DE29623685U1 - Anzeigemodul für Haltestellen oder dergleichen - Google Patents
Anzeigemodul für Haltestellen oder dergleichenInfo
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Description
Die Erfindung betrifft ein vorzugsweise an einem Mast zu befestigendes
Anzeigemodul beispielsweise für eine Bus- oder Straßenbahnhaltestelle,
ohne auf diesen Anwendungszweck beschränkt
zu sein. Die erfindungsgemäßen Anzeigemodule können auch andere Informationen wie Angaben über in einem Gebäude untergebrachte
Firmen und Behörden angeben, oder beispielsweise als Wegweiser dienen. Das Anzeigemodul kann beispielsweise auch an einer Wand
befestigt oder eine selbsttragende Säule sein.
Als Anzeigemodule der betrachteten Art werden üblicherweise ebene Blechelemente verwendet, die entweder mit Informationen
bemalt oder bedruckt sind oder - als Rahmen ausgebildet - Folien mit Informationen enthalten. Wenn solche flachen Anzeigemodule
an einem Mast befestigt sind, sind sie üblicherweise ziemlich klein gehalten, so daß die Information nur aus der Nähe gelesen
werden kann. Großflächige Anzeigemodule werden - da sie starken Windbelastungen standhalten müssen - aus Festigkeitsgründen
meist nicht an einem Mast befestigt, sondern in einen Rahmen eingeschraubt, der den Anzeigemodulen die notwendige Standfestigkeit
verleiht. Dabei ist der Rahmen häufig für eine vorbestimmte Anzahl von Anzeigemodulen vorgesehen, die nur dadurch
vergrößert werden kann, daß der bisherige Rahmen durch einen neuen Rahmen anderer Größe ersetzt wird.
Der vorliegenden Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ein Anzeigemodul der betrachteten Art anzugeben, das einfach am Mast
zu befestigen ist und mit diesem eine stabile Einheit bildet, die auch starken Windbelastungen standhält.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß durch die im Kennzeichen des
Patentanspruchs 1 angegebenen Merkmale gelöst.
Vorteilhafte Weiterbildungen der Erfindung sind in den Unteransprüchen
gekennzeichnet.
Das erfindungsgemäße Anzeigemodul weist zwei Modul-Halbschalen
auf, die zu einem Körper mit zwei gegenüberliegenden, konvex gekrümmten Außenflächen zusammengesetzt sind, wobei die Modul-Halbschalen
den Mast zwischen sich aufnehmen, der mittig durch das Anzeigemodul verläuft. Die Modul-Halbschalen sind dabei
vorzugsweise miteinander verschraubt.
Die konvexe, im Horizontalschnitt insgesamt etwa linsenförmige Gestalt des Anzeigemodules hat zur Folge, daß der Windstaudruck
erheblich reduziert ist, so daß die Stabilität eines mit bevorzugt mehreren Anzeigemodulen ausgestatteten Mastes beträchtlich
erhöht ist. Somit können an einem verhältnismäßig schlanken Mast erfindungsgemäße Anzeigemodule beträchtlicher Größe befestigt
werden, ohne daß eine so aufwendige Mastverankerung erforderlich ist, wie dies im Falle ebener Anzeigemodule notwendig wäre. Die
leicht gekrümmten Außenflächen des Anzeigemodules, die bevorzugt einachsig um eine vertikale Achse gekrümmt sind, sind dabei auch
dann aus größerer Entfernung gut sichtbar, wenn der Betrachter nicht frontal zu dem Anzeigemodul steht, sondern auf dieses aus
einer seitlich versetzten Position blickt, aus der flache Anzeigelemente kaum wahrgenommen werden.
Wenn die Informationen eines Anzeigemoduls der betrachteten Art auch bei Dunkelheit wahrnehmbar sein sollen, ist es bekannt, die
Informationsfläche des Anzeigemoduls durch eine äußere Lichtquelle
zu beleuchten, beispielsweise mittels einer über oder neben dem Anzeigemodul angebrachten Leuchtröhre. Wenn sich das
Anzeigemodul im Freien befindet, ergibt sich hierbei das Problem, daß die Beleuchtungsquelle gegen Wind und Wetter geschützt
werden muß, wobei auch die Möglichkeit einer direkten mutwilligen Beschädigung weitestgehend vermieden werden soll. Die
hierzu zu treffenden Maßnahmen sind aufwendig und beeinträchtigen in aller Regel das äußere Erscheinungsbild des Anzeigemoduls.
In weiterer Ausgestaltung der Erfindung kann das erfindungsgemäße Anzeigemodul eine Lichtleiterplatte enthalten, von dem
wenigstens eine, bevorzugt zwei Randkanten von Lichtquellen beleuchtet werden können und die eine aufgerauhte Außenfläche
hat, vor der ein Informationsträger, bevorzugt eine mit Informationen versehene Folie angeordnet ist.
Die Lichtleiterplatte ist bevorzugt eine Acryl-Klarsichtplatte,
deren dem Betrachter zugewandte Außenseite beispielsweise durch Ätzen oder Sandstrahlen aufgerauht worden ist, was zur Folge
hat, daß das seitlich in die Lichtleiterplatte eingetretene Licht ganzflächig aus der aufgerauhten Außenfläche austritt, so
daß die derart leuchtende Außenfläche der Halbleiterplatte den Informationsträger von der Rückseite her beleuchtet. Der Informationsträger
ist bevorzugt eine auf der Rückseite spiegelbildlich bedruckte Klarsichtfolie, auf der beispielsweise der Fahrplan
eines öffentlichen Verkehrsmittels abgedruckt ist, so daß diese Angaben als schwarze Zeichen auf der erleuchteten Informationsfläche
erscheinen.
-4-
In weiterer Ausgestaltung der Erfindung werden bevorzugt Diodenbänder
als Lichtquelle verwendet, d.h. im kleinen Abstand voneinander angeordnete Dioden, die in Nuten eingesetzt werden
können, die in bevorzugt zwei einander gegenüberliegenden Randkanten der Lichtleiterplatte ausgebildet sind. Die Diodenbänder
können in die Nuten beispielsweise mit einem flüssigen Acrylharz eingeklebt sein.
Selbstverständlich können auch alle Randkanten mit Diodenbändern versehen sein.
Die Diodenbänder sind mit einer Stromquelle bevorzugt über einen Schalter verbunden, der über einen Sensor in die EIN-Stellung
versetzt werden kann. Diese Ausbildung hat den Vorteil, daß die Beleuchtung nur bei Bedarf eingeschaltet wird, wodurch sich der
Stromverbrauch der Beleuchtung erheblich herabsetzen läßt. Alternativ kann natürlich vorgesehen sein, daß die Beleuchtung
zu einer bestimmten Zeit oder bei Einbruch der Dunkelheit automatisch eingschaltet wird, wobei im letzteren Falle ein optischer
Sensor angeordnet sein kann.
Das Einschalten der Beleuchtung auf Aufforderung durch einen Fahrgast (im Falle eines anzuzeigenden Fahrplans) ist vor allem
dann vorteilhaft, wenn als Stromquelle ein Akkumulator verwendet wird, der durch Solarzellen aufgeladen wird. Der Akkumulator ist
in diesem Falle zweckmäßigerweise innerhalb des Anzeigemoduls untergebracht und elektrisch mit den Solarzellen verbunden, die
beispielsweise oben am Mast angebracht sein können, wenn der Anzeigemodul an einem solchen befestigt ist, wie dies bei Bus-
und Straßenbahnhaltestellen zweckmäßig ist.
Damit ist die Beleuchtung des Anzeigemoduls unabhängig vom Vorhandensein eines Stromnetzes, das an Bus- oder Straßenbahnhaltestellen
im allgemeinen nicht zur Verfügung steht.
-5-
In weiterer Ausgestaltung der Erfindung sollte die Lichtleiterplatte
von einer Schutzplatte überdeckt sein, auf der die mit den Informationen versehene Folie aufliegt. Die Schutzplatte
kann beispielsweise aus Polycarbonat oder Acryl bestehen.
Die Kabel, die Solarzellen, den Akkumulator und die Dioden miteinander verbinden, können beispielsweise durch den Mast
geführt werden, wenn der oder die Anzeigemodule an einem Mast befestigt sind, oder durch innerhalb der Anzeigemodule angebrachte
Kunststoffröhrchen verlaufen.
Das erfindungsgemäße Anzeigemodul hat eine Beleuchtung, die
völlig unempfindlich gegen äußere Witterungseinflüsse, beispielsweise
Regen ist. Die Anordnung aus Lichtleiterplatte, Schutzplatte und Informationfolie ist in den Randbereichen von
Randstreifen des Anzeigemoduls bzw. aufgeclipsten oder angeschraubten
Leisten überdeckt, wodurch diese Bauteile sicher an dem Anzeigemodul gehalten sind, was weiter unten noch näher
beschrieben wird. Die Dioden sind in Nuten der Lichtleiterplatte eingebettet und von außen ebenso unzugänglich wie die gesamte
Verkabelung.
In weiterer Ausgestaltung weist das erfindungsgemäße Anzeigemodul
zwei Modul-Halbschalen auf, die zu einem Körper mit zwei gegenüberliegenden, konvex gekrümmten Außenflächen zusammengesetzt
sind, wobei die Modul-Halbschalen einen Mast zwischen sich aufnehmen können, der mittig durch das Anzeigemodul verläuft.
Die Modul-Halbschalen sind dabei vorzugsweise miteinander verschraubt, und zwar so, daß keine inneren Spannungen in den
Modul-Halbschalen entstehen, so daß das Auftreten von Spannungsrissen vermieden ist.
Die konvexe, im Horizontalschnitt insgesamt etwa linsenförmige Gestalt des Anzeigemodules hat zur Folge, daß der Windstaudruck
erheblich reduziert ist, so daß die Stabilität eines mit bevor-
-6-
zugt mehreren Anzeigemodulen ausgestatteten Mastes beträchtlich erhöht ist. Somit können an einem verhältnismäßig schlanken Mast
erfindungsgemäße Anzeigemodule beträchtlicher Größe befestigt werden, ohne daß eine aufwendige Mastverankerung erforderlich
ist, wie dies im Falle ebener Anzeigemodule notwendig wäre. Die leicht gekrümmten Außenflächen des Anzeigemodules, die bevorzugt
einachsig um eine vertikale Achse gekrümmt sind, sind dabei auch dann aus größerer Entfernung gut sichtbar, wenn der Betrachter
nicht frontal zu dem Anzeigemodul steht, sondern auf dieses aus einer seitlich versetzten Position blickt, aus der flache Anzeigelemente
kaum wahrgenommen werden.
Die beiden Modul-Halbschalen haben vorzugsweise eine identische Außenform, so daß das Anzeigemodul eine zu seiner Mittelebene
symmetrische Form hat, ohne daß die Erfindung hierauf beschränkt ist.
In der Befestigungslage hat das Anzeigemodul demnach bevorzugt
zwei gegenüberliegende, um eine vertikale Achse gekrümmte Wandflächen, die einen so großen Krümmungsradius haben, daß der
Betrachter die Beschriftung oder Markierung des Anzeigemodules gut lesen kann, wenn er frontal vor dem Anzeigemodul steht. Die
Modul-Halbschalen haben ferner in der Befestigungslage oben und unten am Rand der konvexen vertikalen Wandfläche ebene Abschlußwände,
die sich geradlinig zwischen den seitlichen Rändern erstrecken und sich im zusammengesetzten Zustand des Anzeigemodules
bevorzugt unter Bildung eines kleinen Luftspaltes überdecken.
In einer besonders bevorzugten Ausführungsform der Erfindung werden die Anzeigemodule mittels Schellenelementen am Mast
befestigt, die so miteinander verschraubt werden, daß sie absolut fest am Mast sitzen. Die Schellenelemente haben eine
querschnittlich etwa halbkreisförmige Anlagefläche für den Mast, d.h. zur Berücksichtigung der bei den Mastdurchmessern auftre-
tenden Toleranzen verbleibt zwischen den beiden Schellenelementen
am Mast, der genau den Solldurchmesser hat, ein geringer Spalt, so daß die zwei Schellenelemente auch bei einem Mast mit
etwas kleinerem Durchmesser sicher festgezogen werden können. Zum Ausgleich der Mastdurchmessertoleranzen können in der Innenfläche
der Schellenelemente auch Nuten ausgebildet sein, in die ein bestimmter Kitt, beispielsweise ein sogenannter "Ego"-Kitt
eingebracht wird, der geringfügig über die Innenfläche der Schellenelemente vorsteht und klebende Eigenschaften hat.
In die Anlagefläche der Schellenelemente kann auch Quarzsand eingebettet sein, der teilweise über das Kunststoffmaterial
vorsteht, wodurch ein besonders großer Reibungskoeffizient hervorgerufen wird.
An den zusammengesetzten Schellenelementen werden die Modul-Halbschalen
befestigt, indem diese nach einem weiteren Gesichtspunkt der Erfindung auf die Schellenelemente von der Seite her
aufgeschoben werden. Die Schellenelemente können eine etwas geringere Höhe als die Modul-Halbschalen haben und an der Oberseite
und der Unterseite mit Führungs- und Befestigungsmitteln
versehen sein, die mit entsprechenden Führungs- und Befestigungsmitteln an den Innenseiten der Modul-Halbschalen zusammenwirken.
Hierbei kann es sich beispielsweise um Schwalbenschwanzführungen handeln, wobei an einem der Bauteile längliche, im
Querschnitt schwalbenschwanzförmige Vorsprünge und an dem zugehörigen
anderen Bauteil entsprechend geformte Nuten vorgesehen sein können. Es können auch andere Führungs- und Befestigungsmittel
vorgesehen sein, mit deren Hilfe die Modul-Halbschalen in einer exakt vorgegebenen Ausrichtung an den Innenschalenelementen
befestigt werden. Beispielsweise können Nuten durch die Schellenelemente hindurch verlaufen, in die im Querschnitt
bevorzugt Hammerkopf-förmige Zapfen eingesetzt werden, die an Querrippen der Modul-Halbschalen angeformt sein können.
Wenn die Modul-Halbschalen von beiden Seiten auf die Schellenelemente
so weit aufgeschoben sind, daß sie in etwa aneinander anliegen, werden sie bevorzugt miteinander verschraubt, wie dies
weiter unten näher beschrieben wird.
Nach einem weiteren Vorschlag der Erfindung haben die Schellenelemente
oben und unten überstehende halbkreisförmige Kragen, die eine geringere Wandstärke haben können. Wenn zwei Schellenelemente
zusammengesetzt sind, umschließen die Kragen rohrförmig den Mast.
In weiterer Ausgestaltung dieses Gedankens wird vorgeschlagen, daß am Rand des oberen und des unteren Kragens formschlüssig
aneinander passende Vorsprünge und Aussparungen ausgebildet sind, die so versetzt zueinander angeordnet sein können, daß
beim Einsetzen des Randbereichs des unteren (oder oberen) Kragens eines Moduls in den Randbereich des oberen (oder unteren)
Kragens eines darunter (oder darüber) angeordneten Moduls die zugehörigen Schellenelemente exakt aufeinander ausgerichtet
sind, d.h. übereinander liegend miteinander fluchten. Durch die Höhe des Kragens, die nahtlos ineinandergesetzt werden, ist
außerdem exakt der vorgegebene Abstand der Anzeigemodule am Mast eingehalten.
An den Rändern der Kragen können auch jeweils um 9Oo beabstandet Nut und Feder zum Eingriff miteinander ausgebildet sein.
Zur Befestigung hoher Anzeigemodule können jeweils zwei übereinanderliegende
Schellen (d.h. Paare von Schellenelementen) vorgesehen sein, die mit Stegen miteinander verbunden sind.
Die oben und unten aus den Schellen herausragenden Kragen können -ebenso wie die Modul-Halbschalen- aus Polycarbonat bestehen und
in die Schellenelemente jeweils eingerastet sein, die ihrerseits aus einem Spannungsriß-unempfindlichen Material wie glasfaser-
verstärktem Polypropylen bestehen können.
Durch die besondere Ausbildung der Schellenelemente und die bevorzugte Befestigung der Modul-Halbschalen an den am Mast fest
angeschraubten Schellenelementen ist jewährleistet, daß die
erfindungsgemäßen Anzeigemodule stets verdrehfest am Mast befestigt
werden können, auch wenn die Mastdurchmesser in der Größenordnung von einigen Millimeter variieren. Ferner ist gewährleistet,
daß ein vorgegebener Abstand zwischen den Modulen auf das genaueste eingehalten wird daß alle Module exakt in dieselbe
Richtung weisen.
Um das Verschrauben der Modul-Halbschaleri zu ermöglichen, wird
ferner vorgeschlagen, daß an der Innenseite jeweils einer Halbschale eines Anzeigemodules sogenannte Dome angeformt sind, die
ein Innengewinde enthalten, wozu beispielsweise Metallhülsen mit Innengewinde in die Dome eingesetzt werden können, und daß die
jeweils andere Halbschale Durchgangsbohrungen an im zusammengesetzten Zustand des Anzeigemodules mit den Innengewinden
fluchtenden Stellen aufweisen. Im Bereich der Durchgangsbohrungen können innen Führungshülsen für die Schrauben angeformt
sein, die sich bei der Montage der Modul-Halbschalen zu den Domen mit den Innengewinden erstrecken und eventuell in diesen
einrasten, wodurch ein glattes Einschrauben ermöglicht ist. Die Durchgangsbohrungen können mittels Kappen verschlossen werden,
deren Außenfläche der Außenkontur der Modul-Halbschalen entsprechend geformt bzw. gewölbt ist, so daß die Kappen praktisch
nicht auffallen. Jede Kappe kann mit einer Nase versehen sein, die in eine Aussparung am Rand der Durchgangsbohrung eingreift,
wodurch die exakte Winkellage der Kappen und damit der glatte Verschluß der Durchgangsbohrungen gewährleistet ist.
Die Erfindung ist nicht darauf beschränkt, daß an der Innenseite jeweils einer Halbschale die Innengewinde und an der anderen
Halbschale die Durchgangsbohrungen für die Schrauben ausgebildet sind. Es kann auch vorgesehen sein, daß jede Halbschale an einer
axialen Hälfte Dome mit Innengewinde und an der anderen axialen Hälfte an spiegelsynunetrischen Stellen Durchgangsbohrungen durch
die Außenwand, wiederum bevorzugt mit innen anschließenden Führungshülsen hat, wodurch die Möglichkeit geschaffen ist, zwei
identische Modul-Halbschalen zu einem Anzeigelement zusammen zu setzen. Hierdurch können die Herstellungs- und Lagerkosten der
Modul-Halbschalen verringert werden.
Zur Erhöhung der Festigkeit der Modul-Halbschalen wird ferner vorgeschlagen, daß an der Innenseite der konvexen Wand mehrere
Zwischenwände parallel und senkrecht zu den oberen und unteren Abschlußwänden angeformt sind, die im Grundriß ein quadratisches
oder rechteckiges Raster bilden können.
Die konvexen Wände der Modul-Halbschalen liegen mit ihren seitlichen
Rändern aneinander an, wobei sie beispielsweise mit Nut und Feder ineinander eingreifen können. Auf diese Weise ist das
Anzeigelement in dem am Mast montierten Zustand im wesentlichen allseitig dicht verschlossen.
Wie bereits eingangs erwähnt, sind an Haltestellen mehrere Anzeigemodule übereinander an einem Mast angebracht, wobei sich
an höchster Stelle das Anzeigelement befindet, das die Haltestelle mit einem H in einem farbig abgesetzten Feld weithin
sichtbar macht. Darunter befinden sich weitere Anzeigemodule, die den Haltestellennamen, die Linienführung sowie einen oder
mehrere Fahrpläne anzeigen. Erfindungsgemäß wird vorgeschlagen, die Anzeigemodule in einem Abstand von mindestens 20 mm anzuordnen,
wodurch der auf den Mast ausgeübte Windstaudruck beträchtlich verringert wird. Dies verringert wiederum signifikant das
Biegemoment am Erdaustritt des Mastes, so daß dessen Querschnitt und Fundament kleiner und leichter ausgeführt sein können.
Das oberste Anzeigemodul am Mast enthält die vorgeschriebene Kennzeichnung für das Vorhandensein einer Haltestelle. Dieses H-Modul
muß stets quer zur Fahrbahn montiert werden. Damit auch dann, wenn der Haltestellenmast nahe an der Bordsteinkante
montiert werden muß, eine Kollision mit einem anfahrenden Bus zuverlässig verhindert ist, wird das &EEgr;-Modul mit zwei Schellen
am Mast befestigt, die mit zwei Armen versehen sind, die seitlich in das &EEgr;-Modul eingreifen und dieses an der von der Straße
abgewandten Seite des Mastes halten.
Wenn das Anzeigemodul kein auf Dauer unveränderliches, großflächiges
Symbol oder dergleichen anzeigen soll, sondern eine Vielzahl von Informationen wie Fahrpläne, Angaben über die Linienführung,
Haltestellennamen und dergleichen die beleuchtet werden können, wird vorgeschlagen, daß an der Außenseite der
konvex gekrümmten Wände am oberen und unteren Rand Nuten ausgebildet sind, in die die Ränder der weiter oben erwähnten Lichtleiterplatte,
der Schutzplatte und des Informationsträgers eingreifen, die von einer Seite aus in das Anzeigemodul eingeschoben
werden, so daß die beiden gewölbten Außenseiten des Anzeigemodules von dieser Anordnung überdeckt sind. Die Folie, die die
anzuzeigenden Informationen enthält, kann von einer weiteren Klarsichtfolie überdeckt sein, die ebenfalls in die Randnuten
eingreift. Die Randnuten können dadurch ausgebildet sein, daß am oberen und am unteren Rand der konvexen Wände jeweils ein umgebördelter
Randstreifen angeformt ist.
Nach Einschieben der Platten und Folien bis zu einem seitlichen Anschlag, der durch eine dort befestigte vertikale Leiste gebildet
sein kann, werden diese dadurch fixiert, daß auf den den Einschub ermöglichenden vertikalen Rand der zusammengesetzten
konvexen Wände eine weitere Leiste lösbar aufgesetzt werden. Diese Leiste, die bevorzugt aufschnappt, verhindert, daß die
Anordnung aus Lichtleiterplatte und Folien abgezogen werden kann. Zur Sicherheit kann vorgesehen sein, daß eine an der Lei-
ste angeformte Rastnase nur durch eine durch die Leiste führende Bohrung mittels eines eingeführten Stiftes oder dergleichen in
die Freigabestellung ausgelenkt werden kann.
Die erfindungsgemäßen Anzeigemodule, die bevorzugt im Spritzgußverfahren
aus Kunststoff wie Polycarbonat hergestellt sind, sind äußerst robust und haitön allen Witterungseinflüssen dauerhaft
stand. Aufgrund ihrer gewölbten Form ist der auf sie einwirkende Windstaudruck erheblich herabgesetzt, so daß sie von
einem verhältnismäßig dünnen Mast sicher zu halten sind. Sie sind schnell und einfach zu befestigen und ebenso leicht wieder
abzubauen. Aufgrund ihrer gewölbten Form sind sie weithin sichtbar, so daß sie auch weit entfernten Personen das Vorhandensein
einer Haltestelle signalisieren. Wenn die Anzeigemodule Informationen auf Folien anzeigen, sind diese beispielsweise bei
geändertem Fahrplan leicht austauschbar.
Die Außenwand der Modul-Halbschalen kann beispielsweise die Querschnittsform eines Kreisbogens großen Durchmessers und/oder
eines Ellipsenabschnitts haben, wobei weitere gekrümmte bzw. konvex gewölbte Formen im Rahmen der Erfindung liegen.
Die erfindungsgemäße Beleuchtung der Anzeigemodule ist ohne
aufwendige Maßnahmen witterungsbeständig und praktisch wartungsfrei. Die Lichtleiterplatte ist bevorzugt aus Acryl gespritzt
und hat eine mit der gewölbten Außenwand der Modul-Halbschalen übereinstimmende Krümmung, d.h. sie hat in der
Draufsicht beispielsweise die Form einer Teilellipse, eines flachen Kreisbogens oder eine aus diesen beiden kombinierte
Form. Bevorzugt in die rechte und linke Randkante der Lichtleiterplatten sind Nuten eingefräst, in denen die Diodenbänder
angeordnet und mit flüssigem Acrylharz eingegossen werden. Die Lichtleitplatte ist bevorzugt etwa 8 mm bis 10 mm dick. Die an
der dem Betrachter zugewandten Außenfläche anliegende Schutzplatte, die bevorzugt
aus Polycarbonat oder Acryl besteht, ist bevorzugt etwa 2 mm dick, und der klarsichtig bedruckte Fahrplan kann durch eine
Acrylfolie von etwa 1 mm Stärke gebildet sein.
Bei der bevorzugten Ausbildung als Solarbeleuchtung ist kein Anschluß an das örtliche Stromnetz erforderlich, so daß die
Anzeigemodule an beliebigen ' Standorten im Freien beleuchtet werden können.
Die Anzeigemodule können auch zunächst ohne Beleuchtung montiert und bei Bedarf später nachgerüstet werden. Hierzu können die
gewölbten Außenflächen der Anzeigemodule zunächst mit einer Adapterplatte anstelle der Lichtleiterplatte versehen werden,
die aus einem billigen Material wie Polystyrol bestehen kann und eine Dicke von etwa 2,5 mm mit rückwärtigen Rippen aufweisen
kann, die die Gesamtstärke der Adapterplatte auf ca. 8 bis 10 mm erhöhen. Das Nachrüsten mit der Lichtleiterplatte, die dann die
Adapterplatte ersetzt, sowie mit der Schutzfolie und der Informationsfolie
und die Ausrüstung mit den zugehörigen Kabeln, Batterien bzw. Akkumulatoren ist mit einem verhältnismäßig
geringen Arbeitsaufwand verbunden. Die elektrischen Teile der Beleuchtung sind bequem im Inneren der Anzeigemodule unterzubringen
und an deren inneren Rippen problemlos zu befestigen, während die Kabel entweder durch den Mast geführt werden können
oder durch hierzu vorgesehene Kunststoffkanäle, die an den
Rippen der Modul-Halbschalen angeformt sein können. Die Nachrüstung der Solarbeleuchtung ist innerhalb kurzer Zeit ohne zusätzliche
Kosten an den Anzeigemodulen zu bewerkstelligen.
Ausführungsformen der Erfindung werden nachfolgend mit Bezug auf
die Zeichnung näher erläutert. Dabei zeigen:
-14-
Fig. IA eine Aufsicht auf eine erste Ausführungsform eines
erfindungsgemäßen Anzeigemoduls, bei der die obere Abschlußwand weggelassen ist;
Fig. IB eine Ansicht der Innenseite einer Modul-Halbschale
des Anzeigemoduls gemäß Fig. IA;
Fig. IC eine Ansicht der Außenseite einer Modul-Halbschale der
Ausführungsform gemäß Fig. IA und IB;
Fig. 2A eine Aufsicht ähnlich der Fig. IA auf eine weitere
Ausführungsform der Erfindung;
Fig. 2B eine Innenansicht einer Modul-Halbschale der Ausführungsform
gemäß Fig. 2A;
Fig. 2C eine Aufsicht auf eine Modul-Halbschale der Ausführungsform
der Fig. 2 mit weggeschnittener oberer Abschlußwand;
Fig. 2D eine Ansicht einer der beiden mittigen Querwände der
Modul-Halbschale;
Fig. 3A bis 3C eine weitere Ausführungsform eines erfindungsgemäßen
Anzeigemodules in Darstellungen gemäß der
Fig.2;
Fig.2;
Fig. 4A bis 4C eine Seitenansicht, einen Längsschnitt und einen Querschnitt durch eine seitliche Leiste, die bei den
Ausführungsformen der Fig. 2 und 3 verwendet wird;
Fig. 5 eine perspektivische Ansicht einer Ausführungsform eines Schellenelementes;
-15-
Fig. 6 eine weitgehend schematische Ansicht einer mit dem Schellenelement gemäß Fig. 5 zusammenwirkenden Modul-Halbschale;
Fig. 7 einen weitgehend schematischen Vertikalschnitt durch das Schellenelement gemäß Fig. 5 mit darauf aufgesetzter
Modul-Halbschal'e;
Fig. 8 zwei zusammengesetzte Kragen von am Mast übereinander angeordneten Modulen in rein schematischer Darstellung;
Fig. 9A-9C zwei durch Stege miteinander verbundene Schellen in verschiedenen Seitenansichten und Horizontalschnitten;
Fig. 10 eine rein schematische Darstellung des oberen Randbereichs
der erfindungsgemäß beleuchteten Informationsfläche und
Fig. HA und HB eine alternative Befestigung eines Anzeigemoduls
im Mast.
Fig. IA zeigt eine Aufsicht auf ein Anzeigemodul 1, bei dem die
obere Wand weggeschnitten ist, so daß das Innere des Anzeigemodules 1 sichtbar wird.
Das Anzeigemodul 1 ist aus zwei Modul-Halbschalen 2 und 3 zusammengesetzt,
die jeweils eine identisch geformte, einachsig gekrümmte Außenwand 4 sowie oben und unten eine ebene Abschlußwand
5 (siehe Figuren 2D und 3D) haben.
-16-
Die Modul-Halbschalen 2 und 3 sind entlang einer umlaufenden Mittellinie 6 zusammengesetzt und greifen dort beispielsweise
mit Nut und Feder ineinander ein.
An der in Fig. IA linken Modul-Halbschale 3 sind im Bereich des
oberen und unteren Randes jeweils vier Dome 7 angeformt, in die Hülsen 8 mit Innengewinde eingesetzt sind. An entsprechenden
Stellen der Modul-Halbschale 2 befinden sich Durchgangsbohrungen 9 durch die konvexe Wand 4 sowie anschließend angeformte Führungshülsen
10, durch die Schrauben 11 eingesetzt werden, die in die Innengewinde 8 eingreifen, um die beiden Modul-Halbschalen
2, 3 miteinander zu verschrauben.
Etwa halbkreisförmige Anlageflächen 12 sind - wie die Figuren 2C
und 3C besser zeigen - die Innenflächen eines getrennt hergestellten Innenschalenelementes 13, welches bei dieser Ausführungsform
mit seitlichen Ansätzen 14 in Aussparungen 15 von zur Aussteifung der Modul-Halbschalen vorgesehen Seitenwänden 16
eingreifen.
Die Anlageflächen 12 der Innenschalenelemente 13 sind bevorzugt
mit Quarzsand versehen, der teilweise in das Kunststoffmaterial
eingebettet ist, wodurch die Innenschalenelemente 13 den Mast verdrehsicher zwischen sich einklemmen.
Die Modul-Halbschalen 2, 3 sind an der Innenseite der konvexen Wände, die die Form eines Zylinderabschnitts haben, durch Querwände
16 und 17, die senkrecht zu den oberen und unteren Wänden 5 verlaufen, sowie Längswände 18 und 19, die zu den oberen und
unteren Wänden 5 parallel verlaufen, versehen. Die Modul-Halbschalen 2, 3 sind mit Ausnahme der Innenschalenelemente 13 einstückig
im Spritzgußverfahren hergestellt.
Die konvexen Wände 4 des Anzeigemoduls der Fig. 1 enthalten wie die Ansicht der Fig. IC zeigt - das Haltestellensymbol in
Form eines H in einem farbigen Feld, das von Kreisringen anderer Farbgebung umgeben ist. Die einzelnen farbigen Flächen 20, 21,
22, 23 und 24 sind dadurch hergestellt, daß diese Farbfelder über die gesamte Wandstärke mit farbigem Kunststoff im Spritzgußverfahren
ausgebildet sind. Da dieses Verfahren allgemein bekannt ist, braucht hier nicht näher darauf eingegangen zu
werden.
Die Anzeigemodule der Figuren 2C und 2D enthalten keine in die konvexe Wandfläche integrierten Informationen, sondern sie
halten eine in Fig. 10 schematisch angedeuete Anordnung aus einer Lichtleiterplatte 43, einer Schutzplatte 44 und einer z.B.
mit einem Fahrplan bedruckten Informationsfolie 45, die in Randnuten
26 gehalten sind, die zwischen einem angeformten Randstreifen 27 und der Außenfläche der konvexen Wand 28 gebildet
sind. Diese Anordnung wird von der rechten oder linken Seite aus die Randstreifen 27 untergreifend über die Außenseite der gewölbten
Wand 28 geschoben. Anschließend wird an beiden Seiten eine in Einbaulage vertikale Leiste 29, die in Fig. 4 im vergrößerten
Maßstab dargestellt ist, auf die seitlichen Ränder aufgesetzt und schnappt dort ein. Hierzu ist die Leiste 29 mit
inneren Ansätzen 30 versehen, die Aussparungen 31 in den seitlichen Randbereichen der Modul-Halbschalen hintergreifen. Es
kann auch eine Leiste angeschraubt sein, während nur die zweite Leiste zum leichteren Austausch der Folien lösbar aufgeschnappt
ist, oder oben eingehängt und mit einer Imbusschraube verschraubt ist. Die zugehörige Mutter ist in diesem Fall von den
Halbschalen verdrehsicher gehalten.
Die Folie 45 mit den Informationen über die Linienführung, den Fahrplan oder dergleichen kann noch von einer verhältnismäßig
dicken Klarsichtfolie 32 überdeckt sein, die oben und unten abgestufte Randabschnitte hat, so daß sie ebenfalls in die Nut
26 eingreift und mit der Außenseite der Randleisten 27 bündig abschließt.
Die Ausführungsformen der Figuren 2 und 3 unterscheiden sich im
wesentlichen nur durch die Abmessungen und durch die Anzahl der zur Aussteifung vorgesehenen Innenwände. Bei der Ausführungsform
der Fig. 2 sind vier im Querschnitt halbkreisförmige Innenschalenelemente 13 übereinander angeordnet, die mit seitlichen
Ansätzen jeweils in entsprechende Aussparungen 15 eingreifen, während bei der Ausführungsform der Fig. 3 zwei Innenschalenelemente
13 vorgesehen sind.
Fig. 5 zeigt ein Schellenelement 33, das aus einem massiven Kunststoffkörper besteht, der mittig eine im Horizontalschnitt
halbkreisförmige Anlagefläche 12 für den Mast, seitlich davon ebene Stirnflächen 34 und oben und unten ebenfalls ebene Abschlußflächen
35 und 36 aufweist. Die Rückwand 37 kann eben sein oder auch in Anpassung an die Modul-Halbschale gewölbt verlaufen.
In die Anlagefläche 12 ist Quarzsand teilweise eingebettet.
Durch die seitlichen Abschnitte des Schellenelementes 33 verlaufen
Durchgangsbohrungen 38 zum Einsetzen von Schrauben, mit denen zwei derartige Schellenelemente den Mast umgreifend zusammengeschraubt
werden. Das zweite Schellenelement enthält an den Durchgangsbohrungen 38 entsprechenden Stellen Innengewinde. Vor
dem Verschrauben werden die zwei Schellenelemente 33 zusammengesteckt, indem konische Ansätze 43 an dem einen Schellenelement
in konische Aussparungen des anderen Innenschalenelementes eingreifen, so daß die beiden Innenschalenelemente exakt aufeinander
ausgerichtet sind.
An der Oberseite 35 und der Unterseite 36 des Sehellenelententes
sind langgestreckte, geradlinige Vorsprünge angeformt, die im Querschnitt die Form eines Schwalbenschwanzes haben. Diese
Vorsprünge dienen der Befestigung der zugehörigen Modul-Halbschale 2, die an entsprechender Stelle an der Innenseite der
oberen und unteren Abschlußwand entsprechend geformte, im vorliegenden Fall schwalbenschwanzförmige Nuten 40 angeformt hat.
Nach dem Festschrauben eines Paares von Schellenelementen 33 am Mast, wird von beiden Seiten jeweils eine Modul-Halbschale 2
über die Schellenelemente 33 geschoben, wobei die Vorsprünge 39 in die Nuten 40 angreifen, so daß die Modul-Halbschalen exakt
auf die Schellenelemente 33 ausgerichtet sind. Wenn nun die Modul-Halbschalen spannungsfrei miteinander verschraubt werden,
sind sie in der vorgegebenen Lage vollkommen unbeweglich an den Schellenelementen 33 gehalten.
Die Schellenelemente 33 haben ferner an der Oberseite und der Unterseite jeweils einen halbkreisförmigen überstehenden Kragen
41, dessen Rand mit einer Verzahnung 42 versehen ist, wie Fig. 8 zeigt. Dabei ist die Verzahnung am oberen und am unteren
Kragen derart versetzt ausgebildet, daß die Verzahnung des oberen Kragens formschlüssig in die Verzahnung des unteren
Kragens eingreift, wenn zwei Schellenelemente 33 in derselben Richtung weisend übereinander angeordnet sind.
Die Schellenelemente 33 werden paarweise so am Mast befestigt, daß die Verzahnung 42 des jeweils unteren Kragens 41 eines
Schellenelementes 33 formschlüssig in die Verzahnung des oberen Kragens 41 des darunter befindlichen Schellenelementes 33 eingreift.
Hierdurch ist gewährleistet, daß die Schellenelemente.33
und damit die darauf aufgesetzten Modul-Halbschalenpaare einen
exakt vorgegebenen Abstand voneinander haben und genauestens in dieselbe Richtung weisen.
Die Schellenelemente 33 haben dieselbe Farbe wie der Mast. Aus diesem Grunde sehen die Kragen 41, die im zusammengesetzten
Zustand zweier Schellenelemente 33 eine Rohrform haben, wie Mastabschnitte zwischen den Modulen aus, so daß sie das Erscheinungsbild
nicht beeinträchtigen.
In den Figuren 9A bis 9C ist e'ine bevorzugte Ausführungsform der Schellenelemente 46 dargestellt, die jeweils zwei übereinanderliegende
Schellenabschnitte enthalten, die über Stege 47 einstückig miteinander verbunden sind. Die Schellenabschnitte
werden mittels Schrauben 48 so miteinander verschraubt, daß sie den Mast sehr fest umschließen. Zwischen den Schraubenpaaren
befinden sich Nuten 48 in den Schellenabschnitten, in die nach dem Festziehen der Schellenelemente am Mast querschnittlich
hammerkopfförmige Zapfen formschlüssig eingeführt werden, die an
Querrippen der Modul-Halbschalen angeformt sind. Daraufhin werden die Modul-Halbschalen so miteinander verschraubt, daß sie
spannungsfrei bleiben, indem ihre oberen und unteren ebenen Abschlußwände sich unter Beibehaltung eines Luftspalts überdecken.
An der Oberseite und der Unterseite der Schellenelemente 46 steht wiederum jeweils ein Kragen 49, 50 vor, die formschlüssig
ineinander passende Aussparungen bzw. Vorsprünge besitzen, wie dies im Zusammenhang mit der Ausführungsform gemäß Fig. 5 bereits
beschrieben ist. Die Kragen bestehen beispielsweise aus Polycarbonat und sind in die Schellenabschnitte eingerastet, die
ihrerseits bevorzugt aus glasfaserverstärktem Polypropylen bestehen.
Die Figuren HA und HB zeigen eine alternative Art der Befestigung
eines Anzeigemoduls. Hierbei werden zwei Schellen 51 am Mast festgezogen, die mit zwei im Querschnitt quadratischen
Armen 52 versehen sind, die seitlich in querschnittlich quadratische Aussparungen des Anzeigemoduls eingeführt sind. An den
Armen 52 sind die oben erwähnten Schellenelemente 46 befestigt, auf die wiederum die Modul-Halbschalen aufgesetzt sind, woraufhin
diese mittels Schrauben leicht zusammengezogen werden, ohne daß innere Spannungen in den Modul-Halbschalen entstehen.
Nach einem weiteren Vorschlag der Erfindung kann in die Fahrplan-Folie
eine Funkuhr integriert sein, damit ein Betrachter stets exakt über die jeweilige Zeit informiert wird.
Claims (8)
1. Anzeigemodul für Haltestellen oder dergleichen,
dadurch gekennzeichnet,
dadurch gekennzeichnet,
daß das Anzeigemodul (1) zwei formstabile Modul-Halbschalen (2,3) aufweist, die zu einem Körper mit zwei konvex gekrümmten,
gegenüberliegenden Außenwänden (4) zusammengesetzt sind, die von jeweils einer entsprechend konvex gekrümmten, formstabilen
Lichtleiterplatte (43) mit wenigstens einer, bevorzugt zwei von Lichtquellen beleuchteten Randkanten überdeckt sind, aus deren
Außenfläche Licht austritt und vor der ein Informationsträger (45) angeordnet ist.
2. Anzeigemodul nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet, daß als Lichtquelle Diodenbänder verwendet
werden.
3. Anzeigemodul nach Anspruch 1 oder 2,
dadurch gekennzeichnet, daß in der Randkante bzw. den Randkanten Nuten ausgebildet sind, in denen die Diodenbänder angeordnet
sind.
4. Anzeigemodul nach Anspruch 3,
dadurch gekennzeichnet, daß die Diodenbänder in Harz eingegossen sind.
5. Anzeigemodul nach Anspruch 1 bis 4,
dadurch gekennzeichnet, daß die Lichtleiterplatte 8 mm bis 10 mm dick ist.
6. Anzeigemodul nach Anspruch 1 bis 5,
dadurch gekennzeichnet, daß die Lichtleiterplatte aus Acryl gespritzt ist.
7. Anzeigemodul nach einem der Ansprüche 1 bis 6,
dadurch gekennzeichnet, daß als Stromquelle ein Akkumulator verwendet wird, der in dem Anzeigemodul untergebracht ist.
8. Azeigemodul nach Anspruch 7,
dadurch gekennzeichnet, daß der Akkumulator durch Solarzellen aufgeladen wird.
Priority Applications (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE29623685U DE29623685U1 (de) | 1995-02-18 | 1996-02-19 | Anzeigemodul für Haltestellen oder dergleichen |
Applications Claiming Priority (5)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE19505589 | 1995-02-18 | ||
| DE19510445A DE19510445A1 (de) | 1995-02-18 | 1995-03-22 | Am Mast zu befestigendes Anzeigemodul für Haltestellen o. dgl. |
| DE19600219A DE19600219B4 (de) | 1995-02-18 | 1996-01-05 | Mit Beleuchtung versehenes Anzeigemodul für Haltestellen oder dergleichen |
| DE29623685U DE29623685U1 (de) | 1995-02-18 | 1996-02-19 | Anzeigemodul für Haltestellen oder dergleichen |
| EP96102442A EP0727765B1 (de) | 1995-02-18 | 1996-02-19 | Anzeigemodul für Haltestellen oder dergleichen |
Publications (1)
| Publication Number | Publication Date |
|---|---|
| DE29623685U1 true DE29623685U1 (de) | 1999-05-20 |
Family
ID=27438061
Family Applications (1)
| Application Number | Title | Priority Date | Filing Date |
|---|---|---|---|
| DE29623685U Expired - Lifetime DE29623685U1 (de) | 1995-02-18 | 1996-02-19 | Anzeigemodul für Haltestellen oder dergleichen |
Country Status (1)
| Country | Link |
|---|---|
| DE (1) | DE29623685U1 (de) |
-
1996
- 1996-02-19 DE DE29623685U patent/DE29623685U1/de not_active Expired - Lifetime
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Legal Events
| Date | Code | Title | Description |
|---|---|---|---|
| R207 | Utility model specification |
Effective date: 19990701 |
|
| R150 | Utility model maintained after payment of first maintenance fee after three years |
Effective date: 19990805 |
|
| R157 | Lapse of ip right after 6 years |
Effective date: 20020829 |