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Die Erfindung bezieht sich auf eine Verschlusseinrichtung für Einfahröffnungen, insbesondere von Garagen, mit den Merkmalen im Oberbegriff des Anspruchs 1.
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Vor allem bei Garagen sind die Öffnungen, die als Einfahröffnung in das Garageninnere dienen, mit einem Verschlusselement in Form eines Tores, z. B. Kipptores, Schwingtores, Rolltores, Sektionaltores od. dgl., verschließbar, das zwischen der vertikalen Schließstellung und der Öffnungsstellung auf und ab bewegbar ist, in der das Verschlusselement sich nahe der Decke der Garage innerhalb des Innenraumes und im wesentlichen in horizontaler Kopflage befindet. Häufig werden Garagen als zusätzlicher Arbeitsraum zur Verrichtung von Reparaturen, Handwerks- oder Bastelarbeiten benötigt und genutzt, ebenso wie als zusätzliche Spielfläche für Erwachsene und Kinder, z. B. zum Tischtennis od. dgl.. Diese zusätzliche Nutzung bei in Öffnungsstellung befindlichem Verschlusselement führt zu Problemen, da dann der Innenraum den äußeren Witterungseinflüssen ausgesetzt ist. Auch können sich nicht ungefährliche Situationen ergeben, z. B. dann, wenn bei der Nutzung des Garagenraumes als Spielraum, z. B. beim Tischtennisspiel, die Bälle unverhofft durch die Öffnung nach außen gelangen und bei Versuchen, die Bälle zu erhaschen, gefährliche, unverhoffte Verkehrssituationen und Unfallgefahren entstehen können.
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Aus
DE 35 21 084 C2 ist ein Rolladen mit einem aus Lamellen bestehenden Panzer bekannt, wobei dieser Panzer am freien Rand seiner untersten, letzten Lamelle in Fortführung und Verlängerung des Panzers ein Stoff- oder Gitterrollo aufweist, das an der untersten Lamelle des Panzers mit seinem oberen Rand befestigt ist und auf eine Wickelwelle innerhalb eines Rollokastens durch Federspannung aufwickelbar ist. In einer ersten Betriebsweise wird der Rolladenpanzer mit seinen Lamellen aus der herabgefahrenen Schließstellung durch Aufwickeln auf eine zugeordnete Wickelwelle in die Öffnungsstellung gebracht, wobei vom Panzer der an dessen unterem Rand gehaltene Rollokasten mit darin aufgewickeltem Stoff- oder Gitterrollo mitgenommen wird. Soll der Rolladenpanzer in seine Schließstellung überführt werden, wird dieser herabgelassen, wobei der Rollokasten am unteren horizontalen Rand der Fensteröffnung aufliegt. Um eine Funktion unter Nutzung des Stoff- oder Gitterrollos zu verwirklichen, bedarf es Aufwickelns des Rolladenpanzers von seiner Schließstellung in die Öffnungsstellung. Damit der Rollokasten mit Wickelwelle und darauf aufgewickeltem Stoff- oder Gitterrollo dabei nicht mit nach oben gezogen wird, ist der Rollokasten in der unteren Auflagestellung in Bezug auf die Fensteröffnung mittels einer Arretiereinrichtung zu verriegeln, so dass beim Überführen des Rolladenpanzers von der Schließstellung in die Öffnungsstellung nunmehr vom Rolladenpanzer das Stoff- oder Gitterrollo aus dem Rollokasten gegen die Federwirkung der dortigen Wickelwelle herausgezogen wird und den Bereich der Fensteröffnung überdeckt, der beim Überführen des Rolladenpanzers von der Schließstellung in die Öffnungsstellung freigegeben wird. Um mittels des Stoff- oder Gitterrollos die Fensteröffnung vollständig zu verschließen, somit dieses Rollo in Schließstellung zu überführen, muss der Rolladenpanzer ganz in die aufgewickelte Öffnungsstellung überführt werden. Wird gewünscht, dass das Stoff- oder Gitterrollo von der Schließstellung in die Öffnungsstellung überführt wird, ist die Arretiereinrichtung, die den Rollokasten am unteren Fensterrand fixiert, zu lösen. Aufgrund der Federwirkung der Wickelwelle im Rollokasten wird durch Aufwicklung des Stoff- oder Gitterrollos auf die Wickelwelle der Rollokasten nach oben und dadurch das Stoff- oder Gitterrollo in die Öffnungsstellung überführt. Man erkennt, dass bei einem derartigen Rolladen eine Reihenschaltung von Rolladenpanzer und Stoff- oder Gitterrollo vorliegt, jedoch das Stoff- oder Gitterrollo unabhängig vom Rolladenpanzer nicht aktiviert werden kann. Es stellt kein eigenständiges, unabhängig vom Rolladenpanzer betätigbares Verschlusselement für die Fensteröffnung dar. Man erkennt ferner, dass eine solche Verschlusseinrichtung für Einfahröffnungen, insbesondere von Garagen oder ähnlichen Bauwerken, nicht verwendbar ist.
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Aus
DE 40 21 264 A1 ist eine Schrägmarkise bekannt, die eine Vorhangbahn aus Tuch oder Folienbahn aufweist, wobei diese Vorhangbahn zwei Bereiche hat, nämlich einen nahezu horizontalen oder in Bezug auf eine horizontale Ebene schräg verlaufenden Bereich und einen sich anschließenden vertikal herabhängenden Bereich. Die Vorhangbahn stellt ein einstückiges Gebilde dar und ähnelt einer Markise, die im ausgefahrenen Zustand mit Neigung verläuft und am vorderen Ende einen vertikalen Bahnbereich hat. Eine derartige Schrägmarkise eignet sich nicht als Verschlusseinrichtung für Einfahröffnungen, insbesondere von Garagen.
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Aus
US 5 427 169 ist ein flexibler Vorhang für die Öffnungen von Garagen bekannt. Der Vorhang kann aus einzelnen vertikal geteilten und wahlweise verbindbaren Vertikalsektionen bestehen und mittels Haftband am Rand der Garagenwände, die die Öffnung umgrenzen, fixiert werden. Auch eine Fixierung mittels Hängeschlaufen am oberen Rand der Garagenöffnung ist möglich. Die Folienbahnen können am unteren Rand durch Gewichte, z. B. eingeschobene Stangen, beschwert werden. Zur Freigabe der Öffnung der Garage werden die einzelnen Behangsektionen, beginnend am unteren Ende, zu einem Wickel nach oben aufgewickelt, wobei diese Wickel am oberen Rand der Garagenöffnung gehaltert werden können, damit die Einfahröffnung freigegeben ist. Zum Verschließen der Einfahröffnung der Garage lässt man die einzelnen Behangsektionen unter selbsttätiger Abwicklung herabfallen.
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Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Verschlusseinrichtung der eingangs genannten Art zu schaffen, die einfach und kostengünstig ist und eine Zusatznutzung mittels des zweiten Verschlusselements zum Verschließen des Raumes und eine Abschottung dieses nach draußen mit einfachen Mitteln ermöglicht.
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Die Aufgabe ist bei einer Verschlusseinrichtung der eingangs genannten Art gemäß der Erfindung durch die Merkmale im Anspruch 1 gelöst. Diese Anordnung des zweiten Verschlusselements, mittels dessen bei in Öffnungsstellung gebrachtem ersten Verschlusselement die dadurch freigegebene Öffnung bedarfsweise verschließbar ist, macht dann einen Verschluß der Einfahröffnung und somit einen Schutz des Innenraumes gegen äußere Witterungseinflüsse möglich, wobei zugleich eine räumlich Abschrankung nach außen erreichbar ist und zumindest in Grenzen auch eine Absicherung gegen unerwünschten Zugang von außen. Diese Gestaltung mit dem zweiten Verschlusselement ist besonders einfach und kostengünstig. Dadurch, dass das zweite Verschlusselement am ersten Verschlusselement fest angebracht ist, und zwar auf der dem Innenraum zugewandten Innenseite und dabei an der Unterseite des ersten Verschlusselements, ist das zweite Verschlusselement automatisch dann in seine betriebsbereite Bereitschaftsstellung am oberen Randbereich der Öffnung gebracht, wenn das erste Verschlusselement in seine Öffnungsstellung überführt ist. Die Anordnung des zweiten Verschlusselements auf der Innenseite des ersten Verschlusselements hat zugleich den Vorteil, dass dadurch das zweite Verschlusselement gegen äußere Einflüsse, z. B. Witterungseinflüsse oder ungewollten Zugriff von außen, in einfacher Weise geschützt ist. Befindet sich das erste Verschlusselement in seiner herabbewegten Schließstellung, so lagert das zweite Verschlusselement innenseitig unten des ersten Verschlusselements, ohne dass es dort in irgendeiner Weise störend ist oder gefährdet ist. Befindet sich das erste Verschlusselement in seiner nach oben bewegten endgültigen Öffnungsstellung, so liegt das zweite Verschlusselement oben und im Bereich der Öffnung in Bereitschaftsstellung, so dass es zum Verschließen der Einfahröffnung durch Abwickeln der Bahn aktiviert werden kann. Bei der Gestaltung der als Behang dienenden Bahn aus zumindest im wesentlichen durchsichtigem Material, z. B. aus Kunststoff, insbesondere PVC, ist erreicht, dass im Innenraum im wesentlichen volles Tageslicht herrschen kann, so dass es aufgrund maximalen Lichteinfalls die Einschaltung künstlicher Lichtquellen nicht bedarf. Außerdem besteht Sichtkontakt nach außen und eine optische Öffnung des gleichwohl abgeschlossenen Raumes nach außen, was sich auch gestalterisch und psychologisch vorteilhaft erweist.
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Weitere besondere Erfindungsmerkmale und Ausgestaltungen der Erfindung ergeben sich aus den übrigen Ansprüchen 3 bis 24.
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Weitere Einzelheiten und Vorteile der Erfindung ergeben sich aus der nachfolgenden Beschreibung, auf die ausdrücklich zur Vermeidung unnötiger Wiederholungen an dieser Stelle verwiesen ist.
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Der vollständige Wortlaut der Ansprüche ist vorstehend allein zur Vermeidung unnötiger Wiederholungen nicht wiedergegeben, sondern stattdessen lediglich durch Nennung der Anspruchsnummern darauf Bezug genommen, wodurch jedoch alle diese Anspruchsmerkmale als an einer Stelle ausdrücklich und erfindungswesentlich offenbart zu gelten haben.
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Die Erfindung ist nachfolgend anhand von in den Zeichnungen gezeigten Ausführungsbeispielen näher erläutert. Es zeigen:
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1 eine schematische, teilweise geschnittene Seitenansicht einer Verschlußeinrichtung für Öffnungen von Garagen, deren Verschlußelement in verschiedenen Positionen dargestellt ist,
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2 eine schematische, perspektivische Ansicht der Einzelheit II der Verschlußeinrichtung in 1 in größerem Maßstab,
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3 eine Ansicht der Verschlußeinrichtung in Pfeilrichtung III in 1 in Schließstellung,
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4 eine schematische, teilweise geschnittene Seitenansicht etwa entsprechend derjenigen in 1 lediglich des oberen Teils der Öffnung einer Garage gemäß einem abgewandelten Ausführungsbeispiel,
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5 eine schematische Seitenansicht der Kupplungseinrichtung in 4.
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In den Zeichnungen ist schematisch eine Verschlußeinrichtung 10 für Öffnungen 11, insbesondere für solche von Garagen 12, gezeigt. Diese Öffnung 11 ist bei Garagen 12 üblicherweise als Einfahröffnung gestaltet, durch die man mit einem Fahrzeug in das Innere 13 der Garage 12 hineinfahren kann. Die Garage 12 weist einen Boden 14, eine Decke 15 und seitliche Wände 16 und 17 auf, wobei die stirnseitige Rückwand nicht dargestellt ist. Die Verschlußeinrichtung 10 weist zumindest ein zwischen der Schließstellung und Öffnungsstellung auf und ab bewegbares Verschlußelement 18 auf, insbesondere ein Tor, Kipptor, Schwingtor, Rolltor, Sektionaltor od. dgl., wobei dieses erste Verschlußelement 18 dazu dient, in der Vertikalposition die Öffnung 11 zu schließen und in der Öffnungsstellung, in der das Verschlußelement 18 sich nahe der Decke 15 befindet und etwa horizontal verläuft, die Öffnung 11 freizugeben. Häufig weisen derartige Garagen 12 im Bereich der Öffnung 11 einen Blockrahmen 19 mit oberer Sturzleiste 20 auf. Das Verschlußelement 18, z. B. in Form eines Kipptores, ist meist mittels beidseitiger Führungsschienen 21 geführt, die nahe der Decke 15 auf jeder Seite bauwerkfest montiert sind und zumindest annähernd horizontal verlaufen. Von diesen Führungsschienen 21 ist in 1 und 4 lediglich eine Führungsschiene 21 sichtbar.
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Eine Besonderheit der Verschlußeinrichtung 10 liegt darin, daß diese ein zweites Verschlußelement 30 aufweist, mittels dessen bei in Öffnungsstellung gebrachtem ersten Verschlußelement 18 die dadurch für die Ausfahrt und Einfahrt eines Fahrzeuges freigegebene Öffnung 11 bedarfsweise verschließbar ist, obwohl sich das erste Verschlußelement 18 in seiner Öffnungsstellung befindet. Diese zweite Verschlußelement 30 weist mindestens eine aufwickelbare Bahn 31 auf, die mit Vorzug aus zumindest im wesentlichen durchsichtigem Material, z. B. Kunststoff, besteht. Die Bahn 31 ist z. B. aus mit Vorzug reißfestem Folienmaterial gebildet. Das zweite Verschlußelement 30 weist eine Wickelwelle 32 auf, auf der die Bahn 31 gehalten ist und von der die Bahn 31 abgebbar bzw. auf die die Bahn 31 gegensinnig aufwickelbar ist. In dieser Gestaltung ist das zweite Verschlußelement 30 ähnlich einem transparenten Rollo gestaltet. Die Wickelwelle 32 mit aufgewickelter Bahn 31 kann offen oder in einem Schutzbehältnis, z. B. Aluminium-Kanal, verdeckt angeordnet sein. Die Bahn 31 ist im wesentlichen in in 1 bis 4 vertikaler Richtung aufwickelbar und abwickelbar, wobei die Wickelwelle 32 im wesentlichen horizontal verläuft und dabei quer zur Ein- und Ausfahrrichtung eines in die Garage 12 einfahrenden bzw. aus fahrenden Fahrzeuges.
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Eine wesentliche Besonderheit liegt ferner darin, daß das zweite Verschlußelement 30 auf der dem Inneren 13 der Garage 12 zugewandten Innenseite des ersten Verschlußelements 18 fest angebracht ist, und dabei an dessen Unterseite und in der Weise, daß das zweite Verschlußelement 30 bei der Bewegung des ersten Verschlußelements 18 von der Schließstellung in die Öffnungsstellung in seine betriebsbereite Bereitsschaftsstellung am oberen Randbereich der Öffnung 11 gebracht wird. Die Wickelwelle 32 ist an beiden Enden mittels nur angedeuteter Halter 33 an der Innenseite des ersten Verschlußelements 18 gehalten.
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Die Bahn 31 weist ein oder mehrere etwa horizontale Versteifungsteile 34, z. B. Versteifungsstäbe, auf, die aufgesetzt oder eingezogen oder in sonstiger Weise mit der Bahn 31 verbunden sind. Ferner enthält die Bahn 31 mindestens eine Öffnung 35, die z. B. aus einer Fensteröffnung oder, wie in 3 gezeigt ist, aus einer Durchgangsöffnung besteht. Diese mindestens eine Öffnung 35 ist mittels eines, Verschlusses 36, vorzugsweise aus dem gleichen Material wie die Bahn 31, verschlossen bzw. verschließbar. Beim gezeigten Ausführungsbeispiel besteht der Verschluß 36 in vorteilhafter Weise aus einer Schlupftür 37, die vorzugsweise flexibel ist. Der Verschluß 36 ist z. B. an einzelnen Rändern mittels einzelner dort vorgesehener Klettverschlüsse 38 im Bereich der Öffnung 35 mit dem übrigen Teil der Bahn 31 verbunden. Die etwa horizontalen Versteifungsteile 34 dienen der Aussteifung der Bahn 31, wobei deren Länge und/oder Abstand voneinander je nach Breite der Bahn 31 und der zu erwartenden Windbelastung variieren kann. Als Versteifungsteile 34 kommen z. B. Leichtmetalleisten in Betracht, die in die Bahn 31 integriert sein können. Die Öffnung 35, die mittels des Verschlusses 36 verschließbar ist, macht ein Begehen des mittels des zweiten Verschlußelementes 30 verschlossenen Innenraumes 13 und bedarfweise auch eine Belüftung dieses möglich. Insbesondere dann, wenn die Bahn 31 aus im wesentlichen lichtdurchlässigem Material besteht, z. B. von opal bis transparent, ist trotz des Abschlusses der Öffnung 11 bei in Schließstellung befindlichem zweiten Verschlußelement 30 ein guter Lichteinfall in das Innere 13 möglich, so daß es je nachdem keiner zusätzlichen elektrischen Beleuchtung im Inneren 13 bedarf.
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Das zweite Verschlußelement 30 kann so gestaltet sein, daß an der Wickelwelle 32 ein Handkurbelgetriebe angreift, so daß über eine Handkurbel die Wickelwelle 32 zum Abwickeln bzw. Aufwickeln der Bahn 31 manuell betätigt werden kann. Statt dessen kann an der Wickelwelle 32 an einem Ende auch ein üblicher Endlosschnurzuq angreifen, z. B. mit Spannvorrichtung für das Auf- und Abwickeln.
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Von Vorteil kann es ferner sein, wenn die Wickelwelle 32 einen beim Abwickeln der Bahn 31 spannbaren und ein selbsttätiges Aufwickeln der Bahn 31 auf die Wickelwelle 32 bewirkenden Federmechanismus, z. B. Federmotor, aufweist, der in üblicher Weise in der Wickelwelle 32 angeordnet ist, so daß in einem solchen Fall das zweite Verschlußelement 30 wie ein Spannrollo mit integriertem Federzug gestaltet ist.
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Ein anderes vorteilhaftes Ausführungsbeispiel, das nicht gezeigt ist, sieht vor, daß an der Wickelwelle 32 ein elektrischer Antriebsmotor zur motorischen Betätigung der Wickelwelle 32 angreift. Dies ist nur sinnbildlich in 4 durch den dortigen Motor 39 angedeutet. Üblicherweise ist der Motor 39 als Achswellenmotor in der Wickelwelle 32 angeordnet, wie dies z. B. bei Wickelwellen für Rolladen bekannt ist.
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Dem zweiten Verschlußelement 30 ist eine Halteeinrichtung 40 zugeordnet, mittels der das zweite Verschlußelement 30 in seiner Schließstellung, in der dessen Bahn 31 die vom ersten Verschlußelement 18 freigegebene Öffnung 11 verschließt, bauwerksseitig fixierbar ist, z. B. am Boden 14 oder am Blockrahmen 19. Die Halteeinrichtung 40 sorgt dafür, daß bei oben befindlicher Wickelwelle 32 und abgewickelter Bahn 31 die Bahn unten im Bereich des Bodens 14 fixiert ist, und zwar mit Vorzug an beiden unteren Enden der Bahn 31. Die Halteeinrichtung 40 besteht z. B. aus einem seitlichen Verschluß und kann z. B. jeweils ein Widerlager aufweisen, an dem mindestens ein zugeordnetes Fixierelement am zweiten Verschlußelement 30 zur Fixierung angreifen kann. In 2 ist ein Ausführungsbeispiel verdeutlicht, bei dem als Widerlager eine Lochaufnahme 41, z. B. Öse, vorgesehen ist, und bei der als zugeordnetes Fixierelement ein als Schieber, z. B. Schiebestab, ausgebildeter Riegel 42 vorgesehen ist, der seitlich in die Lochaufnahme 41 einschiebbar ist.
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Das zweite Verschlußelement 30 weist am Ende der Bahn 31 ein Abschlußprofil 43 auf, das der Handhabung, Versteifung und der Fixierung der Bahn 31 dienen kann. Das Abschluß profil 43 ist z. B. als Hohlprofil ausgebildet, z. B. als Aluminium-Klemmprofil, und am unteren Ende der Bahn 31 durch Klemmen fest angebracht. Der jeweilige als Schieber, z. B. Schiebestab, ausgebildete Riegel 42 befindet sich im Inneren des hohlen Abschlußprofiles 43 und ist aus diesem in Richtung zur Lochaufnahme 41 und zum Eingreifen in diese ausschiebbar. Hierzu kann eine Handhabe 44 dienen, die aus einem Schlitz 45 des Abschlußprofiles 43 herausragt und mittels der der Riegel 42 verschoben werden kann. Die Lochaufnahme 41 ist bauwerkseitig befestigt, z. B. am Blockrahmen 19, am Boden 14 od. dgl..
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Am Ende der Bahn 31, insbesondere am Abschlußprofil 43, ist eine Dichtleiste 46, insbesondere Gummi-Lippendichtung, angeordnet, die eine fußseitige Abdichtung bewirken kann.
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Ist das erste Verschlußelement 18, z. B. Garagentor, in die hochgeschwenkte, etwa horizontale Öffnungsstellung gebracht, wie sie in 1 und 4 angedeutet ist, befindet sich das zweite Verschlußelement 30 in seiner betriebsbereiten Position, in der zum Verschluß der Öffnung 11 die Bahn 31 im wesentlichen in vertikaler Richtung von oben nach unten von der Wickelwelle 32 abgewickelt werden und mittels der Halteeinreichtung 14 fußseitig fixiert werden kann. In diesem Zustand ist die Öffnung 11 mittels der vorzugsweise transparenten flexiblen Bahn 31 verschlossen und dadurch ein Windschutz, Staubschutz und auch zumindest in Grenzen ein Schutz gegen unbefugten Zugang erreicht. Dadurch läßt sich die Garage 12 mit besonderem Vorteil als zusätzlicher Arbeitsraum zur Verrichtung von Reparaturen, Handwerks- oder Bastelarbeiten nutzen ebenso wie als zusätzliche Spielfläche für Kinder, z. B. zum Tischtennisspiel. Durch die Transparenz der Bahn 31 als Behang kann Tageslicht in das Innere 13 einfallen, wobei gleichwohl ein Schutz bei ungünstiger Witterung erreicht ist, z. B. ein Schutz gegen Wind, Regen, Zugluft od dgl.. Auch ist in gewisser Weise eine thermische Isolierung erreicht und somit ein Kälteeinbruch reduziert. von Vorteil ist ferner, daß bei im wesentlichen transparenter flexibler Bahn 31 nicht nur ein maximaler Lichteinfall in das Innere 13 erreicht wird sondern gleichermaßen auch Sichtkontakt nach außen hin besteht. Die Bahn 31 ermöglicht im geschlossenen Zustand somit im wesentlichen volles Tageslicht bei gleichzeitigem Wind- und Regenschutz. Es versteht sich, daß bei größeren Öffnungen 11 auch eine Addition mehrerer Bahnen 31 oder auch ein Nebeneinanderplazieren mehrerer Verschlußelemente 30 im Rahmen der Erfindung liegt. Das zweite Verschlußelement 30 ist einfach und kostengünstig. Es macht eine leichte Montage möglich und läßt sich leicht handhaben. Dabei ist das zweite Verschlußelement 30 für alle möglichen Arten erster Verschlußelemente 18 geeignet, insbesondere sämtliche Rolltore und Schwingtore, Sektionaltore od. dgl.. Aufgrund der Anordnung des zweiten Verschlußelementes 30 auf der Innenseite des ersten Verschlußelements 18 ergibt sich ein Wind- und Wetterschutz sowie ein Diebstahlschutz und Schutz gegen sonstige unerwünschte Manipulationen, und dies in einfacher, kostengünstiger Weise. Das zweite Verschlußelement 30 kann sowohl bei Verschlußeinrichtungen 10 werksseitig gleich installiert werden als auch nachträglich ohne Schwierigkeiten bei bereits vorhandenen Verschlußeinrichtungen 10 angebracht werden. Von besonderem Vorteil ist es, daß das zweite Verschlußelement 30 ohne besonderes Zutun automatisch dann in die Betriebsbereitschaft überführt wird, wenn das erste Verschlußelement 18 in seine Öffnungsstellung gebracht wird.
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In 4 und 5 ist gezeigt, daß die Verschlußeinrichtung 10 für den Fall eines vorhandenen elektrischen Antriebsmotors 39 mit einer elektrischen Kupplungseinrichtung 50 versehen ist, die beim überführen des ersten Verschlußelements 18 in dessen Öffnungsstellung selbsttätig schließt und mittels der eine elektrische Anschlußleitung 51 des Motors 39 selbsttätig mit einer elektrischen Stromversorgungsleitung 52 kuppelbar ist. Bei der Anschlußleitung 51 und der Stromversorgungsleitung 52 handelt es sich jeweils um eine vierpolige Leitung, wobei die Anschlußleitung 51 auf der Innenseite des ersten Verschlußelements 18 fest montiert ist und dort bis zum Antriebsmotor 39 der Wickelwelle 32 geführt ist.
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Die Kupplungseinrichtung 50 weist eine Steckdose 53 auf, an die die Stromversorgungsleitung 52 angeschlossen ist und die bauwerkfest angeordnet ist, z. B. an einer der Führungsschienen 21 befestigt ist. Bestandteil der Kupplungseinrichtung 50 ist ferner ein Stecker 54, der an der Anschlußleitung 51 angeschlossen ist und der am beweglichen ersten Verschlußelement 18, vorzugsweise am oberen Endbereich dieses, angeordnet ist, so daß beim überführen des ersten Verschlußelements 18 in dessen Öffnungsstellung gemäß 4 selbsttätig der Stecker 54 mit seinen Steckstiften in die Aufnahmebuchsen der Steckdose 53 einfährt und automatisch die elektrische Verbindung der Leitungen 51 und 52 hergestellt und der Motor 39 an die Stromversorgung angeschlossen wird. Dadurch ergibt sich der Vorteil einer ständigen und automatischen Bereitschaft eines mittels des Motors 39 motorisch angetriebenen zweiten Verschußelements 30 dann, wenn das erste Verschlußelement 18 sich in Öffnungsstellung befindet. Flexible und sich mitbewegende, ausgleichende freie elektrische Leitungen sind somit nicht erforderlich, wodurch ein Höchstmaß an elektrischer Sicherheit erreicht ist.
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Von Vorteil kann es sein, wenn das zweite Verschlußelement 30 bauwerkseitige beidseitige Führungen, z. B. Führungsschienen, mit oder ohne Dichtelemente für die Bahn 31 aufweist, wodurch bei Bedarf auch eine Führung der beiden vertikalen Seitenränder der Bahn 31 erreicht wird. Diese Führungsschienen können z. B. an beiden Rändern auf der Innenseite des ersten Verschlußelements 18 und dabei z. B. um eine horizontale Achse im Bereich des unteren Randes des ersten Verschlußelements 18 derart klappbar gehalten sein, daß sie bei sich in Öffnungsstellung befindlichem ersten Verschlußelement 18 um die Klappachse in eine etwa vertikale Lage abklappbar sind. In dieser abgeklappten Stellung können die Führungsschienen verrastet werden, z. B. selbsttätig mittels im Bereich der Klappachsen befindlicher Rasteinrichtungen oder anderer Rastvorrichtungen.
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Von Vorteil kann es ferner sein, wenn am ersten Verschlußelement 18 fußseitig eine Dichtung, z. B. eine Dichtleiste, angebracht ist, die bei sich in Öffnungsstellung befindlichem ersten Verschlußelement 18 am oberen Sturz der Öffnung 11 anliegt und dort eine Abdichtung bewirkt.