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DE19600219B4 - Mit Beleuchtung versehenes Anzeigemodul für Haltestellen oder dergleichen - Google Patents

Mit Beleuchtung versehenes Anzeigemodul für Haltestellen oder dergleichen Download PDF

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DE19600219B4
DE19600219B4 DE19600219A DE19600219A DE19600219B4 DE 19600219 B4 DE19600219 B4 DE 19600219B4 DE 19600219 A DE19600219 A DE 19600219A DE 19600219 A DE19600219 A DE 19600219A DE 19600219 B4 DE19600219 B4 DE 19600219B4
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Abstract

Anzeigemodul mit zwei konvex gekrümmten, gegenüberliegenden Außenwänden (4), insbesondere für Haltestellen oder dergleichen, dadurch gekennzeichnet, daß
– das Anzeigemodul (1) aus zwei formstabilen, miteinander verschraubten Modul-Halbschalen (2, 3) zusammengesetzt ist, die mit den konvex gekrümmten, gegenüberliegenden Außenwänden (4) einen Körper bilden, an deren Außenseite am oberen und unteren Rand Nuten (26) ausgebildet sind, in die auf beiden Seiten des Anzeigemoduls jeweils eine entsprechend konvex gekrümmte, formstabile Lichtleiterplatte (43) mit wenigstens einer von Lichtquellen beleuchteten Randkante und darüber eine Informationsträgerfolie (45) bis zu einem seitlichen Anschlag eingeschoben und in dieser Lage durch eine lösbare Leiste fixiert sind, und daß
– als Lichtquelle Diodenbänder verwendet werden, die in Nuten in der Randkante bzw. den Randkanten der Lichtleiterplatte (43) angeordnet sind.

Description

  • Die Erfindung betrifft ein Anzeigenmodul gemäß dem Oberbegriff des Patentanspruchs 1. Das Anzeigemodul ist vorzugsweise an einem Mast befestigt und beispielsweise für eine Bus- oder Straßenbahnhaltestelle vorgesehen, ohne auf diesen Anwendungszweck beschränkt zu sein. Die erfindungsgemäßen Anzeigemodule können auch andere Informationen wie Angaben über in einem Gebäude untergebrachte Firmen und Behörden angeben, oder beispielsweise als Wegweiser dienen. Das Anzeigemodul kann beispielsweise auch an einer Wand befestigt oder eine selbsttragende Säule sein.
  • Wenn die Informationen eines Anzeigemoduls der betrachteten Art auch bei Dunkelheit wahrnehmbar sein sollen, ist es bekannt, die Informationsfläche des Anzeigemoduls durch eine äußere Lichtquelle zu beleuchten, beispielsweise mittels einer über oder neben dem Anzeigemodul angebrachten Leuchtröhre. Wenn sich das Anzeigemodul im Freien befindet, ergibt sich hierbei das Problem, daß die Beleuchtungsquelle gegen Wind und Wetter geschützt werden muß, wobei auch die Möglichkeit einer direkten mutwilligen Beschädigung weitestgehend vermieden werden soll. Die hierzu zu treffenden Maßnahmen sind aufwendig und beeinträchtigen in aller Regel das äußere Erscheinungsbild des Anzeigemoduls.
  • Aus der EP 0 608 486 A1 ist ein Anzeigemodul der eingangs genannten Art bekannt, das zur Präsentation von Informationen oder dergleichen vorgesehen ist. Dieses Modul hat zwei Informationsflächen, die so zwischen Randseitenelementen eingespannt werden, daß die Informationsflächen gewölbt sind. Die Randseitenelemente sind über Stege mit hülsenförmigen Elementen verbunden, in die zwei Masten aufgenommen werden können.
  • Auch die US-PS 3,479,760 , US-PS 5,212,898 und US-PS 3,182,414 offenbaren Anzeigemodule mit konvex gekrümmten Wänden, die aber in allen Fällen aus zunächst ebenen Platten montiert sind, die erst beim Zusammensetzen mit Randseitenelementen oder beim Anbringen am Mast in eine konvexe Form gebracht werden.
  • Die DE 89 09 067 U1 offenbart eine Lichtleiste für einen Regaleinsatz mit einer ebenen Lichtleiterplatte, deren Randkanten durch Dioden beleuchtet sind.
  • Der vorliegenden Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ein gut sichtbares Anzeigemodul, das auch starken Windbelastungen standhält, mit einer Beleuchtung zu versehen, die witterungsbeständig und praktisch wartungsfrei ist und einen guten Schutz gegen mutwillige Beschädigungen bietet.
  • Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß durch die im Kennzeichen des Patentanspruchs 1 angegebenen Merkmale gelöst.
  • Vorteilhafte Weiterbildungen der Erfindung sind in den Unteransprüchen gekennzeichnet.
  • Das erfindungsgemäße Anzeigemodul besteht aus zwei formstabilen, miteinander verschraubten Modul-Halbschalen, die mit den konvex gekrümmten, gegenüberliegenden Außenwänden einen Körper bilden. Diese konvexe Form des Anzeigemoduls hat zur Folge, daß der Windstaudruck erheblich reduziert ist, so daß die Stabilität ei nes Mastes, der bevorzugt mit mehreren Anzeigemodulen versehen ist, beträchtlich erhöht ist. Somit können an einem verhältnismäßig schlanken Mast erfindungsgemäße Anzeigemodule beträchtlicher Größe befestigt werden, ohne daß eine so aufwendige Mastverankerung erforderlich ist, wie dies im Falle ebener Anzeigeelemente notwendig wäre. Die bevorzugt leicht gekrümmten Außenflächen der Anzeigemodule sind dabei auch dann aus größerer Entfernung gut sichtbar, wenn der Betrachter nicht frontal zu dem Anzeigeelement steht, sondern auf dieses aus einer seitlich versetzten Position blickt, aus der ein flaches Anzeigemodul kaum wahrgenommen würde.
  • Ferner ist erfindungsgemäß vorgesehen, daß die Modul-Halbschalen an der Außenseite am oberen und unteren Rand Nuten haben, in die auf beiden Seiten des Anzeigemoduls jeweils eine entsprechend konvex gekrümmte formstabile Lichtleiterplatte eingesetzt wird, über die eine Informationsträgerfolie bis zu einem seitlichen Anschlag eingeschoben und in dieser Lage durch eine lösbare Leiste fixiert wird. Beleuchtet wird die Lichtleiterplatte an wenigstens einer Randkante, wobei als Lichtquelle wenigstens ein Diodenband verwendet wird, das in Muten in der Randkante der Lichtleiterplatte angeordnet ist.
  • Die Lichtleiterplatte ist bevorzugt eine Acryl-Klarsichtplatte, deren dem Betrachter zugewandte Außenseite beispielsweise durch Ätzen oder Sandstrahlen aufgerauht worden ist, was zur Folge hat, daß das seitlich in die Lichtleiterplatte eingetretene Licht ganzflächig aus der aufgerauhten Außenfläche austritt, so daß die derart leuchtende Außenfläche der Halbleiterplatte den Informationsträger von der Rückseite her beleuchtet. Der Informationsträger ist bevorzugt eine auf der Rückseite spiegelbildlich bedruckte Klarsichtfolie, auf der beispielsweise der Fahrplan eines öffentlichen Verkehrsmittels abgedruckt ist, so daß diese Angaben als schwarze Zeichen auf der erleuchteten Informationsfläche erscheinen.
  • Die Diodenbänder haben im kleinen Abstand voneinander angeordnete Dioden, die bevorzugt in in zwei einander gegenüberliegenden Randkanten ausgebildete Muten der Lichtleiterplatte eingesetzt werden. Die Diodenbänder können in die Nuten beispielsweise mit einem flüssigen Acrylharz eingeklebt sein.
  • Selbstverständlich können auch alle Randkanten mit Diodenbändern versehen sein.
  • Die Diodenbänder sind mit einer Stromquelle bevorzugt über einen Schalter verbunden, der über einen Sensor in die EIN-Stellung versetzt werden kann. Diese Ausbildung hat den Vorteil, daß die Beleuchtung nur bei Bedarf eingeschaltet wird, wodurch sich der Stromverbrauch der Beleuchtung erheblich herabsetzen läßt. Alternativ kann natürlich vorgesehen sein, daß die Beleuchtung zu einer bestimmten Zeit oder bei Einbruch der Dunkelheit automatisch eingschaltet wird, wobei im letzteren Falle ein optischer Sensor angeordnet sein kann.
  • Das Einschalten der Beleuchtung auf Aufforderung durch einen Fahrgast (im Falle eines anzuzeigenden Fahrplans) ist vor allem dann vorteilhaft, wenn als Stromquelle ein Akkumulator verwendet wird, der durch Solarzellen aufgeladen wird. Der Akkumulator ist in diesem Falle zweckmäßigerweise innerhalb des Anzeigemoduls untergebracht und elektrisch mit den Solarzellen verbunden, die beispielsweise oben am Mast angebracht sein können, wenn der Anzeigemodul an einem solchen befestigt ist, wie dies bei Bus- und Straßenbahnhaltestellen zweckmäßig ist.
  • Damit ist die Beleuchtung des Anzeigemoduls unabhängig vom Vorhandensein eines Stromnetzes, das an Bus- oder Straßenbahnhaltestellen im allgemeinen nicht zur Verfügung steht.
  • In weiterer Ausgestaltung der Erfindung sollte die Lichtleiterplatte von einer Schutzplatte überdeckt sein, auf der die mit den Informationen versehene Folie aufliegt. Die Schutzplatte kann beispielsweise aus Polycarbonat oder Acryl bestehen.
  • Die Kabel, die Solarzellen, den Akkumulator und die Dioden miteinander verbinden, können beispielsweise durch den Mast geführt werden, wenn der oder die Anzeigemodule an einem Mast befestigt sind, oder durch innerhalb der Anzeigemodule angebrachte Kunststoffröhrchen verlaufen.
  • Das erfindungsgemäße Anzeigemodul hat eine Beleuchtung, die völlig unempfindlich gegen äußere Witterungseinflüsse, beispielsweise Regen ist. Die Anordnung aus Lichtleiterplatte, Schutzplatte und Informationfolie ist in den Randbereichen von Randstreifen des Anzeigemoduls bzw. aufgeclipsten oder angeschraubten Leisten überdeckt, wodurch diese Bauteile sicher an dem Anzeigemodul gehalten sind, was weiter unten noch näher beschrieben wird. Die Dioden sind in Nuten der Lichtleiterplatte eingebettet und von außen ebenso unzugänglich wie die gesamte Verkabelung.
  • Die beiden Modul-Halbschalen des Anzeigemoduls haben vorzugsweise eine identische Außenform, so daß das Anzeigemodul eine zu seiner Mittelebene symmetrische Form hat, ohne daß die Erfindung hierauf beschränkt ist.
  • Die Modul-Halbschalen haben oben und unten am Rand der konvexen vertikalen Wandfläche horizontale Abschlußwände, die sich geradlinig zwischen den seitlichen Rändern erstrecken und sich im zusammengesetzten Zustand des Anzeigemodules bevorzugt unter Bildung eines kleinen Luftspaltes überdecken.
  • In einer besonders bevorzugten Ausführungsform der Erfindung werden die Anzeigemodule mittels Schellenelementen am Mast befestigt, die so miteinander verschraubt werden, daß sie absolut fest am Mast sitzen. Die Schellenelemente haben eine querschnittlich etwa halbkreisförmige Anlagefläche für den Mast, d.h. zur Berücksichtigung der bei den Mastdurchmessern auftretenden Toleranzen verbleibt zwischen den beiden Schellenelementen am Mast, der genau den Solldurchmesser hat, ein geringer Spalt, so daß die zwei Schellenelemente auch bei einem Mast mit etwas kleinerem Durchmesser sicher festgezogen werden können. Zum Ausgleich der Mastdurchmessertoleranzen können in der Innenfläche der Schellenelemente auch Nuten ausgebildet sein, in die ein bestimmter Kitt, beispielsweise ein sogenannter "Ego"-Kitt eingebracht wird, der geringfügig über die Innenfläche der Schellenelemente vorsteht und klebende Eigenschaften hat.
  • In die Anlagefläche der Schellenelemente kann auch Quarzsand eingebettet sein, der teilweise über das Kunststoffmaterial vorsteht, wodurch ein besonders großer Reibungskoeffizient hervorgerufen wird.
  • An den zusammengesetzten Schellenelementen werden die Modul-Halbschalen befestigt, indem diese nach einem weiteren Gesichtspunkt der Erfindung auf die Schellenelemente von der Seite her aufgeschoben werden. Die Schellenelemente können eine etwas geringere Höhe als die Modul-Halbschalen haben und an der Oberseite und der Unterseite mit Führungs- und Befestigungsmitteln versehen sein, die mit entsprechenden Führungs- und Befestigungsmitteln an den Innenseiten der Modul-Halbschalen zusammenwirken. Hierbei kann es sich beispielsweise um Schwalbenschwanzführungen handeln, wobei an einem der Bauteile längliche, im Querschnitt schwalbenschwanzförmige Vorsprünge und an dem zugehörigen anderen Bauteil entsprechend geformte Nuten vorgesehen sein können. Es können auch andere Führungs- und Befestigungsmittel vorgesehen sein, mit deren Hilfe die Modul-Halbschalen in einer exakt vorgegebenen Ausrichtung an den Innenschalenelementen befestigt werden. Beispielsweise können Nuten durch die Schellenelemente hindurch verlaufen, in die im Querschnitt bevorzugt Hammerkopf-förmige Zapfen eingesetzt werden, die an Querrippen der Modul-Halbschalen angeformt sein können.
  • Wenn die Modul-Halbschalen von beiden Seiten auf die Schellenelemente so weit aufgeschoben sind, daß sie in etwa aneinander anliegen, werden sie bevorzugt miteinander verschraubt, wie dies weiter unten näher beschrieben wird.
  • Nach einem weiteren Vorschlag der Erfindung haben die Schellenelemente oben und unten überstehende halbkreisförmige Kragen, die eine geringere Wandstärke haben können. Wenn zwei Schellenelemente zusammengesetzt sind, umschließen die Kragen rohrförmig den Mast.
  • In weiterer Ausgestaltung dieses Gedankens wird vorgeschlagen, daß am Rand des oberen und des unteren Kragens formschlüssig aneinander passende Vorsprünge und Aussparungen ausgebildet sind, die so versetzt zueinander angeordnet sein können, daß beim Einsetzen des Randbereichs des unteren (oder oberen) Kragens eines Moduls in den Randbereich des oberen (oder unteren) Kragens eines darunter (oder darüber) angeordneten Moduls die zugehörigen Schellenelemente exakt aufeinander ausgerichtet sind, d.h. übereinander liegend miteinander fluchten. Durch die Höhe des Kragens, die nahtlos ineinandergesetzt werden, ist außerdem exakt der vorgegebene Abstand der Anzeigemodule am Mast eingehalten.
  • An den Rändern der Kragen können auch jeweils um 90o beabstandet Nut und Feder zum Eingriff miteinander ausgebildet sein.
  • Zur Befestigung hoher Anzeigemodule können jeweils zwei übereinanderliegende Schellen (d.h. Paare von Schellenelementen) vorgesehen sein, die mit Stegen miteinander verbunden sind.
  • Die oben und unten aus den Schellen herausragenden Kragen können – ebenso wie die Modul-Halbschalen – aus Polycarbonat bestehen und in die Schellenelemente jeweils eingerastet sein, die ihrerseits aus einem Spannungsriß-unempfindlichen Material wie glasfaserverstärktem Polypropylen bestehen können.
  • Durch die besondere Ausbildung der Schellenelemente und die bevorzugte Befestigung der Modul-Halbschalen an den am Mast fest angeschraubten Schellenelementen ist jewährleistet, daß die erfindungsgemäßen Anzeigemodule stets verdrehfest am Mast befestigt werden können, auch wenn die Mastdurchmesser in der Größenordnung von einigen Millimeter variieren. Ferner ist gewährleistet, daß ein vorgegebener Abstand zwischen den Modulen auf das genaueste eingehalten wird daß alle Module exakt in dieselbe Richtung weisen.
  • Um das Verschrauben der Modul-Halbschalen zu ermöglichen, wird ferner vorgeschlagen, daß an der Innenseite jeweils einer Halbschale eines Anzeigemodules sogenannte Dome angeformt sind, die ein Innengewinde enthalten, wozu beispielsweise Metallhülsen mit Innengewinde in die Dome eingesetzt werden können, und daß die jeweils andere Halbschale Durchgangsbohrungen an im zusammengesetzten Zustand des Anzeigemodules mit den Innengewinden fluchtenden Stellen aufweisen. Im Bereich der Durchgangsbohrungen können innen Führungshülsen für die Schrauben angeformt sein, die sich bei der Montage der Modul-Halbschalen zu den Domen mit den Innengewinden erstrecken und eventuell in diesen einrasten, wodurch ein glattes Einschrauben ermöglicht ist. Die Durchgangsbohrungen können mittels Kappen verschlossen werden, deren Außenfläche der Außenkontur der Modul-Halbschalen entsprechend geformt bzw. gewölbt ist, so daß die Kappen praktisch nicht auffallen. Jede Kappe kann mit einer Nase versehen sein, die in eine Aussparung am Rand der Durchgangsbohrung eingreift, wodurch die exakte Winkellage der Kappen und damit der glatte Verschluß der Durchgangsbohrungen gewährleistet ist.
  • Die Erfindung ist nicht darauf beschränkt, daß an der Innenseite jeweils einer Halbschale die Innengewinde und an der anderen Halbschale die Durchgangsbohrungen für die Schrauben ausgebildet sind. Es kann auch vorgesehen sein, daß jede Halbschale an einer axialen Hälfte Dome mit Innengewinde und an der anderen axialen Hälfte an spiegelsymmetrischen Stellen Durchgangsbohrungen durch die Außenwand, wiederum bevorzugt mit innen anschließenden Führungshülsen hat, wodurch die Möglichkeit geschaffen ist, zwei identische Modul-Halbschalen zu einem Anzeigelement zusammen zu setzen. Hierdurch können die Herstellungs- und Lagerkosten der Modul-Halbschalen verringert werden.
  • Zur Erhöhung der Festigkeit der Modul-Halbschalen wird ferner vorgeschlagen, daß an der Innenseite der konvexen Wand mehrere Zwischenwände parallel und senkrecht zu den oberen und unteren Abschlußwänden angeformt sind, die im Grundriß ein quadratisches oder rechteckiges Raster bilden können.
  • Die konvexen Wände der Modul-Halbschalen liegen mit ihren seitlichen Rändern aneinander an, wobei sie beispielsweise mit Nut und Feder ineinander eingreifen können. Auf diese Weise ist das Anzeigelement in dem am Mast montierten Zustand im wesentlichen allseitig dicht verschlossen.
  • Wie bereits eingangs erwähnt, sind an Haltestellen mehrere Anzeigemodule übereinander an einem Mast angebracht, wobei sich an höchster Stelle das Anzeigelement befindet, das die Haltestelle mit einem H in einem farbig abgesetzten Feld weithin sichtbar macht. Darunter befinden sich weitere Anzeigemodule, die den Haltestellennamen, die Linienführung sowie einen oder mehrere Fahrpläne anzeigen. Erfindungsgemäß wird vorgeschlagen, die Anzeigemodule in einem Abstand von mindestens 20 mm anzuordnen, wodurch der auf den Mast ausgeübte Windstaudruck beträchtlich verringert wird. Dies verringert wiederum signifikant das Biegemoment am Erdaustritt des Mastes, so daß dessen Querschnitt und Fundament kleiner und leichter ausgeführt sein können.
  • Das oberste Anzeigemodul am Mast enthält die vorgeschriebene Kennzeichnung für das Vorhandensein einer Haltestelle. Dieses H-Modul muß stets quer zur Fahrbahn montiert werden. Damit auch dann, wenn der Haltestellenmast nahe an der Bordsteinkante montiert werden muß, eine Kollision mit einem anfahrenden Bus zuverlässig verhindert ist, wird das H-Modul mit zwei Schellen am Mast befestigt, die mit zwei Armen versehen sind, die seitlich in das H-Modul eingreifen und dieses an der von der Straße abgewandten Seite des Mastes halten.
  • Wenn das Anzeigemodul kein auf Dauer unveränderliches, großflächiges Symbol oder dergleichen anzeigen soll, sondern eine Vielzahl von Informationen wie Fahrpläne, Angaben über die Linienführung, Haltestellennamen und dergleichen die beleuchtet werden können, wird vorgeschlagen, daß an der Außenseite der konvex gekrümmten Wände am oberen und unteren Rand Nuten ausgebildet sind, in die die Ränder der weiter oben erwähnten Lichtleiterplatte, der Schutzplatte und des Informationsträgers eingreifen, die von einer Seite aus in das Anzeigemodul eingeschoben werden, so daß die beiden gewölbten Außenseiten des Anzeigemodules von dieser Anordnung überdeckt sind. Die Folie, die die anzuzeigenden Informationen enthält, kann von einer weiteren Klarsichtfolie überdeckt sein, die ebenfalls in die Randnuten eingreift. Die Randnuten können dadurch ausgebildet sein, daß am oberen und am unteren Rand der konvexen Wände jeweils ein umgebördelter Randstreifen angeformt ist.
  • Nach Einschieben der Platten und Folien bis zu dem seitlichen Anschlag, der durch eine dort befestigte vertikale Leiste gebildet sein kann, werden diese dadurch fixiert, daß auf den den Einschub ermöglichenden vertikalen Rand der zusammengesetzten konvexen Wände eine weitere Leiste lösbar aufgesetzt werden. Diese Leiste, die bevorzugt aufschnappt, verhindert, daß die Anordnung aus Lichtleiterplatte und Folien abgezogen werden kann. Zur Sicherheit kann vorgesehen sein, daß eine an der Leiste angeformte Rastnase nur durch eine durch die Leiste führende Bohrung mittels eines eingeführten Stiftes oder dergleichen in die Freigabestellung ausgelenkt werden kann.
  • Die erfindungsgemäßen Anzeigemodule, die bevorzugt im Spritzgußverfahren aus Kunststoff wie Polycarbonat hergestellt sind, sind äußerst robust und halten allen Witterungseinflüssen dauerhaft stand. Aufgrund ihrer gewölbten Form ist der auf sie einwirkende Windstaudruck erheblich herabgesetzt, so daß sie von einem verhältnismäßig dünnen Mast sicher zu halten sind. Sie sind schnell und einfach zu befestigen und ebenso leicht wieder abzubauen. Aufgrund ihrer gewölbten Form sind sie weithin sichtbar, so daß sie auch weit entfernten Personen das Vorhandensein einer Haltestelle signalisieren. Wenn die Anzeigemodule Informationen auf Folien anzeigen, sind diese beispielsweise bei geändertem Fahrplan leicht austauschbar.
  • Die Außenwand der Modul-Halbschalen kann beispielsweise die Querschnittsform eines Kreisbogens großen Durchmessers und/oder eines Ellipsenabschnitts haben, wobei weitere gekrümmte bzw. konvex gewölbte Formen im Rahmen der Erfindung liegen.
  • Die Lichtleitplatte ist bevorzugt etwa 8 mm bis 10 mm dick. Die an der dem Betrachter zugewandten Außenfläche anliegende Schutzplatte, die bevorzugt aus Polycarbonat oder Acryl besteht, ist bevorzugt etwa 2 mm dick, und der klarsichtig bedruckte Fahrplan kann durch eine Acrylfolie von etwa 1 mm Stärke gebildet sein.
  • Bei der bevorzugten Ausbildung als Solarbeleuchtung ist kein Anschluß an das örtliche Stromnetz erforderlich, so daß die Anzeigemodule an beliebigen Standorten im Freien beleuchtet werden können.
  • Die Anzeigemodule können auch zunächst ohne Beleuchtung montiert und bei Bedarf später nachgerüstet werden. Hierzu können die gewölbten Außenflächen der Anzeigemodule zunächst mit einer Adapterplatte anstelle der Lichtleiterplatte versehen werden, die aus einem billigen Material wie Polystyrol bestehen kann und eine Dicke von etwa 2,5 mm mit rückwärtigen Rippen aufweisen kann, die die Gesamtstärke der Adapterplatte auf ca. 8 bis 10 mm erhöhen. Das Nachrüsten mit der Lichtleiterplatte, die dann die Adapterplatte ersetzt, sowie mit der Schutzfolie und der Informationsfolie und die Ausrüstung mit den zugehörigen Kabeln, Batterien bzw. Akkumulatoren ist mit einem verhältnismäßig geringen Arbeitsaufwand verbunden. Die elektrischen Teile der Beleuchtung sind bequem im Inneren der Anzeigemodule unterzubringen und an deren inneren Rippen problemlos zu befestigen, während die Kabel entweder durch den Mast geführt werden können oder durch hierzu vorgesehene Kunststoffkanäle, die an den Rippen der Modul-Halbschalen angeformt sein können. Die Nachrüstung der Solarbeleuchtung ist innerhalb kurzer Zeit ohne zusätzliche Kosten an den Anzeigemodulen zu bewerkstelligen.
  • Ausführungsformen der Erfindung werden nachfolgend mit Bezug auf die Zeichnung näher erläutert. Dabei zeigen:
  • 1A eine Aufsicht auf eine erste Ausführungsform eines erfindungsgemäßen Anzeigemoduls, bei der die obere Abschlußwand weggelassen ist;
  • 1B eine Ansicht der Innenseite einer Modul-Halbschale des Anzeigemoduls gemäß 1A;
  • 1C eine Ansicht der Außenseite einer Modul-Halbschale der Ausführungsform gemäß 1A und 1B;
  • 2A eine Aufsicht ähnlich der 1A auf eine weitere Ausführungsform der Erfindung;
  • 2B eine Innenansicht einer Modul-Halbschale der Ausführungsform gemäß 2A;
  • 2C eine Aufsicht auf eine Modul-Halbschale der Ausführungsform der 2 mit weggeschnittener oberer Abschlußwand;
  • 2D eine Ansicht einer der beiden mittigen Querwände der Modul-Halbschale;
  • 3A bis 3C eine weitere Ausführungsform eines erfindungsgemäßen Anzeigemodules in Darstellungen gemäß der 2;
  • 4A bis 4C eine Seitenansicht, einen Längsschnitt und einen Querschnitt durch eine seitliche Leiste, die bei den Ausführungsformen der 2 und 3 verwendet wird;
  • 5 eine perspektivische Ansicht einer Ausführungsform eines Schellenelementes;
  • 6 eine weitgehend schematische Ansicht einer mit dem Schellenelement gemäß 5 zusammenwirkenden Modul-Halbschale;
  • 7 einen weitgehend schematischen Vertikalschnitt durch das Schellenelement gemäß 5 mit darauf aufgesetzter Modul-Halbschale;
  • 8 zwei zusammengesetzte Kragen von am Mast übereinander angeordneten Modulen in rein schematischer Darstellung;
  • 9A-9C zwei durch Stege miteinander verbundene Schellen in verschiedenen Seitenansichten und Horizontalschnitten;
  • 10 eine rein schematische Darstellung des oberen Randbereichs der erfindungsgemäß beleuchteten Informationsfläche und
  • 11A und 11B eine alternative Befestigung eines Anzeigemoduls im Mast.
  • 1A zeigt eine Aufsicht auf ein Anzeigemodul 1, bei dem die obere Wand weggeschnitten ist, so daß das Innere des Anzeigemodules 1 sichtbar wird.
  • Das Anzeigemodul 1 ist aus zwei Modul-Halbschalen 2 und 3 zusammengesetzt, die jeweils eine identisch geformte, einachsig gekrümmte Außenwand 4 sowie oben und unten eine ebene Abschlußwand 5 (siehe 2D und 3D) haben.
  • Die Modul-Halbschalen 2 und 3 sind entlang einer umlaufenden Mittellinie 6 zusammengesetzt und greifen dort beispielsweise mit Nut und Feder ineinander ein.
  • An der in 1A linken Modul-Halbschale 3 sind im Bereich des oberen und unteren Randes jeweils vier Dome 7 angeformt, in die Hülsen 8 mit Innengewinde eingesetzt sind. An entsprechenden Stellen der Modul-Halbschale 2 befinden sich Durchgangsbohrungen 9 durch die konvexe Wand 4 sowie anschließend angeformte Führungshülsen 10, durch die Schrauben 11 eingesetzt werden, die in die Innengewinde 8 eingreifen, um die beiden Modul-Halbschalen 2, 3 miteinander zu verschrauben.
  • Etwa halbkreisförmige Anlageflächen 12 sind – wie die 2C und 3C besser zeigen – die Innenflächen eines getrennt hergestellten Innenschalenelementes 13, welches bei dieser Ausführungsform mit seitlichen Ansätzen 14 in Aussparungen 15 von zur Aussteifung der Modul-Halbschalen vorgesehen Seitenwänden 16 eingreifen.
  • Die Anlageflächen 12 der Innenschalenelemente 13 sind bevorzugt mit Quarzsand versehen, der teilweise in das Kunststoffmaterial eingebettet ist, wodurch die Innenschalenelemente 13 den Mast verdrehsicher zwischen sich einklemmen.
  • Die Modul-Halbschalen 2, 3 sind an der Innenseite der konvexen Wände, die die Form eines Zylinderabschnitts haben, durch Querwände 16 und 17, die senkrecht zu den oberen und unteren Wänden 5 verlaufen, sowie Längswände 18 und 19, die zu den oberen und unteren Wänden 5 parallel verlaufen, versehen. Die Modul-Halbschalen 2, 3 sind mit Ausnahme der Innenschalenelemente 13 einstückig im Spritzgußverfahren hergestellt.
  • Die konvexen Wände 4 des Anzeigemoduls der 1 enthalten – wie die Ansicht der 1C zeigt – das Haltestellensymbol in Form eines H in einem farbigen Feld, das von Kreisringen anderer Farbgebung umgeben ist. Die einzelnen farbigen Flächen 20, 21, 22, 23 und 24 sind dadurch hergestellt, daß diese Farbfelder über die gesamte Wandstärke mit farbigem Kunststoff im Spritzgußverfahren ausgebildet sind. Da dieses Verfahren allgemein bekannt ist, braucht hier nicht näher darauf eingegangen zu werden.
  • Die Anzeigemodule der 2C und 2D enthalten keine in die konvexe Wandfläche integrierten Informationen, sondern sie halten eine in 10 schematisch angedeuete Anordnung aus einer Lichtleiterplatte 43, einer Schutzplatte 44 und einer z.B. mit einem Fahrplan bedruckten Informationsfolie 45, die in Randnuten 26 gehalten sind, die zwischen einem angeformten Randstreifen 27 und der Außenfläche der konvexen Wand 28 gebildet sind. Diese Anordnung wird von der rechten oder linken Seite aus die Randstreifen 27 untergreifend über die Außenseite der gewölbten Wand 28 geschoben. Anschließend wird an beiden Seiten eine in Einbaulage vertikale Leiste 29, die in 4 im vergrößerten Maßstab dargestellt ist, auf die seitlichen Ränder aufgesetzt und schnappt dort ein. Hierzu ist die Leiste 29 mit inneren Ansätzen 30 versehen, die Aussparungen 31 in den seitlichen Randbereichen der Modul-Halbschalen hintergreifen. Es kann auch eine Leiste angeschraubt sein, während nur die zweite Leiste zum leichteren Austausch der Folien lösbar aufgeschnappt ist, oder oben eingehängt und mit einer Imbusschraube verschraubt ist. Die zugehörige Mutter ist in diesem Fall von den Halbschalen verdrehsicher gehalten.
  • Die Folie 45 mit den Informationen über die Linienführung, den Fahrplan oder dergleichen kann noch von einer verhältnismäßig dicken Klarsichtfolie 32 überdeckt sein, die oben und unten abgestufte Randabschnitte hat, so daß sie ebenfalls in die Nut 26 eingreift und mit der Außenseite der Randleisten 27 bündig abschließt.
  • Die Ausführungsformen der 2 und 3 unterscheiden sich im wesentlichen nur durch die Abmessungen und durch die Anzahl der zur Aussteifung vorgesehenen Innenwände. Bei der Ausführungsform der 2 sind vier im Querschnitt halbkreisförmige Innenschalenelemente 13 übereinander angeordnet, die mit seitlichen Ansätzen jeweils in entsprechende Aussparungen 15 eingreifen, während bei der Ausführungsform der 3 zwei Innenschalenelemente 13 vorgesehen sind.
  • 5 zeigt ein Schellenelement 33, das aus einem massiven Kunststoffkörper besteht, der mittig eine im Horizontalschnitt halbkreisförmige Anlagefläche 12 für den Mast, seitlich davon ebene Stirnflächen 34 und oben und unten ebenfalls ebene Abschlußflächen 35 und 36 aufweist. Die Rückwand 37 kann eben sein oder auch in Anpassung an die Modul-Halbschale gewölbt verlaufen. In die Anlagefläche 12 ist Quarzsand teilweise eingebettet.
  • Durch die seitlichen Abschnitte des Schellenelementes 33 verlaufen Durchgangsbohrungen 38 zum Einsetzen von Schrauben, mit denen zwei derartige Schellenelemente den Mast umgreifend zusammengeschraubt werden. Das zweite Schellenelement enthält an den Durchgangsbohrungen 38 entsprechenden Stellen Innengewinde. Vor dem Verschrauben werden die zwei Schellenelemente 33 zusammengesteckt, indem konische Ansätze 43 an dem einen Schellenelement in konische Aussparungen des anderen Innenschalenelementes eingreifen, so daß die beiden Innenschalenelemente exakt aufeinander ausgerichtet sind.
  • An der Oberseite 35 und der Unterseite 36 des Schellenelementes sind langgestreckte, geradlinige Vorsprünge angeformt, die im Querschnitt die Form eines Schwalbenschwanzes haben. Diese Vorsprünge dienen der Befestigung der zugehörigen Modul-Halbschale 2, die an entsprechender Stelle an der Innenseite der oberen und unteren Abschlußwand entsprechend geformte, im vorliegenden Fall schwalbenschwanzförmige Nuten 40 angeformt hat.
  • Nach dem Festschrauben eines Paares von Schellenelementen 33 am Mast, wird von beiden Seiten jeweils eine Modul-Halbschale 2 über die Schellenelemente 33 geschoben, wobei die Vorsprünge 39 in die Nuten 40 angreifen, so daß die Modul-Halbschalen exakt auf die Schellenelemente 33 ausgerichtet sind. Wenn nun die Modul-Halbschalen spannungsfrei miteinander verschraubt werden, sind sie in der vorgegebenen Lage vollkommen unbeweglich an den Schellenelementen 33 gehalten.
  • Die Schellenelemente 33 haben ferner an der Oberseite und der Unterseite jeweils einen halbkreisförmigen überstehenden Kragen 41, dessen Rand mit einer Verzahnung 42 versehen ist, wie 8 zeigt. Dabei ist die Verzahnung am oberen und am unteren Kragen derart versetzt ausgebildet, daß die Verzahnung des oberen Kragens formschlüssig in die Verzahnung des unteren Kragens eingreift, wenn zwei Schellenelemente 33 in derselben Richtung weisend übereinander angeordnet sind.
  • Die Schellenelemente 33 werden paarweise so am Mast befestigt, daß die Verzahnung 42 des jeweils unteren Kragens 41 eines Schellenelementes 33 formschlüssig in die Verzahnung des oberen Kragens 41 des darunter befindlichen Schellenelementes 33 eingreift. Hierdurch ist gewährleistet, daß die Schellenelemente 33 und damit die darauf aufgesetzten Modul-Halbschalenpaare einen exakt vorgegebenen Abstand voneinander haben und genauestens in dieselbe Richtung weisen.
  • Die Schellenelemente 33 haben dieselbe Farbe wie der Mast. Aus diesem Grunde sehen die Kragen 41, die im zusammengesetzten Zustand zweier Schellenelemente 33 eine Rohrform haben, wie Mastabschnitte zwischen den Modulen aus, so daß sie das Erscheinungsbild nicht beeinträchtigen.
  • In den 9A bis 9C ist eine bevorzugte Ausführungsform der Schellenelemente 46 dargestellt, die jeweils zwei übereinanderliegende Schellenabschnitte enthalten, die über Stege 47 einstückig miteinander verbunden sind. Die Schellenabschnitte werden mittels Schrauben 48 so miteinander verschraubt, daß sie den Mast sehr fest umschließen. Zwischen den Schraubenpaaren befinden sich Nuten 48 in den Schellenabschnitten, in die nach dem Festziehen der Schellenelemente am Mast querschnittlich hammerkopfförmige Zapfen formschlüssig eingeführt werden, die an Querrippen der Modul-Halbschalen angeformt sind. Daraufhin werden die Modul-Halbschalen so miteinander verschraubt, daß sie spannungsfrei bleiben, indem ihre oberen und unteren ebenen Abschlußwände sich unter Beibehaltung eines Luftspalts überdecken.
  • An der Oberseite und der Unterseite der Schellenelemente 46 steht wiederum jeweils ein Kragen 49, 50 vor, die formschlüssig ineinander passende Aussparungen bzw. Vorsprünge besitzen, wie dies im Zusammenhang mit der Ausführungsform gemäß 5 bereits beschrieben ist. Die Kragen bestehen beispielsweise aus Polycarbonat und sind in die Schellenabschnitte eingerastet, die ihrerseits bevorzugt aus glasfaserverstärktem Polypropylen bestehen.
  • Die 11A und 11B zeigen eine alternative Art der Befestigung eines Anzeigemoduls. Hierbei werden zwei Schellen 51 am Mast festgezogen, die mit zwei im Querschnitt quadratischen Armen 52 versehen sind, die seitlich in querschnittlich quadratische Aussparungen des Anzeigemoduls eingeführt sind. An den Armen 52 sind die oben erwähnten Schellenelemente 46 befestigt, auf die wiederum die Modul-Halbschalen aufgesetzt sind, woraufhin diese mittels Schrauben leicht zusammengezogen werden, ohne daß innere Spannungen in den Modul-Halbschalen entstehen.
  • Nach einem weiteren Vorschlag der Erfindung kann in die Fahrplan-Folie eine Funkuhr integriert sein, damit ein Betrachter stets exakt über die jeweilige Zeit informiert wird.

Claims (32)

  1. Anzeigemodul mit zwei konvex gekrümmten, gegenüberliegenden Außenwänden (4), insbesondere für Haltestellen oder dergleichen, dadurch gekennzeichnet, daß – das Anzeigemodul (1) aus zwei formstabilen, miteinander verschraubten Modul-Halbschalen (2, 3) zusammengesetzt ist, die mit den konvex gekrümmten, gegenüberliegenden Außenwänden (4) einen Körper bilden, an deren Außenseite am oberen und unteren Rand Nuten (26) ausgebildet sind, in die auf beiden Seiten des Anzeigemoduls jeweils eine entsprechend konvex gekrümmte, formstabile Lichtleiterplatte (43) mit wenigstens einer von Lichtquellen beleuchteten Randkante und darüber eine Informationsträgerfolie (45) bis zu einem seitlichen Anschlag eingeschoben und in dieser Lage durch eine lösbare Leiste fixiert sind, und daß – als Lichtquelle Diodenbänder verwendet werden, die in Nuten in der Randkante bzw. den Randkanten der Lichtleiterplatte (43) angeordnet sind.
  2. Anzeigemodul nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Diodenbänder über einen Schalter mit einer Stromquelle verbunden sind.
  3. Anzeigemodul nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß der Schalter über einen Sensor in die EIN-Stellung versetzbar ist.
  4. Anzeigemodul nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß als Stromquelle ein Akkumulator verwendet wird, der in dem Anzeigemodul untergebracht ist.
  5. Anzeigemodul nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß Akkumulator durch Solarzellen aufgeladen wird.
  6. Anzeigemodul nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß die Lichtleiterplatte (43) von einer Schutzplatte (44) überdeckt ist, auf der die mit Informationen versehene Folie (45) aufliegt.
  7. Anzeigemodul nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß ferner eine Funkuhr in die Informationsfolie integriert ist.
  8. Anzeigemodul nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die konvexen Wände (4) der Modul-Halbschalen (2, 3) einachsig gekrümmt und zur Mittelebene (31) symmetrisch geformt sind.
  9. Anzeigemodul nach Anspruch 1 oder 8, dadurch gekennzeichnet, daß die beiden Modul-Halbschalen (2, 3) im wesentlichen eine identische Außenform haben.
  10. Anzeigemodul nach einem der Ansprüche 1, 8 oder 9, dadurch gekennzeichnet, daß die Wandfläche oder Modul-Halbschale (2, 3) die Form eines flachen Kreisbogens oder Ellipsenabschnitts hat.
  11. Anzeigemodul nach einem der Ansprüche 1, 8, 9 oder 10, dadurch gekennzeichnet, daß die Modul-Halbschalen (2, 3) miteinander verschraubt werden.
  12. Anzeigemodul nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, daß an der Innenseite der einen Modul-Halbschale (3) Dome (7) angeformt sind, die ein Innengewinde (8) enthalten, und daß an der anderen Modul-Halbschale (2) Durchgangsbohrungen (9) an im zusammengesetzten Zustand mit den Innengewinden (8) fluchtenden Stellen durch die Außenwand (4) zum Einsetzen von Schrauben (11) ausgebildet sind.
  13. Anzeigemodul nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, daß Hülsen mit Innengewinde (8) in die Dome (7) eingesetzt sind oder daß Schneidschrauben verwendet werden.
  14. Anzeigemodul nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, daß an der Innenseite der anderen Modul-Halbschale (2) Führungshülsen (10) für die Schrauben (11) angeformt sind.
  15. Anzeigemodul nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, daß die Durchgangsbohrungen (9) mittels Kappen verschließbar sind.
  16. Anzeigemodul nach einem der Ansprüche 1 und 8 bis 11, dadurch gekennzeichnet, daß jede Modul-Halbschale an einer axialen Hälfte Dome mit einem Innengewinde und an der anderen axialen Hälfte an spiegelsymmetrischen Stellen Durchgangsbohrungen durch die Außenwand, bevorzugt mit innen anschließenden Führungshülsen, zum Einsetzen von Schrauben aufweist.
  17. Anzeigemodul nach einem der Ansprüche 1 und 8 bis 16, dadurch gekennzeichnet, daß die Modul-Halbschalen in dem am Mast montierten Zustand horizontale obere und untere Abschlußwände (5) aufweisen, zwischen denen im zusammengesetzten Zustand der Modul-Halbschalen ein Luftspalt verbleibt.
  18. Anzeigemodul nach einem der Ansprüche 1 und 8 bis 17, dadurch gekennzeichnet, daß jede Modul-Halbschale (2, 3) voneinander beabstandete Zwischenwände (16, 17, 18, 19) aufweist, die parallel oder senkrecht zu den oberen und unteren Abschlußwänden (5) verlaufen.
  19. Anzeigemodul nach einem der Ansprüche 1 und 8 bis 18, ferner gekennzeichnet durch Schellenelemente (13, 33), die jeweils im Horizontalschnitt eine etwa halbkreisförmige Anlagefläche (12) für den Mast haben.
  20. Anzeigemodul nach Anspruch 19, dadurch gekennzeichnet, daß die Anlagefläche (12) der Schellenelemente (13, 33) eine Oberfläche mit einem großen Reibungskoeffizienten hat.
  21. Anzeigemodul nach Anspruch 20, dadurch gekennzeichnet, daß die Anlagefläche (12) Quarzsand enthält, der in das Kunststoffmaterial teilweise eingebettet ist.
  22. Anzeigemodul nach einem der Ansprüche 1 und 8 bis 21, dadurch gekennzeichnet, daß zwei Schellenelemente (33) so miteinander verschraubt werden, daß sie den Mast fest umschließen.
  23. Anzeigemodul nach Anspruch 22, dadurch gekennzeichnet, daß die Schellenelemente (33) Befestigungsmittel (39) für die Modul-Halbschalen (2, 3) vorgesehen sind.
  24. Anzeigemodul nach Anspruch 22 oder 23, dadurch gekennzeichnet, daß an der Oberseite und der Unterseite (35, 36) der Schellenelemente (33) und den Innenseiten der horizontalen Abschlußwände der Modul-Halbschalen ineinander eingreifende Schwalbenschwanzführungen (39, 40) ausgebildet sind.
  25. Anzeigemodul nach Anspruch 22 oder 23, dadurch gekennzeichnet, daß die Schellenelemente Nuten aufweisen, in die Zapfen formschlüssig eingreifen, die an Querrippen der Modul-Halbschalen angeformt sind.
  26. Anzeigemodul nach einem der Ansprüche 22 bis 24, dadurch gekennzeichnet, daß die Schellenelemente (33) oben und unten überstehende, etwa halbkreisförmige Kragen (41) aufweisen.
  27. Anzeigemodul nach Anspruch 26, dadurch gekennzeichnet, daß am Rand des oberen und des unteren Kragens (41) ineinander passende Vorsprünge und Aussparungen ausgebildet sind.
  28. Anzeigemodul nach einem der Ansprüche 22 bis 28, dadurch gekennzeichnet, daß die Schellenelemente (33) in einer Farbe hergestellt sind, die mit der Farbe des Mastes übereinstimmt.
  29. Anzeigemodul nach einem der Ansprüche 1 und 8 bis 28, dadurch gekennzeichnet, daß die konvexen Wände der Modul-Halbschalen (2, 3) mit den seitlichen Rändern aneinander anliegen.
  30. Anzeigemodul nach einem der Ansprüche 1 und 8 bis 29, dadurch gekennzeichnet, daß die konvexen Wände (4) durch mehrfarbigen Spritzguß gebildete Kennzeichen enthalten.
  31. Anzeigemodul nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß auf die vertikalen Ränder der konvexen Wände (4) Leisten (29) lösbar aufgeschnappt oder mit Imbusschrauben befestigt sind.
  32. Mast mit Anzeigemodulen nach einem der Ansprüche 1 und 8 bis 31, dadurch gekennzeichnet, daß die Anzeigemodule im Abstand voneinander am Mast befestigt sind.
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