DE29714534U1 - Becher - Google Patents
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Classifications
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- B—PERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
- B65—CONVEYING; PACKING; STORING; HANDLING THIN OR FILAMENTARY MATERIAL
- B65D—CONTAINERS FOR STORAGE OR TRANSPORT OF ARTICLES OR MATERIALS, e.g. BAGS, BARRELS, BOTTLES, BOXES, CANS, CARTONS, CRATES, DRUMS, JARS, TANKS, HOPPERS, FORWARDING CONTAINERS; ACCESSORIES, CLOSURES, OR FITTINGS THEREFOR; PACKAGING ELEMENTS; PACKAGES
- B65D3/00—Rigid or semi-rigid containers having bodies or peripheral walls of curved or partially-curved cross-section made by winding or bending paper without folding along defined lines
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Description
DÜSSELDORF ESSEN PATENTANWÄLTE
UNSERZEICHEN: 97 700 P/at D ü ss e 1 d &ogr; r f, den 13. August 1997
AKTEN-NR. 19
GIZEH Verpackungen GmbH & Co. KG
Breiter Weg 40
Becher
Die Erfindung bezieht sich auf einen- Becher der dem Oberbegriff des Anspruchs 1 entsprechenden Art.
Die Herstellung von Bechern für Getränke, Milchprodukte wie Joghurt usw. aus einer Kombination einer Kunststoffschicht
und einer Papier- oder Kartonschicht ist seit langem bekannt, wie zum Beispiel die US-PSen 2,266,828,
3,759,437, 3,988,521, 4,130,234 und 4,288,026 zeigen. Die Zweischichtigkeit der Becherwandung dient der Verbesserung
der Wärmeisolation, der Erhöhung der Stabilität und der Verbesserung der Bedruckbarkeit des Außenumfangs des Bechers.
Bei den älteren Ausführungsformen war die äußere Papier- oder Kartonschicht, d.h. die Manschette, mit dem
Innenbecher flächig verbunden, so daß sie von dem Innenbeeher nicht ohne weiteres wieder ablösbar war.
In der letzten Zeit sind jedoch neben die Gebrauchseigenschaften des Bechers Gesichtspunkte der vereinfachten
Wiedergewinnung seiner Bestandteile getreten. Es soll nach
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dem Gebrauch des Bechers der Kunststoffanteil auf leichte
Weise von dem Kartonanteil getrennt und es sollen beide Anteile separat entsorgt werden können, was die Wiederaufbereitung
und Wiedergewinnung insbesondere der Kunststoffanteile erheblich erleichtert.
Unter dieser Zielsetzung offenbart die EP 408 515 Bl einen "Behälter", d.h. einen üblichen Joghurt- oder Getränkebecher,
der einen aus Kunststoff bestehenden Innenbecher umfaßt, der auf seinem Umfang von einer eng anliegenden,
jedoch nicht verklebten oder anderweitig flächig verbundenen Kartonmanschette umgeben ist. Die Kartonmanschette
weist an einer Stelle des Umfangs einen entlang einer Mantellinie verlaufenden Solltrennstreifen auf, der beim
Aufreißen die Kartonmanschette öffnet, so daß sie von dem Innenbecher aus Kunststoff einfach abgenommen werden kann.
Damit die Kartonmanschette im Betrieb des Bechers in Achsrichtung an Ort und Stelle auf dem Umfang des Innenbechers
sitzenbleibt, reicht sie am oberen Ende bis unter den radial ausladenden Rand des Bechers und ist an ihrer unteren
Kante von einem Absatz des Innenbechers unterfaßt, der radial vorspringt und im Normalgebrauch das axiale Abziehen
der Kartonmanschette von dem Innenbecher verhindert.
Der Becher steht auf dem unteren Absatz des Innenbechers, der also eine gewisse Formsteifigkeit und Dicke aufweisen
muß, damit er unter dem Gewicht der Füllung und erst recht beim Stapeln nicht einknickt. Dadurch sind der Dünnwandigkeit
des Innenbechers Grenzen gesetzt. Auch erfordert die Anbringung des Solltrennstreifens einen gewissen Aufwand
und erschwert sein Vorhandensein wie Formung und Verklebung der Manschette zu einem ringförmigen Gebilde.
Aus der WO 97/07034 ist ein weiterer Becher der in Rede stehenden Art bekannt, bei welchem die Mittel zum Fixieren
der Manschette im oberen Bereich des Bechers angeordnete,
nach außen vorspringende rippenförmige oder punktförmige Einprägungen der Kartonmanschette vorgesehen sind. Der
Innenbecher wird in die Kartonmanschette eingeblasen und legt sich an den Stellen der Ausprägungen in diese, so daß
eine Verrastung des Innenbechers mit der Manschette gegeben ist.
Diese Aus führungs form hat zwar weitergehende Möglichkeiten hinsichtlich der Verringerung der Dicke des Innenbechers,
weil der Becher auf einem Bodenfalz der Manschette aufsteht, doch sind die Ausprägungen der Manschette, die über
deren konischen Außenumfang vorspringen, eine Erschwernis bei der Ein- und Ausformung.
Dieses Problem besteht bei dem Behälter nach der WO 92/17-375 nicht. Hierbei weist nämlich die Kartonmanschette
Lochungen auf. Sie wird in die Blasform eingesetzt und es wird der Innenbecher in die Kartonmanschette eingeblasen,
wobei das Material des Innenbechers in die Lochung teilweise eintritt. Es entsteht dadurch eine Art Noppe, die
sich an der Lochung der Kartonmanschette verriegeln soll.
Die Praxis zeigt jedoch, daß dieses Verfahren schwer zu handhaben ist und die Gefahr besteht, daß das Material des
Innenbechers an den Stellen der Noppen so dünn wird, daß ein Durchbruchsrisiko gegeben ist.
Schließlich ist noch bekannt, auf der Innenseite der Kartonmanschette
einen Strich aus einem Kleber anzubringen, der sich beim Einblasen des Innenbechers mit dessen Außenseite
verbindet. Der Strich ist einige Millimeter breit und 10 bis 20 mm lang. Zur Verriegelung der Kartonmanschette
und des Innenbechers reicht er aus. Beim Aufreißen der Kartonmanschette kann er leicht mit aufgerissen werden,
so daß der Innenbecher und die Kartonmanschette getrennt werden können. Der Kleber kann ein Heißschmelzkle-
ber sein, der beim Einblasen des Innenbechers aktiviert wird.
Das Anbringen des Kleberstrichs stellt jedoch einen zusätzlichen Arbeitsgang dar, der den Aufwand erhöht.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, einen gattungsgemäßen Becher dahingehend auszugestalten, daß mit geringstem
Aufwand eine ausreichende Verriegelung von Innenbeeher und Kartonmanschette stattfindet, die leicht wieder
gelöst werden kann.
Diese Aufgabe wird durch die in Anspruch 1 wiedergegebene Erfindung gelöst.
Die Mittel zum Fixieren der Manschette bestehen hierbei nur in der Lochung, die beim Ausstanzen des Kartonzuschnitts
für die Manschette auf einfache Weise gleichzeitig angebracht werden kann. Im übrigen wird für die Herstellung
der Verbindung der Kleberstreifen herangezogen, der für die Zusammenfügung der überlappenden Ränder der
Manschette ohnehin vorhanden sein muß. Der Kleberschicht wird durch die Lochung ein Zugang zur Außenseite des Innenbechers
verschafft, wodurch die Verbindung hergestellt wird.
Der Klebepunkt liegt im Bereich der Überlappung der Ränder der Manschette. Wenn der Becher seine Funktion erfüllt hat
und entsorgt werden soll, kann durch einen Angriff mit einem Finger an der freiliegenden Kante des überlappenden
Manschettenrandes dieser unter Abtrennung des Klebepunktes aufgerissen werden. In vielen Fällen wird sich schon dann
die Manschette in Achsrichtung von dem Innenbecher abziehen lassen. Jedenfalls aber ist nach vollständigem Aufreißen
des Klebestreifens an den Rändern der Manschette diese von dem Innenbecher gänzlich frei.
Der Kontakt an der Lochung sollte die einzige dauerhafte Verbindung zwischen dem Innenbecher und der Manschette
sein (Anspruch 2), damit die Trennung der beiden Becherkomponenten auch tatsächlich mit einem Handgriff geschehen
kann.
Bei der bevorzugten Ausführungsform der Erfindung ist die
Lochung kreisrund und hat bei den üblichen Becherhöhen von 80_bis 180 mm einen Durchmesser im Bereich von 3 bis 7 mm
(Anspruch 3).
Es reicht aus, wenn eine einzelne Lochung etwa in halber Höhe des Bechers vorgesehen ist (Anspruch 4).
In der Zeichnung ist ein Ausführungsbeispiel der Erfindung dargestellt.
Fig. 1 zeigt eine Vorderansicht eines erfindungsgemäßen
Joghurtbechers;
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Fig. 2 zeigt einen Horizontalschnitt durch den Becher
in Höhe des Klebepunktes;
Fig. 3 zeigt einen stark vergrößerten vertikalen Teilschnitt
nach der Linie III-III in Fig. 1;
Fig. 4 zeigt eine Vorderansicht des Bechers in der Aufreißphase.
Der in Fig. 1 als Ganzes mit 100 bezeichnete Becher umfaßt einen relativ dünnwandigen Innenbecher 10 aus Kunststoff,
zum Beispiel Polypropylen oder Polystyrol, der eine leicht konische Umfangsfläche aufweist und die Dichtigkeit des
Bechers 100 gegen seinen Inhalt, zum Beispiel ein Milchprodukt wie Joghurt oder ein Getränk, ergibt. Am unteren
Ende weist der Innenbecher einen zu seiner Achse im we-
sentlichen senkrechten Boden auf. Am oberen Ende geht die konische Umfangswandung des Innenbechers 100 in einen zylindrischen
oder gegenkonischen Stapelrand 1 über, dessen untere Kante 2 radial ein wenig über den Außenumfang vorspringt.
Die Höhe des Stapelrandes 2 macht etwa zehn Prozent der Höhe des Bechers 100 aus. Am oberen Rand besitzt
der Innenbecher 10 einen senkrecht zu seiner Achse radial nach außen vorspringenden Rand 3, der als Siegelrand
dient, an welchem ein den Becher 100 oben verschließender Deckel aufgesiegelt werden kann. Statt des Siegelrandes 3
kann, wenn es sich nicht um einen Vorratsbehälter, sondern lediglich um ein Trinkgefäß handelt, auch eine umgebördelte
Randstruktur gegeben sein.
Der Innenbecher 10 ist auf seiner Umfangsfläche von einer
Manschette 20 aus dünnem Karton umgeben, die den Außenumfang des Innenbechers 10 eng umschließt und sich vom
Boden des Innenbechers 10 bis unter den Siegelrand 3 erstreckt und die Außengestalt des Innenbechers 10 nachbildet,
d.h. auch in der Manschette 20 ist ein zylindrischer oder gegenkonischer Stapelrand 11 mit der leicht vorspringenden
unteren Kante 12 ausgebildet. Die Manschette 20 besteht aus dünnem Karton von beispielsweise 230 g/m2
Flächengewicht und ist aus einem entsprechenden Kartonzuschnitt zu einer leicht konischen Tülle zusammengerollt
und entlang eines sich in einer durch die Achse gehenden Ebene verlaufenden Klebestreifens 4 verklebt, wobei sich
die in Umfangsrichtung gelegenen Ränder 20',20'' der Manschette
in einem Überlappungsbereich 5 überlappen. Am unteren Ende der Manschette 20 ist diese in einem relativ
schmalen Randbereich 6 nach innen umgeschlagen und bildet einen Bodenfalz. Die außengelegene Kante 6' steht auf der
Standfläche des Bechers 100 auf, so daß in Achsrichtung des Bechers 100 auftretende Lasten von der Manschette 20
über die Kante 6' auf die Standfläche übertragbar sind,
ohne daß der Innenbecher 10 davon wesentlich betroffen ist.
Die Konizität des Bechers 100 ist so gewählt, daß bei einem Ineinanderschieben zweier Becher der Siegelrand 3
des unteren Bechers gegen die untere Kante 12 des Stapelrandes 11 der Manschette des darüber angeordneten Bechers
stößt. Beim Ineinanderschachteln mehrerer Becher 100 ist auf diese Weise ein Anschlag gebildet, der ein zu weites
Ineinanderschieben benachbarter Becher und ein Verkeilen derselben auf ihren konischen Umfangsflächen verhindert.
Bei der Anlage des Siegelrandes 3 an der unteren Kante 12 des darüber angeordneten Bechers 100 soll der Innenbecher
10 mit seinem Innenumfang an dem Außenumfang des oberen Bereiches des konischen Teils des darüber angeordneten Bechers
anliegen.
Auf die spezielle Ausbildung des Bechers 100 in seinem oberen Bereich kommt es nicht an. Es könnte also zum Beispiel
die Manschette auch unter der Kante 2 des Stapelrandes 1 enden. Maßgeblich ist allein, daß die Manschette 20
mit ihrem Innenumfang flächig am Außenumfang des Innenbechers 10 anliegt, jedoch mit diesem nicht flächig - etwa
durch Verkleben - verbunden ist. Ebenso kommt es nicht darauf an, daß der Klebestreifen 4 entlang einer Mantellinie
des Bechers 100 verläuft; eine schräge Anordnung des Klebestreifens 4 würde an der nachstehend beschriebenen
Funktion nichts ändern.
Bei der Herstellung des Zuschnittes für die Manschette 20 durch Stanzen ist in der Nähe des überlappenden Randes 20'
in dem unter greif enden Rand 20'' in dem Aus fuhrungsbeispiel
eine Lochung 30 kreisrunden Querschnitts mit ausgestanzt worden, die bei dem gezeigten Ausführungsbeispiel,
bei welchem der Becher 100 eine Höhe von etwa 90 mm aufweist,
einen Durchmesser von 5 mm besitzt. Es können aber
• · I
auch längs des Klebestreifens 4 mehrere Lochungen 30 vorgesehen sein. Bei der Herstellung des Bechers 100 wird
zunächst der Zuschnitt der Manschette 20 zusammengerollt und längs des Klebestreifens 4 zu einer konischen Tülle
verklebt, wobei der Rand 20'' untergreift und der Rand 20' überlappt, so daß eine dem Angriff eines Fingernagels
zugängliche freie Angriffskante 21 gebildet ist. Im Bereich
der Lochung 30 liegt die Klebeschicht 22 zum Innern der Manschette 20 hin offen zutage. Es werden nun die
fertig geklebten Manschetten 20 in eine Blasform eingesetzt, die eine Anzahl Formnester aufweist. Es wird sodann
aus einer geeigneten Kunststoffolie der Innenbecher 10 zunächst in das jeweilige Formnest mit einem Stempel eingezogen
und anschließend durch Blasen, d.h. durch einen pneumatischen Überdruck, an den Innenumfang der Manschette
20 angelegt. Durch den Druck tritt die dünne und im plastischen Zustand befindliche Wandung des Innenbechers 10
in die Lochung 30 ein und bildet eine Art Noppen 23, der sich mit seiner Außenfläche 24 gegen die Klebeschicht 22
legt und mit dieser an einem Klebepunkt 25 verbunden wird (Fig. 3).
Der Noppen 23 verhindert eine unter Scherbewegung erfolgende Verlagerung des Innenbechers 10 gegenüber der Manschette
20, weil er formschlüssig in der Lochung 30 sitzt. Dies könnte angesichts der Dünnwandigkeit des Noppens 23
zu einer noch nicht ausreichenden Fixierung führen. Aus diesem Grunde wird die Fixierung durch die Verklebung an
dem Klebepunkt 25 an der Außenseite 24 unterstützt.
Die Manschette 20 ist auf diese Weise mit dem Innenbecher 10 verbunden, ohne daß es dazu besonderer Befestigungsmittel
oder besonderer Befestigungsmaßnahmen mit Ausnahme der Schaffung der Lochung 30 bedarf. An dem Formwerkzeug
braucht gegenüber der bisherigen Ausführungsform keine
Änderung vorgenommen zu werden.
Wenn der Becher 100 seinen Zweck erfüllt hat und entsorgt werden soll, wird durch einen Angriff mit dem Fingernagel
oder Finger an der Angriffskante 21 die Klebenaht 4 in der aus Fig. 4 ersichtlichen Weise zumindest im Bereich des
Klebepunktes 25 aufgerissen. Dadurch reißt der überlappende Rand 20' an dem Klebepunkt 25 ab und kann die Manschette
20, sei es unter Verformung der Noppe 23, sei es nach vollständigem Abreißen des überlappenden Randes 20'
von der Klebenaht 4 von dem Innenbecher 10 getrennt werden·.
Claims (4)
1. Becher (100) zur Aufnahme von flüssigem oder pastenförmigem Gut, insbesondere von Nahrungsmitteln wie Milchprodukten,
Getränken und dergleichen,
mit einem leicht konischen Innenbecher (10) aus Kunststoff,
mit einer die Umfangswandung des Innenbechers (10) eng anliegend umgebenden, jedoch mit dem Innenbecher (10)
nicht ganzflächig dauerhaft verbundenen Manschette (20) aus Papier, Karton oder dergleichen, deren in Umfangsrichtung
gelegene Ränder (20',20'r) in einer schmalen Zone (5) übereinandergreifen und dort miteinander verbunden sind,
mit Mitteln zum Fixieren der Manschette (20) parallel zur Oberfläche an dem Innenbecher (10)
und mit Mitteln zum Lösen der Manschette (20) von dem Innenbecher (10),
dadurch gekennzeichnet,
daß der Kleber (22) auf die Innenseite des überlappenden Randes (20') aufgetragen ist und die Mittel zum
Fixieren der Manschette (20) mindestens eine in dem untergreifenden Rand (20'') ausgebildete Lochung (30) umfassen,
durch die hindurch der Innenbecher (10) Kontakt zu dem
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Kleber (22) auf der Innenseite des überlappenden Randes (20') hat.
2. Becher nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Kontakt an der Lochung (30) die einzige dauerhafte
Verbindung zwischen dem Innenbecher (10) und der Manschette (20) ist.
3. Becher nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeich-
net, daß die Lochung (30) kreisrund ist und bei einer Höhe des Bechers (100) von 80 bis 180 mm einen Durchmesser im
Bereich von 3 bis 7 mm aufweist.
4. Becher nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch
gekennzeichnet, daß eine einzelne Lochung (30) etwa in halber Höhe des Bechers (100) vorgesehen ist.
Priority Applications (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE29714534U DE29714534U1 (de) | 1997-08-14 | 1997-08-14 | Becher |
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Publications (1)
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| DE29714534U1 true DE29714534U1 (de) | 1998-12-17 |
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|---|---|---|---|
| DE29714534U Expired - Lifetime DE29714534U1 (de) | 1997-08-14 | 1997-08-14 | Becher |
Country Status (1)
| Country | Link |
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| AT526366B1 (de) * | 2022-06-08 | 2024-09-15 | Greiner Packaging Ag | Zuschnitt, sowie aus einem Zuschnitt gebildetes manschettenförmiges Außenteil zum Ummanteln eines becherförmigen Innenbehälters, sowie Kombi-Verpackungsbehälter |
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