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DE19509100A1 - Verpackungsbecher - Google Patents

Verpackungsbecher

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Publication number
DE19509100A1
DE19509100A1 DE19509100A DE19509100A DE19509100A1 DE 19509100 A1 DE19509100 A1 DE 19509100A1 DE 19509100 A DE19509100 A DE 19509100A DE 19509100 A DE19509100 A DE 19509100A DE 19509100 A1 DE19509100 A1 DE 19509100A1
Authority
DE
Germany
Prior art keywords
cardboard
packaging container
plastic cup
container according
cardboard tube
Prior art date
Legal status (The legal status is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the status listed.)
Ceased
Application number
DE19509100A
Other languages
English (en)
Inventor
Werner Heinz Wilke
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Individual
Original Assignee
Individual
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
Filing date
Publication date
Application filed by Individual filed Critical Individual
Priority to DE19509100A priority Critical patent/DE19509100A1/de
Priority to DE29513093U priority patent/DE29513093U1/de
Publication of DE19509100A1 publication Critical patent/DE19509100A1/de
Ceased legal-status Critical Current

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Classifications

    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B65CONVEYING; PACKING; STORING; HANDLING THIN OR FILAMENTARY MATERIAL
    • B65DCONTAINERS FOR STORAGE OR TRANSPORT OF ARTICLES OR MATERIALS, e.g. BAGS, BARRELS, BOTTLES, BOXES, CANS, CARTONS, CRATES, DRUMS, JARS, TANKS, HOPPERS, FORWARDING CONTAINERS; ACCESSORIES, CLOSURES, OR FITTINGS THEREFOR; PACKAGING ELEMENTS; PACKAGES
    • B65D25/00Details of other kinds or types of rigid or semi-rigid containers
    • B65D25/34Coverings or external coatings
    • B65D25/36Coverings or external coatings formed by applying sheet material

Landscapes

  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Mechanical Engineering (AREA)
  • Packages (AREA)

Description

Die Erfindung betrifft einen zweiteiligen Verpackungsbehäl­ ter mit einem Kunststoffbecher und einer Kartonhülse, die aus einem Kartonzuschnitt mit einer Überlappungsnaht geformt ist und sich nach unten verjüngt, wobei die Kartonhülse eng an dem Kunststoffbecher anliegt und seine Becherwände form­ stabilisiert.
Ein derartiger Verpackungsbehälter ist durch die EP 0 408 515 B1 bekannt geworden.
Bei dem bekannten Verpackungsbehälter liegt eine Kartonhülse manschettenartig an dem Kunststoffbecher an. Der Kunststoff­ becher ist aus Polystyrol gefertigt und überragt die Karton­ hülse nach unten hin, so daß der Verpackungsbehälter über den Boden des Kunststoffbechers auf einer Abstellfläche steht. Damit die Kartonhülse bei dem bekannten Verpackungs­ behälter eng an dem Kunststoffbecher anliegt, wird die Kar­ tonhülse bei der Herstellung des Verpackungsbehälters in ei­ nem ersten Fertigungsschritt gefertigt. In einem zweiten Fertigungsschritt wird der Kunststoffbecher im Tiefziehver­ fahren in die Kartonhülse eingeformt.
Da der bekannte Kunststoffbecher aus Polystyrol gefertigt ist, verleiht er dem Verpackungsbehälter eine ausreichende Stabilität, ist aber nachteiligerweise spröde. Der Kunst­ stoffbecher neigt deshalb zu Rißbildungen, wenn er mehr oder weniger stark deformiert wird. Dies kann auch auftreten, ob­ wohl die Kartonhülse den Kunststoffbecher noch umgibt und der Verpackungsbehälter noch mit Lebensmitteln, beispiels­ weise Joghurt oder Milch, gefüllt ist.
Wenn der Verpackungsbehälter geleert ist, muß eine Aufreiß­ lasche der Kartonhülse aufgerissen werden, um den Kunst­ stoffbecher von der Kartonhülse zu trennen. Anschließend können beide Bestandteile des Verpackungsbehälters getrennt entsorgt und gegebenenfalls recycled werden. Nachteiliger­ weise verursacht der Kunststoffbecher ein großes Abfallvolu­ men, da er nicht komplett zusammengedrückt werden kann. Wird dies trotzdem versucht, so bricht der Kunststoffbecher und es kann aufgrund der Bildung scharfer Kanten zu einer Ver­ letzung kommen. Da die Verwendung von Polystyrol aber für die Stabilität des bekannten Verpackungsbehälters notwendig ist, kann ein weitaus elastischeres Polyolefin nicht verwen­ det werden. Insbesondere kann ein Polyolefin nicht verwendet werden, wenn zuerst die Kartonhülse gefertigt wird, in die der Kunststoffbecher eingeformt wird, da Polyolefine sich beim Abkühlen noch zusammenziehen und schrumpfen.
Nachteiligerweise weist der bekannte Verpackungsbehälter ein hohes Gewicht und einen hohen Materialverbrauch an Kunst­ stoff auf. Ein bekannter 500-ml-Verpackungsbehälter benötigt beispielsweise 9 g Kunststoff (Polystyrol), da zu einer aus­ reichenden Stabilität des bekannten Verpackungsbehälters ei­ ne Wanddicke von 1 bis 2 mm und ein stabil ausgeformter Be­ cherboden erforderlich ist.
Nachteiligerweise kann die Trennung zwischen Kunststoffbe­ cher und Kartonhülse nur durch ein Aufreißen der Aufreißla­ sche herbeigeführt werden. Wenn die Aufreißlasche nicht richtig vorgefertigt oder eingestanzt ist, kann es zu Pro­ blemen beim Trennen des Verpackungsbehälters in Kunststoff­ becher und Kartonhülse kommen. Ein "bequemer Verbraucher" kann dann beispielsweise dazu verleitet werden, das ökolo­ gisch wichtige Trennen des Verpackungsbehälters in die ver­ schiedenen Werkstoffbestandteile zu vernachlässigen.
Andere bekannte Verpackungsbehälter besitzen zwar einen ge­ ringen Kunststoffanteil. Nachteiligerweise ist der Verpackungsbehälter aber mit einem Kunststoff folienartig be­ schichtet. Daher ist dieser bekannte Verpackungsbehälter nicht in die jeweiligen Werkstoffteile trennbar.
Bedruckte Verpackungsbehälter, die keine Kartonhülse aufwei­ sen, sondern nur aus einem Kunststoffbecher bestehen, sind ebenfalls schwer zu recyclen, da die Druckfarbe den zu re­ cycelnden Kunststoff stark verunreinigt. Aus diesem Grunde wird ein Recyclingverfahren problematisch, aufwendig und meist zu teuer.
Der vorliegenden Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, den bekannten Verpackungsbehälter derart weiterzubilden, daß der Verpackungsbehälter einen wesentlich verringerten Kunst­ stoffanteil aufweist, daß der Verpackungsbehälter raumspa­ render stapelbar ist, einfacher trennbar und getrennt recy­ clebar ist.
Die Aufgabe wird erfindungsgemäß dadurch gelöst, daß der Kunststoffbecher und die Kartonhülse einen im wesentlichen rechteckigen oder quadratischen Querschnitt aufweisen, und daß der untere Rand der Kartonhülse mit einem Boden des Kunststoffbechers abschließt oder den Boden in Richtung der Längsachse des Verpackungsbehälters von einer Außenfläche des Bodens beabstandet überragt.
Aufgrund der im wesentlichen rechteckigen oder quadratischen Querschnittsform und der zum Boden hin verlaufenden koni­ schen Verjüngung weisen die Außenflächen des erfindungsgemä­ ßen Verpackungsbehälters eine im wesentlichen trapezförmige Form auf. Aufgrund der geometrischen Form des Verpackungsbe­ hälters kann eine wesentlich größere Anzahl von Verpackungs­ behältern auf einer Transportpalette, beispielsweise der Eu­ ropalette, untergebracht werden. Wenn der erfindungsgemäße Verpackungsbehälter beispielsweise eine Querschnittsform von 88 mm × 60 mm aufweist, die sich auf einer Länge von 130 mm auf eine Querschnittsfläche von 72 mm × 45 mm verjüngt, kön­ nen auf einer solchen Palette ca. 50% Verpackungsbehälter mehr untergebracht werden, als dies bei einer runden, sich verjüngenden Querschnittsform möglich ist. Die angegebenen Maße beziehen sich hier auf die Öffnungsquerschnitte des Verpackungsbehälters.
Es ist ebenso denkbar, mehrere Verpackungsbehälter, vorzugs­ weise zwei oder vier, miteinander zu einer Einheit zusammen­ zufassen und mit einem gemeinsamen Deckel zu verschließen. Der Deckel kann mit Sollbruchstellen versehen sein, um die miteinander verbundenen Verpackungsbehälter je nach Bedarf zum Verbrauch des Inhalts zu trennen.
Vorteilhafterweise ermöglicht der erfindungsgemäße Verpackungsbehälter eine größere Volumenausnutzung, die auf allen Ebenen (Fertigung, Lagerung, Transport, Einzelhandelsregal usw.) zum Tragen kommt.
Weiterhin ist von Vorteil, daß Falze bei der rechteckförmi­ gen Kartonhülse des erfindungsgemäßen Verpackungsbehälters einfach anzubringen sind, die für Verstärkungen des oberen oder unteren Randes genutzt werden können.
Da die Kartonhülse den Boden des Kunststoffbechers zu einer Abstellfläche hin überragt oder mit dem Boden des Kunst­ stoffbechers abschließt, steht der erfindungsgemäße Verpackungsbehälter immer über die Kartonhülse und nicht über den Kunststoffbecher auf der Abstellfläche. Dies hat den weite­ ren Vorteil, daß der Kunststoffbecher aus einem dünnwandigen Kunststoff gefertigt werden kann. Der Kunststoffbecher des erfindungsgemäßen Verpackungsbehälters kann daher eine ela­ stische Außenkontur geringer Formstabilität aufweisen. Da­ durch läßt sich der Kunststoffanteil des erfindungsgemäßen Verpackungsbehälters auf eine Minimum reduzieren. Durch die vorliegende Erfindung läßt sich beispielsweise das Gewicht eines Verpackungsbehälters von 500 ml von 15 Gramm, das bei dem bekannten 500-ml-Verpackungsbehälter auftritt, auf 5 Gramm reduzieren.
Der Kunststoffbecher des erfindungsgemäßen Verpackungsbehäl­ ters erhält seine Steifigkeit und Formstabilität vorteilhaf­ terweise über die Kartonhülse. Nach einer Trennung des Ver­ packungsbehälters in den Kunststoffbecher und die Kartonhül­ se kann der wenig formstabile Kunststoffbecher einfach zu­ sammengedrückt werden und zur Reduzierung des Abfallvolumens beitragen.
Der geringe Materialverbrauch und die raumsparende Stapel­ möglichkeit wirkt sich bei dem erfindungsgemäßen Verpackungsbehälter auch günstig auf die Herstellungs-, Transport- und Lagerkosten aus.
Der erfindungsgemäße Verpackungsbehälter wird auf den Kar­ tonwänden der Kartonhülse bedruckt, so daß der Kunststoffbe­ cher frei von Druckfarbe bleibt. Daher kann der Kunststoff­ becher vorteilhafterweise ohne Probleme recycled werden, da der Kunststoff nicht verunreinigt ist und einen höheren Wert behält.
Bei einer weiteren Ausführungsform der vorliegenden Erfin­ dung sind der Kunststoffbecher und die Kartonhülse lösbar ineinander gesteckt.
Dies hat den entscheidenden Vorteil, daß der Verpackungsbe­ hälter einfach in seine beiden Teile, den Kunststoffbecher und die Kartonhülse, getrennt werden kann. In einem Bewe­ gungsablauf läßt sich die Trennung vollziehen, so daß die Kartonhülse und der Kunststoffbecher in getrennte Sammelbe­ hälter für Pappe und Kunststoffe geworfen werden können. Auf diese Art und Weise trägt der erfindungsgemäße Verpackungs­ becher vorteilhafterweise zu einem ökologisch sinnvollen Re­ cycling von Werkstoffen bei.
Bei einer anderen Ausführungsform des erfindungsgemäßen Ver­ packungsbehälters weist die Kartonhülse eine Verstärkung ih­ res oberen und/oder unteren Randes auf.
Eine Verstärkung des oberen und/oder unteren Randes der Kar­ tonhülse erhöht vorteilhafterweise die Formstabilität der Kartonhülse. Weiterhin kann die obere Verstärkung dazu ge­ nutzt werden, eine Klemmung oder Haftung der Kartonhülse an dem Kunststoffbecher herbeizuführen. Die untere Verstärkung führt vorteilhafterweise zu einer verbesserten Standstabili­ tät des erfindungsgemäßen Verpackungsbehälters.
Vorteilhafterweise ist die Verstärkung einfach zu realisie­ ren, indem die Verstärkung des oberen und/oder unteren Ran­ des der Kartonhülse bei einer weiteren Ausführungsform der vorliegenden Erfindung durch vorzugsweise zum Inneren der Kartonhülse hin umgeknickte Falze gebildet ist. Es wäre al­ lerdings auch denkbar, daß die Verstärkung des oberen und/ oder unteren Randes durch aufgeklebte Karton/Pappe-Streifen zustande kommt.
Bei einer vorteilhaften Weiterbildung sind die Falze mit Klebenuten versehen. Die Klebenuten sind entlang des Falt­ randes ausgebildet und reduzieren eine Rückstellneigung der verklebten umgeknickten Falze.
Wenn die Falze durch freie Randstücke voneinander beabstan­ det sind, lassen sich die Falze zum Inneren der Kartonhülse hin leicht umknicken. Außerdem dienen die freien Randstücke zum formschlüssigen Anliegen der umgeknickten Falze am Kunststoffbehälter, insbesondere im Bereich der Ecken des Kunststoffbehälters.
Bei einer bevorzugten Ausführungsform der vorliegenden Er­ findung sind am Fußende des Kunststoffbechers eingeformte Nocken als Stapelabstand vorgesehen. Dies hat den Vorteil, daß die von der Kartonhülse getrennten Kunststoffbecher lös­ bar aufeinander gestapelt werden können, ohne zusammenzuhän­ gen oder zusammenzukleben. Die Kunststoffbecher können so aufeinander gestapelt werden, daß die Böden der Kunststoff­ becher jeweils voneinander beabstandet sind.
Weiterhin führen die ausgebildeten Nocken des Kunststoffbe­ chers des erfindungsgemäßen Verpackungsbechers zu einer Ver­ steifung/Verfestigung des unteren Kunststoffbecherbereiches. Außerdem können die Nocken mit einer Bördelung der Karton­ hülse derart zusammenwirken, daß die Kartonhülse an der Au­ ßenwandung des Kunststoffbechers gehalten wird.
Bei einer ebenfalls bevorzugen Ausführungsform des erfin­ dungsgemäßen Verpackungsbechers ist ein mechanischer Verrie­ gelungsmechanismus zwischen dem Kunststoffbecher und der Kartonhülse vorgesehen.
Dies hat den entscheidenden Vorteil, daß kein unerwünschtes Lösen der Kartonhülse von dem Kunststoffbecher eintreten kann. Der Verriegelungsmechanismus sorgt dafür, daß der Kunststoffbecher weder bei der Verpackung noch beim Trans­ port oder beim Einkaufen aus der Kartonhülse herausgleiten kann.
Ein derartiger Verriegelungsmechanismus läßt sich besonders einfach realisieren, wenn der Verriegelungsmechanismus eine an der Außenfläche des Kunststoffbechers, vorzugsweise im oberen Bereich vorgesehene, nach außen ragende Rastnase und einen an entsprechender Stelle der Kartonhülse vorgesehenen Durchbruch umfaßt, durch den die Rastnase im zusammengefüg­ ten Zustand von Kunststoffbecher und Kartonhülse greift.
Wenn Rastnasen in den Ecken des Kunststoffbechers angeordnet sind, wird einerseits im zusammengefügten Zustand von Kunst­ stoffbecher und Kartonhülse eine sichere Verriegelung er­ zielt. Gleichzeitig dienen die Rastnasen als Abstandhalter innerhalb der Becherstange, um eine reibungslose Vereinze­ lung vor der Befüllung zu gewährleisten.
Ein weiterer Schutz vor einer unbeabsichtigten Trennung von Kartonhülse und Kunststoffbecher kann besonders einfach und leicht dadurch erreicht werden, daß an mindestens einer Au­ ßenfläche des Kunststoffbechers, vorzugsweise im oberen Be­ reich, eine im wesentlichen parallel zum Becherrand verlau­ fende, nach außen ragende Sicke vorgesehen ist, und daß die Innenseite der Kartonhülse im zusammengefügten Zustand von Kunststoffbecher und Kartonhülse unmittelbar oberhalb der Sicke des Kunststoffbechers eine nach innen ragende Ausbuch­ tung aufweist.
Eine einfache Ausbuchtung läßt sich dadurch erreichen, daß eine Stufe durch den freien Rand eines vom oberen Ende der Kartonhülse nach innen und unten umgeknickten Falzes gebil­ det ist.
Die Stufe an einer Innenseite der Kartonhülse kann sich an die Sicke des Kunststoffbechers anlegen, so daß die Karton­ hülse nicht vom dem Kunststoffbecher heruntergezogen werden kann. Wenn dennoch versucht wird, die Kartonhülse von dem Kunststoffbecher zu ziehen, stützt sich die Stufe auf der Sicke des Kunststoffbechers auf und eine Trennung von Kar­ tonhülse und Kunststoffbecher wird verhindert.
Dies läßt sich auf elegante Art und Weise noch dadurch ver­ stärken, daß im oberen Bereich der Kartonhülse unterhalb der Stufe eine nach außen ragende, erhabene Sicke der Kartonhül­ se gebildet ist, die im zusammengefügten Zustand von Kunst­ stoffbecher und Kartonhülse gegenüber der Sicke des Kunst­ stoffbechers vorgesehen ist. Die Sicke des Kunststoffbechers ragt mit einer Erstreckung nach außen in die Sicke der Kar­ tonhülse hinein. Durch die Sicke der Kartonhülse wird der Raum, in den die Sicke des Kunststoffbechers hineinragen kann, über die Stufe der Kartonhülseninnenwand hinaus erwei­ tert. Dadurch wird die Verriegelungswirkung noch weiter er­ höht.
Bei einer weiteren Ausführungsform der vorliegenden Erfin­ dung ist am Rand der Überlappungsnaht in Höhe des Durch­ bruchs eine Aufreißmarke vorgesehen. Nach einer Trennung des erfindungsgemäßen Verpackungsbehälters in die Kartonhülse und den Kunststoffbecher läßt sich die Kartonhülse durch ein Aufreißen an der Überlappungsnaht mit Hilfe der Aufreißmarke in ein flaches Kartonstück, das einfach plattgedrückt werden kann, überführen.
Ebenfalls ist bevorzugt, daß die Kartonhülse mehrfach genu­ tete Ecken mit vorzugsweise zwei oder vier Nuten aufweist.
Die Ausprägung und Ausbildung der Nuten minimiert vorteil­ hafterweise die Rückstellneigung eines steifen Kartons.
Bei einer anderen bevorzugten Ausführungsform weist die Kar­ tonhülse Bodenfalze auf, die im aufgerichteten Zustand der Kartonhülse miteinander verbunden sind und einen Hülsenboden bilden.
Dies hat den Vorteil, daß auch der Hülsenboden des erfin­ dungsgemäßen Verpackungsbechers einfach bedruckt werden kann, da der Hülsenboden aus Karton besteht. Bisher konnte der Boden eines Verpackungsbechers aus Kunststoff nur mit erheblichem Aufwand bedruckt werden. Beispielsweise wurde das Haltbarkeitsdatum in der Regel eingeprägt, so daß es schlecht zu lesen war.
Durch das Bedrucken des Hülsenbodens aus Karton bleibt der Kunststoffbecher frei von Druckfarbe, so daß der Kunststoff­ becher vorteilhafterweise ohne Probleme recycled werden kann, da der Kunststoff nicht verunreinigt ist und einen hö­ heren Wert behält.
Außerdem trägt der Hülsenboden zur Stabilität des Verpackungsbechers bei.
Wenn die Bodenfalze im Bereich der Falzlinien durch Ausstan­ zungen voneinander getrennt sind, lassen sie sich besonders einfach nach innen knicken und zu einem Hülsenboden verbin­ den.
Bei einer weiteren Ausführungsform der vorliegenden Erfin­ dung besteht der Kunststoffbecher aus einem Polyolefin, vor­ zugsweise aus Polypropylen. Dies hat den weiteren Vorteil, zugsweise aus Polypropylen. Dies hat den weiteren Vorteil, daß der Kunststoffbecher aufgrund der Verwendung eines Po­ lyolefins wesentlich weniger spröde ausgebildet ist, als dies durch die Verwendung von Polystyrol der Fall ist. Der Kunststoffbecher aus einem Polyolefin weist elastische Ei­ genschaften auf, so daß er eng und geschmeidig an der Innen­ wandung der Kartonhülse anliegen kann. Die Verwendung von einem Polyolefin hat den weiteren Vorteil, daß der Kunst­ stoffbecher nach einer Trennung von der Kartonhülse einfach zusammengedrückt werden kann, ohne daß der Kunststoffbecher zerbricht. Aus diesem Grund können keine scharfen Kanten entstehen, die zu einer Verletzung beim Zusammendrücken und auch zu einem Verspritzen eines Restinhaltes des Verpackungsbechers führen können.
Mit Hilfe eines erfindungsgemäßen Verfahrens ist es vorteil­ haft, nach der Herstellung eines Kunststoffbechers zunächst Klebelaschen bei einem asymmetrischen Kartonzuschnitt für die Kartonhülse an der Öffnungs- und/oder Bodenseite der Karton­ hülse umzulegen. Danach wird der vorgefertigte Kunststoffbe­ cher mit der Kartonhülse in einer vorgebenen Positionierung ummantelt.
Gegenstand der vorliegenden Erfindung sind ebenfalls die Zu­ schnitte zur Herstellung einer Kartonhülse für einen erfin­ dungsgemäßen Verpackungsbehälter.
Weitere Vorteile ergeben sich aus der Beschreibung der bei­ gefügten Zeichnung. Ebenso können die vorstehend genannten und die noch weiter aufgeführten Merkmale erfindungsgemäß jeweils einzeln oder in beliebigen Kombinationen miteinander verwendet werden. Die erwähnten Ausführungsformen sind nicht als abschließende Ausführungsform zu verstehen, sondern ha­ ben vielmehr beispielhaften Charakter.
Die Erfindung ist in der Zeichnung dargestellt und wird an­ hand von Ausführungsbeispielen näher erläutert. Es zeigt:
Fig. 1 einen erfindungsgemäßen Verpackungsbehälter mit ei­ nem im wesentlichen quadratischen Querschnitt;
Fig. 2 einen weiteren erfindungsgemäßen Verpackungsbehäl­ ter mit einem im wesentlichen rechteckigen Quer­ schnitt;
Fig. 3 einen Längsschnitt des Verpackungsbehälters nach Fig. 1;
Fig. 4 einen Längsschnitt eines weiteren erfindungsgemäßen Verpackungsbehälters;
Fig. 5 eine Draufsicht auf einen flachliegenden Zuschnitt der Kartonhülse des Verpackungsbehälters nach Fig. 1,
Fig. 6 eine Draufsicht auf einen flachliegenden Zuschnitt einer Kartonhülse des Verpackungsbehälters nach Fig. 2;
Fig. 7 eine Draufsicht auf einen flachliegenden Zuschnitt einer Kartonhülse eines weiteren erfindungsgemäßen Verpackungsbehälters;
Fig. 8 eine Draufsicht auf einen flachliegenden Zuschnitt einer Kartonhülse eines weiteren erfindungsgemäßen Verpackungsbehälters und
Fig. 9 eine Draufsicht auf einen flachliegenden Zuschnitt einer Kartonhülse eines weiteren erfindungsgemäßen Verpackungsbehälters.
Die einzelnen Figuren in der Zeichnung zeigen den erfin­ dungsgemäßen Gegenstand teilweise stark schematisiert und sind nicht maßstäblich zu verstehen.
Fig. 1 zeigt einen erfindungsgemäßen Verpackungsbehälter 10 mit einem im wesentlichen quadratischen Querschnitt. Der Verpackungsbehälter 10 umfaßt eine Kartonhülse 11, die einen Kunststoffbecher 12 umgibt. Die Kartonhülse 11 und der Kunststoffbecher 12 sind lösbar miteinander verbunden, so daß sie, insbesondere im geleerten Zustand des Verpackungs­ behälters 10, jederzeit einfach getrennt werden können. Der Kunststoffbecher 12 weist einen Siegelrand 13 zum Anbringen und Versiegeln eines Deckels auf, nachdem in den Kunststoff­ becher 12 ein flüssiges oder festes Gut eingefüllt wurde. Der Kunststoffbecher 12 und die Kartonhülse 11, die aus ei­ nem Zuschnitt geformt ist, liegen eng aneinander an und ver­ jüngen sich nach unten hin. Die Kartonhülse 11 stabilisiert die Form des Kunststoffbechers 12. Sicken 14, 15 sind an der Kartonhülse 11 angeformt, um eine unerwünschte Aufhebung der lösbaren Verbindung zwischen der Kartonhülse 11 und dem Kunststoffbecher 12 zu verhindern. Fig. 3 wird diesen Siche­ rungsmechanismus noch näher erläutern. Nuten 17, 18 wirken der Rückstellneigung des Kartonmaterials entgegen und erhal­ ten die quadratische Querschnittsform.
Fig. 2 zeigt einen erfindungsgemäßen Verpackungsbehälter 30 mit einem rechteckförmigen Querschnitt. Der Verpackungsbe­ hälter 30 umfaßt eine Kartonhülse 31, die einen Kunststoff­ becher 32 ummantelt. Die Kartonhülse 31 und der Kunststoff­ becher 32 sind lösbar miteinander verbunden, so daß sie, insbesondere im geleerten Zustand des Verpackungsbehälters 30, jederzeit einfach getrennt werden können. Der Kunst­ stoffbecher 32 weist einen Siegelrand 33 zum Anbringen und Versiegeln eines Deckels auf, nachdem in den Kunststoffbe­ cher 32 ein flüssiges oder festes Gut eingefüllt wurde. Statt eines Siegelrandes 33 könnte aber auch ein Trinkrand mit einem abgerundeten Querschnitt ausgebildet sein, so daß der Verpackungsbecher 30 die Funktion eines Trinkbechers wahrnehmen kann. Der Kunststoffbecher 32 und die Kartonhülse 31, die aus einem Zuschnitt geformt ist, liegen eng aneinan­ der an und verjüngen sich nach unten hin. Die Kartonhülse 31 stabilisiert die Form des Kunststoffbechers 32. Sicken 34, 35 sind an der Kartonhülse angeformt, um eine unerwünschte zufällige Aufhebung der lösbaren Verbindung zwischen der Kartonhülse 31 und dem Kunststoffbecher 32 zu erreichen. Fig. 3 wird diesen Sicherungsmechanismus bei einer anderen Ausführungsform noch näher erläutern. Nuten 37, 38 wirken der Rückstellneigung des Kartonmaterials entgegen und erhal­ ten die quadratische Querschnittsform.
Fig. 3 zeigt einen Längsschnitt des Verpackungsbehälters 10. Der Kunststoffbecher 12 ist in der Kartonhülse 11 angeord­ net. Ein unterer Rand 41 der Kartonhülse 11 überragt den Kunststoffbecher 12, so daß der Rand 41 von einer Außenflä­ che 42 des Bodens 43 des Kunststoffbechers 12 beabstandet ist. Der Verpackungsbehälter 10 steht auf einer Abstellflä­ che über den Rand 41 auf. Der Rand 41 der Kartonhülse 11 ist durch umgeknickte Falze 44 verstärkt. Der Boden 43 des Kunststoffbechers 12 könnte auch auf den durch die Falze 44 gebildeten Absätzen 45 aufliegen. An Becherwänden 46,47 des Kunststoffbechers 12 sind parallel zum Siegelrand 13 verlau­ fende, nach außen ragende Sicken 48,49 ausgebildet. Karton­ wände 50, 51 der Kartonhülse 11 weisen im dargestellten zu­ sammengefügten Zustand des Kunststoffbechers 12 und der Kar­ tonhülse 11 oberhalb der Sicken 48, 49 des Kunststoffbechers 12 nach innen ragende Verstärkungen auf, die durch umge­ knickte Falze 52 gebildet sind. Die an den Kartonwänden 50, 51 der Kartonhülse 11 ausgebildeten Sicken 15 befinden sich im dargestellten zusammengefügten Zustand des Kunststoffbe­ chers 12 und der Kartonhülse 11 unmittelbar gegenüber der Sicken 48, 49 des Kunststoffbechers 12, so daß die Sicken 48, 49 des Kunststoffbechers 12 unterhalb einer durch die Falze 52 gebildeten Stufe in die Sicken 15 der Kartonhülse 11 hineinragen. Eine unerwünschte Trennung der Kartonhülse 11 und des Kunststoffbechers 12 wird durch diesen Verriege­ lungsmechanismus verhindert.
Fig. 4 zeigt einen Längsschnitt eines Verpackungsbehälters 10a. Ein Kunststoffbecher 12a ist in der Kartonhülse 11 an­ geordnet. Der untere Rand 41 der Kartonhülse 11 schließt mit einem Boden 43a des Kunststoffbecher 12a ab, so daß auch der Verpackungsbehälter 10a auf dem Rand 41 der Kartonhülse 11 auf einer Abstellfläche aufsteht. Der Rand 41 der Kartonhül­ se 11 ist durch die nach innen umgeknickten Falze 44 ver­ stärkt. An einer Becherwand 60 des Kunststoffbechers 12a ist eine Rastnase 61 ausgebildet, die auch zusätzlich an einer Becherwand 62 ausgebildet sein könnte, an der eine weitere Sicke 63 ausgebildet ist. Die Sicke 63 des Kunststoffbechers 12a wirkt arretierend mit der Sicke 14 einer Kartonwand 64 zusammen. Eine Kartonwand 65 der Kartonhülse 11 weist im Ge­ gensatz zur Kartonwand 64 einen Durchbruch 66 auf, durch den die Rastnase 61 im dargestellten zusammengefügten Zustand des Kunststoffbechers 12a und der Kartonhülse 11 greift. Die Rastnase 61 wirkt mit dem Durchbruch 66 zusammen und ermög­ licht eine mechanische Verrastung bzw. Verriegelung, die ei­ ne unerwünschte Trennung der Kartonhülse 11 von dem Kunst­ stoffbecher 12a verhindert. Es versteht sich von selbst, daß noch weitere Rastnasen an anderen Seitenwänden ausgebildet sein könnten. Außerdem könnte die Rastnase 61 eine schräg zur Becherwand hin verlaufende Außenkontur aufweisen, so daß die Kartonhülse 11 beim Zusammenfügen der Kartonhülse 11 und des Kunststoffbechers 12a leicht einrastet.
Fig. 5 zeigt eine Draufsicht auf einen flachliegenden Zu­ schnitt der Kartonhülse 11 des Verpackungsbehälters 10. Die Kartonwände 50, 51, 64, 65 und 70 werden im aufgerichteten Zustand der Kartonhülse 11 über Falzlinien A, B, C, D zu ei­ nem geschlossenen Gürtel mit einer Überlappungsnaht 71 zu­ sammengeklappt und verklebt. Die Verbindung der Kartonwand 70 mit der Kartonwand 65 könnte allerdings auch durch eine andere denkbare Befestigung zustande kommen. Die Falze 52 sind über Falzlinien 72 nach innen umklappbar und verstärken den oberen Rand 73 der Kartonhülse 11. Die Falze 44 sind ebenfalls nach innen über Falzlinien 74 umklappbar und ver­ stärken den unteren Rand 41 der Kartonhülse 11. Die Falze 44 und 52 sind durch freie Randstücke voneinander beabstandet, die ein Umknicken erleichtern. Die Kartonhülse 11 weist im wesentlich parallel zum oberen Rand 73 verlaufende Sicken 14, 15 auf, die an drei Kartonwänden ausgebildet sind. Die Sicken 14, 15 könnten aber auch lediglich an einer oder zwei Kartonwänden ausgebildet sein. Der Durchbruch 66 dient zur Aufnahme einer an einem Kunststoffbecher angeformten Rastna­ se, die im zusammengefügten Zustand von Kartonhülse 11 und dem Kunststoffbecher in den Durchbruch 66 eingreift. Um eine Rückstellneigung der aufgerichteten Kartonhülse 11 zu redu­ zieren, weist der Zuschnitt der Kartonhülse 11 mehrfach ge­ nutete Ecken auf. An jeder Ecke der Kartonhülse 11 sind zu­ sätzlich zur Falzlinie zwei Nuten 17, 18 in die Kartonwände eingeprägt. Es könnten je nach Steifigkeit des verwendeten Kartons aber auch eine größere Anzahl dieser Nuten ausgebil­ det sein. Die Kartonhülse 11 weist noch eine Aufreißmarke 75 auf, die eine Kennzeichnung der Überlappungsnaht 71 vor­ sieht. An dieser gekennzeichneten Stelle kann die Kartonhül­ se 11 bevorzugt aufgerissen werden.
Fig. 6 zeigt eine Draufsicht auf einen flachliegenden Zu­ schnitt der Kartonhülse 31 des Verpackungsbehälters 30. Kar­ tonwände 80 bis 84 werden im aufgerichteten Zustand der Kar­ tonhülse 31 über Falzlinien E, F, G, H zu einem geschlosse­ nen Gürtel mit einer Überlappungsnaht 85 zusammengeklappt und verklebt. Die Verbindung der Kartonwand 80 mit der Kar­ tonwand 84 könnte wiederum auch durch eine andere denkbare Befestigung zustande kommen. Falze 86 sind über Falzlinien 87 nach innen umklappbar und verstärken einen oberen Rand 88 der Kartonhülse 31. Falze 89 sind ebenfalls nach innen über Falzlinien 90 umklappbar und verstärken einen unteren Rand 91 der Kartonhülse 31. Die Falze 86 und 89 sind durch freie Randstücke voneinander beabstandet, die ein Umknicken er­ leichtern. Die Kartonhülse 11 weist im wesentlichen parallel zum oberen Rand 88 verlaufende Sicken 34,35 auf, die an drei Kartonwänden ausgebildet sind. Die Sicken 34, 35 könnten aber auch lediglich an einer oder zwei Kartonwänden ausge­ bildet sein. Ein Durchbruch 92 dient zur Aufnahme einer an einem Kunststoffbecher angeformten Rastnase, die im zusam­ mengefügten Zustand von Kartonhülse 31 und dem Kunststoffbe­ cher in den Durchbruch 92 eingreift. Um eine Rückstellnei­ gung der aufgerichteten Kartonhülse 31 zu reduzieren, weist der Zuschnitt der Kartonhülse 31 mehrfach genutete Ecken auf. An jeder Ecke der Kartonhülse 31 sind zusätzlich zur Falzlinie zwei Nuten 37, 38 in die Kartonwände eingeprägt.
Es könnten je nach Steifigkeit des verwendeten Kartons aber auch eine größere Anzahl dieser Nuten ausgebildet sein. Die Kartonhülse 31 weist noch eine Aufreißmarke 93 auf, die eine Kennzeichnung der Überlappungsnaht 85 für ein gewünschtes Aufreißen vorsieht.
Fig. 7 zeigt eine Draufsicht auf einen flachliegenden Zu­ schnitt der Kartonhülse 101 eines weiteren erfindungsgemäßen Verpackungsbehälters. Kartonwände 102 bis 106 werden im auf­ gerichteten Zustand der Kartonhülse 101 über Falzlinien K, K′, M, M′, L, L′, N, N′ zu einem geschlossenen Gürtel mit einer Überlappungsnaht 107 zusammengeklappt und verklebt. Die Verbindung der Kartonwand 102 mit der Kartonwand 106 könnte wiederum auch durch eine andere denkbare Befestigung zustande kommen. Es wäre auch denkbar, den oberen Rand 108 der Kartonhülse 101 durch nach innen umklappbare Falze zu verstärken. Bodenfalze 109 bis 113 sind ebenfalls nach innen über Falzlinien 117 umklappbar und bilden miteinander ver­ bunden einen Hülsenboden der Kartonhülse 101, der einen Kunststoffbecher tragen und von außen bedruckt sein kann. Um eine Rückstellneigung der aufgerichteten Kartonhülse 101 zu reduzieren, weist der Zuschnitt der Kartonhülse 101 mehrfach genutete Ecken auf. An jeder Ecke der Kartonhülse 101 sind zusätzlich zu den Falzlinien zwei Nuten 115, 116 in die Kar­ tonwände eingeprägt. Es könnten je nach Steifigkeit des ver­ wendeten Kartons aber auch eine größere Anzahl dieser Nuten ausgebildet sein. Im Bereich einer Falzlinie 117 sind die Bodenfalze 109 bis 113 durch Ausstanzungen 118 voneinander getrennt, so daß die Bodenfalze leicht nach innen umgeknickt werden können und einen Hülsenboden bilden. Ellipsenförmige Durchbrüche 119 dienen zur Aufnahme mehrerer an einem Kunst­ stoffbecher angeformter Rastnasen, die im zusammengefügten Zustand von Kartonhülse 101 und einem Kunststoffbecher in die Durchbrüche 119 eingreifen. Ein unterer Rand 120 schließt im zusammengefügten Zustand der Kartonhülse 101 und einem Kunststoffbecher mit dem Boden des Kunststoffbechers ab.
Fig. 8 zeigt eine Draufsicht auf einen flachliegenden Zu­ schnitt der Kartonhülse 121 eines weiteren erfindungsgemäßen Verpackungsbehälters. Kartonwände 122 bis 126 werden im auf­ gerichteten Zustand der Kartonhülse 121 über Falzlinien O, P, Q, R zu einem geschlossenen Gürtel mit einer Überlap­ pungsnaht 127 zusammengeklappt und verklebt. Die Verbindung der Kartonwand 122 mit der Kartonwand 126 könnte wiederum auch durch eine andere denkbare Befestigung zustande kommen. Es wäre auch denkbar, den oberen Rand 128 der Kartonhülse 121 durch nach innen umklappbare Falze zu verstärken. Boden­ falze 129 bis 133 sind ebenfalls nach innen über Falzlinien 134 umklappbar und bilden miteinander verbunden einen Hül­ senboden der Kartonhülse 121, der einen Kunststoffbecher tragen und von außen bedruckt sein kann. Um eine Rückstell­ neigung der aufgerichteten Kartonhülse 121 zu reduzieren, weist der Zuschnitt der Kartonhülse 121 mehrfach genutete Ecken auf. An zwei Ecken der Kartonhülse 121 sind zusätzlich zu den Falzlinien P und Q Nuten 135 bis 138 in die Karton­ wände eingeprägt. Es könnten je nach Steifigkeit des verwen­ deten Kartons aber auch eine größere oder geringere Anzahl dieser Nuten ausgebildet sein. Ebenso wäre es denkbar, wei­ tere Ecken der Kartonhülse 121 mit Nuten 135 bis 138 zu ver­ sehen. Im Bereich einer Falzlinie 139 sind die Bodenfalze 129 bis 133 durch Ausstanzungen voneinander getrennt, so daß die Bodenfalze leicht nach innen umgeknickt werden können und einen Hülsenboden bilden. Ellipsenförmige Durchbrüche 141 dienen zur Aufnahme mehrerer an einem Kunststoffbecher angeformter Rastnasen, die im zusammengefügten Zustand von Kartonhülse 121 und einem Kunststoffbecher in die Durchbrü­ che 141 eingreifen. Ein unterer Rand 142 schließt im zusam­ mengefügten Zustand der Kartonhülse 121 und einem Kunst­ stoffbecher mit dem Boden des Kunststoffbechers ab.
Fig. 9 zeigt eine Draufsicht auf einen flachliegenden Zu­ schnitt der Kartonhülse 201 eines weiteren erfindungsgemäßen Verpackungsbehälters. Die Kartonwände 202 bis 206 werden im aufgerichteten Zustand der Kartonhülse 201 über Falzlinien S, T, U, V zu einem geschlossenen Gürtel mit einer Überlap­ pungsnaht 207 zusammengeklappt und verklebt. Die Verbindung der Kartonwand 202 mit der Kartonwand 206 könnte allerdings auch durch eine andere denkbare Befestigung zustande kommen. Die Falze 210 sind nach innen über Falzlinien 211 umklappbar und verstärken den unteren Rand 211′ der Kartonhülse 201. Klebenuten 212 sind entlang des Falzrandes der Falze 210 ausgebildet und reduzieren eine Rückstellneigung der ver­ klebten umgeknickten Falze 210. Um eine Rückstellneigung der aufgerichteten Kartonhülse 201 zu reduzieren, weist der Zu­ schnitt der Kartonhülse 201 mehrfach genutete Ecken auf. An jeder Ecke der Kartonhülse 201 sind zusätzlich zu den Falz­ linien Nuten 215, 216 in die Kartonwände eingeprägt. Es könnten je nach Steifigkeit des verwendeten Kartons aber auch eine größere oder geringere Anzahl dieser Nuten ausge­ bildet sein. Die Kartonhülse 201 weist noch eine Aufreißmar­ ke 217 auf, die eine Kennzeichnung der Überlappungsnaht 207 vorsieht. An dieser gekennzeichneten Stelle kann die Karton­ hülse 201 bevorzugt aufgerissen werden. Ellipsenförmige Durchbrüche 219 dienen zur Aufnahme mehrerer an einem Kunst­ stoffbecher angeformter Rastnasen, die im zusammengefügten Zustand von Kartonhülse 201 und einem Kunststoffbecher in die Durchbrüche 219 eingreifen. Der untere Rand 211′ schließt im zusammengefügten Zustand der Kartonhülse 201 und einem Kunststoffbecher mit dem Boden des Kunststoffbechers ab.

Claims (19)

1. Zweiteiliger Verpackungsbehälter (10; 10a; 30) mit ei­ nem Kunststoffbecher (12; 12a; 32) und einer Kartonhül­ se (11; 31; 101; 121; 201), die aus einem Kartonzu­ schnitt mit einer Überlappungsnaht (71; 85; 107; 127; 207) geformt ist und sich nach unten verjüngt, wobei die Kartonhülse (11; 31; 101; 121; 201) eng an dem Kunststoffbecher (12; 12a; 32) anliegt und seine Be­ cherwände (46, 47; 60, 62) formstabilisiert,
dadurch gekennzeichnet,
daß der Kunststoffbecher (12; 12a; 32) und die Karton­ hülse (11; 31; 101; 121; 201) einen im wesentlichen rechteckigen oder quadratischen Querschnitt aufweisen,
und daß ein unterer Rand (41; 119; 141; 211′) der Kar­ tonhülse (11; 101; 121; 201) mit dem Boden (43a) des Kunststoffbechers (12a) abschließt oder den Boden (43) in Richtung der Längsachse des Verpackungsbehälters (10) von einer Außenfläche (42) des Bodens (43) beab­ standet überragt.
2. Verpackungsbehälter nach Anspruch 1, dadurch gekenn­ zeichnet, daß der Kunststoffbecher (12; 12a; 32) und die Kartonhülse (11; 31; 101; 121; 201) lösbar ineinan­ der gefügt sind.
3. Verpackungsbehälter nach Anspruch 1 oder 2, dadurch ge­ kennzeichnet, daß die Kartonhülse (11; 31; 201) eine Verstärkung ihres oberen und/oder unteren Randes (41, 73; 88, 91; 211′) aufweist.
4. Verpackungsbehälter nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Verstärkung des oberen und/oder unteren Randes (41, 73; 88, 91; 211′) der Kar­ tonhülse (11; 31; 201) durch vorzugsweise zum Inneren der Kartonhülse (11; 31; 201) hin umgeknickte Falze (44, 52; 86, 89; 210) gebildet ist.
5. Verpackungsbehälter nach Anspruch 4, dadurch gekenn­ zeichnet, daß die Falze (210) mit Klebenuten (212) ver­ sehen sind.
6. Verpackungsbehälter nach Anspruch 4 oder 5, dadurch ge­ kennzeichnet, daß die Falze (44, 52; 86, 89) durch freie Randstücke voneinander beabstandet sind.
7. Verpackungsbehälter nach einem der vorherigen Ansprü­ che, dadurch gekennzeichnet, daß am Fußende des Kunst­ stoffbechers eingeformte Nocken als Stapelabstand vor­ gesehen sind.
8. Verpackungsbehälter nach einem der vorherigen Ansprü­ che, dadurch gekennzeichnet, daß ein mechanischer Ver­ riegelungsmechanismus zwischen dem Kunststoffbecher (12; 12a; 32) und der Kartonhülse (11; 31; 101; 121; 201) vorgesehen ist.
9. Verpackungsbehälter nach Anspruch 8, dadurch gekenn­ zeichnet, daß der Verriegelungsmechanismus eine an der Außenfläche des Kunststoffbechers (12a), vorzugsweise im oberen Bereich vorgesehene, nach außen ragende Rast­ nase (61) und einen an entsprechender Stelle der Kar­ tonhülse (11; 101; 121; 201) vorgesehenen Durchbruch (66; 119; 141; 219) umfaßt, durch den die Rastnase (61) im zusammengefügten Zustand von Kunststoffbecher (12a) und Kartonhülse (11; 101; 121; 201) greift.
10. Verpackungsbehälter nach einem der vorherigen Ansprü­ che, dadurch gekennzeichnet, daß an mindestens einer Außenfläche des Kunststoffbechers (12; 12a), vorzugs­ weise im oberen Bereich, eine im wesentlichen parallel zu einem Becherrand verlaufende, nach außen ragende Sicke (48, 49; 63) vorgesehen ist, und daß die Innen­ seite der Kartonhülse (11) im zusammengefügten Zustand von Kunststoffbecher (12; 12a) und Kartonhülse (11) un­ mittelbar oberhalb der Sicke (48, 49; 63) des Kunst­ stoffbechers (12; 12a) eine nach innen ragende Ausbuch­ tung (52, 14, 15) aufweist.
11. Verpackungsbehälter nach den Ansprüchen 4 und 10, da­ durch gekennzeichnet, daß eine Stufe durch den freien Rand eines vom oberen Ende der Kartonhülse (11; 31) nach innen und unten umgeknickten Falzes (52; 86) ge­ bildet ist.
12. Verpackungsbehälter nach einem der Ansprüche 10 oder 11, dadurch gekennzeichnet, daß im oberen Bereich der Kartonhülse (11) unterhalb der Stufe eine nach außen ragende, erhabene Sicke (14, 15) der Kartonhülse (11) gebildet ist, die im zusammengefügten Zustand von Kunststoffbecher (12; 12a) und Kartonhülse (11) gegen­ über der Sicke (48, 49; 63) des Kunststoffbechers (12; 12a) vorgesehen ist.
13. Verpackungsbehälter nach Anspruch 9, dadurch gekenn­ zeichnet, daß am Rand der Überlappungsnaht (71; 85; 207) in Höhe des Durchbruchs (66; 92; 219) eine Auf­ reißmarke (75; 93; 217) vorgesehen ist.
14. Verpackungsbehälter nach einem der vorherigen Ansprü­ che, dadurch gekennzeichnet, daß die die Kartonhülse (11; 31; 101; 121; 201) mehrfach genutete Ecken mit vorzugsweise zwei oder vier Nuten (17, 18; 37, 38; 115, 116; 135 bis 138; 215, 216) aufweist.
15. Verpackungsbehälter nach einem der vorherigen Ansprü­ che, dadurch gekennzeichnet, daß die die Kartonhülse (101; 121) Bodenfalze (109 bis 112; 129 bis 133) auf­ weist, die im aufgerichteten Zustand der Kartonhülse miteinander verbunden sind und einen Hülsenboden bil­ den.
16. Verpackungsbehälter nach einem der vorherigen Ansprü­ che, dadurch gekennzeichnet, daß die Bodenfalze (109 bis 112; 129 bis 133) im Bereich der Falzlinien (117; 139) durch Ausstanzungen voneinander getrennt sind.
17. Verpackungsbehälter nach einem der vorherigen Ansprü­ che, dadurch gekennzeichnet, daß der Kunststoffbecher aus einem Polyolefin, vorzugsweise aus Polypropylen be­ steht.
18. Zuschnitt zur Herstellung einer Kartonhülse (11; 31; 101; 121; 201) für einen Verpackungsbehälter (10; 30) nach einem der vorherigen Ansprüche.
19. Verfahren zur Herstellung eines Verpackungsbehälters nach einem der vorherigen Ansprüche gekennzeichnet durch:
  • a) ein Umlegen von Klebelaschen bei dem asymmetri­ schen Kartonzuschnitt für die Kartonhülse (11; 31; 101; 121; 201) an der Öffnungs- und/oder Bodenseite der Kartonhülse (11; 31; 101; 121; 201)
  • b) ein Ummanteln des vorgefertigten Kunststoffbe­ chers (12; 12a; 32) mit der Kartonhülse (11; 31; 101; 121; 201) in vorgebener Positionie­ rung.
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