DE19600219A1 - Mit Beleuchtung versehenes Anzeigemodul für Haltestellen oder dergleichen - Google Patents
Mit Beleuchtung versehenes Anzeigemodul für Haltestellen oder dergleichenInfo
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Description
Die Erfindung betrifft ein vorzugsweise an einem Mast zu befe
stigendes Anzeigemodul beispielsweise für eine Bus- oder Stra
ßenbahnhaltestelle, ohne auf diesen Anwendungszweck beschränkt
zu sein. Die erfindungsgemäßen Anzeigemodule können auch andere
Informationen wie Angaben über in einem Gebäude untergebrachte
Firmen und Behörden angeben, oder beispielsweise als Wegweiser
dienen. Das Anzeigemodul kann beispielsweise auch an einer Wand
befestigt oder eine selbsttragende Säule sein.
Wenn die Informationen eines Anzeigemoduls der betrachteten Art
auch bei Dunkelheit wahrnehmbar sein sollen, ist es bekannt, die
Informationsfläche des Anzeigemoduls durch eine äußere Licht
quelle zu beleuchten, beispielsweise mittels einer über oder
neben dem Anzeigemodul angebrachten Leuchtröhre. Wenn sich das
Anzeigemodul im Freien befindet, ergibt sich hierbei das Pro
blem, daß die Beleuchtungsquelle gegen Wind und Wetter geschützt
werden muß, wobei auch die Möglichkeit einer direkten mutwil
ligen Beschädigung weitestgehend vermieden werden soll. Die
hierzu zu treffenden Maßnahmen sind aufwendig und beeinträchti
gen in aller Regel das äußere Erscheinungsbild des Anzeigemo
duls.
Der vorliegenden Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ein
Anzeigemodul mit einer Beleuchtung zu versehen, die weitestge
hend unempfindlich gegen äußere Witterungseinflüsse ist und bei
der die Beleuchtungsquelle weitgehend gegen mutwillige Beschädi
gung geschützt ist. Außerdem soll die Beleuchtung im wesentli
chen wartungsfrei sein.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß durch die im Kennzeichen des
Patentanspruchs 1 angegebenen Merkmale gelöst.
Vorteilhafte Weiterbildungen der Erfindung sind in den Unter
ansprüchen gekennzeichnet.
Das erfindungsgemäße Anzeigemodul enthält eine Lichtleiterplat
te, von dem wenigstens eine, bevorzugt zwei Randkanten von
Lichtquellen beleuchtet werden können und die eine aufgerauhte
Außenfläche hat, vor der ein Informationsträger, bevorzugt eine
mit Informationen versehene Folie angeordnet ist.
Die Lichtleiterplatte ist bevorzugt eine Acryl-Klarsichtplatte,
deren dem Betrachter zugewandte Außenseite beispielsweise durch
Ätzen oder Sandstrahlen aufgerauht worden ist, was zur Folge
hat, daß das seitlich in die Lichtleiterplatte eingetretene
Licht ganzflächig aus der aufgerauhten Außenfläche austritt, so
daß die derart leuchtende Außenfläche der Halbleiterplatte den
Informationsträger von der Rückseite her beleuchtet. Der Infor
mationsträger ist bevorzugt eine auf der Rückseite spiegelbild
lich bedruckte Klarsichtfolie, auf der beispielsweise der Fahr
plan eines öffentlichen Verkehrsmittels abgedruckt ist, so daß
diese Angaben als schwarze Zeichen auf der erleuchteten Informa
tionsfläche erscheinen.
In weiterer Ausgestaltung der Erfindung werden bevorzugt Dio
denbänder als Lichtquelle verwendet, d. h. im kleinen Abstand
voneinander angeordnete Dioden, die in Nuten eingesetzt werden
können, die in bevorzugt zwei einander gegenüberliegenden Rand
kanten der Lichtleiterplatte ausgebildet sind. Die Diodenbänder
können in die Nuten beispielsweise mit einem flüssigen Acrylharz
eingeklebt sein.
Selbstverständlich können auch alle Randkanten mit Diodenbändern
versehen sein.
Die Diodenbänder sind mit einer Stromquelle bevorzugt über einen
Schalter verbunden, der über einen Sensor in die EIN-Stellung
versetzt werden kann. Diese Ausbildung hat den Vorteil, daß die
Beleuchtung nur bei Bedarf eingeschaltet wird, wodurch sich der
Stromverbrauch der Beleuchtung erheblich herabsetzen läßt.
Alternativ kann natürlich vorgesehen sein, daß die Beleuchtung
zu einer bestimmten Zeit oder bei Einbruch der Dunkelheit auto
matisch eingeschaltet wird, wobei im letzteren Falle ein opti
scher Sensor angeordnet sein kann.
Das Einschalten der Beleuchtung auf Aufforderung durch einen
Fahrgast (im Falle eines anzuzeigenden Fahrplans) ist vor allem
dann vorteilhaft, wenn als Stromquelle ein Akkumulator verwendet
wird, der durch Solarzellen aufgeladen wird. Der Akkumulator ist
in diesem Falle zweckmäßigerweise innerhalb des Anzeigemoduls
untergebracht und elektrisch mit den Solarzellen verbunden, die
beispielsweise oben am Mast angebracht sein können, wenn der
Anzeigemodul an einem solchen befestigt ist, wie dies bei Bus-
und Straßenbahnhaltestellen zweckmäßig ist.
Damit ist die Beleuchtung des Anzeigemoduls unabhängig vom
Vorhandensein eines Stromnetzes, das an Bus- oder Straßenbahn
haltestellen im allgemeinen nicht zur Verfügung steht.
In weiterer Ausgestaltung der Erfindung sollte die Lichtleiter
platte von einer Schutzplatte überdeckt sein, auf der die mit
den Informationen versehene Folie aufliegt. Die Schutzplatte
kann beispielsweise aus Polycarbonat oder Acryl bestehen.
Die Kabel, die Solarzellen, den Akkumulator und die Dioden
miteinander verbinden, können beispielsweise durch den Mast
geführt werden, wenn der oder die Anzeigemodule an einem Mast
befestigt sind, oder durch innerhalb der Anzeigemodule ange
brachte Kunststoffröhrchen verlaufen.
Das erfindungsgemäße Anzeigemodul hat eine Beleuchtung, die
völlig unempfindlich gegen äußere Witterungseinflüsse, bei
spielsweise Regen ist. Die Anordnung aus Lichtleiterplatte,
Schutzplatte und Informationsfolie ist in den Randbereichen von
Randstreifen des Anzeigemoduls bzw. aufgeclipsten oder ange
schraubten Leisten überdeckt, wodurch diese Bauteile sicher an
dem Anzeigemodul gehalten sind, was weiter unten noch näher
beschrieben wird. Die Dioden sind in Nuten der Lichtleiterplatte
eingebettet und von außen ebenso unzugänglich wie die gesamte
Verkabelung.
In weiterer Ausgestaltung weist das erfindungsgemäße Anzeigemo
dul zwei Modul-Halbschalen auf, die zu einem Körper mit zwei
gegenüberliegenden, konvex gekrümmten Außenflächen zusammen
gesetzt sind, wobei die Modul-Halbschalen einen Mast zwischen
sich aufnehmen können, der mittig durch das Anzeigemodul ver
läuft. Die Modul-Halbschalen sind dabei vorzugsweise miteinander
verschraubt, und zwar so, daß keine inneren Spannungen in den
Modul-Halbschalen entstehen, so daß das Auftreten von Spannungs
rissen vermieden ist.
Die konvexe, im Horizontalschnitt insgesamt etwa linsenförmige
Gestalt des Anzeigemodules hat zur Folge, daß der Windstaudruck
erheblich reduziert ist, so daß die Stabilität eines mit bevor
zugt mehreren Anzeigemodulen ausgestatteten Mastes beträchtlich
erhöht ist. Somit können an einem verhältnismäßig schlanken Mast
erfindungsgemäße Anzeigemodule beträchtlicher Größe befestigt
werden, ohne daß eine aufwendige Mastverankerung erforderlich
ist, wie dies im Falle ebener Anzeigemodule notwendig wäre. Die
leicht gekrümmten Außenflächen des Anzeigemodules, die bevorzugt
einachsig um eine vertikale Achse gekrümmt sind, sind dabei auch
dann aus größerer Entfernung gut sichtbar, wenn der Betrachter
nicht frontal zu dem Anzeigemodul steht, sondern auf dieses aus
einer seitlich versetzten Position blickt, aus der flache An
zeigelemente kaum wahrgenommen werden.
Die beiden Modul-Halbschalen haben vorzugsweise eine identische
Außenform, so daß das Anzeigemodul eine zu seiner Mittelebene
symmetrische Form hat, ohne daß die Erfindung hierauf beschränkt
ist.
In der Befestigungslage hat das Anzeigemodul demnach bevorzugt
zwei gegenüberliegende, um eine vertikale Achse gekrümmte Wand
flächen, die einen so großen Krümmungsradius haben, daß der
Betrachter die Beschriftung oder Markierung des Anzeigemodules
gut lesen kann, wenn er frontal vor dem Anzeigemodul steht. Die
Modul-Halbschalen haben ferner in der Befestigungslage oben und
unten am Rand der konvexen vertikalen Wandfläche ebene Abschluß
wände, die sich geradlinig zwischen den seitlichen Rändern
erstrecken und sich im zusammengesetzten Zustand des Anzeigemo
dules bevorzugt unter Bildung eines kleinen Luftspaltes überdec
ken.
In einer besonders bevorzugten Ausführungsform der Erfindung
werden die Anzeigemodule mittels Schellenelementen am Mast
befestigt, die so miteinander verschraubt werden, daß sie ab
solut fest am Mast sitzen. Die Schellenelemente haben eine
querschnittlich etwa halbkreisförmige Anlagefläche für den Mast,
d. h. zur Berücksichtigung der bei den Mastdurchmessern auftre
tenden Toleranzen verbleibt zwischen den beiden Schellenelemen
ten am Mast, der genau den Solldurchmesser hat, ein geringer
Spalt, so daß die zwei Schellenelemente auch bei einem Mast mit
etwas kleinerem Durchmesser sicher festgezogen werden können.
Zum Ausgleich der Mastdurchmessertoleranzen können in der In
nenfläche der Schellenelemente auch Nuten ausgebildet sein, in
die ein bestimmter Kitt, beispielsweise ein sogenannter "Ego"-
Kitt eingebracht wird, der geringfügig über die Innenfläche der
Schellenelemente vorsteht und klebende Eigenschaften hat.
In die Anlagefläche der Schellenelemente kann auch Quarzsand
eingebettet sein, der teilweise über das Kunststoffmaterial
vorsteht, wodurch ein besonders großer Reibungskoeffizient
hervorgerufen wird.
An den zusammengesetzten Schellenelementen werden die Modul-
Halbschalen befestigt, indem diese nach einem weiteren Gesicht
spunkt der Erfindung auf die Schellenelemente von der Seite her
aufgeschoben werden. Die Schellenelemente können eine etwas
geringere Höhe als die Modul-Halbschalen haben und an der Ober
seite und der Unterseite mit Führungs- und Befestigungsmitteln
versehen sein, die mit entsprechenden Führungs- und Befesti
gungsmitteln an den Innenseiten der Modul-Halbschalen zusammen
wirken. Hierbei kann es sich beispielsweise um Schwalbenschwanz
führungen handeln, wobei an einem der Bauteile längliche, im
Querschnitt schwalbenschwanzförmige Vorsprünge und an dem zu
gehörigen anderen Bauteil entsprechend geformte Nuten vorgesehen
sein können. Es können auch andere Führungs- und Befestigungs
mittel vorgesehen sein, mit deren Hilfe die Modul-Halbschalen in
einer exakt vorgegebenen Ausrichtung an den Innenschalenelemen
ten befestigt werden. Beispielsweise können Nuten durch die
Schellenelemente hindurch verlaufen, in die im Querschnitt
bevorzugt Hammerkopf-förmige Zapfen eingesetzt werden, die an
Querrippen der Modul-Halbschalen angeformt sein können.
Wenn die Modul-Halbschalen von beiden Seiten auf die Schellen
elemente so weit aufgeschoben sind, daß sie in etwa aneinander
anliegen, werden sie bevorzugt miteinander verschraubt, wie dies
weiter unten näher beschrieben wird.
Nach einem weiteren Vorschlag der Erfindung haben die Schellen
elemente oben und unten überstehende halbkreisförmige Kragen,
die eine geringere Wandstärke haben können. Wenn zwei Schellen
elemente zusammengesetzt sind, umschließen die Kragen rohrförmig
den Mast.
In weiterer Ausgestaltung dieses Gedankens wird vorgeschlagen,
daß am Rand des oberen und des unteren Kragens formschlüssig
aneinander passende Vorsprünge und Aussparungen ausgebildet
sind, die so versetzt zueinander angeordnet sein können, daß
beim Einsetzen des Randbereichs des unteren (oder oberen) Kra
gens eines Moduls in den Randbereich des oberen (oder unteren)
Kragens eines darunter (oder darüber) angeordneten Moduls die
zugehörigen Schellenelemente exakt aufeinander ausgerichtet
sind, d. h. übereinander liegend miteinander fluchten. Durch die
Höhe des Kragens, die nahtlos ineinandergesetzt werden, ist
außerdem exakt der vorgegebene Abstand der Anzeigemodule am Mast
eingehalten.
An den Rändern der Kragen können auch jeweils um 90° beabstandet
Nut und Feder zum Eingriff miteinander ausgebildet sein.
Zur Befestigung hoher Anzeigemodule können jeweils zwei über
einanderliegende Schellen (d. h. Paare von Schellenelementen)
vorgesehen sein, die mit Stegen miteinander verbunden sind.
Die oben und unten aus den Schellen herausragenden Kragen können
- ebenso wie die Modul-Halbschalen - aus Polycarbonat bestehen und
in die Schellenelemente jeweils eingerastet sein, die ihrerseits
aus einem Spannungsriß-unempfindlichen Material wie glasfaser
verstärktem Polypropylen bestehen können.
Durch die besondere Ausbildung der Schellenelemente und die
bevorzugte Befestigung der Modul-Halbschalen an den am Mast fest
angeschraubten Schellenelementen ist gewährleistet, daß die
erfindungsgemäßen Anzeigemodule stets verdrehfest am Mast befe
stigt werden können, auch wenn die Mastdurchmesser in der Größe
nordnung von einigen Millimeter variieren. Ferner ist gewähr
leistet, daß ein vorgegebener Abstand zwischen den Modulen auf
das genaueste eingehalten wird daß alle Module exakt in dieselbe
Richtung weisen.
Um das Verschrauben der Modul-Halbschalen zu ermöglichen, wird
ferner vorgeschlagen, daß an der Innenseite jeweils einer Halb
schale eines Anzeigemodules sogenannte Dome angeformt sind, die
ein Innengewinde enthalten, wozu beispielsweise Metallhülsen mit
Innengewinde in die Dome eingesetzt werden können, und daß die
jeweils andere Halbschale Durchgangsbohrungen an im zusammen
gesetzten Zustand des Anzeigemodules mit den Innengewinden
fluchtenden Stellen aufweisen. Im Bereich der Durchgangsbohrun
gen können innen Führungshülsen für die Schrauben angeformt
sein, die sich bei der Montage der Modul-Halbschalen zu den
Domen mit den Innengewinden erstrecken und eventuell in diesen
einrasten, wodurch ein glattes Einschrauben ermöglicht ist. Die
Durchgangsbohrungen können mittels Kappen verschlossen werden,
deren Außenfläche der Außenkontur der Modul-Halbschalen ent
sprechend geformt bzw. gewölbt ist, so daß die Kappen praktisch
nicht auffallen. Jede Kappe kann mit einer Nase versehen sein,
die in eine Aussparung am Rand der Durchgangsbohrung eingreift,
wodurch die exakte Winkellage der Kappen und damit der glatte
Verschluß der Durchgangsbohrungen gewährleistet ist.
Die Erfindung ist nicht darauf beschränkt, daß an der Innenseite
jeweils einer Halbschale die Innengewinde und an der anderen
Halbschale die Durchgangsbohrungen für die Schrauben ausgebildet
sind. Es kann auch vorgesehen sein, daß jede Halbschale an einer
axialen Hälfte Dome mit Innengewinde und an der anderen axialen
Hälfte an spiegelsymmetrischen Stellen Durchgangsbohrungen durch
die Außenwand, wiederum bevorzugt mit innen anschließenden
Führungshülsen hat, wodurch die Möglichkeit geschaffen ist, zwei
identische Modul-Halbschalen zu einem Anzeigelement zusammen zu
setzen. Hierdurch können die Herstellungs- und Lagerkosten der
Modul-Halbschalen verringert werden.
Zur Erhöhung der Festigkeit der Modul-Halbschalen wird ferner
vorgeschlagen, daß an der Innenseite der konvexen Wand mehrere
Zwischenwände parallel und senkrecht zu den oberen und unteren
Abschlußwänden angeformt sind, die im Grundriß ein quadratisches
oder rechteckiges Raster bilden können.
Die konvexen Wände der Modul-Halbschalen liegen mit ihren seit
lichen Rändern aneinander an, wobei sie beispielsweise mit Nut
und Feder ineinander eingreifen können. Auf diese Weise ist das
Anzeigelement in dem am Mast montierten Zustand im wesentlichen
allseitig dicht verschlossen.
Wie bereits eingangs erwähnt, sind an Haltestellen mehrere
Anzeigemodule übereinander an einem Mast angebracht, wobei sich
an höchster Stelle das Anzeigelement befindet, das die Halte
stelle mit einem H in einem farbig abgesetzten Feld weithin
sichtbar macht. Darunter befinden sich weitere Anzeigemodule,
die den Haltestellennamen, die Linienführung sowie einen oder
mehrere Fahrpläne anzeigen. Erfindungsgemäß wird vorgeschlagen,
die Anzeigemodule in einem Abstand von mindestens 20 mm anzuord
nen, wodurch der auf den Mast ausgeübte Windstaudruck beträcht
lich verringert wird. Dies verringert wiederum signifikant das
Biegemoment am Erdaustritt des Mastes, so daß dessen Querschnitt
und Fundament kleiner und leichter ausgeführt sein können.
Das oberste Anzeigemodul am Mast enthält die vorgeschriebene
Kennzeichnung für das Vorhandensein einer Haltestelle. Dieses H-
Modul muß stets quer zur Fahrbahn montiert werden. Damit auch
dann, wenn der Haltestellenmast nahe an der Bordsteinkante
montiert werden muß, eine Kollision mit einem anfahrenden Bus
zuverlässig verhindert ist, wird das H-Modul mit zwei Schellen
am Mast befestigt, die mit zwei Armen versehen sind, die seit
lich in das H-Modul eingreifen und dieses an der von der Straße
abgewandten Seite des Mastes halten.
Wenn das Anzeigemodul kein auf Dauer unveränderliches, groß
flächiges Symbol oder dergleichen anzeigen soll, sondern eine
Vielzahl von Informationen wie Fahrpläne, Angaben über die Li
nienführung, Haltestellennamen und dergleichen die beleuchtet
werden können, wird vorgeschlagen, daß an der Außenseite der
konvex gekrümmten Wände am oberen und unteren Rand Nuten ausge
bildet sind, in die die Ränder der weiter oben erwähnten Licht
leiterplatte, der Schutzplatte und des Informationsträgers ein
greifen, die von einer Seite aus in das Anzeigemodul eingescho
ben werden, so daß die beiden gewölbten Außenseiten des Anzeige
modules von dieser Anordnung überdeckt sind. Die Folie, die die
anzuzeigenden Informationen enthält, kann von einer weiteren
Klarsichtfolie überdeckt sein, die ebenfalls in die Randnuten
eingreift. Die Randnuten können dadurch ausgebildet sein, daß am
oberen und am unteren Rand der konvexen Wände jeweils ein umge
bördelter Randstreifen angeformt ist.
Nach Einschieben der Platten und Folien bis zu einem seitlichen
Anschlag, der durch eine dort befestigte vertikale Leiste gebil
det sein kann, werden diese dadurch fixiert, daß auf den den
Einschub ermöglichenden vertikalen Rand der zusammengesetzten
konvexen Wände eine weitere Leiste lösbar aufgesetzt werden.
Diese Leiste, die bevorzugt aufschnappt, verhindert, daß die
Anordnung aus Lichtleiterplatte und Folien abgezogen werden
kann. Zur Sicherheit kann vorgesehen sein, daß eine an der Lei
ste angeformte Rastnase nur durch eine durch die Leiste führende
Bohrung mittels eines eingeführten Stiftes oder dergleichen in
die Freigabestellung ausgelenkt werden kann.
Die erfindungsgemäßen Anzeigemodule, die bevorzugt im Spritz
gußverfahren aus Kunststoff wie Polycarbonat hergestellt sind,
sind äußerst robust und halten allen Witterungseinflüssen dau
erhaft stand. Aufgrund ihrer gewölbten Form ist der auf sie
einwirkende Windstaudruck erheblich herabgesetzt, so daß sie von
einem verhältnismäßig dünnen Mast sicher zu halten sind. Sie
sind schnell und einfach zu befestigen und ebenso leicht wieder
abzubauen. Aufgrund ihrer gewölbten Form sind sie weithin sicht
bar, so daß sie auch weit entfernten Personen das Vorhandensein
einer Haltestelle signalisieren. Wenn die Anzeigemodule Infor
mationen auf Folien anzeigen, sind diese beispielsweise bei
geändertem Fahrplan leicht austauschbar.
Die Außenwand der Modul-Halbschalen kann beispielsweise die
Querschnittsform eines Kreisbogens großen Durchmessers und/oder
eines Ellipsenabschnitts haben, wobei weitere gekrümmte bzw.
konvex gewölbte Formen im Rahmen der Erfindung liegen.
Die erfindungsgemäße Beleuchtung der Anzeigemodule ist ohne
aufwendige Maßnahmen witterungsbeständig und praktisch war
tungsfrei. Die Lichtleiterplatte ist bevorzugt aus Acryl ge
spritzt und hat eine mit der gewölbten Außenwand der Modul-
Halbschalen übereinstimmende Krümmung, d. h. sie hat in der
Draufsicht beispielsweise die Form einer Teilellipse, eines
flachen Kreisbogens oder eine aus diesen beiden kombinierte
Form. Bevorzugt in die rechte und linke Randkante der Licht
leiterplatten sind Nuten eingefräst, in denen die Diodenbänder
angeordnet und mit flüssigem Acrylharz eingegossen werden. Die
Lichtleitplatte ist bevorzugt etwa 8 mm bis 10 mm dick. Die an
der dem Betrachter zugewandten Außenfläche anliegende Schutz
platte, die bevorzugt
aus Polycarbonat oder Acryl besteht, ist bevorzugt etwa 2 mm
dick, und der klarsichtig bedruckte Fahrplan kann durch eine
Acrylfolie von etwa 1 mm Stärke gebildet sein.
Bei der bevorzugten Ausbildung als Solarbeleuchtung ist kein
Anschluß an das örtliche Stromnetz erforderlich, so daß die
Anzeigemodule an beliebigen Standorten im Freien beleuchtet
werden können.
Die Anzeigemodule können auch zunächst ohne Beleuchtung montiert
und bei Bedarf später nachgerüstet werden. Hierzu können die
gewölbten Außenflächen der Anzeigemodule zunächst mit einer
Adapterplatte anstelle der Lichtleiterplatte versehen werden,
die aus einem billigen Material wie Polystyrol bestehen kann und
eine Dicke von etwa 2,5 mm mit rückwärtigen Rippen aufweisen
kann, die die Gesamtstärke der Adapterplatte auf ca. 8 bis 10 mm
erhöhen. Das Nachrüsten mit der Lichtleiterplatte, die dann die
Adapterplatte ersetzt, sowie mit der Schutzfolie und der Infor
mationsfolie und die Ausrüstung mit den zugehörigen Kabeln,
Batterien bzw. Akkumulatoren ist mit einem verhältnismäßig
geringen Arbeitsaufwand verbunden. Die elektrischen Teile der
Beleuchtung sind bequem im Inneren der Anzeigemodule unterzu
bringen und an deren inneren Rippen problemlos zu befestigen,
während die Kabel entweder durch den Mast geführt werden können
oder durch hierzu vorgesehene Kunststoffkanäle, die an den
Rippen der Modul-Halbschalen angeformt sein können. Die Nachrü
stung der Solarbeleuchtung ist innerhalb kurzer Zeit ohne zu
sätzliche Kosten an den Anzeigemodulen zu bewerkstelligen.
Ausführungsformen der Erfindung werden nachfolgend mit Bezug auf
die Zeichnung näher erläutert. Dabei zeigen:
Fig. 1A eine Aufsicht auf eine erste Ausführungsform eines
erfindungsgemäßen Anzeigemoduls, bei der die obere
Abschlußwand weggelassen ist;
Fig. 1B eine Ansicht der Innenseite einer Modul-Halbschale
des Anzeigemoduls gemäß Fig. 1A;
Fig. 1C eine Ansicht der Außenseite einer Modul-Halbschale der
Ausführungsform gemäß Fig. 1A und 1B;
Fig. 2A eine Aufsicht ähnlich der Fig. 1A auf eine weitere
Ausführungsform der Erfindung;
Fig. 2B eine Innenansicht einer Modul-Halbschale der Ausfüh
rungsform gemäß Fig. 2A;
Fig. 2C eine Aufsicht auf eine Modul-Halbschale der Ausfüh
rungsform der Fig. 2 mit weggeschnittener oberer Ab
schlußwand;
Fig. 2D eine Ansicht einer der beiden mittigen Querwände der
Modul-Halbschale;
Fig. 3A bis 3C eine weitere Ausführungsform eines erfindungs
gemäßen Anzeigemodules in Darstellungen gemäß der
Fig. 2;
Fig. 4A bis 4C eine Seitenansicht, einen Längsschnitt und einen
Querschnitt durch eine seitliche Leiste, die bei den
Ausführungsformen der Fig. 2 und 3 verwendet wird;
Fig. 5 eine perspektivische Ansicht einer Ausführungsform
eines Schellenelementes;
Fig. 6 eine weitgehend schematische Ansicht einer mit dem
Schellenelement gemäß Fig. 5 zusammenwirkenden Modul-
Halbschale;
Fig. 7 einen weitgehend schematischen Vertikalschnitt durch
das Schellenelement gemäß Fig. 5 mit darauf aufgesetz
ter Modul-Halbschale;
Fig. 8 zwei zusammengesetzte Kragen von am Mast übereinander
angeordneten Modulen in rein schematischer Darstel
lung;
Fig. 9A-9C zwei durch Stege miteinander verbundene Schellen in
verschiedenen Seitenansichten und Horizontalschnitten;
Fig. 10 eine rein schematische Darstellung des oberen Randbe
reichs der erfindungsgemäß beleuchteten Informations
fläche und
Fig. 11A und 11B eine alternative Befestigung eines Anzeigemo
duls im Mast.
Fig. 1A zeigt eine Aufsicht auf ein Anzeigemodul 1, bei dem die
obere Wand weggeschnitten ist, so daß das Innere des Anzeigemo
dules 1 sichtbar wird.
Das Anzeigemodul 1 ist aus zwei Modul-Halbschalen 2 und 3 zu
sammengesetzt, die jeweils eine identisch geformte, einachsig
gekrümmte Außenwand 4 sowie oben und unten eine ebene Abschluß
wand 5 (siehe Fig. 2D und 3D) haben.
Die Modul-Halbschalen 2 und 3 sind entlang einer umlaufenden
Mittellinie 6 zusammengesetzt und greifen dort beispielsweise
mit Nut und Feder ineinander ein.
An der in Fig. 1A linken Modul-Halbschale 3 sind im Bereich des
oberen und unteren Randes jeweils vier Dome 7 angeformt, in die
Hülsen 8 mit Innengewinde eingesetzt sind. An entsprechenden
Stellen der Modul-Halbschale 2 befinden sich Durchgangsbohrungen
9 durch die konvexe Wand 4 sowie anschließend angeformte Füh
rungshülsen 10, durch die Schrauben 11 eingesetzt werden, die in
die Innengewinde 8 eingreifen, um die beiden Modul-Halbschalen
2, 3 miteinander zu verschrauben.
Etwa halbkreisförmige Anlageflächen 12 sind - wie die Fig. 2C
und 3C besser zeigen - die Innenflächen eines getrennt herge
stellten Innenschalenelementes 13, welches bei dieser Ausfüh
rungsform mit seitlichen Ansätzen 14 in Aussparungen 15 von zur
Aussteifung der Modul-Halbschalen vorgesehen Seitenwänden 16
eingreifen.
Die Anlageflächen 12 der Innenschalenelemente 13 sind bevorzugt
mit Quarzsand versehen, der teilweise in das Kunststoffmaterial
eingebettet ist, wodurch die Innenschalenelemente 13 den Mast
verdrehsicher zwischen sich einklemmen.
Die Modul-Halbschalen 2, 3 sind an der Innenseite der konvexen
Wände, die die Form eines Zylinderabschnitts haben, durch Quer
wände 16 und 17, die senkrecht zu den oberen und unteren Wänden
5 verlaufen, sowie Längswände 18 und 19, die zu den oberen und
unteren Wänden 5 parallel verlaufen, versehen. Die Modul-Halb
schalen 2, 3 sind mit Ausnahme der Innenschalenelemente 13 ein
stückig im Spritzgußverfahren hergestellt.
Die konvexen Wände 4 des Anzeigemoduls der Fig. 1 enthalten -
wie die Ansicht der Fig. 1C zeigt - das Haltestellensymbol in
Form eines H in einem farbigen Feld, das von Kreisringen anderer
Farbgebung umgeben ist. Die einzelnen farbigen Flächen 20, 21,
22, 23 und 24 sind dadurch hergestellt, daß diese Farbfelder
über die gesamte Wandstärke mit farbigem Kunststoff im Spritz
gußverfahren ausgebildet sind. Da dieses Verfahren allgemein
bekannt ist, braucht hier nicht näher darauf eingegangen zu
werden.
Die Anzeigemodule der Fig. 2C und 2D enthalten keine in die
konvexe Wandfläche integrierten Informationen, sondern sie
halten eine in Fig. 10 schematisch angedeutete Anordnung aus
einer Lichtleiterplatte 43, einer Schutzplatte 44 und einer z. B.
mit einem Fahrplan bedruckten Informationsfolie 45, die in Rand
nuten 26 gehalten sind, die zwischen einem angeformten Rand
streifen 27 und der Außenfläche der konvexen Wand 28 gebildet
sind. Diese Anordnung wird von der rechten oder linken Seite aus
die Randstreifen 27 untergreifend über die Außenseite der ge
wölbten Wand 28 geschoben. Anschließend wird an beiden Seiten
eine in Einbaulage vertikale Leiste 29, die in Fig. 4 im ver
größerten Maßstab dargestellt ist, auf die seitlichen Ränder
aufgesetzt und schnappt dort ein. Hierzu ist die Leiste 29 mit
inneren Ansätzen 30 versehen, die Aussparungen 31 in den seit
lichen Randbereichen der Modul-Halbschalen hintergreifen. Es
kann auch eine Leiste angeschraubt sein, während nur die zweite
Leiste zum leichteren Austausch der Folien lösbar aufgeschnappt
ist, oder oben eingehängt und mit einer Imbusschraube ver
schraubt ist. Die zugehörige Mutter ist in diesem Fall von den
Halbschalen verdrehsicher gehalten.
Die Folie 45 mit den Informationen über die Linienführung, den
Fahrplan oder dergleichen kann noch von einer verhältnismäßig
dicken Klarsichtfolie 32 überdeckt sein, die oben und unten
abgestufte Randabschnitte hat, so daß sie ebenfalls in die Nut
26 eingreift und mit der Außenseite der Randleisten 27 bündig
abschließt.
Die Ausführungsformen der Fig. 2 und 3 unterscheiden sich im
wesentlichen nur durch die Abmessungen und durch die Anzahl der
zur Aussteifung vorgesehenen Innenwände. Bei der Ausführungsform
der Fig. 2 sind vier im Querschnitt halbkreisförmige Innenscha
lenelemente 13 übereinander angeordnet, die mit seitlichen
Ansätzen jeweils in entsprechende Aussparungen 15 eingreifen,
während bei der Ausführungsform der Fig. 3 zwei Innenschalenele
mente 13 vorgesehen sind.
Fig. 5 zeigt ein Schellenelement 33, das aus einem massiven
Kunststoffkörper besteht, der mittig eine im Horizontalschnitt
halbkreisförmige Anlagefläche 12 für den Mast, seitlich davon
ebene Stirnflächen 34 und oben und unten ebenfalls ebene Ab
schlußflächen 35 und 36 aufweist. Die Rückwand 37 kann eben sein
oder auch in Anpassung an die Modul-Halbschale gewölbt verlau
fen. In die Anlagefläche 12 ist Quarzsand teilweise eingebettet.
Durch die seitlichen Abschnitte des Schellenelementes 33 ver
laufen Durchgangsbohrungen 38 zum Einsetzen von Schrauben, mit
denen zwei derartige Schellenelemente den Mast umgreifend zusam
mengeschraubt werden. Das zweite Schellenelement enthält an den
Durchgangsbohrungen 38 entsprechenden Stellen Innengewinde. Vor
dem Verschrauben werden die zwei Schellenelemente 33 zusammenge
steckt, indem konische Ansätze 43 an dem einen Schellenelement
in konische Aussparungen des anderen Innenschalenelementes ein
greifen, so daß die beiden Innenschalenelemente exakt aufein
ander ausgerichtet sind.
An der Oberseite 35 und der Unterseite 36 des Schellenelementes
sind langgestreckte, geradlinige Vorsprünge angeformt, die im
Querschnitt die Form eines Schwalbenschwanzes haben. Diese
Vorsprünge dienen der Befestigung der zugehörigen Modul-Halb
schale 2, die an entsprechender Stelle an der Innenseite der
oberen und unteren Abschlußwand entsprechend geformte, im vor
liegenden Fall schwalbenschwanzförmige Nuten 40 angeformt hat.
Nach dem Festschrauben eines Paares von Schellenelementen 33 am
Mast, wird von beiden Seiten jeweils eine Modul-Halbschale 2
über die Schellenelemente 33 geschoben, wobei die Vorsprünge 39
in die Nuten 40 angreifen, so daß die Modul-Halbschalen exakt
auf die Schellenelemente 33 ausgerichtet sind. Wenn nun die
Modul-Halbschalen spannungsfrei miteinander verschraubt werden,
sind sie in der vorgegebenen Lage vollkommen unbeweglich an den
Schellenelementen 33 gehalten.
Die Schellenelemente 33 haben ferner an der Oberseite und der
Unterseite jeweils einen halbkreisförmigen überstehenden Kragen
41, dessen Rand mit einer Verzahnung 42 versehen ist, wie Fig.
8 zeigt. Dabei ist die Verzahnung am oberen und am unteren
Kragen derart versetzt ausgebildet, daß die Verzahnung des
oberen Kragens formschlüssig in die Verzahnung des unteren
Kragens eingreift, wenn zwei Schellenelemente 33 in derselben
Richtung weisend übereinander angeordnet sind.
Die Schellenelemente 33 werden paarweise so am Mast befestigt,
daß die Verzahnung 42 des jeweils unteren Kragens 41 eines
Schellenelementes 33 formschlüssig in die Verzahnung des oberen
Kragens 41 des darunter befindlichen Schellenelementes 33 ein
greift. Hierdurch ist gewährleistet, daß die Schellenelemente 33
und damit die darauf aufgesetzten Modul-Halbschalenpaare einen
exakt vorgegebenen Abstand voneinander haben und genauestens in
dieselbe Richtung weisen.
Die Schellenelemente 33 haben dieselbe Farbe wie der Mast. Aus
diesem Grunde sehen die Kragen 41, die im zusammengesetzten
Zustand zweier Schellenelemente 33 eine Rohrform haben, wie
Mastabschnitte zwischen den Modulen aus, so daß sie das Erschei
nungsbild nicht beeinträchtigen.
In den Fig. 9A bis 9C ist eine bevorzugte Ausführungsform der
Schellenelemente 46 dargestellt, die jeweils zwei übereinander
liegende Schellenabschnitte enthalten, die über Stege 47 ein
stückig miteinander verbunden sind. Die Schellenabschnitte
werden mittels Schrauben 48 so miteinander verschraubt, daß sie
den Mast sehr fest umschließen. Zwischen den Schraubenpaaren
befinden sich Nuten 48 in den Schellenabschnitten, in die nach
dem Festziehen der Schellenelemente am Mast querschnittlich
hammerkopfförmige Zapfen formschlüssig eingeführt werden, die an
Querrippen der Modul-Halbschalen angeformt sind. Daraufhin
werden die Modul-Halbschalen so miteinander verschraubt, daß sie
spannungsfrei bleiben, indem ihre oberen und unteren ebenen
Abschlußwände sich unter Beibehaltung eines Luftspalts über
decken.
An der Oberseite und der Unterseite der Schellenelemente 46
steht wiederum jeweils ein Kragen 49, 50 vor, die formschlüssig
ineinander passende Aussparungen bzw. Vorsprünge besitzen, wie
dies im Zusammenhang mit der Ausführungsform gemäß Fig. 5 be
reits beschrieben ist. Die Kragen bestehen beispielsweise aus
Polycarbonat und sind in die Schellenabschnitte eingerastet, die
ihrerseits bevorzugt aus glasfaserverstärktem Polypropylen
bestehen.
Die Fig. 11A und 11B zeigen eine alternative Art der Befesti
gung eines Anzeigemoduls. Hierbei werden zwei Schellen 51 am
Mast festgezogen, die mit zwei im Querschnitt quadratischen
Armen 52 versehen sind, die seitlich in querschnittlich quadra
tische Aussparungen des Anzeigemoduls eingeführt sind. An den
Armen 52 sind die oben erwähnten Schellenelemente 46 befestigt,
auf die wiederum die Modul-Halbschalen aufgesetzt sind, wor
aufhin diese mittels Schrauben leicht zusammengezogen werden,
ohne daß innere Spannungen in den Modul-Halbschalen entstehen.
Nach einem weiteren Vorschlag der Erfindung kann in die Fahr
plan-Folie eine Funkuhr integriert sein, damit ein Betrachter
stets exakt über die jeweilige Zeit informiert wird.
Claims (36)
1. Anzeigemodul für Haltestellen oder dergleichen,
gekennzeichnet durch eine Lichtleiterplatte
(43) mit wenigstens einer, bevorzugt zwei von Lichtquellen be
leuchteten Randkanten und einer aufgerauhten Außenfläche, vor
der ein Informationsträger (45) angeordnet ist.
2. Anzeigemodul nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet, daß als Lichtquelle Diodenbänder verwen
det werden.
3. Anzeigemodul nach Anspruch 1 oder 2,
dadurch gekennzeichnet, daß in der Randkante bzw. den Randkanten
Nuten ausgebildet sind, in denen die Diodenbänder angeordnet
sind.
4. Anzeigemodul nach Anspruch 3,
dadurch gekennzeichnet, daß die Diodenbänder über einen Schalter
mit einer Stromquelle verbunden sind.
5. Anzeigemodul nach Anspruch 4,
dadurch gekennzeichnet, daß der Schalter über einen Sensor in
die EIN-Stellung versetzbar ist.
6. Anzeigemodul nach einem der Ansprüche 1 bis 5,
dadurch gekennzeichnet, daß als Stromquelle ein Akkumulator
verwendet wird, der in dem Anzeigemodul untergebracht ist.
7. Anzeigemodul nach Anspruch 6,
dadurch gekennzeichnet, daß der Akkumulator durch Solarzellen
aufgeladen wird.
8. Anzeigemodul nach einem der Ansprüche 1 bis 7,
dadurch gekennzeichnet, daß die Lichtleiterplatte (43) von einer
Schutzplatte (44) überdeckt ist, auf der die mit Informationen
versehene Folie (45) aufliegt.
9. Anzeigemodul nach einem der Ansprüche 1 bis 8,
dadurch gekennzeichnet, daß ferner eine Funkuhr in die Informa
tionsfolie integriert ist.
10. Anzeigemodul nach einem der Ansprüche 1 bis 9,
dadurch gekennzeichnet, daß das Anzeigemo
dul (1) zwei Modul-Halbschalen (2, 3) aufweist, die zu einem
Körper mit zwei konvex gekrümmten, gegenüberliegenden Außen
wänden (4) zusammengesetzt sind.
11. Anzeigemodul nach Anspruch 10,
dadurch gekennzeichnet, daß die konvexen Wände (4) der Modul-
Halbschalen (2, 3) einachsig gekrümmt und zur Mittelebene (31)
symmetrisch geformt sind.
12. Anzeigemodul nach Anspruch 10 oder 11,
dadurch gekennzeichnet, daß die beiden Modul-Halbschalen (2, 3)
im wesentlichen eine identische Außenform haben.
13. Anzeigemodul nach einem der Ansprüche 10 bis 12,
dadurch gekennzeichnet, daß die Wandfläche oder Modul-Halbschale
(2, 3) die Form eines flachen Kreisbogens oder Ellipsenab
schnitts hat.
14. Anzeigemodul nach einem der Ansprüche 10 bis 13,
dadurch gekennzeichnet, daß die Modul-Halbschalen (2, 3) mitein
ander verschraubt werden.
15. Anzeigemodul nach Anspruch 14,
dadurch gekennzeichnet, daß an der Innenseite der einen Modul-
Halbschale (3) Dome (7) angeformt sind, die ein Innengewinde (8)
enthalten, und daß an der anderen Modul-Halbschale (2) Durch
gangsbohrungen (9) an im zusammengesetzten Zustand mit den
Innengewinden (8) fluchtenden Stellen durch die Außenwand (4)
zum Einsetzen von Schrauben (11) ausgebildet sind.
16. Anzeigemodul nach Anspruch 15,
dadurch gekennzeichnet, daß Hülsen mit Innengewinde (8) in die
Dome (7) eingesetzt sind oder daß Schneidschrauben verwendet
werden.
17. Anzeigemodul nach Anspruch 15,
dadurch gekennzeichnet, daß an der Innenseite der anderen Modul-
Halbschale (2) Führungshülsen (10) für die Schrauben (11) ange
formt sind.
18. Anzeigemodul nach Anspruch 15,
dadurch gekennzeichnet, daß die Durchgangsbohrungen (9) mittels
Kappen verschließbar sind.
19. Anzeigemodul nach einem der Ansprüche 10 bis 14,
dadurch gekennzeichnet, daß jede Modul-Halbschale an einer axia
len Hälfte Dome mit einem Innengewinde und an der anderen axia
len Hälfte an spiegelsymmetrischen Stellen Durchgangsbohrungen
durch die Außenwand, bevorzugt mit innen anschließenden Füh
rungshülsen, zum Einsetzen von Schrauben aufweist.
20. Anzeigemodul nach einem der Ansprüche 10 bis 19,
dadurch gekennzeichnet, daß die Modul-Halbschalen in dem am Mast
montierten Zustand horizontale obere und untere Abschlußwände
(5) aufweisen, zwischen denen im zusammengesetzten Zustand der
Modul-Halbschalen ein Luftspalt verbleibt.
21. Anzeigemodul nach einem der Ansprüche 10 bis 20,
dadurch gekennzeichnet, daß jede Modul-Halbschale (2, 3) vonein
ander beabstandete Zwischenwände (16, 17, 18, 19) aufweist, die
parallel oder senkrecht zu den oberen und unteren Abschlußwänden
(5) verlaufen.
22. Anzeigemodul nach einem der Ansprüche 10 bis 21,
ferner gekennzeichnet durch Schellenelemente (13, 33), die
jeweils im Horizontalschnitt eine etwa halbkreisförmige Anlage
fläche (12) für den Mast haben.
23. Anzeigemodul nach Anspruch 22,
dadurch gekennzeichnet, daß die Anlagefläche (12) der Schel
lenelemente (13, 33) eine Oberfläche mit einem großen Reibungs
koeffizienten hat.
24. Anzeigemodul nach Anspruch 23,
dadurch gekennzeichnet, daß die Anlagefläche (12) Quarzsand ent
hält, der in das Kunststoffmaterial teilweise eingebettet ist.
25. Anzeigemodul nach einem der Ansprüche 10 bis 24,
dadurch gekennzeichnet, daß zwei Schellenelemente (33) so mit
einander verschraubt werden, daß sie den Mast fest umschließen.
26. Anzeigemodul nach Anspruch 25,
dadurch gekennzeichnet, daß die Schellenelemente (33) Befesti
gungsmittel (39) für die Modul-Halbschalen (2, 3) vorgesehen
sind.
27. Anzeigemodul nach Anspruch 25 oder 26,
dadurch gekennzeichnet, daß an der Oberseite und der Unterseite
(35, 36) der Schellenelemente (33) und den Innenseiten der
horizontalen Abschlußwände der Modul-Halbschalen ineinander
eingreifende Schwalbenschwanzführungen (39, 40) ausgebildet
sind.
28. Anzeigemodul nach Anspruch 25 oder 26,
dadurch gekennzeichnet, daß die Schellenelemente Nuten aufwei
sen, in die Zapfen formschlüssig eingreifen, die an Querrippen
der Modul-Halbschalen angeformt sind.
29. Anzeigemodul nach einem der Ansprüche 25 bis 27,
dadurch gekennzeichnet, daß die Schellenelemente (33) oben und
unten überstehende, etwa halbkreisförmige Kragen (41) aufweisen.
30. Anzeigemodul nach Anspruch 29,
dadurch gekennzeichnet, daß am Rand des oberen und des unteren
Kragens (41) ineinander passende Vorsprünge und Aussparungen
ausgebildet sind.
31. Anzeigemodul nach einem der Ansprüche 25 bis 30,
dadurch gekennzeichnet, daß die Schellenelemente (33) in einer
Farbe hergestellt sind, die mit der Farbe des Mastes überein
stimmt.
32. Anzeigemodul nach einem der Ansprüche 10 bis 31,
dadurch gekennzeichnet, daß die konvexen Wände der Modul-Halb
schalen (2, 3) mit den seitlichen Rändern aneinander anliegen.
33. Anzeigemodul nach einem der Ansprüche 10 bis 32,
dadurch gekennzeichnet, daß die konvexen Wände (4) durch mehr
farbigen Spritzguß gebildete Kennzeichen enthalten.
34. Anzeigemodul nach einem der Ansprüche 10 bis ,33,
dadurch gekennzeichnet, daß an der Außenseite der konvexen Wände
(4) am oberen und unteren Rand Nuten (26) zum Halten von die
konvexen Wände (4) überdeckenden Platten und/oder Folien (25,
32) ausgebildet sind.
35. Anzeigemodul nach Anspruch 34,
dadurch gekennzeichnet, daß auf die vertikalen Ränder der kon
vexen Wände (4) Leisten (29) lösbar aufgeschnappt oder mit
Imbusschrauben befestigt sind.
36. Mast mit Anzeigemodulen nach einem der Ansprüche 10 bis 36,
dadurch gekennzeichnet, daß die Anzeigemodule im Abstand von
einander am Mast befestigt sind.
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