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DE29513093U1 - Verpackungsbehälter - Google Patents

Verpackungsbehälter

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DE29513093U1
DE29513093U1 DE29513093U DE29513093U DE29513093U1 DE 29513093 U1 DE29513093 U1 DE 29513093U1 DE 29513093 U DE29513093 U DE 29513093U DE 29513093 U DE29513093 U DE 29513093U DE 29513093 U1 DE29513093 U1 DE 29513093U1
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Germany
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packaging container
cardboard sleeve
cardboard
plastic cup
container according
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DE29513093U
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Priority to AU57592/96A priority patent/AU5759296A/en
Priority to DE29611301U priority patent/DE29611301U1/de
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Expired - Lifetime legal-status Critical Current

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    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B65CONVEYING; PACKING; STORING; HANDLING THIN OR FILAMENTARY MATERIAL
    • B65DCONTAINERS FOR STORAGE OR TRANSPORT OF ARTICLES OR MATERIALS, e.g. BAGS, BARRELS, BOTTLES, BOXES, CANS, CARTONS, CRATES, DRUMS, JARS, TANKS, HOPPERS, FORWARDING CONTAINERS; ACCESSORIES, CLOSURES, OR FITTINGS THEREFOR; PACKAGING ELEMENTS; PACKAGES
    • B65D25/00Details of other kinds or types of rigid or semi-rigid containers
    • B65D25/34Coverings or external coatings
    • B65D25/36Coverings or external coatings formed by applying sheet material

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  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Mechanical Engineering (AREA)
  • Packages (AREA)

Description

Stuttgart, den 04. August 1995 Gml403 B/Bc Anmelder;
Werner Heinz Wilke
Schmiedestraße 3
40878 Ratingen
Fred Born
Ottostraße 170
47198 Duisburg
Vertreter;
Kohler Schmid und Partner
Patentanwälte
Ruppmannstraße 27
70565 Stuttgart
Verpacktinasbehälter
Die Erfindung betrifft einen zweiteiligen Verpackungsbehälter mit einem im Tiefziehverfahren hergestellten Kunststoffbecher und einer Kartonhülse, die aus einem Kartonzuschnitt mit einer Überlappungsnaht geformt ist und sich nach unten verjüngt, wobei die Kartonhülse eng an dem Kunststoffbecher anliegt und seine Becherwände formstabilisiert.
Ein derartiger Verpackungsbehälter ist durch die EP O 408 515 Bl bekannt geworden.
Bei dem bekannten Verpackungsbehälter liegt eine Kartonhülse manschettenartig an dem Kunststoffbecher an. Der Kunststoffbecher ist aus Polystyrol gefertigt und überragt die Kartonhülse nach unten hin, so daß der Verpackungsbehälter über den Boden des Kunststoffbechers auf einer Abstellfläche steht. Damit die Kartonhülse bei dem bekannten Verpackungsbehälter eng an dem Kunststoffbecher anliegt, wird die Kartonhülse bei der Herstellung des Verpackungsbehälters in einem ersten Fertigungsschritt gefertigt. In einem zweiten Fertigungsschritt wird der Kunststoffbecher im Tiefziehverfahren in die Kartonhülse eingeformt.
Damit der eingeformte Kunststoffbecher nach der Einformung nicht zusammenschrumpft und weiterhin eng an der Kartoninnenwand anliegt, muß bei der Herstellung des Kunststoffbechers auf Kunststoff-Werkstoffe verzichtet werden, die beim Abkühlen schrumpfen. Daher ist der bekannte Kunststoffbecher aus Polystyrol gefertigt, das dem Kunststoffbecher zwar einerseits eine ausreichende Stabilität verleiht, andererseits aber äußerst spröde ist.
Der Kunststoffbecher neigt deshalb zu Rißbildungen, wenn er mehr oder weniger stark deformiert wird. Dies kann auch auftreten, obwohl die Kartonhülse den Kunststoffbecher noch umgibt und der Verpackungsbehälter noch mit Lebensmitteln, beispielsweise Joghurt oder Milch, gefüllt ist.
Der bekannte Verpackungsbehälter aus Polystyrol ist mit der Kartonhülse derart verbunden, daß die beiden Teile nur durch eine Zerstörung der Kartonhülse und gegebenenfalls des
spröden Kunststoffbechers getrennt werden können. Folglich sind Kunststoffbecher und Kartonhülse nicht lösbar ineinander gefügt.
Dies hat den Nachteil, daß die Trennung zwischen Kunststoffbecher und Kartonhülse nur durch ein Aufreißen einer Aufreißlasche herbeigeführt werden kann. Wenn die Aufreißlasche nicht richtig vorgefertigt oder eingestanzt ist, kann es zu Problemen beim Trennen des Verpackungsbehälters in Kunststoff becher und Kartonhülse kommen. Ein "bequemer Verbraucher" kann dann beispielsweise dazu verleitet werden, das ökologisch wichtige Trennen des Verpackungsbehälters in die verschiedenen Werkstoffbestandteile zu vernachlässigen.
Wenn der Verpackungsbehälter geleert ist, muß die Aufreißlasche der Kartonhülse aufgerissen werden, um den Kunststoffbecher von der Kartonhülse zu trennen. Anschließend können beide Bestandteile des Verpackungsbehälters getrennt entsorgt und gegebenenfalls recycled werden. Nachteiligerweise verursacht der Kunststoffbecher ein großes Abfallvolumen, da er nicht komplett zusammengedrückt werden kann. Wird dies trotzdem versucht, so bricht der Kunststoffbecher und es kann aufgrund der Bildung scharfer Kanten zu einer Verletzung kommen. Da die Verwendung von Polystyrol aber für die Stabilität des bekannten Verpackungsbehälters notwendig ist, kann ein weitaus elastischeres Polyolefin nicht verwendet werden. Insbesondere kann ein Polyolefin nicht verwendet werden, wenn zuerst die Kartonhülse gefertigt wird, in die der Kunststoffbecher eingeformt wird, da Polyolefine sich beim Abkühlen noch zusammenziehen und schrumpfen.
Bei der Herstellung des bekannten Verpackungsbechers wird ein Kunststoffabschnitt mittels Tiefziehstempel in die vor-
gefertigte Kartonhülse gedrückt, in dem der Kunststoff nach unten durchgedrückt und zu einem Boden ausgeformt wird, der seitlich über die Kartonmanschette hinwegsteht. Der dickwandige, überstehende Kunststoffboden bestimmt wesentlich die Form des bekannten Verpackungsbehälters. Durch die Ausbildung dieses Kunststoffbodens wird mehr Kunststoff als eigentlich nötig verbraucht. Der bekannte Verpackungsbehälter weist nachteiligerweise ein hohes Gewicht und einen hohen Materialverbrauch an Kunststoff auf. Ein bekannter 500ml-Verpackungsbehälter benötigt beispielsweise 9 g Kunststoff (Polystyrol), da zu einer ausreichenden Stabilität des bekannten Verpackungsbehälters eine Wanddicke von 1 bis 2 mm und ein stabil ausgeformter Becherboden erforderlich ist.
Andere bekannte Verpackungsbehälter besitzen zwar einen geringen Kunststoffanteil. Nachteiligerweise ist der Verpakkungsbehälter aber mit einem Kunststoff folienartig beschichtet. Daher ist dieser bekannte Verpackungsbehälter nicht in die jeweiligen Werkstoffteile trennbar.
Bedruckte Verpackungsbehälter, die keine Kartonhülse aufweisen, sondern nur aus einem Kunststoffbecher bestehen, sind ebenfalls schwer zu recyclen, da die Druckfarbe den zu recycelnden Kunststoff stark verunreinigt. Aus diesem Grunde wird ein Recyclingverfahren problematisch, aufwendig und meist zu teuer.
Aus der DE 31 22 93 7 Al ist eine Verpackung bekannt, die aus einem nicht stapelbaren, zylinderförmigen und geschlossenen Behälter und einer eng an der Behälterumfangswand anliegenden Schutzhülle besteht. Die DE 31 22 937 Al beschreibt eine technische Lehre, auf einen bekannten Behälter, beispielsweise einen Kanister oder eine Flasche, eine Schutzhülle zum
Schutz oder zur Kennzeichnung des Behälters aufzuschieben und mit dem Behälter zu verrasten. Die Formstabilität des Verpackungsbehälters wird durch den stabilen Behälter gewährleistet. Daher ist aus der DE 31 22 937 Al bekannt, wie formstabile Behälter mit formstabilen Schutzhüllen verbunden werden können. Die Schutzhülle und der Behälter können aber nicht schnell und einfach und ohne Hilfsmittel getrennt werden, so daß ein Recyclingverfahren nur erschwert möglich ist.
Bei dem Verpackungsbehälter nach DE 41 18 253 Al wird ein Kunststoffhohlkörper mit einem boden- und deckelfreien Stützmantel umgeben. Bei dem Kunststoffhohlkörper handelt es sich um eine im Blasverfahren hergestellte zylindrische Kunststoffflasche. Durch das Blasverfahren sind aus Kunststoff lediglich Flaschen und vergleichbare, geschlossene Behälter fertigbar. Dabei setzt die Formbarkeit durch das Blasverfahren mittels geblasener Luft voraus, daß bereits ein Vorprodukt, ein im Spritzgießverfahren hergestellter Kolben, zur Verfügung steht, der die spätere Flaschenöffnung bildet. Dieses Verfahren ist ausgesprochen teuer, da für den vorzufertigenden Kolben ein hoher Materialverbrauch an Kunststoff erforderlich ist und andererseits immer nur ein Behälter geblasen werden kann. Durch das Blasverfahren läßt sich aber kein Kunststoffbehälter fertigen, der einen geringen Kunststoffanteil aufweist.
In der US,5,299,700, der GB 722,424 und der DE 41 09 425 Al sind Kunststoffflaschen beschrieben, die von einer Kartonumhüllung umgeben sind. Gegenstand der technischen Lehren nach diesen Druckschriften sind unterschiedliche Verrastmechanismen des Kunststoffbehälters mit einer Kartonumhüllung.
Der vorliegenden Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, den Verpackungsbehälter der eingangs genannten Art derart weiterzubilden, daß der Verpackungsbehälter einen wesentlich verringerten Kunststoffanteil aufweist, daß der Verpackungsbehälter raumsparender stapelbar, einfacher trennbar und getrennt recyclebar ist.
Die Aufgabe wird erfindungsgemäß dadurch gelöst, daß der Kunststoffbecher, der aus einem Polyolefin, vorzugsweise aus Polypropylen besteht, und die Kartonhülse lösbar ineinander gefügt sind, daß der untere Rand der Kartonhülse mit einem Boden des Kunststoffbechers abschließt oder den Boden in Richtung der Längsachse des Verpackungsbehälters von einer Außenfläche des Bodens beabstandet überragt, und daß ein Bodenteil aus Kartonmaterial vorgesehen ist.
Da die Kartonhülse den Boden des Kunststoffbechers zu einer Abstellfläche hin überragt oder mit dem Boden des Kunststoffbechers abschließt, steht der erfindungsgemäße Verpakkungsbehälter immer über die Kartonhülse und nicht über den Kunststoffbecher auf der Abstellfläche. Dies hat den Vorteil, daß der Kunststoffbecher aus einem dünnwandigen, folienartigen Kunststoff gefertigt werden kann.
Der Kunststoffbecher aus einem Polyolefin weist elastische Eigenschaften auf, so daß er eng und geschmeidig an der Innenwandung der Kartonhülse anliegen kann. Die Verwendung von einem Polyolefin hat den weiteren Vorteil, daß der Kunststoffbecher nach einer Trennung von der Kartonhülse einfach zusammengedrückt werden kann, ohne daß der Kunststoffbecher zerbricht. Aus diesem Grund können keine scharfen Kanten entstehen, die zu einer Verletzung beim Zusammendrücken und auch zu einem Verspritzen eines Restinhaltes des Verpak-
kungsbechers führen können.
Der Kunststoffbecher des erfindungsgemäßen Verpackungsbehälters weist eine geringe Formstabilität auf. Dadurch läßt sich der Kunststoffanteil des erfindungsgemäßen Verpackungsbehälters auf eine Minimum reduzieren. Durch die vorliegende Erfindung läßt sich beispielsweise das Gewicht eines Verpakkungsbehälters von 500 ml von 15 Gramm, das bei dem bekannten 500ml-Verpackungsbehälter auftritt, auf 5 Gramm reduzieren.
Der Kunststoffbecher des erfindungsgemäßen Verpackungsbehälters erhält seine Steifigkeit und Formstabilität vorteilhafterweise über die Kartonhülse. Der Verpackungsbehälter kann einfach in seine beiden Teile, den Kunststoffbecher und die Kartonhülse, getrennt werden. In einem Bewegungsablauf läßt sich die Trennung vollziehen, so daß die Kartonhülse und der Kunststoffbecher in getrennte Sammelbehälter für Pappe und Kunststoffe geworfen werden können. Auf diese Art und Weise trägt der erfindungsgemäße Verpackungsbecher vorteilhafterweise zu einem ökologisch sinnvollen Recycling von Werkstoffen bei. Nach einer Trennung des Verpackungsbehälters in den Kunststoffbecher und die Kartonhülse kann der wenig formstabile Kunststoffbecher einfach zusammengedrückt werden und zur Reduzierung des Abfallvolumens beitragen.
Der erfindungsgemäße Verpackungsbehälter ist hinsichtlich der Materialverwendung von Kunststoff und Karton einem Papierbecher (Trinkbecher) vergleichbar, dessen Kartoninnenwände durch ein Extrusionsverfahren mit fest aufgebrachtem Kunststoff beschichtet sind. Während dieser Papierbecher nicht getrennt recyclebar ist, kann der erfindungsgemäß Verpackungsbehälter auf einfache Weise in seine Werkstoffbe-
standteile zerlegt werden. Erfindungswesentlich ist bei dem Verpackungsbehälter die lösbare, aber dennoch sichere Verbindung eines dünnwandigen, elastischen, wenig formstabilen Kunststoffs, eines Polyolefins, mit einer Kartonhülse, während im Stand der Technik Kunststoffe höherer Festigkeit verwendet werden.
Der geringe Materialverbrauch und die raumsparende Stapelmöglichkeit wirkt sich bei dem erfindungsgemäßen Verpakkungsbehälter auch günstig auf die Herstellungs-, Transport- und Lagerkosten aus.
Der erfindungsgemäße Verpackungsbehälter wird auf den Kartonwänden der Kartonhülse mit Produktkennzeichnungen bedruckt, so daß der Kunststoffbecher frei von Druckfarbe bleibt. Daher kann der Kunststoffbecher vorteilhafterweise ohne Probleme recycled werden, da der Kunststoff nicht verunreinigt ist und einen höheren Wert behält.
Bisher konnte der Boden eines Verpackungsbechers aus Kunststoff nur mit erheblichem Aufwand bedruckt werden. Beispielsweise wurde das Haltbarkeitsdatum in der Regel in den Kunststoffbecherboden eingeprägt, so daß es schlecht zu lesen war. Da das Bodenteil aus Kartonmaterial bedruckt werden kann, können auf dem Bodenteil auch weitere Beschriftungen angebracht werden, beispielsweise ein computerlesbarer Kennzeichnungscode für unterschiedliche Produkte oder andere derartige Aufdrucke, so daß die Seitenwände für die Produktwerbung freibleiben können. Die Bedruckung des Bodenteils mit dem Kennzeichnungscode erleichtert das Auffinden des Kennzeichnungscodes durch den bzw. die Kassiererin.
Außerdem trägt das Bodenteil zur Stabilität des Verpackungs-
bechers bei.
Bei einer im wesentlichen rechteckigen oder quadratischen Querschnittsform und der zum Boden hin verlaufenden konischen Verjüngung weisen die Außenflächen des erfindungsgemäßen Verpackungsbehälters eine im wesentlichen trapezförmige Form auf. Aufgrund der geometrischen Form des Verpackungsbehälters kann eine wesentlich größere Anzahl von Verpackungsbehältern auf einer Transportpalette, beispielsweise der Europalette, untergebracht werden. Wenn der erfindungsgemäße Verpackungsbehälter beispielsweise eine Querschnittsform von 88 mm &khgr; SO mm aufweist, die sich auf einer Länge von 13 0 mm auf eine Querschnittsfläche von 72 mm &khgr; 45 mm verjüngt, können auf einer solchen Palette ca. 50 % Verpackungsbehälter mehr untergebracht werden, als dies bei einer runden, sich verjüngenden Querschnittsform möglich ist. Die angegebenen Maße beziehen sich hier auf die Öffnungsquerschnitte des Verpackungsbehälters.
Es ist ebenso denkbar, mehrere Verpackungsbehälter, vorzugsweise zwei oder vier, miteinander zu einer Einheit zusammenzufassen und mit einem gemeinsamen Deckel zu verschließen. Der Deckel kann mit Sollbruchstellen versehen sein, um die miteinander verbundenen Verpackungsbehälter je nach Bedarf zum Verbrauch des Inhalts zu trennen.
Wenn das Bodenteil dünnwandig ausgebildet, wird einerseits eine weitere Material- und Gewichtreduzierung erreicht und anderseits eine Reduzierung des Abfallvolumens durch ein leichteres Zusammendrücken der Kartonhülse möglich.
Bei einer anderen bevorzugten Ausführungsform weist die Kartonhülse Bodenfalze auf, die im aufgerichteten Zustand der
Kartonhülse miteinander verbunden sind und das Bodenteil bilden. Dies hat den Vorteil, daß das Bodenteil mit der Kartonhülse fest verbunden ist und gleichzeitig mit den Kartonwänden der Kartonhülse bedruckt werden kann. Daher ist nur ein Druckvorgang zum Bedrucken des Verpackungsbechers notwendig .
Wenn die Bodenfalze im Bereich der Falzlinien durch Ausstanzungen voneinander getrennt sind, lassen sie sich besonders einfach nach Innen knicken. Die umgeknickten Bodenfalze können einzelne Abschnitte des Kunststoffbechers umgreifen und einklemmen.
Bei einer weiteren Ausführungsform des erfindungsgemäßen Verpackungsbehalters weist die Kartonhülse eine Verstärkung ihres oberen und/oder unteren Randes auf.
Eine Verstärkung des oberen und/oder unteren Randes der Kartonhülse erhöht vorteilhafterweise die Formstabilität der Kartonhülse. Weiterhin kann die obere Verstärkung dazu genutzt werden, eine Klemmung oder Haftung der Kartonhülse an dem Kunststoffbecher herbeizuführen. Die untere Verstärkung führt vorteilhafterweise zu einer verbesserten Standstabilität des erfindungsgemäßen Verpackungsbehälters.
Vorteilhafterweise ist die Verstärkung einfach zu realisieren, indem die Verstärkung des oberen und/oder unteren Randes der Kartonhülse bei einer weiteren Ausführungsform der vorliegenden Erfindung durch vorzugsweise zum Inneren der Kartonhülse hin umgeknickte Falze gebildet ist. Es wäre auch denkbar, daß die Verstärkung des oberen und/oder unteren Randes durch aufgeklebte Karton/Pappe-Streifen zustande kommt.
Bei einer vorteilhaften Weiterbildung sind die Falze mit Klebenuten versehen. Die Klebenuten sind entlang des FaIzrandes ausgebildet und reduzieren eine Rückstellneigung der verklebten umgeknickten Falze.
Wenn die Falze durch freie Randstücke voneinander beabstandet sind, lassen sich die Falze zum Inneren der Kartonhülse hin leicht umknicken. Außerdem dienen die freien Randstücke zum formschlüssigen Anliegen der umgeknickten Falze am Kunststoffbehälter, insbesondere im Bereich der Ecken des Kunststoffbehälters.
Bei einer weiteren Variante des Verpackungsbehälters weist der Verpackungsbehälter einen Hohlboden und die Kartonhülse an ihrem unteren Rand eine umlaufende, innere Ringnut auf. Dies ermöglicht ein Verklemmen von Teilen des Kunststoffbechers in der Ringnut der Kartonhülse, das zu einer stabilen Verbindung von Kartonhülse und Kunststoffbecher führt. Hohlboden bedeutet in diesem Zusammenhang, daß der Boden des Kunststoffbechers gegenüber einer Abstellfläche nach Innen in den Verpackungsbehälter zurückgesetzt ist.
Die Ringnut der Kartonhülse läßt sich besonders einfach durch die zum Inneren der Kartonhülse hin umgeknickten Falze bilden.
Bei einer bevorzugten Ausführungsform der vorliegenden Erfindung sind am Fußende des Kunststoffbechers eingeformte Nocken als Stapelabstand vorgesehen. Dies hat den Vorteil, daß die von der Kartonhülse getrennten Kunststoffbecher lösbar aufeinander gestapelt werden können, ohne zusammenzuhängen oder zusammenzukleben. Die Kunststoffbecher können so
aufeinander gestapelt werden, daß die Böden der Kunststoffbecher jeweils voneinander beabstandet sind.
Weiterhin führen die ausgebildeten Nocken des Kunststoffbechers des erfindungsgemäßen Verpackungsbechers zu einer Versteifung/Verfestigung des unteren Kunststoffbecherbereiches. Außerdem können die Nocken mit einer Bördelung der Kartonhülse derart zusammenwirken, daß die Kartonhülse an der Außenwandung des Kunststoffbechers gehalten wird.
Bei einer ebenfalls bevorzugen Ausführungsform des erfindungsgemäßen Verpackungsbechers ist ein mechanischer Verriegelungsmechanismus zwischen dem Kunststoffbecher und der Kartonhülse vorgesehen.
Dies hat den entscheidenden Vorteil, daß kein unerwünschtes Lösen der Kartonhülse von dem Kunststoffbecher eintreten kann. Der Verriegelungsmechanismus sorgt dafür, daß der Kunststoffbecher weder bei der Verpackung noch beim Transport oder beim Einkaufen aus der Kartonhülse herausgleiten kann.
Ein derartiger Verriegelungsmechanismus läßt sich besonders einfach realisieren, wenn der Verriegelungsmechanismus eine an der Außenfläche des Kunststoffbechers, vorzugsweise im oberen Bereich vorgesehene, nach außen ragende Rastnase und einen an entsprechender Stelle der Kartonhülse vorgesehenen Durchbruch umfaßt, durch den die Rastnase im zusammengefügten Zustand von Kunststoffbecher und Kartonhülse greift.
Wenn Rastnasen an dem Kunststoffbecher angeordnet sind, wird einerseits im zusammengefügten Zustand von Kunststoffbecher und Kartonhülse eine sichere Verriegelung erzielt. Gleich-
zeitig dienen die Rastnasen als Abstandhalter innerhalb der Becherstange, um eine reibungslose Vereinzelung vor der Befüllung zu gewährleisten.
Ein weiterer Schutz vor einer unbeabsichtigten Trennung von Kartonhülse und Kunststoffbecher kann besonders einfach und leicht dadurch erreicht werden, daß an mindestens einer Außenfläche des Kunststoffbechers, vorzugsweise im oberen Bereich, eine im wesentlichen parallel zum Becherrand verlaufende, nach außen ragende Sicke vorgesehen ist, und daß die Innenseite der Kartonhülse im zusammengefügten Zustand von Kunststoffbecher und Kartonhülse unmittelbar oberhalb der Sicke des Kunststoffbechers eine nach innen ragende Ausbuchtung aufweist.
Eine einfache Ausbuchtung läßt sich dadurch erreichen, daß eine Stufe durch den freien Rand eines vom oberen Ende der Kartonhülse nach innen und unten umgeknickten Falzes gebildet ist.
Die Stufe an einer Innenseite der Kartonhülse kann sich an die Sicke des Kunststoffbechers anlegen, so daß die Kartonhülse nicht vom dem Kunststoffbecher heruntergezogen werden kann. Wenn dennoch versucht wird, die Kartonhülse von dem Kunststoffbecher zu ziehen, stützt sich die Stufe auf der Sicke des Kunststoffbechers auf und eine Trennung von Kartonhülse und Kunststoffbecher wird verhindert.
Dies läßt sich auf elegante Art und Weise noch dadurch verstärken, daß im oberen Bereich der Kartonhülse unterhalb der Stufe eine nach außen ragende, erhabene Sicke der Kartonhülse gebildet ist, die im zusammengefügten Zustand von Kunststoff becher und Kartonhülse gegenüber der Sicke des Kunst-
Stoffbechers vorgesehen ist. Die Sicke des Kunststoffbechers ragt mit einer Erstreckung nach außen in die Sicke der Kartonhülse hinein. Durch die Sicke der Kartonhülse wird der Raum, in den die Sicke des Kunststoffbechers hineinragen kann, über die Stufe der Kartonhülseninnenwand hinaus erweitert. Dadurch wird die Verriegelungswirkung noch weiter erhöht.
Bei einer weiteren Ausführungsform der vorliegenden Erfindung ist am Rand der Überlappungsnaht in Höhe des Durchbruchs eine Aufreißmarke vorgesehen. Nach einer Trennung des erfindungsgemäßen Verpackungsbehälters in die Kartonhülse und den Kunststoffbecher läßt sich die Kartonhülse durch ein Aufreißen an der Überlappungsnaht mit Hilfe der Aufreißmarke in ein flaches Kartonstück, das einfach plattgedrückt werden kann, überführen.
Ebenfalls ist bevorzugt, daß die Kartonhülse mit einem rechteckigförmigen Querschnitt mehrfach genutete Ecken mit vorzugsweise zwei oder vier Nuten aufweist.
Die Ausprägung und Ausbildung der Nuten minimiert vorteilhafterweise die Rückstellneigung eines steifen Kartons.
Bei einem Verfahren zur Herstellung des erfindungsgemäßen Verpackungsbehälters ist es nach der Herstellung eines tiefgezogenen Kunststoffbechers vorteilhaft, den Kunststoffbecher auf einen Dorn aufzubringen und ein Bodenteil anzulegen. In einem nächsten Schritt wird der Kunststoffbecher mit der Kartonhülse ummantelt. Anschließend werden umgeknickte Falze der Kartonhülse umbördelt, so daß die Falze mit dem Bodenteil und dem Boden des Kunststoffbechers verpresst oder verklemmt werden.
Bei einer bevorzugten Verfahrensvariante werden das Bodenteil und die Kartonhülse miteinander verklebt, so daß die Stabilität des Verpackungsbechers zusätzlich erhöht wird.
Gegenstand der vorliegenden Erfindung sind ebenfalls die Zuschnitte zur Herstellung einer Kartonhülse für einen erfindungsgemäßen Verpackungsbehälter.
Weitere Vorteile ergeben sich aus der Beschreibung der beigefügten Zeichnung. Ebenso können die vorstehend genannten und die noch weiter aufgeführten Merkmale erfindungsgemäß jeweils einzeln oder in beliebigen Kombinationen miteinander verwendet werden. Die erwähnten Ausführungsformen sind nicht als abschließende Ausführungsform zu verstehen, sondern haben vielmehr beispielhaften Charakter.
Die Erfindung ist in der Zeichnung dargestellt und wird anhand von Ausführungsbeispielen näher erläutert. Es zeigt:
Fig. 1 einen erfindungsgemäßen Verpackungsbehälter mit einem im wesentlichen quadratischen Querschnitt;
Fig. 2 einen weiteren erfindungsgemäßen Verpackungsbehälter mit einem im wesentlichen runden Querschnitt;
Fig. 3 einen Längsschnitt des Verpackungsbehälters nach Fig. 1 mit an einem Hohlboden des Kunststoffbechers angeklemmten Bodenteil aus Karton;
Fig. 4 einen Längsschnitt eines weiteren erfindungsgemäßen Verpackungsbehälters mit an einem Boden des Kunststoff bechers angeklemmten Bodenteil aus Karton;
• ·
• ·
Fig. 5 einen Längsschnitt eines weiteren erfindungsgemäßen Verpackungsbehälters mit einem in einer Ringnut eingeklemmten Teilen eines Bodens eines Kunststoffbechers und eines Bodenteils aus Karton;
Fig. 6 eine Draufsicht auf einen flachliegenden Zuschnitt der Kartonhülse des Verpackungsbehälters nach Fig. 1,
Fig. 7 eine Draufsicht auf einen flachliegenden Zuschnitt einer Kartonhülse eines rechteckigen Verpackungsbehälters;
Fig. 8 eine Draufsicht auf einen flachliegenden Zuschnitt einer Kartonhülse eines weiteren erfindungsgemäßen Verpackungsbehälters mit angeformtem Bodenteil;
Fig. 9 eine Draufsicht auf einen flachliegenden Zuschnitt einer Kartonhülse eines weiteren erfindungsgemäßen Verpackungsbehälters mit angeformtem Bodenteil;
Fig. 10 eine Draufsicht auf einen flachliegenden Zuschnitt einer Kartonhülse eines weiteren erfindungsgemäßen Verpackungsbehälters.
Die einzelnen Figuren in der Zeichnung zeigen den erfindungsgemäßen Gegenstand teilweise stark schematisiert und sind nicht maßstäblich zu verstehen.
Fig. 1 zeigt einen erfindungsgemäßen Verpackungsbehälter 10 mit einem im wesentlichen quadratischen Querschnitt. Der Verpackungsbehälter 10 umfaßt eine Kartonhülse 11, die einen
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Kunststoffbecher 12 umgibt. Die Kartonhülse 11 und der Kunststoffbecher 12 sind lösbar miteinander verbunden, so daß sie, insbesondere im geleerten Zustand des Verpackungsbehälter 10, jederzeit einfach getrennt werden können. Der Kunststoffbecher 12 weist einen Siegelrand 13 zum Anbringen und Versiegeln eines Deckels auf, nachdem in den Kunststoffbecher 12 ein flüssiges oder festes Gut eingefüllt wurde. Der Kunststoffbecher 12 und die Kartonhülse 11, die aus einem Zuschnitt geformt ist, liegen eng aneinander an und verjüngen sich nach unten hin. Die Kartonhülse 11 stabilisiert die Form des Kunststoffbechers 12. Sicken 14, 15 sind an der Kartonhülse 11 angeformt, um eine unerwünschte Aufhebung der lösbaren Verbindung zwischen der Kartonhülse 11 und dem Kunststoffbecher 12 zu verhindern. Fig. 3 wird diesen Sicherungsmechanismus noch näher erläutern. Nuten 17, 18 wirken der Rückstellneigung des Kartonmaterials entgegen und erhalten die quadratische Querschnittsform.
Fig. 2 zeigt einen erfindungsgemäßen Verpackungsbehälter 30 mit einem runden Querschnitt. Der Verpackungsbehälter 30 umfaßt, eine Kartonhülse 31, die einen Kunststoffbecher 32 ummantelt. Die Kartonhülse 31 und der Kunststoffbecher 32 sind lösbar miteinander verbunden, so daß sie, insbesondere im geleerten Zustand des Verpackungsbehälters 30, jederzeit einfach getrennt werden können. Der Kunststoffbecher 32 weist einen Siegelrand 33 zum Anbringen und Versiegeln eines Deckels auf, nachdem in den Kunststoffbecher 32 ein flüssiges oder festes Gut eingefüllt wurde. Statt eines Siegelrandes 3 3 könnte aber auch ein Trinkrand mit einem abgerundeten Querschnitt ausgebildet sein, so daß der Verpackungsbecher 3 0 die Funktion eines Trinkbechers wahrnehmen kann. Der Kunststoffbecher 32 und die Kartonhülse 31, die aus einem Zuschnitt geformt ist, liegen eng aneinander an und verjün-
gen sich nach unten hin. Die Kartonhülse 31 stabilisiert die Form des Kunststoffbechers 32. Sicken und Nuten sind an der Kartonhülse 31 nicht ausgebildet, so daß die Kartonhülse und der Kunststoffbecher 32, wie beispielsweise in Fig. 5 gezeigt, miteinander verbunden sind.
Fig. 3 zeigt einen Längsschnitt des Verpackungsbehälters Der Kunststoffbecher 12 ist in der Kartonhülse 11 angeordnet. Ein unterer Rand 41 der Kartonhülse 11 überragt den Kunststoffbecher 12, so daß der Rand 41 von einer Außenfläche 42 des Bodens 43 des Kunststoffbechers 12 beabstandet ist. Der Verpackungsbehälter 10 steht auf einer Abstellfläche über den Rand 41 auf. Der Rand 41 der Kartonhülse 11 ist durch umgeknickte Falze 44 verstärkt. An dem Boden 43 des Kunststoffbechers 12 liegt ein Bodenteil 45 aus Karton an, das durch die Falze 44 an den Boden 43 angedrückt ist. Der Boden 43 des Kunststoffbechers 12 ist einer Abstellfläche nach Innen in den Verpackungsbehälter 10 zurückgesetzt ist, so daß ein Hohlboden entsteht. Das Bodenteil 45 dient zum Aufdrucken eines Kennzeichnungscodes. An Becherwänden 46,47 des Kunststoffbechers 12 sind parallel zum Siegelrand 13 verlaufende, nach außen ragende Sicken 48,49 ausgebildet. Kartonwände 50, 51 der Kartonhülse 11 weisen im dargestellten zusammengefügten Zustand des Kunststoffbechers 12 und der Kartonhülse 11 oberhalb der Sicken 48, 49 des Kunststoff bechers 12 nach innen ragende Verstärkungen auf, die durch umgeknickte Falze 52 gebildet sind. Die an den Kartonwänden 50, 51 der Kartonhülse 11 ausgebildeten Sicken 15 befinden sich im dargestellten zusammengefügten Zustand des Kunststoffbechers 12 und der Kartonhülse 11 unmittelbar gegenüber der Sicken 48, 49 des Kunststoffbechers 12, so daß die Sicken 48, 49 des Kunststoffbechers 12 unterhalb einer durch die Falze 52 gebildeten Stufe in die Sicken 15 der
Kartonhülse 11 hineinragen. Eine unerwünschte Trennung der Kartonhülse 11 und des Kunststoffbechers 12 wird durch diesen Verriegelungsmechanismus verhindert.
Fig. 4 zeigt einen Längsschnitt eines weiteren Verpackungsbehälters 10a. Ein Kunststoffbecher 12a ist in der Kartonhülse 11 angeordnet. Der untere Rand 41 der Kartonhülse 11 schließt mit einem Boden 43a des Kunststoffbecher 12a nahezu ab. Der Verpackungsbehälter 10a steht auf dem Rand 41 der Kartonhülse 11 auf einer Abstellfläche auf. An einem Boden 43a des Kunststoffbechers 12a liegt ein Bodenteil 45a an, das durch die nach innen umgeknickten Falze 44 angepresst ist. Das Bodenteil 45a kann bedruckt werden und verleiht dem Verpackungsbehälter 10a zusätzliche Stabilität. Das Bodenteil 45a aus Kartonmaterial kann angeklemmt oder auch mit den Falzen 44 verklebt sein. An einer Becherwand 60 des Kunststoffbechers 12a ist eine Rastnase 61 ausgebildet, die auch zusätzlich an einer Becherwand 62 ausgebildet sein könnte, an der eine weitere Sicke 63 ausgebildet ist. Die Sicke 63 des Kunststoffbechers 12a wirkt arretierend mit der Sicke 14 einer Kartonwand 64 zusammen. Eine Kartonwand 65 der Kartonhülse 11 weist im Gegensatz zur Kartonwand 64 einen Durchbruch 66 auf, durch den die Rastnase 61 im dargestellten zusammengefügten Zustand des Kunststoffbechers 12a und der Kartonhülse 11 greift. Die Rastnase 61 wirkt mit dem Durchbruch 66 zusammen und ermöglicht eine mechanische Verrastung bzw. Verriegelung, die eine unerwünschte Trennung der Kartonhülse 11 von dem Kunststoffbecher 12a verhindert. Es versteht sich von selbst, daß noch weitere Rastnasen an anderen Seitenwänden ausgebildet sein könnten. Außerdem könnte die Rastnase 61 eine schräg zur Becherwand hin verlaufende Außenkontur aufweisen, so daß die Kartonhülse 11 beim Zusammenfügen der Kartonhülse 11 und des Kunststoffbe-
chers 12a leicht einrastet.
Fig. 5 zeigt einen Längsschnitt eines Verpackungsbehälters 10b. Der Kunststoffbecher 12b ist in der Kartonhülse 11 angeordnet. Der untere Rand 41 der Kartonhülse 11 überragt den Kunststoffbecher 12b, so daß der Rand 41 von einer Außenfläche 42b des Bodens 43b des Kunststoffbechers 12b beabstandet ist. Der Verpackungsbehälter 10b steht auf einer Abstellfläche über den Rand 41 auf. Der Rand 41 der Kartonhülse 11 ist durch umgeknickte Falze 44 verstärkt. An dem Boden 43 des Kunststoffbechers 12b liegt ein Bodenteil 45b aus Karton an. Randbereiche des Bodenteils 45b und des Bodens 43b, der einen Hohlboden des Kunststoffbechers 12b bildet, werden in einer durch die Falze 44 gebildeten Ringnut eingeklemmt. Hohlboden bedeutet in diesem Zusammenhang, daß der Boden des Kunststoffbechers gegenüber einer Abstellfläche nach Innen in den Verpackungsbehälter zurückgesetzt ist. Der Verklemm-Mechanismus führt zu einer stabilen Verbindung der Kartonhülse 11 mit dem Kunststoffbecher 12b. Zusätzlich läßt sich die Verbindung noch durch ein Verkleben des Bodenteil 45b mit der Kartonhülse 11 verbessern. Das Bodenteil 45 dient zum Aufdrucken eines Kennzeichnungscodes. An Becherwänden 4Sb, 47b des Kunststoffbechers 12b sind parallel zum Siegelrand 13b verlaufende, nach außen ragende Sicken 48b, 49b ausgebildet. Kartonwände 50, 51 der Kartonhülse 11 weisen im dargestellten zusammengefügten Zustand des Kunststoffbechers 12b und der Kartonhülse 11 oberhalb der Sicken 48b, 49b des Kunststoffbechers 12b nach innen ragende Verstärkungen auf, die durch umgeknickte Falze 52 gebildet sind. Die an den Kartonwänden 50, 51 der Kartonhülse 11 ausgebildeten Sicken 15 befinden sich im dargestellten zusammengefügten Zustand des Kunststoffbechers 12b und der Kartonhülse 11 unmittelbar gegenüber der Sicken 48b, 4 9b des Kunststoffbechers 12b, so
daß die Sicken 48b, 49b des Kunststoffbechers 12b unterhalb einer durch die Falze 52 gebildeten Stufe in die Sicken 15 der Kartonhülse 11 hineinragen. Eine unerwünschte Trennung der Kartonhülse 11 und des Kunststoffbechers 12b wird durch diesen Verriegelungsmechanismus verhindert. Die Sicken könnten aber auch weggelassen werden, da die Verklemmung des Bodens 43b und des Bodenteils 45b in der Ringnut mit Hilfe der Falze 44 für eine stabile Verbindung von Kartonhülse 11 und Kunststoffbecher 12b ausreicht.
Fig. 6 zeigt eine Draufsicht auf einen flachliegenden Zuschnitt der Kartonhülse 11. Die Kartonwände 50, 51, 64, 65 und 70 werden im aufgerichteten Zustand der Kartonhülse 11 über Falzlinien A, B, C, D zu einem geschlossenen Gürtel mit einer Überlappungsnaht 71 zusammengeklappt und verklebt. Die Verbindung der Kartonwand 70 mit der Kartonwand 65 könnte allerdings auch durch eine andere denkbare Befestigung zustande kommen. Die Falze 52 sind über Falzlinien 72 nach innen umklappbar und verstärken den oberen Rand 73 der Kartonhülse 11. Die Falze 44 sind ebenfalls nach innen über Falzlinien 74 umklappbar und verstärken den unteren Rand 41 der Kartonhülse 11 bzw. dienen zum Anpressen oder Einklemmen eines Bodenteils aus Kartonmaterial oder von Randbereichen eines Kunststoffbodens. Die Falze 44 und 52 sind durch freie Randstücke voneinander beabstandet, die ein Umknicken erleichtern. Die Kartonhülse 11 weist im wesentlich parallel zum oberen Rand 73 verlaufende Sicken 14, 15 auf, die an drei Kartonwänden ausgebildet sind. Die Sicken 14, 15 könnten aber auch lediglich an einer oder zwei Kartonwänden ausgebildet sein. Der Durchbruch 66 dient zur Aufnahme einer an einem Kunststoffbecher angeformten Rastnase, die im zusammengefügten Zustand von Kartonhülse 11 und dem Kunststoffbecher in den Durchbruch 66 eingreift. Um eine Rückstellnei-
gung der aufgerichteten- Kartonhülse 11 zu reduzieren, weist der Zuschnitt der Kartonhülse 11 mehrfach genutete Ecken auf. An jeder Ecke der Kartonhülse 11 sind zusätzlich zur Falzlinie zwei Nuten 17, 18 in die Kartonwände eingeprägt. Es könnten je nach Steifigkeit des verwendeten Kartons aber auch eine größere Anzahl dieser Nuten ausgebildet sein. Die Kartonhülse 11 weist noch eine Aufreißmarke 75 auf, die eine Kennzeichnung der Überlappungsnaht 71 vorsieht. An dieser gekennzeichneten Stelle kann die Kartonhülse 11 bevorzugt aufgerissen werden.
Fig. 7 zeigt eine Draufsicht auf einen flachliegenden Zuschnitt der Kartonhülse 31 des Verpackungsbehälters 30. Kartonwände 80 bis 84 werden im aufgerichteten Zustand der Kartonhülse 31 über Falzlinien E, F, G, H zu einem geschlossenen Gürtel mit einer Überlappungsnaht 85 zusammengeklappt und verklebt. Die Verbindung der Kartonwand 80 mit der Kartonwand 84 könnte wiederum auch durch eine andere denkbare Befestigung zustande kommen. Falze 86 sind über Falzlinien 8 7 nach innen umklappbar und verstärken einen oberen Rand der Kartonhülse 31. Falze 89 sind ebenfalls nach innen über Falzlinien 90 umklappbar und verstärken einen unteren Rand 91 der Kartonhülse 31 bzw. dienen zum Anpressen oder Einklemmen eines Bodenteils aus Karton und eines Bodens eines Kunststoffbechers. Die Falze 86 und 89 sind durch freie Randstücke voneinander beabstandet, die ein Umknicken erleichtern. Die Kartonhülse 11 weist im wesentlichen parallel zum oberen Rand 88 verlaufende Sicken 34,35 auf, die an drei Kartonwänden ausgebildet sind. Die Sicken 34, 35 könnten aber auch lediglich an einer oder zwei Kartonwänden ausgebildet sein. Ein Durchbruch 92 dient zur Aufnahme einer an einem Kunststoffbecher angeformten Rastnase, die im zusammengefügten Zustand von Kartonhülse 31 und dem Kunststoffbe-
eher in den Durchbruch 92 eingreift. Um eine Rückstellneigung der aufgerichteten Kartonhülse 31 zu reduzieren, weist der Zuschnitt der Kartonhülse 31 mehrfach genutete Ecken auf. An jeder Ecke der Kartonhülse 31 sind zusätzlich zur Falzlinie zwei Nuten 37, 38 in die Kartonwände eingeprägt. Es könnten je nach Steifigkeit des verwendeten Kartons aber auch eine größere Anzahl dieser Nuten ausgebildet sein. Die Kartonhülse 31 weist noch eine Aufreißmarke 93 auf, die eine Kennzeichnung der Uberlappungsnaht 85 für ein gewünschtes Aufreißen vorsieht.
Fig. 8 zeigt eine Draufsicht auf einen flachliegenden Zuschnitt der Kartonhülse 101 eines weiteren erfindungsgemäßen Verpackungsbehälters. Kartonwände 102 bis 106 werden im aufgerichteten Zustand der Kartonhülse 101 über Falzlinien K, K', M, M', L, L1, N, N1 zu einem geschlossenen Gürtel mit einer Uberlappungsnaht 107 zusammengeklappt und verklebt. Die Verbindung der Kartonwand 102 mit der Kartonwand 106 könnte wiederum auch durch eine andere denkbare Befestigung zustande kommen. Es wäre auch denkbar, den oberen Rand 10 8 der Kartonhülse 101 durch nach innen umklappbare Falze zu verstärken. Bodenfalze 109 bis 113 sind ebenfalls nach innen über Falzlinien 117 umklappbar und bilden miteinander verbunden ein Bodenteil der Kartonhülse 101, das einen Kunststoff becher tragen bzw. teilweise einklemmen und von außen bedruckt sein kann. Um eine Rückstellneigung der aufgerichteten Kartonhülse 101 zu reduzieren, weist der Zuschnitt der Kartonhülse 101 mehrfach genutete Ecken auf. An jeder Ecke der Kartonhülse 101 sind zusätzlich zu den Falzlinien zwei Nuten 115, 116 in die Kartonwände eingeprägt. Es könnten je nach Steifigkeit des verwendeten Kartons aber auch eine größere Anzahl dieser Nuten ausgebildet sein. Im Bereich einer Falzlinie 117 sind die Bodenfalze 109 bis 113 durch Ausstan-
zungen 118 voneinander getrennt, so daß die Bodenfalze leicht nach innen umgeknickt werden können und das Bodenteil bilden. Ellipsenförmige Durchbrüche 119 dienen zur Aufnahme mehrerer an einem Kunststoffbecher angeformter Rastnasen, die im zusammengefügten Zustand von Kartonhülse 101 und einem Kunststoffbecher in die Durchbrüche 119 eingreifen. Ein unterer Rand 120 schließt im zusammengefügten Zustand der Kartonhülse 101 und einem Kunststoffbecher mit dem Boden des Kunststoffbechers ab.
Fig. 9 zeigt eine Draufsicht auf einen flachliegenden Zuschnitt der Kartonhülse 121 eines weiteren erfindungsgemäßen Verpackungsbehälters. Kartonwände 122 bis 126 werden im aufgerichteten Zustand der Kartonhülse 121 über Falzlinien 0, P, Q, R zu einem geschlossenen Gürtel mit einer Überlappungsnaht 127 zusammengeklappt und verklebt. Die Verbindung der Kartonwand 122 mit der Kartonwand 126 könnte wiederum auch durch eine andere denkbare Befestigung zustande kommen. Es wäre auch denkbar, den oberen Rand 128 der Kartonhülse 121 durch nach innen umklappbare Falze zu verstärken. Bodenfalze 129 bis 133 sind ebenfalls nach innen über Falzlinien 134 umklappbar und bilden miteinander verbunden ein Bodenteil der Kartonhülse 121, das einen Kunststoffbecher tragen bzw. teilweise einklemmen und von außen bedruckt sein kann. Um eine Rückstellneigung der aufgerichteten Kartonhülse 121 zu reduzieren, weist der Zuschnitt der Kartonhülse 121 mehrfach genutete Ecken auf. An zwei Ecken der Kartonhülse 121 sind zusätzlich zu den Falzlinien P und Q Nuten 135 bis 138 in die Kartonwände eingeprägt. Es könnten je nach Steifigkeit des verwendeten Kartons aber auch eine größere oder geringere Anzahl dieser Nuten ausgebildet sein. Ebenso wäre es denkbar, weitere Ecken der Kartonhülse 121 mit Nuten 135 bis 138 zu versehen. Im Bereich einer Falzlinie 139 sind die Bo-
denfalze 129 bis 133 durch Ausstanzungen voneinander getrennt, so daß die Bodenfalze leicht nach innen umgeknickt werden können und ein Bodenteil bilden. Ellipsenförmige Durchbrüche 141 dienen zur Aufnahme mehrerer an einem Kunststoffbecher angeformter Rastnasen, die im zusammengefügten Zustand von Kartonhülse 121 und einem Kunststoffbecher in die Durchbrüche 141 eingreifen. Ein unterer Rand 142 schließt im zusammengefügten Zustand der Kartonhülse 121 und einem Kunststoffbecher mit dem Boden des Kunststoffbechers ab.
Fig. 10 zeigt eine Draufsicht auf einen flachliegenden Zuschnitt der Kartonhülse 201 eines weiteren erfindungsgemäßen Verpackungsbehälters. Die Kartonwände 202 bis 206 werden im aufgerichteten Zustand der Kartonhülse 201 über Falzlinien S, T, U, V zu einem geschlossenen Gürtel mit einer Überlappungsnaht 207 zusammengeklappt und verklebt. Die Verbindung der Kartonwand 202 mit der Kartonwand 206 könnte allerdings auch durch eine andere denkbare Befestigung zustande kommen. Die Falze 210 sind nach innen über Falzlinien 211 umklappbar und verstärken den unteren Rand 211' der Kartonhülse 201. Klebenuten 212 sind entlang des Falzrandes der Falze 210 ausgebildet und reduzieren eine Rückstellneigung der verklebten umgeknickten Falze 210. Um eine Rückstellneigung der aufgerichteten Kartonhülse 201 zu reduzieren, weist der Zuschnitt der Kartonhülse 201 mehrfach genutete Ecken auf. An jeder Ecke der Kartonhülse 201 sind zusätzlich zu den FaIzlinien Nuten 215, 216 in die Kartonwände eingeprägt. Es könnten je nach Steifigkeit des verwendeten Kartons aber auch eine größere oder geringere Anzahl dieser Nuten ausgebildet sein. Die Kartonhülse 201 weist noch eine Aufreißmarke 217 auf, die eine Kennzeichnung der Überlappungsnaht 207 vorsieht. An dieser gekennzeichneten Stelle kann die Karton-
hülse 201 bevorzugt aufgerissen werden. Ellipsenförmige Durchbrüche 219 dienen zur Aufnahme mehrerer an einem Kunststoff becher angeformter Rastnasen, die im zusammengefügten Zustand von Kartonhülse 201 und einem Kunststoffbecher in die Durchbrüche 219 eingreifen. Der untere Rand 211' schließt im zusammengefügten Zustand der Kartonhülse 201 und einem Kunststoffbecher mit dem Boden des Kunststoffbechers ab.

Claims (1)

  1. SchutzansTjrüche
    Zweiteiliger Verpackungsbehälter {10; 10a; 10b; 30) mit einem im Tiefziehverfahren hergestellten Kunststoffbecher (12; 12a; 12b; 32) und einer Kartonhülse {11; 31; 101; 121; 201), die aus einem Kartonzuschnitt mit einer Überlappungsnaht (71; 85; 107; 127; 207) geformt ist und sich nach unten verjüngt, wobei die Kartonhülse (11; 31; 101; 121; 201) eng an dem Kunststoffbecher (12; 12a; 12b; 32) anliegt und seine Becherwände (46, 47; 46b, 47b; 60, 62) formstabilisiert,
    dadurch gekennzeichnet,
    daß der Kunststoffbecher (12; 12a; 12b; 32), der aus einem Polyolefin, vorzugsweise aus Polypropylen besteht, und die Kartonhülse (11; 31; 101; 121; 201) lösbar ineinander gefügt sind,
    daß ein unterer Rand (41; 119; 141; 211') der Kartonhülse (11; 101; 121; 201) mit dem Boden (43a; 43b) des Kunststoffbechers (12a; 12b) abschließt oder den Boden (43) in Richtung der Längsachse des Verpackungsbehälters (10) von einer Außenfläche (42) des Bodens (43) beabstandet überragt,
    und daß ein Bodenteil (45; 45a; 45b) aus Kartonmaterial vorgesehen ist.
    2. Verpackungsbehälter nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das Bodenteil (45; 45a; 45b) dünnwandig ausgebildet ist.
    3. Verpackungsbehälter nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die die Kartonhülse (101; 121) Bodenfalze (109 bis 112; 129 bis 133) aufweist, die im aufgerichteten Zustand der Kartonhülse miteinander verbunden sind und das Bodenteil bilden.
    4. Verpackungsbehälter nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Bodenfalze (109 bis 112; 129 bis 133) im Bereich der Falzlinien (117; 139) durch Ausstanzungen voneinander getrennt sind.
    5. Verpackungsbehälter nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Kartonhülse (11; 101; 121; 201) eine Verstärkung ihres oberen und/oder unteren Randes (41, 73; 88, 91; 211) aufweist.
    6. Verpackungsbehälter nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Verstärkung des oberen und/oder unteren Randes (41, 73; 88, 91; 211) durch vorzugsweise zum Inneren der Kartonhülse (11; 31; 201) hin umgeknickte Falze (44, 52; 86, 89; 210) gebildet ist
    7. Verpackungsbehälter nach Ansprüche 6, dadurch gekennzeichnet, daß die Falze (210) mit Klebenuten (212) versehen sind.
    8. Verpackungsbehälter nach Ansprüche 6 oder 7, dadurch gekennzeichnet, daß die Falze (44, 52; 86, 89) durch
    freie Randstücke voneinander beabstandet sind.
    . Verpackungsbehälter nach, einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Verpackungsbehälter (10; 10b; 30) einen Hohlboden und die Kartonhülse (11; 31; 101; 121; 201) an ihrem unteren Rand eine umlaufende, innere Ringnut aufweist.
    10. Verpackungsbehälter nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, daß die Ringnut der Kartonhülse (11; 31; 201) durch die zum Inneren der Kartonhülse (11; 31; 201) hin umgeknickten Falze {44, 52; 86, 89; 210) gebildet ist.
    11. Verpackungsbehälter nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß am Fußende des Kunststoffbechers eingeformte Nocken als Stapelabstand vorgesehen sind.
    12. Verpackungsbehälter nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß ein mechanischer Verriegelungsmechanismus zwischen dem Kunststoffbecher (12; 12a; 12b; 32) und der Kartonhülse (11; 31; 101; 121; 201) vorgesehen ist.
    13. Verpackungsbehälter nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, daß der Verriegelungsmechanismus eine an der Außenfläche des Kunststoffbechers (12a), vorzugsweise im oberen Bereich vorgesehene, nach außen ragende Rastnase (61) und einen an entsprechender Stelle der Kartonhülse (11; 101; 121; 201) vorgesehenen Durchbruch {66; 119; 141; 219) umfaßt, durch den die Rastnase (61) im zusammengefügten Zustand von
    Kunststoffbecher (12a) und Kartonhülse (11; 101; 121; 201) greift.
    14. Verpackungsbehälter nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß an mindestens einer Außenfläche des Kunststoffbechers (12; 12a; 12b), vorzugsweise im oberen Bereich, eine im wesentlichen parallel zu einem Becherrand verlaufende, nach außen ragende Sicke (48, 49; 48b, 49b; 63) vorgesehen ist, und daß die Innenseite der Kartonhülse (11) im zusammengefügten Zustand von Kunststoffbecher (12; 12a; 12b) und Kartonhülse (11) unmittelbar oberhalb der Sicke (48, 49; 48b, 49b; S3) des Kunststoffbechers (12; 12a; 12b) eine nach innen ragende Ausbuchtung (52, 14, 15) aufweist.
    15. Verpackungsbehälter nach den Ansprüchen 6 und 14, dadurch gekennzeichnet, daß eine Stufe durch den freien Rand eines vom oberen Ende der Kartonhülse (11; 31) nach innen und unten umgeknickten Falzes (52; 86) gebildet ist.
    16. Verpackungsbehälter nach der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß im oberen Bereich der Kartonhülse (11) unterhalb der Stufe eine nach außen ragende, erhabene Sicke (14, 15) der Kartonhülse (11) gebildet ist, die im zusammengefügten Zustand von Kunststoffbecher (12; 12a; 12b) und Kartonhülse (11) gegenüber der Sicke (48, 49; 48b; 49b; 63) des Kunststoffbechers (12; 12a; 12b) vorgesehen ist.
    17. Verpackungsbehälter nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, daß am Rand der Überlappungsnaht (71;
    85; 207) in Höhe des Durchbruchs {66; 92; 219) eine Aufreißmarke {75; 93; 217) vorgesehen ist.
    18. Verpackungsbehälter nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Kartonhülse (11; 31; 101; 121; 201) mit rechtckförmigem Querschnitt mehrfach genutete Ecken mit vorzugsweise zwei oder vier Nuten (17, 18; 115, 116; 135 bis 138; 215, 216) aufweist.
    19. Zuschnitt zur Herstellung einer Kartonhülse (11; 31; 101; 121; 201) für einen Verpackungsbehälter (10; 10a; 30) nach einem der vorherigen Ansprüche.
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