DE10027335C1 - Lagerungshilfe zur tomographischen Funktionsuntersuchung der Halswirbelsäule - Google Patents
Lagerungshilfe zur tomographischen Funktionsuntersuchung der HalswirbelsäuleInfo
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Abstract
Eine Lagerungshilfe (1) für tomographische Funktionsuntersuchungen, mit einer Grundplatte (3), die mit einer verfahrbaren Patientenliege verbunden ist und auf der im Thoraxbereich eine Schulterplatte angebracht ist, die eine stetig ansteigende Lagerung der Thoraxregion ermöglicht, wobei am kopfseitigen Ende der Schulterplatte über eine horizontale, quer zur z-Richtung verlaufende Gelenkachse (22a) eine Reklinationsplatte (23) verschwenkbar angelenkt ist, die in Richtung auf die Grundplatte absenkbar ist, zeichnet sich dadurch aus, dass die Schulterplatte als eine erste Hebeplatte (4) gestaltet ist und über eine horizontale Gelenkachse (5) an ihrem kopfabgewandten Ende an der Grundplatte verschwenkbar angelenkt ist, dass zwischen der Grundplatte und der ersten Hebeplatte ein erster Hebesack (6) aus elastischem Material angeordnet ist, der durch Einfüllen eines Fluids die erste Hebeplatte einseitig von der Grundplatte abheben kann, und dass die Reklinationsplatte beim Anheben oder Absenken der ersten Hebeplatte über die Gelenkachse mitgenommen wird, während sie an ihrem der Gelenkachse abgewandten Ende in z-Richtung beweglich ist, vorzugsweise auf einer Auflagefläche (24) verschiebbar aufliegt. Damit lässt sich definiert und reproduzierbar der volle Bereich des physiologisch darstellbaren Bewegungsumfangs im HWS-Umfeld eines in einem Tomographen zu untersuchenden Patienten von außen stufenlos und präzise einrichbar, korrigierbar und fixierbar herstellen. Die ...
Description
Die Erfindung betrifft eine Lagerungshilfe zur tomographischen Funktionsunter
suchung von Wirbeltieren, insbesondere Menschen, mit einer längs einer z-
Richtung parallel zur Tomographenachse ausgedehnten Grundplatte, die vor
zugsweise formschlüssig mit einer verfahrbaren Patientenliege einer Tomogra
phieapparatur verbunden ist, wobei auf der Grundplatte im Thoraxbereich des
zu untersuchenden Patienten eine Schulterplatte angebracht ist, die eine in
Richtung auf den Kopf hin gegenüber der Grundplatte stetig ansteigende Lage
rung der Thoraxregion des zu untersuchenden Patienten ermöglicht, und wobei
am kopfseitigen Ende der Schulterplatte über eine horizontale, in einer Richtung
quer zur z-Richtung verlaufende Gelenkachse eine Reklinationsplatte
verschwenkbar angelenkt ist, die in Richtung auf die Grundplatte absenkbar ist.
Eine derartige Lagerungshilfe zur tomographischen Funktionsuntersuchung der
Halswirbelsäule ist bekannt aus dem Artikel von J. Tacke et al. "Eine stufenlose
pneumatische Bewegungsvorrichtung für die dynamische MRT der Hals
wirbelsäule" in der Zeitschrift Fortschr Röntgenstr 171 (1999) 249-253.
In der täglichen Praxis der Tomographie, insbesondere in der Magnetresonanz-
Tomographie (= MRT), nehmen Untersuchungen der Wirbelsäule einen sehr
breiten Raum ein, weil das diagnostische Potential aufgrund des besseren Diffe
renzierungsvermögens für verschiedene Gewebearten weitaus größer ist als
mit den herkömmlichen (Röntgen-)Verfahren. Aber auch in der Computer
tomographie (= CT) können prinzipiell derartige Untersuchungen durchgeführt
werden.
Die Entwicklung neuer Impulssequenzen in der MRT ermöglichte es, je nach
diagnostischer Fragestellung wahlweise den Wirbelkanal mit seinem Liquor,
Knochen, Bandscheiben, Bänder oder auch Gefäße hochauflösend gegen
einander und zum umliegenden Gewebe ohne Kontrastmittel abzugrenzen.
Moderne digitale Bildverarbeitungsverfahren in Verbindung mit schnellen Rech
nern sind darüber hinaus in der Lage, die einzelnen Datensätze zu einem ge
samten anatomischen Bild zu vereinigen und auch dreidimensional darzustellen
- beispielsweise für die Operationsplanung. Auch weitere Schnittebenen können
so ohne zusätzliche Untersuchungen nachträglich dargestellt werden.
Als einer der größten Nachteile der MR-Bildgebung in der Wirbelsäulen-
Diagnostik wird von den Radiologen nach wie vor angesehen, dass effektiv
durchzuführende Untersuchungen in verschiedenen Funktionsstellungen - wie
z. B. in der konventionellen Myelographie üblich - praktisch nicht möglich sind.
Auch wegen der relativen Enge der in der Diagnostik verwendeten Magnete
schätzen viele Radiologen den erreichbaren Bewegungsspielraum als zu gering
ein, um mit funktionellen Untersuchungen zusätzliche Aussagen zu gewinnen.
In diesem Zusammenhang werden dann gelegentlich offene MR-Geräte ver
wendet. Solche Anlagen stehen aber den meisten Radiologen nicht zur Ver
fügung. Auch sind hochauflösende Aufnahmen wegen der geringeren Magnet
feldstärken nur sehr eingeschränkt möglich.
In der Literatur wurden in den vergangenen Jahren vielfach Versuche beschrie
ben, einzelne Funktionsstellungen mit mehr oder weniger experimentellen La
gerungshilfen zu realisieren. Diese Versuche haben zumindest gezeigt, dass
bestimmte Funktionsstellungen möglich und ausreichend sind, spezielle Frage
stellungen zu beantworten, die für die MRT bislang nicht zugänglich waren und
die oft auch mit anderen Methoden - wenn überhaupt - nur schwierig abzuklä
ren sind.
Für die Routinediagnostik sind aber all diese Lagerungshilfen - soweit kommer
ziell überhaupt verfügbar - wenig brauchbar, denn die vielfältigen Bewegungs
möglichkeiten der gesamten Wirbelsäule erfordern eine größere Anzahl von
einzelnen Gerätschaften, die für andere Bewegungen dann ein- bzw. ausgebaut
werden müssen. Überdies sind kombinierte Bewegungen damit kaum möglich.
Rein mechanische Modelle müssen vom Untersucher zudem oft noch von Hand
verstellt werden, was dazu führen kann, dass sogar noch der Patiententisch aus
dem Tomographen herausgefahren werden muss.
In der Praxis zieht das alles so lange Untersuchungszeiten nach sich, dass
funktionelle MR-Untersuchungen der Wirbelsäule bislang mehr oder weniger
der Forschung vorbehalten blieben.
Ebenso wie die eingangs von J. Tacke et al. beschriebene Lagerungshilfe dient
auch eine von der Firma ulrich Medizintechnik, Buchbrunnenweg 12, D-
89081 Ulm angebotene MR-Lagerungshilfe vom Typ XD 8001, wie sie in einem
Firmenprospekt aus dem Jahre 1999 beschrieben ist, der Darstellung des Be
wegungsablaufs an der Halswirbelsäule (= HWS). Die Funktionen der Lenden
wirbelsäule (= LWS) können damit nicht untersucht werden. Der relativ komplizierte
mechanische Aufbau kann lediglich von Hand verstellt werden, so dass
bei jeder Anpassung oder Änderung der Positionierung des Patienten dieser
samt Lagerungshilfe aus dem Tomographen herausgezogen werden muss. Au
ßerdem sind mit dieser bekannten MR-Lagerungshilfe lediglich zwischen vier
und sieben diskrete Positionen des Patienten darstellbar, nicht jedoch eine kon
tinuierliche Positionierung in beliebigen Zwischenstellungen.
Die eingangs erwähnte Lagerungshilfe für dynamische HWS-Untersuchungen
nach J. Tacke et al. erlaubt demgegenüber eine stufenlose pneumatische Be
wegung, wobei kontinuierlich beliebige Zwischenstellungen in der Kopfposition
des Patienten für MR-tomographische Untersuchungen dargestellt werden kön
nen. Bei den mit dieser bekannten Lagerungshilfe durchführbaren HWS-
Untersuchungen ist die Schulter des Patienten jeweils starr gelagert, wobei der
Oberkörper in der Normalposition bereits schräg nach oben zeigt. Damit ergibt
sich aber ein stark eingeschränkter Bewegungsumfang im Inklinationsbereich
der HWS, denn die Inklinationsstellung wird nur aus einer fixen Reklinations
stellung der HWS erreicht. Eine horizontale Normallage des Patienten ist mit
der bekannten Lagerungshilfe überhaupt nicht darstellbar. Aufgrund der von
vornherein bereits angehobenen Thoraxlagerung des Patienten ergibt sich aber
auch bei den Inklinationsuntersuchungen der HWS eine unphysiologische La
gerung und damit ein unnatürlicher, oftmals unangenehmer oder sogar
schmerzhafter Druck auf die Nackenbeuge des Patienten.
Mechanisch völlig anders aufgebaute Lagerungshilfen sind aus der Firmen
schrift "Joint Motion Device Operator Manual Siemens" der Firma Chamco, Inc.
Cocoa, Florida, USA, 1996 bekannt. Mit diesen Vorrichtungen können unter
anderem Gelenkuntersuchungen sowie Untersuchungen der Hüfte durchgeführt
werden, wobei die Vorrichtungen in der Regel für offene MR-Tomographen mit
Zugriffsmöglichkeit von außen ausgelegt sind. Zwar sollen einige der beschrie
benen Vorrichtungen auch kompatibel mit geschlossenen Hochfeldmagnet
systemen sein, jedoch ist der mechanisch und hydraulisch betriebene Aufbau
relativ platzaufwendig und sehr komplex. Differenzierte Bewegungsmöglichkeiten
zur Einstellung von Funktionspositionen der HWS sind nicht vorgesehen.
Insbesondere sind für LWS- und HWS-Untersuchungen zwei verschiedene Ge
räte notwendig. Ebenso ist auch keine definierte Anhebung der Schulter-
und/oder Beckenregion eines Patienten in Rückenlage mit diesen Vorrichtun
gen möglich.
Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es demgegenüber, eine Lagerungshilfe
zur tomographischen Funktionsuntersuchung der HWS mit den eingangs be
zeichneten Merkmalen vorzustellen, mit der sich definiert und reproduzierbar
der volle Bereich des physiologisch darstellbaren Bewegungsumfangs im HWS-
Umfeld eines in einem Tomographen zu untersuchenden Patienten von außen
stufenlos und präzise einrichtbar, korrigierbar und fixierbar herstellen lässt, wo
bei die Lagerungshilfe mechanisch möglichst einfach aufgebaut sein soll und
insbesondere auch in großer räumlicher Enge innerhalb eines geschlossenen
Tomographen alle für eine Funktionsuntersuchung der HWS erforderlichen Po
sitionierungen des Patienten kontinuierlich einstellbar erlaubt, und wobei durch
einfache Erweiterung der Lagerungshilfe ohne größeren technischen Aufwand
auch Funktionsuntersuchungen der LWS ermöglicht werden sollen.
Erfindungsgemäß wird diese Aufgabe auf überraschend einfache aber wir
kungsvolle Art und Weise dadurch gelöst, dass die Schulterplatte als eine erste
Hebeplatte gestaltet ist und über eine zur Gelenkachse der Reklinationsplatte
parallele Gelenkachse an ihrem kopfabgewandten Ende an der Grundplatte
verschwenkbar angelenkt ist, dass zwischen der Grundplatte und der ersten
Hebeplatte ein erster Hebesack aus elastischem Material angeordnet ist, der
durch Einfüllen eines Fluids die erste Hebeplatte einseitig von der Grundplatte
abheben kann, und dass die Reklinationsplatte beim Anheben oder Absenken
der ersten Hebeplatte über die Gelenkachse mitgenommen wird, während sie
an ihrem der Gelenkachse abgewandten Ende in z-Richtung beweglich ist, vor
zugsweise auf einer Auflagefläche verschiebbar aufliegt.
Dadurch lässt sich mit ganz einfachen Mitteln mechanisch unaufwendig und
besonders platzsparend der volle physiologisch mögliche Bewegungsumfang
der Reklination im HWS-Bereich stufenlos darstellen. Mit Hilfe der Fluid
betriebenen ersten Hebeplatte sind aus einer horizontalen Normallage heraus
kontinuierlich beliebig angehobene Einstellungen der Wirbelsäule in einer zum
Schulterbereich hin ansteigenen Positionierung schräg nach oben möglich.
Die fernsteuerbare Bewegung der Hebeplatten mittels Fluideinfüllung oder
Fluidabzug aus den entsprechenden Hebesäcken erfolgt vorzugsweise mittels
Druckluft. Statt eines pneumatischen Antriebs ist prinzipiell aber auch ein hyd
raulischer Antrieb denkbar. In jedem Fall garantiert der fluidische Antrieb eine
stufenlose und ruckfreie Durchführung der für die Positionierung des Patienten
erforderlichen Bewegungen der Lagerungshilfe.
Die Bewegungen der Vorrichtung können von einer Bedienkonsole von außer
halb des Tomographen aus ferngesteuert werden. Während der Bewegung
kann beispielsweise in MR-Tomographen durch Anwendung schneller Sequen
zen in Projektionsrichtung ("Durchleuchtung") der Bewegungsablauf dargestellt
werden, da mit dem fluidischen Antrieb auch sehr langsame Bewegungen er
möglicht werden. Außerdem kann die jeweilige Bewegung an jeder beliebigen
Stelle, beispielsweise für hochauflösende Sequenzen, angehalten werden.
Mit der erfindungsgemäßen Lagerungshilfe sind insbesondere auch reprodu
zierbare Einstellungen vor einer Operation und für postoperative Kontroll-
Untersuchungen sowie zur Qualitätssicherung möglich.
Insbesondere bei MR-Untersuchungen können mit der erfindungsgemäßen La
gerungshilfe alle relevanten Bewegungen und deren Kombinationen im physio
logisch erforderlichen Umfang realisiert werden.
Untersuchungen in Normalposition können aufgrund der geringen Bauhöhe der
erfindungsgemäßen Lagerungshilfe, die Folge des einfachen mechanischen
Aufbaus ist, praktisch ohne Qualitätsverlust durchgeführt werden. Auch kann
das Gerät für viele andere Untersuchungen im Tomographen verbleiben (außer
eventuell für Kopfuntersuchungen oder Mammographien).
Bei einer besonders vorteilhaften Ausführungsform der erfindungsgemäßen
Lagerungshilfe ist vorgesehen, dass im Kopfbereich des zu untersuchenden
Patienten eine Inklinationswippe vorhanden ist, die eine Aussparung aufweist,
in welcher die Reklinationsplatte in einer Normalposition aufgenommen wird,
dass die Inklinationswippe an zwei lateral links und rechts des Kopfbereichs
angeordneten Lagerböcken um eine gemeinsame horizontale, zur z-Richtung
senkrechte Drehachse verschwenkbar gelagert ist, wobei die Drehachse mit
vertikalem Abstand von der Grundplatte angeordnet ist, und dass ein zusätzli
cher mit Fluid befüllbarer, vorzugsweise aufblasbarer Hebesack zwischen der
Grundplatte und der Inklinationswippe vorgesehen ist. Auf diese Weise wird mit
Hilfe der erfindungsgemäßen Lagerungshilfe jegliche Inklinationsbewegung des
Kopfes eines zu untersuchenden Patienten im Wesentlichen um den physiolo
gischen Drehpunkt herum ermöglicht.
Vorzugsweise ist der Abstand der Drehachse der Inklinationswippe von der
Grundplatte so bemessen, dass eine Drehung des Kopfes des zu untersuchen
den Patienten um dessen physiologischen Drehpunkt erfolgen kann. Dadurch
lassen sich die Bewegungen optimal an die individuellen physiologischen Ge
gebenheiten des jeweils zu untersuchenden Wirbeltieres, insbesondere
menschlicher Patienten, anpassen.
Bei einer weiteren vorteilhaften Ausgestaltung der oben genannten Ausfüh
rungsform ist die Anlenkung der Reklinationsplatte an der ersten Hebeplatte so
gestaltet, dass bei Betätigung der Inklinationswippe die Reklinationsplatte von
der ersten Hebeplatte gelöst wird. Dadurch wird die Reklinationsplatte bei einer
Inklinationsbewegung automatisch von der Inklinationswippe mitgenommen.
Besonders einfach und preiswert lässt sich dies dadurch erreichen, dass die
Anlenkung der Reklinationsplatte an der ersten Hebeplatte durch mit der Rekli
nationsplatte verbundene Bolzen realisiert ist, die jeweils in eine mit der ersten
Hebeplatte verbundene, vorzugsweise nach oben geöffnete hakenförmige Aus
nehmung eingreifen. Damit steht eine besonders funktionssichere mechanische
Lösung zur Verfügung.
Eine weitere vorteilhafte Ausführungsform der erfindungsgemäßen Vorrichtung
zeichnet sich dadurch aus, dass im Kopfbereich des zu untersuchenden Pati
enten eine Lateralflexionsschale vorgesehen ist, die über einen Gleitstein um
eine vertikale Achse beweglich mit der Reklinationsplatte verbunden ist, wobei
die vertikale Achse mit der physiologischen Drehachse des Kopfes des zu un
tersuchenden Patienten im Wesentlichen zusammenfällt. Damit kann unabhän
gig von anderen Bewegungen oder in Kombination mit Inklinations- und/oder
Reklinationsbewegungen eine definierte Lateralbewegung des Kopfes durch
geführt und in einer beliebig vorgebbaren Zwischenstellung fixiert werden.
Diese Ausführungsform kann vorteilhaft dadurch ausgestaltet werden, dass in
nerhalb der Lateralflexionsschale eine Längenausgleichsschale in der Normal
stellung in einer Richtung parallel zur z-Richtung linear verfahrbar angeordnet
ist. Dadurch wird ein Längenausgleich der individuellen Halslänge unterschied
licher Patienten sowie eine Feinangleichung an die physiologische Bewegung
des Kopfes bei Inklination und/oder Reklination ermöglicht.
Eine weitere Verbesserung sieht vor, dass innerhalb der Längenausgleichs
schale eine Rotationsschale um eine horizontale, in der Normalstellung zur z-
Richtung parallele Achse drehbar und fixierbar angeordnet ist. Dies erlaubt eine
Rotationsbewegung des Kopfes auch in Kombination mit anderen Bewegungs
möglichkeiten.
Um eine Einbaumöglichkeit für andere funktionelle Einheiten zu schaffen, wobei
die Baugröße der Gesamtvorrichtung möglichst kompakt gehalten wird, kann
die Lateralflexionsschale hohl gestaltet sein. Ebenso können auch die erste
Hebeplatte, die weitere Hebeplatte und ggf. andere bewegliche oder feste Teile
der erfindungsgemäßen Vorrichtung hohl ausgeführt sein. In den Hohlräumen
können dann insbesondere elektrische Geräte in Zusammenhang mit den
durchzuführenden tomographischen Untersuchungen platzsparend und in un
mittelbarer Nähe des zu untersuchenden Patienten aufgenommen werden.
Wenn der verwendete Tomograph eine Magnetresonanzapparatur ist, können
beispielsweise im Hohlraum der Lateralflexionsschale eine oder mehrere Ober
flächenspulen angeordnet sein.
Bei anderen Ausführungsbeispielen kann im Hohlraum die untere Hälfte eines
Kopfspulensystems und außerhalb des Hohlraums die entsprechende obere
Hälfte des Kopfspulensystems angeordnet sein.
Eine ganz besonders bevorzugte Ausführungsform der erfindungsgemäßen
Lagerungshilfe ist dadurch gekennzeichnet, dass an einem auf der Grundplatte
in der Längsrichtung linear verfahrbaren Schlitten eine am fußseitigen Ende
einseitig abhebbare weitere Hebeplatte angelenkt ist, deren Gelenkachse par
allel zur Gelenkachse der ersten Hebeplatte verläuft, wobei zwischen dem
Schlitten und der weiteren Hebeplatte ein weiterer mit Fluid befüllbarer, vor
zugsweise aufblasbarer Hebesack angeordnet ist, dass eine Vorrichtung zur
Detektion der relativen Position des Schlittens zur ersten Hebeplatte vorgese
hen ist, und dass der Schlitten in einer festlegbaren relativen Position zur ersten
Hebeplatte arretierbar ist.
In dieser Ausführungsform kann durch technisch sehr einfache Zusatzmaß
nahmen die erfindungsgemäße Lagerungshilfe auch für Untersuchungen der
LWS weitergebildet werden.
Bei normalen Untersuchungen der LWS ist zudem kein Umlagern oder He
rausfahren des Patienten notwendig.
Die Wirbelsäule im Lendenbereich kann mittels der weiteren Hebeplatte in
Richtung auf das Fußende des Patienten hin schräg nach oben angehoben
werden. Durch das Vorsehen eines verfahrbaren Schlittens, der im übrigen statt
an der weiteren Hebeplatte auch an der ersten Hebeplatte vorgesehen sein
kann, ist eine relative Positionierung zwischen den beiden Hebeplatten in
Längsrichtung des Patienten möglich, so dass beliebige Einstellungen je nach
Patientengröße machbar sind.
Besonders bevorzugt ist eine Weiterbildung dieser Ausführungsform, bei der
auf der ersten Hebeplatte ein Schulterkissen zum zusätzlichen Anheben des
oberen Schulterbereichs des zu untersuchenden Patienten angeordnet ist. Mit
einem derartigen Schulterkissen lässt sich die Einstellung der Kyphoselage er
heblich verbessern. Auch eine leichte Kyphosestellung der Brustwirbelsäule
kann damit eingerichtet werden.
Um auch hier eine ferngesteuerte Anpassung zu ermöglichen, ist bei einer
Weiterbildung dieser Ausführungsform das Schulterkissen mit Fluid befüllbar,
vorzugsweise aufblasbar.
Besonders vorteilhaft ist eine Weiterbildung, bei der das Schulterkissen im
Längsschnitt in einer die z-Achse enthaltenden Vertikalebene im wesentlichen
keilförmig ist, wobei die Keilspitze vom Kopfende der Vorrichtung wegzeigt.
Damit wird sichergestellt, dass der Thorax bei der Anhebung des Schulterkis
sens nicht von der ersten Hebeplatte abhebt.
Bei einer bevorzugten Weiterbildung der Ausführungsform der erfindungsge
mäßen Lagerungshilfe mit LWS-Untersuchungsmöglichkeit ist zwischen der
ersten und der weiteren Hebeplatte, vorzugsweise auf der Grundplatte, ein Lor
dosekissen vorgesehen. Damit wird mit mechanisch ganz einfachen Mitteln die
Einrichtung einer Lordosestellung des Patienten ermöglicht.
Bei vorteilhaften Ausgestaltungen ist das Lordosekissen wieder mit Fluid befüll
bar, vorzugsweise aufblasbar, um eine ferngesteuerte, stufenlose und ruckfreie
Einstellung zu ermöglichen.
Außerdem kann bei vorteilhaften Weiterbildungen das Lordosekissen in Längs
richtung der Grundplatte verschiebbar angeordnet sein. Damit ergeben sich
weitere Freiheitsgrade zur Anpassung der Lagerungshilfe an die individuelle
Körperlänge des zu untersuchenden Patienten.
Weiterhin kann das Lordosekissen quer zur z-Richtung eine konkave Oberseite
aufweisen, wodurch eine stabile Lagerung des Patienten ermöglicht wird. Insbe
sondere kann damit ein seitliches Wegrollen des Patienten verhindert werden.
Bevorzugt ist auch eine Ausführungsform der erfindungsgemäßen Lagerungs
hilfe, bei der am kopfseitigen Ende der ersten Hebeplatte eine Verlängerungs
platte abnehmbar starr befestigt ist, die auf der Oberseite ihres kopfseitigen En
des ein Kopfpolster zum Auflegen des Kopfes des zu untersuchenden Patienten
aufweist. Ein Absinken des Kopfes bewirkt nämlich die Reklination der HWS
und wirkt durch die Dehnung von Bändern und Muskeln der Inklination der LWS
entgegen. Durch die Verlängerungsplatte wird jedoch eine Reklination der HWS
wirkungsvoll verhindert und damit eine physiologische, schmerz- und span
nungsfreie Lordosestellung der LWS des zu untersuchenden Patienten ermög
licht.
Eine weitere bevorzugte Ausführungsform der erfindungsgemäßen Lagerungs
hilfe zeichnet sich dadurch aus, dass seitlich der Mittelachse der Grundplatte
ein Beckenkissen in Höhe des Beckens des zu untersuchenden Patienten an
geordnet ist, und dass auf derselben Seite mit Abstand von der Mittelachse im
Fußbereich des zu untersuchenden Patienten eine vorzugsweise gepolsterte
Auslenkeinrichtung, insbesondere eine Auslenkstange zur Ablenkung der Füße
des zu untersuchenden Patienten aus der Längsrichtung der Grundplatte angeordnet
ist. Damit lässt sich eine Lateralflexion der LWS mit ganz einfachen me
chanischen Mitteln definiert darstellen.
Das Beckenkissen ist bei Weiterbildungen vorteilhafterweise wieder mit Fluid
befüllbar, vorzugsweise aufblasbar, um eine ruckfreie Fernbedienung der Posi
tionseinstellung zu gewährleisten und um je nach Körperumfang des Patienten
die jeweils notwendige Anpassung vornehmen zu können.
Bei einer weiteren vorteilhaften Weiterbildung ist auch die Polsterung der Aus
lenkeinrichtung mit Fluid befüllbar, vorzugsweise aufblasbar, was eine fernge
steuerte Einstellung ermöglicht.
Ganz besonders bevorzugt ist eine Weiterbildung der Ausführungsform der er
findungsgemäßen Lagerungshilfe mit LWS-Untersuchungsmöglichkeit, bei der
außerhalb des Tomographen eine Anzeigeeinrichtung zur optischen Darstellung
der mittels der Vorrichtung zur Detektion der relativen Position des Schlittens
zur ersten Hebeplatte gemessenen Positionswerte angeordnet ist. Insbesonde
re bietet sich hierfür die Bedienungskonsole des Tomographen an. Auf diese
Weise kann die Einstellung der gewünschten Untersuchungslage des Patienten
von außen her überwacht werden.
Besonders vorteilhaft ist eine Verbesserung dieser Weiterbildung, bei der die
Vorrichtung zur Detektion der relativen Position des Schlittens eine signal
gebende, insbesondere ein Magnetresonanzsignal abgebende Probe umfasst,
die in der Drehachse der weiteren Hebeplatte positioniert ist. Dadurch wird eine
extrem genaue Lagekontrolle insbesondere bei bildgebenden MR-Untersuchun
gen ermöglicht.
Ganz besonders bevorzugt ist auch eine Ausführungsform der erfindungs
gemäßen Lagerungshilfe, bei der Verschiebungen der relativen Position des
Schlittens zur ersten Hebeplatte sowie sämtliche Befüllungen oder Entleerun
gen von Hebesäcken oder anderen elastischen oder nicht-elastischen beweglichen
Hohlkörpern der Vorrichtung von außerhalb des Tomographen betätigbar
sind. So lässt sich jede gewünschte Untersuchungsposition ohne ein Heraus
schieben des Patienten aus dem Tomographen ferngesteuert einstellen, verän
dern, variieren, nachkorrigieren oder fixieren.
Um Störungen der bildgebenden Tomographieteile zu vermeiden, ist bei einer
weiteren bevorzugten Ausführungsform vorgesehen, dass sämtliche Kraft
antriebs- und Steuerungseinheiten der erfindungsgemäßen Vorrichtung außer
halb des Tomographen, vorzugsweise in einem anderen Raum angeordnet
sind.
Besonders vorteilhaft schließlich ist auch eine Ausführungsform, bei der sämtli
che Kraftantriebseinheiten aktiv durch den zu untersuchenden Patienten ge
stoppt werden können. Durch die Möglichkeit der aktiven Mitwirkung des Pati
enten selbst braucht kein zusätzlicher Raum für korrigierende Eingriffe von Be
dienungspersonal vorgesehen werden. Außerdem kann auch auf die Bequem
lichkeit des Patienten Rücksicht genommen werden, insbesondere Schmerzzu
stände durch Überdehnung in einer bestimmten Lage vermieden werden.
Weitere Vorteile der Erfindung ergeben sich aus der Beschreibung und der
Zeichnung. Ebenso können die vorstehend genannten und die noch weiter auf
geführten Merkmale erfindungsgemäss jeweils einzeln für sich oder zu mehre
ren in beliebigen Kombinationen Verwendung finden. Die gezeigten und be
schriebenen Ausführungsformen sind nicht als abschliessende Aufzählung zu
verstehen, sondern haben vielmehr beispielhaften Charakter für die Schilderung
der Erfindung.
Die Erfindung ist in der Zeichnung dargestellt und wird anhand von Ausfüh
rungsbeispielen näher erläutert.
Es zeigen:
Fig. 1a einen schematischen Vertikalschnitt durch eine Ausführungsform
der erfindungsgemäßen Lagerungshilfe für HWS- und LWS-
Untersuchungen mit darauf liegendem Patienten in horizontaler
Normallage;
Fig. 1b Lagerungshilfe nach Fig. 1a in vergrößertem Detail;
Fig. 2a wie Fig. 1a, aber in Horizontallage mit Lordosekissen in aufgebla
senem Zustand;
Fig. 2b die Vorrichtung nach Fig. 2a in größerem Detail;
Fig. 3a wie Fig. 1a, jedoch in Kyphoselage mit aufgeblasenem ersten und
weiterem Hebesack sowie aufgeblasenem Schulterkissen;
Fig. 3b die Vorrichtung nach Fig. 3a in größerem Detail;
Fig. 4 einen schematischen Horizontalschnitt durch eine Ausführungs
form der erfindungsgemäßen Lagerungshilfe mit Beckenkissen
und Auslenkeinrichtung zur Herstellung einer Lateralflexionslage;
Fig. 5 einen schematischen Vertikalschnitt durch das Kopfende der er
findungsgemäßen Lagerungshilfe mit Reklinationsplatte und in In
klinationswippe in Reklinationsstellung der Reklinationsplatte im
angehobenen Zustand der Schulterplatte;
Fig. 6 den Auschnitt nach Fig. 5 in größerem Detail in horizontaler Nor
mallage der Reklinationsplatte;
Fig. 7 wie Fig. 6, aber mit der Inklinationswippe in angehobener Inklinati
onsposition der HWS;
Fig. 8a eine schematische Draufsicht auf die Reklinationsplatte mit Gleit
stein für eine Lateralflexionsschale von oben;
Fig. 8b einen Vertikalschnitt durch die Mittelebene der Reklinationsplatte
aus Fig. 8a parallel zur z-Richtung; und
Fig. 9 einen Vertikalschnitt in einer Ebene senkrecht zur z-Achse, welche
die Gelenkachse der Inklinationswippe sowie die vertikale Dreh
achse des die Lateralflexionsschale tragenden Gleitsteines ent
hält.
In der schematischen Darstellung von Fig. 1a erkennt man eine Ausführungs
form der erfindungsgemäßen Lagerungshilfe 1 für HWS- und LWS-
Untersuchungen in horizontal gestreckter Normalposition mit daraufliegendem
Patienten 2. Der Übersichtlichkeit halber ist der spezielle Aufbau zur HWS-
Untersuchung in den Fig. 1a bis 4 nicht dargestellt, sondern erst ab Fig. 5.
Es versteht sich aber, dass der HWS-Teil für die vorliegende Erfindung wesent
lich ist.
In Fig. 1b ist die Lagerungshilfe 1 aus Fig. 1a in einem schematischen Vertikal
schnitt in größerem Detail ohne Patient 2 gezeigt. An einer längs einer z-
Richtung ausgedehnten Grundplatte 3 ist eine als erste Hebeplatte 4 gestaltete
Schulterplatte über eine horizontale Gelenkachse 5 in einer Richtung quer zur
z-Richtung an ihrem kopfabgewandten Ende verschwenkbar angelenkt. Zwi
schen der Grundplatte 3 und der ersten Hebeplatte 4 ist ein erster Hebesack 6
aus elastischem Material angeordnet, der durch Einfüllen eines Fluids die erste
Hebeplatte 4 einseitig von der Grundplatte 3 abheben kann. Des weiteren ist an
einem auf der Grundplatte 3 in einer schematisch angedeuteten Führung 13 in
z-Richtung linear verfahrbaren Schlitten 7 eine am fußseitigen Ende einseitig
abhebbare weitere Hebeplatte 8 angelenkt, deren Gelenkachse 9 parallel zur
Gelenkachse 5 der ersten Hebeplatte 4 verläuft, wobei zwischen dem Schlitten
7 und der weiteren Hebeplatte 8 ein weiterer Hebesack 10 angeordnet ist, der
ebenfalls durch Einfüllen von Fluid, insbesondere durch Aufpumpen mit Luft,
eine Volumenvergrößerung erfahren kann, die zu einem einseitigen Abheben
der Hebeplatte 8 vom Schlitten 7 führt.
Am fußseitigen Ende der Lagerungshilfe 1 ist, wie in Fig. 1a schematisch dar
gestellt, eine Vorrichtung 11 zur Detektion der relativen Position des Schlittens
7 zur ersten Hebeplatte 4 vorgesehen. In einer beliebig festlegbaren relativen
Position zur ersten Hebeplatte 4 kann der Schlitten 7 dann mittels einer eben
falls nur schematisch angedeuteten Feststellvorrichtung 12 arretiert werden.
Des weiteren ist in Fig. 1b ein Schulterkissen 14 gezeigt, das auf der ersten
Hebeplatte 4 angeordnet ist und zum Abstützen der Schulter des zu untersu
chenden Patienten 2 dient. Das Schulterkissen 14 ist ebenso wie die beiden
Hebesäcke 6, 10 mit Fluid befüllbar, vorzugsweise aufblasbar.
Des weiteren ist zwischen der ersten Hebeplatte 4 und der weiteren Hebeplatte
8 auf der Grundplatte 3 ein ebenfalls mit Fluid befüllbares Lordosekissen 15
angeordnet, das in Längsrichtung der Grundplatte 3 verschiebbar ist und quer
zur z-Richtung eine im aufgeblasenen Zustand konkave Oberfläche aufweist.
Am kopfseitigen Ende der ersten Hebeplatte 4 ist für reine LWS-
Untersuchungen eine Verlängerungsplatte 16 abnehmbar starr befestigt, die auf
der Oberseite ihres kopfseitigen Endes ein Kopfpolster 17 zum Auflegen des
Kopfes des zu untersuchenden Patienten 2 trägt. Bei HWS- oder kombinierten
HWS-/LWS-Untersuchungen wird stattdessen der in den Fig. 5 bis 9 darge
stellte Aufbau an die Hebeplatte 4 montiert.
An der Unterseite der ersten Hebeplatte 4 ist dazu am kopfseitigen Ende eine
nach oben geöffnete hakenförmige Ausnehmung 18 in Fig. 1b zu erkennen, die
starr mit der ersten Hebeplatte 4 verbunden ist und deren Funktionsweise unten
näher erläutert wird.
In den Fig. 2a und 2b ist jeweils die Horizontallage mit dem Lordosekissen
15 in aufgeblasenem bzw. mit Fluid befülltem Zustand dargestellt. Die Hebe
säcke 6 und 10 sind in dieser Position entleert, damit die erste Hebeplatte 4 und
die weitere Hebeplatte 8 horizontal flach liegen. Damit kann der Patient 2 in ei
ne Lage mit vollständigem Rundrücken gebracht werden. Ein seitliches Weg
kippen des Patienten 2 vom Lordosekissen 15 ist einerseits durch die oben er
wähnte, aber bei der Abbildung nicht erkennbar konkave Oberseite des Lordo
sekissens 15 verhindert. Andererseits ist ein solches Wegkippen auch ohne die
konkave Ausformung in der Regel nicht zu befürchten, da der untere Teil des
Rückens noch auf der ersten Hebeplatte 4 stabil aufliegt.
In den Fig. 3a und 3b ist die erfindungsgemäße Lagerungshilfe 1 in der
Kyphosestellung dargestellt, in der der erste Hebesack 6, der weitere Hebesack
10 und das Schulterkissen 14 aufgeblasen bzw. mit Fluid gefüllt sind. Wie man
der Zeichnung entnehmen kann, hat das Schulterkissen 14 im Längsschnitt in
der in der Zeichnung dargestellten Vertikalebene im wesentlichen eine Keilform,
wobei die Keilspitze vom Kopfende des Patienten 2 wegzeigt.
In der Kyphosestellung ist durch Anheben der ersten Hebeplatte 4 aufgrund des
aufgeblasenen ersten Hebesacks 6 der Thoraxbereich des Patienten 2 schräg
nach oben angehoben. Außerdem ist durch das Anheben der weiteren Hebe
platte 8 aufgrund des aufgeblasenen weiteren Hebesackes 10 der Bereich des
Beckens und der Oberschenkel des Patienten 2 in der Gegenrichtung schräg
nach oben angehoben. Dabei ist essentiell, dass das Becken und der damit
verbundene unterste Teil der Wirbelsäule (= Sacrum) dabei drehend nach vorn
gekippt werden, weil die Bewegung sonst nur auf das Gelenk zwischen Ober
schenkel und Becken wirkt.
Mit Hilfe des verfahrbaren Schlittens 7 kann die relative Position zwischen er
ster Hebeplatte 4 und weiterer Hebeplatte 8 individuell auf die Körpergröße des
Patienten 2 eingestellt werden. Die Detektionsvorrichtung 11 zeigt dann nach
außen die relative Lage genau an. Sobald die richtige Lage erreicht ist, kann sie
mit der Feststelleinrichtung 12 arretiert werden.
Bereits beim Auflegen des Patienten 2 auf die Lagerungshilfe 1 kann noch au
ßerhalb des Tomographen eine grobe Voreinstellung der Lage erfolgen. Dazu
ist die Gelenkachse 9, die sich auf der Höhe eines leicht tastbaren anatomi
schen Punktes (= Trochanter major) befinden sollte, nach außen gut sichtbar
markiert. Genau in dieser Drehachse kann sich bei Anwendungen in der MR-
Tomographie ein Probenröhrchen mit signalgebendem Material befinden, des
sen Position innerhalb des Tomographen dann auf einer Übersichtsaufnahme
sichtbar gemacht werden kann. Das Probenröhrchen, das in der Zeichnung
nicht näher dargestellt ist, muss an einer genau definierten Stelle unterhalb des
Sacrums liegen. Tut es das nicht, so vermisst man am Bildschirm die Distanz
zwischen dem Probenröhrchen und einem Zielpunkt. Eine nachträgliche Lage
korrektur kann dann jederzeit erfolgen, ohne den Patienten 2 noch einmal aus
dem Tomographen herauszufahren und nach entsprechender Änderung der
Position eine neue Übersichtsaufnahme machen zu müssen.
Auf einer Anzeigevorrichtung kann die aktuell eingestellte Position des Schlit
tens 7 abgelesen werden. Wenn man nun den Patienten 2 eine leichte "Brücke"
machen lässt, kann man die Arretierung an der Feststelleinrichtung 12 lösen
und den Schlitten 7 um die erforderliche Weglänge verschieben. Ist ein solches
Vorgehen beispielsweise aufgrund fehlender Mobilität des Patienten 2 nicht
möglich, kann auch das Lordosekissen 15 soweit aufgepumpt werden, bis sich
das Gesäß des Patienten 2 etwas anhebt und so den Schlitten 7 freigibt.
Die Darstellung einer Lateralflexion ist in Fig. 4 gezeigt. Dazu ist seitlich der
Mittelachse der Grundplatte 3 ein Beckenkissen 19 in Höhe des Beckens des
Patienten 2 angeordnet, welches wiederum mit Fluid befüllbar ist. Auf derselben
Seite, auf der sich das Beckenkissen 19 befindet, mit Abstand von der Mit
telachse im Fußbereich des Patienten 2 ist eine gepolsterte Auslenkeinrichtung
20 mit einer Auslenkstange 21 zur Ablenkung der Füße des Patienten 2 aus der
Längsrichtung der Grundplatte 3 angeordnet. Die Polsterung der Auslenkein
richtung 20 kann wiederum mit Fluid befüllbar sein.
Die Lateralflexion der LWS wird allerdings auch bei der konventionellen Myelo
graphie nur in seltenen Fällen (meist bei Listhesen) angewendet. Es wäre des
halb durchaus vertretbar, wenn in diesen Fällen ein klein wenig zusätzliche
Handarbeit zur Positionierung des Patienten nötig wird. Nach Aufpumpen des
Beckenkissens 19 werden die durchgestreckten Beine des Patienten mit der
Auslenkeinrichtung 20 durch entsprechende Verschiebung in Richtung einer der
beiden Doppelpfeile in Fig. 4 in die gewünschte Lage gebracht und die Aus
lenkeinrichtung 20 in dieser Stellung fixiert. Auch hier ist wiederum eine Anpas
sung an unterschiedliche Körpergrößen der Patienten ohne weiteres möglich.
In Fig. 5 erkennt man im Anschluss an die durch den aufgeblasenen ersten He
besack 6 angehobene erste Hebeplatte 4 eine um eine horizontale, in einer
Richtung quer zur z-Richtung verlaufende Gelenkachse 22a verschwenkbare
Reklinationsplatte 23, die über einen Bolzen 22, welcher in die hakenförmige
Ausnehmung 18 eingreift, an der ersten Hebeplatte 4 angelenkt ist. Beim Anhe
ben oder Absenken der ersten Hebeplatte 4 wird die Reklinationsplatte 23 über
die Gelenkachse 22a mitgenommen, während sie an ihrem der Gelenkach
se 22a abgewandten Ende in z-Richtung auf einer Auflagefläche 24 verschieb
bar aufliegt.
In der in Fig. 5 gezeigten Stellung wird eine Reklination der HWS erreicht, wo
bei der Kopf des zu untersuchenden Patienten 2 (hier nicht gezeigt) schräg
nach hinten geneigt ist, während der Thoraxbereich über die erste Hebeplatte 4
schräg nach oben zeigt.
Des weiteren ist in Fig. 5 eine Inklinationswippe 25 vorgesehen, die eine Aus
sparung 26 aufweist, in welcher die Reklinationsplatte 23 in der in Fig. 6 darge
stellten Normalposition aufgenommen wird.
Die Inklinationswippe 25 ist an zwei lateral links und rechts des Kopfbereichs
angeordneten Lagerböcken 27, 27' um eine gemeinsame horizontale, zur z-
Richtung senkrechte Drehachse 28 verschwenkbar gelagert, wobei die Dreh
achse 28 mit vertikalem Abstand von der Grundplatte 3 angeordnet ist. Außer
dem ist zwischen der Inklinationswippe 25 und der Grundplatte 3 ein mit Fluid
befüllbarer, in der Regel aufblasbarer Hebesack 29 vorgesehen, der, wie in
Fig. 7 dargestellt, ein einseitiges Anheben der Inklinationswippe 25 mit darin
aufgenommener Reklinationsplatte 23 und somit ein Verschwenken um die
Drehachse 28 bewirkt. Dabei wird der Bolzen 22 aus der hakenförmigen Öff
nung 18 nach oben weggezogen und in z-Richtung auf das Kopfende der Vor
richtung 1 hin entfernt.
Wie aus Fig. 7 deutlich wird, befindet sich zur Erzeugung der Reklinationsstel
lung die erste Hebeplatte 4 in der horizontalen Normallage mit nicht-aufgeblase
nem ersten Hebesack 6.
Der vertikale Abstand der Drehachse 28 der Inklinationswippe 25 von der
Grundplatte 3 ist so bemessen, dass eine Drehung des Kopfes des zu untersu
chenden Patienten 2 im Wesentlichen um dessen physiologischen Drehpunkt
erfolgen kann.
Bei der in Fig. 8a gezeigten Draufsicht auf die Reklinationsplatte 23 von oben
ist ein imaginärer Drehpunkt 36 gezeigt, um den die Lateral-Flexionsbewegung
abläuft. Außerdem erkennt man in Fig. 8a zwei beidseitig angeordnete Lager
böcke 37, 37' zur Aufnahme des Gelenkbolzens 22.
Des Weiteren ist in Fig. 8a eine gekrümmte, die beiden Lagerböcke 37, 37' ver
bindende Führungsschiene 38 gezeigt, auf welcher ein Gleitstein 31 in Richtung
des Doppelpfeiles um eine in Normalposition vertikale Achse bewegt werden
kann. In einem Sagittalschnitt durch die vertikale Mittelebene der in Fig. 8a ge
zeigten Reklinationsplatte 23, wie er in Fig. 8b wiedergegeben ist, findet sich
die Führungsschiene 38 im Querschnitt wieder.
Fig. 9 schließlich zeigt einen Vertikalschnitt senkrecht zur z-Achse, welcher die
Drehachse 28 der Inklinationswippe 25 enthält. Auf dem Gleitstein 31, der auf
der Reklinationsplatte 23 aufsitzt, wird eine Lateralflexionsschale 30 um die
vertikale Achse 32 drehbar getragen. Diese soll möglichst mit der physiologi
schen Drehachse des Kopfes des zu untersuchenden Patienten 2 zusammen
fallen. Bei der in der Zeichnung dargestellten Ausführungsform ist die Lateral
flexionsschale 30 hohl gestaltet und kann in ihrem Hohlraum 35 eine oder meh
rere Oberflächenspulen oder beispielsweise auch eine untere Hälfte eines
Kopfspulensystems für die MRT enthalten.
Innerhalb der Lateralflexionsschale 30 befindet sich eine Längenausgleichs
schale 33, die in der Normalstellung in einer Richtung parallel zur z-Richtung
linear verfahrbar ist. Innerhalb der Längenausgleichsschale 33 wiederum ist
eine Rotationsschale 34 um eine horizontale, in Normalstellung zur z-Richtung
parallele Achse drehbar und fixierbar angeordnet. Damit sind sämtliche Mög
lichkeiten der Bewegung des menschlichen Kopfes definiert, reproduzierbar und
arretierbar gegeben.
Claims (28)
1. Lagerungshilfe (1) zur tomographischen Funktionsuntersuchung von
Wirbeltieren, insbesondere Menschen, mit einer längs einer z-
Richtung parallel zur Tomographenachse ausgedehnten
Grundplatte (3), die vorzugsweise formschlüssig mit einer
verfahrbaren Patientenliege einer Tomographieapparatur verbunden
ist, wobei auf der Grundplatte (3) im Thoraxbereich des zu
untersuchenden Patienten (2) eine Schulterplatte angebracht ist, die
eine in Richtung auf den Kopf hin gegenüber der Grundplatte (3)
stetig ansteigende Lagerung der Thoraxregion des zu
untersuchenden Patienten (2) ermöglicht, und wobei am
kopfseitigen Ende der Schulterplatte über eine horizontale, in einer
Richtung quer zur z-Richtung verlaufende Gelenkachse (22a) eine
Reklinationsplatte (23) verschwenkbar angelenkt ist, die in Richtung
auf die Grundplatte (3) absenkbar ist,
dadurch gekennzeichnet,
dass die Schulterplatte als eine erste Hebeplatte (4) gestaltet ist und über eine zur Gelenkachse (22a) der Reklinationsplatte (23) parallele Gelenkachse (5) an ihrem kopfabgewandten Ende an der Grundplatte (3) verschwenkbar angelenkt ist,
dass zwischen der Grundplatte (3) und der ersten Hebeplatte (4) ein erster Hebesack (6) aus elastischem Material angeordnet ist, der durch Einfüllen eines Fluids die erste Hebeplatte (4) einseitig von der Grundplatte (3) abheben kann, und
dass die Reklinationsplatte (23) beim Anheben oder Absenken der ersten Hebeplatte (4) über die Gelenkachse (22a) mitgenommen wird, während sie an ihrem der Gelenkachse (22a) abgewandten Ende in z-Richtung beweglich ist, vorzugsweise auf einer Auflagefläche (24) verschiebbar aufliegt.
dadurch gekennzeichnet,
dass die Schulterplatte als eine erste Hebeplatte (4) gestaltet ist und über eine zur Gelenkachse (22a) der Reklinationsplatte (23) parallele Gelenkachse (5) an ihrem kopfabgewandten Ende an der Grundplatte (3) verschwenkbar angelenkt ist,
dass zwischen der Grundplatte (3) und der ersten Hebeplatte (4) ein erster Hebesack (6) aus elastischem Material angeordnet ist, der durch Einfüllen eines Fluids die erste Hebeplatte (4) einseitig von der Grundplatte (3) abheben kann, und
dass die Reklinationsplatte (23) beim Anheben oder Absenken der ersten Hebeplatte (4) über die Gelenkachse (22a) mitgenommen wird, während sie an ihrem der Gelenkachse (22a) abgewandten Ende in z-Richtung beweglich ist, vorzugsweise auf einer Auflagefläche (24) verschiebbar aufliegt.
2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass im
Kopfbereich des zu untersuchenden Patienten (2) eine
Inklinationswippe (25) vorgesehen ist, die eine Aussparung (26)
aufweist, in welcher die Reklinationsplatte (23) in einer
Normalposition aufgenommen wird, dass die Inklinationswippe (25)
an zwei beidseits des Kopfbereichs angeordneten Lagerböcken (27,
27') um eine gemeinsame horizontale, zur z-Richtung senkrechte
Drehachse (28) verschwenkbar gelagert ist, wobei die Drehachse
(28) mit vertikalem Abstand von der Grundplatte (3) angeordnet ist,
und dass ein zusätzlicher mit Fluid befüllbarer, vorzugsweise
aufblasbarer Hebesack (29) zwischen der Grundplatte (3) und der
Inklinationswippe (25) vorgesehen ist.
3. Vorrichtung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass der
Abstand der Drehachse (28) der Inklinationswippe (25) von der
Grundplatte (3) so bemessen ist, dass eine Drehung des Kopfes des
zu untersuchenden Patienten (2) um dessen physiologischen
Drehpunkt erfolgen kann.
4. Vorrichtung nach Anspruch 2 oder 3, dadurch gekennzeichnet, dass
die Anlenkung der Reklinationsplatte (23) an der ersten Hebeplatte
(4) so gestaltet ist, dass bei Betätigung der Inklinationswippe (25)
die Reklinationsplatte (23) von der ersten Hebeplatte (4) gelöst wird.
5. Vorrichtung nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass die
Anlenkung der Reklinationsplatte (23) an der ersten Hebeplatte (4)
durch mit der Reklinationsplatte (23) verbundene Bolzen (22)
realisiert ist, die jeweils in eine mit der ersten Hebeplatte (4)
verbundene, vorzugsweise nach oben geöffnete hakenförmige
Ausnehmung (18) eingreifen.
6. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, dass im Kopfbereich des zu untersuchenden
Patienten (2) eine Lateralflexionsschale (30) vorgesehen ist, die
über einen Gleitstein (31) um eine vertikale Achse (32) beweglich
mit der Reklinationsplatte (23) verbunden ist, wobei die vertikale
Achse (32) mit der physiologischen Drehachse des Kopfes des zu
untersuchenden Patienten (2) im wesentlichen zusammenfällt.
7. Vorrichtung nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass
innerhalb der Lateralflexionsschale (30) eine
Längenausgleichsschale (33) in einer Richtung parallel zur z-
Richtung linear verfahrbar angeordnet ist.
8. Vorrichtung nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass
innerhalb der Längenausgleichsschale (33) eine Rotationsschale
(34) um eine horizontale, zur z-Richtung parallele Achse drehbar
und fixierbar angeordnet ist.
9. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 6 bis 8, dadurch
gekennzeichnet, dass die Lateralflexionsschale (30) hohl gestaltet
ist.
10. Vorrichtung nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, dass der
Tomograph eine Magnetresonanzapparatur ist, und dass im
Hohlraum (35) der Lateralflexionsschale (30) eine oder mehrere
Oberflächenspulen angeordnet sind.
11. Vorrichtung nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, dass der
Tomograph eine Magnetresonanzapparatur ist, und dass im
Hohlraum (35) der Lateralflexionsschale (30) eine untere Hälfte
eines Kopfspulensystems und außerhalb des Hohlraums (35) die
entsprechende obere Hälfte des Kopfspulensystems angeordnet ist.
12. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, dass an einem auf der Grundplatte (3) in der
Längsrichtung linear verfahrbaren Schlitten (7) eine am fußseitigen
Ende einseitig abhebbare weitere Hebeplatte (8) angelenkt ist,
deren Gelenkachse (9) parallel zur Gelenkachse (5) der ersten
Hebeplatte (4) verläuft, wobei zwischen dem Schlitten (7) und der
weiteren Hebeplatte (8) ein weiterer mit Fluid befüllbarer,
vorzugsweise aufblasbarer Hebesack (10) angeordnet ist,
dass eine Vorrichtung (11) zur Detektion der relativen Position des
Schlittens (7) zur ersten Hebeplatte (4) vorgesehen ist, und
dass der Schlitten (7) in einer festlegbaren relativen Position zur
ersten Hebeplatte (4) arretierbar ist.
13. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, dass auf der ersten Hebeplatte (4) ein
Schulterkissen (14) zum Abstützen der Schulter des zu
untersuchenden Patienten (2) angeordnet ist.
14. Vorrichtung nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, dass das
Schulterkissen (14) mit Fluid befüllbar, vorzugsweise aufblasbar ist.
15. Vorrichtung nach Anspruch 13 oder 14, dadurch gekennzeichnet,
dass das Schulterkissen (14) im Längsschnitt in einer die z-Achse
enthaltenden Vertikalebene keilförmig ist, wobei die Keilspitze vom
Kopfende der Vorrichtung (1) wegzeigt.
16. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 12 bis 15, dadurch
gekennzeichnet, dass zwischen der ersten und der weiteren
Hebeplatte (8), vorzugsweise auf der Grundplatte (3), ein
Lordosekissen (15) vorgesehen ist.
17. Vorrichtung nach Anspruch 16, dadurch gekennzeichnet, dass das
Lordosekissen (15) mit Fluid befüllbar, vorzugsweise aufblasbar ist.
18. Vorrichtung nach Anspruch 16 oder 17, dadurch gekennzeichnet,
dass das Lordosekissen (15) in Längsrichtung der Grundplatte (3)
verschiebbar angeordnet ist.
19. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 16 bis 18, dadurch
gekennzeichnet, dass das Lordosekissen (15) quer zur z-Richtung
eine konkave Oberseite aufweist.
20. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, dass am kopfseitigen Ende der ersten Hebeplatte
(4) eine Verlängerungsplatte (16) abnehmbar starr befestigt ist, die
auf der Oberseite ihres kopfseitigen Endes ein Kopfpolster (17) zum
Auflegen des Kopfes des zu untersuchenden Patienten (2) aufweist.
21. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, dass seitlich der Mittelachse der Grundplatte (3)
ein Beckenkissen (19) in Höhe des Beckens des zu untersuchenden
Patienten (2) angeordnet ist, und dass auf derselben Seite mit
Abstand von der Mittelachse im Fußbereich des zu untersuchenden
Patienten (2) eine vorzugsweise gepolsterte Auslenkeinrichtung
(20), insbesondere eine Auslenkstange (21) zur Ablenkung der
Füße des zu untersuchenden Patienten (2) aus der Längsrichtung
der Grundplatte (3) angeordnet ist.
22. Vorrichtung nach Anspruch 21, dadurch gekennzeichnet, dass das
Beckenkissen (19) mit Fluid befüllbar, vorzugsweise aufblasbar ist.
23. Vorrichtung nach Anspruch 21 oder 22, dadurch gekennzeichnet,
dass die Polsterung der Auslenkeinrichtung (20) mit Fluid befüllbar,
vorzugsweise aufblasbar ist.
24. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 12 bis 23, dadurch
gekennzeichnet, dass außerhalb des Tomographen eine
Anzeigeeinrichtung zur optischen Darstellung der mittels der
Vorrichtung (11) zur Detektion der relativen Position des Schlittens
(7) zur ersten Hebeplatte (4) gemessenen Positionswerte
angeordnet ist.
25. Vorrichtung nach Anspruch 24, dadurch gekennzeichnet, dass die
Vorrichtung (11) zur Detektion der relativen Position des Schlittens
(7) eine signalgebende, insbesondere ein Magnetresonanzsignal
abgebende Probe umfasst, die in der Drehachse (9) der weiteren
Hebeplatte (8) positioniert ist.
26. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, dass sämtliche Befüllungen oder Entleerungen von
Hebesäcken oder anderen elastischen Hohlkörpern der Vorrichtung
(1) sowie gegebenenfalls Verschiebungen der relativen Position des
Schlittens (7) zur ersten Hebeplatte (4) von außerhalb des
Tomographen betätigbar sind.
27. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, dass sämtliche Kraftantriebs- und
Steuerungseinheiten der Vorrichtung (1) außerhalb des
Tomographen, vorzugsweise in einem anderen Raum angeordnet
sind.
28. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, dass sämtliche Kraftantriebseinheiten aktiv durch
den zu untersuchenden Patienten (2) gestoppt werden können.
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