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DE19514941C2 - Rückenlehne für Fahrzeugsitze, insbesondere Kraftfahrzeugsitze - Google Patents

Rückenlehne für Fahrzeugsitze, insbesondere Kraftfahrzeugsitze

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DE19514941C2
DE19514941C2 DE1995114941 DE19514941A DE19514941C2 DE 19514941 C2 DE19514941 C2 DE 19514941C2 DE 1995114941 DE1995114941 DE 1995114941 DE 19514941 A DE19514941 A DE 19514941A DE 19514941 C2 DE19514941 C2 DE 19514941C2
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Germany
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tubes
tube
backrest
cross member
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Ralf Dipl Ing Niezoldt
Bernd Engels
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Bernd Dipl Ing Gross
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Johnson Controls Components GmbH and Co KG
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Keiper Recaro GmbH and Co
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    • B60VEHICLES IN GENERAL
    • B60NSEATS SPECIALLY ADAPTED FOR VEHICLES; VEHICLE PASSENGER ACCOMMODATION NOT OTHERWISE PROVIDED FOR
    • B60N2/00Seats specially adapted for vehicles; Arrangement or mounting of seats in vehicles
    • B60N2/68Seat frames

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  • Aviation & Aerospace Engineering (AREA)
  • Transportation (AREA)
  • Mechanical Engineering (AREA)
  • Chair Legs, Seat Parts, And Backrests (AREA)

Description

Die Erfindung betrifft eine Rückenlehne für Fahrzeugsitze, insbesondere Kraftfahr­ zeugsitze, deren Seitenholme im Bereich ihres unteren Endes mit je einem Gelenk­ beschlag zu verbinden sind, durch je einen Verbindungskörper für jeden Seiten­ holm, der eine blockartige Materialpartie aufweist, die sowohl mit einer Anlageflä­ che für den Seitenholm als auch einer Anlagefläche für den Gelenkbeschlag verse­ hen ist.
Eine dahingehende Rückenlehne ist durch die DE 43 03 006 A1 bekannt. Der bekannte Verbindungskörper weist zwei Verbindungsbleche auf, die mit ihren beiden Randzonen je einen Klemmkanal bilden, in dem der jeweilige Seitenholm festklemmbar ist. Die Mittelzone der beiden Verbindungsbleche bildet eine Verbin­ dungsplatte und mithin eine Anlagefläche für die Anlage des oberen Beschlagteiles des Gelenkbeschlages aus, die über eine Schraub- und/oder Nietverbindung mit dem Gelenkbeschlag verbindbar ist.
Ausgehend von diesem Stand der Technik liegt der Erfindung die Aufgabe zugrun­ de, die bekannte Rückenlehne für Fahrzeugsitze derart weiter zu verbessern, daß nicht nur eine hochbelastbare Verbindung zwischen dem unteren Ende des jeweili­ gen Seitenholmes und dem Verbindungskörper herstellbar ist, sondern daß sich die dahingehende Verbindung auch mit besonders geringem Aufwand erreichen läßt. Eine dahingehende Aufgabe löst eine Rückenlehne mit den Merkmalen des An­ spruches 1.
Dadurch, daß gemäß dem kennzeichnenden Teil des Anspruches 1 die seitliche Anlagefläche des Verbindungskörpers für den Gelenkbeschlag nach oben, vorne und hinten durch eine Stufe begrenzt ist, die eine formschlüssige Verbindung mit dem Gelenkbeschlag ergibt, positioniert die Stufe den Gelenkbeschlag relativ zum Verbindungskörper, so daß nach Anlegen des Gelenkbeschlages an die Anlageflä­ che nur noch Verbindungsschrauben eingedreht zu werden brauchen. Neben einer hochbelastbaren Verbindung zwischen den Seitenholmen und dem Verbindungs­ körper läßt sich die dahingehende Verbindung mit besonders geringem Aufwand herstellen, was sehr kostengünstig ist.
Vorteilhafterweise sind diese Verbindungsschrauben so angeordnet, daß sie in eine nutförmige Einziehung der Rohrwand der in die Sacklochbohrungen eingesteckten Rohrenden eingreifen und dadurch die Rohrenden formschlüssig mit dem Verbin­ dungskörper verbinden. Ein weiterer Vorteil besteht darin, daß der Verbindungs­ körper sowohl für Seitenholme, die aus Rohren gebildet sind, als auch für Seiten­ holme geeignet ist, die als Blechprägeteile ausgeführt sind.
Für einen als Blechprägeteil ausgebildeten Seitenholm wird die Anlagefläche zweckmäßigerweise durch eine Seitenfläche des Verbindungskörpers gebildet. Hingegen sind als Anlageflächen für einen aus Rohren bestehenden Seitenholm vorzugsweise Sacklochbohrungen der blockartigen Materialpartie vorgesehen, welche die unteren Rohrenden aufnehmen.
Bei einer bevorzugten Ausführungsform ist mit der blockartigen Materialpartie einstückig ein Arm ausgebildet, welcher der Verbindung mit einem unteren Querholm dient. Ein solcher Arm erhöht zumindest dann, wenn der Verbin­ dungskörper ein Gußteil ist, den Aufwand nur unwesentlich, ermöglicht aber in besonders einfacher und kostengünstiger Weise die Realisierung einer Verbin­ dung der unteren Enden der Seitenholme miteinander mittels eines separaten, nicht von einem der Rohre gebildeten Querholms, der ebenfalls sehr kosten­ günstig ist. Bei dem Querholm kann es sich, nämlich um einen Profilstab han­ deln, der vorzugsweise aus Gewichtsgründen wenigstens einen Längskanal aufweist.
Ein weiterer Vorteil des erfindungsgemäßen Verbindungskörpers besteht darin, daß sich an seine der Anlagefläche für den Gelenkbeschlag abgewandten Seite ohne weiteres ein Getriebe anschließen kann, an das ein Motor für eine motorische Lehnenneigungseinstellung angeflanscht werden kann. Eine solche Baugruppe ist montagetechnisch sehr vorteilhaft.
Bevorzugte Formen der Rohre, welche sich kostengünstig realisieren lassen und auch den sonstigen an eine Rückenlehne zu stellenden Anforderungen in hohem Maße gerecht werden, sind Gegenstand der Ansprüche 17 bis 25.
Im folgenden ist die Erfindung an Hand von in der Zeichnung dargestellten Ausführungsbeispielen im einzelnen erläutert. Es zeigen
Fig. 1 eine Seitenansicht der tragenden Struktur eines ersten Ausfüh­ rungsbeispiels mit angedeuteter Kontur der Polsterung,
Fig. 2 eine Seitenansicht eines der beiden Seitenholme des Ausfüh­ rungsbeispiels gemäß Fig. 1,
Fig. 3 eine Ansicht von vorne der tragenden Struktur einer Abwand­ lung des Ausführungsbeispiels gemäß Fig. 1,
Fig. 4 eine vergrößert dargestellte Draufsicht auf die Außenseite des in Fig. 1 dargestellten Verbindungskörpers,
Fig. 5 eine Draufsicht auf die Innenseite dieses Verbindungskörpers,
Fig. 6 einen Schnitt nach der Linie VI-VI der Fig. 4,
Fig. 7 einen Schnitt nach der Linie VII-VII der Fig. 6,
Fig. 8 eine Längsschnitt durch den mit dem Verbindungskörper zu verbindenden unteren Endabschnitt eines der Rohre,
Fig. 9 einen Längsschnitt durch eines der Sacklöcher des Verbin­ dungskörpers mit darin festgelegtem Rohrende,
Fig. 10 eine Draufsicht auf die Oberseite des Verbindungskörpers,
Fig. 11 eine Stirnansicht des unteren Querholms,
Fig. 12 eine perspektivisch dargestellte Ansicht der Rohre eines zwei­ ten Ausführungsbeispiels,
Fig. 13 eine Seitenansicht der Rohre des zweiten Ausführungsbeispiels,
Fig. 14 eine perspektivisch dargestellte Ansicht des Verbindungskörpers mit integriertem Getriebe und aufgesetztem Motor.
Eine Rückenlehne für einen Kraftfahrzeugsitz weist, wie Fig. 3 zeigt, zwei zu der Längsmittelebene 1 spiegelbildlich gleich ausgebildete Seitenholme 2 auf, die je aus einem hinteren Rohr 3 und einem vorderen Rohr 4 bestehen. Als Rohrmaterial kommt nicht nur Stahl in Frage, sondern auch Leichtmetall. Die hinteren Rohre 3 folgen, wie Fig. 1 zeigt, mit ihrer Vorderseite etwa dem Verlauf der Vorderseite des Polstermittelteiles, das sich in Sitzquerrichtung von der einen zur anderen Seitenwange 5 erstreckt. Beide Seitenwangen 5 werden vor dem ihnen zugeordneten vorderen Rohr 4 gestützt, das etwa parallel zur vorderen Randlinie 5' der Seitenwange verläuft. Sein unteres Ende liegt im Abstand vor dem unteren Ende des hinteren Rohres 3. Nach oben hin nimmt dann zunächst der Abstand des vorderen Rohres 4 vom hinteren Rohr 3 zu und dann wieder ab. Dabei verläuft, wie Fig. 3 zeigt, das vorderer Rohr 4 zunächst vor dem hinteren Rohr 3. Etwa ab der halben Höhe der Rückenlehne verläuft das vordere Rohr 4 etwas mehr zur Längsmittelebene 1 hin als das hintere Rohr 3. Außerdem verläuft es so weit nach hinten, bis es, wie Fig. 2 zeigt, in der von den beiden hinteren Rohren 3 definierten Fläche liegt. Dabei kommt die Außenseite der vorderen Rohre 4 in Anlage an die Innenseite der hinteren Rohre 3, wo eine Verbindung zwischen diesen Rohren vorhanden ist. Innerhalb der beiden hinteren Rohre 3 gehen die beiden vorderen Rohre 4 in den mit ihnen einstückig ausgebildeten, oberen Querholm 6 über, der etwas unterhalb des oberen Lehnenrandes 7 verläuft, wie Fig. 1 zeigt. Die beiden vorderen Rohre 4 werden also durch die Schenkel eines nach unten offenen, U-artigen, einstückig ausgebildeten Bügels gebildet.
Die beiden hinteren Rohre 3 erstrecken sich über den oberen Lehnenrand 7 hinaus nach oben, verlaufen hier aber etwas steiler als innerhalb des Seiten­ holms, damit die von ihnen getragene Kopfstütze 8 dem Kopf des Sitzbenutzers ausreichend nahe ist. Der über den oberen Lehnenrand 7 hinausragende Abschnitt nähert sich mehr und mehr der Mittelebene 1, wobei die beiden hinteren Rohre 3 innerhalb der Kopfstütze einstückig über ein etwa halbkreis­ förmiges Verbindungsstück miteinander verbunden sind. Die Polsterung der Kopfstütze 8 kann von der Polsterung 9 der Rückenlehne getrennt sein, wie Fig. 1 zeigt, jedoch auch mit dieser einstückig ausgebildet sein, wie Fig. 3 zeigt. Im letztgenannten Falle kann in der Polsterung der Kopfstütze eine Durchblicköff­ nung 10 vorgesehen sein.
Das hintere Rohr 3 und das vordere Rohr 4 beider Seitenholme 2 greifen spielfrei in Sacklochbohrungen 13 je eines Verbindungskörpers 11 ein und sind mit diesem fest verbunden. Für diese im Ausführungsbeispiel formschlüssige Verbindung ist der untere Endabschnitt der beiden Rohre 3 und 4 mit je einer nutförmigen Einziehung 3' bzw. 4' versehen, die sich im rechten Winkel zur Rohrlängsachse erstecken. Da die beiden Verbindungskörper 11 bezüglich der Längsmittelebene 1 spiegebildlich gleich ausgebildet sind, ist im folgenden nur der eine beschrieben.
Der Verbindungskörper 11 ist ein Gußteil aus Leichtmetall mit einer blockarti­ gen Materialpartie 12, in die von oben her unter Bildung eines spitzen Winkels die beiden Sacklochbohrungen 13 eindringen, weil, wie Fig. 2 zeigt, im Aus­ führungsbeispiel die unteren Endabschnitte der Rohre 3 und 4 einen entspre­ chenden Winkel einschließen. Verlaufen die unteren Enden der Rohre 3 und 4 hingegen parallel zueinander, dann haben auch die Sacklochbohrungen 13 einen parallelen Verlauf, was fertigungstechnisch günstiger ist.
Die im montierten Zustand nach außen weisende Seite der blockförmigen Materialpartie 12 bildet eine ebene, trapezförmige Anlagefläche 14 für den oberen Beschlagteil 15 eines ein Einstellgetriebe aufweisenden Gelenkbeschla­ ges, dessen unterer Beschlagteil mit 16 bezeichnet ist. Die Anlagefläche 14 ist an die Kontur des mit dem Verbindungskörper zu verbindenden Abschnittes des oberen Beschlagteiles 15 angepaßt. Eine Stufe 17 begrenzt die Anlagefläche 14 nach vorne, oben und hinten, wodurch nicht nur eine Positionierung zur Montageerleichterung erreicht wird, sondern auch eine formschlüssige Verbin­ dung. Mittels zweier Schrauben, welche Bohrungen des oberen Beschlagteils 15 durchdringen und die in Gewindebohrungen 18 der blockartigen Material­ partie 12 eingreifen, pressen den oberen Beschlagteil 15 an die Anlagefläche 14.
Die Gewindebohrungen 18 sind, wie die Fig. 4, 5, 7 und 9 zeigen, so angeord­ net, daß sie die Sacklochbohrungen 13 anschneiden und mit den Einziehungen 3' bzw. 4' fluchten, wenn die Enden der Rohre 3 und 4 vollständig in die Sacklochbohrungen 13 eingesteckt sind. Wie Fig. 9 zeigt, kommt deshalb je eine der Schrauben 28 in jeder Einziehung 3' bzw. 4' zu liegen und verbindet dadurch formschlüssig das Rohr mit dem Verbindungskörper 11. Selbstverständ­ lich kann zusätzlich eine Klebeverbindung vorgesehen sein.
An die Unterseite der blockförmigen Materialpartie 12 ist ein Arm 19 einstückig angeformt, der mit Ausnahme seines an die Materialpartie 12 anschließenden Fußteils kreisbogenförmig gekrümmt ist und, wie Fig. 1 zeigt, innerhalb der Außenkontur des Gelenkbeschlages konzentrisch zu dessen Gelenkachse verläuft. An den Arm 19 sind auf der Innenseite zwei parallel zu Gelenkachse abstehende Zapfen 20 angeformt. Diese Zapfen 20 dienen der Herstellung einer Verbindung mit einem unteren Querholm 21, der sich vom einen zum anderen Seitenholm 2 erstreckt und, wie Fig. 11 zeigt, eine an den gekrümmten Abschnitt des Armes 19 angepaßte Außenkontur hat. Ferner zeigt Fig. 11, daß der untere Querholm 21 mehrere, ihn in seiner Längsrichtung durchdringende Kanäle aufweist, von denen die beiden äußeren Kanäle 22 der spielfreien Aufnahme der Zapfen 20 dienen, während die beiden inneren Kammern 23 nur der Gewichtsersparnis dienen. Insgesamt ist der untere Querholm 21, der wie die Verbindungskörper 11 aus Leichtmetall besteht, trotz seines geringen Gewichtes sehr verwindungs- und biegesteif. Die Verbindung zwischen dem Querholm 21 und den Verbindungskörpern 11 ist auch auf Zug belastbar, weil die Zapfen 20 in die äußeren Kammern 22 des unteren Querholms 21 einge­ preßt und/oder eingeklebt sein können.
Wie insbesondere Fig. 6 zeigt, liegt die Innenseite 24 des Verbindungskörpers 11 einschließlich des Armes 19 mit Ausnahme des die Sacklochbohrung 13 für das hintere Rohr 3 begrenzenden Bereiches in einer zur Anlagefläche 14 parallelen Ebene. Deshalb kann sich, wie Fig. 14 zeigt, an die Innenseite 24 problemlos ein Getriebe 25 für den Antrieb des Einstellgetriebes der Gelenk­ beschläge anschließen, an das ein Elektromotor 29 angeflanscht ist. Das Gehäu­ se des Getriebes 25 kann zumindest teilweise mit dem Verbindungskörper 11 einstückig ausgebildet sein. Eine aus dem Verbindungskörper 11, dem Getriebe 25 und dem Elektromotor 29 gebildete Baugruppe vereinfacht die Montage erheblich, unabhängig davon, ob die Seitenholme der Rückenlehne aus Roh­ ren oder Blechprägeteilen gebildet sind. Vorzugsweise hat dieses Getriebe 25 nicht nur eine mit der Gelenkachse fluchtende Kupplungsmöglichkeit für eine zentrisch liegende Übertragungsstange 26, sondern auch für eine nach hinten und oben verlegte Übertragungsstange 27, um den unterschiedlichen Anforde­ rungen hinsichtlich der Lage der Übertragungsstange gerecht werden zu kön­ nen.
In Fig. 14 ist mit strichpunktierten Linien angedeutet, wie ein als Blechprägeteil ausgebildeter Seitenholm 30 unter Anlage an der Außenseite des Verbindungs­ körpers 11 mit diesem verbunden sein kann.
Auch bei dem in den Fig. 12 und 13 dargestellten Ausführungsbeispiel einer erfindungsgemäßen Rückenlehne wird durch den Dreieckverband, den in jedem der beiden Seitenholme 102 das hintere Rohr 103 und das vordere Rohr 104 bilden, eine hohe Belastbarkeit in Fahrtrichtung und entgegen der Fahrt­ richtung der Rückenlehne bei einem geringen Gewicht erreicht. Für die Verbin­ dung im Bereich des unteren Rohrendes sind nicht dargestellte Verbindungs­ körper vorgesehen, welche wie die Verbindungskörper 11 des ersten Ausfüh­ rungsbeispiels ausgebildet sind. Im Bereich des oberen Endes der vorderen Rohre 104 sind diese dort mit den zugeordneten hinteren Rohren 104 fest verbunden, wo die Innenseite der vorderen Rohre 104 an der Außenseite der hinteren Rohre 103 anliegen. Außer diesen Verbindungen oder zusätzlich zu ihnen könnte eine Verbindung auch zwischen dem Übergang der vorderen Rohre 104 in den mit ihnen einstückig ausgebildeten oberen Querholm 106 einerseits und der Rückseite der hinteren Rohre 103 andererseits vorgesehen sein.
Wie die Fig. 12 und 13 zeigen, sind die beiden zur Längsmittelebene symme­ trisch ausgebildeten hinteren Rohre 103 ein Stück oberhalb des Verbindungs­ körpers leicht nach hinten abgewinkelt und etwas unterhalb des oberen Randes der Rückenlehne wieder etwas nach vorne abgebogen. Außerdem verringert sich der Zwischenraum zwischen den beiden hinteren Rohren 103 von der unteren Biegungsstelle bis zur oberen Biegungsstelle zumindest um den Rohr­ durchmesser. Die beiden vorderen Rohre 104 sind, wie vor allem Fig. 13 zeigt, in Höhe der unteren Biegungsstelle der hinteren Rohre 103 ebenfalls nach hinten abgebogen, jedoch etwas stärker als die hinteren Rohre 103. Von dieser unteren Biegungsstelle aus erstrecken sich die vorderen Rohre 104 geradlinig nach oben bis sie nahe dem oberen Lehnenrand in den einstückig mit ihnen ausgebildeten oberen Querholm 106 übergehen. Im Bereich der Kreuzung mit dem hinteren Rohr 103 liegen die vorderen Rohre 104 mit ihrer Innenseite an der Außenseite der hinteren Rohre 103 an.
Die beiden hinteren Rohre 103 sind über den oberen Querholm 106 hinaus nach oben verlängert. Diese beiden parallel zueinander verlaufenden Verlänge­ rungen 103' dienen als Träger für eine Kopfstütze.
Bei allen Ausführungsbeispielen kann eine einstückig ausgebildete, von einer Flachfederung getragene Polsterung sowohl für die Rückenlehne als auch für die Kopfstütze vorgesehen sein, welche im Bereich der Rückenlehne die vorde­ ren Rohre umfaßt. An den beiden hinteren Rohren und dem Querholm kann eine Blende festgelegt sein, die beispielsweise aus einer dünnen Kunststoffplatte besteht. Selbstverständlich kann aber das Ausführungsbeispiel gemäß den Fig. 12 und 13 auch wie dasjenige gemäß den Fig. 1 bis 3 mit voneinander ge­ trennten Polsterkörpern für die beiden Seitenwangen und den Mittelteil der Rückenlehne ausgeführt sein.

Claims (24)

1. Rückenlehne für Fahrzeugsitze, insbesondere Kraftfahrzeugsitze, deren Seitenholme im Bereich ihres unteren Endes mit je einem Gelenkbeschlag zu verbinden sind, durch je einen Verbindungskörper (11) für jeden Seitenholm, der eine blockartige Materialpartie aufweist, die sowohl mit einer Anlagefläche (13) für den Seitenholm (3, 4; 30; 103, 104) als auch einer Anlagefläche (14) für den Gelenkbeschlag versehen ist, dadurch gekennzeichnet, daß die seitliche Anlagefläche (14) des Verbindungskör­ pers (11) für den Gelenkbeschlag nach oben, vorne und hinten durch eine Stufe (17) begrenzt ist, die eine formschlüssige Verbindung mit dem Gelenkbeschlag ergibt.
2. Rückenlehne nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Verbin­ dungskörper (11) aus Leichtmetall bestehen.
3. Rückenlehne nach einem der Ansprüche 1 oder 2, dadurch gekennzeich­ net, daß die Anlagefläche (13) für den unteren Endabschnitt des Seiten­ holms (30) durch eine Seitenfläche des Verbindungskörpers (11) gebildet ist.
4. Rückenlehne nach einem der Ansprüche 1 oder 2, dadurch gekennzeich­ net, daß die beiden Seitenholme je zwei Rohre (3, 4; 103, 104) aufweisen und die Anlageflächen für die unteren Endabschnitte der Rohre (3, 4; 103, 104) durch die Wandflächen von zwei Sacklöchern (13) in der blockarti­ gen Materialpartie (12) gebildet sind.
5. Rückenlehne nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Anlagefläche (14) für den Gelenkbeschlag durch eine Seitenfläche des Verbindungskörpers (11) gebildet ist.
6. Rückenlehne nach Anspruch 4 oder 5, dadurch gekennzeichnet, daß der im Inneren eines der Sacklöcher (13) liegende untere Endabschnitt jedes Rohres (3, 4; 103, 104) mit wenigstens einer quer zur Rohrlängsachse verlaufenden, nutförmigen Einziehung (3', 4') der Rohrwand versehen ist, die mit einer Bohrung (18) des Verbindungskörpers (11) fluchtet, welche einen auch in der Einziehung (3', 4') liegenden Bolzen (28) aufnimmt.
7. Rückenlehne nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß jede der Bohrungen (18) lotrecht in der Anlagefläche (14) für den Gelenkbeschlag mündet und die Bolzen durch Schrauben (28) gebildet sind, die den Gelenkbeschlag mit dem Verbindungskörper (11) verbinden.
8. Rückenlehne nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß mit der blockartigen Materialpartie (12) einstückig ein Arm (19) ausge­ bildet ist, der von der Unterseite der blockartigen Materialpartie (12) nach unten absteht und der Verbindung mit einem unteren Querholm (21) dient.
9. Rückenlehne nach Anpruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß der Arm (19) bogenförmig und von der Gelenkachse des Gelenkbeschlages (15, 16) aus gesehen konkav gekrümmt ist.
10. Rückenlehne nach Anspruch 8 oder 9, dadurch gekennzeichnet, daß an den Arm (19) in dessen Längsrichtung im Abstand voneinander Ver­ bindungszapfen (20) angeformt sind, welche in Kanäle (22) des unteren Querholm (21) eingreifen.
11. Rückenlehne nach einem der Ansprüche 8 bis 10, dadurch gekennzeich­ net, daß der untere Querholm (21) ein Profilstab ist, der zwischen den beiden der Verbindung mit den Armen (19) dienenden Kanälen (22) noch wenigstens einen zusätzlichen, der Gewichtseinsparung dienenden Kanal (23) aufweist.
12. Rückenlehne nach einem der Ansprüche 1 bis 11, dadurch gekennzeichnet, daß die An­ lagefläche (14) die Form eines Trapezes hat, wobei die lange Grundlinie durch eine untere Kante der blockartigen Materialpartie (12) gebildet ist.
13. Rückenlehne nach einem der Ansprüche 1 bis 12, dadurch gekennzeich­ net, daß die Anlagefläche (14) für den Gelenkbeschlag auf der nach außen weisenden Seite der blockartigen Materialpartie (12) liegt und an die Innenseite sich ein Getriebe (25) anschließt.
14. Rückenlehne nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, daß zumindest ein Teil des Gehäuses eines Getriebes (25) an den Verbindungskörper (11) angefügt oder angeformt ist.
15. Rückenlehne nach Anspruch 13 oder 14 dadurch gekennzeichnet, daß das Getriebegehäuse des Getriebes (25) eine mit der Gelenkachse des Gelenkbeschlages (15, 16) fluchtende Durchtrittsöffnung und eine gegen­ über dieser in radialer Richtung nach hinten und oben versetzt liegende Durchtrittsöffnung für eine sich zum Gelenkbeschlag der anderen Seite erstreckende Übertragungsstange (27) aufweist.
16. Rückenlehne nach einem der Ansprüche 1 bis 15, dadurch gekennzeich­ net, daß von den beiden Rohren (3, 4; 103, 104) jedes Seitenholms (2; 102) das eine (4; 104) zumindest im Bereich seines unteren Endabschnit­ tes im Abstand vor dem anderen Rohr (3; 103) angeordnet ist und den einen Schenkel eines U-ähnlichen Bügels bildet, dessen Jochabschnitt als oberer Querholm (6; 106) vorgesehen ist.
17. Rückenlehne nach Anspruch 16 dadurch gekennzeichnet, daß der obere Querholm (106) die beiden anderen Rohre (103) auf deren Rückseite kreuzt.
18. Rückenlehne nach Anspruch 17, dadurch gekennzeichnet, daß die sich an den oberen Querholm (106) anschließenden Rohrabschnitte außen am einen bzw. anderen hinteren Rohr (103) anliegen.
19. Rückenlehne nach Anspruch 18, dadurch gekennzeichnet, daß die durch die beiden Schenkel des U-ähnlichen Bügels gebildeten Rohre (104) gegenüber dem jeweils anderen Rohr (103) nicht nur nach vorne, sondern auch nach außen versetzt sind.
20. Rückenlehne nach Anspruch 16, dadurch gekennzeichnet, daß der obere Querholm (6) zwischen den beiden anderen Rohren (3) liegt.
21. Rückenlehne nach Anspruch 20, dadurch gekennzeichnet, daß die beiden Rohre (4), die zumindest im Bereich ihres unteren Endabschnittes vor den hinteren Rohren (3) liegen, auf mindestens der Hälfte ihrer Länge, be­ ginnend an ihrem unteren Ende, im Abstand vor den hinteren Rohren (3) liegen und im Anschluß an diesen Abschnitt stärker als die hinten liegen­ den Rohre (3) nach innen bis zu einer Lage neben den hinteren Rohren (3) verlaufen.
22. Rückenlehne nach Anspruch 21, dadurch gekennzeichnet, daß der vor dem hinteren Rohr (3) liegende Abschnitt einen von seinem unteren Ende aus zunächst größer und dann wieder kleiner werdenden Abstand von dem hinter ihm liegenden Rohr (3) hat.
23. Rückenlehne nach einem der Ansprüche 16 bis 22 dadurch gekenn­ zeichnet, daß der sich über den oberen Querholm (6; 106) hinaus sich nach oben erstreckende Abschnitt (103') der zumindest im Bereich ihres unteren Endes hinten liegenden Rohre (3; 103) je einen Kopfstützenträger bildet.
24. Rückenlehne nach Anspruch 23, dadurch gekennzeichnet, daß die im Bereich ihres unteren Enden hinten liegenden Rohre (3) oberhalb des oberen Querholms (6) sich zumindest nähern und über einen U-ähnlichen Zwischenabschnitt, den das Polster der Kopfstütze (8) überdeckt, inein­ ander übergehen.
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