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DE19806154C2 - Kraftfahrzeugtürverschluß - Google Patents

Kraftfahrzeugtürverschluß

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DE19806154C2
DE19806154C2 DE19806154A DE19806154A DE19806154C2 DE 19806154 C2 DE19806154 C2 DE 19806154C2 DE 19806154 A DE19806154 A DE 19806154A DE 19806154 A DE19806154 A DE 19806154A DE 19806154 C2 DE19806154 C2 DE 19806154C2
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DE
Germany
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lever
actuating
vehicle door
motor vehicle
locking
Prior art date
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DE19806154A
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Horst Brackmann
Klaus Feist
Rainer Kipka
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Kiekert AG
Original Assignee
Kiekert AG
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Publication date
Application filed by Kiekert AG filed Critical Kiekert AG
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Priority to FR9900334A priority patent/FR2773837B1/fr
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Publication of DE19806154C2 publication Critical patent/DE19806154C2/de
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Expired - Fee Related legal-status Critical Current

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    • E05LOCKS; KEYS; WINDOW OR DOOR FITTINGS; SAFES
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    • E05B83/00Vehicle locks specially adapted for particular types of wing or vehicle
    • E05B83/36Locks for passenger or like doors
    • EFIXED CONSTRUCTIONS
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    • E05B77/00Vehicle locks characterised by special functions or purposes
    • E05B77/22Functions related to actuation of locks from the passenger compartment of the vehicle
    • E05B77/24Functions related to actuation of locks from the passenger compartment of the vehicle preventing use of an inner door handle, sill button, lock knob or the like
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    • E05B81/02Power-actuated vehicle locks characterised by the type of actuators used
    • E05B81/04Electrical
    • E05B81/06Electrical using rotary motors
    • EFIXED CONSTRUCTIONS
    • E05LOCKS; KEYS; WINDOW OR DOOR FITTINGS; SAFES
    • E05BLOCKS; ACCESSORIES THEREFOR; HANDCUFFS
    • E05B81/00Power-actuated vehicle locks
    • E05B81/54Electrical circuits
    • E05B81/90Manual override in case of power failure

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  • Lock And Its Accessories (AREA)

Description

Die Erfindung betrifft einen Kraftfahrzeugtürverschluß mit in einer Kraftfahrzeugtür untergebrachtem Schloß mit Schloßgehäuse, Gesperre aus Sperrklinke, Auslösehebel und Drehfalle, welche mit einem Schließbolzen wechselwirken, ferner mit einer Betätigungseinrichtung mit Innenbetäti­ gungshebel sowie mit einer Zentralverriegelungseinrichtung mit Zentralverriegelungshaupthebel, und mit einer bei offe­ ner Kraftfahrzeugtür mittels eines Betätigungskopfes zu betätigenden, zwischen ihren beiden Endstellungen frei ver­ schwenkbaren, Betätigungswelle mit einem an ihr angeord­ neten Exzenter.
Ein Kraftfahrzeugtürverschluß der eingangs beschriebenen Ausführungsform ist durch das deutsche Gebrauchsmuster 88 09 256 bekannt geworden. Hier dient die Betätigungswelle mit Exzenter dazu, den Innenbetätigungshebel sichernd in eine Stellung "Kindersicherung ein" und entsichernd in eine Stellung "Kindersicherung aus" zu steuern. Mithin dient die Betätigungswelle mit Exzenter letztlich dazu, die Innenbe­ tätigungseinrichtung bzw. den Innenbetätigungshebel ein- und auszukuppeln, und zwar im Sinne einer Kindersicherungs­ funktion. In der Sicherungsstellung bewirkt die Kindersi­ cherung, daß die Kraftfahrzeugtür von innen nicht geöffnet werden kann. Eine Außenbetätigung ist dagegen nach wie vor möglich.
Regelmäßig ist bei derartigen Kraftfahrzeugtürverschlüssen kein Schließzylinder vorhanden, weil es sich vorliegend um solche an einer hinteren Tür, sogenannte Hintertürschlösser handelt. - Üblicherweise arbeitet der Zentralverriegelungs­ antrieb dergestalt, daß hiermit der Zentralverriegelungs­ haupthebel zwischen den Positionen "entriegelt" und "verriegelt" verschwenkt wird.
Bei einem Ausfall des Zentralverriegelungsantriebes besteht im allgemeinen die Möglichkeit, den Kraftfahrzeugtürver­ schluß über die (ohnehin vorhandene) Innenverriegelung zu verriegeln. Bei dieser Innenverriegelung handelt es sich im einfachsten Fall um einen Innenverriegelungsknopf, welcher auf einen Innenverriegelungshebel arbeitet, der seinerseits den Zentralverriegelungshaupthebel in die Stellung "verriegelt" überführt. Jedenfalls läßt sich üblicherweise der Zentralverriegelungshaupthebel mittels der vorbeschrie­ benen Innenverriegelungseinrichtung in die Stellung "verriegelt" überführen, und zwar auch bei defektem Zen­ tralverriegelungsantrieb.
Aus ästhetischen Gründen, um Bauteile einzusparen und um die Montage beim Kunden zu erleichtern (Einhängen der Innenveriegelungsstange entfällt) ist man neuerdings dazu übergegangen, auf eine solche Innenverriegelungseinrichtung mit Innenverriegelungsknopf zu verzichten. Dementsprechend kann eine Verriegelung der Zentralverriegelungsanlage beim Ausfall des Zentralverriegelungsantriebes, das heißt im Schadensfall, nicht (mehr) vorgenommen werden. Dies gilt letztlich für sämtliche Kraftfahrzeugtürverschlüsse ohne Außenverriegelung und ohne Innenverriegelung, also z. B. für Beifahrertüren, aber auch (von innen zu betätigende) Heckklappen usw. - Sobald ein entsprechender Verriegelungs­ mechanismus - neben der Zentralverriegelungseinrichtung für den Kraftfahrzeugtürverschluß - fehlt, kann die zugehörige Klappe, Tür usw. bei einem Ausfall der Zentralverriegelung nicht mehr verschlossen werden.
Durch die deutsche Patentschrift 41 08 561 ist ein Kraft­ fahrzeugtürverschluß mit in einer Kraftfahrzeugtür unterge­ brachtem Schloß mit nicht explizit dargestelltem Schloßge­ häuse, Sperrklinke, Auslösehebel und Drehfalle bekannt geworden. Außerdem ist ein ebenfalls nicht gezeigter Schließbolzen verwirklicht. Darüber hinaus finden sich eine Betätigungseinrichtung und ein Sicherungshebel, welcher zwischen Zentralverriegelung und Kraftfahrzeugtürverschluß angeordnet ist. Der vorgenannte Sicherungshebel läßt sich mittels eines Drehkörpers mit Hebelarm verschwenken.
Im einzelnen wird nach Ausfall der bekannten Zentralverrie­ gelungseinrichtung beispielsweise die betreffende hintere seitliche Fahrzeugtür geöffnet, damit der vorgenannte Dreh­ körper zugänglich wird. Dabei wirkt der Hebelarm des Dreh­ körpers über einen zweiarmigen Schwenkhebel mit dem Siche­ rungshebel zusammen. Durch einfaches Aneinanderliegen kommt ein Hebelarm des Schwenkhebels in Mitnahmeverbindung mit dem Hebelarm des Drehkörpers. Dies gilt auch für einen anderen Hebelarm des Schwenkhebels, welcher in Mitnahmever­ bindung mit dem Sicherungshebel gebracht wird. Jedenfalls läßt sich durch Drehen des Drehkörpers der Sicherungshebel in eine strichpunktiert dargestellte Sicherungsstellung verschwenken. In dieser Sicherungsstellung verharren die vorgenannten Bauteile - auch nach dem anschließenden Ver­ schließen der Fahrzeugtür.
Eine Öffnung der entsprechenden (hinteren) Fahrzeugtür ist nur noch so möglich, daß zunächst eine vordere Fahrzeugtür von außen geöffnet werden muß. Erst im Anschluß hieran kann die mit dem Drehkörper ausgerüstete hintere Fahrzeugtür von innen über einen Innenzughebel geöffnet werden. Dies gelingt darüber hinaus nur dann, wenn eine entsprechende Betätigung des Innenzughebels den Sicherungshebel in seine Entriegelungsstellung verstellt.
Im Ergebnis ist es immer erforderlich, zunächst den Fahr­ gastraum zugänglich zu machen, damit erst im Anschluß hieran eine Öffnung von innen her erfolgen kann. Eine sol­ che Vorgehensweise ist vom Bedienungskomfort her nicht zufriedenstellend.
Schließlich kennt man durch die DE 694 03 425 eine Vorrich­ tung zur Unbenutzbarmachung eines Türschlosses eines Kraft­ fahrzeuges, und zwar der Gattung "Kindersicherung". Zu die­ sem Zweck ist ein von außen her zugängliches Betätigungs­ mittel vorgesehen. Ferner finden sich Sichtbarmachungsmit­ tel, welche mit einem Glied zur Unbenutzbarmachung befesti­ gungsfest verbunden sind.
Der Erfindung liegt das technische Problem zugrunde, einen Kraftfahrzeugtürverschluß zu schaffen, welcher bei Ausfall der Zentralverriegelungsanlage eine einfache und funktions­ sichere Ver- und Entriegelung ermöglicht, und zwar unter Rückgriff auf sämtliche Betätigungsmittel bzw. Betätigungs­ einrichtungen.
Zur Lösung dieser Aufgabe ist Gegenstand der Erfindung ein Kraftfahrzeugtürverschluß mit in einer Kraftfahrzeugtür untergebrachtem Schloß mit Schloßgehäuse, Gesperre aus Sperrklinke, Auslösehebel und Drehfalle, welche mit einem Schließbolzen wechselwirkt, ferner mit einer Betätigungs­ einrichtung mit Innenbetätigungshebel und mit einem auf einen Zapfen wirkenden Außenbetätigungshebel, sowie mit einer Zentralverriegelungseinrichtung mit einem auf einer Achse verschwenkbar gelagerten Zentralverriegelungs­ haupthebel, weiter mit einer bei offener Kraftfahrzeugtür mittels eines Betätigungskopfes zu betätigenden, zwischen ihren beiden Endstellungen frei verschwenkbaren, Betäti­ gungswelle mit einem an ihr angeordneten Exzenter, wobei die Betätigungswelle achsparallel versetzt zur vorgenannten Achse angeordnet ist, und mit einem verschwenkbar gelager­ ten Betätigungshaupthebel, der bei in Verriegelungsstellung befindlichem Zentralverriegelungshaupthebel vom Innenbetä­ tigungshebel verschwenkt werden kann und dabei einen die Sperrklinke beaufschlagenden Übertragungshebel verschwenkt, wobei
  • - der Zentralverriegelungshaupthebel, der Übertragungshe­ bel, der Auslösehebel und der Außenbetätigungshebel über den Zapfen koppelbar und entkoppelbar sind, wobei außerdem der Zentralverriegelungshaupthebel eine abstehende Kante aufweist und eine Rückstellfeder am Exzenter angreift, so daß
  • - der Zentralverriegelungshaupthebel im Sinne eines manuel­ len Verriegelns über die Betätigungswelle mittels des Exzenters von seiner Ausgangsstellung in seine Verriege­ lungsstellung verschwenkbar ist, wobei ferner
  • - die Betätigungswelle dabei unter Spannen der Rückstellfe­ der sowie Überführen des Zentralverriegelungshaupthebels von seiner Ausgangsstellung in seine Verriegelungsstellung verschwenkbar ist, wobei weiter
  • - die Betätigungswelle und der Exzenter nach Betätigungs­ ende selbsttätig unter dem Einfluß der gespannten Rück­ stellfeder wieder in ihre Anfangsstellung zurückgeschwenkt und der Zentralverriegelungshaupthebel in seiner Verriege­ lungsstellung verbleibt, und wobei
  • - der Zentralverriegelungshaupthebel durch Beaufschlagung der Kante mittels eines Innenbetätigungshebels oder mittels des Zapfens durch den Außenbetätigungshebel wieder in seine Stellung "entriegelt" überführt werden kann.
Folglich übernimmt die Betätigungswelle mit Exzenter gleichsam die Aufgabe einer Verriegelungsvorrichtung bei ausgefallener Zentralverriegelungseinrichtung. Selbstver­ ständlich ist es denkbar, daß der Exzenter - neben dem Zen­ tralverriegelungshaupthebel - zusätzlich den Innenbetäti­ gungshebel sichernd in die Stellung "Kindersicherung ein" und entsichernd in die Stellung "Kindersicherung aus" steu­ ert, wie dies in dem eingangs bereits genannten DE-GM 88 09 256 beschrieben ist. Hierbei handelt es sich jedoch nicht um den Normalfall, da der erfindungsgemäße Kraftfahrzeugtürver­ schluß üblicherweise bei solchen Türen eingesetzt wird, die nicht mit einer Kindersicherung ausgerüstet sind, bei­ spielsweise die Beifahrertür.
Nach bevorzugter Ausführungsform ist der Exzenter an die Betätigungswelle einstückig oder formschlüssig angeschlos­ sen. Bei dem Exzenter kann es sich um einen Hebelarm mit außermittig angeschlossener Betätigungswelle und mit gegen­ über der Betätigungswelle spitzwinkligem Auge handeln.
Der Betätigungskopf der Betätigungswelle mit mit Betäti­ gungseinrichtung liegt im allgemeinen in einer Stirnseite der Kraftfahrzeugtür frei und weist beispielsweise einen Schlitz oder ein Griffstück als Betätigungseinrichtung auf. Selbstverständlich sind auch andere Betätigungsmöglich­ keiten und Einbaubedingungen denkbar. So könnte man bei einer (von innen auszulösenden) Heckklappe daran denken, daß die Betätigungswelle einen in bezug auf das Innenblech bzw. die Innenverkleidung der Heckklappe freiliegenden Be­ tätigungskopf mit Betätigungseinrichtung besitzt. Ja es ist sogar denkbar, beispielsweise die Tankklappe mit einer ent­ sprechenden Betätigungswelle auszurüsten, so daß bei ausge­ fallener Zentralverriegelungsanlage der Tankverschluß den­ noch sicher geschlossen werden kann. Hier würde es sich an­ bieten, den Betätigungskopf freiliegend im Bereich des Tankstutzens anzuordnen. Selbstverständlich sind auch jedwede andere Einsatzmöglichkeiten denkbar, und zwar ins­ besondere bei Schlössern bzw. Kraftfahrzeugtürverschlüssen, die mittels der Zentralverriegelungsanlage verriegelt wer­ den und gleichzeitig keine zusätzliche Verriegelungsein­ richtung aufweisen.
Im Bereich des Betätigungskopfes an der Stirnseite der Kraftfahrzeugtür können Positionsmarkierungen zur reprodu­ zierbaren Verschwenkung der Betätigungswelle mittels der Betätigungseinrichtung vorgesehen werden. Schließlich ist es bevorzugt vorgesehen, daß das Schloßgehäuse einen oder mehrere Anschläge zur Begrenzung eines maximalen Ver­ schwenkwinkels des Exzen­ ters und somit der Betätigungswelle aufweisen, um Beschädi­ gungen des Zentralverriegelungshaupthebels und/oder der ge­ spannten Rückstellfeder zuverlässig ausschließen zu können. Jedenfalls wird im Rahmen der Erfindung eine gleichzeitig einfach zu betätigende und preiswerte sowie sicher funktio­ nierende "Notverriegelungseinrichtung" für den Zentralver­ riegelungshaupthebel zur Verfügung gestellt. Die hierfür erforderlichen Eingriffe an der Karosserie sind minimal, da letztlich nur eine Bohrung für die hindurchgeführte Betäti­ gungswelle zur Verfügung gestellt werden muß. Folglich wer­ den Design und Optik nicht gestört. Insgesamt ermöglicht die Erfindung die Verwirklichung eines Kraftfahrzeugtürver­ schlusses in Kombination mit einer Zentralverriegelungs­ anlage, welcher unter Verzicht auf eine im allgemeinen aus ästhetischen oder funktionellen Gründen störende Innenver­ riegelungseinrichtung auch bei ausgefallenem Zentralverrie­ gelungsantrieb zuverlässig ver- und entriegelt werden kann. Darüber hinaus können kostenmäßige Vorteile insofern gel­ tend gemacht werden, als der Verzicht auf eine Innenverrie­ gelungseinrichtung, eine Außenverriegelungseinrichtung oder andere Verriegelungsmaßnahmen zu einer deutlichen Preis­ reduzierung beim Schloß führt, die jedenfalls unverändert auch bei verwirklichter Betätigungswelle mit Exzenter be­ steht. Das heißt, die durch den vorgenannten Verzicht er­ möglichte Kostenreduktion wird nur zum Teil durch die er­ findungsgemäße Betätigungswelle mit Exzenter und Rückstell­ feder kompensiert, so daß im Ergebnis unverändert ein deut­ licher Preisvorteil verbleibt. Dies ist insbesondere unter Berücksichtigung der Tatsache, daß es sich bei Kraftfahr­ zeugtürverschlüssen um Massenartikel handelt, von besonde­ rer Bedeutung.
Im folgenden wird die Erfindung anhand einer lediglich ein Ausführungsbeispiel darstellenden Zeichnung näher erläu­ tert; es zeigen:
Fig. 1 den erfindungsgemäßen Kraftfahrzeugtürver­ schluß mit seinen wesentlichen Bauteilen und Komponenten in Explosionsdarstellung,
Fig. 2 die zugehörige Drehfalle mit Sperrklinke und
Fig. 3 bis 6 verschiedene Funktionsstellungen.
In den Figuren ist ein Kraftfahrzeugtürverschluß mit einem in einer Kraftfahrzeugtür untergebrachten Schloß mit Schloßgehäuse 1 gezeigt. Dieser Kraftfahrzeugtürverschluß weist in seinem grundsätzlichen Aufbau ein Gesperre aus Sperrklinke 2 mit Auslösestift 2' und Drehfalle 4 (Fig. 2) sowie Auslösehebel 3 (vgl. insbesondere Fig. 1) auf. Sämt­ liche vorgenannten Bauteile wechselwirken zusammengenommen mit einem lediglich in Fig. 2 angedeuteten Schließbolzen 5. Ferner findet sich eine Betätigungseinrichtung mit einem im Schloßgehäuse 1 gelagerten Innenbetätigungshebel 6 (vgl. insbesondere Fig. 3). Dieser Innenbetätigungshebel 6 er­ streckt sich größtenteils senkrecht zu der in den Fig. 1 bis 6 gewählten Zeichenebene. Selbstverständlich ist vom Prinzip her anstelle dieses Innenbetätigungshebels 6 jedwede andere (Innen-)Betätigungseinrichtung, beispiels­ weise ein Bowdenzug oder dergleichen denkbar, welcher die Funktion des dargestellten Innenbetätigungshebels 6 über­ nehmen kann.
Außerdem ist ein Außenbetätigungshebel verwirklicht, wel­ cher jedoch aus Gründen der Deutlichkeit nicht gezeichnet ist. Dieser Außenbetätigungshebel wirkt hauptsächlich auf einen im folgenden noch näher zu beschreibenden Zapfen 17 ein. Der Innenbetätigungshebel 6 arbeitet seinerseits auf einen Betätigungshaupthebel 7. Wie eine solche Betätigung aussieht, läßt sich insbesondere beim Übergang von Fig. 3 auf Fig. 4 mit dem dargestellten Verschwenken des Betäti­ gungshaupthebels 7 erkennen.
Außerdem ist eine Zentralverriegelungseinrichtung mit einem im Schloßgehäuse 1 gelagerten Zentralverriegelungshaupt­ hebel 8 verwirklicht. Zentralverriegelungshaupthebel 8 und Drehfalle 4 sind in Frontansicht hintereinander koaxial auf einer gemeinsamen Welle bzw. Achse A gelagert (vgl. Fig. 1 und 2). Schließlich ist eine bei offener Kraftfahrzeugtür zu betätigende Betätigungswelle 9 mit einem Exzenter 10 vorgesehen.
Die Betätigungswelle 9 weist einen in einer Stirnseite der Kraftfahrzeugtür freiliegenden Betätigungskopf 11 mit einer Betätigungseinrichtung 12, im Ausführungsbeispiel einem Schlitz 12 auf. Selbstverständlich kann an dieser Stelle auch ein Griffstück verwirklicht sein. Der Betätigungskopf 11 ist in einer mit der Stirnseite der Kraftfahrzeugtür fluchtenden Stirnflächenebene angeordnet. Diese Stirn­ flächenebene befindet sich oberhalb der jeweiligen Zeichen­ ebene. Im Bereich des Betätigungskopfes 11 an der Stirn­ seite der Kraftfahrzeugtür können Positionsmarkierungen zur reproduzierbaren Verschwenkung der Betätigungswelle 9 mit­ tels der Betätigungseinrichtung 12 vorgesehen werden. Diese Positionsmarkierungen sind nicht dargestellt und können als Striche oder Symbole zur Kennzeichnung der Stellungen der Betätigungswelle 9 dienen. Im einfachsten Fall der Verwirk­ lichung eines Schlitzes 12 muß dieser Schlitz 12 mit ent­ sprechenden Positionsmarkierungen in Deckung gebracht werden, um die gewünschte manuelle Verriegelung des Zen­ tralverriegelungshaupthebels 8 zu verwirklichen.
Ausgehend von der Stirnflächenebene mit dem Betätigungskopf 11 erstreckt sich die Betätigungswelle 9 in Richtung auf das Schloßgehäuse 1 bzw. das Kraftfahrzeugtürschloß. An deren Ende, das heißt am freien Ende, ist der vorgenannte Exzenter 10 vorgesehen, welcher den Zentralverriegelungs­ haupthebel 8 im Sinne eines manuellen Verriegelns ver­ schwenkt.
Im einzelnen läßt sich mittels des Exzenters 10 der Zen­ tralverriegelungshaupthebel 8 im Sinne eines manuellen Ver­ riegelns über die Betätigungswelle 9 von seiner Ausgangs­ stellung (vgl. Fig. 3 und 4) in seine Verriegelungsstellung (vgl. Fig. 5 und 6) verschwenken. Die Fig. 3 und 4 zeigen dementsprechend den Zentralverriegelungshaupthebel 8 in der Stellung "geöffnet oder offen", während in den Fig. 5 und 6 die Stellung "verriegelt" des Zentralverriegelungs­ haupthebels 8 gezeigt ist.
Der vorgenannte Exzenter 10 ist an die Betätigungswelle 9 einstückig oder formschlüssig angeschlossen. Denkbar ist es in diesem Zusammenhang, daß Betätigungswelle 9 und Exzenter 10 ein einstückiges Metallspritzgußteil oder sogar Kunst­ stoffspritzgußteil bilden. Ein formschlüssiger Anschluß kann im Sinne einer Verschraubung, Verrastung oder Vernie­ tung realisiert sein.
Die Betätigungswelle 9 ist unter Spannen einer Rückstell­ feder 13 sowie Überführen des Zentralverriegelungs­ haupthebels 8 von seiner Ausgangsstellung in seine Verrie­ gelungsstellung verschwenkbar. Das heißt, beim Drehen bzw. Schwenken der Betätigungswelle 9 von der in den Fig. 3 und 4 gezeigten Ausgangsstellung in die Verriegelungsstellung nach den Fig. 5 und 6 wird gleichzeitig die Rückstellfeder 13 gespannt. Hierzu ist die Rückstellfeder 13 einerseits an den Exzenter 10, andererseits an das Schloßgehäuse 1 ange­ lenkt. Nach Betätigungsende schwenkt die Betätigungswelle 9 selbsttätig unter dem Einfluß der gespannten Rückstellfeder 13 wieder in ihre Anfangsstellung zurück. Diese Anfangsstellung mag zur Anlage des Exzenters 10 an einem rechten Anschlag 22 des Schloßgehäuses 1 korrespondieren (vgl. Fig. 3).
Die Funktionsweise und Anordnung der einzelnen Bauelemente des gezeigten Kraftfahrzeugtürverschlusses wird im folgen­ den beschrieben. So arbeitet der Innenbetätigungshebel 6 auf den Betätigungshaupthebel 7, welcher seinerseits über einen angeformten Kupplungszapfen 14 beim Verschwenken einen Übertragungshebel 15 mitnimmt, und zwar dergestalt, daß der Kupplungszapfen 14 auf eine an den Übertragungs­ hebel 15 angeformte Anschlagkante 16 einwirkt. Dieser Über­ tragungshebel 15, welcher von der Topologie her zwischen Betätigungshaupthebel 7 und Auslösehebel 3 angeordnet ist (vgl. Fig. 1), ist seinerseits durch einen Zapfen 17 mit dem Auslösehebel 3 verbunden. Dieser Zapfen 17 durchdringt in Frontansicht den Zentralverriegelungshaupthebel 8, den Übertragungshebel 15 und schließlich den Auslösehebel 3. Das heißt, Zentralverriegelungshaupthebel 8, Übertragungs­ hebel 15 und Auslösehebel 3 sind in dieser Reihenfolge in Frontansicht hintereinander angeordnet. "Vor" dem Zentral­ verriegelungshaupthebel 8 befindet sich ausweislich der Fig. 1 der Betätigungshaupthebel 7. Dabei sind Betätigungs­ haupthebel 7, Übertragungshebel 15 und Auslösehebel 3 koaxial auf einer gemeinsamen Achse 18 im Schloßgehäuse 1 gelagert (vgl. Fig. 1). Der Zentralverriegelungshaupthebel 8 befindet sich seinerseits in einer Ebene zwischen Betäti­ gungshaupthebel 7 und Übertragungshebel 15. Der Zapfen 17 ist auf einer Scheibe angeordnet, welche zwischen dem Zen­ tralverriegelungshaupthebel 8 und dem Übertragungshebel 15 liegt.
Neben der vorerwähnten Schloßtopologie ist es nach einem nicht gezeigten Ausführungsbeispiel auch denkbar, den Über­ tragungshebel 15, den Auslösehebel 3 und darauf den Betäti­ gungshaupthebel 7 in Frontansicht in dieser Reihenfolge hintereinander auf der gemeinsamen Achse 18 anzuordnen. In diesem Fall liegt der Zentralverriegelungshaupthebel 8 oben darüber.
Jedenfalls läßt sich der dargestellte Kraftfahrzeugtürver­ schluß von der Verriegelungsstellung der Drehfalle 4 (Fig. 3 und 6) in die Entriegelungsstellung der Drehfalle 4 (Fig. 4 und 5) dergestalt überführen, daß der Innenbetäti­ gungshebel 6 nach unten bewegt wird, auf den Betätigungs­ haupthebel 7 einwirkt, welcher seinerseits über den Kupp­ lungszapfen 14 den Übertragungshebel 15 um die gemeinsame Achse 18 von Betätigungshaupthebel 7, Übertragungshebel 15 und Auslösehebel 3 verschwenkt. Dabei nimmt der Übertra­ gungshebel 15 den Auslösehebel 3 über den Zapfen 17 mit, welcher sich seinerseits in der Fig. 3 in der Stellung "entriegelt", in der Fig. 4 in der Position "öffnend" und schließlich in den Fig. 5 und 6 im Status "verriegelt" be­ findet. Hierauf wird später im einzelnen noch eingegangen werden. Beim Nachuntenbewegen des Innenbetätigungshebels 6 entsprechend den in den Fig. 3 und 4 dargestellten Bewe­ gungsabläufen wird der in diesen Figuren in Entriegelungs­ stellung befindliche Zentralverriegelungshaupthebel 8 nicht beeinflußt, weil der Zapfen 17 in einem dortigen Füh­ rungsschlitz 19 verschwenkt wird, das heißt von der Stel­ lung "entriegelt" (Fig. 3) in die Position "öffnend" (Fig. 4) überführt wird. Jedenfalls korrespondiert das in Fig. 4 dargestellte Bewegungsschema mit dem verschwenkten Auslöse­ hebel 3 zur Entriegelungsstellung der Drehfalle 4, weil der Auslösehebel 3 über den Zapfen 2' die Sperrklinke 2 aus­ hebt.
Anstelle der dargestellten Betätigung über den Innenbetäti­ gungshebel 6 ist es auch möglich, eine entsprechende Außen­ betätigung vorzusehen. Zu diesem Zweck läßt sich der Zapfen 17 in der in Fig. 3 dargestellten Stellung "entriegelt" mittels des Außenbetätigungshebels in die in Fig. 4 ge­ zeigte Position "öffnend" überführen. Dies ist aus Gründen der Übersichtlichkeit jedoch nicht dargestellt. Jedenfalls besteht unabhängig von der mittels des Innenbetätigungs­ hebels 6 dargestellten Schwenkbewegung des Zapfens 17 im Führungsschlitz 19 die Möglichkeit, dieses Verschwenken auch mit einem am Zapfen 17 angreifenden Außenbetätigungs­ hebel zu vollführen. Im Ergebnis wird durch die in den Fig. 3 und 4 dargestellte Schwenkbewegung des Auslösehebels 3 bzw. des Zapfens 17 eine Entriegelung der Sperrklinke 2 über deren Auslösestift 2' bewirkt. Denn die Sperrklinke 2 läßt sich hierdurch im Uhrzeigersinn zur Öffnung der Dreh­ falle 4 verschwenken, wie dies im einzelnen bekannt und nicht Gegenstand der vorliegenden Erfindung ist.
Zusammenfassend kann bei den gezeigten Funktionsstellungen zwischen der Entriegelungsstellung (Fig. 3 und 4) und der Verriegelungsstellung (Fig. 5 und 6) der Verriegelungsele­ mente: Zentralverriegelungsantrieb bzw. Zentralverriege­ lungshaupthebel 8, Innenbetätigungshebel 6 und Außenbetä­ tigungshebel im Gegensatz zu der bereits erwähnten Offen­ stellung (Fig. 4 und 5) sowie Geschlossenstellung (Fig. 3 und 6) der Drehfalle 4 unterschieden werden.
Im Detail ist der Exzenter 10 als Hebelarm mit außermittig angeschlossener Betätigungswelle 9 und mit gegenüber der Betätigungswelle 9 spitzwinkligem Auge ausgebildet. An diesem Auge ist ein Zapfen 20 angeformt, welcher zum Ver­ schwenken des Zentralverriegelungshaupthebels 8 an eine dortige Anschlagkante 21 anschlägt. Die Betätigungswelle 9 läßt sich über den Betätigungskopf 11 bzw. die Betätigungs­ einrichtung 12 unter Einhaltung eines bestimmten Schwenk­ winkels α verschwenken. Dieser Schwenkwinkel α wird übli­ cherweise durch einen oder mehrere Anschläge 22 im Schloß­ gehäuse 1 begrenzt. Typische Werte des Schwenkwinkels α liegen nach dem Ausführungsbeispiel im Bereich von ca. 90. Sobald der Zentralverriegelungshaupthebel 8 (insbesondere bei ausgefallenem Zentralverriegelungsantrieb) mittels der Betätigungswelle 9 mit angeschlossenem Exzenter 10 in seine Verriegelungsstellung überführt wurde (vgl. Fig. 5 und 6), hat auch der Zapfen 17 eine Verriegelungsstellung einge­ nommen (siehe Fig. 5 und 6 im Vergleich zu Fig. 3, wo die Stellung "entriegelt" des Zapfens 17 gezeigt ist). In dieser Stellung (Zapfen 17 "verriegelt") läßt sich das Schloß über den Innenbetätigungshebel 6 oder den nicht ge­ zeigten Außenbetätigungshebel öffnen. So führt beispiels­ weise eine Auslösung des Innenbetätigungshebels 6 dazu, daß dieser über eine am Innenbetätigungshebel 6 anschlagenden Kante 23 den Zentralverriegelungshaupthebel 8 "mitnimmt". Folglich wird der Zentralverriegelungshaupthebel 8 in die Stellung "entriegelt" überführt. Gleichzeitig bewegt sich der Zapfen 17 in seine Entriegelungsstellung (vgl. bei­ spielsweise Fig. 3). Eine Fortführung der Betätigung des Innenverriegelungshebels 6 führt schließlich dazu, daß die Drehfalle 4 geöffnet wird (vgl. Fig. 4).

Claims (6)

1. Kraftfahrzeugtürverschluß mit in einer Kraftfahrzeugtür untergebrachtem Schloß mit Schloßgehäuse (1), Gesperre aus Sperrklinke (2), Auslösehebel (3) und Drehfalle (4), welche mit einem Schließbolzen (5) wechselwirkt, ferner mit einer Betätigungseinrichtung mit Innenbetätigungshebel (6) und mit einem auf einen Zapfen (17) wirkenden Außenbetätigungs­ hebel, sowie mit einer Zentralverriegelungseinrichtung mit einem auf einer Achse (A) verschwenkbar gelagerten Zentral­ verriegelungshaupthebel (8), weiter mit einer bei offener Kraftfahrzeugtür mittels eines Betätigungskopfes (11) zu betätigenden, zwischen ihren beiden Endstellungen frei ver­ schwenkbaren, Betätigungswelle (9) mit einem an ihr ange­ ordneten Exzenter (10), wobei die Betätigungswelle (9) achsparallel versetzt zur Achse (A) angeordnet ist, und mit einem verschwenkbar gelagerten Betätigungshaupthebel (7), der bei in Verriegelungsstellung befindlichem Zentralver­ riegelungshaupthebel (8) vom Innenbetätigungshebel (6) ver­ schwenkt werden kann und dabei einen die Sperrklinke (2) beaufschlagenden Übertragungshebel (15) verschwenkt, wobei
  • - der Zentralverriegelungshaupthebel (8), der Übertragungs­ hebel (15), der Auslösehebel (3) und der Außenbetäti­ gungshebel über den Zapfen (17) koppelbar und entkoppel­ bar sind, wobei außerdem der Zentralverriegelungshaupt­ hebel (8) eine abstehende Kante (23) aufweist und eine Rückstellfeder (13) am Exzenter (10) angreift, so daß
  • - der Zentralverriegelungshaupthebel (8) im Sinne eines manuellen Verriegelns über die Betätigungswelle (9) mit­ tels des Exzenters (10) von seiner Ausgangsstellung in seine Verriegelungsstellung verschwenkbar ist, wobei ferner
  • - die Betätigungswelle (9) dabei unter Spannen der Rück­ stellfeder (13) sowie Überführen des Zentralverriege­ lungshaupthebels (8) von seiner Ausgangsstellung in seine Verriegelungsstellung verschwenkbar ist, wobei weiter
  • - die Betätigungswelle (9) und der Exzenter (10) nach Betä­ tigungsende selbsttätig unter dem Einfluß der gespannten Rückstellfeder (13) wieder in ihre Anfangsstellung zurückgeschwenkt und der Zentralverriegelungshaupthebel (8) in seiner Verriegelungsstellung verbleibt, und wobei
  • - der Zentralverriegelungshaupthebel (8) durch Beaufschla­ gung der Kante (23) mittels des Innenbetätigungshebels (6) oder mittels des Zapfens (17) durch den Außenbetäti­ gungshebel wieder in seine Stellung "entriegelt" über­ führt werden kann.
2. Kraftfahrzeugtürverschluß nach Anspruch 1, dadurch ge­ kennzeichnet, daß der Exzenter (10) an die Betätigungswelle (9) einstückig oder formschlüssig angeschlossen ist.
3. Kraftfahrzeugtürverschluß nach Anspruch 1 und 2, dadurch gekennzeichnet, daß der Exzenter (10) als Hebelarm mit außermittig angeschlossener Betätigungswelle (9) und mit gegenüber der Betätigungswelle (9) spitzwinkligem Auge aus­ gebildet ist.
4. Kraftfahrzeugtürverschluß nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß der in einer Stirnseite der Kraftfahrzeugtür freiliegende Betätigungskopf (11) der Betätigungswelle (9) eine Betätigungseinrichtung (12), z. B. Schlitz oder Griffstück, aufweist.
5. Kraftfahrzeugtürverschluß nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß das Schloßgehäuse (1) zumin­ dest einen Anschlag (22) zur Begrenzung eines maximalen Verschwenkwinkels (α) des Exzenters (10) aufweist.
6. Kraftfahrzeugtürverschluß nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß im Bereich des Betätigungs­ kopfes (11) an der Stirnseite der Kraftfahrzeugtür Posi­ tionsmarkierungen zur reproduzierbaren Verschwenkung der Betätigungswelle (9) mittels der Betätigungseinrichtung (12) vorgesehen sind.
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