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DE29620104U1 - Streifenförmiges Arbeitselement für Wasch-, Trocknungs- und Polierwalzen - Google Patents

Streifenförmiges Arbeitselement für Wasch-, Trocknungs- und Polierwalzen

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Publication number
DE29620104U1
DE29620104U1 DE29620104U DE29620104U DE29620104U1 DE 29620104 U1 DE29620104 U1 DE 29620104U1 DE 29620104 U DE29620104 U DE 29620104U DE 29620104 U DE29620104 U DE 29620104U DE 29620104 U1 DE29620104 U1 DE 29620104U1
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DE
Germany
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working
strips
recesses
working element
width
Prior art date
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Expired - Lifetime
Application number
DE29620104U
Other languages
English (en)
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Wesumat Fahrzeugwaschanlagen GmbH
Washtec Holding GmbH
Original Assignee
Wesumat Fahrzeugwaschanlagen GmbH
Washtec Holding GmbH
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Publication date
Application filed by Wesumat Fahrzeugwaschanlagen GmbH, Washtec Holding GmbH filed Critical Wesumat Fahrzeugwaschanlagen GmbH
Priority to DE29620104U priority Critical patent/DE29620104U1/de
Publication of DE29620104U1 publication Critical patent/DE29620104U1/de
Anticipated expiration legal-status Critical
Expired - Lifetime legal-status Critical Current

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Classifications

    • AHUMAN NECESSITIES
    • A46BRUSHWARE
    • A46BBRUSHES
    • A46B9/00Arrangements of the bristles in the brush body
    • A46B9/02Position or arrangement of bristles in relation to surface of the brush body, e.g. inclined, in rows, in groups

Landscapes

  • Drying Of Solid Materials (AREA)
  • Cleaning And De-Greasing Of Metallic Materials By Chemical Methods (AREA)
  • Cleaning In General (AREA)

Description

Streifenförmiges Arbeitselement für Ulasch-, Trocknunqs- und Polierualzen.
Die Erfindung betrifft ein streifenförmiges Arbeitselement für Wasch-, Trockungs- und Polierualzen von Fahrzeugwäsche und/oder Polieranlagen, bestehend aus Filz, Vlies, Kunstleder, Leder oder dgl., mit einem der Walzenachse zugekehrten, inneren Befestigungsende und einem diesem gegenüberliegenden, äußeren, freien Arbeitsende, wobei das Arbeitselement an seinem Arbeitsende durch Einschnitte, die sich vom Arbeitsende in Richtung zum Befestigungsende über einen Teil der Länge des Arbeitselementes erstrecken, in mehrere nebeneinander angeordnete, schmale Streifen aufgeteilt ist.
Bei derartigen bekannten Arbeitselemehten (vgl.
US-U,653,135 oder DE 93 01 692 U1) sind die Arbeitselemente einfach von ihren Arbeitsenden her durch gerade Schnitte in einzelne sc.hmale Streifen (Finger) aufgeteilt. Die Streifen haben infolgedessen am.Arbeitsende des Arbeitselementes die gleiche Breite wie am inneren Ende der Einschnitte und die Summe der Breiten der einzelnen Streifen im Bereich des Arbeitsendes entspricht der Brei,te des Arbeitselementes. Die schmalen Streifen jedes Arbeitselementes können sich zwar besser der Kontur des zu waschenden öder polierenden Fahrzeugs anpassen und auch Vertiefungen in der Kontur besser er-' reichen, jedoch tritt bei Rotation der Walze beim Auftreffen der Streifen auf die Karosserie ein klatschendes oder schlagendes Geräusch'auf, welches bei dem im Fahrzeug sitzenden Kunden den Eindruck einer unsanften Behandlung seines Fahrzeuges erweckt.
• t ·
-Z-
Der Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, ein streifenförmiges Arbeitselement für Uasch-, Trockungs- und Polieruialzen von Fahrzeugurasch- und/oder -polieranlagen der eingangs ermähnten Art zu schaffen, bei dem beim Auftreffen auf die Karosserie die Geräuschentujicklung verringert ist.
Dies uiird nach der Erfindung dadurch erreicht, daß zwischen den Streifen Ausnehmungen vorgesehen sind, 1D deren Breite im Bereich des freien . Arbeitsendes gleich oder größer ist als die Breite der dazwischenliegenden Streifen im Bereich des Arbeitsendes, uobei sich die Ausnehmungen von den freien Enden der Streifen in Richrung zum Befestigungsende hin erstrecken.
Überraschenderweise hat sich gezeigt, daß durch diese relativ einfache Maßnahme das Geräusch, welches die Streifen beim Auftreffen auf die Karosserie verursachen, wesentlich verringert werden kann. Dies ist darauf zu-
2D rückzuführen, daß die Streifen bei freier Rotation der Walze durch Zentrifugalkraft im wesentlichen radial nach außen gerichtet sind und beim Auftreffen auf die Karosserie zunächst nur mit ihren äußersten freien Enden auf die Karosserie auftreffen. Nachdem beim erfindungsgemäßen Arbeitselement die Breite dieser freien Enden durch die Ausnehmungen wesentlich verringert ist, treffen die Streifen zunächst nur mit einer verhältnismäßig geringen Masse auf die Karosserie auf, was zur Verringerung der Geräuschentwicklung beiträgt. Die Ausnehmungen sollten
3D sich zumindest über ein Viertel der Länge der Streifen erstrecken.
Eine vorteilhafte Ausgestaltung der Erfindung besteht darin, daß die Breite der Ausnehmungen vom Arbeitsende zum Befestigungsende hin abnimmt, derart, daß umgekehrt die Breite der Streifen &ngr;&sgr;&pgr; den inneren Enden der Ausnehmungen zum freien Arbeitsende hin abnimmt. Bei dieser Ausgestaltung können die Enden der Streifen im Bereich des
Arbeitsendes des Arbeitselementes besonders schmal ausgeführt uerden und hierdurch die Geräuschentuiicklung noch weiter verringert werden.
Wenn die Streifen mit ihren freien schmalen Enden auf die Fahrzeugoberfläche aufgetroffen sind, wird der übrige Teil des jeueiligen Streifens allmählich umgebogen und schmiegt sich der Fahrzeugoberfläche an, ohne daß hierbei noch eine wesentliche Geräuschentwicklung entsteht·. Da die Streifen zum inneren Ende der Einschnitte hin breiter werden, schmiegen sie sich mit einer zunehmend breiter werdenden Fläche an die Fahrzeugoberfläche an und bewirken dort den gewünschten Wasch- , Trocknungs- oder Poliereffekt.
Besonders vorteilhaft ist eine Ausgestaltung des Arbeits-■elementes, bei dem die Breite der Streifen an ihren freien Enden der Breite der Ausnehmungen an deren inneren Enden entspricht. Diese Ausgestaltung führt nämlich zu einer erheblichen Materialeinsparung bei der Produktion der Arbeitselemente. Es können nämlich bei der Herstellung von Arbeitselementen der erfindungsgemäßen Art diese aus einer Materialbahn ausgestanzt werden. Dabei sind jeweils zwei Arbeitselemente mit ihren Arbeitsenden einander zugekehrt und das Arbeitsende des ersten Arbeitselementes greift in das zweite Arbeitselement ein und umgekehrt, derart, daß beim Ausstanzen einer Ausnehmung in dem ersten Arbeitselement der als Ausnehmung ausgestanzte Bereich der
3D Materialbahn einen Streifen des zweiten Arbeitselementes bildet und umgekehrt. Dieses Verfahren'ermöglicht eine rationelle Herstellung der Arbeitselemente mit erheblicher Materialeinsparung, da die zur
Bildung der Ausnehmungen in dem einen Arbeitselement ausgestanzten Bereiche der Materialbahn gleichzeitig die Streifen des anderen Arbeitselementes bilden und umgekehrt. Auf diese Weise läßt sich eine Materialeinsparung van 20 - 25% erzielen. Außerdem ist nur ein einziger Stanzv/argang erforderlich, um gleichzeitig die Ausnehmungen an zwei Arbeitselementen auszustanzen.
Warteilhafte Ausgestaltungen der Erfindung sind in den übrigen Unteransprüchen gekennzeichnet.
Die Erfindung uird in folgendem, anhand von in der Zeichnung dargestellten Ausführungsbeispielen näher erläutert. Es zeigen:
15
Figur 1-3 jeweils eine Draufsicht auf ein Arbeitselement in drei verschiedenen Ausführungsformen ,
Figur k einen Stanzplan zum Ausstanzen wan zwei Arbeitselementen gemäß Figur 1,
Figur 5 eine Draufsicht auf eine weitere Ausführungsform .
Die in Figur 1-3 dargestellten Arbeitselemente 1, 1', 1" sind streifenförmig ausgebildet und bestehen aus Filz, V/lies, Kunstleder, Leder oder einem ähnlichen Material, je nachdem, ob sie zur Anbringung an Waschwalzen, Trockenuialzen oder Polierwalzen dienen. Jedes Arbeitselement weist ein der Walzenachse A zugekehrtes, inneres Befestigungsende 1a und ein diesem gegenüberliegendes, der Walzenachse A abgewandtes äußeres, freies Arbeitsende 1b auf. Das Befestigungsende 1a dient zur Befestigung des jeweiligen Arbeitselementes an einem Arbeitselementträger der Walze, wobei dieser Arbeitselementträger, wie es in dem US-Patent 4,553,135 der
Fall ist, eine einen Bestandteil der Ualze bildende Trommel sein kann, ader wie bei der Waschbürste nach dem DE 93 D1 692 LJ1 eine auf einem Lüalzenkern angeordnete Schale, oder auch eine Scheibe, wie es in der europäischen Patentanmeldung 96114593.5 beschrieben ist. Dabei kann das Arbeitselement 1, 1', 1" mit seinem Befestigungsende 1a unmittelbar oder unter Zwischenschaltung von V/erbindungsmitteln , z.B. Klettverschlüssen oder dgl., mit dem Arbeitselementträger verbunden sein. Die Verbindung erfolgt zweckmäßig derart, daß die Fläche des Arbeitselementes im Betriebszustand bei frei rotierender Walze in einer Ebene angeordnet ist, die die Walzenachse A enthält. Diese Ebene ist die Zeichenebene. In Figur 1 sind die Drehachse A der Walze und ein scheibenförmiger Arbeitselementträger 2 schematisch dargestellt.
Die Arbeitsenden 1b der Arbeitselemente 1, 11, 1" sind jeweils in schmale Streifen 3, 3', 3" aufgeteilt. Die Streifen 3, 3'·, 3" erstrecken sich dabei nur über einen Teil der Gesamtlänge L jedes Arbeitselementes, z.B. über die Hälfte der Gesamtlänge. Zwischen den Streifen 3, 31, 3" sind Ausnehmungen k, k', k" vorgesehen, deren Breite b1 im Bereich des freien Arbeitsendes 1b gleich oder größer ist als die Breite b2 der dazwischenliegenden Streifen im Bereich dieses Arbeitsendes. Dabei kann die Breite b1 der Ausnehmungen k1, wie es in Figur 3 dargestellt ist, bis zum inneren Ende kva der Ausnehmungen gleichbleibend sein, so daß auch die Breite b2 der Streifen 3 ' über die ganze Länge konstant ist.
Zweckmäßiger ist jedoch eine Ausgestaltung gemäß den Figuren 1 oder 2, bei der die Breite der Ausnehmungen U, 4' vom Arbeitsende 1b zum Befestigungsende 1a hin abnimmt, so daß umgekehrt die Breite der Streifen 3, 3'
-G-
inneren Ende ita bzw. it ' a der Ausnehmungen if bzw. it' zum freien Arbeitsende 1b hin abnimmt. Die Breite der Streifen 3, 3' nimmt also zum Befestigungsende 1a hin zu, während sich die Ausnehmungen if, if' verjüngen.
Bei den in Figur 1 und 2 dargestellten Ausführungsformen der Arbeitselemente 1, 11 sind die Ausnehmungen if, if1 im wesentlichen trapezförmig ausgebildet. Das in Figur 2 dargestellte Ausführungsbeispiel unterscheidet sich von dem in Figur 1 dargestellten Ausführungsbeispiel nur dadurch, daß bei dem Arbeitselement 1' gemäß Figur 2 die Streifen 3' an ihren freien Enden abgerundet und auch die Ausnehmungen 4' an ihren inneren Enden if ' a abgerundet sind. Gegebenenfalls wäre es auch möglich, die Ausnehmungen dreieckförmig und eventuell auch die Streifen dreieckförmig auszubilden, so daß sie zu ihren freien Enden hin spitz zulaufen.
Eine vorteilhafte Ausgestaltung besteht darin, daß die Breite b2 der Streifen an ihren freien Enden, d.h. am Arbeitsende 1b des Arbeitselementes 1, 1', der Breite b3 der Ausnehmungen if, if' an deren inneren Enden ita bzw. if' a entspricht.
In diesem Falle ist es nämlich möglich, die Arbeitselemente unter Materialeinsparung herzustellen, wie dies bezüglich des Arbeitselementes 1 anhand des in Figur it dargestellten Stanzplanes näher erläutert wird. Beim Ausstanzen der Arbeitselemente aus einer Materialbahn werden jeweils zwei der auszustanzenden Arbeitselemente mit ihren Arbeitsenden 1b einander zugekehrt im Stanzplan so angeordnet, daß das Arbeitsende des ersten (linken) Arbeitselementes 1 in das zweite (rechte) Arbeitselement eingreift und umgekehrt,
derart, daß beim Ausstanzen einer Ausnehmung des ersten Arbeitselementes der als Ausnehmung ausgestanzte Bereich der Materialbahn einen Streifen des zueiten Arbeitselementes bildet und umgekehrt. Hierdurch kann beim gleichzeitigen Ausstanzen zweier Arbeitselemente Material von einer Länge 1 eingespart uierden, die der Länge der Streifen 3 entspricht. Das Ausstanzen der in Figur 2 und 3 dargestellten Arbeitselemente kann in der gleichen Ueise erfolgen.
In Figur 5 ist eine Ausführungsform des Arbeitselementes dargestellt, bei dem die Streifen 13 des Arbeitselementes 11 durch Einschnitte 15 voneinander getrennt sind. Die Ausnehmungen 1^ erstrecken sich von den freien Enden 13a der Streifen 13 etua über ein Drittel der Gesamtlänge 11 jedes Streifens. Im übrigen sind ähnlich uie bei dem in Figur 1 dargestellten Ausführungsbeispiel die Ausnehmungen 13 trapezförmig ausgestaltet und ihre Breite b 1 ist im Bereich des freien Arbeitsendes 1b größer als die·Breite b2 der Streifen. Auch dieses Arbeitselement 11 läßt sich in ähnlicher Ueise herstellen, uie es oben anhand der Figur k erläutert ujurde. Allerdings ist dabei die Materialeinsparung geringer und sie beträgt bei dem in Figur 5 dargestellten Ausführungsbeispiel ein Drittel der Länge 11.

Claims (7)

Ansprüche
1. Streifenförmiges Arbeitselement für Uasch-, Trocknungs- und Polierualzen von Fahrzeuguiasch- und/üder Polieranlagen, bestehend aus Filz, Vlies, Kunstleder, Leder oder dgl., mit einem der Walzenachse zugekehrten, inneren Befestigungsende und einem diesem gegenüberliegenden äußeren, freien Arbeitsende, wobei das Arbeitselement an seinem Arbeitsende durch Einschnitte, die sich vom Arbeitsende in Richtung zum Befestigungsende über einen Teil der Länge des Arbeitselementes
1D erstrecken, in mehrere nebeneinander angeordnete, schmale Streifen aufgeteilt ist, dadurch gekennzeichnet, daß zwischen den Streifen (3, 3', 3", 13) Ausnehmungen (4, 4', 4", 14) vorgesehen sind, deren Breite (b1) im Bereich des freien Arbeitsendes (1b) gleich oder größer ist als die Breite (b2) der dazwischenliegenden Streifen (3, 3', 3", 13) im Bereich des Arbeitsendes (1b) wobei sich die Ausnehmungen von den freien Enden der Streifen in Richtung zum Befestigungsende (1a) hin erstrecken.
2. Arbeitselement nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß sich die Ausnehmungen Ct, 4 ' , 4 ", 14) zumindest über ein Viertel der Länge der Streifen (3, 3', 3", 13) erstrecken.
3. Arbeitselement nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Breite der Ausnehmungen (4, 4', 14) vom Arbeitsende (1b) zum Befestigungsende (1a) hin abnimmtf derart, daß umgekehrt die Breite der Streifen (3f 3'f 13) von den inneren Enden (4a, 4'a, 14a) der Ausnehmungen (4, 41) zum Arbeitsende (1b) hin abnimmt.
U. Arbeitselement nach Anspruch 1 oder 3, dadurch gekennzeichnet, daß sich die Ausnehmungen Ct, 4') über die gesamte Länge der Streifen (3, 3') erstrecken;'
5. Arbeitselement nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Streifen 3, 3', 13) und die Ausnehmungen (4, kf, 14) im uesentlichen trapezförmig sind.
1D 6. Arbeitselement nach einem der Ansprüche 1 bis 4 , dadurch gekennzeichnet, daß die Ausnehmungen im wesentlichen dreieckförmig sind.
7. Arbeitselement nach einem der Ansprüche 1 bis. G, dadurch gekennzeichnet, daß die Breite (b2) der Streifen (3, 3', 13) an ihren freien Enden der Breite (b3) der Ausnehmungen (it, ft1, 14) an deren inneren Enden (fta, k ' a, 14a) entspricht.
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