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DE102005063078B4 - Verfahren zum Betreiben eines geldbetätigten Unterhaltungsgerätes - Google Patents

Verfahren zum Betreiben eines geldbetätigten Unterhaltungsgerätes Download PDF

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Abstract

Verfahren zum Betreiben eines geldbetätigten Unterhaltungsgerätes mit einer rechnergesteuerten Steuereinheit zur Spielablaufsteuerung, einer Symbolpieleinrichtung, einer Punkteanzeige und einer Guthabenanzeige und gegebenenfalls einer Risikospieleinrichtung, dadurch gekennzeichnet, dass ein vom Spieler während einer Spielphase angesammelter Punktestand nach Beendigung der Spielphase in einer in die Steuereinheit integrierten Punktebank dauerhaft hinterlegt und von der Steuereinheit mit einer individuellen Spieleridentifikation versehen wird und der Punktestand in der Punktebank mittels der individuellen Spieleridentifikation für eine zeitversetzte weitere Spielphase wieder aktivierbar ist.

Description

  • Die Erfindung bezieht sich auf ein Verfahren zum Betreiben eines geldbetätigten Unterhaltungsgerätes mit einer rechnergesteuerten Steuereinheit zur Spielablaufsteuerung, einer Symbolspieleinrichtung, einer Punkteanzeige und einer Guthabenanzeige und gegebenenfalls einer Risikospieleinrichtung.
  • Derartige Unterhaltungsgeräte sind in den verschiedensten Ausführungsformen bekannt. Sie umfassen eine Spieleinrichtung, die meistens drei Umlaufkörper besitzt, die als Walzen, Scheiben, Klappkarten-Karusselle oder dergleichen ausgebildet sein können. Auf der von außen durch Ablesefenster einsehbaren Oberfläche tragen die Umlaufkörper Symbole. Die Umlaufkörper werden in der Regel nacheinander stillgesetzt und nachdem alle Umlaufkörper zum Stillstand gekommen sind, gibt die in den Ablesefenstern angezeigte Symbolkombination einen Gewinn oder Verlust an. In unterschiedlicher Höhe werden Geld- und/oder Punkte- und/oder Sonderspielgewinne mit gegenüber dem Normalspiel erhöhter Gewinnchance oder dergleichen in Aussicht gestellt.
  • Weiterhin weisen bekannte Unterhaltungsgeräte häufig als Zusatzgewinnspieleinrichtung eine Risikospieleinrichtung auf, die bei einem bereits erzielten Gewinn über eine Taste in Betätigung gesetzt werden kann. Dabei werden auf einer Risikoleiter, die auf Gewinnanzeigeelementen verschiedene Gewinnwerte anzeigt, der bereits erzielte Gewinn und der erzielbare Gewinn optisch hervorgehoben. Über einen im Unterhaltungsgerät vorhandenen Zufallsgenerator wird entschieden, ob der bereits erzielte Gewinn verloren geht oder erhöht wird. Bei Erhöhung des Gewinns wird dieser wieder als erzielter Gewinn angezeigt und auch der nun erzielbare Gewinn wird wieder optisch hervorgehoben. Durch Betätigung einer Risikotaste kann der erzielte Gewinn erneut riskiert werden. Bei der Durchführung eines Risikospiels erfolgt in der Regel eine Entscheidung über Erhöhung oder Totalverlust des eingesetzten Gewinns.
  • Darüber hinaus ist es bei Unterhaltungsgeräten bekannt, den erzielten Gewinn mittels einer als Zusatzgewinnspieleinrichtung ausgebildeten Ausspieleinrichtung, bei der mit unterschiedlichen Gewinnen belegte Anzeigefelder zufallsgesteuert aufleuchten und ein den erreichten Gewinn darstellendes Anzeigefeld erleuchtet bleibt, zu erhöhen oder zu erniedrigen. Hierbei ist jedoch in der Regel kein Totalverlust des eingesetzten Gewinns möglich.
  • Solche Zusatzgewinn-Spieleinrichtungen sind meistens in ihren Anzeigefeldern mit unterschiedlichen Geldwerten, Punkten und/oder Sonderspielen belegt. In der Regel werden bei derartigen geldbetätigten Unterhaltungsgeräten die in der Symbolspieleinrichtung oder in einer der Zusatzgewinnspieleinrichtungen erzielten Geldwerte, Punkte und Sonderspiele lediglich einfach ausgegeben, in der Ausspieleinrichtung ausgespielt, in der Risikospieleinrichtung weiterriskiert oder in einer Jackpoteinrichtung angesammelt.
  • Die DE 10 231 000 A1 offenbart ein Verfahren zum Betreiben eines geldbetätigten Unterhaltungsgerätes, bei dem von einem Guthabenspeicher Geldeinsätze zum Start einer Symbolspieleinrichtung abgebucht werden. Dabei werden Gewinne aus der Spieleinrichtung in Form von Punkten in einer Punkteanzeige kumuliert. Der erzielte Geldgewinn wird dem Spieler gleichzeitig in der Guthabenanzeige gutgeschrieben. Dieser Vorgang kann bis zum Zählerstand „0" in der Punkteanzeige fortgesetzt werden. Somit werden Geldgewinne in Punkte umgewandelt. Nachteilig ist hierbei, dass der Spieler immer erst den Ablauf der Mindestspieldauer abwarten muss, bevor ein neues Spiel gestartet werden kann. Dadurch kommt es zu Zeitverzögerungen, die für den Spieler lästig sind.
  • Weiterhin ist es aus der DE 10 2005 035 531 A1 bekannt, bei einem Guthaben in der Guthabenanzeige eines Unterhaltungsgerätes über eine Extra-Spieleinrichtung innerhalb einer vorgegebenen Mindestspieldauer fortlaufend einen bestimmten Geldbetrag aus der Guthabenanzeige in einen bestimmten Punktegewinn umzuwandeln sowie in der Punkteanzeige aufzuaddieren und von der Punkteanzeige eine bestimmte Punktezahl als Einsatz für ein Spiel in der Spieleinrichtung abzubuchen. Bei einem Punkteguthaben in der Punkteanzeige wird nach Betätigung einer Taste über die Extra-Spieleinrichtung eine bestimmte Punkteanzahl in einen bestimmten Geldbetrag umgewandelt und dieser in der Guthabenanzeige aufaddiert. Somit findet ein Transformationsprozess von Geld in Punkte und Punkte in Geld statt. Nachteilig hierbei ist, dass diese Umwandlüngsprozedur einer gewissen Zeitdauer der Realisierung bedarf. So werden z. B. pro 5 Sekunden 2 Euro aus Punkten in Geld umgewandelt. Bei größeren Punkteständen kann dies also gegebenenfalls eine relativ lange Zeit dauern. Will der Spieler zeitversetzt, beispielsweise am nächsten Tag, erneut das Unterhaltungsgerät bespielen, so muss er zunächst wieder Geld in Punkte umwandeln. Auch dieser Vorgang bedarf wieder einer gewissen Zeitdauer, z. B. pro 5 Sekunden 20 Cent.
  • Des weiteren beschreibt die DE 103 07 093 A1 ein Verfahren zur Betätigung von Spielautomaten, wobei zunächst durch Betätigung eines Terminals durch einen Kunden zumindestens einem von einer Mehrzahl an dem Terminal angeschlossenen Spielautomaten Wertdaten zugeführt werden. Erst im Anschluss daran ist der Spielautomat für ein oder mehrere Spiele betätigbar. Während und/oder nach Betätigung des Spielautomaten werden aktuelle Wertdaten des Spielautomaten in dem Terminal für den betreffenden Spielautomaten und für den betreffenden Kunden abgespeichert.
  • Es ist Aufgabe der Erfindung, ein Verfahren zum Betreiben eines geldbetätigten Unterhaltungsgerätes der eingangs genannten Art zu schaffen, welches das lästige und zeitintensive Transformieren von Geld in Punkten bzw. Punkten in Geld vermeidet und dadurch den Spielablauf mit größerem Spiel- und Gewinnanreiz ausgestaltet und den Unterhaltungswert für den Spieler erhöht.
  • Erfindungsgemäß wird die Aufgabe dadurch gelöst, dass ein vom Spieler während einer Spielphase angesammelter Punktestand nach Beendigung der Spielphase in einer in die Steuereinheit integrierten Punktebank dauerhaft hinterlegt und von der Steuereinheit mit einer individuellen Spieleridentifikation versehen wird und der Punktestand in der Punktebank mittels der individuellen Spieleridentifikation für eine zeitversetzte weitere Spielphase wieder aktivierbar ist.
  • Der Spieler wirft zu Beginn eines Spiels oder einer Spielphase Geld als Spieleinsatz in das Unterhaltungsgerät ein und sammelt im weiteren Spielverlauf Punkte durch Punktegewinne. Nun hat der Spieler erfindungsgemäß die Möglichkeit, den erreichten Punktestand nach Beendigung seiner Spielphase auf seine individuelle Punktebank zu transformieren. Nachdem sich der Spieler vom Unterhaltungsgerät abgemeldet hat, wird die individuelle Punktebank mit dem aktuellen Punktestand im Unterhaltungsgerät hinterlegt und von der Steuereinheit gespeichert. Bei erneuter, zeitversetzter Anmeldung am Unterhaltungsgerät, z. B. am nächsten Tag, steht ihm dann der in der Punktebank hinterlegte Punktestand für eine weitere Spielphase zur Verfügung. Somit kann der Spieler sein Punkteguthaben jederzeit im Unterhaltungsgerät deponieren und zeitversetzt weiterspielen. Dadurch kann eine Rückwandlung von Punkten in Geld weitestgehend entfallen. Tatsächliche Geldeinsätze werden auf ein Minimum reduziert.
  • Nach einer Weiterbildung des Verfahrens wird der vom Spieler während einer Spielphase angesammelte Punktestand durch Betätigung einer Funktionstaste oder durch Eingabe der individuellen Spieleridentifikation hinterlegt. Die einmalige individuelle Spieleridentifikation wird von der Steuereinheit vorgegeben und identifiziert ihn am Unterhaltungsgerät eindeutig. Dadurch wird ein Missbrauch des vom Spieler angesammelten Punktestandes durch einen anderen Spieler verhindert. Diese individuelle Spieleridentifikation dient dem Spieler zum An- und Abmelden am Unterhaltungsgerät und ermöglicht ihm das Hinterlegen des von ihm angesammelten Punktestandes und den zeitversetzten Zugriff auf seinen Punktestand für eine spätere Spielphase.
  • Um den Spieler über sein Punkteguthaben in der Punktebank zu informieren und den Punktestand zu dokumentieren, wird nach Hinterlegung des vom Spieler während einer Spielphase angesammelten Punktestandes in der Punktebank von der Steuereinheit ein Beleg ausgegeben, der zumindest den in der Punktebank hinterlegten Punktestand und die individuelle Spieleridentifikation enthält. Dadurch ist dem Spieler auch seine individuelle Spieleridentifikation bekannt, die er für eine zeitversetzte erneute Anmeldung am Unterhaltungsgerät benutzen muss, um eine weitere Spielphase einzuleiten und Zugriff auf seinen in der Punktebank hinterlegten Punktestand zu erhalten.
  • Bevorzugt wird nach der Hinterlegung des vom Spieler während einer Spielphase angesammelten Punktestandes in der Punktebank die Punkteanzeige auf Null zurückgesetzt. Damit wird ein Einsehen des spielerindividuellen Punktestandes durch Spieler, die nachfolgend das Unterhaltungsgerät bespielen, vermieden und gleichzeitig die Punkteanzeige für eine neue Spielphase eines anderen Spielers freigemacht.
  • Gemäß einer weiteren Ausgestaltung wird vor Beginn einer Spielphase der Spieler mit der ihm zugeordneten individuellen Spieleridentifikation am Unterhaltungsgerät angemeldet. Nachfolgend wird von der Steuereinheit die individuelle Spieleridentifikation überprüft und die Punktebank für eine weitere Spielphase aktiviert. Dabei wird der in der Punktebank hinterlegte Punktestand des Spielers in der Punkteanzeige ange zeigt. Der Spieler kann nun eine weitere Spielphase starten und versuchen, weitere Punktegewinne zu erzielen.
  • In Fortbildung des Erfindungsgedankens wird nach Beendigung der Spielphase der Spieler mit der ihm zugeordneten individuellen Spieleridentifikation am Unterhaltungsgerät abgemeldet wird, wobei durch die Steuereinheit die individuelle Spieleridentifikation überprüft wird. Stimmt diese mit der in der Steuereinheit des Unterhaltungsgerätes gespeicherten individuellen Spieleridentifikation überein, wird der vom Spieler während einer Spielphase angesammelte Punktestand in die Punktebank übertragen. Gleichzeitig wird die Punkteanzeige auf Null zurücksetzt und ein spielerindividueller Beleg ausgegeben.
  • Zweckmäßigerweise wird als individuelle Spieleridentifikation ein Barcode, eine persönliche Identifikationsnummer, ein spielerbezogenes Namenskürzel, eine codierte Chip-Karte oder ein Fingerabdruck verwendet. Der Barcode kann auf dem ausgegebenen Beleg aufgedruckt sein, ebenso eine persönliche Identifikationsnummer, eine so genannte PIN, oder das spielerbezogene Namenskürzel, das beispielsweise aus den Anfangsbuchstaben des Vor- und Nachnamens des Spielers zusammengesetzt sein kann. Gegebenenfalls kann der Spieler auch vom Betreiber des Unterhaltungsgerätes eine codierte Chip-Karte erhalten, auf der die individuelle Spieleridentifikation gespeichert ist. Möglich ist auch die Verwendung eines Fingerabdruckes des Spielers, um sich am Unterhaltungsgerät an- und abzumelden. Durch die individuelle Spieleridentifikation wird stets eine persönliche Zuordnung der individuellen Punktebank an den zugehörigen Spieler gewährleistet.
  • Das Verfahren kann noch in der Weise abgewandelt werden, dass das Unterhaltungsgerät von einer Betreiberperson in einen Servicemodus umgestellt wird, in welchem die Betreiberperson durch permanenten Geldeinwurf das eingeworfene Geld in Punkte umwandelt und diese Punkte in einer zentralen Punktebank oder in der spielerindividuellen Punktebank angesammelt werden. Werden die Punkte durch Geldeinwurf von einer Betreiberperson in einer zentralen Punktebank angesammelt, können diese von der Betreiberperson auf die spielerindividuelle Punktebank übertragen werden, wenn sich der Spieler mit seiner individuelle Spieleridentifikation später für eine erneute Spielphase beim Unterhaltungsgerät angemeldet hat. Das von der Betreiberperson eingeworfene Geld wird der Betreiberperson vom Spieler erstattet.
  • Somit kann die Betreiberperson während schwacher Besuchszeiten und/oder gegebenenfalls außerhalb der Öffnungszeiten der Spielstätte das Punkteguthaben auf der zentralen Punktebank auffüllen und während reger Besuchszeiten den Punktestand auf die spielerindividuelle Punktebank übertragen. Demgemäß kann theoretisch der Transformationsprozess von Geld in Punkten 24 Stunden am Tag laufen.
  • Bei einer vorteilhaften Ausgestaltung können von der Betreiberperson angesammelte Punktestände komplett oder in Teilschritten von der zentralen Punktebank auf die spielerindividuelle Punktebank übertragen werden. Beispielsweise können bei hohem Punktestand die in der zentralen Punktebank angesammelten Punkte in 1000-er Schritten = 10 Euro auf die spielerindividuelle Punktebank übertragen werden.

Claims (9)

  1. Verfahren zum Betreiben eines geldbetätigten Unterhaltungsgerätes mit einer rechnergesteuerten Steuereinheit zur Spielablaufsteuerung, einer Symbolpieleinrichtung, einer Punkteanzeige und einer Guthabenanzeige und gegebenenfalls einer Risikospieleinrichtung, dadurch gekennzeichnet, dass ein vom Spieler während einer Spielphase angesammelter Punktestand nach Beendigung der Spielphase in einer in die Steuereinheit integrierten Punktebank dauerhaft hinterlegt und von der Steuereinheit mit einer individuellen Spieleridentifikation versehen wird und der Punktestand in der Punktebank mittels der individuellen Spieleridentifikation für eine zeitversetzte weitere Spielphase wieder aktivierbar ist.
  2. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der vom Spieler während einer Spielphase angesammelte Punktestand durch Betätigung einer Funktionstaste oder durch Eingabe der individuellen Spieleridentifikation hinterlegt wird.
  3. Verfahren nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass nach Hinterlegung des vom Spieler während einer Spielphase angesammelten Punktestandes in der Punktebank von der Steuereinheit ein Beleg ausgegeben wird, der zumindest den in der Punktebank hinterlegten Punktestand und die individuelle Spieleridentifikation enthält.
  4. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass nach der Hinterlegung des vom Spieler während einer Spielphase angesammelten Punktestandes in der Punktebank die Punkteanzeige auf Null zurückgesetzt wird.
  5. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass vor Beginn einer Spielphase der Spieler mit der ihm zugeordneten individuellen Spieleridentifikation am Unterhaltungsgerät angemeldet wird, nachfolgend von der Steuereinheit die individuelle Spieleridentifikation überprüft und die Punktebank für eine weitere Spielphase aktiviert wird, wobei der in der Punktebank hinterlegte Punktestand des Spielers in der Punkteanzeige angezeigt wird.
  6. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass nach Beendigung der Spielphase der Spieler mit der ihm zugeordneten individuellen Spieleridentifikation am Unterhaltungsgerät abgemeldet wird, wobei durch die Steuereinheit die individuelle Spieleridentifikation überprüft, der vom Spieler während einer Spielphase angesammelten Punktestand in die Punktebank übertragen, die Punkteanzeige auf Null zurücksetzt und ein spielerindividueller Beleg ausgegeben wird.
  7. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass als individuelle Spieleridentifikation ein Barcode, eine persönliche Identifikationsnummer, ein spielerbezogenes Namenskürzel, eine codierte Chip-Karte oder ein Fingerabdruck verwendet wird.
  8. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass das Unterhaltungsgerät von einer Betreiberperson in einen Servicemodus umgestellt wird, in welchem die Betreiberperson durch permanenten Geldeinwurf das eingeworfene Geld in Punkte umwandelt und diese Punkte in einer zentralen Punktebank oder in der spielerindividuellen Punktebank angesammelt werden.
  9. Verfahren nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, dass von der Betreiberperson angesammelte Punktestände komplett oder in Teilschritten von der zentralen Punktebank auf die spielerindividuelle Punktebank übertragen werden können.
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