DE2811296A1 - Kettenschuhanordnung - Google Patents
KettenschuhanordnungInfo
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Description
8000 MÖNCHEN 22 GEWÜRZMÜHLSRASSE 5 POSTFACH 246
March 15, 1978 77-S-2976
CATERPILLARTRACTOR CO., Peoria, Illinois 61629, V.St.A.
Kettenschuhanordnung
Die Erfindung bezieht sich auf auswechselbare, der Abnutzung unterliegende Glieder für eine endlose Kette oder dergleichen.
Ganz- allgemein bezieht sich die Erfindung auf Radersatzmittel für Landfahrzeuge und speziell auf den Kettenrad- und Ketten-Eingriff
bei Ketten oder Laufflächen.
Endlose Ketten für Fahrzeuge der Ketten-Bauart verwenden dem Abrieb unterliegende Glieder (Abnutzungs- oder Abrieb-Glieder)
mit Schienentragoberflachen für die stützende Lauf- und Führungs-Berührung
mit den Kettenrollen und Laufrollen des Fahrzeuguntergestells. Es sind dabei ebenfalls Antriebsansätze
an den Schuhen vorgesehen für den Antriebseingriff mit dem Antriebskettenradteil des Fahrgestells. Infolgedessen erfahren
diese Schienentragoberflächen und Ansatzantriebsglieder einen
beträchtlichen Abrieb und müssen im allgemeinen vor anderen weniger dem Abrieb ausgesetzten Komponenten der Kette ersetzt
werden. In der Vergangenheit wurden leicht ersetzbare integrale Abriebsglieder vorgesehen, die sowohl Schienenoberflächenteile
als auch Ansatzantriebsteile aufweisen. Wenn somit der
eine oder andere dieser Teile übermäßig abgenützt wird, so muß das gesamte einstückige Abriebglied ersetzt werden. Dies
macht es manchmal erforderlich, ein Abriebglied wegzuwerfen, dessen Ansatzteil übermäßig abgenutzt ist, wobei aber die Schienenoberflächen
noch zufriedenstellend sind. Dadurch ergibt sich
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eine unerwünschte Verschwendung und Kosten. Es wäre daher von beträchtlichem Vorteil, leicht ersetzbare- gesonderte Abriebteile
vorzusehen, wie beispielsweise die Schienenoberflächen und die Antriebsansätze.
Zusammenfassung der Erfindung. Die Erfindung hat sich zum Ziel
gesetzt, insbesondere die oben erwähnten Probleme zu überwinden.
Erfindungsgemäß wird dies dadurch erreicht, daß man ein Segment
eines Kettenschuhs vorsieht, der mindestens ein Schienentragglied aufweist, welches für eine lösbare Verbindung mit einem
Kettenschuh konstruiert ist und wobei ein gesondertes Ansatzantriebsglied lösbar mit dem Tragglied verbunden ist.
Weitere Vorteile, Ziele und Einzelheiten der Erfindung ergeben sich insbesondere aus den Ansprüchen sowie aus der Beschreibung
von Ausführungsbeispielen anhand der Zeichnung; in der Zeichnung zeigt:
Fig. 1 eine isometrische Ansicht eines Teils einer endlosen Kette gemäß einem Ausführungsbeispiel der erfindungsgemäßen
Abriebanordnung, und zwar angeordnet zwischen Gliedern auf einem Kettenschuh;
Fig. 2 eine Seitenansicht des Ausführungsbeispiels der Abriebanordnung der Fig. 1;
Fig. 3 eine Vorderansicht, teilweise im Querschnitt, des Ausführungsbeispiels der Abriebanordnung gemäß Fig. 1,
und zwar gesehen von der Linie 3-3 der Fig. 2 aus;
Fig. 4 eine Vorderansicht in Teilquerschnittdarstellung eines weiteren Ausführungsbeispiels der erfindungsgemäßen
Abriebanordnung;
Fig. 5 eine isometrische Ansicht eines weiteren Ausführungsbeispiels der Abriebanordnung;
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Fig. 6 eine Seitenansicht eines weiteren Ausführungsbeispiels der Fig. 5;
Fig. 7 eine Vorderansicht, teilweise im Querschnitt, des Ausführungsbeispiels der Fig. 5 und 6.
Fig. 1 zeigt einen Teil einer endlosen Kette 10 mit einem Schuh 12, gelenkig verbunden mit einem gleichartigen Schuh 14 unter
Verwendung entsprechender Gelenkverbindungsglieder 16 bzw. 18, die in lösbarer Weise an ihren entsprechenden Schuhen durch
Bolzen 20 und Muttern 22 befestigt sind. Ein Stift 24 verbindet die Verbindungsglieder 16, 18 miteinander in der bekannten
gelenkartigen Anordnung, um so schließlich eine endlose Kette oder dgl. zu bilden. Die Schuhe 12, 14 sind in Querrichtung angeordnet
und weisen eine Innenoberfläche 26 und eine äußere Erdberührungsoberflache
28 auf. Verbindungsglied 16 ist von dem entsprechenden Verbindungsglied 30 auf dem Schuh 12 für eine
gelenkartige Kupplung mit entsprechenden Verbindungsgliedern 18 bzw.32 des Schuhs 14 angeordnet. Auf diese Weise sind die Schuhe
12, 14 miteinander in bekannter Weise Seite an Seite gekuppelt.
Im allgemeinen besitzt der Schuh 12 eine Abriebanordnung 34
mit mindestens einem Schienentragglied 36 von solcher Konstruktion, daß eine lösbare Verbindung mit dem Kettenschuh 12 entsteht,
wobei ferner ein gesondertes Ansatzantriebsglied 38 lösbar mit dem Schienentragglied verbunden ist.
Die Abriebanordnung 34 - vgl. Fig. 2 und 3 - weist vorzugsweise ein erstes Schienentragglied 36 auf, und zwar mit einer
ersten darinnen ausgebildeten rechteckigen Keilbahn 40. Ein zweites Schienentragglied 42 ist im wesentlichen parallel mit Abstand
bezüglich eines Gliedes 36 angeordnet und besitzt darinnen ausgebildet eine zweite Keilelementbahn 44. Die Glieder 36, 42 sind
am Schuh 12 durch Bolzen 46 oder dgl. befestigt und verlaufen durch den Schuh 12 hindurch und in darinnen ausgebildete mit
Gewinde versehene Aufnehmer 48 hinein. Auf diese Weise sind Schienenglieder 36, 42 lösbar mit dem Schuh 12 mit parallelem
Abstand verbunden und die Keilelementbahnen 40, 44 befinden sich
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koaxialer Ausrichtung. Die Schienenglieder 36, 42 weisen typischerweise
Führungsschienen 50 und Schienenabrieboberflächen auf. Auch eine Unterlagscheibe 54 kann zur Kompensation von
Abrieb vorgesehen sein.
Ansatzantriebsglied 38 ist ein einstückiges (einheitliches) Glied und weist im allgemeinen einen langgestreckten zylindrischen
Hauptkörperteil 56 auf, der an einem ersten Ende ein reduziertes
rechteckiges erstes Keil- oder Befestigungselement 58 aufweist, welches in Eingriff mit der ersten Keilelementbahn
40 steht, und wobei ferner ein gleichartiges zweites Keiloder Befestigungselement 60 am entgegengesetzten zweiten Ende
ausgebildet ist und mit einer zweiten Keilelementbahn 44 in Eingriff steht. Somit besitzt der Ansatz 38 eine symmetrische
Konstruktion ausreichend für eine lösbare Verbindung mit ersten und zweiten Keilelementbahnen 40 bzw. 44 der Schienenglieder 36
bzw. 42, um zu gestatten, daß der Ansatz lösbar mit den Schienen in einer Vielzahl von drehbaren Positionen verbindbar ist«
Das bedeutet also, daß der Ansatz 38 bezüglich der Schienen umgedreht werden kann, um so eine neue Abrieboberfläche freizulegen.
Wenn die Keilelemente 58, 60 beispielsweise symmetrischen
Querschnitt besitzen, so könnte der Ansatz 38 um 180 in eine jede von zwei Positionen inkrementiert werden.
Die Abriebgliedanordnung 34 sieht somit Schienenoberflächen 52 vor für einen Trageingriff mit einer Vielzahl von Fahrgestellkettenrollen,
wie dies beispielsweise graphisch gestrichelt bei 62 dargestellt ist, wobei sich das Ansatzglied 38 in Antriebseingriff mit einer Vielzahl von Fahrgestell-Kettenradzähnen befindet,
wie dies gestrichelt bei 64 gezeigt ist. Vorzugsweise besteht die erfindungsgemäße Abriebanordnung aus einem geeigneten
geschmiedeten Stahlmaterial.
Alternativ zeigt Fig. 4,daß der Ansatz 38 einen einen verminderten
Durchmesser aufweisenden zylindrischen Hauptkörperteil 66 besitzen kann, und zwar mit ersten und zweiten Keil- oder Befestigungselementen
68, 70 an entgegengesetzten Enden zur lösbaren
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Verbindung in ersten und zweiten Keilelementbahnen 72 bzw. 74 von ersten und zweiten Schienengliedern 76 bzw. 78. Zudem kann
die Ringhülse 80 drehbar am Hauptteil 66 des Ansatzes 38 befestigt sein, und zwar zwischen ersten und zweiten Schienentraggliedern
76, 78. Auf diese Weise ist eine Drehoberfläche für die Berührung mit dem (nicht gezeigten) Kettenzahnrad 64 vorgesehen,
um so den Abrieb um die Aussenoberflache 82 der Hülse 80
herum zu verteilen.
Ein weiteres alternatives Ausführungsbeispiel ist in den Fig. 5, 6 und 7 gezeigt und besitzt eine alternative Abriebgliedanordnung
83 mit einem einzigen Schienentragglied 84 einschließlich
einer rechteckigen Keilelementbahn 86, die darin hindurchgehend ausgebildet ist. Ansatz 87 ist im wesentlichen langgestreckt,
wobei sich ein mit Keilelementen versehener, einen rechteckigen Querschnitt aufweisender Hauptkörperteil 88 sowie einen kreisförmigen
Querschnitt aufweisende erste und zweite Enden 90, 92 von dort aus erstrecken. Auf diese Weise kann der rechteckige
Hauptkörperteil 88 lösbar innerhalb der Schiene 84 angeordnet werden, so daß die Endteile 90, 92 sich mit gleichem Abstand
von dort aus erstrecken. Mit Gewinde versehene Löcher 94, 96 sind im Hauptkörperteil 88 ausgebildet und gestatten die lösbare
Verbindung des Ansatzes 87 mit dem Schuh 12 von entgegengesetzten Seiten aus durch Bolzen 98, 100, wodurch eine Verdrehung
und Umdrehung um 180° möglich ist, um so eine neue Abrieboberfläche vorzusehen. Darüber hinaus gestattet der symmetrische
Aufbau des Ansatzes 87 und der zugehörige Keil-Hauptteil 88 die lösbare Verbindung mit der Schiene 84 an einer Vielzahl von
Drehpositionen, wie dies zuvor beschrieben wurde. Mit Gewinde versehene Löcher 102, 104 sind ebenfalls in Schiene 84 vorgesehen,
um Bolzen 106, 108 zur lösbaren Verbindung mit Schuh 12 aufzunehmen .
Abriebgliedanordnung 83 sieht somit eine Schienenoberfläche 110 für den Trageingriff mit einer Vielzahl von Fahrgestell-Kettenrollen
vor, wie dies graphisch gestrichelt bei 112 dargestellt
ist, und die Anordnung 83 sieht ferner erste und zweite Enden 90, 92 des Antriebsglieds vor, und zwar für den Antriebseingriff
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mit einer Vielzahl von dualen (zweifachen),Seite mit Seite angeordneten
Fahrgestell-Kettenradzähnen vor, wie dies graphisch gestrichelt bei 114 bzw. 116 gezeigt ist.
Im Betrieb sind die parallelen Schienenglieder 36, 38 lösbar mit dem Schuh 12 durch Bolzen 46 verbunden. Der Ansatz 38 ist
bei 58, 60 verkeilt, um lösbar mit den Schienengliedern 36, 38 an entsprechenden Keilelementbahnen 40, 44 verbunden zu sein.
Alternativ ist die einzige Schiene 84 lösbar mit dem Schuh 12 durch Bolzen 106, 108 verbunden. Der Ansatz 87 ist bei 88 verkeilt,
um lösbar mit der entsprechenden Keilbahn 86 verbunden zu sein, und ist auch mit mit Gewinde versehenen Löchern 94,96
ausgestattet, um lösbar mit dem Schuh 12 durch Bolzen 98, 100 verbunden zu sein.
Die erfindungsgemäße Kettenschuhabriebsanordnung für Fahrzeuge
mit endloser Kette weist mindestens ein Tragglied auf, welches einen Aufbau ausreichend für eine lösbare Verbindung mit einem
Kettenschuh besitzt, wobei ein gesondertes Antriebsglied lösbar mit dem Tragglied verbunden ist.
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Claims (9)
1.1 Kettenschuhabriebanordnung für ein Fahrzeug mit endloser
tte, gekennzeichnet durch mindestens ein Schienentragglied (36) für eine lösbare Verbindung mit
einem Kettenschuh (12) und durch ein gesondertes Ansatzantriebsglied (38) lösbar verbunden mit dem Schienentragglied.
2. Anordnung nach Anspruch 1, gekennzeichnet durch ein
erstes Schienentragglied (36) mit einer ersten darinnen ausgebildeten Keilelementbahn (40), ein zweites Schienentragglied
(42) im wesentlichen angeordnet mit parallelem Abstand bezüglich des ersten Glieds (36) und mit einer zweiten Keilelementbahn
(44) darinnen ausgebildet in koaxialer Ausrichtung mit der ersten Keilelementbahn (40), wobei das Ansatzantriebsglied
(38) ein erstes Keilelement (58) an einem ersten Ende ausgebildet aufweist, und zwar in Eingriff stehend mit der ersten
Keilelementbahn (40), und wobei ein zweites Keilelement (60) an einem zweiten Ende des Glieds ausgebildet ist und mit der
zweiten Keilelementbahn (44) in Eingriff steht.
3. Anordnung nach Anspruch 1 und/oder 2, dadurch gekennzeichnet,
daß das Ansatzantriebsglied (38) derart aufgebaut ist, daß es für eine lösbare Verbindung mit dem Schienentragglied
in einer Vielzahl von Drehpositionen dient.
4. Anordnung nach einem oder mehreren der vorhergehenden
Ansprüche, insbesondere nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß eine Hülse (80) drehbar auf dem Ansatzantriebsglied (38)
zwischen ersten (76) und zweiten (78) Schienentraggliedern befestigt
ist.
5. Anordnung nach Anspruch 1, gekennzeichnet durch ein einzelnes Schienentragglied (84)mit einer Keilelementbahn (86),
die darinnen hindurchgehend ausgebildet ist, wobei das Ansatzantriebsglied
(87) einen Aufbau besitzt, der zur Befestigung in der Keilelementbahn (86) des Schienentragglieds (84) ausreicht,
und wobei ein erstes Ende (90) sich von einer Seite
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des Tragglieds (84) aus erstreckt, während sich ein zweites Ende (92) sich im wesentlichen gleich von einer entgegengesetzten
Seite des Tragglieds (84) aus erstreckt.
6. Anordnung nach einem oder mehreren der vorhergehenden
Ansprüche, insbesondere nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß das Ansatzantriebsglied (87) eine Konstruktion besitzt,
die für eine lösbare Verbindung mit dem Schienentragglied (84) in einer Vielzahl von Drehpositionen ausreicht.
7. Endlose Kette für Fahrzeuge der Ketten-Bauart, gekennzeichnet durch eine Vielzahl von langgestreckten, in Querrichtung
angeordneten Kettenschuhen (12, 14), wobei jeder Schuh eine Innenoberfläche (26) und eine entgegengesetzt liegende
äußere Erdeingriffsoberfläche (28) aufweist, Gelenk- oder Verbindungsmittel
(16, 30, 18, 32) befestigt an jedem Schuh (12,
14) mit Abstand gegeneinander zur Gelenkkupplung der Schuhe (12, 14) miteinander in einer Seite-an-Seite-Anordnung,
mindestens ein verkeiltes oder mit Keilelementen versehenes Schienentragglied (36) lösbar verbunden mit dem Schuh (12)
zwischen den Gelenkmitteln (16, 30) und mit einer Schienenoberfläche (52), die sich in Longitudinalrichtung darauf erstreckt,
und durch ein gesondertes mit Keilelementen versehenes oder verkeiltes Ansatzantriebsglied (38) lösbar verbunden mit
dem mit Keilen versehenen Tragglied (36), und zwar senkrecht dazu angeordnet.
8. Fahrzeug nach Anspruch 7, gekennzeichnet durch ein erstes Schienentragglied (36) lösbar verbunden mit dem Schuh
(12) und mit einer ersten darinnen ausgebildeten Keilelementbahn (40), ein zweites Schienentragglied (42) lösbar verbunden
mit dem Schuh im wesentlichen parallel mit Abstand angeordnet bezüglich des ersten Gliedes (36) und mit einer zweiten Keilelementbahn
(44) darinnen ausgebildet in koaxialer Ausrichtung mit der ersten Keilelementbahn (40), wobei das Ansatzantriebsglied
(38) ein erstes Keilelement (58) ausgebildet auf einem ersten Ende und in Eingriff mit der ersten Keilelementbahn (40)
besitzt, während ein zweites Keilelement (60) an einem zweiten
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Ende ausgebildet ist und in Eingriff mit der zweiten Keilelementbahn
(44) steht.
9. Fahrzeug nach Anspruch 7 oder 8, dadurch gekennzeichnet, daß ein einziges Schienentragglied (84) lösbar mit dem Schuh
verbunden ist und eine Keilelementbahn (86) hindurchgehend ausgebildet aufweist, und wobei das Ansatzantriebsglied (87) lösbar
mit dem Schuh verbunden ist und derart aufgebaut ist, daß das Schienentragglied (84) in der Keilbahn (86) befestigbar ist
und ein erstes Ende (90) besitzt/ welches sich von der einen Seite des Tragglieds (84) aus erstreckt, wobei ein zweites
Ende (92) im wesentlichen mit gleichem Abstand sich von einer entgegengesetzten Seite des Tragglieds (84) aus erstreckt.
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