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DE29518089U1 - Wasch- oder Polierwalze für Fahrzeugwaschanlagen - Google Patents

Wasch- oder Polierwalze für Fahrzeugwaschanlagen

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Publication number
DE29518089U1
DE29518089U1 DE29518089U DE29518089U DE29518089U1 DE 29518089 U1 DE29518089 U1 DE 29518089U1 DE 29518089 U DE29518089 U DE 29518089U DE 29518089 U DE29518089 U DE 29518089U DE 29518089 U1 DE29518089 U1 DE 29518089U1
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DE
Germany
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working
roller
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working element
element carrier
Prior art date
Legal status (The legal status is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the status listed.)
Expired - Lifetime
Application number
DE29518089U
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English (en)
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Washtec Holding GmbH
Original Assignee
Wesumat Fahrzeugwaschanlagen GmbH
Washtec Holding GmbH
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Filing date
Publication date
Application filed by Wesumat Fahrzeugwaschanlagen GmbH, Washtec Holding GmbH filed Critical Wesumat Fahrzeugwaschanlagen GmbH
Priority to DE29518089U priority Critical patent/DE29518089U1/de
Publication of DE29518089U1 publication Critical patent/DE29518089U1/de
Anticipated expiration legal-status Critical
Expired - Lifetime legal-status Critical Current

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    • AHUMAN NECESSITIES
    • A46BRUSHWARE
    • A46DMANUFACTURE OF BRUSHES
    • A46D1/00Bristles; Selection of materials for bristles
    • AHUMAN NECESSITIES
    • A46BRUSHWARE
    • A46BBRUSHES
    • A46B13/00Brushes with driven brush bodies or carriers
    • A46B13/001Cylindrical or annular brush bodies
    • AHUMAN NECESSITIES
    • A46BRUSHWARE
    • A46BBRUSHES
    • A46B9/00Arrangements of the bristles in the brush body
    • A46B9/06Arrangement of mixed bristles or tufts of bristles, e.g. wire, fibre, rubber
    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B60VEHICLES IN GENERAL
    • B60SSERVICING, CLEANING, REPAIRING, SUPPORTING, LIFTING, OR MANOEUVRING OF VEHICLES, NOT OTHERWISE PROVIDED FOR
    • B60S3/00Vehicle cleaning apparatus not integral with vehicles
    • B60S3/04Vehicle cleaning apparatus not integral with vehicles for exteriors of land vehicles
    • B60S3/06Vehicle cleaning apparatus not integral with vehicles for exteriors of land vehicles with rotary bodies contacting the vehicle

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  • Mechanical Engineering (AREA)
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  • Electrical Discharge Machining, Electrochemical Machining, And Combined Machining (AREA)
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Description

Wasch- oder Palieruialze für Fahrzeugwaschanlage!-!.
Die Erfindung betrifft eine Wasch- ader Palierwalze für Fahrzeugwaschanlagen, mit einem rotierend antreibbaren Walzenkern, der mit einer Kombination von streifenförmigen Arbeitselementen aus weichem textil- oder fellartigem Material und aus gegebenenfalls steiferen, biegsamen Stütz elementen versehen ist, wobei jeweils mehrere Arbeitselemente an einem Arbeitselementträger und mehrere Stützelemente an einem drehfest mit dem Walzenkern verbundenen Stützelementträger angeordnet sind und wobei bei frei rotier endender Walze der Arbeitsdurchmesser der Arbeitselemente größer ist als der Wirkdurchmesser der Stützelemente, so daß im wesentlichen nur die Arbeitselemente in Hontakt mit der Fahrzeugoberfläche kommen.
Derartige Wasch- ader Palierujalzen sind aus DE 93 01 695 L) bzw. US-A-A-37 878 bekannt. Bei diesen bekannten Wasch-Dder Polierwalzen bestehen die Arbeitselemente aus textilem Material, wie z.B. Filz oder Gewebe. Es handelt sich hierbei meist um Lappen, deren radial innere Enden an einem schalenförmigen Träger festgelegt sind, der den Walzenkern konzentrisch umgibt und fest mit diesem verbunden ist. Die äußeren Ende der Lappen weisen radial zur Walzenachse verlaufende Schlitze auf. Die Arbeitselemente können auch aus Fell oder fellartigem Material bestehen. In Umfangsrichtung der Walze sind zwischen den Arbeitselementen jeweils Stützelemente aus biegsamen Material vorgesehen. Diese Stützelemente weisen in radialer Richtung eine kürzere Länge auf als die Arbeitselemente. Als Stützelemente können Borsten, die vorzugsweise aus Kunststoff bestehen, oder auch Kunststoff lei sten , die an ihrem radial äußeren Rand geschlitzt sind, vorgesehen sein. Die radial inneren Enden der Stützelemente sind an dem gleichen Träger festgelegt,
der auch die Arbeitselemente trägt. Durch die radial unterschiedlichen Längen der Arbeitselemente und der Stützelemente uiird erreicht, daß im wesentlichen nur die Arbeitselemente in Kantakt mit der Fahrzeugoberfläche kommen. Die Stützelemente haben die Aufgabe, die weicheren Arbeitselemente abzustützen, damit die Walze, insbesondere wenn sie um eine horizontale Achse rotiert, nicht in sich zusammenfällt. Insbesondere sollen sie aber der Walze eins gewisse Elastizität verleihen. Kommt die rotierende Walze mit der Fahrzeugoberfläche in Kontakt, dann legen sich die Arbeitselemente teilweise auf die Stützelemente und werden von diesen in einiger Entfernung von dem Walzenkern elastisch abgestützt. Durch die Stützelemente wird erreicht, daß die Lüirkstromaufnahme des Antriebsmotor der Walze oder das Drehmoment bereits ansteigen, bevor sich die Fahrzeugaberfläche dem Ldalzenkern genähert hat. Durch die Veränderung der Lüirkstromaufnahme bzw. des Drehmomentes werden Steuerimpulse erzeugt, die die Walze mittels geeigneter Steuerelemente etwas von der Fahrzeugoberfläche entfernen, so daß immer in etwa die gleiche Eintauchtiefe der Fahrzeugoberfläche in die Walze sichergestellt ist. Bei entsprechendem Gewichtsausgleich kann gegebenenfalls auch auf eine Steuerung verzichtet werden.
Bei einer etwas abweichenden Konstruktion einer Waschwalze gemäß der DE-U-93 01 692 sind die Borsten als Stützelemente und die Textilstreifen als Arbeitselemente in Achsrichtung der Lüalze entweder in räumlich getrennten Bereichen oder in Mischbestückung abwechselnd nebeneinander an der Lüalze angeordnet. So soll eine um eine vertikale Achse rotierende Lüalze, die zum Waschen der Seitenflächen eines Fahrzeuges dient, zumindest in ihrem unteren Bereich Borsten und in ihrem oberen Bereich Textilstreifen aufweisen. Hierbei sind die
Textilstrsifen als Arbeitselemente an eigenen Arbeitselementträgern und die Borsten als Stützelements an eigenen Stützelementträgern angeordnet. Sowohl die Arbeitselementträger als auch die Stützelementträger sind dabei fest mit dem Lüalzenkern verbunden.
Die vorgenannten Konstruktionen haben den wesentlichen Nachteil, daß sich die lappenartigen Arbeitselemente, gleichgültig ob sie aus Textil oder aus Fell bestehen,
1D leichter an vorstehenden Fahrzeugteilen, wie Spiegeln, Scheibenwischer, Antennen und dgl. verfangen können, als die Barsten üblicher Wasch- oder PoIierbürsten. üJenn sich ein Arbeitselement verfängt, können die betreffenden vorstehenden Fahrzeugteile beschädigt oder auch ganz vom Fahrzeug abgerissen werden.
Um dies zu verhindern, wurde auch schon vorgeschlagen, bei einer Waschbürste, die ausschließlich Arbeitselemente in Form von geschlitzten Textilstreifen aufweist, auf dem Ldalzenkern mehrere drehbare Naben von etwa einem halben Meter Länge auf dem üJalzenkern anzuordnen, die dann mit entsprechend langen Arbeitselementträgern verbunden sind. Zwischen jeder.Wabe und dem ÜJalzenkern ist eine Rutschkupplung vorgesehen, so daB die betreffende Wabe stehen bleibt, wenn sich eines der Arbeitselemente an einem Rückspiegel, Scheibenwischer oder sonstigem vorstehenden Fahrzeugteil verfangen hat. Die drehbaren Waben mit den Rutschkupplungen stellen jedoch eine sehr aufwendige Konstruktion dar und außerdem weist diese
3D bekannte wischwalze nicht den gewünschten Polstereffekt auf. Hinzu kommt, daß bei Stillstand der Nabe eine größere Fläche des Fahrzeugs nicht gereinigt wird. Diesen Nachteil könnte man zwar prinzipiell beseitigen, indem man die einzelnen Waben in Achsrichtung kurzer macht, jedoch erhöht sich dann die Anzahl der erfürder-
lichen RutschkupplungEn und die Walze wird insgEsamt teurer.
Der Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, eine Wasch- oder Polierualze für Fahrzeugmaschanlagen der eingangs ermähnten Art zu schaffen, bei denen eine Beschädigung van Fahrzeugteilen durch hängenbleibende Arbeitselemente vermieden wird und die dabei kostengünstig herstellbar sind.
Dies wird nach der Erfindung dadurch erreicht, daß inehrEre Arbeitselementträger in Achsrichtung der Walze in solchem gegenseitigen Abstand nebeneinander vorgesehen sind, daß die ArbeitsbEreiche ihrer Arbeitselemente zumindest aneinander angrenzen, daß die Arbeitselementträger relativ zum liJalzenkern drehbar sind, daß die Stützelemente zwischen benachbarte Arbeitselementträger hineinreichen und daß die Drehmitnahme der Arbeitselemente mittels Reibung durch die an ihnen und/oder den Arbeitselementträgern
2Q anliegende Stützelemente erfolgt.
Die Erfindung geht also van dem Gedanken aus, die Arbeitselementträger gegenüber dem Lüalzenkern drehbar anzuordnen und dabei die drehfest mit dem üJalzenkern verbundenen StützelementE auch als eine Art Rutschkupplung zu verwenden. Durch Reibung zwischen den Stützelementen und den Arbeitselementträgern bzw. den Arbeitselementen selbst ujird ein begrenztes Drehmoment übertragen, welches die Arbeitselemente normalerweise mit gleicher Drehzahl rotieren läßt wie die übrige Walze. Da das durch Reibung übertragbare Drehmoment nur von den Andruckkräften und dem Reibungskoeffizienten (Reibungszahl oder ReibungsbsiujErt), der hauptsächlich vom Material und der Oberflächenbeschaffenheit der zusammenwirkenden Oberflächen und der Menge und Verteilung der zwischen den Oberflächen
vorhandenen Flüssigkeit bestimmt wird, abhängt, ist das maximal übertragbare Drehmoment unabhängig von der jeweiligen Drehzahl der Walze. Dies bedeutet, daß die Drehmitnahme der Arbeitselemente unabhängig von der Drehzahl der Walze immer unterbleibt, sobald ein vorbestimmtes Drehmoment überschritten wird. Dieses Drehmoment kann durch Versuche so ermittelt werden, daß beim Hängenbleiben der Arbeitselemente an vorstehenden Fahrzeugteilen das zugehörige Arbeitselement durch das hängengebliebene Arbeitselement angehalten wird, während die übrigen Arbeitselementträger mit ihren zugehörigen Arbeitseiementen ueiter rotieren. Hierdurch uird eine Beschädigung von Fahrzeugteilen bzw. auch der Arbeitselemente weitgehend vermieden. Diese Sicherheitsfunktion wird praktisch ohne wesentliche zusätzliche Bauteile erreicht. Insbesondere können teure Rutschkupplungen entfallen, da die Stützelemente deren Funktion übernehmen. Zusätzlich erfüllen diese Stützelemente weiterhin ihVe bisherige Aufgabe, die Arbeitselemente elastisch abzustützen und den gewünschten Polstereffekt in der Waschader Polierwalze zu erzeugen.
Eine vorteilhafte Ausgestaltung der Walze besteht darin, daß die Arbeitselementträger als Scheiben aus flexiblem Material ausgebildet sind. Derartige Scheiben können, wie die Praxis gezeigt hat, verhältnismäßig dünn mit einer Dicke von nur wenigen Millimetern ausgebildet sein. Man kann diese Scheiben mit einer zentralen, kreisrunden Ausnehmung versehen und direkt auf dem Walzenkern zwischen zwei mit entsprechendem axialen Abstand angeordneten Stützelement trägern anordnen. Es ist auch möglich, die Scheibe mit ihrer kreisrunden Ausnehmung auf dem Stützelementträger zwischen zwei radial umlaufenden Borstenreihen oder Stützelementreihen zu lagern. Die Borsten stützen hierbei auch die flexible Scheibe ab.
Außerdem übertragen sie das Drehmoment durch Reibung an den beiden Stirnflächen der Scheibe auf diese. Derartige Scheiben lassen sich z.B. aus Filz relativ billig herstellen. Dies und die Tatsache, daß die Stützelemente als Rutschkupplung verujendet werden, ermöglicht es, verhältnismäßig viele Scheiben als Arbeitselement träger beispielsweise in einem gegenseitigen Abstand von 1DD mm anzuordnen. Die Anordnung von verhältnismäßig vielen Arbeitselementträgern hat den l/orteil, daß dann, &ohgr;&egr;&pgr;&pgr;
1D einer der Arbeitselementträger stillsteht, ueil sines seiner Arbeitselemente an einem Fahrzeugteil hängegeblieben ist, nur eine sehr kleine oder überhaupt keine Fläche ungewaschen bleibt. Die ujeiterrotierenden Arbeitselemente der benachbarten Arbeitselementträger überdecken nämlich ganz oder teilweise den Arbeitsbereich der gestoppten Arbeitselemente.
Weitere vorteilhafte Ausgestaltungen sind in den übrigen Unteransprüchen gekennzeichnet.
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Die Erfindung ist in folgendem, anhand von mehreren in der Zeichnung dargestellten Ausführungsbeispielen näher erläutert. Es zeigen:
Figur 1 ein erstes Ausführungsbeispiel der Walze im Längsschni tt,
Figur 2 ein zweites Ausführungsbeispiel im Längsschnitt, Figur 3 einen Querschnitt nach der Linie IH-III der Figur 1 ,
Figur h einen Querschnitt mit einer zweiten Ausführungsform des Arbeitselementträgers und der Arbeitselemente ,
Figur 5 einen Axialschnitt eines dritten Ausführungsbeispieles,
Figur S einen Axialschnitt eines vierten Ausführungsbeispieles,
Figur 7 einen Axialschnitt eines fünften Ausführungsbeispieles ,
Figur 8 einen Querschnitt nach der Linie UIII-UIII der Figur 7 ,
Figur 9 einen ähnlichen Querschnitt mit einseitig stärkerer Belastung der Arbeitselemente.
Figur 10 einen Axialschnitt eines weiteren Ausführungsbeispieles,
Figur 11 drei verschiedene streifEnförmige Arbeitselemente.
Nachdem die erfindungsgemäße Walze in gleichartiger Ausgestaltung zum Waschen ader Polieren eines Fahrzeuges verwendet werden kann, werden die auf die Fahrzeugoberflache einwirkenden und mit dieser in Kantakt kommenden (lJaschelemente bzw. Palierslemente mit dem Sammelausdruck "Arbeitselemente'1 bezeichnet. Diese Arbeitselemente können als Lappen ader Streifen aus weichem Textilmaterial, wie Filz, Vlies, Stoff ader dgl. bzw. auch aus natürlichem oder künstlichem Fell bestehen. Als demgegenüber steifere, biegsame Stützelemente kommen hauptsächlich Borsten aus Kunststoff oder auch Leisten aus biegsamem Kunststoff, die in radialer Richtung geschlitzt sind, in Frage.
Gegebenenfalls könnten die Stützelemente auch aus geeignetem Schaumstoff bestehen.
Die erfindungsgemäße Waschbürste weist einen rotierend antreibbaren üJalzenkern 1 auf, der aus einem Rohr bestehen kann. Die Stützelemente 2, vorzugsweise Borsten, sind mit ihren radial inneren Enden in einem Stützelementträger 3 fixiert. Hierbei kann es sich um eine Kunststoffmatte handeln. Diese zunächst ebene Kunststoffmatte wird um den Lüalzenkern 1 herumgelegt und mittels geeigneter Befestigungsmittel, beispielsweise Schrauben, mit dßm liJalzenksrn drehfest, jedoch austauschbar verbunden. Bei den in den Figuren 1, 2 und 5 dargestellten Ausführungsbeispielen üjeisen dis Stützelementträger 3 eine
verhältnismäßig kurze axiale Länge van beispielsweise jeweils 100 mm auf. Sie werden in gegensei tigern axialen Abstand auf dem Ldalzenkern 1 fixiert. Dieser Abstand ist so bemessen, daß der nachstehend näher beschriebene Arbeitselementträger 4 zwischen zwei benachbarten Stützelementträgern 3 genügend Platz hat.
Bei dem Arbeitselementträger 4 handelt es sich zweckmäßig um eine Scheibe aus flexiblem Material. Die Scheibe kann vorzugsweise aus Filz mit einer Dicke von beispielsweise 4 mm bestehen. Anstelle von Filz können jedoch auch andere flexible Materialien, wie Gewebe, Kunststoff oder dgl. verwendet werden. Bei den in den Figuren 1-5 dargestellten Ausführungsbeispielen weist der als Scheibe ausgebildete Arbeitselementträger 4 bzw. 4' eine zentrale kreisförmige Ausnehmung 5 auf, deren Durchmesser etwas größer ist als der Durchmesser des liJalzenkerns 1, so daß die Scheibe 4, 4! sich leicht auf dem Walzenke'rn drehen läßt. Der Arbeitselementträger 4 kann jedoch auch zwischen zwei in axialem Abstand voneinander angeordneten Borstenreihen auf einen Stützelementträger 3 größerer Länge von beispielsweise 300 oder 400 mm drehbar angeordnet sein. Der Durchmesser der kreisförmigen Ausnehmung 5 ist dann dem Durchmesser des Stützelement trägers 3 angepaßt, so daß der Arbeitselementträger 4 sich gegenüber dem Stützelementträger 3 drehen kann.
üJenn der Arbeitselementträger 4 gemäß Figur 3 als in sich geschlossene Scheibe ausgebildet ist, muß er bei der Montage vom Ende des Walzenkernes her auf diesen aufgefädelt werden, wonach jeweils ein Stützelementträger am Idalzenkern befestigt wird.
Zum Waschen oder Polieren eines Fahrzeuges wird die Walze rotierend angetrieben . Die über die Stützelementträger 3
drehfest mit dem üJalzenkern verbundenen Stützelemente 2 drehen sich zusammen mit dem Ualzenkern. Oa sie mit den Arbeitselementträgern k und auch den Arbeitselementen 9 in Kontakt sind, werden die Arbeitselementträger k und damit auch die Arbeitselemente 9 durch Reibung von den Stützelementen 2 mitgenommen und angetrieben. Je rauher die Oberfläche der Arbeitselementträger k ist und je weiter die Arbeitselemente 9 mit ihren radial inneren Enden in die Stützelemente 2, insbesondere die Borsten eintauchen, desto größer ist das maximal won den Stützelementen 2 auf die Arbei tselementträger if bzw. die Arbeitselemente 9 übertragbare Drehmoment. Bei Bedarf kann dieses Drehmoment auch durch zusätzlich an den Arbei tselement trägern h angebrachte Vorsprünge oder dgl. erhöht werden. Bleibt eines der Arbeitselemente 9 an einem Fahrzeugteil hängen, so wird das maximal übertragbare Drehmoment überwunden. Das betreffende Arbeitselement 9 und der zugehörige Arbeitselementträger werden gestoppt, mährend sich die übrigen Teile der Walze
2D iiieiterdrehen. Damit wirken die Stützelemente bzw. Borsten 2 wie eine Rutschkupplung. Gleichzeitig haben die Stützelemente 2 den gewünschten Polstereffekt. Die Arbeitselemente 9 legen sich zunächst bei stärker werdendem AnpreBdruck über die Stützelemente 2. Nimmt der Anpreßdruck weiter zu, dann hat der Antriebsmotor der Walze auch eine höhere Wirkstromaufnähme. Durch diese höhere üJirkstromaufnähme wird in bekannter Lüeise ein Signal an einen Stellmotor abgegeben, der dann die Walze so weit von der Fahrzeugoberfläche abhebt, bis wieder die
3D vorbestimmte Lüirkstromaufnähme am Antriebsmotor vorhanden ist. Durch das Abheben der Walze bzw. auch die Weiterbewegung des Fahrzeuges gegenüber der Walze, löst sich das hängengebliebene Arbeitselement in der Regel von selbst von dem betreffenden Fahrzeugteil und der betreffende Arbeitselementträger k wird dann wieder durch Reibung
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van den Stützelementen 2 mitgenommen.
Um die Montage und insbesondere den Austausch verschlissener ader beschädigter Arbeitselementträger zu erleichtern, kann ein solcher Arbeitselementträger k', wie es in Figur k dargestellt ist, mit einem radialen Schlitz versehen sein. Dank dieses radialen Schlitzes 6 kann der flexible Arbeitselementträger 4' von der Seite her über den Lüalzenkern 1 geschoben werden, wonach der Schlitz S durch geeignete Verbindungsmittel geschlossen wird. Als geeignete Verbindungsmittel kommen beispielsweise ein KlettvsrschluB, Metall- oder Kunststoffbänder oder auch eine dünne Platte 7 in Frage, die mittels Kunststoffnieten 8 oder dgl. mit dem Arbeitselernentträger k' verbunden wird,
Der Durchmesser des Arbeitselementträgers k Entspricht in etwa dem liJirkdurchmesser D der Borsten. Er kann jedoch auch etwas kleiner sein. Die lappenförmigen Arbeitselemente 9 sind in der Nähe des Umfanges des Arbeitselementträgers mit diesem zweckmäßig lösbar verbunden. Als lösbare Verbindung kommen hauptsächlich Klettverschlüsse in Frage, deren eines Teil 10a jeweils am Arbeitselementträger k und deren anderes. Teil am Arbeitselernent 9 angenäht oder in sonstiger geeigneter Weise befestigt ist.
Bei den in Figur 1-3 dargestellten Ausführungsbeispielen ist jedes Arbeitselement 9 an der Oberseite und der Unterseite über Klettverschlüsse 10 mit dem Arbeitselementträger h verbunden. Die Arbeitselemente 9 sind hierbei im wesentlichen in der Ebene des scheibenförmigen Arbeitselementträgers if angeordnet. Ldenn die Walze frei rotiert, rotieren auch die Arbeitselemente 9 jeweils in einer Radialebene. Bei Stillstand der Walze nehmen sie infolge ihres Eigengewichtes eine unterschiedliche Stellung ein. Kommen sie mit der Fahrzeugoberfläche in Berührung, dann verwinden sich die lappenförmigen Arbeitsele-
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mente 9 und ihre radial äußeren Bereiche schmiegen sich an die Fahrzeugoberfläche an. Bei erhöhtem Anpreßdruck liegen sie fast vallflächig auf der Fahrzeugaberfläche auf und werden dann an ihrer der Fahrzeugoberfläche abgewandten Seite von den Stützelementen 2 abgestützt. Die Breite b der Arbeitselemente 9 ist im Verhältnis zum axialen Abstand a der Arbeitselementträger k so abgestimmt, daß die Breite b wesentlich größer ist als der axiale Abstand a. Bei einem axialen Abstand a von beispielsweise 100 mm beträgt die Breite b etwa 100 mm. Hierdurch wird erreicht, daß die Arbeitselemente 9 die Stützelemente 2 vollständig überdecken, wenn sie durch Kontakt mit der Fahrzeugoberfläche an die Stützelemente angedrückt werden. Hierdurch wird ein direkter Kantakt der Stützelemente mit der Fahrzeugaberfläche vermieden. Als Arbeitsdurchmesser D1 der Arbeitselemente 9 wird derjenige Durchmesser bezeichnet, den die radial äußeren Enden der Arbeitselemente bei frei rotierender Walze beschreiben. Bei einem üJirkdurchmesser D der Stützelemente van 900 mm kann der Arbeitsdurchmesser D1 zweckmäßig 1200 bis 1300 mm betragen.
Wie man aus Figur 3, oben, .erkennen kann, können die aus Filz bestehenden Arbeitselemente 9 an ihren radial äußeren Enden durch Schlitze 11 in einzelne Streifen aufgeteilt sein.
Das in Figur 2 dargestellte Ausführungsbeispiel unterscheidet sich von dem in Figur 1 dargestellten Ausführungsbeispiel nur durch das Material der Arbeitselemente. Die Arbeitselemente 9" bestehen bei dem in Figur 2 dargestellten Ausführungsbeispiel aus IMaturfell oder Kunstfell. Sie sind ebenfalls durch Klettverschlüsse mit dem Arbeitselementträger k verbunden. Zur Verbesserung der Reinigungsuirkung kann das aus Fell bestehende Arbeits-
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element 9" auch durch Schlitze 11" in einzelne Streifen aufgeteilt sein, wie es in Figur 3, unten, dargestellt ist
Wenn der als Scheibe ausgebildete Arbeitselementträger V aus Filz oder Gewebe besteht, ergibt sich eine besonders vorteilhafte Ausgestaltungsmöglichkeit. In diesem Fall können nämlich die Arbeitselemente 9' durch den radial äußeren Bereich der Scheibe ^t' gebildet sein, indem die Scheibe in diesem Bereich eine Vielzahl von radialen Einschnitten 11' aufweist, die sich von- ihrem Umfang radial nach innen erstrecken. Die Arbeitselemente 9' sind also einstückig mit der Scheibe k' ausgebildet. Die Schlitze 11' und auch die zentrale Ausnehmung 5 sowie der Umfang der Scheibe können durch ein geeignetes Werkzeug in einem einzigen Arbeitsgang aus einer größeren Platte ausgestanzt werden, wodurch die Herstellungskasten wesentlich gesenkt werden. Bei Verschleiß der Arbeitselemente 9' wird einfach der gesamte Arbeitselementträger k1 gegen einen neuen ausgetauscht, was weniger Arbeit erfordert, als das Abmontieren und Neubefestigen von auswechselbaren Arbeitselementen 9 gemäß Figur 3.
Anhand der Figur 5 soll gezeigt werden, daß die Arbeitselemente 9 auch in anderer Anordnung mit den Arbeitselementträgern k verbunden werden können. Während bei den vorhergehend beschriebenen Ausführungsbeispielen die Arbeitselemente 9 jeweils in der Ebene der scheibenförmigen Arbeitselementträger k angeordnet sind, erfolgt die Anordnung der Arbeitselemente 9 bei dem in Figur 5
-^ dargestellten Ausführungsbeispiel senkrecht zur Ebene der Arbeitselementträger k, d.h. parallel zur Drehachse A der Walze. Auch hier können die Arbeitselements 9 in der vorhergehend beschriebenen Weise lösbar mit den Arbeitselementträgern k verbunden sein, z.B. durch Klettver-Schlüsse oder dgl..
Bei dem in Figur 6 dargestellten Ausführungsbeispisl umfaßt der Arbeitselementträger 14 jeweils einen Ring 15, der drehbar auf dem üJalzenkern 1 angeordnet ist- Ferner sind die Arbeitselemente 9 jeweils durch Band 16 mit dem Ring 15 verbunden. Die Arbeitselemente 9 können luie bei den vorhergehend beschriebenen Ausführungsbeispielen an den Bändern 16 austauschbar befestigt sein. Bei diesem AusFührungsbeispiel kommen die Stützelemente 2, vorzugsweise die Borsten, hauptsächlich in Kontakt mit den Arbeitselementen 9, wodurch deren Drehmitnahme erfolgt. Man kann das maximale Drehmoment dadurch verändern, daß man die Arbeitselemente 9 mehr oder weniger tief in die Borsten hineinreichen läßt.
Während bei den vorangegangenen Ausführungsbeispielen die zentrale Ausnehmung 5 des Arbeitselementträgers 4 bzw. 4' jeweils in etuia dem Durchmesser des Ualzenkerns 1 bzw. des Stützelementträgers 3 entspricht, ist bei dem in Figur 7-9 dargestellten Ausführungsbeispiel der Durchmesser D2 der Ausnehmung 5" im Arbeitselementträger 4" wesentlich größer als der Durchmesser d des Walzenkerns bzw. des Stützelementträgers 3. Auf diese Weise ist der Arbeitselementträger 4" gegenüber der Walzenachse A auch radial beweglich. Diese radiale Beweglichkeit hat den Vorteil, daß bei stark vorspringenden Teilen der Fahrzeugoberfläche sich der betreffende Arbeitselementträger 4" gegenüber der Walzenachse A verlagern kann, wie es in Figur 9 dargestellt ist. Die oberhalb ader unterhalb des verlagerten Stützelementträgers vorgesehenen Arbeitsele-
3D mentträger 4" behalten jedoch ihre ursprüngliche, gegenüber der Walzenachse A zentrierte Lage, ujeü sie mit Fahrzeugteilen in Berührung sind, die weniger weit vorstehen. Auf diese Weise kann eine noch bessere Wasch- oder Polierwirkung erzielt werden. Da sich nämlich ein oder mehrere Arbeitselementträger gegenüber der Walzen-
achse A bei stark vorspringenden Teilen der Fahrzeugaberfläche verlagern können, erhöht sich der Anpreßdruck der Walze nicht oder nur unwesentlich, so daß durch die stark vorspringenden Teile kein vorzeitiges Abheben der Walze VDn der Fahrzeugoberfläche stattfindet. Durch die radiale Beujeglichkeit der Arbeitselementträger nehmen die Arbeitselemente die Kontur des Fahrzeuges an bevor die Walze durch den erhöhten Anpreßdruck mechanisch üder elektrisch vom Fahrzeug weg bewegt wird. Es wurde festgestellt, daß sich ein durch vorspringende Fahrzeugteile verlagerter Arbeitselementträger wieder selbsttätig gegenüber der Walzenachse zentriert, umnn die Arbeitselemente des betreffenden verlagerten Arbeitselementträgers wieder das vorspringende Teil verlassen haben.
Die gegenüber dem Durchmesser d des Walzenkernes 1 wesentlich größere zentrale Ausnehmung 5" hat darüber hinaus noch einen weiteren Vorteil. Man kann den Durchmesser D2 der Ausnehmung 5' nämlich so groß machen, daß der Arbeits-
2G elementträger 4" zur Montage über die Stützelemente 2 der ruhenden Walze schiebbar ist. Die Stützelemente, insbesondere Barsten, werden beim Überschieben zwar zur Walzenachse A hin umgebogen, jedoch spreizen sie sich wieder, wenn der betreffende Arbeitselementträger seine vorbestimmte Stellung zwischen zwei Borstenreihen erreicht hat. Die Spreizung der Borsten wird auch durch die Fliehkraft der rotierenden Walze wieder hergestellt.
Bezüglich der übrigen Ausgestaltung des Arbeitselementträgers k" und seiner Arbeitselemente 9' treffen die Ausführungen, die zu den Ausführungsbeispielen gemäß Figur 1 - k gemacht worden sind, sinngemäß zu. Die Arbeitselemente können entweder mit den Arbeitselementträgern leicht lösbar verbunden sein oder mit diesen auch aus einem Stück bestehen, wie es anhand der Figur k beschrieben worden ist.
Das in Figur 10 und 11 dargestellte Ausführungsbeispiel zeigt eine besonders kostengünstige, auswechselbare Befestigung der Arbeitselemente 9, 9", 91'1 an dem als Scheibe ausgebildeten Arbeitselementträger k. Der aus flexiblem Material, wie Kunststoff, Filz oder Gewebe, bestehende Arbeitselementträger k weist an seinem radial äußeren Bereich zur Halterung jedes Arbeitselementes 9, 9", 91!l einen sich im wesentlichen in Umfangsrichtung erstreckenden, länglichen Ausschnitt 17 auf. Jedes Arbeitselement
IQ 9, 9", 91'1 ist, wie in Figur 11 gezeigt, streifenförmig ausgebildet. Das Arbeitselement 9 besteht aus Filz, das Arbeitselement 9" aus Fell, das Arbeitselement 9111 aus Filz oder Gewebe. Es ist an seinen beiden Enden jeweils mit Fell bestückt. Die Breite b der Arbeitselemente 9, 9", gi>i ist größer als die Länge 1 des Ausschnittes 17. Die Arbeitselemente 9, 9", 911' weisen jeweils in ihrem mittleren Bereich zwei seitliche Ausnehmungen 18 auf. Durch diese Ausnehmungen 18 werden die Arbeitselemente 9, 9", 9II! in ihrem mittleren Bereich auf eine Breite b1 verjungt, die in etwa der Länge 1 des Ausschnittes 17 entspricht. Zur Befestigung des jeweiligen Arbeitselementes an dem Arbeitselementträger k wird das Arbeitselement zur Hälfte durch den zugehörigen Ausschnitt 17 hindurchgezogen. Die Breite des Ausschnittes 17 muß dabei entsprechend groß bemessen sein, damit das Arbeitselement in zusammengefaltetem Dder zusammengedrücktem Zustand hindurchgezogen werden kann, obwohl seine Breite b größer ist als die Länge 1 des Ausschnittes 17. Nachdem das Arbeitselement zur Hälfte durch den zugehörigen Ausschnitt 17 hindurchgezogen ist, kämmt der verjüngte mittlere Bereich in dem Ausschnitt 17 zu liegen. Die beiden Enden des Arbeits-Elementes werden dann radial nach außen geklappt, sd daß sie aufeinander und in der Ebene des Arbeitselementträgers 4 zu liegen kommen. Auf diese Weise ist jedes Arbeitselement 9, 9", g!'' sehr einfach mit dem Arbeitselement-
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träger k verbindbar und kann auch bei Uerschleiß in einfacher LüeisE ausgetauscht uerden. Sowohl die Arbeitselemente als auch der Arbeitselementträger kann durch Stanzen erzeugt uerden. Es entsteht nur sehr geringer Verschnitt.

Claims (18)

- 17 Ansprüche
1. Wasch- oder Pclierualze für Fahrzeugwaschanlagen, mit einem rotierend antreibbaren Walzenkern, der mit einer Kombination von streifenfürmigen Arbeitselementen aus weichem textil- oder fsllartigem Material und aus gegebenenfalls steiferen, biegsamen Stützelementen versehen ist, wobei jeweils mehrere Arbeitselemente an einem Arbeitselementträger und mehrere Stützelemente an einem drehfest mit dem Walzenkern verbundenen Stützelementträger angeordnet sind und wobei bei frei rotierender üJalze der Arbeitsdurchmesser der Arbeitselemente größer ist als der Wirkdurchmesser der Stützelements, so daß im wesentlichen nur die Arbeitselemente in Hantakt mit der Fahrzeugoberfläche kommen, dadurch gekennzeichnet, daß mehrere Arbeitselementträger (4, 41, 4"; 14) in Achsrichtung der Walze in solchem gegenseitigen Abstand nebeneinander vorgesehen sind, daß die Arbeitsbereiche ihrer Arbeitselemente (9, 9', 9") zumindest aneinander angrenzen, daß die Arbeitselementträger (4, 4', 4"; 14) relativ zum Walzenkern (1) drehbar sind, daß die Stützelemente (2) zwischen benachbarte Arbeitselementträger (4, 4', 4",- 14) hineinreichen, und daß die Drehmitnahme der Arbeitselemente (9, 9', 9") mittels Reibung durch die an ihnen und/oder den Arbeitselementträgern (4, 4', 4"; 14) anliegende Stützelemente (2) erfolgt.
2. Walze nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Arbeitselementträger (4, 4', 4") Scheiben aus flexiblem Material sind.
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3. Walze nach Anspruch 1 ader 2, dadurch gekennzeichnet, daß jeder Arbeitselementträger (k, k' , if", 14) eine zentrale, kreisförmige Ausnehmung (5, 5', 5") aufweist, die den lüalzenkern (1) oder einen den Lüalzenkern konzentrisch umgebenden Stützelementträger (3) zumindest mit solchem Abstand umgibt, daß der Arbeitselementträger gegenüber dem LJalzenkern bzw. dem Stützelementträger drehbar ist.
ig k. Lüalze nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß der Durchmesser (D2) der Ausnehmung (5") wesentlich größer ist als der Durchmesser (d) des üJalzenkerns (1) bzw. des Stützelementträgers (3), so daß der Arbeitselementträger gegenüber der Walzenachse (A) auch radial beujeglieh ist.
5. Walze nach Anspruch k, dadurch gekennzeichnet, daß der Durchmesser (D2) der Ausnehmung (5") so groß ist, daß der Arbeitselementträger (k") zur Montage über die Stützelemente (2), insbesondere Barsten, der ruhenden Walze schiebbar ist.
6. Walze nach einem der Ansprüche Z - k, dadurch gekennzeichnet, daß der als Scheibe ausgebildete Arbeitselementträger (41) einen sich bis in die Ausnehmung erstreckenden Radialschlitz (6) aufweist, der nach der Montage der Scheibe auf der Walze durch Verbindungsmittel (7, &thgr;) schließbar ist.
7. Walze nach einem der Ansprüche 1-6, dadurch gekennzeichnet, daß die Arbeitselemente (9, 9") über leicht lösbare Verbindungsmittel (10) mit dem Arbeitselementträger (4) verbunden sind.
8. Walze nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß die Verbindungsmittel als Klettverschlüsse (1D) ausgebildet sind.
9. Walze nach einem der Ansprüche 1 - B, dadurch gekennzeichnet, daS die Arbeitselementträger (h) aus flexiblem Kunststoff bestehen.
10. Walze nach einem der Ansprüche 1 - B, dadurch gekennzeichnet, daß die Arbeitselementträger (k, h', 4") aus textlien Material, uiie Filz, Gewebe oder dgl. bestehen.
11. Walze nach einem der Ansprüche 1 - 10, dadurch gekenn- zeichnet, daß die Arbeitselemente (9, 91) se an den Arbeitselementträgern (it, k', k") angeordnet sind, daß sie bei frei rotierender Walze im wesentlichen jeiüeils in Radialebenen angeordnet sind.
12. Walze nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, daß der Arbeitselementträger (V, V) als Scheibe aus textilem Material ausgebildet ist und die Arbeitselemente (9') durch den radial äußeren Bereich der Scheibe gebildet sind, indem die Scheibe in diesem Bereich eine Vielzahl von radialen Einschnitten (11') aufweist, die sich von ihrem Umfang radial nach innen erstrecken.
13. Walze nach einem der Ansprüche 1 - 11, dadurch gekennzeichnet, daß der Arbeitselementträger (1*0 einen Ring (15) umfaßt, der drehbar auf dem Walzenkern (1) angeordnet ist und daß die Arbeitselemente (9) jeweils durch ein Band (16) mit dem Ring (15) verbunden sind.
-ZD-
14. Lüalze nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, daß das Arbeitselement (9) über einen Hlettverschluß mit dem Band (16) lösbar verbunden ist.
15. Lüalze nach einem der Ansprüche 1 - 14, dadurch gekennzeichnet, daß auf dem Lüalzenkern (1) in dessen Achsrichtung abwechselnd Stützelementträger (3) und Arbeitselementträger (4, 4'; 14) angeordnet sind.
1D 16. Lüalze nach Anspruch 15, dadurch gekennzeichnet, daß die axiale Länge (a) der Stützelementträger (3) kleiner ist als die Arbeitsbreite (b) der Arbeitselemente (9) in Achsrichtung der Lüalze.
17. Lüalze nach einem der Ansprüche 1 - 16, dadurch gekennzeichnet, daß die Stützelemente (2) Borsten sind.
18. Lüalze nach einem der Ansprüche 1 - 11, dadurch gekennzeichnet, daß der Arbeitselementträger (4) als Scheibe ausgebildet ist und an seinem radial äußeren Bereich zur Halterung jedes Arbeitselementes (9, 9", 9 '■') einen sich im wesentlichen in Umfangsrichtung erstreckenden, länglichen Ausschnitt (17) aufweist, daß jedes Arbeitselement (9, 9", 9111) streifenförmig ausgebildet ist, und eine Breite (b) aufweist, die größer ist als die Länge (1) des Ausschnittes (17), und daß das Arbeitselement (9, 9", 9'11) in seinem mitteleren Bereich durch Ausnehmungen (18) auf eine in etwa der Länge (1) des Ausschnittes (17) entsprechende Breite CbD verjüngt ist, derart, daß das Arbeitselement zur Hälfte durch den Ausschnitt ziehbar und dann seine beiden Hälften radial nach außen umschlagbar ist.
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DE19704181C1 (de) * 1997-02-05 1998-06-10 Wesumat Gmbh Wasch-, Trocknungs- oder Polierwalze für Fahrzeugwasch- und/oder -polieranlagen
EP0858750A1 (de) 1997-02-05 1998-08-19 Wesumat Fahrzeugwaschanlagen GmbH Wasch- Trocknungs- oder Polierwalze für Fahrzeugwasch- und/oder -Polieranlagen

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