DE29916492U1 - Gerät zur Untersuchung einer menschlichen Brust - Google Patents
Gerät zur Untersuchung einer menschlichen BrustInfo
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Description
Gerät zur Untersuchung einer menschlichen Brust
Beschreibung
Die Erfindung betrifft ein Gerät zur Untersuchung einer menschlichen Brust mit wenigstens einer diagnostischen Untersuchungseinrichtung, mit welcher Bildinformationen aus dem Körperinneren eines Lebewesens gewonnen werden können, zwei relativ zueinander verstellbaren Kompressionsvorrichtungen, welche Räume zur Aufnahme der Brust und des brustwandnahen Gewebebereiches einschließen und einer Patientenauflage, die wenigstens im wesentlichen horizontal ausgerichtet ist.
Ein derartiges Gerät in Form eines Röntgengerätes ist beispielsweise aus der US 5,078,142 bekannt und wird sowohl für die Diagnostik als auch für Interventionen, d. h. für minimal invasive Eingriffe unter RöntgenkontroUe, an einer Brust einer Patientin eingesetzt. Während der Untersuchung bzw. der Intervention liegt die Patientin unter anderem mit ihrem Bauch auf einer Patientenauflage. Der Aufstieg auf die Patientenauflage ist im vorliegenden Fall dadurch erleichtert, daß die Patientenauflage ein um eine horizontale Achse schwenkbares, d. h. ein abklappbares, Fußteil aufweist, welches, nachdem die Patientin eine gebeugte Stellung an dem Röntgengerät eingenommen hat, in die Horizontale verfahren wird. Die gebeugte Haltung dient in diesem US Patent nur zum besseren Auf- und Abstieg des Patienten und nicht zur Untersuchung.
Die Patientin wird derart auf der Patientenauflage gelagert, daß die zu untersuchende bzw. einer Intervention zu unterziehende Brust der Patientin durch eine kreisrunde Öffnung der Patientenauflage in den zwischen zwei Kompressionsvorrichtungen eingeschlossenen Raum hängt. Im Vorfeld der Untersuchung bzw. der Intervention wird die Brust zwischen den Kompressionsvorrichtungen komprimiert. Bei der Gewinnung von Röntgenaufnahmen durchdringt ein von einer Röntgenstrahlenquelle ausgehendes Röntgenstrahlenbündel sowohl die Kompressionsvorrichtungen als auch die Brust und trifft auf einen Röntgenstrahlenempfänger, z. B. einen Röntgenfilm, welcher anschließend zur Bildgewinnung ausgewertet wird.
Als nachteilig erweist sich bei dem bekannten Röntgengerät, daß brustwandnahe Gewebebereiche der zu untersuchenden Brust aufgrund der Rückhaltewirkung der Patientenauflage von Gewebe um die kreisrunde Öffnung herum teilweise nicht radiologisch abbildbar und durch ihre Lage in der Öffnung der Patientenauflage einer Intervention nicht zugänglich sind. Beispielsweise müssen bei üblichen Marnmographieaufnahmen, wie bei der
medio-lateral-obliquen Aufnahme, Teile des der zu untersuchenden Brust benachbarten Armes sowie des Oberbauches für eine maximale Darstellung des Gewebes zusammen mit der Brust komprimiert werden, was durch die kreisrunde, der Form der Brust angepaßten Öffnung der Patientenauflage nicht möglich ist. Der radiologisch nicht abbildbare bzw. nicht zugängliche brustwandnahe Gewebebereich hat dabei mindestens eine Stärke, welche der Dicke der Patientenauflage entspricht.
In der Offenlegungsschrift DE 26 33 828 Al wird ein Verfahren und eine Vorrichtung zur Röntgenstrahl-Mammographie beschrieben. Brustkorb, Schulter und Kopf des Patienten sind dabei auf einem horizontalen Tisch abgestützt. Die Brust erstreckt sich nach unten durch eine Öffnung in dem Tisch in einen flüssigkeitsgefullten Behälter.
Der Nachteil der beiden Erfindungen besteht darin, daß die Auflagefläche den hinteren Rand der Kompressionsplatten patientenwärts überragt und so verhindert, daß brustwandnahe Teile der Mamma abgebildet werden. So ist es nicht möglich, Teile der Achsel und des Oberbauches so in das Kompressionsareal einzubringen, daß sie den hinteren Rand der Kompressionsplatten weit unterschreiten. Mit den beschriebenen Lösungen ist eine vollständige Untersuchung der Brust nicht möglich.
Der Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, ein Gerät der eingangs genannten Art derart auszubilden, daß eine vollständige Untersuchungen der menschlichen Brust möglich wird.
Die Aufgabe wird durch ein Gerät zur Untersuchung einer menschlichen Brust von Patienten (weibliche Patienten / männliche Patienten) mit wenigstens einer diagnostischen Untersuchungseinrichtung, mit welcher Bildinformationen aus dem Körperinneren eines Lebewesens gewonnen werden können, zwei relativ zueinander verstellbaren Kompressionsvorrichtungen, welche einen Raum zur Aufnahme der Brust einschließen (Kompressionsareal) und Mitteln zur Lagerung des Patienten in liegender oder in den Oberkörper gebeugter Untersuchungsposition, die eine zumindest den Bauch eines Patienten stützende, mit wenigstens einer Auflagefläche versehene Patientenauflage umfassen, gelöst. Diese Auflage ist wenigstens im wesentlichen horizontal ausgerichtet, wobei die Patientenaufiage den zur vollständigen Untersuchung der Brust notwendigen Raum zwischen und neben den Kompressionsvorrichtungen weder ganz noch teilweise überdeckt.
Überraschenderweise hat sich herausgestellt, daß dadurch, daß die Patientenauflage den Raum zwischen und neben den Kompressionsvorrichtungen in keiner Weise überdeckt, die zu untersuchende Brust im Zuge der Lagerung des Patienten an dem Gerät mit wenigstens gebeugtem Oberkörper frei zwischen den Kompressionsvorrichtungen hängen kann, so daß
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kein Gewebe, insbesondere kein brustwandnahes Gewebe, durch die Patientenauflage in irgendeiner Form zurückgehalten wird. Auf diese Weise wird bei der Kompression der Brust, bedingt durch den Schwerkrafteinfluß, auch das brustwandnahe Gewebe erfaßt und einer Untersuchung bzw. einer Intervention zugänglich. Das erfindungsgemäße Gerät bietet dabei nicht nur den Vorteil, daß mehr Gewebe bei einer Untersuchung erfaßt wird, sondern daß die Untersuchung für die Patienten auch weniger schmerzhaft ist, da im Unterschied zu einer stehenden Untersuchungshaltung aufgrund des Schwerkrafteinflusses die Brust nicht durch starken manuellen Zug in den Raum zwischen die Kompressionsvorrichtungen gebracht werden muß. Die Mittel zur Lagerung umfassen dabei vorzugsweise verschiedene Lagerungselemente, so daß ein Patient verschiedene Untersuchungshaltungen, nämlich eine den Oberkörper gebeugte stehende, eine den Oberkörper gebeugte kniende oder eine liegende Untersuchungshaltung an dem Gerät einnehmen kann.
Nach Ausführungsformen der Erfindung umfaßt die diagnostische Untersuchungseinrichtung eine Röntgeneinrichtung und/oder eine diagnostische Ultraschalleinheit. Die Ultraschalleinheit weist dabei einen für diagnostische Zwecke geeigneten Ultraschallapplikator und die Röntgeneinrichtung ein für Mammographieaumahmen geeignetes, eine Röntgenstrahlenquelle und einen Röntgenstrahlenempfänger umfassendes Röntgensystem auf, wobei von der Röntgenstrahlenquelle im Betrieb ein Röntgenstrahlenbündel zu dem Röntgenstrahlenempfänger ausgeht, dessen patientenseitiger Randstrahl wenigstens im wesentlichen horizontal verläuft, so daß nur die zu untersuchenden Gewebebereiche der Brust von dem Röntgenstrahlenbündel durchdrungen werden. Das erfindungsgemäße Gerät kann also als diagnostische Untersuchungseinrichtung eine diagnostischen Ultraschalleinheit, eine Röntgeneinrichtung oder beides aufweisen, wobei im zuletzt genannten Fall mit ein und demselben Gerät Brustgewebe alternativ mittels Ultraschall oder Röntgenstrahlung untersucht werden kann. Im Falle der Untersuchung der Brust mit Ultraschall ist, falls erforderlich, zwischen den Kompressionsvorrichtungen ein die Brust aufnehmendes Medium vorgesehen, welches im wesentlichen die gleiche Schallimpedanz wie Körpergewebe aufweist, so daß sich der diagnostische Ultraschall praktisch ungehindert in das Brustgewebe ausbreiten kann.
Eine bevorzugte Ausführungsform der Erfindung sieht vor, daß die Mittel zur Lagerung ein abgewinkeltes Lagerelement zur Lagerung des Bauches und/oder des Hüftbereiches eines eine den Oberkörper gebeugte Untersuchungshaltung einnehmenden Patienten umfassen. Die
gebeugte Untersuchungshaltung eines Patienten bietet den Vorteil, daß der Patient einfacher und schneller auf der Patientenauflage bzw. die zu untersuchende Brust des Patienten zwischen den Kompressionsvorrichtungen positioniert werden kann, da Arme und Oberkörper des Patienten frei bewegt werden können. Darüber hinaus kann das Gerät schneller verlassen werden, was den Patientendurchsatz und somit die Wirtschaftlichkeit des Gerätes erhöht. Ein weiterer Vorteil dieser Ausführungsform der Erfindung liegt darin, daß es bei einer Untersuchung bzw. einer Intervention an eines Patienten in gebeugter Untersuchungshaltung durch die niedrige Position der Beine im Vergleich zum Kopf des Patienten zu keinen relevanten Umverteilungen von Blutvolumina im Körper des Patienten kommt. Auf diese Weise wird eine häufig bei Patienten auftretende hypotone Kreislaufreaktion vermieden, wenn sich diese aus einer liegenden Position von einer Patientenauflage erheben. Unter einem abgewinkelten Lagerelement wird dabei ein Lagerelement verstanden, welches eine gekrümmte Oberfläche aufweist, die an die Körperform im Hüftbereich eines den Oberkörper gebeugten Menschen angepaßt ist. Eine Ausführungsform eines abgewinkelten Lagerelementes kann eine wenigstens im wesentlichen horizontal ausgerichtete Oberfläche aufweisen, die mit einer wenigstens im wesentlichen vertikal ausgerichteten Oberfläche des Lagerelementes verbunden ist, und zwar vorzugsweise durch eine gekrümmte Oberfläche.
Varianten der Erfindung sehen vor, daß das abgewinkelte Lagerelement wenigstens oberflächlich aus einem elastischen Material ist und vorzugsweise eine im Inneren angeordnete für Röntgenstrahlung undurchlässige Abschirmung aufweist. Das oberflächlich elastische Material ist vorteilhaft für eine angenehme Lagerung eines Patienten und ist vorzugsweise desinfizierbar. Die Abschirmung hingegen schützt die Genitalien eines Patienten vor Röntgenstrahlung in der gebeugten Untersuchungshaltung, wenn die Untersuchung der Brust mit Röntgenstrahlung erfolgt.
Eine Ausführungsform der Erfindung sieht vor, daß die Mittel zur Lagerung einen höhenverstellbaren Fußtritt umfassen, auf dem der Patient während einer Untersuchung stehen kann. Der Fußtritt ermöglicht es, daß ein Patient in Untersuchungshaltung sein Körpergewicht selbst in gewissem Rahmen durch den Kontakt zu einer Trittfläche abfangen kann, weshalb Komponenten der Mittel zur Lagerung in einigen Bereichen nicht so stabil ausgeführt sein müssen, wie bei herkömmlichen Patientenliegen. Die Höhenverstellbarkeit des Fußtrittes ermöglicht es außerdem, unterschiedliche Beinlängen von Patienten auszugleichen, so daß unterschiedlich große Patienten an dem Gerät jeweils eine angenehme Untersuchungshaltung einnehmen können.
Eine besonders bevorzugte Variante der Erfindung sieht vor, daß der Fußtritt einen bogenförmig gekrümmten Bereich aufweist. Auf diese Weise kann ein Patient eine mit einem oder beiden Füßen gegen den bogenförmigen Bereich des Fußtrittes gestemmte Haltung einnehmen, so daß ein Abrutschen von dem Fußtritt in gebeugter Untersuchungshaltung verhindert wird. Des weiteren ermöglicht es die Ausführungsform des Fußtrittes mit einem bogenförmig gekrümmten Bereich, daß der Winkel im Hüftgelenk eines Patienten bei gebeugter Untersuchungshaltung größer als 90° sein kann, was sich insbesondere bei Bewegungseinschränkungen dieses Gelenkes als vorteilhaft erweisen kann.
Gemäß einer Ausfuhrungsform der Erfindung sind das abgewinkelte Lagerelement und/oder der Fußtritt an einem Geräteteil angeordnet, welches gegenüber der diagnostischen Untersuchungseinrichtung verstellbar ist. Auf diese Weise besteht die Möglichkeit, das an dem Geräteteil angeordnete abgewinkelte Lagerelement und den Fußtritt gemeinsam, beispielsweise derart relativ zu dem Röntgensystem einzustellen, daß unterschiedlich große Patienten für Untersuchungen jeweils optimal in bezug auf das Röntgensystem gelagert werden können.
Gemäß einer Ausfuhrungsform der Erfindung sind das abgewinkelte Lagerelement und/oder der Fußtritt an einem Geräteteil angeordnet, welches gegenüber der diagnostischen Untersuchungseinrichtung verstellbar ist. Auf diese Weise besteht die Möglichkeit, das an dem Geräteteil angeordnete abgewinkelte Lagerelement und den Fußtritt gemeinsam, beispielsweise derart relativ zu dem Röntgensystem einzustellen, daß unterschiedlich große Patienten für Untersuchungen jeweils optimal in bezug auf das Röntgensystem gelagert werden können.
Eine Variante der Erfindung sieht dabei vor, daß das Geräteteil eine für Röntgenstrahlen undurchlässige Abschirmung aufweist, so daß die Genitalien eines Patienten in gebeugter Untersuchungshaltung an dem Gerät vor Röntgenstrahlung geschützt werden, wenn die Untersuchung der Brust mit Röntgenstrahlung erfolgt.
Gemäß einer weiteren Variante der Erfindung ist das Geräteteil relativ zu der diagnostischen Untersuchungseinrichtung fixierbar, so daß eine, beispielsweise durch Stoßeinwirkung, unerwünschte Verstellung des Geräteteils aus einer einmal gefundenen Untersuchungseinstellung für einen Patienten verhindert werden kann.
Eine Variante der Erfindung sieht vor, daß die Patientenauflage eine Anzahl miteinander verbundener, jeweils eine Auflagefläche aufweisender Auflageelemente umfaßt, welche derart bewegbar und in ihrer Ausrichtung relativ zueinander veränderbar sind, daß die Länge der Patientenauflage einstellbar ist. Wenn also zur Positionierung eines Patienten an dem Gerät das Geräteteil, an dem das abgewinkelte Lageelement und der Fußtritt angeordnet sind, entsprechend zu der diagnostischen Untersuchungseinrichtung fixiert worden ist, kann auch die Länge der Patientenauflage variabel an den Zwischenraum zwischen der einen, der Patientenauflage nächstliegenden Kompressionsvorrichtung und dem abgewinkelten Lagerelement zur bequemen Lagerung des Patienten angepaßt werden.
Gemäß einer Ausführungsform der Erfindung sind die Auflageelemente mittels eines Verstellmechanismus in einen Speicherbereich im Inneren des abgewinkelten Lagerelementes
Eine Variante der Erfindung sieht vor, daß die Patientenauflage eine Anzahl miteinander verbundener, jeweils eine Auflagefläche aufweisender Auflageelemente umfaßt, welche derart bewegbar und in ihrer Ausrichtung relativ zueinander veränderbar sind, daß die Länge der Patientenauflage einstellbar ist. Wenn also zur Positionierung eines Patienten an dem Gerät das Geräteteil, an dem das abgewinkelte Lageelement und der Fußtritt angeordnet sind, entsprechend zu der diagnostischen Untersuchungseinrichtung fixiert worden ist, kann auch die Länge der Patientenauflage variabel an den Zwischenraum zwischen der einen, der Patientenauflage nächstliegenden Kompressionsvorrichtung und dem abgewinkelten Lagerelement zur bequemen Lagerung des Patienten angepaßt werden.
Gemäß einer Ausführungsform der Erfindung sind die Auflageelemente mittels eines Verstellmechanismus in einen Speicherbereich im Inneren des abgewinkelten Lagerelementes
ein- und ausfahrbar. Auf diese Weise können nicht benötigte Auflageelemente problemlos zwischengespeichert und bei Bedarf zur Lagerung eines Patienten herangezogen werden.
Eine andere Variante der Erfindung sieht vor, daß die Patientenauflage von einer Folie gebildet ist, welche gemäß einer Ausführungsform der Erfindung mittels eines Verstellmechanismus derart auf eine in dem abgewinkelten Lagerelement angeordnete Vorrichtung auf- bzw. von der Vorrichtung abwickelbar ist, daß die Länge der Patientenauflage einstellbar ist. Auch auf diese Weise kann die Länge der Patientenauflage an unterschiedliche Anforderungen in bezug auf die Körpergröße von Patienten angepaßt werden.
Eine andere Variante der Erfindung sieht vor, daß die Patientenauflage von einer Folie gebildet ist, welche gemäß einer Ausführungsform der Erfindung mittels eines Verstellmechanismus derart auf eine in dem abgewinkelten Lagerelement angeordnete Vorrichtung auf- bzw. von der Vorrichtung abwickelbar ist, daß die Länge der Patientenauflage einstellbar ist. Auch auf diese Weise kann die Länge der Patientenauflage an unterschiedliche Anforderungen in bezug auf die Körpergröße von Patienten angepaßt werden.
Gemäß einer Ausführungsform der Erfindung weist der Verstellmechanismus wenigstens eine Teleskopstange auf. Vorzugsweise sind zwei, beidseitig unterhalb der Patientenauflage angeordnete Teleskopstangen vorgesehen, welche jeweils mit ihrem einen Ende beispielsweise an dem Geräteteil und mit ihrem ausfahrbaren Ende beispielsweise mit einem Ende der Folie bzw. mit dem ersten Auflageelement der eine Vielzahl miteinander verbundener Auflageelemente aufweisenden Patientenauflage verbunden sind. Das Ein- und Ausfahren der Teleskopstangen bewirkt dabei die Längenänderung der Patientenauflage. Die Teleskopstangen entfalten außerdem eine Stützwirkung, indem sie einen Teil des Körpergewichtes eines auf der Patientenauflage gelagerten Patienten aufnehmen.
Gemäß einer Variante der Erfindung ist die Patientenauflage dabei in einer bestimmten Stellung fixierbar. Beispielsweise wirkt ein separat angeordneter oder ein entsprechender Auslösemechanismus an dem Gerät mit geeigneten Mitteln zur Fixierung der Teleskopstangen zusammen, so daß eine Veränderung der Länge der Patientenauflage nur nach Betätigung des Auslösemechanismus möglich ist. Auf diese Weise wird eine ungewollte Veränderung der Länge der Patientenauflage aus einer für einen Patienten gefundenen Einstellung verhindert.
Gemäß einer Variante der Erfindung ist die Patientenauflage dabei in einer bestimmten Stellung fixierbar. Beispielsweise wirkt ein separat angeordneter oder ein entsprechender Auslösemechanismus an dem Gerät mit geeigneten Mitteln zur Fixierung der Teleskopstangen zusammen, so daß eine Veränderung der Länge der Patientenauflage nur nach Betätigung des Auslösemechanismus möglich ist. Auf diese Weise wird eine ungewollte Veränderung der Länge der Patientenauflage aus einer für einen Patienten gefundenen Einstellung verhindert.
Eine bevorzugte Ausführungsform der Erfindung sieht vor, daß die Auflagefläche der Mittel zur Lagerung mittels eines an das abgewinkelte Lagerelement ansetzbaren Auflageelementes verlängerbar ist. Vorzugsweise wird dabei der an dem Geräteteil angeordnete Fußtritt derart vertikal verfahren, daß der Rand des bogenförmig gekrümmten Bereiches des Fußtrittes eine Lagerfläche und die gekrümmte Oberfläche oder ein entsprechend ausgeführter Abschnitt der gekrümmten Oberfläche des abgewinkelten Lagerelementes eine zweite Lagerfläche für das Auflageelement bilden. Das Auflageelement ist an seinen Lagerflächen entsprechend ausgebildet, um ein Abrutschen von den Lagerflächen des Fußtrittes bzw. des abgewinkelten Lagerelementes zu verhindern. Die Verlängerung der Auflagefläche ist dergestalt, daß es
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einem Patienten ermöglicht wird, eine liegende Untersuchungsposition an dem Gerät einzunehmen.
Eine weitere bevorzugte Ausfuhrungsform der Erfindung sieht vor, daß in den Fußtritt eine Vorrichtung zur Lagerung von Beinen eines Patienten einpaßbar ist. Auf diese Weise werden weitere bequeme Lagerungsmöglichkeiten in kniender Position des Patienten, in denen beispielsweise kurze Interventionen durchgeführt werden können, ermöglicht. Die Vorrichtung ist verstellbar, d. h. an den Körperbau eines Patienten anpaßbar, ausgeführt und weist vorzugsweise verstellbare Auflageflächen für Oberschenkel und/oder Knie und/oder Schienbeine und/oder Fußrücken auf.
Gemäß einer Variante der Erfindung kann die Vorrichtung bei Nichtgebrauch in eine Parkstellung gebracht werden, so daß diese bei der Wahl anderer als der knienden Lagerungsmöglichkeiten die Lagerung und den Untersuchungsvorgang eines Patienten nicht behindert.
Gemäß einer weiteren Variante der Erfindung sind die Kompressionsvorrichtungen mit der diagnostischen Untersuchungseinrichtung gekoppelt, so daß gemäß einer besonders bevorzugten Ausfuhrungsform der Erfindung, bei der die diagnostische Untersuchungseinrichtung und die Patientenauflage relativ zueinander um eine Achse verstellbar, d. h. schwenkbar bzw. drehbar, sind, die Kompressionsvorrichtungen synchron mit der diagnostischen Untersuchungseinrichtung verstellt werden können. Die Verstellung der diagnostischen Untersuchungseinrichtung zusammen mit den Kompressionsvorrichtungen um eine Achse bietet dabei die Möglichkeit, diagnostische Bildaufhahmen von einer Brust aus unterschiedlichen Richtungen anzufertigen.
Gemäß einer weiteren Variante der Erfindung sind die Kompressionsvorrichtungen mit der diagnostischen Untersuchungseinrichtung gekoppelt, so daß gemäß einer besonders bevorzugten Ausfuhrungsform der Erfindung, bei der die diagnostische Untersuchungseinrichtung und die Patientenauflage relativ zueinander um eine Achse verstellbar, d. h. schwenkbar bzw. drehbar, sind, die Kompressionsvorrichtungen synchron mit der diagnostischen Untersuchungseinrichtung verstellt werden können. Die Verstellung der diagnostischen Untersuchungseinrichtung zusammen mit den Kompressionsvorrichtungen um eine Achse bietet dabei die Möglichkeit, diagnostische Bildaufhahmen von einer Brust aus unterschiedlichen Richtungen anzufertigen.
Varianten der Erfindung sehen vor, daß in den aufgrund von Relativbewegungen zwischen der Patientenauflage und den mit der diagnostischen Untersuchungseinrichtung gekoppelten Kompressionsvorrichtungen entstehenden Raum zwischen der Patientenauflage und der am nächsten zu der Patientenauflage angeordneten Kompressionsvorrichtung verschieden geformte Auflageelemente einfügbar sind bzw. in dem Raum ein verformbares faltenbalgartiges Auflageelement vorgesehen ist, welches zumindest indirekt mit der Kompressionsvorrichtung und der Patientenauflage verbunden ist. Beide Varianten der Erfindung ermöglichen es dabei auf vorteilhafte Weise, daß bei Drehungen der diagnostischen Untersuchungseinrichtung zusammen mit den Kompressionsvorrichtungen der zwischen der Patientenauflage und der am nächsten zu der Patientenauflage angeordneten Kompressionsvorrichtung entstehende Raum zur bequemen Lagerung eines Patienten überbrückt werden kann.
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Eine Variante der Erfindung sieht vor, daß das faltenbalgartige Auflageelement lösbar mit der Patientenauflage verbunden ist, so daß bei Drehwinkeln größer ca. 60° das faltenbalgartige Auflageelement die Drehung der diagnostischen Untersuchungseinrichtung relativ zu der Patientenauflage nicht behindert.
Eine Ausführungsform der Erfindung sieht vor, daß die Patientenauflage fest mit einer die am nächsten zu der Patientenauflage angeordnete Kompressionsvorrichtung aufweisenden Einheit verbunden ist. Gemäß einer Variante der Erfindung liegt die Auflagefläche der Patientenauflage dabei wenigstens im wesentlichen mit der oberen, patientenseitigen Kantenfläche der Einheit in einer wenigstens im wesentlichen horizontal verlaufenden Ebene.
Die Patientenauflage wirkt dabei gleichsam wie eine Verbreiterung des patientenseitigen Abschlusses der Einheit, so daß bei der Lagerung eines Patienten unangenehme Druckstellen durch die obere, patientenseitige Kantenfläche der Einheit vermieden werden. Nach einer Variante der Erfindung ist das abgewinkelte Lagerelement dabei mit einem horizontal verlaufenden Schlitz ausreichender Größe versehen, so daß im Falle von Drehbewegungen der die Kompressionsvorrichtung aufweisenden Einheit und somit auch der Patientenauflage diese durch den Schlitz des abgewinkelten Lagerelementes geführt werden kann.
Eine Ausführungsform der Erfindung sieht vor, daß an dem Gerät Vorrichtungen vorgesehen sind, welche nicht mit Röntgenstrahlung zu beaufschlagende Körperteile, z. B. die nicht zu untersuchende Brust, eines Patienten aus dem Strahlenfeld der Röntgenstrahlenquelle heraushalten. Derartige Vorrichtungen können beispielsweise sogenannte Abweiser für Gewebe sein, welche hilfsweise zur Lagerung von Körperteilen einsetzbar sind. Die Abweiser können fest mit dem Gerät verbunden sein, so daß sie bei Gebrauch stets zur Hand sind und bei Nichtgebrauch in entsprechende Parkpositionen gebracht werden können, oder aber an das Gerät ansetzbar sein.
Eine Ausführungsform der Erfindung sieht vor, daß an dem Gerät Vorrichtungen vorgesehen sind, welche nicht mit Röntgenstrahlung zu beaufschlagende Körperteile, z. B. die nicht zu untersuchende Brust, eines Patienten aus dem Strahlenfeld der Röntgenstrahlenquelle heraushalten. Derartige Vorrichtungen können beispielsweise sogenannte Abweiser für Gewebe sein, welche hilfsweise zur Lagerung von Körperteilen einsetzbar sind. Die Abweiser können fest mit dem Gerät verbunden sein, so daß sie bei Gebrauch stets zur Hand sind und bei Nichtgebrauch in entsprechende Parkpositionen gebracht werden können, oder aber an das Gerät ansetzbar sein.
Eine weitere Variante der Erfindung sieht Stützen für den Kopf und die Arme eines Patienten vor. Die Stützen sind vorteilhafterweise verstellbar an dem Gerät, beispielsweise an Gelenkarmen des Gerätes, angeordnet, so daß sie jeweils auf unterschiedliche Körperformen von zu untersuchenden Patienten anpaßbar sind.
Die Merkmale der Erfindung gehen außer aus den Ansprüchen auch aus der Beschreibung hervor, wobei die einzelnen Merkmale jeweils für sich allein oder zu mehreren in Form von Kombinationen vorteilhafte schutzfähige Ausführungen darstellen, für die mit dieser Schrift Schutz beantragt wird. Die Kombination besteht aus bekannten - Gerät zur Untersuchung der menschlichen Brust mit zwei Kompressionsplatten, liegende Patientenhaltung - und neuen Elementen - gebeugte Patientenhaltung, Patientenauflage (19, 40, 50), die den vorgesehenen
Die Merkmale der Erfindung gehen außer aus den Ansprüchen auch aus der Beschreibung hervor, wobei die einzelnen Merkmale jeweils für sich allein oder zu mehreren in Form von Kombinationen vorteilhafte schutzfähige Ausführungen darstellen, für die mit dieser Schrift Schutz beantragt wird. Die Kombination besteht aus bekannten - Gerät zur Untersuchung der menschlichen Brust mit zwei Kompressionsplatten, liegende Patientenhaltung - und neuen Elementen - gebeugte Patientenhaltung, Patientenauflage (19, 40, 50), die den vorgesehenen
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• · · &igr;
zur vollständigen Untersuchung der Brust notwendigen Raum (R) zwischen und einen Raum R 1 neben den Kompressionsvorrichtungen (7, 8) weder ganz noch teilweise überdeckt - die sich gegenseitig beeinflussen und in ihrer neuen Gesamtwirkung einen Gebrauchsvorteil und den erstrebten Erfolg ergeben, der darin liegt, daß nunmehr auch eine Abbildung der brustwandnahen Gewebebereiche (Achsel und angrenzender Oberarm und Teile des Oberbauches werden in das Kompressionsareal eingebracht) möglich ist. So können die Vorteile einer Positionierung der Brust in liegender bzw. gebeugter Patientenhaltung (Darstellung eines größeren Gewebebereiches, weniger schmerzhaft für die Patienten) mit den Möglichkeiten der Brustuntersuchung, die bisher nur in stehender Haltung bekannt waren, verbunden werden.
Ausführungsbeispiele der Erfindung sind in den beigefugten schematischen Zeichnungen dargestellt. Es zeigen:
FIG 1 ein erfindungsgemäßes Gerät zur Untersuchung einer menschlichen Brust,
stark vereinfachte Ansichten in Richtung des Pfeiles II aus FIG 1,
die Ansicht einer in dem Fußtritt plazierbaren Vorrichtung für eine kniende
Untersuchungshaltung eines Patienten,
die Parkposition der Vorrichtung aus FIG 5,
FIG 7 eine Ausführungsform einer Patientenauflage aufweisend eine Anzahl
FIG 7 eine Ausführungsform einer Patientenauflage aufweisend eine Anzahl
miteinander verbundener Auflageelement,
eine Patientenauflage in Form einer Folie,
die Verlängerung der Auflagefläche durch ein an das abgewinkelte Lagerelement ansetzbares Auflageelement,
FIG 10,11 stark vereinfachte Ansichten des Röntgensystems bzw. der Ultraschalleinheit,
FIG 10,11 stark vereinfachte Ansichten des Röntgensystems bzw. der Ultraschalleinheit,
der Kompressionsvorrichtungen und von Patientenauflagen bei schräger
Bildaufhahmerichtung.
FIG 1 zeigt in schematischer Darstellung ein Ausführungsbeispiel eines erfindungsgemäßen Gerätes 1 zur Untersuchung einer menschlichen Brust. Das Gerät 1 weist eine erste diagnostische Untersuchungseinrichtung in Form einer Röntgeneinrichtung und eine zweite in Form einer Ultraschalleinheit 70 auf.
Die Röntgeneinrichtung umfaßt ein eine Röntgenstrahlenquelle 2 und einen Röntgenstrahlenempfänger 3 aufweisendes Röntgensystem. Die Röntgenstrahlenquelle 2 und
| FIG | 1 |
| FIG | 2-4 |
| FIG | 5 |
| FIG | 6 |
| FIG | 7 |
| FIG | 8 |
| FIG | 9 |
der Röntgenstrahlenempfänger 3 sind an einem Geräteteil 4 angeordnet, welches gegen eine auf einem Sockel 5 des Gerätes 1 befestigte Halterung 6 um eine vertikal verlaufende Achse A drehbar gelagert ist (vgl. Doppelpfeil a). Die Röntgenstrahlenquelle 2 und der Röntgenstrahlenempfänger 3 sind an dem Geräteteil 4 derart relativ zueinander ausgerichtet, daß der patientenseitige Randstrahl RS eines im Betrieb von der Röntgenstrahlenquelle 2 ausgehenden Röntgenstrahlenbündels wenigstens im wesentlichen horizontal verläuft und das Röntgenstrahlenbündel auf den Röntgenstrahlenempfänger 3 auftrifft.
Das Gerät 1 weist Kompressionsvorrichtungen in Form zweier Kompressionsplatten 7 und 8 zur Kompression einer Brust für Untersuchung derselben auf. Die Kompressionsplatte 8 ist im Falle des vorliegenden Ausfuhrungsbeispiels mit dem Röntgenstrahlenempfänger 3 in einer Einheit 9 angeordnet, welche von einem Haltearm 10 des Geräteteils 4 gehalten wird. Der Röntgenstrahlenempfänger 3 ist in der Einheit 9 unmittelbar hinter der Kompressionsplatte 8 angeordnet. Die Einheit 9 ist auf Seiten der Kompressionsplatte 8 offen, so daß die Kompressionsfläche 11 der Kompressionsplatte 8 frei zugänglich ist.
Die Kompressionsplatte 8 und der Röntgenstrahlenempfänger 3 müssen abweichend von der vorstehend beschriebenen Ausführungsform jedoch nicht notwendigerweise in einer Einheit 9 angeordnet sein. Vielmehr können beide auch voneinander getrennt und in einigem Abstand voneinander angeordnet sein.
Die Kompressionsplatte 7 ist über einen relativ zu dem Geräteteil 4 verschiebbaren Haltearm 12 mit dem Geräteteil 4 verbunden (vgl. Doppelpfeil b). Die Kompressionsplatten 7, 8 sind also derart relativ zueinander verschiebbar angeordnet, daß der Raum R, den die beiden Kompressionsplatten 7, 8 miteinander einschließen, je nach Verschieberichtung der Kompressionsplatte 7 vergrößert oder verkleinert werden kann.
Abweichend von dieser Ausführungsform kann auch der Haltearm 10 verschiebbar ausgeführt sein, so daß der Raum R vergrößert oder verkleinert werden kann.
Die Kompressionsplatte 7 ist über einen relativ zu dem Geräteteil 4 verschiebbaren Haltearm 12 mit dem Geräteteil 4 verbunden (vgl. Doppelpfeil b). Die Kompressionsplatten 7, 8 sind also derart relativ zueinander verschiebbar angeordnet, daß der Raum R, den die beiden Kompressionsplatten 7, 8 miteinander einschließen, je nach Verschieberichtung der Kompressionsplatte 7 vergrößert oder verkleinert werden kann.
Abweichend von dieser Ausführungsform kann auch der Haltearm 10 verschiebbar ausgeführt sein, so daß der Raum R vergrößert oder verkleinert werden kann.
Die Kompressionsplatten 7, 8 sind derart relativ zu dem Röntgensystem angeordnet, daß ein von der Röntgenstrahlenquelle 2 ausgehendes Röntgenstrahlenbündel die vertikal ausgerichteten Kompressionsflächen 11, 13 der Kompressionsplatten 7, 8 durchdringt. Die Kopplung der Kompressionsplatten 7, 8 mit dem Röntgensystem über das Geräteteil 4 bewirkt, daß die Ausrichtung des Röntgensystems relativ zu den Kompressionsplatten 7, 8 auch bei Drehungen des Geräteteils 4 um die Achse A stets erhalten bleibt.
An dem Haltearm 12 ist außerdem die bereits erwähnte diagnostische Ultraschalleinheit 70 angeordnet, welche eine in den Figuren nicht näher dargestellten Ultraschallapplikator aufweist. Die Ultraschalleinheit 70 ist an dem Haltearm 12 vertikal in die Richtungen des
An dem Haltearm 12 ist außerdem die bereits erwähnte diagnostische Ultraschalleinheit 70 angeordnet, welche eine in den Figuren nicht näher dargestellten Ultraschallapplikator aufweist. Die Ultraschalleinheit 70 ist an dem Haltearm 12 vertikal in die Richtungen des
— - - w — — — wv WV WW
Doppelpfeiles g verschiebbar angeordnet und befindet sich in der in FIG 1 dargestellten Situation in einer Parkposition.
Das Gerät 1 ermöglicht es also, eine Brust sowohl mit Röntgenstrahlung als auch mit Ultraschall zu untersuchen. Für eine Untersuchung der Brust mit Ultraschall wird die Ultraschalleinheit 70 dabei aus ihrer Parkposition in ihre in FIG 1 mit gestrichelten Linien angedeutete diagnostische Position in Kontakt zur Kompressionsplatte 7 gebracht. Die Kompressionsplatte 7 ist aus einem für Ultraschall durchlässigen Material ausgebildet und der Raum R erforderlichenfalls mit einem für Ultraschall durchlässigen Medium versehen, welches eine Schallimpedanz im Bereich der Schallimpedanz von Körpergewebe aufweist.
Das Gerät 1 muß jedoch nicht notwendigerweise sowohl eine Röntgeneinrichtung als auch eine Ultraschalleinheit 70 enthalten. Das Gerät 1 kann vielmehr nur eine der beiden Untersuchungseinrichtungen aufweisen.
Zusätzlich zu der Halterung 6 ist an dem Sockel 5 des Gerätes 1 ein im Falle des vorliegenden Ausführungsbeispiels L-förmig ausgebildetes Geräteteil 14 angeordnet, welches gegenüber dem Sockel 5 vorzugsweise in die Richtungen des Doppelpfeiles c verfahrbar ausgeführt ist. Das Geräteteil 14 ist mit Feststellmitteln 15, z. B. mit auf das Geräteteil 14 einwirkenden Klemmvorrichtungen, versehen, welche es ermöglichen, das Geräteteil 14 relativ zu dem Sockel 5 in einer Stellung zu fixieren. Im übrigen existieren derartige Feststellmittel in nicht dargestellter Weise auch für das Geräteteil 4, um das Geräteteil 4 in einer bestimmten Stellung relativ zu der Halterung 6 fixieren zu können.
An dem Geräteteil 14 sind Mittel zur bequemen Lagerung eines in FIG 1 dargestellten, mit dem Gerät 1 zu untersuchenden Patienten angeordnet. Die Mittel zur Lagerung umfassen ein an dem Geräteteil 14 angeordnetes abgewinkeltes Lagerelement 16, welches zur Lagerung des Bauches und/oder des Hüftbereiches eines eine den Oberkörper gebeugte Untersuchungshaltung einnehmenden Patienten vorgesehen ist.
Eine weiteres an dem Geräteteil 14 angeordnetes Mittel zur Lagerung bildet ein Fußtritt 17, welcher einen bogenförmig gekrümmten Bereich 18 aufweist und höhenverstellbar, d. h. vertikal verstellbar an dem Geräteteil 14 angebracht ist (vgl. Doppelpfeil d).
Im Falle des in FIG 1 gezeigten Ausführungsbeispieles ist als Mittel zur Lagerung außerdem eine fest mit der die Kompressionsplatte 8 und den Röntgenstrahlenempfänger 3 aufweisenden Einheit 9 verbundene, eine Auflagefläche 20 aufweisende Patientenauflage 19 vorhanden, welche wenigstens im wesentlichen horizontal ausgerichtet ist und zur Lagerung des Bauches eines Patienten dient. Die Auflagefläche 20 der Patientenauflage 19 liegt dabei wenigstens im wesentlichen mit dem patientenseitigen Abschluß der Einheit 9, also der
Im Falle des in FIG 1 gezeigten Ausführungsbeispieles ist als Mittel zur Lagerung außerdem eine fest mit der die Kompressionsplatte 8 und den Röntgenstrahlenempfänger 3 aufweisenden Einheit 9 verbundene, eine Auflagefläche 20 aufweisende Patientenauflage 19 vorhanden, welche wenigstens im wesentlichen horizontal ausgerichtet ist und zur Lagerung des Bauches eines Patienten dient. Die Auflagefläche 20 der Patientenauflage 19 liegt dabei wenigstens im wesentlichen mit dem patientenseitigen Abschluß der Einheit 9, also der
Kantenfläche 21 der Einheit 9, in einer wenigstens im wesentlichen horizontal verlaufenden Ebene. Die Auflagefläche 20 schließt sich also praktisch nahtlos an die Kantenfläche 21 der Einheit 9 an, so daß sich eine durchgehende Lagerungsfläche ohne kantige Erhebungen zur bequemen Lagerung eines Patienten ergibt. Die Kantenfläche 21 ist dabei vorzugsweise mit einer weichen Kunststoffolie oder Schaumstoff überzogen um die Bildung von Druckstellen am Körper eines Patienten zu vermeiden.
Sind die Kompressionsplatte 8 und der Röntgenstrahlenempfänger 3 nicht in einer Einheit 9, sondern jeweils getrennt voneinander angeordnet, ist die Einheit 9 physikalisch gleichzusetzen mit der Kompressionsplatte 8. In diesem Fall ist also die Patientenauflage 20 mit der Kompressionsplatte 8 in der für die Einheit 9 beschriebenen Weise verbunden.
Die Patientenauflage 19 weist eine im Falle des vorliegenden Ausführungsbeispiels feste Länge auf. Zur Anpassung der Lagerungsfläche an die Größe einer zu untersuchenden Patientin wird das Geräteteil 14 deshalb entsprechend in die Richtungen des Doppelpfeiles c verfahren bzw. die Höhe des Fußtrittes 17 entsprechend in die Richtungen des Doppelpfeiles d eingestellt.
Aufgrund der festen Verbindung der Patientenauflage 19 mit der Einheit 9 führt die Patientenauflage 19 bei Drehbewegungen des Geräteteils 4 um die Achse A zusammen mit der Einheit 9 entsprechende Drehbewegungen durch. Bei derartigen Drehbewegungen verändert die Patientenauflage 19 ihre Lage relativ zu dem abgewinkelten Lagerelement 16.
Um bei derartigen Drehbewegungen größere Lagerungslücken zu vermeiden, ist das abgewinkelte Lagerelement 16 mit einem Schlitz 22 versehen, welcher derart ausgeführt ist, daß sich die Patientenauflage 19 durch den Schlitz 22 bewegen kann. Die Figuren 2 bis 4 zeigen hierzu drei stark vereinfachte Ansichten in Richtung des Pfeiles II aus FIG 1 bei verschiedenen Winkelstellungen der Einheit 9 und der Patientenauflage 19 relativ zu dem abgewinkelten Lagerelement 16. Der Zentralstrahl (ZS) symbolisiert die Stellung der Röntgenröhre. Aufgrund des in dem abgewinkelten Lagerelements 16 vorhandenen Schlitzes 22 und der Verfahrbarkeit des abgewinkelten Lagerelementes 16 in die Richtungen des Doppelpfeiles c werden bei schrägen Bildaufnahmerichtung (vgl. FIG 3, 4) größere Lagerungslücken zwischen der Patientenauflage 19 und dem abgewinkelten Lagerelement 16 vermieden.
Als weiteres Mittel zur Lagerung ist an dem Gerät 1 ein Auflageelement 23 für den Körperbereich oberhalb des Brustbereiches eines Patienten vorgesehen, welches zwischen dem Geräteteil 4 und der Kompressionsplatte 7 angeordnet ist. Das Auflageelement 23 ist fest oder auch lösbar mit der Kompressionsplatte 7 verbunden und verschiebbar an dem Geräteteil
4 gelagert, so daß es die Verstellbewegungen der Kompressionsplatte 7 in die Richtungen des Doppelpfeiles b mitvollziehen kann. Das Auflageelement 23 kann dabei fest oder lösbar mit dem Geräteteil 4 verbunden sein. Die Verbindung des Auflageelementes 23 mit der Kompressionsplatte 7 ist derart ausgeführt, daß das Auflageelement 23 die Kompressionsplatte 7 nicht überragt, also nicht in den Raum R zwischen den Kompressionsplatten 7, 8 hineinragt.
In dem Auflageelement 23 ist weiterhin eine in FIG I mit gestrichelten Linien angedeutete Vorrichtung 24 angeordnet, welche in ihrer Lagerungsebene verschiebbar ist, d. h. die Vorrichtung kann sowohl nach vorne als auch beidseitig aus dem Auflageelement 23 herausgezogen werden, so daß die Vorrichtung 24 in Abhängigkeit von der jeweiligen Untersuchungshaltung eines Patienten derart plazierbar ist, daß im Falle der Untersuchung mit Röntgenstrahlung nicht mit Röntgenstrahlung zu beaufschlagende Körperteile bzw. Gewebe, z. B. die nicht zu untersuchende Brust, eines Patienten auf der Vorrichtung 24 gelagert und somit aus dem Strahlenfeld der Röntgenstrahlenquelle 2 herausgehalten werden kann. Die Vorrichtung 24 dient also als Abweiser für Gewebe.
Das Auflageelement 23 kann abweichend von der Darstellung in FIG 1 auch derart mit der Kompressionsplatte 7 verbunden sein, daß dessen Auflagefläche mit der patientenseitigen oberen Kantenfläche der Kompressionsplatte 7 wenigstens im wesentlichen in einer wenigstens im wesentlichen horizontal ausgerichteten Ebene liegt, so daß sich eine ebene Auflagefläche ergibt. Das Auflageelement 23 darf dabei jedoch nicht in den Strahlenkegel der Röntgenstrahlung ragen.
Zur Lagerung des Kopfes eines Patienten während einer Untersuchung ist auf dem Lagerelement 23 eine Stütze 25 angeordnet, welche ebenfalls in ihrer Lage verändert werden kann.
Des weiteren sind an dem Geräteteil 14 beidseitig der Patientenauflage 19 an Gelenkarmen befestigte Stützen für die Arme eines Patienten angeordnet. In FIG 1 ist nur eine derartige an Gelenkarmen 26, 27 angeordnete Stütze 28 für einen Arm eines Patienten sichtbar.
Die Untersuchung der Brust eines Patienten mit dem erfindungsgemäßen Gerät 1 erfolgt vorzugsweise in gebeugter Untersuchungshaltung des Patienten. Bei der Lagerung des Patienten tritt dieser auf den Fußtritt 17 und beugt seinen Oberkörper, so daß die Hüften und der Bauch des Patienten an dem abgewinkelten Lagerelement 16 bzw. der Körperbereich unterhalb des Brustkorbes, also der Bauch, an der Auflagefläche 20 der Patientenauflage 19 zur Anlage kommen. Das Geräteteil 14 und der Fußtritt 17 werden derart eingestellt, daß sich der Brustbereich des Patienten im Bereich des Raumes R zwischen den Kompressionsplatten
Die Untersuchung der Brust eines Patienten mit dem erfindungsgemäßen Gerät 1 erfolgt vorzugsweise in gebeugter Untersuchungshaltung des Patienten. Bei der Lagerung des Patienten tritt dieser auf den Fußtritt 17 und beugt seinen Oberkörper, so daß die Hüften und der Bauch des Patienten an dem abgewinkelten Lagerelement 16 bzw. der Körperbereich unterhalb des Brustkorbes, also der Bauch, an der Auflagefläche 20 der Patientenauflage 19 zur Anlage kommen. Das Geräteteil 14 und der Fußtritt 17 werden derart eingestellt, daß sich der Brustbereich des Patienten im Bereich des Raumes R zwischen den Kompressionsplatten
7 ,8 befindet. Die Schulterpartie des Patienten wird vorzugsweise auf dem Auflageelement 23, der Kopf auf der Stütze 25 und die Arme auf den Armstützen gelagert. In Figur 1 wurde der Arm des Patienten wegen der Übersichtlichkeit nur ansatzweise gestrichelt eingezeichnet. Zur Abstützung des eigenen Körpergewichtes und somit zur Einnahme einer bequemeren Körperhaltung kann der Patient seine Füße gegen den bogenförmig gekrümmten Bereich 18 des Fußtrittes 17 stemmen.
Der Vorteil dieser Untersuchungsposition besteht darin, daß das zu untersuchende Brustgewebe bedingt durch den Schwerkrafteinfluß auf das Brustgewebe in gebeugter Untersuchungshaltung in den Raum R zwischen die Kompressionsplatten 7, 8 hängt, wobei keine zusätzlichen schmerzhaften Maßnahmen erforderlich sind, um maßgebliches Gewebe wie bei stehender Untersuchungshaltung vom Körperrumpf zwischen die Kompressionsplatten zu ziehen, um es abbildbar bzw. für eine Intervention zugänglich zu machen. Besonders vorteilhaft bei dem erfindungsgemäßen Gerät 1 ist dabei, daß der Raum R zwischen den Kompressionsplatten 7, 8 weder ganz noch teilweise von der Patientenauflage 19 für die Lagerung des Bauches eines Patienten überdeckt ist, so daß durch die Patientenauflage 19 keinerlei Brust bzw. brustwandnahes Gewebe zurückgehalten wird. Eine derartige Überdeckung des Raumes R durch eine Patientenauflage mit einer Öffnung, durch welche die zu untersuchende Brust zwischen die Kompressionsplatten 7, 8 gebracht wird, ist nämlich dahingehend von Nachteil, daß, bedingt durch die Dicke der Patientenauflage, Brustgewebe, insbesondere brustwandnahes Gewebe aus dem Raum zwischen den Kompressionsplatten mit der Folge ferngehalten wird, daß dieses einer Untersuchung nicht zugänglich ist. Durch die erfindungsgemäße Anordnung der Kompressionsplatten 7, 8 und der Patientenauflage 19 relativ zueinander ist dieser Nachteil vermieden, so daß auch brustwandnahes Gewebe in den Raum R zwischen die Kompressionsplatten 7, 8 gelangt und einer Untersuchung zugänglich ist.
Zur Vermeidung, daß im Falle einer Untersuchung mit Röntgenstrahlung nicht radiologisch zu untersuchendes Gewebe in das Strahlungsfeld der Röntgenstrahlenquelle 2 gelangt, kann die Vorrichtung 24, wie bereits vorstehend erwähnt, entsprechend plaziert werden, um dieses Gewebe aus dem Strahlenfeld der Röntgenstrahlenquelle 2 herauszuhalten.
Um die Genitalien eines Patienten bei einer radiologischen Untersuchung der Brust in gebeugter Untersuchungshaltung vor Röntgenstrahlung zu schützen, ist in dem abgewinkelten Lagerelement 16 eine für Röntgenstrahlen undurchlässige Abschirmung 29 angeordnet.
FIG 5 zeigt einen Ausschnitt des in FIG 1 gezeigten Gerätes 1, wobei auf dem Fußtritt 17 an mehreren Punkten ein Gestell 30 aufliegt, ohne mit diesem fest verbunden zu sein oder zu
FIG 5 zeigt einen Ausschnitt des in FIG 1 gezeigten Gerätes 1, wobei auf dem Fußtritt 17 an mehreren Punkten ein Gestell 30 aufliegt, ohne mit diesem fest verbunden zu sein oder zu
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werden. Das Gestell 30 ist im Falle des vorliegenden Ausführungsbeispiels mit einer Teleskopstange 31 gegen das Geräteteil 14 verklemmt. Das Gestell 30 ist derart ausgebildet und mit Polsterungen 32 für Oberschenkel, Knie, Schienbeine und Fußrücken eines Patienten versehen, daß diese eine kniende Untersuchungsposition an dem Gerät 1 einnehmen kann. Die Anbringungsorte und Winkelstellungen der Polsterungen 32 können an dem Gestell 30 variiert werden, so daß unterschiedlich große Patienten jeweils eine bequeme Lagerungsposition auf dem Gestell 30 einnehmen können. Beispielsweise sind in dem Gestell 30 Durchbohrungen 33 vorgesehen, durch die Schrauben oder ähnliche Verbindungsmittel zur Fixierung der Polsterungen 32 in der gewünschten Position geführt werden können.
Wird das Gestell 30 nicht zur Lagerung eines Patienten gebraucht, so kann dieses gemäß FIG 6 in eine Parkposition an dem Gerät 1 gebracht werden. Vorzugsweise befindet sich die Parkposition derart neben dem Fußtritt 17 oder in einer Öffnung des Fußtrittes 17, daß die Auf- und Abbewegungen des Fußtrittes 17 durch das Gestell 30 nicht behindert werden. Da die Schenkel des Gestells 30 und die Polsterungen 32 relativ zueinander beweglich angeordnet sind, ist das Gestell 30 auf minimalen Platzbedarf zusammenklappbar.
FIG 7 zeigt eine alternative Ausführungsform einer Patientenauflage 40 im Vergleich zu der an der die Kompressionsplatte 8 und den Röntgenstrahlenempfänger 3 aufweisenden Einheit 9 angeordneten Patientenauflage 19 aus FIG 1.
Die Patientenauflage 40 weist eine Anzahl im Falle des vorliegenden Ausführungsbeispiels gliederartig miteinander verbundener, je eine Auflagefläche aufweisender Auflageelemente 41 auf, wobei es die gliederartige Verbindung der Auflageelemente 41 miteinander ermöglicht, daß die Auflageelemente 41 relativ zueinander beweglich sind und in ihrer Ausrichtung relativ zueinander verändert werden können. Das der Einheit 9 nächstliegende Auflageelement 41 der Patientenauflage 40 ist mit einer Vorrichtung 42 fest verbunden, mit der auch ein Verstellmechanismus in Form zweier beidseitig unterhalb der Patientenauflage 40 angeordneter Teleskopstangen verbunden ist, von denen in FIG 7 nur die Teleskopstange 43 zu sehen ist. Die Teleskopstangen sind an dem Geräteteil 14 angeordnet, wobei deren Elemente in die Richtungen des Doppelpfeiles e manuell oder motorisch verstellt werden können. Die im wesentlichen synchrone Verstellung der Elemente der Teleskopstangen bewirkt bedingt durch die Kopplung mit der Patientenauflage 40 über die Vorrichtung 42 eine Verstellung der Auflageelemente 41 in die Richtungen des Doppelpfeiles e, so daß die Länge der Patientenauflage 40 einstellbar ist. Die Auflageelemente 41 der Patientenauflage 40 können dabei in einen Speicherbereich 44 des abgewinkelten Lagerelementes 16 hinein- bzw. aus dem Speicherbereich 44 herausgefahren werden. Die Teleskopstangen sind im übrigen
Die Patientenauflage 40 weist eine Anzahl im Falle des vorliegenden Ausführungsbeispiels gliederartig miteinander verbundener, je eine Auflagefläche aufweisender Auflageelemente 41 auf, wobei es die gliederartige Verbindung der Auflageelemente 41 miteinander ermöglicht, daß die Auflageelemente 41 relativ zueinander beweglich sind und in ihrer Ausrichtung relativ zueinander verändert werden können. Das der Einheit 9 nächstliegende Auflageelement 41 der Patientenauflage 40 ist mit einer Vorrichtung 42 fest verbunden, mit der auch ein Verstellmechanismus in Form zweier beidseitig unterhalb der Patientenauflage 40 angeordneter Teleskopstangen verbunden ist, von denen in FIG 7 nur die Teleskopstange 43 zu sehen ist. Die Teleskopstangen sind an dem Geräteteil 14 angeordnet, wobei deren Elemente in die Richtungen des Doppelpfeiles e manuell oder motorisch verstellt werden können. Die im wesentlichen synchrone Verstellung der Elemente der Teleskopstangen bewirkt bedingt durch die Kopplung mit der Patientenauflage 40 über die Vorrichtung 42 eine Verstellung der Auflageelemente 41 in die Richtungen des Doppelpfeiles e, so daß die Länge der Patientenauflage 40 einstellbar ist. Die Auflageelemente 41 der Patientenauflage 40 können dabei in einen Speicherbereich 44 des abgewinkelten Lagerelementes 16 hinein- bzw. aus dem Speicherbereich 44 herausgefahren werden. Die Teleskopstangen sind im übrigen
• · · I
nicht nur zur Verstellung der Auflageelemente 41, sondern auch zur Stützung der Patientenauflage 40 vorgesehen.
Ein weiterer Unterschied zu dem in FIG 1 gezeigten Ausführungsbeispiel besteht darin, daß sich die für Röntgenstrahlung undurchlässige Abschirmung 29 zum Schutz der Genitalien eines Patienten vor Röntgenstrahlung nicht in dem abgewinkelten Lagerelement 16 befindet, sondern in das Geräteteil 14 integriert ist.
FIG 8 zeigt eine weitere Alternative zur Realisierung einer Patientenauflage für den Bauch eines Patienten. Im Falle des in FIG 8 gezeigten Ausführungsbeispieles wird die Patientenauflage von einer Folie 50 gebildet, welche an einer Vorrichtung 51 befestigt ist.
Wie im Falle von FIG 7 ist mit der Vorrichtung 51 ein Verstellmechanismus in Form zweier Teleskopstangen verbunden, welche beidseitig unterhalb der Folie 50 an dem Geräteteil 14 angeordnet sind. Von den Teleskopstangen ist in FIG 8 nur die Teleskopstange 52 sichtbar. Die Elemente der Teleskopstangen sind im wesentlichen synchron in die Richtungen des Doppelpfeiles f manuell oder motorisch verfahrbar. Auf diese Weise kann die Länge der Patientenauflage 50 eingestellt werden, wobei bei einer Verlängerung der Patientenauflage Folie 50 von einer in dem abgewinkelten Lagerelement 16 angeordneten Vorrichtung in Form einer Rolle 53 abgewickelt wird. Bei einer Verkürzung der Länge der Patientenauflage wird Folie 50 auf die Rolle 53 aufgewickelt, was beispielsweise durch einen in der FIG 8 nicht gezeigten, mit der Rolle 53 zusammenwirkenden Federmechanismus, manuell oder motorisch bewirkt werden kann. Wie im Falle des in FIG 7 gezeigten Ausführungsbeispieles ist auch bei dem in FIG 8 gezeigten Ausführungsbeispiel die für Röntgenstrahlung undurchlässige Abschirmung 29 in dem Geräteteil 14 integriert.
Sowohl die Patientenauflage 40 als auch die Folie 50 sind wenigstens oberflächlich aus einem weichen, elastischen und desinfizierbaren Material ausgebildet und mittels in den Figuren 7 und 8 nicht dargestellter, aber an sich bekannter Mittel, z. B. mit Bremsklötzen zusammenwirkenden Bowdenzügen oder ver- und entriegelbaren Federmechanismen, in einer eingestellten Stellung fixierbar. Beispielsweise ist die Fixierung zusammen mit dem Geräteteil 14 über die in FIG 1 gezeigten Feststellmittel 15 möglich.
Zur Verstellung der Auflageelemente 41 bzw. der Folie 50 müssen dabei nicht notwendigerweise jeweils zwei Teleskopstangen, sondern es kann auch nur eine, beispielsweise rechteckförmige, oder es können auch mehrere Teleskopstangen vorgesehen sein. An Stelle von Teleskopstangen können auch andere an sich bekannte Verstellmechanismen Verwendung finden.
Zur Verstellung der Auflageelemente 41 bzw. der Folie 50 müssen dabei nicht notwendigerweise jeweils zwei Teleskopstangen, sondern es kann auch nur eine, beispielsweise rechteckförmige, oder es können auch mehrere Teleskopstangen vorgesehen sein. An Stelle von Teleskopstangen können auch andere an sich bekannte Verstellmechanismen Verwendung finden.
In FIG 9 ist gezeigt wie an dem erfindungsgemäßen Gerät 1 ein Patient in liegender Position gelagert werden kann. Eine derartige Lagerungsmöglichkeit kann dadurch erreicht werden, daß der Fußtritt 17 mit dem bogenförmig gekrümmten Bereich 18 derart vertikal in Richtung des Doppelpfeiles d aufwärts verstellt wird, daß der obere Rand des bogenförmig gekrümmten Bereiches 18 in etwa das Niveau des obersten Punktes des abgewinkelten Lagerelementes 16 einnimmt. An das abgewinkelte Lagerelement 16 und auf den oberen Rand des bogenförmig gekrümmten Bereiches 18 des Fußtrittes 17 ist ein Auflageelement 54 ansetzbar, so daß die Lagerungsfläche des Gerätes 1 verlängert ist und eine liegende Untersuchungsposition eines Patienten gestattet. Zur Fixierung des Auflageelementes 54 können beispielsweise Stifte, Klemmen oder andere an sich bekannte Mittel vorgesehen sein.
Das Auflageelement 54 kann im Unterschied zu der zuvor beschriebenen Weise, beispielsweise auch auf eine an dem bogenförmig gekrümmten Bereich 18 angeordneten Schiene aufliegen.
Es versteht sich, daß die Verlängerung der Auflagefläche mit dem Auflageelement 54 nicht nur in Verbindung mit der Patientenauflage in Form der Folie 50, sondern auch in Verbindung mit den Patientenauflagen 19 oder 40 erfolgen kann.
Es versteht sich, daß die Verlängerung der Auflagefläche mit dem Auflageelement 54 nicht nur in Verbindung mit der Patientenauflage in Form der Folie 50, sondern auch in Verbindung mit den Patientenauflagen 19 oder 40 erfolgen kann.
Die Figuren 10 und 11 zeigen in stark vereinfachter Darstellung Geräteeinstellungen des Gerätes 1 mit um die vertikale Achse A gedrehten diagnostischen Untersuchungseinrichtungen und Kompressionsplatten 7, 8 zur Gewinnung von Bildaufhahmen aus schrägen Richtungen in bezug auf die in FIG 1 bzw. FIG 2 dargestellte Ausgangsstellung. Im Falle der in den FIG 7 und 8 beschriebenen Ausführungsformen der Patientenauflagen 40 und 50, welche nicht mit der Einheit 9 verbunden sind, entstehen bei derartigen Drehbewegungen der diagnostischen Untersuchungseinrichtungen bzw. der Kompressionsplatten 7, 8 um die vertikale Achse A Zwischenräume zwischen der Einheit 9 und den Patientenauflagen 40, 50. Zur Überdeckung dieser Zwischenräume können, wie in FIG 10 dargestellt, entsprechend geformte, den jeweiligen Zwischenräumen angepaßte Auflageelemente, z. B. das Auflageelement 60, eingefügt werden, so daß im Idealfall eine lückenlose Auflagefläche zwischen der Patientenauflage 40 bzw. 50 und der Einheit 9 gebildet werden kann. Der Raum R 1, neben den Kompressionsplatten (7,8) und neben dem Raum R gelegen, dient zur Ermöglichung der vollständigen Untersuchung der Brust, indem in diesen Raum die Achsel mit benachbartem Oberarm und der Oberbauch des Patienten eingebracht werden können, da der Raum R 1, wie auch der Raum R nicht von Mitteln zur Lagerung des Patienten weder ganz noch teilweise überdeckt wird..
Eine andere Möglichkeit der Überbrückung der entstehenden Zwischenräume kann, wie in FIG 11 veranschaulicht, durch ein verformbares faltenbalgartiges Auflageelement 65 erreicht werden. Das faltenbalgartige Auflageelement 65 ist vorzugsweise fest mit der Einheit 9 und lösbar mit der Patientenauflage 40 bzw. 50 verbunden. Bei kleineren Drehwinkeln kann sich das faltenbalgartige Auflageelement 65 derart verformen, daß der normalerweise zwischen der Patientenauflage 40 bzw. 50 und der Einheit 9 entstehende Zwischenraum überbrückt wird. Um auch größere Drehwinkel, beispielsweise eine 90°-Drehung aus der in FIG 1 gezeigten Ausgangsstellung heraus zu ermöglichen, ohne ein Abscheren des faltenbalgartigen Auflageelementes 65 zu riskieren, ist dieses, wie bereits erwähnt, lösbar mit der Patientenauflage 40 bzw. 50 verbunden.
Das faltenbalgartige Auflageelement 65 kann dabei mit stabilisierenden Mitteln, z. B. Verstrebungen, versehenen sein, um das Körpergewicht eines Patienten tragen zu können. Vorzugsweise ist das faltenbalgartige Auflageelement zumindest oberflächlich aus Moosgummi oder einem anderen weichen und voluminösen Material ausgebildet.
Das erfindungsgemäße Gerät wurde vorstehend am Beispiel zur Gewinnung diagnostischer Bildaufhahmen von einer Brust beschrieben. Das Gerät ist jedoch nicht nur für Untersuchungen geeignet, sondern kann auch für Interventionen an einer Brust eingesetzt werden.
Des weiteren kann das erfindungsgemäße Gerät von dem vorstehend beschriebenen Ausführungsbeispiel im Rahmen der Erfindung abweichen. Beispielsweise müssen nicht notwendigerweise die diagnostischen Untersuchungseinrichtungen und die Kompressionsplatten um eine vertikale Achse drehbar sein, sondern es können sich auch die Patientenauflage und die damit verbundenen Komponenten um eine vertikale Achse drehen.
Das Gerät 1 muß auch keinen Sockel 5 aufweisen. Das Geräteteil 14 und die Halterung 6 können vielmehr auch am Boden eines Raumes befestigt sein. Im Falle des Geräteteils 14 muß die Befestigung jedoch derart ausgeführt sein, daß das Geräteteil in die Richtungen des Doppelpfeils c verschiebbar ist. Das Geräteteil 14 kann dabei beispielsweise auf einer am Boden montierten Schiene laufen.
Das Auflageelement 23 muß nicht notwendigerweise an dem Gerät vorhanden sein, da eine Abstützung des Oberkörpers eines Patienten auch nur auf den Stützen für die Arme und der Stütze für den Kopf erfolgen kann. In diesem Fall sind separate von dem Auflageelement 23 getrennt ausgeführte Abweiser für Gewebe vorgesehen.
Des weiteren kann das erfindungsgemäße Gerät von dem vorstehend beschriebenen Ausführungsbeispiel im Rahmen der Erfindung abweichen. Beispielsweise müssen nicht notwendigerweise die diagnostischen Untersuchungseinrichtungen und die Kompressionsplatten um eine vertikale Achse drehbar sein, sondern es können sich auch die Patientenauflage und die damit verbundenen Komponenten um eine vertikale Achse drehen.
Das Gerät 1 muß auch keinen Sockel 5 aufweisen. Das Geräteteil 14 und die Halterung 6 können vielmehr auch am Boden eines Raumes befestigt sein. Im Falle des Geräteteils 14 muß die Befestigung jedoch derart ausgeführt sein, daß das Geräteteil in die Richtungen des Doppelpfeils c verschiebbar ist. Das Geräteteil 14 kann dabei beispielsweise auf einer am Boden montierten Schiene laufen.
Das Auflageelement 23 muß nicht notwendigerweise an dem Gerät vorhanden sein, da eine Abstützung des Oberkörpers eines Patienten auch nur auf den Stützen für die Arme und der Stütze für den Kopf erfolgen kann. In diesem Fall sind separate von dem Auflageelement 23 getrennt ausgeführte Abweiser für Gewebe vorgesehen.
Die Stützen müssen dabei nicht direkt an dem Gerät angeordnet, sondern können auch an decken-, boden- oder wandmontierten Halterungen angeordnet sein. Als Halterungen sind beispielsweise verstellbare Gelenkarme oder entsprechend geführte Seile geeignet.
Als Röntgenstrahlenempfänger sind an dem Gerät die an sich bekannten Röntgenstrahlenempfänger wie Röntgenfilme, Röntgenbildverstärker, Flachbilddetektoren etc.
einsetzbar.
| Bezugszeichenliste | Gerät zur Untersuchung einer Brust | |
| 1 | Röntgenstrahlenquelle | |
| 10 | 2 | Röntgenstrahlenempfänger |
| 3 | Geräteteil | |
| 4 | Sockel | |
| 5 | Halterung | |
| 6 | Kompressionsplatten | |
| 15 | 7,8 | Einheit |
| 9 | Haltearm | |
| 10 | Kompressionsfläche | |
| 11 | Haltearm | |
| 12 | Kompressionsfläche | |
| 20 | 13 | L-fÖrmiges Geräteteil |
| 14 | Feststellmittel | |
| 15 | abgewinkeltes Lagerelement | |
| 16 | Fußtritt | |
| 17 | bogenförmig gekrümmter Bereich | |
| 25 | 18 | Patientenauflage |
| 19 | Auflagefläche | |
| 20 | Kantenfläche der Einheit | |
| 21 | Schlitz | |
| 22 | Auflageelement | |
| 30 | 23 | Vorrichtung |
| 24 | Kopfstütze | |
| 25 | Gelenkarme | |
| 26,27 | Armstütze | |
| 28 |
• · · · ··· ··· · · · ···· ··· · · · «
*** * ·· ··■ · ·· ·■· |
|
| 29 | röntgenundurchlässige Abschirmung |
| 30 | Gestell |
| 31 | Teleskopstange |
| 32 | Polsterungen |
| 5 33 | Bohrungen |
| 40 | Patientenauflage |
| 41 | Auflageelemente |
| 42 | Vorrichtung |
| 43 | Teleskopstange |
| 10 44 | Speicherbereich |
| 50 | Folie |
| 51 | Vorrichtung |
| 52 | Teleskopstange |
| 53 | Rolle |
| 15 54 | Auflageelement |
| 60 | Auflageelement |
| 65 | faltenbalgartiges Auflageelement |
| 70 | Ultraschalleinheit |
| 20 a,b,c, | Verstellrichtungen |
| d,e,f, | Verstellrichtungen |
| g | Verstellrichtungen |
| A | vertikale Achse |
| R | Raum |
| 25 Rl | Raum |
| RS | Randstrahl |
| ZS | Zentralstrahl |
Claims (15)
1. Gerät zur Untersuchung einer menschlichen Brust mit wenigstens einer diagnostischen Untersuchungseinrichtung (2, 3, 70), mit welcher Bildinformationen aus dem Körperinneren eines Lebewesens gewonnen werden können, zwei relativ zueinander verstellbaren Kompressionsvorrichtungen (7, 8), welche einen Raum (R) zur Aufnahme der Brust einschließen, dadurch gekennzeichnet, daß Mittel zur Lagerung des Patienten in liegender oder in den Oberkörper gebeugter Untersuchungsposition vorhanden sind, welche eine zumindest den Bauch eines Patienten stützende, mit wenigstens einer Auflagefläche (20) versehene Patientenauflage (19, 40, 50) umfassen, die wenigstens im wesentlichen horizontal ausgerichtet ist und die Patientenauflage (19, 40, 50) den für die zu untersuchende Brust vorgesehenen Raum (R) zwischen den Kompressionsvorrichtungen (7, 8) und einen Raum R 1 neben den Kompressionsvorrichtungen (7, 8), der zur Aufnahme von Achsel und angrenzendem Oberarm sowie Oberbauch des Patienten dient, weder ganz noch teilweise überdeckt.
2. Gerät nach Anspruch 1, dessen diagnostische Untersuchungseinrichtung
1. 2.1. eine Röntgeneinrichtung mit einem eine Röntgenstrahlenquelle (2) und einen Röntgenstrahlenempfänger (3) aufweisenden Röntgensystem umfaßt, wobei von der Röntgenstrahlenquelle (2) im Betrieb ein Röntgenstrahlenbündel zu dem Röntgenstrahlenempfänger (3) ausgeht, dessen patientenseitiger Randstrahl (RS) wenigstens im wesentlichen horizontal verläuft
2. 2.2. eine diagnostische Ultraschalleinheit (70) umfaßt.
3. Gerät nach Anspruch 1 und 2, dessen Mittel zur Lagerung
1. 3.1. ein abgewinkeltes Lagerelement (16) zur Lagerung des Bauches und/oder des Hüftbereiches eines eine den Oberkörper gebeugte Untersuchungshaltung einnehmenden Patienten umfassen, das
1. 3.1.1. wenigstens oberflächlich aus einem elastischen Material ausgebildet ist
2. 3.1.2. eine für Röntgenstrahlen undurchlässige Abschirmung (29) aufweist
3. 3.1.3. an einem Geräteteil (14) angeordnet sind, welches gegenüber der diagnostischen Untersuchungseinrichtung (2, 3, 70) verstellbar ist
2. 3.2. einen höhenverstellbaren Fußtritt (17) umfassen, der
1. 3.2.1. einen bogenförmig gekrümmten Bereich (18) aufweist
2. 3.2.2. an einem Geräteteil (14) angeordnet sind, welches gegenüber der diagnostischen Untersuchungseinrichtung (2, 3, 70) verstellbar ist.
4. Gerät nach Anspruch 3, dessen Geräteteil (14)
1. 4.1. eine für Röntgenstrahlen undurchlässige Abschirmung (29) aufweist
2. 4.2. relativ zu der diagnostischen Untersuchungseinrichtung (2, 3, 70) fixierbar ist.
5. Gerät nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dessen Patientenauflage (40)
1. 5.1. eine Anzahl miteinander verbundener Auflageelemente (41) aufweist, welche
1. 5.1.1. derart bewegbar und in ihrer Ausrichtung relativ zueinander veränderbar sind, daß die Länge der Patientenauflage (40) einstellbar ist
2. 5.1.2. mittels eines Verstellmechanismus (43) in einen Speicherbereich (44) im Inneren des abgewinkelten Lagerelementes (16) ein- und ausfahrbar sind
2. 5.2. von einer Folie (50) gebildet ist, die mittels eines Verstellmechanismus (52)
1. 5.2.1. derart auf eine in dem abgewinkelten Lagerelement (16) angeordnete Vorrichtung (53) auf und abwickelbar ist, daß die Länge der Patientenauflage (50) einstellbar ist
2. 5.2.2. variierbar ist, der wenigstens eine Teleskopstange (43, 52) aufweist
3. 5.3. in einer bestimmten Stellung fixierbar ist.
6. Gerät nach einem der Ansprüche 3 bis 5, dessen Auflagefläche (20) mittels eines an das abgewinkelte Lagerelement (16) ansetzbaren Auflageelementes (54) zumindest indirekt verlängerbar ist.
7. Gerät nach einem der Ansprüche 3 bis 6, in dessen Fußtritt (17) eine Vorrichtung (30) zur Lagerung von Beinen eines Patienten einpaßbar ist und die Vorrichtung (30) bei Nichtgebrauch in eine Parkstellung gebracht werden kann.
8. Gerät nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dessen Kompressionsvorrichtungen (7, 8) mit der diagnostischen Untersuchungseinrichtung (2, 3, 70) gekoppelt sind.
9. Gerät nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dessen diagnostische Untersuchungseinrichtung (2, 3, 70) und Patientenauflage (40, 50) relativ zueinander um eine Achse (A) verstellbar sind.
10. Gerät nach den Ansprüchen 8 und 9, bei dem
1. 10.1. in den aufgrund von Relativbewegungen zwischen der Patientenauflage (40, 50) und den mit der diagnostische Untersuchungseinrichtung (2, 3, 70) gekoppelten Kompressionsvorrichtungen (7, 8) entstehenden Raum zwischen der Patientenauflage (40, 50) und der am nächsten zu der Patientenauflage (40, 50) angeordneten Kompressionsvorrichtung (8) Auflageelemente (60) einfügbar sind
2. 10.2. zur Überbrückung des im Falle von Relativbewegungen zwischen der Patientenauflage (40, 50) und den mit der diagnostische Untersuchungseinrichtung (2, 3, 70) gekoppelten Kompressionsvorrichtungen (7, 8) entstehenden Raumes zwischen der Patientenauflage (40, 50) und der am nächsten zu der Patientenauflage (40, 50) angeordneten Kompressionsvorrichtung (8) ein verformbares faltenbalgartiges Auflageelement (65) vorgesehen ist, welches zumindest indirekt mit der Kompressionsvorrichtung (8) und der Patientenauflage (40, 50) verbunden ist und lösbar mit der Patientenauflage (40, 50) verbunden ist.
11. Gerät nach einem der Ansprüche 1 bis 4 und 6 bis 9, bei dem die Patientenauflage (19) fest mit einer die am nächsten zu der Patientenauflage (19) angeordnete Kompressionsvorrichtung (8) aufweisenden Einheit (9) verbunden ist.
12. Gerät nach Anspruch 11, bei dem die Auflagefläche (20) der Patientenauflage (19) wenigstens im wesentlichen mit der oberen, patientenseitigen Kantenfläche (21) der Einheit (9) in einer wenigstens im wesentlichen horizontal verlaufenden Ebene liegt.
13. Gerät nach einem der Ansprüche 11 oder 12, bei dem das abgewinkelte Lagerelement (16) mit einem wenigstens im wesentlichen horizontal verlaufenden Schlitz (22) versehen ist, welcher derart ausgeführt ist, daß die Patientenauflage (19) zumindest teilweise durch den Schlitz (22) bewegt werden kann.
14. Gerät nach einem der Ansprüche 1 bis 13, bei dem Vorrichtungen (24) vorgesehen sind, welche nicht mit Röntgenstrahlung zu beaufschlagende Körperteile eines Patienten aus dem Strahlenfeld der Röntgenstrahlenquelle (2) heraushalten.
15. Gerät nach einem der Ansprüche 1 bis 14, bei dem Stützen (25, 28) für den Kopf und die Arme eines Patienten vorgesehen sind.
Priority Applications (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE29916492U DE29916492U1 (de) | 1999-09-14 | 1999-09-14 | Gerät zur Untersuchung einer menschlichen Brust |
Applications Claiming Priority (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE29916492U DE29916492U1 (de) | 1999-09-14 | 1999-09-14 | Gerät zur Untersuchung einer menschlichen Brust |
Publications (1)
| Publication Number | Publication Date |
|---|---|
| DE29916492U1 true DE29916492U1 (de) | 2000-05-04 |
Family
ID=8079137
Family Applications (1)
| Application Number | Title | Priority Date | Filing Date |
|---|---|---|---|
| DE29916492U Expired - Lifetime DE29916492U1 (de) | 1999-09-14 | 1999-09-14 | Gerät zur Untersuchung einer menschlichen Brust |
Country Status (1)
| Country | Link |
|---|---|
| DE (1) | DE29916492U1 (de) |
Cited By (4)
| Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
|---|---|---|---|---|
| GB2479857A (en) * | 2010-01-25 | 2011-11-02 | Arup Ray | Positioning frame for 3D breast capture |
| WO2013014911A1 (en) * | 2011-07-26 | 2013-01-31 | Canon Kabushiki Kaisha | Property information acquiring apparatus |
| WO2013014912A1 (en) * | 2011-07-26 | 2013-01-31 | Canon Kabushiki Kaisha | Property information acquiring apparatus |
| JP2023070607A (ja) * | 2021-11-09 | 2023-05-19 | 学校法人早稲田大学 | 超音波検査ロボット |
-
1999
- 1999-09-14 DE DE29916492U patent/DE29916492U1/de not_active Expired - Lifetime
Cited By (5)
| Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
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| GB2479857A (en) * | 2010-01-25 | 2011-11-02 | Arup Ray | Positioning frame for 3D breast capture |
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| JP2023070607A (ja) * | 2021-11-09 | 2023-05-19 | 学校法人早稲田大学 | 超音波検査ロボット |
| JP7668529B2 (ja) | 2021-11-09 | 2025-04-25 | 学校法人早稲田大学 | 超音波検査ロボット |
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