DE19718883A1 - Elektronisch gesteuerte Fahrlichtfrontbeleuchtungsanlage für ein Kraftfahrzeug - Google Patents
Elektronisch gesteuerte Fahrlichtfrontbeleuchtungsanlage für ein KraftfahrzeugInfo
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Description
Die Erfindung betrifft eine elektronisch gesteuerte Fahr
lichtfrontbeleuchtungsanlage für ein Kraftfahrzeug nach dem
Oberbegriff des 1. Patentanspruches.
Aus der DE 41 36 427 A1 ist eine elektronische Fahrzeug
beleuchtung für Kraftfahrzeuge bekannt, bei der mittels
einer Elektronik, der fotoelektronische Bauelemente zur
Lichtmessung zugeordnet sind, das Ein- und Ausschalten der
Fahrzeugbeleuchtung sowie die Leuchtkraftregulierung der
Scheinwerfer, den Licht- und Sicht- sowie Verkehrsver
hältnissen entsprechend selbsttätig steuert. Eine Berück
sichtigung der Lichtstärke der Fahrlichtfrontbeleuchtungs
anlage in Abhängigkeit des Bewegungszustandes des Fahrzeuges
erfolgt hierbei nicht.
In der DE 43 41 058 C1 wird eine Elektronik aufgeführt, die
durch Auswertung eines ABS-Steuergerätes den Betriebsstrom
von der Fahrbeleuchtung reduzieren kann und somit den Elek
troenergiebedarf des Bordnetzes dem Bewegungszustand des
Fahrzeuges anpaßt. Eine entsprechende Signalauswertung kann
auch die automatische Umschaltung von Fahrlicht auf Stand- oder
Parklicht bewirken. Die Schaltungsanordnung ist hierbei
relativ aufwendig und setzt ein Antiblockiersystem (ABS) zur
Ansteuerung voraus, daß aber derzeit nicht in jedem Kraft
fahrzeug eingebaut ist.
Aufgabe der Erfindung ist es, eine kostengünstige Elektronik
mit einem relativ einfachen Aufbau in ein neues oder ge
brauchtes Kraftfahrzeug mit oder ohne ABS zu integrieren,
die letztlich den Kraftstoffverbrauch respektive den Ener
giebedarf beim Fahren mit Licht insbesondere im innerstädti
schen Verkehr sowie im Stau reduziert. Die Schadstoffemis
sion wird also auch verringert. Diese Aufgabe wird durch
die Merkmale des 1. Patentanspruches und die in den weiteren
Unteransprüchen aufgeführten Merkmale gelöst.
Erfindungsgemäß erfolgt die Auswertung des Bewegungszustan
des vom Kraftfahrzeug mittels eines Bewegungssensors, der
auf dem Doppler-Radar-Prinzip basiert inklusive Auswerte
schaltung oder eines Bewegungssensors in Form eines Be
schleunigungssensors mit Raddrehzahlmesser (ABS) bzw.
Tachometer jeweils mit Auswerteschaltung.
Täglich stehen viele Kraftfahrzeuge mit eingeschalteter
Fahrlichtfrontbeleuchtung (Abblendlicht und/oder Nebellicht)
im Stau oder vor Ampelkreuzungen, obwohl die dabei abge
strahlte Lichtmenge der Frontscheinwerfer nicht notwendig
ist. Außerdem können gegebenenfalls andere Verkehrsteilneh
mer geblendet werden. Standlicht wäre für die o. a. Fälle
ausreichend. Bei den derzeitigen Kraftfahrzeugen erfolgt die
Bedienung der Fahrlichtfrontbeleuchtung manuell durch den
Fahrzeugführer.
Im Durchschnitt beträgt die elektrische Leistung ca. 110 W
für die Fahrbeleuchtung mit abgeblendetem Licht von Pkw oder
LKW. Bei Motorrädern liegt diese Leistung bei ungefähr 55 W.
Dem gegenüber steht eine elektrische Leistungsaufnahme von
wenigen Watt der Elektronik nach den Merkmalen der Patent
ansprüche 1-7.
Nach eigener Schätzung sind in Großstädten täglich in den
Morgen- und Abendstunden Standzeiten von Kraftfahrzeugen mit
eingeschalteter Fahrlichtfrontbeleuchtung von durchschnitt
lich ca. 30 min realistisch. Aufgrund der zunehmenden Ver
kehrsdichte ist die Tendenz diesbezüglich steigend. In ca.
vier Arbeitswochen müßten demzufolge rund 1,1 kWh elektri
sche Energie nur für nicht benötigtes Fahrlicht bereitge
stellt bzw. im Fahrzeug umgewandelt werden. Während der Win
terszeit in Europa vergrößert sich diese o. a. Energiemenge
beträchtlich, da die Fahrzeit mit Licht im innerstädtischen
Verkehr zunimmt. Außerdem gibt es Länder - zum Beispiel
Dänemark und Schweden - in denen Kraftfahrzeuge auch am Tag
mit Abblendlicht fahren müssen. Für Deutschland trifft dies
derzeit nur für Motorräder zu.
Wird ein Wirkungsgrad von ca. 20% bei der Energiewand
lung - chemische Energie in mechanische Energie und mechanische
Energie in elektrische Energie - im Kraftfahrzeug angesetzt,
beträgt der Kraftstoffbedarf für dieses Licht ca. 5,5 kWh
bei vier- und mehrrädrigen Kraftfahrzeugen. Motorräder
müßten demzufolge mit rund 2,5 kWh angesetzt werden. Bei
Nutzung von Vergaserkraftstoff würden hierfür ungefähr zwei
Liter pro PKW unnütz verbrannt werden. Wird z. B. in
Deutschland pro Monat von 20 Millionen Fahrzeugen ausge
gangen, könnten ca. 40 000 Tonnen an Kraftstoff eingespart
werden. Eine diesbezügliche Kosteneinsparung von monatlich
um die 60 Millionen DM wäre in Deutschland möglich, wenn ein
Liter Vergaserkraftstoff 1,50 DM kosten würde. Außerdem
könnten die Schadstoffemissionen der o. a. Kraftfahrzeuge
reduziert werden, was letztlich eine Verbesserung der
Luftqualität der Innenstädte zur Folge hätte. Für die Ver
brennung von einem Liter Kraftstoff sind ca. 10 000 Liter
Luft erforderlich. Zu beachten ist, daß der Wirkungsgrad für
einen Verbrennungsmotor im Leerlauf geringer ist als unter
Belastung. Wird die vorstehend genannte Elektronik einge
setzt, besteht die Gefahr nicht, daß der Akku des Kraftfahr
zeuges sich entlädt, weil der Fahrzeugführer vergaß, die
Fahrlichtfrontbeleuchtung beim Parken auszuschalten. Bei
Elektromobilen reduziert sich ebenfalls der Energiebedarf
der Fahrbeleuchtung.
Nach den vorstehend genannten Angaben würden sich durch
schnittlich monatlich rund drei DM Unkosten an Kraftstoff
für ein Kraftfahrzeug mit Ottomotor ergeben, wenn ein Liter
Kraftstoff 1,50 DM kostet. Die jährlichen Ausgaben betragen
somit im Schnitt 36 DM. Werden die Installations- und Bau
elementekosten beim Einsatz des Bewegungssensors auf dem
Doppler-Radar-Prinzip mit ca. 130 DM angesetzt, würde die
Amortisation derzeit ungefähr 3 Jahre betragen. Bei häufigem
Fahren mit Licht im Stau verringert sich diese Zeitdauer. Da
mit steigenden Kraftstoffpreisen und sinkenden Preisen für
die erforderlichen elektronischen Bauelemente zu rechnen
ist, müßte sich diese Zeitspanne noch mehr dezimieren.
Außerdem würden die Kosten für die Herstellung der Elektro
nik bei Großserienproduktion sinken. Bei Neufahrzeugen mit
Airbag und/oder Gurtstraffer entstehen nur geringe zusätz
liche Herstellungskosten, wenn eine elektronische Schaltung
nach den Patentansprüchen 1, 3 und 7 zum Einsatz käme.
Ein Ausführungsbeispiel der Erfindung für ein Kraftfahrzeug
mit zwei Hauptfahrscheinwerfern - jeweils mit Standlicht-,
Abblendlicht- und Fernlichtlampen ausgerüstet - und einem
Bewegungssensor der auf dem Doppler-Radar-Prinzip basiert,
ist in der zugehörigen Zeichnung - Blockschaltbild - darge
stellt und wird nachfolgend erläutert. Um eine Konzentration
auf das Wesentliche zu erreichen, sind in der Zeichnung die
Heckbeleuchtungslampen des Kraftfahrzeuges, die mit dem
Einschalten von Standlicht verbunden sind, nicht mit darge
stellt. Die Elektronik 1.3 und die Lampen 2.1, 2.2, 2.3,
2.4, 2.5, 2.6 werden mit der Bordspannung Ub des Kraftfahr
zeuges betrieben. Die Stromversorgung der entsprechenden
Schaltungselemente erfolgt über die Masseschiene 4 bzw. der
+ Ub-Schiene 3.
Die Elektronik 1.3 enthält ein Relais (Schließer) zur An
steuerung der Fahrlichfrontlampen 2.4 sowie 2.3 und den
elektronischen Bewegungssensor z. B. Mikrowellensensor mit
Auswerteschaltung. Durch Betätigen des Standlichtbedien
schalters 1.1 werden die Elektronik 1.3 und die Standlicht
lampen 2.1 und 2.2 der Frontscheinwerfer ein- oder ausge
schaltet. Der Bedienschalter 1.2 dient zum manuellen Ein- und
Ausschalten der Fahrlichtfrontscheinwerfer 2.4 sowie 2.3
(Abblendlicht) und hat eine redundante Funktion. Dieser ge
währleistet bei Ausfall der Elektronik 1.3 den weiteren Be
trieb der Fahrlichtfrontbeleuchtungsanlage. Außerdem kann
das Abblendlicht dadurch auch bei Fernlicht eingeschaltet
werden. Dieser Betriebszustand ist jedoch in der Praxis kaum
erforderlich. Fernlicht (Lichthupe) und Abblendlicht können
also unabhängig voneinander betätigt werden. Im Normalfall
wird beim Einschalten des Fernlichtes durch den Bedienschal
ter 1.6 das Abblendlicht ausgeschaltet. Der Schalter 1.6
schaltet neben den Lampen 2.6 und 2.5 zugleich das Relais
1.5 ein. Dieses betätigt den Schalter 1.4 (Öffner) und un
terbricht den Stromkreis für die Elektronik 1.3. Folglich
wird der Stromfluß zu den Lampen 2.4 und 2.3 unterbrochen -
wenn nicht Schalter 1.2 geschlossen ist - und das Abblend
licht ausgeschaltet, sofern sich das Fahrzeug bewegt und die
Standlichtbeleuchtung eingeschaltet ist. Erfolgt das Aus
schalten des Fernlichtes durch Bedienschalter 1.6, dann
schließt Schalter 1.4 bei Standlichtbeleuchtung den Strom
kreis zur Elektronik 1.3, da das Relais 1.5 außer Betrieb
ist. Letztlich erhält die Elektronik 1.3 bei eingeschalte
tem Standlicht wieder Spannung und ist somit betriebsbereit.
Der Bewegungssensor der Elektronik 1.3 kann zum Beispiel in
der Fahrzeugmitte am Unterboden des Kraftfahrzeuges in einem
kleinen Kunststoffgehäuse geschützt angebracht werden.
Elektromagnetische Wellen durchdringen bekanntlich Kunst
stoffe. Die Antenne des Bewegungssensors emittiert elektro
magnetische Wellen in Richtung Fahrbahn und empfängt die von
der Fahrbahn reflektierten Wellen wieder. Aufgrund des Dopp
ler-Radar-Effektes erfährt das Ausgangssignal im Fall einer
Relativbewegung zwischen Fahrbahn und Fahrzeug eine Fre
quenzverschiebung. Die Frequenzdifferenz zwischen ausgesen
detem und empfangenem Signal ist umso größer, je höher die
Relativgeschwindigkeit zwischen Kraftfahrzeug und Fahrbahn
ist. Diese Frequenzdifferenz wird in der Auswerteschaltung
der Elektronik 1.3 ausgewertet. Im Ruhezustand des Fahrzeu
ges ist sie gleich null. Das Relais in der Elektronik 1.3,
angesteuert von der Auswerteschaltung, unterbricht in
diesem Zustand die Stromzufuhr zu den Lampen 2.3 und 2.4.
Ist eine Relativbewegung zwischen Fahrzeug und Fahrbahn
durch die Auswerteschaltung der Elektronik 1.3 registriert
worden, wird der Stromkreis zu den Lampen 2.3 und 2.4 durch
das o. a. Relais geschlossen und somit das Abblendlicht
eingeschaltet. Liegt keine Frequenzdifferenz zwischen
emittierter und empfangener elektromagnetischer Welle des
Bewegungssensors vor, dann steht das Kraftfahrzeug und
das Relais der Elektronik 1.3 schließt nicht den Stromkreis
zu den Lampen 2.3 und 2.4. Die Fahrlichtfrontlampen sind
also ausgeschaltet.
Bei Nutzung eines Bewegungssensors in Form eines Beschleu
nigungssensors gekoppelt mit einer Auswerteschaltung, sind
in der Elektronik 1.3 der Beschleunigungssensor nebst Aus
werteschaltung und Spannungsstabilisatorschaltung sowie ein
Relais zum Schalten der Lampen 2.4 und 2.3 enthalten. Die
vorstehend genannte Auswerteschaltung benötigt außerdem Meß
werte von Tachometer oder ABS. Im Stand wäre die Beschleu
nigung des Kraftfahrzeuges in Fahrtrichtung null, beim Brem
sen und Beschleunigen ungleich null. Wenn das Fahrzeug sich
auf gerader Strecke mit konstanter Geschwindigkeit bewegt,
könnte die Fahrzeugbeschleunigung in Fahrtrichtung ebenfalls
null sein. Um eine eindeutige Aussage über den Bewegungszu
stand des Kraftfahrzeuges treffen zu können, muß der Tacho
meter oder ein Raddrehzahlmeßgeber (ABS) in diesem Fall zur
Auswertung des Kraftfahrzeugbewegungszustandes hinzugezo
gen werden. Solange die Fahrzeugbeschleunigung und die
Kraftfahrzeuggeschwindigkeit bzw. Raddrehzahl gleich null
sind, wird der Stromkreis zu den Lampen 2.4 und 2.3 durch
ein Relais (Schließer), das von der Auswerteschaltung der
Elektronik 1.3 angesteuert wird, unterbrochen. Das wäre
beim Stand des Kraftfahrzeuges der Fall. Bei Bewegung des
Kraftfahrzeuges steuert die Auswerteschaltung das vorstehend
genannte Relais so an - beides in der Elektronik 1.3
enthalten -, daß ein geschlossener Stromkreis zu den Lampen
2.4 und 2.3 entsteht. Das Abblendlicht würde aufleuchten.
Dieses müßte erfindungsgemäß bei folgenden Bewegungszustän
den selbsttätig eingeschaltet werden:
- 1. Fahrbeschleunigung des Kraftfahrzeuges null und Fahr zeuggeschwindigkeit ungleich null
- 2. Fahrbeschleunigung des Kraftfahrzeuges ungleich null. Die Auswerteschaltung der Elektronik 1.3 wertet diese Fahrzustände aus, nachdem sie die Meßwerte vom Beschleu nigungssensor und Tachometer oder ABS erhalten hat. Die Funktion der elektrischen Baugruppen 1.2, 1.4 und 1.5 ist analog zur Beschreibung beim Einsatz des Bewegungssensors auf der Grundlage des Doppler-Radar-Prinzips.
Der Beschleunigungssensor für die elektronisch gesteuerte
Fahrlichtfrontbeleuchtungsanlage kann kostengünstig zugleich
als Meßwertgeber für den Airbag und/oder Gurtstraffer im
Kraftfahrzeug genutzt werden. Dies hätte zur Folge, daß mit
der Nutzung des Kraftfahrzeuges und nicht erst beim Ein
schalten von Standlicht der Beschleunigungssensor mit
Elektroenergie versorgt werden muß. Außerdem ist dann eine
Signalübertragung z. B. mittels Verbindungsleiter vom
Beschleunigungssensor zur Zündeinrichtung des pyrotechni
schen Treibsatzes von Airbag und/oder Gurtstraffer erfor
derlich.
Wenn zwischen Elektronik 1.3 und den Lampen 2.3 und 2.4 ein
Dimmer geschaltet würde, der von der Elektronik 1.3 ange
steuert wird, so könnten die Standlichtlampen 2.2 und 2.1
entfallen, da die Lampen 2.3 und 2.4 auf Standlicht im
entsprechenden Fahrzustand gedimmt werden können. Die
Nutzungsdauer der Glühlampen verlängert sich durch diese
Maßnahme außerdem. Die Schaltungsvariante mit Dimmer ist
unabhängig von der Art des verwendeten Bewegungssensors.
Eine weitere Applikation der erfindungsgemäßen Schaltung
nach den Ansprüchen 1-7 wäre die Kopplung dieser mit einer
Elektronik, der fotoelektronische Bauelemente zur
Lichtmessung zugeordnet sind, die das Ein- und Ausschalten
der Fahrzeugbeleuchtung und die Leuchtkraftregulierung der
Scheinwerfer, den Licht- und Sichtverhältnissen entsprechend
selbsttätig steuert.
Claims (7)
1. Elektronisch gesteuerte Fahrlichtfrontbeleuchtungsanlage,
insbesondere für Kraftfahrzeuge, wobei die Beleuchtungs
anlage mit einer Elektronik ausgerüstet ist, die das Ein- und
Ausschalten der Fahrlichtfrontbeleuchtung (Abblendlicht
und/oder Nebellampen) in Abhängigkeit vom Bewegungszustand
des Kraftfahrzeuges selbsttätig vornimmt, dadurch gekenn
zeichnet, daß der Bewegungszustand vom Kraftfahrzeug per Be
wegungssensor nebst Auswerteschaltung registriert und ausge
wertet wird.
2. Elektronisch gesteuerte Fahrlichtfrontbeleuchtungsanlage
nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Bewegungs
zustand vom Kraftfahrzeug über einen Bewegungssensor, der
auf dem Doppler-Radar-Prinzip basiert, registriert wird.
3. Elektronisch gesteuerte Fahrlichtfrontbeleuchtungsanlage
nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Bewegungs
zustand vom Kraftfahrzeug mittels eines Bewegungssensors in
Form eines Beschleunigungssensors gekoppelt mit Tachometer
bzw. Raddrehzahlmesser (ABS) jeweils mit Auswerteschaltung
registriert und ausgewertet wird.
4. Elektronisch gesteuerte Fahrlichtfrontbeleuchtungsanlage
nach Anspruch 1, 2 und 3, dadurch gekennzeichnet, daß der
Stromkreis zur Fahrlichtfrontbeleuchtung, ausschließlich
der Fernlichtbeleuchtung bzw. Lichthupe, über ein Relais
unterbrochen wird, wenn sich das Fahrzeug nicht bewegt, wo
bei die Ansteuerung vom o. a. Relais von der Auswerteschal
tung des Bewegungssensors erfolgt und bei Ausfall des Bewe
gungssensors inklusive Auswerteschaltung ein manuelles Ein- und
Ausschalten der Fahrlichtfrontbeleuchtungsanlage mög
lich ist.
5. Elektronisch gesteuerte Fahrlichtfrontbeleuchtungsanlage
nach Anspruch 1, 2 und 3, dadurch gekennzeichnet, daß Aus
werteschaltung sowie Bewegungssensor beim Einschalten der
Standlichtbeleuchtung eingeschaltet werden.
6. Elektronisch gesteuerte Fahrlichtfrontbeleuchtungsanlage
nach Anspruch 1, 2 und 3, dadurch gekennzeichnet, daß die
Fahrlichtfrontbeleuchtung von der Auswerteschaltung über
einen Dimmer angesteuert und bei Stillstand des Kraftfahr
zeuges auf Standlicht geregelt wird.
7. Elektronisch gesteuerte Fahrlichtfrontbeleuchtungsanlage
nach Anspruch 1, 3 und 4, dadurch gekennzeichnet, daß der
Beschleunigungssensor nebst Auswerteschaltung bei Kraftfahr
zeugen mit Airbag und/oder Gurtstraffer auch die An
steuerung der Zündeinrichtung für den pyrotechnischen Treib
satz von Airbag und/oder Gurtstraffer vornimmt und mit der
Nutzung des Kraftfahrzeuges der Beschleunigungssensor nebst
Auswerteschaltung eingeschaltet werden.
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| DE19718883C2 DE19718883C2 (de) | 2002-10-24 |
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| DE19718883C2 (de) | 2002-10-24 |
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