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STAND DER
TECHNIK
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1. Gebiet
der Erfindung
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Die
vorliegende Erfindung betrifft eine Stütz- bzw. Trägervorrichtung und ein Verfahren
zur Durchführung
von Mammografien an einem Patienten bzw. einer Patientin, die sich
in der Dekubitus-Position befindet. Im Besonderen betrifft die vorliegende
Erfindung eine Stütz- bzw. Trägervorrichtung,
die eine ausgezeichnete Stütz-
bzw. Trägerfunktion
für die Patientin
bereitstellt sowie Zugang sowohl für einen Techniker als auch
ein Mammografiegerät
während der
Durchführung
von Dekubitus-Brustmammografie- und Biopsiemaßnahmen.
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2. Beschreibung des Stands
der Technik
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Das
Gebiet des Gesundheitswesens für Frauen
profitiert zunehmend von Fortschritten auf dem Gebiet der Mammografie,
durch welche eine Früherkennung
und die Behandlung von kanzerösem und
präkanzerösem Gewebe
ermöglicht
werden. Wenn eine Mammografie durchgeführt wird, so wird diese von
einem Radiologen analysiert, und wenn auffällige Bilder festgestellt werden,
wird eine Biopsie des Gewebes vorgenommen. Die Mammografie wird für gewöhnlich an
einer stehenden Patientin durchgeführt, und die Brust wird dabei
zwischen zwei gegenüberliegenden
Platten positioniert, die das Gewebe zusammendrücken und ortsfest halten. Die
Erkennung von auffälligem
Gewebe erfordert es dabei, dass der Arzt den Bereich, an dem eine
Biopsie vorgenommen werden soll, genau markiert und die Patientin
in den Operationssaal überstellt.
Diese Vorgehensweise macht das Einführen einer Nadel in die Brust
erforderlich sowie das Führen
eines Drahtes durch die Nadel, der bis zur Durchführung der
Biopsie an der Verwendungsposition verbleibt, für gewöhnlich an entfernter Stelle.
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Ein
verbessertes Verfahren für
die Durchführung
von Brustbiopsien ist die Technik der Kernbiopsie. Dabei steht oder
sitzt die Patientin wiederum in einer aufrechten Position, wobei
die Biopsie durchgeführt
wird, indem die Patientin so positioniert wird, dass sie ihre Brust
zwischen den gegenüberliegenden
Platten eines Mammografiegeräts
befindet, und wobei danach unter Verwendung eines medizinischen
Instruments (nachstehend als "Brustgewebe-Probenentnehmer" bezeichnet) ein
Gewebekern an der durch die Mammografie angezeigten Stelle herausgeschnitten
wird. Diese Vorgehensweise stellt einen großen Vorteil dar, da kein Draht
in der Patientin verbleiben muss, der aus ihrer Brust vorsteht und die
Patientin sich nicht für
eine chirurgische Biopsie an einen entfernten Ort begeben muss,
vielmehr kann diese in dem gleichen physischen Bereich wie die ursprüngliche
Mammografie durchgeführt
werden.
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Ein
Problem in Verbindung mit derartigen Verfahren bzw. Vorgehensweisen
ist es, dass sich die Patientin während der Durchführung der
Kernbiopsie leicht bewegen oder gar in Ohnmacht fallen kann. Derartige
vasovagale Reaktionen stellen erhebliche Probleme sowohl für die Patientin
als auch den Techniker oder Radiologen dar.
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Ein
alternativer tragender Tisch zum Tragen bzw. Stützen einer Patientin während der
Probenentnahme von Kernbrustgewebe ist ein Tisch mit einer zentralen,
umgebenen und nicht lateral zugänglichen Öffnung darin,
wobei die Patientin in der Bauchlage liegt, in der ihre Brüste durch
die Öffnung
hängen. Dieser
tragende Tisch, der als "Bauchlagetisch" oder "Parker-Tisch" bekannt ist, ist
groß und
lässt sich
nur schwer in der Position verändern,
wodurch sich der Zugang zu dem Brustbereich schwierig gestaltet,
und wobei dies ein Problem in Bezug auf den Versuch der Lokalisierung
von Tumoren darstellt, wenn die Patientin kleine Brüste hat
oder wenn sich der vermutete Tumor in der Nähe der Brustwand befindet,
d.h. dem Bereich des Rippenkäfigs.
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Somit
wäre es
vorteilhaft, wenn bei einer Patientin Mammografien, Nadellokalisierungen
und Kernbiopsien vorgenommen werden könnten, während sie Patientin in der
Seitenlage liegt. Diese ist als die Dekubitus-Position bekannt,
wobei die Brust der Patientin in Richtung der Mammografie ausgerichtet ist – wobei
vorzugsweise die obere Brust für
eine Mammografie oder Biopsie positioniert ist, wobei teilweise
aber auch die untere Brust untersucht wird. Die Patientin kann somit
in einer linken lateralen Dekubitus-Position (mit der linken Seite
der Patientin nach unten) oder in einer rechten lateralen Dekubitus-Position
(mit der rechten Seite der Patientin nach unten) positioniert werden,
um ihre Brust für
eine Untersuchung zu präsentieren.
Dies kann es erfordern, dass die Patientin ihren Kopf an einem Ende
des Trägers positioniert
oder sich längs
dreht (wobei die Füße und der
Kopf an den gleichen relativen Enden des Betts verbleiben), um die
Brust an der entsprechend geeigneten Position zu präsentieren.
Die Patientin muss entsprechend gestützt werden, und diese Stützfunktion
muss vorgesehen werden, ohne dass die Patientin dabei die Angst
verspüren
könnte,
von dem Träger zu
fallen. Ferner muss der Träger
bzw. die Stützvorrichtung
den Zugang durch den Techniker und den Zugang auf die Mammografie-
und Kernbiopsievorrichtung zulassen, um die Durchführung der
Mammografie und/oder des Biopsieeingriffs zu ermöglichen.
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Die
dem Stand der Technik entsprechenden Träger sind wahrscheinlich in
den U.S. Patenten US-A-5.184.363 und US-A-5.461.739 an Falbo, Sr. und
in US-A-5.950.262 an Smoler et al. am besten dargestellt, deren
Offenbarungen hierin durch Verweis enthalten sind. Derartige Träger bzw.
Stützvorrichtungen
sind in vorteilhafter Weise mit Ausschnittsbereichen konfiguriert,
die einen Zugang seitens des Technikers zu der Patientin ermöglichen. Diese
Patiententräger
sind nicht so konfiguriert, dass sie die speziellen Anforderungen
der Dekubitus-Brustmammografie und der Biopsie erfüllen. Zum Beispiel
offenbart das U.S. Patent US-A-5.184.363 ein tragendes bzw. stützendes
Bett, dass sich für
die kardiale Sonografie eignet, wobei das Bet zwei Ausschnittsabschnitte
aufweist, von denen der erste die sonografische Diagnose einer auf
dem Bett liegenden Patientin ermöglicht,
während
der zweite Platz für
die Beine oder andere Bereiche der Person bietet, welche die Diagnose
vornimmt. Die Öffnungen
ermöglichen
jedoch keinen Zugang durch eine Mammografie- und Kernbiopsievorrichtung,
noch ist der Tisch speziell so konfiguriert, dass er eine wechselnde
Positionierung der Patientin bzw. des Patienten auf der linken oder
der rechten Seite ermöglicht.
Ferner muss eine Mammografievorrichtung häufig geneigt werden, wobei
ein sperriges Teilstück
angrenzend an den Kopf der Patientin und unterhalb der oberen Oberfläche des
Tischs liegen muss, was in Bezug auf das vorstehend genannte tragende
Bett nicht möglich
ist. Die Trägervorrichtung
aus US-A-5.461.739 ist ferner für
die Durchführung
einer kardialen Sonografie gestaltet, wobei sich die Patientin jedoch
in einer Rückenlage
(auf dem Rücken
liegend) befindet, und wobei Platz für eine Tretvorrichtung vorgesehen
ist. Ferner lehrt dieses Patent den Einsatz eines oder alternativ
von zwei Patienten-Ausschnittsbereichen
(Drop-Out-Bereichen), wobei es nicht so konfiguriert ist, dass in
die Öffnungen
eine Mammografie- und Kernbiopsievorrichtung eingeführt werden
können,
noch kann sich der Patient in mehreren unterschiedlichen Positionen
hinlegen, um die Brust zur Untersuchung zu präsentieren.
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Das
U.S. Patent US-A-5.803.913 beschreibt eine Trägervorrichtung mit einem Tisch
mit einem sich longitudinal erstreckenden Rücken, wobei der genannte Tisch
eine Zugangsstelle zwischen dem genannten Rücken und jeder seiner Seiten
definiert.
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Es
hat sich ein Bedarf für
eine verbesserte Vorrichtung zum Tragen bzw. Stützen von Patienten entwickelt,
die für
die Durchführung
von Mammografien, Nadellokalisierungen und Brustbiopsien gestaltet
ist, wobei sich die Patientin in einer Dekubitus-Position befindet.
Ebenfalls hat sich ein Bedarf für
ein verbessertes Verfahren zur Durchführung einer Mammografie und
Brustbiopsie entwickelt, das es ermöglicht, dass an einer Patientin
gleichzeitig die Mammografie und/oder die Brustbiopsie durchgeführt werden
können,
während
sich die Patientin an einer Dekubitus-Position befindet.
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ZUSAMMENFASSUNG
DER ERFINDUNG
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Dise
Anforderungen werden größtenteils durch
das Verfahren und die Vorrichtung gemäß der vorliegenden Erfindung
erfüllt.
Das heißt,
das Verfahren und die Vorrichtung gemäß der vorliegenden Erfindung
ermöglichen
die Durchführung
einer Mammographie, Nadellokalisierung und Brustbiopsie, wobei die
Patientin für
eine optimale bildliche Darstellung positioniert werden kann, wobei
eine große
Flexibilität
in Bezug auf die Platz- bzw.
Raumnutzung vorgesehen wird, wobei die Patientin in einer Dekubitus-Position
ausgezeichnet gestützt
bzw. getragen wird, und wobei wirtschaftliche Vorteile dahingehend bestehen,
dass ein einziges Untersuchungszimmer für die Mammografie, die Nadellokalisierung
und die Kernbiopsie ausreicht.
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Die
Vorrichtung zum Tragen eines Patienten bzw. einer Patientin gemäß der vorliegenden
Erfindung umfasst im weiteren Sinne einen Tisch zum Tragen eines
Patienten mit einem Rahmen, der eine Mehrzahl von Öffnungen
definiert. Um die größtmögliche Flexibilität und Sicherheit
vorzusehen, sind die Öffnungen
vorzugsweise mit Füllerabschnitten
belegt bzw. besetzt, die vorzugsweise verschiebbar an dem Rahmen
angebracht sind, um einen Zugang in die Öffnungen durch Untersucher
und eine Mammografievorrichtung zu ermöglichen. Die Füllerabschnitte können entweder
durch eine Schwenk- oder Translationsbewegung verschoben werden,
oder sie können vollständig von
dem Rahmen entfernt werden, wenn eine Öffnung gewünscht wird. Der Tisch wird
durch einen Tischträger
getragen bzw. gestützt,
und Kopf- sowie Fußstützen können an
gegenüberliegenden Enden
des Tischs angebracht werden. Die Kopfstütze weist vorzugsweise eine
kleinere transversale Abmessung auf als die Breite des Betts, um
angrenzend an die Kopfstütze
einen offenen Bereich vorzusehen, wodurch es ermöglicht wird, dass eine Mammografievorrichtung
während
einer Untersuchung in den offenen Bereich geneigt wird und diesen
belegt.
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Der
Rahmen und die Öffnungen
sind so angeordnet, dass gegenüberliegende Öffnungen
(und vorzugsweise entsprechende Füllerabschnitte) bereitgestellt
werden, die das Eindringen bzw. Eintreten von den Seiten des Tischs
durch Untersuchungspersonal, wie etwa Techniker, Krankenschwestern
und Ärzte,
ebenso ermöglichen
wie die Positionierung der Mammografievorrichtung darin. Die Öffnungen
sind so bemessen und positioniert, dass sie darin Mammografievorrichtungen
aufnehmen, wobei die Öffnungen
vorzugsweise durch ein Rahmenelement von ausreichender Festigkeit
bzw. Stärke
getrennt sind, um dem Gewicht der Patientin darauf standzuhalten. Der
Rahmen weist einen lateral zentrierten, sich der Länge nach
erstreckenden Rücken
mit zentralen und Endquerkanälen
auf, die sich in einer gemeinsamen horizontalen Ebene senkrecht
dazu erstrecken, wodurch mindestens zwei Öffnungen definiert werden. Die
beiden Öffnungen
können
auf der gleichen Seite der Vorrichtung angeordnet sein und somit
eine Positionierung der Patientin ermöglichen, um sicherzustellen,
dass die "obere" Brust für die bildliche
Darstellung präsentiert
wird. Die beiden Öffnungen
können
sich auch auf gegenüberliegenden
Seiten der Vorrichtung befinden, was es auch dem Untersucher oder
anderen Mitgliedern des technischen Personals ermöglicht,
sich näher
an der Patientin aufzuhalten, wenn das Personal in der gegenüberliegenden Öffnung positioniert
ist (z.B. stehend oder sitzend). In dem bevorzugten Ausführungsbeispiel
sind vier Öffnungen
vorgesehen, um eine maximale Nutzung und Flexibilität vorzusehen,
so dass selbst bei engen Raumkonfigurationen stets die "obere" Brust bildlich dargestellt
wird und sich der Untersucher oder ein anderes Mitglied des technischen
Personals nahe an dem Patienten positionieren kann, in dem zusätzliche Öffnungen
genutzt werden. Füllerabschnitte
weisen Freigabemechanismen auf, die deren Verriegelung bzw. Sperrung
an einer geschlossenen Position ermöglichen, um die Öffnung zu
füllen,
die aber auch freigegeben werden können, wodurch die Öffnung von
der Seite des Tischs zugänglich
ist.
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Das
Verfahren gemäß der vorliegenden
Erfindung umfasst die Positionierung der Patientin bzw. des Patienten
an einer Dekubitus-Position an der Trägervorrichtung, die Freigabe
nach Bedarf eines oder mehrerer Füllerabschnitte, um Zugang zu
der Brust einer Patientin für
eine Mammografievorrichtung oder ein Instrument mit Sonden, wie
zum Beispiel Nadeln und Drähten
bereitzustellen, um Nadellokalisierungen durchzuführen, oder
von runden Klingen für
Kernbiopsien von Brustgewebe, und zum Stützen bzw. Tragen der Patientin
auf der Vorrichtung, während
sich ein Teil der Mammografievorrichtung und/oder des Brustgewebe-Probenentnehmers in
der Öffnung
befindet. In vorteilhafter Weise weist das Verfahren ferner die
Befestigung der Patientin an der Trägervorrichtung auf, wobei sich
die Füllerabschnitte
in den Öffnungen
befinden, um eine Stützfunktion
bereitzustellen, und wobei nach der ordnungsgemäßen Positionierung des Patienten
darauf die Öffnung
freigemacht wird, indem einer oder mehrere der Füllerabschnitte entfernt oder
verschoben werden, um die entsprechenden Öffnungen frei zu geben. Das
Verfahren umfasst ferner das erneute Positionieren der Patientin,
entweder durch Drehen der Patientin um die Längsachse, so dass sie die Seite
der Vorrichtung wechselt, zu der sie ausgerichtet ist, oder bei
bestehen bleibender Ausrichtung zu der gleichen Seite, indem sie
ihren Kopf zum Ende der Vorrichtung bewegt, an dem sich vorher ihr
Fuß befunden
hat. Dies ermöglicht
die Untersuchung der anderen Brust der Patientin, wobei jede Brust
in einer oberen Brustposition präsentiert
wird.
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Folglich
ermöglichen
die tragende Vorrichtung und das Verfahren die Positionierung der
Patientin in einer Position, die für die Untersuchung eines beliebigen
Bereichs ihrer Brust von größtem Vorteil ist,
sowie den Einsatz von verhältnismäßig kleinen Untersuchungszimmern
bzw. Behandlungszimmern für
die Durchführung
von Mammografien, Nadellokalisierungen und Brustbiopsien. Die Patientin
wird auf einzigartige Weise in ihren wichtigen Bereichen gestützt, während gleichzeitig
ein Zugang seitens des Untersuchers und der Mammografievorrichtung
ermöglicht
bzw. zugelassen wird, um die bildliche Darstellung zu optimieren
und das Gefühl
der Sicherheit seitens der Patientin zu erhalten. Diese und weitere Aufgaben
werden für
den Fachmann auf dem Gebiet leicht verständlich in Bezug auf die folgende
Beschreibung und die Zeichnungen.
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KURZE BESCHREIBUNG
DER ZEICHNUNGEN
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Es
zeigen:
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1 eine
vordere Perspektivansicht eines ersten Ausführungsbeispiels der Vorrichtung
zum Tragen einer Patientin gemäß der vorliegenden
Erfindung, wobei eine Patientin in einer linken lateralen Dekubitus-Position
für eine
Mammografie präsentiert wird;
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2 eine
bruchstückartige
vordere Perspektivansicht, ähnlich 1,
wobei die Patientin nicht abgebildet ist, um die Positionierung
der Trägervorrichtung
und/oder der Mammografie-/Brustbiopsievorrichtung
für eine
Patientin in einer rechten Dekubitus-Position darzustellen;
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3 eine
Perspektivansicht der Vorrichtung zum Tragen einer Patientin in
der Nähe
des Fußstützenendes,
und wobei die vier Zugangsöffnungen
abgebildet sind, die für
den Zugang von Ausrüstung
oder Personal zur Verfügung
stehen;
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4 vergrößerte, bruchstückartige
Perspektivansicht von unten, welche die Kopfstützenbefestigung der Vorrichtung
zeigt;
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5 eine
Seitenansicht der Vorrichtung zum Tragen einer Patientin, wobei
Füllerabschnitte an
einer geschlossenen und einer tragenden Position ausgerichtet sind;
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6 eine
vergrößerte vertikale
Schnittansicht entlang der Linie 6-6 aus 5, wobei
die Stützsäule, der
Rücken
und zwei gegenüberliegende,
schwenkbar befestigte Füllerabschnitte
dargestellt sind, einer an einer geschlossenen und tragenden Position
und einer in einer offenen Zugangsposition der Vorrichtung zum Tragen
einer Patientin;
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7 eine
vergrößerte, bruchstückartige Ansicht,
teilweise im Aufriss, des Freigabemechanismus für eine schwenkbare Bewegung
der Füllerabschnitte
der Vorrichtung zum Tragen einer Patientin;
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8 eine
vergrößerte, bruchstückartige
untere Seitenperspektivansicht des Mechanismus, um die Freigabe
und das Schwenken bzw. Drehen der Füllerabschnitte aus einer im
Wesentlichen horizontalen geschlossenen Position an eine im Wesentlichen
vertikale offene Position zu ermöglichen;
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9 eine
vergrößerte, bruchstückartige obere
Seitenperspektivansicht eines zweiten Ausführungsbeispiel der gegenständlichen
Vorrichtung, wobei einer oder mehrere Füllerabschnitte schwenkbar angebracht
werden, so dass sie nach oben schwenken, um eine Stützfunktion
für eine
Patientin bereitzustellen, die in einer Dekubitus-Position positioniert
ist, und um den Zugang in den Bereich für einen Untersucher zu ermöglichen;
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10 eine
vergrößerte, bruchstückartige untere
Seitenperspektivansicht eines dritten Ausführungsbeispiels der gegenständlichen
Vorrichtung, wobei einer oder mehrere der Füllerabschnitte schwenkbar angebracht
sind, so dass sie sich nach unten um eine Achse drehen, die transversal
zu dem sich der Länge
nach erstreckenden Rücken
ist, und versehen mit einem Freigabemechanismus;
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11 eine
vergrößerte, bruchstückartige untere
Seitenperspektivansicht eines vierten Ausführungsbeispiels der gegenständlichen
Vorrichtung, wobei einer oder mehrere der Füllerabschnitte schwenkbar angebracht
sind, so dass sie sich nach unten um eine Achse drehen, die transversal
zu dem sich der Länge
nach erstreckenden Rücken
ist, und versehen mit einer Stützleiste
gegenüber
einem Scharnier;
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12 eine
vergrößerte, bruchstückartige untere
Seitenperspektivansicht eines dritten Ausführungsbeispiels der gegenständlichen
Vorrichtung, wobei die Breite des sich der Länge nach erstreckenden Rückens breiter
ist, und wobei einer oder mehrere der Füllerabschnitte einen Koppler
aufweisen, um den Füllerabschnitt
aus der Öffnung
zu versetzen und fallen zu lasen, und zwar zum Aufbewahrung unterhalb
des Rückens;
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13 eine
bruchstückartige
obere Seitenperspektivansicht des Ausführungsbeispiels aus 12,
wobei die Aufbewahrungsposition des Füllerabschnitts durch durchgezogene
Linien dargestellt ist, und wobei die Position des Füllerabschnitts,
an welcher er die Öffnung
belegt, durch gestrichelte Linien dargestellt ist;
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14 eine
bruchstückartige
Seitenansicht des Ausführungsbeispiels
aus 12, ähnlich
dem Ausführungsbeispiel
aus 6, wobei jedoch der Koppler so dargestellt ist,
dass er es ermöglicht,
dass der Füllerabschnitt
auswärts
versetzt werden und nach oben ansteigen kann, so dass er seine entsprechende Öffnung belegt;
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15 eine
bruchstückartige
untere Seitenperspektivansicht eines sechsten Ausführungsbeispiels
der gegenständlichen
Vorrichtung, wobei der Koppler aus den 12 bis 14 dargestellt
ist für eine
Verschiebung bzw. einen Versatz des Füllerabschnitts in eine Längsrichtung;
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16 eine
bruchstückartige
obere Seitenperspektivansicht des Ausführungsbeispiels aus 15,
wobei der Füllerabschnitt
durch durchgezogene Linien an einer Aufbewahrungsposition dargestellt
ist und an einer die Öffnung
belegenden Position durch gestrichelte Linien;
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17 eine
bruchstückartige
untere Seitenperspektivansicht eines siebten Ausführungsbeispiels
der gegenständlichen
Vorrichtung, wobei der Füllerabschnitt
durch einen Freigabemechanismus und eine Stützleiste gestützt bzw.
getragen wird, um die Entfernung von dem Rahmen zu ermöglichen, wenn
die Öffnung
freigelegt werden soll;
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18 eine
bruchstückartige
obere Seitenperspektivansicht eines achten Ausführungsbeispiels der gegenständlichen
Vorrichtung, wobei die Vorrichtung mit zwei gegenüberliegenden
Füllerabschnittshälften versehen
ist, die sich jeweils um parallele Achsen drehen, und in einer Darstellung
für die
Bereitstellung eines Zugangs auf die Öffnung und versehen mit einer
Kopplungsleiste zur Sicherung der Füllerabschnittshälften, wenn
diese nach oben in eine horizontale Ausrichtung gedreht werden;
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19 eine
bruchstückartige
untere Seitenperspektivansicht des Ausführungsbeispiels aus 18,
wobei die Füllerabschnittshälften an
eine geschlossene Position gedreht werden, und wobei sich durch
die Kopplungsleiste gesichert sind;
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20 eine
bruchstückartige
obere Seitenperspektivansicht eines neunten Ausführungsbeispiels der gegenständlichen
Vorrichtung, wobei die Vorrichtung mit zwei Füllerabschnittshälften bereitgestellt
ist, zum Schwenken bzw. Drehen nach oben entlang gegenüberliegenden
parallelen Achsen;
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21 eine
bruchstückartige
untere Seitenperspektivansicht des Ausführungsbeispiels aus 20,
wobei die Füllerabschnittshälften an
einer geschlossenen Position und gestützt an einer mit dem Rahmen
gekoppelten Leiste dargestellt sind;
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22 eine
bruchstückartige
obere Seitenperspektivansicht eines zehnten Ausführungsbeispiels der gegenständlichen
Vorrichtung, wobei die Vorrichtung einen Füllerabschnitt aufweist, der
sich um eine äußere Achse
nahe den Enden der Querträger
dreht;
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23 eine
bruchstückartige
untere Seitenperspektivansicht des Ausführungsbeispiels aus 22,
wobei der schwenkbare Befestigungs- und Freigabemechanismus zum
Tragen bzw. Stützen
des Füllerabschnitts
dargestellt ist, wenn sich dieser in einer horizontalen Ausrichtung
befindet;
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24 eine
bruchstückartige
untere Seitenperspektivansicht eines elften Ausführungsbeispiels der gegenständlichen
Vorrichtung, wobei an der Vorrichtung ein Füllerabschnitt angebracht ist,
für eine Drehung
und Verschiebung in Richtung des zentralen Rückens, um die Öffnung freizugeben;
und
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25 eine
bruchstückartige
untere Seitenperspektivansicht des Ausführungsbeispiels aus 24,
wobei Rollenbefestigungen dargestellt sind, die dazu dienen, es
zu ermöglichen,
dass der Füllerabschnitt
einwärts
geschoben wird, nachdem er nach unten geschwenkt worden ist, um
dessen entsprechende Öffnung
freizugeben.
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BESCHREIBUNG
DES BEVORZUGTEN AUSFÜHRUNGSBEISPIELS
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In
folgendem Bezug auf die Zeichnungen umfasst eine Vorrichtung zum
Tragen einer Patientin 10 zum Einsatz bei der Durchführung einer
Mammografie und Brustbiopsie im weiteren Sinne einen Tisch 12,
wobei der Tisch 12 einen Rahmen 14, eine Mehrzahl
von Füllerabschnitten 16, 18, 20 und 22 und
ein den Rahmen 14 zur Polsterung der Patientin darauf überlagerndes
Polster 24 aufweist. Der Tisch 12 liegt durch
einen Tischträger 26 erhöht über dem Boden
oder einer anderen tragenden Oberfläche. In vorteilhafter Weise
können
eine Kopfstütze 28 und eine
Fußstütze 30 mit
entsprechenden Enden des Tisches 12 verbunden bzw. gekoppelt
werden. Die Vorrichtung 10 zum Tragen einer Patientin ist
so bemessen, dass sie eine erwachsene menschliche Patientin 32 darauf
tragen kann, und sie ist im Besonderen so konfiguriert, dass sie
die Patientin so stützt
bzw. trägt,
dass diese ihre Brust 34 einer Mammografievorrichtung 36 präsentieren
kann, an welcher der Brustgewebe-Probenentnehmer 38 angebracht
werden kann. Die Vorrichtung 36 wird in einer Zugangsstelle
in dem Tisch 12 positioniert, wenn einer oder mehrere der
Füllerabschnitte
verschoben oder entfernt werden, wodurch es ermöglicht wird, dass die Patientin 32 durch
die Vorrichtung 10 so gestützt wird, dass sich die Brust
der Patientin an der optimalen Position für eine bildliche Darstellung
durch die Vorrichtung befindet, wie dies in der Abbildung aus 1 dargestellt
ist.
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Zwar
sind mehrere Ausführungsbeispiele
der vorliegenden Erfindung dargestellt, wobei die gleichen Bezugsziffern
zur Bezeichnung der gleichen Komponenten verwendet werden, jedoch
wird hiermit festgestellt, dass sie alle so bemessen und konfiguriert
sind, um eine menschliche Patientin darauf zu tragen und um Platz
für eine
Mammografievorrichtung und ein Mammotom oder eine Untersuchungsperson
oder ein anderes Mitglied des technischen Personals während der
Mammographie, der Nadellokalisierung oder der Entnahme einer Gewebeprobe vorzusehen.
Während
in der Abbildung aus 1 somit nur die Patientin 32 und
in den Abbildungen der 1 und 2 die Vorrichtung 36 abgebildet
ist, eignet sich jedes Ausführungsbeispiel
der Vorrichtung 10 zum Tragen bzw. Stützen der Patientin sowie für einen
Einsatz in Verbindung mit der Vorrichtung.
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In
näheren
Einzelheiten ist der Tisch 12 konfiguriert mit einem ersten
Ende 40 und einem entgegengesetzten zweiten Ende 42,
mit einer ersten, vorzugsweise geradlinigen bzw. linearen Seite 44 und einer
gegenüberliegenden
zweiten, vorzugsweise geradlinigen Seite 46, mit einer
oberen Oberfläche 58 und
mit einer unteren Oberfläche 50.
Ein longitudinaler Rücken 52 erstreckt
sich zwischen den ersten und zweiten Enden und ist vorzugsweise
zwischen den ersten und zweiten Seiten zentriert. Der Tisch 12 weist
ferner einen ersten äußeren Trägerarm 54 angrenzend
an das erste Ende 40 auf, einen zweiten äußeren Trägerarm 56 angrenzend
an das zweite Ende 42 und einen zentralen Trägerarm 58,
der zwischen den Armen 54 und 56 positioniert
ist. Die Trägerarme 54, 56 und 58 sind
vorzugsweise senkrecht zu dem Rücken 52 ausgerichtet
und definieren gemeinsam vier Aussparungen, die sich von den Seiten 44 und 46 einwärts erstrecken,
so dass Öffnungen 60, 62, 64 und 66 vorgesehen
werden, welche entsprechende Füllerabschnitte 16, 18, 30 und 22 aufnehmen
können.
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Der
Rahmen 14 weist eine Rahmenkonstruktion auf, die vorzugsweise
aus metallischen, röhrenförmigen Kanälen besteht,
mit sich der Länge
nach erstreckenden, im Wesentlichen parallelen Schienen 68 und 70,
die durch eine Platte 72 miteinander verbunden sind, mit
ersten und zweiten Endquerkanälen 74 und 76 und
einem zentralen Querkanal 78. Die Schienen und Querkanäle sorgen
somit für
Steifheit und stellen eine Stützfunktion
für den
Rücken
und die Arme als Teil des Tischs 12 bereit. Die röhrenförmigen Kanäle werden
durch Schweißen
oder mechanische Befestigungseinrichtungen miteinander verbunden,
wobei die Kanäle 74, 76 und 78 senkrecht
zu den Schienen 68 und 70 ausgerichtet werden,
wie dies in der Abbildung aus 6 dargestellt
ist. Darüber
hinaus zeigt die Abbildung aus 6 ein festes Feld
bzw. eine feste Platte 80 aus Holz, Kunststoff, Metall
oder einem anderen im Wesentlichen steifen Material, das an den
Schienen 68 und 70 und den Querkanälen 74, 76 und 78 angebracht
ist und diese überlagert.
Wie dies in der Abbildung aus 6 dargestellt
ist, dient das Feld 80 sowohl zum Tragen des Polsters 24 als
auch zur Verfestigung bzw. Stärkung des
Tischs 12. Das Feld 80 ist so geformt und bemessen,
dass die vier Öffnungen 60, 62, 64 und 66 bereitgestellt
werden und um die Füllerabschnitte 16, 18, 20 und 22 darin
aufzunehmen, wobei jede Öffnung vorzugsweise
ein Längsmaß von mindestens
etwa 18 Zoll aufweist, wobei etwa 22 Zoll darüber hinaus bevorzugt werden,
sowie eine Breite von vorzugsweise etwa 10 Zoll, um eine zurzeit
erhältliche
Mammografievorrichtung oder einen Untersucher darin aufzunehmen.
Jede Öffnung 60, 62, 64 und 66 definiert somit
eine Zugangsstelle für
die Mammografievorrichtung 36, den Untersucher oder die
Patientin. Obgleich in der Vorrichtung 10 nur eine, zwei
oder drei Öffnungen
vorgesehen sein können,
sind die Öffnungen 60, 62, 64 und 66 vorzugsweise
so angeordnet, dass zwei Öffnungen
entlang jeder Seite angeordnet sind, um einen Zugang zu ermöglichen,
und wobei sie in im Wesentlichen gegenüberliegenden Paaren angeordnet
sind, so dass die Öffnung 60 der Öffnung 64 gegenüber liegt,
und so dass die Öffnung 62 der Öffnung 66 gegenüber liegt.
Jedes Paar von Öffnungen
ist somit vorzugsweise durch den Rücken 52 getrennt,
und die Öffnungen
entlang jeder Seite sind vorzugsweise durch den zentralen Träger- bzw. Stützarm 58 getrennt.
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Die
Füllerabschnitte 16, 18, 20 und 22 sind so
bemessen, dass sie komplementär
in den entsprechenden Öffnungen 60, 62, 64 und 66 aufgenommen werden
können.
Die Füllerabschnitte
können
zwar so konfiguriert sein, dass sie entfernbar mit dem Rahmen 14 gekoppelt
werden können,
wobei in dem Ausführungsbeispiel
aus den Abbildungen der 1 bis 8 und gemäß den Abbildungen
aus den 2, 6 und 8 die
Füllerabschnitte schwenk-
bzw. drehbar an dem Rahmen angebracht sind und Zugang von den Seiten 44 und 46 bereitstellen.
Zu diesem Zweck weist jeder Füllerabschnitt 16, 18, 20 und 22 eine
Lage 82 aus dem steifen Material auf, wie es etwa in Bezug
auf das Feld 80 beschrieben worden ist, sowie ein darüber liegendes
Kissen 84 aus einem Schaumstoffpolster oder dergleichen, überzogen
mit Stoff, Leder oder Vinylstoff 86. Der Stoff 86 wird
leicht von einem Feld oder einer Bahn 88 aus dem gleichen
Material überlagert,
wie dies in der Abbildung aus 6 dargestellt
ist. Ein derartiges Feld bzw. eine derartige Bahn ist unter dem
Bezugszeichen 82a in dem U.S. Patent US-A-5.184.363 dargestellt,
dessen Offenbarung hierin durch Verweis enthalten ist. Jeder Füllerabschnitt 16, 18, 20 und 22 ist
schwenk- bzw. drehbar durch ein Scharnier 90 mit dem Rahmen 14 verbunden,
vorzugsweise, jedoch nicht unbedingt mit einer Ausrichtung zum Drehen entlang
einer sich der Länge
nach erstreckenden Achse. Jeder Füllerabschnitt 16, 18, 20 und 22 weist ferner
einen Freigabemechanismus 92 auf.
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Ein
typischer und in dem vorliegenden Fall bevorzugter Freigabemechanismus 92 hält sowohl den
entsprechenden Füllerabschnitt
an der Verwendungsposition, wenn sich dieser im Eingriff mit dem Rahmen 14 befindet,
und ermöglicht
es, dass die Füllerabschnitte
absinken und die entsprechenden Öffnungen
frei machen von Behinderungen. Wie dies in den Abbildungen der 5, 6, 7 und 8 dargestellt
ist, weist der Freigabemechanismus 92 einen Freigabehebel 94 und
ein Paar von Verriegelungseinrichtungen 96 und 98 auf,
die über
einen Verbinder bzw. eine Verbindungseinrichtung 100 mit dem
Freigabehebel 94 verbunden sind, wobei es sich bei der
Verbindungseinrichtung um Kabel, mechanische Verbindungen oder Kugelketten
handeln kann. Beim Verschieben des Handstücks 102 des Freigabehebels 94 nach
links gemäß der Abbildung
aus 8, betätigen
die Verbindungseinrichtungen 100 die Verriegelungseinrichtungen 96 und 98,
um deren Mitnehmer 104 zu verschieben, die sich durch Schlitze 106 der
Querkanäle 74, 76 und 78 erstrecken,
wie dies in der Abbildung aus 7 dargestellt
ist. Wenn die Verriegelungseinrichtungen 96 und 98 freigegeben
werden und ihre Mitnehmer 104 sich nicht mehr im Eingriff
mit den Kanälen
befinden, können
die Füllerabschnitte
gedreht bzw. geschwenkt und abgesenkt werden, bis sie durch die
Schwerkraft gestoppt werden, wie dies in der Abbildung aus 6 dargestellt
ist.
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Der
Tisch 12 weist ein Polster 24 auf, das so geformt
und konfiguriert ist, dass es den Rahmen 14 überlagert,
um die Patientin 32 auf dem Rücken 52 zu tragen
bzw. zu stützen
sowie die tragenden bzw. stützenden
Arme 54, 56 und 58 des Tischs 12.
Das Polster weist ein Schaumstoffkissen 108 und eine Abdeckung 110 aus
dem gleichen Material wie der Stoff 86 auf. Durch die überlagernde
Anordnung im Verhältnis
zu dem Rahmen 14 sorgt das Polster 24 sowohl für eine Polsterung
als auch eine stützende Funktion
für die
darauf ruhende menschliche Patientin 32, und wobei das
Polster ferner die Patientin 32 auf einer verhältnismäßig flachen,
gepolsterten, horizontalen Oberfläche über dem Tisch 12 positioniert, einschließlich der
Bereiche über
den Füllerabschnitten
sowie den Bereichen oberhalb des Rahmens 14.
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Der
Tischträger 26 hebt
den Tisch 12 über
einen Boden oder eine andere tragende Oberfläche an und weist vorzugsweise
eine Basis 112 auf, die mit sperr- bzw. verriegelbaren
Rädern 114 versehen
ist, um es zu ermöglichen,
dass die ganze Vorrichtung 10 zum Tragen einer Patientin
leicht bewegt werden oder an der Verwendungsposition gehalten werden kann,
wie dies in dem U.S. Patent US-5.950.262 dargestellt oder beschrieben
ist, dessen Offenbarung hierin durch Verweis enthalten ist. Die
Vorrichtung kann sich somit um eine zentrale, aufrechte Achse drehen
und so verschieben, dass sie die Patientin mit sich führt, und
wobei sie an der jeweiligen Position gegen eine Bewegung verriegelt
werden kann, indem ein Eingriff mit den Verriegelungsarmen der Räder 114 hergestellt
wird. Die Basis 112 trägt
eine Motorantriebssteuerung 116 und ein Fußgestell 118,
das an der Platte 72 mit dem Rahmen 14 verbunden
ist, wie dies in der Abbildung aus 6 dargestellt
ist. In der hierin veranschaulichten bevorzugten Konfiguration weist
das Fußgestell 118 ausziehbare
bzw. zusammenschiebbare Abschnitte 120 und 122 auf
sowie einen motorisch betriebenen, ausfahrbaren Antrieb (nicht abgebildet),
der es ermöglicht,
dass der Tisch 12 im Verhältnis zu der tragenden Oberfläche angehoben
und abgesenkt wird.
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In
vorteilhafter Weise weisen die Querkanäle 74 und 76 jeweils
einen lateral zentrierten Träger 124 aus
Edelstahl oder dergleichen auf, der entweder die Kopfstütze 28 oder
die Fußstütze 30 entfernbar
anbringt, wie dies in der Abbildung aus 4 dargestellt
ist. Das heißt,
da sowohl die Kopfstütze 28 als auch
die Fußstütze 30 eine
gemeinsam konfigurierte Befestigungsleiste 126 aufweisen,
können
die Kopfstütze 28 und
die Fußstütze 30 die
Positionen tauschen und mit jedem der Träger 124 verbunden
werden. Darüber
hinaus kann die Höhe
der Kopfstütze durch
das Einführen
einer Stellschraube 130 durch eine der Öffnungen in der zugehörigen Befestigungsleiste 126 eingestellt
werden. Es ist wünschenswert, dass
die trapezförmige
Kopfstütze 28 eine
deutlich schmalere Breite aufweist als die Breite des Tischs 12 oder
des Polsters 24, so dass die in den Abbildungen der 1 und 2 dargestellte
Mammografievorrichtung 36 geneigt und deren oberer Kameraabschnitt 132 in
Freiräumen 136 oder 138 nahe
der Kopfstütze 28 und
dem entsprechenden Endquerkanal 74 oder 76 positioniert
werden kann, an dem die Kopfstütze 28 angebracht
ist. Andererseits kann die Fußstütze 30 verhältnismäßig schmal
sein und nur die Breite der Kopfstütze aufweisen, oder sich gemäß der Abbildung über die
Breite der Vorrichtung 10 erstrecken, wenn die Mammografievorrichtung 36 näher an dem
Kopf der Patientin positioniert wird. Durch die Bereitstellung einer
Mehrzahl von Öffnungen kann
die Kopfstütze 28 vertikal
angepasst werden, um eine bequeme Stützfunktion vorzusehen, die
an die Physis der Patientin angepasst ist.
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Die
Vorrichtung 10 ist so konfiguriert, dass sie den Einsatz
in Verbindung mit einer umfassenden Vielzahl von Mammografievorrichtungen
ermöglicht, die
eine bevorzugte Einsatzumgebung umfassen. Bei der Mammografievorrichtung 36 gemäß der Darstellung
in den 1 und 2 handelt es sich um das Modell
Senovision der General Electric Medical Division, Milwaukee, Wisconsin,
USA. Dies ist ein Beispiel für
eine in Verbindung mit der vorliegenden Erfindung nützlichen
Vorrichtung 36 und kann einen integrierten Brustgewebe-Probenentnehmer 38 aufweisen,
der angrenzend an Brustkompressionsplatten der Mammografievorrichtung 36 positioniert
ist, um Kernbiopsien oder Nadellokalisierungen vorzunehmen, während die
Brust 34 der Patientin 32 bildlich dargestellt
wird. Bei einem Brustgewebe-Probenentnehmer 38, der an
einer Mammografievorrichtung 36 angebracht werden kann,
um Kernbiopsien gemäß der vorliegenden
Erfindung durchzuführen, kann
es sich um eine Biopsys-Vorrichtung handeln, die von Ethicon Endo-Surgery,
Inc., Cincinnati, Ohio, USA, hergestellt und unter dem Warenzeichen
Mammotome vertrieben wird.
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Bei
dem Verfahren gemäß der vorliegenden Erfindung
wird die Patientin 32 so auf der Vorrichtung 10 zum
Tragen einer Patientin positioniert, dass ihr Rumpf und ihre Beine
auf dem Abschnitt des Rückens 52 getragen
bzw. gestützt
werden, wobei ihr Kopf auf der Kopfstütze 28 ruht und ihre
Füße entweder
durch die Fußstütze 30 gestützt werden,
oder bei kleineren Patienten durch den Rücken 52 oder die Füllerabschnitte 18 und 20,
wenn die Vorrichtung gemäß der Abbildung
aus 2 angeordnet ist. Jeder der Füllerabschnitte 16, 18, 20 und 22 kann
anfänglich
angehoben und an der Verwendungsposition verriegelt werden, um die
entsprechenden Öffnungen 60, 62, 64 und 66 gemäß der Abbildung
aus 2 zu füllen,
so dass für
den Fall, dass sich die Patientin auf die Trägervorrichtung 10 bewegt,
sie gut getragen bzw. gestützt
wird und während
der Positionierung auf der Vorrichtung ein Gefühl der Sicherheit besitzt. Die
Vorrichtung 10 ermöglicht
es ferner, dass die Patientin durch die Querkanäle und einen oder mehrere der
Füllerabschnitte 16, 18, 20 und 22 getragen
wird, wenn sich der Füllerabschnitt
an einer geschlossenen Position befindet. Die Abbildung aus 1 veranschaulicht
die Vorrichtung 10 und das Gerät bzw. die Vorrichtung 36 in
einer Anordnung für
die Aufnahme einer Patientin 32 in einer linken lateralen
Dekubitus-Position,
wobei das Bild der oberen (rechten) Brust 34 der Patientin über die
Kamera 132 oberhalb der rechten Schulter zu der Filmkassette 134 entlang der
Mittellinie der Patientin erhalten werden würde, eine lateral-mediale Ansicht.
Sobald sich die Patientin 32 in der Dekubitus-Position
befindet, wie dies in der Abbildung aus 1 dargestellt
ist, und vorzugsweise über
der Mitte bzw. dem Rücken 52 der
Trägervorrichtung 10,
können
ein oder mehrere der Füllerabschnitte 16, 18, 20 oder 22 an
die rechts in der Abbildung aus 6 dargestellte
Position fallen gelassen bzw. abgesenkt werden, um einen Zugang
in die Öffnung
für die
Mammografievorrichtung 36 bereitzustellen. Wie dies zum
Beispiel in der Abbildung aus 1 dargestellt
ist, würde
der Füllerabschnitt 18 abgesenkt,
um die Öffnung 62 für die Aufnahme
der Vorrichtung 36 freizugeben.
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Die
gegenständliche
Trägervorrichtung 10 ermöglicht ferner
aber auch eine Positionierung der Patientin 32 seitlich
des Rückens 52,
wobei ihr Rumpf eine Öffnung
abdeckt, so dass ihre Brust 34 an einer entsprechenden
Position für
eine Mammografie, eine Nadellokalisierung oder eine Brustbiopsie
platziert werden kann. Um die Patientin zum Beispiel ausreichend
nah an der Mammografievorrichtung 36 zu platzieren, kann
es erforderlich sein, dass sich die Patientin auf der Trägervorrichtung
lateral bewegt, so dass sich ihre Hüften über dem zentralen Trägerarm 58 befinden
und ihre Schultern von einem der äußeren Trägerarme 54 oder 56 getragen
werden, abhängig
von ihrer Positionierung auf der Vorrichtung 10, wobei
ein Füllerabschnitt
abgesenkt bzw. abgelassen wird, um die entsprechende Öffnung freizugeben,
so dass der ganze Rumpf oder ein Teil des Rumpfs der Patientin diese Öffnung überdeckt.
Die Vorrichtung 10 kann eingesetzt werden, wenn sich die
Patientin 32 in einer sitzenden Position befindet, wobei
jedoch eine Positionierung der Patientin in eine linken Dekubitus-
oder einer rechten Dekubitus-Position bevorzugt wird.
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Danach
wird die Brust 34 der Patientin zwischen den Klemmplatten
angrenzend an die Filmkassette 134 der Mammografievorrichtung 36 platziert. Häufig kann
ein besseres Bild durch die bildliche Darstellung der Oberbrust
erreicht werden, und somit wird an der linken Dekubitus-Position
aus 1 die Kopfstütze 28 an
dem ersten Ende 40 positioniert, während die Fußstütze 30 an
dem zweiten Ende 42 positioniert wird, wobei die Kopfstütze 28 vertikal
angepasst wird, so dass sie sich aus Komfortgründen leicht oberhalb des oberen
Niveaus des Polsters 24 befindet. Der Füllerabschnitt 18 wird
abwärts
geschwenkt bzw. gedreht, um die Mammografievorrichtung 36 in
der freigegebenen Öffnung 62 aufzunehmen.
Die rechte Brust 34 der Patientin 32 wird danach
zur bildlichen Darstellung zwischen den Klemmplatten der Mammografievorrichtung 36 platziert,
wobei die Brust seitlich zusammengedrückt ist, und wobei ein lateral
zu medial ausgerichtetes Bild erhalten wird. An der beschriebenen
Position ist es nach der bildlichen Darstellung bzw. der Abbildung der
Brust 34 auch möglich,
eine Nadellokalisierung oder eine Kernbiopsie vorzunehmen. Wie dies
vorstehend im Text bereits beschrieben worden ist, erfolgt die Probenentnahme
für die
Biopsie unter Verwendung des Brustgewebe-Probenentnehmers 38, der
die Probe in der kranial-kaudalen Ebene senkrecht zu der Ebene der
Kompression entnimmt. Die gegenständliche Vorrichtung 10 empfängt ferner
einen Abschnitt bzw. ein Teilstück
der Mammografieausrüstung
anderer Hersteller, die nicht veranschaulicht ist, wobei es zudem
möglich
ist, eine Kernbrustgewebe-Probenentnahme für eine Biopsie in die gleiche
Richtung vorzunehmen, wie die Bewegungsrichtung der Platten während der
Komprimierung. Die in der Abbildung aus 1 dargestellte
Bewegungsrichtung der Platten ist lateral-medial, während die Bewegungsrichtung
der Platten aus der Abbildung aus 2 kranial-kaudal
gegeben ist.
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Alternativ
kann die Mammografievorrichtung 36 gemäß der Abbildung aus 2 geneigt
werden, wenn der Radiologe ein kranial-kaudales Kompressionsbild
der Brust wünscht,
wobei die Brust von oben nach unten komprimiert wird, wobei die
Patientin 32 dabei vorzugsweise auf der Vorrichtung 10 verbleibt. Die
Abbildung aus 2 zeigt die Vorrichtung 10 und die
Mammografievorrichtung 36 in einer Anordnung, in der die
Patientin 32 eine rechte laterale Dekubitus-Position annehmen
kann, und wobei das Bild von dem Kameraabschnitt 132 angrenzend
an den Kopf der Patientin in Richtung der Filmkassette 134 nahe der
Hüfte der
Patientin in einer kranial-kaudalen Ansicht erhalten wird. In dieser
Konfiguration würde
der Füllerabschnitt 16 geöffnet, um
die Aufnahme eines Abschnitts der Mammografievorrichtung 36 in
der Öffnung 60 zu
ermöglichen,
und wobei somit die Filmkassette 134 und die daran angrenzenden Klemmplatten
die Patientin 32 erreichen können. Jeder Füllerabschnitt 18 oder 20 kann
geöffnet
werden, um einen einfachen Zugang durch den Untersucher zu ermöglichen,
wie etwa eine Krankenschwester bzw. Arzthelferin, einen Techniker,
einen Arzt oder anderes qualifiziertes Personal für die Positionierung der
Patientin und der Mammografievorrichtung 36.
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Für eine Mammografie
jeder Brust 34 an einer superioren bzw. oberen Position
gibt es zwei Möglichkeiten,
um die Patientin unter Verwendung der gegenständlichen Vorrichtung 10 neu
zu positionieren, wobei die Wahl abhängig ist davon, welche Methode
für die
Patientin bequemer ist und abhängig von
dem Layout und der Konfiguration des Behandlungs- bzw. Untersuchungszimmers.
Ausgehend von der Abbildung aus 1, in welcher
die Patientin Ihre rechte Brust in einer oberen Position für die bildliche Darstellung
präsentiert,
ist es in Bezug auf die vorliegende Vorrichtung 10 eine
Alternative, dass sich die Patientin 32 durch Längsdrehung
umdreht, so dass sie allgemein in Richtung der Öffnung 66 ausgerichtet
ist, und wobei die Mammografievorrichtung 36 von der von
der Seite 46 zugänglichen Öffnung 62 in
die Öffnung 66 bewegt
wird, die von der Seite 44 zugänglich ist. Der Füllerabschnitt 18 kann
somit nach oben an eine horizontale Position gedreht werden, um
Stabilität
und eine Stützfunktion
bereitzustellen, während
sich die Patientin dreht, und wobei die Kopfstütze 28 an ihrer Position
bleiben kann. Alternativ kann sich die Patientin 32 drehen,
so dass sich ihr Kopf von dem ersten Ende 40 zu dem zweiten
Ende 42 bewegt, und wobei somit die Positionen der Kopfstütze 28 und
der Fußstütze 30 vertauscht
werden, wie dies durch die Anordnung aus 2 dargestellt ist.
Bei dieser Option wird die Mammografievorrichtung 36 einfach
von ihrer ursprünglichen
Position in der Öffnung 62 in
die Öffnung 60 verschoben,
wie dies in der Abbildung aus 2 dargestellt
ist. Die Patientin befindet sich somit in einer rechten Dekubitus-Position,
wobei ihre linke Brust am höchsten
liegt, und wobei wiederum ihre Brust zwischen den Klemmplatten der
Mammografievorrichtung 36 platziert wird (entweder mit
lateral-medialer oder kranial-kaudaler Kompression, wie dies vorstehend
im Text bereits beschrieben worden ist), so dass ein Bild erhalten
wird. Ein Vergleich der Abbildung aus 1 mit der
Abbildung aus 3 veranschaulicht eine dritte
Option, wobei die ganze Vorrichtung 10 auf ihren Rädern um
eine allgemein aufrechte Achse bewegt werden kann, so dass die relativen
Positionen des ersten Endes 40 und des zweiten Endes 42 gewechselt
bzw. vertauscht werden, ohne dass die Kopfstütze 28 und die Fußstütze 30 neu
positioniert werden müssen,
und wobei sich die Patientin 32 danach um ihre Längsachse
dreht, und wobei entweder die Vorrichtung bzw. das Gerät 36 oder
die ganze Vorrichtung 10 lateral verschoben wird, so dass
ein Teilstück
bzw. ein Teil der Mammografievorrichtung 36 in der Öffnung 66 aufgenommen
wird, die in der Abbildung aus 3 veranschaulicht
ist.
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Während jedem
Teil der Durchführung
der Mammografie ist es nicht nur möglich, die Patientin und die
Mammografievorrichtung neu zu positionieren, vielmehr können auch
die Füllerabschnitte,
welche Öffnungen
belegen und sich unter der Patientin befinden, fallen gelassen werden,
um es der Untersuchungsperson zu ermöglichen, ohne übermäßige Verbiegungen
oder Dehnungen zu arbeiten, um die Mammografievorrichtung vorzubereiten
und um die Brust der Patientin darin für eine Mammografie, eine Nadellokalisierung
oder eine Biopsie vorzubereiten. Diesbezüglich können die Beine oder der Rumpf
einer Untersuchungsperson jede der Öffnungen belegen, die gerade
nicht von der Mammografievorrichtung 36 belegt wird, und
zwar auf die gleiche Art und Weise, wie dies in Bezug auf die Untersuchungsperson 96 aus 5 des
U.S. Patents US-A-5.950.262 beschrieben worden ist.
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Da
der Tischträger 26 ferner
den Tisch 12 über
den Boden oder eine andere tragende Oberfläche anhebt und die Öffnungen
so konfiguriert sind, dass sie den Kassettenabschnitt 134 der
Mammografievorrichtung 36 medial zu den Seiten 44 und 46 aufnehmen,
abhängig
davon, welche Öffnung
eingesetzt wird, erleichtert die Vorrichtung 10 den Einsatz der
Mammografievorrichtung 36 für eine Stereoabbildung der
Brust, wenn sich die Patientin in einer Dekubitus-Position befindet.
Die Stereoabbildung der Brust umfasst für gewöhnlich zwei Aufnahmen der Brust,
um eine dreidimensionale Darstellung der Position jedes auffälligen Gewebes
in der Brust zu erhalten. Wenn sich der Patient an der Dekubitus-Position befindet
und Stereobilder in einer kranial-kaudalen Richtung gewünscht werden,
so kann die Mammografievorrichtung 36 so ausgerichtet werden,
dass Bilder mit dem Kameraabschnitt 132 aufgenommen werden,
der sich unterhalb des Tischs 12 befindet und einen Aufwärtswinkel
zu dem Filmkassettenabschnitt 134 von etwa 15° zu der Abbildung
aus 2 aufweist. Für
ein zweites Stereobild kann die Mammografievorrichtung 36 danach
schwingen, so dass sich der Kameraabschnitt 132 oberhalb
des Tischs 12 befindet und einen Abwärtswinkel zu dem Filmkassettenabschnitt 134 von
etwa 15° zu
der Abbildung aus 2 aufweist, so dass ein Winkel
von etwa 30° zwischen
den ersten und zweiten Bildern erreicht wird.
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Wenn
die Ergebnisse der Mammografie für den
Radiologen auffälliges
Gewebe offenbaren und eine Biopsie erforderlich ist, so kann die
Kernbiopsie vorgenommen werden, wobei die Patientin 32 eine Positionierung
gemäß der vorstehenden
Beschreibung aufweist. Für
gewöhnlich
werden während
einer Kernbiopsie stereotaktische Bilder gemacht, um ein dreidimensionales
Bild des Gewebes und der Position der Läsion bereitzustellen. Da der
Brustgewebe-Probenentnehmer 38 an der Mammografievorrichtung 36 angebracht
und dessen Position präzise geregelt
bzw. gesteuert werden kann, kann die Einführung der Sonde für eine Kernbiopsie
durchgeführt werden,
wenn die Patientin am besten positioniert ist für einen Zugang zu dem vollständigen Brustgewebe, und
wobei dieser Eingriff in dem gleichen Raum wie die ursprüngliche
Mammografie ausgeführt
wird. Abhängig
von der jeweils eingesetzten Mammografievorrichtung 36 kann
die Biopsienadel in der Ebene eingeführt werden, die parallel zu
der Achse der Kompression ist, wie dies in der Abbildung aus 2 dargestellt
ist, oder senkrecht zu der Kompressionsachse. Nach dem Erhalt der
Kerngewebeprobe wird eine dem Fachmann auf dem Gebiet bekannte Gewebeanalyse
vorgenommen.
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Eine
Mehrzahl verschiedener Optionen steht zum Verschieben eines Füllerabschnitts
zur Verfügung,
um eine Öffnung
freizugeben, wie dies durch die alternativen Ausführungsbeispiele
aus den Abbildungen der 9 bis 25 dargestellt
ist. In dem Ausführungsbeispiel
der Vorrichtung 10A aus 9 können ein
oder mehrere Füllerabschnitte 16A, 18A, 20A und 22A schwenk-
bzw. drehbar angebracht werden, so dass sie anstatt abwärts aufwärts schwingen,
um ihre entsprechende Öffnung
freizugeben. Die in der Abbildung aus 9 dargestellte
Vorrichtung 10A weist somit einen Füllerabschnitt 20A mit Drehzapfen 140 und 142 angrenzend
an die innere Seite 144 auf und gekoppelt mit den entsprechenden Querkanälen 76 und 78.
Die Leisten 146 und 148 werden an die Querkanäle 76 und 78 geschweißt, geschraubt
oder anderweitig an diesen befestigt, um eine Stütz- oder tragende Funktion
für den
Füllerabschnitt 20A bereitzustellen,
wie dies in der Abbildung aus 10 dargestellt
ist. Wenn der Füllerabschnitt 20A gemäß der Abbildung
aus 9 nach oben gedreht bzw. geschwenkt wird, kann
dies eine stützende
Funktion bereitstellen, gegen die sich die Patientin lehnen kann,
wenn sie sich in der lateralen Dekubitus-Position befindet.
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Die
Abbildung aus 10 veranschaulicht ein drittes
Ausführungsbeispiel
der Vorrichtung 10B, ähnlich
der Vorrichtung 10, wobei der Füllerabschnitt 20B jedoch über ein
Scharnier 150 mit dem mittleren Querkanal 78 gekoppelt
ist, um sich nach unten um eine Achse zu drehen, die transversal
zu der Längsachse
des Rückens 52 ist.
Wenn sich der Füllerabschnitt 20B an
der oberen, horizontalen Position befindet, wird er gegenüber dem
Scharnier 150 durch den Mitnehmer 104 der Verriegelungseinrichtung 96 gestützt, der
sich in einen Schlitz in einem der Endquerkanäle erstreckt, wie z.B. den
Querkanal 76. Wie dies in der Abbildung aus 10 dargestellt
ist, kann jeder der Füllerabschnitte
mit einem Freigabemechanismus 92 versehen sein. Zur Freigabe
der Öffnung 64 wird
das Handstück 102 gemäß der Abbildung
aus 10 nach rechts verschoben, wodurch der Mitnehmer 104 des
Verriegelungsmechanismus 96 gelöst wird, so dass der Füllerabschnitt 20B nach
unten schwingen kann.
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Die
Abbildung aus 11 veranschaulicht ein viertes
Ausführungsbeispiel
der Vorrichtung 10C, die der Vorrichtung 10B ähnlich ist,
wobei jedoch ein oder mehrere der Füllerabschnitte, wie zum Beispiel der
Füllerabschnitt 20C,
schwenkbar mit dem zentralen bzw. mittleren Querkanal 78 gekoppelt
sein können,
so dass er nach oben aus dessen Öffnung 64 schwingt.
Ein Scharnier 150 wird durch Schweißen, Schrauben oder andere
Befestigungsmittel an dem zentralen Querkanal 78 angebracht,
und eine Leiste 152 wird an den Querkanal 76 des
gegenüberliegenden
Endes geschweißt
bzw. an diesem angebracht.
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Die
Abbildungen der 12, 13 und 14 zeigen
ein fünftes
Ausführungsbeispiel
der Vorrichtung 10D, wobei einer oder mehrere der Füllerabschnitte,
abgebildet als der Füllerabschnitt 20D, so
konfiguriert ist bzw. sind, dass er bzw. nach unten fallen und lateral
zu dem Rücken 52 und
unter den Rücken
rutschen, um die entsprechende Öffnung 60 freizugeben.
In dem vorliegenden Ausführungsbeispiel
würde der
Rücken 52 eine
ausreichende Breite aufweisen, um eine Aufnahme des Füllerabschnitts 20D darunter
zu ermöglichen.
Die Befestigungseinrichtung 154 weist die Arme 156 und 158 auf
jeder Seite der Einrichtung auf, die dreh- bzw. schwenkbar mit einem
Träger 160 und
dem Bett 161 gekoppelt sind, angebracht an einem Paar von
Trägern 162,
die an der Unterseite des Füllerabschnitts 20D angebracht
sind, wobei der Füllerabschnitt 20D in
einer allgemein horizontalen Ausrichtung gehalten wird, wenn dies
gewünscht
wird, oder wobei er bei Bedarf angewinkelt werden kann, aufgrund
der Bereitstellung von gebogenen Schlitzen in dem Arm 158.
Die Träger 160 gleiten
jeweils entlang einer entsprechenden Schiene 164, die an
dem Feld 80 angebracht ist, wobei der Füllerabschnitt 20D entlang
den Schienen 164 gleitet, und zwar von der in der Abbildung
aus 14 durch durchgezogene Linien dargestellten Position,
bis er das äußere Ende
der Schienen erreicht, wobei er danach an den Armen 156 und 158 schwingt,
so dass er in die Öffnung 60 passt,
wie dies in der Abbildung aus 14 durch
gestrichelte Linien dargestellt ist, woraufhin die Mitnehmer 104 des
Freigabemechanismus 92 in die Schlitze 106 verschoben werden,
um den Füllerabschnitt 20D an
der Verwendungsposition zu halten. Wenn das Handstück 102 des
Freigabemechanismus betätigt
wird, lösen
sich die Mitnehmer und der Füllerabschnitt 20D kann nach
unten sinken und nach hinten unter den Rücken 52 rutschen.
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Die
Abbildungen der 15 und 16 zeigen
ein sechstes Ausführungsbeispiel
der Vorrichtung 10E, welche eine Befestigungseinrichtung 154 aufweist
und der Vorrichtung 10D aus den Abbildungen der 12, 13 und 14 ähnlich ist,
mit der Ausnahme, dass einer oder mehrere der Füllerabschnitte, wie zum Beispiel
der Füllerabschnitt 20E, die
Befestigungseinrichtung 154 gekoppelt mit einem breiteren
zentralen Querkanal 166 aufweist, und wobei der Füllerabschnitt 20E nach
unten fällt
und in einer Längsrichtung
versetzt wird, zur Aufbewahrung unter dem zentralen Trägerarm 168,
wie dies in der Abbildung aus 16 dargestellt
ist. Der Freigabemechanismus 170 weist somit nur eine Verriegelungseinrichtung 172 auf,
deren Mitnehmer in den Querkanal 76 an dem gegenüberliegenden
Ende eintreten.
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Die
Abbildung aus 17 veranschaulicht ein siebtes
Ausführungsbeispiel
der Vorrichtung 10F, wobei einer oder mehrere der Füllerabschnitte,
wie z.B. der Füllerabschnitt 20F,
entfernbar an dem Rahmen 14 angebracht sind. Eine U-förmige Leiste 174 ist
an die Schiene 68, den zentralen Querkanal 78 und
den Endquerkanal 76 geschweißt oder anderweitig daran befestigt,
wobei die Betätigung
des Freigabemechanismus 92 es ermöglicht, dass der Füllerabschnitt 20F angehoben
oder auswärts
verschoben und von der Vorrichtung 10F entfernt werden
kann, um die Öffnung 60 freizugeben.
In zusätzlichen
Ausführungsbeispielen
kann es sein, dass die Vorrichtung 10F keinen Verriegelungsfreigabemechanismus aufweist
und einfach nur durch Ruhen bzw. Sitzen auf einer U-förmigen Leiste 174 an
der Verwendungsposition gehalten wird. Ferner können die Seiten des Füllerabschnitts
mit einem sich normalerweise medial-lateral erstreckenden Schlitz
versehen sein, um es zu ermöglichen,
dass der Füllerabschnitt in
und aus einem gleitenden Eingriff mit dem Tisch auf der U-förmigen Leiste 174 rutscht.
In der einfachsten Variation dieses Ausführungsbeispiels kann der Tisch 12 schließlich auch
keine Füllerabschnitte aufweisen
und lediglich ungefüllte Öffnungen
nutzen, um darin die Patientin, Abschnitte der Mammografievorrichtung 36 oder
medizinisches Personal wie etwa einen Techniker aufzunehmen.
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Die
Abbildungen der 18 und 19 veranschaulichen
ein achtes Ausführungsbeispiel
der Vorrichtung 10G, wobei einer oder mehrere der Füllerabschnitte
gegabelt und mit separaten Scharnieren versehen sind. Der Füllerabschnitt 20G weist
Füllerabschnittshälften 178 und 180 auf,
die jeweils ein entsprechendes Scharnier 182 und 184 aufweisen, das
durch Schweißen
oder Befestigungsmittel entsprechend an dem zentralen Querkanal 78 und
dem Endquerkanal 76 gesichert ist. Die Füllerabschnittshälften 178 und 180 belegen
gemeinsam die Öffnung 60,
wenn sie in eine horizontale Ausrichtung angehoben werden, wie dies
in der Abbildung aus 19 dargestellt ist, und sie
können
durch die Verriegelungsleiste 182 an der Verwendungsposition
gehalten werden, die verschiebbar in den Trägern 184 und 186 aufgenommen
werden und an denen ein Teil der auf die Füllerabschnittshälften aufgetragenen
Belastung getragen wird.
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Die
Abbildungen der 20 und 21 veranschaulichen
ein neuntes Ausführungsbeispiel
der Vorrichtung 10H, wobei ein oder mehrere der Füllerabschnitte,
wie z.B. der Füllerabschnitt 20H,
wiederum Füllerabschnittshälften 188 und 190 aufweisen, die
den Füllerabschnittshälften 178 und 180 ähnlich sind,
jedoch eine konische obere Oberfläche 192 entsprechend
angrenzend an den zentralen Trägerarm 58 und
den ersten äußeren Trägerarm 54 aufweisen. Die
Scharniere 182 und 184 ermöglichen es somit, dass die
Füllerabschnittshälften 188 und 190 aufwärts schwingen,
um die Öffnung 60 gemäß der Abbildung
aus 20 freizugeben, und eine Leiste 191 ist
durch Schweißen
oder Befestigungseinrichtungen an der Schiene 68 gesichert,
um die Füllerabschnittshälften 188 und 190 zu
stützen,
wenn sie sich an einer horizontalen Position befinden, wie dies
in der Abbildung aus 21 dargestellt ist.
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Die
Abbildungen der 22 und 23 veranschaulichen
ein zehntes Ausführungsbeispiel
der Vorrichtung 10I, wobei Drehbefestigungen 194 und 196 den
Füllerabschnitt 20I drehbar
bzw. schwenkbar angrenzend an die erste Seite 44 jedes
Endquerkanals 76 und des zentralen Querkanals 78 verbinden.
Der Freigabemechanismus 92 ist somit mit einem längeren Handstück 102 modifiziert,
wobei sich die Verriegelungseinrichtungen 96 und 98 einwärts der
Drehbefestigungen 194 und 196 befinden, um es zu
ermöglichen,
dass sich der Füllerabschnitt 20I dreht
und an dessen Einwärtskante 198 abfällt.
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Die
Abbildungen der 24 und 25 veranschaulichen
ein elftes Ausführungsbeispiel
der Vorrichtung 10J, die der Vorrichtung 10I ähnlich ist, wobei
jedoch einer oder mehrere der Füllerabschnitte,
wie z.B. der Füllerabschnitt 20J,
Drehbefestigungen 200 und 202 aufweist, die jeweils
mit Rollen 204 versehen sind. Die Rollen 204 werden
in dem röhrenförmigen Endquerkanal 76 und
dem zentralen Querkanal 78 aufgenommen und können frei
in eine laterale Richtung transversal zu der Längsachse der Vorrichtung 20J darin
rollen. Der Endquerkanal 76 und der zentrale Querkanal 78 sind
mit sich lateral erstreckenden Schlitzen 206 versehen,
wobei die Drehzapfen 208 der Drehbefestigungen 200 und 202 entlang der
Schlitze kreuzen können.
Bei Betätigung
des Freigabemechanismus 92 kann sich der Füllerabschnitt 20J frei
drehen und fallen entlang dessen inneren Kante 198, und
wobei er danach entlang der Schlitze 206 verschoben werden
kann, um die Öffnung 60 freizugeben.
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Als
Folge der Konfiguration und der Betriebsweise der gegenständlichen
Vorrichtung 10, kann eine Mammografie und Brustbiopsie
an Patientinnen in der Dekubitus-Position vorgenommen werden, selbst
in verhältnismäßig kleinen
Zimmern bzw. Räumlichkeiten.
Indem das Eintreten der Mammografievorrichtung in eine der Öffnungen
der Vorrichtung 10 zugelassen wird und durch die Bereitstellung mehrerer Öffnungen
erleichtert die Vorrichtung deren Positionierung in einer Vielzahl
von Ausrichtungen gemäß der Größe der Ausrüstung und
dem Komfort seitens der Patientin. Da die Kopf- und Fußstützen austauschbar
sind, kann die Patientin sich sowohl in der linken als auch der
rechten Dekubitus-Position bequem positionieren, wenn die Vorrichtung 10 und die
Mammografievorrichtung 36 aus Platzgründen in Bezug auf eine Umpositionierung
beschränkt
sind. Der Rücken
und die Querelemente des Rahmens sehen weiterhin eine feste und
stabile Stützfunktion
vor, so dass die Patientin keine Angst erfährt, wenn ein Füllerabschnitt
heruntergelassen wird, um eine Öffnung
freizugeben. Die Öffnungen
und die Fähigkeit des
Fußgestells 118,
den Rahmen und die Füllerabschnitte
nach oben und nach unten zu bewegen, ermöglichen einem Techniker den
bequemsten Zugang und die beste Positionierung im Verhältnis zu
der Patientin. Durch die Bereitstellung von Öffnungen, deren Größen so bemessen
sind, dass sie entweder den Kameraabschnitt oder den Filmkassettenabschnitt
der Mammografievorrichtung 36 aufnehmen, kann die Mammografievorrichtung 36 ferner
um 180° von
der Position aus der Abbildung aus 2 geneigt
werden, wobei sich der Kameraabschnitt 132 in der Öffnung 62 befindet,
und wobei sich der Kassettenabschnitt 134 in der Öffnung 60 befindet,
wobei die kaudal-kraniale bildliche Darstellung einer Patientin
in einer rechten lateralen Dekubitus-Position vorgenommen werden kann.
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Vorstehend
wurden zwar bevorzugte Ausführungen
der vorliegenden Erfindung, wobei hiermit jedoch festgestellt wird,
dass diese Offenbarung nur Veranschaulichungszwecken dient und den
Umfang der vorliegenden Erfindung nicht einschränkt. Offensichtliche Modifikationen
der hierin ausgeführten
exemplarischen Ausführungsbeispiele
sind für
den Fachmann auf dem Gebiet leicht möglich, ohne dabei vom Umfang
der vorliegenden Erfindung abzuweichen.
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Die
Erfinder erklären
hiermit ihre Absicht, an die Lehre der Äquivalente zu halten in Bezug
auf die Bestimmung und Beurteilung des angemessenen Umfangs der
Erfindung in Bezug auf alle Vorrichtungen, die nicht wesentlich
von dem buchstäblichen Umfang
der Erfindung abweichen, diesem jedoch nicht angehören, wie
dieser in den folgenden Ansprüchen
ausgeführt
ist.