DE19944914A1 - Gerät zur Untersuchung einer menschlichen Brust - Google Patents
Gerät zur Untersuchung einer menschlichen BrustInfo
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Abstract
Die Erfindung betrifft ein Gerät zur Untersuchung der menschlichen Brust in liegender oder den Oberkörper gebeugter Untersuchungsposition eines Patienten. Es besteht aus wenigstens einer diagnostischen Untersuchungseinrichtung (2, 3, 70), mit welcher Bildinformationen aus dem Körperinneren eines Lebewesens gewonnen werden können, zwei relativ zueinander verstellbaren Kompressionsvorrichtungen (7, 8), welche einen Raum (R) zur Aufnahme der Brust und des brustwandnahen Gewebebereiches einschließen und denen ein Raum zur Aufnahme von Körperteilen des Patienten (Oberarm, Oberbauch) benachbart ist, wodurch ermöglicht wird, daß Teile des Oberbauches und der Achsel im Raum zwischen den Kompressionsplatten erfaßt werden können, um so erst die Darstellung brustwandnaher Gewebebereiche zu ermöglichen, sowie Mitteln zur Lagerung des Patienten, welche eine zumindest den Bauch des Patienten stützende, mit wenigstens einer Auflagefläche (20) versehene Patientenauflage (19, 40, 50) umfassen, die wenigstens im wesentlichen horizontal ausgerichtet ist, wobei die Patientenauflage den für die zu untersuchende Brust vorgesehenen Raum (R) zwischen den Kompressionsvorrichtungen und den Raum (R1) neben den Kompressionsvorrichtungen weder ganz noch teilweise überdeckt.
Description
Die Erfindung betrifft ein Gerät zur Untersuchung einer menschlichen Brust mit wenigstens
einer diagnostischen Untersuchungseinrichtung, mit welcher Bildinformationen aus dem
Körperinneren eines Lebewesens gewonnen werden können, zwei relativ zueinander
verstellbaren Kompressionsvorrichtungen, welche Räume zur Aufnahme der Brust und des
brustwandnahen Gewebebereiches einschließen und einer Patientenauflage, die wenigstens im
wesentlichen horizontal ausgerichtet ist.
Ein derartiges Gerät in Form eines Röntgengerätes ist beispielsweise aus der US 5,078,142
bekannt und wird sowohl für die Diagnostik als auch für Interventionen, d. h. für minimal
invasive Eingriffe unter Röntgenkontrolle, an einer Brust einer Patientin eingesetzt. Während
der Untersuchung bzw. der Intervention liegt die Patientin unter anderem mit ihrem Bauch auf
einer Patientenauflage. Der Aufstieg auf die Patientenauflage ist im vorliegenden Fall dadurch
erleichtert, daß die Patientenauflage ein um eine horizontale Achse schwenkbares, d. h. ein
abklappbares, Fußteil aufweist, welches, nachdem die Patientin eine gebeugte Stellung an dem
Röntgengerät eingenommen hat, in die Horizontale verfahren wird. Die gebeugte Haltung
dient in diesem US Patent nur zum besseren Auf- und Abstieg des Patienten und nicht zur
Untersuchung.
Die Patientin wird derart auf der Patientenauflage gelagert, daß die zu untersuchende bzw.
einer Intervention zu unterziehende Brust der Patientin durch eine kreisrunde Öffnung der
Patientenauflage in den zwischen zwei Kompressionsvorrichtungen eingeschlossenen Raum
hängt. Im Vorfeld der Untersuchung bzw. der Intervention wird die Brust zwischen den
Kompressionsvorrichtungen komprimiert. Bei der Gewinnung von Röntgenaufnahmen
durchdringt ein von einer Röntgenstrahlenquelle ausgehendes Röntgenstrahlenbündel sowohl
die Kompressionsvorrichtungen als auch die Brust und trifft auf einen
Röntgenstrahlenempfänger, z. B. einen Röntgenfilm, welcher anschließend zur
Bildgewinnung ausgewertet wird.
Als nachteilig erweist sich bei dem bekannten Röntgengerät, daß brustwandnahe
Gewebebereiche der zu untersuchenden Brust aufgrund der Rückhaltewirkung der
Patientenauflage von Gewebe um die kreisrunde Öffnung herum teilweise nicht radiologisch
abbildbar und durch ihre Lage in der Öffnung der Patientenauflage einer Intervention nicht
zugänglich sind. Beispielsweise müssen bei üblichen Mammographieaufnahmen, wie bei der
medio-lateral-obliquen Aufnahme, Teile des der zu untersuchenden Brust benachbarten
Armes sowie des Oberbauches für eine maximale Darstellung des Gewebes zusammen mit
der Brust komprimiert werden, was durch die kreisrunde, der Form der Brust angepaßten
Öffnung der Patientenauflage nicht möglich ist. Der radiologisch nicht abbildbare bzw. nicht
zugängliche brustwandnahe Gewebebereich hat dabei mindestens eine Stärke, welche der
Dicke der Patientenauflage entspricht.
In der Offenlegungsschrift DE 26 33 828 A1 wird ein Verfahren und eine Vorrichtung zur
Röntgenstrahl-Mammographie beschrieben. Brustkorb, Schulter und Kopf des Patienten sind
dabei auf einem horizontalen Tisch abgestützt. Die Brust erstreckt sich nach unten durch eine
Öffnung in dem Tisch in einen flüssigkeitsgefüllten Behälter.
Der Nachteil der beiden Erfindungen besteht darin, daß die Auflagefläche den hinteren Rand
der Kompressionsplatten patientenwärts überragt und so verhindert, daß brustwandnahe Teile
der Mamma abgebildet werden. So ist es nicht möglich, Teile der Achsel und des
Oberbauches so in das Kompressionsareal einzubringen, daß sie den hinteren Rand der
Kompressionsplatten weit unterschreiten. Mit den beschriebenen Lösungen ist eine
vollständige Untersuchung der Brust nicht möglich.
Der Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, ein Gerät der eingangs genannten Art derart
auszubilden, daß eine vollständige Untersuchungen der menschlichen Brust möglich wird.
Die Aufgabe wird durch ein Gerät zur Untersuchung einer menschlichen Brust von Patienten
(weibliche Patienten/männliche Patienten) mit wenigstens einer diagnostischen
Untersuchungseinrichtung, mit welcher Bildinformationen aus dem Körperinneren eines
Lebewesens gewonnen werden können, zwei relativ zueinander verstellbaren
Kompressionsvorrichtungen, welche einen Raum zur Aufnahme der Brust einschließen
(Kompressionsareal) und Mitteln zur Lagerung des Patienten in liegender oder in den
Oberkörper gebeugter Untersuchungsposition, die eine zumindest den Bauch eines Patienten
stützende, mit wenigstens einer Auflagefläche versehene Patientenauflage umfassen, gelöst.
Diese Auflage ist wenigstens im wesentlichen horizontal ausgerichtet, wobei die
Patientenauflage den zur vollständigen Untersuchung der Brust notwendigen Raum zwischen
und neben den Kompressionsvorrichtungen weder ganz noch teilweise überdeckt.
Überraschenderweise hat sich herausgestellt, daß dadurch, daß die Patientenauflage den Raum
zwischen und neben den Kompressionsvorrichtungen in keiner Weise überdeckt, die zu
untersuchende Brust im Zuge der Lagerung des Patienten an dem Gerät mit wenigstens
gebeugtem Oberkörper frei zwischen den Kompressionsvorrichtungen hängen kann, so daß
kein Gewebe, insbesondere kein brustwandnahes Gewebe, durch die Patientenauflage in
irgendeiner Form zurückgehalten wird. Auf diese Weise wird bei der Kompression der Brust,
bedingt durch den Schwerkrafteinfluß, auch das brustwandnahe Gewebe erfaßt und einer
Untersuchung bzw. einer Intervention zugänglich. Das erfindungsgemäße Gerät bietet dabei
nicht nur den Vorteil, daß mehr Gewebe bei einer Untersuchung erfaßt wird, sondern daß die
Untersuchung für die Patienten auch weniger schmerzhaft ist, da im Unterschied zu einer
stehenden Untersuchungshaltung aufgrund des Schwerkrafteinflusses die Brust nicht durch
starken manuellen Zug in den Raum zwischen die Kompressionsvorrichtungen gebracht
werden muß. Die Mittel zur Lagerung umfassen dabei vorzugsweise verschiedene
Lagerungselemente, so daß ein Patient verschiedene Untersuchungshaltungen, nämlich eine
den Oberkörper gebeugte stehende, eine den Oberkörper gebeugte kniende oder eine liegende
Untersuchungshaltung an dem Gerät einnehmen kann.
Nach Ausführungsformen der Erfindung umfaßt die diagnostische Untersuchungseinrichtung
eine Röntgeneinrichtung und/oder eine diagnostische Ultraschalleinheit. Die
Ultraschalleinheit weist dabei einen für diagnostische Zwecke geeigneten
Ultraschallapplikator und die Röntgeneinrichtung ein für Mammographieaufnahmen
geeignetes, eine Röntgenstrahlenquelle und einen Röntgenstrahlenempfänger umfassendes
Röntgensystem auf, wobei von der Röntgenstrahlenquelle im Betrieb ein
Röntgenstrahlenbündel zu dem Röntgenstrahlenempfänger ausgeht, dessen patientenseitiger
Randstrahl wenigstens im wesentlichen horizontal verläuft, so daß nur die zu untersuchenden
Gewebebereiche der Brust von dem Röntgenstrahlenbündel durchdrungen werden. Das
erfindungsgemäße Gerät kann also als diagnostische Untersuchungseinrichtung eine
diagnostischen Ultraschalleinheit, eine Röntgeneinrichtung oder beides aufweisen, wobei im
zuletzt genannten Fall mit ein und demselben Gerät Brustgewebe alternativ mittels Ultraschall
oder Röntgenstrahlung untersucht werden kann. Im Falle der Untersuchung der Brust mit
Ultraschall ist, falls erforderlich, zwischen den Kompressionsvorrichtungen ein die Brust
aufnehmendes Medium vorgesehen, welches im wesentlichen die gleiche Schallimpedanz wie
Körpergewebe aufweist, so daß sich der diagnostische Ultraschall praktisch ungehindert in das
Brustgewebe ausbreiten kann.
Eine bevorzugte Ausführungsform der Erfindung sieht vor, daß die Mittel zur Lagerung ein
abgewinkeltes Lagerelement zur Lagerung des Bauches und/oder des Hüftbereiches eines eine
den Oberkörper gebeugte Untersuchungshaltung einnehmenden Patienten umfassen. Die
gebeugte Untersuchungshaltung eines Patienten bietet den Vorteil, daß der Patient einfacher
und schneller auf der Patientenauflage bzw. die zu untersuchende Brust des Patienten
zwischen den Kompressionsvorrichtungen positioniert werden kann, da Arme und Oberkörper
des Patienten frei bewegt werden können. Darüber hinaus kann das Gerät schneller verlassen
werden, was den Patientendurchsatz und somit die Wirtschaftlichkeit des Gerätes erhöht. Ein
weiterer Vorteil dieser Ausführungsform der Erfindung liegt darin, daß es bei einer
Untersuchung bzw. einer Intervention an eines Patienten in gebeugter Untersuchungshaltung
durch die niedrige Position der Beine im Vergleich zum Kopf des Patienten zu keinen
relevanten Umverteilungen von Blutvolumina im Körper des Patienten kommt. Auf diese
Weise wird eine häufig bei Patienten auftretende hypotone Kreislaufreaktion vermieden, wenn
sich diese aus einer liegenden Position von einer Patientenauflage erheben. Unter einem
abgewinkelten Lagerelement wird dabei ein Lagerelement verstanden, welches eine
gekrümmte Oberfläche aufweist, die an die Körperform im Hüftbereich eines den Oberkörper
gebeugten Menschen angepaßt ist. Eine Ausführungsform eines abgewinkelten
Lagerelementes kann eine wenigstens im wesentlichen horizontal ausgerichtete Oberfläche
aufweisen, die mit einer wenigstens im wesentlichen vertikal ausgerichteten Oberfläche des
Lagerelementes verbunden ist, und zwar vorzugsweise durch eine gekrümmte Oberfläche.
Varianten der Erfindung sehen vor, daß das abgewinkelte Lagerelement wenigstens
oberflächlich aus einem elastischen Material ist und vorzugsweise eine im Inneren
angeordnete für Röntgenstrahlung undurchlässige Abschirmung aufweist. Das oberflächlich
elastische Material ist vorteilhaft für eine angenehme Lagerung eines Patienten und ist
vorzugsweise desinfizierbar. Die Abschirmung hingegen schützt die Genitalien eines
Patienten vor Röntgenstrahlung in der gebeugten Untersuchungshaltung, wenn die
Untersuchung der Brust mit Röntgenstrahlung erfolgt.
Eine Ausführungsform der Erfindung sieht vor, daß die Mittel zur Lagerung einen
höhenverstellbaren Fußtritt umfassen, auf dem der Patient während einer Untersuchung stehen
kann. Der Fußtritt ermöglicht es, daß ein Patient in Untersuchungshaltung sein Körpergewicht
selbst in gewissem Rahmen durch den Kontakt zu einer Trittfläche abfangen kann, weshalb
Komponenten der Mittel zur Lagerung in einigen Bereichen nicht so stabil ausgeführt sein
müssen, wie bei herkömmlichen Patientenliegen. Die Höhenverstellbarkeit des Fußtrittes
ermöglicht es außerdem, unterschiedliche Beinlängen von Patienten auszugleichen, so daß
unterschiedlich große Patienten an dem Gerät jeweils eine angenehme Untersuchungshaltung
einnehmen können.
Eine besonders bevorzugte Variante der Erfindung sieht vor, daß der Fußtritt einen
bogenförmig gekrümmten Bereich aufweist. Auf diese Weise kann ein Patient eine mit einem
oder beiden Füßen gegen den bogenförmigen Bereich des Fußtrittes gestemmte Haltung
einnehmen, so daß ein Abrutschen von dem Fußtritt in gebeugter Untersuchungshaltung
verhindert wird. Des weiteren ermöglicht es die Ausführungsform des Fußtrittes mit einem
bogenförmig gekrümmten Bereich, daß der Winkel im Hüftgelenk eines Patienten bei
gebeugter Untersuchungshaltung größer als 90° sein kann, was sich insbesondere bei
Bewegungseinschränkungen dieses Gelenkes als vorteilhaft erweisen kann.
Gemäß einer Ausführungsform der Erfindung sind das abgewinkelte Lagerelement und/oder
der Fußtritt an einem Geräteteil angeordnet, welches gegenüber der diagnostischen
Untersuchungseinrichtung verstellbar ist. Auf diese Weise besteht die Möglichkeit, das an
dem Geräteteil angeordnete abgewinkelte Lagerelement und den Fußtritt gemeinsam,
beispielsweise derart relativ zu dem Röntgensystem einzustellen, daß unterschiedlich große
Patienten für Untersuchungen jeweils optimal in bezug auf das Röntgensystem gelagert
werden können.
Eine Variante der Erfindung sieht dabei vor, daß das Geräteteil eine für Röntgenstrahlen
undurchlässige Abschirmung aufweist, so daß die Genitalien eines Patienten in gebeugter
Untersuchungshaltung an dem Gerät vor Röntgenstrahlung geschützt werden, wenn die
Untersuchung der Brust mit Röntgenstrahlung erfolgt.
Gemäß einer weiteren Variante der Erfindung ist das Geräteteil relativ zu der diagnostischen
Untersuchungseinrichtung fixierbar, so daß eine, beispielsweise durch Stoßeinwirkung,
unerwünschte Verstellung des Geräteteils aus einer einmal gefundenen
Untersuchungseinstellung für einen Patienten verhindert werden kann.
Eine Variante der Erfindung sieht vor, daß die Patientenauflage eine Anzahl miteinander
verbundener, jeweils eine Auflagefläche aufweisender Auflageelemente umfaßt, welche derart
bewegbar und in ihrer Ausrichtung relativ zueinander veränderbar sind, daß die Länge der
Patientenauflage einstellbar ist. Wenn also zur Positionierung eines Patienten an dem Gerät
das Geräteteil, an dem das abgewinkelte Lageelement und der Fußtritt angeordnet sind,
entsprechend zu der diagnostischen Untersuchungseinrichtung fixiert worden ist, kann auch
die Länge der Patientenauflage variabel an den Zwischenraum zwischen der einen, der
Patientenauflage nächstliegenden Kompressionsvorrichtung und dem abgewinkelten
Lagerelement zur bequemen Lagerung des Patienten angepaßt werden.
Gemäß einer Ausführungsform der Erfindung sind die Auflageelemente mittels eines
Verstellmechanismus in einen Speicherbereich im Inneren des abgewinkelten Lagerelementes
ein- und ausfahrbar. Auf diese Weise können nicht benötigte Auflageelemente problemlos
zwischengespeichert und bei Bedarf zur Lagerung eines Patienten herangezogen werden.
Eine andere Variante der Erfindung sieht vor, daß die Patientenauflage von einer Folie
gebildet ist, welche gemäß einer Ausführungsform der Erfindung mittels eines
Verstellmechanismus derart auf eine in dem abgewinkelten Lagerelement angeordnete
Vorrichtung auf bzw. von der Vorrichtung abwickelbar ist, daß die Länge der
Patientenauflage einstellbar ist. Auch auf diese Weise kann die Länge der Patientenauflage an
unterschiedliche Anforderungen in bezug auf die Körpergröße von Patienten angepaßt
werden.
Gemäß einer Ausführungsform der Erfindung weist der Verstellmechanismus wenigstens eine
Teleskopstange auf. Vorzugsweise sind zwei, beidseitig unterhalb der Patientenauflage
angeordnete Teleskopstangen vorgesehen, welche jeweils mit ihrem einen Ende
beispielsweise an dem Geräteteil und mit ihrem ausfahrbaren Ende beispielsweise mit einem
Ende der Folie bzw. mit dem ersten Auflageelement der eine Vielzahl miteinander
verbundener Auflageelemente aufweisenden Patientenauflage verbunden sind. Das Ein- und
Ausfahren der Teleskopstangen bewirkt dabei die Längenänderung der Patientenauflage. Die
Teleskopstangen entfalten außerdem eine Stützwirkung, indem sie einen Teil des
Körpergewichtes eines auf der Patientenauflage gelagerten Patienten aufnehmen.
Gemäß einer Variante der Erfindung ist die Patientenauflage dabei in einer bestimmten
Stellung fixierbar. Beispielsweise wirkt ein separat angeordneter oder ein entsprechender
Auslösemechanismus an dem Gerät mit geeigneten Mitteln zur Fixierung der Teleskopstangen
zusammen, so daß eine Veränderung der Länge der Patientenauflage nur nach Betätigung des
Auslösemechanismus möglich ist. Auf diese Weise wird eine ungewollte Veränderung der
Länge der Patientenauflage aus einer für einen Patienten gefundenen Einstellung verhindert.
Eine bevorzugte Ausführungsform der Erfindung sieht vor, daß die Auflagefläche der Mittel
zur Lagerung mittels eines an das abgewinkelte Lagerelement ansetzbaren Auflageelementes
verlängerbar ist. Vorzugsweise wird dabei der an dem Geräteteil angeordnete Fußtritt derart
vertikal verfahren, daß der Rand des bogenförmig gekrümmten Bereiches des Fußtrittes eine
Lagerfläche und die gekrümmte Oberfläche oder ein entsprechend ausgeführter Abschnitt der
gekrümmten Oberfläche des abgewinkelten Lagerelementes eine zweite Lagerfläche für das
Auflageelement bilden. Das Auflageelement ist an seinen Lagerflächen entsprechend
ausgebildet, um ein Abrutschen von den Lagerflächen des Fußtrittes bzw. des abgewinkelten
Lagerelementes zu verhindern. Die Verlängerung der Auflagefläche ist dergestalt, daß es
einem Patienten ermöglicht wird, eine liegende Untersuchungsposition an dem Gerät
einzunehmen.
Eine weitere bevorzugte Ausführungsform der Erfindung sieht vor, daß in den Fußtritt eine
Vorrichtung zur Lagerung von Beinen eines Patienten einpaßbar ist. Auf diese Weise werden
weitere bequeme Lagerungsmöglichkeiten in kniender Position des Patienten, in denen
beispielsweise kurze Interventionen durchgeführt werden können, ermöglicht. Die
Vorrichtung ist verstellbar, d. h. an den Körperbau eines Patienten anpaßbar, ausgeführt und
weist vorzugsweise verstellbare Auflageflächen für Oberschenkel und/oder Knie und/oder
Schienbeine und/oder Fußrücken auf.
Gemäß einer Variante der Erfindung kann die Vorrichtung bei Nichtgebrauch in eine
Parkstellung gebracht werden, so daß diese bei der Wahl anderer als der knienden
Lagerungsmöglichkeiten die Lagerung und den Untersuchungsvorgang eines Patienten nicht
behindert.
Gemäß einer weiteren Variante der Erfindung sind die Kompressionsvorrichtungen mit der
diagnostischen Untersuchungseinrichtung gekoppelt, so daß gemäß einer besonders
bevorzugten Ausführungsform der Erfindung, bei der die diagnostische
Untersuchungseinrichtung und die Patientenauflage relativ zueinander um eine Achse
verstellbar, d. h. schwenkbar bzw. drehbar, sind, die Kompressionsvorrichtungen synchron
mit der diagnostischen Untersuchungseinrichtung verstellt werden können. Die Verstellung
der diagnostischen Untersuchungseinrichtung zusammen mit den Kompressionsvorrichtungen
um eine Achse bietet dabei die Möglichkeit, diagnostische Bildaufnahmen von einer Brust aus
unterschiedlichen Richtungen anzufertigen.
Varianten der Erfindung sehen vor, daß in den aufgrund von Relativbewegungen zwischen der
Patientenauflage und den mit der diagnostischen Untersuchungseinrichtung gekoppelten
Kompressionsvorrichtungen entstehenden Raum zwischen der Patientenauflage und der am
nächsten zu der Patientenauflage angeordneten Kompressionsvorrichtung verschieden
geformte Auflageelemente einfügbar sind bzw. in dem Raum ein verformbares
faltenbalgartiges Auflageelement vorgesehen ist, welches zumindest indirekt mit der
Kompressionsvorrichtung und der Patientenauflage verbunden ist. Beide Varianten der
Erfindung ermöglichen es dabei auf vorteilhafte Weise, daß bei Drehungen der diagnostischen
Untersuchungseinrichtung zusammen mit den Kompressionsvorrichtungen der zwischen der
Patientenauflage und der am nächsten zu der Patientenauflage angeordneten
Kompressionsvorrichtung entstehende Raum zur bequemen Lagerung eines Patienten
überbrückt werden kann.
Eine Variante der Erfindung sieht vor, daß das faltenbalgartige Auflageelement lösbar mit der
Patientenauflage verbunden ist, so daß bei Drehwinkeln größer ca. 60° das faltenbalgartige
Auflageelement die Drehung der diagnostischen Untersuchungseinrichtung relativ zu der
Patientenauflage nicht behindert.
Eine Ausführungsform der Erfindung sieht vor, daß die Patientenauflage fest mit einer die am
nächsten zu der Patientenauflage angeordnete Kompressionsvorrichtung aufweisenden Einheit
verbunden ist. Gemäß einer Variante der Erfindung liegt die Auflagefläche der
Patientenauflage dabei wenigstens im wesentlichen mit der oberen, patientenseitigen
Kantenfläche der Einheit in einer wenigstens im wesentlichen horizontal verlaufenden Ebene.
Die Patientenauflage wirkt dabei gleichsam wie eine Verbreiterung des patientenseitigen
Abschlusses der Einheit, so daß bei der Lagerung eines Patienten unangenehme Druckstellen
durch die obere, patientenseitige Kantenfläche der Einheit vermieden werden. Nach einer
Variante der Erfindung ist das abgewinkelte Lagerelement dabei mit einem horizontal
verlaufenden Schlitz ausreichender Größe versehen, so daß im Falle von Drehbewegungen der
die Kompressionsvorrichtung aufweisenden Einheit und somit auch der Patientenauflage diese
durch den Schlitz des abgewinkelten Lagerelementes geführt werden kann.
Eine Ausführungsform der Erfindung sieht vor, daß an dem Gerät Vorrichtungen vorgesehen
sind, welche nicht mit Röntgenstrahlung zu beaufschlagende Körperteile, z. B. die nicht zu
untersuchende Brust, eines Patienten aus dem Strahlenfeld der Röntgenstrahlenquelle
heraushalten. Derartige Vorrichtungen können beispielsweise sogenannte Abweiser für
Gewebe sein, welche hilfsweise zur Lagerung von Körperteilen einsetzbar sind. Die Abweiser
können fest mit dem Gerät verbunden sein, so daß sie bei Gebrauch stets zur Hand sind und
bei Nichtgebrauch in entsprechende Parkpositionen gebracht werden können, oder aber an das
Gerät ansetzbar sein.
Eine weitere Variante der Erfindung sieht Stützen für den Kopf und die Arme eines Patienten
vor. Die Stützen sind vorteilhafterweise verstellbar an dem Gerät, beispielsweise an
Gelenkarmen des Gerätes, angeordnet, so daß sie jeweils auf unterschiedliche Körperformen
von zu untersuchenden Patienten anpaßbar sind.
Die Merkmale der Erfindung gehen außer aus den Ansprüchen auch aus der Beschreibung
hervor, wobei die einzelnen Merkmale jeweils für sich allein oder zu mehreren in Form von
Kombinationen vorteilhafte schutzfähige Ausführungen darstellen, für die mit dieser Schrift
Schutz beantragt wird. Die Kombination besteht aus bekannten - Gerät zur Untersuchung der
menschlichen Brust mit zwei Kompressionsplatten, liegende Patientenhaltung - und neuen
Elementen - gebeugte Patientenhaltung, Patientenauflage (19, 40, 50), die den vorgesehenen
zur vollständigen Untersuchung der Brust notwendigen Raum (R) zwischen und einen Raum
R1 neben den Kompressionsvorrichtungen (7, 8) weder ganz noch teilweise überdeckt - die
sich gegenseitig beeinflussen und in ihrer neuen Gesamtwirkung einen Gebrauchsvorteil und
den erstrebten Erfolg ergeben, der darin liegt, daß nunmehr auch eine Abbildung der
brustwandnahen Gewebebereiche (Achsel und angrenzender Oberarm und Teile des
Oberbauches werden in das Kompressionsareal eingebracht) möglich ist. So können die
Vorteile einer Positionierung der Brust in liegender bzw. gebeugter Patientenhaltung
(Darstellung eines größeren Gewebebereiches, weniger schmerzhaft für die Patienten) mit den
Möglichkeiten der Brustuntersuchung, die bisher nur in stehender Haltung bekannt waren,
verbunden werden.
Ausführungsbeispiele der Erfindung sind in den beigefügten schematischen Zeichnungen
dargestellt. Es zeigen:
Fig. 1 ein erfindungsgemäßes Gerät zur Untersuchung einer menschlichen Brust,
Fig. 2-4 stark vereinfachte Ansichten in Richtung des Pfeiles II aus Fig. 1,
Fig. 5 die Ansicht einer in dem Fußtritt plazierbaren Vorrichtung für eine kniende
Untersuchungshaltung eines Patienten,
Fig. 6 die Parkposition der Vorrichtung aus Fig. 5,
Fig. 7 eine Ausführungsform einer Patientenauflage aufweisend eine Anzahl
miteinander verbundener Auflageelement,
Fig. 8 eine Patientenauflage in Form einer Folie,
Fig. 9 die Verlängerung der Auflagefläche durch ein an das abgewinkelte
Lagerelement ansetzbares Auflageelement,
Fig. 10, 11 stark vereinfachte Ansichten des Röntgensystems bzw. der Ultraschalleinheit,
der Kompressionsvorrichtungen und von Patientenauflagen bei schräger
Bildaufnahmerichtung.
Fig. 1 zeigt in schematischer Darstellung ein Ausführungsbeispiel eines erfindungsgemäßen
Gerätes 1 zur Untersuchung einer menschlichen Brust. Das Gerät 1 weist eine erste
diagnostische Untersuchungseinrichtung in Form einer Röntgeneinrichtung und eine zweite in
Form einer Ultraschalleinheit 70 auf.
Die Röntgeneinrichtung umfaßt ein eine Röntgenstrahlenquelle 2 und einen
Röntgenstrahlenempfänger 3 aufweisendes Röntgensystem. Die Röntgenstrahlenquelle 2 und
der Röntgenstrahlenempfänger 3 sind an einem Geräteteil 4 angeordnet, welches gegen eine
auf einem Sockel 5 des Gerätes 1 befestigte Halterung 6 um eine vertikal verlaufende Achse A
drehbar gelagert ist (vgl. Doppelpfeil a). Die Röntgenstrahlenquelle 2 und der
Röntgenstrahlenempfänger 3 sind an dem Geräteteil 4 derart relativ zueinander ausgerichtet,
daß der patientenseitige Randstrahl RS eines im Betrieb von der Röntgenstrahlenquelle 2
ausgehenden Röntgenstrahlenbündels wenigstens im wesentlichen horizontal verläuft und das
Röntgenstrahlenbündel auf den Röntgenstrahlenempfänger 3 auftrifft.
Das Gerät 1 weist Kompressionsvorrichtungen in Form zweier Kompressionsplatten 7 und 8
zur Kompression einer Brust für Untersuchung derselben auf. Die Kompressionsplatte 8 ist im
Falle des vorliegenden Ausführungsbeispiels mit dem Röntgenstrahlenempfänger 3 in einer
Einheit 9 angeordnet, welche von einem Haltearm 10 des Geräteteils 4 gehalten wird. Der
Röntgenstrahlenempfänger 3 ist in der Einheit 9 unmittelbar hinter der Kompressionsplatte 8
angeordnet. Die Einheit 9 ist auf Seiten der Kompressionsplatte 8 offen, so daß die
Kompressionsfläche 11 der Kompressionsplatte 8 frei zugänglich ist.
Die Kompressionsplatte 8 und der Röntgenstrahlenempfänger 3 müssen abweichend von der
vorstehend beschriebenen Ausführungsform jedoch nicht notwendigerweise in einer Einheit 9
angeordnet sein. Vielmehr können beide auch voneinander getrennt und in einigem Abstand
voneinander angeordnet sein.
Die Kompressionsplatte 7 ist über einen relativ zu dem Geräteteil 4 verschiebbaren Haltearm
12 mit dem Geräteteil 4 verbunden (vgl. Doppelpfeil b). Die Kompressionsplatten 7, 8 sind
also derart relativ zueinander verschiebbar angeordnet, daß der Raum R, den die beiden
Kompressionsplatten 7, 8 miteinander einschließen, je nach Verschieberichtung der
Kompressionsplatte 7 vergrößert oder verkleinert werden kann.
Abweichend von dieser Ausführungsform kann auch der Haltearm 10 verschiebbar ausgeführt
sein, so daß der Raum R vergrößert oder verkleinert werden kann.
Die Kompressionsplatten 7, 8 sind derart relativ zu dem Röntgensystem angeordnet, daß ein
von der Röntgenstrahlenquelle 2 ausgehendes Röntgenstrahlenbündel die vertikal
ausgerichteten Kompressionsflächen 11, 13 der Kompressionsplatten 7, 8 durchdringt. Die
Kopplung der Kompressionsplatten 7, 8 mit dem Röntgensystem über das Geräteteil 4
bewirkt, daß die Ausrichtung des Röntgensystems relativ zu den Kompressionsplatten 7, 8
auch bei Drehungen des Geräteteils 4 um die Achse A stets erhalten bleibt.
An dem Haltearm 12 ist außerdem die bereits erwähnte diagnostische Ultraschalleinheit 70
angeordnet, welche eine in den Figuren nicht näher dargestellten Ultraschallapplikator
aufweist. Die Ultraschalleinheit 70 ist an dem Haltearm 12 vertikal in die Richtungen des
Doppelpfeiles g verschiebbar angeordnet und befindet sich in der in Fig. 1 dargestellten
Situation in einer Parkposition.
Das Gerät 1 ermöglicht es also, eine Brust sowohl mit Röntgenstrahlung als auch mit
Ultraschall zu untersuchen. Für eine Untersuchung der Brust mit Ultraschall wird die
Ultraschalleinheit 70 dabei aus ihrer Parkposition in ihre in Fig. 1 mit gestrichelten Linien
angedeutete diagnostische Position in Kontakt zur Kompressionsplatte 7 gebracht. Die
Kompressionsplatte 7 ist aus einem für Ultraschall durchlässigen Material ausgebildet und der
Raum R erforderlichenfalls mit einem für Ultraschall durchlässigen Medium versehen,
welches eine Schallimpedanz im Bereich der Schallimpedanz von Körpergewebe aufweist.
Das Gerät 1 muß jedoch nicht notwendigerweise sowohl eine Röntgeneinrichtung als auch
eine Ultraschalleinheit 70 enthalten. Das Gerät 1 kann vielmehr nur eine der beiden
Untersuchungseinrichtungen aufweisen.
Zusätzlich zu der Halterung 6 ist an dem Sockel 5 des Gerätes 1 ein im Falle des vorliegenden
Ausführungsbeispiels L-förmig ausgebildetes Geräteteil 14 angeordnet, welches gegenüber
dem Sockel 5 vorzugsweise in die Richtungen des Doppelpfeiles c verfahrbar ausgeführt ist.
Das Geräteteil 14 ist mit Feststellmitteln 15, z. B. mit auf das Geräteteil 14 einwirkenden
Klemmvorrichtungen, versehen, welche es ermöglichen, das Geräteteil 14 relativ zu dem
Sockel 5 in einer Stellung zu fixieren. Im übrigen existieren derartige Feststellmittel in nicht
dargestellter Weise auch für das Geräteteil 4, um das Geräteteil 4 in einer bestimmten Stellung
relativ zu der Halterung 6 fixieren zu können.
An dem Geräteteil 14 sind Mittel zur bequemen Lagerung eines in Fig. 1 dargestellten, mit
dem Gerät 1 zu untersuchenden Patienten angeordnet. Die Mittel zur Lagerung umfassen ein
an dem Geräteteil 14 angeordnetes abgewinkeltes Lagerelement 16, welches zur Lagerung des
Bauches und/oder des Hüftbereiches eines eine den Oberkörper gebeugte
Untersuchungshaltung einnehmenden Patienten vorgesehen ist.
Eine weiteres an dem Geräteteil 14 angeordnetes Mittel zur Lagerung bildet ein Fußtritt 17,
welcher einen bogenförmig gekrümmten Bereich 18 aufweist und höhenverstellbar, d. h.
vertikal verstellbar an dem Geräteteil 14 angebracht ist (vgl. Doppelpfeil d).
Im Falle des in Fig. 1 gezeigten Ausführungsbeispieles ist als Mittel zur Lagerung außerdem
eine fest mit der die Kompressionsplatte 8 und den Röntgenstrahlenempfänger 3
aufweisenden Einheit 9 verbundene, eine Auflagefläche 20 aufweisende Patientenauflage 19
vorhanden, welche wenigstens im wesentlichen horizontal ausgerichtet ist und zur Lagerung
des Bauches eines Patienten dient. Die Auflagefläche 20 der Patientenauflage 19 liegt dabei
wenigstens im wesentlichen mit dem patientenseitigen Abschluß der Einheit 9, also der
Kantenfläche 21 der Einheit 9, in einer wenigstens im wesentlichen horizontal verlaufenden
Ebene. Die Auflagefläche 20 schließt sich also praktisch nahtlos an die Kantenfläche 21 der
Einheit 9 an, so daß sich eine durchgehende Lagerungsfläche ohne kantige Erhebungen zur
bequemen Lagerung eines Patienten ergibt. Die Kantenfläche 21 ist dabei vorzugsweise mit
einer weichen Kunststoffolie oder Schaumstoff überzogen um die Bildung von Druckstellen
am Körper eines Patienten zu vermeiden.
Sind die Kompressionsplatte 8 und der Röntgenstrahlenempfänger 3 nicht in einer Einheit 9,
sondern jeweils getrennt voneinander angeordnet, ist die Einheit 9 physikalisch gleichzusetzen
mit der Kompressionsplatte 8. In diesem Fall ist also die Patientenauflage 20 mit der
Kompressionsplatte 8 in der für die Einheit 9 beschriebenen Weise verbunden.
Die Patientenauflage 19 weist eine im Falle des vorliegenden Ausführungsbeispiels feste
Länge auf. Zur Anpassung der Lagerungsfläche an die Größe einer zu untersuchenden
Patientin wird das Geräteteil 14 deshalb entsprechend in die Richtungen des Doppelpfeiles c
verfahren bzw. die Höhe des Fußtrittes 17 entsprechend in die Richtungen des Doppelpfeiles
d eingestellt.
Aufgrund der festen Verbindung der Patientenauflage 19 mit der Einheit 9 führt die
Patientenauflage 19 bei Drehbewegungen des Geräteteils 4 um die Achse A zusammen mit
der Einheit 9 entsprechende Drehbewegungen durch. Bei derartigen Drehbewegungen
verändert die Patientenauflage 19 ihre Lage relativ zu dem abgewinkelten Lagerelement 16.
Um bei derartigen Drehbewegungen größere Lagerungslücken zu vermeiden, ist das
abgewinkelte Lagerelement 16 mit einem Schlitz 22 versehen, welcher derart ausgeführt ist,
daß sich die Patientenauflage 19 durch den Schlitz 22 bewegen kann. Die Fig. 2 bis 4
zeigen hierzu drei stark vereinfachte Ansichten in Richtung des Pfeiles II aus Fig. 1 bei
verschiedenen Winkelstellungen der Einheit 9 und der Patientenauflage 19 relativ zu dem
abgewinkelten Lagerelement 16. Der Zentralstrahl (ZS) symbolisiert die Stellung der
Röntgenröhre. Aufgrund des in dem abgewinkelten Lagerelements 16 vorhandenen Schlitzes
22 und der Verfahrbarkeit des abgewinkelten Lagerelementes 16 in die Richtungen des
Doppelpfeiles c werden bei schrägen Bildaufnahmerichtung (vgl. Fig. 3, 4) größere
Lagerungslücken zwischen der Patientenauflage 19 und dem abgewinkelten Lagerelement 16
vermieden.
Als weiteres Mittel zur Lagerung ist an dem Gerät 1 ein Auflageelement 23 für den
Körperbereich oberhalb des Brustbereiches eines Patienten vorgesehen, welches zwischen
dem Geräteteil 4 und der Kompressionsplatte 7 angeordnet ist. Das Auflageelement 23 ist fest
oder auch lösbar mit der Kompressionsplatte 7 verbunden und verschiebbar an dem Geräteteil
4 gelagert, so daß es die Verstellbewegungen der Kompressionsplatte 7 in die Richtungen des
Doppelpfeiles b mitvollziehen kann. Das Auflageelement 23 kann dabei fest oder lösbar mit
dem Geräteteil 4 verbunden sein. Die Verbindung des Auflageelementes 23 mit der
Kompressionsplatte 7 ist derart ausgeführt, daß das Auflageelement 23 die
Kompressionsplatte 7 nicht überragt, also nicht in den Raum R zwischen den
Kompressionsplatten 7, 8 hineinragt.
In dem Auflageelement 23 ist weiterhin eine in Fig. 1 mit gestrichelten Linien angedeutete
Vorrichtung 24 angeordnet, welche in ihrer Lagerungsebene verschiebbar ist, d. h. die
Vorrichtung kann sowohl nach vorne als auch beidseitig aus dem Auflageelement 23
herausgezogen werden, so daß die Vorrichtung 24 in Abhängigkeit von der jeweiligen
Untersuchungshaltung eines Patienten derart plazierbar ist, daß im Falle der Untersuchung mit
Röntgenstrahlung nicht mit Röntgenstrahlung zu beaufschlagende Körperteile bzw. Gewebe,
z. B. die nicht zu untersuchende Brust, eines Patienten auf der Vorrichtung 24 gelagert und
somit aus dem Strahlenfeld der Röntgenstrahlenquelle 2 herausgehalten werden kann. Die
Vorrichtung 24 dient also als Abweiser für Gewebe.
Das Auflageelement 23 kann abweichend von der Darstellung in Fig. 1 auch derart mit der
Kompressionsplatte 7 verbunden sein, daß dessen Auflagefläche mit der patientenseitigen
oberen Kantenfläche der Kompressionsplatte 7 wenigstens im wesentlichen in einer
wenigstens im wesentlichen horizontal ausgerichteten Ebene liegt, so daß sich eine ebene
Auflagefläche ergibt. Das Auflageelement 23 darf dabei jedoch nicht in den Strahlenkegel der
Röntgenstrahlung ragen.
Zur Lagerung des Kopfes eines Patienten während einer Untersuchung ist auf dem
Lagerelement 23 eine Stütze 25 angeordnet, welche ebenfalls in ihrer Lage verändert werden
kann.
Des weiteren sind an dem Geräteteil 14 beidseitig der Patientenauflage 19 an Gelenkarmen
befestigte Stützen für die Arme eines Patienten angeordnet. In Fig. 1 ist nur eine derartige an
Gelenkarmen 26, 27 angeordnete Stütze 28 für einen Arm eines Patienten sichtbar.
Die Untersuchung der Brust eines Patienten mit dem erfindungsgemäßen Gerät 1 erfolgt
vorzugsweise in gebeugter Untersuchungshaltung des Patienten. Bei der Lagerung des
Patienten tritt dieser auf den Fußtritt 17 und beugt seinen Oberkörper, so daß die Hüften und
der Bauch des Patienten an dem abgewinkelten Lagerelement 16 bzw. der Körperbereich
unterhalb des Brustkorbes, also der Bauch, an der Auflagefläche 20 der Patientenauflage 19
zur Anlage kommen. Das Geräteteil 14 und der Fußtritt 17 werden derart eingestellt, daß sich
der Brustbereich des Patienten im Bereich des Raumes R zwischen den Kompressionsplatten
7, 8 befindet. Die Schulterpartie des Patienten wird vorzugsweise auf dem Auflageelement 23,
der Kopf auf der Stütze 25 und die Arme auf den Armstützen gelagert. In Fig. 1 wurde der
Arm des Patienten wegen der Übersichtlichkeit nur ansatzweise gestrichelt eingezeichnet. Zur
Abstützung des eigenen Körpergewichtes und somit zur Einnahme einer bequemeren
Körperhaltung kann der Patient seine Füße gegen den bogenförmig gekrümmten Bereich 18
des Fußtrittes 17 stemmen.
Der Vorteil dieser Untersuchungsposition besteht darin, daß das zu untersuchende
Brustgewebe bedingt durch den Schwerkrafteinfluß auf das Brustgewebe in gebeugter
Untersuchungshaltung in den Raum R zwischen die Kompressionsplatten 7, 8 hängt, wobei
keine zusätzlichen schmerzhaften Maßnahmen erforderlich sind, um maßgebliches Gewebe
wie bei stehender Untersuchungshaltung vom Körperrumpf zwischen die
Kompressionsplatten zu ziehen, um es abbildbar bzw. für eine Intervention zugänglich zu
machen. Besonders vorteilhaft bei dem erfindungsgemäßen Gerät 1 ist dabei, daß der Raum R
zwischen den Kompressionsplatten 7, 8 weder ganz noch teilweise von der Patientenauflage
19 für die Lagerung des Bauches eines Patienten überdeckt ist, so daß durch die
Patientenauflage 19 keinerlei Brust bzw. brustwandnahes Gewebe zurückgehalten wird. Eine
derartige Überdeckung des Raumes R durch eine Patientenauflage mit einer Öffnung, durch
welche die zu untersuchende Brust zwischen die Kompressionsplatten 7, 8 gebracht wird, ist
nämlich dahingehend von Nachteil, daß, bedingt durch die Dicke der Patientenauflage,
Brustgewebe, insbesondere brustwandnahes Gewebe aus dem Raum zwischen den
Kompressionsplatten mit der Folge ferngehalten wird, daß dieses einer Untersuchung nicht
zugänglich ist. Durch die erfindungsgemäße Anordnung der Kompressionsplatten 7, 8 und der
Patientenauflage 19 relativ zueinander ist dieser Nachteil vermieden, so daß auch
brustwandnahes Gewebe in den Raum R zwischen die Kompressionsplatten 7, 8 gelangt und
einer Untersuchung zugänglich ist.
Zur Vermeidung, daß im Falle einer Untersuchung mit Röntgenstrahlung nicht radiologisch zu
untersuchendes Gewebe in das Strahlungsfeld der Röntgenstrahlenquelle 2 gelangt, kann die
Vorrichtung 24, wie bereits vorstehend erwähnt, entsprechend plaziert werden, um dieses
Gewebe aus dem Strahlenfeld der Röntgenstrahlenquelle 2 herauszuhalten.
Um die Genitalien eines Patienten bei einer radiologischen Untersuchung der Brust in
gebeugter Untersuchungshaltung vor Röntgenstrahlung zu schützen, ist in dem abgewinkelten
Lagerelement 16 eine für Röntgenstrahlen undurchlässige Abschirmung 29 angeordnet.
Fig. 5 zeigt einen Ausschnitt des in Fig. 1 gezeigten Gerätes 1, wobei auf dem Fußtritt 17 an
mehreren Punkten ein Gestell 30 aufliegt, ohne mit diesem fest verbunden zu sein oder zu
werden. Das Gestell 30 ist im Falle des vorliegenden Ausführungsbeispiels mit einer
Teleskopstange 31 gegen das Geräteteil 14 verklemmt. Das Gestell 30 ist derart ausgebildet
und mit Polsterungen 32 für Oberschenkel, Knie, Schienbeine und Fußrücken eines Patienten
versehen, daß diese eine kniende Untersuchungsposition an dem Gerät 1 einnehmen kann. Die
Anbringungsorte und Winkelstellungen der Polsterungen 32 können an dem Gestell 30
variiert werden, so daß unterschiedlich große Patienten jeweils eine bequeme
Lagerungsposition auf dem Gestell 30 einnehmen können. Beispielsweise sind in dem Gestell
30 Durchbohrungen 33 vorgesehen, durch die Schrauben oder ähnliche Verbindungsmittel zur
Fixierung der Polsterungen 32 in der gewünschten Position geführt werden können.
Wird das Gestell 30 nicht zur Lagerung eines Patienten gebraucht, so kann dieses gemäß Fig.
6 in eine Parkposition an dem Gerät 1 gebracht werden. Vorzugsweise befindet sich die
Parkposition derart neben dem Fußtritt 17 oder in einer Öffnung des Fußtrittes 17, daß die
Auf- und Abbewegungen des Fußtrittes 17 durch das Gestell 30 nicht behindert werden. Da
die Schenkel des Gestells 30 und die Polsterungen 32 relativ zueinander beweglich angeordnet
sind, ist das Gestell 30 auf minimalen Platzbedarf zusammenklappbar.
Fig. 7 zeigt eine alternative Ausführungsform einer Patientenauflage 40 im Vergleich zu der
an der die Kompressionsplatte 8 und den Röntgenstrahlenempfänger 3 aufweisenden Einheit 9
angeordneten Patientenauflage 19 aus Fig. 1.
Die Patientenauflage 40 weist eine Anzahl im Falle des vorliegenden Ausführungsbeispiels
gliederartig miteinander verbundener, je eine Auflagefläche aufweisender Auflageelemente 41
auf, wobei es die gliederartige Verbindung der Auflageelemente 41 miteinander ermöglicht,
daß die Auflageelemente 41 relativ zueinander beweglich sind und in ihrer Ausrichtung relativ
zueinander verändert werden können. Das der Einheit 9 nächstliegende Auflageelement 41 der
Patientenauflage 40 ist mit einer Vorrichtung 42 fest verbunden, mit der auch ein
Verstellmechanismus in Form zweier beidseitig unterhalb der Patientenauflage 40
angeordneter Teleskopstangen verbunden ist, von denen in Fig. 7 nur die Teleskopstange 43
zu sehen ist. Die Teleskopstangen sind an dem Geräteteil 14 angeordnet, wobei deren
Elemente in die Richtungen des Doppelpfeiles e manuell oder motorisch verstellt werden
können. Die im wesentlichen synchrone Verstellung der Elemente der Teleskopstangen
bewirkt bedingt durch die Kopplung mit der Patientenauflage 40 über die Vorrichtung 42 eine
Verstellung der Auflageelemente 41 in die Richtungen des Doppelpfeiles e, so daß die Länge
der Patientenauflage 40 einstellbar ist. Die Auflageelemente 41 der Patientenauflage 40
können dabei in einen Speicherbereich 44 des abgewinkelten Lagerelementes 16 hinein- bzw.
aus dem Speicherbereich 44 herausgefahren werden. Die Teleskopstangen sind im übrigen
nicht nur zur Verstellung der Auflageelemente 41, sondern auch zur Stützung der
Patientenauflage 40 vorgesehen.
Ein weiterer Unterschied zu dem in Fig. 1 gezeigten Ausführungsbeispiel besteht darin, daß
sich die für Röntgenstrahlung undurchlässige Abschirmung 29 zum Schutz der Genitalien
eines Patienten vor Röntgenstrahlung nicht in dem abgewinkelten Lagerelement 16 befindet,
sondern in das Geräteteil 14 integriert ist.
Fig. 8 zeigt eine weitere Alternative zur Realisierung einer Patientenauflage für den Bauch
eines Patienten. Im Falle des in Fig. 8 gezeigten Ausführungsbeispieles wird die
Patientenauflage von einer Folie 50 gebildet, welche an einer Vorrichtung 51 befestigt ist.
Wie im Falle von Fig. 7 ist mit der Vorrichtung 51 ein Verstellmechanismus in Form zweier
Teleskopstangen verbunden, welche beidseitig unterhalb der Folie 50 an dem Geräteteil 14
angeordnet sind. Von den Teleskopstangen ist in Fig. 8 nur die Teleskopstange 52 sichtbar.
Die Elemente der Teleskopstangen sind im wesentlichen synchron in die Richtungen des
Doppelpfeiles f manuell oder motorisch verfahrbar. Auf diese Weise kann die Länge der
Patientenauflage 50 eingestellt werden, wobei bei einer Verlängerung der Patientenauflage
Folie 50 von einer in dem abgewinkelten Lagerelement 16 angeordneten Vorrichtung in Form
einer Rolle 53 abgewickelt wird. Bei einer Verkürzung der Länge der Patientenauflage wird
Folie 50 auf die Rolle 53 aufgewickelt, was beispielsweise durch einen in der Fig. 8 nicht
gezeigten, mit der Rolle 53 zusammenwirkenden Federmechanismus, manuell oder motorisch
bewirkt werden kann. Wie im Falle des in Fig. 7 gezeigten Ausführungsbeispieles ist auch bei
dem in Fig. 8 gezeigten Ausführungsbeispiel die für Röntgenstrahlung undurchlässige
Abschirmung 29 in dem Geräteteil 14 integriert.
Sowohl die Patientenauflage 40 als auch die Folie 50 sind wenigstens oberflächlich aus einem
weichen, elastischen und desinfizierbaren Material ausgebildet und mittels in den Fig. 7
und 8 nicht dargestellter, aber an sich bekannter Mittel, z. B. mit Bremsklötzen
zusammenwirkenden Bowdenzügen oder ver- und entriegelbaren Federmechanismen, in einer
eingestellten Stellung fixierbar. Beispielsweise ist die Fixierung zusammen mit dem
Geräteteil 14 über die in Fig. 1 gezeigten Feststellmittel 15 möglich.
Zur Verstellung der Auflageelemente 41 bzw. der Folie 50 müssen dabei nicht
notwendigerweise jeweils zwei Teleskopstangen, sondern es kann auch nur eine,
beispielsweise rechteckförmige, oder es können auch mehrere Teleskopstangen vorgesehen
sein. An Stelle von Teleskopstangen können auch andere an sich bekannte
Verstellmechanismen Verwendung finden.
In Fig. 9 ist gezeigt wie an dem erfindungsgemäßen Gerät 1 ein Patient in liegender Position
gelagert werden kann. Eine derartige Lagerungsmöglichkeit kann dadurch erreicht werden,
daß der Fußtritt 17 mit dem bogenförmig gekrümmten Bereich 18 derart vertikal in Richtung
des Doppelpfeiles d aufwärts verstellt wird, daß der obere Rand des bogenförmig gekrümmten
Bereiches 18 in etwa das Niveau des obersten Punktes des abgewinkelten Lagerelementes 16
einnimmt. An das abgewinkelte Lagerelement 16 und auf den oberen Rand des bogenförmig
gekrümmten Bereiches 18 des Fußtrittes 17 ist ein Auflageelement 54 ansetzbar, so daß die
Lagerungsfläche des Gerätes 1 verlängert ist und eine liegende Untersuchungsposition eines
Patienten gestattet. Zur Fixierung des Auflageelementes 54 können beispielsweise Stifte,
Klemmen oder andere an sich bekannte Mittel vorgesehen sein.
Das Auflageelement 54 kann im Unterschied zu der zuvor beschriebenen Weise,
beispielsweise auch auf eine an dem bogenförmig gekrümmten Bereich 18 angeordneten
Schiene aufliegen.
Es versteht sich, daß die Verlängerung der Auflagefläche mit dem Auflageelement 54 nicht
nur in Verbindung mit der Patientenauflage in Form der Folie 50, sondern auch in Verbindung
mit den Patientenauflagen 19 oder 40 erfolgen kann.
Die Fig. 10 und 11 zeigen in stark vereinfachter Darstellung Geräteeinstellungen des
Gerätes 1 mit um die vertikale Achse A gedrehten diagnostischen
Untersuchungseinrichtungen und Kompressionsplatten 7, 8 zur Gewinnung von
Bildaufnahmen aus schrägen Richtungen in bezug auf die in Fig. 1 bzw. Fig. 2 dargestellte
Ausgangsstellung. Im Falle der in den Fig. 7 und 8 beschriebenen Ausführungsformen der
Patientenauflagen 40 und 50, welche nicht mit der Einheit 9 verbunden sind, entstehen bei
derartigen Drehbewegungen der diagnostischen Untersuchungseinrichtungen bzw. der
Kompressionsplatten 7, 8 um die vertikale Achse A Zwischenräume zwischen der Einheit 9
und den Patientenauflagen 40, 50. Zur Überdeckung dieser Zwischenräume können, wie in
Fig. 10 dargestellt, entsprechend geformte, den jeweiligen Zwischenräumen angepaßte
Auflageelemente, z. B. das Auflageelement 60, eingefügt werden, so daß im Idealfall eine
lückenlose Auflagefläche zwischen der Patientenauflage 40 bzw. 50 und der Einheit 9
gebildet werden kann. Der Raum R1, neben den Kompressionsplatten (7, 8) und neben dem
Raum R gelegen, dient zur Ermöglichung der vollständigen Untersuchung der Brust, indem in
diesen Raum die Achsel mit benachbartem Oberarm und der Oberbauch des Patienten
eingebracht werden können, da der Raum R1, wie auch der Raum R nicht von Mitteln zur
Lagerung des Patienten weder ganz noch teilweise überdeckt wird.
Eine andere Möglichkeit der Überbrückung der entstehenden Zwischenräume kann, wie in
Fig. 11 veranschaulicht, durch ein verformbares faltenbalgartiges Auflageelement 65 erreicht
werden. Das faltenbalgartige Auflageelement 65 ist vorzugsweise fest mit der Einheit 9 und
lösbar mit der Patientenauflage 40 bzw. 50 verbunden. Bei kleineren Drehwinkeln kann sich
das faltenbalgartige Auflageelement 65 derart verformen, daß der normalerweise zwischen der
Patientenauflage 40 bzw. 50 und der Einheit 9 entstehende Zwischenraum überbrückt wird.
Um auch größere Drehwinkel, beispielsweise eine 90°-Drehung aus der in Fig. 1 gezeigten
Ausgangsstellung heraus zu ermöglichen, ohne ein Abscheren des faltenbalgartigen
Auflageelementes 65 zu riskieren, ist dieses, wie bereits erwähnt, lösbar mit der
Patientenauflage 40 bzw. 50 verbunden.
Das faltenbalgartige Auflageelement 65 kann dabei mit stabilisierenden Mitteln, z. B.
Verstrebungen, versehenen sein, um das Körpergewicht eines Patienten tragen zu können.
Vorzugsweise ist das faltenbalgartige Auflageelement zumindest oberflächlich aus
Moosgummi oder einem anderen weichen und voluminösen Material ausgebildet.
Das erfindungsgemäße Gerät wurde vorstehend am Beispiel zur Gewinnung diagnostischer
Bildaufnahmen von einer Brust beschrieben. Das Gerät ist jedoch nicht nur für
Untersuchungen geeignet, sondern kann auch für Interventionen an einer Brust eingesetzt
werden.
Des weiteren kann das erfindungsgemäße Gerät von dem vorstehend beschriebenen
Ausführungsbeispiel im Rahmen der Erfindung abweichen. Beispielsweise müssen nicht
notwendigerweise die diagnostischen Untersuchungseinrichtungen und die
Kompressionsplatten um eine vertikale Achse drehbar sein, sondern es können sich auch die
Patientenauflage und die damit verbundenen Komponenten um eine vertikale Achse drehen.
Das Gerät 1 muß auch keinen Sockel 5 aufweisen. Das Geräteteil 14 und die Halterung 6
können vielmehr auch am Boden eines Raumes befestigt sein. Im Falle des Geräteteils 14 muß
die Befestigung jedoch derart ausgeführt sein, daß das Geräteteil in die Richtungen des
Doppelpfeils c verschiebbar ist. Das Geräteteil 14 kann dabei beispielsweise auf einer am
Boden montierten Schiene laufen.
Das Auflageelement 23 muß nicht notwendigerweise an dem Gerät vorhanden sein, da eine
Abstützung des Oberkörpers eines Patienten auch nur auf den Stützen für die Arme und der
Stütze für den Kopf erfolgen kann. In diesem Fall sind separate von dem Auflageelement 23
getrennt ausgeführte Abweiser für Gewebe vorgesehen.
Die Stützen müssen dabei nicht direkt an dem Gerät angeordnet, sondern können auch an
decken-, boden- oder wandmontierten Halterungen angeordnet sein. Als Halterungen sind
beispielsweise verstellbare Gelenkarme oder entsprechend geführte Seile geeignet.
Als Röntgenstrahlenempfänger sind an dem Gerät die an sich bekannten
Röntgenstrahlenempfänger wie Röntgenfilme, Röntgenbildverstärker, Flachbilddetektoren etc.
einsetzbar.
1
Gerät zur Untersuchung einer Brust
2
Röntgenstrahlenquelle
3
Röntgenstrahlenempfänger
4
Geräteteil
5
Sockel
6
Halterung
7
,
8
Kompressionsplatten
9
Einheit
10
Haltearm
11
Kompressionsfläche
12
Haltearm
13
Kompressionsfläche
14
L-förmiges Geräteteil
15
Feststellmittel
16
abgewinkeltes Lagerelement
17
Fußtritt
18
bogenförmig gekrümmter Bereich
19
Patientenauflage
20
Auflagefläche
21
Kantenfläche der Einheit
22
Schlitz
23
Auflageelement
24
Vorrichtung
25
Kopfstütze
26
,
27
Gelenkarme
28
Armstütze
29
röntgenundurchlässige Abschirmung
30
Gestell
31
Teleskopstange
32
Polsterungen
33
Bohrungen
40
Patientenauflage
41
Auflageelemente
42
Vorrichtung
43
Teleskopstange
44
Speicherbereich
50
Folie
51
Vorrichtung
52
Teleskopstange
53
Rolle
54
Auflageelement
60
Auflageelement
65
faltenbalgartiges Auflageelement
70
Ultraschalleinheit
a,b,c Verstellrichtungen
d,e,f Verstellrichtungen
g Verstellrichtungen
A vertikale Achse
R Raum
R1 Raum
RS Randstrahl
ZS Zentralstrahl
a,b,c Verstellrichtungen
d,e,f Verstellrichtungen
g Verstellrichtungen
A vertikale Achse
R Raum
R1 Raum
RS Randstrahl
ZS Zentralstrahl
Claims (15)
1. Gerät zur Untersuchung einer menschlichen Brust mit wenigstens einer diagnostischen
Untersuchungseinrichtung (2, 3, 70), mit welcher Bildinformationen aus dem Körperinneren
eines Lebewesens gewonnen werden können, zwei relativ zueinander verstellbaren
Kompressionsvorrichtungen (7, 8), welche einen Raum (R) zur Aufnahme der Brust
einschließen, dadurch gekennzeichnet, daß Mittel zur Lagerung des Patienten in liegender
oder in den Oberkörper gebeugter Untersuchungsposition vorhanden sind, welche eine
zumindest den Bauch eines Patienten stützende, mit wenigstens einer Auflagefläche (20)
versehene Patientenauflage (19, 40, 50) umfassen, die wenigstens im wesentlichen horizontal
ausgerichtet ist und die Patientenauflage (19, 40, 50) den für die zu untersuchende Brust
vorgesehenen Raum (R) zwischen den Kompressionsvorrichtungen (7, 8) und einen Raum R1
neben den Kompressionsvorrichtungen (7, 8), der zur Aufnahme von Achsel und
angrenzendem Oberarm sowie Oberbauch des Patienten dient, weder ganz noch teilweise
überdeckt.
2. Gerät nach Anspruch 1, dessen diagnostische Untersuchungseinrichtung
- 1. 2.1. eine Röntgeneinrichtung mit einem eine Röntgenstrahlenquelle (2) und einen Röntgenstrahlenempfänger (3) aufweisenden Röntgensystem umfaßt, wobei von der Röntgenstrahlenquelle (2) im Betrieb ein Röntgenstrahlenbündel zu dem Röntgenstrahlenempfänger (3) ausgeht, dessen patientenseitiger Randstrahl (RS) wenigstens im wesentlichen horizontal verläuft
- 2. 2.2. eine diagnostische Ultraschalleinheit (70) umfaßt.
3. Gerät nach Anspruch 1 und 2, dessen Mittel zur Lagerung
- 1. 3.1. ein abgewinkeltes Lagerelement (16) zur Lagerung des Bauches und/oder des
Hüftbereiches eines eine den Oberkörper gebeugte Untersuchungshaltung einnehmenden
Patienten umfassen, das
- 1. 3.1.1. wenigstens oberflächlich aus einem elastischen Material ausgebildet ist
- 2. 3.1.2. eine für Röntgenstrahlen undurchlässige Abschirmung (29) aufweist
- 3. 3.1.3. an einem Geräteteil (14) angeordnet sind, welches gegenüber der diagnostischen Untersuchungseinrichtung (2, 3, 70) verstellbar ist
- 2. 3.2. einen höhenverstellbaren Fußtritt (17) umfassen, der
- 1. 3.2.1. einen bogenförmig gekrümmten Bereich (18) aufweist
- 2. 3.2.2. an einem Geräteteil (14) angeordnet sind, welches gegenüber der diagnostischen Untersuchungseinrichtung (2, 3, 70) verstellbar ist.
4. Gerät nach Anspruch 3, dessen Geräteteil (14)
- 1. 4.1. eine für Röntgenstrahlen undurchlässige Abschirmung (29) aufweist
- 2. 4.2. relativ zu der diagnostischen Untersuchungseinrichtung (2, 3, 70) fixierbar ist.
5. Gerät nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dessen Patientenauflage (40)
- 1. 5.1. eine Anzahl miteinander verbundener Auflageelemente (41) aufweist, welche
- 1. 5.1.1. derart bewegbar und in ihrer Ausrichtung relativ zueinander veränderbar sind, daß die Länge der Patientenauflage (40) einstellbar ist
- 2. 5.1.2. mittels eines Verstellmechanismus (43) in einen Speicherbereich (44) im Inneren des abgewinkelten Lagerelementes (16) ein- und ausfahrbar sind
- 2. 5.2. von einer Folie (50) gebildet ist, die mittels eines Verstellmechanismus (52)
- 1. 5.2.1. derart auf eine in dem abgewinkelten Lagerelement (16) angeordnete Vorrichtung (53) auf und abwickelbar ist, daß die Länge der Patientenauflage (50) einstellbar ist
- 2. 5.2.2. variierbar ist, der wenigstens eine Teleskopstange (43, 52) aufweist
- 3. 5.3. in einer bestimmten Stellung fixierbar ist.
6. Gerät nach einem der Ansprüche 3 bis 5, dessen Auflagefläche (20) mittels eines an das
abgewinkelte Lagerelement (16) ansetzbaren Auflageelementes (54) zumindest indirekt
verlängerbar ist.
7. Gerät nach einem der Ansprüche 3 bis 6, in dessen Fußtritt (17) eine Vorrichtung (30) zur
Lagerung von Beinen eines Patienten einpaßbar ist und die Vorrichtung (30) bei
Nichtgebrauch in eine Parkstellung gebracht werden kann.
8. Gerät nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dessen Kompressionsvorrichtungen (7, 8) mit der
diagnostischen Untersuchungseinrichtung (2, 3, 70) gekoppelt sind.
9. Gerät nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dessen diagnostische Untersuchungseinrichtung
(2, 3, 70) und Patientenauflage (40, 50) relativ zueinander um eine Achse (A) verstellbar sind.
10. Gerät nach den Ansprüchen 8 und 9, bei dem
- 1. 10.1. in den aufgrund von Relativbewegungen zwischen der Patientenauflage (40, 50) und den mit der diagnostische Untersuchungseinrichtung (2, 3, 70) gekoppelten Kompressionsvorrichtungen (7, 8) entstehenden Raum zwischen der Patientenauflage (40, SO) und der am nächsten zu der Patientenauflage (40, 50) angeordneten Kompressionsvorrichtung (8) Auflageelemente (60) einfügbar sind
- 2. 10.2. zur Überbrückung des im Falle von Relativbewegungen zwischen der Patientenauflage (40, 50) und den mit der diagnostische Untersuchungseinrichtung (2, 3, 70) gekoppelten Kompressionsvorrichtungen (7, 8) entstehenden Raumes zwischen der Patientenauflage (40, 50) und der am nächsten zu der Patientenauflage (40, 50) angeordneten Kompressionsvorrichtung (8) ein verformbares faltenbalgartiges Auflageelement (65) vorgesehen ist, welches zumindest indirekt mit der Kompressionsvorrichtung (8) und der Patientenauflage (40, 50) verbunden ist und lösbar mit der Patientenauflage (40, 50) verbunden ist.
11. Gerät nach einem der Ansprüche 1 bis 4 und 6 bis 9, bei dem die Patientenauflage (19)
fest mit einer die am nächsten zu der Patientenauflage (19) angeordnete
Kompressionsvorrichtung (8) aufweisenden Einheit (9) verbunden ist.
12. Gerät nach Anspruch 11, bei dem die Auflagefläche (20) der Patientenauflage (19)
wenigstens im wesentlichen mit der oberen, patientenseitigen Kantenfläche (21) der Einheit
(9) in einer wenigstens im wesentlichen horizontal verlaufenden Ebene liegt.
13. Gerät nach einem der Ansprüche 11 oder 12, bei dem das abgewinkelte Lagerelement (16)
mit einem wenigstens im wesentlichen horizontal verlaufenden Schlitz (22) versehen ist,
welcher derart ausgeführt ist, daß die Patientenauflage (19) zumindest teilweise durch den
Schlitz (22) bewegt werden kann.
14. Gerät nach einem der Ansprüche 1 bis 13, bei dem Vorrichtungen (24) vorgesehen sind,
welche nicht mit Röntgenstrahlung zu beaufschlagende Körperteile eines Patienten aus dem
Strahlenfeld der Röntgenstrahlenquelle (2) heraushalten.
15. Gerät nach einem der Ansprüche 1 bis 14, bei dem Stützen (25, 28) für den Kopf und die
Arme eines Patienten vorgesehen sind.
Priority Applications (2)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE19944914A DE19944914A1 (de) | 1998-09-23 | 1999-09-14 | Gerät zur Untersuchung einer menschlichen Brust |
| PCT/DE1999/003094 WO2000016695A1 (de) | 1998-09-23 | 1999-09-22 | Gerät zur untersuchung einer menschlichen brust |
Applications Claiming Priority (2)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE1998143658 DE19843658A1 (de) | 1998-09-23 | 1998-09-23 | Gerät zur Untersuchung einer weiblichen Brust |
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Publications (1)
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|---|---|
| DE19944914A1 true DE19944914A1 (de) | 2000-08-24 |
Family
ID=7881991
Family Applications (2)
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|---|---|---|---|
| DE1998143658 Withdrawn DE19843658A1 (de) | 1998-09-23 | 1998-09-23 | Gerät zur Untersuchung einer weiblichen Brust |
| DE19944914A Withdrawn DE19944914A1 (de) | 1998-09-23 | 1999-09-14 | Gerät zur Untersuchung einer menschlichen Brust |
Family Applications Before (1)
| Application Number | Title | Priority Date | Filing Date |
|---|---|---|---|
| DE1998143658 Withdrawn DE19843658A1 (de) | 1998-09-23 | 1998-09-23 | Gerät zur Untersuchung einer weiblichen Brust |
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| Country | Link |
|---|---|
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Cited By (1)
| Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
|---|---|---|---|---|
| DE20206482U1 (de) * | 2002-04-24 | 2003-09-04 | Bast, Heinrich, 45711 Datteln | Vorrichtung zur Durchführung von Mammographien |
Families Citing this family (2)
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|---|---|---|---|---|
| GB201001124D0 (en) * | 2010-01-25 | 2010-03-10 | Ray Arup | Positioning rig for 3D breast capture |
| DE102010041205A1 (de) * | 2010-09-22 | 2012-03-22 | Siemens Aktiengesellschaft | Mammographiegerät |
Family Cites Families (2)
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|---|---|---|---|---|
| US3973126A (en) * | 1975-07-31 | 1976-08-03 | General Electric Company | Mammography |
| US5078142A (en) * | 1989-11-21 | 1992-01-07 | Fischer Imaging Corporation | Precision mammographic needle biopsy system |
-
1998
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-
1999
- 1999-09-14 DE DE19944914A patent/DE19944914A1/de not_active Withdrawn
Cited By (1)
| Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
|---|---|---|---|---|
| DE20206482U1 (de) * | 2002-04-24 | 2003-09-04 | Bast, Heinrich, 45711 Datteln | Vorrichtung zur Durchführung von Mammographien |
Also Published As
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| DE19843658A1 (de) | 2000-05-04 |
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