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DE29805654U1 - Beleuchtbarer Werbeträger - Google Patents

Beleuchtbarer Werbeträger

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DE29805654U1
DE29805654U1 DE29805654U DE29805654U DE29805654U1 DE 29805654 U1 DE29805654 U1 DE 29805654U1 DE 29805654 U DE29805654 U DE 29805654U DE 29805654 U DE29805654 U DE 29805654U DE 29805654 U1 DE29805654 U1 DE 29805654U1
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DE
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advertising medium
guide plate
light guide
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lighting device
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DE29805654U
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ZDUNNECK SIGRID
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ZDUNNECK SIGRID
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Publication date
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Expired - Lifetime legal-status Critical Current

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    • G02OPTICS
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    • G02B6/00Light guides; Structural details of arrangements comprising light guides and other optical elements, e.g. couplings
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    • G02B6/0035Means for improving the coupling-out of light from the light guide provided on the surface of the light guide or in the bulk of it
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    • G02B6/0011Light guides; Structural details of arrangements comprising light guides and other optical elements, e.g. couplings specially adapted for lighting devices or systems the light guides being planar or of plate-like form
    • G02B6/0081Mechanical or electrical aspects of the light guide and light source in the lighting device peculiar to the adaptation to planar light guides, e.g. concerning packaging
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    • G02B6/0011Light guides; Structural details of arrangements comprising light guides and other optical elements, e.g. couplings specially adapted for lighting devices or systems the light guides being planar or of plate-like form
    • G02B6/0081Mechanical or electrical aspects of the light guide and light source in the lighting device peculiar to the adaptation to planar light guides, e.g. concerning packaging
    • G02B6/0093Means for protecting the light guide

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  • Physics & Mathematics (AREA)
  • General Physics & Mathematics (AREA)
  • Optics & Photonics (AREA)
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Description

Sigrid Zdunneck 23. März 1998
Peter Clemens
12527 Berlin
ZUC47.G1
Beleuchtbarer Werbeträger
13 Seiten Beschreibung 4 Seiten mit 15 Ansprüchen 1 Seite Zusammenfassung 7 Seiten Zeichnungen
ZUC47.G1
_ &ogr; —
Beschreibung
Die Erfindung betrifft einen beleuchtbaren Werbeträger gemäß dem Oberbegriff des Anspruchs 1.
Aus der DE-OS 39 19 925 ist eine beleuchtete Anzeigeeinheit, beispielsweise eine Hausnummer, ein Verkehrschild oder ein Werbeträger bekannt.
In der Anzeigeeinheit sind eine oder mehrere, eine Werbeinformation tragende Lichtleitplatten geringer Dicke vorgesehen, welche jeweils mit einer Beleuchtungseinrichtung - unter Sicherung einer optischen Kopplung - mechanisch verbunden sind. In der Beleuchtungseinrichtung sind als Luminiszensdioden ausgebildete Leuchtmittel angeordnet, über welche an einer Längskante der Lichtleitplatte eine zur Plattenfläche im wesentlichen paralleler Lichteinstrahlung erzeugt wird.
Der bekannte Werbeträger weist den Nachteil auf, daß - abgesehen von den für die Stromversorgung der Leuchtmittel erforderlichen Steckkontakte - keine Mittel zur Befestigung des Werbeträgers an einer Unterlage, an einer Wand oder an eine speziell ausgebildete Tragkonstruktion aufweist. Die Befestigung über die elektrischen Steckkontakte der Beleuchtungseinrichtung ist einerseits mechanisch wenig belastbar und bedingt andererseits, daß der Werbeträger im wesentlichen ortsfest und in einer vorbestimmten Stellung positioniert werden muß.
Dadurch ist der Werbeträger in seiner Werbewirksamkeit erheblich eingeschränkt und kann nach kurzer Zeit aufgrund des Gewöhnungseffekts bei dem durch die Werbung anzuspre-
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chenden Personenkreis seiner eigentlichen Funktion nicht mehr gerecht werden.
Ausgehend von den Mangeln des Standes der Technik liegt der Erfindung deshalb die Aufgabe zugrunde, eine konstruktive Lösung für einen Werbeträger der eingangs genannten Gattung anzugeben, welcher auf einfache Weise an einer - entsprechend ihrer bestinunungsgemäßen Benutzung - ortsveränderlichen Einrichtung befestigbar ist.
Die Aufgabe wird durch die im kennzeichnenden Teil des Anspruchs 1 angegebenen Merkmale gelöst.
Die Erfindung schließt die Erkenntnis ein, daß die Werbewirksamkeit eines Werbeträgers auf einfache und zugleich vorteilhafte Weise verbessert werden kann, wenn der Werbeträger keinen festen Standort aufweist, sondern beispielsweise an einem Fahrzeug befestigt und dadurch häufig einer Ortsveränderung unterworfen ist, so daß die Werbeinformation einem breiteren Publikum zur Verfügung steht.
Entsprechend der bevorzugten Ausführungsform der Erfindung weist der beleuchtbare Werbeträger eine eine Werbeinformation tragende Lichtleitplatte und eine mit dieser an einer Kante der Lichtleitplatte verbundene Beleuchtungseinrichtung auf, durch welche Licht parallel zur Oberfläche der Lichtleitplatte eingestrahlt wird, um die Werbeinformation zu beleuchten und/oder besser erkennbar zu machen.
Sowohl an der Lichtleitplatte als auch an der Beleuchtungseinrichtung sind bevorzugt als Saugnapf ausgebildete Befestigungsmittel vorgesehen, mit denen sich der beleuchtbare Werbeträger sowohl bequem und sicher mit einer im wesentlichen ebenen und glatten Unterlage verbinden läßt, als auch
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wieder auf einfache Weise im Bedarfsfall von dieser getrennt werden kann.
Besonders einfach kann der erfindungsgemäße Werbeträger mittels der Saugnäpfe an glatten Flächen, beispielsweise von innen an einer Scheibe eines Fahrzeugs, bevorzugt eines Personenkraftwagens, befestigt werden, wobei sich sowohl die Beleuchtungseinrichtung als auch die Lichtleitplatte im wesentlichen parallel zu der Fahrzeugscheibe erstrecken.
Diese Form der Anordnung weist den besonderen Vorteil auf, daß der beleuchtbare Werbeträger einerseits gut sichtbar und andererseits geschützt vor Witterungseinflüssen und Vandalismus befestigbar ist.
Um den beleuchtbaren Werbeträger auch an gewölbten Scheiben eines Personenkraftwagens befestigen zu können, sind die Saugnäpfe nach einer günstigen Weiterbildung der Erfindung mittels einer stegförmigen Gelenkverbindung an der Lichtleitplatte bzw. der Beleuchtungseinrichtung befestigt. Die Gelenkverbindung ist bevorzugt als Kugelgelenk und der Steg in seiner Länge einstellbar ausgebildet, so daß die Saugnäpfe stets derart eingestellt werden können, daß sich der beleuchtbare Werbeträger - unabhängig vom Grad der Wölbung der Fahrzeugscheibe - sowohl in einer für die Erkennbarkeit der Werbeinformation als auch in einer für einen werbewirksamen Beleuchtungseffekt optimalen Position befindet.
25
Die Längenvariation des das Befestigungmittel tragenden Stegs ist auch für einen Breitenausgleich zwischen der relativ dünnen Lichtleitplatte und der oft eine größere Breite aufweisenden Beleuchtungseinrichtung von Vorteil, wenn
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der beleuchtbare Werbeträger an der Fahrzeugscheibe montiert wird.
Die Beleuchtungseinrichtung wird entsprechend der bevorzugten Ausführungsform der Erfindung über das Bordnetz des Fahrzeugs mit der erforderlichen Betriebsspannung versorgt und weist dazu bevorzugt eine Steckerleitung auf.
In einer vorteilhaften Variante der Erfindung weist die Beleuchtungseinrichtung als Leuchtmittel eine Leuchtstofflampe mit einem Vorschaltgerät zum Erzeugen der erforderlichen Betriebs- und Zündspannung auf.
Nach einer anderen vorteilhaften Ausführungsform der Erfindung ist für den Werbeträger ein Solarenergie-Wandler vorgesehen, so daß die Beleuchtungseinrichtung ohne externe Spannungsquelle betrieben werden kann. Das Solarpaneel ist in günstiger Weise als Umrandung der Lichtleitplatte ausgebildet, um die werbewirksame Fläche des Werbeträgers nicht zu beeinträchtigen und eine möglichst große Wandlerfläche nutzen zu können.
Das Solarpaneel ist entsprechend einer günstigen Weiterbildung der Erfindung in Betrachtungsrichtung hinter der Lichtleitplatte angeordnet, so daß einerseits eine große Wandlerfläche zur Verfügung steht und andererseits die im wesentlichen dunkle Oberfläche als Kontrastfläche für helle oder farbige Werbeinformationen nutzbar ist.
Das Leuchtmittel der Beleuchtungseinrichtung wird unter Berücksichtigung der Ausgangsleistung des jeweils verwendeten Solarpaneels gewählt. Der erforderliche Energiespeicher kann problemlos in der Beleuchtungseinrichtung des Werbeträgers plaziert werden.
• ·
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Entsprechend einer weiteren Variante der Erfindung ist für die Beleuchtungseinrichtung ein programmierbarer Zeitschalter vorgesehen, so daß die Beleuchtung des Werbeträgers in Abhängigkeit von der Tageszeit eingeschaltet wird und die auf der Lichtleitplatte vorhandene Werbeinformation, bespielsweise ein Werbespot, stets optimal erkannt werden kann.
Die Verwendung des programmierbaren Zeitschalters ermöglicht in günstiger Weise bei Bedarf ein wechselweises Aus- und Einschalten der Beleuchtungseinrichtung des beleuchtbaren Werbeträgers in Form einer Blinkschaltung, so daß die Aufmerksamkeit des durch die Werbung anzusprechenden Personenkreises zusätzlich erregt werden kann.
Nach einer zusätzlichen Weiterbildung der Erfindung weist die Beleuchtungseinrichtung des beleuchtbaren Werbeträgers eine mit dem Bordnetz des Personenkraftwagen verbundene Steckdose auf, so daß mehrere Werbeträger parallel durch das Bordnetz mit der erforderlichen Betriebsspannung versorgt werden können. So ist beispielsweise an den beiden hinteren Seitenfenstern und an der Heckscheibe des Personenkraftwagens jeweils ein beleuchtbarer Werbeträger anordenbar, wodurch der Werbeerfolg wesentlich erhöht werden kann.
Entsprechend einer anderen vorteilhaften Ausführungsform der Erfindung weist die Lichtleitplatte zur Erzeugung eines zusätzlichen Beleuchtungseffekts eine Gravur auf. Das Gravieren der Oberfläche der Lichtleitplatte schafft Streuflächen, durch welche ausgewählte Flächenbereiche der Lichtleitplatte durch Beleuchtung optisch hervorgehoben werden können. Diese Streuflächen bilden dabei "selbstleuchtende"
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• ·
Linien oder Umrahmungen von auf die Lichtleitfläche aufgeklebten Folienelementen, welche gegenüber der übrigen Lichtleitplatte durch Beleuchtung hervortreten. Im übrigen leitet die Lichtleitplatte das Licht lediglich zu den KIebelementen hin. Diese und die Gravuren lenken es jedoch zu dem Betrachter hin um, so daß sie selbstleuchtend erscheinen.
Durch parallel zu den Seitenkanten einer rechteckigen Lichtleitplatte geführte Gravuren kann ein auf der Sichtfläche der Lichtleitplatte plazierter, durch Aufkleben von einzelnen Dekorationselementen gebildeter Werbespot optisch "gerahmt" werden und hebt sich von seiner Umgebung stärker ab. Die Gravur wird durch einen Schlitz gebildet, dessen seitliche Begrenzungsflächen mit der Sichtfläche der Lichtleitplatte einen stumpfen Winkel einschließen und dadurch das von der Beleuchtungseinrichtung abgegebene Licht besonders wirkungsvoll reflektieren.
Gleichermaßen wirkungsvolle Lichtreflexionen sind entsprechend einer vorteilhaften Weiterbildung der Erfindung durch einen sich benachbart zu mindestens einer Kante eines aufgeklebten Dekorationselements erstreckenden Schlitz erreichbar.
Die Werbewirksamkeit des beleuchtbaren Werbeträgers kann entsprechend einer anderen Weiterbildung der Erfindung durch eine auf den Werbegegenstand bezogene Farbgestaltung der Gravur oder durch unterschiedliche Gravurtiefen weiter erhöht werden.
Andere vorteilhafte Weiterbildungen der Erfindung sind in den Unteransprüchen gekennzeichnet bzw. werden nachstehend
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zusammen mit der Beschreibung der bevorzugten Ausführung der Erfindung anhand der Figuren näher dargestellt. Es zeigen:
Figur 1 eine bevorzugte Ausführungsform der Erfindung in perspektivischer Darstellung,
Figur 2 die Darstellung einer montierten Ausführungsform der Erfindung in Schnittansicht längs der Linie A...A gemäß Figur 1,
Figur 3 eine vorteilhafte Weiterbildung der Erfindung in Draufsicht,
Figur 4 die Darstellung der Ansicht eines Schnittes längs der Linie B...B gemäß Figur 3,
Figur 5 die Darstellung der Einzelheit E gemäß Figur 4
Figur 6 eine Variante der Erfindung in Draufsicht
Figur 7 die Darstellung der Ansicht eines Schnittes längs der Linie C...C gemäß Figur 6,
Figur 8 eine weitere Variante der Erfindung in Draufsicht,
Figur 9 eine zusätzliche Variante der Erfindung in Draufsicht,
Figur 10 die Darstellung der Ansicht eines Schnittes längs der Linie D...D gemäß Figur 9,
Figur 11 eine günstige Weiterbildung der in Figur 9 gezeigten Erfindungsvariante, sowie
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4··
Figur 12 die Darstellung der Ansicht eines Schnittes längs der Linie E...E gemäß Figur 11.
Der in den Figuren 1 und 2 perspektivisch und in Schnittdarstellung gezeigte, beleuchtbare Werbeträger 1 ist zum Befestigen an der Innenseite einer Fahrzeugscheibe vorgesehen und weist eine rechteckige Lichtleitplatte 2 auf, welche an einer ihrer Längskanten mit einer Stirnrandleuchte 3 verbunden ist.
Das Gehäuse 4 der Stirnrandleuchte 3 weist an seiner Oberseite einen sich in Längsrichtung erstreckenden, lichtdurchlässigen Schlitz 5 auf, neben dem zwei quaderförmige Halteblöcke 6 unter Freilassen des Schlitzes 5 angeordnet sind. Die Lichtleitplatte 2 stützt sich mit einer Längskante auf dem Gehäuse 4 oberhalb des Schlitzes 5 ab und wird in dieser Position durch Schraubverbindungen 7 zwischen den Halteblöcken 6 derart fixiert, daß das durch den Schlitz 5 aus dem Gehäuse 4 der Stirnrandleuchte 3 austretende Licht an der Längskante der Lichtleitplatte 2 im wesentlichen parallel zur deren Sichtfläche eintritt.
Der Schlitz 5 öffnet sich auf der der Lichtleitplatte 2 gegenüberliegenden Seite in einen kreiszylindrischen Hohlraum 8 des Gehäuses 4, in welchem eine Leuchtstofflampe 9 zum Beleuchten der Lichtleitplatte 2 angeordnet ist.
Um den beleuchtbaren Werbeträger 1 innenseitig an einer Seitenscheibe 10 eines Personenkraftwagens ohne besonderen Aufwand befestigen zu können, sind an der Lichtleitplatte 2 und an dem Gehäuse 4 der Stirnrandleuchte 3 jeweils zwei gleichartig ausgebildete Saugnäpfe 11 vorgesehen und mittels Stegen 12 und 13 befestigt. Zwischen Steg 12 und 13
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• ·
und Saugnapf 11 ist ein Kugelgelenk 14 angeordnet, um die Saugnäpfe 11 in die optimale Position bezüglich der Scheibe 10 schwenken zu können.
Der Steg 13 ist langer als der Steg 12 und längenvariabel ausgebildet, um den Breitenunterschied zwischen der Scheibe 10 und dem Gehäuse 4 der Stirnrandleuchte 3 einerseits und zwischen der Scheibe 10 und der Lichtleitplatte 2 andererseits bequem ausgleichen zu können. Die erforderliche Längenanpassung erfolgt durch Eindrehen bzw. Herausdrehen des den Saugnapf tragenden Stegabschnitts 13.1 in die bzw. aus der Muffe 13.3. Der die Muffe 13.3 tragende Stegabschnitt 13.2 ist durch eine Verschraubung 15 an der Lichtleitplatte befestigt.
Die in Figur 3 in Draufsicht und in Figur 4 in Schnittansieht dargestellte Lichtleitplatte 21 weist eine Gravur 17 auf, welche die Information einer Werbebeschriftung oder bebilderung 18 rahmenförmig umgreift. Die Werbebeschriftung oder -bebilderung ist in Form eines selbstklebenden transparenten oder opaquen Folien-Aufklebers 18 an der Rück- oder Frontseite der Lichtleitplatte 2' fixiert.
Die Gravur 17 ist schlitzförmig ausgebildet. Wie in der Einzelheit E gemäß Figur 5 gezeigt ist, schließen die den eine dreieckförmige Querschnittsfläche aufweisenden Schlitz begrenzenden Seitenwandungen 20 mit der Sichtfläche 21 der Lichtleitplatte 2" einen stumpfen Winkel 22 ein.
Diese Winkelbedingung sichert eine besonders wirkungsvolle Illumination der Werbebeschriftung oder -bebilderung 18 durch Streuung des an der Unterseite der Lichtleitplatte 2' eintretenden Lichts 23 an den Schlitzkanten 20. Damit ist
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sowohl bei Tag als auch bei Nacht eine wirksame Hervorhebung der Werbung sichergestellt. Während bei Tag (und ausgeschalteter zusätzlicher Lichtquelle) die Werbebeschriftung oder -bebilderung durch Tageslicht unter Drauflichtbeleuchtung illuminiert wird. Bei Nacht wird die zusätzliche Lichtquelle eingeschaltet, welche linienförmig in eine seitliche Kante der Lichtleitplatte 2' einstrahlt. Je nach Ausgestaltung (transparent oder opaque) und Befestigung (Front- oder Rückseitig in Bezug auf den Betrachter) der Klebefolie wird diese von dem Licht der Lichtquelle be- oder durchleuchtet. Die durch die in Zuordnung zu den Kanten der Beschriftung oder Bebilderung angebrachten, gleichermaßen als Schlitz ausgebildeten Gravuren 19 erfolgt eine lokale Erhöhung der Beleuchtungsintensität, welche zu interessanten Lichteffekten führt.
In den Figuren 6 und 7 ist eine Lichtleitplatte 2" mit einer buchstabenförmigen Werbebeschriftung 18 in Draufsicht bzw. in Schnittdarstellung gezeigt. Die Gravur 19' umgreift dabei den Buchstaben 18 und bewirkt eine besonders eindrucksvolle Beleuchtung. Durch unterschiedliche Schlitzgröße der Gravuren 17 und 19' können zusätzlich werbewirksame Akzente gesetzt werden.
Die Bohrungen zum Befestigen der die Saugnäpfe tragenden Stege bzw. zur Verschraubung der Lichtleitplatte 2', 2" mit der Beleuchtungseinrichtung (vergleiche die Positionen 4, 5, 7, 11, 12, 13 und 16 in den Figuren 1 und 2) sind mit 24 bzw. 25 bezeichnet.
Figur 8 zeigt in schematisierter Darstellung mit nicht gezeigten Lichtleitplatten (vergleiche die Positionen 2 und 2' in den Figurern 1, 2, 3, 4) die Anordnung von beleucht-
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baren Werbeträgern 1 im Heckbereich eines Personenkraftwagens 26.
Die Versorgung der in den Beleuchtungseinrichtungen 3 angeordneten Leuchtstofflampen 9 mit der erforderlichen Betriebsspannung erfolgt von der Fahrzeugbatterie 27 über die Leitung 28, welche durch einen Schmelzeinsatz 29 abgesichert ist, einen separaten Ein/Aus-Schalter 30 aufweist und an eine fahrzeugeigene Kfz-Steckdose 31 angeschlossen ist.
Die Beleuchtungseinrichtung 3 der Werbeträger 1 weist zum Anschluß an die Kfz-Steckdose 31 eine Steckerleitung 16 auf. Gleichzeitig ist in jeder Beleuchtungseinrichtung 3 eine weitere Kfz-Steckdose 17 vorgesehen, welche die Bordspannung von zwölf Volt führt, wenn die Steckerleitung 16 mit der Kfz-Steckdose 31 des Personenkraftwagens 26 verbunden ist.
Da jede Beleuchtungseinrichtung 3 sowohl eine Steckerleitung 16 als auch eine Steckdose 17 aufweist, können in einem Personenkraftwagen bedarfsweise gleichzeitig mehrere Werbeträger 1 - elektrisch parallel geschaltet - über das Bordnetz betrieben werden. Zur Erzeugung der Zündspannung für die Leuchtstofflampe 9 weist die Beleuchtungseinrichtung 3 ein eingangsseitig mit 12 Volt Gleichspannung betreibbares Vorschaltgerät 32 auf. Der programmierbare Zeitschalter zum tageszeitabhängigen Einschalten der Beleuchtung der Werbeträger 1 ist mit 33 bezeichnet.
In den Figuren 9, 10, 11 und 12 ist jeweils eine mit einem Solarpaneel 34, 35 unterschiedlicher Konfiguration kombinierte Lichtleitplatte 2' in Draufsicht und in Schnittansicht dargestellt.
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Das als Umrandung der Lichtleitplatte 21 angeordnete Solarpaneel 34 bildet einen Kontrast zu der hellen Lichtleitplatte, wodurch ein zusätzlicher Werbeeffekt erreicht wird. Gleichzeitig ist ein Solarpaneel mit einer relativ große Wandlerfläche anordenbar.
Wird das Solarpaneel 35 in Betrachtungsrichtung hinter der Lichtleitplatte 2' angeordnet, steht einerseits eine große Wandlerfläche zur Verfügung und andererseits bildet die dunkle Oberfläche des Solarpaneels 35 in vorteilhafter Weise eine Kontrastfläche für eine helle oder farbige Werbebeschriftung oder -bebilderung.
Das Solarpaneel 34, 35 endet jeweils oberhalb der Bohrungen 25 der Lichtleitplatte 2', damit deren Montage an den Halteblöcken der Beleuchtungseinrichtung (Vergleiche die Positionen 3 und 6 in Figur 1) nicht durch Teile des Solarpaneels behindert wird.
Die erforderlichen elektrischen Anschlußleitungen des Solarpaneels sind mit 34.1 und 35.1 bezeichnet und in die Beleuchtungseinrichtung (vergleiche die Position 3 in den Figuren 1 und 2) geführt und dort mit einem (nicht dargestellten) aufladbaren NiCd-Energiespeicher verbunden, damit bei eintretender Dunkelheit die Beleuchtungseinrichtung zum Illuminieren der Werbebeschriftung oder -bilderung auch unabhängig von einer externen Spannungsquelle betrieben werden kann. Die Leuchtmittel sind entsprechend der Leistungsfähigkeit des Solarpaneels 34, 35 gewählt. Sie bestehen beispielsweise bei einem 2 Watt amorphen Solarmodul und Verwendung eines 6 Volt/1,2 Ah wartungsfreien Akkus aus einer 5 Watt Kryptonlampe.
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Die Erfindung beschränkt sich in ihrer Ausführung nicht auf die vorstehend angegebenen bevorzugten Ausführungsbeispiele. Vielmehr ist eine Anzahl von Varianten denkbar, welche von der dargestellten Lösung auch bei grundsätzlich anders gearteten Ausführungen Gebrauch macht.

Claims (1)

  1. ZUC47.G1 - 15 - *../ %*' »*
    Ansprüche
    1. Beleuchtbarer Werbeträger (1), mit einer aus einem transparenten Material, insbesondere Acrylglas, gefertigten, Lichtleitplatte (2, 2', 2") und einer sich entlang deren Seitenkante erstreckenden zum Lichteintrag mit dieser 5 optisch gekoppelten, in diese im wesentlichen linienförmig einstrahlenden, Beleuchtungseinrichtung (3), welche auf der Lichtleitplatte - insbesondere selbst- - klebend angebrachte Schrift- oder Dekorations-Folienelemente durch- bzw. bestrahlt,
    gekennzeichnet durch,
    Befestigungsmittel (11) zum lösbaren Verbinden mit einer im wesentlichen ebenen und glatten Unterlage (10), derart, daß sich sowohl die Beleuchtungseinrichtung (3) als auch die Lichtleitplatte (2, 21, 2") im wesentlichen parallel zu dieser Unterlage erstrecken.
    2. Werbeträger nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß sowohl an der Lichtleitplatte (2, 21, 2") als auch an der Beleuchtungseinrichtung (3) mindestens je ein Befestigungsmittel (11) vorgesehen ist.
    3. Werbeträger nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß das Befestigungsmittel jeweils als Saugnapf (11) ausgebildet ist.
    4. Werbeträger nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß der Saugnapf (11) mittels eines durch einen Steg (12,
    ZUC47.G1 - 16 -
    13) gehaltenen Kugelgelenks (14) gelenkig mit der Lichtleitplatte (2, 21, 2") und/oder der Beleuchtungseinrichtung (3) verbunden ist.
    5. Werbeträger nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß an der Lichtleitplatte (2, 2', 2") vorgesehene Steg
    (13) eine größere axiale Erstreckung aufweist als der mit der Beleuchtungseinrichtung (3) verbundene Steg (12).
    6. Werbeträger nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß die Größe der axialen Erstreckung des Steges (13) ver-
    10 stellbar ist.
    7. Werbeträger nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Beleuchtungseinrichtung als röhrenförmige Miniatur-Leuchtstofflampe (9) mit vorgeschaltetem Spannungswandler (32) ausgebildet ist.
    8. Werbeträger nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Beleuchtungseinrichtung (3) zum elektrischen Anschluß an das Bordnetz (27, 28) eines Kraftfahrzeugs (26) eine Zuleitung mit einem Stecker (16) für eine Niedervolt-Gleichspannungsversorgung aufweist.
    9. Werbeträger nach Anspruch 7 oder 8, dadurch gekennzeichnet, daß die Beleuchtungseinrichtung (3) zum Einstellen der Beleuchtungsdauer einen programmierbaren Zeitschalter (33) aufweist.
    ZUC47.G1 - 17 -
    10. Werbeträger nach einem der Ansprüche 7, 8 oder 9, dadurch gekennzeichnet, daß die Beleuchtungseinrichtung (3) zum parallelen Anschluß einer weiteren Beleuchtungseinrichtung eine an das Bordnetz (27, 28) angeschlossene Steckdose
    (17) aufweist.
    11. Werbeträger nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Lichtleitplatte (21, 2") eine lokal lichtbrechend oder streuend wirkende Gravur (17, 19, 19') aufweist.
    12. Werbeträger nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, daß die Gravur als ein sich parallel zu einer Seitenkante der Lichtleitplatte (21, 2") und/oder benachbart zu mindestens einer Kante eines aufgeklebten Dekorationselements (18) erstreckender Schlitz (17) ausgebildet ist, wobei die den Schlitz seitlich begrenzenden Flächen (20) und die Sichtfläche (21) der Lichtleitplatte (2',2") einen stumpfen Winkel (22) einschließen.
    13. Werbeträger nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß zur Spannungsversorgung der Beleuchtungseinrichtung (3) ein Solarpaneel (34, 35) nebst Speicherelektronik vorgesehen ist.
    14. Werbeträger nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet,
    daß das Solarpaneel eine streifenförmige Umrandung (34) der Lichtleitplatte (2') bildet.
    ZÜC47.G1
    &Ggr;:
    15. Werbeträger nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, daß das Solarpaneel (35) im wesentlichen flächengleich und in Blickrichtung hinter der Lichtleitplatte (2') angeordnet ist.
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Cited By (3)

* Cited by examiner, † Cited by third party
Publication number Priority date Publication date Assignee Title
GR20010100006A (el) * 2001-01-04 2002-11-01 Αθανασιος Βασιλειαδης Συστημα τοποθετησης διαφημιστικων μηνυματων επι της οροφης των οχηματων δια μεσου επιφανειων ειδικου πλαστικου φυλλου φωτιζομενομονο περιμετρικα κατα το παχος αυτου.
WO2003050792A1 (es) * 2001-12-12 2003-06-19 Ruibal Moure Jose Fernando Caja de furgón con paneles laterales de propaganda alumbrado
US20240257672A1 (en) * 2023-01-30 2024-08-01 Roderick Ellis Illuminable sign for displaying a message in an automobile window

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