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DE60033444T2 - Patientenunterstützung und verfahren zur dekubitusbrustbiopsie - Google Patents

Patientenunterstützung und verfahren zur dekubitusbrustbiopsie Download PDF

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DE60033444T2
DE60033444T2 DE60033444T DE60033444T DE60033444T2 DE 60033444 T2 DE60033444 T2 DE 60033444T2 DE 60033444 T DE60033444 T DE 60033444T DE 60033444 T DE60033444 T DE 60033444T DE 60033444 T2 DE60033444 T2 DE 60033444T2
Authority
DE
Germany
Prior art keywords
patient
opening
section
mammography
filler
Prior art date
Legal status (The legal status is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the status listed.)
Expired - Lifetime
Application number
DE60033444T
Other languages
English (en)
Other versions
DE60033444D1 (de
Inventor
G. Michael Gladstone FALBO
Gary H. Fortuna BAKER
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Medical Positioning Inc
Original Assignee
Medical Positioning Inc
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
Filing date
Publication date
Family has litigation
First worldwide family litigation filed litigation Critical https://patents.darts-ip.com/?family=27086641&utm_source=google_patent&utm_medium=platform_link&utm_campaign=public_patent_search&patent=DE60033444(T2) "Global patent litigation dataset” by Darts-ip is licensed under a Creative Commons Attribution 4.0 International License.
Priority claimed from US09/712,475 external-priority patent/US6367104B1/en
Application filed by Medical Positioning Inc filed Critical Medical Positioning Inc
Publication of DE60033444D1 publication Critical patent/DE60033444D1/de
Application granted granted Critical
Publication of DE60033444T2 publication Critical patent/DE60033444T2/de
Anticipated expiration legal-status Critical
Expired - Lifetime legal-status Critical Current

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    • AHUMAN NECESSITIES
    • A61MEDICAL OR VETERINARY SCIENCE; HYGIENE
    • A61BDIAGNOSIS; SURGERY; IDENTIFICATION
    • A61B6/00Apparatus or devices for radiation diagnosis; Apparatus or devices for radiation diagnosis combined with radiation therapy equipment
    • A61B6/04Positioning of patients; Tiltable beds or the like
    • A61B6/0407Supports, e.g. tables or beds, for the body or parts of the body
    • A61B6/0414Supports, e.g. tables or beds, for the body or parts of the body with compression means
    • AHUMAN NECESSITIES
    • A61MEDICAL OR VETERINARY SCIENCE; HYGIENE
    • A61BDIAGNOSIS; SURGERY; IDENTIFICATION
    • A61B6/00Apparatus or devices for radiation diagnosis; Apparatus or devices for radiation diagnosis combined with radiation therapy equipment
    • A61B6/50Apparatus or devices for radiation diagnosis; Apparatus or devices for radiation diagnosis combined with radiation therapy equipment specially adapted for specific body parts; specially adapted for specific clinical applications
    • A61B6/502Apparatus or devices for radiation diagnosis; Apparatus or devices for radiation diagnosis combined with radiation therapy equipment specially adapted for specific body parts; specially adapted for specific clinical applications for diagnosis of breast, i.e. mammography

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  • Ultra Sonic Daignosis Equipment (AREA)

Description

  • STAND DER TECHNIK
  • 1. Gebiet der Erfindung
  • Die vorliegende Erfindung betrifft eine Stütz- bzw. Trägervorrichtung und ein Verfahren zur Durchführung von Mammografien an einem Patienten bzw. einer Patientin, die sich in der Dekubitus-Position befindet. Im Besonderen betrifft die vorliegende Erfindung eine Stütz- bzw. Trägervorrichtung, die eine ausgezeichnete Stütz- bzw. Trägerfunktion für die Patientin bereitstellt sowie Zugang sowohl für einen Techniker als auch ein Mammografiegerät während der Durchführung von Dekubitus-Brustmammografie- und Biopsiemaßnahmen.
  • 2. Beschreibung des Stands der Technik
  • Das Gebiet des Gesundheitswesens für Frauen profitiert zunehmend von Fortschritten auf dem Gebiet der Mammografie, durch welche eine Früherkennung und die Behandlung von kanzerösem und präkanzerösem Gewebe ermöglicht werden. Wenn eine Mammografie durchgeführt wird, so wird diese von einem Radiologen analysiert, und wenn auffällige Bilder festgestellt werden, wird eine Biopsie des Gewebes vorgenommen. Die Mammografie wird für gewöhnlich an einer stehenden Patientin durchgeführt, und die Brust wird dabei zwischen zwei gegenüberliegenden Platten positioniert, die das Gewebe zusammendrücken und ortsfest halten. Die Erkennung von auffälligem Gewebe erfordert es dabei, dass der Arzt den Bereich, an dem eine Biopsie vorgenommen werden soll, genau markiert und die Patientin in den Operationssaal überstellt. Diese Vorgehensweise macht das Einführen einer Nadel in die Brust erforderlich sowie das Führen eines Drahtes durch die Nadel, der bis zur Durchführung der Biopsie an der Verwendungsposition verbleibt, für gewöhnlich an entfernter Stelle.
  • Ein verbessertes Verfahren für die Durchführung von Brustbiopsien ist die Technik der Kernbiopsie. Dabei steht oder sitzt die Patientin wiederum in einer aufrechten Position, wobei die Biopsie durchgeführt wird, indem die Patientin so positioniert wird, dass sie ihre Brust zwischen den gegenüberliegenden Platten eines Mammografiegeräts befindet, und wobei danach unter Verwendung eines medizinischen Instruments (nachstehend als "Brustgewebe-Probenentnehmer" bezeichnet) ein Gewebekern an der durch die Mammografie angezeigten Stelle herausgeschnitten wird. Diese Vorgehensweise stellt einen großen Vorteil dar, da kein Draht in der Patientin verbleiben muss, der aus ihrer Brust vorsteht und die Patientin sich nicht für eine chirurgische Biopsie an einen entfernten Ort begeben muss, vielmehr kann diese in dem gleichen physischen Bereich wie die ursprüngliche Mammografie durchgeführt werden.
  • Ein Problem in Verbindung mit derartigen Verfahren bzw. Vorgehensweisen ist es, dass sich die Patientin während der Durchführung der Kernbiopsie leicht bewegen oder gar in Ohnmacht fallen kann. Derartige vasovagale Reaktionen stellen erhebliche Probleme sowohl für die Patientin als auch den Techniker oder Radiologen dar.
  • Ein alternativer tragender Tisch zum Tragen bzw. Stützen einer Patientin während der Probenentnahme von Kernbrustgewebe ist ein Tisch mit einer zentralen, umgebenen und nicht lateral zugänglichen Öffnung darin, wobei die Patientin in der Bauchlage liegt, in der ihre Brüste durch die Öffnung hängen. Dieser tragende Tisch, der als "Bauchlagetisch" oder "Parker-Tisch" bekannt ist, ist groß und lässt sich nur schwer in der Position verändern, wodurch sich der Zugang zu dem Brustbereich schwierig gestaltet, und wobei dies ein Problem in Bezug auf den Versuch der Lokalisierung von Tumoren darstellt, wenn die Patientin kleine Brüste hat oder wenn sich der vermutete Tumor in der Nähe der Brustwand befindet, d.h. dem Bereich des Rippenkäfigs.
  • Somit wäre es vorteilhaft, wenn bei einer Patientin Mammografien, Nadellokalisierungen und Kernbiopsien vorgenommen werden könnten, während sie Patientin in der Seitenlage liegt. Diese ist als die Dekubitus-Position bekannt, wobei die Brust der Patientin in Richtung der Mammografie ausgerichtet ist – wobei vorzugsweise die obere Brust für eine Mammografie oder Biopsie positioniert ist, wobei teilweise aber auch die untere Brust untersucht wird. Die Patientin kann somit in einer linken lateralen Dekubitus-Position (mit der linken Seite der Patientin nach unten) oder in einer rechten lateralen Dekubitus-Position (mit der rechten Seite der Patientin nach unten) positioniert werden, um ihre Brust für eine Untersuchung zu präsentieren. Dies kann es erfordern, dass die Patientin ihren Kopf an einem Ende des Trägers positioniert oder sich längs dreht (wobei die Füße und der Kopf an den gleichen relativen Enden des Betts verbleiben), um die Brust an der entsprechend geeigneten Position zu präsentieren. Die Patientin muss entsprechend gestützt werden, und diese Stützfunktion muss vorgesehen werden, ohne dass die Patientin dabei die Angst verspüren könnte, von dem Träger zu fallen. Ferner muss der Träger bzw. die Stützvorrichtung den Zugang durch den Techniker und den Zugang auf die Mammografie- und Kernbiopsievorrichtung zulassen, um die Durchführung der Mammografie und/oder des Biopsieeingriffs zu ermöglichen.
  • Die dem Stand der Technik entsprechenden Träger sind wahrscheinlich in den U.S. Patenten US-A-5.184.363 und US-A-5.461.739 an Falbo, Sr. und in US-A-5.950.262 an Smoler et al. am besten dargestellt, deren Offenbarungen hierin durch Verweis enthalten sind. Derartige Träger bzw. Stützvorrichtungen sind in vorteilhafter Weise mit Ausschnittsbereichen konfiguriert, die einen Zugang seitens des Technikers zu der Patientin ermöglichen. Diese Patiententräger sind nicht so konfiguriert, dass sie die speziellen Anforderungen der Dekubitus-Brustmammografie und der Biopsie erfüllen. Zum Beispiel offenbart das U.S. Patent US-A-5.184.363 ein tragendes bzw. stützendes Bett, dass sich für die kardiale Sonografie eignet, wobei das Bet zwei Ausschnittsabschnitte aufweist, von denen der erste die sonografische Diagnose einer auf dem Bett liegenden Patientin ermöglicht, während der zweite Platz für die Beine oder andere Bereiche der Person bietet, welche die Diagnose vornimmt. Die Öffnungen ermöglichen jedoch keinen Zugang durch eine Mammografie- und Kernbiopsievorrichtung, noch ist der Tisch speziell so konfiguriert, dass er eine wechselnde Positionierung der Patientin bzw. des Patienten auf der linken oder der rechten Seite ermöglicht. Ferner muss eine Mammografievorrichtung häufig geneigt werden, wobei ein sperriges Teilstück angrenzend an den Kopf der Patientin und unterhalb der oberen Oberfläche des Tischs liegen muss, was in Bezug auf das vorstehend genannte tragende Bett nicht möglich ist. Die Trägervorrichtung aus US-A-5.461.739 ist ferner für die Durchführung einer kardialen Sonografie gestaltet, wobei sich die Patientin jedoch in einer Rückenlage (auf dem Rücken liegend) befindet, und wobei Platz für eine Tretvorrichtung vorgesehen ist. Ferner lehrt dieses Patent den Einsatz eines oder alternativ von zwei Patienten-Ausschnittsbereichen (Drop-Out-Bereichen), wobei es nicht so konfiguriert ist, dass in die Öffnungen eine Mammografie- und Kernbiopsievorrichtung eingeführt werden können, noch kann sich der Patient in mehreren unterschiedlichen Positionen hinlegen, um die Brust zur Untersuchung zu präsentieren.
  • Das U.S. Patent US-A-5.803.913 beschreibt eine Trägervorrichtung mit einem Tisch mit einem sich longitudinal erstreckenden Rücken, wobei der genannte Tisch eine Zugangsstelle zwischen dem genannten Rücken und jeder seiner Seiten definiert.
  • Es hat sich ein Bedarf für eine verbesserte Vorrichtung zum Tragen bzw. Stützen von Patienten entwickelt, die für die Durchführung von Mammografien, Nadellokalisierungen und Brustbiopsien gestaltet ist, wobei sich die Patientin in einer Dekubitus-Position befindet. Ebenfalls hat sich ein Bedarf für ein verbessertes Verfahren zur Durchführung einer Mammografie und Brustbiopsie entwickelt, das es ermöglicht, dass an einer Patientin gleichzeitig die Mammografie und/oder die Brustbiopsie durchgeführt werden können, während sich die Patientin an einer Dekubitus-Position befindet.
  • ZUSAMMENFASSUNG DER ERFINDUNG
  • Dise Anforderungen werden größtenteils durch das Verfahren und die Vorrichtung gemäß der vorliegenden Erfindung erfüllt. Das heißt, das Verfahren und die Vorrichtung gemäß der vorliegenden Erfindung ermöglichen die Durchführung einer Mammographie, Nadellokalisierung und Brustbiopsie, wobei die Patientin für eine optimale bildliche Darstellung positioniert werden kann, wobei eine große Flexibilität in Bezug auf die Platz- bzw. Raumnutzung vorgesehen wird, wobei die Patientin in einer Dekubitus-Position ausgezeichnet gestützt bzw. getragen wird, und wobei wirtschaftliche Vorteile dahingehend bestehen, dass ein einziges Untersuchungszimmer für die Mammografie, die Nadellokalisierung und die Kernbiopsie ausreicht.
  • Die Vorrichtung zum Tragen eines Patienten bzw. einer Patientin gemäß der vorliegenden Erfindung umfasst im weiteren Sinne einen Tisch zum Tragen eines Patienten mit einem Rahmen, der eine Mehrzahl von Öffnungen definiert. Um die größtmögliche Flexibilität und Sicherheit vorzusehen, sind die Öffnungen vorzugsweise mit Füllerabschnitten belegt bzw. besetzt, die vorzugsweise verschiebbar an dem Rahmen angebracht sind, um einen Zugang in die Öffnungen durch Untersucher und eine Mammografievorrichtung zu ermöglichen. Die Füllerabschnitte können entweder durch eine Schwenk- oder Translationsbewegung verschoben werden, oder sie können vollständig von dem Rahmen entfernt werden, wenn eine Öffnung gewünscht wird. Der Tisch wird durch einen Tischträger getragen bzw. gestützt, und Kopf- sowie Fußstützen können an gegenüberliegenden Enden des Tischs angebracht werden. Die Kopfstütze weist vorzugsweise eine kleinere transversale Abmessung auf als die Breite des Betts, um angrenzend an die Kopfstütze einen offenen Bereich vorzusehen, wodurch es ermöglicht wird, dass eine Mammografievorrichtung während einer Untersuchung in den offenen Bereich geneigt wird und diesen belegt.
  • Der Rahmen und die Öffnungen sind so angeordnet, dass gegenüberliegende Öffnungen (und vorzugsweise entsprechende Füllerabschnitte) bereitgestellt werden, die das Eindringen bzw. Eintreten von den Seiten des Tischs durch Untersuchungspersonal, wie etwa Techniker, Krankenschwestern und Ärzte, ebenso ermöglichen wie die Positionierung der Mammografievorrichtung darin. Die Öffnungen sind so bemessen und positioniert, dass sie darin Mammografievorrichtungen aufnehmen, wobei die Öffnungen vorzugsweise durch ein Rahmenelement von ausreichender Festigkeit bzw. Stärke getrennt sind, um dem Gewicht der Patientin darauf standzuhalten. Der Rahmen weist einen lateral zentrierten, sich der Länge nach erstreckenden Rücken mit zentralen und Endquerkanälen auf, die sich in einer gemeinsamen horizontalen Ebene senkrecht dazu erstrecken, wodurch mindestens zwei Öffnungen definiert werden. Die beiden Öffnungen können auf der gleichen Seite der Vorrichtung angeordnet sein und somit eine Positionierung der Patientin ermöglichen, um sicherzustellen, dass die "obere" Brust für die bildliche Darstellung präsentiert wird. Die beiden Öffnungen können sich auch auf gegenüberliegenden Seiten der Vorrichtung befinden, was es auch dem Untersucher oder anderen Mitgliedern des technischen Personals ermöglicht, sich näher an der Patientin aufzuhalten, wenn das Personal in der gegenüberliegenden Öffnung positioniert ist (z.B. stehend oder sitzend). In dem bevorzugten Ausführungsbeispiel sind vier Öffnungen vorgesehen, um eine maximale Nutzung und Flexibilität vorzusehen, so dass selbst bei engen Raumkonfigurationen stets die "obere" Brust bildlich dargestellt wird und sich der Untersucher oder ein anderes Mitglied des technischen Personals nahe an dem Patienten positionieren kann, in dem zusätzliche Öffnungen genutzt werden. Füllerabschnitte weisen Freigabemechanismen auf, die deren Verriegelung bzw. Sperrung an einer geschlossenen Position ermöglichen, um die Öffnung zu füllen, die aber auch freigegeben werden können, wodurch die Öffnung von der Seite des Tischs zugänglich ist.
  • Das Verfahren gemäß der vorliegenden Erfindung umfasst die Positionierung der Patientin bzw. des Patienten an einer Dekubitus-Position an der Trägervorrichtung, die Freigabe nach Bedarf eines oder mehrerer Füllerabschnitte, um Zugang zu der Brust einer Patientin für eine Mammografievorrichtung oder ein Instrument mit Sonden, wie zum Beispiel Nadeln und Drähten bereitzustellen, um Nadellokalisierungen durchzuführen, oder von runden Klingen für Kernbiopsien von Brustgewebe, und zum Stützen bzw. Tragen der Patientin auf der Vorrichtung, während sich ein Teil der Mammografievorrichtung und/oder des Brustgewebe-Probenentnehmers in der Öffnung befindet. In vorteilhafter Weise weist das Verfahren ferner die Befestigung der Patientin an der Trägervorrichtung auf, wobei sich die Füllerabschnitte in den Öffnungen befinden, um eine Stützfunktion bereitzustellen, und wobei nach der ordnungsgemäßen Positionierung des Patienten darauf die Öffnung freigemacht wird, indem einer oder mehrere der Füllerabschnitte entfernt oder verschoben werden, um die entsprechenden Öffnungen frei zu geben. Das Verfahren umfasst ferner das erneute Positionieren der Patientin, entweder durch Drehen der Patientin um die Längsachse, so dass sie die Seite der Vorrichtung wechselt, zu der sie ausgerichtet ist, oder bei bestehen bleibender Ausrichtung zu der gleichen Seite, indem sie ihren Kopf zum Ende der Vorrichtung bewegt, an dem sich vorher ihr Fuß befunden hat. Dies ermöglicht die Untersuchung der anderen Brust der Patientin, wobei jede Brust in einer oberen Brustposition präsentiert wird.
  • Folglich ermöglichen die tragende Vorrichtung und das Verfahren die Positionierung der Patientin in einer Position, die für die Untersuchung eines beliebigen Bereichs ihrer Brust von größtem Vorteil ist, sowie den Einsatz von verhältnismäßig kleinen Untersuchungszimmern bzw. Behandlungszimmern für die Durchführung von Mammografien, Nadellokalisierungen und Brustbiopsien. Die Patientin wird auf einzigartige Weise in ihren wichtigen Bereichen gestützt, während gleichzeitig ein Zugang seitens des Untersuchers und der Mammografievorrichtung ermöglicht bzw. zugelassen wird, um die bildliche Darstellung zu optimieren und das Gefühl der Sicherheit seitens der Patientin zu erhalten. Diese und weitere Aufgaben werden für den Fachmann auf dem Gebiet leicht verständlich in Bezug auf die folgende Beschreibung und die Zeichnungen.
  • KURZE BESCHREIBUNG DER ZEICHNUNGEN
  • Es zeigen:
  • 1 eine vordere Perspektivansicht eines ersten Ausführungsbeispiels der Vorrichtung zum Tragen einer Patientin gemäß der vorliegenden Erfindung, wobei eine Patientin in einer linken lateralen Dekubitus-Position für eine Mammografie präsentiert wird;
  • 2 eine bruchstückartige vordere Perspektivansicht, ähnlich 1, wobei die Patientin nicht abgebildet ist, um die Positionierung der Trägervorrichtung und/oder der Mammografie-/Brustbiopsievorrichtung für eine Patientin in einer rechten Dekubitus-Position darzustellen;
  • 3 eine Perspektivansicht der Vorrichtung zum Tragen einer Patientin in der Nähe des Fußstützenendes, und wobei die vier Zugangsöffnungen abgebildet sind, die für den Zugang von Ausrüstung oder Personal zur Verfügung stehen;
  • 4 vergrößerte, bruchstückartige Perspektivansicht von unten, welche die Kopfstützenbefestigung der Vorrichtung zeigt;
  • 5 eine Seitenansicht der Vorrichtung zum Tragen einer Patientin, wobei Füllerabschnitte an einer geschlossenen und einer tragenden Position ausgerichtet sind;
  • 6 eine vergrößerte vertikale Schnittansicht entlang der Linie 6-6 aus 5, wobei die Stützsäule, der Rücken und zwei gegenüberliegende, schwenkbar befestigte Füllerabschnitte dargestellt sind, einer an einer geschlossenen und tragenden Position und einer in einer offenen Zugangsposition der Vorrichtung zum Tragen einer Patientin;
  • 7 eine vergrößerte, bruchstückartige Ansicht, teilweise im Aufriss, des Freigabemechanismus für eine schwenkbare Bewegung der Füllerabschnitte der Vorrichtung zum Tragen einer Patientin;
  • 8 eine vergrößerte, bruchstückartige untere Seitenperspektivansicht des Mechanismus, um die Freigabe und das Schwenken bzw. Drehen der Füllerabschnitte aus einer im Wesentlichen horizontalen geschlossenen Position an eine im Wesentlichen vertikale offene Position zu ermöglichen;
  • 9 eine vergrößerte, bruchstückartige obere Seitenperspektivansicht eines zweiten Ausführungsbeispiel der gegenständlichen Vorrichtung, wobei einer oder mehrere Füllerabschnitte schwenkbar angebracht werden, so dass sie nach oben schwenken, um eine Stützfunktion für eine Patientin bereitzustellen, die in einer Dekubitus-Position positioniert ist, und um den Zugang in den Bereich für einen Untersucher zu ermöglichen;
  • 10 eine vergrößerte, bruchstückartige untere Seitenperspektivansicht eines dritten Ausführungsbeispiels der gegenständlichen Vorrichtung, wobei einer oder mehrere der Füllerabschnitte schwenkbar angebracht sind, so dass sie sich nach unten um eine Achse drehen, die transversal zu dem sich der Länge nach erstreckenden Rücken ist, und versehen mit einem Freigabemechanismus;
  • 11 eine vergrößerte, bruchstückartige untere Seitenperspektivansicht eines vierten Ausführungsbeispiels der gegenständlichen Vorrichtung, wobei einer oder mehrere der Füllerabschnitte schwenkbar angebracht sind, so dass sie sich nach unten um eine Achse drehen, die transversal zu dem sich der Länge nach erstreckenden Rücken ist, und versehen mit einer Stützleiste gegenüber einem Scharnier;
  • 12 eine vergrößerte, bruchstückartige untere Seitenperspektivansicht eines dritten Ausführungsbeispiels der gegenständlichen Vorrichtung, wobei die Breite des sich der Länge nach erstreckenden Rückens breiter ist, und wobei einer oder mehrere der Füllerabschnitte einen Koppler aufweisen, um den Füllerabschnitt aus der Öffnung zu versetzen und fallen zu lasen, und zwar zum Aufbewahrung unterhalb des Rückens;
  • 13 eine bruchstückartige obere Seitenperspektivansicht des Ausführungsbeispiels aus 12, wobei die Aufbewahrungsposition des Füllerabschnitts durch durchgezogene Linien dargestellt ist, und wobei die Position des Füllerabschnitts, an welcher er die Öffnung belegt, durch gestrichelte Linien dargestellt ist;
  • 14 eine bruchstückartige Seitenansicht des Ausführungsbeispiels aus 12, ähnlich dem Ausführungsbeispiel aus 6, wobei jedoch der Koppler so dargestellt ist, dass er es ermöglicht, dass der Füllerabschnitt auswärts versetzt werden und nach oben ansteigen kann, so dass er seine entsprechende Öffnung belegt;
  • 15 eine bruchstückartige untere Seitenperspektivansicht eines sechsten Ausführungsbeispiels der gegenständlichen Vorrichtung, wobei der Koppler aus den 12 bis 14 dargestellt ist für eine Verschiebung bzw. einen Versatz des Füllerabschnitts in eine Längsrichtung;
  • 16 eine bruchstückartige obere Seitenperspektivansicht des Ausführungsbeispiels aus 15, wobei der Füllerabschnitt durch durchgezogene Linien an einer Aufbewahrungsposition dargestellt ist und an einer die Öffnung belegenden Position durch gestrichelte Linien;
  • 17 eine bruchstückartige untere Seitenperspektivansicht eines siebten Ausführungsbeispiels der gegenständlichen Vorrichtung, wobei der Füllerabschnitt durch einen Freigabemechanismus und eine Stützleiste gestützt bzw. getragen wird, um die Entfernung von dem Rahmen zu ermöglichen, wenn die Öffnung freigelegt werden soll;
  • 18 eine bruchstückartige obere Seitenperspektivansicht eines achten Ausführungsbeispiels der gegenständlichen Vorrichtung, wobei die Vorrichtung mit zwei gegenüberliegenden Füllerabschnittshälften versehen ist, die sich jeweils um parallele Achsen drehen, und in einer Darstellung für die Bereitstellung eines Zugangs auf die Öffnung und versehen mit einer Kopplungsleiste zur Sicherung der Füllerabschnittshälften, wenn diese nach oben in eine horizontale Ausrichtung gedreht werden;
  • 19 eine bruchstückartige untere Seitenperspektivansicht des Ausführungsbeispiels aus 18, wobei die Füllerabschnittshälften an eine geschlossene Position gedreht werden, und wobei sich durch die Kopplungsleiste gesichert sind;
  • 20 eine bruchstückartige obere Seitenperspektivansicht eines neunten Ausführungsbeispiels der gegenständlichen Vorrichtung, wobei die Vorrichtung mit zwei Füllerabschnittshälften bereitgestellt ist, zum Schwenken bzw. Drehen nach oben entlang gegenüberliegenden parallelen Achsen;
  • 21 eine bruchstückartige untere Seitenperspektivansicht des Ausführungsbeispiels aus 20, wobei die Füllerabschnittshälften an einer geschlossenen Position und gestützt an einer mit dem Rahmen gekoppelten Leiste dargestellt sind;
  • 22 eine bruchstückartige obere Seitenperspektivansicht eines zehnten Ausführungsbeispiels der gegenständlichen Vorrichtung, wobei die Vorrichtung einen Füllerabschnitt aufweist, der sich um eine äußere Achse nahe den Enden der Querträger dreht;
  • 23 eine bruchstückartige untere Seitenperspektivansicht des Ausführungsbeispiels aus 22, wobei der schwenkbare Befestigungs- und Freigabemechanismus zum Tragen bzw. Stützen des Füllerabschnitts dargestellt ist, wenn sich dieser in einer horizontalen Ausrichtung befindet;
  • 24 eine bruchstückartige untere Seitenperspektivansicht eines elften Ausführungsbeispiels der gegenständlichen Vorrichtung, wobei an der Vorrichtung ein Füllerabschnitt angebracht ist, für eine Drehung und Verschiebung in Richtung des zentralen Rückens, um die Öffnung freizugeben; und
  • 25 eine bruchstückartige untere Seitenperspektivansicht des Ausführungsbeispiels aus 24, wobei Rollenbefestigungen dargestellt sind, die dazu dienen, es zu ermöglichen, dass der Füllerabschnitt einwärts geschoben wird, nachdem er nach unten geschwenkt worden ist, um dessen entsprechende Öffnung freizugeben.
  • BESCHREIBUNG DES BEVORZUGTEN AUSFÜHRUNGSBEISPIELS
  • In folgendem Bezug auf die Zeichnungen umfasst eine Vorrichtung zum Tragen einer Patientin 10 zum Einsatz bei der Durchführung einer Mammografie und Brustbiopsie im weiteren Sinne einen Tisch 12, wobei der Tisch 12 einen Rahmen 14, eine Mehrzahl von Füllerabschnitten 16, 18, 20 und 22 und ein den Rahmen 14 zur Polsterung der Patientin darauf überlagerndes Polster 24 aufweist. Der Tisch 12 liegt durch einen Tischträger 26 erhöht über dem Boden oder einer anderen tragenden Oberfläche. In vorteilhafter Weise können eine Kopfstütze 28 und eine Fußstütze 30 mit entsprechenden Enden des Tisches 12 verbunden bzw. gekoppelt werden. Die Vorrichtung 10 zum Tragen einer Patientin ist so bemessen, dass sie eine erwachsene menschliche Patientin 32 darauf tragen kann, und sie ist im Besonderen so konfiguriert, dass sie die Patientin so stützt bzw. trägt, dass diese ihre Brust 34 einer Mammografievorrichtung 36 präsentieren kann, an welcher der Brustgewebe-Probenentnehmer 38 angebracht werden kann. Die Vorrichtung 36 wird in einer Zugangsstelle in dem Tisch 12 positioniert, wenn einer oder mehrere der Füllerabschnitte verschoben oder entfernt werden, wodurch es ermöglicht wird, dass die Patientin 32 durch die Vorrichtung 10 so gestützt wird, dass sich die Brust der Patientin an der optimalen Position für eine bildliche Darstellung durch die Vorrichtung befindet, wie dies in der Abbildung aus 1 dargestellt ist.
  • Zwar sind mehrere Ausführungsbeispiele der vorliegenden Erfindung dargestellt, wobei die gleichen Bezugsziffern zur Bezeichnung der gleichen Komponenten verwendet werden, jedoch wird hiermit festgestellt, dass sie alle so bemessen und konfiguriert sind, um eine menschliche Patientin darauf zu tragen und um Platz für eine Mammografievorrichtung und ein Mammotom oder eine Untersuchungsperson oder ein anderes Mitglied des technischen Personals während der Mammographie, der Nadellokalisierung oder der Entnahme einer Gewebeprobe vorzusehen. Während in der Abbildung aus 1 somit nur die Patientin 32 und in den Abbildungen der 1 und 2 die Vorrichtung 36 abgebildet ist, eignet sich jedes Ausführungsbeispiel der Vorrichtung 10 zum Tragen bzw. Stützen der Patientin sowie für einen Einsatz in Verbindung mit der Vorrichtung.
  • In näheren Einzelheiten ist der Tisch 12 konfiguriert mit einem ersten Ende 40 und einem entgegengesetzten zweiten Ende 42, mit einer ersten, vorzugsweise geradlinigen bzw. linearen Seite 44 und einer gegenüberliegenden zweiten, vorzugsweise geradlinigen Seite 46, mit einer oberen Oberfläche 58 und mit einer unteren Oberfläche 50. Ein longitudinaler Rücken 52 erstreckt sich zwischen den ersten und zweiten Enden und ist vorzugsweise zwischen den ersten und zweiten Seiten zentriert. Der Tisch 12 weist ferner einen ersten äußeren Trägerarm 54 angrenzend an das erste Ende 40 auf, einen zweiten äußeren Trägerarm 56 angrenzend an das zweite Ende 42 und einen zentralen Trägerarm 58, der zwischen den Armen 54 und 56 positioniert ist. Die Trägerarme 54, 56 und 58 sind vorzugsweise senkrecht zu dem Rücken 52 ausgerichtet und definieren gemeinsam vier Aussparungen, die sich von den Seiten 44 und 46 einwärts erstrecken, so dass Öffnungen 60, 62, 64 und 66 vorgesehen werden, welche entsprechende Füllerabschnitte 16, 18, 30 und 22 aufnehmen können.
  • Der Rahmen 14 weist eine Rahmenkonstruktion auf, die vorzugsweise aus metallischen, röhrenförmigen Kanälen besteht, mit sich der Länge nach erstreckenden, im Wesentlichen parallelen Schienen 68 und 70, die durch eine Platte 72 miteinander verbunden sind, mit ersten und zweiten Endquerkanälen 74 und 76 und einem zentralen Querkanal 78. Die Schienen und Querkanäle sorgen somit für Steifheit und stellen eine Stützfunktion für den Rücken und die Arme als Teil des Tischs 12 bereit. Die röhrenförmigen Kanäle werden durch Schweißen oder mechanische Befestigungseinrichtungen miteinander verbunden, wobei die Kanäle 74, 76 und 78 senkrecht zu den Schienen 68 und 70 ausgerichtet werden, wie dies in der Abbildung aus 6 dargestellt ist. Darüber hinaus zeigt die Abbildung aus 6 ein festes Feld bzw. eine feste Platte 80 aus Holz, Kunststoff, Metall oder einem anderen im Wesentlichen steifen Material, das an den Schienen 68 und 70 und den Querkanälen 74, 76 und 78 angebracht ist und diese überlagert. Wie dies in der Abbildung aus 6 dargestellt ist, dient das Feld 80 sowohl zum Tragen des Polsters 24 als auch zur Verfestigung bzw. Stärkung des Tischs 12. Das Feld 80 ist so geformt und bemessen, dass die vier Öffnungen 60, 62, 64 und 66 bereitgestellt werden und um die Füllerabschnitte 16, 18, 20 und 22 darin aufzunehmen, wobei jede Öffnung vorzugsweise ein Längsmaß von mindestens etwa 18 Zoll aufweist, wobei etwa 22 Zoll darüber hinaus bevorzugt werden, sowie eine Breite von vorzugsweise etwa 10 Zoll, um eine zurzeit erhältliche Mammografievorrichtung oder einen Untersucher darin aufzunehmen. Jede Öffnung 60, 62, 64 und 66 definiert somit eine Zugangsstelle für die Mammografievorrichtung 36, den Untersucher oder die Patientin. Obgleich in der Vorrichtung 10 nur eine, zwei oder drei Öffnungen vorgesehen sein können, sind die Öffnungen 60, 62, 64 und 66 vorzugsweise so angeordnet, dass zwei Öffnungen entlang jeder Seite angeordnet sind, um einen Zugang zu ermöglichen, und wobei sie in im Wesentlichen gegenüberliegenden Paaren angeordnet sind, so dass die Öffnung 60 der Öffnung 64 gegenüber liegt, und so dass die Öffnung 62 der Öffnung 66 gegenüber liegt. Jedes Paar von Öffnungen ist somit vorzugsweise durch den Rücken 52 getrennt, und die Öffnungen entlang jeder Seite sind vorzugsweise durch den zentralen Träger- bzw. Stützarm 58 getrennt.
  • Die Füllerabschnitte 16, 18, 20 und 22 sind so bemessen, dass sie komplementär in den entsprechenden Öffnungen 60, 62, 64 und 66 aufgenommen werden können. Die Füllerabschnitte können zwar so konfiguriert sein, dass sie entfernbar mit dem Rahmen 14 gekoppelt werden können, wobei in dem Ausführungsbeispiel aus den Abbildungen der 1 bis 8 und gemäß den Abbildungen aus den 2, 6 und 8 die Füllerabschnitte schwenk- bzw. drehbar an dem Rahmen angebracht sind und Zugang von den Seiten 44 und 46 bereitstellen. Zu diesem Zweck weist jeder Füllerabschnitt 16, 18, 20 und 22 eine Lage 82 aus dem steifen Material auf, wie es etwa in Bezug auf das Feld 80 beschrieben worden ist, sowie ein darüber liegendes Kissen 84 aus einem Schaumstoffpolster oder dergleichen, überzogen mit Stoff, Leder oder Vinylstoff 86. Der Stoff 86 wird leicht von einem Feld oder einer Bahn 88 aus dem gleichen Material überlagert, wie dies in der Abbildung aus 6 dargestellt ist. Ein derartiges Feld bzw. eine derartige Bahn ist unter dem Bezugszeichen 82a in dem U.S. Patent US-A-5.184.363 dargestellt, dessen Offenbarung hierin durch Verweis enthalten ist. Jeder Füllerabschnitt 16, 18, 20 und 22 ist schwenk- bzw. drehbar durch ein Scharnier 90 mit dem Rahmen 14 verbunden, vorzugsweise, jedoch nicht unbedingt mit einer Ausrichtung zum Drehen entlang einer sich der Länge nach erstreckenden Achse. Jeder Füllerabschnitt 16, 18, 20 und 22 weist ferner einen Freigabemechanismus 92 auf.
  • Ein typischer und in dem vorliegenden Fall bevorzugter Freigabemechanismus 92 hält sowohl den entsprechenden Füllerabschnitt an der Verwendungsposition, wenn sich dieser im Eingriff mit dem Rahmen 14 befindet, und ermöglicht es, dass die Füllerabschnitte absinken und die entsprechenden Öffnungen frei machen von Behinderungen. Wie dies in den Abbildungen der 5, 6, 7 und 8 dargestellt ist, weist der Freigabemechanismus 92 einen Freigabehebel 94 und ein Paar von Verriegelungseinrichtungen 96 und 98 auf, die über einen Verbinder bzw. eine Verbindungseinrichtung 100 mit dem Freigabehebel 94 verbunden sind, wobei es sich bei der Verbindungseinrichtung um Kabel, mechanische Verbindungen oder Kugelketten handeln kann. Beim Verschieben des Handstücks 102 des Freigabehebels 94 nach links gemäß der Abbildung aus 8, betätigen die Verbindungseinrichtungen 100 die Verriegelungseinrichtungen 96 und 98, um deren Mitnehmer 104 zu verschieben, die sich durch Schlitze 106 der Querkanäle 74, 76 und 78 erstrecken, wie dies in der Abbildung aus 7 dargestellt ist. Wenn die Verriegelungseinrichtungen 96 und 98 freigegeben werden und ihre Mitnehmer 104 sich nicht mehr im Eingriff mit den Kanälen befinden, können die Füllerabschnitte gedreht bzw. geschwenkt und abgesenkt werden, bis sie durch die Schwerkraft gestoppt werden, wie dies in der Abbildung aus 6 dargestellt ist.
  • Der Tisch 12 weist ein Polster 24 auf, das so geformt und konfiguriert ist, dass es den Rahmen 14 überlagert, um die Patientin 32 auf dem Rücken 52 zu tragen bzw. zu stützen sowie die tragenden bzw. stützenden Arme 54, 56 und 58 des Tischs 12. Das Polster weist ein Schaumstoffkissen 108 und eine Abdeckung 110 aus dem gleichen Material wie der Stoff 86 auf. Durch die überlagernde Anordnung im Verhältnis zu dem Rahmen 14 sorgt das Polster 24 sowohl für eine Polsterung als auch eine stützende Funktion für die darauf ruhende menschliche Patientin 32, und wobei das Polster ferner die Patientin 32 auf einer verhältnismäßig flachen, gepolsterten, horizontalen Oberfläche über dem Tisch 12 positioniert, einschließlich der Bereiche über den Füllerabschnitten sowie den Bereichen oberhalb des Rahmens 14.
  • Der Tischträger 26 hebt den Tisch 12 über einen Boden oder eine andere tragende Oberfläche an und weist vorzugsweise eine Basis 112 auf, die mit sperr- bzw. verriegelbaren Rädern 114 versehen ist, um es zu ermöglichen, dass die ganze Vorrichtung 10 zum Tragen einer Patientin leicht bewegt werden oder an der Verwendungsposition gehalten werden kann, wie dies in dem U.S. Patent US-5.950.262 dargestellt oder beschrieben ist, dessen Offenbarung hierin durch Verweis enthalten ist. Die Vorrichtung kann sich somit um eine zentrale, aufrechte Achse drehen und so verschieben, dass sie die Patientin mit sich führt, und wobei sie an der jeweiligen Position gegen eine Bewegung verriegelt werden kann, indem ein Eingriff mit den Verriegelungsarmen der Räder 114 hergestellt wird. Die Basis 112 trägt eine Motorantriebssteuerung 116 und ein Fußgestell 118, das an der Platte 72 mit dem Rahmen 14 verbunden ist, wie dies in der Abbildung aus 6 dargestellt ist. In der hierin veranschaulichten bevorzugten Konfiguration weist das Fußgestell 118 ausziehbare bzw. zusammenschiebbare Abschnitte 120 und 122 auf sowie einen motorisch betriebenen, ausfahrbaren Antrieb (nicht abgebildet), der es ermöglicht, dass der Tisch 12 im Verhältnis zu der tragenden Oberfläche angehoben und abgesenkt wird.
  • In vorteilhafter Weise weisen die Querkanäle 74 und 76 jeweils einen lateral zentrierten Träger 124 aus Edelstahl oder dergleichen auf, der entweder die Kopfstütze 28 oder die Fußstütze 30 entfernbar anbringt, wie dies in der Abbildung aus 4 dargestellt ist. Das heißt, da sowohl die Kopfstütze 28 als auch die Fußstütze 30 eine gemeinsam konfigurierte Befestigungsleiste 126 aufweisen, können die Kopfstütze 28 und die Fußstütze 30 die Positionen tauschen und mit jedem der Träger 124 verbunden werden. Darüber hinaus kann die Höhe der Kopfstütze durch das Einführen einer Stellschraube 130 durch eine der Öffnungen in der zugehörigen Befestigungsleiste 126 eingestellt werden. Es ist wünschenswert, dass die trapezförmige Kopfstütze 28 eine deutlich schmalere Breite aufweist als die Breite des Tischs 12 oder des Polsters 24, so dass die in den Abbildungen der 1 und 2 dargestellte Mammografievorrichtung 36 geneigt und deren oberer Kameraabschnitt 132 in Freiräumen 136 oder 138 nahe der Kopfstütze 28 und dem entsprechenden Endquerkanal 74 oder 76 positioniert werden kann, an dem die Kopfstütze 28 angebracht ist. Andererseits kann die Fußstütze 30 verhältnismäßig schmal sein und nur die Breite der Kopfstütze aufweisen, oder sich gemäß der Abbildung über die Breite der Vorrichtung 10 erstrecken, wenn die Mammografievorrichtung 36 näher an dem Kopf der Patientin positioniert wird. Durch die Bereitstellung einer Mehrzahl von Öffnungen kann die Kopfstütze 28 vertikal angepasst werden, um eine bequeme Stützfunktion vorzusehen, die an die Physis der Patientin angepasst ist.
  • Die Vorrichtung 10 ist so konfiguriert, dass sie den Einsatz in Verbindung mit einer umfassenden Vielzahl von Mammografievorrichtungen ermöglicht, die eine bevorzugte Einsatzumgebung umfassen. Bei der Mammografievorrichtung 36 gemäß der Darstellung in den 1 und 2 handelt es sich um das Modell Senovision der General Electric Medical Division, Milwaukee, Wisconsin, USA. Dies ist ein Beispiel für eine in Verbindung mit der vorliegenden Erfindung nützlichen Vorrichtung 36 und kann einen integrierten Brustgewebe-Probenentnehmer 38 aufweisen, der angrenzend an Brustkompressionsplatten der Mammografievorrichtung 36 positioniert ist, um Kernbiopsien oder Nadellokalisierungen vorzunehmen, während die Brust 34 der Patientin 32 bildlich dargestellt wird. Bei einem Brustgewebe-Probenentnehmer 38, der an einer Mammografievorrichtung 36 angebracht werden kann, um Kernbiopsien gemäß der vorliegenden Erfindung durchzuführen, kann es sich um eine Biopsys-Vorrichtung handeln, die von Ethicon Endo-Surgery, Inc., Cincinnati, Ohio, USA, hergestellt und unter dem Warenzeichen Mammotome vertrieben wird.
  • Bei dem Verfahren gemäß der vorliegenden Erfindung wird die Patientin 32 so auf der Vorrichtung 10 zum Tragen einer Patientin positioniert, dass ihr Rumpf und ihre Beine auf dem Abschnitt des Rückens 52 getragen bzw. gestützt werden, wobei ihr Kopf auf der Kopfstütze 28 ruht und ihre Füße entweder durch die Fußstütze 30 gestützt werden, oder bei kleineren Patienten durch den Rücken 52 oder die Füllerabschnitte 18 und 20, wenn die Vorrichtung gemäß der Abbildung aus 2 angeordnet ist. Jeder der Füllerabschnitte 16, 18, 20 und 22 kann anfänglich angehoben und an der Verwendungsposition verriegelt werden, um die entsprechenden Öffnungen 60, 62, 64 und 66 gemäß der Abbildung aus 2 zu füllen, so dass für den Fall, dass sich die Patientin auf die Trägervorrichtung 10 bewegt, sie gut getragen bzw. gestützt wird und während der Positionierung auf der Vorrichtung ein Gefühl der Sicherheit besitzt. Die Vorrichtung 10 ermöglicht es ferner, dass die Patientin durch die Querkanäle und einen oder mehrere der Füllerabschnitte 16, 18, 20 und 22 getragen wird, wenn sich der Füllerabschnitt an einer geschlossenen Position befindet. Die Abbildung aus 1 veranschaulicht die Vorrichtung 10 und das Gerät bzw. die Vorrichtung 36 in einer Anordnung für die Aufnahme einer Patientin 32 in einer linken lateralen Dekubitus-Position, wobei das Bild der oberen (rechten) Brust 34 der Patientin über die Kamera 132 oberhalb der rechten Schulter zu der Filmkassette 134 entlang der Mittellinie der Patientin erhalten werden würde, eine lateral-mediale Ansicht. Sobald sich die Patientin 32 in der Dekubitus-Position befindet, wie dies in der Abbildung aus 1 dargestellt ist, und vorzugsweise über der Mitte bzw. dem Rücken 52 der Trägervorrichtung 10, können ein oder mehrere der Füllerabschnitte 16, 18, 20 oder 22 an die rechts in der Abbildung aus 6 dargestellte Position fallen gelassen bzw. abgesenkt werden, um einen Zugang in die Öffnung für die Mammografievorrichtung 36 bereitzustellen. Wie dies zum Beispiel in der Abbildung aus 1 dargestellt ist, würde der Füllerabschnitt 18 abgesenkt, um die Öffnung 62 für die Aufnahme der Vorrichtung 36 freizugeben.
  • Die gegenständliche Trägervorrichtung 10 ermöglicht ferner aber auch eine Positionierung der Patientin 32 seitlich des Rückens 52, wobei ihr Rumpf eine Öffnung abdeckt, so dass ihre Brust 34 an einer entsprechenden Position für eine Mammografie, eine Nadellokalisierung oder eine Brustbiopsie platziert werden kann. Um die Patientin zum Beispiel ausreichend nah an der Mammografievorrichtung 36 zu platzieren, kann es erforderlich sein, dass sich die Patientin auf der Trägervorrichtung lateral bewegt, so dass sich ihre Hüften über dem zentralen Trägerarm 58 befinden und ihre Schultern von einem der äußeren Trägerarme 54 oder 56 getragen werden, abhängig von ihrer Positionierung auf der Vorrichtung 10, wobei ein Füllerabschnitt abgesenkt bzw. abgelassen wird, um die entsprechende Öffnung freizugeben, so dass der ganze Rumpf oder ein Teil des Rumpfs der Patientin diese Öffnung überdeckt. Die Vorrichtung 10 kann eingesetzt werden, wenn sich die Patientin 32 in einer sitzenden Position befindet, wobei jedoch eine Positionierung der Patientin in eine linken Dekubitus- oder einer rechten Dekubitus-Position bevorzugt wird.
  • Danach wird die Brust 34 der Patientin zwischen den Klemmplatten angrenzend an die Filmkassette 134 der Mammografievorrichtung 36 platziert. Häufig kann ein besseres Bild durch die bildliche Darstellung der Oberbrust erreicht werden, und somit wird an der linken Dekubitus-Position aus 1 die Kopfstütze 28 an dem ersten Ende 40 positioniert, während die Fußstütze 30 an dem zweiten Ende 42 positioniert wird, wobei die Kopfstütze 28 vertikal angepasst wird, so dass sie sich aus Komfortgründen leicht oberhalb des oberen Niveaus des Polsters 24 befindet. Der Füllerabschnitt 18 wird abwärts geschwenkt bzw. gedreht, um die Mammografievorrichtung 36 in der freigegebenen Öffnung 62 aufzunehmen. Die rechte Brust 34 der Patientin 32 wird danach zur bildlichen Darstellung zwischen den Klemmplatten der Mammografievorrichtung 36 platziert, wobei die Brust seitlich zusammengedrückt ist, und wobei ein lateral zu medial ausgerichtetes Bild erhalten wird. An der beschriebenen Position ist es nach der bildlichen Darstellung bzw. der Abbildung der Brust 34 auch möglich, eine Nadellokalisierung oder eine Kernbiopsie vorzunehmen. Wie dies vorstehend im Text bereits beschrieben worden ist, erfolgt die Probenentnahme für die Biopsie unter Verwendung des Brustgewebe-Probenentnehmers 38, der die Probe in der kranial-kaudalen Ebene senkrecht zu der Ebene der Kompression entnimmt. Die gegenständliche Vorrichtung 10 empfängt ferner einen Abschnitt bzw. ein Teilstück der Mammografieausrüstung anderer Hersteller, die nicht veranschaulicht ist, wobei es zudem möglich ist, eine Kernbrustgewebe-Probenentnahme für eine Biopsie in die gleiche Richtung vorzunehmen, wie die Bewegungsrichtung der Platten während der Komprimierung. Die in der Abbildung aus 1 dargestellte Bewegungsrichtung der Platten ist lateral-medial, während die Bewegungsrichtung der Platten aus der Abbildung aus 2 kranial-kaudal gegeben ist.
  • Alternativ kann die Mammografievorrichtung 36 gemäß der Abbildung aus 2 geneigt werden, wenn der Radiologe ein kranial-kaudales Kompressionsbild der Brust wünscht, wobei die Brust von oben nach unten komprimiert wird, wobei die Patientin 32 dabei vorzugsweise auf der Vorrichtung 10 verbleibt. Die Abbildung aus 2 zeigt die Vorrichtung 10 und die Mammografievorrichtung 36 in einer Anordnung, in der die Patientin 32 eine rechte laterale Dekubitus-Position annehmen kann, und wobei das Bild von dem Kameraabschnitt 132 angrenzend an den Kopf der Patientin in Richtung der Filmkassette 134 nahe der Hüfte der Patientin in einer kranial-kaudalen Ansicht erhalten wird. In dieser Konfiguration würde der Füllerabschnitt 16 geöffnet, um die Aufnahme eines Abschnitts der Mammografievorrichtung 36 in der Öffnung 60 zu ermöglichen, und wobei somit die Filmkassette 134 und die daran angrenzenden Klemmplatten die Patientin 32 erreichen können. Jeder Füllerabschnitt 18 oder 20 kann geöffnet werden, um einen einfachen Zugang durch den Untersucher zu ermöglichen, wie etwa eine Krankenschwester bzw. Arzthelferin, einen Techniker, einen Arzt oder anderes qualifiziertes Personal für die Positionierung der Patientin und der Mammografievorrichtung 36.
  • Für eine Mammografie jeder Brust 34 an einer superioren bzw. oberen Position gibt es zwei Möglichkeiten, um die Patientin unter Verwendung der gegenständlichen Vorrichtung 10 neu zu positionieren, wobei die Wahl abhängig ist davon, welche Methode für die Patientin bequemer ist und abhängig von dem Layout und der Konfiguration des Behandlungs- bzw. Untersuchungszimmers. Ausgehend von der Abbildung aus 1, in welcher die Patientin Ihre rechte Brust in einer oberen Position für die bildliche Darstellung präsentiert, ist es in Bezug auf die vorliegende Vorrichtung 10 eine Alternative, dass sich die Patientin 32 durch Längsdrehung umdreht, so dass sie allgemein in Richtung der Öffnung 66 ausgerichtet ist, und wobei die Mammografievorrichtung 36 von der von der Seite 46 zugänglichen Öffnung 62 in die Öffnung 66 bewegt wird, die von der Seite 44 zugänglich ist. Der Füllerabschnitt 18 kann somit nach oben an eine horizontale Position gedreht werden, um Stabilität und eine Stützfunktion bereitzustellen, während sich die Patientin dreht, und wobei die Kopfstütze 28 an ihrer Position bleiben kann. Alternativ kann sich die Patientin 32 drehen, so dass sich ihr Kopf von dem ersten Ende 40 zu dem zweiten Ende 42 bewegt, und wobei somit die Positionen der Kopfstütze 28 und der Fußstütze 30 vertauscht werden, wie dies durch die Anordnung aus 2 dargestellt ist. Bei dieser Option wird die Mammografievorrichtung 36 einfach von ihrer ursprünglichen Position in der Öffnung 62 in die Öffnung 60 verschoben, wie dies in der Abbildung aus 2 dargestellt ist. Die Patientin befindet sich somit in einer rechten Dekubitus-Position, wobei ihre linke Brust am höchsten liegt, und wobei wiederum ihre Brust zwischen den Klemmplatten der Mammografievorrichtung 36 platziert wird (entweder mit lateral-medialer oder kranial-kaudaler Kompression, wie dies vorstehend im Text bereits beschrieben worden ist), so dass ein Bild erhalten wird. Ein Vergleich der Abbildung aus 1 mit der Abbildung aus 3 veranschaulicht eine dritte Option, wobei die ganze Vorrichtung 10 auf ihren Rädern um eine allgemein aufrechte Achse bewegt werden kann, so dass die relativen Positionen des ersten Endes 40 und des zweiten Endes 42 gewechselt bzw. vertauscht werden, ohne dass die Kopfstütze 28 und die Fußstütze 30 neu positioniert werden müssen, und wobei sich die Patientin 32 danach um ihre Längsachse dreht, und wobei entweder die Vorrichtung bzw. das Gerät 36 oder die ganze Vorrichtung 10 lateral verschoben wird, so dass ein Teilstück bzw. ein Teil der Mammografievorrichtung 36 in der Öffnung 66 aufgenommen wird, die in der Abbildung aus 3 veranschaulicht ist.
  • Während jedem Teil der Durchführung der Mammografie ist es nicht nur möglich, die Patientin und die Mammografievorrichtung neu zu positionieren, vielmehr können auch die Füllerabschnitte, welche Öffnungen belegen und sich unter der Patientin befinden, fallen gelassen werden, um es der Untersuchungsperson zu ermöglichen, ohne übermäßige Verbiegungen oder Dehnungen zu arbeiten, um die Mammografievorrichtung vorzubereiten und um die Brust der Patientin darin für eine Mammografie, eine Nadellokalisierung oder eine Biopsie vorzubereiten. Diesbezüglich können die Beine oder der Rumpf einer Untersuchungsperson jede der Öffnungen belegen, die gerade nicht von der Mammografievorrichtung 36 belegt wird, und zwar auf die gleiche Art und Weise, wie dies in Bezug auf die Untersuchungsperson 96 aus 5 des U.S. Patents US-A-5.950.262 beschrieben worden ist.
  • Da der Tischträger 26 ferner den Tisch 12 über den Boden oder eine andere tragende Oberfläche anhebt und die Öffnungen so konfiguriert sind, dass sie den Kassettenabschnitt 134 der Mammografievorrichtung 36 medial zu den Seiten 44 und 46 aufnehmen, abhängig davon, welche Öffnung eingesetzt wird, erleichtert die Vorrichtung 10 den Einsatz der Mammografievorrichtung 36 für eine Stereoabbildung der Brust, wenn sich die Patientin in einer Dekubitus-Position befindet. Die Stereoabbildung der Brust umfasst für gewöhnlich zwei Aufnahmen der Brust, um eine dreidimensionale Darstellung der Position jedes auffälligen Gewebes in der Brust zu erhalten. Wenn sich der Patient an der Dekubitus-Position befindet und Stereobilder in einer kranial-kaudalen Richtung gewünscht werden, so kann die Mammografievorrichtung 36 so ausgerichtet werden, dass Bilder mit dem Kameraabschnitt 132 aufgenommen werden, der sich unterhalb des Tischs 12 befindet und einen Aufwärtswinkel zu dem Filmkassettenabschnitt 134 von etwa 15° zu der Abbildung aus 2 aufweist. Für ein zweites Stereobild kann die Mammografievorrichtung 36 danach schwingen, so dass sich der Kameraabschnitt 132 oberhalb des Tischs 12 befindet und einen Abwärtswinkel zu dem Filmkassettenabschnitt 134 von etwa 15° zu der Abbildung aus 2 aufweist, so dass ein Winkel von etwa 30° zwischen den ersten und zweiten Bildern erreicht wird.
  • Wenn die Ergebnisse der Mammografie für den Radiologen auffälliges Gewebe offenbaren und eine Biopsie erforderlich ist, so kann die Kernbiopsie vorgenommen werden, wobei die Patientin 32 eine Positionierung gemäß der vorstehenden Beschreibung aufweist. Für gewöhnlich werden während einer Kernbiopsie stereotaktische Bilder gemacht, um ein dreidimensionales Bild des Gewebes und der Position der Läsion bereitzustellen. Da der Brustgewebe-Probenentnehmer 38 an der Mammografievorrichtung 36 angebracht und dessen Position präzise geregelt bzw. gesteuert werden kann, kann die Einführung der Sonde für eine Kernbiopsie durchgeführt werden, wenn die Patientin am besten positioniert ist für einen Zugang zu dem vollständigen Brustgewebe, und wobei dieser Eingriff in dem gleichen Raum wie die ursprüngliche Mammografie ausgeführt wird. Abhängig von der jeweils eingesetzten Mammografievorrichtung 36 kann die Biopsienadel in der Ebene eingeführt werden, die parallel zu der Achse der Kompression ist, wie dies in der Abbildung aus 2 dargestellt ist, oder senkrecht zu der Kompressionsachse. Nach dem Erhalt der Kerngewebeprobe wird eine dem Fachmann auf dem Gebiet bekannte Gewebeanalyse vorgenommen.
  • Eine Mehrzahl verschiedener Optionen steht zum Verschieben eines Füllerabschnitts zur Verfügung, um eine Öffnung freizugeben, wie dies durch die alternativen Ausführungsbeispiele aus den Abbildungen der 9 bis 25 dargestellt ist. In dem Ausführungsbeispiel der Vorrichtung 10A aus 9 können ein oder mehrere Füllerabschnitte 16A, 18A, 20A und 22A schwenk- bzw. drehbar angebracht werden, so dass sie anstatt abwärts aufwärts schwingen, um ihre entsprechende Öffnung freizugeben. Die in der Abbildung aus 9 dargestellte Vorrichtung 10A weist somit einen Füllerabschnitt 20A mit Drehzapfen 140 und 142 angrenzend an die innere Seite 144 auf und gekoppelt mit den entsprechenden Querkanälen 76 und 78. Die Leisten 146 und 148 werden an die Querkanäle 76 und 78 geschweißt, geschraubt oder anderweitig an diesen befestigt, um eine Stütz- oder tragende Funktion für den Füllerabschnitt 20A bereitzustellen, wie dies in der Abbildung aus 10 dargestellt ist. Wenn der Füllerabschnitt 20A gemäß der Abbildung aus 9 nach oben gedreht bzw. geschwenkt wird, kann dies eine stützende Funktion bereitstellen, gegen die sich die Patientin lehnen kann, wenn sie sich in der lateralen Dekubitus-Position befindet.
  • Die Abbildung aus 10 veranschaulicht ein drittes Ausführungsbeispiel der Vorrichtung 10B, ähnlich der Vorrichtung 10, wobei der Füllerabschnitt 20B jedoch über ein Scharnier 150 mit dem mittleren Querkanal 78 gekoppelt ist, um sich nach unten um eine Achse zu drehen, die transversal zu der Längsachse des Rückens 52 ist. Wenn sich der Füllerabschnitt 20B an der oberen, horizontalen Position befindet, wird er gegenüber dem Scharnier 150 durch den Mitnehmer 104 der Verriegelungseinrichtung 96 gestützt, der sich in einen Schlitz in einem der Endquerkanäle erstreckt, wie z.B. den Querkanal 76. Wie dies in der Abbildung aus 10 dargestellt ist, kann jeder der Füllerabschnitte mit einem Freigabemechanismus 92 versehen sein. Zur Freigabe der Öffnung 64 wird das Handstück 102 gemäß der Abbildung aus 10 nach rechts verschoben, wodurch der Mitnehmer 104 des Verriegelungsmechanismus 96 gelöst wird, so dass der Füllerabschnitt 20B nach unten schwingen kann.
  • Die Abbildung aus 11 veranschaulicht ein viertes Ausführungsbeispiel der Vorrichtung 10C, die der Vorrichtung 10B ähnlich ist, wobei jedoch ein oder mehrere der Füllerabschnitte, wie zum Beispiel der Füllerabschnitt 20C, schwenkbar mit dem zentralen bzw. mittleren Querkanal 78 gekoppelt sein können, so dass er nach oben aus dessen Öffnung 64 schwingt. Ein Scharnier 150 wird durch Schweißen, Schrauben oder andere Befestigungsmittel an dem zentralen Querkanal 78 angebracht, und eine Leiste 152 wird an den Querkanal 76 des gegenüberliegenden Endes geschweißt bzw. an diesem angebracht.
  • Die Abbildungen der 12, 13 und 14 zeigen ein fünftes Ausführungsbeispiel der Vorrichtung 10D, wobei einer oder mehrere der Füllerabschnitte, abgebildet als der Füllerabschnitt 20D, so konfiguriert ist bzw. sind, dass er bzw. nach unten fallen und lateral zu dem Rücken 52 und unter den Rücken rutschen, um die entsprechende Öffnung 60 freizugeben. In dem vorliegenden Ausführungsbeispiel würde der Rücken 52 eine ausreichende Breite aufweisen, um eine Aufnahme des Füllerabschnitts 20D darunter zu ermöglichen. Die Befestigungseinrichtung 154 weist die Arme 156 und 158 auf jeder Seite der Einrichtung auf, die dreh- bzw. schwenkbar mit einem Träger 160 und dem Bett 161 gekoppelt sind, angebracht an einem Paar von Trägern 162, die an der Unterseite des Füllerabschnitts 20D angebracht sind, wobei der Füllerabschnitt 20D in einer allgemein horizontalen Ausrichtung gehalten wird, wenn dies gewünscht wird, oder wobei er bei Bedarf angewinkelt werden kann, aufgrund der Bereitstellung von gebogenen Schlitzen in dem Arm 158. Die Träger 160 gleiten jeweils entlang einer entsprechenden Schiene 164, die an dem Feld 80 angebracht ist, wobei der Füllerabschnitt 20D entlang den Schienen 164 gleitet, und zwar von der in der Abbildung aus 14 durch durchgezogene Linien dargestellten Position, bis er das äußere Ende der Schienen erreicht, wobei er danach an den Armen 156 und 158 schwingt, so dass er in die Öffnung 60 passt, wie dies in der Abbildung aus 14 durch gestrichelte Linien dargestellt ist, woraufhin die Mitnehmer 104 des Freigabemechanismus 92 in die Schlitze 106 verschoben werden, um den Füllerabschnitt 20D an der Verwendungsposition zu halten. Wenn das Handstück 102 des Freigabemechanismus betätigt wird, lösen sich die Mitnehmer und der Füllerabschnitt 20D kann nach unten sinken und nach hinten unter den Rücken 52 rutschen.
  • Die Abbildungen der 15 und 16 zeigen ein sechstes Ausführungsbeispiel der Vorrichtung 10E, welche eine Befestigungseinrichtung 154 aufweist und der Vorrichtung 10D aus den Abbildungen der 12, 13 und 14 ähnlich ist, mit der Ausnahme, dass einer oder mehrere der Füllerabschnitte, wie zum Beispiel der Füllerabschnitt 20E, die Befestigungseinrichtung 154 gekoppelt mit einem breiteren zentralen Querkanal 166 aufweist, und wobei der Füllerabschnitt 20E nach unten fällt und in einer Längsrichtung versetzt wird, zur Aufbewahrung unter dem zentralen Trägerarm 168, wie dies in der Abbildung aus 16 dargestellt ist. Der Freigabemechanismus 170 weist somit nur eine Verriegelungseinrichtung 172 auf, deren Mitnehmer in den Querkanal 76 an dem gegenüberliegenden Ende eintreten.
  • Die Abbildung aus 17 veranschaulicht ein siebtes Ausführungsbeispiel der Vorrichtung 10F, wobei einer oder mehrere der Füllerabschnitte, wie z.B. der Füllerabschnitt 20F, entfernbar an dem Rahmen 14 angebracht sind. Eine U-förmige Leiste 174 ist an die Schiene 68, den zentralen Querkanal 78 und den Endquerkanal 76 geschweißt oder anderweitig daran befestigt, wobei die Betätigung des Freigabemechanismus 92 es ermöglicht, dass der Füllerabschnitt 20F angehoben oder auswärts verschoben und von der Vorrichtung 10F entfernt werden kann, um die Öffnung 60 freizugeben. In zusätzlichen Ausführungsbeispielen kann es sein, dass die Vorrichtung 10F keinen Verriegelungsfreigabemechanismus aufweist und einfach nur durch Ruhen bzw. Sitzen auf einer U-förmigen Leiste 174 an der Verwendungsposition gehalten wird. Ferner können die Seiten des Füllerabschnitts mit einem sich normalerweise medial-lateral erstreckenden Schlitz versehen sein, um es zu ermöglichen, dass der Füllerabschnitt in und aus einem gleitenden Eingriff mit dem Tisch auf der U-förmigen Leiste 174 rutscht. In der einfachsten Variation dieses Ausführungsbeispiels kann der Tisch 12 schließlich auch keine Füllerabschnitte aufweisen und lediglich ungefüllte Öffnungen nutzen, um darin die Patientin, Abschnitte der Mammografievorrichtung 36 oder medizinisches Personal wie etwa einen Techniker aufzunehmen.
  • Die Abbildungen der 18 und 19 veranschaulichen ein achtes Ausführungsbeispiel der Vorrichtung 10G, wobei einer oder mehrere der Füllerabschnitte gegabelt und mit separaten Scharnieren versehen sind. Der Füllerabschnitt 20G weist Füllerabschnittshälften 178 und 180 auf, die jeweils ein entsprechendes Scharnier 182 und 184 aufweisen, das durch Schweißen oder Befestigungsmittel entsprechend an dem zentralen Querkanal 78 und dem Endquerkanal 76 gesichert ist. Die Füllerabschnittshälften 178 und 180 belegen gemeinsam die Öffnung 60, wenn sie in eine horizontale Ausrichtung angehoben werden, wie dies in der Abbildung aus 19 dargestellt ist, und sie können durch die Verriegelungsleiste 182 an der Verwendungsposition gehalten werden, die verschiebbar in den Trägern 184 und 186 aufgenommen werden und an denen ein Teil der auf die Füllerabschnittshälften aufgetragenen Belastung getragen wird.
  • Die Abbildungen der 20 und 21 veranschaulichen ein neuntes Ausführungsbeispiel der Vorrichtung 10H, wobei ein oder mehrere der Füllerabschnitte, wie z.B. der Füllerabschnitt 20H, wiederum Füllerabschnittshälften 188 und 190 aufweisen, die den Füllerabschnittshälften 178 und 180 ähnlich sind, jedoch eine konische obere Oberfläche 192 entsprechend angrenzend an den zentralen Trägerarm 58 und den ersten äußeren Trägerarm 54 aufweisen. Die Scharniere 182 und 184 ermöglichen es somit, dass die Füllerabschnittshälften 188 und 190 aufwärts schwingen, um die Öffnung 60 gemäß der Abbildung aus 20 freizugeben, und eine Leiste 191 ist durch Schweißen oder Befestigungseinrichtungen an der Schiene 68 gesichert, um die Füllerabschnittshälften 188 und 190 zu stützen, wenn sie sich an einer horizontalen Position befinden, wie dies in der Abbildung aus 21 dargestellt ist.
  • Die Abbildungen der 22 und 23 veranschaulichen ein zehntes Ausführungsbeispiel der Vorrichtung 10I, wobei Drehbefestigungen 194 und 196 den Füllerabschnitt 20I drehbar bzw. schwenkbar angrenzend an die erste Seite 44 jedes Endquerkanals 76 und des zentralen Querkanals 78 verbinden. Der Freigabemechanismus 92 ist somit mit einem längeren Handstück 102 modifiziert, wobei sich die Verriegelungseinrichtungen 96 und 98 einwärts der Drehbefestigungen 194 und 196 befinden, um es zu ermöglichen, dass sich der Füllerabschnitt 20I dreht und an dessen Einwärtskante 198 abfällt.
  • Die Abbildungen der 24 und 25 veranschaulichen ein elftes Ausführungsbeispiel der Vorrichtung 10J, die der Vorrichtung 10I ähnlich ist, wobei jedoch einer oder mehrere der Füllerabschnitte, wie z.B. der Füllerabschnitt 20J, Drehbefestigungen 200 und 202 aufweist, die jeweils mit Rollen 204 versehen sind. Die Rollen 204 werden in dem röhrenförmigen Endquerkanal 76 und dem zentralen Querkanal 78 aufgenommen und können frei in eine laterale Richtung transversal zu der Längsachse der Vorrichtung 20J darin rollen. Der Endquerkanal 76 und der zentrale Querkanal 78 sind mit sich lateral erstreckenden Schlitzen 206 versehen, wobei die Drehzapfen 208 der Drehbefestigungen 200 und 202 entlang der Schlitze kreuzen können. Bei Betätigung des Freigabemechanismus 92 kann sich der Füllerabschnitt 20J frei drehen und fallen entlang dessen inneren Kante 198, und wobei er danach entlang der Schlitze 206 verschoben werden kann, um die Öffnung 60 freizugeben.
  • Als Folge der Konfiguration und der Betriebsweise der gegenständlichen Vorrichtung 10, kann eine Mammografie und Brustbiopsie an Patientinnen in der Dekubitus-Position vorgenommen werden, selbst in verhältnismäßig kleinen Zimmern bzw. Räumlichkeiten. Indem das Eintreten der Mammografievorrichtung in eine der Öffnungen der Vorrichtung 10 zugelassen wird und durch die Bereitstellung mehrerer Öffnungen erleichtert die Vorrichtung deren Positionierung in einer Vielzahl von Ausrichtungen gemäß der Größe der Ausrüstung und dem Komfort seitens der Patientin. Da die Kopf- und Fußstützen austauschbar sind, kann die Patientin sich sowohl in der linken als auch der rechten Dekubitus-Position bequem positionieren, wenn die Vorrichtung 10 und die Mammografievorrichtung 36 aus Platzgründen in Bezug auf eine Umpositionierung beschränkt sind. Der Rücken und die Querelemente des Rahmens sehen weiterhin eine feste und stabile Stützfunktion vor, so dass die Patientin keine Angst erfährt, wenn ein Füllerabschnitt heruntergelassen wird, um eine Öffnung freizugeben. Die Öffnungen und die Fähigkeit des Fußgestells 118, den Rahmen und die Füllerabschnitte nach oben und nach unten zu bewegen, ermöglichen einem Techniker den bequemsten Zugang und die beste Positionierung im Verhältnis zu der Patientin. Durch die Bereitstellung von Öffnungen, deren Größen so bemessen sind, dass sie entweder den Kameraabschnitt oder den Filmkassettenabschnitt der Mammografievorrichtung 36 aufnehmen, kann die Mammografievorrichtung 36 ferner um 180° von der Position aus der Abbildung aus 2 geneigt werden, wobei sich der Kameraabschnitt 132 in der Öffnung 62 befindet, und wobei sich der Kassettenabschnitt 134 in der Öffnung 60 befindet, wobei die kaudal-kraniale bildliche Darstellung einer Patientin in einer rechten lateralen Dekubitus-Position vorgenommen werden kann.
  • Vorstehend wurden zwar bevorzugte Ausführungen der vorliegenden Erfindung, wobei hiermit jedoch festgestellt wird, dass diese Offenbarung nur Veranschaulichungszwecken dient und den Umfang der vorliegenden Erfindung nicht einschränkt. Offensichtliche Modifikationen der hierin ausgeführten exemplarischen Ausführungsbeispiele sind für den Fachmann auf dem Gebiet leicht möglich, ohne dabei vom Umfang der vorliegenden Erfindung abzuweichen.
  • Die Erfinder erklären hiermit ihre Absicht, an die Lehre der Äquivalente zu halten in Bezug auf die Bestimmung und Beurteilung des angemessenen Umfangs der Erfindung in Bezug auf alle Vorrichtungen, die nicht wesentlich von dem buchstäblichen Umfang der Erfindung abweichen, diesem jedoch nicht angehören, wie dieser in den folgenden Ansprüchen ausgeführt ist.

Claims (50)

  1. Vorrichtung zum Tragen eines Patienten, wobei die Vorrichtung folgendes umfasst: einen Tisch, der so bemessen ist, dass er einen erwachsenen Menschen darauf trägt, und mit ersten und zweiten in der Längsrichtung räumlich getrennten Enden, ersten und zweiten Seiten und einem sich der Länge nach erstreckenden Rücken, wobei der genannte Tisch zwei Zugangsstellen zwischen dem genannten Rücken und jeder der genannten Seiten definiert, wobei die Zugangsstellen auf der ersten Seite des Tischs gegenüber den Zugangsstellen auf der zweiten Seite des Tischs angeordnet und durch den genannten Rücken getrennt sind; und einen Tischträger zum Anheben des genannten Tischs im Verhältnis zu einer Trägeroberfläche.
  2. Vorrichtung zum Tragen eines Patienten nach Anspruch 1, wobei der genannte Tisch ersten und zweite Querelemente aufweist, die an den genannten ersten und zweiten Enden positioniert sind, wobei sich die genannten Endquerelemente im Wesentlichen senkrecht zu dem genannten Rücken erstrecken, wobei sich die genannten zwei Zugangsstellen zwischen dem genannten Rücken und jeder der genannten Seiten befinden, angeordnet zwischen den ersten und zweiten Endquerelementen.
  3. Vorrichtung zum Tragen eines Patienten nach Anspruch 2, wobei der genannte Tisch ein zentrales Querelement aufweist, das sich im Wesentlichen senkrecht von dem genannten Rücken erstreckt, wobei eine der genannten zwei Zugangsstellen zwischen dem genannten Rücken und jeder der genannten Seiten zwischen dem genannten Querelement und jedem der genannten ersten und zweiten Endelemente angeordnet ist.
  4. Vorrichtung zum Tragen eines Patienten nach Anspruch 1, 2 oder 3, wobei der genannte Tisch einen Rahmen aufweist und einen Füllerabschnitt, der jeder der genannten Zugangsstellen entspricht, um die genannte Zugangsstelle selektiv zu schließen, und mit einer Befestigungsstruktur, welche jeden der genannten Füllerabschnitte an dem genannten Rahmen trägt und eine Verschiebung des genannten Füllerabschnitts aus einer ersten, den Patienten tragenden, im Wesentlichen horizontalen Ausrichtung an der entsprechenden Zugangsstelle an eine zweite Ausrichtung ermöglicht, die von einer den Patienten tragenden Position entfernt ist.
  5. Vorrichtung zum Tragen eines Patienten nach Anspruch 4, wobei die genannte Befestigungsstruktur schwenkbar jeden der genannten Füllerabschnitte mit dem genannten Rücken koppelt.
  6. Vorrichtung zum Tragen eines Patienten nach Anspruch 5, wobei die genannte Befestigungsstruktur ein Scharnier aufweist, welche jeden der genannten Füllerabschnitte mit dem genannten Rücken verbindet, um es zu ermöglichen, dass sich die genannten Füllerabschnitte um eine sich der Länge nach erstreckende Achse drehen, und zwar zwischen einer im Wesentlichen horizontalen, die Zugangsstelle verschließenden Position und einer abgesenkten, im Wesentlichen vertikalen, die Zugangsstelle öffnenden Position.
  7. Vorrichtung zum Tragen eines Patienten nach Anspruch 6, wobei die genannte Befestigungsstruktur ferner einen Freigabemechanismus aufweist, um den genannten Füllerabschnitt selektiv an der horizontalen Position zu verriegeln.
  8. Vorrichtung zum Tragen eines Patienten nach Anspruch 4, wobei mindestens einer der genannten Füllerabschnitte so gekoppelt ist, dass er sich um eine Achse dreht, die im Wesentlichen parallel zu dem genannten, sich der Länge nach erstreckenden Rücken ist.
  9. Vorrichtung zum Tragen eines Patienten nach Anspruch 4, wobei die genannte Befestigungsstruktur einen Koppler aufweist, der mindestens einen der genannten Füllerabschnitte mit dem genannten Rahmen verbindet, um eine Translationsbewegung des genannten Füllerabschnitts im Verhältnis zu dem genannten Rahmen zu ermöglichen.
  10. Vorrichtung zum Tragen eines Patienten nach einem der Ansprüche 1 bis 9, mit einer Kopfstütze mit einer Breite, die kleiner ist als die Breite des genannten Tischs, und mit einem Träger an dem genannten ersten Ende, der die genannte Kopfstütze lösbar damit koppeln kann.
  11. Vorrichtung zum Tragen eines Patienten nach einem der Ansprüche 1 bis 10, mit einer Fußstütze und einem zweiten Träger an dem genannten zweiten Ende, der die genannte Fußstütze damit koppeln kann.
  12. Vorrichtung zum Tragen eines Patienten nach einem der Ansprüche 1 bis 9, mit ersten und zweiten Trägern, die entsprechend an ersten und zweiten Enden angeordnet sind, mit einer Kopfstütze mit einer Breite, die kleiner ist als die Breite des Tischs, und mit einer Fußstütze, wobei die genannten ersten und zweiten Träger lösbar mit der genannten Kopfstütze oder der genannten Fußstütze gekoppelt werden können.
  13. Vorrichtung zum Tragen eines Patienten nach einem der Ansprüche 1 bis 12, wobei die Vorrichtung zum Tragen eines Patienten ferner in Kombination eine Mammographievorrichtung mit einem ersten Bildempfängerabschnitt und einem zweiten Kameraabschnitt aufweist, wobei der Tisch ferner so bemessen ist, dass er den erwachsenen Menschen in einer lateralen Dekubitus-Position darauf trägt, und wobei die genannte erste Seite mindestens eine Aussparung darin aufweist, die eine erste Öffnung definiert, die komplementär so bemessen ist, dass sie den genannten ersten Abschnitt der genannten Mammographievorrichtung medial zu der genannten ersten Seite aufnimmt, wobei eine Brust des Menschen angrenzend an die genannte Öffnung an dem genannten ersten Abschnitt der genannten Mammographievorrichtung positioniert werden kann, während sich der Mensch an einer durch den Tisch getragenen lateralen Dekubitus-Position befindet.
  14. Kombination aus: einer Mammographievorrichtung mit einem ersten Bildempfängerabschnitt und einem zweiten Kameraabschnitt; und einer Vorrichtung zum Tragen eines Patienten, die folgendes umfasst: einen Tisch, der so bemessen ist, dass er einen erwachsenen Menschen in einer lateralen Dekubitus-Position darauf trägt, wobei der genannte Tisch erste und zweite in der Längsrichtung räumlich getrennte Enden und lateral räumlich getrennte erste und zweite Seiten aufweist, wobei die genannte erste Seite mindestens eine Aussparung darin aufweist, die eine erste Öffnung definiert, die komplementär so bemessen ist, dass sie den genannten ersten Abschnitt der genannten Mammographievorrichtung medial zu der genannten ersten Seite aufnimmt, wobei eine Brust des Menschen angrenzend an die genannte Öffnung an dem genannten ersten Abschnitt der genannten Mammographievorrichtung positioniert werden kann, während sich der Mensch an einer durch den Tisch getragenen lateralen Dekubitus-Position befindet.
  15. Kombinierte Vorrichtung nach Anspruch 13 oder 14, wobei die Öffnung so bemessen ist, dass sie die Positionierung des ersten Abschnitts der Mammographievorrichtung in der Öffnung in einer Ausrichtung für eine laterale-mediale Bilddarstellung einer obersten Brust eines Menschen ermöglicht, getragen auf der Vorrichtung in einer Dekubitus-Position.
  16. Kombinierte Vorrichtung nach Anspruch 13, 14 oder 15, wobei die Öffnung so bemessen ist, dass sie die Positionierung des ersten Abschnitts der Mammographievorrichtung in der Öffnung in einer Ausrichtung für eine mediale-laterale Bilddarstellung der untersten Brust eines Menschen ermöglicht, getragen auf der Vorrichtung an einer Dekubitus-Position.
  17. Kombinierte Vorrichtung nach einem der Ansprüche 13 bis 16, wobei die Öffnung so bemessen ist, dass sie die Positionierung des ersten Abschnitts der Mammographievorrichtung in der Öffnung in einer Ausrichtung für eine Bilddarstellung der obersten und untersten Brust eines Menschen in einem schiefen Winkel ermöglicht, der auf der Vorrichtung an einer Dekubitus-Position getragen wird.
  18. Kombinierte Vorrichtung nach einem der Ansprüche 13 bis 17, wobei die Öffnung so bemessen ist, dass sie die Positionierung des ersten Abschnitts der Mammographievorrichtung in der Öffnung ermöglicht, wobei der zweite Abschnitt so positioniert ist, dass er die Stereoabbildung der obersten oder der untersten Brust eines Menschen ermöglicht, der auf der Vorrichtung an einer Dekubitus-Position getragen wird.
  19. Kombinierte Vorrichtung nach einem der Ansprüche 13 bis 18, wobei die Vorrichtung eine Kopfstütze aufweist, die mit einem Ende des Tischs gekoppelt ist, wobei die Kopfstütze eine transversale Abmessung aufweist, die im Wesentlichen kleiner ist als die transversale Abmessung zwischen den genannten ersten und zweiten Seiten, um die Positionierung des zweiten Abschnitts der genannten Mammographievorrichtung angrenzend an die genannte Kopfstütze während der kranial-kaudalen Bilddarstellung einer Brust eines Menschen zu ermöglichen, der an einer Dekubitus-Position auf der Vorrichtung getragen wird, und wobei die Brust angrenzend an die genannte Öffnung an dem genannten ersten Abschnitt positioniert ist.
  20. Kombinierte Vorrichtung nach Anspruch 19, wobei die Kopfstütze so bemessen ist, dass sie die Positionierung des zweiten Abschnitts der genannten Mammographievorrichtung angrenzend an die Kopfstütze und unter dem Tisch während der Stereoabbildung der Brust ermöglicht, die angrenzend an die genannte Öffnung an dem genannten ersten Abschnitt positioniert ist.
  21. Kombinierte Vorrichtung nach Anspruch 19 oder 20, wobei die Kopfstütze einen Koppler aufweist, der es ermöglicht, dass die Kopfstütze im Verhältnis zu dem genannten Tisch vertikal verstellbar ist.
  22. Kombinierte Vorrichtung nach einem der Ansprüche 13 bis 21, wobei die erste Seite darin eine zweite Aussparung aufweist, die eine zweite Öffnung definiert, die komplementär bemessen ist, um den zweiten Abschnitt der Mammographievorrichtung darin aufzunehmen, um die kaudal-kraniale Abbildung der obersten oder untersten Brust eines Menschen zu ermöglichen, der an einer Dekubitus-Position auf der Vorrichtung getragen wird.
  23. Kombinierte Vorrichtung nach einem der Ansprüche 13 bis 20, wobei die Vorrichtung eine zweite Aussparung in einer der genannten ersten Seite aufweist, die eine zweite Öffnung definiert, die komplementär bemessen ist, um den genannten ersten Abschnitt der genannten Mammographievorrichtung medial zu der genannten ersten Seite darin aufzunehmen, wobei eine Brust des Menschen angrenzend an die genannte zweite Öffnung an dem genannten ersten Abschnitt der genannten Mammographievorrichtung positioniert werden kann, während sich der Mensch an einer lateralen Dekubitus-Position auf der Vorrichtung befindet, getragen durch den Tisch.
  24. Kombinierte Vorrichtung nach einem der Ansprüche 13 bis 23, wobei die Vorrichtung eine Kopfstütze und erste und zweite Befestigungseinrichtungen aufweist, die entsprechend an den genannten ersten und zweiten Enden positioniert sind, geeignet für eine entfernbare Kopplung der genannten Kopfstütze an dem Tisch, wechselweise an dem genannten ersten oder zweiten Ende, wodurch der Mensch durch die Vorrichtung an einer Dekubitus- Vorrichtung getragen werden kann, wobei sich der Kopf des genannten Menschen entweder an dem genannten ersten oder dem genannten zweiten Ende befindet.
  25. Kombinierte Vorrichtung nach einem der Ansprüche 13 bis 21, wobei die Vorrichtung eine zweite Aussparung in der genannten ersten Seite aufweist, die eine zweite Öffnung definiert, die so bemessen ist, dass sie einen Abschnitt eines Untersuchers darin aufnimmt, zur Positionierung des Untersuchers medial zu der genannten ersten Seite, und um es zu ermöglichen, dass der Untersucher proximal zu dem ersten Abschnitt der Mammographievorrichtung positioniert wird.
  26. Kombinierte Vorrichtung nach einem der Ansprüche 13 bis 21, wobei die Vorrichtung eine Aussparung in der genannten zweiten Seite aufweist, die eine zweite Öffnung definiert, die so bemessen ist, dass sie einen Abschnitt eines Untersuchers darin aufnimmt, zur Positionierung des Untersuchers medial zu der genannten zweiten Seite, und um es zu ermöglichen, dass der Untersucher proximal zu dem ersten Abschnitt der Mammographievorrichtung positioniert wird.
  27. Kombinierte Vorrichtung nach einem der Ansprüche 13 bis 21, wobei die Vorrichtung eine zweite Aussparung in der genannten zweiten Seite aufweist, die eine zweite Öffnung definiert, die komplementär so bemessen ist, dass sie den genannten ersten Abschnitt der genannten Mammographievorrichtung medial zu der genannten zweiten Seite aufnimmt, wobei die genannte zweite Öffnung im Wesentlichen der genannten ersten Öffnung gegenüber liegt, ein auf dem genannten Tisch an einer linken oder rechten lateralen Dekubitus-Position getragener Mensch, wobei sich eine erste Brust an einer oberen Position in der ersten Öffnung befindet, um die Längsachse rollen und eine zweite Brust an einer oberen Position in der zweiten Öffnung an einer anderen lateralen Dekubitus-Position positionieren kann.
  28. Kombinierte Vorrichtung nach Anspruch 27, wobei die Vorrichtung eine dritte Aussparung aufweist, wobei die genannte dritte Aussparung auf der genannten ersten Seite positioniert ist, wobei sie eine dritte Öffnung definiert, die longitudinal von der genannten ersten Öffnung räumlich getrennt und komplementär bemessen ist, so dass sie den genannten ersten Abschnitt der genannten Mammographievorrichtung medial zu der genannten ersten Seite aufnimmt.
  29. Kombinierte Vorrichtung nach Anspruch 27, wobei die Vorrichtung eine dritte Aussparung aufweist, wobei die genannte dritte Aussparung auf der genannten ersten Seite positioniert ist, wobei sie eine dritte Öffnung definiert, die longitudinal von der genannten ersten Öffnung räumlich getrennt und so bemessen ist, dass sie einen Untersucher medial zu der genannten ersten Seite aufnimmt und eine Positionierung des Untersuchers proximal zu dem ersten Abschnitt der Mammographievorrichtung ermöglicht.
  30. Kombinierte Vorrichtung nach Anspruch 28 oder 29, wobei die Vorrichtung eine vierte Aussparung aufweist, wobei die genannte vierte Aussparung auf der genannten zweiten Seite positioniert ist, wobei sie eine vierte Öffnung definiert, die longitudinal von der genannten zweiten Öffnung räumlich getrennt ist und gegenüber der genannten dritten Öffnung, und wobei sie komplementär bemessen ist, so dass sie den genannten ersten Abschnitt der genannten Mammographievorrichtung medial zu der genannten zweiten Seite aufnimmt.
  31. Kombinierte Vorrichtung nach Anspruch 28 oder 29, wobei die Vorrichtung eine vierte Aussparung aufweist, wobei die genannte vierte Aussparung in der genannten zweiten Seite positioniert ist, wobei sie eine vierte Öffnung definiert, die longitudinal von der genannten zweiten Öffnung räumlich getrennt ist und gegenüber der genannten dritten Öffnung, und wobei sie komplementär bemessen ist, so dass sie einen Untersucher medial zu der genannten zweiten Seite aufnimmt.
  32. Kombinierte Vorrichtung nach Anspruch 31, wobei die Vorrichtung erste, zweite, dritte und vierte Füllerabschnitte aufweist, die komplementär zur Aufnahme in den genannten Öffnungen konfiguriert sind, wobei jeder genannte Füllerabschnitt bei einer Aufnahme in den genannten Öffnungen mit dem genannten Tisch gekoppelt ist.
  33. Kombinierte Vorrichtung nach Anspruch 32, wobei mindestens einer der genannten Füllerabschnitte entfernbar mit dem genannten Tisch gekoppelt ist.
  34. Kombinierte Vorrichtung nach Anspruch 32, wobei mindestens einer der genannten Füllerabschnitte drehbar mit dem genannten Tisch gekoppelt ist.
  35. Kombinierte Vorrichtung nach Anspruch 34, wobei sich mindestens einer der genannten Füllerabschnitte nach unten dreht, um die genannte Öffnung zu befreien.
  36. Kombinierte Vorrichtung nach Anspruch 34, wobei sich mindestens einer der genannten Füllerabschnitte nach oben dreht, um die genannte Öffnung zu befreien.
  37. Kombinierte Vorrichtung nach Anspruch 32, wobei mindestens einer der genannten Füllerabschnitte für eine Translation im Verhältnis zu dem genannten Tisch gekoppelt ist.
  38. Kombinierte Vorrichtung nach einem der Ansprüche 13 bis 36, wobei der genannte Tisch eine Befestigungseinrichtung aufweist, die an jedem genannten ersten Ende und genannten zweiten Ende angeordnet ist, und mit einer Fußstütze, die entfernbar mit einer der genannten Befestigungseinrichtungen gekoppelt ist, und mit einer Kopfstütze, die entfernbar mit der anderen der genannten Befestigungseinrichtungen gekoppelt ist, wobei die genannte Fußstütze und die genannte Kopfstütze entweder an dem genannten ersten Ende oder dem genannten zweiten Ende mit den Befestigungseinrichtungen gekoppelt werden können.
  39. Kombinierte Vorrichtung nach Anspruch 38, wobei die genannte Fußstütze und die genannte Kopfstütze jeweils transversale Abmessungen aufweisen, wobei die transversale Abmessung der Kopfstütze deutlich kleiner ist als die transversale Abmessung zwischen den genannten ersten und zweiten Seiten, wobei die transversale Abmessung der Fußstütze größer ist als die transversale Abmessung der Kopfstütze.
  40. Verfahren zum Untersuchen einer Brust eines Patienten, wobei das Verfahren die folgenden Schritte umfasst: das Bereitstellen einer Mammographievorrichtung und einer Vorrichtung zum Tragen eines Patienten, wobei die genannte Vorrichtung zum Tragen eines Patienten einen Tisch aufweist, der über eine Trägeroberfläche angehoben wird, wobei der genannte Tisch erste und zweite, der Länge nach räumlich getrennte Enden aufweist sowie erste und zweite transversal voneinander getrennte Seiten, wobei der genannte Tisch mindestens eine Zugangsstelle entlang einer der genannten Seiten definiert, die sich zu dieser öffnet, wobei die genannte Zugangsstelle so bemessen und konfiguriert ist, dass sie die Mammographievorrichtung darin aufnimmt; das Positionieren eines Patienten auf dem Tisch an einer Dekubitus-Position, die zu der Mammographievorrichtung ausgerichtet ist; das Positionieren der Mammographievorrichtung in der genannten Zugangsstelle, im Wesentlichen zu dem Patienten ausgerichtet; und das Platzieren einer Brust des Patienten in bilddarstellendem Verhältnis zu der genannten Mammographievorrichtung, und das Erhalten eines Mammogramms dieser.
  41. Verfahren nach Anspruch 40, wobei der genannte Tisch zwischen den genannten Seiten einen sich der Länge nach erstreckenden Rücken aufweist, und wobei der genannte Positionierungsschritt die Positionierung des genannten Patienten an dem genannten Rücken aufweist.
  42. Verfahren nach Anspruch 40 oder 41, wobei der genannte Tisch einen Füllerabschnitt aufweist, der selektiv so positioniert werden kann, dass er alternativ die genannte Zugangsstelle schließt oder öffnet, und wobei das Verfahren den Schritt des Bewegens des Füllerabschnitts zum Öffnen der genannten Zugangsstelle aufweist.
  43. Verfahren nach Anspruch 42, wobei der genannte Tisch eine Mehrzahl von Zugangsstellen und entsprechende Füllerabschnitte aufweist, und wobei das Verfahren den Schritt des Positionierens eines Untersuchers in einer anderen der genannten Öffnungen aufweist, angrenzend an die zweite Seite des genannten Tischs, im Wesentlichen gegenüber der genannten Mammographievorrichtung.
  44. Verfahren nach Anspruch 43, wobei dieses den Schritt des Bewegens eines zweiten der genannten Füllerabschnitte aufweist, um dessen entsprechende Zugangsstelle zu öffnen.
  45. Verfahren nach Anspruch 42, wobei der genannte Tisch eine Mehrzahl von Zugangsstellen und entsprechende Füllerabschnitte aufweist, und wobei das Verfahren den Schritt des Positionierens eines Untersuchers in einer anderen der genannten Öffnungen aufweist, angrenzend an die erste Seite des Tischs, longitudinal räumlich getrennt von der genannten Mammographievorrichtung.
  46. Verfahren nach Anspruch 45, wobei das Verfahren den Schritt des Bewegens eines zweiten der genannten Füllerabschnitte aufweist, um dessen entsprechende Zugangsstelle zu öffnen.
  47. Verfahren nach einem der Ansprüche 40, 41 oder 42, wobei der genannte Tisch eine Mehrzahl von Zugangsstellen aufweist, die sich zu entsprechenden der genannten ersten und zweiten Seiten öffnen, und wobei das Verfahren den Schritt des neuen Positionierens des Patienten an einer anderen Dekubitus-Position aufweist, wobei der Tisch im Verhältnis zu der Mammographievorrichtung neu positioniert wird, wodurch ein Abschnitt der Mammographievorrichtung in einer zweiten Zugangsstelle aufgenommen wird, im Wesentlichen an der genannten anderen Dekubitus-Position zu dem Patienten ausgerichtet, und wobei eine zweite andere Brust des Patienten in Abbildungsverhältnis zu der genannten Mammographievorrichtung platziert wird, und wobei ein Mammogramm der Brust erhalten wird.
  48. Verfahren nach einem der Ansprüche 40, 41 oder 42, wobei der genannte Tisch eine Mehrzahl von Zugangsstellen aufweist, die sich zu den genannten Seiten öffnen, und wobei der Patient sich im Wesentlichen an der linken Dekubitus-Position befindet, und wobei die rechte Brust zuerst bildlich dargestellt wird, und wobei der Position neu an die rechte Dekubitus-Position positioniert wird, und wobei danach die linke Brust bildlich dargestellt wird.
  49. Verfahren nach Anspruch 48, wobei die genannte Mehrzahl von Zugangsstellen sich zu entsprechenden der genannten ersten und zweiten Seiten öffnet, und wobei das Verfahren den Schritt des neuen Positionierens des Patienten aufweist, indem der Patient aus der linken Dekubitus-Position seitlich des Tisches auf die zweite Seite des Tisches gedreht wird, wobei der Tisch im Verhältnis zu der Mammographievorrichtung neu positioniert wird, wobei die Mammographievorrichtung dadurch neu von einer ersten Zugangsstellenöffnung zu der ersten Seite des Tischs an einer zweiten Zugangsstelle positioniert wird, die sich zu der zweiten Seite des Tischs öffnet.
  50. Verfahren nach Anspruch 48, wobei sich die genannte Mehrzahl von Zugangsstellen zu der genannten ersten Seite öffnet, und wobei das Verfahren den Schritt des neuen Positionierens des Patienten aufweist, indem der Kopf des Patienten von angrenzend an ein erstes Ende des Tischs, das zu der ersten Seite des Tischs ausgerichtet ist, an eine Position bewegt wird, an der sich der Kopf angrenzend an das zweite Ende des Tischs befindet, ausgerichtet zu der ersten Seite des Tischs, und wobei der Tisch im Verhältnis zu der Mammographievorrichtung neu positioniert wird, wobei die Mammographievorrichtung dadurch von einer ersten Zugangsstellenöffnung zu der ersten Seite des Tischs neu an einer zweiten Zugangsstellenöffnung zu der ersten Seite des Tisches positioniert wird.
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