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Die Erfindung betrifft ein Schloß für eine Kraftfahrzeugtür mit einer um eine
Achse schwenkbaren Sperrklinke, die geeignet ist, eine mit einem Schließzapfen
zusammenwirkende Gabelfalle in einer Sperrstellung zu halten, wobei das
Schloß Antriebsmittel für die Sperrklinke umfaßt, mit denen die Sperrklinke zur
Freigabe der Gabelfalle zurückstellbar ist und die Öffnung der Fahrzeugtür
erlaubt, wobei besagtes Schloß außerdem elektrische Betätigungsmittel für eine
Diebstahlsicherung umfaßt, derart, daß die Antriebsmittel keine Wirkung auf die
Sperrklinke ausüben und ein Öffnen des Schlosses vom Inneren des
Fahrzeuges aus verhindert wird, insbesondere beim Einsatz eines Zugdrahtes
oder eines äquivalenten Bauteiles. Das Schloß ist derart eingerichtet, daß die
Diebstahlsicherung bei einem Stromausfall mit Hilfe eines Schlüssels
mechanisch zurückstellbar ist.
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Aus der GB-A-2 200 943 ist ein Schloß für eine Kraftfahrzeugtür bekannt,
welches einen Freigabehebel zur Freigabe der Sperrklinke der Gabelfalle und
einen um eine Achse schwenkbaren Sperrhebel umfaßt, wobei der Sperrhebel
eine Querachse trägt, die in eine L-förmige Öffnung des Freigabehebels ragt. In
der in Fig.1 dargestellten "inaktiven" Stellung des Sperrhebels ist die Freigabe
der Sperrklinke möglich. In diesem Fall befindet sich die von dem Sperrhebel
getragene Querachse in dem schmalen Bereich der L-förmigen Öffnung. In der
in Fig.2 dargestellten "aktiven" Stellung des Sperrhebels ist eine Freigabe der
Sperrklinke hingegen nicht möglich.
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Der Wechsel von der "inaktiven" zur "aktiven" Stellung des Sperrhebels erfolgt
durch Betätigung eines äußeren Hebels, der eine Drehung des Sperrhebels um
seine Achse bewirkt. Ziel der Vorrichtung gemäß der GB-A-2 200 943 ist es, die
Fahrzeugtür im Falle einer Blockierung des Sperrhebels in seiner "aktiven"
Stellung öffnen zu können. Hierzu ist der Rand des Freigabehebels so
ausgebildet, daß er mit einem Träger des Sperrhebels zusammenwirkt, derart,
daß der Sperrhebel im Uhrzeigersinn mittels des Freigabehebels gedreht wird,
wenn ein Kabel nach oben gezogen wird. Folglich offenbart diese Druckschrift
zwischen zwei Hebeln angeordnete Mittel zur Ein- und Auskupplung, wobei
diese Mittel durch die Drehung eines Hebels betätigt werden und einen Zapfen
umfassen, der mit einer zwei Bereiche aufweisenden Öffnung zusammenwirkt.
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Diese bekannte Vorrichtung weist jedoch den Nachteil auf, daß eine
Sperrfunktion des Schlosses nicht vorgesehen ist, d.h., daß zwar eine
Verriegelung des Schlosses mittels des äußeren Betätigungshebels erfolgt, daß
aber ein Öffnen des Schlosses mit Hilfe einer Innenbetätigung stets möglich ist.
Außerdem ist die Ansteuerung der Verriegelung und Diebstahlsicherung mittels
eines Motors nicht vorgesehen.
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Der Erfindung liegt insbesondere die Aufgabe zugrunde, ein Schloß der
vorstehend erwähnten Art bereitzustellen, welches einfach und zuverlässig herstellbar
ist und welches ein Minimum an Teilen für die Realisierung benötigt, ergänzend
zur Verriegelungsfunktion (Rückgängigmachung der Außenbetätigung) eine
Diebstahlfunktion (Rückgängigmachung der 1 nnenbetätigung) vorzusehen, wobei
die beiden Funktionen in beliebiger und unterschiedlicher Art und Weise
durchführbar sein müssen.
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Gegenstand der Erfindung ist ein Schloß für eine Kraftfahrzeugtür mit einer um
eine Achse schwenkbaren Sperrklinke, die geeignet ist, eine mit einem
Schließzapfen zusammenwirkende Gabelfalle in einer Sperrstellung zu halten.
Das Schloß umfaßt Antriebsmittel für die Sperrklinke, mit denen diese zur
Freigabe der Gabelfalle zurückstellbar ist und die Öffnung der Fahrzeugtür
erlaubt. Das Schloß enthält außerdem Betätigungsmittel für eine
Diebstahlsicherung, so daß die Antriebsmittel keine Wirkung auf die Sperrklinke
ausüben.
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Die Antriebsmittel umfassen einen Arm, der zwischen einer aktiven Lage, bei der
die Drehbewegung der Sperrklinke durch den Arm bewirkt werden kann, und
einer inaktiven Lage, bei der der Arm ohne Auswirkung auf die Sperrklinke ist.
Die Verschiebung des Armes von der aktiven in die inaktive Lage erfolgt durch
Mittel zur Betätigung der Diebstahlsicherung, wobei Mittel zur Ein- und
Auskupplung zwischen der Sperrklinke und dem Arm vorgesehen sind. Diese
Mittel werden durch die Verschiebung des Armes zur Wirkung gebracht, und
bestehen aus der Seite eines der beiden Elemente, die durch die Sperrklinke
und den Arm gebildet werden, einem Zapfen und der Seite des anderen
Elementes. Ferner ist eine Ausnehmung vorgesehen, welche zwei Bereiche
umfaßt: Einen wirksamen Bereich, innerhalb dessen die Ausnehmung mit dem
besagten Zapfen über einen radialen Rand zusammenwirkt, derart, daß eine
Drehbewegung über den Arm auf die Sperrklinke übertragen wird. Eine neutrale
Zone, innerhalb derer der besagte Zapfen sich innerhalb der Ausnehmung frei
bewegen kann, ohne daß er in Eingriff mit einem der radialen Ränder gelangt, so
daß über den Arm keine Drehbewegung auf die Sperrklinke übertragen wird.
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Der Arm ist um die Achse schwenkbar angeordnet, durch welche die Sperrklinke
fixiert ist, mit der Möglichkeit einer transiatorischen Bewegung. Hierzu enthält
der Arm ein erstes Langloch, in dem die Schwenkachse des Armes und der
Sperrklinke angeordnet ist, wobei in der aktiven Lage des Armes die Achse an
dem einen Ende und in der nicht aktiven Lage des Armes die Achse an dem
jeweils anderen Ende des ersten Langloches anliegt, derart, daß bei einem
Zusammenwirken von Zapfen und wirksamen Bereich eine Drehung des Armes
in eine geeignete Richtung auf die Sperrklinke übertragen wird, während in einer
Stellung, in der der Zapfen sich frei in der Ausnehmung bewegt, ohne auf die
Ränder einzuwirken, eine Drehung des Armes auf die Sperrklinke nicht
übertragen wird.
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Vorzugsweise ist der Zapfen an der Sperrklinke und die Ausnehmung an dem
Antriebsteil angeordnet.
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Die Ausnehmung weist einen wirksamen Bereich mit reduzierter seitlicher
Ausdehnung und einen nahe der Schwenkachse der Sperrklinke angeordneten
neutralen Bereich mit großer seitlicher Ausdehnung auf, der derart gewählt ist,
daß der Zapfen der Sperrklinke bei Betätigung des Armes das Ende dieses
neutralen Bereiches nicht erreichen kann.
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Die Bewegung des Armes von der aktiven Lage in die nicht aktive Lage erfolgt
mit Hilfe eines um eine Achse schwenkbaren Bauteiles, wobei die Achse parallel
zur Schwenkachse der Sperrklinke angeordnet ist und das Bauteil zwei
Abschnitte aufweist. Dabei enthält der erste Abschnitt des Bauteiles ein drittes
Langloch, in welches ein Nocken eingreift, der an dem der Ausnehmung
abgewandten Ende des Armes angeordnet ist.
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Das dritte Langloch des schwenkbaren Bauteiles besitzt eine ausreichende
Länge, um die Verschiebung des Armes zur Öffnung des Schlosses durch
Verschieben der Sperrklinke zu ermöglichen.
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Das schwenkbare Bauteil wird über einen Hebel betätigt, welcher seinerseits
über eine Zahnstange bewegt wird, deren Verschiebung mit Hilfe eines
Elektromotors der Diebstahlsicherung erfolgt.
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Das vorstehend erwähnte schwenkbare Bauteil ist außerhalb eines
wasserdichten Gehäuses angeordnet, in welchem sich der Motor der
Diebstahlsicherung befindet. Außerdem ist ein weiterer Hebel vorgesehen, der
im Eingriff mit der Zahnstange steht und der auf seinem der Zahnstange
abgewandten Ende an einem Drehzapfen befestigt ist, welcher durch eine die
wasserdichte Zone begrenzende Wand hindurchgeführt ist, wobei der
Drehzapfen außerhalb der wasserdichten Zone einen Hebel zum Antrieb des
schwenkbaren Bauteiles trägt.
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Das schwenkbare Bauteil umfaßt ein klauenartiges Teil, welches durch einen
Schlüssel mechanisch betätigbar ist, um im Falle eines defekten Elektromotors
der Diebstahlsicherung die Entriegelung des Schlosses durchf"hren zu kännen
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Weitere Einzelheiten der Erfindung ergeben sich aus dem folgenden anhand von
Figuren erläuterten Ausführungsbeispiel, auf welches die Erfindung keineswegs
eingeschränkt ist.
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Fig.1 gibt die Teilansicht eines erfindungsgemäßen Schlosses in Seitenansicht
wieder, in der sich der die Sperrklinke betätigende Arm in seiner aktiven
Lage befindet.
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Fig.2 gibt eine Fig.1 entsprechende Ansicht wieder, bei der das Schloß seine
als Diebstahlsicherung wirkende Stellung einnimmt und der Arm sich in
seiner inaktiven Lage befindet.
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Fig.3 schließlich zeigt eine perspektivische Teilansicht des erfindungsgemäßen
Schlosses.
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Aus den Zeichnungen, insbesondere aus Fig.1, entnimmt man ein Schloß S für
eine Kraftfahrzeugtür, mit einer an der Tür angeordneten Sperrklinke 1, die um
eine Achse 2 schwenkbar angeordnet ist. Im Falle einer Seitentür befindet sich
die Achse 2 am Türrand und ist horizontal und annähernd parallel zur
Mittelebene der Tür angeordnet.
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Die Sperrklinke 1 weist eine hakenförmige Nase 3 auf, auf die ein elastisches
Mittel (nicht dargestellt) einwirkt, derart, daß die Sperrklinke in ihre
Verriegelungsstellung gedreht wird. Im Falle der Fig.1 und 2 bedeutet dieses
eine Drehung im Uhrzeigersinn.
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Die Sperrklinke 1 ist derart ausgestaltet, daß sie in der in Fig.1 dargestellten
Verriegelungsstellung eine Gabelfalle 4 zurückhalten kann, wobei die Gabelfalle
zwei eine Ausnehmung 5 begrenzende Arme aufweist. Die Gabelfalle 4 ist um
eine Achse 6 drehbar gelagert und ebenfalls an der Tür angeordnet. Die
Gabelfalle 4 weist umfangseitig zwei Rastkerben 7 und 8 auf. In der
Verriegelungsstellung greift die Nase 3 in die zweite Rastkerbe 8 der Gabelfalle
ein und hält die Gabelfalle in der in Fig.1 dargestellten geschlossenen Stellung.
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Die Gabelfalle wirkt mit einem an der Karosserie des Fahrzeuges befestigten
Schließzapfen zusammen, bei dem es sich beispielsweise um einen Zapfen
oder eine Achse 9 handelt, welche(r) senkrecht zur Zeichenebene angeordnet
ist. Beim Schließen der Tür gelangt der Schließzapfen in die Ausnehmung 5 der
Gabelfalle, welche sich in der geöffneten Stellung in horizontaler Richtung
befindet; das Zusammenwirken von Schließzapfen 9 und Gabelfalle führt zu
einer Drehung der Gabelfalle, die anschließend durch die Sperrklinke 1 in der in
Fig. 1 dargestellten Verriegelungsstellung gehalten wird.
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Das Schloß S weist Antriebsmittel E für die Sperrklinke 1 auf. Diese
Antriebsmittel E umfassen einen um die Achse 2 der Sperrklinke schwenkbar
angeordneten Arm 10 mit einem Langloch 11, dessen Breite dem Durchmesser
der Achse 2 entspricht, dessen Länge jedoch größer ist als der Durchmesser,
insbesondere größer als das doppelte des Durchmessers der Achse 2. Die
Enden des Langloches 11 in Längsrichtung besitzen jeweils die Form eines
Hal bkreises und entsprechen etwa über einen Winkel von 180º der Kontur der
Achse 2. Der Arm 10 ist daher an der Achse 2 angeordnet, mit der Möglichkeit
einer translatorischen Bewegung, die einer Verschiebung der Achse 2 von einer
Abstützung an dem einen Ende des Langloches 11 (vgl. Fig.1) zu einer
Abstützung an dem jeweils anderen Ende der besagten Öffnung (vgl. Fig.2)
entspricht.
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Die in Fig.1 gezeigte Stellung, bei der die Achse sich an dem unteren Ende der
Öffnung 11 befindet, entspricht einer aktiven Stellung des Armes 10, während
die in Fig.2 wiedergegebene Stellung einer inaktiven Stellung entspricht.
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Die Drehung des Armes 10 um die Achse 2 wird vor allem durch ein
schematisch dargestelltes Gestänge T bewirkt, welches mit einem Zapfen 12 der
Betätigungsmittel des äußeren und/oder des inneren Türgriffes oder einem
Bowdenzug (nicht dargestellt) verbunden ist.
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Wie in Fig. 1 dargestellt, ist die Öffnung 13 oberhalb der Öffnung 11 angeordnet.
Auf der in bezug auf die Öffnung 11 gegenüberliegenden Seite der Öffnung 13
sind die Mittel zur Ein- und Auskupplung zwischen der Sperrklinke 1 und dem
Arm 10 angeordnet. Diese Mittel setzen sich hinsichtlich des Armes 10 aus einer
zwei Bereiche aufweisenden Öffnung 14 zusammen, nämlich einem wirksamen
Bereich 15 und einem neutralen Bereich 16. Der wirksame Bereich 15 ist von
der Öffnung 11 weiter entfernt als die neutrale Zone 16. Die seitliche
Ausdehnung des Bereiches 15 ist geringer als diejenige des Bereiches 16.
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Die Mittel zur Ein- und Auskupplung umfassen, hinsichtlich der Sperrklinke 1,
einen mit dieser verbundenen Zapfen 17, der in die Öffnung 14 eingreift. Wenn
der Arm 10 sich in der in Fig.1 dargestellten aktiven Stellung befindet, wirkt der
Zapfen 17 (d.h. bildet eine Abstützung) auf einen radialen Rand 15a des
wirksamen Bereiches 15. Sofern der Arm 10 in seine in Fig.2 dargestellte
inaktive Stellung verschoben ist, befindet sich der Zapfen 17 in dem neutralen
Bereich 16, wo er verschoben werden kann, ohne daß er in Eingriff mit einem
der radialen Ränder des besagten Bereiches gelangt, so daß über den Arm 10
keine Drehbewegung auf die Sperrklinke 1 übertragen wird.
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Die seitliche Ausdehnung des neutralen Bereiches 16 ist größer als die durch
Betätigung des Gestänges T mögliche seitliche Verschiebung des Armes 10.
Daher kann im Falle einer Betätigung des Armes 10 mit Hilfe des Gestänges T
der Zapfen 17 der Sperrklinke die radialen Enden des neutralen Bereiches 16
nicht erreichen, wenn sich der Arm 10 in der in Fig.2 dargestellten
Diebstahlstellung befindet.
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Der Übergang des Armes von der in Fig.1 wiedergegebenen aktiven Stellung zu
der in Fig.2 dargestellten inaktiven Stellung erfolgt mittels eines Bauteiles 18,
welches schwenkbar um eine zur Sperrklinken-Achse 2 parallele Achse 19
angeordnet ist. Diese Achse 19 ist ebenfalls an der Tür angeordnet. Das Bauteil
18 weist zwei Abschnitte (Hebelarme) 20, 21 auf, zwischen denen ein Winkel
von etwa 80º in den dargestellten Figuren besteht. Dieses Bauteil 18 ist maximal
um den durch die beiden Hebelarme 20, 21 gebildeten Winkel schwenkbar.
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Der längere Hebelarm 20 ist schwach zur Horizontalen geneigt, wenn der Arm
sich in seiner aktiven, in Fig.1 dargestellten Stellung befindet. Dieser Hebelarm
20 weist an seinem der Achse 19 abgewandten Ende ein Langloch 22 auf,
dessen lange Seite sich im wesentlichen horizontal in Richtung der Längsachse
des Hebelarmes 20 erstreckt. Dieses Langloch 22 nimmt einen Nocken 23 auf,
welcher an dem der Öffnung 14 abgewandten Ende des Armes 10 befestigt ist.
Das Langloch 22 ist leicht gekrümmt, um eine leicht bogenförmige zum Inneren
des Fensters gerichtete Verschiebung des Nockens zu erlauben, wenn der Arm
zur Freigabe der Gabelfalle durch das Gestänge T entgegen dem Uhrzeigersinn
mitgenommen wird (Fig.1).
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Wie aus Fig.3 ersichtlich, erfolgt das Verschwenken des Bauteiles 18 um die
Achse 19 durch einen Elektromotor 24 (Motor der Diebstahlsicherung) mit
vertikaler Achse. Das untere Ende der Welle des Motors ist mit einem Zahnrad
25 mit kleinem Durchmesser versehen, welches in ein Zahnsegment 26 mit
wesentlich größerem Durchmesser eingreift. An dem Segment 26 ist koaxial ein
weiteres Zahnrad 27 befestigt, welches sich mit dem Zahnsegment dreht (vgl.
Fig.3). Das Zahnrad 27 steht im Eingriff mit einer Zahnstange 28, welche
horizontal (in einer Ebene parallel zur Zeichenebene der Fig.1), d.h. senkrecht
zur Richtung der Achsen 2 und 19, verschiebbar angeordnet ist. Die Zahnstange
28 ist mit einem Teil 29 verbunden, welches eine Aussparung 30 enthält, in der
das abgerundete Ende 31 eines Hebels 32 angeordnet ist. Dieser Hebel 32 wird
hinsichtlich einer Rotation durch einen an seinem gegenüberliegenden Ende
angeordneten und senkrecht zur Ebene des Hebels befindlichen Drehzapfens
33 blockiert.
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Die den Motor 24 und die Transmissions-Mechanik 25 bis 32 umfassende
Mordnung befindet sich vorteilhafterweise innerhalb eines wasserdichten
Gehäuses, welches in Fig.3 grob durch die Seitenwände W angedeutet ist. Der
Drehzapfen 33 ist durch eine den wasserdichten Bereich begrenzende Wand W
geführt, um die durch die Verschiebung der Zahnstange 28 bewirkte
Drehbewegung des Hebels 32 nach außen (in einen Bereich, in dem sich das
Bauteil 18, der Arm 10, die Sperrklinke 1 und die Gabelfalle 4 befinden) zu
übertragen. Für nähere Einzelheiten dieser Anordnung vgl. die FR-A-2 656 030.
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An seinem außenseitigen Ende trägt der Lagerzapfen 33 einen anderen Hebel
34 (Fig.3), der sich im wesentlichen parallel und in die gleiche Richtung wie der
Hebel 32 erstreckt, dessen Länge aber wesentlich kleiner ist. An seinem
äußeren Ende trägt der Hebel 34 auf seiner dem Hebel 32 abgewandten Seite
einen Nocken 35, der sich parallel zu dem Drehzapfen 33 und von dem Hebel 34
weg erstreckt. Dieser Nocken 35 ist in einer Aussparung 36 angeordnet, welche
am Ende des Hebelarmes 21 vorgesehen ist. Die Aussparung 36 hat eine Länge
die größer ist als die Höhe des Nockens 35, um eine gewisse
Längsverschiebung des Nockens zuzulassen, während die Breite der
Aussparung der Breite des besagten Nockens entspricht. Eine Drehung des
Hebels 34 gewährleistet eine Mitnahme des Bauteiles 18, welches sich um die
Achse 19 dreht.
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Das Bauteil 18 umfaßt unter anderem auf dem oberen Rand des Hebelarmes 20
ein klauenartiges Teil 37, welches sich senkrecht zur Mittelebene des
Hebelarmes 20 erstreckt. Das klauenartige Teil 37 ist mit mechanischen Mitteln
(nicht dargestellt) verbindbar, die durch einen Schlüssel manuell betätigbar sind,
um eine Entriegelung des Schlosses im Falle eines Ausfalles der Elektrizität im
Hinblick auf den Motor der Diebstahlsicherung zu bewirken.
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Nachfolgend wird die Funktionsweise des Schlosses gemäß der Erfindung
erläutert.
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Die in Fig. 1 dargestellte Anordnung des Schlosses entspricht dem Zustand, bei
dem eine normale Funktionsweise des Schlosses erfolgt. Der Arm 10 befindet
sich in der aktiven Stellung. Wenn ein Benutzer auf das Gestänge T von der
Innen- oder der Außenseite des Fahrzeuges einwirkt, bewirkt er eine Drehung
des Armes 10 um die Achse 2 entgegen dem Uhrzeigersinn. Die
Wechselwirkung des Randes 15a der Zone 15 mit dem Zapfen 17 verursacht
eine Drehung der Sperrklinke 1 um die Achse 2 entgegen dem Uhrzeigersinn,
wodurch eine Freigabe der Gabelfalle 4 und damit eine Öffnung der Tür
gewährleistet ist.
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Nach dem Schließen der Tür wird die Sperrklinke 1 bei normalarbeitender
Verriegelung durch die Peripherie der Gabelfalle 4 zurückbewegt. Eine
Wiederholung des Vorganges ist möglich, ohne daß der Arm 10 betätigt werden
muß, weil der Zapfen 17 durch den entsprechend lang gewählten Bereich 15
eine freie Schwenkbewegung um die Achse 2 entgegen dem Uhrzeigersinn
zuläßt.
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Der Benutzer betätigt die Diebstahlsicherung durch Einschalten des
Elektromotors 24, z.B. mit Hilfe einer Fernbedienung. Der Motor 24 dreht sich in
geeigneter Weise und treibt (über den Übertragungsmechanismus gebildet
durch das Zahnrad 25, das Zahnsegment 26 und das Zahnrad 27 (Fig.3)) eine
Zahnstange 28 an, die sich in dem in Fig.2 dargestellten Beispiel nach rechts
bewegt.
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Der Hebel 32 schwenkt im Uhrzeigersinn um die geometrische Achse des
Drehzapfens 33. Dieser Drehzapfen, angetrieben durch den Hebel 34 (vgl.
Fig.3), der in Eingriff mit dem Abschnitt 21 steht, schwenkt das Bauteil 18 im
Uhrzeigersinn um die Achse 19. Das Ende des von der Achse 19 abgewandten
Fensters 22, mit dem der Nocken 23 in Eingriff steht, wird nach unten
verschwenkt und bewegt den Nocken 23 und damit den Arm 10 ebenfalls nach
unten. Das Maximum dieser Verschiebung ist derart, daß das obere Ende der
Öffnung 11 die Achse 2 berührt, wie dieses in Fig.2 dargestellt ist.
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Durch diese Verschiebung des Armes 10 wird der Zapfen 10 von der Zone 15 in
die neutrale Zone 16 verschoben, wo er sich ungefähr in dem mittleren Bereich
befindet, da der Arm durch das Gestänge T nicht betätigt ist.
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Sofern dieses Gestänge T betätigt wird, insbesondere durch eine nicht hierzu
berechtigte Person, verschwenkt sich der Arm 10 um die Achse 2 entgegen dem
Uhrzeigersinn. Der Nocken 23 verschiebt sich frei innerhalb des Fensters 22,
während die neutrale Zone 16 sich relativ zu dem Zapfen 17 verschiebt, ohne
daß dadurch aber die Sperrklinke 1 mitbewegt wird, die in ihrer Raststellung
verbleibt.
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Die Rückgängigmachung der Diebstahlsicherung erfolgt ebenfalls durch die
Betätigung des Elektromotors 24. Letzterer verschiebt die Zahnstange 28 zurück
nach links in die in Fig.1 dargestellte Stellung. Der Arm 10 wird dabei nach oben
und der Zapfen 17 erneut wieder in die Zone 15 des Fensters 14 bewegt.
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Sofern der Motor 24 funktionsunfähig sein sollte, insbesondere im Falle des
Ausfalls der Batterie, kann eine hierzu authorisierte Person die in Fig.2
dargestellte Diebstahlsicherung mit Hilfe eines Schlüssels zurückstellen, der
über einen entsprechenden an der Klaue 37 angreifenden Mechanismus auf
diese einwirkt. Das Bauteil 18 kann dann mechanisch von der in Fig.2 in die in
Fig.1 dargestellte Position zurückgeführt werden.