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DE1703037B1 - Sicherheitsvorrichtung fuer gehaeusedeckel von schneidmuehlen oder dgl - Google Patents

Sicherheitsvorrichtung fuer gehaeusedeckel von schneidmuehlen oder dgl

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Publication number
DE1703037B1
DE1703037B1 DE19681703037 DE1703037A DE1703037B1 DE 1703037 B1 DE1703037 B1 DE 1703037B1 DE 19681703037 DE19681703037 DE 19681703037 DE 1703037 A DE1703037 A DE 1703037A DE 1703037 B1 DE1703037 B1 DE 1703037B1
Authority
DE
Germany
Prior art keywords
housing
safety device
locking bolt
locking
sliding sleeve
Prior art date
Legal status (The legal status is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the status listed.)
Withdrawn
Application number
DE19681703037
Other languages
English (en)
Inventor
Joerg Heinrich
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Alpine AG
Original Assignee
Alpine AG
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
Filing date
Publication date
Application filed by Alpine AG filed Critical Alpine AG
Priority to DE19681703037 priority Critical patent/DE1703037B1/de
Publication of DE1703037B1 publication Critical patent/DE1703037B1/de
Withdrawn legal-status Critical Current

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Classifications

    • FMECHANICAL ENGINEERING; LIGHTING; HEATING; WEAPONS; BLASTING
    • F16ENGINEERING ELEMENTS AND UNITS; GENERAL MEASURES FOR PRODUCING AND MAINTAINING EFFECTIVE FUNCTIONING OF MACHINES OR INSTALLATIONS; THERMAL INSULATION IN GENERAL
    • F16PSAFETY DEVICES IN GENERAL; SAFETY DEVICES FOR PRESSES
    • F16P3/00Safety devices acting in conjunction with the control or operation of a machine; Control arrangements requiring the simultaneous use of two or more parts of the body
    • F16P3/08Safety devices acting in conjunction with the control or operation of a machine; Control arrangements requiring the simultaneous use of two or more parts of the body in connection with the locking of doors, covers, guards, or like members giving access to moving machine parts

Landscapes

  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • General Engineering & Computer Science (AREA)
  • Mechanical Engineering (AREA)
  • Auxiliary Devices For Machine Tools (AREA)

Description

  • Die Erfindung bezieht sich auf eine Sicherheitsvorrichtung für Gehäusedeckel von Schneidmühlen od. dgl., in deren Gehäuse Teile umlaufen, mit einem am Gehäusedeckel befestigten Sperrbolzen, einer Aufnahmebohrung für den Sperrbolzen in einem fest mit dem stehenden Gehäuseteil verbundenen Teil und einem seitlich in eine Aussparung des Sperrbolzens verschiebbaren Sperriegel.
  • Es sind verschiedene Sicherheitsvorrichtungen für Gehäusedeckel von Schneidmühlen und anderen Maschinen mit im Gehäuse umlaufenden Teilen bekanntgeworden.
  • So ist es bekannt, den abklappbaren Gehäusedeckel einer Schneidmühle durch einen Sperrhebel zu sichern, der bei zugeklapptem Gehäusedeckel mit seinem hakenförmigen Ende in eine entsprechende Aussparung im Deckelscharnier geschwenkt und dann in dieser Lage durch Schließen des eingebauten Zylinderschlosses gehalten wird. Beim Schließen dieses Schlosses wird der zentrale Schloßstift in eine Bohrung im stehenden Gehäuseteil gedrückt. In dieser gesicherten Lage ist der Schlüssel für die Betätigung des im Motorschalter eingebauten Zylinderschlosses freigegeben. Der genannte Sperrhebel kann auch in einer Ausbildung als Doppelhebel zusätzlich zum Sperren eines abklappbaren Auslauftrichters dienen.
  • Diese bekannte Sicherheitsvorrichtung hat den Vorteil, daß sie fest mit der Maschine verbunden ist und deshalb nicht verlorengehen kann. Nachteilig an ihr ist, daß sie nicht an Maschinen mit abhebbarem Gehäusedeckel brauchbar ist, daß sie bestimmte konstruktive Maßnahmen am Gehäuse (z. B. Aussparung im Scharnier) erfordert und in ihrer Konstruktion jeweils der Type und Größe der Maschine angepaßt werden muß.
  • Eine andere bekannte Vorrichtung besteht aus einem Handrad, das im Innern in einer Gleithülse ein Zylinderschloß enthält. Das aus dem Handrad herausragende Ende der Gleithülse ist mit einem Innengewinde versehen, mittels dem die Vorrichtung auf einen am stehenden Gehäuseteil befestigten Gewindebolzen aufgeschraubt wird, nachdem dieser durch eine Bohrung im abklappbaren Gehäuseteil hindurchgeführt ist. Der Schlüssel kann erst entnommen werden, wenn die Vorrichtung ganz aufgeschraubt ist und der seitlich aus dem Mantel des Zylinderschlosses tretende Riegelbolzen in eine Öffnung in der fest im Handrad sitzenden Mitnehmerbuchse gedrückt ist.
  • Nachteilig an dieser nicht mit dem Gehäuse verbundenen Vorrichtung ist, daß sie leicht verlorengehen kann. Außerdem kann hier bei abgeschraubter Vorrichtung der Schlüssel dem Schloß entnommen werden, wenn durch Eindrücken irgendeines Gegenstandes, z. B. eines Schraubenziehers, in die mit Innengewinde versehene Bohrung das Zylinderschloß bis zum Anschlag zurückgedrückt wird, denn in dieser Lage kann der Schlüssel gedreht, entnommen und dann entgegen den Sicherheitsbestimmungen bei offener Maschine für die Betätigung des Zylinderschlosses im Motorschalter verwendet werden.
  • Die Ausbildung einer weiteren bekannten Vorrichtung soll bewirken, daß das Gehäuse erst nach dem Auslaufen der Maschine gefahrlos geöffnet werden kann. Hier besteht die zum Entriegeln und Verriegeln des aufklappbaren Gehäuseteiles dienende Einsastvorrichtung aus einem einstellbaren Einrastbolzen und einem von diesem gesteuerten und in eine Aussparung des Gehäusedeckels eingreifenden Verriegelungsbolzen. Bei Stillstand der Maschine kann der Einrastbolzen mit seinem freien Ende in eine Nut der Keilriemenscheibe einrasten. Beim Einrastvorgang wird die Deckelverriegelung durch den vom Einrastbolzen gesteuerten Verriegelungsbolzen aufgehoben.
  • Bei dieser Vorrichtung ist nachteilig, daß sie für jede Maschine eigens konstruiert sein muß und daß der Einrastbolzen auch bei geöffneter Maschine aus der Nut der Keilriemenscheibe gezogen und die Maschine in Gang gesetzt werden kann.
  • Eine andere bekanntgewordene Sicherheitsvorrichtung, bei der die Verriegelung des Gehäusedeckels nur bei abgeschalteter und stillstehender Maschine ausrückbar ist und die mit einem auf eine Handhabe und den Deckelriegel einwirkenden, von einem umlaufenden Behälter beeinflußten Fühler arbeitet, ist schon wegen des Fehlens eines solchen Behälters für Schneidmiihlen u. dgl. nicht brauchbar.
  • Vielfach werden heute auch Vorrichtungen verwendet, die mit Endtastern arbeiten, die den erforderlichen Stromkontakt für den Antriebsmotor erst dann geben, wenn das Gehäuse geschlossen ist. Diese mit einem Stromkontakt arbeitenden Sicherheitsvorrichtungen sind für Schneidmühlen und ähnliche Maschinen nicht brauchbar, da bei dem rauhen Betrieb dieser Maschinen sehr leicht die bei dieser Vorrichtung erforderlichen Kabel beschädigt werden können. Außerdem können die Stromkontakte auch bei geöffnetem Gehäuse sehr leicht versehentlich oder auch mutwillig entgegen den Sicherheitsbestimmungen betätigt werden.
  • Eine mit einer von Hand zu betätigenden Durchdrehvorrichtung versehene Sicherheitsvorrichtung, bei der die Durchdrehvorrichtung nur bei abgeschalteter und stillstehender Mühle eingerückt werden kann und nicht ausgerückt werden kann, solange der Gehäusedeckel offen ist, hat, obwohl sie eine hohe Sicherheit verspricht, den Nachteil, daß sie jeder Maschine besonders angepaßt werden muß und aufwendig ist. In vielen Fällen, z. B. bei Maschinen mit abhebbarem Gehäusedeckel und Maschinen, bei denen das hier erforderliche Schneckenrad nicht anzubringen ist, ist sie nicht brauchbar.
  • Es sind auch Sicherheitsvorrichtungen bekanntgeworden, die mit einer Riegelstange arbeiten, nach deren Lösen die Stromzufuhr zum Motor unterbrochen ist und der Aufgabetrichter aufklappbar wird. Diese Vorrichtungen arbeiten teilweise mit einer Verzögerung, denn beim Betätigen der Riegelstange wird bei einigen zunächst der Motor ausgeschaltet und dann erst in einer zweiten Stufe der Aufgabetrichter zum Aufklappen freigegeben. Das auf der Riegelstange angeordnete Feingewinde ist hier so bemessen, daß die zwischen der ersten und zweiten Ver- bzw. Entriegelung entstehende Verzögerung so groß ist, daß die rotierenden Teile vor dem Aufklappen des Aufgabetrichters zum Stillstand gekommen sind.
  • Auch diese bekannten Vorrichtungen sind aufwendig und erfordern eine besondere Konstruktion für jede Maschinentype. Eine nachträgliche Anbringung an einer Maschine ist, wenn überhaupt, nur mit aufwendigem Umbau möglich.
  • Aufgabe der Erfindung ist es daher, eine Sicherheitsvorrichtung zu schaffen, die die genannten Nachteile der bekanntgewordenen Sicherheitsvorrichtungen nicht aufweist. Die Vorrichtung soll an jeder Schneidmühle und an anderen Maschinen mit im Gehäuse umlaufenden Teilen leicht - auch nachträglich - anzubringen sein, fest mit der Maschine verbunden und einfach im Aufbau sein. Insbesondere soll ein Eingriff in die Sicherheitsvorrichtung mit irgendwelchen Gegenständen, wie z. B. Schraubenziehern, und damit ein gegen die Sicherheitsbestimmungen verstoßendes Ingangsetzen der Maschine bei geöffnetem Gehäuse stark erschwert werden. Ferner soll sie für abgelenkte und für abhebbare Deckel brauchbar sein.
  • Die Lösung dieser Aufgabe ist gekennzeichnet durch eine durch den Sperrbolzen über die seitliche Austrittsöffnung des Sperriegels hinweg verschiebbare, durch eine Feder beaufschlagte Gleithülse, eine konische Verjüngung des freien Schaftendes des Sperrbolzens und einen entsprechenden Innenkonus in dem mit dem Sperrbolzen in Berührung kommenden Ende der Gleithülse.
  • Diese so ausgebildete Vorrichtung ist fest mit dem Gehäuse verbunden und kann deshalb nicht verlorengehen. Da die Gleithülse die Austrittsöffnung des Sperriegels verdeckt, kann der letztere erst austreten, wenn die Gleithülse genügend weit axial verschoben ist. Durch die Gleithülse ist eine Betätigung der Sicherheitsvorrichtung - außer durch den Sperrbolzen - und damit eine gegen die Sicherheitsbestimmungen verstoßende Inbetriebsetzung der Maschine bei geöffnetem Gehäuse sehr stark erschwert, denn wegen des Fehlens einer Angriffsfläche würde ein Schraubenzieher oder ein anderer in die Gleithülse eingeführter Gegenstand an der konischen bzw. zylindrischen Innenwand abrutschen und deshalb nicht in der Lage sein, die Gleithülse gegen den Federdruck so weit zu verschieben, daß der Sperriegel ausgerückt werden kann.
  • Bei der erfindungsgemäßen Sicherheitsvorrichtung kann es vorteilhaft sein, sowohl in dieser als auch in dem Motorschalter ein mit dem gleichen Schlüssel zu betätigendes Zylinderschloß anzuordnen.
  • Es wird deshalb in weiterer Ausbildung der Erfindung vorgeschlagen, den Sperriegel in der Weise anzuordnen, daß er mittels des Schloßstiftes eines Zylinderschlosses, dessen Schlüssel nur bei ausgedrücktem Schloßstift entnommen werden kann, gegen die Wirkung einer Feder verschiebbar ist.
  • Diese so ausgebildete Sicherheitsvorrichtung hat den weiteren Vorteil, daß die Maschine nur bei geschlossenem Gehäuse in Betrieb gesetzt werden kann.
  • Zur Befestigung der sowohl für abhebbare als auch für abklappbare Gehäusedeckel zu verwendenden Sicherheitsvorrichtung am feststehenden Gehäuseteil dienen Bohrungen an der Sicherheitsvorrichtung. Für abklappbare Deckel oder Gehäuseteile mit längeren Sperrbolzen ist die Sicherheitsvorrichtung dann brauchbar, wenn das Gehäuse für die Gleithülse, den Sperriegel und das Zylinderschloß gemäß weiterer Ausgestaltung der Erfindung in einem fest mit dem stehenden Gehäuseteil verbundenen und an den Wänden mit Befestigungsbohrungen versehenen Teil um zwei Zapfen schwenk- und verschiebbar angeordnet ist.
  • Selbstverständlich können bei der erfindungsgemäßen Vorrichtung auch umgekehrt der Sperrbolzen am stehenden Gehäuseteil und das Gehäuse für die Gleithülse usw. am Gehäusedeckel angebracht sein.
  • In der Zeichnung sind Ausführungsbeispiele der Sicherheitsvorrichtung gemäß Erfindung schematisch veranschaulicht, und zwar zeigt F i g. 1 einen Schnitt einer an einem stehenden Gehäuseteil befestigten Sicherheitsvorrichtung mit eingebautem Zylinderschloß in verriegelter Lage des abhebbaren Gehäusedeckels, F i g. 2 den Sperriegel der Sicherheitsvorrichtung gemäß F i g. 1 in perspektivischer Darstellung, F i g. 3 einen Schnitt der in F i g. 1 dargestellten Vorrichtung mit abgehobenem Gehäusedeckel, F i g. 4 eine Ansicht der in F i g. 3 gezeigten Sicherheitsvorrichtung mit den zur Befestigung an dem stehenden Gehäuseteil dienenden Bohrungen, F i g. 5 eine Aufsicht der in F i g. 4 dargestellten Sicherheitsvorrichtung, F i g. 6 eine Ansicht einer in einem fest mit dem stehenden Gehäuseteil verbundenen Teil um zwei Zapfen schwenkbar angeordneten Sicherheitsvorrichtung, F i g. 7 eine Aufsicht der Anordnung gemäß F i g. 6, F i g. 8 eine Seitenansicht der Anordnung gemäß F i g. 6, F i g. 9 eine Ansicht der Sicherheitsvorrichtung gemäß F i g. 6 bis 8 ohne den fest mit dem stehenden Gehäuseteil verbundenen Teil und F i g. 10 den fest mit dem stehenden Gehäuseteil verbundenen Teil ohne Sicherheitsvorrichtung.
  • Bei der in F i g. 1 im Schnitt dargestellten Sicherheitsvorrichtung hat der am abhebbaren Deckel f festsitzende Sperrbolzen 2 mit seinem konisch verjüngt ausgebildeten, freien Schaftende 3, die am Ende 4 mit einem entsprechenden Innenkonus versehene, in der Bohrung 6 geführte Gleithülse 5 gegen die Wirkung der Feder 7 so weit axial verschoben, daß die ringförmige Aussparung 8 im Sperrbolzen vor die seitliche Austrittsöffnung 9 des Sperriegels 10 zu liegen kommt. Der Schloßstift 11 des eingebauten Zylinderschlosses 12 ist ausgedrückt und hat der. Sperriegel gegen die Wirkung der Feder 13 in die Aussparung 8 geschoben und dadurch eine Verriegelung des Sperrbolzens und damit des Deckels 1 bewirkt. In dieser Stellung kann der Schlüssel 14 dem Zylinderschloß entnommen und zum Betätigen des im nicht dargestellten Motorschalter eingebauten Zylinderschlosses benutzt werden.
  • Die F i g. 2 läßt die genaue Ausbildung des @Sperrriegels 10 erkennen.
  • In F i g. 3 ist dieselbe Vorrichtung mit abgehobenem Deckel f dargestellt. Bevor der Deckel abgeheben werden kann, muß der Sperrbolzen 2 entriegelt werden. Zu diesem Zweck ist zunächst der in dem Motorschalter eingebauten Zylinderschloß gehaltene Schlüssel zu drehen, wodurch der Motor ausgeschaltet wird. Nach Ablauf des mit diesem Zylinderschloß gekoppelten Zeitschaltwerkes, das auf die Nachlaufzeit der umlaufenden Maschinenteile eingestellt ist, kann der Schlüssel 14 entnommen und für das in der Sicherheitsvorrichtung eingebaute Zylinderschloß 12 verwendet werden. Nach Drehen des Schlüssels springt der Schloßstift 11 in das Zylinderschloß 12 zurück. Die Feder 13 drückt nun den Sperriegel 10 gegen das Zylinderschloß, wobei der Sperrbolzen 2 entriegelt wird. Der Deckel 1 mit dem Sperrbolzen 2 kann nun abgehoben werden. Dabei wird die Gleithülse 5 durch die Wirkung der Feder 7 axial in der Bohrung 6 bis zu einem dafür vorgesehenen Anschlag im Gehäuse der Sicherheitsvorrichtung verschoben, wobei die seitliche Austrittsöffnung 9 des Sperriegels verschlossen wird.
  • Die in den F i g. 4 und 5 in der An- und Aufsicht dargestellte Sicherheitsvorrichtung wird mittels Schrauben, die durch die Bohrungen 15 der Vorrichtung geführt sind, mit dem stehenden Gehäuseteil fest verbunden. Selbstverständlich können auch mehr und an den verschiedenen Seiten der Vorrichtung gelegene Bohrungen zur Erweiterung der Befestigungsmöglichkeiten vorgesehen sein.
  • In den F i g. 6 bis 8 ist in drei Ansichten eine Sicherheitsvorxichtung gezeigt, die in dem mit dem stehenden Gehäuseteil fest verbundenen Teil 16 um die beiden Zapfen 17 und 18 schwenk- und verschiebbar angeordnet ist. Die Schwenkung erfolgt hier um eine durch den Schnittpunkt 19 der Mittellinien 20 von Bohrung 6 und 21 von Zylinderschloß 12 gehende und senkrecht zu diesen Mittellinien stehende Achse 22. Diese Ausbildung läßt sich vorteilhaft bei abklappbaren Deckeln oder Gehäuseteilen mit längerem Sperrbolzen verwenden.
  • Der zur Aufnahme des in F i g. 9 in der Ansicht dargestellten Gehäuses 23 für Gleithülse, Sperriegel und Zylinderschloß dienende Teil 16 ist an allen vier Seiten mit mehreren Bohrungen zur Erweiterung der Befestigungsmöglichkeiten an dem stehenden Gehäuseteil versehen. Von zwei gegenüberliegenden Bohrungen 15, 24 hat jeweils eine (z. B. 24) einen größeren Durchmesser, damit durch diese größeren Bohrungen jeweils die zur Befestigung des Teils 16 an dem stehenden Gehäuseteil (z. B. 25) dienenden Schrauben mit ihrem Kopf bis an die darunterliegenden kleineren Bohrungen 15 hindurchgeführt werden können. An jeder Seite des Teils 16 können größere Bohrungen 24 und kleinere Bohrungen 15 vorgesehen sein, um jeweils nach zwei Richtungen eine Befestigungsmöglichkeit zu haben. Die beiden schlitzartigen Bohrungen 26 in dem Teil 16 ermöglichen, daß die Sicherheitsvorrichtung in diesem Teil schwenk- und verschiebbar ist. Zwischen dem Teil 16 und dem Gehäuse 23 ist genügend Platz 27 für die Schraubenköpfe, so daß die Sicherheitsvorrichtung ohne Beeinträchtigung durch diese in dem Teil 16 geschwenkt und verschoben werden kann.

Claims (3)

  1. Patentansprüche: 1. Sicherheitsvorrichtung für Gehäusedeckel von Schneidmühlen od. dgl., in deren Gehäuse Teile umlaufen, mit einem am Gehäusedeckel befestigten Sperrbolzen, einer Aufnahmebohrung für den Sperrbolzen in einem fest mit dem stehenden Gehäuseteil verbundenen Teil und einem seitlich in eine Aussparung des Sperrbolzens verschiebbaren Sperriegel, g e k e n n z e i c h n e t d u r c h eine durch den Sperrbolzen (2) über die seitliche Austrittsöffnung (9) des Sperriegels (10) hinweg verschiebbare, durch eine Feder (7) beaufschlagte Gleithülse (5), eine konische Verjüngung des freien Schaftendes (3) des Sperrbolzens und einen entsprechenden Innenkonus in dem mit dem Sperrbolzen in Berührung kommenden Ende (4) der Gleithülse.
  2. 2. Sicherheitsvorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Sperriegel (10) mittels des Schloßstiftes (11) eines Zylinderschlosses (12), dessen Schlüssel (14) nur bei ausgerücktem Schloßstift entnommen werden kann, gegen die Wirkung einer Feder (13) verschiebbar ist.
  3. 3. Sicherheitsvorrichtung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß das Gehäuse (23) für die Gleithülse (5), den Sperriegel (10) und das Zylinderschloß (12) in einem fest mit dem stehenden Gehäuseteil verbundenen und an den Wänden mit Befestigungsbohrungen (15 und 24) versehenen Teil (16) um zwei Zapfen (17, 18) schwenk-und verschiebbar angeordnet ist.
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