes 17 stemmen.
Der Vorteil dieser Untersuchungsposition besteht darin, daß das zu untersuchende Brustgewebe bedingt durch den Schwer­ krafteinfluß auf das Brustgewebe in gebeugter Untersuchungs­ haltung in den Raum R zwischen die Kompressionsplatten 7, 8 hängt, wobei keine zusätzlichen schmerzhaften Maßnahmen er­ forderlich sind, um maßgebliches Gewebe wie bei stehender Un­ tersuchungshaltung vom Körperrumpf zwischen die Kompressions­ platten zu ziehen, um es abbildbar bzw. für eine Intervention zugänglich zu machen. Besonders vorteilhaft bei dem erfin­ dungsgemäßen Gerät 1 ist dabei, daß der Raum R zwischen den Kompressionsplatten 7, 8 weder ganz noch teilweise von der Patientenauflage 19 für die Lagerung des Bauches einer Pati­ entin überdeckt ist, so daß durch die Patientenauflage 19 keinerlei Brust bzw. brustwandnahes Gewebe zurückgehalten wird. Eine derartige Überdeckung des Raumes R durch eine Pa­ tientenauflage mit einer Öffnung, durch welche die zu unter­ suchende Brust zwischen die Kompressionsplatten 7, 8 gebracht wird, ist nämlich dahingehend von Nachteil, daß, bedingt durch die Dicke der Patientenauflage, Brustgewebe, insbeson­ dere brustwandnahes Gewebe aus dem Raum zwischen den Kompres­ sionsplatten mit der Folge ferngehalten wird, daß dieses ei­ ner Untersuchung nicht zugänglich ist. Durch die erfindungs­ gemäße Anordnung der Kompressionsplatten 7, 8 und der Patien­ tenauflage 19 relativ zueinander ist dieser Nachteil vermie­ den, so daß auch brustwandnahes Gewebe in den Raum R zwischen die Kompressionsplatten 7, 8 gelangt und einer Untersuchung zugänglich ist.
Zur Vermeidung, daß im Falle einer Untersuchung mit Röntgen­ strahlung nicht radiologisch zu untersuchendes Gewebe in das Strahlungsfeld der Röntgenstrahlenquelle 2 gelangt, kann die Vorrichtung 24, wie bereits vorstehend erwähnt, entsprechend plaziert werden, um dieses Gewebe aus dem Strahlenfeld der Röntgenstrahlenquelle 2 herauszuhalten.
Um die Genitalien einer Patientin bei einer radiologischen Untersuchung der Brust in gebeugter Untersuchungshaltung vor Röntgenstrahlung zu schützen, ist in dem abgewinkelten La­ gerelement 16 eine für Röntgenstrahlen undurchlässige Ab­ schirmung 29 angeordnet.
Fig. 5 zeigt einen Ausschnitt des in Fig. 1 gezeigten Gerätes 1, wobei auf dem Fußtritt 17 an mehreren Punkten ein Gestell 30 aufliegt, ohne mit diesem fest verbunden zu sein oder zu werden. Das Gestell 30 ist im Falle des vorliegenden Ausfüh­ rungsbeispiels mit einer Teleskopstange 31 gegen das Geräte­ teil 14 verklemmt. Das Gestell 30 ist derart ausgebildet und mit Polsterungen 32 für Oberschenkel, Knie, Schienbeine und Fußrücken einer Patientin versehen, daß diese eine kniende Untersuchungsposition an dem Gerät 1 einnehmen kann. Die An­ bringungsorte und Winkelstellungen der Polsterungen 32 können an dem Gestell 30 variiert werden, so daß unterschiedlich große Patientinnen jeweils eine bequeme Lagerungsposition auf dem Gestell 30 einnehmen können. Beispielsweise sind in dem Gestell 30 Durchbohrungen vorgesehen, durch die Schrauben oder ähnliche Verbindungsmittel zur Fixierung der Polsterun­ gen 32 in der gewünschten Position geführt werden können.
Wird das Gestell 30 nicht zur Lagerung einer Patientin ge­ braucht, so kann dieses gemäß Fig. 6 in eine Parkposition an dem Gerät 1 gebracht werden. Vorzugsweise befindet sich die Parkposition derart neben dem Fußtritt 17 oder in einer Öff­ nung des Fußtrittes 17, daß die Auf- und Abbewegungen des Fußtrittes 17 durch das Gestell 30 nicht behindert werden. Da die Schenkel des Gestells 30 und die Polsterungen 32 relativ zueinander beweglich angeordnet sind, ist das Gestell 30 auf minimalen Platzbedarf zusammenklappbar.
Fig. 7 zeigt eine alternative Ausführungsform einer Patienten­ auflage 40 im Vergleich zu der an der die Kompressionsplatte 8 und den Röntgenstrahlenempfänger 3 aufweisenden Einheit 9 angeordneten Patientenauflage 19 aus Fig. 1.
Die Patientenauflage 40 weist eine Anzahl im Falle des vor­ liegenden Ausführungsbeispiels gliederartig miteinander ver­ bundener, je eine Auflagefläche aufweisender Auflageelemente 41 auf, wobei es die gliederartige Verbindung der Auflageele­ mente 41 miteinander ermöglicht, daß die Auflageelemente 41 relativ zueinander beweglich sind und in ihrer Ausrichtung relativ zueinander verändert werden können. Das der Einheit 9 nächstliegende Auflageelement 41 der Patientenauflage 40 ist mit einer Vorrichtung 42 fest verbunden, mit der auch ein Verstellmechanismus in Form zweier beidseitig unterhalb der Patientenauflage 40 angeordneter Teleskopstangen verbunden ist, von denen in Fig. 7 nur die Teleskopstange 43 zu sehen ist. Die Teleskopstangen sind an dem Geräteteil 14 angeord­ net, wobei deren Elemente in die Richtungen des Doppelpfeiles e manuell oder motorisch verstellt werden können. Die im we­ sentlichen synchrone Verstellung der Elemente der Teleskop­ stangen bewirkt bedingt durch die Kopplung mit der Patienten­ auflage 40 über die Vorrichtung 42 eine Verstellung der Auf­ lageelemente 41 in die Richtungen des Doppelpfeiles e, so daß die Länge der Patientenauflage 40 einstellbar ist. Die Aufla­ geelemente 41 der Patientenauflage 40 können dabei in einen Speicherbereich 44 des abgewinkelten Lagerelementes 16 hin­ ein- bzw. aus dem Speicherbereich 44 herausgefahren werden. Die Teleskopstangen sind im übrigen nicht nur zur Verstellung der Auflageelemente 41, sondern auch zur Stützung der Patien­ tenauflage 40 vorgesehen.
Ein weiterer Unterschied zu dem in Fig. 1 gezeigten Ausfüh­ rungsbeispiel besteht darin, daß sich die für Röntgenstrah­ lung undurchlässige Abschirmung 29 zum Schutz der Genitalien einer Patientin vor Röntgenstrahlung nicht in dem abgewinkel­ ten Lagerelement 16 befindet, sondern in das Geräteteil 14 integriert ist.
Fig. 8 zeigt eine weitere Alternative zur Realisierung einer Patientenauflage für den Bauch einer Patientin. Im Falle des in Fig. 8 gezeigten Ausführungsbeispieles wird die Patienten­ auflage von einer Folie 50 gebildet, welche an einer Vorrich­ tung 51 befestigt ist. Wie im Falle von Fig. 7 ist mit der Vorrichtung 51 ein Verstellmechanismus in Form zweier Tele­ skopstangen verbunden, welche beidseitig unterhalb der Folie 50 an dem Geräteteil 14 angeordnet sind. Von den Teleskop­ stangen ist in Fig. 8 nur die Teleskopstange 52 sichtbar. Die Elemente der Teleskopstangen sind im wesentlichen synchron in die Richtungen des Doppelpfeiles f manuell oder motorisch verfahrbar. Auf diese Weise kann die Länge der Patientenauf­ lage 50 eingestellt werden, wobei bei einer Verlängerung der Patientenauflage Folie 50 von einer in dem abgewinkelten La­ gerelement 16 angeordneten Vorrichtung in Form einer Rolle 53 abgewickelt wird. Bei einer Verkürzung der Länge der Patien­ tenauflage wird Folie 50 auf die Rolle 53 aufgewickelt, was beispielsweise durch einen in der Fig. 8 nicht gezeigten, mit der Rolle 53 zusammenwirkenden Federmechanismus, manuell oder motorisch bewirkt werden kann. Wie im Falle des in Fig. 7 ge­ zeigten Ausführungsbeispieles ist auch bei dem in Fig. 8 ge­ zeigten Ausführungsbeispiel die für Röntgenstrahlung undurch­ lässige Abschirmung 29 in dem Geräteteil 14 integriert.
Sowohl die Patientenauflage 40 als auch die Folie 50 sind we­ nigstens oberflächlich aus einem weichen, elastischen und desinfizierbaren Material ausgebildet und mittels in den Fig. 7 und 8 nicht dargestellter, aber an sich bekannter Mittel, z. B. mit Bremsklötzen zusammenwirkenden Bowdenzügen oder ver- und entriegelbaren Federmechanismen, in einer ein­ gestellten Stellung fixierbar. Beispielsweise ist die Fixie­ rung zusammen mit dem Geräteteil 14 über die in Fig. 1 gezeig­ ten Feststellmittel 15 möglich.
Zur Verstellung der Auflageelemente 41 bzw. der Folie 50 müs­ sen dabei nicht notwendigerweise jeweils zwei Teleskopstan­ gen, sondern es kann auch nur eine, beispielsweise rechteck­ förmige, oder es können auch mehrere Teleskopstangen vorgese­ hen sein. An Stelle von Teleskopstangen können auch andere an sich bekannte Verstellmechanismen Verwendung finden.
In Fig. 9 ist gezeigt wie an dem erfindungsgemäßen Gerät 1 eine Patientin in liegender Position gelagert werden kann. Eine derartige Lagerungsmöglichkeit kann dadurch erreicht werden, daß der Fußtritt 17 mit dem bogenförmig gekrümmten Bereich 18 derart vertikal in Richtung des Doppelpfeiles d aufwärts verstellt wird, daß der obere Rand des bogenförmig gekrümmten Bereiches 18 in etwa das Niveau des obersten Punk­ tes des abgewinkelten Lagerelementes 16 einnimmt. An das ab­ gewinkelte Lagerelement 16 und auf den oberen Rand des bogen­ förmig gekrümmten Bereiches 18 des Fußtrittes 17 ist ein Auf­ lageelement 54 ansetzbar, so daß die Lagerungsfläche des Ge­ rätes 1 verlängert ist und eine liegende Untersuchungsposi­ tion einer Patientin gestattet. Zur Fixierung des Auflageele­ mentes 54 können beispielsweise Stifte, Klemmen oder andere an sich bekannte Mittel vorgesehen sein.
Das Auflageelement 54 kann im Unterschied zu der zuvor be­ schriebenen Weise, beispielsweise auch auf eine an dem bogen­ förmig gekrümmten Bereich 18 angeordneten Schiene aufliegen.
Es versteht sich, daß die Verlängerung der Auflagefläche mit dem Auflageelement 54 nicht nur in Verbindung mit der Patien­ tenauflage in Form der Folie 50, sondern auch in Verbindung mit den Patientenauflagen 19 oder 40 erfolgen kann.
Die Fig. 10 und 11 zeigen in stark vereinfachter Darstel­ lung Geräteeinstellungen des Gerätes 1 mit um die vertikale Achse A gedrehten diagnostischen Untersuchungseinrichtungen und Kompressionsplatten 7, 8 zur Gewinnung von Bildaufnahmen aus schrägen Richtungen in bezug auf die in Fig. 1 bzw. Fig. 2 dargestellte Ausgangsstellung. Im Falle der in den Fig. 7 und 8 beschriebenen Ausführungsformen der Patientenauflagen 40 und 50, welche nicht mit der Einheit 9 verbunden sind, ent­ stehen bei derartigen Drehbewegungen der diagnostischen Un­ tersuchungseinrichtungen bzw. der Kompressionsplatten 7, 8 um die vertikale Achse A Zwischenräume zwischen der Einheit 9 und den Patientenauflagen 40, 50. Zur Überdeckung dieser Zwi­ schenräume können, wie in Fig. 10 dargestellt, entsprechend geformte, den jeweiligen Zwischenräumen angepaßte Auflageele­ mente, z. B. das Auflageelement 60, eingefügt werden, so daß im Idealfall eine lückenlose Auflagefläche zwischen der Pati­ entenauflage 40 bzw. 50 und der Einheit 9 gebildet werden kann.
Eine andere Möglichkeit der Überbrückung der entstehenden Zwischenräume kann, wie in Fig. 11 veranschaulicht, durch ein verformbares faltenbalgartiges Auflageelement 65 erreicht werden. Das faltenbalgartige Auflageelement 65 ist vorzugs­ weise fest mit der Einheit 9 und lösbar mit der Patientenauf­ lage 40 bzw. 50 verbunden. Bei kleineren Drehwinkeln kann sich das faltenbalgartige Auflageelement 65 derart verformen, daß der normalerweise zwischen der Patientenauflage 40 bzw. 50 und der Einheit 9 entstehende Zwischenraum überbrückt wird. Um auch größere Drehwinkel, beispielsweise eine 90°- Drehung aus der in Fig. 1 gezeigten Ausgangsstellung heraus zu ermöglichen, ohne ein Abscheren des faltenbalgartigen Aufla­ geelementes 65 zu riskieren, ist dieses, wie bereits erwähnt, lösbar mit der Patientenauflage 40 bzw. 50 verbunden.
Das faltenbalgartige Auflageelement 65 kann dabei mit stabi­ lisierenden Mitteln, z. B. Verstrebungen, versehenen sein, um das Körpergewicht einer Patientin tragen zu können. Vorzugs­ weise ist das faltenbalgartige Auflageelement zumindest ober­ flächlich aus Moosgummi oder einem anderen weichen und volu­ minösen Material ausgebildet.
Das erfindungsgemäße Gerät wurde vorstehend am Beispiel zur Gewinnung diagnostischer Bildaufnahmen von einer Brust be­ schrieben. Das Gerät ist jedoch nicht für Untersuchungen ge­ eignet, sondern kann auch für Interventionen an einer Brust eingesetzt werden.
Des weiteren kann das erfindungsgemäße Gerät von dem vorste­ hend beschriebenen Ausführungsbeispiel im Rahmen der Erfin­ dung abweichen. Beispielsweise müssen nicht notwendigerweise die diagnostischen Untersuchungseinrichtungen und die Kom­ pressionsplatten um eine vertikale Achse drehbar sein, son­ dern es können sich auch die Patientenauflage und die damit verbundenen Komponenten um eine vertikale Achse drehen.
Das Gerät 1 muß auch keinen Sockel 5 aufweisen. Das Geräte­ teil 14 und die Halterung 6 können vielmehr auch am Boden ei­ nes Raumes befestigt sein. Im Falle des Geräteteils 14 muß die Befestigung jedoch derart ausgeführt sein, daß das Gerä­ teteil in die Richtungen des Doppelpfeils c verschieblich ist. Das Geräteteil 14 kann dabei beispielsweise auf einer am Boden montierten Schiene laufen.
Das Auflageelement 23 muß nicht notwendigerweise an dem Gerät vorhanden sein, da eine Abstützung des Oberkörpers einer Pa­ tientin auch nur auf den Stützen für die Arme und der Stütze für den Kopf erfolgen kann. In diesem Fall sind separate von dem Auflageelement 23 getrennt ausgeführte Abweiser für Ge­ webe vorgesehen.
Die Stützen müssen dabei nicht direkt an dem Gerät angeord­ net, sondern können auch an decken-, boden- oder wandmon­ tierten Halterungen angeordnet sein. Als Halterungen sind beispielsweise verstellbare Gelenkarme oder entsprechend ge­ führte Seile geeignet.
Als Röntgenstrahlenempfänger sind an dem Gerät die an sich bekannten Röntgenstrahlenempfänger wie Röntgenfilme, Röntgen­ bildverstärker, Flachbilddetektoren etc. einsetzbar.

Claims (30)

1. Gerät zur Untersuchung einer weiblichen Brust in liegender oder den Oberkörper gebeugter Untersuchungsposition einer Pa­ tientin mit wenigstens einer diagnostischen Untersuchungsein­ richtung (2, 3, 70), mit welcher Bildinformationen aus dem Körperinneren eines Lebewesens gewonnen werden können, zwei relativ zueinander verstellbaren Kompressionsvorrichtungen (7, 8), welche einen Raum (R) zur Aufnahme der Brust ein­ schließen, und Mitteln zur Lagerung der Patientin, welche eine zumindest den Bauch einer Patientin stützende, mit we­ nigstens einer Auflagefläche (20) versehene Patientenauflage (19, 40, 50) umfassen, welche wenigstens im wesentlichen ho­ rizontal ausgerichtet ist, wobei die Patientenauflage (19, 40, 50) den für die zu untersuchende Brust vorgesehenen Raum (R) zwischen den Kompressionsvorrichtungen (7, 8) weder ganz noch teilweise überdeckt.
2. Gerät nach Anspruch 1, dessen diagnostische Untersuchungs­ einrichtung eine Röntgeneinrichtung umfaßt mit einem eine Röntgenstrahlenquelle (2) und einen Röntgenstrahlenempfänger (3) aufweisenden Röntgensystem, wobei von der Röntgenstrah­ lenquelle (2) im Betrieb ein Röntgenstrahlenbündel zu dem Röntgenstrahlenempfänger (3) ausgeht, dessen patientenseiti­ ger Randstrahl (RS) wenigstens im wesentlichen horizontal verläuft.
3. Gerät nach Anspruch 1 oder 2, dessen diagnostische Unter­ suchungseinrichtung eine diagnostische Ultraschalleinheit (70) umfaßt.
4. Gerät nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dessen Mittel zur Lagerung ein abgewinkeltes Lagerelement (16) zur Lagerung des Bauches und/oder des Hüftbereiches einer eine den Oberkörpef gebeugte Untersuchungshaltung einnehmende Patientin umfassen.
5. Gerät nach Anspruch 4, dessen abgewinkeltes Lagerelement (16) wenigstens oberflächlich aus einem elastischen Material ausgebildet ist.
6. Gerät nach einem der Ansprüche 4 oder 5, dessen abgewin­ keltes Lagerelement (16) eine für Röntgenstrahlen undurchläs­ sige Abschirmung (29) aufweist.
7. Gerät nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dessen Mittel zur Lagerung einen höhenverstellbaren Fußtritt (17) umfassen.
8. Gerät nach Anspruch 7, dessen Fußtritt (17) einen bogen­ förmig gekrümmten Bereich (18) aufweist.
9. Gerät nach einem der Ansprüche 4 bis 8, dessen abgewin­ keltes Lagerelement (16) und/oder dessen Fußtritt (17) an einem Geräteteil (14) angeordnet sind, welches gegenüber der diagnostischen Untersuchungseinrichtung (2, 3, 70) verstell­ bar ist.
10. Gerät nach Anspruch 9, dessen Geräteteil (14) eine für Röntgenstrahlen undurchlässige Abschirmung (29) aufweist.
11. Gerät nach Anspruch 9 oder 10, dessen Geräteteil (14) re­ lativ zu der diagnostischen Untersuchungseinrichtung (2, 3, 70) fixierbar ist.
12. Gerät nach einem der Ansprüche 1 bis 11, dessen Patien­ tenauflage (40) eine Anzahl miteinander verbundener Auflage­ elemente (41) aufweist, welche derart bewegbar und in ihrer Ausrichtung relativ zueinander veränderbar sind, daß die Länge der Patientenauflage (40) einstellbar ist.
13. Gerät nach Anspruch 12, bei dem die Auflageelemente (41) mittels eines Verstellmechanismus (43) in einen Speicherbe­ reich (44) im Inneren des abgewinkelten Lagerelementes (16) ein- und ausfahrbar sind.
14. Gerät nach einem der Ansprüche 1 bis 11, dessen Patien­ tenauflage von einer Folie (50) gebildet ist.
15. Gerät nach Anspruch 14, dessen Folie (50) mittels eines Verstellmechanismus (52) derart auf eine in dem abgewinkelten Lagerelement (16) angeordnete Vorrichtung (53) auf- und abwickelbar ist, daß die Länge der Patientenauflage (50) ein­ stellbar ist.
16. Gerät nach einem der Ansprüche 13 oder 15, bei dem der Verstellmechanismus wenigstens eine Teleskopstange (43, 52) aufweist.
17. Gerät nach einem der Ansprüche 12 bis 16, dessen Patien­ tenauflage (40, 50) in einer bestimmten Stellung fixierbar ist.
18. Gerät nach einem der Ansprüche 4 bis 17, dessen Auflage­ fläche (20) mittels eines an das abgewinkelte Lagerelement (16) ansetzbaren Auflageelementes (54) zumindest indirekt verlängerbar ist.
19. Gerät nach einem der Ansprüche 7 bis 18, in dessen Fuß­ tritt (17) eine Vorrichtung (30) zur Lagerung von Beinen ei­ ner Patientin einpaßbar ist.
20. Gerät nach Anspruch 19, dessen Vorrichtung (30) bei Nichtgebrauch in eine Parkstellung gebracht werden kann.
21. Gerät nach einem der Ansprüche 1 bis 20, dessen Kompres­ sionsvorrichtungen (7, 8) mit der diagnostischen Untersu­ chungseinrichtung (2, 3, 70) gekoppelt sind.
22. Gerät nach einem der Ansprüche 1 bis 21, dessen diagno­ stische Untersuchungseinrichtung (2, 3, 70) und Patientenauf­ lage (40, 50) relativ zueinander um eine Achse (A) verstell­ bar sind.
23. Gerät nach den Ansprüchen 21 und 22, bei dem in den auf­ grund von Relativbewegungen zwischen der Patientenauflage (40, 50) und den mit der diagnostische Untersuchungseinrich­ tung (2, 3, 70) gekoppelten Kompressionsvorrichtungen (7, 8) entstehenden Raum zwischen der Patientenauflage (40, 50) und der am nächsten zu der Patientenauflage (40, 50) angeordneten Kompressionsvorrichtung (8) Auflageelemente (60) einfügbar sind.
24. Gerät nach den Ansprüchen 21 und 22, bei dem zur Über­ brückung des im Falle von Relativbewegungen zwischen der Pa­ tientenauflage (40, 50) und den mit der diagnostische Unter­ suchungseinrichtung (2, 3, 70) gekoppelten Kompressionsvor­ richtungen (7, 8) entstehenden Raumes zwischen der Patienten­ auflage (40, 50) und der am nächsten zu der Patientenaüflage (40, 50) angeordneten Kompressionsvorrichtung (8) ein ver­ formbares faltenbalgartiges Auflageelement (65) vörgesehen ist, welches zumindest indirekt mit der Kompressionsvorrich­ tung (8) und der Patientenauflage (40, 50) verbunden ist.
25. Gerät nach Anspruch 24, bei dem das faltenbalgartige Auf­ lageelement (65) lösbar mit der Patientenauflage (40, 50) verbunden ist.
26. Gerät nach einem der Ansprüche 1 bis 11 und 18 bis 22, bei dem die Patientenauflage (19) fest mit einer die am näch­ sten zu der Patientenauflage (19) angeordnete Kompressions­ vorrichtung (8) aufweisenden Einheit (9) verbunden ist.
27. Gerät nach Anspruch 26, bei dem die Auflagefläche (20) der Patientenauflage (19) wenigstens im wesentlichen mit der oberen, patientenseitigen Kantenfläche (21) der Einheit (9) in einer wenigstens im wesentlichen horizontal verlaufenden Ebene liegt.
28. Gerät nach einem der Ansprüche 26 oder 27, bei dem das abgewinkelte Lagerelement (16) mit einem wenigstens im we­ sentlichen horizontal verlaufenden Schlitz (22) versehen ist, welcher derart ausgeführt ist, daß die Patientenauflage (19) zumindest teilweise durch den Schlitz (22) bewegt werden kann.
29. Gerät nach einem der Ansprüche 2 bis 28, bei dem Vorrich­ tungen (24) vorgesehen sind, welche nicht mit Röntgenstrah­ lung zu beaufschlagende Körperteile einer Patientin aus dem Strahlenfeld der Röntgenstrahlenquelle (2) heraushalten.
30. Gerät nach einem der Ansprüche 1 bis 29, bei dem Stützen (25, 28) für den Kopf und die Arme einer Patientin vorgesehen sind.
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Cited By (3)

* Cited by examiner, † Cited by third party
Publication number Priority date Publication date Assignee Title
DE20206482U1 (de) * 2002-04-24 2003-09-04 Bast, Heinrich, 45711 Datteln Vorrichtung zur Durchführung von Mammographien
GB2479857A (en) * 2010-01-25 2011-11-02 Arup Ray Positioning frame for 3D breast capture
DE102010041205A1 (de) * 2010-09-22 2012-03-22 Siemens Aktiengesellschaft Mammographiegerät

Citations (2)

* Cited by examiner, † Cited by third party
Publication number Priority date Publication date Assignee Title
DE2633828A1 (de) * 1975-07-31 1977-02-03 Gen Electric Mammographie
US5078142A (en) * 1989-11-21 1992-01-07 Fischer Imaging Corporation Precision mammographic needle biopsy system

Patent Citations (2)

* Cited by examiner, † Cited by third party
Publication number Priority date Publication date Assignee Title
DE2633828A1 (de) * 1975-07-31 1977-02-03 Gen Electric Mammographie
US5078142A (en) * 1989-11-21 1992-01-07 Fischer Imaging Corporation Precision mammographic needle biopsy system

Cited By (3)

* Cited by examiner, † Cited by third party
Publication number Priority date Publication date Assignee Title
DE20206482U1 (de) * 2002-04-24 2003-09-04 Bast, Heinrich, 45711 Datteln Vorrichtung zur Durchführung von Mammographien
GB2479857A (en) * 2010-01-25 2011-11-02 Arup Ray Positioning frame for 3D breast capture
DE102010041205A1 (de) * 2010-09-22 2012-03-22 Siemens Aktiengesellschaft Mammographiegerät

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