DE19843658A1 - Gerät zur Untersuchung einer weiblichen Brust - Google Patents
Gerät zur Untersuchung einer weiblichen BrustInfo
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Abstract
Gerät zur Untersuchung einer weiblichen Brust in liegender oder den Oberkörper gebeugter Untersuchungsposition einer Patientin mit wenigstens einer diagnostischen Untersuchungseinrichtung (2, 3, 70), mit welcher Bildinformationen aus dem Körperinneren eines Lebewesens gewonnen werden können, zwei relativ zueinander verstellbaren Kompressionsvorrichtungen (7, 8), welche einen Raum (R) zur Aufnahme der Brust einschließen, und Mitteln zur Lagerung der Patientin, welche eine zumindest den Bauch einer Patientin stützende, mit wenigstens einer Auflagefläche (20) versehene Patientenauflage (19, 40, 50) umfassen, welche wenigstens im wesentlichen horizontal ausgerichtet ist, wobei die Patientenauflage (19, 40, 50) den für die zu untersuchende Brust vorgesehenen Raum (R) zwischen den Kompressionsvorrichtungen (7, 8) weder ganz noch teilweise überdeckt.
Description
Die Erfindung betrifft ein Gerät zur Untersuchung einer weib
lichen Brust mit wenigstens einer diagnostischen Untersu
chungseinrichtung, mit welcher Bildinformationen aus dem Kör
perinneren eines Lebewesens gewonnen werden können, zwei re
lativ zueinander verstellbaren Kompressionsvorrichtungen,
welche einen Raum zur Aufnahme der Brust einschließen, und
einer Patientenauflage, welche wenigstens im wesentlichen ho
rizontal ausgerichtet ist.
Ein derartiges Gerät in Form eines Röntgengerätes ist bei
spielsweise aus der US 5,078,142 bekannt und wird sowohl für
die Diagnostik als auch für Interventionen, d. h. für minimal
invasive Eingriffe unter Röntgenkontrolle, an einer Brust ei
ner Patientin eingesetzt. Während der Untersuchung bzw. der
Intervention liegt die Patientin unter anderem mit ihrem
Bauch auf einer Patientenauflage. Der Aufstieg auf die Pati
entenauflage ist im vorliegenden Fall dadurch erleichtert,
daß die Patientenauflage ein um eine horizontale Achse
schwenkbares, d. h. ein abklappbares, Fußteil aufweist, wel
ches, nachdem die Patientin eine gebeugte Stellung an dem
Röntgengerät eingenommen hat, in die Horizontale verfahren
wird.
Die Patientin wird derart auf der Patientenauflage gelagert,
daß die zu untersuchende bzw. einer Intervention zu unterzie
hende Brust der Patientin durch eine kreisrunde Öffnung der
Patientenauflage in den zwischen zwei Kompressionsvorrichtun
gen eingeschlossenen Raum hängt. Im Vorfeld der Untersuchung
bzw. der Intervention wird die Brust zwischen den Kompressi
onsvorrichtungen komprimiert. Bei der Gewinnung von Röntgen
aufnahmen durchdringt ein von einer Röntgenstrahlenquelle
ausgehendes Röntgenstrahlenbündel sowohl die Kompressionsvör
richtungen als auch die Brust und trifft auf einen Röntgen
strahlenempfänger, z. B. einen Röntgenfilm, welcher anschlie
ßend zur Bildgewinnung ausgewertet wird.
Als nachteilig erweist sich bei dem bekannten Röntgengerät,
daß brustwandnahe Gewebebereiche der zu untersuchenden Brust
aufgrund der Rückhaltewirkung der Patientenauflage von Gewebe
um die kreisrunde Öffnung herum teilweise nicht radiologisch
abbildbar und durch ihre Lage in der Öffnung der Patienten
auflage einer Intervention nicht zugänglich sind. Beispiels
weise müssen bei üblichen Mammographieaufnahmen, wie bei der
medio-lateral-obliquen Aufnahme, Teile des der zu untersu
chenden Brust benachbarten Armes sowie des Oberbauches für
eine maximale Darstellung des Gewebes zusammen mit der Brust
komprimiert werden, was durch die kreisrunde, der Form der
Brust angepaßten Öffnung der Patientenauflage nicht möglich
ist. Der radiologisch nicht abbildbare bzw. nicht zugängliche
brustwandnahe Gewebebereich hat dabei mindestens eine Stärke,
welche der Dicke der Patientenauflage entspricht.
Der Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, ein Gerät der
eingangs genannten Art derart auszubilden, daß auch brust
wandnahe Gewebebereiche der zu untersuchenden Brust abbildbar
und einer Intervention zugänglich sind.
Nach der Erfindung wird diese Aufgabe gelöst durch ein Gerät
zur Untersuchung einer weiblichen Brust in liegender oder den
Oberkörper gebeugter Untersuchungsposition einer Patientin
mit wenigstens einer diagnostischen Untersuchungseinrichtung,
mit welcher Bildinformationen aus dem Körperinneren eines Le
bewesens gewonnen werden können, zwei relativ zueinander ver
stellbaren Kompressionsvorrichtungen, welche einen Raum zur
Aufnahme der Brust einschließen, und Mitteln zur Lagerung der
Patientin, welche eine zumindest den Bauch einer Patientin
stützende, mit wenigstens einer Auflagefläche versehene Pa
tientenauflage umfassen, welche wenigstens im wesentlichen
horizontal ausgerichtet ist, wobei die Patientenauflage den
für die zu untersuchende Brust vorgesehenen Raum zwischen den
Kompressionsvorrichtungen weder ganz noch teilweise über
deckt. Dadurch, daß die Patientenauflage den Raum zwischen
den Kompressionsvorrichtungen in keiner Weise überdeckt, kann
die zu untersuchende Brust im Zuge der Lagerung der Patientin
an dem Gerät mit wenigstens gebeugtem Oberkörper frei zwi
schen die Kompressionsvorrichtungen hängen, so daß kein Ge
webe, insbesondere kein brustwandnahes Gewebe, durch die Pa
tientenauflage in irgendeiner Form zurückgehalten wird. Auf
diese Weise wird bei der Kompression der Brust bedingt durch
den Schwerkrafteinfluß, auch das brustwandnahe Gewebe erfaßt
und einer Untersuchung bzw. einer Intervention zugänglich.
Das erfindungsgemäße Gerät bietet dabei nicht nur den Vor
teil, daß mehr Gewebe bei einer Untersuchung erfaßt wird,
sondern daß die Untersuchung für eine Patientin auch weniger
schmerzhaft ist, da im Unterschied zu einer stehenden Unter
suchungshaltung aufgrund des Schwerkrafteinflusses die Brust
nicht durch starken manuellen Zug in den Raum zwischen die
Kompressionsvorrichtungen gebracht werden muß. Die Mittel zur
Lagerung umfassen dabei vorzugsweise verschiedene Lagerungs
elemente, so daß eine Patientin verschiedene Untersuchungs
haltungen, nämlich eine den Oberkörper gebeugte stehende,
eine den Oberkörper gebeugte kniende oder eine liegende Un
tersuchungshaltung, an dem Gerät einnehmen kann.
Nach Ausführungsformen der Erfindung umfaßt die diagnostische
Untersuchungseinrichtung eine Röntgeneinrichtung und/oder
eine diagnostische Ultraschalleinheit. Die Ultraschalleinheit
weist dabei einen für diagnostische Zwecke geeigneten Ultra
schallapplikator und die Röntgeneinrichtung ein für Mammogra
phieaufnahmen geeignetes, eine Röntgenstrahlenquelle und ei
nen Röntgenstrahlenempfänger umfassendes Röntgensystem auf,
wobei von der Röntgenstrahlenquelle im Betrieb ein Röntgen
strahlenbündel zu dem Röntgenstrahlenempfänger ausgeht, des
sen patientenseitiger Randstrahl wenigstens im wesentlichen
horizontal verläuft, so daß nur die zu untersuchenden Gewebe
bereiche der Brust von dem Röntgenstrahlenbündel durchdrungen
werden. Das erfindungsgemäße Gerät kann also als diagnosti
sche Untersuchungseinrichtung eine diagnostischen Ultra
schalleinheit, eine Röntgeneinrichtung oder beides aufweisen,
wobei im zuletzt genannten Fall mit ein und demselben Gerät
Brustgewebe alternativ mittels Ultraschall oder Röntgenstrah
lung untersucht werden kann. Im Falle der Untersuchung der
Brust mit Ultraschall ist, falls erforderlich, zwischen den
Kompressionsvorrichtungen ein die Brust aufnehmendes Medium
vorgesehen, welches im wesentlichen die gleiche Schallimpe
danz wie Körpergewebe aufweist, so daß sich der diagnostische
Ultraschall praktisch ungehindert in das Brustgewebe ausbrei
ten kann.
Eine bevorzugte Ausführungsform der Erfindung sieht vor, daß
die Mittel zur Lagerung ein abgewinkeltes Lagerelement zur
Lagerung des Bauches und/oder des Hüftbereiches einer eine
den Oberkörper gebeugte Untersuchungshaltung einnehmende Pa
tientin umfassen. Die gebeugte Untersuchungshaltung einer Pa
tientin bietet den Vorteil, daß die Patientin einfacher und
schneller auf der Patientenauflage bzw. die zu untersuchende
Brust der Patientin zwischen den Kompressionsvorrichtungen
positioniert werden kann, da Arme und Oberkörper der Patien
tin frei bewegt werden können. Darüber hinaus kann das Gerät
schneller verlassen werden, was den Patientendurchsatz und
somit die Wirtschaftlichkeit des Gerätes erhöht. Ein weiterer
Vorteil dieser Ausführungsform der Erfindung liegt darin, daß
es bei einer Untersuchung bzw. einer Intervention an einer
Patientin in gebeugter Untersuchungshaltung durch die nied
rige Position der Beine im Vergleich zum Kopf der Patientin
zu keinen relevanten Umverteilungen von Blutvolumina im Kör
per der Patientin kommt. Auf diese Weise wird eine häufig bei
Patientinnen auftretende hypotone Kreislaufreaktion vermie
den, wenn sich diese aus einer liegenden Position von einer
Patientenauflage erheben. Unter einem abgewinkelten Lager
element wird dabei ein Lagerelement verstanden, welches eine
gekrümmte Oberfläche aufweist, die an die Körperform im
Hüftbereich eines den Oberkörper gebeugten Menschen angepaßt
ist. Eine Ausführungsform eines abgewinkelten Lagerelementes
kann eine wenigstens im wesentlichen horizontal ausgerichtete
Oberfläche aufweisen, die mit einer wenigstens im wesentli
chen vertikal ausgerichteten Oberfläche des Lagerelementes
verbunden ist, und zwar vorzugsweise durch eine gekrümmte
Oberfläche.
Varianten der Erfindung sehen vor, daß das abgewinkelte La
gerelement wenigstens oberflächlich aus einem elastischen Ma
terial ist und vorzugsweise eine im Inneren angeordnete für
Röntgenstrahlung undurchlässige Abschirmung aufweist. Das
oberflächlich elastische Material ist vorteilhaft für eine
angenehme Lagerung einer Patientin und ist vorzugsweise des
infizierbar. Die Abschirmung hingegen schützt die Genitalien
einer Patientin vor Röntgenstrahlung in der gebeugten Unter
suchungshaltung, wenn die Untersuchung der Brust mit Röntgen
strahlung erfolgt.
Eine Ausführungsform der Erfindung sieht vor, daß die Mittel
zur Lagerung einen höhenverstellbaren Fußtritt umfassen, auf
dem die Patientin während einer Untersuchung stehen kann. Der
Fußtritt ermöglicht es, daß eine Patientin in Untersuchungs
haltung ihr Körpergewicht selbst in gewissem Rahmen durch den
Kontakt zu einer Trittfläche abfangen kann, weshalb Komponen
ten der Mittel zur Lagerung in einigen Bereichen nicht so
stabil ausgeführt sein müssen, wie bei herkömmlichen Patien
tenliegen. Die Höhenverstellbarkeit des Fußtrittes ermöglicht
es außerdem, unterschiedliche Beinlängen von Patientinnen
auszugleichen, so daß unterschiedlich große Patientinnen an
dem Gerät jeweils eine angenehme Untersuchungshaltung einneh
men können.
Eine besonders bevorzugte Variante der Erfindung sieht vor,
daß der Fußtritt einen bogenförmig gekrümmten Bereich auf
weist. Auf diese Weise kann eine Patientin eine mit einem
oder beiden Füßen gegen den bogenförmigen Bereich des Fuß
trittes gestemmte Haltung einnehmen, so daß ein Abrutschen
von dem Fußtritt in gebeugter Untersuchungshaltung verhindert
wird. Des weiteren ermöglicht es die Ausführungsform des Fuß
trittes mit einem bogenförmig gekrümmten Bereich, daß der
Winkel im Hüftgelenk einer Patientin bei gebeugter Untersu
chungshaltung größer als 90° sein kann, was sich insbesondere
bei Bewegungseinschränkungen dieses Gelenkes als vorteilhaft
erweisen kann.
Gemäß einer Ausführungsform der Erfindung sind das abgewin
kelte Lagerelement und/oder der Fußtritt an einem Geräteteil
angeordnet, welches gegenüber der diagnostischen Untersu
chungseinrichtung verstellbar ist. Auf diese Weise besteht
die Möglichkeit, das an dem Geräteteil angeordnete abgewin
kelte Lagerelement und den Fußtritt gemeinsam, beispielsweise
derart relativ zu dem Röntgensystem einzustellen, daß unter
schiedlich große Patientinnen für Untersuchungen jeweils op
timal in bezug auf das Röntgensystem gelagert werden können.
Eine Variante der Erfindung sieht dabei vor, daß das Geräte
teil eine für Röntgenstrahlen undurchlässige Abschirmung auf
weist, so daß die Genitalien einer Patientin in gebeugter Un
tersuchungshaltung an dem Gerät vor Röntgenstrahlung ge
schützt werden, wenn die Untersuchung der Brust mit Röntgen
strahlung erfolgt.
Gemäß einer weiteren Variante der Erfindung ist das Geräte
teil relativ zu der diagnostischen Untersuchungseinrichtung
fixierbar, so daß eine, beispielsweise durch Stoßeinwirkung,
unerwünschte Verstellung des Geräteteils aus einer einmal ge
fundenen Untersuchungseinstellung für eine Patientin verhin
dert werden kann.
Eine Variante der Erfindung sieht vor, daß die Patientenauf
lage eine Anzahl miteinander verbundener, jeweils eine Aufla
gefläche aufweisender Auflageelemente umfaßt, welche derart
bewegbar und in ihrer Ausrichtung relativ zueinander verän
derbar sind, daß die Länge der Patientenauflage einstellbar
ist. Wenn also zur Positionierung einer Patientin an dem Ge
rät das Geräteteil, an dem das abgewinkelte Lageelement und
der Fußtritt angeordnet sind, entsprechend zu der diagnosti
schen Untersuchungseinrichtung fixiert worden ist, kann auch
die Länge der Patientenauflage variabel an den Zwischenraum
zwischen der einen, der Patientenauflage nächstliegenden Kom
pressionsvorrichtung und dem abgewinkelten Lagerelement zur
bequemen Lagerung der Patientin angepaßt werden.
Gemäß einer Ausführungsform der Erfindung sind die Auflage
elemente mittels eines Verstellmechanismus in einen Spei
cherbereich im Inneren des abgewinkelten Lagerelementes ein-
und ausfahrbar. Auf diese Weise können nicht benötigte Aufla
geelemente problemlos zwischengespeichert und bei Bedarf zur
Lagerung einer Patientin herangezogen werden.
Eine andere Variante der Erfindung sieht vor, daß die Patien
tenauflage von einer Folie gebildet ist, welche gemäß einer
Ausführungsform der Erfindung mittels eines Verstellmechanis
mus derart auf eine in dem abgewinkelten Lagerelement ange
ordnete Vorrichtung auf- bzw. von der Vorrichtung abwickelbar
ist, daß die Länge der Patientenauflage einstellbar ist. Auch
auf diese Weise kann die Länge der Patientenauflage an unter
schiedliche Anforderungen in bezug auf die Körpergröße von
Patientinnen angepaßt werden.
Gemäß einer Ausführungsform der Erfindung weist der Verstell
mechanismus wenigstens eine Teleskopstange auf. Vorzugsweise
sind zwei, beidseitig unterhalb der Patientenauflage angeord
nete Teleskopstangen vorgesehen, welche jeweils mit ihrem ei
nen Ende beispielsweise an dem Geräteteil und mit ihrem aus
fahrbaren Ende beispielsweise mit einem Ende der Folie bzw.
mit dem ersten Auflageelement der eine Vielzahl miteinander
verbundener Auflageelemente aufweisenden Patientenauflage
verbunden sind. Das Ein- und Ausfahren der Teleskopstangen
bewirkt dabei die Längenänderung der Patientenauflage. Die
Teleskopstangen entfalten außerdem eine Stützwirkung, indem
sie einen Teil des Körpergewichtes einer auf der Patienten
auflage gelagerten Patientin aufnehmen.
Gemäß einer Variante der Erfindung ist die Patientenauflage
dabei in einer bestimmten Stellung fixierbar. Beispielsweise
wirkt ein separat angeordneter oder ein entsprechender Auslö
semechanismus an dem Gerät mit geeigneten Mitteln zur Fixie
rung der Teleskopstangen zusammen, so daß eine Veränderung
der Länge der Patientenauflage nur nach Betätigung des Aus
lösemechanismus möglich ist. Auf diese Weise wird eine unge
wollte Veränderung der Länge der Patientenauflage aus einer
für eine Patientin gefundenen Einstellung verhindert.
Eine bevorzugte Ausführungsform der Erfindung sieht vor, daß
die Auflagefläche der Mittel zur Lagerung mittels eines an
das abgewinkelte Lagerelement ansetzbaren Auflageelementes
verlängerbar ist. Vorzugsweise wird dabei der an dem Geräte
teil angeordnete Fußtritt derart vertikal verfahren, daß der
Rand des bogenförmig gekrümmten Bereiches des Fußtrittes eine
Lagerfläche und die gekrümmte Oberfläche oder ein entspre
chend ausgeführter Abschnitt der gekrümmten Oberfläche des
abgewinkelten Lagerelementes eine zweite Lagerfläche für das
Auflageelement bilden. Das Auflageelement ist an seinen La
gerflächen entsprechend ausgebildet, um ein Abrutschen von
den Lagerflächen des Fußtrittes bzw. des abgewinkelten La
gerelementes zu verhindern. Die Verlängerung der Auflageflä
che ist dergestalt, daß es einer Patientin ermöglicht wird,
eine liegende Untersuchungsposition an dem Gerät einzunehmen.
Eine weitere bevorzugte Ausführungsform der Erfindung sieht
vor, daß in den Fußtritt eine Vorrichtung zur Lagerung von
Beinen einer Patientin einpaßbar ist. Auf diese Weise werden
weitere bequeme Lagerungsmöglichkeiten in kniender Position
der Patientin, in denen beispielsweise kurze Interventionen
durchgeführt werden können, ermöglicht. Die Vorrichtung ist
verstellbar, d. h. an den Körperbau einer Patientin anpaßbar,
ausgeführt und weist vorzugsweise verstellbare Auflageflächen
für Oberschenkel und/oder Knie und/oder Schienbeine und/oder
Fußrücken auf.
Gemäß einer Variante der Erfindung kann die Vorrichtung bei
Nichtgebrauch in eine Parkstellung gebracht werden, so daß
diese bei der Wahl anderer als der knienden Lagerungsmöglich
keiten die Lagerung und den Untersuchungsvorgang einer Pati
entin nicht behindert.
Gemäß einer weiteren Variante der Erfindung sind die Kompres
sionsvorrichtungen mit der diagnostischen Untersuchungsein
richtung gekoppelt, so daß gemäß einer besonders bevorzugten
Ausführungsform der Erfindung, bei der die diagnostische Un
tersuchungseinrichtung und die Patientenauflage relativ zu
einander um eine Achse verstellbar, d. h. schwenkbar bzw.
drehbar, sind, die Kompressionsvorrichtungen synchron mit der
diagnostischen Untersuchungseinrichtung verstellt werden kön
nen. Die Verstellung der diagnostischen Untersuchungseinrich
tung zusammen mit den Kompressionsvorrichtungen um eine Achse
bietet dabei die Möglichkeit, diagnostische Bildaufnahmen von
einer Brust aus unterschiedlichen Richtungen anzufertigen.
Varianten der Erfindung sehen vor, daß in den aufgrund von
Relativbewegungen zwischen der Patientenauflage und den mit
der diagnostischen Untersuchungseinrichtung gekoppelten Kom
pressionsvorrichtungen entstehenden Raum zwischen der Patien
tenauflage und der am nächsten zu der Patientenauflage ange
ordneten Kompressionsvorrichtung verschieden geformte Aufla
geelemente einfügbar sind bzw. in dem Raum ein verformbares
faltenbalgartiges Auflageelement vorgesehen ist, welches zu
mindest indirekt mit der Kompressionsvorrichtung und der Pa
tientenauflage verbunden ist. Beide Varianten der Erfindung
ermöglichen es dabei auf vorteilhafte Weise, daß bei Drehun
gen der diagnostischen Untersuchungseinrichtung zusammen mit
den Kompressionsvorrichtungen der zwischen der Patientenauf
lage und der am nächsten zu der Patientenauflage angeordneten
Kompressionsvorrichtung entstehende Raum zur bequemen Lage
rung einer Patientin überbrückt werden kann.
Eine Variante der Erfindung sieht vor, daß das faltenbalgar
tige Auflageelement lösbar mit der Patientenauflage verbunden
ist, so daß bei Drehwinkeln größer ca. 60° das faltenbalgar
tige Auflageelement die Drehung der diagnostischen Untersu
chungseinrichtung relativ zu der Patientenauflage nicht be
hindert.
Eine Ausführungsform der Erfindung sieht vor, daß die Patien
tenauflage fest mit einer die am nächsten zu der Patienten
auflage angeordnete Kompressionsvorrichtung aufweisenden Ein
heit verbunden ist. Gemäß einer Variante der Erfindung liegt
die Auflagefläche der Patientenauflage dabei wenigstens im
wesentlichen mit der oberen, patientenseitigen Kantenfläche
der Einheit in einer wenigstens im wesentlichen horizontal
verlaufenden Ebene. Die Patientenauflage wirkt dabei gleich
sam wie eine Verbreiterung des patientenseitigen Abschlusses
der Einheit, so daß bei der Lagerung einer Patientin unange
nehme Druckstellen durch die obere, patientenseitige Kanten
fläche der Einheit vermieden werden. Nach einer Variante der
Erfindung ist das abgewinkelte Lagerelement dabei mit einem
horizontal verlaufenden Schlitz ausreichender Größe versehen,
so daß im Falle von Drehbewegungen der die Kompressionsvor
richtung aufweisenden Einheit und somit auch der Patienten
auflage diese durch den Schlitz des abgewinkelten Lagerele
mentes geführt werden kann.
Eine Ausführungsform der Erfindung sieht vor, daß an dem Ge
rät Vorrichtungen vorgesehen sind, welche nicht mit Röntgen
strahlung zu beaufschlagende Körperteile, z. B. die nicht zu
untersuchende Brust, einer Patientin aus dem Strahlenfeld der
Röntgenstrahlenquelle heraushalten. Derartige Vorrichtungen
können beispielsweise sogenannte Abweiser für Gewebe sein,
welche hilfsweise zur Lagerung von Körperteilen einsetzbar
sind. Die Abweiser können fest mit dem Gerät verbunden sein,
so daß sie bei Gebrauch stets zur Hand sind und bei Nichtge
brauch in entsprechende Parkpositionen gebracht werden kön
nen, oder aber an das Gerät ansetzbar sein.
Eine weitere Variante der Erfindung sieht Stützen für den
Kopf und die Arme einer Patientin vor. Die Stützen sind vor
teilhafterweise verstellbar an dem Gerät, beispielsweise an
Gelenkarmen des Gerätes, angeordnet, so daß sie jeweils auf
unterschiedliche Körperformen von zu untersuchenden Patien
tinnen anpaßbar sind.
Ausführungsbeispiele der Erfindung sind in den beigefügten
schematischen Zeichnungen dargestellt. Es zeigen:
Fig. 1 ein erfindungsgemäßes Gerät zur Untersuchung einer
weiblichen Brust,
Fig. 2-4 stark vereinfachte Ansichten in Richtung des Pfei
les II aus Fig. 1,
Fig. 5 die Ansicht einer in dem Fußtritt plazierbaren Vor
richtung für eine kniende Untersuchungshaltung ei
ner Patientin,
Fig. 6 die Parkposition der Vorrichtung aus Fig. 5,
Figur7 eine Ausführungsform einer Patientenauflage aufwei
send eine Anzahl miteinander verbundener Auflage
element,
Fig. 8 eine Patientenauflage in Form einer Folie,
Fig. 9 die Verlängerung der Auflagefläche durch ein an das
abgewinkelte Lagerelement ansetzbares Auflageele
ment,
Fig. 10, 11 stark vereinfachte Ansichten des Röntgensystems
bzw. der Ultraschalleinheit, der Kompressionsvor
richtungen und von Patientenauflagen bei schräger
Bildaufnahmerichtung.
Fig. 1 zeigt in schematischer Darstellung ein Ausführungsbei
spiel eines erfindungsgemäßen Gerätes 1 zur Untersuchung ei
ner weiblichen Brust. Das Gerät 1 weist eine erste diagnosti
sche Untersuchungseinrichtung in Form einer Röntgeneinrich
tung und eine zweite in Form einer Ultraschalleinheit 70 auf.
Die Röntgeneinrichtung umfaßt ein eine Röntgenstrahlenquelle
2 und einen Röntgenstrahlenempfänger 3 aufweisendes Röntgen
system. Die Röntgenstrahlenquelle 2 und der Röntgenstrah
lenempfänger 3 sind an einem Geräteteil 4 angeordnet, welches
gegen eine auf einem Sockel 5 des Gerätes 1 befestigte Halte
rung 6 um eine vertikal verlaufende Achse A drehbar gelagert
ist (vgl. Doppelpfeil a). Die Röntgenstrahlenquelle 2 und der
Röntgenstrahlenempfänger 3 sind an dem Geräteteil 4 derart
relativ zueinander ausgerichtet, daß der patientenseitige
Randstrahl RS eines im Betrieb von der Röntgenstrahlenquelle
2 ausgehenden Röntgenstrahlenbündels wenigstens im wesentli
chen horizontal verläuft und das Röntgenstrahlenbündel auf
den Röntgenstrahlenempfänger 3 auftrifft.
Das Gerät 1 weist Kompressionsvorrichtungen in Form zweier
Kompressionsplatten 7 und 8 zur Kompression einer Brust für
Untersuchung derselben auf. Die Kompressionsplatte 8 ist im
Falle des vorliegenden Ausführungsbeispiels mit dem Röntgen
strahlenempfänger 3 in einer Einheit 9 angeordnet, welche von
einem Haltearm 10 des Geräteteils 4 gehalten wird. Der Rönt
genstrahlenempfänger 3 ist in der Einheit 9 unmittelbar hin
ter der Kompressionsplatte 8 angeordnet. Die Einheit 9 ist
auf Seiten der Kompressionsplatte 8 offen, so daß die Kom
pressionsfläche 11 der Kompressionsplatte 8 frei zugänglich
ist.
Die Kompressionsplatte 8 und der Röntgenstrahlenempfänger 3
müssen abweichend von der vorstehend beschriebenen Ausfüh
rungsform jedoch nicht notwendigerweise in einer Einheit 9
angeordnet sein. Vielmehr können beide auch voneinander ge
trennt und in einigem Abstand voneinander angeordnet sein.
Die Kompressionsplatte 7 ist über einen relativ zu dem Gerä
teteil 4 verschieblichen Haltearm 12 mit dem Geräteteil 4
verbunden (vgl. Doppelpfeil b). Die Kompressionsplatten 7, 8
sind also derart relativ zueinander verschieblich angeordnet,
daß der Raum R, den die beiden Kompressionsplatten 7, 8 mit
einander einschließen, je nach Verschieberichtung der Kom
pressionsplatte 7 vergrößert oder verkleinert werden kann.
Abweichend von dieser Ausführungsform kann auch der Haltearm
10 verschieblich ausgeführt sein, so daß der Raum R vergrö
ßert oder verkleinert werden kann.
Die Kompressionsplatten 7, 8 sind derart relativ zu dem Rönt
gensystem angeordnet, daß ein von der Röntgenstrahlenquelle 2
ausgehendes Röntgenstrahlenbündel die vertikal ausgerichteten
Kompressionsflächen 11, 13 der Kompressionsplatten 7, 8
durchdringt. Die Kopplung der Kompressionsplatten 7, 8 mit
dem Röntgensystem über das Geräteteil 4 bewirkt, daß die Aus
richtung des Röntgensystems relativ zu den Kompressionsplat
ten 7, 8 auch bei Drehungen des Geräteteils 4 um die Achse A
stets erhalten bleibt.
An dem Haltearm 12 ist außerdem die bereits erwähnte diagno
stische Ultraschalleinheit 70 angeordnet, welche eine in den
Figuren nicht näher dargestellten Ultraschallapplikator auf
weist. Die Ultraschalleinheit 70 ist an dem Haltearm 12 ver
tikal in die Richtungen des Doppelpfeiles g verschieblich an
geordnet und befindet sich in der in Fig. 1 dargestellten Si
tuation in einer Parkposition.
Das Gerät 1 ermöglicht es also eine Brust sowohl mit Röntgen
strahlung als auch mit Ultraschall zu untersuchen. Für eine
Untersuchung der Brust mit Ultraschall wir die Ultraschall
einheit 70 dabei aus ihrer Parkposition in ihre in Fig. 1 mit
gestrichelten Linien angedeutete Therapieposition hinter die
Kompressionsplatte 7 gebracht. Die Kompressionsplatte 7 ist
dabei aus einem für Ultraschall durchlässigen Material aus
gebildet und der Raum R erforderlichenfalls mit einem für
Ultraschall durchlässigen Medium versehen, welches eine
Schallimpedanz im Bereich der Schallimpedanz von Körpergewebe
aufweist.
Das Gerät 1 muß jedoch nicht notwendigerweise sowohl eine
Röntgeneinrichtung als auch eine Ultraschalleinheit 70 auf
weisen. Das Gerät 1 kann vielmehr nur eine der beiden Unter
suchungseinrichtungen aufweisen.
Zusätzlich zu der Halterung 6 ist an dem Sockel 5 des Gerätes
1 ein im Falle des vorliegenden Ausführungsbeispiels L-förmig
ausgebildetes Geräteteil 14 angeordnet, welches gegenüber dem
Sockel 5 vorzugsweise in die Richtungen des Doppelpfeiles c
verfahrbar ausgeführt ist. Das Geräteteil 14 ist mit Fest
stellmitteln 15, z. B. mit auf das Geräteteil 14 einwirkenden
Klemmvorrichtungen, versehen, welche es ermöglichen, das Ge
räteteil 14 relativ zu dem Sockel 5 in einer Stellung zu fi
xieren. Im übrigen existieren derartige Feststellmittel in
nicht dargestellter Weise auch für das Geräteteil 4, um das
Geräteteil 4 in einer bestimmten Stellung relativ zu der Hal
terung 6 fixieren zu können.
An dem Geräteteil 14 sind Mittel zur bequemen Lagerung einer
in Fig. 1 nicht dargestellten, mit dem Gerät 1 zu untersu
chenden Patientin angeordnet. Die Mittel zur Lagerung umfas
sen ein an dem Geräteteil 14 angeordnetes abgewinkeltes La
gerelement 16, welches zur Lagerung des Bauches und/oder des
Hüftbereiches einer eine den Oberkörper gebeugte Untersu
chuhgshaltung einnehmende Patientin vorgesehen ist.
Eine weiteres an dem Geräteteil 14 angeordnetes Mittel zur
Lagerung bildet ein Fußtritt 17, welcher einen bogenförmig
gekrümmten Bereich 18 aufweist und höhenverstellbar, d. h
vertikal verstellbar an dem Geräteteil 14 angebracht ist
(vgl. Doppelpfeil d).
Im Falle des in Fig. 1 gezeigten Ausführungsbeispieles ist als
Mittel zur Lagerung außerdem eine fest mit der die Kompressi
onsplatte 8 und den Röntgenstrahlenempfänger 3 aufweisenden
Einheit 9 verbundene, eine Auflagefläche 20 aufweisende Pati
entenauflage 19 vorhanden, welche wenigstens im wesentlichen
horizontal ausgerichtet ist und zur Lagerung des Bauches ei
ner Patientin dient. Die Auflagefläche 20 der Patientenauf
lage 19 liegt dabei wenigstens im wesentlichen mit dem pati
entenseitigen Abschluß der Einheit 9, also der Kantenfläche
21 der Einheit 9, in einer wenigstens im wesentlichen hori
zontal verlaufenden Ebene. Die Auflagefläche 20 schließt sich
also praktisch nahtlos an die Kantenfläche 21 der Einheit 9
an, so daß sich eine durchgehende Lagerungsfläche ohne kan
tige Erhebungen zur bequemen Lagerung einer Patientin ergibt.
Die Kantenfläche 21 ist dabei vorzugsweise mit einer weichen
Kunststoffolie oder Schaumstoff überzogen um die Bildung von
Druckstellen am Körper einer Patientin zu vermeiden.
Sind die Kompressionsplatte 8 und der Röntgenstrahlenempfän
ger 3 nicht in einer Einheit 9, sondern jeweils getrennt von
einander angeordnet, ist die Einheit 9 physikalisch gleichzu
setzen mit der Kompressionsplatte 8. In diesem Fall ist also
die Patientenauflage 20 mit der Kompressionsplatte 8 in der
für die Einheit 9 beschriebenen Weise verbunden.
Die Patientenauflage 19 weist eine im Falle des vorliegenden
Ausführungsbeispiels feste Länge auf. Zur Anpassung der Lage
rungsfläche an die Größe einer zu untersuchenden Patientin
wird das Geräteteil 14 deshalb entsprechend in die Richtungen
des Doppelpfeiles c verfahren bzw. die Höhe des Fußtrittes 17
entsprechend in die Richtungen des Doppelpfeiles d einge
stellt.
Aufgrund der festen Verbindung der Patientenauflage 19 mit
der Einheit 9 führt die Patientenauflage 19 bei Drehbewegun
gen des Geräteteils 4 um die Achse A zusammen mit der Einheit
9 entsprechende Drehbewegungen durch. Bei derartigen Drehbe
wegungen verändert die Patientenauflage 19 ihre Lage relativ
zu dem abgewinkelten Lagerelement 16. Um bei derartigen Dreh
bewegungen größere Lagerungslücken zu vermeiden, ist das ab
gewinkelte Lagerelement 16 mit einem Schlitz 22 versehen,
welcher derart ausgeführt ist, daß sich die Patientenauflage
19 durch den Schlitz 22 bewegen kann. Die Fig. 2 bis 4
zeigen hierzu drei stark vereinfachte Ansichten in Richtung
des Pfeiles II aus Fig. 1 bei verschiedenen Winkelstellungen
der Einheit 9 und der Patientenauflage 19 relativ zu dem ab
gewinkelten Lagerelement 16. Aufgrund des in dem abgewinkel
ten Lagerelements 16 vorhandenen Schlitzes 22 und der Ver
fahrbarkeit des abgewinkelten Lagerelementes 16 in die Rich
tungen des Doppelpfeiles c werden bei schrägen Bildaufnahme
richtung (vgl. Fig. 3, 4) größere Lagerungslücken zwischen der
Patientenauflage 19 und dem abgewinkelten Lagerelement 16
vermieden.
Als weiteres Mittel zur Lagerung ist an dem Gerät 1 ein Auf
lageelement 23 für den Körperbereich oberhalb des Brustberei
ches einer Patientin vorgesehen, welches zwischen dem Geräte
teil 4 und der Kompressionsplatte 7 angeordnet ist. Das Auf
lageelement 23 ist fest oder auch lösbar mit der Kompressi
onsplatte 7 verbunden und verschieblich an dem Geräteteil 4
gelagert, so daß es die Verstellbewegungen der Kompressions
platte 7 in die Richtungen des Doppelpfeiles b mitvollziehen
kann. Das Auflageelement 23 kann dabei fest oder lösbar mit
dem Geräteteil 4 verbunden sein. Die Verbindung des Auflage
elementes 23 mit der Kompressionsplatte 7 ist derart ausge
führt, daß das Auflageelement 23 die Kompressionsplatte 7
nicht überragt, also nicht in den Raum R zwischen den Kom
pressionsplatten 7, 8 hineinragt.
In dem Auflageelement 23 ist weiterhin eine in Fig. 1 mit ge
strichelten Linien angedeutete Vorrichtung 24 angeordnet,
welche in ihrer Lagerungsebene verschieblich ist, d. h. die
Vorrichtung kann sowohl nach vorne als auch beidseitig aus
dem Auflageelement 23 herausgezogen werden, so daß die Vor
richtung 24 in Abhängigkeit von der jeweiligen Untersuchungs
haltung einer Patientin derart plazierbar ist, daß im Falle
der Untersuchung mit Röntgenstrahlung nicht mit Röntgenstrah
lung zu beaufschlagende Körperteile bzw. Gewebe, z. B. die
nicht zu untersuchende Brust, einer Patientin auf der Vor
richtung 24 gelagert und somit aus dem Strahlenfeld der Rönt
genstrahlenquelle 2 herausgehalten werden kann. Die Vorrich
tung 24 dient also als Abweiser für Gewebe.
Das Auflageelement 23 kann abweichend von der Darstellung in
Fig. 1 auch derart mit der Kompressionsplatte 7 verbunden
sein, daß dessen Auflagefläche mit der patientenseitigen obe
ren Kantenfläche der Kompressionsplatte 7 wenigstens im we
sentlichen in einer wenigstens im wesentlichen horizontal
ausgerichteten Ebene liegt, so daß sich eine ebene Auflage
fläche ergibt. Das Auflageelement 23 darf dabei jedoch nicht
in den Strahlenkegel der Röntgenstrahlung ragen.
Zur Lagerung des Kopfes einer Patientin während einer Unter
suchung ist auf dem Lagerelement 23 eine Stütze 25 angeord
net, welche ebenfalls in ihrer Lage verändert werden kann.
Des weiteren sind an dem Geräteteil 14 beidseitig der Patien
tenauflage 19 an Gelenkarmen befestigte Stützen für die Arme
einer Patientin angeordnet. In Fig. 1 ist nur eine derartige
an Gelenkarmen 26, 27 angeordnete Stütze 28 für einen Arm ei
ner Patientin sichtbar.
Die Untersuchung der Brust einer Patientin mit dem erfin
dungsgemäßen Gerät 1 erfolgt vorzugsweise in gebeugter Unter
suchungshaltung der Patientin. Bei der Lagerung der Patientin
tritt diese auf den Fußtritt 17 und beugt ihren Oberkörper,
so daß die Hüften und der Bauch der Patientin an dem
abgewinkelten Lagerelement 16 bzw. der Körperbereich unter
halb des Brustkorbes, also der Bauch, an der Auflagefläche 20
der Patientenauflage 19 zur Anlage kommen. Das Geräteteil 14
und der Fußtritt 17 werden derart eingestellt, daß sich der
Brustbereich der Patientin im Bereich des Raumes R zwischen
den Kompressionsplatten 7, 8 befindet. Die Schulterpartie der
Patientin wird vorzugsweise auf dem Auflageelement 23, der
Kopf auf der Stütze 25 und die Arme auf den Armstützen gela
gert. Zur Abstützung des eigenen Körpergewichtes und somit
zur Einnahme einer bequemeren Körperhaltung kann die Patien
tin ihre Füße gegen den bogenförmig gekrümmten Bereich 18 des
Fußtrittes 17 stemmen.
Der Vorteil dieser Untersuchungsposition besteht darin, daß
das zu untersuchende Brustgewebe bedingt durch den Schwer
krafteinfluß auf das Brustgewebe in gebeugter Untersuchungs
haltung in den Raum R zwischen die Kompressionsplatten 7, 8
hängt, wobei keine zusätzlichen schmerzhaften Maßnahmen er
forderlich sind, um maßgebliches Gewebe wie bei stehender Un
tersuchungshaltung vom Körperrumpf zwischen die Kompressions
platten zu ziehen, um es abbildbar bzw. für eine Intervention
zugänglich zu machen. Besonders vorteilhaft bei dem erfin
dungsgemäßen Gerät 1 ist dabei, daß der Raum R zwischen den
Kompressionsplatten 7, 8 weder ganz noch teilweise von der
Patientenauflage 19 für die Lagerung des Bauches einer Pati
entin überdeckt ist, so daß durch die Patientenauflage 19
keinerlei Brust bzw. brustwandnahes Gewebe zurückgehalten
wird. Eine derartige Überdeckung des Raumes R durch eine Pa
tientenauflage mit einer Öffnung, durch welche die zu unter
suchende Brust zwischen die Kompressionsplatten 7, 8 gebracht
wird, ist nämlich dahingehend von Nachteil, daß, bedingt
durch die Dicke der Patientenauflage, Brustgewebe, insbeson
dere brustwandnahes Gewebe aus dem Raum zwischen den Kompres
sionsplatten mit der Folge ferngehalten wird, daß dieses ei
ner Untersuchung nicht zugänglich ist. Durch die erfindungs
gemäße Anordnung der Kompressionsplatten 7, 8 und der Patien
tenauflage 19 relativ zueinander ist dieser Nachteil vermie
den, so daß auch brustwandnahes Gewebe in den Raum R zwischen
die Kompressionsplatten 7, 8 gelangt und einer Untersuchung
zugänglich ist.
Zur Vermeidung, daß im Falle einer Untersuchung mit Röntgen
strahlung nicht radiologisch zu untersuchendes Gewebe in das
Strahlungsfeld der Röntgenstrahlenquelle 2 gelangt, kann die
Vorrichtung 24, wie bereits vorstehend erwähnt, entsprechend
plaziert werden, um dieses Gewebe aus dem Strahlenfeld der
Röntgenstrahlenquelle 2 herauszuhalten.
Um die Genitalien einer Patientin bei einer radiologischen
Untersuchung der Brust in gebeugter Untersuchungshaltung vor
Röntgenstrahlung zu schützen, ist in dem abgewinkelten La
gerelement 16 eine für Röntgenstrahlen undurchlässige Ab
schirmung 29 angeordnet.
Fig. 5 zeigt einen Ausschnitt des in Fig. 1 gezeigten Gerätes
1, wobei auf dem Fußtritt 17 an mehreren Punkten ein Gestell
30 aufliegt, ohne mit diesem fest verbunden zu sein oder zu
werden. Das Gestell 30 ist im Falle des vorliegenden Ausfüh
rungsbeispiels mit einer Teleskopstange 31 gegen das Geräte
teil 14 verklemmt. Das Gestell 30 ist derart ausgebildet und
mit Polsterungen 32 für Oberschenkel, Knie, Schienbeine und
Fußrücken einer Patientin versehen, daß diese eine kniende
Untersuchungsposition an dem Gerät 1 einnehmen kann. Die An
bringungsorte und Winkelstellungen der Polsterungen 32 können
an dem Gestell 30 variiert werden, so daß unterschiedlich
große Patientinnen jeweils eine bequeme Lagerungsposition auf
dem Gestell 30 einnehmen können. Beispielsweise sind in dem
Gestell 30 Durchbohrungen vorgesehen, durch die Schrauben
oder ähnliche Verbindungsmittel zur Fixierung der Polsterun
gen 32 in der gewünschten Position geführt werden können.
Wird das Gestell 30 nicht zur Lagerung einer Patientin ge
braucht, so kann dieses gemäß Fig. 6 in eine Parkposition an
dem Gerät 1 gebracht werden. Vorzugsweise befindet sich die
Parkposition derart neben dem Fußtritt 17 oder in einer Öff
nung des Fußtrittes 17, daß die Auf- und Abbewegungen des
Fußtrittes 17 durch das Gestell 30 nicht behindert werden. Da
die Schenkel des Gestells 30 und die Polsterungen 32 relativ
zueinander beweglich angeordnet sind, ist das Gestell 30 auf
minimalen Platzbedarf zusammenklappbar.
Fig. 7 zeigt eine alternative Ausführungsform einer Patienten
auflage 40 im Vergleich zu der an der die Kompressionsplatte
8 und den Röntgenstrahlenempfänger 3 aufweisenden Einheit 9
angeordneten Patientenauflage 19 aus Fig. 1.
Die Patientenauflage 40 weist eine Anzahl im Falle des vor
liegenden Ausführungsbeispiels gliederartig miteinander ver
bundener, je eine Auflagefläche aufweisender Auflageelemente
41 auf, wobei es die gliederartige Verbindung der Auflageele
mente 41 miteinander ermöglicht, daß die Auflageelemente 41
relativ zueinander beweglich sind und in ihrer Ausrichtung
relativ zueinander verändert werden können. Das der Einheit 9
nächstliegende Auflageelement 41 der Patientenauflage 40 ist
mit einer Vorrichtung 42 fest verbunden, mit der auch ein
Verstellmechanismus in Form zweier beidseitig unterhalb der
Patientenauflage 40 angeordneter Teleskopstangen verbunden
ist, von denen in Fig. 7 nur die Teleskopstange 43 zu sehen
ist. Die Teleskopstangen sind an dem Geräteteil 14 angeord
net, wobei deren Elemente in die Richtungen des Doppelpfeiles
e manuell oder motorisch verstellt werden können. Die im we
sentlichen synchrone Verstellung der Elemente der Teleskop
stangen bewirkt bedingt durch die Kopplung mit der Patienten
auflage 40 über die Vorrichtung 42 eine Verstellung der Auf
lageelemente 41 in die Richtungen des Doppelpfeiles e, so daß
die Länge der Patientenauflage 40 einstellbar ist. Die Aufla
geelemente 41 der Patientenauflage 40 können dabei in einen
Speicherbereich 44 des abgewinkelten Lagerelementes 16 hin
ein- bzw. aus dem Speicherbereich 44 herausgefahren werden.
Die Teleskopstangen sind im übrigen nicht nur zur Verstellung
der Auflageelemente 41, sondern auch zur Stützung der Patien
tenauflage 40 vorgesehen.
Ein weiterer Unterschied zu dem in Fig. 1 gezeigten Ausfüh
rungsbeispiel besteht darin, daß sich die für Röntgenstrah
lung undurchlässige Abschirmung 29 zum Schutz der Genitalien
einer Patientin vor Röntgenstrahlung nicht in dem abgewinkel
ten Lagerelement 16 befindet, sondern in das Geräteteil 14
integriert ist.
Fig. 8 zeigt eine weitere Alternative zur Realisierung einer
Patientenauflage für den Bauch einer Patientin. Im Falle des
in Fig. 8 gezeigten Ausführungsbeispieles wird die Patienten
auflage von einer Folie 50 gebildet, welche an einer Vorrich
tung 51 befestigt ist. Wie im Falle von Fig. 7 ist mit der
Vorrichtung 51 ein Verstellmechanismus in Form zweier Tele
skopstangen verbunden, welche beidseitig unterhalb der Folie
50 an dem Geräteteil 14 angeordnet sind. Von den Teleskop
stangen ist in Fig. 8 nur die Teleskopstange 52 sichtbar. Die
Elemente der Teleskopstangen sind im wesentlichen synchron in
die Richtungen des Doppelpfeiles f manuell oder motorisch
verfahrbar. Auf diese Weise kann die Länge der Patientenauf
lage 50 eingestellt werden, wobei bei einer Verlängerung der
Patientenauflage Folie 50 von einer in dem abgewinkelten La
gerelement 16 angeordneten Vorrichtung in Form einer Rolle 53
abgewickelt wird. Bei einer Verkürzung der Länge der Patien
tenauflage wird Folie 50 auf die Rolle 53 aufgewickelt, was
beispielsweise durch einen in der Fig. 8 nicht gezeigten, mit
der Rolle 53 zusammenwirkenden Federmechanismus, manuell oder
motorisch bewirkt werden kann. Wie im Falle des in Fig. 7 ge
zeigten Ausführungsbeispieles ist auch bei dem in Fig. 8 ge
zeigten Ausführungsbeispiel die für Röntgenstrahlung undurch
lässige Abschirmung 29 in dem Geräteteil 14 integriert.
Sowohl die Patientenauflage 40 als auch die Folie 50 sind we
nigstens oberflächlich aus einem weichen, elastischen und
desinfizierbaren Material ausgebildet und mittels in den
Fig. 7 und 8 nicht dargestellter, aber an sich bekannter
Mittel, z. B. mit Bremsklötzen zusammenwirkenden Bowdenzügen
oder ver- und entriegelbaren Federmechanismen, in einer ein
gestellten Stellung fixierbar. Beispielsweise ist die Fixie
rung zusammen mit dem Geräteteil 14 über die in Fig. 1 gezeig
ten Feststellmittel 15 möglich.
Zur Verstellung der Auflageelemente 41 bzw. der Folie 50 müs
sen dabei nicht notwendigerweise jeweils zwei Teleskopstan
gen, sondern es kann auch nur eine, beispielsweise rechteck
förmige, oder es können auch mehrere Teleskopstangen vorgese
hen sein. An Stelle von Teleskopstangen können auch andere an
sich bekannte Verstellmechanismen Verwendung finden.
In Fig. 9 ist gezeigt wie an dem erfindungsgemäßen Gerät 1
eine Patientin in liegender Position gelagert werden kann.
Eine derartige Lagerungsmöglichkeit kann dadurch erreicht
werden, daß der Fußtritt 17 mit dem bogenförmig gekrümmten
Bereich 18 derart vertikal in Richtung des Doppelpfeiles d
aufwärts verstellt wird, daß der obere Rand des bogenförmig
gekrümmten Bereiches 18 in etwa das Niveau des obersten Punk
tes des abgewinkelten Lagerelementes 16 einnimmt. An das ab
gewinkelte Lagerelement 16 und auf den oberen Rand des bogen
förmig gekrümmten Bereiches 18 des Fußtrittes 17 ist ein Auf
lageelement 54 ansetzbar, so daß die Lagerungsfläche des Ge
rätes 1 verlängert ist und eine liegende Untersuchungsposi
tion einer Patientin gestattet. Zur Fixierung des Auflageele
mentes 54 können beispielsweise Stifte, Klemmen oder andere
an sich bekannte Mittel vorgesehen sein.
Das Auflageelement 54 kann im Unterschied zu der zuvor be
schriebenen Weise, beispielsweise auch auf eine an dem bogen
förmig gekrümmten Bereich 18 angeordneten Schiene aufliegen.
Es versteht sich, daß die Verlängerung der Auflagefläche mit
dem Auflageelement 54 nicht nur in Verbindung mit der Patien
tenauflage in Form der Folie 50, sondern auch in Verbindung
mit den Patientenauflagen 19 oder 40 erfolgen kann.
Die Fig. 10 und 11 zeigen in stark vereinfachter Darstel
lung Geräteeinstellungen des Gerätes 1 mit um die vertikale
Achse A gedrehten diagnostischen Untersuchungseinrichtungen
und Kompressionsplatten 7, 8 zur Gewinnung von Bildaufnahmen
aus schrägen Richtungen in bezug auf die in Fig. 1 bzw. Fig. 2
dargestellte Ausgangsstellung. Im Falle der in den Fig. 7 und
8 beschriebenen Ausführungsformen der Patientenauflagen 40
und 50, welche nicht mit der Einheit 9 verbunden sind, ent
stehen bei derartigen Drehbewegungen der diagnostischen Un
tersuchungseinrichtungen bzw. der Kompressionsplatten 7, 8 um
die vertikale Achse A Zwischenräume zwischen der Einheit 9
und den Patientenauflagen 40, 50. Zur Überdeckung dieser Zwi
schenräume können, wie in Fig. 10 dargestellt, entsprechend
geformte, den jeweiligen Zwischenräumen angepaßte Auflageele
mente, z. B. das Auflageelement 60, eingefügt werden, so daß
im Idealfall eine lückenlose Auflagefläche zwischen der Pati
entenauflage 40 bzw. 50 und der Einheit 9 gebildet werden
kann.
Eine andere Möglichkeit der Überbrückung der entstehenden
Zwischenräume kann, wie in Fig. 11 veranschaulicht, durch ein
verformbares faltenbalgartiges Auflageelement 65 erreicht
werden. Das faltenbalgartige Auflageelement 65 ist vorzugs
weise fest mit der Einheit 9 und lösbar mit der Patientenauf
lage 40 bzw. 50 verbunden. Bei kleineren Drehwinkeln kann
sich das faltenbalgartige Auflageelement 65 derart verformen,
daß der normalerweise zwischen der Patientenauflage 40 bzw.
50 und der Einheit 9 entstehende Zwischenraum überbrückt
wird. Um auch größere Drehwinkel, beispielsweise eine 90°-
Drehung aus der in Fig. 1 gezeigten Ausgangsstellung heraus zu
ermöglichen, ohne ein Abscheren des faltenbalgartigen Aufla
geelementes 65 zu riskieren, ist dieses, wie bereits erwähnt,
lösbar mit der Patientenauflage 40 bzw. 50 verbunden.
Das faltenbalgartige Auflageelement 65 kann dabei mit stabi
lisierenden Mitteln, z. B. Verstrebungen, versehenen sein, um
das Körpergewicht einer Patientin tragen zu können. Vorzugs
weise ist das faltenbalgartige Auflageelement zumindest ober
flächlich aus Moosgummi oder einem anderen weichen und volu
minösen Material ausgebildet.
Das erfindungsgemäße Gerät wurde vorstehend am Beispiel zur
Gewinnung diagnostischer Bildaufnahmen von einer Brust be
schrieben. Das Gerät ist jedoch nicht für Untersuchungen ge
eignet, sondern kann auch für Interventionen an einer Brust
eingesetzt werden.
Des weiteren kann das erfindungsgemäße Gerät von dem vorste
hend beschriebenen Ausführungsbeispiel im Rahmen der Erfin
dung abweichen. Beispielsweise müssen nicht notwendigerweise
die diagnostischen Untersuchungseinrichtungen und die Kom
pressionsplatten um eine vertikale Achse drehbar sein, son
dern es können sich auch die Patientenauflage und die damit
verbundenen Komponenten um eine vertikale Achse drehen.
Das Gerät 1 muß auch keinen Sockel 5 aufweisen. Das Geräte
teil 14 und die Halterung 6 können vielmehr auch am Boden ei
nes Raumes befestigt sein. Im Falle des Geräteteils 14 muß
die Befestigung jedoch derart ausgeführt sein, daß das Gerä
teteil in die Richtungen des Doppelpfeils c verschieblich
ist. Das Geräteteil 14 kann dabei beispielsweise auf einer am
Boden montierten Schiene laufen.
Das Auflageelement 23 muß nicht notwendigerweise an dem Gerät
vorhanden sein, da eine Abstützung des Oberkörpers einer Pa
tientin auch nur auf den Stützen für die Arme und der Stütze
für den Kopf erfolgen kann. In diesem Fall sind separate von
dem Auflageelement 23 getrennt ausgeführte Abweiser für Ge
webe vorgesehen.
Die Stützen müssen dabei nicht direkt an dem Gerät angeord
net, sondern können auch an decken-, boden- oder wandmon
tierten Halterungen angeordnet sein. Als Halterungen sind
beispielsweise verstellbare Gelenkarme oder entsprechend ge
führte Seile geeignet.
Als Röntgenstrahlenempfänger sind an dem Gerät die an sich
bekannten Röntgenstrahlenempfänger wie Röntgenfilme, Röntgen
bildverstärker, Flachbilddetektoren etc. einsetzbar.
Claims (30)
1. Gerät zur Untersuchung einer weiblichen Brust in liegender
oder den Oberkörper gebeugter Untersuchungsposition einer Pa
tientin mit wenigstens einer diagnostischen Untersuchungsein
richtung (2, 3, 70), mit welcher Bildinformationen aus dem
Körperinneren eines Lebewesens gewonnen werden können, zwei
relativ zueinander verstellbaren Kompressionsvorrichtungen
(7, 8), welche einen Raum (R) zur Aufnahme der Brust ein
schließen, und Mitteln zur Lagerung der Patientin, welche
eine zumindest den Bauch einer Patientin stützende, mit we
nigstens einer Auflagefläche (20) versehene Patientenauflage
(19, 40, 50) umfassen, welche wenigstens im wesentlichen ho
rizontal ausgerichtet ist, wobei die Patientenauflage (19,
40, 50) den für die zu untersuchende Brust vorgesehenen Raum
(R) zwischen den Kompressionsvorrichtungen (7, 8) weder ganz
noch teilweise überdeckt.
2. Gerät nach Anspruch 1, dessen diagnostische Untersuchungs
einrichtung eine Röntgeneinrichtung umfaßt mit einem eine
Röntgenstrahlenquelle (2) und einen Röntgenstrahlenempfänger
(3) aufweisenden Röntgensystem, wobei von der Röntgenstrah
lenquelle (2) im Betrieb ein Röntgenstrahlenbündel zu dem
Röntgenstrahlenempfänger (3) ausgeht, dessen patientenseiti
ger Randstrahl (RS) wenigstens im wesentlichen horizontal
verläuft.
3. Gerät nach Anspruch 1 oder 2, dessen diagnostische Unter
suchungseinrichtung eine diagnostische Ultraschalleinheit
(70) umfaßt.
4. Gerät nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dessen Mittel zur
Lagerung ein abgewinkeltes Lagerelement (16) zur Lagerung des
Bauches und/oder des Hüftbereiches einer eine den Oberkörpef
gebeugte Untersuchungshaltung einnehmende Patientin umfassen.
5. Gerät nach Anspruch 4, dessen abgewinkeltes Lagerelement
(16) wenigstens oberflächlich aus einem elastischen Material
ausgebildet ist.
6. Gerät nach einem der Ansprüche 4 oder 5, dessen abgewin
keltes Lagerelement (16) eine für Röntgenstrahlen undurchläs
sige Abschirmung (29) aufweist.
7. Gerät nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dessen Mittel zur
Lagerung einen höhenverstellbaren Fußtritt (17) umfassen.
8. Gerät nach Anspruch 7, dessen Fußtritt (17) einen bogen
förmig gekrümmten Bereich (18) aufweist.
9. Gerät nach einem der Ansprüche 4 bis 8, dessen abgewin
keltes Lagerelement (16) und/oder dessen Fußtritt (17) an
einem Geräteteil (14) angeordnet sind, welches gegenüber der
diagnostischen Untersuchungseinrichtung (2, 3, 70) verstell
bar ist.
10. Gerät nach Anspruch 9, dessen Geräteteil (14) eine für
Röntgenstrahlen undurchlässige Abschirmung (29) aufweist.
11. Gerät nach Anspruch 9 oder 10, dessen Geräteteil (14) re
lativ zu der diagnostischen Untersuchungseinrichtung (2, 3,
70) fixierbar ist.
12. Gerät nach einem der Ansprüche 1 bis 11, dessen Patien
tenauflage (40) eine Anzahl miteinander verbundener Auflage
elemente (41) aufweist, welche derart bewegbar und in ihrer
Ausrichtung relativ zueinander veränderbar sind, daß die
Länge der Patientenauflage (40) einstellbar ist.
13. Gerät nach Anspruch 12, bei dem die Auflageelemente (41)
mittels eines Verstellmechanismus (43) in einen Speicherbe
reich (44) im Inneren des abgewinkelten Lagerelementes (16)
ein- und ausfahrbar sind.
14. Gerät nach einem der Ansprüche 1 bis 11, dessen Patien
tenauflage von einer Folie (50) gebildet ist.
15. Gerät nach Anspruch 14, dessen Folie (50) mittels eines
Verstellmechanismus (52) derart auf eine in dem abgewinkelten
Lagerelement (16) angeordnete Vorrichtung (53) auf- und
abwickelbar ist, daß die Länge der Patientenauflage (50) ein
stellbar ist.
16. Gerät nach einem der Ansprüche 13 oder 15, bei dem der
Verstellmechanismus wenigstens eine Teleskopstange (43, 52)
aufweist.
17. Gerät nach einem der Ansprüche 12 bis 16, dessen Patien
tenauflage (40, 50) in einer bestimmten Stellung fixierbar
ist.
18. Gerät nach einem der Ansprüche 4 bis 17, dessen Auflage
fläche (20) mittels eines an das abgewinkelte Lagerelement
(16) ansetzbaren Auflageelementes (54) zumindest indirekt
verlängerbar ist.
19. Gerät nach einem der Ansprüche 7 bis 18, in dessen Fuß
tritt (17) eine Vorrichtung (30) zur Lagerung von Beinen ei
ner Patientin einpaßbar ist.
20. Gerät nach Anspruch 19, dessen Vorrichtung (30) bei
Nichtgebrauch in eine Parkstellung gebracht werden kann.
21. Gerät nach einem der Ansprüche 1 bis 20, dessen Kompres
sionsvorrichtungen (7, 8) mit der diagnostischen Untersu
chungseinrichtung (2, 3, 70) gekoppelt sind.
22. Gerät nach einem der Ansprüche 1 bis 21, dessen diagno
stische Untersuchungseinrichtung (2, 3, 70) und Patientenauf
lage (40, 50) relativ zueinander um eine Achse (A) verstell
bar sind.
23. Gerät nach den Ansprüchen 21 und 22, bei dem in den auf
grund von Relativbewegungen zwischen der Patientenauflage
(40, 50) und den mit der diagnostische Untersuchungseinrich
tung (2, 3, 70) gekoppelten Kompressionsvorrichtungen (7, 8)
entstehenden Raum zwischen der Patientenauflage (40, 50) und
der am nächsten zu der Patientenauflage (40, 50) angeordneten
Kompressionsvorrichtung (8) Auflageelemente (60) einfügbar
sind.
24. Gerät nach den Ansprüchen 21 und 22, bei dem zur Über
brückung des im Falle von Relativbewegungen zwischen der Pa
tientenauflage (40, 50) und den mit der diagnostische Unter
suchungseinrichtung (2, 3, 70) gekoppelten Kompressionsvor
richtungen (7, 8) entstehenden Raumes zwischen der Patienten
auflage (40, 50) und der am nächsten zu der Patientenaüflage
(40, 50) angeordneten Kompressionsvorrichtung (8) ein ver
formbares faltenbalgartiges Auflageelement (65) vörgesehen
ist, welches zumindest indirekt mit der Kompressionsvorrich
tung (8) und der Patientenauflage (40, 50) verbunden ist.
25. Gerät nach Anspruch 24, bei dem das faltenbalgartige Auf
lageelement (65) lösbar mit der Patientenauflage (40, 50)
verbunden ist.
26. Gerät nach einem der Ansprüche 1 bis 11 und 18 bis 22,
bei dem die Patientenauflage (19) fest mit einer die am näch
sten zu der Patientenauflage (19) angeordnete Kompressions
vorrichtung (8) aufweisenden Einheit (9) verbunden ist.
27. Gerät nach Anspruch 26, bei dem die Auflagefläche (20)
der Patientenauflage (19) wenigstens im wesentlichen mit der
oberen, patientenseitigen Kantenfläche (21) der Einheit (9)
in einer wenigstens im wesentlichen horizontal verlaufenden
Ebene liegt.
28. Gerät nach einem der Ansprüche 26 oder 27, bei dem das
abgewinkelte Lagerelement (16) mit einem wenigstens im we
sentlichen horizontal verlaufenden Schlitz (22) versehen ist,
welcher derart ausgeführt ist, daß die Patientenauflage (19)
zumindest teilweise durch den Schlitz (22) bewegt werden
kann.
29. Gerät nach einem der Ansprüche 2 bis 28, bei dem Vorrich
tungen (24) vorgesehen sind, welche nicht mit Röntgenstrah
lung zu beaufschlagende Körperteile einer Patientin aus dem
Strahlenfeld der Röntgenstrahlenquelle (2) heraushalten.
30. Gerät nach einem der Ansprüche 1 bis 29, bei dem Stützen
(25, 28) für den Kopf und die Arme einer Patientin vorgesehen
sind.
Priority Applications (3)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE1998143658 DE19843658A1 (de) | 1998-09-23 | 1998-09-23 | Gerät zur Untersuchung einer weiblichen Brust |
| DE19944914A DE19944914A1 (de) | 1998-09-23 | 1999-09-14 | Gerät zur Untersuchung einer menschlichen Brust |
| PCT/DE1999/003094 WO2000016695A1 (de) | 1998-09-23 | 1999-09-22 | Gerät zur untersuchung einer menschlichen brust |
Applications Claiming Priority (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE1998143658 DE19843658A1 (de) | 1998-09-23 | 1998-09-23 | Gerät zur Untersuchung einer weiblichen Brust |
Publications (1)
| Publication Number | Publication Date |
|---|---|
| DE19843658A1 true DE19843658A1 (de) | 2000-05-04 |
Family
ID=7881991
Family Applications (2)
| Application Number | Title | Priority Date | Filing Date |
|---|---|---|---|
| DE1998143658 Withdrawn DE19843658A1 (de) | 1998-09-23 | 1998-09-23 | Gerät zur Untersuchung einer weiblichen Brust |
| DE19944914A Withdrawn DE19944914A1 (de) | 1998-09-23 | 1999-09-14 | Gerät zur Untersuchung einer menschlichen Brust |
Family Applications After (1)
| Application Number | Title | Priority Date | Filing Date |
|---|---|---|---|
| DE19944914A Withdrawn DE19944914A1 (de) | 1998-09-23 | 1999-09-14 | Gerät zur Untersuchung einer menschlichen Brust |
Country Status (1)
| Country | Link |
|---|---|
| DE (2) | DE19843658A1 (de) |
Cited By (3)
| Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
|---|---|---|---|---|
| DE20206482U1 (de) * | 2002-04-24 | 2003-09-04 | Bast, Heinrich, 45711 Datteln | Vorrichtung zur Durchführung von Mammographien |
| GB2479857A (en) * | 2010-01-25 | 2011-11-02 | Arup Ray | Positioning frame for 3D breast capture |
| DE102010041205A1 (de) * | 2010-09-22 | 2012-03-22 | Siemens Aktiengesellschaft | Mammographiegerät |
Citations (2)
| Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
|---|---|---|---|---|
| DE2633828A1 (de) * | 1975-07-31 | 1977-02-03 | Gen Electric | Mammographie |
| US5078142A (en) * | 1989-11-21 | 1992-01-07 | Fischer Imaging Corporation | Precision mammographic needle biopsy system |
-
1998
- 1998-09-23 DE DE1998143658 patent/DE19843658A1/de not_active Withdrawn
-
1999
- 1999-09-14 DE DE19944914A patent/DE19944914A1/de not_active Withdrawn
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| Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
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| DE2633828A1 (de) * | 1975-07-31 | 1977-02-03 | Gen Electric | Mammographie |
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| DE102010041205A1 (de) * | 2010-09-22 | 2012-03-22 | Siemens Aktiengesellschaft | Mammographiegerät |
Also Published As
| Publication number | Publication date |
|---|---|
| DE19944914A1 (de) | 2000-08-24 |
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Legal Events
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| 8143 | Withdrawn due to claiming internal priority |