DE29805654U1 - Beleuchtbarer Werbeträger - Google Patents
Beleuchtbarer WerbeträgerInfo
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Description
Sigrid Zdunneck 23. März 1998
Peter Clemens
12527 Berlin
ZUC47.G1
13 Seiten Beschreibung 4 Seiten mit 15 Ansprüchen 1 Seite Zusammenfassung
7 Seiten Zeichnungen
ZUC47.G1
_ &ogr; —
Die Erfindung betrifft einen beleuchtbaren Werbeträger gemäß dem Oberbegriff des Anspruchs 1.
Aus der DE-OS 39 19 925 ist eine beleuchtete Anzeigeeinheit, beispielsweise eine Hausnummer, ein Verkehrschild
oder ein Werbeträger bekannt.
In der Anzeigeeinheit sind eine oder mehrere, eine Werbeinformation
tragende Lichtleitplatten geringer Dicke vorgesehen, welche jeweils mit einer Beleuchtungseinrichtung - unter
Sicherung einer optischen Kopplung - mechanisch verbunden sind. In der Beleuchtungseinrichtung sind als Luminiszensdioden
ausgebildete Leuchtmittel angeordnet, über welche an einer Längskante der Lichtleitplatte eine zur Plattenfläche
im wesentlichen paralleler Lichteinstrahlung erzeugt wird.
Der bekannte Werbeträger weist den Nachteil auf, daß - abgesehen von den für die Stromversorgung der Leuchtmittel
erforderlichen Steckkontakte - keine Mittel zur Befestigung des Werbeträgers an einer Unterlage, an einer Wand oder an
eine speziell ausgebildete Tragkonstruktion aufweist. Die Befestigung über die elektrischen Steckkontakte der Beleuchtungseinrichtung
ist einerseits mechanisch wenig belastbar und bedingt andererseits, daß der Werbeträger im
wesentlichen ortsfest und in einer vorbestimmten Stellung positioniert werden muß.
Dadurch ist der Werbeträger in seiner Werbewirksamkeit erheblich eingeschränkt und kann nach kurzer Zeit aufgrund
des Gewöhnungseffekts bei dem durch die Werbung anzuspre-
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chenden Personenkreis seiner eigentlichen Funktion nicht mehr gerecht werden.
Ausgehend von den Mangeln des Standes der Technik liegt der
Erfindung deshalb die Aufgabe zugrunde, eine konstruktive Lösung für einen Werbeträger der eingangs genannten Gattung
anzugeben, welcher auf einfache Weise an einer - entsprechend ihrer bestinunungsgemäßen Benutzung - ortsveränderlichen
Einrichtung befestigbar ist.
Die Aufgabe wird durch die im kennzeichnenden Teil des Anspruchs
1 angegebenen Merkmale gelöst.
Die Erfindung schließt die Erkenntnis ein, daß die Werbewirksamkeit
eines Werbeträgers auf einfache und zugleich vorteilhafte Weise verbessert werden kann, wenn der Werbeträger
keinen festen Standort aufweist, sondern beispielsweise an einem Fahrzeug befestigt und dadurch häufig einer
Ortsveränderung unterworfen ist, so daß die Werbeinformation einem breiteren Publikum zur Verfügung steht.
Entsprechend der bevorzugten Ausführungsform der Erfindung
weist der beleuchtbare Werbeträger eine eine Werbeinformation tragende Lichtleitplatte und eine mit dieser an einer
Kante der Lichtleitplatte verbundene Beleuchtungseinrichtung auf, durch welche Licht parallel zur Oberfläche der
Lichtleitplatte eingestrahlt wird, um die Werbeinformation zu beleuchten und/oder besser erkennbar zu machen.
Sowohl an der Lichtleitplatte als auch an der Beleuchtungseinrichtung
sind bevorzugt als Saugnapf ausgebildete Befestigungsmittel vorgesehen, mit denen sich der beleuchtbare
Werbeträger sowohl bequem und sicher mit einer im wesentlichen ebenen und glatten Unterlage verbinden läßt, als auch
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wieder auf einfache Weise im Bedarfsfall von dieser getrennt
werden kann.
Besonders einfach kann der erfindungsgemäße Werbeträger mittels der Saugnäpfe an glatten Flächen, beispielsweise
von innen an einer Scheibe eines Fahrzeugs, bevorzugt eines Personenkraftwagens, befestigt werden, wobei sich sowohl
die Beleuchtungseinrichtung als auch die Lichtleitplatte im wesentlichen parallel zu der Fahrzeugscheibe erstrecken.
Diese Form der Anordnung weist den besonderen Vorteil auf, daß der beleuchtbare Werbeträger einerseits gut sichtbar
und andererseits geschützt vor Witterungseinflüssen und Vandalismus befestigbar ist.
Um den beleuchtbaren Werbeträger auch an gewölbten Scheiben eines Personenkraftwagens befestigen zu können, sind die
Saugnäpfe nach einer günstigen Weiterbildung der Erfindung mittels einer stegförmigen Gelenkverbindung an der Lichtleitplatte
bzw. der Beleuchtungseinrichtung befestigt. Die Gelenkverbindung ist bevorzugt als Kugelgelenk und der Steg
in seiner Länge einstellbar ausgebildet, so daß die Saugnäpfe stets derart eingestellt werden können, daß sich der
beleuchtbare Werbeträger - unabhängig vom Grad der Wölbung der Fahrzeugscheibe - sowohl in einer für die Erkennbarkeit
der Werbeinformation als auch in einer für einen werbewirksamen Beleuchtungseffekt optimalen Position befindet.
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Die Längenvariation des das Befestigungmittel tragenden Stegs ist auch für einen Breitenausgleich zwischen der relativ
dünnen Lichtleitplatte und der oft eine größere Breite aufweisenden Beleuchtungseinrichtung von Vorteil, wenn
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der beleuchtbare Werbeträger an der Fahrzeugscheibe montiert wird.
Die Beleuchtungseinrichtung wird entsprechend der bevorzugten Ausführungsform der Erfindung über das Bordnetz des
Fahrzeugs mit der erforderlichen Betriebsspannung versorgt und weist dazu bevorzugt eine Steckerleitung auf.
In einer vorteilhaften Variante der Erfindung weist die Beleuchtungseinrichtung
als Leuchtmittel eine Leuchtstofflampe mit einem Vorschaltgerät zum Erzeugen der erforderlichen
Betriebs- und Zündspannung auf.
Nach einer anderen vorteilhaften Ausführungsform der Erfindung
ist für den Werbeträger ein Solarenergie-Wandler vorgesehen, so daß die Beleuchtungseinrichtung ohne externe
Spannungsquelle betrieben werden kann. Das Solarpaneel ist in günstiger Weise als Umrandung der Lichtleitplatte ausgebildet,
um die werbewirksame Fläche des Werbeträgers nicht zu beeinträchtigen und eine möglichst große Wandlerfläche
nutzen zu können.
Das Solarpaneel ist entsprechend einer günstigen Weiterbildung der Erfindung in Betrachtungsrichtung hinter der
Lichtleitplatte angeordnet, so daß einerseits eine große Wandlerfläche zur Verfügung steht und andererseits die im
wesentlichen dunkle Oberfläche als Kontrastfläche für helle oder farbige Werbeinformationen nutzbar ist.
Das Leuchtmittel der Beleuchtungseinrichtung wird unter Berücksichtigung
der Ausgangsleistung des jeweils verwendeten Solarpaneels gewählt. Der erforderliche Energiespeicher
kann problemlos in der Beleuchtungseinrichtung des Werbeträgers plaziert werden.
• ·
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Entsprechend einer weiteren Variante der Erfindung ist für die Beleuchtungseinrichtung ein programmierbarer Zeitschalter
vorgesehen, so daß die Beleuchtung des Werbeträgers in Abhängigkeit von der Tageszeit eingeschaltet wird und die
auf der Lichtleitplatte vorhandene Werbeinformation, bespielsweise
ein Werbespot, stets optimal erkannt werden kann.
Die Verwendung des programmierbaren Zeitschalters ermöglicht in günstiger Weise bei Bedarf ein wechselweises Aus-
und Einschalten der Beleuchtungseinrichtung des beleuchtbaren Werbeträgers in Form einer Blinkschaltung, so daß die
Aufmerksamkeit des durch die Werbung anzusprechenden Personenkreises zusätzlich erregt werden kann.
Nach einer zusätzlichen Weiterbildung der Erfindung weist die Beleuchtungseinrichtung des beleuchtbaren Werbeträgers
eine mit dem Bordnetz des Personenkraftwagen verbundene Steckdose auf, so daß mehrere Werbeträger parallel durch
das Bordnetz mit der erforderlichen Betriebsspannung versorgt werden können. So ist beispielsweise an den beiden
hinteren Seitenfenstern und an der Heckscheibe des Personenkraftwagens jeweils ein beleuchtbarer Werbeträger anordenbar,
wodurch der Werbeerfolg wesentlich erhöht werden kann.
Entsprechend einer anderen vorteilhaften Ausführungsform
der Erfindung weist die Lichtleitplatte zur Erzeugung eines zusätzlichen Beleuchtungseffekts eine Gravur auf. Das Gravieren
der Oberfläche der Lichtleitplatte schafft Streuflächen, durch welche ausgewählte Flächenbereiche der Lichtleitplatte
durch Beleuchtung optisch hervorgehoben werden können. Diese Streuflächen bilden dabei "selbstleuchtende"
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J"· : >— .&igr; i
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Linien oder Umrahmungen von auf die Lichtleitfläche aufgeklebten Folienelementen, welche gegenüber der übrigen
Lichtleitplatte durch Beleuchtung hervortreten. Im übrigen leitet die Lichtleitplatte das Licht lediglich zu den KIebelementen
hin. Diese und die Gravuren lenken es jedoch zu dem Betrachter hin um, so daß sie selbstleuchtend erscheinen.
Durch parallel zu den Seitenkanten einer rechteckigen Lichtleitplatte geführte Gravuren kann ein auf der Sichtfläche
der Lichtleitplatte plazierter, durch Aufkleben von einzelnen Dekorationselementen gebildeter Werbespot optisch
"gerahmt" werden und hebt sich von seiner Umgebung stärker ab. Die Gravur wird durch einen Schlitz gebildet, dessen
seitliche Begrenzungsflächen mit der Sichtfläche der Lichtleitplatte einen stumpfen Winkel einschließen und dadurch
das von der Beleuchtungseinrichtung abgegebene Licht besonders wirkungsvoll reflektieren.
Gleichermaßen wirkungsvolle Lichtreflexionen sind entsprechend einer vorteilhaften Weiterbildung der Erfindung durch
einen sich benachbart zu mindestens einer Kante eines aufgeklebten Dekorationselements erstreckenden Schlitz erreichbar.
Die Werbewirksamkeit des beleuchtbaren Werbeträgers kann entsprechend einer anderen Weiterbildung der Erfindung
durch eine auf den Werbegegenstand bezogene Farbgestaltung der Gravur oder durch unterschiedliche Gravurtiefen weiter
erhöht werden.
Andere vorteilhafte Weiterbildungen der Erfindung sind in den Unteransprüchen gekennzeichnet bzw. werden nachstehend
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zusammen mit der Beschreibung der bevorzugten Ausführung
der Erfindung anhand der Figuren näher dargestellt. Es zeigen:
Figur 1 eine bevorzugte Ausführungsform der Erfindung in
perspektivischer Darstellung,
Figur 2 die Darstellung einer montierten Ausführungsform
der Erfindung in Schnittansicht längs der Linie A...A gemäß Figur 1,
Figur 3 eine vorteilhafte Weiterbildung der Erfindung in Draufsicht,
Figur 4 die Darstellung der Ansicht eines Schnittes längs der Linie B...B gemäß Figur 3,
Figur 5 die Darstellung der Einzelheit E gemäß Figur 4
Figur 6 eine Variante der Erfindung in Draufsicht
Figur 6 eine Variante der Erfindung in Draufsicht
Figur 7 die Darstellung der Ansicht eines Schnittes längs der Linie C...C gemäß Figur 6,
Figur 8 eine weitere Variante der Erfindung in Draufsicht,
Figur 9 eine zusätzliche Variante der Erfindung in Draufsicht,
Figur 10 die Darstellung der Ansicht eines Schnittes längs der Linie D...D gemäß Figur 9,
Figur 11 eine günstige Weiterbildung der in Figur 9 gezeigten Erfindungsvariante, sowie
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4··
Figur 12 die Darstellung der Ansicht eines Schnittes längs der Linie E...E gemäß Figur 11.
Der in den Figuren 1 und 2 perspektivisch und in Schnittdarstellung
gezeigte, beleuchtbare Werbeträger 1 ist zum Befestigen an der Innenseite einer Fahrzeugscheibe vorgesehen
und weist eine rechteckige Lichtleitplatte 2 auf, welche an einer ihrer Längskanten mit einer Stirnrandleuchte 3
verbunden ist.
Das Gehäuse 4 der Stirnrandleuchte 3 weist an seiner Oberseite
einen sich in Längsrichtung erstreckenden, lichtdurchlässigen Schlitz 5 auf, neben dem zwei quaderförmige
Halteblöcke 6 unter Freilassen des Schlitzes 5 angeordnet sind. Die Lichtleitplatte 2 stützt sich mit einer Längskante
auf dem Gehäuse 4 oberhalb des Schlitzes 5 ab und wird in dieser Position durch Schraubverbindungen 7 zwischen den
Halteblöcken 6 derart fixiert, daß das durch den Schlitz 5 aus dem Gehäuse 4 der Stirnrandleuchte 3 austretende Licht
an der Längskante der Lichtleitplatte 2 im wesentlichen parallel zur deren Sichtfläche eintritt.
Der Schlitz 5 öffnet sich auf der der Lichtleitplatte 2 gegenüberliegenden
Seite in einen kreiszylindrischen Hohlraum 8 des Gehäuses 4, in welchem eine Leuchtstofflampe 9 zum
Beleuchten der Lichtleitplatte 2 angeordnet ist.
Um den beleuchtbaren Werbeträger 1 innenseitig an einer
Seitenscheibe 10 eines Personenkraftwagens ohne besonderen Aufwand befestigen zu können, sind an der Lichtleitplatte 2
und an dem Gehäuse 4 der Stirnrandleuchte 3 jeweils zwei gleichartig ausgebildete Saugnäpfe 11 vorgesehen und mittels
Stegen 12 und 13 befestigt. Zwischen Steg 12 und 13
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und Saugnapf 11 ist ein Kugelgelenk 14 angeordnet, um die Saugnäpfe 11 in die optimale Position bezüglich der Scheibe
10 schwenken zu können.
Der Steg 13 ist langer als der Steg 12 und längenvariabel
ausgebildet, um den Breitenunterschied zwischen der Scheibe 10 und dem Gehäuse 4 der Stirnrandleuchte 3 einerseits und
zwischen der Scheibe 10 und der Lichtleitplatte 2 andererseits bequem ausgleichen zu können. Die erforderliche Längenanpassung
erfolgt durch Eindrehen bzw. Herausdrehen des den Saugnapf tragenden Stegabschnitts 13.1 in die bzw. aus
der Muffe 13.3. Der die Muffe 13.3 tragende Stegabschnitt 13.2 ist durch eine Verschraubung 15 an der Lichtleitplatte
befestigt.
Die in Figur 3 in Draufsicht und in Figur 4 in Schnittansieht
dargestellte Lichtleitplatte 21 weist eine Gravur 17
auf, welche die Information einer Werbebeschriftung oder bebilderung 18 rahmenförmig umgreift. Die Werbebeschriftung
oder -bebilderung ist in Form eines selbstklebenden transparenten oder opaquen Folien-Aufklebers 18 an der Rück-
oder Frontseite der Lichtleitplatte 2' fixiert.
Die Gravur 17 ist schlitzförmig ausgebildet. Wie in der Einzelheit E gemäß Figur 5 gezeigt ist, schließen die den
eine dreieckförmige Querschnittsfläche aufweisenden Schlitz begrenzenden Seitenwandungen 20 mit der Sichtfläche 21 der
Lichtleitplatte 2" einen stumpfen Winkel 22 ein.
Diese Winkelbedingung sichert eine besonders wirkungsvolle Illumination der Werbebeschriftung oder -bebilderung 18
durch Streuung des an der Unterseite der Lichtleitplatte 2' eintretenden Lichts 23 an den Schlitzkanten 20. Damit ist
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sowohl bei Tag als auch bei Nacht eine wirksame Hervorhebung der Werbung sichergestellt. Während bei Tag (und ausgeschalteter
zusätzlicher Lichtquelle) die Werbebeschriftung oder -bebilderung durch Tageslicht unter Drauflichtbeleuchtung
illuminiert wird. Bei Nacht wird die zusätzliche Lichtquelle eingeschaltet, welche linienförmig in eine
seitliche Kante der Lichtleitplatte 2' einstrahlt. Je nach Ausgestaltung (transparent oder opaque) und Befestigung
(Front- oder Rückseitig in Bezug auf den Betrachter) der Klebefolie wird diese von dem Licht der Lichtquelle be-
oder durchleuchtet. Die durch die in Zuordnung zu den Kanten der Beschriftung oder Bebilderung angebrachten, gleichermaßen
als Schlitz ausgebildeten Gravuren 19 erfolgt eine lokale Erhöhung der Beleuchtungsintensität, welche zu
interessanten Lichteffekten führt.
In den Figuren 6 und 7 ist eine Lichtleitplatte 2" mit einer buchstabenförmigen Werbebeschriftung 18 in Draufsicht
bzw. in Schnittdarstellung gezeigt. Die Gravur 19' umgreift
dabei den Buchstaben 18 und bewirkt eine besonders eindrucksvolle Beleuchtung. Durch unterschiedliche Schlitzgröße
der Gravuren 17 und 19' können zusätzlich werbewirksame
Akzente gesetzt werden.
Die Bohrungen zum Befestigen der die Saugnäpfe tragenden Stege bzw. zur Verschraubung der Lichtleitplatte 2', 2" mit
der Beleuchtungseinrichtung (vergleiche die Positionen 4, 5, 7, 11, 12, 13 und 16 in den Figuren 1 und 2) sind mit 24
bzw. 25 bezeichnet.
Figur 8 zeigt in schematisierter Darstellung mit nicht gezeigten Lichtleitplatten (vergleiche die Positionen 2 und
2' in den Figurern 1, 2, 3, 4) die Anordnung von beleucht-
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baren Werbeträgern 1 im Heckbereich eines Personenkraftwagens 26.
Die Versorgung der in den Beleuchtungseinrichtungen 3 angeordneten
Leuchtstofflampen 9 mit der erforderlichen Betriebsspannung erfolgt von der Fahrzeugbatterie 27 über die
Leitung 28, welche durch einen Schmelzeinsatz 29 abgesichert ist, einen separaten Ein/Aus-Schalter 30 aufweist und
an eine fahrzeugeigene Kfz-Steckdose 31 angeschlossen ist.
Die Beleuchtungseinrichtung 3 der Werbeträger 1 weist zum Anschluß an die Kfz-Steckdose 31 eine Steckerleitung 16
auf. Gleichzeitig ist in jeder Beleuchtungseinrichtung 3 eine weitere Kfz-Steckdose 17 vorgesehen, welche die Bordspannung
von zwölf Volt führt, wenn die Steckerleitung 16 mit der Kfz-Steckdose 31 des Personenkraftwagens 26 verbunden
ist.
Da jede Beleuchtungseinrichtung 3 sowohl eine Steckerleitung 16 als auch eine Steckdose 17 aufweist, können in einem
Personenkraftwagen bedarfsweise gleichzeitig mehrere Werbeträger 1 - elektrisch parallel geschaltet - über das
Bordnetz betrieben werden. Zur Erzeugung der Zündspannung für die Leuchtstofflampe 9 weist die Beleuchtungseinrichtung
3 ein eingangsseitig mit 12 Volt Gleichspannung betreibbares Vorschaltgerät 32 auf. Der programmierbare Zeitschalter
zum tageszeitabhängigen Einschalten der Beleuchtung der Werbeträger 1 ist mit 33 bezeichnet.
In den Figuren 9, 10, 11 und 12 ist jeweils eine mit einem
Solarpaneel 34, 35 unterschiedlicher Konfiguration kombinierte Lichtleitplatte 2' in Draufsicht und in Schnittansicht
dargestellt.
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Das als Umrandung der Lichtleitplatte 21 angeordnete Solarpaneel
34 bildet einen Kontrast zu der hellen Lichtleitplatte, wodurch ein zusätzlicher Werbeeffekt erreicht wird.
Gleichzeitig ist ein Solarpaneel mit einer relativ große Wandlerfläche anordenbar.
Wird das Solarpaneel 35 in Betrachtungsrichtung hinter der Lichtleitplatte 2' angeordnet, steht einerseits eine große
Wandlerfläche zur Verfügung und andererseits bildet die dunkle Oberfläche des Solarpaneels 35 in vorteilhafter Weise
eine Kontrastfläche für eine helle oder farbige Werbebeschriftung oder -bebilderung.
Das Solarpaneel 34, 35 endet jeweils oberhalb der Bohrungen 25 der Lichtleitplatte 2', damit deren Montage an den Halteblöcken
der Beleuchtungseinrichtung (Vergleiche die Positionen 3 und 6 in Figur 1) nicht durch Teile des Solarpaneels
behindert wird.
Die erforderlichen elektrischen Anschlußleitungen des Solarpaneels
sind mit 34.1 und 35.1 bezeichnet und in die Beleuchtungseinrichtung (vergleiche die Position 3 in den Figuren
1 und 2) geführt und dort mit einem (nicht dargestellten) aufladbaren NiCd-Energiespeicher verbunden, damit
bei eintretender Dunkelheit die Beleuchtungseinrichtung zum Illuminieren der Werbebeschriftung oder -bilderung auch unabhängig
von einer externen Spannungsquelle betrieben werden kann. Die Leuchtmittel sind entsprechend der Leistungsfähigkeit
des Solarpaneels 34, 35 gewählt. Sie bestehen beispielsweise bei einem 2 Watt amorphen Solarmodul und
Verwendung eines 6 Volt/1,2 Ah wartungsfreien Akkus aus einer 5 Watt Kryptonlampe.
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Die Erfindung beschränkt sich in ihrer Ausführung nicht auf die vorstehend angegebenen bevorzugten Ausführungsbeispiele.
Vielmehr ist eine Anzahl von Varianten denkbar, welche von der dargestellten Lösung auch bei grundsätzlich anders
gearteten Ausführungen Gebrauch macht.
Claims (1)
- ZUC47.G1 - 15 - *../ %*' »*Ansprüche1. Beleuchtbarer Werbeträger (1), mit einer aus einem transparenten Material, insbesondere Acrylglas, gefertigten, Lichtleitplatte (2, 2', 2") und einer sich entlang deren Seitenkante erstreckenden zum Lichteintrag mit dieser 5 optisch gekoppelten, in diese im wesentlichen linienförmig einstrahlenden, Beleuchtungseinrichtung (3), welche auf der Lichtleitplatte - insbesondere selbst- - klebend angebrachte Schrift- oder Dekorations-Folienelemente durch- bzw. bestrahlt,gekennzeichnet durch,Befestigungsmittel (11) zum lösbaren Verbinden mit einer im wesentlichen ebenen und glatten Unterlage (10), derart, daß sich sowohl die Beleuchtungseinrichtung (3) als auch die Lichtleitplatte (2, 21, 2") im wesentlichen parallel zu dieser Unterlage erstrecken.2. Werbeträger nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß sowohl an der Lichtleitplatte (2, 21, 2") als auch an der Beleuchtungseinrichtung (3) mindestens je ein Befestigungsmittel (11) vorgesehen ist.3. Werbeträger nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß das Befestigungsmittel jeweils als Saugnapf (11) ausgebildet ist.4. Werbeträger nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß der Saugnapf (11) mittels eines durch einen Steg (12,ZUC47.G1 - 16 -13) gehaltenen Kugelgelenks (14) gelenkig mit der Lichtleitplatte (2, 21, 2") und/oder der Beleuchtungseinrichtung (3) verbunden ist.5. Werbeträger nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß an der Lichtleitplatte (2, 2', 2") vorgesehene Steg(13) eine größere axiale Erstreckung aufweist als der mit der Beleuchtungseinrichtung (3) verbundene Steg (12).6. Werbeträger nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß die Größe der axialen Erstreckung des Steges (13) ver-10 stellbar ist.7. Werbeträger nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Beleuchtungseinrichtung als röhrenförmige Miniatur-Leuchtstofflampe (9) mit vorgeschaltetem Spannungswandler (32) ausgebildet ist.8. Werbeträger nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Beleuchtungseinrichtung (3) zum elektrischen Anschluß an das Bordnetz (27, 28) eines Kraftfahrzeugs (26) eine Zuleitung mit einem Stecker (16) für eine Niedervolt-Gleichspannungsversorgung aufweist.9. Werbeträger nach Anspruch 7 oder 8, dadurch gekennzeichnet, daß die Beleuchtungseinrichtung (3) zum Einstellen der Beleuchtungsdauer einen programmierbaren Zeitschalter (33) aufweist.ZUC47.G1 - 17 -10. Werbeträger nach einem der Ansprüche 7, 8 oder 9, dadurch gekennzeichnet, daß die Beleuchtungseinrichtung (3) zum parallelen Anschluß einer weiteren Beleuchtungseinrichtung eine an das Bordnetz (27, 28) angeschlossene Steckdose(17) aufweist.11. Werbeträger nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Lichtleitplatte (21, 2") eine lokal lichtbrechend oder streuend wirkende Gravur (17, 19, 19') aufweist.12. Werbeträger nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, daß die Gravur als ein sich parallel zu einer Seitenkante der Lichtleitplatte (21, 2") und/oder benachbart zu mindestens einer Kante eines aufgeklebten Dekorationselements (18) erstreckender Schlitz (17) ausgebildet ist, wobei die den Schlitz seitlich begrenzenden Flächen (20) und die Sichtfläche (21) der Lichtleitplatte (2',2") einen stumpfen Winkel (22) einschließen.13. Werbeträger nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß zur Spannungsversorgung der Beleuchtungseinrichtung (3) ein Solarpaneel (34, 35) nebst Speicherelektronik vorgesehen ist.14. Werbeträger nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet,daß das Solarpaneel eine streifenförmige Umrandung (34) der Lichtleitplatte (2') bildet.ZÜC47.G1&Ggr;:15. Werbeträger nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, daß das Solarpaneel (35) im wesentlichen flächengleich und in Blickrichtung hinter der Lichtleitplatte (2') angeordnet ist.
Priority Applications (1)
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|---|---|---|---|
| DE29805654U DE29805654U1 (de) | 1998-03-23 | 1998-03-23 | Beleuchtbarer Werbeträger |
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| DE29805654U DE29805654U1 (de) | 1998-03-23 | 1998-03-23 | Beleuchtbarer Werbeträger |
Publications (1)
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| DE29805654U1 true DE29805654U1 (de) | 1998-07-23 |
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Family Applications (1)
| Application Number | Title | Priority Date | Filing Date |
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| DE29805654U Expired - Lifetime DE29805654U1 (de) | 1998-03-23 | 1998-03-23 | Beleuchtbarer Werbeträger |
Country Status (1)
| Country | Link |
|---|---|
| DE (1) | DE29805654U1 (de) |
Cited By (3)
| Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
|---|---|---|---|---|
| GR20010100006A (el) * | 2001-01-04 | 2002-11-01 | Αθανασιος Βασιλειαδης | Συστημα τοποθετησης διαφημιστικων μηνυματων επι της οροφης των οχηματων δια μεσου επιφανειων ειδικου πλαστικου φυλλου φωτιζομενομονο περιμετρικα κατα το παχος αυτου. |
| WO2003050792A1 (es) * | 2001-12-12 | 2003-06-19 | Ruibal Moure Jose Fernando | Caja de furgón con paneles laterales de propaganda alumbrado |
| US20240257672A1 (en) * | 2023-01-30 | 2024-08-01 | Roderick Ellis | Illuminable sign for displaying a message in an automobile window |
-
1998
- 1998-03-23 DE DE29805654U patent/DE29805654U1/de not_active Expired - Lifetime
Cited By (4)
| Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
|---|---|---|---|---|
| GR20010100006A (el) * | 2001-01-04 | 2002-11-01 | Αθανασιος Βασιλειαδης | Συστημα τοποθετησης διαφημιστικων μηνυματων επι της οροφης των οχηματων δια μεσου επιφανειων ειδικου πλαστικου φυλλου φωτιζομενομονο περιμετρικα κατα το παχος αυτου. |
| WO2003050792A1 (es) * | 2001-12-12 | 2003-06-19 | Ruibal Moure Jose Fernando | Caja de furgón con paneles laterales de propaganda alumbrado |
| US20240257672A1 (en) * | 2023-01-30 | 2024-08-01 | Roderick Ellis | Illuminable sign for displaying a message in an automobile window |
| US12361845B2 (en) * | 2023-01-30 | 2025-07-15 | Roderick Ellis | Illuminable sign for displaying a message in an automobile window |
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