DE19704181C1 - Wasch-, Trocknungs- oder Polierwalze für Fahrzeugwasch- und/oder -polieranlagen - Google Patents
Wasch-, Trocknungs- oder Polierwalze für Fahrzeugwasch- und/oder -polieranlagenInfo
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Description
Die Erfindung betrifft eine Wasch-, Trocknungs- oder
Polierwalze für Fahrzeugwasch- und/oder -polieranlagen,
mit mehreren auf einem rotierend antreibbaren Walzenkern
in axialem Abstand voneinander in Radialebenen zur Walzen
achse angeordneten Tragscheiben und mit einer Vielzahl
von im wesentlichen radial vom Umfang der Scheiben ab
stehenden, streifenförmigen Arbeitselementen aus Filz,
Vlies, Kunstleder, Leder oder fellartigem Material,
deren Arbeitsflächen sich im wesentlichen parallel
zur Walzenachse erstrecken und deren radial innere
Befestigungsenden jeweils mit einer der Tragscheiben
verbunden sind,
Bei einer derartigen bekannten Walze zum Waschen von
Fahrzeugen (DE 295 09 406 U1) sind die Arbeitselemente
jeweils an ihren Befestigungsenden in Längsrichtung
des Arbeitselements gefaltet und die durch den Ein
schnitt im Befestigungsende gebildeten Endabschnitte
liegen vollflächig an der Tragscheibe an und sind an
diese angenäht. Das Annähen hat den Nachteil, daß die
Arbeitselemente bei Verschleiß nicht einzeln ausge
tauscht werden können. Es muß vielmehr die gesamte
Walze aus der Fahrzeugwaschanlage ausgebaut und dann
zerlegt werden, um die Tragscheiben nach und nach vom
Walzenkern abziehen zu können und durch Tragscheiben
mit neuen Arbeitselementen zu ersetzen. Weiterhin
werden die Arbeitselemente durch die Faltung ihres
Befestigungsendes an diesen versteift, wobei die Ver
steifung je nach Drehrichtung der Walze unterschied
lich ist. Dies hat zur Folge, daß die Waschwalze je
nach Drehrichtung ein unterschiedliches Drehmoment
erfordert, was zu Steuerungsproblemen führen kann.
Es gibt Wasch-, Trocknungs- oder Polierwalzen, bei
denen die Tragscheiben gegenüber dem Walzenkern
drehbar sind und zwischen den Tragscheiben Stützelemente
mit radial abstehenden Borsten angeordnet sind. Diese
Stützelemente sind mit dem Walzenkern drehfest verbunden
(vgl. DE 295 18 089 U1). Bei diesen Walzen erfolgt die
Drehmitnahme der Arbeitselemente hauptsächlich dadurch,
daß die Borsten am radial inneren Ende der Arbeitsele
mente anliegen. Wenn jedoch das radial innere Ende,
wie es zuerst beschrieben wurde, flächig an der Trag
scheibe anliegt, dann ist keine genau definierte Dreh
mitnahme der Arbeitselemente gewährleistet.
Der Erfindung liegt damit die Aufgabe zugrunde, eine
Wasch-, Trocknungs- oder Polierwalze für Fahrzeugwasch-
und/oder -polieranlagen der eingangs erwähnten Art zu
schaffen, bei der die Arbeitselemente ohne Demontage
der Tragscheibe von dem Walzenkern einzeln leicht aus
tauschbar sind.
Dies wird nach der Erfindung dadurch erreicht, daß zur
lösbaren Verbindung jedes Arbeitselementes mit der
Tragscheibe ein Verbindungsteil aus steifem Material
vorgesehen ist, welches durch eine in der Tragscheibe
vorgesehene Öffnung gesteckt ist und mit jedem seiner
beiden Enden in jeweils eine am Befestigungsende ausge
bildete Tasche oder Ausnehmung eingreift, wobei die beiden
Taschen oder Ausnehmungen jedes Arbeitselementes an ent
gegengesetzten Seiten einer durch die zugehörige Trag
scheibe verlaufenden Ebene vorgesehen sind.
Dank dieser Ausgestaltung können die Arbeitselemente
bei Beschädigung oder Verschleiß sehr leicht von der
Tragscheibe demontiert bzw. wieder an dieser montiert
werden, ohne daß hierfür die Walze aus der Fahrzeug
wasch- oder -polieranlage ausgebaut werden müßte.
Auch eine Zerlegung der Walze selbst ist nicht erfor
derlich. Da außerdem die Arbeitselemente im Bereich
ihres Befestigungsendes nicht mehr gefaltet werden
müssen, ergeben sich keine unterschiedlichen Drehmomente
beim Wechsel der Drehrichtung der Walze. Bei der neuen
Befestigungsart der Arbeitselemente kann das Verbin
dungsteil mit seinen Enden so in die Taschen oder Ausnehmungen
des Arbeitselementes eingreifen, daß auch das Befesti
gungsende des Arbeitselementes im wesentlichen parallel
zur Walzenachse verläuft. Dies wiederum hat den Vorteil,
daß eine bessere Drehmitnahme der Arbeitselemente durch
die Borsten gewährleistet ist. Da die Borsten jeweils
auf eine sich parallel zur Walzenachse erstreckende
Fläche des Befestigungsendes auftreffen, kann die Dreh
mitnahme der Arbeitselemente sehr genau vorausbestimmt
werden. Diese Drehmitnahme kann dadurch variiert werden,
daß die "Eintauchtiefe" der Befestigungsenden der
Arbeitselemente in die Borsten verändert wird. Da die
Arbeitselemente an ihren Befestigungsenden nicht gefal
tet zu sein brauchen, decken sie die Sicht auf die
Borsten weitgehend ab, so daß die Borsten für den
Benutzer der Fahrzeugwasch- und/oder -polieranlage
unsichtbar bleiben und ihm auch optisch der Eindruck
vermittelt wird, daß sein Fahrzeug nur durch die
textilartigen Arbeitselemente und nicht durch Borsten
gewaschen wird.
Vorteilhafte Ausgestaltungen der Erfindung sind in den
Unteransprüchen gekennzeichnet.
Die Erfindung ist in folgendem anhand von in der Zeich
nung dargestellten Ausführungsbeispielen näher erläutert.
Es zeigen:
Fig. 1 die Ansicht einer ersten Ausführungsform eines
Arbeitselementes und die Teilansicht der Walze,
teilweise im Schnitt,
Fig. 2 eine Seitenansicht in Richtung II der Fig. 1,
Fig. 3 eine Teilansicht der ersten Ausführungsform im
Bereich der Verbindungsstelle zwischen Arbeits
element und Tragscheibe,
Fig. 4 die Teilansicht einer zweiten Ausführungsform,
Fig. 5 die Teilansicht einer dritten Ausführungsform,
Fig. 6 die zugehörige Seitenansicht,
Fig. 7 die Teilansicht einer vierten Ausführungsform,
Fig. 8 die zugehörige Seitenansicht,
Fig. 9 die Teilansicht einer fünften Ausführungsform,
Fig. 10 die zugehörige Seitenansicht,
Fig. 11 die Teilansicht einer sechsten Ausführungsform,
Fig. 12 die zugehörige Seitenansicht.
In Fig. 1 und 2 ist mit A die Walzenachse (Drehachse)
einer Wach-, Trocknungs- oder Polierwalze - in folgendem
nur noch Walze genannt - bezeichnet. Ruf einem nicht dar
gestellten Walzenkern sind in axialen Abständen vonein
ander mehrere in Radialebenen zur Walzenachse A angeord
nete Tragscheiben 1 vorgesehen. Die Tragscheiben 1 be
stehen vorzugsweise aus Kunststoff, sie können jedoch
auch gegebenenfalls aus Filz oder einem ähnlichen
Material bestehen. Zwischen den Scheiben 1 sind entweder,
wie es in Fig. 1, links, dargestellt ist, von einem
Borstenträger getragene Borsten 2 oder, wie es in
Fig. 1, rechts, dargestellt ist, Distanzscheiben 3
aus Schaumstoff angeordnet. In letzterem Fall erfolgt
die Drehmitnahme der Tragscheiben 1 dadurch, daß die
Distanzscheiben reibschlüssig auf dem nicht dargestell
ten Walzenkern angeordnet sind und axial an die Trag
scheibe 1 angedrückt werden. Bei Verwendung von Borsten 2
sind die nicht dargestellten Borstenträger mit dem
Walzenkern verbunden und die Übertragung des Drehmoments
erfolgt hauptsächlich dadurch, daß die äußeren Enden der
Borsten 2 am Befestigungsende 4 der Arbeitselemente 5
zur Anlage kommen, wie es beispielsweise in dem
DE 295 18 089 U1 beschrieben ist. Je weiter die Befesti
gungsenden 4 in radialer Richtung in die Borsten 2 ein
tauchen und je breiter die Befestigungsenden 4 in Rich
tung der Walzenachse sind, desto größer ist das von
den Borsten 2 auf die Arbeitselemente 5 übertragbare
Drehmoment.
Die Arbeitselemente 5 sind streifenförmig ausgebildet
und sie bestehen vorzugsweise aus Filz oder Vlies. Als
Material für die Arbeitselemente 5 kommt aber auch
Kunstleder, Leder oder fellartiges Material sowie
sonstiges Textilmaterial in Frage. Jedes Arbeits
element 5 ist an seinem Arbeitsende 6 vorzugsweise
durch mehrere Einschnitte 7 in einzelne Streifen oder
Finger unterteilt. Bei frei rotierender Walze sind
die Arbeitselemente 5 im wesentlichen radial zur
Walzenachse A angeordnet und ihre Arbeitsflächen 6a
verlaufen im wesentlichen parallel zur Walzenachse.
Wenn die Arbeitsflächen 6a auf die Oberfläche des zu
waschenden, zu trocknenden oder zu polierenden Fahr
zeugs auftreffen, dann schmiegen sie sich der Kontur
dieser Oberfläche an. Auch die Befestigungsenden 4
der Arbeitselemente 5 verlaufen vorzugsweise im wesent
lichen parallel zur Walzenachse A, damit die gewünschte
Drehmomentsübertragung zwischen den Borsten 2 und den
Befestigungsenden 4 der Arbeitselemente 5 stattfinden
kann.
Wie weiterhin insbesondere aus den Fig. 3, 4, 5 und 7
hervorgeht, ist das Befestigungsende 4 jedes Arbeits
elementes 5 durch einen radialen Einschnitt 8 in zwei
getrennte Endabschnitte 4a, 4b geteilt. Die Endabschnitte
4a, 4b sind beiderseits der Tragscheibe 1 angeordnet,
die sich mehr oder weniger tief in den Einschnitt 8
hineinerstreckt. Zur lösbaren Verbindung jedes Arbeits
elementes 5 mit der Tragscheibe 1 ist ein Verbindungs
teil 9, 10 oder 11 vorgesehen, welches sich jeweils durch
eine in der Tragscheibe 1 vorgesehene Öffnung 12 bzw.
12a, 12b (siehe Fig. 2) erstreckt. Die Verbindungsteile
9, 10, 11 können aus Metall, wie z. B. rostfreiem Stahl,
oder auch aus Kunststoff, oder auch aus beiden, nämlich
Metall, welches von Kunststoff ummantelt ist, bestehen.
Jedes dieser Verbindungsteile 9, 10, 11 greift mit je
weils einem Ende 9a, 9b bzw. 10a, 10b bzw. 11a, 11b
jeweils in eine am Endabschnitt 4a, 4b ausgebildete
Tasche 13a, 13b bzw. 14a, 14b bzw. 15a, 15b oder in
eine Ausnehmung 16a, 16b ein, wie es nachstehend noch
näher beschrieben wird.
Bei den in Fig. 1-3 und 4 dargestellten Rusführungs
beispielen ist das Verbindungsteil ein sich senkrecht
zur Tragscheibe 1 erstreckender Stift 9. Die Taschen
13a, 13b bzw. 14a, 14b sind jeweils durch einen Umschlag
eines Teiles des jeweiligen Endabschnittes 4a bzw. 4b
gebildet. Nach dem Umschlagen des Endabschnittes ist
der umgeschlagene Teil zweckmäßig durch Nähen mit dem
übrigen Endabschnitt 4a bzw. 4b verbunden, um somit die
Tasche abzugrenzen und auszuformen. Anstelle von Nähen
kommen jedoch auch Kleben, Schweißen (bei Kunststoff),
Nieten, Klettverschlüsse, Druckknöpfe oder dgl. in Frage,
wobei jedoch das Nähen die einfachste und haltbarste
Verbindung sein dürfte. Das Nähen zur Ausgestaltung
der Taschen erfolgt, bevor die einzelnen Arbeitselemente
5 mit der Tragscheibe 1 verbunden werden.
Bei dem in Fig. 1-3 dargestellten Ausführungsbeispiel
sind die beiden Taschen 13a, 13b an ihren der Tragscheibe 1
abgewandten Enden jeweils durch eine Naht 16 geschlossen.
Die Nähte 17 sind zweckmäßig so genäht, daß sie jede
Tasche 13a, 13b zu ihrem inneren Ende hin, d. h. zur Trag
scheibe 1 hin, eine Erweiterung 18 aufweist. Die Verbin
dung des Arbeitselementes 5 mit der Tragscheibe 1 erfolgt
bei diesem Ausführungsbeispiel dadurch, daß man zunächst
den Stift 9 mit seinem Ende 9b beispielsweise in die
Tasche 13b einsteckt und dann das andere Ende 9a durch
die Öffnung 12 in der Tragscheibe 1 steckt. Der Endab
schnitt 4a wird dann von der Tragscheibe 1 weg gezogen
und das andere Ende 9a des Stiftes in die Tasche 13a
eingeführt, wobei die Erweiterung 18 das Einführen er
leichtert. Der Endabschnitt 4a wird dann bis zur Trag
scheibe 1 geschoben, womit die Befestigung des Arbeits
elementes 5 an der Tragscheibe 1 abgeschlossen ist.
In umgekehrter Weise kann das Arbeitselement wieder
von der Tragscheibe 1 gelöst werden, wenn es verschlissen
oder beschädigt ist. Wenn man die Drehmitnahme des Arbeits
elementes 5 erhöhen will, dann kann man den Stift gemäß
Fig. 2 in eine radial weiter innen liegende Öffnung
12a oder 12b stecken. Dies kann bei einigen Arbeits
elementen oder auch bei allen erfolgen. Auf diese Weise
kann man durch Veränderung der "Eintauchtiefe" der
Arbeitselemente 5 zwischen die Borsten 2 das vom Walzen
kern über die Borsten 2 auf die Arbeitselemente 5 über
tragbare Drehmoment leicht verändern und auf diese
Weise die Arbeitsleistung der jeweiligen Walze optimieren.
Das in Fig. 4 dargestellte, besonders vorteilhafte
Ausführungsbeispiel unterscheidet sich von dem vorher
gehenden Ausführungsbeispiel nur durch die Ausgestaltung
der beiden Taschen 14a, 14b. Die Tasche 14b ist an
ihrem äußeren Ende wiederum durch eine Naht 19 geschlos
sen. Die andere Tasche 14a ist an ihrem äußeren Ende
durch eine Naht 20 nur teilweise geschlossen, so daß
eine Einstecköffnung 21 für den Stift 19 verbleibt.
Hierbei sollte die Naht 20 bei der teilweise geschlos
senen Tasche 14a so angeordnet sein, daß die Tasche
im Bereich der Verlängerung einer durch die Öffnung
12 in der Tragscheibe 1 hindurchgehenden, sich senkrecht
zur Tragscheibenebene erstreckenden Linie a geschlossen
ist, um das ungewollte Austreten des Stiftes 9 aus der
Tasche 14a zu verhindern. Dementsprechend ist die Ein
stecköffnung 21 in demjenigen Bereich der Tasche 14a
angeordnet, die dem Arbeitsende 6 des Arbeitselementes 5
zugekehrt ist.
Bei dem in den Fig. 5 und 6 dargestellten Ausführungs
beispiel ist das Verbindungsteil als Bügel 10, zweck
mäßig aus Kunststoff, ausgebildet. Der Bügel 10 weist
an jedem seiner Enden 10a, 10b eine quer zur Bügellängs
richtung vorstehende Nase 22 auf. Die beiden Taschen 15a,
15b sind jeweils mit einer Ausnehmung 23 versehen, in
welche die Nasen 22 eingreifen. Ferner kann der Bügel 10
in seiner Mitte eine Einschnürung 24 aufweisen, deren
Querschnitt in etwa dem Querschnitt der Öffnung 12 in
der Tragscheibe 1 entspricht. Der Querschnitt des Bügels
10 beiderseits der Einschnürung 24 kann etwas größer
sein als der Querschnitt der Öffnung 12 in der Tragscheibe.
Durch die Einschnürung 24 und auch die in die Ausnehmun
gen 23 eingreifenden Nasen 22 wird der Bügel gegen unge
wolltes Herausfallen gesichert.
Bei dem in Fig. 7 und 8 dargestellten Ausführungsbei
spiel ist ein im wesentlichen U- oder V-förmiger Bügel
11 aus Federstahl oder auch aus Kunststoff als Verbin
dungsteil vorgesehen. Dieser Bügel weist an seinen
beiden freien Enden 11a und 11b je einen Haken auf.
Der Bügel 11 wird zunächst mit seinem einen Ende, bei
spielsweise dem Ende 11a, durch die Öffnung 12 in der
Tragscheibe 1 hindurchgesteckt und in eine Stellung
gebracht, wie sie in den Fig. 7 und 8 dargestellt
ist. Die Öffnung 12 kann durch eine in die Tragscheibe
eingesetzte Öse 25 verstärkt sein. In den beiden End
abschnitten 4a und 4b des Arbeitselementes 5 ist jeweils
eine weitere Öse 26 angeordnet. In die Öffnungen 16a,
16b dieser Ösen 26 werden die an den Enden 11a, 11b
vorgesehenen Haken des Bügels 11 eingehängt.
Anhand der Fig. 9-12 soll gezeigt werden, daß der
bei den vorhergehenden Ausführungsbeispielen vorgesehene
radiale Einschnitt 8 im Arbeitselement 5 auch entfallen
kann. Das in Fig. 9 und 10 dargestellte Ausführungsbei
spiel unterscheidet sich von dem vorhergehend anhand der
Fig. 7 und 8 beschriebenen Ausführungsbeispiel im
wesentlichen nur durch das Fehlen des radialen Ein
schnittes. Deshalb wurden zur Bezeichnung von Teilen
gleicher Funktion die gleichen Bezugszeichen verwendet
und vorstehende Beschreibung trifft sinngemäß auch auf
die in Fig. 9 und 10 dargestellte Ausführungsform zu.
Der am Umfang der Tragscheibe 1 vorgesehene Einschnitt 27
erleichtert das Einstecken des Bügels 11 in die Öffnung 12.
Bei dem in den Fig. 11 und 12 dargestellten Ausfüh
rungsbeispiel sind die beiden Taschen 31a, 31b durch einen
Umschlag eines Teiles 4' des Befestigungsendes 4 des
Arbeitselementes 5 und eine Ausnehmung 32 im Scheitel des
Umschlages gebildet. Der Bügel 30 ist im wesentlichen
U-förmig ausgebildet. Die freien Enden 30a, 30b seiner
U-Schenkel sind jeweils rechtwinklig nach außen abge
kröpft. Sie sind durch die Ausnehmung 32 hindurch in die
Taschen 31a, 31b eingesteckt. Zur Zentrierung des Bügels
30 gegenüber der Tragscheibe 1 ist in der Mitte des
U-Steges eine von den Enden 30a, 30b weg gerichtete
Ausbuchtung 33 vorgesehen. Auf diese Weise greift der
Bügel 30 mit seiner Ausbuchtung 33 in die Öffnung 12
der Tragscheibe 1 ein und kann sich, wenn die Enden 30a,
30b in die Taschen 31a, 31b eingesteckt sind, nicht mehr
gegenüber der Tragscheibe 1 verschieben.
Claims (16)
1. Wasch-, Trocknungs- oder Polierwalze für Fahrzeug
wasch- und/oder -polieranlagen, mit mehreren auf
einem rotierend antreibbaren Walzenkern in axialem
Abstand voneinander in Radialebenen zur Walzenachse
angeordneten Tragscheiben, und mit einer Uielzahl
von im wesentlichen radial vom Umfang der Scheiben
abstehenden, streifenförmigen Arbeitselementen aus
Filz, Vlies, Kunstleder, Leder oder fellartigem
Material, deren Arbeitsflächen sich im wesentlichen
parallel zur Walzenachse erstrecken und deren radial
innere Befestigungsenden jeweils mit einer der Trag
scheiben verbunden sind, dadurch gekennzeichnet,
daß zur lösbaren Verbindung jedes Arbeitselementes
(5) mit der Tragscheibe (1) ein Verbindungsteil
(9, 10, 11, 30) aus steifem Material vorgesehen ist,
welches durch eine in der Tragscheibe (1) vorgesehene
Öffnung (12) gesteckt ist und mit jedem seiner beiden
Enden (9a, 9b; 10a, 10b; 11a, 11b; 30a, 30b) in je
weils eine am Befestigungsende (4a, 4b) ausgebildete
Tasche (13a, 13b; 14a, 14b; 15a, 15b; 31a, 31b) oder
Ausnehmung (16a, 16b) eingreift, wobei die beiden
Taschen oder Ausnehmungen jedes Arbeitselementes an
entgegengesetzten Seiten einer durch die zugehörige
Tragscheibe verlaufenden Ebene vorgesehen sind.
2. Walze nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß
das Verbindungsteil (9, 10, 11, 30) mit seinen Enden
(9a, 9b; 10a, 10b; 11a, 11b; 30a, 30b) so in die Tasche
oder Ausnehmung des Arbeitselementes (5) eingreift,
daß auch dessen Befestigungsende (4) im wesentlichen
parallel zur Walzenachse (A) verläuft.
3. Walze nach Anspruch. 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet,
daß das Verbindungsteil (9, 10, 11, 30) aus Metall und/oder
Kunststoff besteht.
4. Walze nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekenn
zeichnet, daß das Verbindungsteil ein sich
senkrecht zur Tragscheibe erstreckender Stift (9)
oder Bügel (10, 11, 30) ist.
5. Walze nach einem der Ansprüche 1-4, dadurch gekenn
zeichnet, daß jedes Befestigungsende (4) durch einen
radialen Einschnitt (8) in zwei getrennte Endabschnitte
(4a, 4b) geteilt ist, die beiderseits der Tragscheibe
(1) angeordnet sind.
6. Walze nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekenn
zeichnet, daß die Tasche (13a, 13b; 14a, 14b; 15a, 15b)
an jedem Endabschnitt (4a, 4b) durch einen Umschlag
eines Teiles des Endabschnittes (4a, 4b) gebildet ist.
7. Walze nach Anspruch 1 oder 6, dadurch gekennzeichnet,
daß die Tasche (13b, 14b) des einen Endabschnittes
(4b) an ihrem äußeren, der Tragscheibe (1) abgewandten
Ende geschlossen ist, und die Tasche (13a, 14a) des
anderen Endabschnittes (4a) an ihrem äußeren Ende
zumindest teilweise geschlossen ist,
8. Walze nach Anspruch 6 oder 7, dadurch gekennzeichnet,
daß jede Tasche (13a, 13b) zu ihrem inneren Ende hin
eine Erweiterung (18) aufweist.
9. Walze nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß
die teilweise geschlossene Tasche (14a) in Verlängerung
einer durch die Öffnung (12) in der Tragscheibe (1)
hindurchgehenden, senkrecht zur Tragscheibenebene ver
laufenden Linie (a) geschlossen ist und an ihrem, dem
freien Ende (6) des Arbeitselementes (5) zugekehrten
Bereich eine Einstecköffnung (21) für den Stift (9)
aufweist.
10. Walze nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch
gekennzeichnet, daß der Bügel (10) an jedem seiner
Enden eine quer zur Bügellängsrichtung vorstehende
Nase (22) trägt und jede Tasche (15a, 15b) eine Aus
nehmung (23) zum Eingriff der Nase (22) aufweist.
11. Walze nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch
gekennzeichnet, daß der Bügel (10) in seiner Mitte
eine Einschnürung (24) aufweist, deren Querschnitt
in etwa dem Querschnitt der Öffnung (12) in der
Tragscheibe (1) entspricht, und daß der Querschnitt
des Bügels (10) beidseits der Einschnürung (24)
etwas größer ist als der Querschnitt der Öffnung
(12).
12. Walze nach Anspruch 1 oder 3, dadurch gekennzeichnet,
daß der Bügel (11) im wesentlichen U- oder V-förmig
ist, sich mit seinem Mittelsteg (11c) durch die
Öffnung (12) der Tragscheibe (1) erstreckt und an
seinen beiden freien Enden (11a, 11b) je einen Haken
zum Einhängen in die Ausnehmungen (16a, 16b) der End
abschnitte (4a, 4b) bzw. des Befestigungsendes (4)
aufweist.
13. Walze nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, daß
die Öffnung (12) und die Ausnehmungen (16a, 16b) je
weils mit Ösen (15, 26) eingefaßt sind.
14. Walze nach einem der Ansprüche 1 bis 13, dadurch
gekennzeichnet, daß die Tragscheibe (1) zumindest
für einige Arbeitselemente (5) mehrere Öffnungen (12,
12a, 12b) zum Durchtritt des Verbindungselementes
(9, 10, 11) aufweist, die in unterschiedlichem
radialen Abstand von der Walzenachse (A) angeordnet
sind.
15. Walze nach einem der Ansprüche 1-14, dadurch ge
kennzeichnet, daß die Taschen (31a, 31b) an jedem
Arbeitselement (5) durch Umschlag eines Teiles (4')
des Befestigungsendes (4) und eine Ausnehmung (32)
im Scheitel dieses Umschlages gebildet sind, und daß
der Bügel (30) im wesentlichen U-förmig ist, die
freien Enden (30a, 30b) seiner U-Schenkel jeweils
rechtwinklig nach außen abgekröpft sind und durch
die Ausnehmung (32) hindurch in die Taschen (31a,
31b) eingreifen.
16. Walze nach Anspruch 15, dadurch gekennzeichnet,
daß zur Zentrierung des Bügels (30) gegenüber der
Tragscheibe (1) in der Mitte des U-Steges eine von
den Enden (31a, 31b) weg gerichtete Ausbuchtung (33)
vorgesehen ist.
Priority Applications (4)
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| DE19704181A DE19704181C1 (de) | 1997-02-05 | 1997-02-05 | Wasch-, Trocknungs- oder Polierwalze für Fahrzeugwasch- und/oder -polieranlagen |
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Cited By (1)
| Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
|---|---|---|---|---|
| DE29819920U1 (de) | 1998-11-07 | 1999-07-29 | TCW Textile-Car-Wash-Systeme-GmbH, 36037 Fulda | Textiles Flächengebilde zur Trocknung von Automobilen in Waschanlagen |
Citations (2)
| Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
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| DE29509406U1 (de) * | 1995-06-08 | 1995-08-24 | Gesellschaft zum Betrieb von Autowaschanlagen mbH, 86850 Fischach | Vorrichtung zum Waschen von Fahrzeugen |
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| US4377878A (en) * | 1981-02-11 | 1983-03-29 | Pecora Daniel P | Vehicle finishing device |
| US4567619A (en) * | 1984-04-12 | 1986-02-04 | Clark Gaylord J | Adjustable length cloth pad |
| US5396680A (en) * | 1993-07-30 | 1995-03-14 | Belanger, Inc. | Replaceable cloth assembly for a car washing apparatus |
| US5410770A (en) * | 1994-07-15 | 1995-05-02 | Advance Car Wash Equipment, Inc. | Automatic vehicle washing apparatus |
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1997
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- 1997-12-06 EP EP97121503A patent/EP0858750B1/de not_active Expired - Lifetime
Patent Citations (2)
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| EP0858750B1 (de) | 1999-06-02 |
| DE59700187D1 (de) | 1999-07-08 |
| ES2132995T3 (es) | 1999-08-16 |
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