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WO2008077519A1 - Kombi-verpackungsbehälter - Google Patents

Kombi-verpackungsbehälter Download PDF

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Publication number
WO2008077519A1
WO2008077519A1 PCT/EP2007/011049 EP2007011049W WO2008077519A1 WO 2008077519 A1 WO2008077519 A1 WO 2008077519A1 EP 2007011049 W EP2007011049 W EP 2007011049W WO 2008077519 A1 WO2008077519 A1 WO 2008077519A1
Authority
WO
WIPO (PCT)
Prior art keywords
container
combination packaging
packaging container
region
blank
Prior art date
Legal status (The legal status is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the status listed.)
Ceased
Application number
PCT/EP2007/011049
Other languages
English (en)
French (fr)
Inventor
Walter Schellenberg
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Rundpack AG
Original Assignee
Rundpack AG
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
Filing date
Publication date
Application filed by Rundpack AG filed Critical Rundpack AG
Priority to CH00924/09A priority Critical patent/CH698358B1/de
Priority to GB0912165A priority patent/GB2458074B/en
Priority to DE112007003056T priority patent/DE112007003056A5/de
Publication of WO2008077519A1 publication Critical patent/WO2008077519A1/de
Anticipated expiration legal-status Critical
Ceased legal-status Critical Current

Links

Classifications

    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B65CONVEYING; PACKING; STORING; HANDLING THIN OR FILAMENTARY MATERIAL
    • B65DCONTAINERS FOR STORAGE OR TRANSPORT OF ARTICLES OR MATERIALS, e.g. BAGS, BARRELS, BOTTLES, BOXES, CANS, CARTONS, CRATES, DRUMS, JARS, TANKS, HOPPERS, FORWARDING CONTAINERS; ACCESSORIES, CLOSURES, OR FITTINGS THEREFOR; PACKAGING ELEMENTS; PACKAGES
    • B65D25/00Details of other kinds or types of rigid or semi-rigid containers
    • B65D25/34Coverings or external coatings
    • B65D25/36Coverings or external coatings formed by applying sheet material

Definitions

  • the invention relates to a combination packaging container, comprising an outer cup-like folding container from a blank of foldable flat material and a cup-shaped inner container inserted therein, wherein the folding container and the inner container each having a first end region formed with an opening and one, with a bottom having closed second end portion and container walls and extends between the end portions a longitudinal axis, wherein the blank of the folding container of individual, the container wall forming, circumferentially contiguous side wall parts and hinged thereto hinged bottom parts is formed and immediately adjacent bottom parts by a material separation between them from each other are separated.
  • the cardboard sleeve and the plastic cup inserted therein have a rounded transition region along the corner regions or the transition between the individual, circumferentially successively arranged container wall parts.
  • the blank has its own cutouts in the corner areas in order to be able to form this fillet.
  • the cross-sectional shape of the folding container and the inner container between the two end regions in the form of a similar design.
  • the combination packaging container could not be achieved in all applications, especially in the corner areas sufficient stability over a longer storage life.
  • Another combination packaging container has become known from EP 0 041 713 A1, in which an outer shell is formed from a folding container with a specially designed bottom part, in which a separate inner container is inserted.
  • the connection between the coat-like container part and the bottom part is carried out by appropriate envelope and nesting of the parts to be joined together.
  • the outer shell or shell of the combination packaging container can also be designed in several layers.
  • the inner container is either adjacent to the outer shell or distanced or spaced used in this.
  • the present invention has for its object to provide a combination packaging container from a folding container and an inner container in which the use of raw materials can be minimized and still sufficient stability for receiving the contents and an undamaged folding container over the entire storage period with filled receiving space up for sale.
  • This object of the invention is achieved in that immediately adjacent bottom parts of the blank are separated from each other exclusively by the material separation and the material separation ends at each facing folding lines, wherein the material of the sheet along the individual fold lines is formed continuously and the fold lines at the material separation or at an outer edge region of the blank and that a cross-sectional shape of the openings in the first end region is formed differently from a cross-sectional shape of at least one bottom in the second end region.
  • Another advantage is an embodiment according to claim 3, since the formation of the blank can be kept low with regard to the waste and so also material resources can be saved. Furthermore, this achieves a symmetrical floor structure, in which position the inner container can be used independently.
  • a simple separation possibility of the sheath-like envelope of the container wall is created so as to separate the combination packaging container for disposal in the corresponding base materials and thus be able to perform a sorted disposal.
  • embodiments according to claims 13 to 16 prove advantageous, since thereby a wide variety ofticiansmög- handles can be created between the opening area and the bottom area, with round or oval-shaped openings always a polygonal cross-sectional shape of the soil is combined and thus easy to a variety of conditions of the combination packaging container can be considered.
  • the embodiment according to claim 24 or 25 enables a more comfortable removal possibility of the filling material from the receiving space of the inner container. In addition, a too thin wall thickness is avoided in the corner areas due to the lower deformation.
  • the embodiment according to claim 26 is advantageous, since in the region of the receiving space of the inner container, a supporting area can be created which can be kept small in terms of its areal extent and nevertheless a sufficient stackability of both the entire combined packaging container and the inner container alone can be achieved therewith ,
  • a further support region can be created, by which it is possible to stack a plurality of inner container alone or one above the other and thus also a secure further processing tion without jamming or damaging the inner container.
  • Figure 1 shows an inventively designed combination packaging container in spaced apart arrangement of folding container and inner container, in view and simplified schematic representation.
  • Fig. 2 shows the folding container in view and simplified schematic representation
  • FIG. 3 shows the folding container according to FIG. 2 in plan view and simplified schematic illustration
  • Figure 4 shows the inner container in view and simplified schematic representation, partially in section.
  • FIG 5 shows the inner container of Figure 4 in plan view and simplified schematic representation.
  • Fig. 6 shows the blank for forming the folding container in a flat position.
  • FIGS. 1 to 6 show a combination packaging container 1 comprising an outer cup-like folding container 2 made of a blank 3 made of foldable flat material and a cup-shaped inner container 4 inserted therein.
  • the folding container 2 and the inner container 4 each have a first end region 7, 8 formed with an opening 5, 6 and in each case one, with a bottom 9, 10 closed second end portion 1 1, 12.
  • the folding container 2 and the inner container 4 each container walls 13, 14, wherein still between the first end portions 7, 8 and the second end portions 11, 12 a longitudinal axis 15 extends.
  • This longitudinal axis 15 can also be a Symmetriegard. Training axis of rotation.
  • the blank 3 for forming the folding container 2 comprises individual side wall parts 16 to 19 which form the container wall 13 and are connected in the circumferential direction and base parts 21 to hinged or connected thereto via fold lines 20 24. Between the immediately adjacent arranged bottom parts 21 to 24, a material separation 25 is arranged in each case, which may be formed for example in the form of a cut or a punched. It should be mentioned that this blank 3 shown here serves to form a quadrangular-namely square-shaped folding container 2 in the bottom region, but other shapes of the folding container 2 can be formed with a correspondingly formed blank 3.
  • the immediately adjacent bottom parts 21 to 24 of the blank 3 are separated from one another, as seen in the circumferential direction, exclusively by the material cutouts 25, with the individual material cutouts 25 each ending at fold lines 20 facing one another.
  • a material separation 25 for the blank 3 of the sheet material is understood here a material interruption in the form of, for example, a section, wherein in the flat position of the foldable material shown in FIG. 6, the immediate juxtaposed bottom parts 21 to 24 extend directly to the material severing 25 and no gap is formed between them. This results in a contact of the individual floor parts 21 to 24 in the flat stretched starting position.
  • a particular advantage results from this embodiment of the material severing 25, since further punched-outs in the transition region between the base parts 21 to 24 and the side wall parts 16 to 19 are omitted. This is a great advantage in the manufacture of the blanks 3, since such a jamming of the blanks is avoided at the stamping generating punches.
  • a material for the blank to form the cup-like folding container 2 this can be selected from the group of materials of cardboard, strong paper, paper or a plastic film.
  • the material of the blank 3 or flat material is designed to run continuously along the individual fold lines 20, the individual fold lines 20 reaching directly up to the individual material cutouts 25 or on an outer fold Edge region 26, 27 of the blank 3 ends.
  • the corner regions 28 of the blank 3 in its erected state open and directed towards a footprint not shown cut edges are avoided. This would rapidly lead to moisture absorption in the corner regions 28, which would swell the material in the case of cardboard or paper and thus lose the strength and inherent stiffness of the folding container 2. This can subsequently lead to damage of the inner container 4 in the sections facing the corner regions 28.
  • a cross-sectional shape in a plane of the folding container 2 aligned perpendicular to the longitudinal axis 15 and of the inner container 4 in the region of the openings 5, 6 in the first end region 7, 8 is in each case different from a cross-sectional shape of at least one bottom 9, 10 in the second end region 11, 12.
  • the openings 5, 6 are round and the bottoms 9, 10 are polygonal, square in the present embodiment.
  • the cross-sectional shape of the openings 5, 6 in the first end region 7, 8 may be selected to be oval.
  • the polygonal cross-sectional shape of the bottom 9, 10 but also triangular, hexagonal or octagonal configurations would be possible.
  • the round chosen cross-sectional shape for the openings 5, 6 is therefore advantageous that so in the manufacturing or filling systems previously used no significant changes in recording or handling equipment are required.
  • the selected polygonal cross-sectional shape of the bottom 9, 10 and the above-described longitudinal course of the material cuts 25 and the fold lines 20 serves to perform a stable formation of the folding container 2 up to the corner regions 28 without interruption, so as to increase the stability.
  • sharpening in the region of the folding lines 20 and the corner regions 28 is influenced.
  • floor parts 21 to 24 of the floor 9 arranged one above the other are fixedly connected to one another. This can be done by gluing together sections of the individual floor parts 21 to 24 which are facing one another by means of an adhesive or another adhesive.
  • the container wall 13 formed by the individual side wall parts 16 to 19 is thus circumferential over the entire longitudinal extent of the fold lines 20 with the bottom 9 and its bottom parts 21 to 24 connected, whereby the subsequent inner container 4 described in more detail can be formed with very small wall thicknesses, since the full support or load absorption takes place by the folding container 2.
  • the inner container 4 has only the necessary tightness with respect to gas tightness and / or liquid-tightness. As a result, they can also be made thinner in the region of the base 10 compared to previously known receptacles, whereby material costs can be saved.
  • the individual side wall parts 16 to 19 forming the container wall 13 of the folding container 2 are similar in shape to one another, wherein in the erected state of the blank 3 a connecting region 32 is provided between the side wall parts facing one another, here in the present embodiment 16 and 19 - is formed in one of the corner regions 28.
  • side wall parts 16 to 19, which are completely or fully formed over the circumference, are available over the circumference without any parting line.
  • the bottom 9 is designed in the previously described embodiment and integrally connected to the side wall portions 16 to 19.
  • connection region 32 is formed by a predetermined separating strip extending between the end regions 7, 11 of the folding container 2, to which at at least one of its ends a handle flap is assigned.
  • the embodiment of the breakaway strip is protected, for example, in EP 0 408 515 Bl or US Pat. No. 5,025,981 A, wherein, in order to avoid unnecessary repetition, reference is made to the disclosures contained therein.
  • For the formation of the breakaway strip and the handle flap reference is made to the disclosure contained in these patents and incorporated into the present application.
  • the predetermined separation strip is delimited by both overlapping edges of the connection region 32 of the blank 3 from the foldable flat material, wherein a portion of the connection region 32 closer to the inner container 4 has a weakening line running parallel to the two edges.
  • this embodiment described here also has the bottom 9.
  • the cup-shaped inner container 4 for example, from a deformable under temperature and / or pressure, material such as plastic or an alternative
  • the bottom 10 of the inner container 4 also abuts a majority of the bottom 9 of the folding container 2.
  • the cup-like folding container 2 can at least partially connected to the inner container 4, for example, glued be. But it would also be possible a positive connection between these two components.
  • protruding nubs may be formed, which engage in the same counter-formed recesses or openings of the folding container 2, thus enabling a positive connection.
  • the inner container 4 has the same position or corresponding to the first corner regions 28 of the folding container 2 second corner regions 34, wherein a transition region thereof between the bottom 10 and the container wall 14 in axial section with respect the longitudinal axis 15 is formed by a first convex curvature 35.
  • this first convex curvature 35 should be formed with a radius of greater than 6 mm. As a result, the removal of pasty or flowable products from the interior of the inner container 4 is facilitated.
  • the transition region in the second corner region 34 of the inner container 4 may be formed in a plane aligned perpendicular to the longitudinal axis 15 by a portion of a circular arc 36.
  • a sharp-edged formation in contrast to the corner region 28 of the folding container 2 is avoided in the corner regions 34 of the inner container 4.
  • the inner container 4 preferably has in each of its second corner regions 34 a first support region 37, which is arranged at a distance from the bottom 10 towards the first open end region 6, and through which through the container terwand 14 formed, projecting in the direction of the longitudinal axis 15, first shoulder 38 is formed with a support surface 39.
  • This support surface 39 is the first open end portion 6 of the inner container 4 facing.
  • the inner container has a maximum clear cross-section 40 with respect to the plane aligned perpendicular to the longitudinal axis 15, which corresponds to at least one outer dimension 41 of the folding container 2 with respect to its first corner regions 28.
  • the inner container 4 preferably has a second supporting region 42 in each of its second corner regions 34, which is arranged in the direction of the longitudinal axis 15 between the first supporting region 37 and the bottom 10.
  • This second support region 42 of the inner container 4 is formed by a second shoulder 43 formed by the container wall 14 and projecting in the direction away from the longitudinal axis 15 with a support surface 44 facing the bottom 10 of the second closed end region 12.
  • the container wall 14 has a so-called rear draw, which is formed in opposite directions to the taper of the container wall 14 between the open end region 8 and the bottom 10.
  • the bottom surface 10 facing support surface 44 overlaps seen due to the rear pull in axial section, the support surface 39 of the first support portion 37, whereby in nested inner containers 4 on the support surface 39 of the first paragraph 38 of the first inner container 4 of dar- arranged above the second inner container 4 with its support surface 44 of the second paragraph 43.
  • mutual jamming or damage is prevented in multi-stacked or stacked inner containers 4.
  • the entire combination packaging container 1 can be produced either in the inline process or else in the offline process.
  • the prefabricated folding container 2 is inserted into the mold cavity of the mold, in particular the thermoforming mold, before the inner container 4 is produced, and then the inner container 4 is shaped into the collapsible container 2 in a known manner. This is preferably done in a deep-drawing process. In this case, a material savings in the inner container 4 of about 50% over previously produced inner containers 4 can be achieved.
  • the formation of a stacking shoulder in the region of the opening 5, 6 is to be provided in order to ensure faultless unstacking of prefabricated cups.
  • both container parts (folding container 2 and inner container 4) are produced separately from one another and then joined together to form the combined packaging container 1. This is due to the necessary handling operations for the inner container 4 of this form with a slightly stronger wall thickness over that training as in-line method.
  • the two container parts can be formed in accordance with the previously detailed description.

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Abstract

Die Erfindung betrifft einen Kombi- Verpackungsbehälter (1) umfassend einen becherartigen Faltbehälter (2) aus einem Zuschnitt (3) aus faltbarem Flachmaterial und einen darin eingesetzten becherförmigen Innenbehälter. Der Zuschnitt (3) des Faltbehälters (2) ist aus einzelnen, die Behälterwand (13) bildenden, in Umfangsrichtung zusammenhängenden Seitenwandteilen (16 bis 19) sowie daran über Falzlinien (20) angelenkte Bodenteile (21 bis 24) gebildet. Unmittelbar benachbarte Bodenteile (21 bis 24) des Zuschnitts (3) sind ausschließlich durch eine Materialdurchtrennung (25) voneinander getrennt, wobei die Materialdurchtrennung (25) jeweils an einander zugewendeten Falzlinien (20) endet und der Werkstoff des Flachmaterials entlang der einzelnen Falzlinien (20) durchlaufend ausgebildet ist. Die Falzlinien (20) enden an der Materialdurchtrennung (25) oder an einem äußeren Randbereich (26, 27) des Zuschnitts (3). Eine Querschnittsform der Öffnungen im ersten Endbereich ist dabei unterschiedlich zu einer Querschnittsform zumindest eines Bodens im zweiten Endbereich ausgebildet.

Description

Kombi-Verpackungsbehälter
Die Erfindung bezieht sich auf einen Kombi- Verpackungsbehälter, umfassend einen äußeren becherartigen Faltbehälter aus einem Zuschnitt aus faltbarem Flachmaterial und einen darin eingesetzten becherförmigen Innenbehälter, bei dem der Faltbehälter und der Innenbehälter jeweils einen mit einer Öffnung ausgebildeten ersten Endbereich und jeweils einen, mit einem Boden verschlossenen zweiten Endbereich sowie Behälterwände aufweisen und sich zwischen den Endbereichen eine Längsachse erstreckt, wobei der Zuschnitt des Faltbehälters aus einzelnen, die Behälterwand bildenden, in Umfangsrichtung zusammenhängenden Seitenwandteilen sowie daran über Falzlinien angelenkte Bodenteile gebildet ist und unmittelbar benachbarte Bodenteile durch eine zwischen diesen angeordnete Materialdurchtrennung voneinander getrennt sind.
Aus der DE 195 09 100 Al, WO 97/07034 Al, DE 295 13 093 Ul bzw. der DE 296 11 301 Ul sind Kombi-Verpackungsbehälter bekannt geworden, welche aus einem äußeren, becherartigen Faltbehälter, sowie einem darin eingesetzten Kunststoffbecher, gebildet sind. Die Kartonhülse zur Bildung des Faltbehälters weist Kartonwände auf, welche im aufgerichteten Zustand des Zuschnitts über Falzlinien zu einem geschlossenen Gürtel mit einer Überlappungsnaht im Bereich einer der Kartonwände zusammengeklappt und verklebt sind. Bodenfalze sind eben- falls umklappbar mit den Kartonwänden verbunden und bilden miteinander verbunden den Bodenteil der Kartonhülse. Die Kartonhülse sowie der darin eingesetzte Kunststoffbecher weisen entlang der Eckbereiche bzw. dem Übergang zwischen den einzelnen, in Umfangsrichtung hintereinander angeordneten Behälter- Wandteilen einen ausgerundeten Übergangsbereich auf. Dazu weist der Zuschnitt eigene Ausstanzungen in den Eckbereichen auf, um diese Ausrundung ausbilden zu können. Weiters ist die Querschnittsform des Faltbehälters sowie des Innenbehälters zwischen beiden Endbereichen in der Form gleichartig ausgebildet. Bei dieser Ausbildung des Kombi-Verpackungsbehälters konnte nicht in allen Anwendungsfällen gerade in den Eckbereichen eine ausreichende Stabilität auch über eine längere Lagerdauer erzielt werden.
Ein anderer Kombi- Verpackungsbehälter ist aus der EP 0 041 713 Al bekannt geworden, bei welchem eine äußere Schale aus einem Faltbehälter mit einem eigens ausgebildeten Bodenteil gebildet ist, in welchen ein eigener Innenbehälter eingesetzt ist. Die Verbindung zwischen dem mantelartigen Behälterteil und dem Bodenteil erfolgt durch entsprechenden Umschlag und Ineinanderfügen der miteinander zu verbindenden Teile. Die äußere Hülle bzw. Schale des Kombi-Verpackungsbehälters kann dabei auch mehrlagig ausgeführt sein. Der Innenbehälter wird entweder anliegend an der äußeren Schale bzw. dazu distanziert bzw. beabstandet in diese eingesetzt.
Der vorliegenden Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, einen Kombi — Verpackungsbehälter aus einem Faltbehälter und einem Innenbehälter zu schaffen, bei dem der Rohstoffeinsatz minimiert werden kann und trotzdem eine ausreichende Stabilität zur Aufnahme des Füllgutes sowie einen unbeschädigten Faltbehälter über die gesamte Lagerdauer bei befülltem Aufnahmeraum bis hin zum Verkauf aufweist.
Diese Aufgabe der Erfindung wird dadurch gelöst, dass unmittelbar benachbarte Bodenteile des Zuschnitts ausschließlich durch die Materialdurchtrennung voneinander getrennt sind und die Materialdurchtrennung jeweils an einander zugewendeten Falzlinien endet, wobei der Werkstoff des Flachmaterials entlang der einzelnen Falzlinien durchlaufend ausgebildet ist und die Falzlinien an der Materialdurchtrennung oder an einem äußeren Randbereich des Zuschnitts enden und dass eine Querschnittsform der Öffnungen im ersten Endbereich unterschiedlich zu einer Querschnittsform zumindest eines Bodens im zweiten Endbereich ausge- bildet ist.
Der sich durch die Merkmale des Kennzeichenteiles des Anspruches 1 ergebende überraschende Vorteil liegt darin, dass durch die ausgewählte Materialdurchtrennung in Verbindung mit den durchlaufenden Falzlinien ein ausreichend steifer Boden geschaffen wird, welcher die damit verbundenen Seitenwandteile des Faltbehälters ebenfalls bis hin zu den Eckbereichen verstärkt. Dadurch werden aber auch offene Schnittkanten gerade in den Eckbereichen vermieden, welche hin zu einer Aufstandsfläche des Kombi- Verpackungsbehälters gerichtet sind, durch welche ansonst ein Feuchtigkeitseintritt rasch erfolgen kann und es deshalb zu einem Aufquellen des Faltbehälters kommt. Durch den eine ausreichende Tragfähigkeit aufweisen- den Boden des Faltbehälters kann aber auch der Boden des Innenbehälters mit einer geringeren Wandstärke als bislang ausgebildet sein, da so der Innenbehälter nur mehr eine Dichtfunktion inne hat und die Lastaufnahme bzw. Lastabtragung durch den Faltbehälter erfolgt. Damit kann der benötigte Werkstoffaufwand zur Bildung des Innenbehälters gerade bei Wegwerf- veφackungen reduziert werden und trotzdem eine gesicherte Aufbewahrung der darin eingefüllten Produkte erzielt werden.
Vorteilhaft ist auch eine weitere Ausfuhrungsform nach Anspruch 2, da dadurch eine maxi- male Dicke des Bodens dem Doppelten der Wandstärke des Zuschnittes entspricht, wodurch bei ausreichender Festigkeit eine zusätzliche Mehrfachschichtung im Bodenbereich vermieden wird.
Vorteilhaft ist weiters eine Ausbildung nach Anspruch 3, da so die Ausbildung des Zuschnitts im Hinblick auf den Verschnitt gering gehalten werden kann und so ebenfalls Werkstoffressourcen eingespart werden können. Weiters wird damit ein symmetrischer Bodenaufbau erzielt, in den Lageunabhängig der Innenbehälter eingesetzt werden kann.
Durch die Ausbildung nach Anspruch 4 ist es möglich, ebenfalls den Verschnitt zu minimie- ren und trotzdem in den Eckbereichen eine ausreichende Stabilität des Bodens zu erzielen.
Nach einer anderen Ausführungsvariante gemäß Anspruch 5 wird bei geringstem Materialeinsatz ein ausreichend fester und stabiler Boden erzielt.
Vorteilhaft ist auch eine Weiterbildung nach Anspruch 6, da dadurch eine ebenflächige Abstützung des gesamten Kombi- Verpackungsbehälters auf einer Aufstandsfläche erzielbar ist.
Bei der Ausgestaltung nach Anspruch 7 ist von Vorteil, dass dadurch unnötige Überlappungen vermieden werden und dadurch die Gefahr eines unbeabsichtigten Ablösens von einzel- nen Bodenteilen vermieden wird.
Durch die Weiterbildung nach Anspruch 8 wird erreicht, dass so nicht nur die Tragfähigkeit des Bodens, sondern auch zusätzlich noch die Torsionssteifigkeit desselben erhöht wird.
Durch die Ausbildung nach Anspruch 9 kann so eine definierte Stapelkante geschaffen werden, bei welcher mit einer geringen Abstützfläche das Auslangen gefunden werden kann und trotzdem eine mehrfache Übereinanderanordnung von Kombi- Verpackungsbehältern möglich ist. Vorteilhaft ist auch eine Ausbildung nach Anspruch 10, da dadurch über den Umfang gesehen stets durchgehende Seitenwandteile geschaffen werden können und diese damit vollflächig zur Aufnahme von Druckbildern zur Verfügung stehen.
Gemäß einer Ausbildung wie im Anspruch 11 oder 12 beschrieben, wird eine einfache Auftrennmöglichkeit der mantelartigen Umhüllung der Behälterwand geschaffen, um so den Kombi-Verpackungsbehälter für die Entsorgung in die entsprechenden Grundmaterialien aufzutrennen und damit einer sortenreinen Entsorgung zuführen zu können. Darüber hinaus ist es auch noch möglich, die bis hin zum Ablösen des Faltbehälters nicht sichtbaren Wandteile der Behälterwand sichtbar zu machen, welche beispielsweise zum Aufbringen von zusätzlichem Text, Spielen, sowie möglicherweise Verbraucherinformationen, dienen kann.
Dabei erweisen sich Ausgestaltungen nach den Ansprüchen 13 bis 16 vorteilhaft, da dadurch zwischen dem Öffnungsbereich und dem Bodenbereich unterschiedlichste Kombinationsmög- Henkelten geschaffen werden können, wobei bei rund oder oval ausgebildeten Öffnungen stets eine mehreckige Querschnittsform des Bodens dazu kombinierbar ist und dadurch einfach auf unterschiedlichste Einsatzbedingungen des Kombi-Verpackungsbehälters bedacht genommen werden kann. Darüber hinaus ist es bei rund ausgebildeten Öffnungen im ersten Endbereich möglich, diese entsprechend den bislang gängigen Typen auszubilden und so bislang verwen- dete Fertigungsanlagen, Abfüllanlagen sowie Handlinggeräte unverändert beibehalten zu können und trotzdem eine geänderte Außenform des Behälters bei Erzielung einer ausreichenden Stabilität herstellen zu können.
Nach einer vorteilhaften Weiterbildung gemäß Anspruch 17 wird eine ausreichende Gestal- tungsmöglichkeit des Kombi- Verpackungsbehälters erzielt, wobei zusätzlich noch ökologisch wieder verwertbare Rohstoffe eingesetzt werden können.
Von Vorteil ist aber auch eine Ausbildung nach Anspruch 18, da dadurch ein auf kostengünstigstem Weg herzustellender Innenbehälter geschaffen werden kann, dem bei dem gesamten Kombi-Verpackungsbehälter nur mehr eine Dichtfunktion im Hinblick auf Gas- und/oder Flüssigkeitsdichtheit zukommt.
Gemäß Anspruch 19 oder 20 wird eine ausreichende Kraftübertragung bzw. Weiterleitung vom Füllgut hin auf den diese Lasten aufnehmenden Faltbehälter geschaffen. Damit können aber auch höhere Stapelkräfte von den einzelnen Kombi-Verpackungsbehältern in Richtung deren Längsachse aufgenommen werden.
Bei der Ausbildung gemäß Anspruch 21 wird eine unbeabsichtigte Ablösung bzw. Trennung der aneinander gefügten Behälterteile vermieden und zusätzlich noch die Tragkraft des gesamten Kombi- Verpackungsbehälters erhöht.
Möglich ist dabei auch eine Ausbildung nach Anspruch 22 oder 23, da dadurch scharfkantig ausgebildete Eckbereiche beim Innenbehälter vermieden werden. Dadurch wird nicht nur die Entnahme des Füllgutes aus dem Innenbehälter erleichtert, sondern auch eine mögliche Beschädigung bzw. ein Einreißen des Innenbehälters durch die Dünnwandigkeit hintan gehalten.
Die Ausgestaltung nach Anspruch 24 oder 25 ermöglicht eine noch komfortablere Entnahme- möglichkeit des Füllgutes aus dem Aufnahmeraum des Innenbehälters. Darüber hinaus wird eine zu dünne Wandstärke in den Eckbereichen aufgrund der geringeren Verformung vermieden.
Vorteilhaft ist die Ausbildung nach Anspruch 26, da so im Bereich des Aufnahmeraums des Innenbehälters ein Abstützbereich geschaffen werden kann, der in seiner flächenmäßigen Ausdehnung gering gehalten werden kann und trotzdem eine ausreichende Stapelfähigkeit sowohl des gesamten Kombi- Verpackungsbehälters als auch der Innenbehälter alleine damit erzielbar ist.
Von Vorteil ist aber auch eine Ausbildung nach Anspruch 27, da dadurch auch vollständige Kombi-Verpackungsbehälter ineinander bzw. übereinander stapelbar sind, ohne dass ein gegenseitiges Verklemmen derselben und damit verbunden ein schwieriges Lösen befürchtet werden muss.
Bei der Ausgestaltung nach Anspruch 28 oder 29 ist von Vorteil, dass dadurch zusätzlich zum ersten Abstützbereich an der Außenseite des Innenbehälters ein weiterer Abstützbereich geschaffen werden kann, durch welchen es möglich wird, mehrere Innenbehälter für sich alleine ineinander bzw. übereinander zu stapeln und damit ebenfalls eine gesicherte Weiterverarbei- tung ohne Verklemmen bzw. Beschädigung der Innenbehälter sicherstellen zu können.
Schließlich ist aber auch eine Ausbildung wie im Anspruch 30 beschrieben möglich, da dadurch im Zusammenwirken der einzelnen Abstützbereiche ohne zusätzliche Stapelhilfen eine Mehrfachineinanderanordnung von Innenbehältern ermöglicht wird, welche aus der gestapelten Position wieder einfach voneinander getrennt werden können.
Die Erfindung wird im nachfolgenden anhand der in den Zeichnungen dargestellten Ausführungsbeispiele näher erläutert.
Es zeigen:
Fig. 1 einen erfindungsgemäß ausgebildeten Kombi-Verpackungsbehälter in voneinander distanzierten Anordnung von Faltbehälter und Innenbehälter, in Ansicht und vereinfachter schematischer Darstellung;
Fig. 2 den Faltbehälter in Ansicht und vereinfachter schematischer Darstellung;
Fig. 3 den Faltbehälter nach Fig. 2 in Draufsicht und vereinfachter schematischer Dar- Stellung;
Fig. 4 den Innenbehälter in Ansicht und vereinfachter schematischer Darstellung, teilweise geschnitten;
Fig. 5 den Innenbehälter nach Fig. 4 in Draufsicht und vereinfachter schematischer Darstellung;
Fig. 6 den Zuschnitt zur Bildung des Faltbehälters in ebener Lage.
Einführend sei festgehalten, dass in den unterschiedlich beschriebenen Ausführungsformen gleiche Teile mit gleichen Bezugszeichen bzw. gleichen Bauteilbezeichnungen versehen werden, wobei die in der gesamten Beschreibung enthaltenen Offenbarungen sinngemäß auf gleiche Teile mit gleichen Bezugszeichen bzw. gleichen Bauteilbezeichnungen übertragen wer- den können. Auch sind die in der Beschreibung gewählten Lageangaben, wie z.B. oben, unten, seitlich usw. auf die unmittelbar beschriebene sowie dargestellte Figur bezogen und sind bei einer Lageänderung sinngemäß auf die neue Lage zu übertragen. Weiters können auch Einzelmerkmale oder Merkmalskombinationen aus den gezeigten und beschriebenen unter- schiedlichen Ausführungsbeispielen für sich eigenständige, erfinderische oder erfindungsgemäße Lösungen darstellen.
In den Fig. 1 bis 6 ist ein Kombi- Verpackungsbehälter 1, umfassenden einen äußeren becherartigen Faltbehälter 2 aus einem Zuschnitt 3 aus faltbarem Flachmaterial und einen darin ein- gesetzten becherförmigen Innenbehälter 4, gezeigt. Dabei weist der Faltbehälter 2 sowie der Innenbehälter 4 jeweils einen mit einer Öffnung 5, 6 ausgebildeten ersten Endbereich 7, 8 sowie jeweils einen, mit einem Boden 9, 10 verschlossenen zweiten Endbereich 1 1, 12 auf. Weiters weisen der Faltbehälter 2 sowie der Innenbehälter 4 jeweils Behälterwände 13, 14 auf, wobei sich noch zwischen den ersten Endbereichen 7, 8 sowie den zweiten Endbereichen 11, 12 eine Längsachse 15 erstreckt. Diese Längsachse 15 kann aber auch eine Symmetriebzw. Rotationsachse ausbilden.
Wie nun besser aus der Fig. 6 zu ersehen ist, umfasst der Zuschnitt 3 zur Bildung des Faltbehälters 2 einzelne, die Behälterwand 13 bildende und in Umfangsrichtung zusammenhängen- de Seitenwandteile 16 bis 19 sowie daran über Falzlinien 20 angelenkte bzw. darüber verbundene Bodenteile 21 bis 24. Zwischen den unmittelbar benachbart angeordneten Bodenteilen 21 bis 24 ist jeweils eine Materialdurchtrennung 25 angeordnet, welche beispielsweise in Form eines Schnittes oder einer Stanzung ausgebildet sein kann. Dabei sei erwähnt, dass dieser hier gezeigte Zuschnitt 3 zur Bildung eines im Bodenbereich viereckig — nämlich quadra- tisch- ausgebildeten Faltbehälters 2 dient, jedoch auch andere Formen des Faltbehälters 2 bei entsprechend ausgebildeten Zuschnitt 3 geformt werden können.
Dabei sind hier die unmittelbar benachbarten Bodenteile 21 bis 24 des Zuschnitts 3 ausschließlich durch die Materialdurchtrennungen 25 in Umfangsrichtung gesehen voneinander getrennt, wobei die einzelnen Materialdurchtrennungen 25 jeweils an einander zugewendeten Falzlinien 20 enden. Als Materialdurchtrennung 25 für den Zuschnitt 3 des Flachmaterials wird hier eine Materialunterbrechung in Form beispielsweise eines Schnittes verstanden, wobei bei der in der Fig. 6 dargestellten flachen Lage des faltbaren Materials die unmittelbar nebeneinander angeordneten Bodenteile 21 bis 24 bis unmittelbar an die Materialdurchtrennung 25 heranreichen und kein Spalt zwischen diesen ausgebildet ist. Dabei kommt es zu einer Berührung der einzelnen Bodenteile 21 bis 24 in der flach gestreckten Ausgangslage. Ein besonderer Vorteil ergibt sich durch diese Ausbildung der Materialdurchtrennung 25, da wei- tere Ausstanzungen im Übergangsbereich zwischen den Bodenteilen 21 bis 24 und den Sei- tenwandteilen 16 bis 19 wegfallen. Dies stellt bei der Fertigung der Zuschnitte 3 einen großen Vorteil dar, da so ein Verklemmen der Zuschnitte an den die Ausstanzung erzeugenden Stempeln vermieden wird. Als Werkstoff für den Zuschnitt zur Bildung des becherartigen Faltbehälters 2 kann dieser aus der Gruppe der Werkstoffe von Karton, Starkpapier, Papier oder ei- ner Kunststoff-Folie gewählt sein.
Weiters ist aus der Darstellung der Fig. 6 noch zu ersehen, dass der Werkstoff des Zuschnitts 3 bzw. Flachmaterials entlang der einzelnen Falzlinien 20 durchlaufend ausgebildet ist, wobei die einzelnen Falzlinien 20 direkt bis an die einzelnen Materialdurchtrennungen 25 heranrei- chen oder an einem äußeren Randbereich 26, 27 des Zuschnitts 3 enden. Dadurch werden auch in Eckbereichen 28 des Zuschnitts 3 bei seinem aufgerichteten Zustand offene und hin zu einer nicht näher dargestellten Aufstandsfläche gerichtete Schnittkanten vermieden. Dies würde rasch zu einer Feuchtigkeitsaufnahme in den Eckbereichen 28 fuhren, wodurch der Werkstoff- bei Karton oder Papier - aufquellen würde und so die Festigkeit und Eigenstei- figkeit des Faltbehälters 2 verloren geht. Dies kann in weiterer Folge zu einer Beschädigung des Innenbehälters 4 in den den Eckbereichen 28 zugewendeten Abschnitten fuhren.
Eine Querschnittsform in einer senkrecht zur Längsachse 15 ausgerichteten Ebene des Faltbehälters 2 sowie des Innenbehälters 4 im Bereich der Öffnungen 5, 6 im ersten Endbereich 7, 8 ist jeweils unterschiedlich zu einer Querschnittsform zumindest eines Bodens 9, 10 im zweiten Endbereich 11, 12.
Aus einer Zusammenschau der Fig. 3 und 5 ist zu ersehen, dass hier die Öffnungen 5, 6 rund ausgebildet sind und die Böden 9, 10 mehreckig, im vorliegenden Ausführungsbeispiel quad- ratisch, ausgebildet ist. Wird beispielsweise eine rechteckige Querschnittsform zur Bildung des Bodens 9 bzw. 10 gewählt, kann die Querschnittsform der Öffnungen 5, 6 im ersten Endbereich 7, 8 oval gewählt sein. Unter der mehreckigen Querschnittsform des Bodens 9, 10 wären aber auch dreieckige, sechseckige oder achteckige Ausbildungen möglich. Die rund gewählte Querschnittsform für die Öffnungen 5, 6 ist deshalb von Vorteil, dass so bei den bislang verwendeten Fertigungs- bzw. Abfüllanlagen keine wesentlichen Umstellungen der Aufnahme- bzw. Handlinggeräte erforderlich sind.
Die gewählte mehreckige Querschnittsform des Bodens 9, 10 sowie der zuvor beschriebenen Längsverlauf der Materialdurchtrennungen 25 sowie der Falzlinien 20 dient dazu, eine stabile Ausbildung des Faltbehälters 2 bis hin zu den Eckbereichen 28 unterbrechungslos auszuführen, um so die Stabilität zu erhöhen. Je nach Neigung der Seitewandteile 16 bis 19, welche die Behälterwand 13 des Faltbehälters 2 in Bezug zum Boden 9 ausbilden, wird so Scharfkantig- keit im Bereich der Falzlinien 20 sowie der Eckbereiche 28 beeinflusst.
Wie nun am besten aus der Fig. 3 zu ersehen ist, ist im aufgerichteten Zustand des Zuschnitts 3 eine Summe von Breiten 29, 30 von jeweils einander gegenüber liegenden Bodenteilen 21, 23 bzw. 22, 24 in senkrechter Richtung bezüglich deren Falzlinien 20 maximal einer Länge 31 einer dazu unmittelbar benachbart verlaufenden weiteren Falzlinie 20. Um eine gleichmäßige Überdeckung zu erreichen ist es vorteilhaft, wenn die einzelnen Breiten 29, 30 der Bodenteile 21 bis 24 zueinander gleich ausgebildet sind. Aufgrund der hier konisch gewählten Ausbildung des Behältermantels 13, 14 — von der Öffnung 5, 6 zum Boden 9, 10 hin abnehmend - sind beim Zuschnitt 3 zur Bildung des Faltbehälters 2 die einzelnen Bodenteile 21 bis 24 trapezförmig ausgebildet, wobei die dabei längere Seite der Falzlinie 20 zugewendet ist. Im aufgerichteten Zustand des Zuschnitts 3 entspricht eine Stärke des gesamten Bodens 9, welcher durch die Bodenteile 21 bis 24 gebildet ist, maximal dem Doppelten einer Wandstärke 31 des Zuschnitts 3. Durch die gewählten einzelnen Breiten 29, 30 der Bodenteile 21 bis 24 sind bei aufgerichtetem Zustand des Zuschnitts 3 jeweils einander gegenüberliegend angeordnete Bodenteile 21, 23 bzw. 22, 24 in der gleichen Ebene angeordnet und bilden bevorzugt einen ebenflächig ausgebildeten Boden 9 aus.
Zur Erhöhung der Eigensteifigkeit bzw. Verwindungssteifigkeit des Bodens 9 um die Längsachse 7 ist es vorteilhaft, wenn im aufgerichteten Zustand des Zuschnitts übereinander ange- ordnete Bodenteile 21 bis 24 des Bodens 9 miteinander feststehend verbunden sind. Dies kann dadurch erfolgen, dass einander zugewendete Abschnitte der einzelnen Bodenteile 21 bis 24 mittels eines Klebstoffes oder eines anderen Haftmittels miteinander verklebt werden. Die durch die einzelnen Seitenwandteile 16 bis 19 gebildete Behälterwand 13 ist somit umlaufend über die gesamte Längserstreckung der Falzlinien 20 mit dem Boden 9 bzw. dessen Bodenteilen 21 bis 24 verbunden, wodurch der nachfolgende näher beschriebene Innenbehälter 4 mit sehr geringen Wandstärken ausgebildet werden kann, da die volle Abstützung bzw. Lastaufnahme durch den Faltbehälter 2 erfolgt. Der Innenbehälter 4 weist nur mehr die notwenige Dichtheit in Bezug auf Gasdichtheit und/oder Flüssigkeitsdichtheit auf. Dadurch können diese auch im Bereich des Bodens 10 gegenüber bisher bekannten Aufnahmebehältern dünner gestaltet werden, wodurch Materialkosten eingespart werden können.
Wie nun weiters aus der Fig. 6 zu ersehen ist, sind die einzelnen, die Behälterwand 13 des Faltbehälters 2 bildenden Seitenwandteile 16 bis 19 in ihrer Form zueinander gleichartig ausgebildet, wobei im aufgerichteten Zustand des Zuschnitts 3 ein Verbindungsbereich 32 zwischen den einander zugewendeten Seitenwandteilen - hier im vorliegenden Ausführungsbeispiel 16 und 19 - in einem der Eckbereiche 28 ausgebildet ist. Dadurch stehen über den Umfang gesehen jeweils vollständig bzw. vollflächig ausgebildete Seitenwandteile 16 bis 19 ohne jegliche Trennfuge zur Verfügung. Dadurch ist es möglich, auf die einzelnen Seitenwandteile 16 bis 19 vollflächig Druckbilder aufbringen zu können, wobei lediglich in einem der Eckbereiche 28 die Behälterwand 13 zu einem rundum über den Umfang durchlaufenden Mantel zusammengesetzt wird. Der Boden 9 ist in der zuvor beschriebenen Ausbildung ausgeführt und einstückig mit den Seitenwandteilen 16 bis 19 verbunden.
Weiters ist es vorteilhaft, wenn der Verbindungsbereich 32 durch einen sich zwischen den Endbereichen 7, 11 des Faltbehälters 2 erstreckenden Solltrennstreifen gebildet ist, welchem an zumindest einen seiner Enden ein Grifflappen zugeordnet ist. Die Ausführungsform des Solltrennstreifens ist beispielsweise in der EP 0 408 515 Bl bzw. der US 5,025,981 A unter Schutz gestellt, wobei, um unnötige Wiederholungen zu vermeiden, auf die dort enthaltenen Offenbarungen hingewiesen bzw. Bezug genommen wird. Für die Ausbildung des Solltrennstreifens sowie des Grifflappens wird auf die in diesen Patenten enthaltene Offenbarung hingewiesen und in die vorliegende Anmeldung übernommen.
Dabei wird der Solltrennstreifen durch beide einander überlappende Kanten des Verbindungsbereiches 32 des Zuschnitts 3 aus dem faltbaren Flachmaterial begrenzt, wobei ein dem Innenbehälter 4 näher liegender Abschnitt des Verbindungsbereiches 32 eine parallel zu den beiden Kanten verlaufende Schwächungslinie aufweist. Im Gegensatz zu der in den zuvor ge- nannten Patenten beschriebenen Ausführungsform der mantelartigen Umhüllung weist diese hier beschriebene Ausführung auch noch den Boden 9 auf.
Der becherförmige Innenbehälter 4 kann beispielsweise aus einem unter Temperatur- und/ oder Druckeinwirkung verformbaren Werkstoff, wie Kunststoff oder einem alternativen
Kunststoff, gebildet sein. Zumeist werden derartig dünnwandige Behälter in einem Tiefzieh- prozess hergestellt, bei welchem im Bereich der Öffnung 6 im ersten Endbereich 8 ein zusätzlicher, in bekannter Weise ausgebildeter Siegelrand 33 ausgeformt sein kann. Im zusammengebauten bzw. ineinander gesetzten Zustand des Innenbehälters 4 in den Faltbehälter 2 reicht die Behälterwand 13 des Faltbehälters 2 bis an die dem Boden 10 zugewendete Unterseite des Siegelrandes 33 heran, welcher flanschförmig über den Umfang durchlaufend ausgebildet ist. Zur besseren Unterstützung des Innenbehälters 4 am äußeren Faltbehälter 2 ist es vorteilhaft, wenn eine Außenseite der Behälterwand 14 des Innenbehälters 4 zu einem überwiegenden Teil an einer Innenseite der Behälterwand 13 des Faltbehälters 2 anliegt. Eine noch höhere Tragkraft wird dann erreicht, wenn der Boden 10 des Innenbehälters 4 ebenfalls zu einem überwiegenden Teil am Boden 9 des Faltbehälters 2 anliegt. Um ein ungewolltes Lösen des Faltbehälters 2 vom Innenbehälter 4 zu vermeiden, kann der becherartige Faltbehälter 2 zumindest bereichsweise mit dem Innenbehälter 4 verbunden, beispielsweise verklebt, sein. Es wäre aber auch eine formschlüssige Verbindung zwischen diesen beiden Bauteilen möglich. So könnten beispielsweise am Innenbehälter 4 vorspringende Noppen ausgebildet sein, welche in dazu gegengleich ausgebildeten Ausnehmungen bzw. Öffnungen des Faltbehälters 2 eingreifen und so eine formschlüssige Verbindung ermöglichen.
Wie nun besser aus den Fig. 4 und 5 zu ersehen ist, weist der Innenbehälter 4 lagegleich bzw. korrespondierend zu den ersten Eckbereichen 28 des Faltbehälters 2 zweite Eckbereiche 34 auf, wobei ein Übergangsbereich derselben zwischen dem Boden 10 und der Behälterwand 14 im Axialschnitt bezüglich der Längsachse 15 durch eine erste konvexe Krümmung 35 gebildet ist. Zur Vermeidung eines scharfkantigen Überganges im Bereich der Innenseite des Innenbehälters 4 soll diese erste konvexe Krümmung 35 mit einem Radius von größer 6 mm ausgebildet sein. Dadurch wird die Entnahme von pastösen bzw. fließfähigen Produkten aus dem Innenraum des Innenbehälters 4 erleichtert. Darüber hinaus kann aber auch der Übergangsbereich im zweiten Eckbereich 34 des Innenbehälters 4 in einer senkrecht zur Längsachse 15 ausgerichteten Ebene durch Abschnitt eines Kreisbogens 36 gebildet sein. Durch die kombinierte Anordnung des Kreisbogens 36 mit der konvexen Krümmung 35 im Übergangsbereich, wird in den Eckbereichen 34 des Innenbehälters 4 eine scharfkantige Ausbildung im Gegensatz zum Eckbereich 28 des Faltbehälters 2 vermieden. Unabhängig davon wäre es aber auch möglich, den Übergangsbereich im zweiten Eckbereich 34 des Innenbehälters 4 durch Abschnitte einer Kalotte, insbesondere einer Kugelkalotte, zu bilden.
Weiters ist in den Fig. 4 und 5 noch gezeigt, dass der Innenbehälter 4 bevorzugt in jedem seiner zweiten Eckbereiche 34 einen ersten Abstützbereich 37 aufweist, der vom Boden 10 hin zum ersten offenen Endbereich 6 distanziert angeordnet ist, und durch einen durch die Behäl- terwand 14 gebildeten, in Richtung auf die Längsachse 15 vorragenden, ersten Absatz 38 mit einer Abstützfläche 39 gebildet ist. Diese Abstützfläche 39 ist dem ersten offenen Endbereich 6 des Innenbehälters 4 zugewendet. Weiters weist der Innenbehälter im Bereich der Abstützfläche 39 einen maximalen lichten Querschnitt 40 bezüglich der senkrecht zur Längsachse 15 ausgerichteten Ebene auf, der zumindest einer äußeren Abmessung 41 des Faltbehälters 2 be- züglich seiner ersten Eckbereiche 28 entspricht. Dadurch ist es möglich, mehrere Kombi- Verpackungsbehälter 1 , umfassend den Faltbehälter 2 sowie Innenbehälter 4 übereinander bzw. ineinander zu stapeln, wobei sich die Eckbereiche 28 des Faltbehälters 2 an den dafür am Innenbehälter 4 ausgebildeten Abstützflächen 39 der Abstützbereiche 37 abstützen. Durch die mehreckig ausgebildete Querschnittsform des oder der Böden 9, 10 wird eine lagemäßig aus- gerichtete Stapelung der einzelnen Kombi-Verpackungsbehälter 1 übereinander erzielen.
Weiters weist der Innenbehälter 4 bevorzugt in jedem seiner zweiten Eckbereiche 34 einen zweiten Abstützbereich 42 auf, der in Richtung der Längsachse 15 gesehen zwischen dem ersten Abstützbereich 37 und dem Boden 10 angeordnet ist. Dieser zweite Abstützbereich 42 des Innenbehälters 4 ist durch einen durch die Behälterwand 14 gebildeten, und in die von der Längsachse 15 abgewendete Richtung vorragenden zweiten Absatz 43 mit einer Stützfläche 44 gebildet, wobei diese den Boden 10 des zweiten geschlossenen Endbereichs 12 zugewendet ist. Zwischen dem ersten und dem zweiten Abstützbereich 37, 42 weist die Behälterwand 14 einen so genannten Hinterzug auf, welcher gegenläufig zur Verjüngung der Behälterwand 14 zwischen dem offenen Endbereich 8 und dem Boden 10 ausgebildet ist. Die dem Boden 10 zugewendete Stützfläche 44 übergreift aufgrund des Hinterzuges im Axialschnitt gesehen, die Abstützfläche 39 des ersten Abstützbereichs 37, wodurch bei ineinander gestapelten Innenbehältern 4 an der Abstützfläche 39 des ersten Absatzes 38 des ersten Innenbehälters 4 der dar- über angeordnete zweite Innenbehälter 4 mit seiner Stützfläche 44 des zweiten Absatzes 43 anliegt. Dadurch wird ein gegenseitiges Verklemmen bzw. eine Beschädigung bei mehrfach ineinander bzw. übereinander gestapelten Innenbehältern 4 verhindert.
Der gesamte Kombi-Verpackungsbehälter 1 kann entweder im Inline-Verfahren oder aber auch im Offline- Verfahren hergestellt werden. Beim Inline-Verfahren wird der vorgefertigte Faltbehälter 2 vor der Herstellung des Innenbehälters 4 in den Formholraum der Form, insbesondere der Tiefziehform, eingelegt und anschließend der Innenbehälter 4 in bekannter Art und Weise in den Faltbehälter 2 hineingeformt. Dies erfolgt bevorzugt in einem Tiefziehpro- zess. Dabei kann eine Werkstoffersparnis beim Innenbehälter 4 von ca. 50% gegenüber bislang hergestellten Innenbehältern 4 erzielt werden. Bei dem so hergestellten Kombi-Verpackungsbehälter 1 ist die Ausbildung einer Stapelschulter im Bereich der Öffnung 5, 6 vorzusehen, um eine einwandfreie Entstapelung von vorgefertigten Bechern sicher zu stellen.
Bei einer Offline-Herstellung werden beide Behälterteile (Faltbehälter 2 und Innenbehälter 4) getrennt voneinander hergestellt und anschließend zum Kombi-Verpackungsbehälter 1 zusammengefügt. Dabei ist aufgrund der notwendigen Handlingvorgänge für den Innenbehälter 4 dieser mit einer etwas stärkeren Wandstärke gegenüber jener Ausbildung wie im Inline-Verfahren auszubilden. Dabei können die beiden Behälterteile gemäß der zuvor detaillierten Be- Schreibung ausgebildet werden.
Die Ausführungsbeispiele zeigen mögliche Ausführungsvarianten des Kombi- Verpackungsbehälters, wobei an dieser Stelle bemerkt sei, dass die Erfindung nicht auf die speziell dargestellten Ausführungsvarianten derselben eingeschränkt ist, sondern vielmehr auch diverse Kombinationen der einzelnen Ausführungsvarianten untereinander möglich sind und diese Variationsmöglichkeit aufgrund der Lehre zum technischen Handeln durch gegenständliche Erfindung im Können des auf diesem technischen Gebiet tätigen Fachmannes liegt. Es sind also auch sämtliche denkbaren Ausführungsvarianten, die durch Kombinationen einzelner Details der dargestellten und beschriebenen Ausführungsvariante möglich sind, vom Schutzum- fang mit umfasst.
Der Ordnung halber sei abschließend darauf hingewiesen, dass zum besseren Verständnis des Aufbaus des Kombi-Verpackungsbehälters dieser bzw. dessen Bestandteile teilweise unmaßstäblich und/oder vergrößert und/oder verkleinert dargestellt wurden.
Die den eigenständigen erfinderischen Lösungen zugrunde liegende Aufgabe kann der Be- Schreibung entnommen werden.
Vor allem können die einzelnen in den Fig. 1 ; 2, 3; 4, 5; 6 gezeigten Ausführungen den Gegenstand von eigenständigen, erfindungsgemäßen Lösungen bilden. Die diesbezüglichen, erfindungsgemäßen Aufgaben und Lösungen sind den Detailbeschreibungen dieser Figuren zu entnehmen.
Bezugszeichenaufstellung
1 Kombi- Verpackungsbehälter 36 Kreisbogen
2 Faltbehälter 37 Abstützbereich
3 Zuschnitt 38 Absatz
4 Innenbehälter 39 Abstützfläche
5 Öffnung 40 Querschnitt
6 Öffnung 41 Abmessung
7 Endbereich 42 Abstützbereich
8 Endbereich 43 Absatz
9 Boden 44 Abmessung
10 Boden 45
11 Endbereich
12 Endbereich
13 Behälterwand
14 Behälterwand
15 Längsachse
16 Seitenwandteil
17 Seitenwandteil
18 Seitenwandteil
19 Seitenwandteil
20 Falzlinie
21 Bodenteil
22 Bodenteil
23 Bodenteil
24 Bodenteil
25 Materialdurchtrennung
26 Randbereich
27 Randbereich
28 Eckbereich
29 Breite
30 Breite
31 Länge
32 Verbindungsbereich
33 Siegelrand
34 Eckbereich
35 Krümmung

Claims

P a t e n t a n s p r ü c h e
1. Kombi- Verpackungsbehälter (1) umfassend einen äußeren becherartigen Faltbehälter (2) aus einem Zuschnitt (3) aus faltbarem Flachmaterial und einen darin eingesetzten becher- förmigen Innenbehälter (4), bei dem der Faltbehälter (2) und der Innenbehälter (4) jeweils einen mit einer Öffnung (5, 6) ausgebildeten ersten Endbereich (7, 8) und jeweils einen, mit einem Boden (9, 10) verschlossenen zweiten Endbereich (11, 12) sowie Behälterwände (13, 14) aufweisen und sich zwischen den Endbereichen (7, 8, 1 1, 12) eine Längsachse (15) erstreckt, wobei der Zuschnitt (3) des Faltbehälters (2) aus einzelnen, die Behälterwand (13) bildenden, in Umfangsrichtung zusammenhängenden Seiten wandteilen (16 bis 19) sowie daran über Falzlinien (20) angelenkte Bodenteile (21 bis 24) gebildet ist und unmittelbar benachbarte Bodenteile (21 bis 24) durch eine zwischen diesen angeordnete Materialdurchtrennung (25) voneinander getrennt sind, dadurch gekennzeichnet, dass unmittelbar benachbarte Bodenteile (21 bis 24) des Zuschnitts (3) ausschließlich durch die Materialdurchtrennung (25) vonein- ander getrennt sind und die Materialdurchtrennung (25) jeweils an einander zugewendeten
Falzlinien (20) endet, wobei der Werkstoff des Flachmaterials entlang der einzelnen Falzlinien (20) durchlaufend ausgebildet ist und die Falzlinien (20) an der Materialdurchtrennung (25) oder an einem äußeren Randbereich (26, 27) des Zuschnitts (3) enden und dass eine Querschnittsform der Öffnungen (5, 6) im ersten Endbereich (7, 8) unterschiedlich zu einer Quer- schnittsform zumindest eines Bodens (9, 10) im zweiten Endbereich (11, 12) ausgebildet ist.
2. Kombi- Verpackungsbehälter (1) nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass im aufgerichteten Zustand des Zuschnitts (3) die Summe der Breiten (29, 30) von einander gegenüberliegenden Bodenteilen (21, 23; 22, 24) in senkrechter Richtung bezüglich deren Falzli- nien (20) maximal einer Länge (31) einer unmittelbar benachbart dazu verlaufenden Falzlinie (20) entspricht.
3. Kombi- Verpackungsbehälter (1) nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass die einzelnen Breiten (29, 30) der Bodenteile (21 bis 24) zueinander gleich ausgebildet sind.
4. Kombi- Verpackungsbehälter (1) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die einzelnen Bodenteile (21 bis 24) trapezförmig ausgebildet sind.
5. Kombi- Verpackungsbehälter (1) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass eine Stärke des Bodens (9) des Faltbehälters (2) in seinem aufgerichteten Zustand maximal dem Doppelten einer Wandstärke des Zuschnitts (3) entspricht.
6. Kombi- Verpackungsbehälter (1) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass bei aufgerichtetem Zustand des Zuschnitts (3) jeweils einander gegenüberliegend angeordnete Bodenteile (21, 23; 22, 24) in der gleichen Ebene angeordnet sind.
7. Kombi-Verpackungsbehälter (1) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass bei aufgerichtetem Zustand des Zuschnitts (3) der von den Bodenteilen
(21 bis 24) ausgebildete Boden (9) ebenflächig ausgebildet ist.
8. Kombi- Verpackungsbehälter (1) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass im aufgerichteten Zustand des Zuschnitts (3) die einzelnen übereinander angeordneten Bodenteile (21 bis 24) des Bodens (9) miteinander feststehend verbunden sind.
9. Kombi- Verpackungsbehälter (1) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass im aufgerichteten Zustand des Zuschnitts ein Eckbereich (28) zwischen unmittelbar benachbarten Falzlinien (20) scharfkantig ausgebildet ist.
10. Kombi- Verpackungsbehälter ( 1 ) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die einzelnen die Behälterwand (13) des Faltbehälters (2) bildenden Seitenwandteile (16 bis 19) in ihrer Form zueinander gleichartig ausgebildet sind und im aufgerichteten Zustand des Zuschnitts (3) ein Verbindungsbereich (32) zwischen den einander zugewendeten Seitenwandteilen (16 bis 19) in einem der Eckbereiche (28) ausgebildet ist.
11. Kombi- Verpackungsbehälter (1) nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, dass der Verbindungsbereich (32) durch einen sich zwischen den Endbereichen (7, 11) des Faltbehälters (2) erstreckenden Solltrennstreifen gebildet ist, welchem an zumindest einem seiner Ende ein Grifflappen zugeordnet ist.
12. Kombi- Verpackungsbehälter (1) nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, dass der Solltrennstreifen durch beide einander überlappende Kanten des Verbindungsbereiches (32) des Zuschnitts (3) aus dem faltbaren Flachmaterial begrenzt ist und ein dem Innenbehälter (4) näher liegender Abschnitt des Verbindungsbereiches (32) eine parallel zu den beiden Kanten verlaufende Schwächungslinie aufweist.
13. Kombi- Verpackungsbehälter (1) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Querschnittsform der Öffnungen (5, 6) im ersten Endbereich (7, 8) rund ausgebildet ist.
14. Kombi- Verpackungsbehälter (1) nach einem der Ansprüche 1 bis 12, dadurch gekenn- zeichnet, dass die Querschnittsform der Öffnungen (5, 6) im ersten Endbereich (7, 8) oval ausgebildet ist.
15. Kombi- Verpackungsbehälter (1) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Querschnittsform des Bodens (9) des Faltbehälters (2) mehreckig ausgebildet ist.
16. Kombi- Verpackungsbehälter (1) nach Anspruch 15, dadurch gekennzeichnet, dass die Querschnittsform des Bodens (9) des Faltbehälters (2) quadratisch ausgebildet ist.
17. Kombi -Verpackungsbehälter (1) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der becherartige Faltbehälter (2) aus einem Werkstoff der Gruppe von Karton, Starkpapier, Papier oder einer Kunststoff-Folie gebildet ist.
18. Kombi- Verpackungsbehälter (1) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der becherförmige Innenbehälter (4) aus einem unter Temperatur- und/ oder Druckeinwirkung verformbaren Werkstoff, wie Kunststoff oder alternativen Kunststoff, gebildet ist.
19. Kombi-Verpackungsbehälter (1) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass eine Außenseite der Behälterwand (14) des Innenbehälters (4) zu einem überwiegenden Teil an einer Innenseite der Behälterwand (13) des Faltbehälters (2) anliegt.
20. Kombi-Verpackungsbehälter (1) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Boden (10) des Innenbehälters (4) zu einem überwiegenden Teil am Boden (9) des Faltbehälters (2) anliegt.
21. Kombi- Verpackungsbehälter ( 1 ) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der becherartige Faltbehälter (2) zumindest bereichsweise mit dem Innenbehälter (4) verbunden ist.
22. Kombi- Verpackungsbehälter (1) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Innenbehälter (4) korrespondierend zu den ersten Eckbereichen (2, 8) des Faltbehälters (2) zweite Eckbereiche (34) aufweist, wobei ein Übergangsbereich derselben zwischen dem Boden (10) und der Behälterwand (14) im Axialschnitt bezüglich der Längsachse (15) durch eine konvexe Krümmung (35) gebildet ist.
23. Kombi- Verpackungsbehälter (1) nach Anspruch 22, dadurch gekennzeichnet, dass die erste konvexe Krümmung (35) mit einem Radius von größer 6 mm gebildet ist.
24. Kombi- Verpackungsbehälter (1) nach Anspruch 22 oder 23, dadurch gekennzeichnet, dass der Übergangsbereich im zweiten Eckbereich (34) des Innenbehälters (4) in einer senkrecht zur Längsachse (15) ausgerichteten Ebene durch Abschnitte eines Kreisbogens (36) ge- bildet ist.
25. Kombi- Verpackungsbehälter (1) nach einem der Ansprüche 22 bis 24, dadurch gekennzeichnet, dass der Übergangsbereich im zweiten Eckbereich (34) des Innenbehälters (4) durch Abschnitte einer Kalotte, insbesondere einer Kugelkalotte gebildet ist.
26. Kombi-Verpackungsbehälter (1) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Innenbehälter (4) bevorzugt in jedem der zweiten Eckbereiche (34) einen ersten Abstützbereich (37) aufweist, der vom Boden (10) hin zum ersten offenen Endbereich (6) distanziert angeordnet ist und durch einen durch die Behälterwand (14) gebildeten in Richtung auf die Längsachse (15) vorragenden ersten Absatz (38) mit einer Abstützfläche (39) gebildet ist, wobei diese dem ersten offenen Endbereich (6) zugewendet ist.
27. Kombi- Verpackungsbehälter (1) nach Anspruch 26, dadurch gekennzeichnet, dass der Innenbehälter (4) im Bereich der Abstützfläche (39) einen maximalen lichten Querschnitt (40) bezüglich der senkrecht zur Längsachse (15) ausgerichteten Ebene aufweist, der zumindest einer äußeren Abmessung (41) des Faltbehälters (2) bezüglich seiner ersten Eckbereiche (28) entspricht.
28. Kombi- Verpackungsbehälter (1) nach Anspruch 26 oder 27, dadurch gekennzeichnet, dass der Innenbehälter (4) bevorzugt in jedem der zweiten Eckbereiche (34) einen zweiten Abstützbereich (42) aufweist, der in Richtung der Längsachse (15) gesehen zwischen dem ersten Abstützbereich (37) und dem Boden (10) angeordnet ist.
29. Kombi-Verpackungsbehälter (1) nach Anspruch 28, dadurch gekennzeichnet, dass der zweite Abstützbereich (42) des Innenbehälter (4) durch einen durch die Behälterwand (14) gebildeten und in die von der Längsachse (15) abgewendete Richtung vorragenden zweiten Absatz (43) mit einer Stützfläche (44) gebildet ist, wobei diese dem Boden (10) des zweiten ge- schlossenen Endbereichs (12) zugewendet ist.
30. Kombi-Verpackungsbehälter (1) nach einem der Ansprüche 26 bis 29, dadurch gekennzeichnet, dass bei ineinander gestapelten Innenbehältern (4) an der Abstützfläche (39) des ersten Absatzes (38) des ersten Innenbehälters (4) der zweite Innenbehälter (4) mit seiner Stützfläche (44) des zweiten Absatzes (43) anliegt.
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