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Die Erfindung bezieht sich auf eine Sicherheitsvorrichtung für Gehäusedeckel
von Schneidmühlen od. dgl., in deren Gehäuse Teile umlaufen, mit einem am Gehäusedeckel
befestigten Sperrbolzen, einer Aufnahmebohrung für den Sperrbolzen in einem fest
mit dem stehenden Gehäuseteil verbundenen Teil und einem seitlich in eine Aussparung
des Sperrbolzens verschiebbaren Sperriegel.
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Es sind verschiedene Sicherheitsvorrichtungen für Gehäusedeckel von
Schneidmühlen und anderen Maschinen mit im Gehäuse umlaufenden Teilen bekanntgeworden.
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So ist es bekannt, den abklappbaren Gehäusedeckel einer Schneidmühle
durch einen Sperrhebel zu sichern, der bei zugeklapptem Gehäusedeckel mit seinem
hakenförmigen Ende in eine entsprechende Aussparung im Deckelscharnier geschwenkt
und dann in dieser Lage durch Schließen des eingebauten Zylinderschlosses gehalten
wird. Beim Schließen dieses Schlosses wird der zentrale Schloßstift in eine Bohrung
im stehenden Gehäuseteil gedrückt. In dieser gesicherten Lage ist der Schlüssel
für die Betätigung des im Motorschalter eingebauten Zylinderschlosses freigegeben.
Der genannte Sperrhebel kann auch in einer Ausbildung als Doppelhebel zusätzlich
zum Sperren eines abklappbaren Auslauftrichters dienen.
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Diese bekannte Sicherheitsvorrichtung hat den Vorteil, daß sie fest
mit der Maschine verbunden ist und deshalb nicht verlorengehen kann. Nachteilig
an ihr ist, daß sie nicht an Maschinen mit abhebbarem Gehäusedeckel brauchbar ist,
daß sie bestimmte konstruktive Maßnahmen am Gehäuse (z. B. Aussparung im Scharnier)
erfordert und in ihrer Konstruktion jeweils der Type und Größe der Maschine angepaßt
werden muß.
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Eine andere bekannte Vorrichtung besteht aus einem Handrad, das im
Innern in einer Gleithülse ein Zylinderschloß enthält. Das aus dem Handrad herausragende
Ende der Gleithülse ist mit einem Innengewinde versehen, mittels dem die Vorrichtung
auf einen am stehenden Gehäuseteil befestigten Gewindebolzen aufgeschraubt wird,
nachdem dieser durch eine Bohrung im abklappbaren Gehäuseteil hindurchgeführt ist.
Der Schlüssel kann erst entnommen werden, wenn die Vorrichtung ganz aufgeschraubt
ist und der seitlich aus dem Mantel des Zylinderschlosses tretende Riegelbolzen
in eine Öffnung in der fest im Handrad sitzenden Mitnehmerbuchse gedrückt ist.
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Nachteilig an dieser nicht mit dem Gehäuse verbundenen Vorrichtung
ist, daß sie leicht verlorengehen kann. Außerdem kann hier bei abgeschraubter Vorrichtung
der Schlüssel dem Schloß entnommen werden, wenn durch Eindrücken irgendeines Gegenstandes,
z. B. eines Schraubenziehers, in die mit Innengewinde versehene Bohrung das Zylinderschloß
bis zum Anschlag zurückgedrückt wird, denn in dieser Lage kann der Schlüssel gedreht,
entnommen und dann entgegen den Sicherheitsbestimmungen bei offener Maschine für
die Betätigung des Zylinderschlosses im Motorschalter verwendet werden.
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Die Ausbildung einer weiteren bekannten Vorrichtung soll bewirken,
daß das Gehäuse erst nach dem Auslaufen der Maschine gefahrlos geöffnet werden kann.
Hier besteht die zum Entriegeln und Verriegeln des aufklappbaren Gehäuseteiles dienende
Einsastvorrichtung aus einem einstellbaren Einrastbolzen und einem von diesem gesteuerten
und in eine Aussparung des Gehäusedeckels eingreifenden Verriegelungsbolzen. Bei
Stillstand der Maschine kann der Einrastbolzen mit seinem freien Ende in eine Nut
der Keilriemenscheibe einrasten. Beim Einrastvorgang wird die Deckelverriegelung
durch den vom Einrastbolzen gesteuerten Verriegelungsbolzen aufgehoben.
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Bei dieser Vorrichtung ist nachteilig, daß sie für jede Maschine eigens
konstruiert sein muß und daß der Einrastbolzen auch bei geöffneter Maschine aus
der Nut der Keilriemenscheibe gezogen und die Maschine in Gang gesetzt werden kann.
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Eine andere bekanntgewordene Sicherheitsvorrichtung, bei der die Verriegelung
des Gehäusedeckels nur bei abgeschalteter und stillstehender Maschine ausrückbar
ist und die mit einem auf eine Handhabe und den Deckelriegel einwirkenden, von einem
umlaufenden Behälter beeinflußten Fühler arbeitet, ist schon wegen des Fehlens eines
solchen Behälters für Schneidmiihlen u. dgl. nicht brauchbar.
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Vielfach werden heute auch Vorrichtungen verwendet, die mit Endtastern
arbeiten, die den erforderlichen Stromkontakt für den Antriebsmotor erst dann geben,
wenn das Gehäuse geschlossen ist. Diese mit einem Stromkontakt arbeitenden Sicherheitsvorrichtungen
sind für Schneidmühlen und ähnliche Maschinen nicht brauchbar, da bei dem rauhen
Betrieb dieser Maschinen sehr leicht die bei dieser Vorrichtung erforderlichen Kabel
beschädigt werden können. Außerdem können die Stromkontakte auch bei geöffnetem
Gehäuse sehr leicht versehentlich oder auch mutwillig entgegen den Sicherheitsbestimmungen
betätigt werden.
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Eine mit einer von Hand zu betätigenden Durchdrehvorrichtung versehene
Sicherheitsvorrichtung, bei der die Durchdrehvorrichtung nur bei abgeschalteter
und stillstehender Mühle eingerückt werden kann und nicht ausgerückt werden kann,
solange der Gehäusedeckel offen ist, hat, obwohl sie eine hohe Sicherheit verspricht,
den Nachteil, daß sie jeder Maschine besonders angepaßt werden muß und aufwendig
ist. In vielen Fällen, z. B. bei Maschinen mit abhebbarem Gehäusedeckel und Maschinen,
bei denen das hier erforderliche Schneckenrad nicht anzubringen ist, ist sie nicht
brauchbar.
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Es sind auch Sicherheitsvorrichtungen bekanntgeworden, die mit einer
Riegelstange arbeiten, nach deren Lösen die Stromzufuhr zum Motor unterbrochen ist
und der Aufgabetrichter aufklappbar wird. Diese Vorrichtungen arbeiten teilweise
mit einer Verzögerung, denn beim Betätigen der Riegelstange wird bei einigen zunächst
der Motor ausgeschaltet und dann erst in einer zweiten Stufe der Aufgabetrichter
zum Aufklappen freigegeben. Das auf der Riegelstange angeordnete Feingewinde ist
hier so bemessen, daß die zwischen der ersten und zweiten Ver- bzw. Entriegelung
entstehende Verzögerung so groß ist, daß die rotierenden Teile vor dem Aufklappen
des Aufgabetrichters zum Stillstand gekommen sind.
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Auch diese bekannten Vorrichtungen sind aufwendig und erfordern eine
besondere Konstruktion für jede Maschinentype. Eine nachträgliche Anbringung an
einer Maschine ist, wenn überhaupt, nur mit aufwendigem Umbau möglich.
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Aufgabe der Erfindung ist es daher, eine Sicherheitsvorrichtung zu
schaffen, die die genannten Nachteile der bekanntgewordenen Sicherheitsvorrichtungen
nicht
aufweist. Die Vorrichtung soll an jeder Schneidmühle und an anderen Maschinen mit
im Gehäuse umlaufenden Teilen leicht - auch nachträglich - anzubringen sein, fest
mit der Maschine verbunden und einfach im Aufbau sein. Insbesondere soll ein Eingriff
in die Sicherheitsvorrichtung mit irgendwelchen Gegenständen, wie z. B. Schraubenziehern,
und damit ein gegen die Sicherheitsbestimmungen verstoßendes Ingangsetzen der Maschine
bei geöffnetem Gehäuse stark erschwert werden. Ferner soll sie für abgelenkte und
für abhebbare Deckel brauchbar sein.
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Die Lösung dieser Aufgabe ist gekennzeichnet durch eine durch den
Sperrbolzen über die seitliche Austrittsöffnung des Sperriegels hinweg verschiebbare,
durch eine Feder beaufschlagte Gleithülse, eine konische Verjüngung des freien Schaftendes
des Sperrbolzens und einen entsprechenden Innenkonus in dem mit dem Sperrbolzen
in Berührung kommenden Ende der Gleithülse.
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Diese so ausgebildete Vorrichtung ist fest mit dem Gehäuse verbunden
und kann deshalb nicht verlorengehen. Da die Gleithülse die Austrittsöffnung des
Sperriegels verdeckt, kann der letztere erst austreten, wenn die Gleithülse genügend
weit axial verschoben ist. Durch die Gleithülse ist eine Betätigung der Sicherheitsvorrichtung
- außer durch den Sperrbolzen - und damit eine gegen die Sicherheitsbestimmungen
verstoßende Inbetriebsetzung der Maschine bei geöffnetem Gehäuse sehr stark erschwert,
denn wegen des Fehlens einer Angriffsfläche würde ein Schraubenzieher oder ein anderer
in die Gleithülse eingeführter Gegenstand an der konischen bzw. zylindrischen Innenwand
abrutschen und deshalb nicht in der Lage sein, die Gleithülse gegen den Federdruck
so weit zu verschieben, daß der Sperriegel ausgerückt werden kann.
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Bei der erfindungsgemäßen Sicherheitsvorrichtung kann es vorteilhaft
sein, sowohl in dieser als auch in dem Motorschalter ein mit dem gleichen Schlüssel
zu betätigendes Zylinderschloß anzuordnen.
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Es wird deshalb in weiterer Ausbildung der Erfindung vorgeschlagen,
den Sperriegel in der Weise anzuordnen, daß er mittels des Schloßstiftes eines Zylinderschlosses,
dessen Schlüssel nur bei ausgedrücktem Schloßstift entnommen werden kann, gegen
die Wirkung einer Feder verschiebbar ist.
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Diese so ausgebildete Sicherheitsvorrichtung hat den weiteren Vorteil,
daß die Maschine nur bei geschlossenem Gehäuse in Betrieb gesetzt werden kann.
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Zur Befestigung der sowohl für abhebbare als auch für abklappbare
Gehäusedeckel zu verwendenden Sicherheitsvorrichtung am feststehenden Gehäuseteil
dienen Bohrungen an der Sicherheitsvorrichtung. Für abklappbare Deckel oder Gehäuseteile
mit längeren Sperrbolzen ist die Sicherheitsvorrichtung dann brauchbar, wenn das
Gehäuse für die Gleithülse, den Sperriegel und das Zylinderschloß gemäß weiterer
Ausgestaltung der Erfindung in einem fest mit dem stehenden Gehäuseteil verbundenen
und an den Wänden mit Befestigungsbohrungen versehenen Teil um zwei Zapfen schwenk-
und verschiebbar angeordnet ist.
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Selbstverständlich können bei der erfindungsgemäßen Vorrichtung auch
umgekehrt der Sperrbolzen am stehenden Gehäuseteil und das Gehäuse für die Gleithülse
usw. am Gehäusedeckel angebracht sein.
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In der Zeichnung sind Ausführungsbeispiele der Sicherheitsvorrichtung
gemäß Erfindung schematisch veranschaulicht, und zwar zeigt F i g. 1 einen Schnitt
einer an einem stehenden Gehäuseteil befestigten Sicherheitsvorrichtung mit eingebautem
Zylinderschloß in verriegelter Lage des abhebbaren Gehäusedeckels, F i g. 2 den
Sperriegel der Sicherheitsvorrichtung gemäß F i g. 1 in perspektivischer Darstellung,
F i g. 3 einen Schnitt der in F i g. 1 dargestellten Vorrichtung mit abgehobenem
Gehäusedeckel, F i g. 4 eine Ansicht der in F i g. 3 gezeigten Sicherheitsvorrichtung
mit den zur Befestigung an dem stehenden Gehäuseteil dienenden Bohrungen, F i g.
5 eine Aufsicht der in F i g. 4 dargestellten Sicherheitsvorrichtung, F i g. 6 eine
Ansicht einer in einem fest mit dem stehenden Gehäuseteil verbundenen Teil um zwei
Zapfen schwenkbar angeordneten Sicherheitsvorrichtung, F i g. 7 eine Aufsicht der
Anordnung gemäß F i g. 6, F i g. 8 eine Seitenansicht der Anordnung gemäß F i g.
6, F i g. 9 eine Ansicht der Sicherheitsvorrichtung gemäß F i g. 6 bis 8 ohne den
fest mit dem stehenden Gehäuseteil verbundenen Teil und F i g. 10 den fest mit dem
stehenden Gehäuseteil verbundenen Teil ohne Sicherheitsvorrichtung.
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Bei der in F i g. 1 im Schnitt dargestellten Sicherheitsvorrichtung
hat der am abhebbaren Deckel f festsitzende Sperrbolzen 2 mit seinem konisch verjüngt
ausgebildeten, freien Schaftende 3, die am Ende 4 mit einem entsprechenden Innenkonus
versehene, in der Bohrung 6 geführte Gleithülse 5 gegen die Wirkung der Feder 7
so weit axial verschoben, daß die ringförmige Aussparung 8 im Sperrbolzen vor die
seitliche Austrittsöffnung 9 des Sperriegels 10 zu liegen kommt. Der Schloßstift
11 des eingebauten Zylinderschlosses 12 ist ausgedrückt und hat der. Sperriegel
gegen die Wirkung der Feder 13 in die Aussparung 8 geschoben und dadurch eine Verriegelung
des Sperrbolzens und damit des Deckels 1 bewirkt. In dieser Stellung kann der Schlüssel
14 dem Zylinderschloß entnommen und zum Betätigen des im nicht dargestellten Motorschalter
eingebauten Zylinderschlosses benutzt werden.
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Die F i g. 2 läßt die genaue Ausbildung des @Sperrriegels 10 erkennen.
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In F i g. 3 ist dieselbe Vorrichtung mit abgehobenem Deckel f dargestellt.
Bevor der Deckel abgeheben werden kann, muß der Sperrbolzen 2 entriegelt werden.
Zu diesem Zweck ist zunächst der in dem Motorschalter eingebauten Zylinderschloß
gehaltene Schlüssel zu drehen, wodurch der Motor ausgeschaltet wird. Nach Ablauf
des mit diesem
Zylinderschloß gekoppelten Zeitschaltwerkes, das auf die Nachlaufzeit
der umlaufenden Maschinenteile eingestellt ist, kann der Schlüssel 14 entnommen
und für das in der Sicherheitsvorrichtung eingebaute Zylinderschloß 12 verwendet
werden. Nach Drehen des Schlüssels springt der Schloßstift 11 in das Zylinderschloß
12 zurück. Die Feder 13 drückt nun den Sperriegel 10 gegen das Zylinderschloß,
wobei der Sperrbolzen 2 entriegelt wird. Der Deckel 1 mit dem Sperrbolzen 2 kann
nun abgehoben werden. Dabei wird die Gleithülse 5 durch die Wirkung der Feder 7
axial in der Bohrung 6 bis zu einem dafür vorgesehenen Anschlag im Gehäuse der Sicherheitsvorrichtung
verschoben,
wobei die seitliche Austrittsöffnung 9 des Sperriegels verschlossen wird.
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Die in den F i g. 4 und 5 in der An- und Aufsicht dargestellte Sicherheitsvorrichtung
wird mittels Schrauben, die durch die Bohrungen 15 der Vorrichtung geführt sind,
mit dem stehenden Gehäuseteil fest verbunden. Selbstverständlich können auch mehr
und an den verschiedenen Seiten der Vorrichtung gelegene Bohrungen zur Erweiterung
der Befestigungsmöglichkeiten vorgesehen sein.
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In den F i g. 6 bis 8 ist in drei Ansichten eine Sicherheitsvorxichtung
gezeigt, die in dem mit dem stehenden Gehäuseteil fest verbundenen Teil
16 um die beiden Zapfen 17 und 18 schwenk- und verschiebbar angeordnet ist.
Die Schwenkung erfolgt hier um eine durch den Schnittpunkt 19 der Mittellinien 20
von Bohrung 6 und 21 von Zylinderschloß 12 gehende und senkrecht zu diesen Mittellinien
stehende Achse 22. Diese Ausbildung läßt sich vorteilhaft bei abklappbaren Deckeln
oder Gehäuseteilen mit längerem Sperrbolzen verwenden.
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Der zur Aufnahme des in F i g. 9 in der Ansicht dargestellten Gehäuses
23 für Gleithülse, Sperriegel und Zylinderschloß dienende Teil 16 ist an allen vier
Seiten mit mehreren Bohrungen zur Erweiterung der Befestigungsmöglichkeiten an dem
stehenden Gehäuseteil versehen. Von zwei gegenüberliegenden Bohrungen 15, 24 hat
jeweils eine (z. B. 24) einen größeren Durchmesser, damit durch diese größeren Bohrungen
jeweils die zur Befestigung des Teils 16 an dem stehenden Gehäuseteil (z. B. 25)
dienenden Schrauben mit ihrem Kopf bis an die darunterliegenden kleineren Bohrungen
15 hindurchgeführt werden können. An jeder Seite des Teils 16 können größere Bohrungen
24 und kleinere Bohrungen 15 vorgesehen sein, um jeweils nach zwei Richtungen eine
Befestigungsmöglichkeit zu haben. Die beiden schlitzartigen Bohrungen 26 in dem
Teil 16 ermöglichen, daß die Sicherheitsvorrichtung in diesem Teil schwenk- und
verschiebbar ist. Zwischen dem Teil 16 und dem Gehäuse 23 ist genügend Platz 27
für die Schraubenköpfe, so daß die Sicherheitsvorrichtung ohne Beeinträchtigung
durch diese in dem Teil 16
geschwenkt und verschoben werden kann.