-
Die Erfindung betrifft ein Verfahren zum Betrieb eines Beleuchtungssystems eines Fahrzeugs nach der im Oberbegriff von Anspruch 1 näher definierten Art sowie ein Fahrzeug zur Durchführung des Verfahrens.
-
Fahrzeuge wie Pkws verfügen über die unterschiedlichsten Beleuchtungssysteme. Zur Funktionsbeleuchtung eines Fahrzeugs zählen bspw. die Scheinwerfer, Fahrtrichtungsanzeiger, Rückleuchten, Bremslichter, Nebelscheinwerfer sowie die Nebelschlussleuchte. Mittels der Scheinwerfer kann ferner Abblendlicht, Fernlicht sowie ein Standlicht realisiert werden. Dabei gibt es länderspezifische Vorgaben, wie die jeweiligen Funktionsbeleuchtungen ausgeführt sein müssen, damit das jeweilige Fahrzeug zugelassen werden darf.
-
Beim Betrieb der Funktionsbeleuchtung eines Fahrzeugs ist darauf zu achten, dass weitere Verkehrsteilnehmer nicht geblendet werden, eine allgemeine Lichtverschmutzung in Grenzen gehalten wird sowie der Energiebedarf der Funktionsbeleuchtung nicht zu groß ausfällt, was einen elektrischen Energiespeicher des Fahrzeugs übermäßig entleeren würde.
-
Zunehmend werden zudem Zierbeleuchtungen in Fahrzeuge integriert. Hierbei handelt es sich um von der Funktionsbeleuchtung abweichende Beleuchtungselemente. Insbesondere dient die Zierbeleuchtung zum Aufprägen eines charakteristischen Erscheinungsbilds auf das Fahrzeug. Insgesamt steigt die beleuchtete Fläche des Fahrzeugs, sodass ein Fahrzeug mit Zierbeleuchtung bei schlechten Lichtverhältnissen jedoch auch besser wahrnehmbar ist, was die Sicherheit im Straßenverkehr verbessert.
-
Aus der
DE 10 2007 039 470 A1 ist ein Verfahren zur Steuerung einer Fahrzeugbeleuchtung bekannt. Die Druckschrift widmet sich dem Problem, dass ein am Fahrbahnrad abgestelltes Fahrzeug bei Dunkelheit nur schwer erkennbar ist. Zum Verbessern der Erkennbarkeit kann das Standlicht aktiviert werden. Ein Dauerbetrieb des Standlichts entleert jedoch eine Batterie des Fahrzeugs übermäßig. Um dies zu verhindern, überwacht ein entsprechendes Fahrzeug sein Umfeld und aktiviert das Standlicht nur, wenn ein weiteres Fahrzeug vorbeifährt. Dabei können gezielt diejenigen Beleuchtungselemente des Fahrzeugs aktiviert werden, die dem vorbeifahrenden Fahrzeug zugewandt sind.
-
Zudem offenbart die
DE 10 2021 101 075 A1 eine dimmbare externe Fahrzeugbeleuchtung und ein Verfahren zu dessen Verwendung. Die Druckschrift beschreibt das Dimmen einer externen Fahrzeugbeleuchtung in Abhängigkeit einer Umgebungslichtintensität. Die Fahrzeugbeleuchtung kann auch in Abhängigkeit eines Abstands zu vorausfahrenden Fahrzeugen gedimmt werden oder in Abhängigkeit eines aktiven autonomen Fahrmodus. Die Umgebungslichtintensität kann dabei mit einem dedizierten Sensor gemessen werden oder unter Berücksichtigung eines Aufenthaltsorts des Fahrzeugs sowie der aktuellen Ortszeit und Jahreszeit abgeschätzt werden. Nachteilig ist dabei jedoch, dass das Dimmen einer Funktionsbeleuchtung des Fahrzeugs dessen Erkennbarkeit signifikant verschlechtert.
-
Der vorliegenden Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde ein verbessertes Verfahren zum Betrieb eines Beleuchtungssystems eines Fahrzeugs anzugeben, mit dessen Hilfe bei gelichzeitiger Wahrung der Erkennbarkeit des Fahrzeugs das Blendrisiko für weitere Verkehrsteilnehmer gesenkt wird, Lichtverschmutzung entgegengewirkt wird sowie welches energiesparend ist.
-
Erfindungsgemäß wird diese Aufgabe durch ein Verfahren zum Betrieb eines Beleuchtungssystems eines Fahrzeugs mit den Merkmalen des Anspruchs 1 gelöst. Vorteilhafte Ausgestaltungen und Weiterbildungen sowie ein Fahrzeug zur Durchführung des Verfahrens ergeben sich aus den hiervon abhängigen Ansprüchen.
-
Ein gattungsgemäßes Verfahren zum Betrieb eines Beleuchtungssystems eines Fahrzeugs, wobei die Helligkeit des vom Beleuchtungssystem in die Umgebung des Fahrzeugs geworfenen Lichts situationsabhängig angepasst wird, wird erfindungsgemäß dadurch weitergebildet, dass das Beleuchtungssystem in eine Funktionsbeleuchtung und eine Zierbeleuchtung unterteilt ist, wobei zum Anpassen der Helligkeit des vom Beleuchtungssystem in die Umgebung des Fahrzeugs geworfenen Lichts, die Helligkeit der Zierbeleuchtung, unter Beibehaltung der mittels der Funktionsbeleuchtung in die Umgebung geworfenen Lichtcharakteristik, geändert wird. Unter Wahrung der mittels der Funktionsbeleuchtung in die Umgebung geworfenen Lichtcharakteristik kann bei gleichzeitiger Dimmung der Zierbeleuchtung der Anteil des in die Umgebung geworfenen Lichts reduziert werden, dabei jedoch die Erkennbarkeit des Fahrzeugs gewahrt werden.
-
Wie eingangs bereits erwähnt, handelt es sich bei der Funktionsbeleuchtung um die gesetzlich vorgeschriebenen Leuchtfunktionen wie Abblendlicht, Fernlicht, Standlicht, Tagfahrlicht, einen Fahrtrichtungsanzeiger, auch als Blinker bezeichnet, Heckleuchten, ein Bremslicht, eine Kennzeichenbeleuchtung und dergleichen. Bei der Zierbeleuchtung handelt es sich hingegen um von der Funktionsbeleuchtung abweichende Leuchtfunktionen. Durch das Vorsehen der Zierbeleuchtung wird die Erkennbarkeit des Fahrzeugs generell verbessert, da ein größerer Flächenanteil des Fahrzeugs aktiv Licht abgibt. Situationsabhängig wird dabei die Helligkeit der Zierbeleuchtung bzw. einzelner Komponenten der Zierbeleuchtung reduziert, sodass das Risiko zum Blenden weiterer Verkehrsteilnehmer gesenkt wird, weniger Lichtverschmutzung entsteht sowie der Energieverbrauch durch den Betrieb der Zierbeleuchtung gesenkt wird. Dies schont einen elektrischen Energiespeicher des Fahrzeugs, sodass insbesondere die Reichweite von batterieelektrisch angetriebenen Fahrzeugen erhöht werden kann.
-
Eine vorteilhafte Weiterbildung des erfindungsgemäßen Verfahrens sieht dabei vor, dass die Helligkeit des von wenigstens einer Leuchteinheit der Zierbeleuchtung abgebbaren Lichts auf einen Wert im Bereich von 0% bis 100% einer maximal abgebbaren Helligkeit eingestellt wird. Die Zierbeleuchtung wird von wenigstens einer Leuchteinheit, bevorzugt mehreren Leuchteinheiten ausgebildet. Die Leuchteinheiten können beliebig um das Fahrzeug herum verteilt sein. Wir die Helligkeit des von einer Leuchteinheit abgebbaren Lichts auf einen Wert von 0% eingestellt, so bedeutet dies, dass die jeweilige Leuchteinheit deaktiviert wird. Bei einer Helligkeit von 100% wird das maximal abgebbare Licht in die Umgebung geworfen. Die jeweilige Leuchteinheit kann auf einen beliebigen Wert zwischen der vollständig abgebaren Helligkeit und einer Deaktivierung gedimmt werden. Zum Anpassen der Helligkeit der Zierbeleuchtung ist es somit möglich einzelne Leuchteinheiten auszuschalten oder einzuschalten bzw. einzelne Leuchteinheiten zu dimmen. Das Ein- und Ausschalten einzelner Leuchteinheiten kann dabei mit dem Dimmen anderer Leuchteinheiten kombiniert werden. Somit ist es möglich in die jeweiligen Raumrichtungen um das Fahrzeug herum ganz bestimmte Lichtmuster bzw. Lichtcharakteristiken in die Umgebung zu werfen bzw. zu erzeugen.
-
Entsprechend einer weiteren vorteilhaften Ausgestaltung des erfindungsgemäßen Verfahrens, wird die Helligkeit der Zierbeleuchtung in Abhängigkeit zumindest einer der folgenden Merkmale geändert wird:
- - ein manueller oder durch ein Assistenzsystem gewählter Schaltzustand von Fernlicht;
- - ein manueller oder durch ein Assistenzsystem gewählter Schaltzustand einer Nebelleuchte;
- - dem Erkennen weiterer Verkehrsteilnehmer im Umfeld des Fahrzeugs durch das Auswerten von Umgebungssensordaten durch eine Recheneinheit;
- - der Höhe des aktuellen Verkehrsaufkommens auf einem vom Fahrzeug befahrenen Straßenabschnitt;
- - einer vom Fahrzeug mit Hilfe eines Positionsbestimmungsmittels ermittelten aktuellen Aufenthaltsposition;
- - dem aktuellen vom Fahrzeug befahrenen Straßentyp;
- - der Höhe eines von einem Beschleunigungssensor des Fahrzeugs gemessenen Beschleunigungswerts, insbesondere eine daraus abgeleitete Wankbewegung des Fahrzeugs;
- - einer manuellen von der fahrzeugführenden Person getätigten Bedieneingabe;
- - einer aktuellen Tageszeit;
- - einem Fahrmodus des Fahrzeugs;
- - einer Restmenge eines vom Fahrzeug mitgeführten Antriebsenergievorrats; und/oder
- - einer Fortbewegungsgeschwindigkeit des Fahrzeugs.
-
Die Helligkeit der Zierbeleuchtung kann an den Schaltzustand zumindest einer der Funktionsbeleuchtungen gekoppelt sein, wie beispielsweise dem Fernlicht oder einer Nebelleuchte. Es kann sich dabei um die vorderen Nebelleuchten des Fahrzeugs handeln oder auch um die Nebelschlussleuchte. Schaltet beispielsweise die fahrzeugführende Person des Fahrzeugs das Fernlicht ein, so kann automatisch die über die Zierbeleuchtung abgegebene Helligkeit erhöht werden. Schaltet die fahrzeugführende Person auf Abblendlicht um, so kann automatisch die Helligkeit der Zierbeleuchtung reduziert werden. Das Ändern des Schaltzustands der entsprechenden Funktionsbeleuchtung ist auch automatisch durch ein Assistenzsystem möglich, wie beispielsweise einen Fernlichtassistent.
-
Das Fahrzeug kann verschiedene Umgebungssensoren, wie eine oder mehrere Kameras, Ultraschallsensoren, Radarsensoren, LiDARe oder dergleichen aufweisen. Mit Hilfe solcher Umgebungssensoren lassen sich Tiefeninformationen gewinnen und damit die Anwesenheit von weiteren Verkehrsteilnehmern im Umfeld des Fahrzeugs erkennen. Dabei kann nicht nur die Richtung bestimmt werden, in der die jeweiligen weiteren Verkehrsteilnehmer bezüglich des Fahrzeugs befindlich sind, sondern auch der Abstand. Es können dann diejenigen Teile der Zierbeleuchtung abgedunkelt werden, auf die ein jeweiliger weiterer Verkehrsteilnehmer blickt, also in welchem Raumwinkel sich der jeweilige Verkehrsteilnehmer relativ gegenüber dem Fahrzeug befindet. Das Maß, in dem die jeweiligen Teile der Zierbeleuchtung dabei gedimmt werden, kann besonders vorteilhaft in Abhängigkeit des Abstands des weiteren Verkehrsteilnehmers zum Fahrzeug erfolgen. Je näher sich der weitere Verkehrsteilnehmer dem Fahrzeug annähert, desto stärker wird auch gedimmt. Hierdurch lässt sich das Blendrisiko für die weiteren Verkehrsteilnehmer reduzieren. Da die Funktionsbeleuchtung wie üblich weiterbetrieben wird, bleibt dabei die Erkennbarkeit des Fahrzeugs erhalten.
-
Unter Auswertung der Umgebungssensordaten kann auch die Höhe des aktuellen Verkehrsaufkommens im Umfeld des Fahrzeugs ermittelt werden. Hierzu kann beispielsweise eine Verkehrsdichte ermittelt werden, also die Anzahl der weiteren Verkehrsteilnehmer und deren Abstand zum Fahrzeug. Die Höhe des aktuellen Verkehrsaufkommens auf dem vom Fahrzeug befahrenen Straßenabschnitt kann auch von einem externen Dienstleister bezogen werden, beispielsweise von einem Verkehrsdienstleister. Hierzu kann das Fahrzeug entsprechende Kommunikationsmittel wie ein Radio, ein Navigationssystem oder auch eine dedizierte Telekommunikationseinheit aufweisen. So kann die Helligkeit der Zierbeleuchtung bevorzugt mit zunehmendem Verkehrsaufkommen reduziert werden, um das Blendrisiko der weiteren Verkehrsteilnehmer zu reduzieren. Es wäre jedoch auch denkbar hier die Helligkeit der Zierbeleuchtung zu erhöhen, da davon ausgegangen werden kann, dass die weiteren Verkehrsteilnehmer selbst so viel Licht in die Umgebung abgeben, dass ein besonders heller Betrieb der Zierbeleuchtung nicht zu einem weiteren Anstieg der Lichtverschmutzung beitragen würde.
-
Die Helligkeit der Zierbeleuchtung kann auch in Abhängigkeit des aktuellen Aufenthaltsorts des Fahrzeugs angepasst werden. Als Positionsbestimmungsmittel kann das Fahrzeug beispielsweise ein Navigationssystem umfassen, welches basierend auf von einem globalen Navigationssatelittensystem ausgesendeten Signalen, beispielsweise GPS-Signale, seine Aufenthaltsposition bestimmen kann. Das Fahrzeug bzw. eine fahrzeuginterne Recheneinheit, kann die derart ermittelte Aufenthaltsposition mit einer digitalen Straßenkarte abgleichen. Hält sich das Fahrzeug dann in bestimmten Regionen auf, so erfolgt ein Betrieb der Zierbeleuchtung mit einer bestimmten Helligkeit. Hält sich das Fahrzeug hingegen in anderen Regionen auf, so kann die Helligkeit der Zierbeleuchtung angepasst, insbesondere reduziert werden.
-
Das Bestimmen der Aufenthaltsposition des Fahrzeugs ist auch auf andere Art und Weise möglich. So kann das Fahrzeug beispielsweise mit Hilfe von Kameras charakteristische Umgebungsmerkmale erkennen, und diese einer bekannten Aufenthaltsposition zuordnen. Ferner kann die Aufenthaltsposition des Fahrzeugs mit Hilfe von Triangulation bestimmt werden. Beispielsweise kann eine Signalstärke eines Mobilfunksignals ausgewertet werden. Sind mehrere Mobilfunknetzwerkbasisstationen in Reichweite, so erlaubt dies das Bestimmen eines Abstands zu den jeweiligen Mobilfunknetzwerkbasisstationen, was bei einem bekannten Aufstellungsort der Mobilfunknetzwerkbasisstationen das Errechnen der Fahrzeugposition erlaubt.
-
Der Abgleich der Aufenthaltsposition des Fahrzeugs mit der digitalen Straßenkarte erlaubt es auch den vom Fahrzeug befahrenen Straßentyp zu erkennen, also beispielsweise eine Autobahn, Landstraße, Ortsdurchfahrt, Spielstraße und dergleichen. Dies ist auch unter Auswertung der Umgebungssensordaten möglich. So können beispielsweise Verkehrsschilder in Kamerabildern erkannt werden, wodurch das Fahrzeug beim Erkennen eines Autobahnschilds auf eine Fahrt auf einer Autobahn und beim Erkennen eines Spielstraßenschilds auf eine Fahrt auf einer Spielstraße schließen kann.
-
Befährt das Fahrzeug beispielsweise eine Spielstraße, so kann die Helligkeit der Zierbeleuchtung verringert werden, um die Anwohner nicht zu blenden oder zu stören. Beim Befahren einer Autobahn hingegen kann die Helligkeit erhöht werden, da bei einer höheren Fahrgeschwindigkeit insbesondere der Abstand zwischen Fahrzeugen größer ist, wodurch automatisch das Blendrisiko abgesenkt wird. Es könnte hier jedoch auch die Helligkeit der Zierbeleuchtung reduziert werden, um somit mehr elektrische Energie zum Betreiben eines elektrischen Antriebsaggregats vorzuhalten.
-
Mit Hilfe von Beschleunigungssensoren lassen sich Roll-, Nick- sowie Gierbewegungen des Fahrzeugs feststellen. In einem solchen Fall kann die Helligkeit der Zierbeleuchtung periodisch geändert werden. Hierdurch macht das Fahrzeug auf die jeweiligen Schwingungen aufmerksam. Besonders bevorzugt wird die Periode, mit der die Helligkeit der Zierbeleuchtung angepasst wird, in Übereinkunft mit der Schwingungsfrequenz gewählt. Führt beispielsweise das Fahrzeug Wankbewegungen aus, so kann in Bezug zur Fahrzeuglängsachse ein rechter Teil der Zierbeleuchtung mehr Licht abgegeben, wenn das Fahrzeug nach rechts geneigt ist und der linke Teil der Zierbeleuchtung dabei abgedunkelt werden. Schwingt das Fahrzeug dann zur linken Seite, so wird der linke Teil der Funktionsbeleuchtung erhellt und der rechte Teil der Funktionsbeleuchtung abgedunkelt. Analog lässt sich die Zierbeleuchtung bei Nickbewegungen um die Fahrzeugquerachse sowie Gierbewegungen um die Fahrzeughochachse ansteuern.
-
Die fahrzeugführende Person bzw. ein sonstiger Fahrzeuginsasse kann die Helligkeit einzelner Segmente der Zierbeleuchtung auch manuell vorgeben. Hierzu können entsprechende Bedienmittel im Fahrzeug genutzt werden.
-
Die Helligkeit der Zierbeleuchtung kann auch automatisch in Abhängigkeit der Tageszeit angepasst werden. Besonders bevorzugt wird dabei die Helligkeit der Zierbeleuchtung tagsüber erhöht, da aufgrund der ohnehin hellen Umgebungsausleuchtung kein Blendrisiko vorliegt. Nachts hingegen kann die Helligkeit der Zierbeleuchtung reduziert werden, da hier vermehrt ein Blendrisiko besteht. Umgekehrt kommt des Nachts die Zierbeleuchtung bei einer stärkeren Lichtintensität mehr zur Geltung.
-
Die Helligkeit der Zierbeleuchtung kann auch in Abhängigkeit des Fahrmodus des Fahrzeugs angepasst werden. So kann beispielsweise das Schaltverhalten eines Getriebes des Fahrzeugs von einem Standardmodus in einen Sportmodus gewechselt werden, sodass erst bei höheren Drehzahlen automatisch geschaltet wird. Die Helligkeit, mit der die Zierbeleuchtung betrieben wird, ist dabei für den Standardmodus und den Sportmodus unterschiedlich. Es können auch weitere Fahrmodi vorgesehen sein, wie beispielsweise ein umweltschonender Eco-Modus, ein Boost-Modus oder dergleichen. Der Fahrmodus muss sich dabei nicht zwangsweise auf das Getriebe des Fahrzeugs beziehen. Der Fahrmodus kann sich auch auf ein Betriebsverhalten des Antriebsaggregats des Fahrzeugs beziehen, also um ein Ansteuerungsverhalten eines Verbrennungsmotors oder einer elektrischen Antriebsmaschine.
-
Ein Fahrzeug mit Verbrennungsmotor führt als Antriebsenergievorrat eine bestimmte Menge flüssigen Kraftstoffs mit. Ein batterieelektrisch angetriebenes Fahrzeug speichert elektrische Antriebsenergie in einer Traktionsbatterie. Wird der mitgeführte Antriebsenergievorrat zunehmend entleert, so kann analog die Helligkeit der Zierbeleuchtung reduziert werden, um einen größeren Teil des Antriebsenergievorrats zum Gewinnen von Vortrieb bereitzustellen.
-
Die Helligkeit der Zierbeleuchtung kann auch in Abhängigkeit der Fortbewegungsgeschwindigkeit des Fahrzeugs angepasst werden. Je nachdem, was gewünscht ist, kann dabei die Helligkeit der Zierbeleuchtung bei einer hohen Fahrgeschwindigkeit erhöht oder abgesenkt werden. Analog kann die Helligkeit der Zierbeleuchtung bei einer niedrigen Fahrgeschwindigkeit erhöht oder abgesenkt werden. So kann beispielsweise die Helligkeit der Zierbeleuchtung bei einer langsamen Fahrt erhöht werden, da sich das Fahrzeug bei einer langsamen Fahrt meist in einem städtischen Gebiet fortbewegt, in welchem aufgrund einer Straßenbeleuchtung ohnehin eine Lichtverschmutzung vorliegt. So trägt eine hell betriebene Zierbeleuchtung nicht mehr zur Lichtverschmutzung bei. Bei einer schnellen Fahrt hingegen befindet sich das Fahrzeug beispielsweise auf einer Landstraße oder Autobahn, sodass hier bevorzugt die Helligkeit der Zierbeleuchtung reduziert wird, da sich hier die Zierbeleuchtung stärker auf die Lichtverschmutzung ausübt.
-
Es könnte auch wünschenswert sein die Zierbeleuchtung bei langsamer Fahrt abzudunkeln, da hier ein erhöhtes Blendrisiko für Anwohner vorliegt.
-
Eine weitere vorteilhafte Ausgestaltung des erfindungsgemäßen Verfahrens sieht ferner vor, dass die Helligkeit der Zierbeleuchtung graduell geändert wird. Generell könnte die Helligkeit der Zierbeleuchtung sprunghaft geändert werden. Bei einer graduellen Änderung der Helligkeit der Zierbeleuchtung ist dies jedoch für einen Betrachter des Fahrzeugs weniger störend. Die Helligkeit kann dabei gestuft oder kontinuierlich geändert werden. Die Helligkeit kann linear, progressiv oder degressiv verändert werden. Eine entsprechende Ausgestaltung erfolgt situationsspezifisch.
-
Bei einem Fahrzeug, umfassend ein in eine Funktionsbeleuchtung und eine Zierbeleuchtung unterteiltes Beleuchtungssystem und eine Recheneinheit zum Ansteuern des Beleuchtungssystems, sind erfindungsgemäß das Beleuchtungssystem und die Recheneinheit zur Durchführung eines im vorigen beschriebenen Verfahrens eingerichtet. Bei dem Fahrzeug kann es sich um ein beliebiges Fahrzeug wie einen Pkw, Lkw, Transporter, Bus oder dergleichen handeln. Die Zierbeleuchtung ist in zumindest eine oder bevorzugt mehrere einzelne Leuchteinheiten unterteilt. Eine jeweilige Leuchteinheit kann die unterschiedlichsten Leuchtmittel umfassen, wie LEDs, OLEDs, Laser, Glühlampen, Xenonlampen und dergleichen. Die entsprechenden Leuchtmittel können einfarbiges Licht, beispielsweise weiß, oder auch mehrfarbiges Licht, beispielsweise rotes Licht, grünes Licht und blaues Licht, abgeben. Durch Farbaddition lässt sich die Anzahl in die Umgebung werfbarer Farben erhöhen. Mittels der Zierbeleuchtung lassen sich statische Lichtmuster in die Umgebung werfen sowie Animationen. So kann die Helligkeit zueinander benachbarter Leuchtmittel der Leuchteinheiten in einem bestimmten Rhythmus erhöht und reduziert werden, was den Anschein einer um das Fahrzeug herumlaufenden Lichtwelle ermöglicht.
-
Die Leuchtmittel können direkt in die Umgebung gerichtet sein oder auch eine Struktur der jeweiligen Leuchteinheit anleuchten. Licht wird dann durch Reflektion oder Streuung in die Umgebung geworfen.
-
Eine vorteilhafte Weiterbildung des erfindungsgemäßen Fahrzeugs sieht vor, dass wenigstens eine Leuchteinheit der Zierbeleuchtung an der Fahrzeugfront, dem Fahrzeugheck und/oder an einer Fahrzeugseite angebracht ist. Durch das Vorsehen einzelner Leuchteinheiten der Zierbeleuchtung an entsprechenden Partien des Fahrzeugs, lässt sich Licht gezielt mittels der Zierbeleuchtung in die verschiedenen Raumwinkelbereiche um das Fahrzeug herum in die Umgebung werfen. Besonders bevorzugt verläuft die Zierbeleuchtung um den vollständigen Umfang des Fahrzeugs durchgehend herum. Somit ist die Zierbeleuchtung von einer jeglichen Position um das Fahrzeug herum erkennbar.
-
Entsprechend einer weiteren vorteilhaften Ausgestaltung des erfindungsgemäßen Fahrzeugs, ist wenigstens eine Leuchteinheit der Zierbeleuchtung in den Kühlergrill des Fahrzeugs, in ein Fahrzeugemblem oder in einen Stoßfänger des Fahrzeugs integriert.
-
Dies ermöglicht eine besonders dezente und damit blendrisikofreie Beleuchtung des Fahrzeugs. Zudem lassen sich hierdurch charakteristische Erkennungsmerkmale zum Identifizieren unterschiedlicher Fahrzeugmodelle eines Fahrzeugherstellers realisieren.
-
Weitere vorteilhafte Ausgestaltungen des erfindungsgemäßen Verfahrens zum Betrieb des Beleuchtungssystems des Fahrzeugs sowie des Fahrzeugs selbst ergeben sich auch aus den Ausführungsbeispielen, welche nachfolgend unter Bezugnahme auf die Figuren näher beschrieben werden.
-
Dabei zeigen:
- 1 eine schematische Außenansicht eines erfindungsgemäßen Fahrzeugs aus verschiedenen Perspektiven;
- 2 eine schematische Heckansicht des erfindungsgemäßen Fahrzeugs, welches Wankbewegungen um die Fahrzeuglängsachse vollführt;
- 3 eine weitere schematisierte Heckansicht des erfindungsgemäßen Fahrzeugs beim Vollziehen einer Wankbewegung; und
- 4 ein Helligkeitszeitdiagramm, zeigend eine Änderung der über die Zielbeleuchtung eines erfindungsgemäßen Fahrzeugs abgebaren Helligkeit über der Zeit.
-
1 zeigt in den Unterfiguren a), b) und c) verschiedene Ansichten auf ein erfindungsgemäßes Fahrzeug 2. Das Fahrzeug 2 umfasst ein Beleuchtungssystem 1, welches sich in eine Funktionsbeleuchtung 1.1 und eine Zierbeleuchtung 1.2 unterteilt. Zur Funktionsbeleuchtung 1.1 zählen beispielsweise das über die Frontscheinwerfer 9 des Fahrzeugs 2 abgebbare Fernlicht, Abblendlicht, Standlicht oder das Signal eines Fahrtrichtungsanzeigers. Ebenfalls zur Funktionsbeleuchtung 1.1 zählt ein über die Rückleuchten 10 des Fahrzeugs 2 abgebbares Rückfahrlicht, Hecklicht bzw. Bremslicht. Zudem kann das Fahrzeug 2 ein zusätzliches Bremslicht 11 aufweisen.
-
Im weiteren Sinne zählt zur Zierbeleuchtung 1.2 jeglicher Teil des Beleuchtungssystem 1, welcher nicht zur Funktionsbeleuchtung 1.1 gehört. Die Zierbeleuchtung 1.2 kann sich in mehrere Leuchteinheiten (nicht dargestellt) unterteilen. Die Zierbeleuchtung 1.2, bzw. die jeweiligen Leuchteinheiten, können ein oder mehrere dedizierte Leuchtmittel wie LEDs, OLEDs, Laser, Glühlampen oder dergleichen umfassen.
-
Die Zierbeleuchtung 1.2 kann an einer beliebigen Seite des Fahrzeugs 2 vorgesehen sein. Besonders bevorzugt ist zumindest ein Teil der Zierbeleuchtung 1.2 an der in 1a) gezeigten Fahrzeugfront 4, der in 1b) gezeigten Fahrzeugseite 6 (und der gegenüberliegenden nicht näher dargestellten Fahrzeugseite) sowie dem in 1c) gezeigten Fahrzeugheck 5 vorgesehen.
-
Das Beleuchtungssystem 1 wird von einer Recheneinheit 3 angesteuert, welche situationsbedingt die Helligkeit der Zierbeleuchtung 1.2 unter Wahrung der von der Funktionsbeleuchtung 1.1 in die Umgebung geworfenen Lichtcharakteristik anpasst.
-
Teile der Zierbeleuchtung 1.2 können beispielsweise in den Kühlergrill 7 des Fahrzeugs 2 integriert sein oder diesen ausbilden. Darüber oder darunter kann sich zudem eine Zierleiste 12 befinden, welche eine sogenannte Bandlichtquelle darstellt, zum Abgeben eines bandförmigen oder „länglichen“ Lichts. Eine entsprechende Zierleiste 12 kann sich mehr oder weniger über die vollständige Breite bzw. Länge des Fahrzeugs 2 zwischen den Scheinwerfern 9 und/oder den Rückleuchten 10 erstrecken. In den 2 und 3 ist zudem eine vertikale Zierleiste 13 dargestellt. Teile der Zierbeleuchtung 1.2 können auch in ein Fahrzeugemblem 8, beispielsweise das Herstellerlogo, integriert sein oder dieses ausbilden.
-
Durch das situationsabhängige Aufhellen bzw. Abdunkeln des von der Zierbeleuchtung 1.2 abgegebenen Lichts, lässt sich das Risiko reduzieren, dass weitere Verkehrsteilnehmer durch die Zierbeleuchtung 1.2 geblendet werden. Zudem lässt sich der Lichtverschmutzung entgegenwirken und Energie sparen. Dabei kann jeweils eine Leuchteinheit wie eine jeweilige Zierleiste 12, 13 gleichmäßig heller oder dunkler geschaltet werden oder auch nur abschnittsweise. Die hellen bzw. dunklen Abschnitte können entlang einer jeweiligen Leuchteinheit wandern, um den Anschein einer Animation zu erzeugen.
-
Die 2 und 3 zeigen eine besonders bevorzugte Ausführungsform des erfindungsgemäßen Verfahrens zum Betrieb des Beleuchtungssystems 1. So erfolgt das Ansteuern der Zierbeleuchtung 1.2 in Abhängigkeit von mittels nicht näher dargestellten Beschleunigungssensoren des Fahrzeugs 2 gemessenen Beschleunigungswerten. In den 2 und 3 vollführt das Fahrzeug 2 Wankbewegungen um die Fahrzeuglängsachse 14. Die Zierbeleuchtung 1.2 wird bevorzugt in Übereinkunft mit den vollzogenen Wankbewegungen angesteuert. In den 2 und 3 wird insbesondere mehr Licht von der ausschlagenden Seite des Fahrzeugs 2 abgegeben. Eine hell betriebene Zierbeleuchtung 1.2 ist in den 2 und 3 weiß dargestellt und eine dunkler betriebene Zierbeleuchtung 1.2 schraffiert. In 2 a) schlägt das Fahrzeug 2 bezogen auf die Fahrzeuglängsachse 14 nach links aus, sodass die linke vertikale Zierleiste 13 heller leuchtet als die rechte vertikale Zierleiste 13. In 2 b) schlägt das Fahrzeug 2 hingegen nach rechts aus, sodass die linke vertikale Zierleiste 13 dunkler leuchtet als die rechte vertikale Zierleiste 13.
-
3 zeigt dabei den Fall, dass die Helligkeit der Zierbeleuchtung 1.2 in Übereinkunft mit den vollzogenen Bewegungen als Animation erfolgen kann. So zeigt 3 b) das Fahrzeug 2 in einer nach rechts ausgelenkten Stellung und 3 a) in einer Mittelstellung. Beim Überschreiten der Mittelstellung werden Teile der in 3 a) rechts dargestellten Zierbeleuchtung 1.2 abgedunkelt und Teile der linken Zierbeleuchtung 1.2 aufgehellt, was durch Pfeile angedeutet ist. Hierdurch erscheint die von der Zierbeleuchtung 1.2 des Fahrzeugs 2 am Fahrzeugheck 5 abgegebene Lichtcharakteristik wie hin- und herschwappendes Wasser. Die sorgt für eine besonders klare Erkennbarkeit und weist andere Verkehrsteilnehmer darauf hin, dass das Fahrzeug 2 Wankbewegungen vollführt. Hierdurch lässt sich die Sicherheit im Straßenverkehr verbessern, da somit weiteren Verkehrsteilnehmer verdeutlicht wird, dass sie, beispielsweise beim Überholen, mehr Abstand zum erfindungsgemäßen Fahrzeug 2 halten sollten.
-
In den 2 und 3 ist das Fahrzeug 2 als Bus, Transporter oder LKW ausgeführt. Es könnte sich jedoch auch um einen PKW oder ein sonstiges Fahrzeug handeln. Zudem könnte als Zierbeleuchtung 1.2 am Fahrzeugheck 5 anstelle oder ergänzend zu den beiden vertikalen Zierleisten 13 auch eine oder mehrere horizontale Zierleisten (nicht dargestellt) verwendet werden. Über eine flächige Leuchteinheit lassen sich zudem Animationen für Wankbewegungen, Nickbewegungen und Gierbewegungen gleichermaßen ausgeben.
-
4 verdeutlicht noch einmal die Art und Weise, wie die Helligkeit der Zierbeleuchtung 1.2 geändert werden kann, wobei eine Zunahme der Helligkeit über der Zeit dargestellt ist. Das in 4 gezeigte Helligkeits-Zeit-Diagramm zeigt dabei auf der Abszisse die Zeit und auf der Ordinate die Helligkeit. Die Helligkeit kann linear, progressiv, degressiv sowie gestuft geändert werden.
-
Das erfindungsgemäße Fahrzeug 2 bzw. das erfindungsgemäße Verfahren zum Betrieb des Beleuchtungssystems 1 erlaubt somit einen besonders blendarmen sowie energieeffizienten Betrieb eines Beleuchtungssystems 1, welches in eine Funktionsbeleuchtung 1.1 und eine Zierbeleuchtung 1.2 unterteilt ist. Zudem lässt sich die Lichtverschmutzung reduzieren und die Verkehrssicherheit verbessern.
-
ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
-
Diese Liste der vom Anmelder aufgeführten Dokumente wurde automatisiert erzeugt und ist ausschließlich zur besseren Information des Lesers aufgenommen. Die Liste ist nicht Bestandteil der deutschen Patent- bzw. Gebrauchsmusteranmeldung. Das DPMA übernimmt keinerlei Haftung für etwaige Fehler oder Auslassungen.
-
Zitierte Patentliteratur
-
- DE 102007039470 A1 [0005]
- DE 102021101075 A1 [0006]