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DE1847086U - Zusammenlegbares tragengestell, insbesondere zur verwendung in krankenwagen. - Google Patents

Zusammenlegbares tragengestell, insbesondere zur verwendung in krankenwagen.

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Publication number
DE1847086U
DE1847086U DE1959L0024466 DEL0024466U DE1847086U DE 1847086 U DE1847086 U DE 1847086U DE 1959L0024466 DE1959L0024466 DE 1959L0024466 DE L0024466 U DEL0024466 U DE L0024466U DE 1847086 U DE1847086 U DE 1847086U
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DE
Germany
Prior art keywords
stretcher
frame
support
platform
carrier
Prior art date
Legal status (The legal status is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the status listed.)
Expired
Application number
DE1959L0024466
Other languages
English (en)
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
LORCHER KAROSSERIEFABRIK BINZ AND CO
Original Assignee
LORCHER KAROSSERIEFABRIK BINZ AND CO
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
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Publication date
Application filed by LORCHER KAROSSERIEFABRIK BINZ AND CO filed Critical LORCHER KAROSSERIEFABRIK BINZ AND CO
Priority to DE1959L0024466 priority Critical patent/DE1847086U/de
Publication of DE1847086U publication Critical patent/DE1847086U/de
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Description

  • Neue Beschreibung "Zusammenlegbares Tragengestell, insbesondere zur Verwendung in Krankenwagen" Die Erfindung betrifft ein zusammenlegoares Tragengestell, insbesondere zur selbständigen Verwendung in Krankenwagen, auf Lastwagen od. dgl., mit zwei übereinander angeordneten Tragenbühnen, die am Gestellträger gegeneinander klappbar angelenkt sind.
  • Tragengestelle dieser Art sollen im zusammengelegten Zustande möglichst wenig Platz einnehmen, damit bei begrenztem Raum eine möglichst große Anzahl von ihnen transportiert oder aufbewahrt werden kann. Sie sollen ferner eine einfache, auch im Gebrauchszustand möglichst wenig sperrige Bauart aufweisen und eine einfache Bedienung ermöglichen.
  • Gemäß der Erfindung werden diese Forderungen dadurch erfüllt, daß die dem Gestellträger benachbarte Tragenschiene der einen (vorzugsweise unteren) Tragenbühne nicht klappbar mit dem Gestellträger verbunden und diese Tragenbühne nur mit der anderen Tragenschiene gegen den Gestellträger klappbar ausgebildet ist, während die andere (vorzugsweise obere) Tragenbühne mit ihren beiden Tragenschienen gegen den Gestellträger klappbar ist, wobei die Schwenkgelenk der ersten Tragenbühne einen vom Gestellträger größeren Abstand als das Schwenkgelenk der zweiten Tragenbühne haben, so daß beim Heranklappen der beiden Tragenbühnen an den Gestellträger die zweite Tragenbühne zwischen dem Gestellträger und dem klappbaren Teil der ersten Tragenschiene derselben zu liegen kommt. Hierdurch
    können die Tragenschienen besonders dicht an den Ge-
    stellträger herangedrückt werden, andererseits aber
    trotzdem die Tragenbühnen im zusammengeklappten Zustande des Tragengestells dicht an den Gestellträger bzw. dicht übereinander zu einem möglichst wenig Raum einnehmenden Paket zusammengelegt werden.
  • Um das Tragengestell auch dort benutzen zu Können, wo Einbauten wie Radkästen od. dgl. die Stellung behindern, ist nach einem weiteren Merkmal der Erfindung die nicht klappbare Tragenschiene der erstgenannten Tragenbühne zusammen mit dem mit ihr gelenkig verbundenen übrigen Teil der Tragenbühnen am Gestellträger in Höhenrichtung verstellbar gelagert, so daß die Höhe der Tragenbühne mit Bezug auf den Fahrzeugboden oder eine entsprechende Auflage für das Tragengestell den verschieden hohen Radkästen od. dgl. angepasst werden kann.
  • Vorzugsweise ist auch die andere, insbesondere obere Tragenbühne am Gestellträger in Höhenrichtung verstellbar.
  • Des weiteren sieht die Erfindung eine besonders einfache und leicht zu bedienende Höhenverstellung der Tragenbühnen bzw. eines Traggliedes derselben am Gestellträger vor. Zu diesem Zweck sind zur raschen Einstellung der schieberartig ausgebildeten Tragglieder auf verschiedene Höhen Bolzen mit parallel zur ihrer Längsachse abgeflachten Bolzenteilen vorgesehen und die zugehörigen Bohrungen im Gestellträger durch Schlitze von einer der Dicke der abgeflachten Bolzenteil entsprechenden Breite miteinander verbunden, so daß nach Drehen der Bolzen um einen Winkel von vorzugsweise etwa 900 die Tragenbühne mitsamt ihrem Tragglied und dem zugehörigen Befestigungsbolzen höher verstellt werden kann, ohne daß der Bolzen aus der Bohrung am Träger und in dem Tragglied herausgezogen zu werden braucht.
  • Gegenüber bekannten Konstruktionen, welche zur Höhenverstellung mit einzelnen Bohrungen und herausziehbaren Steckstifte arbeiten, ergibt die Erfindung u. a. den Vorteil, daß auch bei schlechtesten Lichtverhältnissen und selbst bei völliger Dunkelheit eine Höhenverstellung ohne weiteres möglich ist, da das bloße Drehen des Bolzens um einen Winkel von etwa 90 sich z. B. auch bei Nacht ohne Schwierigkeit gefühlsmäßig durchführen läßt.
  • Dies ist vor allem im Hinblick auf ein besonders wichtiges Anwendungsgebiet der Tragenbühnen, nämlich für den Einsatz in Katastrophenfällen, von besonderer Bedeutung.
  • Weitere Merkmale der Erfindung beziehen sich auf die weitere Ausgestaltung des Tragengestells, insbesondere in Verbindung mit einer einfachen und leichten Zusammenlegbarkeit bzw. Bedienung des Gestells, Höhenverstellung der Tragenbühnen bzw. von an ihnen angeordneten Sitzbänken od. dgl. in Anpassung an die jeweiligen Raumverhältnisse sowie auf sonstige vorteilhafte konstruktive Einzelheiten.
  • In der Zeichnung ist ein Ausführungsbeispiel der Erfindung dargestellt. Hierbei zeigen Fig. 1 eine Vorderansicht in Gebrauchsstellung der Tragenbühnen, Fig. 2 die gleiche Ansicht in hochgeklappter Stellung der Tragenbühnen mit herausgeschwenktem Sitz, Fig. 3 eine Seitenansicht im Ausschnitt der Gestellenden und Fig. 4 einen Ausschnitt aus der Draufsicht auf eines der Gestellenden.
  • Der Gestellträger des Tragengestells weist zwei rahmenartige, durch waagerechte Längsstreben 10 verbundene lotrechte Stätzträger auf, welche die Stirnseite des Gestellträgers bilden und etwa L-förmig gestaltet sind. Zwei lotrechte Stützträgerglieder 11a und 11b sind durch Querträgerglieder 11c bis 11g miteinander verbunden. Das Querträgerglied 11g bildet mit dem z. B. leicht abgewinkelten Querträgerglied 111'einen Fuß, den ein kurzes lotrechtes Trägerglied 11h begrenzt. An diesem Fuß ist ein um eine lotrechte Achse x-x schwenkbarer Ausleger 12 gelagert, der durch eine Rastvorrichtung 13 in der in Fig. 1 dargestellten ausgeschwenkten und in der in Fig. 2 dargestellten eingeschwenkten Lage gehalten werden kann.
  • Zwischen den Querträgergliedern 11e und 11f ist auf dem Stützträgerglied 11b, vorzugsweise mit Vierkantquerschnitt, ein muffenstück 14 verschiebbar gelagert und in drei verschiedenen Höhenstellungen durch einen Flügelbolzen oder Stecker 15 festlegbar. Der Bolzen 15 ist durch das Muffenstuck 14 und das Stützträgerglied 11b hindurchgeführt, wobei drei Bohrungen 15a im Stätzträgerglied zur Aufnahme des Bolzens dienen. Zweckmäßig ist der Bolzen an seinem Eingriffsende abgeflacht, so daß er nach Drehen um 900 durch einen die Bohrungen 15a verbindenan Schlitz 15b von der einen zur anderen Bohrung hindurchgleiten kann.
  • Am unteren Teil des Muffenstückes 14 ist ein feststehender Tragbock 17 befestigt, auf dessen einer Seite eine Gleit-oder Tragenschiene 18a zur Aufnahme eines Fußes einer nicht dargestellten Trage ruht. In einem Gelenk 19 am freien Ende des feststehenden Tragbockes 17 ist ein schwenkbarer Tragarm 20 gelagert. Der Schwenkbereich des
    0
    Tragarmes 20 beträgt etwa 90°. In seiner waagerechten
    Lage wird der Arm durch einen im feststehenden Tragbock 17 steckenden Bolzen 23-gegebenenfalls zusätzlich zu einem am Tragarm 17 oder am Gestellträger, z. B. bei 11h, angeordneten Anschlag-festgehalten. Das äußere Ende eines jeden schwenkbaren Tragarmes 20 trägt eine Tragenschiene 1 bb.
  • Eine der Gleitschienen 18a oder 18b ist in Querrichtung der Schiene, d. h. in Längsrichtung der Arme 20 einstellbar gelagert, indem z. B. mit Hilfe eines in ein Halteglied auf dem schwenkbaren Tragarm 20 eingreifenden Raststiftes 24 die Tragenschiene 18b in z. B. drei verschiedenen Lagen festgehalten werden kann, um den Abstand der beiden Gleitschienen drei verschiedenen Spurweiten von Krankentragen anzupassen. Auf einem Schild 25 kann die Einstellung für jede Trgenbreite bzw. Spurweite angegeben sein. Im mittleren Bereich des Tragarmes 20 ist um die Achse 27a schwenkbar und axial verschiebbar ein Riegel 2'1 gelagert, der mit seinem freien Ende in einer Bohrung des Tragarmes festgelegt ist und bei um die Achse 19 herumgeschwenktem Tragarm, wie Fig. 2 zeigt, in eine der Ausnehmungen 28 am
    Stützträgerglied 11b eingreifen kann. Eine am Riegel 27
    C>
    angreifende Feder ist bestrebt, ihn gegen den Tragarm 20 zu drücken.
  • Zwischen den einander in Längsrichtung der Streben 10 gegenüberliegenden unteren schwenkbaren Tragarmen 20 ist eine Sitzbank 29 an diesen mittels Zapfen 30 od. dgl. schwenkbar angebracht. Die Schwenkachse der Bank kann zur Anpassung an die Höheneinstellung der Tragböcke 17 in verschiedene Höhenlagen eingestellt werden, die durch Bohrungen 30a für die Zapfen 30 bestimmt sind. Die Vorderkante der Bank 29 ist durch drei Beine 31 abgestützt, die um zur Zeichenebene der Fig. 2 parallele Achsen q-q geschwenkt werden können. Eine Rastvorrichtung 32 in einem oder beiden Tragarmen 20 dient zum Festlegen der Bank in ihrer Ruhelage zwischen den Tragarmen. Die Unterseite der hochgeklappten Schiene 18b dien-gleichzeitig als eine der Bank 29 zugehörige Rückenlehne bzw. ist mit einer als Rückenlehne dienenden Leiste 33 versehen.
  • An einem ebenfalls auf dem Stützträgerglied 11b verschiebbaren oberen Muffenstück 41, das ähnlich wie das Muffenstück 14 mit Hilfe einer Flügelschraube oder eines Steckers 42 in verschiedenen Höhenlagen festlegbar ist, ist ein feststehender Tragbock 43 angebracht, der ein Gelenk 44 für einen oberen schwenkbaren Tragarm 45 trägt. An diesem Arm ist eine um dessen Achse drehbare Stützstrebe 46 gelagert, die in waagerechter Lage des Schwenkarmes 45 mit Hilfe eines lösbaren Bolzens 47 am Muffenstück 41 und am Stützträgerglied 11b befestigt werden kann. In heruntergeklappter Lge des schwenkbaren Tragarmes 45 ist die btützstrebe in die Ebene der oberen Tragarme 45 um die Achse y-y eingeschwenkt und, z. B. an dem btützträgerglied 11b, mittels einer nicht dargestellten Raste festgelegt.
  • In der Nähe der schwenkachse 44 der schwenkbaren Tragarme 45 ist an diesen eine Tragenschiene 48a angeordnet. Ferner trägt das äußere Ende der Tragarme 45 eine Tragenschiene 48b. Eine der beiden Tragenschienen ist wieder in solchen Grenzen verschiebbar, daß sie entsprechend den üblichen Tragenbreiten wie die Schiene 18b durch Rastmittel 24 jeweils festlegbar ist. Zweckmäßig ist ferner die eine der beiden Tragenschienen 48a und 48b, insbesondere die nicht einstellbare innere Tragenschiene 48a, in einer Schiene 49 auf dem Tragarm 45 verschiebbar gelagert, wobei sie durch eine Rast, z. B. eine an ihr befestigte Lyrafeder 50, die einen Bolzen 51 umgreifen kann, in ihrer Endlage in Nähe des Gelenkes 44 gehalten wird.
  • Die Tragenschiene 18b trägt an ihrem äußeren Enà eine Aufsetzplatte bO (Fig. 4), die um die Achse b-b unter die Schiene 18b in die strichpunktiert angegebene Lage klappbar ist, so daß sie über die Schiene 18b nicht mehr hinausragt.
  • Zur Festlegung der Aufsetzplatte 6U in der dargestellten Lage ist ein Bolzen 61 vorgesehen, der in einem Schlitz des Gehäuses 62 axial verschiebbar ist und in ein an der Aufsetzplatte befestigtes Gegenstück 63 eingreifen kann.
  • Hierdurch, d. h. bei in die strichpunktierte Lage herumgeklappter Aufsetzplatte, ist es möglich, mehrere Gestelle hintereinander derart aufzustellen, daß die Tragenschienen des einen Gestelles mit denen des anderen Gestelles in einer Flucht liegen und die Krankentragen von den einen Schienen auf die anderen in Längsrichtung übergeschoben werden können, was vor allem für Katastropheneinsatz unter Umständen wichtig ist.
  • Das Tragengestell ist in Fig. 1 in Ge'brauchsstellung gezeigt, in der nicht dargestellte Krankentragen auf die eine untere Tragenbühne bildenden Schienen 18a und 18b sowie eine obere Tragenbühne bildenden Schienen 48a und 48b, z. B. von derSeite her, aufgesetzt werden können, onne daß die Zugänglichkeit der Schienen durch seitliche Streben behindert wäre.
  • Soll das Tragengestell zusammengelegt werden, so wird zunächst die Raste 47 der btrebe 46 gelöst und unter leichtem Anheben des oberen Tragarmes 45 die Strebe 46 um die Achse y-y in die Ebene der Tragarme 45 geschwenkt.
  • Nach dem Herunterklappen der oberen Tragenbühne in die in Fig. 2 gezeigte Lage können die Streben 46 seitlich neben dem Stützträger 11b durch die Vorrichtung 47 festgelegt und gegebenenfalls die Gleitschiene 48a neben die Gleitsch : kne 48b geschoben werden. Ein Gummipuffer 65 (Fig. 1) od. dgl. verhindert zweckmäßig das Anschlagen des oberen Tragarmes 45 am Träger 11. Zum Hochklappen des unteren schwenkbaren Tragarmes u wird der Bolzen 23 herausgezogen, so daß der Tragarm 20 um sein Gelenk 19 nach oben geschwenkt werden kann. In dieser Lage kann er durch den Riegel 27 durch Eingriff desselben in eine der Bohrungen 28 an dem Stützträger 11b festgelegt werden. Nach Lösen der Raste 13 kann der Ausleger 12 um die Achse x-x eingeschwenkt und in dieser Lage durch die Raste 13 festgelegt werden.
  • Bei hochgeklappter Lage der unteren, nun außen liegenden Tragarme 20 kann die Sitzbank 29 ausgeschwenkt werden (Fig. 2). Vorher wurden die Beine 31 um die Achsen q-q geschwenkt. Sie unterstützen die Bank an ihrer von dem Träger abgewandten Seite. Zum Aufbewahren oder Transportieren des Trägers ist die Bank 29 in die Ebene der unteren Tragarme 20 eingeschwenkt und durch die Raste 32 gehalten, wobei die Beine 31 entlang der Bank eingerastet sind.
  • Die beiden zugehörigen Krankentragen können, wie bei 67 und 68 in Fig. 2 angedeutet, in der freien oberen Ecke des zusammengeklappten Gestells untergebracht werden, an welcher sie keinen zusätzlichen Raum beanspruchen und die Stapelfähigkeit desselben nicht beeinträchtigen, sondern eher noch verbessern. Sie werden vorzugsweise mit SchmLlriemen, Haltern oder Spezialverschlüssen am Gestell festgelegt.
  • Um das Tragengestell aus der Stellung nach Fig. 2 in die Gebrauchsstellung nach Fig. 1 zu bringen, werden
    dieorbeschriebenen Handgriffe in umgekehrter Reihen-
    folge vorgenommen, indem zunächst die Ausleger 12 nach
    außen geschwenkt, hierauf nach Lösen der Riegel 27 von den Stützträgern 11b die Tragarme 20 um ihre Gelenke 19 heruntergeklappt und durch den Bolzen 23 festgelegt werden, worauf anschließend auch die heruntergeklappten Tragarme 45 hochgeschwenkt und durch die Stützstreben 46 wieder in ihrer Lage nach Fig. 1 abgestützt werden können.
  • Die Einstellbarkeit der unteren Tragenschienen 18a und 18b bzw. des Tragbockes 17 in verschiedene Höhenlagen mittels der Muffe 14 ist hauptsächlich deswegen vorgesehen, weil die Radkästen der Transportfahrzeuge verschieden hoch sind. Damit der Abstand von der oberen Tragenbühne mit den Tragenschienen 48a und 48b nicht zu klein ist, ist auch diese in entsprechender Weise bei 42a in Höhenrichtung verstellbar.
  • Die Gleitflächen der Gleit-oder Tragenschienen weisen zweckmäßig einen Uberzug (z. B. in Form einer Trovidur-Folie) mit niedrigem Reibungswert und möglichst hoher Kratzfestigkeit auf.
  • Der Gestellträger kann bei 66 mit dem Boden eines Lastfahrzeuges od. dgl. verschraubt werden.

Claims (1)

  1. Anspräche 1.) Zusammenlegbares Tragengestell, insbesondere zur selbständigen Verwendung in Krankenwagen, auf Lastwagen od. dgl., mit zwei übereinander angeordneten Tragenbühnen, die am Gestellträger gegeneinander klappbar angelenkt sind, dadurch gekennzeichnet, daß von einer (vorzugsweise unteren) der beiden Tragenbühnen die dem Gestellträger (11) benachbarte Tragenschiene (18a) nicht klappbar mit dem Gestellträger verbunden und diese Tragenbühne nur mit der anderen Tragenschiene (18b) gegen den Gestellträger klappbar ausgebildet ist, während die andere (vorzugsweise obere) Tragenbuhne mit ihren beiden Tragenschienen (48a, 48b) gegen den Gestell- träger (11) klappbar ist, wobei die Schwenkgelenk
    (19) der ersten Tragenbühne einen vom Gestellträger größeren Abstand als das Schwenkgelenk (44) der zweiten Tragenbühnen haben, so daß beim Heranklappen der beiden Tragenbühnen an den Gestellträger die zweite Tragenbühne zwischen dem Gestellträger und dem klappbaren Teil der ersten Tragenbühne und etwa in der Ebene der nicht klappbaren Tragensohiene (19a) derselben zu liegen kommt.
    2.) Tragengestell nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichdie net, daß diejäbrige Tragenbühne mittels Gelenkes (19) tragende, nicht-klappbare Tragenschiene (18a) der ersten Tragenbühne zusammen mit dieser am Gestellträger (11) in Höhenrichtung verstellbar ist.
    3.) Tragengestell nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß auch die andere (vorzugsweise obere) Tragenbühne (45,48a, b) am Gestellträger (11) in Höhenrichtung verstellbar ist.
    4.) Zusammenlegbares Tragengestell, insbesondere zur selbständigen Verwendung in Krankenwagen, auf Lastwagen od. dgl., mit übereinander angeordneten Tragenbühnen, die am Gestellträger vorzugsweise gegeneinander klappbar angelenkt sind, wobei das Tragglied mindestens einer der um Längsachsen ganz oder teilweise klappbaren Tragenbühnen auf verschiedene Höhen am Gestellträger einstellbar ist, insbesondere nach Anspruch 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß zur raschen Einstellung der schieberartig ausgebildeten Tragglieder (14,41) auf verschiedene Höhen Bolzen (15) mit parallel zu ihrer Längsachse abgeflachten Bolzenteilen vorgesehen sinund die zugehörigen Bohrungen t1 5a) im Gestellträger durch bchlitze (15b) von einer der Dicke der abgeflachten Bolzenteil entsprechenden Breite miteinander verbunden sind, so daß nach Drehen der Bolzen um einen Winkel von vorzugsweise etwa 900 die Tragenbühne mitsamt ihrem Traggliede (14) und dem zugehörigen Befestigungsbolzen (15) höhenverstellt werden kann, ohne daß der Bolzen aus der Bohrung (15a) am Träger und in dem Tragglied herausgezogen zu werden braucht.
    5.) Tragengestell nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß eine an der unteren Tragenbuhne schwenkbar angelenkteft Sitzbank mit den hochgeklappten Tragarmen (20) der unteren Tragenbühne höhenverstellbar verbunden ist. b.) Tragengestell nach Anspruch 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß die untere Tragenbühne in ihrer hochgeklappten Lage durch einen an ihr schwenkbar befestigten Riegel (27), den vorzugsweise ein federndes Mittel in seiher jeweiligen Rastlage zu halten sucht, am Gestellträger (11) in verschiedenen Höhen festlegbar ist.
    7.) Ttagengestell nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß die obere Tragenbühne (4es, 48b) durch eine um eine querliegend Achse (y-y) schwenkbare Strebe (46) gegen den Gestellträger (11) abgestützt ist und die Strebe in eingeschwenkter Lage der Tragenbühnen in die vertikale Längsebene der oberen Tragenbühne zwischen dem Gestellträger und der hochgeschwenkten unteren Tragenbühne zu liegen kommt.
    8.) Tragengestell nach Anspruch 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß am Gestellfuß (11h) des L-förmigen Gestellträgers (11) ein um eine lotrechte Achse (x-x) schwenkbarer, in ein-und ausgeschwenkter Lage feststellbarer Ausleger (12) angelenkt ist, derart, daß bei zu einem Paket zusammengelegtem Tragengestell und eingeschwenktem Ausleger der Gestellfuß nicht über das PaKet hinausragt (Fig. 2).
    9.) Tragengestell, insbesondere nach Anspruch 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß von den beiden quer zu ihrer Längsachse verschiebbaren Führungsschienen (48a, 48b) der-insbesondere oberen-Tragenbühne die eine nur zur Anpassung an verschiedene Spurweiten einstellbar und vorzugsweise durch federnde Rastmittel feststellbar ist, während die andere über die ganze oder einen wesentlichen Teil der Breite der Tragenbühne quer verschiebbar ausgebildet ist.
    10.) Tragengestell nach Anspruch 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, daß an einer Tragenschiene (18b) eine gegenüber der Schiene wesentlich verbreiterte Aufsetzplatte (60) um eine horizontale Achse (b-b) schwenkbar ist und bei Nichtgebrauch unter die Schiene geklappt werden kann.
    11.) Tragengestell nach Anspruch 1 bis 10, dadurdh gekennzeichnet, daß die zur Aufnahme der Krankentrage bestimmten Gleit-oder Tragenschienen (18a, b, 48a, b) einen Überzug aus einem Stoff mit einem niederen Reibungs-Beiwert haben.
DE1959L0024466 1959-07-22 1959-07-22 Zusammenlegbares tragengestell, insbesondere zur verwendung in krankenwagen. Expired DE1847086U (de)

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